Mit der Zustimmung des Gerichtes wird der Vergleich wirksam. Daimler macht damit einen wichtigen Schritt in Richtung Rechtssicherheit im Zusammenhang mit verschiedenen Diesel-Verfahren.
Daimler hat vollumfänglich mit den US-Regulierungsbehörden kooperiert. Im Rahmen dieses Prozesses hat Daimler keine „Notice of Violation“ (NOV) der EPA oder der CARB erhalten. Ein externer Compliance-Monitor wurde nicht zur Auflage gemacht.
Wie in den Vergleichsvereinbarungen festgehalten, bestreitet Daimler die Vorwürfe der Behörden sowie die Ansprüche der Sammelkläger und räumt keine Haftung gegenüber den USA, Kalifornien, den Klägern oder in sonstiger Weise ein. Der Vergleich beendet die anhängigen Zivilverfahren des Unternehmens mit den US-Behörden ohne festzustellen, ob Funktionalitäten in den Fahrzeugen des Unternehmens unzulässige Abschalteinrichtungen sind.