Mercedes-Benz Group
Die Mercedes-Benz Group
blickt auf eine langjährige Tradition zurück, die bis zu den Erfindern des Automobils Gottlieb Daimler und Carl Benz
zurückreicht und von Pionierleistungen im Automobilbau geprägt ist. Der Konzern ist eines der erfolgreichsten
Automobilunternehmen der Welt und zählt zu den größten Anbietern von High-End-Pkw und Premium-Transportern.
Finanzierung, Leasing, Fahrzeugabos und -miete, Flottenmanagement, digitale Services rund um Laden und Bezahlen,
die Vermittlung von Versicherungen sowie innovative Mobilitätsdienstleistungen runden das Leistungsspektrum ab.
175.264
Beschäftigte weltweit
zum 31. Dez. 2024
2,389 Mio.
Absatz
145,6 Mrd. €
Umsatz
13,6 Mrd. €
EBIT
9,2 Mrd. €
Free Cash Flow des
Industriegeschäfts
AN UNSERE AKTIONÄRINNEN
UND AKTIONÄRE
AN UNSERE AKTIONÄRINNEN UND AKTIONÄRE
Brief des Vorstandsvorsitzenden
Ola Källenius
Vorsitzender des Vorstands
der Mercedes-Benz Group AG
Sehr geehrte Aktionärinnen, sehr geehrte Aktionäre,
das Jahr 2024 war für die Automobilindustrie geprägt
von einer herausfordernden geopolitischen Lage,
einem verzögerten Hochlauf der Elektromobilität
sowie einem gedämpften Konsumklima in Asien.
Insgesamt ist es uns gelungen, Mercedes-Benz gut
durch das schwierige Fahrwasser zu steuern. Gleich-
zeitig haben wir die Umsetzung unserer Strategie
weiter vorangetrieben und damit wichtige Weichen
für die Zukunft gestellt.
Das verdanken wir dem unermüdlichen Engagement
unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Ihr Können,
ihr Einsatz und ihre Flexibilität waren der Schlüssel
für diese ordentlichen Resultate. Dafür gilt allen
Kolleginnen und Kollegen der Dank des gesamten
Vorstands.
Welche Themen stehen mit Blick nach vorn auf unserer
Agenda?
Mercedes-Benz steht vor der größten Produktoffensive
seiner Geschichte. Dabei wollen wir in allen Segmenten,
in denen wir vertreten sind, die begehrenswertesten
Produkte anbieten. Mit insgesamt vier neuen Modellen
werden wir den Einstieg in die Welt von Mercedes-
Benz ab 2025 neu definieren. Den Anfang macht dieses
Jahr unser neuer CLA. Im wichtigen Core-Segment
werden wir unser Elektro-Portfolio erweitern und die
Produktsubstanz unserer Modelle auf die nächste Stufe
heben. Im Top-End-Segment dürfen sich unsere
Kunden in den kommenden Jahren unter anderem auf
eine Reihe neuer Produkte von Mercedes-AMG freuen.
Die S-Klasse soll auch in Zukunft ihre unangefochtene
Führungsposition in ihrem Segment stärken. Darüber
hinaus entwickeln wir auch das Produktportfolio
unserer Vans weiter.
Mit unserer Produktoffensive etablieren wir eine neue
Designsprache. Unsere Fahrzeuge verkörpern künftig
noch stärker das, was Mercedes seit Jahrzehnten
ausmacht: Souveränität und zeitlosen Stil. Für die
Zukunft setzen wir auf Kohärenz über das gesamte
Portfolio hinweg: Die Kundinnen und Kunden ent-
scheiden sich künftig primär für ein Modell – und dann
für ihre bevorzugte Antriebsart. Wir sind in der Lage,
alle Kundenwünsche bis weit in die 2030er-Jahre zu
bedienen – von elektrifizierten Hightech-Verbrennern
bis hin zu vollelektrischen Fahrzeugen. Unsere oberste
Maxime: Für jeden Kundenwunsch gibt es den perfek-
ten Mercedes-Benz. Diesen Anspruch können wir
dank intelligenter Modularisierung und größtmöglicher
Effizienz in der Produktion einlösen.
Die Wünsche unserer weltweiten Kunden stehen auch
bei der Entwicklung neuer Technologien im Mittelpunkt.
Mit dem neuen CLA feiert unser eigenes Betriebs-
system »MB.OS« Premiere. Damit erreichen wir beim
Thema Software und Digitalisierung einen wichtigen
Meilenstein. Die Integration künstlicher Intelligenz
macht die Interaktion mit unseren Autos noch natür-
licher, intuitiver und personalisierter. Auch in puncto
Sicherheit und automatisierten Fahrens machen
wir große Fortschritte. Unser DRIVE PILOT darf in
Deutschland bis zu einer Geschwindigkeit von 95 km/h
hoch automatisiert fahren. In Peking haben wir die
Genehmigung zum Testen voll automatisierter Fahr-
systeme erhalten. Damit untermauern wir unsere
Vorreiterrolle in diesem Feld.
Auch im Jahr 2025 dürfte das Umfeld äußerst heraus-
fordernd bleiben. Deshalb arbeiten wir mit Hochdruck
daran, die Resilienz unseres Geschäfts weiter zu
verbessern. Dazu haben wir ein umfassendes Pro-
gramm aufgesetzt. Wir wollen ein einheitliches und vor
allem außergewöhnliches Kundenerlebnis schaffen.
Auf der Grundlage unseres starken Produktportfolios
wollen wir die weltweiten Märkte noch besser aus-
schöpfen und die Umsatzqualität steigern. Wir werden
unsere Kosten in den nächsten Jahren nachhaltig
senken sowie unsere Strukturen und Prozesse weiter
verschlanken. Darüber hinaus starten wir eine Initiative,
um den Willen zur Höchstleistung in der Unternehmens-
kultur von Mercedes-Benz noch stärker zu verankern.
Für Menschen überall auf der Welt ist der Mercedes
Stern ein Symbol für höchste Ingenieurskunst,
ikonische Designs sowie das Streben nach gesell-
schaftlichem Aufstieg und wirtschaftlichem Erfolg.
Unsere Marke steht für größtmögliche Sicherheit,
exzellente Qualität, einzigartigen Komfort und intelli-
gente Technologien. Diesen Ruf untermauert unsere
Mannschaft seit fast 140 Jahren. Künftig werden dieses
starke Team und insbesondere auch der Vorstand
noch schlagkräftiger.
All das sind gute Voraussetzungen, um die erfolgreiche
Zukunft von Mercedes-Benz weiter voranzutreiben. Wir
freuen uns, wenn Sie uns auf diesem Weg begleiten.
Ihr
Ola Källenius
Der Vorstand
Ola Källenius
Dr. Jörg Burzer
Mathias Geisen
Renata Jungo Brüngger
Sabine Kohleisen
Vorsitzender des Vorstands
Bestellung bis Mai 2029
Produktion, Qualität & Supply
Chain Management
Bestellung bis November 2029
(Mitglied seit Februar 2025)
Vertrieb
(seit März 2025)
Bestellung bis Januar 2028
Integrität, Governance &
Nachhaltigkeit
Bestellung bis Oktober 2025
Personal & Arbeitsdirektorin
Bestellung bis April 2025
Markus Schäfer
Britta Seeger
Oliver Thöne
Hubertus Troska
Harald Wilhelm
Chief Technology Officer,
Entwicklung & Einkauf
Bestellung bis Mai 2026
Vertrieb
(bis Februar 2025)
Personal & Arbeitsdirektorin
(ab Mai 2025)
Bestellung bis Dezember 2029
Greater China
(seit Februar 2025)
Bestellung bis Januar 2028
Greater China
(bis Januar 2025)
»Business Model China«
(seit Februar 2025)
Bestellung bis Juli 2025
Finanzen & Controlling/
Mercedes-Benz Mobility
Bestellung bis März 2027
Bericht des Aufsichtsrats
Sehr geehrte Aktionärinnen, sehr geehrte Aktion äre,
Dr. Martin Brudermüller
Vorsitzender des Aufsichtsrats
der Mercedes-Benz Group AG
das weltweite Umfeld stellte das Geschäft der
Mercedes-Benz Group auch im Jahr 2024 vor zahl-
reiche Herausforderungen: Anhaltende geopolitische
Konflikte, handelspolitische Unsicherheiten und
volatile Märkte prägten die Rahmenbedingungen.
Mit Entschlossenheit und Überzeugung in die eigenen
Fähigkeiten sowie Flexibilität im Handeln haben wir
uns den Herausforderungen erfolgreich gestellt. Die
Mercedes-Benz Group hat in diesem anspruchsvollen
und wettbewerbsintensiven Umfeld ihre Position als
einer der weltweit führenden Anbieter von Premium-
und Luxusfahrzeugen behauptet. Mein Dank gilt
daher allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die
auch im Jahr 2024 ihr Bestes gegeben haben.
Die konjunkturellen, regulatorischen und politischen
Rahmenbedingungen werden auf absehbare Zeit
nicht einfacher werden. Als Unternehmen können wir
diese nur bedingt selbst beeinflussen. Umso
wichtiger ist es, dass sich die Mercedes-Benz Group
optimal aufstellt, Effizienzpotenziale erschließt,
veränderungswillig und wettbewerbsfähig bleibt und
dabei den eingeschlagenen Weg der Transformation
in Richtung Digitalisierung und Elektrifizierung konse-
quent weitergeht. Mit der Weiterentwicklung des
Vorstands verjüngen wir zudem dieses Gremium und
setzen an entscheidenden Stellen neue Impulse.
Die Mercedes-Benz Group geht das Geschäftsjahr 2025
entschlossen und optimistisch an. Wir setzen dabei auf
unsere Stärken: innovative Technologien und Produkte,
finanzielle Solidität und einen klaren Fokus auf ein pro-
fitables, nachhaltiges und resilientes Geschäftsmodell.
Überwachungs- und Beratungstätigkeit des
Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat der Mercedes-Benz Group AG hat die
ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung
obliegenden Aufgaben auch im Geschäftsjahr 2024 in
vollem Umfang wahrgenommen.
Dabei hat das Gremium den Vorstand bei der Leitung
des Unternehmens fortlaufend beraten und überwacht
und bei strategisch wichtigen Fragestellungen zur
Weiterentwicklung des Unternehmens begleitet.
Der Aufsichtsrat hat geprüft, ob der Jahres- und
Konzernabschluss, der zusammengefasste Lagebericht
einschließlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung und
die weitere Finanzberichterstattung den geltenden
Anforderungen entsprechen.
Darüber hinaus hat er nach sorgfältiger Prüfung und
Beratung zahlreiche seiner Zustimmung unterliegende
Geschäftsvorfälle gebilligt. Dies betraf insbesondere
die Zustimmung zu umfangreichen Investitionen in die
Weiterentwicklung des Mercedes-Benz Betriebs-
systems MB.OS sowie des Antriebs- und Produktport-
folios. Des Weiteren gehörten dazu unter anderem
die Finanz- und Investitionsplanung, Kooperations-
vorhaben sowie Vertragsabschlüsse mit besonderer
Bedeutung für das Unternehmen. Über eine Vielzahl
weiterer Maßnahmen und Geschäftsvorfälle hat der
Vorstand den Aufsichtsrat informiert und diese mit
ihm intensiv und detailliert erörtert, so beispielsweise
die Auswirkungen politischer Entwicklungen und
Handelskonflikte in den Hauptabsatzmärkten auf das
Unternehmen sowie die geschäftspolitischen
Reaktionen hierauf.
Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat regelmäßig
über alle maßgeblichen wirtschaftlichen Entwicklungen
des Konzerns und der Geschäftsfelder. Er unterrichtete
den Aufsichtsrat im Berichtszeitraum fortlaufend über
alle grundsätzlichen Fragen der Unternehmensplanung
einschließlich der Finanz-, Investitions-, Absatz- und
Personalplanung, aktuelle Entwicklungen bei Konzern-
gesellschaften, die Umsatzentwicklung, die Lage der
Gesellschaft und der Geschäftsfelder, das ökonomische
und politische Umfeld sowie über den aktuellen Stand
und die Einschätzung der wesentlichen rechtlichen
Verfahren. Zudem berichtete der Vorstand dem Auf-
sichtsrat kontinuierlich über die Rentabilität und die
Liquiditätssituation des Unternehmens, die Entwicklung
der Absatz- und Beschaffungsmärkte, die gesamtwirt-
schaftliche Situation sowie die Entwicklungen an den
Kapitalmärkten und im Finanzdienstleistungsbereich.
Weitere Themen waren die Weiterentwicklung des
Produktportfolios, die langfristige Sicherung der Wett-
bewerbsfähigkeit des Unternehmens sowie die weitere
Umsetzung der Maßnahmen zur Sicherstellung einer
nachhaltigen, zukunftsweisenden Mobilität. Der Auf-
sichtsrat hat sich im Einzelnen auch mit dem Kapital-
markt und seinen Erwartungen, der Aktienkursentwick-
lung und deren Hintergründen sowie den erwarteten
Wirkungen der strategischen Vorhaben auf die Kurs-
entwicklung befasst.
Arbeitsweise des Aufsichtsrats
Im Geschäftsjahr 2024 trat der Aufsichtsrat zu acht
Sitzungen zusammen. Sieben Sitzungen wurden als
Präsenzsitzung mit der Möglichkeit der Teilnahme in
virtueller Form oder per Telefon und eine Sitzung
wurde als Videokonferenz durchgeführt. Die Sitzungs-
teilnahme der Mitglieder lag auf sehr hohem Niveau,
wie der detaillierten Übersicht am Ende dieses Berichts
zu entnehmen ist.
Die Aufsichtsratsarbeit war von einem offenen und
intensiven Austausch geprägt. Auf anstehende
Beschlüsse bereiteten sich die Aufsichtsratsmitglieder
regelmäßig anhand von Unterlagen vor, die der Vor-
stand vorab zur Verfügung gestellt hatte. Die Arbeit-
nehmer- und Anteilseignervertreter bereiteten die
Sitzungen zudem regelmäßig in getrennten Gesprä-
chen vor, an denen auch Mitglieder des Vorstands
teilnahmen. Darüber hinaus wurde der Aufsichtsrat
von seinen Ausschüssen intensiv unterstützt. In den
Sitzungen des Aufsichtsrats erörterten seine Mitglieder
die zur Entscheidung anstehenden Maßnahmen und
Geschäfte jeweils eingehend mit dem Vorstand. Für
die Sitzungen wurden regelmäßig Executive Sessions
anberaumt, um Themen auch in Abwesenheit des
Vorstands besprechen zu können.
Außerhalb der regulären Sitzungen wurde der
Aufsichtsrat über besondere Vorgänge in Kenntnis
gesetzt. Zusätzlich nahmen einzelne Mitglieder des
Aufsichtsrats und des Vorstands bilaterale Termine
zum Meinungsaustausch wahr. Über die wichtigsten
Indikatoren der Geschäftsentwicklung und bestehende
Risiken unterrichtete der Vorstand den Aufsichtsrat
auch durch schriftliche Berichte.
Die für ihre Aufgaben erforderlichen Aus- und Fort-
bildungsmaßnahmen, wie beispielsweise zu Änder-
ungen der rechtlichen Rahmenbedingungen und zu
neuen, zukunftsweisenden Technologien, nehmen die
Mitglieder des Aufsichtsrats eigenverantwortlich wahr
und werden dabei von der Gesellschaft unterstützt. Im
Berichtszeitraum wurden von Seiten der Gesellschaft
beispielsweise Informationsveranstaltungen zum
Thema »Digitales Vertrauen« als Teil der nachhaltigen
Geschäftsstrategie sowie zum Mercedes-Benz
Betriebssystem MB.OS durchgeführt. Hierbei wurden
interne wie externe Experten eingebunden. Zudem
haben neue Mitglieder des Aufsichtsrats in einem
eigens dafür vorgesehenen Onboarding-Programm
Gelegenheit, die Mitglieder des Vorstands und fach-
verantwortliche Führungskräfte zu einem bilateralen
Austausch über grundsätzliche und aktuelle Themen
der jeweiligen Vorstandsbereiche zu treffen und sich
so einen Überblick über die relevanten Themen des
Unternehmens sowie die Governance-Struktur zu
verschaffen. Fester Bestandteil dieses Programms sind
auch ESG- (Environmental, Social, Governance) bzw.
nachhaltigkeitsbezogene Themenblöcke. Des Weiteren
werden die Aufsichtsratsmitglieder regelmäßig über
das für die Aufsichtsratstätigkeit relevante regulato-
rische Umfeld und sonstige sie betreffende rechtliche
Entwicklungen informiert.
Themen der Aufsichtsratstätigkeit
Am 19. Januar 2024 wurde der Aufsichtsrat im Rahmen
einer außerordentlichen Sitzung über die Pläne
des Vorstands für eine umfassende Überprüfung der
Strukturen der konzerneigenen Niederlassungen
in Deutschland informiert und diskutierte diese
intensiv.
In seiner Sitzung am 21. Februar 2024 beschloss der
Aufsichtsrat die Verlängerung der Bestellung von
Renata Jungo Brüngger und Britta Seeger. Sodann
erörterte der Aufsichtsrat im Beisein von Vertretern des
Abschlussprüfers die vorläufigen Kennzahlen des
Jahres- und des Konzernabschlusses 2023, die
Prognosen für das Jahr 2024 sowie den vorläufigen
Gewinnverwendungsvorschlag an die Hauptversamm-
lung 2024 und nahm diese zustimmend zur Kenntnis.
Der Aufsichtsrat stellte fest, dass keine Einwendungen
gegen die Veröffentlichung bestanden. Die vorläufigen
Kennzahlen zum Geschäftsjahr 2023, die Prognosen für
das Jahr 2024 und der vorläufige Gewinnverwendungs-
vorschlag wurden in der Jahrespressekonferenz am
22. Februar 2024 veröffentlicht. In der gleichen Sitzung
stimmte der Aufsichtsrat der vom Vorstand beabsich-
tigten neuen generellen Aktienrückkaufpolitik sowie
einem weiteren Aktienrückkaufprogramm im Wert von
bis zu 3 Mrd. € zu. Der Aufsichtsrat erörterte ferner die
Ergebnisse der im Geschäftsjahr 2023 durchgeführten
Selbstbeurteilung, die eine professionelle, sehr gute
und von einem hohen Maß an Vertrauen geprägte
Zusammenarbeit innerhalb des Aufsichtsrats und mit
dem Vorstand bestätigte. Darüber hinaus informierte
der Vorstand über den Stand der Erfüllung des mit
den US-amerikanischen Behörden im Zusammenhang
mit Dieselemissionen geschlossenen Vergleichs.
Zudem behandelte das Gremium auf Grundlage des
von der Hauptversammlung 2023 gebilligten Ver-
gütungssystems die Vorstandsvergütung.
Im März 2024 behandelte der Aufsichtsrat den jeweils
vom Abschlussprüfer mit einem uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk versehenen Jahresabschluss,
Konzernabschluss und den zusammengefassten Lage-
bericht einschließlich der nichtfinanziellen Erklärung für
die Mercedes-Benz Group AG und den Konzern für das
Geschäftsjahr 2023 sowie die Berichte des Prüfungs-
ausschusses und des Aufsichtsrats, die Erklärung zur
Unternehmensführung, den Vergütungsbericht und den
Gewinnverwendungsvorschlag. Zur Vorbereitung
standen den Aufsichtsratsmitgliedern umfangreiche
Unterlagen zur Verfügung. Der Aufsichtsrat
verabschiedete ferner seine Beschlussvorschläge zu
den Tagesordnungspunkten der ordentlichen Hauptver-
sammlung 2024. Um den Erwartungen der Investoren
zur Verbesserung der Aktionärsteilhabe Rechnung zu
tragen, wurde unter anderem beschlossen, im Vorfeld
der Hauptversammlung wiederum einen Aktionärsbrief
zu veröffentlichen. Dieser enthielt unter anderem Aus-
führungen zur Strategie, zum Aktienrückkaufprogramm,
zum Dividendenvorschlag, zum Aufsichtsrat, zur Vor-
standsvergütung und zu rechtlichen Angelegenheiten.
In seiner Sitzung am 24. April 2024 ließ sich der Auf-
sichtsrat zu aktuellen rechtlichen Themen berichten.
Er begrüßte die Entscheidung des US-amerikanischen
Justizministeriums, die strafrechtlichen Ermittlungen
gegen das Unternehmen im Zusammenhang mit Diesel-
emissionen einzustellen. Der Vorstand informierte
sodann über Maßnahmen zur Mitigierung von Cyber
Security Risiken, unter anderem im Produktionsumfeld.
Der Aufsichtsrat befasste sich ferner mit der Refokus-
sierung und Operationalisierung der nachhaltigen
Geschäftsstrategie und ging dabei insbesondere auf die
vorläufigen Ergebnisse der durchgeführten doppelten
Wesentlichkeitsanalyse basierend auf den European
Sustainability Reporting Standards (ESRS) ein. Des
Weiteren beschloss der Aufsichtsrat über eine Reihe
seiner Zustimmung unterliegender Maßnahmen.
In der virtuellen ordentlichen Hauptversammlung am
8. Mai 2024 wurde die vom Aufsichtsrat vorgeschla-
gene Kandidatin Dr. Doris Höpke als Nachfolgerin von
Dr. Bernd Pischetsrieder gewählt, der mit Beendigung
der Hauptversammlung aus dem Gremium ausschied.
Zudem erfolgte meine vorzeitige Wiederwahl zum
Mitglied des Aufsichtsrats mit Wirkung zur Beendigung
der Hauptversammlung 2025. In der Aufsichtsrats-
sitzung im Anschluss an die Hauptversammlung wurde
ich als Nachfolger von Dr. Bernd Pischetsrieder zum
Vorsitzenden des Aufsichtsrats gewählt. Zudem fanden
Wahlen zu Ausschussbesetzungen statt.
Ende Juli 2024 trat der Aufsichtsrat zu einer weiteren
Sitzung zusammen. Er erörterte mit dem Vorstand
im Detail den Geschäftsverlauf und die Ergebnisse
des ersten Halbjahres. Der Aufsichtsrat befasste sich
ausführlich mit der Produktstrategie sowie dem
Mercedes-Benz Betriebssystem MB.OS. Des Weiteren
beschloss er seiner Zustimmung unterliegende
Produktprojekte. Der Vorstand informierte zudem über
den Ausbau des Schnellladenetzes in den USA sowie
die Eröffnung des neuen Kompetenzzentrums für die
Entwicklung innovativer Batteriehochleistungszellen
und neuer Fertigungsprozesse (eCampus) im Werk
Stuttgart-Untertürkheim. Schließlich ließ sich der
Aufsichtsrat über aktuelle rechtliche Themen sowie den
Stand der Erfüllung des mit den US-amerikanischen
Behörden im Zusammenhang mit Dieselemissionen
geschlossenen Vergleichs berichten.
Im September 2024 kam der Aufsichtsrat zu einer
mehrtägigen Strategiesitzung in Peking zusammen, um
die strategischen Herausforderungen, insbesondere
des für das Unternehmen besonders relevanten
chinesischen Markts zu diskutieren. Unter Einbezie-
hung verantwortlicher Führungskräfte aus Deutschland
und China erörterten die Mitglieder des Aufsichtsrats
und des Vorstands in konstruktivem und offenem
Dialog, wie sich Mercedes-Benz auf bestehende und
neue Herausforderungen einstellen wird und welche
Chancen genutzt werden sollen. Integraler Bestandteil
der Erörterungen waren auch nachhaltigkeitsbezogene
Aspekte sowie die Perspektive des Kapitalmarkts. Der
Aufsichtsrat nutzte den Aufenthalt in Peking zudem für
den Austausch mit wichtigen Geschäftspartnern sowie
Vertretern bedeutender chinesischer Unternehmen. Im
Rahmen des regelmäßigen ESG-Reportings berichtete
der Vorstand ferner über die Operationalisierung der
sechs Fokusfelder der nachhaltigen Geschäftsstrategie
(Dekarbonisierung, Ressourcennutzung und Kreislauf-
wirtschaft, Beschäftigte, Menschenrechte, Digitales
Vertrauen sowie Verkehrssicherheit) und ging dabei
insbesondere auf die Steuerung der Nachhaltigkeits-
themen ein.
Im Rahmen der Sitzung am 11. Dezember 2024
behandelte und verabschiedete der Aufsichtsrat auf
Basis einer umfassenden Dokumentation die Unter-
nehmensplanung (Mercedes-Benz Business Planning)
und diskutierte in diesem Zusammenhang bestehende
Chancen und Risiken. Des Weiteren beschloss der
Aufsichtsrat Veränderungen im Vorstand. Gegenstand
der Tagesordnung waren ferner der Bericht des Vor-
stands über den aktuellen Finanzstatus, Volumina und
Preise der Fahrzeug-Cluster des aktuellen sowie des
zukünftigen Portfolios von Mercedes-Benz Cars und
Mercedes-Benz Vans sowie die Beschlussfassung des
Aufsichtsrats über mehrere seiner Zustimmung
unterliegender Maßnahmen. Zudem befasste sich das
Gremium mit dem Bericht des Vorstands zur
Entwicklung laufender sowie abgeschlossener
Akquisitionen und Kooperationen. Der Aufsichtsrat ließ
sich des Weiteren zur Nachhaltigkeitsberichterstattung
informieren, insbesondere zu den wesentlichen
Auswirkungen, Risiken und Chancen (IROs), die im
Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse ermittelt wurden.
Weitere Punkte der Sitzung waren Vergütungsthemen,
Angelegenheiten der Corporate Governance und
rechtliche Themen. Insbesondere befasste sich der
Aufsichtsrat eingehend, gemeinsam mit seinen
rechtlichen Sachverständigen, mit der Frage einer
etwaigen Vorstandsverantwortlichkeit im Komplex
Dieselemissionen. Er schloss sich den Feststellungen
seiner Sachverständigen und der Beschlussempfehlung
seines Ausschusses für Rechtsangelegenheiten an und
stellte fest, dass gegen keines der seit 2005 amtieren-
den Vorstandsmitglieder Ansprüche bestehen. Zudem
ließ er sich über den Stand der Kartellangelegenheiten
und den Fortgang der Prüfung möglicher Verantwort-
lichkeiten in diesem Zusammenhang berichten.
Arbeit in den Ausschüssen
Der Aufsichtsrat hat fünf Ausschüsse eingerichtet.
Diese sind der Präsidialausschuss, der Prüfungsaus-
schuss, der Ausschuss für Rechtsangelegenheiten, der
Nominierungsausschuss sowie der Vermittlungsaus-
schuss. Über die Arbeit der Ausschüsse erstatteten
deren Vorsitzende dem Plenum in den Aufsichtsrats-
sitzungen ausführlich Bericht. Einzelheiten zu den
Aufgaben der Ausschüsse des Aufsichtsrats und deren
Zusammensetzung finden Sie in der Erklärung zur
Unternehmensführung.
Der Präsidialausschuss kam im vergangenen
Geschäftsjahr zu zwei Sitzungen zusammen. Beide
Sitzungen wurden als Präsenzsitzung mit der Möglich-
keit der Teilnahme in virtueller Form oder per Telefon
durchgeführt. Dabei behandelte der Ausschuss
insbesondere Personalangelegenheiten und die Nach-
folgeplanung für die Besetzung des Vorstands. Des
Weiteren beschäftigte sich der Präsidialausschuss mit
der Übernahme von Mandaten von Vorstandsmit-
gliedern in anderen Unternehmen und Institutionen,
mit Corporate Governance Themen, der D&O-Versich-
erung und der Vorstandsvergütung. Der Ausschuss
befasste sich insbesondere mit dem Vorschlag
zur Weiterentwicklung des Vergütungssystems des
Vorstands, welches der Hauptversammlung zur
Abstimmung vorgelegt werden soll.
Der Prüfungsausschuss trat im Jahr 2024 zu sechs
Sitzungen zusammen. Fünf Sitzungen wurden als
Präsenzsitzung mit der Möglichkeit der Teilnahme in
virtueller Form oder per Telefon und eine Sitzung
wurde als Videokonferenz durchgeführt. An allen
Sitzungen nahm der Vorsitzende des Aufsichtsrats als
ständiger Gast teil. Weitere ständige Teilnehmer waren
unter Wahrung der gesetzlichen Anforderungen der
Vorstandsvorsitzende, die für Finanzen und Controlling
sowie für Integrität, Governance und Nachhaltigkeit
zuständigen Vorstandsmitglieder sowie die Vertreter
des Abschlussprüfers. Zu einzelnen Tagesordnungs-
punkten informierten auch die Leiter von Fachab-
teilungen wie beispielsweise der Bereiche Accounting,
Interne Revision, Compliance und der Rechtsabteilung.
Darüber hinaus fanden regelmäßig Executive Sessions
mit dem Abschlussprüfer ohne Beisein des Vorstands
statt. Der Prüfungsausschuss prüfte und erörterte den
jeweils mit einem uneingeschränkten Bestätigungs-
vermerk des Abschlussprüfers versehenen Jahres-
abschluss, Konzernabschluss und zusammengefassten
Lagebericht einschließlich der nichtfinanziellen
Erklärung für die Mercedes-Benz Group AG und den
Konzern für das Geschäftsjahr 2023, den Vergütungs-
bericht, die Erklärung zur Unternehmensführung sowie
den Gewinnverwendungsvorschlag. Des Weiteren
befasste sich der Ausschuss im Berichtszeitraum
eingehend mit den Zwischenfinanzberichten für das
erste und dritte Quartal 2024 und setzte sich ausführ-
lich mit dem Halbjahresfinanzbericht 2024 sowie den
Ergebnissen der prüferischen Durchsicht durch den
Abschlussprüfer auseinander. Darüber hinaus nahm der
Ausschuss die Berichte der Bereiche Interne Revision,
Compliance und der Rechtsabteilung entgegen.
Die Berichte der Internen Revision beinhalteten ESG-
bezogene Prüfungen und Feststellungen und die
Berichte der Rechtsabteilung umfassten den aktuellen
Stand der wesentlichen rechtlichen Verfahren, ein-
schließlich der kartellrechtlichen und im Zusammen-
hang mit Dieselabgasemissionen stehenden Verfahren.
Außerdem ließ sich der Prüfungsausschuss regelmäßig
über mögliche Regelverstöße berichten, die Mitarbeiter
und Externe an das unternehmenseigene Hinweis-
gebersystem BPO (Business & People Protection Office)
meldeten. Der Prüfungsausschuss behandelte Fragen
der Rechnungslegung, der Finanzberichterstattung
sowie der nichtfinanziellen Berichterstattung. Dabei
wurde insbesondere auf den Referentenentwurf des
Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464
hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von
Unternehmen sowie auf den Status der Wesentlich-
keitsanalyse und die daraus resultierenden wesent-
lichen Auswirkungen, Risiken und Chancen (sogenannte
IROs) eingegangen. Er überprüfte unter Einbeziehung
sogenannter Audit Quality Indicators die Qualität,
Qualifikation sowie die Unabhängigkeit des Abschluss-
prüfers. Ferner erörterte er die Angemessenheit,
Wirksamkeit und die Funktionsfähigkeit des Risiko-
managementsystems, des internen Kontrollsystems,
des internen Revisionssystems sowie des Compliance
Management Systems (einschließlich nachhaltigkeits-
bezogener Aspekte). Er erhielt unter anderem Berichte
über die erfolgte Integration von Nachhaltigkeits-
themen in den bestehenden Risikomanagementprozess
(insbesondere ESG-Risiken und Chancen sowie die
Inside-out-Perspektive), die refokussierte nachhaltige
Geschäftsstrategie, Anpassungen der ESG-Governance
und das neu etablierte Mercedes-Benz Sustainability
Management Model. Nach Bestellung des Abschluss-
prüfers durch die Hauptversammlung beauftragte der
Prüfungsausschuss den Prüfer mit der Abschluss-
prüfung und mit der prüferischen Durchsicht von
Zwischenfinanzberichten. Darüber hinaus stimmte der
Prüfungsausschuss die Prüfungsschwerpunkte mit dem
Abschlussprüfer ab und traf mit diesem die Honorar-
vereinbarung. Der Prüfungsausschuss beauftragte den
Prüfer zudem mit der Prüfung der Nachhaltigkeits-
berichterstattung als Teil des Lageberichts. Des
Weiteren befasste sich der Ausschuss mit dem
Management von Währungs-, Energie- und Rohstoff-
risiken und nahm die Berichte des Leiters Steuern,
des Datenschutzbeauftragten für den Konzern sowie
des Menschenrechtsbeauftragten entgegen. Im
Berichtszeitraum führte der Prüfungsausschuss auf
Grundlage eines umfangreichen unternehmens-
spezifischen Fragebogens eine Selbstevaluierung
seiner Tätigkeit durch. Die positiven Ergebnisse dieser
Selbstbeurteilung wurden in der Sitzung am 19. Februar
2025 vorgestellt und diskutiert. Grundsätzlicher Ände-
rungsbedarf hat sich nicht gezeigt. Einzelne Anregun-
gen werden aufgegriffen.
Der Ausschuss für Rechtsangelegenheiten kam im
Jahr 2024 zu drei Sitzungen zusammen. Zwei Sitzungen
wurden als Präsenzsitzung mit der Möglichkeit der
Teilnahme in virtueller Form oder per Telefon und eine
Sitzung wurde als Videokonferenz durchgeführt. Dabei
ließ sich der Ausschuss ausführlich zu den emissions-
und kartellbezogenen Rechtsangelegenheiten
informieren und erörterte diese unter Anwesenheit von
Rechtsberatern des Aufsichtsrats. Er befasste sich mit
der laufenden Fortentwicklung des technischen
Compliance Management Systems auch im Hinblick auf
künftige Technologien. Nach Abschluss der vom
Aufsichtsrat veranlassten Prüfung erörterte der
Ausschuss eingehend die Frage einer etwaigen Vor-
standsverantwortlichkeit im Komplex Dieselemissionen.
