In Brasilien, Japan, Südafrika und den USA steht eine BPO-Hotline zur Verfügung.

Das Hinweisgebersystem BPO

Unser Business & People Protection Office.

Das Hinweisgebersystem BPO (Business & People Protection Office) nimmt Hinweise auf Regelverstöße entgegen. Es ist ein wichtiges Element guter Unternehmensführung.

Die Einhaltung von Gesetzen und internen Regelungen hat für die Mercedes-Benz Group hohe Priorität. Fehlverhalten muss daher frühzeitig erkannt werden. Um Hinweisen auf Verstöße mit hohem Risiko für das Unternehmen, seine Beschäftigten und andere Personen fair und angemessen nachzugehen, haben wir 2006 das Hinweisgebersystem BPO (Business & People Protection Office) eingerichtet. Das BPO ermöglicht es weltweit Beschäftigten sowie Externen, Regelverstöße zu melden. So wird die Mercedes-Benz Group auf mögliche Risiken aufmerksam, kann Schaden vom Konzern, seinen Beschäftigten und Dritten abwenden sowie durch Fehlverhalten geschädigte Personen schützen.

Zu Regelverstößen mit hohen Risiken gehören beispielsweise Korruptions-, Kartellrechts- und Geldwäschedelikte sowie Verstöße gegen technische Vorgaben oder Verletzungen von Umweltvorschriften. Personenbezogene Sachverhalte, zum Beispiel sexuelle Belästigung oder Menschenrechtsverletzungen, zählen ebenso dazu.

Die Mercedes-Benz Group ermutigt alle innerhalb und außerhalb des Unternehmens, die Regelverstöße im Zusammenhang mit der Mercedes-Benz Group beobachten oder aus konkretem Anlass vermuten, sich ohne Angst vor Repressalien an das BPO zu wenden und den Hinweis offen zu äußern.

Hinweisgebende, die auf der Grundlage konkreter Anhaltspunkte mögliche Verstöße melden, werden vom Unternehmen geschützt. Dabei wird die Vertraulichkeit ihrer Aussagen gewährleistet. Auch Beschäftigte, die das Gefühl haben, aufgrund ihrer Meldung eines Verstoßes Nachteile zu erfahren, werden durch das BPO geschützt. Die Diskriminierung oder Einschüchterung von Beschäftigten, weil sie einen Verstoß gemeldet haben, stellt einen Verstoß gegen unsere Verhaltensrichtlinie dar und zieht arbeitsrechtliche Disziplinarmaßnahmen nach sich.

Hinweisgebende können sich auch anonym an das BPO wenden, insofern es die nationale Gesetzgebung zulässt. Gleichzeitig ist es für das BPO sehr hilfreich, wenn Hinweisgebende kontaktierbar sind (z. B. über eine anonyme E-Mail-Adresse), damit ihnen Fragen gestellt werden können, die für die Untersuchung förderlich sein könnten. Wenn eine hinweisgebende Person ihre Identität offenlegt, aber wünscht, dass sie nicht an andere Stellen innerhalb des Unternehmens weitergegeben wird, wird dieser Bitte entsprochen.

Eine weltweit gültige Konzernrichtlinie regelt das BPO-Verfahren und die entsprechenden Zuständigkeiten. Sie hat das Ziel, eine faire und transparente Vorgehensweise zu gewährleisten, die sowohl den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit für vom Vorwurf Betroffene als auch den Schutz der Hinweisgebenden berücksichtigt. Ebenso legt die Richtlinie den Maßstab fest, mit dem wir Regelverstöße beurteilen und über Konsequenzen entscheiden.

Das Hinweisgebersystem BPO nimmt Hinweise auf Regelverstöße entgegen.
Das Hinweisgebersystem BPO nimmt Hinweise auf Regelverstöße entgegen.

Hinweise auf Regelverstöße werden in der nachfolgenden Verfahrensordnung stets vertraulich durch das Hinweisgebersystem BPO bearbeitet:

Falls Sie konkrete Hinweise auf Regelverstöße mit hohem Risiko im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit der Mercedes-Benz Group haben, können Sie sich unter folgenden Meldewegen an das BPO wenden:

Kontakt Hinweisgebersystem BPO

Mercedes-Benz Group AG
IL/CBP – Hinweisgebersystem BPO (Business & People Protection Office)
HPC E703
70546 Stuttgart
Deutschland
E-Mail: bpo@mercedes-benz.com

BPO-Meldekanal

Unseren Meldekanal können Sie nutzen, um Hinweise auf Verstöße mit hohem Risiko – auf Wunsch auch anonym – an das Hinweisgebersystem BPO zu senden. Sie können Ihre Meldung rund um die Uhr einreichen und dabei die gewünschte Sprache auswählen.

