Ausschüsse des Aufsichtsrats.

Der Aufsichtsrat kann zur Durchführung seiner Überwachungspflichten gemäß § 111 AktG die Bücher und Schriften der Gesellschaft einsehen und prüfen oder einzelne Mitglieder des Aufsichtsrats oder Sachverständige hiermit beauftragen.

Des weiteren erhält der Aufsichtsrat vom Vorstand regelmäßig, zeitnah und umfassend Berichte über alle relevanten Fragen der Geschäftsentwicklung.

§ 90 Abs. 1 AktG lautet insoweit:
(1) Der Vorstand hat dem Aufsichtsrat zu berichten über:

  1. die beabsichtigte Geschäftspolitik und andere grundsätzliche Fragen der Unternehmensplanung (insbesondere die Finanz-, Investitions- und Personalplanung);
  2. die Rentabilität der Gesellschaft, insbesondere die Rentabilität des Eigenkapitals;
  3. den Gang der Geschäfte, insbesondere den Umsatz, und die Lage der Gesellschaft;
  4. Geschäfte, die für die Rentabilität oder Liquidität der Gesellschaft von erheblicher Bedeutung sein können.

Außerdem ist dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats aus sonstigen wichtigen Anlässen zu berichten; als wichtiger Anlass ist auch ein dem Vorstand bekannt gewordener geschäftlicher Vorgang bei einem verbundenen Unternehmen anzusehen, der auf die Lage der Gesellschaft von erheblichem Einfluss sein kann.

Der Aufsichtsrat hat aus seinen Mitgliedern Ausschüsse gemäß § 9 der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats gebildet:

Der Präsidialausschuss ist für die Dienstverträge und andere vertragliche Angelegenheiten im Bezug auf den Vorstand und den Aufsichtsrat verantwortlich. Der Präsidialausschuss berät und entscheidet über Fragen der Corporate Governance und gibt, sofern eine Zustimmung des Aufsichtsrats erforderlich ist, hierzu Empfehlungen. Im Übrigen unterstützt und berät er den Vorsitzenden des Aufsichtsrats und dessen Stellvertreter. Dem Präsidialausschuss gehören Dr. Ing. e.h. Dipl.-Ing. Bernd Pischetsrieder (Vorsitzender), Ben van Beurden, Ergun Lümali* und Roman Zitzelsberger* an.

Der Prüfungsausschuss ist zuständig für die Erörterung der Zwischenabschlüsse sowie der Jahresabschlüsse des Konzerns und der Mercedes-Benz Group AG. Die Mitglieder des Prüfungsausschusses sind Olaf Koch (Vorsitzender), Timotheus Höttges, Ergun Lümali* und Roman Romanowski*.

Nach der Bestellung des Abschlussprüfers durch die Hauptversammlung ist der Ausschuss auch befugt, den Auftrag an den Abschlussprüfer zu erteilen und die Prüfungsschwerpunkte festzulegen. Darüber hinaus gibt der Ausschuss Empfehlungen an den Aufsichtsrat über Gewinnverwendung, Kapitalmaßnahmen und ähnliches.

Der Ausschuss für Rechtsangelegenheiten wurde vor dem Hintergrund der hohen Komplexität der emissions- und kartellbezogenen Verfahren sowie mit Blick auf eine effiziente Organisation der Arbeit des Aufsichtsrats bis auf Weiteres eingerichtet. Der Ausschuss koordiniert die Wahrnehmung der Rechte und Pflichten des Aufsichtsrats im Hinblick auf die genannten Rechtsangelegenheiten, bereitet die Beschlussfassungen des Aufsichtsrats vor und spricht entsprechende Beschlussempfehlungen aus. Dem Ausschuss gehören Olaf Koch (Vorsitzender), Liz Centoni, Polly Courtice, Ergun Lümali*, Michael Häberle* und Roman Romanowski* an.

Der Vermittlungsausschuss wurde zur Wahrnehmung der in § 31 Abs. 3 MitbestG genannten Aufgabe gebildet und setzt sich aus den Mitgliedern Dr. Ing. e.h. Dipl.-Ing. Bernd Pischetsrieder (Vorsitzender), Ben van Beurden, Ergun Lümali* und Roman Zitzelsberger* zusammen.

(Belegschaftsvertreter sind mit * gekennzeichnet)

Der Nominierungsausschuss wurde in Übereinstimmung mit dem deutschen Corporate Governance Kodex gebildet, um dem Aufsichtsrat gegenüber Empfehlungen für die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner abzugeben. Der Nominierungsausschuss ist ausschließlich mit Vertretern der Anteilseigner besetzt. Mitglieder des Nominierungsausschusses sind Dr. Ing. e.h. Dipl.-Ing. Bernd Pischetsrieder (Vorsitzender), Dr. Martin Brudermüller und Ben van Beurden. Der Nominierungsausschuss tritt nach Bedarf zusammen.