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Fragen & Antworten

Daimler Zuschuss für Hardware-Nachrüstungen.

03. Februar 2023 – Die damalige Daimler AG hat bereits Anfang Oktober 2018 angekündigt, sich im Rahmen des „Konzeptes der Bundesregierung für saubere Luft und die Sicherung der individuellen Mobilität in unseren Städten“ an einem Hardware-Nachrüstungsprogramm für Diesel-Fahrzeuge in definierten Schwerpunktregionen zu beteiligen.

Das Unternehmen hat bereits im Juli 2019 einen signifikanten Betrag von bis zu 3.000 Euro (brutto) je Fahrzeug als finanziellen Zuschuss zugesagt, um damit genehmigte Hardware-Nachrüstungen für Pkw und Vans mit der M1-Zertifizierung („Pkw-Zertifizierung“) zu fördern¹. Wichtig ist, dass Daimler selbst keine Hardware-Nachrüstungen entwickelt bzw. anbietet und dies Drittanbietern („Nachrüstfirmen“) überlässt.

Neben der Entwicklung von Software-Updates für rund eine Million Diesel-Fahrzeuge in Deutschland und einer forcierten Einführung von Fahrzeugen, die mindestens nach der Abgasnorm Euro 6 d-TEMP zertifiziert sind, ist der Zuschuss ein weiterer wesentlicher Beitrag, den das Unternehmen leistet, um die Luftqualität weiter zu verbessern und die individuelle Mobilität von Mercedes-Benz Kunden zu sichern.

Interessierte Kunden können auf der folgenden Website unverbindlich vorab prüfen, ob sie die Kriterien für den Daimler Zuschuss für Hardware-Nachrüstungen erfüllen:

hw-zuschuss.mercedes-benz.com 

Nach Einbau einer vom Kraftfahrt-Bundesamt genehmigten Hardware-Nachrüstung haben Kunden über diese Webseite zudem die Möglichkeit, einen Antrag auf die Auszahlung des Zuschusses zu stellen. Die genauen Bedingungen für die Gewährung des Zuschusses sind auf der Webseite aufgeführt und werden in der Vorprüfung abgefragt.

Auch im Folgenden finden sich die wichtigsten Informationen rund um das Thema Hardware-Nachrüstungen für Mercedes-Benz Fahrzeuge und zum Daimler Zuschuss in Form eines FAQ („häufig gestellte Fragen“):

