Fragen & Antworten

Ferienjobs.

Interessieren Sie sich für eine Ferienbeschäftigung bei der Mercedes-Benz Group, gibt es verschiedene Voraussetzungen, die Sie erfüllen müssen:

  • bei Vertragsunterzeichnung mindestens 18 Jahre alt sein,
  • gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift mitbringen,
  • Studentin/Student, Schülerin/Schüler sein oder sich im Überbrückungszeitraum zu Ausbildung, Bundesfreiwilligendienst/freiwilliger Wehrdienst oder Studium befinden.

Unser Ziel ist es, Ihnen eine schnelle Rückmeldung zu geben. Auf Grund hoher Bewerberzahlen und sich ändernder Bedarfe können die Zusagen teilweise erst kurz vor dem geplanten Einsatz versendet werden (unter Umständen auch erst eine Woche vor dem geplanten Einsatz). Bitte beachten Sie, dass wir nicht immer den von Ihnen gewünschten Anfangszeitraum berücksichtigen können. Dies kann vor allem bei langen Verfügbarkeitszeiträumen auftreten.

Wir bitten Sie daher um Geduld. Eine Rückmeldung per E-Mail erhalten Sie in jedem Fall von uns. Bitte prüfen Sie auch Ihren Spam-Ordner.

1. Sonderzahlung „Welcome Back Bonus“
Für das Jahr 2023 besteht die Möglichkeit für Ferienbeschäftigte, die bereits 2022/2023 einen Einsatz an einem Standort der Mercedes-Benz AG hatten, einen "Welcome Back Bonus" in Höhe von 200,00 € brutto zu erhalten.

2. Anspruchsberechtigung

2.1. Ungekürzter Anspruch
Den vollen Pauschalbetrag erhalten Ferienbeschäftigte im direkten Bereich (Produktion) in den Werken der Mercedes-Benz AG in Vollzeit, die einen Einsatz in 2023 haben (Vertragsbeginn zwischen 01.01.2023 und 31.12.2023) und bereits vor diesem Einsatz als Ferienbeschäftigte im direkten Bereich (Produktion) der Mercedes-Benz AG tätig waren (in 2022 oder 2023).

Bei Vorliegen der Voraussetzungen kann der Welcome Back Bonus auch mehrfach gewährt werden (Beispiel: Ferienbeschäftigter im direkten Bereich (Produktion) mit Einsatz in 2022 hat im Mai und August 2023 jeweils einen Einsatz von 5 Wochen als Ferienbeschäftigter im direkten Bereich (Produktion) – er/sie bekommt daher für den Einsatz im Mai 2023 und im August 2023 jeweils 200,00 € brutto.

2.2. Kein Anspruch
Ferienbeschäftigte, die keinen Anspruch auf die Pauschalzahlung haben:

  • Ferienbeschäftigte, die in einem indirekten Bereich (Verwaltung / Nicht-Produktion / Gastro) im Einsatz sind
  • Ferienbeschäftigte, die in den Niederlassungen oder Logistik-Center im Einsatz sind
  • Ferienbeschäftigte im direkten Bereich, die die Voraussetzungen nach Ziffer 2.1 erfüllen, allerdings ihren Einsatz nicht antreten
  • Ferienbeschäftigte im direkten Bereich, die die Voraussetzungen nach Ziffer 2.1 erfüllen, deren Einsatzzeit jedoch weniger als 3 Wochen beträgt
  • Ferienbeschäftigte, deren Arbeitseinsatz aufgrund arbeitgeberseitiger Kündigung vorzeitig beendet wird

3. Hinweise/Kürzungssachverhalte durch Abweichungen zum Vollzeitanspruch
Bei Teilzeitbeschäftigten wird der Anspruch im Verhältnis der vertraglichen zur tariflichen Arbeitszeit reduziert.

4. Auszahlungszeitpunkt
Der „Welcome Back Bonus“ wird mit der Entgeltabrechnung im Monat nach Eintritt des Ferienbeschäftigten ausbezahlt. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, erfolgt die Auszahlung automatisch.

5. Berücksichtigung Referenzverdienste / Durchschnittsberechnungen
Der „Welcome Back Bonus“ bleibt bei Durchschnittsberechnungen jedweder Art unberücksichtigt.

6. Haben Sie weitere Fragen?
Bitte beachten Sie, dass für Anfragen Ihre erste Anlaufstelle der Chatbot ist.

Möchten Sie Ihre Bewerbungsdaten, z.B. den Bewerbungszeitraum ändern, können Sie dies in Ihrem Benutzerprofil selbst vornehmen.

Nach Einreichen Ihrer Bewerbung erhalten Sie eine E-Mail mit Ihrer Bewerbernummer. Diese bestätigt, dass wir Ihre Bewerbung erhalten haben. Nach Erhalt der Bewerbung werden Ihre Angaben überprüft und mit den Bedarfen der einzelnen Werke abgeglichen. Dieser Prozess kann einige Zeit in Anspruch nehmen.

