Mercedes-Benz AG
Mercedesstraße 120
70372 Stuttgart
Deutschland
Tel.: +49 7 11 17-0
E-Mail: dialog@mercedes-benz.com
Anfragen zu Inhalten auf dieser Webseite senden Sie bitte an einen beliebigen Kontakt. Sie können Ihr Anliegen in englischer sowie Ihrer jeweiligen Landessprache an uns richten.
Vertreten durch den Vorstand:
Ola Källenius, Vorsitzender; Jörg Burzer, Renata Jungo Brüngger, Sabine Kohleisen, Markus Schäfer, Britta Seeger, Hubertus Troska, Harald Wilhelm
Vorsitzender des Aufsichtsrats: Martin Brudermüller
Handelsregister beim Amtsgericht Stuttgart, Nr. HRB 762873
Umsatzsteueridentifikationsnummer: DE 32 12 81 763
Alle Informationen zu unseren Produkten finden Sie auf Ihrer landesspezifischen Mercedes-Benz Produktseite.
Vorstand und Aufsichtsrat einer börsennotierten Aktiengesellschaft haben jährlich zu erklären, dass den vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ entsprochen wurde und wird oder welche Empfehlungen nicht angewendet wurden oder werden und warum nicht. Die Erklärung ist den Aktionären dauerhaft zugänglich zu machen.
Börsennotierte Aktiengesellschaften müssen jährlich eine Erklärung zur Unternehmensführung abgeben und veröffentlichen, Konzernmuttergesellschaften auch für den Konzern. Darüber hinaus empfiehlt der Deutsche Corporate Governance Kodex, dass Vorstand und Aufsichtsrat jährlich in der Erklärung zur Unternehmensführung über verschiedene weitere Aspekte der Corporate Governance berichten. Die Mercedes-Benz Group AG (vor der Umfirmierung zum 1. Februar 2022: Daimler AG) hat die Erklärung zur Unternehmensführung der Gesellschaft und des Konzerns zusammengefasst. Die Prüfung der Angaben in der Erklärung zur Unternehmensführung durch den Abschlussprüfer ist darauf zu beschränken, ob die Angaben gemacht wurden.
Die Mercedes-Benz Pensionsfonds AG (früher Daimler Pensionsfonds AG) hat im Dezember 2018 ehemals unmittelbare Leistungszusagen der betrieblichen Altersversorgung der Mercedes-Benz Group AG im Sinne des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung übernommen. Das Versicherungsaufsichtsgesetz schreibt die Erklärung und Veröffentlichung der Grundsätze der Anlagepolitik für Pensionsfonds verpflichtend vor. Als Einrichtung der betrieblichen Altersversorgung hat die Mercedes-Benz Pensionsfonds AG die Offenlegungspflichten gemäß §§134b und 134c AktG sowie nach der EU-Offenlegungsverordnung 2019/2088 zu erfüllen. Über die gesetzlichen Offenlegungspflichten hinaus veröffentlicht die Mercedes-Benz Pensionsfonds AG ergänzend auch an dieser Stelle den Jahresabschluss einschließlich Lagebericht.
Nachhaltigkeitsinformationen der Mercedes-Benz Pensionsfonds AG gemäß EU Offenlegungsverordnung 2019-2088.
Diese Allgemeine Information dient der Erfüllung der gesetzlichen Nachweispflichten gemäß § 234l Versicherungsaufsichtsgesetz.