Unter Berücksichtigung des Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (“ARUG II“) und des neuen Deutschen Corporate Governance Kodex hat der Aufsichtsrat mit Wirkung zum 1. Januar 2023 Änderungen des Vergütungssystems für Vorstandsmitglieder beschlossen und das Vergütungssystem der Hauptversammlung am 3. Mai 2023 unter Tagesordnungspunkt 8 zur Billigung vorgelegt. Die Hauptversammlung hat das Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands mit einer großen Mehrheit von 91,00% gebilligt.