Zum BPO-Meldekanal 

Informationspflichten gemäß der DSGVO

Sie haben ein Kundenanliegen, das ein Mercedes-Benz Produkt betrifft?

Bitte wenden Sie sich bei Fragen oder Feedback zu Ihrem Mercedes-Benz Produkt, Mercedes-Benz Service oder Ihrem autorisierten Mercedes-Benz Händler an das Mercedes-Benz Customer Assistance Center (CAC)  in Maastricht.

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass das Hinweisgebersystem BPO keine Kundenanliegen annimmt, bearbeitet oder weiterleitet.

In Brasilien, Japan, Südafrika und den USA steht eine BPO-Hotline zur Verfügung.
In Brasilien, Japan, Südafrika und den USA steht eine BPO-Hotline zur Verfügung.

Gebührenfreie externe Hotlines

In Brasilien, Japan, Südafrika und den USA steht zudem eine Hotline zur Verfügung. Sollte Ihr Land hier nicht aufgelistet sein, kontaktieren Sie bitte das BPO per E-Mail (bpo@mercedes-benz.com) oder über den BPO-Meldekanal .

Erreichbarkeit von montags bis freitags 09:00 - 18:00 Uhr (jeweils lokale Zeit)

Land Hotline
Brasilien 0800 033 3391
Japan 0120 228 160
Südafrika 0800 983 994
USA Ostküste (Washington, D.C.): 877 482 5899
Westküste (San Francisco): 866 267 4360

Neutrale Mittlerin (Deutschland)

In Deutschland steht Hinweisgebenden als weitere Anlaufstelle eine externe Neutrale Mittlerin zur Verfügung. Die Neutrale Mittlerin ist eine vom Unternehmen bestellte unabhängige Rechtsanwältin, die gegenüber dem Unternehmen zur Verschwiegenheit verpflichtet ist.

Ihr können sich Hinweisgebende anvertrauen, wenn sie Anhaltspunkte für Regelverstöße im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit der Mercedes-Benz Group haben. Sie nimmt Hinweise auf Regelverstöße von Beschäftigten und Externen entgegen.

Als Rechtsanwältin unterliegt die Neutrale Mittlerin dem Unternehmen gegenüber der anwaltlichen Schweigepflicht. Dadurch können Hinweisgebende, die unerkannt bleiben möchten, gegenüber dem Unternehmen anonym bleiben. Mit Zustimmung der hinweisgebenden Person leitet die Neutrale Mittlerin den Hinweis – auf Wunsch in anonymisierter Form – an das Hinweisgebersystem BPO weiter.

Sie erreichen die Neutrale Mittlerin unter folgenden Kontaktdaten:

Kontakt Neutrale Mittlerin

Rechtsanwältin Dr. Regina Michalke
Kanzlei Hamm Kempf & Partner
Rechtsanwälte PartG mbB
Dantestr. 11
60325 Frankfurt am Main


Tel.: +49 (0) 69 959 1900
E-Mail: regina.michalke@ra-neutralermittler.de

Bei der Nutzung des Hinweisgebersystems BPO sind länderspezifisch unterschiedliche rechtliche Anforderungen zu berücksichtigen. Sofern es die lokalen rechtlichen Anforderungen zulassen, sind anonyme Hinweise möglich. Ihnen wird gleichermaßen nachgegangen, wenn sie für Regelverstöße konkrete Anhaltspunkte enthalten. Dabei können Hinweise in allen Sprachen eingereicht werden. Bei Bedarf wird eine Übersetzung beauftragt.

Sofern Sie Ihre Kontaktdaten angegeben haben, erhalten Sie innerhalb kurzer Zeit (spätestens nach sieben Tagen) eine Eingangsbestätigung mit einer Beschreibung der weiteren Vorgehensweise und Zeitleiste bei der Beschwerdebearbeitung.

