Diesel und AdBlue Tankdeckel.

Überblick

Rückrufe mit Software-Updates bei Mercedes-Benz Diesel-Fahrzeugen.

Wie bekannt, führt Mercedes-Benz seit 2018 auf Anordnung des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) verpflichtende Rückrufe in Sachen Diesel-Emissionen durch, bei denen Software-Updates aufgespielt werden. Wenn technisch erforderlich werden auch NOx-Sensoren ausgetauscht. Kundinnen und Kunden in Deutschland werden auch in Zukunft schriftlich informiert, wenn eine Maßnahme für ihr individuelles Fahrzeug durchgeführt werden muss. Sie werden dann gebeten, einen Termin beim nächstgelegenen Servicepartner zu vereinbaren.

Bereits 2017 hatte Mercedes-Benz im Rahmen des „Nationalen Forums Diesel“ in Berlin angekündigt, freiwillige Servicemaßnahmen mit Software-Updates für mehrere Millionen Diesel-Fahrzeuge in Europa anzubieten.

Seit 2018 kamen verschiedene verpflichtende Rückrufe hinzu. Nach der Rechtsansicht des KBA müssen bestimmte spezifische Kalibrierungen von Funktionalitäten in der Motorsteuerung bestimmter Fahrzeugvarianten geändert werden. Um Klarheit in einer komplexen Sache zu erlangen, hat Mercedes-Benz gegen KBA-Bescheide Widerspruch eingelegt und lässt offene Rechtsfragen auch gerichtlich klären. Unabhängig davon wird Mercedes-Benz die angeordneten Rückrufe umsetzen, weiterhin vollumfänglich mit den Behörden kooperieren und Transparenz herstellen.

Selbstverständlich führen die Werkstätten die Maßnahmen kostenlos durch. Der Werkstattaufenthalt dauert etwa eine Stunde. Für einen Großteil der im Feld befindlichen Fahrzeuge wurden die Updates bereits aufgespielt.

Kundinnen und Kunden können über ein Online-Tool  prüfen, ob ihr Fahrzeug noch Teil eines verpflichtenden Rückrufes oder einer freiwilligen Maßnahme ist.

Ein Überblick über die verschiedenen bisherigen Anordnungen des KBA findet sich im Abschnitt weiter unten.

