In unserer Verhaltensrichtlinie und unserer Grundsatzerklärung für soziale Verantwortung und Menschenrechte verpflichten wir uns dazu, die international anerkannten Menschenrechte sowohl innerhalb unseres Unternehmens als auch in unserer Lieferkette zu achten. Alle unsere Mitarbeitenden müssen die in der Grundsatzerklärung festgehaltenen menschenrechtlichen Normen achten und fördern. Im unternehmerischen Kontext sind das insbesondere Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, das Verbot von Kinderarbeit, die freie Wahl der Beschäftigung, faire Entlohnung, Beachtung und Umsetzung von Arbeitszeitvorgaben, Diskriminierungsverbot und Chancengleichheit sowie Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz.
Dafür haben wir mit dem Mercedes-Benz Human Rights Respect System einen Due-Diligence-Ansatz entwickelt.
Dieser risikobasierte Ansatz erlaubt es uns, Risiken und mögliche negative Auswirkungen unseres unternehmerischen Handelns auf die Achtung der Menschenrechte frühzeitig zu erkennen und systematisch vorzubeugen. Bei potenziellen und tatsächlichen negativen Auswirkungen unseres Handelns leiten wir erforderliche Gegenmaßnahmen ein. Das HRRS wird sowohl in unseren Lieferketten als auch in unseren Mehrheitsgesellschaften angewendet.
Über unser konzernweites Compliance Management System überwachen wir die Einhaltung der Menschenrechte unserer eigenen Beschäftigten. Zudem wenden wir im Einkauf spezifische Richtlinien und das Supplier Compliance Risk Management an, um die Einhaltung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten durch direkte und indirekte Lieferanten durchzusetzen.