Nach ausführlicher Prüfung Ihrer Unterlagen kommen wir unaufgefordert wieder auf Sie zu und geben Ihnen via E-Mail eine Rückmeldung, ob Sie zum gewünschten Zeitraum für eine Ferienbeschäftigung infrage kommen.

Können wir Ihnen ein Angebot für eine Ferienbeschäftigung machen, erhalten Sie dieses per E-Mail, mit der Aufforderung, uns alle relevanten Daten über ein Online-Formular zukommen zu lassen – das so genannte Onboarding. Bitte halten Sie alle entgeltrelevanten Daten (SteuerID, Sozialversicherungsnummer, Bankkonto, Versicherung etc.) bereit. Außerdem bestätigen Sie uns über das Onboarding, ob Sie die Ferienbeschäftigung in dem genannten Zeitraum antreten möchten.

Nachdem Sie das Onboarding befüllt haben, steht als nächster Schritt eine Personalaufnahme an, bei der Sie Ihren Arbeitsvertrag unterschreiben und eine erste Unterweisung erhalten.

Können wir Ihnen kein Angebot für eine Ferienbeschäftigung machen, erhalten Sie auch diese Rückmeldung via E-Mail.

Sollten Sie keine passende Ausschreibung finden, bieten wir in diesem Werk aktuell leider keine Ferienbeschäftigung an. Bitte prüfen Sie die Stellenangebote regelmäßig nach neuen Stellenausschreibungen. Sie habe auch die Möglichkeit, unseren Job-Newsletter zu abonnieren, sodass Sie neue Stellenausschreibungen direkt per E-Mail erhalten.

Wofür ist das Onboarding erforderlich?

Im Laufe des Auswahlprozesses erhalten Sie zwei Aufforderungen zum Onboarding.

Im ersten Onboarding erhalten Sie eine E-Mail mit Ihren Einsatzdaten sowie einem Link, über den Sie das Angebot bestätigen und uns weitere Informationen mitteilen können.

Im zweiten Onboarding erhalten Sie ca. zwei Wochen vor Beschäftigungsbeginn eine weitere E-Mail mit Aufgaben (Onboarding Gehalt). In diesem Onboarding teilen Sie uns alle entgeltrelevanten Informationen mit. Bitte stellen Sie sicher, dass Ihnen diese Daten und Bescheinigungen vorliegen. Da einige Bescheinigungen bei den jeweiligen Behörden Zeit in Anspruch nehmen, raten wir Ihnen, diese zeitnah zu beantragen.

Welche entgeltrelevanten Informationen werden im Onboarding Gehalt abgefragt?

• Sozialversicherungsnummer: Diese müssen Sie angeben, damit die Sozialversicherungsmeldung korrekt an Ihre Kranken- und Rentenversicherung übermittelt werden.

• Steueridentifikationsnummer: Diese benötigen wir zum Abruf der familiengerechten Steuerklasse. Im Falle des nicht Vorliegens werden Sie mit Steuerklasse 6 abgerechnet.

• Falls Sie Grenzgänger sind (Wohnsitz in Frankreich) benötigen Sie keine Steuer ID. Wir schicken Ihnen das Formular 5011 zu, anhand dessen wir die Steuerfreistellung beim Finanzamt beantragen können. Dieser Vorgang kann zwei bis drei Monate dauern, bis dahin erfolgt der Steuerabzug auf ihrer Abrechnung.

• Bankverbindung: Diese müssen Sie für die monatliche Entgeltüberweisung angeben.

• Krankenkasse: Im Falle der Sozialversicherungspflicht müssen wir Sie bei einer gesetzlichen Krankenkasse anmelden.

Zahle ich Sozialversicherungsbeiträge?

Die Voraussetzung für eine kurzfristige Beschäftigung (sozialversicherungsfrei) ist ein Schüler- oder Studentenstatus, den sie uns auch nachweisen müssen (Immatrikulationsbescheinigung, Schulbescheinigung in deutscher oder englischer Sprache). Des Weiteren gibt es eine Grenze von 70 Arbeitstagen bzw. 90 Kalendertagen, die Sie nicht überschreiten dürfen.

Nähere Informationen hierzu finden Sie auch bei der Minijob-Zentrale .

Wie muss ich mich als Ferienbeschäftigter krankenversichern, bzw. bleibe ich familienversichert?

Im Falle einer kurzfristigen Beschäftigung können Sie weiterhin familienversichert bleiben. Falls die Kriterien nicht erfüllt werden, müssen wir Sie bei einer gesetzlichen Krankenkasse anmelden (sozialversicherungspflichte Beschäftigung).

Ich habe keine Bestätigung über das erfolgreiche Onboarding bekommen

Der erfolgreiche Abschluss des Onboardings wird Ihnen direkt im System über eine Abschlusspage angezeigt.

