Soziale Standards für Werk- und Dienstverträge
Unsere Standards für die Vergabe und Durchführung von Werk- und Dienstverträgen enthalten Anforderungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz, zu Unterbringung und Vergütung, zum Einsatz von Zeitarbeitnehmern, zur Beauftragung von Subunternehmern sowie zur Vermeidung von verbotener Scheinselbstständigkeit. Dies gilt für alle Aufträge, die mehr als zwei Monate umfassen und die physisch auf dem Betriebsgelände der Mercedes-Benz Group AG in Deutschland ausgeführt werden. Alle relevanten Werkvertragsunternehmer beziehungsweise Dienstleister müssen eine Erklärung unterschreiben, dass sie die Standards einhalten. Nur unter dieser Voraussetzung kommen sie für Aufträge infrage. Ein Audit-Team des Einkaufs überprüft, ob die Standards in Deutschland eingehalten werden.
Überprüfung unserer Lieferanten
Die Einhaltung unserer Standards wird systematisch kontrolliert: Beispielsweise prüft der Einkaufsbereich neue Lieferanten im Rahmen seines Assessments auch im Hinblick auf Nachhaltigkeitsthemen. In risikoreichen Ländern ist die Prüfung umfassender. Bestehen Zweifel, ob ein neuer Lieferant die geltenden Anforderungen erfüllt, veranlasst das zuständige Team eine tiefergehende Überprüfung. Bei kritischen Fällen werden die Ergebnisse in Managementgremien besprochen und bei der Vergabeentscheidung berücksichtigt.