1. Gibt es bereits Hardware-Nachrüstungen für Mercedes-Benz Fahrzeuge, die den Kriterien des Konzeptes „für saubere Luft und die Sicherung der individuellen Mobilität in den Städten der Bundesregierung“ entsprechen? Schließen
  • Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) veröffentlicht auf seiner Webseite  aktuelle Informationen über Anbieter von genehmigten Hardware-Nachrüstungen.
  • Die Entscheidung darüber, ob und für welche Mercedes-Benz Fahrzeuge Hardware-Nachrüstungen entwickelt werden, liegt bei den Nachrüstfirmen.
  • Interessierte Kunden sollten sich zu Details der Nachrüstungen bei den Nachrüstfirmen erkundigen.
2. Was genau wird nachgerüstet und wie genau wird die Nachrüstung vorgenommen? Schließen
  • Im Grundsatz geht es um die Nachrüstung eines Fahrzeugs mit einem SCR-System zur Abgasnachbehandlung.
  • Interessierte Kunden sollten sich zu Details der Nachrüstungen bei den Nachrüstfirmen erkundigen.
3. Werden Mercedes-Benz Werkstätten die Nachrüstungen vornehmen? Wo und wann können Fahrzeughalter eine Hardware-Nachrüstung einbauen lassen? Schließen
  • Interessierte Kunden sollten sich zu Details der Nachrüstungen und deren Verfügbarkeit in Werkstätten bei den Nachrüstfirmen erkundigen.
  • Daimler wird selbst keine Hardware-Nachrüstungen entwickeln und anbieten.
  • Autorisierte Mercedes-Benz Partnerbetriebe können als unabhängige Betriebe in eigener Verantwortung entscheiden, ob sie die Nachrüstungen anbieten und einbauen.
  • Wir gehen davon aus, dass freie Werkstätten von den Nachrüstern entwickelte und vom Kraftfahrt-Bundesamt genehmigte Nachrüstungen vornehmen werden.
4. Was wird eine Hardware-Nachrüstung kosten? Schließen
  • Die genaue Preisgestaltung liegt bei den Drittanbieten. Daimler ist dazu bereit, für private Halter von Mercedes-Benz Euro 5 Diesel-Pkw in von der Bundesregierung definierten Schwerpunktregionen die Kosten einer Hardware-Nachrüstung bis zu einem Maximalbetrag von 3.000 Euro (Materialkosten und Arbeitslohn, brutto) je Fahrzeuge zu übernehmen.
  • Kostet die Hardware Nachrüstung inklusive Montage zum Beispiel 2.800 Euro (brutto), beteiligt sich Daimler mit einem Zuschuss i.H.v. 2.800 Euro. Liegt der Rechnungsbetrag über 3.000 Euro (brutto) muss die Differenz vom Kunden getragen werden.
  • Der Zuschuss der Daimler AG kann über eine Webseite beantragt werden, auf der auch die genauen Bedingungen aufgeführt sind: hw-zuschuss.mercedes-benz.com 
5. Wie, wo und bis wann können interessierte Kunden den Daimler Zuschuss für Hardware-Nachrüstung beantragen? Schließen
  • Interessierte Daimler Kunden können auf der folgenden Website unverbindlich vorab prüfen, ob sie für den Zuschuss für Hardware-Nachrüstungen berechtigt sind: hw-zuschuss.mercedes-benz.com 
  • Nach Einbau einer vom Kraftfahrt-Bundesamt genehmigten Hardware-Nachrüstung haben Kunden über diese Website zudem die Möglichkeit, einen Antrag auf die Auszahlung des Daimler-Zuschusses zu stellen.
  • Die genauen Bedingungen für die Gewährung des Zuschusses sind auch auf der Webseite aufgeführt.
  • Das Angebot gilt bis auf weiteres.
6. Welche Bedingungen müssen Kunden erfüllen, um für den Zuschuss berechtigt zu sein? Schließen
  • Die genauen Bedingungen für die Gewährung des Zuschusses sind auf der Webseite aufgeführt und werden in der Vorprüfung abgefragt: hw-zuschuss.mercedes-benz.com 
  • Im Wesentlichen müssen die folgenden Bedingungen für die Gewährung eines Zuschusses erfüllt sein:
    • Die eingebaute Hardware-Nachrüstung für Diesel-Pkw und -Vans mit einer M1-Zertifizierung muss natürlich zunächst vom KBA nach den entsprechenden Vorschriften genehmigt worden sein. Sie muss zudem nachweislich dazu berechtigen, in bestimmten Städten bzw. Straßen mit Fahrverboten einzufahren. Das KBA veröffentlicht auf seiner Webseite  Informationen über Anbieter von genehmigten Hardware-Nachrüstungen.
    • Das Zuschuss-Angebot von Daimler richtet sich dann konkret an private Halter von Mercedes-Benz Diesel- Pkw und -Vans mit einer M1-Zertifizierung mit der Abgasnorm Euro 5, die ihren Erstwohnsitz in einer von der Bundesregierung definierten Schwerpunktregionen haben. Die Schwerpunktregionen sind die definierten Städte - Backnang, Bochum, Darmstadt, Düren, Düsseldorf, Frankfurt / Main, Hamburg, Heilbronn, Kiel, Köln, Limburg an der Lahn, Ludwigsburg, München, Reutlingen, Stuttgart – und die direkt angrenzenden Landkreise. Im Rahmen der Vorprüfung auf der Webseite hw-zuschuss.mercedes-benz.com  können Kunden leicht mit der Postleitzahl ihres Erstwohnsitzes prüfen, ob sie in einer Schwerpunktregion leben.
    • Zudem muss das Fahrzeug bereits vor dem 2. Oktober 2018 auf den Halter zugelassen gewesen sein.
  • Auf der oben genannten Webseite sind auch besondere Regelungen für Pendler und Menschen mit Schwerbehinderungen beschrieben.
7. Gibt es besondere Regelungen – beispielsweise für Pendler, die außerhalb der Schwerpunktregionen leben? Schließen
  • Ja, es gibt besondere Regelungen für Pendler und Menschen mit Schwerbehinderungen, die in der Vorprüfung auf der folgenden Webseite beschrieben werden: hw-zuschuss.mercedes-benz.com .
