Vergütung des Aufsichtsrats

Die Vergütung des Aufsichtsrates wird in der Satzung des Unternehmens durch die Hauptversammlung festgelegt.

Die Satzung des Unternehmens sieht vor, dass die Mitglieder des Aufsichtsrats zusätzlich zu einem Auslagenersatz nach Abschluss des Geschäftsjahres ein festes Honorar erhalten. Darüber hinaus erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats ein Sitzungsgeld für jede Sitzung des Aufsichtsrats, an der sie teilnehmen.

Am 31. März 2021 hat die Hauptversammlung mit einer großen Mehrheit von 95,39 % unter Tagesordnungspunkt 7 das System zur Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder beschlossen und § 10 der Satzung entsprechend angepasst.

Informationen zu Wertpapiergeschäften durch Aufsichtsratsmitglieder