Externe Meldestellen

Zudem können Sie sich an folgende externe Meldestellen wenden:

Nach Eingang des Hinweises führt das Hinweisgebersystem BPO eine risikobasierte Erstbeurteilung des potenziellen Regelverstoßes durch. Zu Fällen mit hohem Risiko für das Unternehmen zählen u. a. Korruptions-, Kartellrechts- und Geldwäschedelikte sowie Verstöße gegen Menschenrechte. Im Falle von Hinweisen mit hohem Risiko für das Unternehmen, seine Beschäftigten oder andere Personen erfolgt eine rechtliche Vorprüfung des Falles. Liegen konkrete Anhaltspunkte für einen solchen Verstoß vor, wird der Fall mit einem spezifischen Untersuchungsauftrag der zuständigen Untersuchungseinheit (z. B. Konzernsicherheit, Konzerndatenschutz, Konzernrevision, Rechtsabteilung, Einkaufsbereiche) zugewiesen.

Alle Hinweise auf andere Verstöße mit Risiko werden vom BPO an den zuständigen Bereich (z.B. Personalbereich, Konzernsicherheit, Konzerndatenschutz) weitergeleitet. Die hinweisgebende Person wird zuvor über die Weiterleitung informiert. Zu solchen Fällen zählen beispielsweise Diebstähle, Untreue oder persönliche Bereicherungen mit einem Wert unter 100.000 Euro – sofern sie nicht im Bereich Korruption anzusiedeln sind. Die Anonymität kann auch hier gewährleistet werden.

Das BPO begleitet die Bearbeitung von Hinweisen bis zum Abschluss des Verfahrens. Dabei stellt das BPO höchste Vertraulichkeit sicher.

Liegen konkrete Anhaltspunkte für einen Verstoß mit hohem Risiko für das Unternehmen, seine Beschäftigten oder andere Personen vor, wird der Fall einer internen Untersuchungseinheit übergeben. Die vom Vorwurf betroffene Person wird über den Verdacht unverzüglich schriftlich informiert, sofern dies aus ermittlungstaktischen Gründen möglich ist. Sie erhält – so früh wie möglich – die Gelegenheit zur Stellungnahme. Auf Wunsch können potenziell betroffene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Mercedes-Benz Group eine Vertrauensperson zur Befragung/Anhörung hinzuziehen (z. B. Mitglied der betrieblichen Interessenvertretung, Rechtsanwalt) und ihre Führungskraft von dem Verdacht in Kenntnis setzen.

Solange ein Verstoß nicht nachgewiesen ist, gilt die Unschuldsvermutung. Belastende wie entlastende Tatsachen werden gleichermaßen in die Untersuchung einbezogen.

Darüber hinaus legen wir in unserem Hinweisgebersystem Wert auf Fairness – sowohl im Umgang mit Hinweisgebenden als auch mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Geschäftspartnern, die von einem Vorwurf betroffen sind. Dabei wird stets der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt und in jedem Einzelfall geprüft, welche Maßnahmen bzw. Konsequenzen geeignet, erforderlich und angemessen sind.

Hinweise auf Verstöße, in denen keine Anhaltspunkte für ein hohes Risiko erkennbar sind, werden dem verantwortlichen Bereich (z. B. Personalbereich, Konzernsicherheit, Konzerndatenschutz) zur Prüfung sowie gegebenenfalls Untersuchung und Ableitung von Maßnahmen überantwortet.

Der vom Vorwurf betroffene Mitarbeitende und gegebenenfalls die Führungskraft werden über den Fallabschluss informiert. Das Untersuchungsergebnis wird dem vom Vorwurf betroffenen Mitarbeitenden schriftlich mitgeteilt. Die hinweisgebende Person wird, sofern sie kontaktierbar ist, ebenfalls über den Fallabschluss und die abschließende Entscheidung informiert.

Bei Vorwürfen, die sich im Rahmen einer Untersuchung als unzutreffend erwiesen haben, wird die vom Vorwurf betroffene Person auf Wunsch rehabilitiert.

Hat sich ein Verdacht gegen eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter der Mercedes-Benz Group bestätigt, wird der Fall an den Fachbereich Arbeitsrecht übergeben. Die vom Vorwurf betroffene Person wird gegebenenfalls erneut angehört, ebenso deren Führungskraft. Personalmaßnahmen werden unter Berücksichtigung des Prinzips der Verhältnismäßigkeit abgeleitet. Bei einem Fehlverhalten eines Geschäftspartners werden entsprechende Konsequenzen ebenfalls nach dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit festgelegt. Verweigert sich ein Geschäftspartner der Umsetzung eines gemeinsam erarbeiteten Konzepts zur Verbesserung oder tritt keine Besserung beim Geschäftspartner ein, behält sich die Mercedes-Benz Group vor, die Geschäftsbeziehung nach entsprechender Vorwarnung vorübergehend auszusetzen bzw. abzubrechen.