8. Können Fahrzeughalter die Hardware-Nachrüstung kaufen, auch wenn sie nicht zuschussberechtigt sind? Schließen
  • Interessierte Kunden sollten sich zu dieser Frage bitte an die Nachrüstfirmen wenden.
  • Wir gehen jedoch davon aus, dass dies selbstverständlich möglich sein wird.
9. Wieso gilt der Stichtag 2. Oktober 2018? Schließen
  • Das ist der Stichtag, der mit der Bundesregierung abgesprochen ist und deswegen für den Zuschuss der Mercedes-Benz Group AG für Hardware-Nachrüstungen verbindlich ist.
10. Gilt die finanzielle Förderung auch für Vans und Nutzfahrzeuge? Schließen
  • Die finanzielle Förderung richtet sich an private Halter von Diesel-Pkw und -Vans mit M1-Zertifizierung („Pkw-Zertifizierung“) und Abgasnorm Euro 5 in von der Bundesregierung definierten Schwerpunktregionen.
  • Das Bundesverkehrsministerium hat jedoch auch ein Förderprogramm für gewerblich zugelassene Handwerker- und Lieferfahrzeuge sowie Kommunalfahrzeuge und Busse im Öffentlichen Nahverkehr aufgelegt.
11. Was ist eine ABE? Schließen
  • ABE ist die Abkürzung für „Allgemeine Betriebserlaubnis“.
  • Dazu informiert das Bundesverkehrsministerium auf seiner Webseite wie folgt: „Die Bundesregierung hat für die Hardware-Nachrüstsysteme für Diesel-Pkw ein geeignetes Prüf- und Nachweisverfahren entwickelt, das Grundlage für die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ist und in 2019 schnellstmöglich als Anlage in die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) aufgenommen wird.“
12. Empfiehlt Daimler seinen Kunden, eine Hardware-Nachrüstung einzubauen? Schließen
  • Hardware-Nachrüstungen haben Vor- und Nachteile, die jeder Kunde für sich abwägen muss.
  • Wir halten andere Maßnahmen weiterhin für insgesamt sinnvoller und effizienter, wenn es um die weitere Verbesserung der Luftqualität geht – insbesondere eine schnelle Flottenerneuerung und das Aufspielen von Software-Updates.
  • Wir sind allerdings auch der Meinung, dass eine Nachrüstung, die im Rahmen des Konzeptes der Bundesregierung vom KBA genehmigt wird, für einige Kunden eine Möglichkeit sein kann, ihre individuelle Mobilität zu erhalten.
  • Aufgrund dieser Möglichkeit unterstützen wir das Konzept der Bundesregierung im beschriebenen Rahmen.
  • Da Hardware-Nachrüstungen durch Drittanbieter entwickelt und angeboten werden, bitten wir interessierte Kunden, nähere Informationen bei den Anbietern zu erfragen.
13. Ist die abgeschlossene Mercedes-Benz Garantie weiterhin gültig? Gilt diese nach dem Einbau einer Hardware-Nachrüstung noch? Schließen
  • Wie bei anderen Nachrüstungen und nachträglichen Umbauten durch Drittanbieter auch übernimmt Daimler für Einbau und Betrieb der Bauteile der Hardware-Nachrüstung keine Haftung. Wir übernehmen auch nicht die Haftung für Schäden an anderen Bauteilen, wenn diese auf die Umrüstung zurückzuführen sind.
  • Die genauen Bedingungen für Garantie und Haftung sind bei den Nachrüstfirmen zu erfragen oder auch in den Werkstätten, die Nachrüstungen einbauen werden.
  • Die abgeschlossene Mercedes-Benz Garantie ist grundsätzlich weiterhin gültig, es sei denn ein Schaden am Fahrzeug wurde durch den Einbau oder den Betrieb einer Hardware-Nachrüstung verursacht.
14. Wie wird denn deutlich gemacht, dass ein Fahrzeug über eine Nachrüstung verfügt. Gibt es eine Bescheinigung oder Plakette? Schließen
  • Gemäß der technischen Anforderungen des Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) muss die Hardware-Nachrüstung als Bemerkung in der Zulassungsbescheinigung Teil I amtlich vermerkt werden.
  • Der Fahrzeughalter erhält dafür von der Werkstatt eine Einbaubestätigung als Nachweis.
15. Was steht in den technischen Anforderungen, die die Hardware-Nachrüstung für Pkw regelt? Schließen
  • Die technischen Anforderungen hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) im Dezember 2018 veröffentlicht.
  • Weitere Informationen des BMVI zum Thema Hardware-Nachrüstungen bei Pkw finden sich
16. Welche Maßnahmen setzt Daimler um, um die Luftqualität weiter zu verbessern? Schließen
  • Daimler hat bereits eine Reihe weiterer Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität auf den Weg gebracht:
    • Entwicklung von Software-Updates für über 3 Millionen Fahrzeuge in Europa – davon rund 1 Million in Deutschland.
    • Attraktive Umtauschprämien für „Junge Sterne“ mit Dieselmotor in von der Bundesregierung definierten Schwerpunktregionen.²
    • Forcierung der Einführung von Fahrzeugen, die die strengeren Emissionsgrenzwerte im Rahmen der WLTP/RDE-Anforderungen erreichen.
    • Beteiligung am Mobilitäts-Fonds („Sofortprogramm Saubere Luft“) der Bundesregierung.
    • Elektrifizierung des gesamten Mercedes-Benz Cars Portfolios bis 2022. Geplant sind deutlich mehr als 130 elektrifizierte Fahrzeugvarianten, angefangen von 48-Volt-Versionen über eine breite Auswahl an Plug-in-Hybriden bis hin zu rein elektrischen Fahrzeugen. Investitionen von mehr als zehn Milliarden Euro in den nächsten Jahren in neue Produkte der Marke EQ und über eine Milliarde in die weltweite Batterieproduktion.

