Mercedes-Benz AG
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Deutschland
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Vertreten durch den Vorstand:
Ola Källenius, Vorsitzender; Jörg Burzer, Renata Jungo Brüngger, Sabine Kohleisen, Markus Schäfer, Britta Seeger, Hubertus Troska, Harald Wilhelm
Vorsitzender des Aufsichtsrats: Martin Brudermüller
Handelsregister beim Amtsgericht Stuttgart, Nr. HRB 762873
Umsatzsteueridentifikationsnummer: DE 32 12 81 763
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Wie berichtet, hatte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) der Daimler AG am 11.10.2019 einen Rückruf-Bescheid zu bestimmten Mercedes-Benz Fahrzeugen mit OM651 Diesel-Motor der Abgasnorm Euro 5 (N1- & M1-Zertifizierung) für Europa zugestellt. Das KBA hält die Wirkung spezifischer Kalibrierungen in der Motorsteuerungssoftware der Fahrzeuge für unzulässig.
Daimler hatte in diesem Zusammenhang bereits darüber informiert, dass in Europa insgesamt eine mittlere sechsstellige Zahl an Fahrzeugen vom Rückruf betroffen sein wird. Unmittelbar von dem Bescheid betroffen waren Fahrzeuge des Vorgängermodells des aktuellen Sprinters. Die weiteren an das KBA gemeldeten Van-Baureihen umfassten ältere Fahrzeuge des Modells Vito/Viano (nach Facelift/Modellpflege) der Abgasnorm Euro 5.
Die Produktion der betroffenen Van-Baureihen ist spätestens im Juni 2016 ausgelaufen.
Die Bescheide sind eine Folge der Anordnung, die im Juni 2019 für den GLK 220 CDI 4MATIC der Abgasnorm Euro 5 erlassen wurde. Daimler hatte in diesem Zusammenhang bereits darüber informiert, dass die beanstandete Funktionalität in verschiedenen Baureihen enthalten ist und eine Überprüfung angekündigt.
Mercedes-Benz Kunden müssen zunächst nichts weiter unternehmen: Sie werden schriftlich informiert, sobald eine Software aufgespielt werden kann und gebeten, einen Termin beim nächstgelegenen Servicepartner zu vereinbaren.
Kunden können über ein Online-Tool
Um Klarheit in einer überaus komplexen Sache zu erlangen, legt Daimler gegen die Rückruf-Bescheide Widerspruch ein. Unabhängig von der rechtlichen Klärung der Angelegenheit wird Daimler die angeordneten Rückrufe umsetzen, weiterhin vollumfänglich mit den Behörden kooperieren und Transparenz herstellen.
Übergeordnet ist dieser Klärungsprozess mit dem KBA im Hinblick auf Funktionalitäten der Motorsteuerung bei Diesel-Fahrzeugen von Mercedes-Benz aus Sicht des Unternehmens dabei zwar weit fortgeschritten, aber noch nicht abgeschlossen. Wir gehen davon aus, dass das KBA weitere Rückruf-Anordnungen erlässt.
Update Januar 2020