BPO-Meldeformular.

Ein faires Hinweisgebersystem ist ein wichtiges Instrument der guten Unternehmensführung. Es hilft, Rechts- und Regelverstöße schnell aufzudecken, diese ohne Verzögerung zu untersuchen und bewiesenes Fehlverhalten zu beenden. Denn Verstöße gegen Gesetze und Richtlinien können dem Unternehmen, seinen Beschäftigten und auch der Allgemeinheit schweren Schaden zufügen.

Nutzen Sie das Meldeformular, um einen konkreten Verdacht auf einen Verstoß mit hohem Risiko an das Hinweisgebersystem BPO (Business & People Protection Office) zu melden.

Regelverstöße mit hohem Risiko für das Unternehmen, seine Beschäftigten und andere Personen sind insbesondere:

  • Korruptions-, Kartellrechts- und Geldwäschedelikte
  • Diebstahls-, Untreue- und Bereicherungsdelikte von erheblichem Umfang oder Wert (über 100.000 Euro)
  • schwere Verletzungen der körperlichen und psychischen Unversehrtheit
  • Fälle von sexueller Belästigung, Diskriminierung, Rassismus
  • strafrechtlich relevante Verletzungen des Datenschutzes
  • Rechnungslegungs- und Buchführungsverstöße mit erheblicher Auswirkung, die extern erkennbar sind
  • schwere Verstöße im Zusammenhang mit technischen Spezifikationen und/ oder technischer Sicherheit
  • Verletzung von Menschenrechten (z. B. die Verletzung der Prinzipien des UN Global Compact)
  • Verletzungen im Zusammenhang mit Umweltvorschriften und/oder Nichteinhaltung von produktbezogenen Umweltvorschriften
  • Exportkontrollverletzungen, Verletzung von Sanktionen
  • schwere Verletzungen der Integrität des Hinweisgebersystems, z. B. schwerer Verstoß gegen die Anonymität der Hinweisgeber, schwerer Verstoß gegen die Meldepflicht
  • andere hohe Risiken, z. B. Regelverstöße mit hohem Schaden (über 100.000 Euro) für das Unternehmen
  • Regelverstöße, die wahrscheinlich dem Ruf des Unternehmens schwerwiegend schaden können
  • schwere Verstöße gegen konzernintern geltende Vereinbarungen zulasten der Beschäftigten.

Die Zuständigkeitskriterien können aufgrund lokaler rechtlicher Anforderungen variieren. Diese Prüfung wird nach Hinweiseingang durch unsere Fallbearbeiter des Hinweisgebersystems durchgeführt.

Sie haben hier die Möglichkeit, Ihren Hinweis auf einen Verstoß mit hohem Risiko näher auszuführen. Für eventuelle Rückfragen ist es sehr wichtig, Kontaktdaten, z. B. eine E-Mailadresse oder Telefonnummer, anzugeben. Ihre Informationen werden vertraulich behandelt. Sie können die Meldung auch anonym an das BPO senden. Außerhalb Deutschlands gelten die lokalen rechtlichen Anforderungen. Die Einhaltung wird vom BPO vor der Bearbeitung des Hinweises geprüft.

Bitte beachten Sie: Sollte Ihr Hinweis nicht die BPO-Kriterien erfüllen, kann Ihre Meldung nach eingehender Prüfung in vollem Umfang an den zuständigen Fachbereich (z. B. den Personalbereich oder die Konzernsicherheit) bei der Mercedes-Benz Group weitergeleitet und lokal aufgeklärt werden. Dort werden Ihre Daten ebenfalls vertraulich behandelt.

Bitte beachten Sie, dass das Hinweisgebersystem BPO aus rechtlichen Gründen einen Hinweis ohne ausreichend konkrete Anhaltspunkte nicht weiter bearbeiten darf.

Möchten Sie uns weitere Unterlagen zukommen lassen, so senden Sie diese bitte per E-Mail oder Post:

Mercedes-Benz Group AG
IL/CBP - Hinweisgebersystem BPO (Business & People Protection Office)
HPC E703
Mercedesstrasse 120
70546 Stuttgart
E-Mail: bpo@mercedes-benz.com

Ihre Hinweise helfen uns, schwere Nachteile für unser Unternehmen, unsere Beschäftigten und andere Personen abzuwenden. Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

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