13. Dezember 2023 – Der Aufsichtsrat hat in seiner heutigen Sitzung die Vorstandsverträge von Sabine Kohleisen (59) und Jörg Burzer (53) verlängert.
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Vertreten durch den Vorstand:
Ola Källenius, Vorsitzender; Jörg Burzer, Renata Jungo Brüngger, Sabine Kohleisen, Markus Schäfer, Britta Seeger, Hubertus Troska, Harald Wilhelm
Vorsitzender des Aufsichtsrats: Martin Brudermüller
Handelsregister beim Amtsgericht Stuttgart, Nr. HRB 762873
Umsatzsteueridentifikationsnummer: DE 32 12 81 763
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Beschlüsse des Aufsichtsrates der Mercedes-Benz Group AG
13. Dezember 2023 – Der Aufsichtsrat hat in seiner heutigen Sitzung die Vorstandsverträge von Sabine Kohleisen (59) und Jörg Burzer (53) verlängert.
Sabine Kohleisen wurde in ihrer Verantwortung als Vorständin der Mercedes-Benz Group AG für Personal & Arbeitsdirektorin bis 30. November 2025 bestätigt. Jörg Burzer erhält das Mandat als Vorstand der Mercedes-Benz Group AG für Produktion, Qualität & Supply Chain Management bis 30. November 2029. Die Verlängerungen stehen im Einklang mit den Leitlinien des Aufsichtsrats zur Bestellung beziehungsweise Wiederbestellung von Vorstandsmitgliedern.
Zudem wird ein Aufsichtsratsposten der Mercedes-Benz Group AG neu besetzt: Bernd Pischetsrieder (75) scheidet mit Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung der Mercedes-Benz Group AG am 8. Mai 2024 aus dem Aufsichtsrat aus. Als Nachfolgerin im Aufsichtsrat wird der Hauptversammlung Doris Höpke (57), ehemaliges Mitglied des Vorstands der Munich Re, vorgeschlagen. Für den Posten des Aufsichtsratsvorsitzenden hatte Bernd Pischetsrieder bereits in der konstituierenden Sitzung des Aufsichtsrats im Mai 2023 Martin Brudermüller, Vorsitzender des Vorstands der BASF SE, als seinen Nachfolger vorgeschlagen.
Bernd Pischetsrieder, Aufsichtsratsvorsitzender der Mercedes-Benz Group AG: "In einer Zeit kontinuierlicher Veränderung setzt Mercedes-Benz auf Stabilität im Führungsteam. Sabine Kohleisen und Jörg Burzer haben in den letzten Jahren maßgeblich zur erfolgreichen Transformation von Mercedes-Benz beigetragen. Sabine Kohleisen hat als Gestalterin des personellen Wandels gemeinsam mit ihrem Team die Weichen dafür gestellt, dass unsere Beschäftigten weltweit fit für die Zukunft sind. Jörg Burzer hat das Produktionsnetzwerk konsequent flexibilisiert, digitalisiert und CO₂-neutral aufgestellt und somit die optimale Voraussetzung für den Hochlauf der Elektromobilität geschaffen. Der Aufsichtsrat freut sich sehr auf die weitere Zusammenarbeit mit dem Vorstand. Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat beschlossen, der Hauptversammlung Doris Höpke zur Wahl in den Aufsichtsrat vorzuschlagen. Mit ihrer juristischen Ausbildung und ihrer langjährigen Expertise im Personalwesen und Risikomanagement ist sie eine hervorragende Ergänzung für das Gremium. Ich bin davon überzeugt, dass ihre Arbeit wichtige Impulse für die Entwicklung des Unternehmens liefern wird."
Doris Höpke, geboren 1966, ist als C-Suite/Senior Advisor und Mediatorin tätig. Bis einschließlich April 2022 war sie Mitglied des Vorstands der Munich Re und verantwortete das Rückversicherungsgeschäft in Europa und Lateinamerika sowie den Bereich Human Resources. Sie promovierte zum Thema Europäisches Produktsicherheits- und –haftungsrecht und hält einen Master of Arts in Mediation. Frau Höpke zeichnet sich sowohl durch ihre juristische Ausbildung als auch durch ihre profunden Kenntnisse im Personalwesen aus. Mit über 20 Jahren Erfahrung in der Rückversicherung hat sie zudem ein sehr gutes Verständnis für die Tragweite unternehmerischen Handelns.
Der Aufsichtsrat beschließt im Einklang mit dem Aktiengesetz und seiner Geschäftsordnung nach Beginn des letzten Jahres der jeweiligen Amtszeit über eine Wiederbestellung von Vorständinnen und Vorständen. Die aktuellen Verträge von Sabine Kohleisen und Jörg Burzer laufen bis November 2024. Im letzten Jahr hat der Aufsichtsrat eine flexiblere Ausgestaltung der Bestellung und Wiederbestellung von Vorständinnen und Vorständen beschlossen: In einem Alter von 58 oder 59 Jahren zu Beginn der Amtszeit sollte die Bestelldauer zwei Jahre nicht überschreiten; ab 60 Jahren sollte die Bestelldauer ein Jahr nicht überschreiten. Mehrfache Verlängerungen der Verträge sind möglich.