Rückrufe FAQ

Was wird am Fahrzeug gemacht? Schließen
  • Im Rahmen der Maßnahmen wird ein Software-Update für die Motorsteuerung des Fahrzeugs aufgespielt. Wenn technisch erforderlich werden auch NOx-Sensoren ausgetauscht. Das Aufspielen der Updates dauert im Regelfall bis zu einer Stunde.
Was kostet die Maßnahme? Schließen
  • Die erforderlichen Arbeiten werden für die Kundinnen und Kunden selbstverständlich kostenlos ausgeführt.
Was muss ich als Kundin oder als Kunde nun tun? Schließen
  • Wir informieren Kundinnen und Kunden schriftlich darüber, wenn ein Fahrzeug Teil eines Rückrufes ist und das entsprechende Software-Update noch nicht aufgespielt wurde.
  • In unserem Schreiben bitten wir unsere Kundinnen und Kunden darum, einen Termin in einer Werkstatt zu vereinbaren.
  • Kundinnen und Kunden können sich selbstverständlich auch jederzeit an den Service-Partner wenden oder an das Mercedes-Benz Customer Assistance Center (CAC). Unter der Service-Telefonnummer +49 69 86 79 82 74 beantwortet ein geschultes Team Fragen rund um Diesel.
Wann wird die Maßnahme durchgeführt? Schließen
  • Für nahezu alle Fahrzeugvarianten der Euro 5 und Euro 6b Diesel-Flotte in Europa sind die Software-Updates mittlerweile in den Werkstätten verfügbar.
  • Wir informieren Kundinnen und Kunden schriftlich darüber, wenn ein Fahrzeug Teil eines Rückrufes ist und das entsprechende Software-Update noch nicht aufgespielt wurde.
  • Kundinnen und Kunden können sich selbstverständlich auch jederzeit an den Service-Partner wenden oder an das Mercedes-Benz Customer Assistance Center (CAC). Unter der Service-Telefonnummer +49 69 86 79 82 74 beantwortet ein geschultes Team Fragen rund um Diesel.
Warum sind ausgerechnet die genannten Fahrzeuge vom Rückruf betroffen? Um welche Funktionen geht es im Detail? Schließen
  • Nach der Rechtsansicht des KBA müssen bestimmte spezifische Kalibrierungen von Funktionalitäten in der Motorsteuerung bestimmter Fahrzeugvarianten geändert werden.
  • Um Klarheit in einer überaus komplexen Sache zu erlangen, hat Mercedes-Benz gegen KBA-Bescheide Widerspruch eingelegt und lässt offene Rechtsfragen auch gerichtlich klären. Unabhängig davon wird Mercedes-Benz die angeordneten Rückrufe umsetzen und weiterhin vollumfänglich mit den Behörden kooperieren.
Es wird doch schon eine freiwillige Maßnahme durchgeführt? Was ist der Unterschied zwischen den Maßnahmen? Schließen
  • Bereits 2017 hat Mercedes-Benz im Rahmen des „Nationalen Forums Diesel“ in Berlin angekündigt, freiwillige Servicemaßnahmen mit Software-Updates für mehrere Millionen Diesel-Fahrzeuge in Europa anzubieten. Seitdem hat das Unternehmen den Umfang der Update-Aktion unter anderem auch auf Van- und Transporter-Modelle ausgeweitet. Wie bekannt, führt Mercedes-Benz zudem seit 2018 auf Anordnung des KBA verpflichtende Rückrufe durch, bei denen ebenfalls Software-Updates aufgespielt werden.
  • Es gibt Fahrzeuge, die ursprünglich Teil der freiwilligen Maßnahme gewesen sind und für die dann im späteren Zeitverlauf ein Rückruf angeordnet wurde.
  • Fahrzeuge, die bereits ein Software-Update erhalten haben, benötigen daher im Falle einer späteren Maßnahme kein weiteres Update.
  • Insgesamt entwickelt Mercedes-Benz für die Diesel-Flotte der Abgasnormen Euro Euro 5 und 6b in Europa Software-Updates, die die Stickoxid-Emissionen im Durchschnitt der Fahrzeuge im normalen Fahrbetrieb verbessern. Damit leistet das Unternehmen einen wichtigen Beitrag zur weiteren Verbesserung der Luftqualität.
Woher wissen die Kundinnen und Kunden, ob ein Fahrzeug in der freiwilligen Servicemaßnahme ist oder im Rückruf? Schließen
  • Für nahezu alle Fahrzeugvarianten der Euro 5 und Euro 6b Diesel-Flotte in Europa sind die Software-Updates mittlerweile in den Werkstätten verfügbar.
  • Wir informieren Kundinnen und Kunden schriftlich darüber, wenn ein Fahrzeug Teil eines Rückrufes sein sollte und das entsprechende Software-Update noch nicht aufgespielt wurde.
  • Es gibt Fahrzeuge, die ursprünglich Teil der freiwilligen Maßnahme gewesen sind und für die dann im späteren Zeitverlauf ein Rückruf angeordnet wurde.
  • Fahrzeuge, die bereits ein Software-Update erhalten haben, benötigen im Falle einer späteren Maßnahme kein weiteres Update.
  • Über das Online-Tool (siehe oben) können unsere Kundinnen und Kunden überprüfen, ob ihr Fahrzeug noch Teil des Rückrufes oder der freiwilligen Maßnahme ist.
Warum hat die Entwicklung von Software-Updates relativ lange gedauert? Schließen
  • Wir bieten eine große Vielfalt unterschiedlicher Fahrzeuge innerhalb einer Baureihe an. Sie unterscheiden sich beispielsweise im Hinblick auf Motorleistung, Getriebeart oder Allradtechnik.
  • Für diese Varianten entwickeln wir jeweils angepasste Software-Updates. Für die verschiedenen Maßnahmen seit 2017 entwickeln wir in Summe mehrere hundert Varianten.
  • Da sich die Änderungen auf eine Vielzahl von Einflussgrößen auswirken können, gehen wir dabei mit der erforderlichen Sorgfalt vor.
  • Für nahezu alle Fahrzeugvarianten der Euro 5 und Euro 6b Diesel-Flotte in Europa sind die Software-Updates mittlerweile in den Werkstätten verfügbar.
Wird es weitere Anordnungen in Sachen Diesel geben? Schließen
  • Wir stehen seit längerer Zeit in einem Austausch mit den zuständigen Behörden, insbesondere dem KBA. Es geht dabei um hochkomplexe technische und rechtliche Fragen in Hinblick auf die Motorsteuerung.
  • Wir kooperieren vollumfänglich mit dem KBA und haben das Emissionskontrollsystem entsprechend den uns vorliegenden Informationen transparent erklärt.
  • Es ist Sache des KBA zu entscheiden, ob weitere Maßnahmen angeordnet werden.
  • Wir werden Kundinnen und Kunden auch in Zukunft schriftlich darüber informieren, wenn ein Fahrzeug Teil eines Rückrufes werden sollte und das entsprechende Software-Update noch nicht aufgespielt wurde.
Wo finde ich weitere Informationen zum Rückruf? Schließen
  • Wir informieren Kundinnen und Kunden schriftlich darüber, wenn ein Fahrzeug Teil eines Rückrufes sein sollte und das entsprechende Software-Update noch nicht aufgespielt wurde.
  • Über das Online-Tool (siehe oben) können unsere Kundinnen und Kunden überprüfen, ob Ihr eigenes Fahrzeug Teil des Rückrufes (oder der freiwilligen Maßnahme) ist.
  • Kundinnen und Kunden können sich selbstverständlich auch jederzeit an den Service-Partner wenden oder an das Mercedes-Benz Customer Assistance Center (CAC). Unter der Service-Telefonnummer +49 69 86 79 82 74 beantwortet ein geschultes Team Fragen rund um Diesel.