Dabei analysierten die Mitglieder des Ausschusses
gemeinsam mit ihren rechtlichen Sachverständigen alle
Umstände in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht und
schlossen sich den Feststellungen der Sachver-
ständigen an. Der Ausschuss stellte fest, dass An-
sprüche gegen Vorstandsmitglieder nicht bestehen und
gab eine entsprechende Beschlussempfehlung an den
Aufsichtsrat ab. Im Rahmen des mit den US-ameri-
kanischen Behörden im Zusammenhang mit Diesel-
emissionen geschlossenen Vergleichs wurden dem
Ausschuss besondere Aufgaben und Entscheidungs-
kompetenzen im Hinblick auf die Erledigung der in dem
Vergleich übernommenen Verpflichtungen übertragen.
Auch diesen Aufgaben kam der Ausschuss vollum-
fänglich und mit großer Sorgfalt nach. Zudem ließ er
sich über den Stand der Kartellangelegenheiten und
den Fortgang der Prüfung möglicher Verantwort-
lichkeiten in diesem Zusammenhang unterrichten.
Der Nominierungsausschuss kam im Geschäftsjahr
2024 zu zwei Sitzungen zusammen, die beide als
Videokonferenzen durchgeführt wurden. Der Ausschuss
befasste sich insbesondere mit den Empfehlungen
für die Vorschläge des Aufsichtsrats an die Hauptver-
sammlung zur Wahl von Anteilseignervertretern in
den Aufsichtsrat. Dabei orientierte er sich unter
Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls am
Unternehmensinteresse und strebte die Ausfüllung
des gesamthaften Anforderungsprofils mit Diversitäts-
konzept und Kompetenzprofil für den Gesamtauf-
sichtsrat an.
Im Berichtszeitraum bestand kein Anlass, den
Vermittlungsausschuss einzuberufen.
Corporate Governance und Entsprechenserklärung
Im Verlauf des Geschäftsjahres 2024 befasste sich
der Aufsichtsrat kontinuierlich mit den Standards guter
Corporate Governance.
Im Nachgang meiner Wahl zum Vorsitzenden des Auf-
sichtsrats im Mai 2024 führte ich im Rahmen des
kontinuierlichen Investorendialogs im September 2024
Gespräche mit Investoren und Stimmrechtsberatern
zu aufsichtsratsspezifischen Themen wie etwa der
Vorstandsvergütung sowie der Arbeit und Zusammen-
setzung des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse.
Im Juli 2024 vereinbarte der Aufsichtsrat Maßnahmen,
um die Arbeit des Gremiums noch effektiver zu
gestalten und zusätzlichen Raum für strategische
Diskussionen zu schaffen. Die Mitglieder des Aufsichts-
rats waren sich zugleich einig, dem Vorstand noch
stärker als Sparringspartner zur Verfügung stehen zu
wollen und bestehende Risiken noch intensiver zu
diskutieren.
Im Dezember 2024 verabschiedete der Aufsichtsrat
die turnusmäßige Entsprechenserklärung 2024. Mit
den dort erläuterten Ausnahmen wurde und wird allen
Empfehlungen des Kodex entsprochen. Zudem
beschloss der Aufsichtsrat Anpassungen an den
gesamthaften Anforderungsprofilen für die
Zusammensetzung von Vorstand und Aufsichtsrat.
Im Sinne guter Corporate Governance sind die Auf-
sichtsratsmitglieder der Mercedes-Benz Group AG
verpflichtet, Interessenkonflikte, insbesondere solche,
die aufgrund einer Beratungs- oder Organfunktion
bei Kunden, Lieferanten, Kreditgebern der Mercedes-
Benz Group AG oder bei sonstigen Dritten entstehen
könnten, dem Gesamtgremium offenzulegen.
Im Geschäftsjahr 2024 hat es keine Hinweise auf
tatsächliche Interessenkonflikte gegeben.
Der Aufsichtsrat beurteilt regelmäßig, wie wirksam der
Aufsichtsrat und seine Ausschüsse ihre Aufgaben
erfüllen. Im Jahr 2023 erfolgte unter Einbindung eines
externen Beraters auf Basis eines umfangreichen
Fragebogens und zusätzlich geführter Interviews eine
umfassende Selbstbeurteilung des Aufsichtsrats und
seiner Ausschüsse, bei der auch die Perspektive des
Vorstands einbezogen wurde. Die Ergebnisse aus
der Prüfung, mit denen sich der Aufsichtsrat in seiner
Sitzung am 21. Februar 2024 intensiv befasste,
bestätigen eine professionelle, sehr gute und von
einem hohen Maß an Vertrauen geprägte Zusammen-
arbeit innerhalb des Aufsichtsrats und mit dem
Vorstand.
Zusätzlich führte der Prüfungsausschuss auch im Jahr
2024 auf Grundlage eines umfangreichen unter-
nehmensspezifischen Fragebogens eine Selbstevalu-
ierung seiner Tätigkeit durch. Die positiven Ergebnisse
dieser Selbstbeurteilung wurden in der Sitzung des
Prüfungsausschusses am 19. Februar 2025 vorgestellt
und diskutiert.
Für paritätisch mitbestimmte Aufsichtsräte börsen-
notierter Unternehmen wie jenen der Mercedes-Benz
Group AG sieht das Aktiengesetz eine verbindliche
Geschlechterquote von mindestens 30 % Frauen und
mindestens 30 % Männern vor. Die Quote ist vom
Aufsichtsrat insgesamt zu erfüllen.
Im Aufsichtsrat der Mercedes-Benz Group AG sind auf
Anteilseignerseite mit Liz Centoni, Dame Polly Courtice,
Dr. Doris Höpke und Prof. Dr. Helene Svahn zum
31. Dezember 2024 40 % Frauen und 60 % Männer
vertreten. Auf Arbeitnehmerseite sind es zu diesem
Zeitpunkt mit Nadine Boguslawski, Gabriela Neher,
Pia Simon und Monika Tielsch ebenfalls 40 % Frauen
und 60 % Männer. Damit erfüllt der Aufsichtsrat zu
diesem Zeitpunkt auch insgesamt die gesetzliche
Quote. Zum 1. Januar 2025 wurde Frau Barbara Resch
als Nachfolgerin des zum 31. Dezember 2024 aus dem
Aufsichtsrat ausgeschiedenen Roman Zitzelsberger
gerichtlich bestellt. Seit diesem Zeitpunkt gehören dem
Aufsichtsrat somit auf Arbeitnehmerseite 50 % Frauen
und 50 % Männer an.
In seiner Sitzung am 19. Februar 2025 beschloss
der Aufsichtsrat auf Empfehlung des Nominierungs-
ausschusses, der Hauptversammlung 2025 vor-
zuschlagen, Ben van Beurden, Liz Centoni, Timotheus
Höttges, Olaf Koch und Prof. Dr. Helene Svahn erneut
in den Aufsichtsrat zu wählen. Im Fall der Wiederwahl
der vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten
bleibt der Frauenanteil auf Anteilseignerseite bei 40 %.
Die Geschlechterquote sowohl auf Anteilseignerseite
als auch für den Gesamtaufsichtsrat bliebe erfüllt.
Die Corporate Governance bei der Mercedes-Benz
Group wird in der Erklärung zur Unternehmensführung
ausführlich erläutert.
Veränderungen im Aufsichtsrat und im Vorstand
Im Verlauf des Geschäftsjahrs erfolgte die Wieder-
bestellung mehrerer Vorstandsmitglieder. Die Wieder-
bestellungszeiträume stehen jeweils im Einklang
mit den Leitlinien des Aufsichtsrats zur Bestellung bzw.
Wiederbestellung von Vorstandsmitgliedern.
In der Sitzung des Aufsichtsrats am 21. Februar 2024
wurden Renata Jungo Brüngger mit Wirkung zum
1. Januar 2025 für die Dauer von einem weiteren Jahr
und Britta Seeger ebenfalls mit Wirkung zum 1. Januar
2025 für die Dauer von fünf weiteren Jahren zu
Mitgliedern des Vorstands der Mercedes-Benz Group
AG bestellt.
In der virtuellen ordentlichen Hauptversammlung am
8. Mai 2024 wurde die vom Aufsichtsrat vorgeschla-
gene Kandidatin Dr. Doris Höpke als Nachfolgerin von
Dr. Bernd Pischetsrieder gewählt, der mit Beendigung
der Hauptversammlung aus dem Gremium ausschied.
Zudem erfolgte meine vorzeitige Wiederwahl zum
Mitglied des Aufsichtsrats mit Wirkung zur Beendigung
der Hauptversammlung 2025. In der Aufsichtsrats-
sitzung im Anschluss an die Hauptversammlung wurde
ich als Nachfolger von Dr. Bernd Pischetsrieder zum
Vorsitzenden des Aufsichtsrats gewählt. Zudem fanden
Wahlen zu Ausschussbesetzungen statt.
Mit Ablauf des 31. Mai 2024 schied Roman Romanowski
aus dem Aufsichtsrat aus. Die gerichtliche Bestellung
seines Nachfolgers Sebastian Fay erfolgte mit Wirkung
zum 1. Juni 2024. Die Nachfolge von Dr. Frank Weber,
der ebenfalls mit Ablauf des 31. Mai 2024 aus dem
Aufsichtsrat ausschied, trat mit Wirkung zum 1. Juni
2024 Pia Simon als dessen gewähltes Ersatzmitglied
an.
In der Aufsichtsratssitzung am 11. Dezember 2024
beschloss der Aufsichtsrat Veränderungen im Vorstand.
Der Aufsichtsrat bestellte Mathias Geisen mit Wirkung
ab dem 1. Februar 2025 für einen Zeitraum von drei
Jahren zum Mitglied des Vorstands der Mercedes-Benz
Group AG. Zum 1. März 2025 übernahm er die
Verantwortung für das Ressort »Vertrieb« von Britta
Seeger. Britta Seeger übernimmt zum 1. Mai 2025 die
Verantwortung für das Ressort »Personal & Arbeits-
direktor« von Sabine Kohleisen, die zum 30. April 2025
aus dem Vorstand ausscheiden wird. Der Aufsichtsrat
bestellte zudem Oliver Thöne mit Wirkung ab dem
1. Februar 2025 für einen Zeitraum von drei Jahren zum
Mitglied des Vorstands der Mercedes-Benz Group AG.
Er übernahm zu diesem Zeitpunkt die Verantwortung
für das Ressort »Greater China« von Hubertus Troska.
Schließlich bestellte der Aufsichtsrat Olaf Schick mit
Wirkung ab dem 1. Oktober 2025 für einen Zeitraum
von drei Jahren zum Mitglied des Vorstands der
Mercedes-Benz Group AG. Er übernimmt zum
1. November 2025 die Verantwortung für das Ressort
»Integrität, Governance & Nachhaltigkeit« von Renata
Jungo Brüngger, die zum 31. Oktober 2025 aus dem
Vorstand ausscheiden wird. Der Aufsichtsrat dankt den
hochgeschätzten und im Verlauf des Geschäftsjahres
2025 ausscheidenden Vorstandsmitgliedern Sabine
Kohleisen, Renata Jungo Brüngger und Hubertus Troska
für ihre Bereitschaft, die Übergabe der jeweiligen
Verantwortlichkeiten bereits vor dem Auslaufen ihrer
Verträge an ihre Nachfolgerin und ihre Nachfolger und
somit die Veränderungen im Vorstand zu ermöglichen.
Mit Ablauf des 31. Dezember 2024 schied Roman
Zitzelsberger aus dem Aufsichtsrat aus. Die gerichtliche
Bestellung seiner Nachfolgerin Barbara Resch erfolgte
mit Wirkung zum 1. Januar 2025.
In der Sitzung des Aufsichtsrats am 19. Februar 2025
beschlossen die Anteilseignervertreter auf Grundlage
einer entsprechenden Empfehlung des Nominierungs-
ausschusses den Vorschlag an die Hauptversammlung
2025, Ben van Beurden, Liz Centoni, Timotheus
Höttges, Olaf Koch und Prof. Dr. Helene Svahn erneut
in den Aufsichtsrat zu wählen.
Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses
Der Jahresabschluss der Mercedes-Benz Group AG
sowie der Konzernabschluss und der für die Mercedes-
Benz Group AG und den Konzern zusammengefasste
Lagebericht 2024 sind ordnungsgemäß von der
PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungs-
gesellschaft, Frankfurt am Main geprüft und mit einem
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen
worden. Zudem wurde die Nachhaltigkeitsbericht-
erstattung einer freiwilligen betriebswirtschaftlichen
Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit unter-
zogen, wobei vereinzelte Angaben mit hinreichender
Sicherheit geprüft wurden. Die Prüfung wurde mit
einem entsprechenden Prüfungsvermerk versehen.
In einer Sitzung des Aufsichtsrats am 19. Februar 2025
wurden im Beisein von Vertretern des Abschlussprüfers
die vorläufigen Kennzahlen des Jahres- und des
Konzernabschlusses, der zusammengefasste Lage-
bericht einschließlich Nachhaltigkeitsberichterstattung
2024 sowie der vorläufige Gewinnverwendungs-
vorschlag an die Hauptversammlung 2025 erörtert und
zustimmend zur Kenntnis genommen. Der Aufsichtsrat
stellte fest, dass keine Einwendungen gegen die
Veröffentlichung bestehen. Die vorläufigen Kennzahlen
zum Geschäftsjahr 2024 und der vorläufige Gewinn-
verwendungsvorschlag wurden in der Jahrespresse-
konferenz am 20. Februar 2025 veröffentlicht. In der
gleichen Sitzung stimmte der Aufsichtsrat dem vom
Vorstand beschlossenen weiteren Aktienrückkauf-
programm im Wert von bis zu 5 Mrd. € über einen
Zeitraum von bis zu 24 Monaten zu. Der Aktienrückkauf
basiert auf und steht im Einklang mit der generellen
Aktienrückkaufpolitik und steht unter dem Vorbehalt
der erneuten Ermächtigung der Hauptversammlung im
Mai 2025, eigene Aktien in einem Umfang von bis zu
10% des Grundkapitals zurückzuerwerben.
In der Sitzung am 11. März 2025 behandelte der
Aufsichtsrat den Jahresabschluss, Konzernabschluss
und den zusammengefassten Lagebericht einschließ-
lich der Nachhaltigkeitsberichterstattung für die
Mercedes-Benz Group AG und den Konzern sowie die
Erklärung zur Unternehmensführung, den Vergütungs-
bericht und den Gewinnverwendungsvorschlag.
Zur Vorbereitung standen den Aufsichtsratsmitgliedern
umfangreiche Unterlagen zur Verfügung, unter anderem
der Geschäftsbericht mit dem nach IFRS aufgestellten
Konzernabschluss, der zusammengefasste Lagebericht
einschließlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung für
die Mercedes-Benz Group AG und den Konzern sowie
die Erklärung zur Unternehmensführung, der Vergü-
tungsbericht, der Jahresabschluss der Mercedes-Benz
Group AG, der Gewinnverwendungsvorschlag des
Vorstands, die Prüfungsberichte der Pricewaterhouse-
Coopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für
den Jahresabschluss der Mercedes-Benz Group AG und
den Konzernabschluss jeweils einschließlich des
zusammengefassten Lageberichts, der Vermerk über
die freiwillig erfolgte Prüfung der Nachhaltigkeits-
berichterstattung sowie der Entwurf des Berichts des
Aufsichtsrats.
Der Prüfungsausschuss und der Aufsichtsrat haben
diese Unterlagen eingehend behandelt und im Beisein
des Abschlussprüfers, der über die Ergebnisse seiner
Prüfung berichtete und dabei insbesondere auch auf
die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte (Key
Audit Matters) und die jeweilige Vorgehensweise bei
der Prüfung inklusive der Schlussfolgerungen einging
und für ergänzende Fragen und Auskünfte zur
Verfügung stand, intensiv erörtert.
Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung durch
den Prüfungsausschuss und seiner eigenen Prüfung
schloss sich der Aufsichtsrat dem Ergebnis der Prüfung
durch den Abschlussprüfer an. Er stellte fest, dass
Einwendungen nicht zu erheben waren, und billigte die
vom Vorstand aufgestellten Abschlüsse und den
zusammengefassten Lagebericht einschließlich der
Nachhaltigkeitsberichterstattung. Damit war der
Jahresabschluss 2024 der Mercedes-Benz Group AG
festgestellt. Auf dieser Grundlage schloss sich der
Aufsichtsrat dem Vorschlag des Vorstands zur Ver-
wendung des Bilanzgewinns an. Der Aufsichtsrat
verabschiedete ferner den Bericht des Aufsichtsrats,
die Erklärung zur Unternehmensführung und den
Vergütungsbericht sowie seine Beschlussvorschläge
zu den Tagesordnungspunkten der ordentlichen
Hauptversammlung 2025.
Dank
Der Aufsichtsrat dankt den Vorstandsmitgliedern
und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der
Mercedes-Benz Group für ihren engagierten Beitrag
im abgeschlossenen Geschäftsjahr 2024.
Der Aufsichtsrat dankt zudem Roman Romanowski,
Dr. Frank Weber und Roman Zitzelsberger, die das
Unternehmen durch ihr engagiertes Wirken im
Aufsichtsrat eng begleitet haben und im vergangenen
Jahr aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden sind.
Besonderer Dank gilt dem ehemaligen Aufsichtsrats-
vorsitzenden Dr. Bernd Pischetsrieder, der sich in
besonderer Weise um das Unternehmen verdient
gemacht hat.
Stuttgart, im März 2025
Für den Aufsichtsrat
Dr. Martin Brudermüller
Vorsitzender
Individualisierte Offenlegung der Sitzungsteilnahme der Aufsichtsratsmitglieder der Mercedes-Benz Group AG im Geschäftsjahr 2024
Aufsichtsratsplenum
Präsidialausschuss
Prüfungsausschuss
Nominierungsausschuss
Ausschuss für
Rechtsangelegenheiten
Sitzungs-
teilnahme
Teilnahme
in %
Sitzungs-
teilnahme
Teilnahme
in %
Sitzungs-
teilnahme
Teilnahme
in %
Sitzungs-
teilnahme
Teilnahme
in %
Sitzungs-
teilnahme
Teilnahme
in %
Dr. Martin Brudermüller1
(Vorsitzender, ab 8. Mai 2024)
8/8
100
1/1
100
2/2
100
Dr. Bernd Pischetsrieder
(ehemaliger Vorsitzender, bis 8. Mai 2024)
4/4
100
1/1
100
1/1
100
Michael Bettag
8/8
100
Ben van Beurden
8/8
100
2/2
100
2/2
100
Nadine Boguslawski
8/8
100
Liz Centoni2
6/8
75
1/1
100
1/1
100
Dame Veronica Anne (»Polly«) Courtice
8/8
100
3/3
100
Sebastian Fay (ab 1. Juni 2024)
3/3
100
3/3
100
2/2
100
Marco Gobbetti
8/8
100
Michael Häberle
8/8
100
3/3
100
Dr. Doris Höpke (ab 8. Mai 2024)
4/4
100
2/2
100
Timotheus Höttges
7/8
88
5/6
83
Olaf Koch3
8/8
100
6/6
100
3/3
100
Ergun Lümali
8/8
100
2/2
100
6/6
100
3/3
100
Gabriela Neher
8/8
100
Michael Peters
7/8
88
Stefan Pierer
7/8
88
Roman Romanowski (bis 31. Mai 2024)
5/5
100
3/3
100
1/1
100
Pia Simon (ab 1. Juni 2024)
3/3
100
Prof. Dr. Helene Svahn
8/8
100
Monika Tielsch
8/8
100
Dr. Frank Weber (bis 31. Mai 2024)
5/5
100
Roman Zitzelsberger (bis 31. Dezember 2024)
8/8
100
2/2
100
1 Vorsitzender Präsidialausschuss und Nominierungsausschuss.
2 Liz Centoni war bis zum 8. Mai 2024 Mitglied des Ausschusses für Rechtsangelegenheiten und ist seit dem 8. Mai 2024 Mitglied des Nominierungsausschusses.
3 Vorsitzender Prüfungsausschuss und Ausschuss für Rechtsangelegenheiten.
Der Aufsichtsrat
Dr. Martin Brudermüller
Vorsitzender des Aufsichtsrats
der Mercedes-Benz Group AG
(Vorsitzender seit 8. Mai 2024)
Gewählt bis 2028
Ergun Lümali*
Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats
der Mercedes-Benz Group AG;
Vorsitzender des Konzernbetriebsrats
der Mercedes-Benz Group AG;
Vorsitzender des Gesamtbetriebsrats
der Mercedes-Benz Group AG;
Vorsitzender des Betriebsrats des
Mercedes-Benz Werks Sindelfingen
Gewählt bis 2028
Michael Bettag*
Vorsitzender des Betriebsrats
der Mercedes-Benz Niederlassung Nürnberg
Gewählt bis 2028
Ben van Beurden
Ehemals Vorstandsvorsitzender der Shell plc
Gewählt bis 2025
Nadine Boguslawski*
Hauptkassiererin der IG Metall
Gewählt bis 2028
Liz Centoni
Executive Vice President und
Chief Customer Experience Officer,
Cisco, Inc.
Gewählt bis 2025
Dame Veronica Anne (»Polly«) Courtice
Ehemals Direktorin des University of
Cambridge Institute for Sustainability Leadership
Gewählt bis 2026
Sebastian Fay*
Leiter des Funktionsbereichs Tarifpolitik und Handwerk
beim IG Metall Vorstand in Frankfurt
(seit 1. Juni 2024)
Bestellt bis 2028
Marco Gobbetti
Ehemals Vorstandsvorsitzender von Salvatore
Ferragamo S.p.A.
Gewählt bis 2026
Michael Häberle*
Stellvertretender Vorsitzender des Konzernbetriebsrats
der Mercedes-Benz Group AG;
Stellvertretender Vorsitzender des Gesamtbetriebsrats
der Mercedes-Benz Group AG;
Vorsitzender des Betriebsrats
des Mercedes-Benz Werks Untertürkheim
Gewählt bis 2028
Dr. Doris Höpke
C-Suite/Senior Advisor und Mediatorin (selbstständig
und in Partnerschaft mit Reckhenrich Advisors)
(seit 8. Mai 2024)
Gewählt bis 2028
Timotheus Höttges
Vorsitzender des Vorstands der Deutschen Telekom AG
Gewählt bis 2025
Olaf Koch
Partner und Managing Director Zintinus GmbH
Gewählt bis 2025
Gabriela Neher*
Betriebsrätin im Mercedes-Benz Werk Rastatt
Gewählt bis 2028
Michael Peters*
Vorsitzender des Betriebsrats des Mercedes-Benz
Werks Bremen
Gewählt bis 2028
Stefan Pierer
Vorsitzender des Vorstands der Pierer Industrie AG
Gewählt bis 2027
Barbara Resch*
IG Metall Bezirksleiterin Baden-Württemberg
(seit 1. Januar 2025)
Bestellt bis 2028
Pia Simon*
Bereichsleiterin Integrity Management & Corporate
Responsibility; Vorsitzende des
Konzernsprecherausschusses der leitenden
Angestellten der Mercedes-Benz Group
(seit 1. Juni 2024)
Gewählt bis 2028
Prof. Dr. Helene Svahn
Professorin für Nanobiotechnologie am
Royal Institute of Technology, Schweden
Gewählt bis 2025
Monika Tielsch*
Betriebsrätin im Mercedes-Benz Werk Sindelfingen
(RD)
Gewählt bis 2028
Roman Zitzelsberger*
Ehemals IG Metall Bezirksleiter Baden-Württemberg
(bis 31. Dezember 2024)
Aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden
Dr. Bernd Pischetsrieder
Vorsitzender des Aufsichtsrats
der Mercedes-Benz Group AG
Ausgeschieden am 8. Mai 2024
Roman Romanowski*
Syndikusrechtsanwalt beim Vorstand der IG Metall
Ausgeschieden am 31. Mai 2024
Dr. Frank Weber*
Centerleiter BodyTEC, Mercedes-Benz AG;
Vorsitzender des Konzernsprecherausschusses der
leitenden Angestellten der Mercedes-Benz Group
Ausgeschieden am 31. Mai 2024
ZUSAMMENGEFASSTER
LAGEBERICHT
ZUSAMMENGEFASSTER LAGEBERICHT
1 Dieses Kapitel enthält Angabepflichten im Zusammenhang mit den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) in Bezug auf die Strategie, das Geschäftsmodell und die Wertschöpfungskette.
2 Untersuchung des US-amerikanischen Markenberatungsunternehmens Interbrand im Oktober 2024.
Grundlagen des Konzerns
Geschäftsmodell 1
Überblick über den Konzern
Die Mercedes-Benz Group blickt auf eine langjährige
Tradition zurück, die bis zu den Erfindern des Auto-
mobils Gottlieb Daimler und Carl Benz zurückreicht und
von Pionierleistungen im Automobilbau geprägt ist.
Der Konzern ist eines der erfolgreichsten Automobil-
unternehmen der Welt und zählt zu den größten
Anbietern von High-End-Pkw und Premium-Transpor-
tern. Finanzierung, Leasing, Fahrzeugabos und -miete,
Flottenmanagement, digitale Services rund um Laden
und Bezahlen, die Vermittlung von Versicherungen
sowie innovative Mobilitätsdienstleistungen runden das
Leistungsspektrum ab.
Die operative Geschäftstätigkeit der Mercedes-Benz
Group wird in den Geschäftsfeldern Mercedes-Benz
Cars, Mercedes-Benz Vans und Mercedes-Benz
Mobility geführt.
In der Überleitung der Segmente zum Konzern
(Überleitung) werden nicht den Geschäftsfeldern
zugeordnete Beteiligungen sowie zentral verantwortete
Sachverhalte ausgewiesen. Darüber hinaus sind in
der Überleitung Effekte aus der Eliminierung konzern-
interner Transaktionen zwischen den Segmenten
enthalten.
Die Mercedes-Benz Group AG ist das Mutterunter-
nehmen der Mercedes-Benz Group und hat ihren Sitz in
Stuttgart. Die Mercedes-Benz Group umfasst neben
der Mercedes-Benz Group AG sämtliche Tochterunter-
nehmen, auf die die Mercedes-Benz Group AG direkt
oder indirekt beherrschenden Einfluss ausüben kann.
Ausführliche Informationen können der »Aufstellung
des Anteilsbesitzes« gemäß § 313 HGB im Konzern-
anhang entnommen werden.
Die Mercedes-Benz Group AG entscheidet über die
Strategie des Konzerns, übernimmt dessen Steuerung
und stellt als Konzernobergesellschaft konzernweit die
Rechts-, Ordnungs- und Compliance-Funktionen sicher.
Die Lageberichte für die Mercedes-Benz Group AG und
für den Konzern sind in diesem Bericht zusammen-
gefasst.
Die Marke Mercedes-Benz gehört zu den wertvollsten
Marken der Welt 2. Die folgende Grafik gibt einen
Überblick über den Konzern und seine Marken.
Mercedes-Benz Group
Umsatz 145.594 Mio. €
Mercedes-Benz
Cars
Umsatz
107.761 Mio. €
Beschäftigte*
139.196
Mercedes-Benz
Vans
Umsatz
19.320 Mio. €
Beschäftigte*
18.871
Mercedes-Benz
Mobility
Umsatz
25.083 Mio. €
Beschäftigte*
9.269
Beschäftigte* 175.264
* Stand zum 31. Dezember 2024
Die Wertschöpfungskette der Mercedes-Benz Group
gibt sowohl einen Überblick über die eigene Geschäfts-
tätigkeit des Konzerns als auch die vorgelagerte und
nachgelagerte Wertschöpfungskette.
Dabei nutzt die Mercedes-Benz Group verschiedenste
materielle und immaterielle Ressourcen. Über die
gesamte Wertschöpfungskette hinweg spielen die
Beschäftigten eine entscheidende Rolle. Die wichtigs-
ten immateriellen Ressourcen sind die Marke, das
Lieferantennetzwerk und das Innovationspotenzial. Als
eine der traditionsreichsten und wertvollsten Marken
der Welt genießt die Marke Mercedes-Benz weltweit
eine hohe Bekanntheit. Das globale Lieferantennetz-
werk sichert dem Konzern den Zugang zu externer
Technologie und ist Grundpfeiler eines effizienten
Produktionsablaufs. Das hohe Innovationspotenzial des
Konzerns stellt die Grundlage für die Entwicklung von
High-End-Produkten für seine Kunden dar. Dabei
werden regelmäßig neue Maßstäbe bei Fahrzeug-
technologie und -design gesetzt und die kurz- sowie
langfristige Wettbewerbsfähigkeit der Mercedes-Benz
Group gesichert.
Wertschöpfungskette der Mercedes-Benz Group
Vorgelagert
Lieferkette
Produktion
Marketing &
Sales
Vertriebs- und
Servicepartner
Fahrbetrieb
Entwicklung von
Produkten
Beschaffung von
Rohstoffen,
Materialien und
Dienstleistungen/
Entwicklungs-
partnerschaften
Einsatz von nach-
haltigen Materialien
Globales Lieferan-
tennetzwerk
Globales Produk-
tionsnetzwerk und
Ausbau der
Produktion von
Elektrofahrzeugen
Bilanziell CO2-
neutrale Produk-
tion* und effizien-
ter Ressourcen-
einsatz
High-End-Pkw und
Premium-
Transporter
Elektrifizierung der
Produktpalette
Kundenorientiertes
Fahrerlebnis
Sicherheit als
Markenkern
Ausbau des digitalen
Kundenerlebnis,
Ladeinfrastruktur
und digitale
Ladedienste
Umsetzung der
Kreislaufwirtschaft
Wiederaufbereitung
und Recycling
Batterierecycling -
konzept
Innovative Fahrzeug-
technologie und
–design
Batterietechnologie
Hochautomatisierte
Fahrsysteme
Innovative digitale
Services
Ladelösungen für
Elektrofahrzeuge
Finanz- und Mobili-
tätsdienstleistungen
Eigene Geschäftstätigkeit
Nachgelagert
Wiederverwendung &
Recycling
Kundenkontaktmanagement und Kunden-
bindung
Verkaufs- und Servicequalität sowie Teile-
verfügbarkeit
Produktmanage-
ment und Markt-
forschung
Management des
Vertriebssystems
Interne und
externe
Kommunikation
* Bilanziell CO2-neutral bedeutet, dass nicht vermiedene oder reduzierte CO2-Emissionen bei Mercedes-Benz durch zertifizierte Ausgleichsprojekte kompensiert werden.
Input: Materielle / immaterielle Ressourcen (u. a. Humankapital, Marke)
Output: High-End-Pkw, Premium-Transporter und Finanz- und Mobilitätsdienstleistungen
1 Bilanziell CO2-neutral bedeutet, dass nicht vermiedene oder reduzierte CO2-Emissionen bei Mercedes-Benz durch zertifizierte Ausgleichsprojekte kompensiert werden.
Der Konzern entwickelt das weltweite Produktionsnetz-
werk laufend weiter und stellt dabei die Produktion
antriebsflexibel auf. Das Schaubild »Globales Produk-
tionsnetzwerk der Mercedes-Benz Group« gibt einen
Überblick über die weltweiten Produktionsstandorte
zum 31. Dezember 2024.
Mit der »Ambition 2039« strebt die Mercedes-Benz
Group eine bilanziell CO2-neutrale 1 Neufahrzeugflotte
über alle Wertschöpfungsstufen und den gesamten
Lebenszyklus an. Wichtige Hebel hierfür sind der
umfassende Einsatz von Recyclingmaterialien, die
Nutzung erneuerbarer Energien in der Produktion, die
Elektrifizierung der Fahrzeugflotte und die Einbe-
ziehung erneuerbarer Energiequellen zum Laden der
Fahrzeuge.
Die Mercedes-Benz Group vertreibt Fahrzeuge und
Dienstleistungen in nahezu allen Ländern der Welt und
hat über 30 Produktionsstätten in Europa, Nord- und
Südamerika, Asien und Afrika.
Unter dem Titel »Vertrieb der Zukunft« wird der
Vertrieb in vielen Ländern durch Umstellung auf einen
Direktvertrieb neu ausgerichtet. Mit Deutschland und
dem Vereinigten Königreich sind im Jahr 2023
wesentliche Pkw-Märkte auf das neue Vertriebsmodell
übergegangen. Unverändert zum Vorjahr sind rund
55 % des europäischen Pkw-Absatzes umgestellt.
Auch in anderen Regionen wird der Direktvertrieb
eingeführt. Zum Bilanzstichtag sind damit insgesamt elf
Pkw-Märkte auf den Direktvertrieb umgestellt.
Daneben wurden im Rahmen der Optimierung des
Vertriebsmodells Retail-Aktivitäten in einigen Ländern
veräußert.
1 Die Kategorie Top-End beinhaltet alle AMG-Modelle, auch die AMG-Modelle der Klassen und ihre Derivate der Core- und Entry-Kategorien.
Mercedes-Benz Cars
Mercedes-Benz Cars will als Luxus-Automobilhersteller
die begehrenswertesten Fahrzeuge der Welt pro-
duzieren. Dabei bietet Mercedes-Benz Cars ein breites
Produktportfolio, das sich in die drei Produktkategorien
Top-End, Core und Entry gliedert. Das Portfolio im
Bereich Top-End 1 umfasst die Marken Mercedes-AMG
und Mercedes-Maybach, die Produktmarke G-Klasse
sowie alle S-Klasse Modelle. Core steht für den Kern
der Marke mit den Mercedes-Benz Baureihen der
C-Klasse und der E-Klasse sowie deren Derivate. Mit
den Entry-Modellen der A- und B-Klasse sowie ihren
Derivaten ermöglicht Mercedes-Benz Cars den Einstieg
in das Portfolio der Kompaktwagen.