Hinweis: Dieser Artikel wurde zuletzt im Februar 2023 aktualisiert.

¹ Das Zuschuss-Angebot von Daimler richtet sich an private Halter von Mercedes-Benz Diesel-Pkw und -Vans mit einer M1-Zertifizierung („Pkw-Zertifizierung“) und mit der Abgasnorm Euro 5, die ihren Erstwohnsitz in einer von der Bundesregierung definierten Schwerpunktregionen haben. Die Schwerpunktregionen sind die definierten Städte (Backnang, Bochum, Darmstadt, Düren, Düsseldorf, Frankfurt / Main, Hamburg, Heilbronn, Kiel, Köln, Limburg an der Lahn, Ludwigsburg, München, Reutlingen, Stuttgart) und die direkt angrenzenden Landkreise. Daimler bietet zudem besondere Regelungen für Pendler und Menschen mit Schwerbehinderungen an. Die eingebaute Hardware-Nachrüstung für Diesel-Pkw und -Vans mit einer M1-Zertifizierung muss vom KBA nach den entsprechenden Vorschriften genehmigt worden sein. Sie muss zudem nachweislich dazu berechtigen, in bestimmten Städten bzw. Straßen mit Fahrverboten einzufahren. Bedingung ist zudem, dass das Fahrzeug bereits vor dem 2. Oktober 2018 auf die Halter zugelassen war. Die genauen Bedingungen für die Gewährung des Zuschusses sind auf der Webseite aufgeführt und werden in einer Vorprüfung abgefragt: hw-zuschuss.mercedes-benz.com 

² Das Prämienprogramm für neue Diesel-Fahrzeuge ist zum Jahresende 2019 ausgelaufen.

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