Geld überweisen, die Steuererklärung abgeben, selbst der wöchentliche Großeinkauf: Viele Dinge, für die man noch vor zehn, 15 oder 20 Jahren ziemlich selbstverständlich vor die Haustüre gegangen wäre, lassen sich heute bequem im Internet erledigen. Ja, in einigen Staaten ist es inzwischen sogar möglich, per Videochat zu heiraten. In Deutschland ist eine solche Online-Trauung nicht zulässig, fernab jeder Romantik ist die Eheschließung hierzulande ein höchstpersönliches Rechtsgeschäft und als solches im Bürgerlichen Gesetzbuch genauestens geregelt. Und Paragraph 1311 fordert unnachgiebig die persönliche und gleichzeitige Anwesenheit der Heiratswilligen vor dem Standesbeamten.
Was das mit der Aktionärsversammlung von Daimler zu tun hat? Nun ja, zumindest so viel: Ähnlich wie für Hochzeiten sah das deutsche Recht auch für Hauptversammlungen bislang vor, dass es sich hierbei um eine Vor-Ort-Veranstaltung handeln muss. Immerhin erlaubt das Aktiengesetz so viel digitale Teilhabe, dass die Gesellschaft in ihrer Satzung vorsehen kann, dass Aktionäre ihre Rechte auch mittels elektronischer Kommunikation und ohne physische Anwesenheit wahrnehmen können. Das ist aber eher als zusätzliche Notfall-Option gedacht, die die eigentliche Präsenz-Versammlung nur ergänzen, nicht aber ersetzen kann.