Bei Betrachtung der Absatzzahlen nach Klassen im
Kapitel »Geschäftsentwicklung« werden bei den
S-Klasse Modellen die S-Klasse, EQS, GLS und EQS SUV
zusammengefasst. Zu den C-Klasse Modellen gehören
alle Derivate der C-Klasse. Bei den E-Klasse Modellen
werden alle Derivate der E-Klasse einschließlich EQE
und EQE SUV betrachtet. Zu den A-Klasse Modellen
gehören alle Derivate der A-Klasse inklusive EQA. Die
Derivate der B-Klasse einschließlich EQB werden zu
den B-Klasse Modellen zusammengeführt. Bei der
Betrachtung der Klassen werden die jeweils vorhan-
denen AMG-Derivate sowie die Maybach-Varianten
der Modelle zum Absatz der Klasse hinzugerechnet.
Um die unterschiedlichsten Kundenwünsche – egal ob
vollelektrischer Antrieb oder elektrifizierter Verbren-
nungsmotor – erfüllen zu können, ist die Produktion
antriebsflexibel aufgestellt.
Neben den Produktionsstandorten in Deutschland
verfügt Mercedes-Benz Cars über größere Produktions-
standorte in den USA, Ungarn, Mexiko und Südafrika.
Die Fertigung in China erfolgt über das assoziierte
Unternehmen Beijing Benz Automotive Co., Ltd. (BBAC).
Die wichtigsten Märkte für Mercedes-Benz Cars waren
im Jahr 2024 China mit 34 % des Absatzes, die USA mit
16 %, Deutschland mit 11 % und die übrigen euro-
päischen Märkte (Europäische Union, Vereinigtes
Königreich, Schweiz, Norwegen) mit 22 %.
Mercedes-Benz Vans
Mercedes-Benz Vans ist im Transportergeschäft ein
globaler Komplettanbieter. Das Produktangebot um-
fasst im gewerblichen Segment den großen Transporter
Sprinter, den mittelgroßen Transporter Vito sowie den
kleinen Transporter Citan. Im Segment für Privatkunden
ist Mercedes-Benz Vans bei den mittelgroßen Vans
mit der Großraumlimousine V-Klasse und der V-Klasse
Marco Polo Camperfamilie sowie bei den kleinen Vans
mit der T-Klasse vertreten.
Die kleinen Vans werden in Europa (Europäische Union,
Vereinigtes Königreich, Schweiz, Norwegen), die mittel-
großen Vans in Europa und China und die großen
Transporter in Europa und den USA angeboten. Seg-
mentspezifisch werden zusätzlich weitere Märkte
bedient.
Mercedes-Benz Vans hat seinen Führungsanspruch
bei Elektromobilität fest in seiner Strategie verankert
und konsequent alle Baureihen elektrifiziert. Seit dem
Jahr 2023 bietet Mercedes-Benz Vans alle Baureihen
in einer vollelektrischen Variante an: eSprinter, eVito
und eCitan im gewerblichen Bereich. Im privaten
Bereich sind die Großraumlimousine EQV und der voll-
elektrische EQT (Energieverbrauch kombiniert: 20,9–
19,3 kWh/100 km | CO₂-Emissionen kombiniert: 0 g/km |
CO₂-Klasse: A) erhältlich.
Das Geschäftsfeld Mercedes-Benz Vans verfügt über
Produktionsstandorte in Deutschland, Spanien, den
USA und Argentinien. In einem neuen Werk in Jawor in
Polen ist künftig der Bau leichter Nutzfahrzeuge
geplant. Die Fertigung in China erfolgt über das
Gemeinschaftsunternehmen Fujian Benz Automotive
Co., Ltd. Citan und T-Klasse mit den jeweiligen
elektrischen Varianten werden in Frankreich über eine
Allianz mit Renault-Nissan-Mitsubishi gefertigt.
Die wichtigsten Märkte für Mercedes-Benz Vans waren
im Jahr 2024 Deutschland mit 25 % des Absatzes,
die übrigen europäischen Märkte (Europäische Union,
Vereinigtes Königreich, Schweiz, Norwegen) mit 41 %,
die USA mit 12 % und China mit 7 %.
Mercedes-Benz Mobility
Das Geschäftsfeld Mercedes-Benz Mobility unterstützt
weltweit den Absatz der automobilen Geschäftsfelder
der Mercedes-Benz Group mit maßgeschneiderten
Finanz- und Mobilitätsdienstleistungen.
Das Angebot reicht von Leasing- und Finanzierungs-
verträgen für Endkunden und Händler sowie Versiche-
rungen über flexible Abo- und Mietmodelle bis hin zum
Flottenmanagement für gewerbliche Kunden, welches
vor allem über die Marke Athlon erfolgt.
Mercedes-Benz Mobility bietet in 34 Märkten indivi-
duellen, auf die Kundenwünsche zugeschnittenen
Service. Die wichtigsten Märkte für Mercedes-Benz
Mobility waren im Jahr 2024 die USA mit 30 % des
Portfolios, Deutschland mit 16 % und China mit 10 %.
Des Weiteren werden alle Aktivitäten, die mit dem
Laden von Elektrofahrzeugen verbunden sind, bei
Mercedes-Benz Mobility gebündelt. Der konzerneigene
Ladedienst Mercedes me Charge ermöglicht einen
einfachen und bequemen Zugang zu weltweit mehr als
2 Millionen öffentlichen Ladepunkten innerhalb des
Mercedes me Charge-Netzwerks. Zusätzlich erweitert
die Mercedes-Benz Group das bestehende Angebot
kontinuierlich durch den Aufbau des eigenen globalen
Mercedes-Benz Ladenetzes sowie durch Kooperationen
mit anderen Automobilherstellern zum Ausbau von
Schnellladenetzen.
Darüber hinaus integriert Mercedes-Benz Mobility
die unternehmenseigene, digitale ePayment-Plattform
von Mercedes pay in zahlreiche Anwendungen des
Mercedes-Benz Konzerns. Die Beteiligungen an Mobili-
tätsdiensten wie der Premium-Chauffeurservice-Platt-
form Blacklane runden das Angebot ab.
Ziele und Strategien
Die Mercedes-Benz Group umfasst die beiden auto-
mobilen Geschäftsfelder Mercedes-Benz Cars und
Mercedes-Benz Vans sowie Mercedes-Benz Mobility.
Jedes der Geschäftsfelder verfolgt eine auf den Markt
und die Kundinnen und Kunden spezifisch ausge-
richtete Strategie. Das gemeinsame Fundament besteht
aus drei Prinzipien: geleitet von Nachhaltigkeit, Integri-
tät und Diversität, erfolgreich durch ein ambitioniertes
Team und beschleunigt durch Daten und künstliche
Intelligenz (KI).
Geleitet von Nachhaltigkeit, Integrität und
Diversität
Nachhaltigkeit
Bei der Mercedes-Benz Group nimmt Nachhaltigkeit
einen hohen Stellenwert ein. Dabei werden die
Interessen der wichtigsten Anspruchsgruppen berück-
sichtigt: Kundinnen und Kunden, Investoren und
Beschäftigte, Geschäftspartner und die Gesellschaft
als Ganzes. Die Mercedes-Benz Group handelt auf
Grundlage der nachhaltigen Geschäftsstrategie, die
der Vorstand der Mercedes-Benz Group AG unter
Einbindung des Aufsichtsrats verabschiedet hat.
Dabei gehören ökonomische, ökologische und soziale
Verantwortung zusammen – und zwar entlang der
gesamten Wertschöpfungskette.
Im Berichtsjahr überarbeitete die Mercedes-Benz
Geleitet von Nachhaltigkeit, Integrität & Diversität
Erfolgreich durch ein ambitioniertes Team
Beschleunigt durch Daten & KI
Mercedes-Benz Cars
Mercedes-Benz Vans
Mercedes-Benz Mobility
Mercedes-Benz Group
Group mit einem umfassenden, mehrstufigen Analyse-
prozess die strategischen Schwerpunktthemen der
Nachhaltigkeit, auf die sich der Konzern konzentrieren
will. In diesem Analyseprozess wurden die Perspek-
tiven aller relevanten Interessenträger berücksichtigt.
Mit den sechs identifizierten Fokusfeldern der
Nachhaltigkeit adressiert die Mercedes-Benz Group
Themen, die für Umwelt, Gesellschaft und das
Unternehmen wesentlich sind.
Diese umfassen: Dekarbonisierung, Ressourcennutzung
und Kreislaufwirtschaft, Beschäftigte, Menschenrechte,
digitales Vertrauen und Verkehrssicherheit.
Weiterführende Informationen dazu sind im
Integrität
Die Mercedes-Benz Group ist davon überzeugt, dass
dauerhafter Erfolg auf ethisch und rechtlich verantwor-
tungsvollem Handeln aufbaut. Integrität nimmt daher
einen hohen Stellenwert ein. Integres Verhalten
bedeutet für die Mercedes-Benz Group, die richtigen
Entscheidungen zu treffen, sich an externe und interne
Regeln zu halten, auf den inneren Kompass zu hören
und das Handeln an gemeinsamen Grundsätzen
auszurichten.
Diversität
Der Konzern ist der festen Überzeugung, dass nach-
haltiger Erfolg nur mit vielfältigen Teams erreicht
werden kann. Mit entsprechenden Maßnahmen und
Aktivitäten ist es das Ziel, ein Arbeitsumfeld der
Chancengleichheit für alle Beschäftigten zu fördern.
Erfolgreich durch ein ambitioniertes Team
Ein entscheidender Schlüssel zum weltweiten Erfolg
der Mercedes-Benz Group ist das Engagement der
Beschäftigten. Denn für die erfolgreiche Gestaltung
der Transformation braucht es ein Team, das sich auf
den Wandel einlässt und seine Kompetenzen ständig
erweitert. Entsprechend stellt das Unternehmen
lebenslanges Lernen und die Weiterbildung der
Beschäftigten in den Mittelpunkt seiner nachhaltigen
Personalentwicklung.
Als attraktiver Arbeitgeber setzt das Unternehmen
zudem auf flexible Arbeitsbedingungen, vielfältige
Einsatz- und Entwicklungsmöglichkeiten sowie eine
vertrauensvolle Zusammenarbeitskultur. In seinen
Prinzipien der Zusammenarbeit definiert das
Unternehmen, wie kommuniziert, geführt und
zusammengearbeitet werden soll.
Beschleunigt durch Daten und KI
Daten und künstliche Intelligenz (KI) sind zentrale
Treiber der Strategie der Mercedes-Benz Group.
Der Konzern strebt datengestützte Geschäfts- und
Entscheidungsprozesse an. Dazu gehören Investitionen
in die Datenqualität, die Nutzung fortschrittlicher
Daten- und KI-Technologien, die Gestaltung der
Datenarchitektur des Unternehmens, die Implemen-
tierung von Prozessen zur Einhaltung von regula-
torischen Anforderungen und ethischer Standards
sowie die Weiterentwicklung der Daten- und KI-
Kompetenz in der Belegschaft.
Mercedes-Benz Cars
Das Ziel von Mercedes-Benz Cars ist es, die begehrens-
Mercedes-Benz Cars Strategie
Unser Ziel: Wir bauen die begehrenswertesten Autos der Welt
Denken
Erweitern
Intensivieren
Führen
Senken
Fokussieren
und Handeln als
Luxusmarke
der Kundenbasis
durch Ausbau von
Top-End Luxury
der
Kundenbindung
und Steigern der
Umsätze während
des Lebenszyklus
bei
Elektromobilität
und digitalen
Erlebnissen
der Kostenbasis,
Verbessern des
industriellen
Fußabdrucks und
der Wider-
standsfähigkeit
von Lieferketten
auf profitables
Wachstum
Geleitet von Nachhaltigkeit, Integrität & Diversität
Erfolgreich durch ein ambitioniertes Team
Beschleunigt durch Daten & KI
wertesten Autos der Welt zu bauen. Hierfür richtet das
Geschäftsfeld sein Handeln entlang sechs strategischer
Säulen aus.
Denken und Handeln als Luxusmarke
Seit jeher ist Luxus fest in den Genen von Mercedes-
Benz verankert und soll noch stärker im unternehme-
rischen Denken und Handeln fokussiert werden. Es ist
der Anspruch von Mercedes-Benz Cars, die begeh-
renswertesten Fahrzeuge anzubieten,
basierend auf dem Zusammenspiel zukunftsweisender
Technologien, außergewöhnlicher Ästhetik und inte-
grierter Nachhaltigkeit. Damit verbindet das Unterneh-
men zwei wesentliche Charakteristika: zum einen die
starken Wurzeln als Automobilhersteller, der zahlreiche
stilprägende Ikonen erschaffen hat. Und zum anderen
den Pioniergeist, mit dem Mercedes-Benz Cars die
Entwicklung des Automobils vorantreibt. Das unter-
streicht Mercedes‑Benz im neunten Jahr in Folge mit
seiner Spitzenposition als wertvollste Luxusautomobil-
marke der Welt im aktuellen Ranking »Best Global
Brands 2024«.
Das Ziel für die Zukunft: eine Marke, die die vielen
Facetten des Lebens unserer Kundinnen und Kunden
vereint, von Lifestyle über Technik und Digitales
bis hin zu Mobilität und Kultur – und das auch durch
unerwartete und inspirierende Kooperationen mit
kulturellen Pionieren. Wir wollen dies dadurch
erreichen, dass wir bei jedem Produkt und bei jeder
Begegnung mit Kundinnen und Kunden, Interessierten
und Fans der Marke eine emotionale Bindung schaffen
und für die Marken von Mercedes-Benz Cars
begeistern.
Fokussieren auf profitables Wachstum
Mercedes-Benz Cars will die Transformation in eine
vollelektrische Zukunft profitabel gestalten und in den
ertragsstarken Marktsegmenten weiterwachsen. Dies
wird durch das strategische Ziel einer bereinigten
Umsatzrendite von 10 % oder höher unterstrichen. Mit
einer klaren Positionierung als Luxusmarke wird über
alle Produktkategorien – Entry, Core und Top-End –
angestrebt, die Profitabilität auf hohem Niveau zu
halten. Wichtige Stellhebel hierfür sind, neben einer
klaren Kundenzentrierung, die Ausrichtung und
Weiterentwicklung des Portfolios, eine starke Preis-
durchsetzung sowie die Absicherung der Margen. Diese
Stellhebel sollen auch bei der Elektrifizierung der
Modelle im gesamten Mercedes-Benz Markenportfolio
angewendet werden. Mit der Positionierung als Luxus-
marke ist es das Ziel von Mercedes-Benz Cars, ein
nachhaltig renditestarkes Geschäftsfeld zu sein, das
auch in herausfordernden Zeiten auf einem soliden
Geschäftssystem aufbaut.
Erweitern der Kundenbasis durch den Ausbau
von Top-End Luxury
Mercedes-Benz Cars verfügt im Top-End-Segment
über ein außergewöhnliches Markenportfolio, welches
über die Kernmarke Mercedes-Benz hinausgeht.
Dazu gehören die Marken Mercedes-AMG, Mercedes-
Maybach sowie die ikonische Produktmarke G-Klasse.
Mit der Mercedes-Benz Cars Strategie soll das volle
Potenzial des Mercedes-Benz Markenportfolios
entfaltet, die Entwicklung der Top-End-Produkt-
kategorie beschleunigt und zusätzliches EBIT-
Wachstum erreicht werden. Dafür sollen auch mit
markenspezifischen Formaten und Kundenerlebnissen
neue Zielgruppen adressiert werden. Gleichzeitig soll
eine noch stärkere Verzahnung zwischen den Marken
geschaffen werden, um Synergien beispielsweise bei
der Kundenansprache zu nutzen.
Intensivieren der Kundenbindung und Steigern
der Umsätze während des Lebenszyklus
Um die Kundenbindung zu intensivieren und weiter
auszubauen, setzt das Geschäftsfeld entlang seiner
gesamten »Customer Journey« konsequent auf die
Schaffung einzigartiger Kundenerlebnisse sowie eine
datengetriebene und individuelle Kundenansprache
innerhalb des Mercedes-Benz Ökosystems. Eine
Grundvoraussetzung hierfür sind u. a. durchgängig
digitalisierte Vertriebs- und Serviceprozesse, welche
beispielsweise durch die schrittweise Umstellung des
Vertriebs auf einen Direktvertrieb ermöglicht werden.
Damit sollen alle Kanäle – online und offline, von
der Beratung bis zum Service – an die dynamischen
Kundenbedürfnisse angepasst und flexibel weiter-
entwickelt werden. Weiterhin sollen Kundinnen und
Kunden mit maßgeschneiderten marktspezifischen
Angeboten auch über den Fahrzeugkauf hinaus
begeistert werden. Hierzu gehören beispielsweise
After-Sales-Services und Ersatzteile sowie Over-the-Air
(OTA)-Updates und Abonnements digitaler Extras.
Damit will Mercedes-Benz Cars sowohl die Attraktivität
seiner Produkte kontinuierlich ausbauen als auch den
Werterhalt sicherstellen.
Führen bei Elektromobilität
und digitalen Erlebnissen
Mercedes-Benz Cars strebt eine führende Position
bei Elektromobilität und digitalen Erlebnissen an.
Mit ambitionierten Produktentwicklungszielen und
der Markteinführung neuer, lokal emissionsfreier
und softwaregetriebener Technologien schafft das
Geschäftsfeld die notwendigen Voraussetzungen,
um vollelektrisch zu werden. Das Tempo der Transfor-
mation bestimmen die Marktbedingungen, die
Infrastruktur und die Wünsche der Kundinnen und
Kunden. Bis in die 2030er-Jahre hinein kann Mercedes-
Benz flexibel Fahrzeuge sowohl mit vollelektrischem
Antrieb als auch mit elektrifizierten High-Tech-
Verbrennungsmotoren anbieten. Dazu wurde die Pro-
duktion antriebsflexibel aufgestellt. Für die Weiter-
entwicklung des Produktportfolios werden nachhaltig
Effizienzen zwischen neuen und existierenden Bau-
reihen genutzt. Im Jahr 2025 startet mit dem neuen
CLA das erste Derivat der Mercedes Modular
Architecture (MMA) mit sowohl vollelektrischen als
auch Fahrzeugen mit elektrifizierten High-Tech-
Verbrennungsmotoren. Im Jahr 2026 plant Mercedes-
Benz Cars die Einführung der Architekturen Mercedes-
Benz Electric Architecture (MB.EA) und AMG Electric
Architecture (AMG.EA).
Um den Führungsanspruch im Bereich der digitalen
Erlebnisse weiter zu unterstreichen und den Bedürf-
nissen von Kundinnen und Kunden künftig noch besser
gerecht zu werden, führt Mercedes-Benz Cars mit
Start des neuen CLA ein eigenes, datengestütztes und
1 SAE-Level 3: Die automatisierte Fahrfunktion übernimmt bestimmte Fahraufgaben. Dennoch ist weiterhin ein Fahrer notwendig. Der Fahrer muss jederzeit bereit sein, die Kontrolle über das Fahrzeug zu übernehmen, wenn er durch das Fahrzeug zum Eingriff aufgefordert wird.
updatefähiges Mercedes-Benz Betriebssystem (MB.OS)
ein. So soll den Kundinnen und Kunden ein einzigarti-
ges Markenerlebnis mit neuen digitalen Extras und
Produktfeatures ermöglicht werden. Gleichzeitig kann
die Kontrolle über die Schnittstelle zum Kunden im
Mercedes-Benz Ökosystem behalten werden. Mit
MB.OS wird die Grundlage geschaffen, um zukünftig
noch schneller und flexibler auch während des
Produktlebenszyklus auf Kundenanforderungen zu
reagieren. Zudem soll eine intelligente Vernetzung
zwischen Fahrzeug, Cloud und IoT-Welt (Internet of
Things) realisiert werden. Dabei spielen Datensicher-
heit und Datenschutz für Mercedes-Benz Cars eine
wichtige Rolle.
Seit Dezember 2021 erfüllt Mercedes-Benz mit DRIVE
PILOT als damals weltweit erstes Automobilunter-
nehmen die gesetzlichen Anforderungen gemäß UN-
R157 für ein System für hochautomatisiertes Fahren
(SAE-Level 3 1). Kurz darauf erfolgte der Marktstart in
Deutschland sowie in bestimmten US-Bundesstaaten.
Im Jahr 2025 führt Mercedes-Benz die nächste
zertifizierte Version von DRIVE PILOT in Deutschland
ein. Damit ist es möglich, unter bestimmten Bedingun-
gen auf der rechten Autobahnspur mit bis zu 95 km/h
hochautomatisiert einem vorausfahrenden Fahrzeug zu
folgen. Mercedes-Benz bietet damit das schnellste SAE
Level-3-System der Welt an.
Senken der Kostenbasis, Verbessern des
industriellen Fußabdrucks und der
Widerstandsfähigkeit von Lieferketten
Die konsequente Fortführung der Profitabilitätsziele
sind grundlegender Bestandteil der nachhaltig erfolg-
reichen Transformation des Unternehmens. Mercedes-
Benz Cars will seine Gewinnschwelle und finanzielle
Stärke weiter optimieren und hat zusätzliche Schritte
zur Reduzierung der Kostenbasis über alle Kostenarten
und zur Verbesserung des industriellen Fußabdrucks
ergriffen.
Zur Absicherung und Steigerung der Wettbewerbs-
fähigkeit des Konzerns und der Widerstandsfähigkeit
der Geschäftsaktivitäten will Mercedes-Benz Cars ein
noch aktiveres Management seiner Lieferketten
betreiben.
Mercedes-Benz Vans
Das Ziel von Mercedes-Benz Vans ist es, die weltweit
Mercedes-Benz Vans Strategie
Unser Ziel: Wir bieten die weltweit begehrenswertesten Vans und Services an
Ausrichten
Führen
Senken
Intensivieren
auf Premiumsegmente und
Fokussieren auf profitables
Wachstum
bei Elektromobilität und
digitalen Erlebnissen
der Gesamtkostenbasis und
Verbessern des industriellen
Fußabdrucks
der Kundenbindung und
Steigern der Umsätze
während des Lebenszyklus
Geleitet von Nachhaltigkeit, Integrität & Diversität
Erfolgreich durch ein ambitioniertes Team
Beschleunigt durch Daten & KI
begehrenswertesten Vans und Services anzubieten.
Die Strategie von Mercedes-Benz Vans basiert auf vier
Säulen.
Ausrichten auf Premiumsegmente
und Fokussieren auf profitables Wachstum
Mercedes-Benz Vans hat den Transportermarkt
weltweit von Beginn an maßgeblich geprägt. Als Teil
der Mercedes-Benz Markenfamilie schärft das
Geschäftsfeld kontinuierlich sein Profil als Anbieter
zukunftsorientierter Transportlösungen für gewerbliche
und private Kunden. Während die Vans im Privat-
segment der Strategie von Mercedes-Benz Cars folgen,
verfolgt das Geschäftsfeld der gewerblichen Fahrzeuge
eine Premiumstrategie.
Mercedes-Benz Vans strebt sowohl im gewerblichen als
auch im privaten Bereich höchste Qualität, Zuverlässig-
keit und Nachhaltigkeit an. Die verstärkte Ausrichtung
auf absatz- sowie margenstarke Märkte und Segmente
ist ein Kernpunkt der Strategie. Parallel zum Ausbau
der Aktivitäten in Europa soll das Engagement in China
sowie in Nordamerika erweitert werden. Darüber
hinaus will sich Mercedes-Benz Vans verstärkt auf die
wachsenden Premiumsegmente der profitabelsten
Branchen fokussieren und attraktive Segmente in
Zusammenarbeit mit Aufbauherstellern am oberen
Ende des Portfolios erschließen.
Intensivieren der Kundenbindung und Steigern
der Umsätze während des Lebenszyklus
Mercedes-Benz Vans beabsichtigt, durch ein veränder-
tes Geschäftsmodell im Vertrieb sowie ein kunden-
orientiertes Serviceportfolio seine Profitabilität
auf hohem Niveau sicherzustellen. Dabei sollen ins-
besondere der Direktvertrieb forciert und damit die
Vertriebskosten reduziert werden.
1 SAE-Level 3: Die automatisierte Fahrfunktion übernimmt bestimmte Fahraufgaben. Dennoch ist weiterhin ein Fahrer notwendig. Der Fahrer muss jederzeit bereit sein, die Kontrolle über das Fahrzeug zu übernehmen, wenn er durch das Fahrzeug zum Eingriff aufgefordert wird.
2 SAE‑Level 4 steht für vollautomatisiertes Fahren und beschreibt den zweithöchsten Automatisierungsgrad: In definierten Szenarien und Umgebungen kann das Fahrzeug Fahraufgaben erledigen, ohne dass die Fahrerin oder der Fahrer zur Übernahme bereit sein muss.
Mercedes-Benz Vans setzt im Neufahrzeuggeschäft
zudem verstärkt auf Online-Vertriebskanäle. Dabei soll
die bestehende Mercedes-Benz Online-Store-Platt-
form genutzt und um Van-spezifische Anforderungen
erweitert werden. So soll es den Flottenkunden
beispielsweise ermöglicht werden, Nachbestellungen
schnell und unkompliziert direkt online zu realisieren.
Ein weiteres Ziel ist es, zusätzliche Umsatzpotenziale
entlang aller Kundenkontaktpunkte zu generieren: von
der Beratung über den Verkauf von Fahrzeugen bis hin
zu After-Sales-Services.
Führen bei Elektromobilität und digitalen
Erlebnissen
Mercedes-Benz Vans bietet mit eCitan, EQT (Energie-
verbrauch kombiniert: 20,9–19,3 kWh/100 km | CO₂-
Emissionen kombiniert: 0 g/km | CO₂-Klasse: A), eVito,
eVito Tourer, EQV und eSprinter seit dem Jahr 2023 in
seinem gesamten Portfolio vollelektrische Fahrzeuge
an. Mit der Markteinführung des neuen, noch
variantenreicheren eSprinter im Jahr 2024 wurde das
bestehende Produktportfolio weiter ausgeweitet. Um
flexibel die Anforderungen der Kunden zu erfüllen,
plant Mercedes-Benz Vans künftig neben Elektro-
fahrzeugen auch Vans mit hochmodernen Verbren-
nungsmotoren auf einer Architektur anzubieten. Alle
neu entwickelten Vans sollen künftig auf der mo-
dularen, flexiblen und skalierbaren Mercedes-Benz Van
Architektur basieren. Ab dem Jahr 2026 ist geplant, die
vollelektrischen Modelle der Van Electric Architecture
(VAN.EA) einzuführen. Mit der zweiten Ausprägung der
Van Architektur, der Van Combustion Architecture
(VAN.CA), sollen hochmoderne Verbrenner-Vans folgen.
Das von Mercedes-Benz entwickelte Betriebssystem
MB.OS wird künftig auch in den Vans von Mercedes-
Benz genutzt und in den Fahrzeugen auf Basis der
neuen Van Architektur verfügbar sein. Mercedes-Benz
Vans erwartet, mit MB.OS seine digitalen Extras und
Services künftig schnell ausbauen und optimieren zu
können. Das Betriebssystem soll auch als Basis für die
Entwicklung automatisierter Fahrfunktionen dienen.
Basierend auf MB.OS und seinen technischen
Möglichkeiten will Mercedes-Benz Vans bis zum Ende
des Jahrzehnts hochautomatisiertes Fahren nach SAE-
Level 3 1 für Privatkunden erreichen. Für das gewerb-
liche Segment strebt Mercedes-Benz Vans bis Ende des
Jahrzehnts die Realisierung vollautomatisierten Fahrens
nach SAE-Level 4 2 an, um das Geschäftspotenzial des
fahrerlosen Transports zu erschließen.
Senken der Gesamtkostenbasis und Verbessern
des industriellen Fußabdrucks
Mercedes-Benz Vans setzt die umfangreiche Kosten-
initiative auf Unternehmens-, Produktions- und
Produktebene fort, um die Profitabilität auf hohem
Niveau zu halten und die Wettbewerbsfähigkeit zu
steigern. Dabei werden die Produktionsprozesse weiter
optimiert und die Produktionskosten gesenkt. Dies soll
vor allem durch die Reduzierung der Komplexität des
Produktportfolios und die Fokussierung auf Effizienz in
den Kernproduktionsprozessen erreicht werden.
Die Neuordnung des Produktionsnetzwerks von
Mercedes-Benz Vans mit Schwerpunkt auf
Kosteneffizienz, Flexibilität und Elektrifizierung ist in
vollem Gang. Dabei soll insbesondere das neue Werk in
Jawor (Polen) weltweit neue Maßstäbe in Bezug auf
Produktivität und schlanke Abläufe setzen. Durch das
reorganisierte Produktionsnetzwerk kann Mercedes-
Benz Vans künftig schnell auf sich verändernde
Marktbedingungen reagieren und gleichzeitig die
Kostenstruktur optimieren.
Mercedes-Benz Mobility
Mercedes-Benz Mobility verfolgt eine klare Ambition:
»Wir werden der führende Finanz- und Mobilitäts-
dienstleister für luxuriöses Fahren im vollelektrischen
Zeitalter sein.« Mercedes-Benz Mobility trägt zum
strategischen Erfolg, dem Verkaufserfolg, der Erhöhung
der Markentreue und dem finanziellen Erfolg der
Mercedes-Benz Group bei.
Mercedes-Benz Mobility Strategie
Unser Ziel: Wir werden der führende Finanz- und Mobilitätsdienstleister
für luxuriöses Fahren im vollelektrischen Zeitalter sein.
Electrify our
future
Excite our
customers
Power up our
business
Wir treiben die
elektrische
Transformation
voran, errichten ein
einzigartiges Lade-
Ökosystem und
bauen ein High-
Power-Charging-
Netzwerk auf.
Wir begeistern
unsere Kunden,
indem wir MBM-
Produkte entlang der
Customer Journey
anbieten und die
Kundenloyalität
steigern.
Wir betreiben unser
Geschäft in einer
schlanken und
effizienten Struktur,
um unsere
Kostenbasis zu
senken.
Geleitet von Nachhaltigkeit, Integrität & Diversität
Erfolgreich durch ein ambitioniertes Team
Beschleunigt durch Daten & KI
Basis dafür ist die Integration von Mercedes-Benz
Drive sustainable
growth
Imagine it, do it,
live it
Wir generieren
profitables Neu-
geschäft, indem wir
alle Wachstums-
chancen nutzen.
Wir schaffen ein
exzellentes Arbeits-
umfeld, das starke
Beziehungen fördert
und unsere Team-
mitglieder dazu er-
mächtigt, aktiv zum
Erfolg des Unter-
nehmens beizutragen.
Mobility in jede Phase der »Customer Journey« sowie
die Fokussierung der Strategie auf die Kundinnen und
Kunden. Dies beginnt mit der Bündelung von Produkten
wie Finanzierungs- und Leasingverträgen mit Versiche-
rungen und geht über das Angebot nahtlos integrierter
digitaler Zahlungsmethoden bis hin zum geplanten
Ausbau der Ladeinfrastruktur.
Ziel ist es, den Kundinnen und Kunden eine außer-
gewöhnliche Markenerfahrung zu bieten und sie mit
individuell angepassten Folgeverträgen und Lösungen
im Mercedes-Benz Ökosystem zu behalten.
Die Strategie der Mercedes-Benz Mobility ist auf ein
Geschäftsumfeld ausgerichtet, welches von schnellen
Veränderungen und einem zunehmenden Wettbewerb
charakterisiert ist. Sie zielt darauf ab, die weitere
Transformation des Unternehmens und den operativen
Betrieb zukunftssicher auszurichten. Hierzu wurden
innerhalb der Strategie fünf Handlungsfelder definiert.
Electrify our future
Die Zukunft ist elektrisch. Mercedes-Benz Mobility will
die Kundinnen und Kunden dazu bewegen, das
elektrische Zeitalter zu betreten, indem der Wechsel
zur Elektromobilität so einfach und komfortabel wie
möglich gestaltet wird. Zur Beschleunigung der
Kundenakzeptanz und um auf marktspezifische
Bedingungen nachhaltig und profitabel zu reagieren,
bietet Mercedes-Benz Mobility attraktive und flexible
Elektromobilitätsangebote sowie ein erstklassiges
Ladeerlebnis.
Neben dem Aufbau eines eigenen globalen Mercedes-
Benz Schnellladenetzwerks und den bereits heute
weltweit mehr als zwei Millionen für Mercedes me
Charge-Kundinnen und Kunden nutzbaren Lade-
punkten setzt Mercedes-Benz Mobility auch auf
Kooperationen mit anderen Automobilherstellern. So
unter anderem im Rahmen der europäischen und
nordamerikanischen Schnellladenetze IONITY und
IONNA sowie IONCHI, dem Joint Venture mit BMW zur
Erweiterung der Lademöglichkeiten in China. So
ermöglicht Mercedes-Benz Mobility ihren Kundinnen
und Kunden einfaches und schnelles Laden. Laden in
der Öffentlichkeit, zu Hause und für geschäftliche
Anwendungen soll zu einem komfortablen,
verlässlichen und nahtlosen Erlebnis werden.
Durch flexible Miet-, Abonnement- und Leasingmodel-
len bietet Mercedes-Benz Mobility eine Vielzahl an
Möglichkeiten, in die Elektromobilität einzusteigen.
