Mercedes-Benz Diesel.

Rückruf für bestimmte Mercedes-Benz Diesel-Fahrzeuge der Abgasnorm Euro 6b (2018).

Wie bereits bekannt, wird Daimler auf Anordnung des deutschen Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) in Europa einen verpflichtenden Rückruf für Mercedes-Benz Fahrzeuge mit Diesel-Motor durchführen. Europaweit sind rund 670.000 Fahrzeuge Teil des Rückrufes. Davon befinden sich rund 280.000 Fahrzeuge in Deutschland.

Ein Großteil der Fahrzeuge war bereits Bestandteil der im Sommer 2017 angekündigten freiwilligen Service-Maßnahme für mehr als 3 Millionen Fahrzeuge in Europa, die unverändert weiterläuft.

Wie bereits bekannt geht es beim Rückruf, der in 2018 vom KBA angeordnet wurde, ausschließlich um Fahrzeugvarianten der Euro 6b-Norm. Der Rückruf wird sich dabei überwiegend auf die folgenden Modelle erstrecken: Vito 1,6l Diesel (Motor OM 622), C-Klasse 1,6l Diesel (Motor OM 626), ML/GLE/GL/GLS 3,0l Diesel (Motor OM 642), V-Klasse 2,2l Diesel (Motor OM 651) und GLC 2,2l Diesel (Motor OM 651). Es sind zudem weitere einzelne Modellvarianten im Umfang des Rückrufes. Eine Übersicht finden Sie hier:

Wichtig ist: Bei vielen Fahrzeugmodellen ist nur ein bestimmter Produktionszeitraum vom Rückruf betroffen. Von der Modell- und Motorbezeichnung alleine lässt sich daher nicht verlässlich ablesen, ob ein Fahrzeug Teil des Rückrufes ist.

Wenn ein Fahrzeug betroffen ist, werden wir unsere Kunden selbstverständlich schriftlich informieren, sobald die entsprechenden Software-Updates vorliegen und in unseren Werkstätten aufgespielt werden können. Zudem bieten wir ein Online-Tool an, mit dem unsere Kunden überprüfen können, ob Ihr eigenes Fahrzeug Teil des Rückrufes oder auch Teil der freiwilligen Servicemaßnahme ist.

Sie finden das Tool unter dem folgenden Link – auf der sich öffnenden Seite bitte dann nach unten scrollen:

  • Im Rahmen der Maßnahmen wird ein Software-Update für die Motorsteuerung Ihres Fahrzeuges aufgespielt. Das Aufspielen der Updates dauert bis zu einer Stunde.
  • Die erforderlichen Arbeiten zur Behebung der Beanstandung werden für den Kunden selbstverständlich kostenlos ausgeführt.
  • Sie müssen vorerst nichts unternehmen.
  • Wir werden Sie schriftlich informieren, wenn Ihr Fahrzeug Teil des Rückrufes oder auch der freiwilligen Servicemaßnahme sein sollte und die entsprechenden Software-Updates vorliegen.
  • In unserem Schreiben werden wir Sie bitten, einen Termin in einer Werkstatt zu vereinbaren. Wenn Sie noch nicht angeschrieben wurden, wird das Software-Update noch entwickelt und Sie können daher auch noch keinen Termin in der Werkstatt vereinbaren.
  • Daimler wird schnellstmöglich nach der Freigabe des KBA die in Frage stehenden Programmierungen in Form eines Software-Updates aktualisieren.
  • Wir werden unsere Kunden informieren, sobald die Software-Updates vorliegen.
  • Nach der Rechtsansicht des KBA müssen bestimmte spezifische Kalibrierungen von Funktionalitäten in der Motorsteuerung der Fahrzeuge geändert werden.
  • Daimler legt gegen die Anordnung des KBA Widerspruch ein und wird offene Rechtsfragen gegebenenfalls auch gerichtlich klären lassen.
  • Es geht bei Pkw ausschließlich um Fahrzeugvarianten der Euro 6b-Norm, deren Produktion spätestens Ende Mai 2018 – und überwiegend schon deutlich eher – ausgelaufen ist.
  • Auch bei den Vans sind ausschließlich Fahrzeugvarianten der Euro 6b-Norm betroffen, deren Produktion größtenteils ausgelaufen ist.
  • Bei vielen Fahrzeugmodellen ist nur ein bestimmter Produktionszeitraum vom Rückruf betroffen. Von der Modell- und Motorbezeichnung alleine lässt sich daher nicht verlässlich ablesen, ob ein Fahrzeug Teil des Rückrufes ist. Wir werden die betroffenen Kunden entsprechend informieren, sobald die Updates vorliegen.
  • Über das Online-Tool (siehe oben) können unsere Kunden leicht überprüfen, ob Ihr eigenes Fahrzeug Teil des Rückrufes (oder der freiwilligen Maßnahme) sein wird.
  • Informationen zum Rückruf von spezifischen Varianten des GLK 220 CDI 4MATIC mit der Abgasnorm Euro 5, der im Juni 2019 angeordnet wurde, finden Sie hier.
  • Unsere Kunden werden informiert, ob das Fahrzeug Teil des verpflichtenden Rückrufes oder Teil der freiwilligen Maßnahme ist.
  • Fahrzeuge, die Teil des Rückrufes sind, sind natürlich nicht mehr Teil der freiwilligen Servicemaßnahme.
  • Über das Online-Tool (siehe oben) können unsere Kunden überprüfen, ob Ihr eigenes Fahrzeug Teil des Rückrufes oder der freiwilligen Maßnahme sein wird.
  • Wir bieten unseren Kunden eine große Vielfalt unterschiedlicher Fahrzeuge innerhalb einer Baureihe an. Sie unterscheiden sich beispielsweise im Hinblick auf Motorleistung, Getriebeart oder Allradtechnik.
  • Für diese Varianten entwickeln wir jeweils angepasste Software-Updates. Alleine für die in 2017 angekündigten Servicemaßnahmen entwickeln wir beispielsweise in Summe mehrere hundert Varianten.
  • Da sich die Änderungen auf eine Vielzahl von Einflussgrößen auswirken können, gehen wir dabei mit der erforderlichen Sorgfalt vor. Und auch das Testen und die Genehmigung der Software-Updates braucht natürlich Zeit.
  • Unsere Kunden werden schriftlich von uns informiert, sobald die entsprechenden Software-Updates vorliegen und in unseren Werkstätten aufgespielt werden können.
  • Über das Online-Tool (siehe oben) können unsere Kunden leicht überprüfen, ob Ihr eigenes Fahrzeug Teil des Rückrufes (oder der freiwilligen Maßnahme) sein wird.

Stand: September 2020