Vergütung des Aufsichtsrats
Die Vergütung des Aufsichtsrates wird in der Satzung des Unternehmens durch die Hauptversammlung festgelegt.
Die Satzung des Unternehmens sieht vor, dass die Mitglieder des Aufsichtsrats zusätzlich zu einem Auslagenersatz nach Abschluss des Geschäftsjahres ein festes Honorar erhalten.
Am 3. Mai 2023 hat die Hauptversammlung mit einer großen Mehrheit von 98,16 % unter Tagesordnungspunkt 7 das System zur Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder beschlossen und § 10 der Satzung entsprechend angepasst.
Informationen zu Wertpapiergeschäften durch Aufsichtsratsmitglieder