Kunden können nach Vertragsende eines Verbrenner-
fahrzeugs auf ein Elektrofahrzeug wechseln, ohne
langfristige Verpflichtungen einzugehen. Dies
unterstützt den Übergang zur zukunftsorientierten
Mobilität und fördert die Kundenbindung.
Excite our customers
Bei der Entwicklung hin zum führenden Finanz- und
Mobilitätsdienstleister nutzt Mercedes-Benz Mobility
das stetige Wachstum von Direkt- und Online-
Vertriebsmodellen und hat zum Ziel, möglichst per-
sonalisierte Angebote zu machen. So stärkt sie ihr
Ökosystem und wirkt an jedem Punkt des Kunden-
lebenszyklus aktiv mit.
Durch ihre nahtlos integrierten digitalen Lösungen und
die persönliche Note im menschlichen Austausch hat
Mercedes-Benz Mobility den Anspruch, die Erwar-
tungen ihrer Kundinnen und Kunden zu übertreffen und
ein außergewöhnliches Kundenerlebnis zu liefern.
Power up our business
In einem schnelllebigen Marktumfeld verbessert
Mercedes-Benz Mobility stetig ihre Prozesse und
Systeme, um den Erwartungen ihrer Kundinnen und
Kunden, der Mercedes-Benz Group AG und deren
Shareholder gerecht zu werden.
Das Ziel ist es, durch den Einsatz von Daten und
modernster Technologie, einschließlich künstlicher
Intelligenz, interne Abläufe zu vereinfachen.
Drive sustainable growth
Einen nachhaltigen finanziellen Beitrag für die
Mercedes-Benz Group zu leisten, ist einer der
Antriebe von Mercedes-Benz Mobility und ein
wichtiger Schlüssel für den zukünftigen Erfolg.
Der Fokus von Mercedes-Benz Mobility liegt auf einer
erfolgreichen Unternehmensentwicklung durch die
Erschließung neuer Wachstumsfelder, einem nach-
haltigen Risikomanagement und der Generierung
weiterer Effizienzen. Mit Hilfe dieser Strategie sollen
die Profitabilitätsziele sowie das geplante operative
Betriebsergebnis erreicht werden.
Imagine it, do it, live it
Die Mitarbeitenden machen den Unterschied, und
Mercedes-Benz Mobility will ein bevorzugter
Arbeitgeber sein.
Mercedes-Benz Mobility hat den Anspruch, ein
exzellentes Arbeitsumfeld zu schaffen, das starke
Beziehungen fördert und es den Teammitgliedern
ermöglicht, aktiv zum Erfolg des Unternehmens
beizutragen.
1 Bilanziell CO2-neutral bedeutet, dass nicht vermiedene oder reduzierte CO2-Emissionen bei Mercedes-Benz durch zertifizierte Ausgleichsprojekte kompensiert werden.
2 Scope 1 (direkte CO2-Emissionen aus Quellen, die direkt vom Konzern verantwortet oder kontrolliert werden) und Scope 2 (indirekte CO2-Emissionen aus eingekaufter Energie, wie Strom oder Fernwärme, die extern erzeugt, aber vom Konzern verbraucht werden);
im Vergleich zu 2018.
Wichtige Ereignisse
Zukunftsfähige Aufstellung des konzerneigenen
Vertriebs in Deutschland
Am 19. Januar 2024 kündigte die Mercedes-Benz Group
eine umfassende Überprüfung der Strukturen der
konzerneigenen Niederlassungen in Deutschland an. Im
dritten Quartal 2024 konnte die Mercedes-Benz AG
als eine vorbereitende Maßnahme für die Aufnahme
von Gesprächen mit potenziellen Käufern die Verhand-
lungen mit der Arbeitnehmervertretung bezüglich
möglicher Leistungen an eventuell betroffene Mit-
arbeiter abschließen. Der Konzern hat ab dem vierten
Quartal 2024 begonnen, Gespräche mit potenziellen
Käufern zu führen. Die Transaktionen werden ergebnis-
offen, schrittweise und individuell pro Niederlassung
geprüft. Der Konzern rechnet damit, dass sich der
Transformationsprozess über mehrere Jahre erstreckt.
Zum Bilanzstichtag gab es noch keine Auswirkungen auf
die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage; zukünftige
Auswirkungen lassen sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt
nicht verlässlich abschätzen.
Informationen zur Veräußerung von Vertriebsgesell-
schaften und Retailaktivitäten im Ausland sind im
Konzernabschluss im Kapitel »Konzernanhang« unter
der Anmerkung »Konsolidierungskreis« zu finden.
Aktienrückkaufpolitik und weiteres
Aktienrückkaufprogramm
Die Mercedes-Benz Group AG hat am 21. Februar 2024
eine Aktienrückkaufpolitik beschlossen. Darauf
basierend soll der zukünftige Free Cash Flow des
Industriegeschäfts (nach möglichen kleineren M&A-
Transaktionen), der über die Dividendenausschüttungs-
quote von ca. 40 % des Konzernergebnisses des
Vorjahres der Mercedes-Benz Group hinausgeht, zur
Finanzierung von Aktienrückkäufen verwendet werden,
mit dem Ziel, diese Aktien einzuziehen.
In diesem Zusammenhang hat die Mercedes-Benz
Group AG ergänzend zu dem ersten, im März 2023
gestarteten Aktienrückkaufprogramm die Durchführung
eines weiteren Aktienrückkaufprogramms beschlossen,
über welches eigene Aktien im Wert von bis zu 3 Mrd. €
(ohne Nebenkosten) über die Börse erworben und
anschließend eingezogen werden sollten. Auch das
weitere Aktienrückkaufprogramm basierte auf der
Ermächtigung der Hauptversammlung der Mercedes-
Benz Group AG vom 8. Juli 2020, wonach der Vorstand
mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 7. Juli 2025
eigene Aktien in einem Umfang von bis zu 10 % des
Grundkapitals erwerben durfte.
Das weitere Aktienrückkaufprogramm wurde im Mai
2024 begonnen und zunächst parallel zu dem im März
2023 gestarteten Rückkaufprogramm im Volumen von
bis zu 4 Mrd. € (ohne Nebenkosten) durchgeführt. Das
im März 2023 gestartete Rückkaufprogramm wurde
im August 2024 abgeschlossen. Das im Mai 2024
begonnene Rückkaufprogramm wurde im November
2024 beendet. Sämtliche zurückgekauften Aktien
wurden am 13. Dezember 2024 ohne Herabsetzung des
Grundkapitals eingezogen.
Weitere Informationen zum Aktienrückkauf sind im
Konzernabschluss im Kapitel »Konzernanhang« unter
der Anmerkung »Eigenkapital« zu finden.
ESG-Konferenz 2024 der Mercedes-Benz Group
Auf der ESG-Konferenz am 20. März 2024 stellte
die Mercedes-Benz Group die Fortschritte bei der
Erreichung der Nachhaltigkeitsziele vor. Der Konzern
verfolgt weiterhin das Ziel, dass bis zum Jahr 2039 die
gesamte Neufahrzeugflotte über alle Wertschöpfungs-
stufen hinweg bilanziell CO₂-neutral 1 wird. Im Rahmen
der globalen Ausweitung des Elektrofahrzeugportfolios
ist es das Ziel, in der zweiten Hälfte dieses Jahrzehnts
einen Anteil elektrifizierter Fahrzeuge an den Verkäufen
in der Pkw-Neufahrzeugflotte von bis zu 50 % zu
erreichen. In der Produktion ist bis zum Ende dieses
Jahrzehnts eine Reduzierung der CO₂-Emissionen um
80 % geplant (bezogen auf Scope 1 und Scope 2) 2. Bis
zum Jahr 2039 soll der Energiebedarf der Werke zu
100 % aus erneuerbaren Energien gedeckt werden.
Außerdem tragen soziale Aspekte und gute Unter-
nehmensführung zu einem ganzheitlichen Nachhaltig-
keitsansatz bei. Strategisch fokussiert und taktisch
1 SAE‑Level 4 steht für vollautomatisiertes Fahren und beschreibt den zweithöchsten Automatisierungsgrad: In definierten Szenarien und Umgebungen kann das Fahrzeug Fahraufgaben erledigen, ohne dass die Fahrerin oder der Fahrer zur Übernahme bereit sein muss.
2 Gemäß China National Standard GB/T 40429-2021 »Taxonomy of driving automation for vehicles«, veröffentlicht durch das National Technical Committee of Auto Standardization im Jahr 2021.
3 SAE-Level 3: Die automatisierte Fahrfunktion übernimmt bestimmte Fahraufgaben. Dennoch ist weiterhin ein Fahrer notwendig. Der Fahrer muss jederzeit bereit sein, die Kontrolle über das Fahrzeug zu übernehmen, wenn er durch das Fahrzeug zum Eingriff aufgefordert wird.
4 Verfügbarkeit und Nutzung der DRIVE PILOT Funktionen auf der Autobahn sind abhängig von Ausstattungen, Ländern und geltenden Gesetzen.
flexibel bleibt das Unternehmen ökologisch und
ökonomisch auf dem Weg in eine nachhaltige Zukunft.
Hauptversammlung der Mercedes-Benz Group AG
Auf der ordentlichen Hauptversammlung der
Mercedes-Benz Group AG am 8. Mai 2024 beschlossen
die Anteilseigner für das Jahr 2023 eine Dividende von
5,30 (2022: 5,20) € je Aktie. Die Gesamtausschüttung
für das Jahr 2023 betrug 5,5 (2022: 5,6) Mrd. €.
Mit Beendigung der Hauptversammlung schied
Dr. Bernd Pischetsrieder als Mitglied und Vorsitzender
des Aufsichtsrats aus. Neu in den Aufsichtsrat gewählt
wurde Dr. Doris Höpke, ehemaliges Vorstandsmitglied
der Münchener Rückversicherungsgesellschaft
Aktiengesellschaft. Dr. Martin Brudermüller wurde
vorzeitig mit Wirkung zur Beendigung der ordentlichen
Hauptversammlung 2025 erneut in den Aufsichtsrat
und im Anschluss an die Hauptversammlung 2024 zum
Nachfolger von Dr. Bernd Pischetsrieder als Vorsitzen-
der des Aufsichtsrats gewählt.
Weiterer Schritt zur Etablierung einer
Kreislaufwirtschaft im Hinblick auf Altfahrzeuge
Am 15. Mai 2024 veröffentlichte die Mercedes‑Benz
Group eine Absichtserklärung mit der TSR Recycling
GmbH & Co. KG zur Rückgewinnung von Sekundär-
rohstoffen. Der Fokus liegt dabei auf Stahl, Aluminium,
Kunststoffen, Kupfer und Glas. Damit verfolgt der
Konzern das Ziel des Übergangs zu einer Kreislauf-
wirtschaft für Altfahrzeuge.
Nachhaltige Finanzierung
Die Mercedes-Benz Group AG begab im Juli 2024 die
erste Green Auto Loan Asset-Backed-Security (ABS)
in China. Die Transaktion hat ein Volumen von
765 Mio. RMB (ca. 100 Mio. €), und die gewichtete
durchschnittliche Laufzeit liegt bei 1,42 Jahren mit einer
Verzinsung von 1,87 % p. a.
Zulassung zum Test vollautomatisierter
Fahrsysteme in China und hochautomatisiertes
Fahren in Deutschland
Die Mercedes-Benz Group startete im August 2024 die
Erprobung vollautomatisierter Fahrsysteme (SAE‑
Level 4 1) auf ausgewiesenen innerstädtischen Straßen
und Autobahnen in Peking. Dabei sollen Hard- und
Software künftiger automatisierter Fahrsysteme für
Privatfahrzeuge getestet werden.
Bereits im Dezember 2023 erhielt die Mercedes‑Benz
Group als einer der ersten Automobilhersteller
die Zulassung zur Erprobung hochautomatisierter
Fahrsysteme (Level 3 2) in Peking.
Die Mercedes-Benz Group kündigte im September
2024 die nächste Version von DRIVE PILOT für hoch-
automatisiertes Fahren (SAE-Level 3 3) in Deutschland
an 4. Diese Stufe ermöglicht unter bestimmten Bedin-
gungen, auf Autobahnen bis zu einer Geschwindigkeit
von 95 km/h einem vorausfahrenden Fahrzeug
folgen zu können. Die Neuzertifizierung durch das
Kraftfahrtbundesamt fand im Dezember 2024 statt. Der
Verkaufsstart ist für Anfang des Jahres 2025 geplant.
Eröffnung eigener Batterie-Recyclingfabrik
in Kuppenheim
Die Mercedes-Benz Group eröffnete am 21. Oktober
2024 im süddeutschen Kuppenheim die erste Batterie-
Recyclingfabrik Europas mit integriertem mechanisch-
hydrometallurgischem Verfahren. Nach Inbetriebnahme
sollen durch das Verfahren wertvolle, begrenzt verfüg-
bare Rohstoffe wie Lithium, Nickel und Kobalt zurück-
gewonnen werden und in Zusammenarbeit mit Zuliefer-
ern für die Herstellung neuer Batteriezellen für
Mercedes-Benz Fahrzeuge eingesetzt werden.
1 Dieser Textabschnitt enthält Angabepflichten im Zusammenhang mit den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) in Bezug auf Maßnahmen zu wesentlichen Auswirkungen auf die Arbeitskräfte des Unternehmens.
Veränderungen im Vorstand der Mercedes-Benz
Group AG
Der Aufsichtsrat der Mercedes-Benz Group AG
beschloss am 11. Dezember 2024 Veränderungen im
Vorstand des Unternehmens. Die Vorstandsmitglieder
Sabine Kohleisen (Personal & Arbeitsdirektorin), Renata
Jungo Brüngger (Integrität, Governance & Nachhaltig-
keit) und Hubertus Troska (bis 31. Januar 2025 Greater
China) werden das Unternehmen im Jahr 2025
verlassen.
Sabine Kohleisen wird ihr Mandat zum 30. April 2025
niederlegen. Nachfolgerin wird zum 1. Mai 2025
Britta Seeger, die bis zum 1. März 2025 die Verantwor-
tung für das Vorstandsressort Vertrieb innehatte.
Mathias Geisen, zuvor Leiter Mercedes-Benz Vans,
wurde zum 1. Februar 2025 in den Vorstand berufen
und übernahm ab 1. März 2025 das Vorstandsressort
Vertrieb.
Hubertus Troska nahm zum 1. Februar 2025 für die
Zeit bis zu seinem Ausscheiden zum 31. Juli 2025 eine
neue Funktion als Vorstandsmitglied und General-
bevollmächtigter der Mercedes-Benz Group AG für
China (»Business Model China«) an. Als Nachfolger von
Hubertus Troska im Vorstandsressort Greater China
wurde zum 1. Februar 2025 Oliver Thöne bestellt, zuvor
Leiter Produktstrategie und Steuerung.
Renata Jungo Brüngger wird das Unternehmen zum
31. Oktober 2025 verlassen. Nachfolger im Vorstands-
ressort Integrität, Governance & Nachhaltigkeit wird
zum 1. Oktober 2025 Olaf Schick, derzeit Mitglied des
Vorstands der Continental AG, verantwortlich für
Finanzen, Controlling, Integrität und Recht.
Die zeitlichen Überschneidungen in der Nachbesetzung
einzelner Vorstandspositionen dienen der Unter-
stützung einer reibungslosen Übergabe.
Verlängerung der Beschäftigungssicherung und
Maßnahmen zur Reduzierung der Personalkosten in
Deutschland 1
Im Rahmen des Programms »Next Level Performance«
sollen in den kommenden Jahren die Kosten nachhaltig
gesenkt werden. In diesem Zusammenhang hat die
Unternehmensleitung der Mercedes-Benz Group AG ab
dem vierten Quartal 2024 damit begonnen, mit dem
Gesamtbetriebsrat Gespräche über Maßnahmen bei
Personalkosten mit dem Ziel zu führen, die Wettbe-
werbsfähigkeit des Unternehmens nachhaltig zu
verbessern und damit die Verlängerung der Beschäf-
tigungssicherung um weitere fünf Jahre bis zum
31. Dezember 2034 zu ermöglichen. Anfang März 2025
haben sich Unternehmensleitung und Gesamtbetriebs-
rat auf ein Eckpunktepapier geeinigt, das Maßnahmen
zur Reduzierung der Personalkosten in Deutschland
beinhaltet. Zudem wird ein Personalabbauprogramm in
Deutschland ermöglicht, das auf doppelter Freiwillig-
keit für Beschäftigte und Unternehmen beruht.
Steuerungssystem
Aus der Unternehmens- bzw. Geschäftsstrategie der
Mercedes-Benz Group leiten sich verschiedene Ziele
ab, auf deren Erreichung das Steuerungssystem des
Konzerns ausgerichtet ist. Diese umfassen neben
finanziellen Aspekten insbesondere auch Ziele mit
Bezug zur Nachhaltigkeit.
Die folgenden Ausführungen beziehen sich primär auf
das finanzielle Steuerungssystem des Konzerns.
Erläuterungen zu den Nachhaltigkeitszielen sowie den
Konzepten und Maßnahmen zur Erreichung dieser
Ziele finden sich im Kapitel »Nachhaltigkeitsbericht«.
Zielsetzung
Das finanzielle Steuerungssystem der Mercedes-Benz
Group soll sicherstellen, dass den Interessen und
Ansprüchen der Kapitalgeber im Rahmen einer
wertorientierten Unternehmensführung Rechnung
getragen wird. Auf diesem Leitprinzip basiert der Value
Added (Wertbeitrag), der aufzeigt, in welchem Umfang
der Konzern und seine Geschäftsfelder den
Verzinsungsanspruch der Kapitalgeber erwirtschaften
beziehungsweise übertreffen. Aufgrund des nur
mittelbaren operationalen Bezugs des Value Added
werden zur periodischen Steuerung des Konzerns und
seiner Geschäftsfelder die Werttreiber des Value
Added als finanzielle Steuerungsgrößen verwendet.
Der Value Added lässt sich als Differenz aus der
operativen Ergebnisgröße (EBIT beziehungsweise Net
Operating Profit) und den auf das durchschnittlich
gebundene Kapital (Net Assets) anfallenden
Kapitalkosten ermitteln.
Berechnung des Value Added
Value
Added
Kapital-
kostensatz
Ergebnis-
größe
Net Assets
×
-
=
Kapitalkosten
Aus dem Verhältnis von EBIT und Net Assets ergibt sich
die Rentabilität der Net Assets (Return on Net Assets,
RONA). Übersteigt der RONA die Kapitalkosten, wird
Wert für die Aktionäre geschaffen. Der Verzinsungs-
anspruch auf die Net Assets und damit der Kapital-
kostensatz wird aus den Mindestrenditen abgeleitet,
die Eigen- und Fremdkapitalgeber für ihr investiertes
Kapital erwarten. In Abweichung zu den auf einer
Peer-Group-Logik basierenden Kapitalkostensätzen für
Zwecke des Werthaltigkeitstests auf der Ebene der
zahlungsmittelgenerierenden Einheiten liegt bei der
Ermittlung des Konzern-Kapitalkostensatzes zur
Ableitung des Value Added der Schwerpunkt auf der
Verwendung unternehmensspezifischer Daten. Für das
Jahr 2024 lag dieser Konzern-Kapitalkostensatz bei
9,5 % nach Steuern.
Sowohl für die automobilen Geschäftsfelder als auch
für Mercedes-Benz Mobility wurde ein Kapitalkosten-
satz vor Steuern von 13,0 % verwendet.
Kapitalkostensätze
2024
2023
in %
Konzern, nach Steuern
9,5
9,0
Automobile Geschäftsfelder, vor Steuern
13,0
13,0
Mercedes-Benz Mobility, vor Steuern
13,0
13,0
Die quantitative Entwicklung des Value Added und der
zugehörigen finanziellen Steuerungsgrößen wird im
Kapitel »Ertragslage« erläutert.
Finanzielle Steuerungsgrößen
Ergebnisgröße
Als operative Ergebnisgröße für die Geschäftsfelder
wird das EBIT herangezogen. Als Ergebnis vor Zins-
ergebnis und Ertragsteuern reflektiert das EBIT die
Ergebnisverantwortung der Geschäftsfelder. Unter
Berücksichtigung zentral verantworteter Sachverhalte
und Eliminierungen ermittelt sich das EBIT auf
Konzernebene.
Zur transparenteren Darstellung des laufenden
Geschäfts wird sowohl für den Konzern als auch für die
Geschäftsfelder ergänzend ein bereinigtes EBIT
ermittelt und berichtet. Die Bereinigungen umfassen
Einzelsachverhalte, sofern diese in einem Berichtsjahr
zu wesentlichen Effekten führen. Diese Einzelsach-
verhalte können insbesondere rechtliche Verfahren und
damit zusammenhängende Maßnahmen, Restrukturie-
rungsmaßnahmen sowie M&A-Transaktionen betreffen.
Das EBIT des Konzerns abzüglich der zentral verant-
worteten Ertragsteuern ergibt den Net Operating Profit.
Die Ableitung des Net Operating Profit ist im Kapitel
»Ertragslage« ersichtlich.
Umsatzrendite
Als zentraler Einflussfaktor des Value Added hat
die Umsatzrendite eine besondere Bedeutung für die
Beurteilung der Rentabilität der automobilen
Geschäftsfelder. Die Umsatzrendite ermittelt sich als
Verhältnis von EBIT zu Umsatzerlösen. Der wesentliche
Werttreiber der Umsatzerlöse ist der Fahrzeugabsatz.
Für Mercedes-Benz Mobility erfolgt die Beurteilung der
Profitabilität auf Basis der Eigenkapitalrendite, die
als Verhältnis von EBIT und durchschnittlichem Eigen-
kapital der Quartale bestimmt wird. Basierend auf dem
bereinigten EBIT wird für die automobilen Geschäfts-
felder eine bereinigte Umsatzrendite und für Mercedes-
Benz Mobility eine bereinigte Eigenkapitalrendite
berichtet.
Net Assets
Den automobilen Geschäftsfeldern werden sämtliche
Vermögenswerte sowie Verbindlichkeiten beziehungs-
weise Rückstellungen zugerechnet, für die sie im
operativen Geschäft die Verantwortung tragen. Die
Steuerung von Mercedes-Benz Mobility erfolgt auf
Basis des Eigenkapitals. Die Net Assets des Konzerns
beinhalten zusätzlich zu den operativen Net Assets der
automobilen Geschäftsfelder und dem Eigenkapital
von Mercedes-Benz Mobility noch Vermögenswerte
und Schulden aus Ertragsteuern sowie sonstige
Überleitungsposten, die nicht den Geschäftsfeldern
zugeordnet sind. Die durchschnittlichen Net Assets des
Jahres werden aus den durchschnittlichen Net Assets
der Quartale berechnet.
Cash Flow
Eine Veränderung der Net Assets, beispielsweise durch
Investitionen, resultiert regelmäßig in der Bindung
beziehungsweise Freisetzung liquider Mittel und hat
somit, neben dem erwirtschafteten Ergebnis, eine
unmittelbare Wirkung auf den Cash Flow. Von
herausragender Bedeutung für die Finanzkraft der
Mercedes-Benz Group ist der Free Cash Flow des
Industriegeschäfts, der neben den Cash Flows der
automobilen Geschäftsfelder auch Cash Flows aus
Zinsen und Steuern sowie sonstigen, nicht den
Geschäftsfeldern zuzuordnenden Überleitungsposten
umfasst. Die operative Cash-Flow-Größe vor Zinsen
und Steuern (CFBIT) für die automobilen Geschäfts-
felder leitet sich aus dem EBIT und der Veränderung
der Net Assets ab. Die Cash Conversion Rate (CCR) ist
das Verhältnis von CFBIT und EBIT einer Periode und
stellt eine wichtige Messgröße des Cash-Flow-
Managements der automobilen Geschäftsfelder dar.
Zur transparenteren Darstellung des laufenden
Geschäfts werden ergänzend ein bereinigter Free Cash
Flow des Industriegeschäfts sowie ein bereinigter
CFBIT der automobilen Geschäftsfelder ermittelt und
berichtet. Basierend auf dem bereinigten CFBIT und
dem bereinigten EBIT wird für die automobilen
Geschäftsfelder eine bereinigte Cash Conversion Rate
dargestellt. Die Bereinigungen umfassen Einzelsach-
verhalte, sofern diese in einem Berichtsjahr zu wesen-
tlichen Effekten führen. Diese Einzelsachverhalte
können insbesondere rechtliche Verfahren und damit
zusammenhängende Maßnahmen, Restrukturierungs-
maßnahmen sowie M&A-Transaktionen betreffen.
Bedeutsamste Leistungsindikatoren
Bedeutsamste finanzielle Leistungsindikatoren
Bei der operativen finanziellen Leistungsmessung
stellen die folgenden Kennzahlen bedeutsamste
finanzielle Leistungsindikatoren für die Mercedes-
Benz Group dar:
Umsatz
EBIT
Free Cash Flow des Industriegeschäfts
Für die automobilen Geschäftsfelder Mercedes-Benz
Cars sowie Mercedes-Benz Vans werden ab dem
Jahr 2025 aufgrund ihrer Bedeutung für die interne
Steuerung der Geschäftsfelder die bereinigte Umsatz-
rendite und die bereinigte Cash Conversion Rate, für
die bereits bisher Prognoseaussagen erfolgt sind, als
bedeutsamste Leistungsindikatoren aufgenommen.
Somit haben folgende finanzielle Kennzahlen als
bedeutsamste Leistungsindikatoren eine hervor-
gehobene Relevanz:
bereinigte Umsatzrendite
bereinigte Cash Conversion Rate
Sachinvestitionen
Forschungs- und Entwicklungsleistungen
Für Mercedes-Benz Mobility stellt die bereinigte
Eigenkapitalrendite den bedeutsamsten finanziellen
Leistungsindikator dar. Das Neugeschäft bleibt
weiterhin eine wichtige Kennzahl, die ab dem Jahr 2025
jedoch kein bedeutsamster Leistungsindikator mehr ist.
Bedeutsamste nichtfinanzielle Leistungsindikatoren
Zusätzlich werden als nichtfinanzielle Größen für die
Steuerung der automobilen Geschäftsfelder Mercedes-
Benz Cars und Mercedes-Benz Vans folgende Kenn-
zahlen genutzt:
Fahrzeugabsatz
Anteil elektrifizierter Fahrzeuge (xEV)
Erklärung zur
Unternehmensführung
Die für die Gesellschaft und den Konzern zusammen-
gefasste Erklärung zur Unternehmensführung gemäß
§§ 289f, 315d HGB ist außer im Geschäftsbericht im
finden.
Gemäß § 317 Abs. 2 Satz 6 HGB ist die Prüfung der
Angaben nach §§ 289f Abs. 2 und 5, 315d HGB durch
den Abschlussprüfer darauf zu beschränken, ob die
Angaben gemacht wurden.
Geschäftsbericht 2024 | Mercedes-Benz Group
45
Wirtschaftliche Rahmenbedingungen
und Geschäftsverlauf
Wirtschaftliche Rahmenbedingungen
und Geschäftsverlauf
Weltwirtschaft und
Automobilmärkte
Weltwirtschaft
Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen
Die Weltwirtschaft entwickelte sich im Berichtsjahr
besser als zu Jahresanfang erwartet und wuchs mit
2,7 % nur minimal langsamer als im Vorjahr (2,8 %).
Dabei wurde die konjunkturelle Dynamik im Jahres-
verlauf durch Zinssenkungen in der überwiegenden
Zahl von Ländern unterstützt. Allerdings bestanden
erneut deutliche Unterschiede zwischen und teils auch
innerhalb der einzelnen Regionen. Die Widerstandskraft
der US-Wirtschaft setzte sich auch in diesem Jahr fort,
und große Schwellenländer wie Indien oder Brasilien
konnten erneut kräftig zulegen. Dagegen zeigten sich
die Volkswirtschaften Europas größtenteils weiter
schwach, und China kämpfte weiterhin mit struktu-
rellen Herausforderungen, konnte aber seine starke
Position auf dem Weltmarkt weiter ausbauen.
In diesem Umfeld nahm der Welthandel im Vergleich
zum Vorjahr um etwa 1,5 % zu.
Die US-Wirtschaft konnte im Berichtsjahr trotz
andauernder Bremseffekte vergangener Zinserhö-
hungen sowie strengerer Kreditvergabestandards die
Wachstumsdynamik aus dem Vorjahr annähernd halten
und trotzte erfolgreich den Rezessionsrisiken. Der
private Konsum war dabei erneut der größte Wachs-
tumstreiber. Die Inflation ging im Jahresverlauf weiter
zurück und lag mit 2,9 % deutlich niedriger als im
Vorjahr. Dadurch konnte die Zentralbank im September
ihren Zinssenkungszyklus starten und den Leitzins bis
zum Jahresende um 100 Basispunkte auf 4,5 % senken.
Im Gesamtjahr belief sich das Wachstum der US-
Wirtschaft dank der robusten Inlandsnachfrage auf
2,8 %.
In der Eurozone entwickelte sich die Wirtschaft
deutlich verhaltener. Der Industriesektor litt weiterhin
unter der erodierenden Wettbewerbsfähigkeit sowie
einer schwachen Nachfrage und schrumpfte im
Gesamtjahr erneut. Auch die Erholung des privaten
Konsums blieb trotz steigender Realeinkommen
deutlich hinter den Erwartungen zurück. Dagegen
näherte sich die Inflation in der Eurozone im Jahres-
durchschnitt mit 2,4 % dem Notenbankziel von rund
2 % stark an, sodass auch die Europäische Zentralbank
ihren Leitzins bis zum Jahresende um 100 Basispunkte
auf 3,0 % senken konnte. Im Gesamtjahr ergab sich
für die Wirtschaft der Eurozone in Summe dennoch
lediglich ein Plus von 0,7 %.
Die chinesische Wirtschaft geriet nach einem soliden
Jahresstart zunehmend unter Druck. Die anhaltende
Schwäche im Immobiliensektor und die Vertrauenskrise
bei den Verbrauchern dämpften das Wachstum zur
Jahresmitte. Dank starker Exporte sowie einer Auswei-
tung staatlicher Stützungsmaßnahmen und einer
umfassenden geldpolitischen Lockerung konnte das
ausgerufene Wachstumsziel von 5,0 % dennoch
erreicht werden. Allerdings verschärften sich ange-
sichts der schwachen Nachfrage im Inland die
deflationären Tendenzen weiter, und die Verbraucher-
preise legten im Gesamtjahr um nur 0,2 % zu.
Geschäftsbericht 2024 | Mercedes-Benz Group
46
Wirtschaftliche Rahmenbedingungen
und Geschäftsverlauf
Wechselkursentwicklung
In diesem Umfeld waren die Wechselkurse volatil. Der
Kurs des US-Dollar zum Euro bewegte sich im Jahres-
verlauf zwischen 1,04 und 1,12. Zum Jahresende war der
Euro rund 6 % schwächer als zum Jahresende 2023.
Beim Chinesischen Renminbi ergab sich eine Schwan-
kungsbreite zum Euro von 7,55 bis 7,95. Im Jahres-
endvergleich zeigte sich eine Abwertung des Euro von
rund 3,5 %. Gegenüber dem Japanischen Yen konnte
der Euro rund 4 % zulegen, bei einer Schwankungs-
breite von 155 bis 175 Yen je Euro.
Energie- und Rohstoffpreise
Der Ölpreis für die Sorte Brent schwankte im Jahres-
verlauf zwischen 70 und 93 USD je Barrel, lag aber im
Jahresdurchschnitt mit rund 80 USD etwa 2 % unter
dem Niveau des Vorjahres. Die Gaspreise in Europa
(TTF) erreichten im Frühjahr das niedrigste Niveau seit
2020 und lagen im Jahresdurchschnitt mehr als 10,0 %
unter dem Vorjahr. Niedrigere Lagerbestände als im
Vorjahr, kühle Temperaturen sowie geopolitische
Risiken sorgten jedoch für einen deutlichen Preisan-
stieg zum Jahresende; mit knapp 49 € je Megawatt-
stunde lag der Preis rund 50 % höher als am Ende des
Vorjahres.
Automobilmärkte
Die oben beschriebenen Rahmenbedingungen prägten
auch die Entwicklung des weltweiten Automobilmarkts
im zurückliegenden Jahr. Während sich die Märkte
regional im Jahresverlauf sehr unterschiedlich ent-
wickelten, war angesichts wirtschaftlicher und
politischer Unsicherheiten insgesamt eine sichtbare
Kaufzurückhaltung von Kundenseite zu beobachten.
In diesem Umfeld bewegte sich der weltweite
Pkw-Markt leicht über seinem Vorjahresniveau.
Der US-amerikanische Markt für Pkw und als leichte
Nutzfahrzeuge zugelassene SUVs sowie Vans bewegte
sich ebenfalls leicht über dem Vorjahresniveau. Das
Verkaufsvolumen elektrifizierter Fahrzeuge (xEV) in den
USA wuchs etwas stärker als der Gesamtmarkt; der
xEV-Anteil am Gesamtmarkt erhöhte sich aber nur
marginal auf rund 10 %. Der europäische Pkw-Markt
bewegte sich auf dem Niveau des Vorjahres. Der xEV-
Absatz lag in Europa leicht unter dem Vorjahresniveau
und damit deutlich unter den Erwartungen. Der xEV-
Anteil am gesamten Pkw-Markt blieb entsprechend bei
rund 23 %. Der chinesische Pkw-Markt legte zwar
insgesamt dank staatlicher Konjunkturstimuli deutlich
zu, die Absatzzahlen vieler ausländischer Premium-
hersteller verzeichneten hingegen deutliche Verluste.
Anders als in Europa und den USA stieg der xEV-Absatz
im chinesischen Pkw-Gesamtmarkt stark an. Damit
machten elektrifizierte Fahrzeuge bereits annähernd
die Hälfte des gesamten Pkw-Markts in China aus.