Für die Beurteilung, welche Maßnahme als Reaktion auf einen Regelverstoß angemessen ist, werden regelmäßig unter Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten unter anderem folgende Kriterien berücksichtigt:

  • Art und Schwere des Regelverstoßes
  • Verschulden des Betroffenen (Vorsatz, Fahrlässigkeit)
  • Höhe, Umkehrbarkeit und Eintrittswahrscheinlichkeit des Schadens bzw. der Verletzung
  • Einstellung des Betroffenen zur Tat
  • Mitwirkung bei der Sachverhaltsaufklärung und/oder Wiedergutmachung des Schadens und/oder eine mögliche erfolgte Selbstanzeige des Betroffenen
  • Einflussvermögen der Mercedes-Benz Group auf den Geschäftspartner

Konkrete Personalmaßnahmen bei Regelverstößen gegen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Mercedes-Benz Group richten sich nach dem lokalen Recht, können jedoch je nach Schwere des Regelverstoßes sowohl disziplinarische als auch arbeitsrechtliche Maßnahmen (z.B. Ermahnung, Abmahnung, ordentliche bzw. außerordentliche Kündigung, Reduzierung variabler Vergütungsbestandteile, Rückgabe-, Rückzahlungs- und/oder Schadensersatzforderungen) umfassen. Bei festgestellten Straftaten behält sich die Mercedes-Benz Group vor, Strafanzeige zu erstatten.

Maßnahmen gegenüber Geschäftspartnern richten sich ebenfalls nach lokalem Recht und den entsprechenden vertraglichen Vereinbarungen zwischen der Mercedes-Benz Group und dem Geschäftspartner.

Sämtliche Daten werden nach entsprechenden Aufbewahrungsfristen gelöscht.

Um das Vertrauen in das Hinweisgebersystem BPO stetig zu erhöhen und es bei den Beschäftigten noch bekannter zu machen, setzen wir auf unterschiedliche Kommunikationsmaßnahmen. So stellt das BPO Informationsmaterialien wie länderspezifische Infocards, Pocket Guides oder einen Erklärfilm bereit und informiert die Beschäftigten in Dialogveranstaltungen. Darüber hinaus informiert das BPO die Beschäftigten regelmäßig über die Anzahl gemeldeter sowie die Art zutreffender Verstöße und stellt quartalsmäßig Fallbeispiele zur Verfügung. Für Geschäftspartner verweist die Mercedes-Benz Group in ihren Responsible Sourcing Standards explizit auf das Hinweisgebersystem BPO.

Das BPO berichtet quartalsweise an das Board of Management und an den Aufsichtsrat über neu angelegte und geschlossene Fälle. Durch die Aufarbeitung von gemeldeten Vorgängen trägt das BPO zur kontinuierlichen Weiterentwicklung von Prozessen und Vorgaben im Compliance-Umfeld innerhalb der Mercedes-Benz Group bei.

Über das unternehmenseigene Hinweisgebersystem BPO hinaus beteiligt sich die Mercedes-Benz Group am Aufbau eines branchenweiten Beschwerdemechanismus im Rahmen des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte der Bundesrepublik Deutschland.

Hinweisgebenden bleibt der Rechtsweg zu den nationalen Gerichten vorbehalten. Insbesondere ist mit der Abgabe eines Hinweises auf Rechtsverletzungen und Regelverstöße kein Verzicht auf ein vorhandenes Klagerecht verbunden. Die Mercedes-Benz Group wahrt im Rahmen ihrer Ermittlungen stets Vertraulichkeit und es werden keine gesonderten Verschwiegenheitsvereinbarungen abgeschlossen. Wenn notwendig, kooperiert die Mercedes-Benz Group mit den staatlichen Strafverfolgungsbehörden.

Ihre Fragen und Anregungen richten Sie bitte an das Hinweisgebersystem BPO:

Mercedes-Benz Group AG
IL/CBP - Hinweisgebersystem BPO (Business & People Protection Office)
HPC E703
70546 Stuttgart
Deutschland
E-Mail: bpo@mercedes-benz.com