Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen die Daimler AG umfassend beendet

Daimler AG / Schlagwort(e): Rechtssache
Daimler AG: Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen die Daimler AG umfassend beendet

24.09.2019 / 13:57 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Ad-hoc-Mitteilung

Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen die Daimler AG umfassend beendet

- Fahrlässige Aufsichtspflichtverletzung führt zu Geldbuße in Höhe von 870 Millionen Euro
- Daimler AG verzichtet auf Rechtsmittel
- Ergebnisprognose des Unternehmens bleibt unverändert

Stuttgart - Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat heute einen Bußgeldbescheid gegen die Daimler AG gemäß §§ 30 Abs.1, 130 Abs.1 OWiG wegen fahrlässiger Aufsichtspflichtverletzung bei der Fahrzeugzertifizierung im Zusammenhang mit Abweichungen von regulatorischen Vorgaben bei bestimmten Mercedes-Benz Fahrzeugen erlassen. Danach fand die fahrlässige Aufsichtspflichtverletzung auf Abteilungsleiterebene statt. Das Unternehmen hat auf die Einlegung eines Rechtsmittels gegen den Bußgeldbescheid verzichtet. Das Bußgeldverfahren der Staatsanwaltschaft gegen die Daimler AG ist damit umfassend beendet.

Nach Feststellung der Staatsanwaltschaft war die fahrlässige Aufsichtspflichtverletzung mitursächlich dafür, dass bestimmte Fahrzeuge der Daimler AG im Zeitraum ab 2008 teilweise von regulatorischen Vorgaben abwichen. Dabei bezieht sich die Staatsanwaltschaft im Wesentlichen auf die bekannten Rückruf-Bescheide des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA). Um auch für die Zukunft Klarheit bei der Auslegung relevanter Rechtsnormen in einem komplexen technischen Umfeld zu erlangen, erhält die Daimler AG die Widersprüche gegen die KBA-Bescheide aufrecht. Daimler hat sich nach Abwägung aller Umstände dazu entschieden, im staatsanwaltschaftlichen Verfahren kein Rechtsmittel einzulegen. Es liegt im besten Unternehmensinteresse, das Bußgeldverfahren zeitnah und umfassend abzuschließen und damit Rechtsfrieden herzustellen.

Der Bußgeldbescheid sieht eine Geldbuße in Höhe von 870 Millionen Euro vor. Die Höhe der Geldbuße setzt sich aus einem Ahndungs- sowie einem Abschöpfungsanteil zusammen. Die Höhe des Ahndungsanteils beträgt 4 Millionen Euro für die von der Staatsanwaltschaft angenommene fahrlässige Aufsichtspflichtverletzung. Sie liegt also unter dem gesetzlichen Höchstbetrag. Die Höhe des Abschöpfungsanteils richtet sich maßgeblich nach der Profitabilität des Unternehmens und beträgt 866 Millionen Euro.

Die umfassende Kooperation des Unternehmens und die inzwischen etablierten, umfangreichen Qualitätssicherungsmaßnahmen im Rahmen des technical Compliance Management Systems wurden zugunsten des Unternehmens gewürdigt.

Für das dritte Quartal 2019 führt die Geldbuße nicht zu einer relevanten zusätzlichen Ergebnisbelastung. Das Unternehmen hält an seiner veröffentlichten Ergebnisprognose fest.


Ansprechpartner:
Jörg Howe, + 49 711 17-4 13 41, joerg.howe@daimler.com
Ute Wüest von Vellberg, + 49 7 11 17-2 55 73, ute.wueest_von_vellberg@daimler.com
Johannes Leifert, + 49 711 17-4 13 43, johannes.leifert@daimler.com
Hendrik Sackmann, + 49 7 11 17-3 50 14, hendrik.sackmann@daimler.com

Dieses Dokument enthält vorausschauende Aussagen zu unserer aktuellen Einschätzung künftiger Vorgänge. Wörter wie »antizipieren«, »annehmen«, »glauben«, »einschätzen«, »erwarten«, »beabsichtigen«, »können/könnten«, »planen«, »projizieren«, »sollten« und ähnliche Begriffe kennzeichnen solche vorausschauenden Aussagen. Diese Aussagen sind einer Reihe von Risiken und Unsicherheiten unterworfen. Einige Beispiele hierfür sind eine ungünstige Entwicklung der weltwirtschaftlichen Situation, insbesondere ein Rückgang der Nachfrage in unseren wichtigsten Absatzmärkten, eine Verschlechterung unserer Refinanzierungsmöglichkeiten an den Kredit- und Finanzmärkten, unabwendbare Ereignisse höherer Gewalt wie beispielsweise Naturkatastrophen, Terrorakte, politische Unruhen, kriegerische Auseinandersetzungen, Industrieunfälle und deren Folgewirkungen auf unsere Verkaufs-, Einkaufs-, Produktions- oder Finanzierungsaktivitäten, Veränderungen der Wechselkurse, eine Veränderung des Konsumverhaltens in Richtung kleinerer und weniger gewinnbringender Fahrzeuge oder ein möglicher Akzeptanzverlust unserer Produkte und Dienstleistungen mit der Folge einer Beeinträchtigung bei der Durchsetzung von Preisen und bei der Auslastung von Produktionskapazitäten, Preiserhöhungen bei Kraftstoffen und Rohstoffen, Unterbrechungen der Produktion aufgrund von Materialengpässen, Belegschaftsstreiks oder Lieferanteninsolvenzen, ein Rückgang der Wiederverkaufspreise von Gebrauchtfahrzeugen, die erfolgreiche Umsetzung von Kostenreduzierungs- und Effizienzsteigerungsmaßnahmen, die Geschäftsaussichten der Gesellschaften, an denen wir bedeutende Beteiligungen halten, die erfolgreiche Umsetzung strategischer Kooperationen und Joint Ventures, die Änderungen von Gesetzen, Bestimmungen und behördlichen Richtlinien, insbesondere soweit sie Fahrzeugemissionen, Kraftstoffverbrauch und Sicherheit betreffen, sowie der Abschluss laufender behördlicher oder von Behörden veranlasster Untersuchungen und der Ausgang anhängiger oder drohender künftiger rechtlicher Verfahren und weitere Risiken und Unwägbarkeiten, von denen einige im aktuellen Geschäftsbericht unter der Überschrift »Risiko- und Chancenbericht« beschrieben sind. Sollte einer dieser Unsicherheitsfaktoren oder eine dieser Unwägbarkeiten eintreten oder sollten sich die den vorausschauenden Aussagen zugrunde liegenden Annahmen als unrichtig erweisen, könnten die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den in diesen Aussagen genannten oder implizit zum Ausdruck gebrachten Ergebnissen abweichen. Wir haben weder die Absicht noch übernehmen wir eine Verpflichtung, vorausschauende Aussagen laufend zu aktualisieren, da diese ausschließlich auf den Umständen am Tag der Veröffentlichung basieren.


Kontakt:
Hendrik Sackmann
Tel.: +49 (0)711 17 35014
hendrik.sackmann@daimler.com


24.09.2019 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de