Vergütung des Aufsichtsrats

Die Vergütung des Aufsichtsrates wird in der Satzung des Unternehmens durch die Hauptversammlung festgelegt.

Die Satzung des Unternehmens sieht vor, dass die Mitglieder des Aufsichtsrats zusätzlich zu einem Auslagenersatz nach Abschluss des Geschäftsjahres ein festes Honorar erhalten.

Am 3. Mai 2023 hat die Hauptversammlung mit einer großen Mehrheit von 98,16 % unter Tagesordnungspunkt 7 das System zur Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder beschlossen und § 10 der Satzung entsprechend angepasst.

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Der Aufsichtsrat der Mercedes-Benz Group AG
Übersicht Dr. Martin Brudermüller Ergun Lümali* Michael Bettag* Ben van Beurden Nadine Boguslawski* Liz Centoni Dame Polly Courtice Sebastian Fay* Marco Gobbetti Michael Häberle* Dr. Doris Höpke Timotheus Höttges Olaf Koch Gabriela Neher* Michael Peters* Stefan Pierer Pia Simon* Professor Dr. Helene Svahn Monika Tielsch* Roman Zitzelsberger* Ausschüsse Vergütung