Die genannten Einflussfaktoren prägten auch die
Entwicklung wichtiger Transporter-Absatzmärkte. In
Europa verzeichnete das kombinierte Marktsegment
der mittelgroßen und großen Transporter dennoch
einen deutlichen Anstieg im Vergleich zum Vorjahr. Das
Segment der kleinen Transporter in Europa legte
ebenfalls deutlich zu. Dabei war insbesondere bei
mittelgroßen und großen Transportern das Wachstum
in der ersten Jahreshälfte aufgrund von Vorzieheffekten
angesichts regulatorischer Neuerungen noch beson-
ders stark. Im zweiten Halbjahr ließ die Marktdynamik
entsprechend deutlich nach. Der US-amerikanische
Markt für große Transporter bewegte sich auf dem
Vorjahresniveau. In China konnte das Marktsegment
der mittelgroßen Vans das Vorjahresniveau leicht
übertreffen. Der Markt war dabei weiterhin von der
Einführung neuer Fahrzeugmodelle verschiedener
Wettbewerber gestützt. Der xEV-Anteil lag mit
Ausnahme von China in den meisten Märkten noch auf
niedrigem Niveau.
Geschäftsbericht 2024 | Mercedes-Benz Group
47
Wirtschaftliche Rahmenbedingungen
und Geschäftsverlauf
Geschäftsentwicklung
Mercedes-Benz Group
In einem herausfordernden globalen Marktumfeld
wurden im Jahr 2024 weltweit 2.389.000 Pkw und
Vans verkauft. Im Vorjahr konnten 2.491.800
Fahrzeuge abgesetzt werden.
Mercedes-Benz Cars
Der Absatz von Mercedes-Benz Cars ging im Jahr 2024
im Vergleich zum Vorjahr um 3 % zurück.
Die Verkäufe von Top-End-Fahrzeugen erreichten
281.500 Einheiten und konnten damit das Niveau des
Vorjahres nicht erreichen. Der Absatz in der Top-End-
Kategorie lag im Jahr 2024 damit bei 14 % (2023: 16 %)
des Gesamtabsatzes. Der Rückgang des Absatzes im
Vergleich zum Vorjahr war insbesondere auf die
Marktbedingungen in China, Modellwechsel und eine
schwächere Nachfrage nach Elektrofahrzeugen
zurückzuführen. Die S-Klasse blieb in allen wichtigen
Regionen Marktführer in ihrem Segment. Mit einer
positiven Entwicklung im letzten Quartal 2024 lagen
die Verkaufszahlen von Mercedes-AMG im Jahr 2024
unter dem Niveau des Vorjahres. Die G-Klasse erzielte
nach Modellneuanläufen im vierten Quartal 2024
ihr bisher bestes Quartalsergebnis und lag für das
Gesamtjahr 2024 auf dem Vorjahresniveau.
Der Absatz im Core-Segment stieg gegenüber dem
Vorjahr um 6 % an. Dieser Anstieg war auf eine gute
Nachfrage nach Modellen der E-Klasse und des GLC
zurückzuführen. Der Anteil der Kategorie am Gesamt-
portfolio lag im Jahr 2024 bei 59 % (2023: 54 %).
Die Kategorie Entry stellte 27 % (2023: 30 %) des
Gesamtportfolios im Jahr 2024 dar. Der Absatz lag vor
allem aufgrund der Marktentwicklung in China 14 %
unter dem Vorjahresniveau.
Insgesamt erzielte Mercedes-Benz Cars im Jahr 2024
einen Anteil elektrifizierter Fahrzeuge von 18,5 %
(2023: 19,7 %) am Gesamtabsatz. Der Absatz voll-
elektrischer Fahrzeuge ging im Berichtsjahr in wichti-
gen Märkten zurück. Der Absatz von Plug-in-Hybriden
hingegen stieg im Jahr 2024 weltweit an. Dies war vor
allem auf den US-Markt zurückzuführen.
Absatz nach Produktkategorien und Klassen
2024
2023
24/23
in Einheiten
Veränd. in %
Absatz gesamt1
1.983.403
2.044.051
-3
Top-End
281.492
328.268
-14
S-Klasse Modelle2,3
127.073
171.124
-26
Mercedes-AMG
140.282
143.184
-2
G-Klasse2
42.260
42.708
-1
Mercedes-Maybach
21.302
27.911
-24
Core
1.167.119
1.096.923
+6
E-Klasse Modelle2
512.143
528.210
-3
C-Klasse Modelle2
725.129
631.784
+15
Entry
534.792
618.860
-14
B-Klasse Modelle2
183.772
213.505
-14
A-Klasse Modelle2
374.033
420.610
-11
smart
5.696
18.054
-68
davon
Elektrifizierte Fahrzeuge (xEV)
367.610
401.943
-9
Vollelektrische Fahrzeuge
(BEV)
185.059
240.668
-23
Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge
(PHEV)
182.551
161.275
+13
Anteil elektrifizierter
Fahrzeuge in % des Absatzes
18,5
19,7
1 Einschließlich des Absatzes des at-equity bewerteten assoziierten Unternehmens
Beijing Benz Automotive Co., Ltd. (BBAC).
2 Inklusive AMG-Modelle und deren Derivate.
3 Inklusive Maybach-Varianten.
Geschäftsbericht 2024 | Mercedes-Benz Group
48
Wirtschaftliche Rahmenbedingungen
und Geschäftsverlauf
In Europa lag der Absatz von Mercedes-Benz Cars
unter dem Vorjahresniveau. Die Entwicklung in
einzelnen Märkten innerhalb der Region war heterogen
mit einem positiven Momentum im Vereinigten
Königreich, wo der Absatz gegenüber dem Vorjahr
zulegte. In Deutschland lag der Absatz unter dem
Vorjahresniveau.
Getrieben von einer guten Absatzdynamik im US-Markt
stieg der Absatz in Nordamerika gegenüber dem
Vorjahr an. Eine volle Verfügbarkeit der GLC-Modelle
und weitere Modelleinführungen von Mercedes-AMG
trugen zu dieser positiven Entwicklung bei.
In Asien blieb der Absatz im Vergleich zum Vorjahr
insbesondere im Top-End-Segment verhalten.
Insgesamt ging der Absatz gegenüber dem Vorjahr
zurück.
Absatz nach Regionen
2024
2023
24/23
in Einheiten
Veränd. in %
Absatz gesamt
1.983.403
2.044.051
-3
Europa1
641.792
659.627
-3
davon Deutschland
213.456
234.274
-9
Nordamerika2
365.358
339.493
+8
davon USA
324.529
298.013
+9
Asien
892.147
963.789
-7
davon China3
683.568
737.226
-7
übrige Märkte
84.106
81.142
+4
1 Europäische Union, Vereinigtes Königreich, Schweiz und Norwegen.
2 USA, Kanada und Mexiko.
3 Einschließlich des Absatzes des at-equity bewerteten assoziierten Unternehmens
Beijing Benz Automotive Co., Ltd. (BBAC).
Auftragslage
Der Auftragseingang von Mercedes-Benz Cars lag zum
Jahresende 2024 leicht über dem Vorjahresniveau.
Positiv entwickelte sich die G-Klasse, die mit dem
neuen Modell einen höheren Auftragseingang erzielte.
Auch die Nachfrage nach dem GLC hat zu einer
positiven Auftragslage beigetragen.
Geschäftsbericht 2024 | Mercedes-Benz Group
49
Wirtschaftliche Rahmenbedingungen
und Geschäftsverlauf
Mercedes-Benz Vans
Mercedes-Benz Vans setzte im Jahr 2024 weltweit
405.600 (2023: 447.800) Fahrzeuge ab.
Dabei war der Absatz im Jahr 2024 unter anderem
durch Sondereffekte wie dem Modellwechsel bei den
mittleren Transportern (insbesondere in Europa im
ersten Halbjahr und in China im zweiten Halbjahr)
sowie dem planmäßigen Auslauf des Metris in den USA
belastet. Darüber hinaus war der Absatz durch die
rückläufige Marktentwicklung von großen Transportern
mit Verbrennungsmotor in den USA und bei den
mittelgroßen Vans mit Verbrennungsmotor in China
belastet.
Der Verkauf elektrifizierter Vans lag weltweit bei
19.500 (2023: 22.700) Einheiten. Dabei handelte es
sich ausschließlich um vollelektrische Modelle. Der
Anteil elektrifizierter Fahrzeuge am Gesamtabsatz
belief sich auf 4,8 % (2023: 5,1 %). Dabei war auch der
Gesamtmarkt der vollelektrischen Modelle der kleinen,
mittelgroßen und großen Vans in der Kernregion
Europa im Jahr 2024 im Vergleich zum Vorjahr ver-
halten.
Absatz nach Segmenten
2024
2023
24/23
in Einheiten
Veränd. in %
Absatz gesamt1
405.610
447.790
-9
Gewerbliche Vans
343.683
380.435
-10
große Vans (Sprinter/
eSprinter)
219.127
237.429
-8
mittelgroße Vans (Vito/eVito)
101.205
118.882
-15
kleine Vans (Citan/eCitan)
23.351
24.124
-3
Private Vans
61.926
67.355
-8
mittelgroße Vans (V-Klasse,
EQV)
56.809
59.986
-5
kleine Vans (T-Klasse, EQT2)
5.117
7.369
-31
davon
Elektrifizierte Fahrzeuge
(xEVs)3
19.516
22.666
-14
Anteil elektrifizierter
Fahrzeuge in % des Absatzes
4,8
5,1
1 Einschließlich des Absatzes des Gemeinschaftsunternehmens Fujian Benz
Automotive Co., Ltd. (FBAC).
2 Mercedes-Benz EQT (Energieverbrauch kombiniert: 20,9–19,3 kWh/100 km | CO₂-
Emissionen kombiniert: 0 g/km | CO₂-Klasse: A).
3 Ausschließlich vollelektrische Fahrzeuge (BEV).
Absatz nach Regionen
2024
2023
24/23
in Einheiten
Veränd. in %
Absatz gesamt
405.610
447.790
-9
Europa1
271.500
279.408
-3
davon Deutschland
103.247
113.986
-9
Nordamerika2
59.953
86.449
-31
davon USA
49.538
75.090
-34
Asien
33.993
42.358
-20
davon China3
26.613
33.430
-20
übrige Märkte
40.164
39.575
+1
1 Europäische Union, Vereinigtes Königreich, Schweiz und Norwegen.
2 USA, Kanada und Mexiko.
3 Einschließlich des Absatzes des Gemeinschaftsunternehmens Fujian Benz
Automotive Co., Ltd. (FBAC).
Auftragslage
Bei Mercedes-Benz Vans lag der Auftragsbestand
zum Jahresende 2024 deutlich unter dem überdurch-
schnittlich hohen Vorjahresniveau.
Geschäftsbericht 2024 | Mercedes-Benz Group
50
Wirtschaftliche Rahmenbedingungen
und Geschäftsverlauf
Mercedes-Benz Mobility
Zum Jahresende 2024 verzeichnete das Geschäftsfeld
Mercedes-Benz Mobility mit 138,1 Mrd. € ein Vertrags-
volumen leicht über Vorjahresniveau (31. Dezember
2023: 135,0 Mrd. €, +2 %; wechselkursbereinigt 0 %).
Das Vertragsvolumen stellt die Gesamtheit der
Leasing- und Finanzierungsverträge zu einem
bestimmten Stichtag dar.
Beeinflusst durch die Entwicklungen auf der Absatz-
seite und anhaltend hohen Wettbewerb im Finanz-
dienstleistungssektor lag die Anzahl der neuen
Finanzierungs- und Leasingverträge im Jahr 2024 mit
1,25 Mio. (31. Dezember 2023: 1,40 Mio.) um 11 % unter
dem Niveau des Vorjahres.
Das Neugeschäft blieb aufgrund eines höheren
durchschnittlichen Finanzierungs- und Leasing-
volumens pro Vertrag mit 59,5 (31. Dezember 2023:
62,0) Mrd. € nur um 4 % unter dem Niveau des
Vorjahreszeitraums. Das Neugeschäft bildet das
Volumen der im Berichtsjahr aktivierten Leasing- und
Finanzierungsverträge ab.
Im deutschen Markt lag das Neugeschäft mit
9,4 Mrd. € unter dem Niveau des Vorjahres (-10 %).
Das Vertragsvolumen lag bei 22,5 Mrd. € (-8 %).
Der US-amerikanische Markt profitierte von einer
positiven Entwicklung bei der Penetrationsrate. Die
Penetrationsrate beziffert den Anteil verleaster
und finanzierter Fahrzeuge am Konzernabsatz. Das
Neugeschäft übertraf so mit 17,4 Mrd. € (+7 %)
zum Jahresende 2024 das Niveau des Vorjahres. Das
Vertragsvolumen lag Ende Dezember 2024 mit
41,2 Mrd. € um 15 % über dem Niveau zum Jahresende
2023.
Aufgrund des verschärften Wettbewerbs im Finanz-
dienstleistungssektor ging in China dagegen das
Neugeschäft im Vergleich zum Jahresende 2023 um
45 % zurück und belief sich damit auf 5,4 Mrd. €. Auch
das Vertragsvolumen lag mit 13,3 Mrd. € unter dem
Niveau des Vorjahres (-20 %).
In den übrigen Märkten lag das Neugeschäft in Summe
bei 27,3 Mrd. € (+6 %) und das Vertragsvolumen bei
61,1 Mrd. € (+5 %).
Geschäftsbericht 2024 | Mercedes-Benz Group
51
Wirtschaftliche Rahmenbedingungen
und Geschäftsverlauf
Investitions- und
Forschungstätigkeit
Sachinvestitionen
Im Berichtsjahr waren die Sachinvestitionen der
Mercedes-Benz Group mit 4,0 Mrd. € höher
ausgefallen als im Jahr zuvor (2023: 3,7 Mrd. €).
Sachinvestitionen1
2024
2023
24/23
in Millionen €
Veränd. in %
Mercedes-Benz Group
4.039
3.745
+8
davon Mercedes-Benz Cars
3.392
3.345
+1
davon Mercedes-Benz Vans
571
351
+63
1 Die Sachinvestitionen entsprechen den Zugängen zu Sachanlagen in der Konzern-
Kapitalflussrechnung im Konzernabschluss.
Der Schwerpunkt der Sachinvestitionen von Mercedes-
Benz Cars lag im Jahr 2024 auf der Einführung von
Derivaten der neuen antriebsflexiblen (MMA) und
elektrischen (MB.EA) Architekturen. Insgesamt lagen
die Sachinvestitionen im Jahr 2024 mit 3,4 Mrd. € über
dem Niveau des Vorjahres (2023: 3,3 Mrd. €).
Die Sachinvestitionen von Mercedes-Benz Vans lagen
im Jahr 2024 bei 0,6 (2023: 0,4) Mrd. € und damit über
dem Vorjahresniveau. Hierbei standen Themen wie die
geplante Transformation der Mercedes-Benz Van-
Flotte und Investitionen in die Erweiterung der
Van-Werke im Mittelpunkt.
Forschung und Entwicklung
Im Jahr 2024 lagen die Forschungs- und Entwicklungs-
leistungen der Mercedes-Benz Group mit 9,7 (2023:
10,0) Mrd. € unter dem Vorjahreswert. Von den
Forschungs- und Entwicklungsleistungen wurden 4,1
(2023: 3,8) Mrd. € aktiviert; das entspricht einer
Aktivierungsquote von 43 (2023: 38) %.
Forschung und Entwicklung
2024
2023
24/23
in Millionen €
Veränd. in %
Forschungs- und
Entwicklungsleistungen
9.717
9.996
-3
davon Mercedes-Benz Cars
8.744
9.099
-4
davon Mercedes-Benz Vans
1.012
873
+16
Forschungs- und nicht aktivierte
Entwicklungskosten
5.580
6.230
-10
Aktivierte Entwicklungskosten
4.137
3.766
+10
Aktivierungsquote in %
43
38
Die Forschungs- und Entwicklungsleistungen von
Mercedes-Benz Cars lagen mit 8,7 Mrd. € unter dem
Niveau des Vorjahres (2023: 9,1 Mrd. €). Der Rückgang
war bedingt durch niedrigere Forschungs- und nicht
aktivierte Entwicklungskosten im Zusammenhang mit
bestehenden Fahrzeugmodellen sowie konventionellen
Antriebsarten. Beim Anstieg der Aktivierungen stand
erneut die Entwicklung der auf die Elektromobilität
ausgerichteten neuen Architekturen im Mittelpunkt.
Darin enthalten waren auch Umfänge für den Ausbau
der Digitalisierung und des automatisierten Fahrens.
Die Forschungs- und Entwicklungsleistungen von
Mercedes-Benz Vans lagen im Jahr 2024 bei 1,0 (2023:
0,9) Mrd. € und damit über dem Vorjahreswert.
Ursächlich hierfür war der Anstieg der aktivierten Ent-
wicklungskosten resultierend aus der geplanten
Umstellung der Van-Flotte. Wesentlichen Anteil daran
hatte die neue, modulare und skalierbare Van-
Architektur. Gegenläufig reduzierten sich die
Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen im
Zusammenhang mit den bestehenden Baureihen.
Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage
Um einen besseren Einblick in die Ertrags-, Finanz- und
Vermögenslage zu gewähren, werden neben den Zahlen
für die Mercedes-Benz Group eine verkürzte Konzern-
Gewinn- und -Verlustrechnung, eine verkürzte Konzern-
Kapitalflussrechnung und eine verkürzte Konzernbilanz
jeweils für das Industriegeschäft sowie für das
Segment Mercedes-Benz Mobility dargestellt. Das
Industriegeschäft umfasst die automobilen Segmente
Mercedes-Benz Cars und Mercedes-Benz Vans. Die
Effekte aus den Eliminierungen der konzerninternen
Transaktionen zwischen dem Industriegeschäft und
Mercedes-Benz Mobility sowie zentral verantwortete
Sachverhalte sind grundsätzlich dem Industriegeschäft
zugeordnet. In begründeten Einzelfällen werden Effekte
auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage dem ent-
sprechenden Segment nicht nach rechtlicher, sondern
nach wirtschaftlicher Betrachtungsweise zugeordnet.
Im Berichtsjahr erfolgten Änderungen für eine besser
geeignete Darstellung der Konzern-Gewinn- und
-Verlustrechnung und der Konzernbilanz. Die Vor-
jahreswerte wurden entsprechend angepasst. Weitere
Informationen sind im Konzernabschluss im Kapitel
grundsätze« enthalten. Zu im Vorjahr vorgenommenen
Fehlerkorrekturen im Sinne des IAS 8.41 ff. verweisen
wir auf die Anmerkung »Korrekturen nach IAS 8«.
Zur transparenteren Darstellung des laufenden
Geschäfts werden sowohl für den Konzern als auch für
die Segmente ergänzend bereinigte Größen ermittelt
und berichtet. Die Bereinigungen umfassen grund-
sätzlich Einzelsachverhalte, sofern diese in einem
Berichtsjahr zu wesentlichen Effekten führen. Diese
Einzelsachverhalte können insbesondere rechtliche
Verfahren und damit zusammenhängende Maßnahmen,
Restrukturierungsmaßnahmen sowie M&A-Trans-
aktionen betreffen. Der unter Restrukturierungs-
maßnahmen ausgewiesene Einzelsachverhalt betrifft
Aufwendungen aus einer Wertminderung der Anteile an
der Automotive Cells Company SE (ACC), die im
Zusammenhang mit der strategischen Fokussierung
innerhalb der Beteiligung steht.
Weitere Informationen zum Steuerungssystem finden
sich im Kapitel » Grundlagen des Konzerns«.
Ertragslage
Konzern-Gewinn- und -Verlustrechnung
Der Umsatz lag im Jahr 2024 mit 145,6 (2023:
152,4) Mrd. € leicht unter dem Vorjahreswert. Ursäch-
lich hierfür waren der leicht rückläufige Absatz in
Verbindung mit einem unvorteilhaften Produkt- und
Marktmix sowie eine verschlechterte Preisdurch-
setzung.
Die Umsatzkosten (2024: 117,0 Mrd. €; 2023:
117,4 Mrd. €) lagen auf dem Niveau des Vorjahres. Dem
leicht rückläufigen Absatz und den Kosteneffizienzen,
vorwiegend im Einkauf und in der Produktion, standen
gestiegene Aufwendungen im Zusammenhang mit
Produktlebenszyklen der Mercedes-Benz Fahrzeuge,
höhere Aufwendungen für Lieferanten und Wert-
minderungen vermieteter Fahrzeuge mit elektrischen
Antrieben sowie gestiegene Kreditrisikokosten ins-
besondere in den USA und eine negative Zinsentwick-
lung im Finanzdienstleistungssektor gegenüber.
Insgesamt ist das Bruttoergebnis vom Umsatz von
35,0 Mrd. € auf 28,6 Mrd. € gesunken.
Umsatz nach Segmenten und Regionen
2024
2023
24/23
(angepasst)
in Millionen €
Veränd. in %
Mercedes-Benz Group1
145.594
152.390
-4
Segmente
Mercedes-Benz Cars
107.761
112.756
-4
Mercedes-Benz Vans
19.320
20.288
-5
Mercedes-Benz Mobility1
25.083
25.571
-2
Überleitung1, 2
-6.570
-6.225
+6
Regionen
Europa1
58.764
61.067
-4
davon Deutschland1
21.707
24.631
-12
Nordamerika
38.917
40.488
-4
davon USA
34.900
36.041
-3
Asien
39.643
43.382
-9
davon China
23.139
25.284
-8
Übrige Märkte
8.270
7.453
+11
1 Die Vorjahreswerte wurden nach IAS 8 korrigiert. Weitere Informationen sind in
Anmerkung 3 des Konzernabschlusses im Kapitel »Konzernanhang« enthalten.
2 In der Überleitung sind Eliminierungen konzerninterner Umsätze zwischen den
Segmenten enthalten.
Die Vertriebskosten lagen im Jahr 2024 mit
10,0 Mrd. € auf dem Niveau des Vorjahres (2023:
10,3 Mrd. €).
Im Jahr 2024 gingen die allgemeinen Verwaltungs-
kosten insbesondere aufgrund gesunkener variabler
Lohn- und Gehaltsbestandteile um 0,3 Mrd. € auf
2,5 (2023: 2,8) Mrd. € zurück.
Die Forschungs- und nicht aktivierten Entwicklungs-
kosten lagen im Jahr 2024 mit 5,6 Mrd. € unter dem
Niveau des Vorjahres (2023: 6,2 Mrd. €). Der Rückgang
ist auf gesunkene Aufwendungen im Zusammenhang
mit bestehenden Fahrzeugmodellen, insbesondere bei
den aktuellen, auf die Elektromobilität ausgerichteten
Plattformgenerationen, sowie auf geringere Aufwen-
dungen für konventionelle Antriebsarten zurückzufüh-
ren. Weitere Informationen hierzu können dem Kapitel
gefassten Lagebericht entnommen werden.
Das sonstige betriebliche Ergebnis lag mit 2,0 (2023:
1,7) Mrd. € über dem Vorjahresniveau. Der Anstieg
resultierte im Wesentlichen aus der Auflösung von
Rückstellungen im Zusammenhang mit behördlichen
und gerichtlichen Verfahren und Maßnahmen betref-
fend Mercedes-Benz Dieselfahrzeuge. Gegenläufig
reduzierten sich die Erträge aus weiterverrechneten
Kosten an Dritte infolge der erstmaligen Konsolidierung
bisher nicht konsolidierter Gesellschaften. Im Vorjahr
belasteten zudem Aufwendungen im Zusammenhang
mit der Einstellung der Geschäftsaktivitäten in Russ-
land das Ergebnis.
Im Jahr 2024 lag das Ergebnis aus at-equity
bewerteten Finanzinvestitionen mit 1,1 (2023:
2,1) Mrd. € deutlich unter dem Niveau des Vorjahres.
Der Rückgang ist im Wesentlichen auf das niedrigere
Ergebnis der chinesischen Beteiligungen und einer
Wertminderung der Anteile an der Automotive Cells
Company SE (ACC), die im Zusammenhang mit der
strategischen Fokussierung innerhalb der Beteiligung
steht, zurückzuführen.
Das übrige Finanzergebnis lag vor allem infolge der
gestiegenen Aufwendungen aus der Abzinsung
langfristiger Rückstellungen mit 0,0 (2023: 0,1) Mrd. €
unter dem Niveau des Vorjahres.
Das Ergebnis vor Zinsergebnis und Ertragsteuern
(EBIT) lag im Jahr 2024 mit 13,6 Mrd. € deutlich unter
dem Vorjahreswert von 19,7 Mrd. €.
Das Zinsergebnis verbesserte sich unter anderem
durch höhere Zinserträge im Zusammenhang mit dem
weltweiten Anstieg des Zinsniveaus auf 0,5 (2023:
0,4) Mrd. €.
Der unter den Ertragsteuern ausgewiesene Steuer-
aufwand lag bei 3,7 (2023: 5,6) Mrd. € und damit unter
dem Niveau des Vorjahres. Die Steuerquote lag im
Berichtsjahr bei 26,4 (2023: 27,6) %.
Das Konzernergebnis belief sich somit auf 10,4 (2023:
14,5) Mrd. €. Dabei entfiel ein Gewinn von 0,2 ( 2023:
0,3) Mrd. € auf nicht beherrschende Anteile. Der
Anteil der Aktionäre der Mercedes-Benz Group AG
am Konzernergebnis betrug 10,2 (2023: 14,3) Mrd. €;
dies führte zu einem Rückgang des Ergebnisses je
Aktie auf 10,19 (2023: 13,46) €. Für die Berechnung des
Ergebnisses je Aktie wurde eine durchschnittliche
Anzahl ausgegebener Aktien von 1.002,0 (2023:
1.059,6) Mio. Stück zugrunde gelegt. Der Rückgang des
gewogenen Durchschnitts der im Umlauf befindlichen
Aktien ist auf die im Berichtsjahr abgeschlossenen
Aktienrückkaufprogramme zurückzuführen.
Weitere Informationen zu den einzelnen Posten der
Konzern-Gewinn- und -Verlustrechnung sind in
Anmerkung 5 ff. des Konzernabschlusses im Kapitel
»Konzernanhang« enthalten.
Verkürzte Konzern-Gewinn- und -Verlustrechnung
Mercedes-Benz Group
Industriegeschäft
Mercedes-Benz Mobility
2024
2023
2024
2023
2024
2023
(angepasst)
(angepasst)
(angepasst)
in Millionen €
Umsatzerlöse1
145.594
152.390
120.511
126.819
25.083
25.571
Umsatzkosten1, 2
-117.018
-117.386
-94.264
-94.903
-22.754
-22.483
Bruttoergebnis vom Umsatz2
28.576
35.004
26.247
31.916
2.329
3.088
Vertriebskosten2
-9.993
-10.270
-9.377
-9.585
-616
-685
Allgemeine Verwaltungskosten2
-2.529
-2.771
-1.774
-1.978
-755
-793
Forschungs- und nicht aktivierte Entwicklungskosten
-5.580
-6.230
-5.580
-6.230
Sonstiges betriebliches Ergebnis
2.024
1.690
1.845
1.838
179
-148
Ergebnis aus at-equity bewerteten Finanzinvestitionen
1.138
2.129
1.140
2.284
-2
-155
Übriges Finanzergebnis
-37
108
-36
113
-1
-5
EBIT
13.599
19.660
12.465
18.358
1.134
1.302
Zinsergebnis
548
424
Ergebnis vor Ertragsteuern
14.147
20.084
Ertragsteuern
-3.738
-5.553
Konzernergebnis
10.409
14.531
davon auf nicht beherrschende Anteile entfallendes Ergebnis
202
270
davon Anteil der Aktionäre der Mercedes-Benz Group AG am Konzernergebnis
10.207
14.261
Ergebnis je Aktie (in €)
auf Basis des Ergebnisanteils der Aktionäre der Mercedes-Benz Group AG
Unverwässert
10,19
13,46
Verwässert
10,19
13,46
1 Die Vorjahreswerte wurden nach IAS 8 korrigiert. Weitere Informationen sind in Anmerkung 3 des Konzernabschlusses im Kapitel »Konzernanhang« enthalten.
2 Für eine besser geeignete Darstellung erfolgten Umgliederungen innerhalb der Funktionskosten. Die Umgliederungen sind in Anmerkung 1 des Konzernabschlusses im Kapitel »Konzernanhang« beschrieben.
EBIT der Segmente
Das EBIT des Segments Mercedes-Benz Cars ging im
Jahr 2024 auf 8.460 (2023: 14.224) Mio. € zurück;
das bereinigte EBIT betrug 8.677 (2023 : 14.252) Mio. €.
Bei einem Umsatz von 107.761 (2023: 112.756) Mio. € lag
die bereinigte Umsatzrendite mit 8,1 % unter dem
bereinigten Vorjahreswert von 12,6 %.
Das Bruttoergebnis vom Umsatz sank von 23,8 % auf
20,0 %. Ursächlich hierfür waren eine verschlechterte
Preisdurchsetzung, der Absatzrückgang in Verbindung
mit einem unvorteilhaften Produkt- und Marktmix,
gestiegene Aufwendungen im Zusammenhang mit
Produktlebenszyklen, ein rückläufiges Ergebnis im
Gebrauchtfahrzeuggeschäft und Wertminderungen
vermieteter Fahrzeuge mit elektrischen Antrieben.
Gegenläufig konnten vorwiegend in Einkauf und
Produktion Kosteneffizienzen realisiert werden, die die
gestiegenen Aufwendungen für Lieferanten deutlich
überkompensierten und sich somit positiv auf das
Bruttoergebnis vom Umsatz auswirkten. Rückläufige
Forschungs- und nicht aktivierte Entwicklungskosten
aufgrund niedrigerer Aufwendungen im Zusammenhang
mit bestehenden Fahrzeugmodellen und konventionel-
len Antriebsarten beeinflussten das Ergebnis positiv.
Geringere Verwaltungskosten infolge gesunkener
variabler Lohn- und Gehaltsbestandteile sowie rückläu-
fige Vertriebskosten bedingt durch den Absatzrückgang
wirkten ebenfalls positiv. Des Weiteren führte ein
niedrigeres Ergebnis der Automotive Cells Company
(ACC) sowie der chinesischen at-equity bewerteten
Finanzinvestitionen zu einer Ergebnisminderung.
Das bereinigte EBIT war im Jahr 2024 leicht höher als
das EBIT. Erträge von 133 Mio. € aus der Bewertung der
Rückstellungen im Zusammenhang mit behördlichen
und gerichtlichen Verfahren und Maßnahmen betref-
fend Mercedes-Benz Dieselfahrzeuge wurden bereinigt
(2023: Aufwand von 94 Mio. €). Der unter Restrukturie-
rungsmaßnahmen ausgewiesene Einzelsachverhalt
betrifft Aufwendungen aus einer Wertminderung der
Anteile an der Automotive Cells Company SE (ACC) von
350 Mio. €, die im Zusammenhang mit der strate-
gischen Fokussierung innerhalb der Beteiligung steht.
Im Vorjahr wirkten darüber hinaus Erträge im
Zusammenhang mit der Einstellung der Geschäfts-
aktivitäten in Russland von 66 Mio. €.
Das Segment Mercedes-Benz Vans erzielte ein EBIT
von 2.932 (2023: 3.138) Mio. €; das bereinigte EBIT
belief sich auf 2.825 (2023: 3.063) Mio. €. Bei einem
Umsatz von 19.320 (2023: 20.288) Mio. € lag die
bereinigte Umsatzrendite mit 14,6 % leicht unter dem
bereinigten Vorjahreswert von 15,1 %.
Das Bruttoergebnis vom Umsatz sank infolge des
rückläufigen Absatzes von 24,9 % auf 24,1 %. Gegen-
läufig wirkte sich ein vorteilhafter Produktmix bedingt
durch eine starke Produktsubstanz positiv auf das
Bruttoergebnis vom Umsatz aus. Das Ergebnis der
chinesischen, at-equity bewerteten Finanzinvestitionen
lag aufgrund eines Modellwechsels unter dem Niveau
des Vorjahres.
Das bereinigte EBIT war im Jahr 2024 leicht niedriger
als das EBIT. Erträge aus der Bewertung der Rück-
stellungen im Zusammenhang mit behördlichen und
gerichtlichen Verfahren und Maßnahmen betreffend
Mercedes-Benz Dieselfahrzeuge wurden bereinigt
und führten zu einer Ergebnisentlastung von 107 (2023:
70) Mio. €.
Das EBIT des Segments Mercedes-Benz Mobility
belief sich im Jahr 2024 auf 1.134 ( 2023: 1.302) Mio. €;
das bereinigte EBIT betrug 1.134 (2023: 1.695) Mio. €.
Der Umsatz belief sich auf 25.083 (2023: 25.571) Mio. €.
Die bereinigte Eigenkapitalrendite lag mit 8,7 % unter
dem Niveau des bereinigten Vorjahreswerts von 12,3 %.
Hauptgrund für die Entwicklung des EBIT im Jahr 2024
war eine niedrigere Zinsmarge infolge der Zinsent-
wicklung und des erhöhten Wettbewerbs im Finanz-
dienstleistungssektor. Zudem lagen die Kreditrisiko-
kosten über Vorjahresniveau, vorwiegend aufgrund
eines herausfordernden makroökonomischen Umfelds
in den USA. Des Weiteren wirkte sich das niedrigere
Wiedervermarktungsergebnis bei Athlon negativ aus.
Gegenläufig reduzierten sich die Funktionskosten
infolge von Effizienzmaßnahmen.