Überblick Rückrufe in Sachen Diesel:

Bei vielen Modellen sind nur Fahrzeugvarianten eines bestimmten Produktionszeitraums vom Rückruf betroffen. Von der Modell- und Motorbezeichnung alleine lässt sich daher nicht verlässlich ablesen, ob ein Fahrzeug Teil eines Rückrufes ist.

Kundinnen und Kunden können über ein Online-Tool  herausfinden, ob ihr Fahrzeug Teil eines Rückrufes oder der freiwilligen Maßnahme ist.

Zudem finden sich in einer KBA-Datenbank Informationen zu Rückrufen:

KBA-Rückrufdatenbank 

Weitere Informationen zum Thema Diesel-Emissionen stellt das KBA zudem hier zur Verfügung:

KBA-Informationen zur Aufarbeitung Dieselemissionen 

Rückrufe aus dem Jahr 2018

Wie bekannt, führt Mercedes-Benz auf Anordnung des deutschen KBA in Europa einen verpflichtenden Rückruf für Mercedes-Benz Fahrzeuge mit Diesel-Motor durch. Europaweit waren rund 670.000 Fahrzeuge Teil des Rückrufes. Davon befanden sich rund 280.000 Fahrzeuge in Deutschland.

Ein Großteil der Fahrzeuge war bereits Bestandteil der im Sommer 2017 angekündigten freiwilligen Service-Maßnahme in Europa.

Wie bereits bekannt ging es bei dem Rückruf, der in 2018 vom KBA angeordnet wurde, ausschließlich um Fahrzeugvarianten der Euro 6b-Norm. Der Rückruf erstreckt sich dabei überwiegend auf die folgenden Modelle: Vito 1,6l Diesel (Motor OM 622), C-Klasse 1,6l Diesel (Motor OM 626), ML/GLE/GL/GLS 3,0l Diesel (Motor OM 642), V-Klasse 2,2l Diesel (Motor OM 651) und GLC 2,2l Diesel (Motor OM 651).

