Effektive Aktienurkunden.

Kraftloserklärung von auf die DaimlerChrysler AG lautenden Effektiven Aktienurkunden

Nach dreimaliger Veröffentlichung der Aufforderung zur Einreichung von auf die Firma „DaimlerChrysler AG“ lautenden Effektiven Aktienurkunden unserer Gesellschaft zum Zwecke der Überführung in eine entsprechende Depotgutschrift wurden die nicht eingereichten Effektiven Aktienurkunden am 20. Juni 2025 für kraftlos erklärt.

Die Gesellschaft behält sich vor, die auf die für kraftlos erklärten Effektiven Aktienurkunden entfallenden Miteigentumsanteile an den bei Clearstream hinterlegten Globalurkunden und am entsprechenden Sammelbestand an Aktien der Gesellschaft mit schuldbefreiender Wirkung für Rechnung der berechtigten Aktionäre beim Amtsgericht (Hinterlegungsstelle) zu hinterlegen.