Im Vorjahr wurde das EBIT um Aufwendungen im
Zusammenhang mit der Einstellung der Geschäfts-
aktivitäten in Russland von 276 Mio. € sowie zusätzlich
durch eine Wertminderung (117 Mio. €) im At-equity-
Ergebnis bereinigt.
Die Überleitung der operativen Ergebnisse der
Segmente auf das EBIT des Konzerns beinhaltet die
zentral verantworteten Sachverhalte sowie Ergebnis-
effekte aus der Eliminierung konzerninterner Trans-
aktionen zwischen den Segmenten.
Aus den zentral verantworteten Sachverhalten
resultierten im Jahr 2024 Erträge von 883 Mio. €
(2023: 858 Mio. €). Darin enthalten sind die positiven
Ergebnisbeiträge von 711 (2023: 797) Mio. € aus der
At-equity-Beteiligung an der Daimler Truck Holding AG
und von 223 (2023: 68) Mio. € aus der Neubewertung
der im Rahmen der Aktienrückkaufprogramme
bilanzierten Verbindlichkeiten.
Aus der Eliminierung konzerninterner Transaktionen
ergaben sich im Jahr 2024 Erträge von 190 (2023:
138) Mio. €.
EBIT der Mercedes-Benz Group
Mercedes-Benz Group
Mercedes-Benz Cars
Mercedes-Benz Vans
Mercedes-Benz Mobility
Überleitung
2024
2023
2024
2023
2024
2023
2024
2023
2024
2023
(angepasst)
(angepasst)
(angepasst)
(angepasst)
(angepasst)
in Millionen €
Umsatzerlöse1
145.594
152.390
107.761
112.756
19.320
20.288
25.083
25.571
-6.570
-6.225
Umsatzkosten1, 2
-117.018
-117.386
-86.191
-85.970
-14.669
-15.235
-22.754
-22.483
6.596
6.302
Bruttoergebnis vom Umsatz2
28.576
35.004
21.570
26.786
4.651
5.053
2.329
3.088
26
77
Vertriebskosten2
-9.993
-10.270
-8.053
-8.094
-1.479
-1.528
-616
-685
155
37
Allgemeine Verwaltungskosten2
-2.529
-2.771
-1.481
-1.580
-257
-244
-755
-793
-36
-154
Forschungs- und nicht aktivierte Entwicklungskosten
-5.580
-6.230
-5.187
-5.682
-433
-524
40
-24
Übrige Erträge/Aufwendungen
3.125
3.927
1.611
2.794
450
381
176
-308
888
1.060
EBIT
13.599
19.660
8.460
14.224
2.932
3.138
1.134
1.302
1.073
996
Rechtliche Verfahren (und damit zusammenhängende Maßnahmen)
-236
22
-133
94
-107
-70
4
-2
Restrukturierungsmaßnahmen
350
350
M&A-Sachverhalte
117
117
Erträge/Aufwendungen im Zusammenhang mit Anpassungen der
Geschäftsaktivitäten in Russland
205
-66
-5
276
Bereinigtes EBIT
13.713
20.004
8.677
14.252
2.825
3.063
1.134
1.695
1.077
994
Umsatzrendite/Eigenkapitalrendite (in %)3
7,9 %
12,6 %
15,2 %
15,5 %
8,7 %
9,5 %
Bereinigte Umsatzrendite/Eigenkapitalrendite (in %)3
8,1 %
12,6 %
14,6 %
15,1 %
8,7 %
12,3 %
1 Die Vorjahreswerte für Mercedes-Benz Mobility und die Überleitung wurden nach IAS 8 korrigiert. Weitere Informationen sind in Anmerkung 3 des Konzernabschlusses im Kapitel »Konzernanhang« enthalten.
2 Für eine besser geeignete Darstellung erfolgten für Mercedes-Benz Cars, Mercedes-Benz Vans und die Überleitung Umgliederungen innerhalb der Funktionskosten. Die Umgliederungen sind in Anmerkung 1 des Konzernabschlusses im Kapitel »Konzernanhang« beschrieben.
3 Die (bereinigte) Umsatzrendite für die Segmente Mercedes-Benz Cars und Mercedes-Benz Vans ermittelt sich als Verhältnis von (bereinigtem) EBIT zu Umsatzerlösen. Die (bereinigte) Eigenkapitalrendite für das Segment Mercedes-Benz Mobility wird als Verhältnis von
(bereinigtem) EBIT und durchschnittlichem Eigenkapital der Quartale bestimmt.
Value Added und Return on Net Assets
Wie im Kapitel »Steuerungssystem« erläutert, ermittelt
sich der Value Added als Differenz aus der Ergebnis-
größe und den Kapitalkosten. Die in die Berechnung
des Value Added einfließenden Kapitalkosten basieren
auf den durchschnittlichen Net Assets multipliziert mit
dem Kapitalkostensatz. Aus dem Verhältnis Ergebnis-
größe und Net Assets ergibt sich die Rentabilität der
Net Assets, d. h. die Verzinsung des eingesetzten
Kapitals (Return on Net Assets, RONA).
Während für die Segmente das EBIT in der Berechnung
herangezogen wird, basiert die Ergebnisgröße für den
Konzern auf dem Net Operating Profit. Dieser beinhal-
tet zusätzlich zum EBIT der Segmente auch Ergebnis-
effekte, die nicht durch die Segmente zu verantworten
sind. Hierzu zählen Ertragsteuern sowie sonstige
Überleitungsposten.
Die nachfolgende Tabelle zeigt den Value Added der
Mercedes-Benz Group und der Segmente.
Value Added
2024
2023
24/23
in Millionen €
Veränderung
Mercedes-Benz Group
4.273
8.844
-4.571
Mercedes-Benz Cars
3.012
8.841
-5.829
Mercedes-Benz Vans
2.720
2.975
-255
Mercedes-Benz Mobility
-555
-488
-67
Der Value Added der Mercedes-Benz Group lag im
Berichtsjahr bei 4,3 Mrd. € und damit deutlich unter
dem Vorjahresniveau von 8,8 Mrd. €; dies entspricht
einer Verzinsung des eingesetzten Kapitals von 16,6
(2023: 23,8) %. Der Kapitalkostensatz des Konzerns von
9,5 (2023: 9,0) % wurde dennoch übertroffen. Der
rückläufige Value Added der Mercedes-Benz Group war
vor allem auf die Ergebnisentwicklung der Segmente
zurückzuführen. Die durchschnittlichen Net Assets
stiegen dabei nur leicht auf 60,5 Mrd. €.
Im Segment Mercedes-Benz Cars lag der Value Added
mit 3,0 Mrd. € deutlich unter dem Vorjahresniveau von
8,8 Mrd. €. Der RONA belief sich auf 20,2 (2023:
34,4) %. Der Rückgang war vor allem auf die rückläufige
Ergebnisentwicklung zurückzuführen. Die durchschnitt-
lichen Net Assets des Segments waren um 0,5 Mrd. €
leicht höher als im Vorjahr. Der Anstieg ist insbeson-
dere auf höhere aktivierte Entwicklungskosten im
Zusammenhang mit den auf die Elektromobilität
ausgerichteten neuen Architekturen zurückzuführen.
Der Value Added des Segments Mercedes-Benz Vans
ging von 3,0 auf 2,7 Mrd. € zurück. Der RONA belief
sich auf 179,7 (2023: 250,4) %. Dies war einerseits auf
die rückläufige Ergebnisentwicklung zurückzuführen.
Außerdem wirkte der deutliche Anstieg der durch-
schnittlichen Net Assets auf 1,6 Mrd. €, der vor allem
durch ein höheres Anlagevermögen aufgrund von
Vorleistungen für die neue Mercedes-Benz Van
Architektur und Investitionen in Van-Werke zur
Erweiterung der Produktion begründet ist.
Im Segment Mercedes-Benz Mobility lag der Value
Added bei -0,6 (2023: -0,5) Mrd. €. Die Eigenkapital-
rendite belief sich auf 8,7 (2023 : 9,5) %. Die Entwick-
lung der Eigenkapitalrendite war hauptsächlich auf das
niedrigere Ergebnis zurückzuführen. Gegenläufig wirkte
der Rückgang des durchschnittlich gebundenen Eigen-
kapitals leicht positiv auf die Eigenkapitalrendite.
In der nachfolgenden Tabelle wird die Überleitung des
EBIT der Segmente zum Net Operating Profit der
Mercedes-Benz Group dargestellt.
Überleitung EBIT der Segmente zum Net Operating Profit
2024
2023
24/23
in Millionen €
Veränderung
Mercedes-Benz Cars
8.460
14.224
-5.764
Mercedes-Benz Vans
2.932
3.138
-206
Mercedes-Benz Mobility
1.134
1.302
-168
EBIT der Segmente
12.526
18.664
-6.138
Ertragsteuern1
-3.579
-5.430
+1.851
Sonstige Überleitung
1.073
996
+77
Net Operating Profit
Mercedes-Benz Group
10.020
14.230
-4.210
1 Bereinigt um das darin enthaltene Zinsergebnis nach Steuern.
Die nachstehende Tabelle zeigt die durchschnittlichen
Net Assets.
Net Assets (Durchschnitt)
2024
2023
24/23
in Millionen €
Veränd. in %
Mercedes-Benz Cars
41.905
41.407
+1
Mercedes-Benz Vans
1.632
1.253
+30
Mercedes-Benz Mobility1
12.993
13.774
-6
Net Assets der Segmente
56.530
56.434
At-equity bewertete
Finanzinvestition in DTHAG
8.466
8.221
+3
Übrige at-equity bewertete
Finanzinvestitionen2
230
253
-9
Vermögenswerte und
Schulden aus
Ertragsteuern3
-4.717
-5.159
-9
Sonstige zentrale Posten
und Eliminierungen
-19
94
-120
Net Assets
Mercedes-Benz Group
60.490
59.843
+1
1 Eigenkapital.
2 Soweit nicht in den Segmenten zugeordnet.
3 Soweit nicht Mercedes-Benz Mobility zugeordnet.
Die Ableitung der Net Assets aus der Konzernbilanz
zum 31. Dezember ist der folgenden Tabelle zu
entnehmen.
Net Assets der Mercedes-Benz Group zum Jahresende
31. Dezember
2024
2023
24/23
in Millionen €
Veränd. in %
Immaterielle
Vermögenswerte 1
18.877
17.022
+11
Sachanlagen einschließlich
Nutzungsrechte1
26.210
25.797
+2
Vermietete Gegenstände1
14.698
14.445
+2
Vorräte1
25.786
26.126
-1
Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen1
6.418
6.585
-3
Rückstellungen für sonstige
Risiken 1
-14.248
-14.481
-2
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen1
-10.104
-11.625
-13
Übrige Vermögenswerte und
Schulden1
-15.542
-12.409
+25
Vermögenswerte und
Schulden aus Ertragsteuern1
-3.960
-4.778
-17
Eigenkapital Mercedes-Benz
Mobility
13.362
13.014
+3
Mercedes-Benz Group
61.497
59.696
+3
1 Soweit nicht Mercedes-Benz Mobility zugeordnet.
Finanzlage
Grundsätze und Ziele des Finanzmanagements
Das Finanzmanagement der Mercedes-Benz Group
umfasst das Kapitalstrukturmanagement, das Cash-
und Liquiditätsmanagement, das Management von
Marktpreisrisiken (Währungen und Zinsen) und Risiken
des Pensionsvermögens sowie das Management von
Kreditausfall- und Länderrisiken. Das weltweite Finanz-
management wird von der Treasury-Organisation der
Mercedes-Benz Group im Rahmen der gesetzlichen
Bestimmungen für die Konzerngesellschaften einheit-
lich ausgeführt. Grundsätzlich operiert es in einem
vorgegebenen Rahmen von Richtlinien, Limits und
Benchmarks; organisatorisch ist es auf operativer
Ebene getrennt von den Funktionen Abwicklung,
Finanzcontrolling, Berichterstattung und
Rechnungslegung.
Das Kapitalstrukturmanagement gestaltet die
Kapitalstruktur des Konzerns und der Tochter-
unternehmen. Die Kapitalausstattung der Gesell-
schaften der Mercedes-Benz Group wird nach den
Grundsätzen kosten- und risikooptimaler Finanz- und
Kapitalausstattung vorgenommen.
Das Liquiditätsmanagement hat die Aufgabe sicher-
zustellen, dass der Konzern jederzeit seine Zahlungs-
verpflichtungen erfüllen kann. Hierzu erfasst der
Konzern die Zahlungsströme aus dem operativen
Geschäft und aus Finanzgeschäften in einer rollieren-
den Planung. Die entstehenden Finanzierungsbedarfe
werden mittels geeigneter Instrumente zur Liquiditäts-
steuerung (zum Beispiel Bankkredite, Commercial
Paper und Anleihen) gedeckt; Liquiditätsüberschüsse
legt der Konzern unter Berücksichtigung von Rendite-
und Risikoerwartungen am Geld- oder Kapitalmarkt an.
Ziel ist es, die als notwendig erachtete Liquidität
kostenoptimal bereitzustellen. Zusätzlich zur opera-
tiven Liquidität verfügt die Mercedes-Benz Group über
weitere Liquiditätsquellen, die kurzfristig verfügbar
sind. Bestandteile dieser zusätzlichen Absicherung sind
am Kapitalmarkt verbriefbare Forderungen aus dem
Finanzdienstleistungsgeschäft und eine vertraglich
zugesagte syndizierte Kreditlinie. Seit Dezember 2021
verfügt der Konzern darüber hinaus über Liquiditäts-
reserven aus den Anteilen an der Daimler Truck
Holding AG.
Im Cash-Management werden Zahlungsmittelbedarfe
und -überschüsse zentral ermittelt. Dabei wird die
Liquidität grundsätzlich über Cash-Pooling-Verfahren
in verschiedenen Währungen zentral auf Bankkonten
der Mercedes-Benz Group konzentriert. Ein Großteil
von Zahlungen zwischen Konzerngesellschaften erfolgt
dabei über interne Verrechnungskonten, sodass die
Anzahl externer Zahlungsflüsse auf ein Mindestmaß
reduziert wird. Die Mercedes-Benz Group hat zur
Steuerung ihrer Bankkonten und der internen Ver-
rechnungskonten sowie zur Durchführung automati-
sierter Zahlungsvorgänge standardisierte Prozesse
und Systeme etabliert.
Das Management von Marktpreisrisiken hat die
Aufgabe, die Auswirkungen von Schwankungen bei
Währungskursen und Zinssätzen auf das Ergebnis der
Geschäftsfelder und des Konzerns zu begrenzen.
Hierzu wird zunächst das konzernweite Risikovolumen
(Exposure) für diese Marktpreisrisiken ermittelt; auf
dieser Basis trifft der Konzern dann Sicherungsent-
scheidungen. Diese beinhalten das zu sichernde
Volumen, den abzusichernden Zeitraum sowie die Wahl
der Sicherungsinstrumente. Die Sicherungsstrategie
wird auf Konzernebene vorgegeben und einheitlich
umgesetzt. Entscheidungsgremium ist das regelmäßig
tagende Treasury-Risk-Management-Komitee.
Das Management von Pensionsvermögen
(Planvermögen) beinhaltet die Anlage des Vermögens,
das zur Deckung der Pensionsverpflichtungen vor-
gehalten wird. Die Planvermögen sind rechtlich vom
Unternehmensvermögen separiert und überwiegend
in Fonds investiert; sie stehen nicht für allgemeine
Unternehmenszwecke zur Verfügung. Die Planvermö-
gen sind ausgehend von der erwarteten Entwicklung
der Pensionsverpflichtungen mithilfe einer Risiko-
Rendite-Optimierung auf verschiedene Anlageklassen
breit gestreut angelegt, beispielsweise in Aktien,
festverzinslichen Wertpapieren, alternativen Invest-
ments und Immobilien. Den Erfolg der Vermögens-
anlage misst der Konzern mit festgelegten Benchmark-
indizes. Über eine konzernweite Richtlinie sollen die
Risiken der Kapitalanlage limitiert werden. Darüber
hinaus bestehen lokale Regelungen für das Risiko-
management der einzelnen Planvermögen. Zusätzliche
Informationen zu den Pensionsplänen und ähnlichen
Verpflichtungen enthält Anmerkung 23 des Konzern-
abschlusses im Kapitel »Konzernanhang«.
Das beim Management von Kreditausfallrisiken
betrachtete Risikovolumen umfasst weltweit Gläubiger-
positionen der Mercedes-Benz Group gegenüber
Finanzinstituten, Emittenten von Wertpapieren und
Kunden des Finanzdienstleistungsgeschäfts sowie
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Die
Kreditrisiken gegenüber Finanzinstituten und Emit-
tenten von Wertpapieren ergeben sich vor allem aus
der Anlage liquider Mittel im Rahmen des Liquiditäts-
managements sowie durch den Einsatz derivativer
Finanzinstrumente. Das Management dieser Kredit-
risiken basiert im Wesentlichen auf einem internen
Limitsystem, das sich an der Bonität des Finanzinstituts
beziehungsweise des Emittenten orientiert. Das
Kreditrisiko gegenüber Kunden aus dem Liefer- und
Leistungsgeschäft resultiert aus der Beziehung zu
Vertragshändlern und Generalvertretern, sonstigen
Firmenkunden sowie Privatkunden. Im Rahmen des
Exportgeschäfts werden bei Generalvertretungen,
die – als Ergebnis der Bonitätsanalysen – über keine
ausreichende Bonität verfügen, im Regelfall Kredit-
sicherheiten, beispielsweise erstklassige Bank-
garantien, angefordert. Das Kreditrisiko gegenüber
Endkunden aus dem Finanzdienstleistungsgeschäft
steuert Mercedes-Benz Mobility auf Basis eines
einheitlichen Risikomanagementprozesses. In diesem
Prozess werden Mindestanforderungen an das Kredit-
und Leasinggeschäft definiert und Standards für die
Kreditprozesse sowie zur Identifizierung, Messung und
Steuerung von Risiken gesetzt. Wesentliche Elemente
für die Steuerung der Kreditrisiken sind eine sach-
gerechte Kreditbeurteilung, die durch statistische
Risikoklassifizierungsverfahren unterstützt wird, sowie
eine strukturierte Portfolioanalyse und -überwachung.
Das Management von Länderrisiken beinhaltet
mehrere Risikoaspekte: das Risiko aus Investments in
Tochterunternehmen und Joint Ventures, das Risiko aus
grenzüberschreitenden Finanzierungen von Konzern-
gesellschaften in Risikoländern sowie das Risiko aus
dem direkten Verkauf an Kunden in diesen Ländern.
Der Konzern verfügt über ein internes Ratingsystem,
bei dem Länder, in denen die Mercedes-Benz Group
operativ tätig ist, in Risikoklassen eingeteilt werden.
Risiken aus grenzüberschreitenden Forderungen
werden teilweise durch Akkreditive und Bankgarantien
zugunsten der Mercedes-Benz Group AG und anderer
Konzerngesellschaften abgesichert. Ferner wird im
Rahmen eines internen Komitees die Höhe von
Hartwährungsportfolios bei Mercedes-Benz Mobility
Gesellschaften in Risikoländern festgelegt und
begrenzt.
Weitergehende Informationen zum Management der
Marktpreis-, Kreditausfall- und Liquiditätsrisiken
enthält Anmerkung 33 des Konzernabschlusses im
Kapitel »Konzernanhang«.
Verkürzte Konzern-Kapitalflussrechnung
Mercedes-Benz Group
Industriegeschäft
Mercedes-Benz Mobility
2024
2023
2024
2023
2024
2023
(angepasst)
(angepasst)
in Millionen €
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zum Jahresanfang
15.972
17.679
13.117
14.094
2.855
3.585
davon Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente der zum Verkauf bestimmten Vermögenswerte zum Jahresanfang
10
10
Ergebnis vor Ertragsteuern
14.147
20.084
13.014
18.792
1.133
1.292
Abschreibungen/Wertminderungen
6.772
6.663
6.667
6.549
105
114
Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen und Erträge sowie Ergebnis aus der Veräußerung langfristiger Vermögenswerte
-1.344
-2.461
-1.377
-2.944
33
483
Veränderung betrieblicher Aktiva und Passiva
Vorräte1
737
-2.420
829
-2.590
-92
170
Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
-1.199
1.310
-1.336
1.146
137
164
Forderungen aus Finanzdienstleistungen1
3.280
-6.125
56
222
3.224
-6.347
Vermietete Fahrzeuge
-3.110
-640
825
-502
-3.935
-138
Sonstige betriebliche Aktiva und Passiva
986
1.624
787
1.179
199
445
Erhaltene Dividenden von at-equity bewerteten Finanzinvestitionen
1.918
2.056
1.918
2.056
Gezahlte Ertragsteuern
-4.452
-5.621
-3.894
-4.807
-558
-814
Cash Flow aus der Geschäftstätigkeit
17.735
14.470
17.489
19.101
246
-4.631
Zugänge zu Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten
-8.665
-8.213
-8.539
-8.114
-126
-99
Erwerb von und Einzahlungen aus dem Verkauf von Anteilsbesitz und sonstiger Geschäftsaktivitäten
353
278
588
507
-235
-229
Erwerb von und Einzahlungen aus dem Verkauf verzinslicher Wertpapiere und ähnlicher Geldanlagen
-625
307
-700
229
75
78
Sonstige Ein- und Auszahlungen
187
313
212
349
-25
-36
Cash Flow aus der Investitionstätigkeit
-8.750
-7.315
-8.439
-7.029
-311
-286
Veränderung der Finanzierungsverbindlichkeiten
-188
-697
1.753
2.320
-1.941
-3.017
Dividendenzahlungen
-5.725
-5.880
-5.679
-5.758
-46
-122
Erwerb eigener Aktien
-4.921
-1.941
-4.921
-1.941
Sonstige Einzahlungen
82
127
77
65
5
62
Interne Eigenkapital- und Finanzierungstransaktionen
-2.162
-7.340
2.162
7.340
Cash Flow aus der Finanzierungstätigkeit
-10.752
-8.391
-10.932
-12.654
180
4.263
Einfluss von Wechselkursänderungen auf die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
311
-471
290
-395
21
-76
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zum Jahresende
14.516
15.972
11.525
13.117
2.991
2.855
davon Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente der zum Verkauf bestimmten Vermögenswerte zum Jahresende
5
10
1
10
4
1 Die Vorjahreswerte wurden nach IAS 8 korrigiert. Weitere Informationen sind in Anmerkung 3 des Konzernabschlusses im Kapitel »Konzernanhang« enthalten.
Free Cash Flow des Industriegeschäfts
Der Free Cash Flow des Industriegeschäfts stellt für die
Mercedes-Benz Group einen bedeutsamsten Leistungs-
indikator dar. Die Ableitung des Free Cash Flows des
Industriegeschäfts erfolgt auf Grundlage der Cash
Flows aus der Geschäfts- und Investitionstätigkeit. Die
nachfolgende Tabelle zeigt ferner die Überleitung zum
bereinigten Free Cash Flow des Industriegeschäfts.
Free Cash Flow des Industriegeschäfts
2024
2023
24/23
in Millionen €
Veränderung
Cash Flow aus der
Geschäftstätigkeit
17.489
19.101
-1.612
Cash Flow aus der
Investitionstätigkeit
-8.439
-7.029
-1.410
Veränderung der verzinslichen
Wertpapiere und ähnlicher
Geldanlagen
700
-229
+929
Nutzungsrechte
-430
-328
-102
Übrige Anpassungen
-168
-199
+31
Free Cash Flow des
Industriegeschäfts
9.152
11.316
-2.164
Rechtliche Verfahren
(und damit zusammenhängende
Maßnahmen)
269
447
-178
Restrukturierungsmaßnahmen
101
-101
M&A-Transaktionen
-144
+144
Bereinigter Free Cash Flow
des Industriegeschäfts
9.421
11.720
-2.299
Die im Cash Flow aus der Investitionstätigkeit enthalte-
nen Zahlungsströme aus dem Kauf und Verkauf
verzinslicher Wertpapiere und ähnlicher Geldanlagen
werden herausgerechnet, da diese Wertpapiere der
Liquidität zugeordnet sind und deren Veränderung
daher nicht Bestandteil des Free Cash Flows des
Industriegeschäfts ist. Demgegenüber werden Effekte
im Zusammenhang mit der Abbildung der Nutzungs-
rechte, die aus der Leasingnehmerbilanzierung
resultieren und im Wesentlichen zahlungsunwirksam
sind, im Free Cash Flow des Industriegeschäfts
berücksichtigt. Die übrigen Anpassungen betreffen die
Effekte aus der Finanzierung konzerninterner Händler
sowie Effekte aus konzerninternen Geldanlagen.
Darüber hinaus werden die im Cash Flow aus der
Finanzierungstätigkeit auszuweisenden Zahlungsströme
im Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Veräuße-
rung von Anteilen an Tochterunternehmen ohne
Beherrschungsverlust im Free Cash Flow des Industrie-
geschäfts berücksichtigt.
Der Free Cash Flow des Industriegeschäfts belief sich
im Jahr 2024 auf 9,2 Mrd. € und lag damit leicht unter
dem Niveau des Vorjahreswerts von 11,3 Mrd. €.
Der Rückgang des Free Cash Flows im Industrie-
geschäft um 2,2 Mrd. € auf 9,2 Mrd. € gegenüber dem
Vorjahr ist insbesondere geprägt durch den Rückgang
des um nicht zahlungswirksame Effekte korrigierten
Ergebnisses vor Ertragsteuern im Industriegeschäft.
Gegenläufig wirkten entsprechend niedrigere gezahlte
Ertragsteuern im Vergleich zum Vorjahreszeitraum.
Weiterhin beeinflussten höhere Investitionen in
immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen den
Free Cash Flow des Industriegeschäfts negativ.
Gegenläufig resultierte in den vermieteten Fahrzeugen
ein positiver Effekt aus dem Operating Lease Portfolio
im Industriegeschäft, während im Vorjahr der Effekt
negativ war.
Aus der Entwicklung des Working Capitals resultierte
im Berichtszeitraum ein weiterer positiver Effekt, im
Wesentlichen bedingt durch einen Abbau der Vorräte,
verglichen mit einem Vorratsaufbau im Vorjahreszeit-
raum. Gegenläufig wirkte ein Rückgang der Verbindlich-
keiten aus Lieferungen und Leistungen, welche im
Vorjahr noch angestiegen waren.
Im Vorjahreszeitraum war der Free Cash Flow durch
höhere Zahlungen infolge der im Jahr 2020 mit einigen
US-Behörden geschlossenen Vergleiche über die
Beilegung zivil- und umweltrechtlicher Ansprüche im
Zusammenhang mit Emissionskontrollsystemen
bestimmter Dieselfahrzeuge sowie durch Zahlungen im
Zusammenhang mit Restrukturierungsmaßnahmen
belastet.
In den Bereinigungen aus rechtlichen Verfahren sind
Zahlungen des Industriegeschäfts enthalten, die
im Zusammenhang mit laufenden behördlichen und
gerichtlichen Verfahren und den damit zusammen-
hängenden Maßnahmen betreffend Mercedes-Benz
Dieselfahrzeuge stehen. Die Bereinigungen aus
Restrukturierungsmaßnahmen beinhalteten im Vor-
jahreszeitraum Zahlungen für die Personalkosten-
optimierungsprogramme. Die Bereinigungen aus
M&A-Transaktionen umfassten im Vorjahr den
Zahlungsmittelzufluss aus der Kaufpreiszahlung für die
Veräußerung von Anteilen an der Mercedes-Benz Grand
Prix Ltd. Insgesamt belief sich der bereinigte Free Cash
Flow des Industriegeschäfts auf 9,4 (2023: 11,7) Mrd. €.
Free Cash Flow der Mercedes-Benz Group
Im Jahr 2024 führte der Free Cash Flow der
Mercedes-Benz Group zu einem Mittelzufluss von 9,4
(2023: 6,7) Mrd. €. Der Anstieg des Free Cash Flows der
Mercedes-Benz Group ist insbesondere durch das
gegenüber dem Vorjahr deutlich geringer angestiegene
Leasing- und Absatzfinanzierungsgeschäft von
Mercedes-Benz Mobility verursacht. Gegenläufig wirkt
ein im Vergleich zum Vorjahr geringerer Free Cash Flow
des Industriegeschäfts.
Cash Flow aus der Finanzierungstätigkeit der
Mercedes-Benz Group
Aus dem Cash Flow aus der Finanzierungstätigkeit
(vgl. verkürzte Kapitalflussrechnung) resultierte im
Berichtszeitraum ein Mittelabfluss von 10,8 (2023:
8,4) Mrd. €. Der höhere Mittelabfluss im Vergleich zur
Vorjahresperiode ist im Wesentlichen auf die im
Berichtszeitraum wirkenden Zahlungen von 4,8 (2023:
1,9) Mrd. € im Rahmen der Aktienrückkaufprogramme
zurückzuführen. Gegenläufig wirkte eine im Vergleich
zum Vorjahr höhere Nettorefinanzierung.
CFBIT und Cash Conversion Rate der
automobilen Segmente
Der CFBIT der automobilen Segmente leitet sich aus
dem EBIT und der Veränderung der Net Assets ab und
enthält auch die Zugänge der Nutzungsrechte. In der
Zeile »Übrige« wirken im Wesentlichen die Dividenden
der at-equity bilanzierten Finanzinvestitionen, die
Auszahlungen für die Begleichung von in Vorjahren
ergebniswirksam aufgebauten Verbindlichkeiten und
Rückstellungen sowie die Korrektur im EBIT ent-
haltener, nicht zahlungswirksamer Erträge und Auf-
wendungen.
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Überleitung des
EBIT für Mercedes-Benz Cars und Mercedes-Benz Vans
zum CFBIT des jeweiligen Segments. Darüber hinaus
werden die Überleitung vom CFBIT zum bereinigten
CFBIT sowie die bereinigte Cash Conversion Rate
dargestellt.
Mercedes-Benz Cars erzielte eine bereinigte Cash
Conversion Rate von 1,0 (2023: 0,9) und Mercedes-
Benz Vans eine bereinigte Cash Conversion Rate von
1,0 (20231,0).
Überleitung vom EBIT zum bereinigten CFBIT
Mercedes-Benz Cars
Mercedes-Benz Vans
2024
2023
2024
2023
in Millionen €
EBIT
8.460
14.224
2.932
3.138
Veränderung im
Working Capital
-470
-1.095
-43
-340
Nettofinanz-
investitionen
134
514
61
-29
Nettoinvestitionen in
Sachanlagen und
immaterielle
Vermögenswerte
-7.636
-7.453
-1.173
-725
Abschreibungen/
Wertminderungen
6.138
6.125
520
420
Übrige
2.337
21
408
353
CFBIT
8.963
12.336
2.705
2.817
Rechtliche Verfahren
(und damit
zusammenhängende
Maßnahmen)
132
251
133
198
Restrukturierungs-
maßnahmen
92
3
M&A-Transaktionen
-144
Bereinigter CFBIT
9.095
12.535
2.838
3.018
Bereinigtes EBIT
8.677
14.252
2.825
3.063
Bereinigte Cash
Conversion Rate1
1,0
0,9
1,0
1,0
1 Die bereinigte Cash Conversion Rate berechnet sich aus dem Verhältnis von
bereinigtem CFBIT zu bereinigtem EBIT.
Neben der Ableitung auf Grundlage der veröffentlich-
ten Cash Flows aus der Geschäfts- und Investitions-
tätigkeit kann der Free Cash Flow des Industrie-
geschäfts auf Basis der Cash Flows vor Zinsen und
Steuern (CFBIT) der automobilen Segmente abgeleitet
werden. Die Überleitung vom CFBIT der automobilen
Segmente zum Free Cash Flow des Industriegeschäfts
umfasst die Summe der erhaltenen und gezahlten
Ertragsteuern und Zinsen des Industrie-geschäfts. Die
übrigen Überleitungsposten beinhalten insbesondere
Eliminierungen zwischen den Segmenten sowie
Sachverhalte, die dem Industriegeschäft zuzuordnen
sind, aber nicht von den automobilen Segmenten
verantwortet werden.
Überleitung vom CFBIT zum Free Cash Flow des Industriegeschäfts
2024
2023
in Millionen €
CFBIT Mercedes-Benz Cars
8.963
12.336
CFBIT Mercedes-Benz Vans
2.705
2.817
Gezahlte/erstattete Ertragsteuern
-3.894
-4.807
Gezahlte/erhaltene Zinsen
629
324
Übrige Überleitungsposten
749
646
Free Cash Flow des Industriegeschäfts
9.152
11.316
Nettoliquidität und Nettoverschuldung
Wie aus der nachfolgenden Tabelle ersichtlich,
errechnet sich die Nettoliquidität des Industrie-
geschäfts als Summe der bilanziell ausgewiesenen
Zahlungsmittel, Zahlungsmitteläquivalente und der
in das Liquiditätsmanagement einbezogenen ver-
zinslichen Wertpapiere und ähnlicher Geldanlagen
abzüglich des Rückzahlungsbetrags der Finanzierungs-
verbindlichkeiten.
Nettoliquidität des Industriegeschäfts
31. Dezember
2024
2023
24/23
(angepasst)
in Millionen €
Veränderung
Zahlungsmittel und
Zahlungsmitteläquivalente
11.525
13.117
-1.592
Verzinsliche Wertpapiere und
ähnliche Geldanlagen
6.874
5.948
+926
Liquidität
18.399
19.065
-666
Finanzierungs-
verbindlichkeiten1
13.437
12.899
+538
Verbindlichkeiten aus der
Refinanzierung interner
Händler
-59
-169
+110
Marktbewertung und Wäh-
rungsabsicherung für Finanzie-
rungsverbindlichkeiten
-360
-726
+366
Finanzierungsverbindlich-
keiten (nominal)
13.018
12.004
+1.014
Nettoliquidität
31.417
31.069
+348
1 Der Ausweis der Finanzierungsverbindlichkeiten wurde angepasst (siehe Anmerkung 1
des Konzernabschlusses im Kapitel »Konzernanhang«).
