16. September 2021 – Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich bereits mehrfach zu der verwendeten temperaturabhängigen Steuerung der Abgasrückführung (sog. „Thermofenster“) in verschiedenen Mercedes-Benz Fahrzeugen geäußert. Der BGH hat dabei klargestellt, dass das sog. „Thermofenster“ als solches nicht sittenwidrig ist. Das bedeutet: Aus dem Vorhandensein eines „Thermofensters“ alleine kann kein Anspruch auf Schadensersatz wegen sittenwidriger Schädigung hergeleitet werden.
Daimler begrüßt die Entscheidungen des BGH. Aus Sicht des Unternehmens haben sie Leitcharakter für Tausende von Gerichtsverfahren in Deutschland. Presseinformationen des BGH zu diesen Fällen finden sich hier:
- Entscheidung vom 16. September 2021: https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/2021173.html?nn=10690868
- Entscheidung vom 13. Juli 2021: https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/2021126.html?nn=10690868
- Entscheidung vom 19. Januar 2021: https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/2021016.html?nn=15276914
Worum geht es in dem Verfahren?
In den Verfahren geht es um Mercedes-Benz Fahrzeuge mit OM 651 Diesel-Motoren der Abgasnorm Euro 5. Die Kläger sehen in der temperaturabhängigen Steuerung der Abgasrückführung (sog. „Thermofenster“) ihrer Fahrzeuge eine unzulässige Abschalteinrichtung. Die Kläger sehen sich getäuscht und machen deswegen Schadensersatz geltend. Die Klagen hatten jeweils in den Vorinstanzen an Land- und Oberlandesgericht (OLG) keinen Erfolg – die Gerichte haben jeweils Daimler Recht gegeben. Die Fahrzeuge waren nicht Teil eines vom Kraftfahrt-Bundesamt angeordneten Rückrufes in Sachen Diesel.
Was hat der BGH entschieden?
Der BGH hat die Vorinstanzen in der Sache bestätigt und klargestellt, dass die verwendete temperaturabhängige Steuerung der Abgasrückführung („Thermofenster“) als solche nicht sittenwidrig ist. Das bedeutet: Aus dem Vorhandensein eines „Thermofensters“ alleine kann kein Anspruch auf Schadensersatz wegen sittenwidriger Schädigung hergeleitet werden.
Die in den Fahrzeugen verwendeten „Thermofenster“ sind nicht mit der von Volkswagen im Motortyp EA 189 eingesetzten unzulässigen Abschalteinrichtung vergleichbar: Die jeweils verwendete Steuerung unterscheidet nicht danach, ob sich das Fahrzeug auf dem Prüfstand oder im normalen Fahrbetrieb befindet. Vielmehr arbeitet sie unter den für den Prüfzyklus maßgebenden Bedingungen im normalen Fahrbetrieb im Grundsatz in gleicher Weise wie auf dem Prüfstand.
Daimlers Position in Kürze:
• Wir begrüßen die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH).
• Sie haben Leitcharakter für Tausende von Gerichtsverfahren in Deutschland.
• Das oberste Gericht hat wesentliche Punkte der Rechtsauffassung der Daimler AG bestätigt: So sind die jeweils verwendeten temperaturabhängigen Steuerungen der Abgasrückführung (sog. „Thermofenster“) als solche nicht sittenwidrig.
• Der BGH entzieht der pauschalen Argumentation der Klagekanzleien den Boden, dass alleine schon eine vermeintlich unzulässige Abschalteinrichtung in der Motorsteuerung von Fahrzeugen einen Anspruch auf Schadensersatz begründet.
• Aus unserer Sicht und aus Sicht von Experten sind „Thermofenster“ technisch notwendig und Industriestandard und haben nichts mit einer Täuschung zu tun.
Warum ist die Entscheidung des BGH wichtig?
Bekanntlich werden in Deutschland mittlerweile auch gegen Daimler Tausende Einzelklagen in Sachen Diesel geführt. Dahinter stehen sehr häufig Klägerkanzleien, deren Geschäftsmodell auf massenhafte Dieselklagen ausgerichtet ist.
Das „Thermofenster“ spielt in der Argumentation der Kläger vor Gericht eine große Rolle, da bekanntermaßen die temperaturabhängige Steuerung der Abgasrückführung bei vielen Diesel-Fahrzeugen herstellerübergreifend angewendet wird. Die Kläger führen deswegen in sehr vielen Verfahren pauschal auch „Thermofenster“ an, um damit eine vermeintlich unzulässige Abschalteinrichtung in der Motorsteuerung der Fahrzeuge nachzuweisen und alleine schon damit einen Anspruch auf Schadensersatz zu begründen.
Dieser pauschalen Argumentation entzieht der BGH mit seinen Entscheidungen den Boden.
Wieso wurden Verfahren teilweise an OLGs zurückverwiesen?
Der BGH hatte Fälle an das jeweilige OLG zurückverwiesen, da das Gericht nach Ansicht des BGH einen Verfahrensfehler begangen hat, indem es einen klägerischen Vorwurf nicht hinreichend aufgeklärt hat.
Daimler geht davon aus, dass das OLG auch nach erneuter Befassung die Klage weiterhin abweisen wird.
Wie geht es weiter?
Daimler geht davon aus, dass die Entscheidungen des BGH Leitcharakter für Tausende von Gerichtsverfahren in Deutschland haben werden. Es bleibt abzuwarten, wie sich der BGH zu weiteren Fragestellungen positioniert, die nicht Teil dieser Verfahren waren. Unsere Position beim Thema ist unverändert: Wir halten die geltend gemachten Ansprüche für unbegründet und setzen uns deswegen dagegen zur Wehr.