Juni 2019

Im Juni 2019 stellte das KBA Mercedes-Benz einen Bescheid zu, in dem das Unternehmen zu einem Rückruf von spezifischen Varianten des Modells Mercedes-Benz GLK 220 CDI 4MATIC der Abgasnorm Euro 5 aufgefordert wurde, die zwischen Juni 2012 und Juni 2015 produziert worden sind.

In Europa waren konkret rund 41.000 Mercedes-Benz GLK 220 CDI 4MATIC der Abgasnorm Euro 5 aus dem Produktionszeitraum Juni 2012 bis Juni 2015 betroffen, davon rund 22.500 Fahrzeuge in Deutschland. Die Fahrzeuge sind Bestandteil der im Sommer 2017 angekündigten und bereits laufenden freiwilligen Service-Maßnahme.

Nach Erhalt des GLK-Bescheids informierte Mercedes-Benz im Juni 2019 darüber, dass die beanstandete Funktionalität in verschiedenen Baureihen enthalten war und kündigte eine Überprüfung an. Diese Prüfung erfolgte in voller Kooperation mit dem KBA. Dabei wurde auch ein umfangreiches und zeitaufwendiges Messprogramm umgesetzt.

Ursprüngliche Meldung

September 2019

Im September 2019 meldete Mercedes-Benz dem KBA im Rahmen des Prüfprozesses weitere Pkw-Fahrzeugvarianten und die Behörde erließ für rund 17.000 Fahrzeuge in Europa (davon etwa 10.000 in Deutschland) Ergänzungsbescheide. Hier ging es um den GLK 200/220 CDI 4x2 der Abgasnorm Euro 5.

Ursprüngliche Meldung

Oktober / November 2019

Im Oktober 2019 stellte das KBA Mercedes-Benz einen weiteren Rückruf-Bescheid zu bestimmten Mercedes-Benz Fahrzeugen mit OM 651 Diesel-Motor der Abgasnorm Euro 5 (N1- & M1-Zertifizierung) für Europa zu.

Mercedes-Benz informierte in diesem Zusammenhang darüber, dass in Deutschland insgesamt eine mittlere sechsstellige Zahl an Fahrzeugen vom Rückruf betroffen sein würde. Unmittelbar von dem Bescheid betroffen waren Fahrzeuge des Vorgängermodells des aktuellen Sprinters.

Die weiteren an das KBA gemeldeten Van-Baureihen umfassten ältere Fahrzeuge des Modells Vito/Viano (nach Facelift/Modellpflege) der Abgasnorm Euro 5.

Die Produktion der betroffenen Van-Baureihen ist spätestens im Juni 2016 ausgelaufen.

Ursprüngliche Meldung

November 2019

Im November wurde für bestimmte ältere Varianten des Modells E 250 CDI 4 MATIC der Abgasnorm Euro 5 ein Ergänzungsbescheid erlassen. (Weniger als 1000 Fahrzeuge).

Ursprüngliche Meldung

Juni 2020

Im Juni 2020 ergänzte das KBA den bekannten „GLK-Bescheid“ aus dem Juni 2019 um weitere spezifische Modellvarianten der A- und B-Klasse (Motor OM 640) sowie der C-, E- und S-Klasse (Motor OM 651) mit der Abgasnorm Euro 5. Die Produktion der Fahrzeuge ist spätestens im August 2014 ausgelaufen. In Europa betraf der Ergänzungsbescheid rund 170.000 Fahrzeuge, davon rund 60.000 Fahrzeuge in Deutschland.