Soweit die konzerninterne Refinanzierung des
Finanzdienstleistungsgeschäfts durch Gesellschaften
des Industriegeschäfts erfolgt, wird diese bei der
Ermittlung der Verschuldung des Industriegeschäfts
über eine Eliminierung in den Finanzierungsverbind-
lichkeiten berücksichtigt. Dies führt sowohl im
Berichtsjahr als auch im Vorjahr zu negativen Finan-
zierungsverbindlichkeiten im Industriegeschäft, sodass
die Finanzierungsverbindlichkeiten in der Tabelle
»Nettoliquidität des Industriegeschäfts« mit einem
positiven Effekt auf die Nettoliquidität ausgewiesen
werden.
Seit dem 31. Dezember 2023 erhöhte sich die Netto-
liquidität des Industriegeschäfts um 0,3 Mrd. €
auf 31,4 Mrd. €. Der Anstieg ist insbesondere auf den
positiven Free Cash Flow des Industriegeschäfts
zurückzuführen. Sonstige positive Effekte resultierten
insbesondere aus zahlungswirksamen Transaktionen
mit Gesellschaften des Finanzdienstleistungsgeschäfts.
Gegenläufig wirkte die Zahlung der Dividende an die
Aktionäre der Mercedes-Benz Group AG sowie
Zahlungen im Rahmen der Aktienrückkaufprogramme.
Die auf Konzernebene vor allem aus der Refinanzierung
des Leasing- und Absatzfinanzierungsgeschäfts resul-
tierende Nettoverschuldung erhöhte sich gegenüber
dem 31. Dezember 2023 um 3,5 Mrd. € auf 90,9 Mrd. €.
Die Ableitung der Nettoverschuldung ist in der
folgenden Tabelle dargestellt. Seit dem 31. Dezember
2023 reduzierten sich die Zahlungsmittel und Zahlungs-
mitteläquivalente unter Berücksichtigung von Wechsel-
kurseffekten um 1,5 Mrd. €.
Diese sind in unwesentlichem Umfang aufgrund von
Devisenverkehrskontrollen verfügungsbeschränkt
(siehe Anmerkung 1 und Anmerkung 29 des Konzern-
abschlusses im Kapitel »Konzernanhang«). Die
Liquidität, die zusätzlich die verzinslichen Wertpapiere
und ähnliche Geldanlagen umfasst, reduzierte sich um
0,6 Mrd. € auf 22,2 Mrd. €.
Nettoverschuldung der Mercedes-Benz Group
31. Dezember
2024
2023
24/23
(angepasst)
in Millionen €
Veränderung
Zahlungsmittel und
Zahlungsmitteläquivalente
14.516
15.972
-1.456
Verzinsliche Wertpapiere und
ähnliche Geldanlagen
7.730
6.858
+872
Liquidität
22.246
22.830
-584
Finanzierungs-
verbindlichkeiten1
-112.825
-109.517
-3.308
Marktbewertung und
Währungsabsicherung
für Finanzierungs-
verbindlichkeiten
-359
-720
+361
Finanzierungsverbindlich-
keiten (nominal)
-113.184
-110.237
-2.947
Nettoverschuldung
-90.938
-87.407
-3.531
1 Der Ausweis der Finanzierungsverbindlichkeiten wurde angepasst (siehe Anmerkung 1
des Konzernabschlusses im Kapitel »Konzernanhang«).
Eventualverbindlichkeiten und sonstige finanzielle
Verpflichtungen
Zum 31. Dezember 2024 betrug der bestmögliche
Schätzwert der Eventualverbindlichkeiten 2,8 (2023:
2,6) Mrd. €.
Im Rahmen seiner gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
ging der Konzern zudem sonstige finanzielle Ver-
pflichtungen ein, die über die in der Konzernbilanz
zum 31. Dezember 2024 ausgewiesenen Verbindlich-
keiten hinausgehen. Diese betreffen vertragliche
Verpflichtungen zum Erwerb immaterieller Vermögens-
werte, von Sachanlagen und vermieteten Gegenstän-
den sowie unwiderrufliche Kreditzusagen.
Detaillierte Informationen zu Eventualverbindlichkeiten
und sonstigen finanziellen Verpflichtungen können
der Anmerkung 31 des Konzernabschlusses im Kapitel
»Konzernanhang« entnommen werden.
Refinanzierung
Die von der Mercedes-Benz Group im Jahr 2024
durchgeführten Finanzierungen dienten vor allem der
Refinanzierung des Leasing- und Absatzfinanzierungs-
geschäfts. Die Mercedes-Benz Group nutzte dafür
ein breites Spektrum unterschiedlicher Finanzierungs-
instrumente in verschiedenen Währungen und Märkten.
Diese beinhalten Bankkredite, kurzfristige Schuld-
verschreibungen im Geldmarkt (Commercial Paper),
Anleihen, Schuldscheindarlehen sowie die Verbriefung
von Forderungen des Finanzdienstleistungsgeschäfts
(Asset Backed Securities).
Für längerfristige Mittelaufnahmen am Kapitalmarkt
existieren verschiedene Emissionsprogramme. Dazu
zählt beispielsweise das 70 Mrd. € umfassende »Euro
Medium Term Notes (EMTN)«-Programm, unter dem
die Mercedes-Benz Group AG und mehrere Tochter-
unternehmen Anleihen in verschiedenen Währungen
emittieren können. Daneben bestehen weitere, im
Vergleich zum EMTN-Programm jedoch deutlich
kleinere, lokale Kapitalmarktprogramme. Derartige
Programme ermöglichen eine flexible, wiederholte
Inanspruchnahme der Kapitalmärkte.
Die Situation an den Anleihemärkten wurde im
Berichtsjahr maßgeblich durch Themen wie Inflation
und Zinsvolatilität sowie Zentralbankentscheidungen
beeinflusst.
Im Berichtszeitraum deckte der Konzern seinen
Refinanzierungsbedarf unter anderem durch die
Emission von Anleihen. Wie aus nachstehender Tabelle
ersichtlich, sind darunter jeweils sogenannte Bench-
mark-Emissionen (syndizierte Anleihen mit hohem
Nominalvolumen) durch die Mercedes-Benz Finance
North America LLC im US-Dollar-Raum und die
Mercedes-Benz International Finance B.V. im Euroraum.
Benchmark-Emissionen
Emittenten
Volumen
Monat der
Emission
Fälligkeit
Mercedes-Benz Finance
North America LLC
1.350 Mio. USD
01.2024
01.2026
800 Mio. USD
01.2024
01.2027
850 Mio. USD
01.2024
01.2029
750 Mio. USD
01.2024
01.2034
1.500 Mio. USD
08.2024
07.2026
700 Mio. USD
08.2024
08.2027
850 Mio. USD
08.2024
08.2029
450 Mio. USD
08.2024
08.2034
600 Mio. USD
11.2024
11.2026
1.250 Mio. USD
11.2024
11.2027
600 Mio. USD
11.2024
11.2029
Mercedes-Benz
International Finance B.V.
850 Mio. EUR
01.2024
07.2027
850 Mio. EUR
01.2024
01.2032
850 Mio. EUR
05.2024
09.2027
1.150 Mio. EUR
05.2024
11.2030
Im Jahr 2024 führte der Konzern zudem Commercial-
Paper-Emissionen durch.
Zudem konnten im Berichtszeitraum Asset-Backed-
Securities (ABS)-Transaktionen mit einem
Gesamtfinanzierungsvolumen von umgerechnet 14,0
(2023: 10,4) Mrd. € durchgeführt werden. Die ABS-
Transaktionen wurden in Deutschland, USA, Groß-
britannien, China, Australien, Japan, Kanada und Italien
durchgeführt und umfassen sowohl neue als auch
verlängerte Finanzierungsgeschäfte.
Eine weitere wichtige Säule der Refinanzierung waren
auch im Jahr 2024 Bankkredite. Diese Kredite wurden
sowohl von global agierenden als auch von national
operierenden Banken bereitgestellt.
Im Juni 2024 wurde die syndizierte Kreditlinie über
11 Mrd. € in gleicher Höhe mit einem Konsortium
an Banken erneuert. Eine Inanspruchnahme ist zum
Stichtag nicht erfolgt.
Zum 31. Dezember 2024 betrugen die in der Konzern-
bilanz ausgewiesenen gesamten Finanzierungsverbind-
lichkeiten 112,8 (2023: 109,4) Mrd. €. Diese entfallen
überwiegend auf die folgenden Währungen: 39 % auf
Euro, 32 % auf US-Dollar und 10 % auf chinesische
Renminbi.
Die Buchwerte der wesentlichen Refinanzierungs-
instrumente sowie die volumengewichteten
Durchschnittszinssätze sind in nachfolgender Tabelle
dargestellt.
Refinanzierungsinstrumente
Durchschnittszinssätze
Buchwerte
31. Dezember
31. Dezember
2024
2023
2024
2023
(angepasst)
in %
in Millionen €
Anleihen und
Verbindlichkeiten
aus ABS-
Transaktionen1
3,70
3,46
81.085
71.807
Verbindlichkeiten
gegenüber
Kreditinstituten1
5,05
4,57
26.315
25.473
Einlagen aus
Direktbank-
geschäft1
4,15
2,19
1.557
5.773
1 Der Ausweis der Finanzierungsverbindlichkeiten wurde angepasst (siehe Anmerkung 1
des Konzernabschlusses im Kapitel »Konzernanhang«).
Detaillierte Informationen zu den Beträgen und Lauf-
zeiten der wesentlichen Posten der Finanzierungs-
verbindlichkeiten können den Anmerkungen 25 und 33
des Konzernabschlusses im Kapitel »Konzernanhang«
entnommen werden. Anmerkung 33 des Konzern-
anhangs gibt zudem Auskunft über die Fälligkeiten der
übrigen finanziellen Verbindlichkeiten.
Rating
Das Kreditrating der Mercedes-Benz Group AG blieb
im Jahr 2024 bei allen von uns zum 31. Dezember 2024
beauftragten Ratingagenturen unverändert. S&P Global
Ratings (S&P), Moody’s Ratings (Moody’s) und Morning-
star DBRS (DBRS) bestätigten im Jahresverlauf ihre
Langfrist- und Kurzfristratings für den Konzern. Damit
hatte die Mercedes-Benz Group zum Jahresende 2024
bei den drei Agenturen einen »stabilen« Ratingausblick.
Das starke Single-A-Rating des Konzerns begünstigte
erneut unsere Refinanzierung auf den internationalen
Geld- und Kapitalmärkten.
Rating
Ende 2024
Ende 2023
Langfristiges Rating
S&P
A
A
Moody’s
A2
A2
DBRS
A
A
Kurzfristiges Rating
S&P
A-1
A-1
Moody’s
P-1
P-1
DBRS
R-1 (low)
R-1 (low)
Für das ESG-Rating sind vor allem Morgan Stanley
Capital International (MSCI ESG), Sustainalytics,
Institutional Shareholder Services (ISS ESG) oder CDP
(ehemals Carbon Disclosure Project) wichtige Akteure
am Kapitalmarkt und dienen Finanzinstituten im
nachhaltigkeitsorientierten Investitionsprozess als
zusätzliche Entscheidungshilfe.
Bei den ESG-Ratingagenturen MSCI ESG, Sustainalytics
und ISS ESG liegt die Mercedes-Benz Group im
vorderen Feld der im Automobilsektor bewerteten
Unternehmen. Im Berichtsjahr wurde die Mercedes-
Benz Group bei Sustainalytics erneut mit »Low Risk«
und bei MSCI ESG mit einem A-Rating bewertet. Bei
ISS ESG erhielt die Mercedes-Benz Group mit einem
C+-Rating eine Prime-Einstufung. Zudem nahm die
Mercedes-Benz Group auch im Berichtsjahr wieder am
CDP-Klimafragebogen und am CDP-Wasserfragebogen
teil.
Vermögenslage
Die Bilanzsumme des Konzerns lag mit 265,0 Mrd. €
auf dem Niveau des Vorjahres (2023: 263,0 Mrd. €); die
Wechselkurseffekte betrugen 3,7 Mrd. €.
Verkürzte Konzernbilanz
Mercedes-Benz Group
Industriegeschäft
Mercedes-Benz Mobility
31. Dezember
31. Dezember
31. Dezember
2024
2023
2024
2023
2024
2023
(angepasst)
(angepasst)
in Millionen €
Aktiva
Immaterielle Vermögenswerte
19.436
17.593
18.877
17.022
559
571
Sachanlagen einschließlich Nutzungsrechte
26.537
26.090
26.210
25.797
327
293
Vermietete Gegenstände
45.220
41.712
14.698
14.445
30.522
27.267
Forderungen aus Finanzdienstleistungen1
87.867
89.019
-119
-81
87.986
89.100
At-equity bewertete Finanzinvestitionen
12.786
13.104
12.461
12.896
325
208
Vorräte1
26.234
26.486
25.786
26.126
448
360
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
6.973
7.281
6.418
6.585
555
696
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
14.511
15.962
11.524
13.107
2.987
2.855
Verzinsliche Wertpapiere und ähnliche Geldanlagen
7.730
6.858
6.874
5.948
856
910
Übrige finanzielle Vermögenswerte
5.888
7.939
-10.436
-5.680
16.324
13.619
Sonstige Vermögenswerte
11.668
10.183
3.393
1.005
8.275
9.178
Zur Veräußerung bestimmte Vermögenswerte
160
795
73
795
87
Summe Aktiva
265.010
263.022
115.759
117.965
149.251
145.057
1 Die Vorjahreswerte wurden nach IAS 8 korrigiert. Weitere Informationen sind in Anmerkung 3 des Konzernabschlusses im Kapitel »Konzernanhang« enthalten.
Mercedes-Benz Group
Industriegeschäft
Mercedes-Benz Mobility
31. Dezember
31. Dezember
31. Dezember
2024
2023
2024
2023
2024
2023
(angepasst)
(angepasst)
(angepasst)
in Millionen €
Passiva
Eigenkapital
93.630
92.816
80.268
79.802
13.362
13.014
Rückstellungen
15.972
16.390
15.218
15.565
754
825
Finanzierungsverbindlichkeiten1
112.798
109.431
-13.399
-12.985
126.197
122.416
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen1
11.312
12.705
10.104
11.502
1.208
1.203
Übrige finanzielle Verbindlichkeiten1
5.561
5.999
3.053
3.230
2.508
2.769
Vertrags- und Rückerstattungsverbindlichkeiten
11.246
10.391
10.935
10.084
311
307
Sonstige Schulden1
14.445
15.066
9.599
10.543
4.846
4.523
Zur Veräußerung bestimmte Schulden
46
224
-19
224
65
Summe Passiva
265.010
263.022
115.759
117.965
149.251
145.057
1 Für eine besser geeignete Darstellung erfolgten Umgliederungen zwischen den Bilanzpositionen. Die Umgliederungen sind in Anmerkung 1 des Konzernabschlusses im Kapitel »Konzernanhang« beschrieben.
Der Anteil der kurzfristigen Vermögenswerte an der
Bilanzsumme lag mit 38 % leicht unter dem Niveau des
Vorjahres von 40 %. Der Anteil der kurzfristigen
Schulden an der Bilanzsumme lag mit 28 % unter dem
Niveau des Vorjahres von 32 %.
Bilanzstruktur Mercedes-Benz Group
in Milliarden €
Aktiva
Passiva
                                   
Langfristige
Vermögenswerte
Kurzfristige
Vermögenswerte
davon Liquidität
Eigenkapital
Langfristige
Schulden1
Kurzfristige
Schulden1
265
263
265
263
2023
2024
1 Die Vorjahreswerte wurden nach IAS 8 korrigiert. Weitere Informationen sind in
Anmerkung 3 des Konzernabschlusses im Kapitel »Konzernanhang« enthalten.
Vor Eliminierungen zwischen den Segmenten entfallen
149,3 (2023: 145,1) Mrd. € der Bilanzsumme auf
Mercedes-Benz Mobility. Eliminierungen konzern-
interner Beziehungen zwischen dem Industriegeschäft
und Mercedes-Benz Mobility in Bezug auf die Bilanz
werden dem Industriegeschäft zugeordnet. Die aus-
gewiesene Größe des Industriegeschäfts wird dadurch
ermittelt, dass grundsätzlich die unkonsolidierte
Bilanzsumme von Mercedes-Benz Mobility von der
konsolidierten Bilanzsumme des Konzerns subtrahiert
wird. Somit sind konzerninterne Sachverhalte im
Verhältnis zwischen dem Industriegeschäft und
Mercedes-Benz Mobility grundsätzlich Mercedes-Benz
Mobility zugeordnet und in deren Bilanz enthalten.
Durch diese Darstellungsweise wird die Bilanzsumme
des Industriegeschäfts gemindert. Daraus folgt, dass
der Anteil der Bilanzsumme von Mercedes-Benz
Mobility an der Konzernbilanz höher ausgewiesen wird,
als dies bei einer konsolidierten Darstellung von
Mercedes-Benz Mobility der Fall wäre.
Aktiva
Die immateriellen Vermögenswerte von 19,4 (2023:
17,6) Mrd. € beinhalten insbesondere 17,2 (2023:
15,1) Mrd. € aktivierte Entwicklungskosten. Von den
Entwicklungskosten entfiel ein Anteil von 15,6 (2023:
14,0) Mrd. € auf das Segment Mercedes-Benz Cars und
1,6 (2023: 1,1) Mrd. € auf das Segment Mercedes-Benz
Vans. Die im Berichtsjahr aktivierten Entwicklungs-
kosten lagen bei 4,1 (2023: 3,8) Mrd. € und entsprechen
einem Anteil von 43 (2023 : 38) % an den gesamten
Forschungs- und Entwicklungsleistungen des Konzerns.
Der Anstieg der aktivierten Entwicklungskosten ist
im Wesentlichen auf Entwicklungsleistungen für die
auf die Elektromobilität ausgerichteten Plattform-
generationen zurückzuführen.
Die Sachanlagen lagen mit 26,5 (2023: 26,1) Mrd. € auf
dem Niveau des Vorjahres.
Die vermieteten Gegenstände und Forderungen aus
Finanzdienstleistungen erhöhten sich insgesamt auf
133,1 (2023: 130,7) Mrd. €; währungsbereinigt war ein
Rückgang von 0,3 Mrd. € zu verzeichnen. Der Anstieg
des Operating Lease Portfolios, insbesondere in den
USA und in Europa, überkompensierte den Rückgang
des Finance Lease Portfolios, insbesondere in China.
Der Anteil des Leasing- und Absatzfinanzierungs-
geschäfts an der Bilanzsumme lag mit 50 % auf dem
Vorjahresniveau.
Die at-equity bewerteten Finanzinvestitionen
verringerten sich auf 12,8 (2023: 13,1) Mrd. €. Diese
umfassen insbesondere die Buchwerte der Beteili-
gungen an der Daimler Truck Holding AG und Beijing
Benz Automotive Co., Ltd.
Die Vorräte reduzierten sich von 26,5 Mrd. € auf
26,2 Mrd. €. Der Anteil an der Bilanzsumme lag mit 10 %
auf dem Vorjahresniveau. Der Rückgang betrifft
insbesondere die Fertigerzeugnisse, Ersatzteile und
Waren mit 0,3 Mrd. €.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
lagen mit 7,0 Mrd. € leicht unter dem Vorjahreswert von
7,3 Mrd. €.
Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
reduzierten sich gegenüber dem 31. Dezember 2023 um
1,5 Mrd. € auf 14,5 Mrd. €.
Im Rahmen des Liquiditätsmanagements stiegen
die verzinslichen Wertpapiere und ähnliche Geld-
anlagen gegenüber dem 31. Dezember 2023 von
6,9 Mrd. € auf 7,7 Mrd. € an. Sie beinhalten die der
Liquidität zugeordneten Schuldtitel, die im Wesent-
lichen auf einem aktiven Markt gehandelt werden.
Die Schuldtitel weisen in der Regel ein externes Rating
von A oder besser aus.
Die übrigen finanziellen Vermögenswerte, die vor
allem aus derivativen Finanzinstrumenten, Eigen- und
Fremdkapitalanteilen, Anteilen an nicht konsolidierten
Tochterunternehmen sowie Krediten und sonstigen
Forderungen gegen Dritte bestehen, reduzierten sich
gegenüber dem 31. Dezember 2023 von 7,9 Mrd. € auf
5,9 Mrd. €. Der Rückgang ist im Wesentlichen auf die
Reduzierung der positiven Marktwerte derivativer
Finanzinstrumente zurückzuführen.
Die sonstigen Vermögenswerte erhöhten sich auf
11,7 (2023: 10,2) Mrd. € im Wesentlichen durch die
positive Entwicklung der Aktivposten aus leistungs-
basierten Pensionsplänen. Des Weiteren beinhalten die
sonstigen Vermögenswerte latente Steuern sowie
Steuererstattungsansprüche.
Die zur Veräußerung bestimmten Vermögenswerte
von 0,2 Mrd. € beziehen sich auf die Retail-Aktivitäten
in Polen im Rahmen der Veräußerung von Vertriebs-
gesellschaften und Retail-Aktivitäten im europäischen
Ausland sowie auf die geplante Veräußerung des
Finanzierungsportfolios in Österreich.
Passiva
Das Eigenkapital des Konzerns erhöhte sich gegenüber
dem 31. Dezember 2023 von 92,8 Mrd. € auf
93,6 Mrd. €. Der Anteil an der Bilanzsumme lag mit
35 % auf dem Vorjahresniveau. Der leichte Anstieg des
Eigenkapitals resultierte aus dem positiven Ergebnis
des Konzerns, gegenläufig wirkten die an die Aktionäre
der Mercedes-Benz Group AG ausgeschüttete Divi-
dende von 5,5 Mrd. € und der im Rahmen der Aktien-
rückkaufprogramme erfolgte Erwerb eigener Aktien
von 4,7 Mrd. €. Die in den Jahren 2024 und 2023
zurückgekauften Aktien wurden zum Ende des
Berichtsjahres eingezogen. Das den Aktionären der
Mercedes-Benz Group AG zustehende Eigenkapital
erhöhte sich entsprechend auf 92,6 (2023: 91,8) Mrd. €.
Die Eigenkapitalquote des Konzerns lag mit 33,8 %
leicht über dem Niveau des Vorjahres von 33,2 %; für
das Industriegeschäft belief sich die Eigenkapitalquote
auf 65,8 (2023: 63,0) %. Dabei ist zu berücksichtigen,
dass die Eigenkapitalquoten 2023 und 2024 um die
tatsächliche beziehungsweise vorgeschlagene
Dividendenzahlung bereinigt sind.
Die Rückstellungen lagen mit 16,0 Mrd. € leicht
unter dem Vorjahreswert von 16,4 Mrd. €; der Anteil an
der Bilanzsumme lag mit 6 % auf dem Niveau des
Vorjahres.
Die Finanzierungsverbindlichkeiten lagen mit
112,8 Mrd. € über dem Niveau des Vorjahres von
109,4 Mrd. €. Von den Finanzierungsverbindlichkeiten
entfielen 56 % auf Anleihen, 23 % auf Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten, 16 % auf Verbindlichkeiten
aus ABS-Transaktionen sowie 1 % auf Einlagen aus dem
Direktbankgeschäft. Der Anstieg ist im Wesentlichen
auf gestiegene Anleihevolumen und ABS-Transaktionen
in Nordamerika zurückzuführen. Gegenläufig wirkte
ein Rückgang der Einlagen aus dem Direktbankgeschäft
im Zusammenhang mit der Einstellung des Einlagen-
geschäfts mit Privatkunden bis Ende 2024. Die am
31. Dezember 2024 vorhandenen Finanzierungsver-
bindlichkeiten dienen im Wesentlichen dem Refinan-
zierungsbedarf des Leasing- und Absatzfinanzierungs-
geschäfts.
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen verringerten sich gegenüber dem
31. Dezember 2023 auf 11,3 (2023: 12,7) Mrd. €.
Die übrigen finanziellen Verbindlichkeiten lagen
bei 5,6 (2023: 6,0) Mrd. €. Sie umfassen vor allem
die Verbindlichkeiten aus Restwertgarantien, aus
Personalabrechnungen, aus derivativen Finanzinstru-
menten sowie erhaltenen Kautionen. Der Rückgang der
übrigen finanziellen Verbindlichkeiten ist im Wesent-
lichen auf geringere Verbindlichkeiten aus derivativen
Finanzinstrumenten zurückzuführen, deren Buchwert
aufgrund der Zins- und Wechselkursentwicklung
zurückgeht.
Die Vertrags- und Rückerstattungsverbindlichkeiten
lagen mit 11,2 Mrd. € über dem Vorjahreswert von
10,4 Mrd. €. Sie beinhalten insbesondere Verpflichtun-
gen aus Verkaufsgeschäften im Anwendungsbereich
des IFRS 15 sowie unrealisierte Umsätze aus Service-
und Wartungsverträgen und erweiterten Garantien. Der
Anstieg resultiert im Wesentlichen aus den Verpflich-
tungen aus Verkaufsgeschäften.
Die sonstigen Schulden von 14,4 (2023: 15,1) Mrd. €
beinhalten hauptsächlich latente Steuern, Steuer-
verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten.
Der Rückgang ist insbesondere auf niedrigere
Ertragsteuerverbindlichkeiten zurückzuführen.
Weitergehende Informationen zu den bilanzierten
Vermögenswerten, dem Eigenkapital und den Schulden
des Konzerns können der Konzernbilanz, der Entwick-
lung des Konzern-Eigenkapitals sowie den jeweiligen
Erläuterungen im Konzernabschluss entnommen
werden.
Net Assets
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Ableitung der
Net Assets für die Segmente Mercedes-Benz Cars und
Mercedes-Benz Vans. Dabei handelt es sich um
die operativen Vermögenswerte und Schulden, die von
den automobilen Segmenten zu verantworten sind.
Ableitung der Net Assets der automobilen Segmente
Mercedes-Benz Cars
Mercedes-Benz Vans
31. Dezember
31. Dezember
2024
2023
2024
2023
(angepasst)
in Millionen €
Immaterielle Vermögenswerte, im Wesentlichen Entwicklungskosten
17.048
15.537
1.823
1.476
Sachanlagen einschließlich Nutzungsrechte
23.849
23.894
2.332
1.907
Vorräte
22.836
23.226
2.981
3.011
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
5.382
5.504
1.030
1.080
Übrige Segmentvermögenswerte
23.250
25.274
3.244
3.012
Segmentvermögenswerte
92.365
93.435
11.410
10.486
davon zur Veräußerung bestimmte Vermögenswerte
52
657
15
98
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen1
8.848
10.124
1.260
1.379
Übrige Segmentschulden1
42.136
41.544
8.542
7.853
Segmentschulden
50.984
51.668
9.802
9.232
davon zur Veräußerung bestimmte Schulden
17
102
3
18
Net Assets
41.381
41.767
1.608
1.254
1 Für eine besser geeignete Darstellung erfolgten Umgliederungen zwischen den Bilanzpositionen. Die Umgliederungen sind in Anmerkung 1 des Konzernabschlusses im Kapitel »Konzernanhang« beschrieben.
Mercedes-Benz Group AG (Kurzfassung nach HGB)
Ergänzend zur Berichterstattung über die Mercedes-
Benz Group wird im Folgenden der Jahresabschluss der
Mercedes-Benz Group AG im Jahr 2024 erläutert.
Der Jahresabschluss der Mercedes-Benz Group AG wird
nach den Regeln des deutschen Handelsgesetzbuchs
(HGB) sowie ergänzend nach den Regelungen des
Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt. Der Konzernab-
schluss folgt den International Financial Reporting
Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union
(EU) anzuwenden sind. Daraus resultieren Unterschiede
bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden.
Diese betreffen vor allem Rückstellungen, Finanz-
instrumente, Leasinggeschäfte und latente Steuern.
Der von der PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit dem uneinge-
schränkten Bestätigungsvermerk versehene Jahres-
abschluss der Mercedes-Benz Group AG ist auf
der Homepage der Mercedes-Benz Group unter
news/geschaeftsberichte/2024 verfügbar und wird
im Unternehmensregister veröffentlicht.
Die wirtschaftliche Lage der Mercedes-Benz Group AG
hängt im Wesentlichen von der Entwicklung ihrer
Tochterunternehmen ab. An den operativen Ergebnis-
sen der Tochterunternehmen partizipiert die Mercedes-
Benz Group AG über deren Ausschüttungen und
Ergebnisabführungen.
Für die Mercedes-Benz Group AG stellt der Jahres-
überschuss den bedeutsamsten Leistungsindikator dar.
Ertragslage
Der Jahresüberschuss liegt mit 8,6 Mrd. € deutlich
unter dem Vorjahresergebnis von 12,1 Mrd. €. Die im
Prognosebericht des Vorjahres genannten Erwartungen
konnten nicht erreicht werden. Ursächlich hierfür war
insbesondere das deutlich schlechter als erwartete
Finanzergebnis, da rückläufige Absatzentwicklungen
und eine schlechtere Preisdurchsetzung in Tochter-
unternehmen zu niedrigeren Ergebnissen als ursprüng-
lich erwartet führten.
Verkürzte Gewinn- und Verlustrechnung
der Mercedes-Benz Group AG
2024
2023
in Millionen €
Umsatzerlöse
1.395
1.415
Umsatzkosten
-1.382
-1.400
Allgemeine Verwaltungskosten
-644
-779
Sonstiges betriebliches Ergebnis
68
20
Operatives Ergebnis
-563
-744
Finanzergebnis
10.584
15.630
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
-1.449
-2.788
Jahresüberschuss
8.572
12.098
Einstellung in andere Gewinnrücklagen
-4.286
-6.049
Aufwand aus dem Wegfall des
rechnerischen Werts eigener Anteile
-83
Aufwand aus Erwerb und Wegfall eigener
Anteile
-4.916
Ertrag aus der Auflösung von anderen
Gewinnrücklagen
4.999
Bilanzgewinn
4.286
6.049
Die Mercedes-Benz Group AG erzielte Umsatzerlöse
im Wesentlichen aus der Erbringung von Dienstleistun-
gen für Konzernunternehmen von 1,4 (20231,4) Mrd. €.
Die Umsatzkosten lagen bei 1,4 (2023: 1,4) Mrd. € und
umfassten insbesondere Aufwendungen, die für die
Erbringung von Dienstleistungen für Konzernunter-
nehmen angefallen sind.
Die Verwaltungskosten beliefen sich auf 0,6 (2023:
0,8) Mrd. €.
Das Finanzergebnis reduzierte sich um 5,0 Mrd. € auf
10,6 Mrd. €. Der Rückgang des Finanzergebnisses
gegenüber dem Vorjahr ist im Wesentlichen auf ein
geringeres Beteiligungsergebnis zurückzuführen.
Ursächlich hierfür sind insbesondere geringere Ergeb-
nisabführungen der Tochterunternehmen und geringere
Dividenden von Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht.
Der Aufwand aus Steuern vom Einkommen und vom
Ertrag beträgt 1,4 (2023: 2,8) Mrd. €. Der Rückgang ist
auf das rückläufige steuerpflichtige operative Ergebnis
innerhalb des Organkreises zurückzuführen.
Vermögenslage
Die Bilanzsumme liegt mit 76,1 Mrd. € unter dem
Niveau des Vorjahres von 80,4 Mrd. €.
Verkürzte Bilanz der Mercedes-Benz Group AG
31. Dezember
2024
2023
in Millionen €
Aktiva
Anlagevermögen
39.637
40.630
Forderungen, Wertpapiere und sonstige
Vermögensgegenstände
29.719
32.945
Zahlungsmittel
6.552
6.592
Umlaufvermögen
36.271
39.537
Rechnungsabgrenzungsposten
189
217
Summe Aktiva
76.097
80.384
Passiva
Gezeichnetes Kapital
3.070
3.070
Rechnerischer Wert eigener Anteile
-83
Kapitalrücklage
11.480
11.480
Gewinnrücklagen
20.956
21.106
Bilanzgewinn
4.286
6.049
Eigenkapital
39.792
41.622
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche
Verpflichtungen
256
330
Übrige Rückstellungen
1.833
2.275
Rückstellungen
2.089
2.605
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen
227
246
Übrige Verbindlichkeiten
33.989
35.904
Verbindlichkeiten
34.216
36.150
Rechnungsabgrenzungsposten
7
Summe Passiva
76.097
80.384
Das Anlagevermögen verringerte sich infolge des
gesunkenen Finanzanlagevermögens um 1,0 Mrd. € auf
39,6 Mrd. €.
Die Forderungen, Wertpapiere und sonstigen
Vermögensgegenstände sanken im Vergleich zum
31. Dezember 2023 um 3,2 Mrd. € auf 29,7 Mrd. €.
Ursächlich hierfür ist der Rückgang der Forderungen
gegen verbundene Unternehmen von 4,4 Mrd. €,
bedingt durch geringere Forderungen aus Ergebnisab-
führungsverträgen. Gegenläufig erhöhten sich die
sonstigen Vermögensgegenstände von 1,2 Mrd. €,
insbesondere durch die Aufnahme von Festgeldan-
lagen, um 0,8 Mrd. €.
