GLK-Bescheid Juni 2019
Das KBA hatte im vergangenen Jahr einen Rückruf-Bescheid für den GLK 220 CDI 4MATIC der Abgasnorm Euro 5 erlassen („GLK-Bescheid“). In Europa sind von diesem Bescheid rund 41.000 Pkw betroffen, davon rund 22.500 Fahrzeuge in Deutschland. Die Produktion der Fahrzeuge in Europa endete spätestens im Juni 2015.
Nach Erhalt des GLK-Bescheids hat Daimler im Juni 2019 darüber informiert, dass die beanstandete Funktionalität in verschiedenen Baureihen enthalten ist und eine Überprüfung angekündigt. Diese Prüfung erfolgte in voller Kooperation mit dem KBA. Dabei wurde auch ein umfangreiches und zeitaufwendiges Messprogramm umgesetzt.
Ergänzungsbescheide 2019
Bereits 2019 hat Daimler dem KBA im Rahmen des Prüfprozesses weitere Pkw-Fahrzeugvarianten gemeldet und die Behörde hat für rund 17.000 Fahrzeuge in Europa (davon etwa 10.000 in Deutschland) Ergänzungsbescheide erlassen. Wie bereits berichtet ging es dabei um den GLK 200/220 CDI 4x2 der Abgasnorm Euro 5 sowie bestimmte ältere Varianten des Modells E 250 CDI 4 MATIC der Abgasnorm Euro 5.
Ebenfalls in Folge der Anordnung für den GLK hat das KBA im Herbst 2019 einen Bescheid für das Vorgängermodell des aktuellen Sprinters sowie für ältere Fahrzeuge des Modells Vito/Viano (nach Facelift/Modellpflege) der Abgasnorm Euro 5 erlassen. Einen Artikel zu diesem Sachverhalt finden Sie hier.
Ergänzungsbescheid Juni 2020
Im Juni 2020 hat das KBA den bekannten GLK-Bescheid nun um weitere spezifische Modellvarianten der A- und B-Klasse (Motor OM 640) sowie der C-, E- und S-Klasse (Motor OM 651) mit der Abgasnorm Euro 5 ergänzt. Die Produktion der Fahrzeuge ist spätestens im August 2014 ausgelaufen. In Europa betrifft der Ergänzungsbescheid rund 170.000 Fahrzeuge, davon rund 60.000 Fahrzeuge in Deutschland.
Das Unternehmen rechnet aufgrund dieses KBA-Ergänzungsbescheids nicht mit einer zusätzlichen Ergebnisbelastung.
Mercedes-Benz Kunden müssen vorerst nichts unternehmen. Wenn ihre Modellvariante Teil des Rückrufs sein sollte, werden sie über die weitere Vorgehensweise schriftlich informiert.
Was ist die Position von Daimler und Mercedes-Benz?
Wir kooperieren weiterhin vollumfänglich mit dem KBA und werden die angeordneten Maßnahmen umsetzen. Aus unserer Sicht ist die in Frage stehende Funktionalität jedoch zulässig. Wir legen daher gegen die Bescheide Widerspruch ein, um Klarheit in technisch und rechtlich komplexen Fragen zu erlangen.
Daimler führt seit 2018 auf Anordnung des KBA verpflichtende Rückrufe durch, bei denen Software-Updates aufgespielt werden. Weitere Informationen zu den Rückrufen finden sich unter diesem Link.
(Erstellt im Juli 2020)