Betroffen von der Melde- und Veröffentlichungspflicht sind die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrates und die Personen, die mit ihnen eng verbunden sind. Dazu gehören auch juristische Personen, sonstige Gesellschaften oder Einrichtungen, die im Auftrag oder im Interesse der vorgenannten Personen tätig sind.
Zu melden sind Geschäfte mit Finanzinstrumenten des Unternehmens (z.B. Aktien oder Schuldverschreibungen) und mit Derivaten, die auf Finanzinstrumente des Unternehmens bezogen sind.
In Deutschland müssen Geschäfte ab einem Transaktionsvolumen von insgesamt € 20.000 innerhalb eines Kalenderjahres gemeldet werden. Dabei sind die Geschäfte einer jeden Person einzeln zu betrachten.