Im Juni 2020 hatte das KBA einen Rückruf-Bescheid zu bestimmten Diesel-Varianten der A- und B-Klasse sowie des CLA mit der Abgasnorm Euro 5 (Produktionszeitraum März 2012 bis April 2015) erlassen. Zur Vermeidung von Missverständnissen weisen wir darauf hin, dass dieser Rückruf nicht aufgrund einer unzulässigen Abschalteinrichtung angeordnet wurde. Vielmehr war es bei Zertifizierungsmessungen auf dem Prüfstand zu Ungenauigkeiten gekommen: Durch den Fehler kann ein CO₂-Wert ermittelt worden sein, der sehr geringfügig unter dem tatsächlichen Wert liegt. Wir hatten das KBA proaktiv über die Ursache des Fehlers informiert. Alle Emissionen (NOx, CO, THC+NOx, PM, PN) liegen unterhalb des gesetzlichen Grenzwerts. Betroffen sind rund 30.000 Fahrzeuge in Deutschland.

August 2020

Im August 2020 erließ das KBA einen Rückruf-Bescheid zu bestimmten älteren Varianten der Mercedes-Benz A-Klasse CDI 180 und CDI 160 mit OM640 Diesel-Motor (Baureihe 169) für Europa. Die Fahrzeuge haben die Abgasnorm Euro 5.

Ursprünglich wurden von den betroffenen Varianten rund 2.300 Fahrzeuge für den deutschen Markt produziert. Die Produktion der Fahrzeuge ist jedoch bereits im Juli 2010 ausgelaufen.

2022

Im vierten Quartal 2022 stellte das KBA Bescheide zu bestimmten Varianten der Mercedes-Benz A- und B-Klasse sowie CLA und GLA mit OM 607 Diesel-Motor zu. Die Fahrzeuge haben die Abgasnormen Euro 5 oder Euro 6b.

Die Produktion der Fahrzeuge für Europa ist spätestens 2017 ausgelaufen. Die Software-Updates für die Fahrzeuge liegen bereits seit längerer Zeit vor und können aufgespielt werden. Kundinnen und Kunden wurden schriftlich darüber informiert. In Deutschland befand sich noch eine niedrige 5-stellige Anzahl von Fahrzeugen im Feld, die das Software-Update noch nicht erhalten hatten (Stand Anfang 2023).

Bei den beanstandeten Funktionalitäten handelt es sich um spezifische temperaturabhängige Steuerungen der Abgasrückführung (sog. „Thermofenster“).

Aufgrund der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH)  hatte das KBA seine Rechtsauffassung in diesem Zusammenhang weiterentwickelt und Mercedes-Benz dazu aufgefordert, die entsprechenden temperaturabhängigen Kalibrierungen von Funktionalitäten in der Motorsteuerung bestimmter Fahrzeugvarianten zu ändern.

2023

Im vierten Quartal 2023 hat das KBA einen Bescheid erlassen, in dem ebenfalls spezifische temperaturabhängige Steuerungen der Abgasrückführung (sog. „Thermofenster“) im Emissionskontrollsystem von Diesel-Fahrzeugen beanstandet werden. Die Anordnung betrifft verschiedene Mercedes-Benz Diesel-Modelle der Abgasnorm Euro 5 und Euro 6b.

Wie bereits im Abschnitt „2022“ geschrieben hatte das KBA aufgrund der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH)  seine bisherige Rechtsauffassung in diesem Zusammenhang weiterentwickelt.

Kundinnen und Kunden werden schriftlich darüber informiert, wenn ihr Fahrzeug Teil der KBA-Anordnung ist und noch ein Software-Update bei einem Service-Partner aufgespielt werden muss. In Deutschland betrifft das voraussichtlich eine untere sechsstellige Anzahl von Fahrzeugen (Stand Dezember 2023).

Kontakt für Kundenanfragen

Kundinnen und Kunden, die Fragen zu Ihrem Diesel-Fahrzeug haben, können sich jederzeit an das Mercedes-Benz Customer Assistance Center (CAC) in Maastricht wenden über eine international kostenfreie Telefonnummer: 00800 12 777 777. Das internationale Team bietet qualifizierte Unterstützung und Beratung.

Dieser Beitrag wurde zuletzt im Dezember 2023 aktualisiert.

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