09. März 2021 – Das US-Bundesgericht für den District of Columbia hat den Diesel-Vergleich der Daimler AG und ihrer Tochtergesellschaft Mercedes-Benz USA LLC mit US-Regulierungsbehörden genehmigt. Mit dem Vergleich werden die entsprechenden behördlichen Verfahren im Zusammenhang mit Emissionskontroll-Systemen von rund 250.000 Diesel-Fahrzeugen in den USA umfassend beendet.
- Wir hatten bereits am 13. August 2020 über eine grundsätzliche Einigung des Unternehmens mit den Behörden informiert.
- Am 14. September 2020 hatten dann sowohl die US-Behörden als auch Daimler weitere Details der Vergleichsvereinbarungen kommuniziert, als diese beim US-Bundesgericht eingereicht wurden.
Mit der Zustimmung des Gerichtes wird der Vergleich wirksam. Daimler macht damit einen wichtigen Schritt in Richtung Rechtssicherheit im Zusammenhang mit verschiedenen Diesel-Verfahren.
Daimler hat vollumfänglich mit den US-Regulierungsbehörden kooperiert. Im Rahmen dieses Prozesses hat Daimler keine „Notice of Violation“ (NOV) der EPA oder der CARB erhalten. Ein externer Compliance-Monitor wurde nicht zur Auflage gemacht.
Wie in den Vergleichsvereinbarungen festgehalten, bestreitet Daimler die Vorwürfe der Behörden sowie die Ansprüche der Sammelkläger und räumt keine Haftung gegenüber den USA, Kalifornien, den Klägern oder in sonstiger Weise ein. Der Vergleich beendet die anhängigen Zivilverfahren des Unternehmens mit den US-Behörden ohne festzustellen, ob Funktionalitäten in den Fahrzeugen des Unternehmens unzulässige Abschalteinrichtungen sind.
Update 17. März 2021