Der Vertrag von Renata Jungo Brüngger wäre Ende 2023 ausgelaufen. Der Aufsichtsrat beschließt im Einklang mit dem Aktiengesetz und seiner Geschäftsordnung nach Beginn des letzten Jahres der jeweiligen Amtszeit über eine Wiederbestellung von Vorständinnen und Vorständen.
Bereits im letzten Jahr hatte der Aufsichtsrat eine flexiblere Ausgestaltung der Bestellung und Wiederbestellung von Vorständinnen und Vorständen beschlossen: In einem Alter von 58 oder 59 Jahren zu Beginn der Amtszeit sollte die Bestelldauer zwei Jahre nicht überschreiten; ab 60 Jahren sollte die Bestelldauer ein Jahr nicht überschreiten. Mehrfache Verlängerungen der Verträge sind möglich.
Den neuen Leitlinien folgend wurde der Vertrag von Renata Jungo Brüngger nun um ein Jahr bis zum 31. Dezember 2024 verlängert.