Stellen Sie sicher, dass Sie auf das Feld "Absenden" geklickt haben.

Mir liegen nicht alle geforderten Daten vor

Das Onboarding kann nur mit vollständigen Daten abgeschlossen werden, bitte halten Sie diese wie vorher angekündigt bereit. Vereinzelt können Dokumente und Nachweise (beispielsweise eine Folgeimmatrikulationsbescheinigung) auch noch nachgereicht werden. Bitte schicken Sie diese an hrservices@mercedes-benz.com

Welchen „Status“ muss ich im Onboarding auswählen?

Im Onboarding wird Ihr Status zu Beginn Ihrer Beschäftigung bei uns abgefragt. Bitte wählen Sie aus den gegebenen Auswahlmöglichkeiten Ihren passenden Status aus, zum Beispiel als Schulabgänger „Ich befinde mich in einem Überbrückungsstatus“ (separate Abfrage, was Sie vor und nach der Ferienbeschäftigung waren/vorhaben erfolgt anschließend).

Habe ich eine Personalaufnahme?

Je nach Werk ist eine Teilnahme an eine Personalaufnahme notwendig und verpflichtend. Ob Sie eine Personalaufnahme haben entnehmen Sie bitte Ihrem Zusageschreiben.

Kann ich den Personalaufnahmetermin ändern?

Im Onboarding haben Sie die Möglichkeit, den Ihnen zugewiesenen Personalaufnahmetermin abzulehnen. Bestätigen Sie jedoch bitte den Einsatzzeitraum, für den Sie eingeplant wurden, sollte dieser passen. Bitte schreiben Sie danach eine E-Mail an die Adresse, von der Sie die Zusage erhalten haben und teilen einen Alternativtermin bzw. -zeitraum mit, an dem Sie anwesend sein können. Bitte beachten Sie jedoch, dass es nicht immer möglich ist, Ihrem Wunschtermin nachzukommen.

Sollten Sie das Onboarding bereits ausgefüllt und abgeschickt haben und im Nachhinein den Termin ändern wollen, schicken Sie bitte eine E-Mail an die Adresse, von der Sie die Zusage erhalten haben. Geben Sie auch hier einen alternativen Zeitraum an.

Was muss ich alles mitbringen und wie lange dauert eine Personalaufnahme?

Eine Personalaufnahme bis zu 4 Stunden dauern - je nach Werk, Zahl der Teilnehmer und, ob Sie direkt im Anschluss für eine Schulung eingeplant sind. Bitte planen Sie genug Zeit ein.

Bitte bringen Sie zur Personalaufnahme Ihren Personalausweis sowie das ausgedruckte Zusageschreiben mit, welches Sie am Werkseingang vorzeigen. In diesem Schreiben stehen ebenfalls alle notwendigen Informationen für Sie.

Ich habe mein Zusageschreiben nicht mehr

Bitte schreiben Sie eine E-Mail an die Adresse, von der Sie auch vorher schon E-Mails erhalten haben bzw. die in der Ausschreibung genannte Adresse. Das Zusageschreiben wird Ihnen dann erneut zugeschickt.

Welche Aufgaben übernehme ich als Ferienbeschäftigter?

Ihr Aufgabenbereich kann sehr unterschiedlich sein - je nachdem in welchem Bereich Sie eingesetzt werden. Wir bieten Ferienbeschäftigungen in den Bereichen Gastronomie, Produktion und Logistik sowie in der Verwaltung an.

Kann ich meine Ferienbeschäftigung unterbrechen, weil ich z.B. bereits einen Urlaub gebucht habe?

Nein, eine Unterbrechung ist leider nicht möglich. Geben Sie in Ihrer Bewerbung bitte einen Verfügbarkeitszeitraum an, in dem Sie durchgängig arbeiten können.

Kann ich mir für Univeranstaltungen oder andere Verpflichtungen freinehmen?

Grundsätzlich müssen alle Abwesenheiten mit der Führungskraft abgestimmt werden.

Für Info- oder Pflichtveranstaltungen Ihrer Universität oder andere Veranstaltungen ist keine Freistellung möglich. Hierfür müssen Urlaub oder Überstunden genommen werden. Sollte dies nicht möglich sein, so besteht die Möglichkeit einer unbezahlten Freistellung. Bitte wenden Sie sich hierfür an Ihre Führungskraft.

Kann ich mir eine Schicht aussuchen?

Das ist leider nicht möglich. Mit Ihrer Bewerbung gehen wir davon aus, dass Sie grundsätzlich bereit sind, in jeder Schicht zu arbeiten. Sie können natürlich Ihre Wunschschicht in Ihrer Bewerbung oder bei Ihrem Meister angeben; eine Garantie für die Berücksichtigung gibt es jedoch nicht.