Das Eigenkapital nahm im Berichtsjahr um 1,8 Mrd. €
auf 39,8 Mrd. € ab. Der Rückgang des Eigenkapitals
resultiert aus der Dividendenzahlung von 5,5 Mrd. € an
die Aktionäre der Mercedes-Benz Group AG und aus
den im Geschäftsjahr abgeschlossenen Aktienrück-
kaufprogrammen. Der Kaufpreis der im Rahmen der
Aktienrückkaufprogramme erworbenen eigenen Anteile
von 6,8 Mrd. € (davon 2023: 1,8 Mrd. €) wurde mit den
frei verfügbaren Gewinnrücklagen verrechnet. Hierin
enthalten ist auch der rechnerische Wert der im Jahr
2023 erworbenen eigenen Anteile von 0,1 Mrd. €,
welcher zum 31. Dezember 2023 offen vom gezeich-
neten Kapital abgesetzt wurde. Infolge der Einziehung
ohne Kapitalherabsetzung entfällt die offene Absetzung
dieser Aktien. Die Angaben nach § 160 Abs. 1 Nr. 2 AktG
sind im Jahresabschluss der Mercedes-Benz Group AG
entsprechend den gesetzlichen Vorgaben enthalten.
Nachdem am 13. Dezember 2024 zurückgekaufte
eigene Aktien ohne Kapitalherabsetzung eingezogen
wurden, befinden sich zum 31. Dezember 2024 keine
eigenen Aktien im Bestand der Mercedes-Benz Group
AG. Gegenläufig wirkte der Jahresüberschuss des
Geschäftsjahres von 8,6 Mrd. €, aus dem 4,3 Mrd. € in
Übereinstimmung mit § 58 Abs. 2 AktG den Gewinn-
rücklagen zugeführt wurden. Die Eigenkapitalquote lag
zum Bilanzstichtag bei 52,3 (2023: 51,8) %.
Die Rückstellungen sanken um 0,5 Mrd. € auf
2,1 Mrd. €. Der Rückgang ergibt sich im Wesentlichen
aus dem Rückgang der Rückstellungen für drohende
Verluste aus derivativen Finanzinstrumenten sowie
geringeren Steuerrückstellungen.
Die Verbindlichkeiten sanken um 1,9 Mrd. € auf
34,2 Mrd. €. Die Veränderung ist überwiegend auf die
Tilgung von Anleihen von 1,5 Mrd. € und den Rückgang
der Verbindlichkeiten gegen verbundene Unternehmen
von 0,5 Mrd. €, bedingt durch geringere konzerninterne
Finanzverbindlichkeiten, zurückzuführen.
Finanzlage
In der Kapitalflussrechnung der Mercedes-Benz
Group AG nach HGB gelten in Abweichung zum DRS 21
folgende Ausnahmen: Dividenden von Tochterunter-
nehmen sowie konzerninterne Verrechnungen von
Dienstleistungen aus Zentralfunktionen werden im
Cash Flow aus der Geschäftstätigkeit dargestellt, auch
wenn sie mittels Cash-Pooling verrechnet werden.
Gleiches gilt für Kapitalerhöhungen und Kapitalrück-
zahlungen von Tochterunternehmen, die im Cash Flow
aus der Investitionstätigkeit ausgewiesen werden. Eine
gegenläufige Erfassung aus dem Cash-Pooling findet im
Cash Flow aus der Finanzierungstätigkeit statt.
Die Zahlungsmittel blieben mit 6,6 Mrd. € unverändert
im Vergleich zum Vorjahr und waren durch folgende
Entwicklungen beeinflusst:
Der Cash Flow aus der Geschäftstätigkeit wies im
Berichtsjahr einen Mittelabfluss von 0,0 (2023: 0,7)
Mrd. € auf. Der insbesondere aus Ertragsteuer-
zahlungen resultierende Mittelabfluss wurde durch
Dividenden der Tochterunternehmen und Beteiligungen
nahezu kompensiert. Der geringere Mittelabfluss
gegenüber dem Vorjahr lässt sich auf niedrigere
Steuerzahlungen zurückführen.
Aus dem Cash Flow aus der Investitionstätigkeit
ergab sich im Jahr 2024 ein Mittelabfluss von 0,4
(2023: 0,1) Mrd. €. Die Veränderung erklärt sich aus im
Rahmen des Liquiditätsmanagements vorgenommenen
Käufen und Verkäufen von Wertpapieren und Festgeld-
anlagen, aus denen ein Mittelabfluss von 1,1 Mrd. €
(2023: Nettozufluss von 0,1 Mrd. €) resultierte. Gegen-
läufig wirkten im Berichtsjahr höhere Mittelzuflüsse aus
Kapitalrückzahlungen und Verkäufen von Tochterunter-
nehmen und Beteiligungen.
Der Cash Flow aus der Finanzierungstätigkeit wies
im Berichtszeitraum einen Mittelzufluss von 0,4 (2023:
Mittelabfluss von 0,1) Mrd. € auf. Der Mittelzufluss
resultierte aus Rückflüssen von Tochterunternehmen
im Rahmen des zentralen Finanz- und Liquiditäts-
managements. Gegenläufig sind die Mittelabflüsse aus
Aktienrückkäufen und aus der Tilgung externer
Finanzierungsverbindlichkeiten gegenüber dem Vorjahr
gestiegen. Im Cash Flow aus der Finanzierungstätigkeit
ist die Dividendenzahlung an die Aktionäre der
Mercedes-Benz Group AG von 5,5 Mrd. € enthalten.
Prognosebericht
Entscheidend für die Vermögens-, Finanz- und Ertrags-
lage der Mercedes-Benz Group AG sind die wirtschaft-
liche Entwicklung und der Erfolg ihrer operativen
Tochterunternehmen, an deren Entwicklung sie über
Ergebnisabführungsverträge beziehungsweise Aus-
schüttungen partizipiert.
Aufgrund der Verflechtungen der Mercedes-Benz
Group AG mit den Konzerngesellschaften spiegeln die
im Kapitel »Prognosebericht« getätigten Aussagen
auch die Erwartungen der Muttergesellschaft wider.
Für das Jahr 2025 erwartet die Mercedes-Benz
Group AG einen Jahresüberschuss, der leicht unter dem
Niveau des Berichtsjahres liegt. Dies ist im Wesent-
lichen auf ein voraussichtlich niedrigeres Finanz-
ergebnis zurückzuführen.
Risiken und Chancen
Die Geschäftsentwicklung der Mercedes-Benz
Group AG hängt im Wesentlichen von der Entwicklung
ihrer weltweiten Tochterunternehmen ab und unterliegt
daher über die Ergebnisbeiträge der Tochterunter-
nehmen und Beteiligungen im Wesentlichen den
gleichen Risiken und Chancen wie der Konzern.
An den Risiken der Tochterunternehmen und Be-
teiligungen partizipiert die Mercedes-Benz Group AG
grundsätzlich entsprechend ihrer jeweiligen Be-
teiligungsquote. Die Risiken und Chancen des Konzerns
sind im »Risiko- und Chancenbericht« dargestellt.
Zusätzlich können Belastungen aus gesetzlichen oder
vertraglichen Haftungsverhältnissen (insbesondere
Finanzierungen) mit Tochterunternehmen und Be-
teiligungen, aus Abschreibungen auf Finanzanlagen
sowie aus Abschreibungen auf Finanzforderungen
gegen Tochterunternehmen und Beteiligungen
resultieren.
Gesamtaussage zum Geschäftsjah r
Mercedes-Benz Group
Die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der
Mercedes-Benz Group wurde im Jahr 2024 durch ein
verhaltenes makroökonomisches Umfeld und einen
harten Wettbewerb beeinflusst. Der prognostizierte
Umsatz, der zu Beginn des Jahres noch auf Vorjahres-
niveau erwartet wurde, wurde unterjährig angepasst
und lag zum Jahresende leicht unter dem Vorjahres-
wert.
Der Konzern erzielte im abgelaufenen Jahr ein EBIT,
das deutlich unter dem des Vorjahres lag. Zu Beginn
des Jahres war ein EBIT leicht unter Vorjahresniveau
erwartet worden. Die verschlechterte Preisdurch-
setzung und der leichte Absatzrückgang in Verbindung
mit dem unvorteilhaften Produkt- und Marktmix haben
diese Entwicklung beeinflusst und bereits unterjährig
zu einer Anpassung der Prognose geführt.
Der Free Cash Flow des Industriegeschäfts lag im
Jahr 2024 wie erwartet leicht unter dem sehr hohen
Vorjahreswert.
Mercedes-Benz Cars
Trotz der verbesserten Produktverfügbarkeit wirkten
sich die schwächeren gesamtwirtschaftlichen Rahmen-
bedingungen und der intensive Wettbewerb negativ
aus, sodass Absatz und Umsatz leicht unter dem
Niveau des Vorjahres lagen. Zu Jahresbeginn wurden
noch ein Absatz und Umsatz auf Vorjahresniveau
prognostiziert.
Der Absatz elektrifizierter Fahrzeuge ging insbesondere
infolge des wettbewerbsintensiven Marktumfelds auf
einen Anteil von 18,5 % zurück. Zu Jahresbeginn wurde
mit einem Anteil elektrifizierter Fahrzeuge zwischen 19
und 21 % gerechnet.
Das Segment hatte zu Beginn des Jahres eine berein-
igte Umsatzrendite zwischen 10 und 12 % erwartet. Das
sich insbesondere in der zweiten Jahreshälfte ver-
schlechternde makroökonomische Umfeld, vor allem in
China, führte zu einer bereinigten Umsatzrendite von
8,1 %. Damit bestätigte sich die Einschätzung aus dem
dritten Quartal des Jahres. Im dritten Quartal 2024
wurde eine Bandbreite zwischen 7,5 und 8,5 %
erwartet.
Die bereinigte Cash Conversion Rate lag mit 1,0 in der
zu Jahresbeginn prognostizierten Bandbreite.
Zu Beginn des Jahres wurde mit Sachinvestitionen
deutlich über dem Vorjahresniveau gerechnet. Durch
Effizienzmaßnahmen konnten die Sachinvestitionen
auf Vorjahresniveau gehalten werden.
Die Forschungs- und Entwicklungsleistungen bewegten
sich ebenfalls vor allem bedingt durch Initiativen
zur Senkung der Kosten leicht unter Vorjahresniveau.
Zu Jahresbeginn wurden noch Forschungs- und Ent-
wicklungsleistungen auf Vorjahresniveau prognostiziert.
Mercedes-Benz Vans
Mercedes-Benz Vans kann auf ein weiteres erfolg-
reiches Jahr zurückblicken.
Bedingt durch die gesunkene Nachfrage nach
Mercedes-Benz Transportern resultierten ein deutlich
niedrigerer Absatz und ein Umsatz leicht unter dem
Vorjahr. Der Absatz war bereits zu Jahresbeginn leicht
unter Vorjahresniveau erwartet worden; für den Umsatz
wurde mit einem Wert auf dem Niveau des Vorjahres
gerechnet.
Zu Jahresbeginn wurde mit einem Anteil elektrifizierter
Fahrzeuge zwischen 6 und 8 % gerechnet. Bereits
unterjährig wurde der erwartete Anteil elektrifizierter
Fahrzeuge aufgrund gesunkener Nachfrage in Europa
angepasst und lag zum Jahresende weltweit bei 4,8 %.
Zu Jahresbeginn wurde eine bereinigte Umsatzrendite
zwischen 12 und 14 % erwartet. Durch eine über-
zeugende Produktsubstanz, eine stabile Preisdurch-
setzung, einen sehr vorteilhaften Produktmix,
umfassende Initiativen zur Senkung der Kosten sowie
eine Steigerung der Produktivität wurde eine bereinigte
Umsatzrendite von 14,6 % erreicht. Diese bewegte sich
damit innerhalb der unterjährig bereits angehobenen
Bandbreite zwischen 14 und 15 %. Dies unterstreicht die
Strategie der Fokussierung auf profitables Wachstum
im Premiumsegment.
Auch die bereinigte Cash Conversion Rate lag im
Wesentlichen infolge einer positiven Entwicklung des
Working Capitals bei 1,0. Damit befand sie sich in der
bereits unterjährig angehobenen Bandbreite zwischen
0,8 und 1,0.
Die Sachinvestitionen sowie die Forschungs- und Ent-
wicklungsleistungen lagen aufgrund der Investitionen
in die neue Van Architektur wie erwartet deutlich über
dem Vorjahresniveau.
Mercedes-Benz Mobility
In einem herausfordernden Marktumfeld schloss
Mercedes-Benz Mobility das Jahr 2024 mit einer
bereinigten Eigenkapitalrendite von 8,7 % ab.
Beeinflusst durch eine niedrigere Zinsmarge infolge der
Zinsentwicklung und des erhöhten Wettbewerbs im
Finanzdienstleistungssektor sowie erhöhten Kredit-
risikokosten lag das Ergebnis damit unter der ursprüng-
lichen Prognose, aber innerhalb der unterjährig
angepassten Bandbreite zwischen 8,5 % und 9,5 %.
Das Neugeschäft bei Mercedes-Benz Mobility blieb
leicht unter Vorjahresniveau. Die ursprüngliche
Prognose eines leichten Anstiegs des Neugeschäfts
konnte angesichts der Entwicklungen auf der Absatz-
seite und des verschärften Wettbewerbs in China nicht
gehalten werden.
Zu Jahresbeginn wurde mit einem Vertragsvolumen
auf Vorjahresniveau gerechnet. Aufgrund positiver
Wechselkurseffekte lag der Wert leicht über dem
Niveau des Vorjahres.
Der Umsatz lag zum Jahresende 2024 wie prognosti-
ziert auf Vorjahresniveau.
Vergleich Prognose für das Jahr 2024 mit der tatsächlichen Entwicklung
Prognose für 2024
Unterjährige Anpassungen
Tatsächliche Entwicklung  2024
Mercedes-Benz Group
Umsatz
auf Vorjahresniveau
Q3: leicht unter Vorjahresniveau
145.594 Mio. €
-4 %
leicht unter Vorjahresniveau
EBIT
leicht unter Vorjahresniveau
Q3: deutlich unter Vorjahresniveau
13.599 Mio. €
-31 %
deutlich unter Vorjahresniveau
Free Cash Flow des Industriegeschäfts
leicht unter Vorjahresniveau
Q3: deutlich unter Vorjahresniveau
9.152 Mio. €
-19 %
leicht unter Vorjahresniveau
Mercedes-Benz Cars
Absatz
auf Vorjahresniveau
Q3: leicht unter Vorjahresniveau
1.983.403 Fahrzeuge
-3 %
leicht unter Vorjahresniveau
Anteil elektrifizierter Fahrzeuge (xEV)
19–21 %
Q2: 19–20 %
Q3: 18–19 %
18,5 %
Umsatz
auf Vorjahresniveau
Q3: leicht unter Vorjahresniveau
107.761 Mio. €
-4 %
leicht unter Vorjahresniveau
Bereinigte Umsatzrendite
10–12 %
Q2: 10–11 %
Q3: 7,5–8,5 %
8,1 %
Bereinigte Cash Conversion Rate
0,8–1,0
1,0
Sachinvestitionen
deutlich über Vorjahresniveau
3.392 Mio. €
+1 %
auf Vorjahresniveau
Forschungs- und Entwicklungsleistungen
auf Vorjahresniveau
8.744 Mio. €
-4 %
leicht unter Vorjahresniveau
Mercedes-Benz Vans
Absatz
leicht unter Vorjahresniveau
405.610 Fahrzeuge
-9 %
deutlich unter Vorjahresniveau
Anteil elektrifizierter Fahrzeuge (xEV)
6–8 %
Q2: 5–7 %
Q3: 4–5 %
4,8 %
Umsatz
auf Vorjahresniveau
Q3: leicht unter Vorjahresniveau
19.320 Mio. €
-5 %
leicht unter Vorjahresniveau
Bereinigte Umsatzrendite
12–14 %
Q2: 14–15 %
14,6 %
Bereinigte Cash Conversion Rate
0,6–0,8
Q3: 0,8–1,0
1,0
Sachinvestitionen
deutlich über Vorjahresniveau
571 Mio. €
+63 %
deutlich über Vorjahresniveau
Forschungs- und Entwicklungsleistungen
deutlich über Vorjahresniveau
1.012 Mio. €
+16 %
deutlich über Vorjahresniveau
Mercedes-Benz Mobility
Neugeschäft
leicht über Vorjahresniveau
Q1: auf Vorjahresniveau
Q2: leicht unter Vorjahresniveau
59.486 Mio. €
-4 %
leicht unter Vorjahresniveau
Vertragsvolumen
auf Vorjahresniveau
138.095 Mio. €
+2 %
leicht über Vorjahresniveau
Umsatz
auf Vorjahresniveau
25.083 Mio. €
-2 %
auf Vorjahresniveau
Bereinigte Eigenkapitalrendite
10–12 %
Q2: 8,5–9,5 %
8,7 %
Übernahmerelevante Angaben und Erläuterungen
Bericht nach §§ 315a, 289a HGB
Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals
Das gezeichnete Kapital der Mercedes-Benz Group AG
zum 31. Dezember 2024 beträgt rund 3.070 Mio. €. Es
ist eingeteilt in 962.903.703 auf den Namen lautende
Stückaktien mit einem rechnerischen anteiligen Betrag
am Grundkapital von jeweils rund 3,19 . Gemäß
§ 67 Abs. 2 Aktiengesetz bestehen im Verhältnis zur
Gesellschaft Rechte und Pflichten aus Aktien nur für
und gegen den im Aktienregister Eingetragenen. Mit
Ausnahme eigener Aktien, aus denen der Gesellschaft
keine Rechte zustehen, gewähren alle Aktien die
gleichen Rechte.
Die Rechte und Pflichten aus den Aktien ergeben sich
aus den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere aus
den §§ 12, 53a ff., 118 ff. und 186 Aktiengesetz. Jede
Aktie der Mercedes-Benz Group AG gewährt eine
Stimme und, gegebenenfalls mit Ausnahme eventueller
nicht dividendenberechtigter junger Aktien, den
gleichen Anteil am Gewinn nach Maßgabe der von der
Hauptversammlung beschlossenen Dividendenaus-
schüttung. Hiervon ausgenommen sind von der Gesell-
schaft gehaltene eigene Aktien. Zum 31. Dezember
2024 befanden sich keine Aktien im eigenen Bestand.
Beschränkungen, die Stimmrechte oder die
Übertragung von Aktien betreffen
Aus eigenen Aktien stehen der Gesellschaft keine
Rechte, auch keine Stimmrechte, zu. In den Fällen des
§ 136 Aktiengesetz ist das Stimmrecht aus den
betroffenen Aktien kraft Gesetzes ausgeschlossen.
Im Rahmen des Belegschaftsaktienprogramms von
Mitarbeitern erworbene Aktien der Mercedes-Benz
Group AG unterliegen bis zum Ende des zweiten auf
das Erwerbsjahr folgenden Jahres einer Veräußerungs-
sperre. Berechtigte aus den Performance-Phantom-
Share-Plänen (PPSP) der Führungsebene 1 sowie
berechtigte Vorstandsmitglieder sind nach Maßgabe
der Planbedingungen und der sogenannten Stock
Ownership Guidelines verpflichtet, bis zum Erreichen
eines definierten Zielvolumens aus einem Teil der
Planerlöse oder aus sonstigem Privatvermögen Aktien
der Gesellschaft zu erwerben. Berechtigte der
Führungsebene 1 sind verpflichtet, diese Aktien für die
Dauer ihrer Zugehörigkeit zum Konzern zu halten. Für
berechtigte Vorstandsmitglieder wurde die Haltedauer
mit Wirkung zum 1. Januar 2023 auf zwei Jahre nach
Beendigung des Dienstverhältnisses verlängert.
Gesetzliche Vorschriften und Bestimmungen der
Satzung über die Ernennung und Abberufung
von Vorstandsmitgliedern sowie über die Änderung
der Satzung
Bestellung und Abberufung der Mitglieder des Vor-
stands erfolgen auf der Grundlage der §§ 84 und 85
Aktiengesetz sowie des § 31 Mitbestimmungsgesetz.
Gemäß § 84 Aktiengesetz werden die Vorstands-
mitglieder vom Aufsichtsrat für eine Amtszeit von
höchstens fünf Jahren bestellt. Die erstmalige
Bestellung erfolgt nach der Geschäftsordnung des
Aufsichtsrats für längstens drei Jahre. Eine wiederholte
Bestellung oder Verlängerung der Amtszeit, jeweils für
höchstens fünf Jahre, ist zulässig. Darüber hinaus
beschloss der Aufsichtsrat im Jahr 2022 für Bestel-
lungen und Wiederbestellungen ab einem Alter von
58 Jahren zu Beginn einer Amtszeit eine flexibel
ausgestaltete weitere Verkürzung der Bestelldauer.
Gemäß § 31 Mitbestimmungsgesetz bestellt der
Aufsichtsrat die Mitglieder des Vorstands mit einer
Mehrheit, die mindestens zwei Drittel der Stimmen
seiner Mitglieder umfasst. Kommt eine Bestellung
hiernach nicht zustande, hat der Vermittlungsaus-
schuss des Aufsichtsrats innerhalb eines Monats nach
der Abstimmung, in der die erforderliche Mehrheit
nicht erreicht wurde, dem Aufsichtsrat einen Vorschlag
für die Bestellung zu machen. Der Aufsichtsrat bestellt
die Vorstandsmitglieder dann mit der Mehrheit der
Stimmen seiner Mitglieder. Kommt auch hiernach eine
Bestellung nicht zustande, so hat bei einer erneuten
Abstimmung der Aufsichtsratsvorsitzende zwei
Stimmen. Für den Widerruf der Bestellung von Vor-
standsmitgliedern gilt dieses Verfahren entsprechend.
Der Vorstand besteht gemäß § 5 der Satzung aus
mindestens zwei Mitgliedern. Die Zahl der Mitglieder
wird vom Aufsichtsrat bestimmt. Nach § 84 Abs. 2
Aktiengesetz kann der Aufsichtsrat ein Mitglied des
Vorstands zum Vorsitzenden ernennen. Fehlt ein
erforderliches Vorstandsmitglied, wird das Mitglied
nach § 85 Abs. 1 Aktiengesetz in dringenden Fällen auf
Antrag eines Beteiligten gerichtlich bestellt. Der
Aufsichtsrat kann die Bestellung zum Vorstand und die
Ernennung zum Vorsitzenden des Vorstands gemäß
§ 84 Abs. 4 Aktiengesetz widerrufen, wenn ein
wichtiger Grund vorliegt.
Eine Änderung der Satzung bedarf gemäß § 179
Aktiengesetz eines Hauptversammlungsbeschlusses
und wird nach § 181 Abs. 3 Aktiengesetz mit Eintragung
in das Handelsregister wirksam.
Änderungen der Satzung, die lediglich die Fassung
betreffen, kann gemäß § 7 Abs. 2 der Satzung der
Aufsichtsrat beschließen. Dieser ist auch ausdrücklich
durch Hauptversammlungsbeschlüsse ermächtigt, die
Fassung der Satzung entsprechend der jeweiligen
Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2023 und des
Bedingten Kapitals 2020 sowie nach Ablauf der
jeweiligen Ermächtigungs- beziehungsweise
Ausnutzungs- und Wandlungs-/Optionsfristen zu
ändern.
Soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften oder
die Satzung etwas Abweichendes bestimmen, werden
Beschlüsse der Hauptversammlung nach § 133
Aktiengesetz, § 16 Satz 1 und 2 der Satzung mit
einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen und
gegebenenfalls mit einfacher Mehrheit des vertretenen
Grundkapitals gefasst. Für die Abberufung eines
von den Aktionären gewählten Aufsichtsratsmitglieds
bedarf es gemäß § 16 Satz 3 der Satzung einer
Mehrheit, die mindestens drei Viertel der abgegebenen
Stimmen umfasst. Für eine Änderung des Unter-
nehmensgegenstands ist gemäß § 179 Abs. 2
Aktiengesetz eine Mehrheit von drei Vierteln des
vertretenen Grundkapitals erforderlich; von der
Möglichkeit, hierfür eine größere Kapitalmehrheit zu
bestimmen, wird in der Satzung kein Gebrauch
gemacht.
Befugnisse des Vorstands, Aktien auszugeben oder
zurückzukaufen
Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 3. Mai 2023
wurde der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital bis
zum 2. Mai 2028 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um
bis zu insgesamt 1,0 Mrd. € gegen Bar- und/oder
Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2023).
Die Ermächtigung ermöglicht unter bestimmten Vor-
aussetzungen und in definierten Grenzen mit
Zustimmung des Aufsichtsrats auch den Ausschluss
des Bezugsrechts der Aktionäre.
Das Bezugsrecht kann unter diesen definierten
Rahmenbedingungen unter anderem ausgeschlossen
werden bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlage zum
Zweck des Unternehmenserwerbs und bei Barkapital-
erhöhungen, wenn der Ausgabepreis der neuen Aktien
den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien
nicht wesentlich unterschreitet.
Auf die Summe der nach dieser Ermächtigung unter
Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre gegen Bar-
und/oder Sacheinlagen ausgegebenen Aktien darf
rechnerisch ein Anteil von insgesamt nicht mehr als
10 % des Grundkapitals zum Zeitpunkt des
Wirksamwerdens dieser Ermächtigung entfallen.
Auf diese Grenze werden Aktien angerechnet, die (i)
während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter
Ausschluss des Bezugsrechts in direkter oder ent-
sprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4
Aktiengesetz ausgegeben oder veräußert werden und
die (ii) zur Bedienung von Schuldverschreibungen mit
Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. Wandlungs-
oder Optionspflichten ausgegeben werden bzw.
ausgegeben werden können oder müssen, sofern die
Schuldverschreibungen nach dem Wirksamwerden
dieser Ermächtigung in entsprechender Anwendung
des § 186 Abs. 3 Satz 4 Aktiengesetz unter Ausschluss
des Bezugsrechts der Aktionäre ausgegeben werden.
Vom Genehmigten Kapital 2023 wurde im Berichts-
zeitraum kein Gebrauch gemacht.
Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 8. Juli 2020
wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des
Aufsichtsrats bis zum 7. Juli 2025 Wandel- und/oder
Optionsschuldverschreibungen oder eine Kombination
dieser Instrumente (Schuldverschreibungen) im
Gesamtnennbetrag von bis zu 10 Mrd. € mit einer
Laufzeit von längstens zehn Jahren zu begeben und den
Inhabern beziehungsweise Gläubigern dieser Schuld-
verschreibungen Wandlungs- beziehungsweise
Optionsrechte auf neue, auf den Namen lautende
Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen
Betrag am Grundkapital von insgesamt bis zu
500 Mio. € nach näherer Maßgabe der Wandel-
beziehungsweise Optionsanleihebedingungen zu
gewähren. Die Schuldverschreibungen können gegen
Barleistung, aber auch gegen Sachleistung, ins-
besondere gegen die Beteiligung an anderen Unter-
nehmen, begeben werden. Die jeweiligen Bedingungen
können auch eine Wandlungs- beziehungsweise
Optionspflicht vorsehen. Die Schuldverschreibungen
können einmalig oder mehrmals, insgesamt oder in
Teilen oder gleichzeitig in verschiedenen Tranchen und
auch durch mit der Gesellschaft im Sinne der §§ 15 ff.
Aktiengesetz verbundene Unternehmen begeben
werden.
Der Vorstand wurde unter anderem auch ermächtigt,
unter bestimmten Voraussetzungen und in definierten
Grenzen mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugs-
recht der Aktionäre auf die Schuldverschreibungen
auszuschließen. Das Bezugsrecht kann unter diesen
definierten Rahmenbedingungen unter anderem
ausgeschlossen werden bei Ausgabe von Schuldver-
schreibungen gegen Sacheinlagen, insbesondere im
Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen und
Unternehmenserwerben sowie bei Ausgabe gegen
Barleistung zu einem Ausgabepreis, der den theo-
retischen Marktwert der Schuldverschreibung nicht
wesentlich unterschreitet.
Jede Ausgabe von Schuldverschreibungen unter
Ausschluss des Bezugsrechts darf unter der Ermäch-
tigung nur erfolgen, wenn der rechnerische Anteil am
Grundkapital, der auf die Summe der neuen Aktien
entfällt, die aufgrund einer solchen Schuldverschrei-
bung auszugeben sind, 10 % des Grundkapitals im
Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung
oder – falls dieser Wert geringer ist – im Zeitpunkt ihrer
Ausnutzung nicht überschreitet. Sofern während der
Laufzeit der Ermächtigung bis zu ihrer Ausnutzung
von anderen Ermächtigungen zur Ausgabe oder zur
Veräußerung von Aktien der Gesellschaft oder zur
Ausgabe von Rechten, die den Bezug von Aktien der
Gesellschaft ermöglichen oder zu ihm verpflichten,
Gebrauch gemacht und dabei das Bezugsrecht
ausgeschlossen wird, ist dies auf die vorgenannte
10-%-Grenze anzurechnen.
Zur Bedienung der unter vorstehender Ermächtigung
ausgegebenen Wandel- und/oder Optionsschuld-
verschreibungen beschloss die Hauptversammlung am
8. Juli 2020 ferner, das Grundkapital um bis zu
500 Mio. € bedingt zu erhöhen (Bedingtes
Kapital 2020).
Von der Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel-
und/oder Optionsschuldverschreibungen wurde im
Berichtszeitraum kein Gebrauch gemacht.
Mit weiterem Beschluss der Hauptversammlung vom
8. Juli 2020 wurde der Vorstand ermächtigt, mit
Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 7. Juli 2025 zu
jedem zulässigen Zweck eigene Aktien im Umfang von
bis zu 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung
der Hauptversammlung oder – falls dieser Wert
geringer ist – des zum Zeitpunkt der Ausübung der
Ermächtigung bestehenden Grundkapitals zu erwerben
und zu allen gesetzlich zulässigen Zwecken zu ver-
wenden. Die Aktien können unter anderem unter
Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre mit Zustim-
mung des Aufsichtsrats im Rahmen von Unter-
nehmenszusammenschlüssen und Unternehmens-
erwerben verwendet oder gegen Barzahlung an Dritte
zu einem Preis veräußert werden, der den Börsenpreis
zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unter-
schreitet. Die erworbenen Aktien können auch zur
Bedienung ausgegebener Wandel- und/oder Options-
schuldverschreibungen sowie zur Ausgabe an
Arbeitnehmer der Gesellschaft sowie Arbeitnehmer und
Organe von mit dieser im Sinne der §§ 15 ff. Aktien-
gesetz verbundenen Unternehmen verwendet werden.
Die eigenen Aktien können auch eingezogen werden.
Auf die Summe der unter Ausschluss des Bezugsrechts
der Aktionäre verwendeten eigenen Aktien darf
während der Laufzeit der Ermächtigung ein rechne-
rischer Anteil von insgesamt nicht mehr als 10 % des
Grundkapitals im Zeitpunkt des Wirksamwerdens der
Ermächtigung oder – falls dieser Wert geringer ist – im
Zeitpunkt ihrer Ausnutzung entfallen. Sofern während
der Laufzeit der Ermächtigung bis zu ihrer Ausnutzung
von anderen Ermächtigungen zur Ausgabe oder zur
Veräußerung von Aktien der Gesellschaft oder zur
Ausgabe von Rechten, die den Bezug von Aktien der
Gesellschaft ermöglichen oder zu ihm verpflichten,
Gebrauch gemacht und dabei das Bezugsrecht
ausgeschlossen wird, ist dies auf die vorgenannte
10 % Grenze anzurechnen.
Im Umfang von bis zu 5 % des zum Zeitpunkt der
Beschlussfassung der Hauptversammlung bestehenden
Grundkapitals wurde der Vorstand ermächtigt, mit
Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien auch unter
Einsatz von Derivaten (Put- und Call-Optionen,
Terminkäufe oder eine Kombination dieser
Instrumente) zu erwerben, wobei die Laufzeit der
Derivate 18 Monate nicht überschreiten darf und
spätestens am 7. Juli 2025 enden muss.
Von der Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien
wurde sowohl im Vorjahr als auch im Berichtszeitraum
Gebrauch gemacht. Im Rahmen zweier Rückkaufpro-
gramme erwarb die Gesellschaft vom 3. März 2023 bis
1. August 2024 und vom 10. Mai 2024 bis 29. November
2024 mit insgesamt 106.933.744 eigene Aktien nahezu
10 % des Grundkapitals. Die erworbenen eigenen Aktien
wurden am 13. Dezember 2024 ohne Herabsetzung
des Grundkapitals eingezogen. Es ist vorgesehen, der
ordentlichen Hauptversammlung 2025 eine erneute
Rückkaufermächtigung vorzuschlagen.
Wesentliche Vereinbarungen unter der Bedingung
eines Kontrollwechsels
Die Mercedes-Benz Group AG schloss die im Folgenden
aufgeführten wesentlichen Vereinbarungen ab,
die Regelungen für den Fall eines Kontrollwechsels
beinhalten, wie er unter anderem aufgrund eines
Übernahmeangebots eintreten kann:
eine unbeanspruchte syndizierte Kreditlinie über
einen Betrag von insgesamt 11 Mrd. €, die ein
Kündigungsrecht der Darlehensgeber für den Fall
vorsieht, dass (i) die Mercedes-Benz Group AG
Tochtergesellschaft einer anderen Gesellschaft wird
oder (ii) die Mercedes-Benz Group AG von einer
oder mehreren handelnden Personen entweder
einzeln oder gemeinschaftlich kontrolliert wird.
Tochtergesellschaft im Sinn der syndizierten
Kreditlinie bedeutet im Verhältnis zu einer Gesell-
schaft eine andere Gesellschaft, (i) die direkt oder
indirekt von der erstgenannten Gesellschaft
kontrolliert wird, (ii) bei der mehr als 50 % des
gezeichneten Kapitals (oder sonstiges Eigenkapital)
von der erstgenannten Gesellschaft direkt oder
indirekt gehalten werden oder (iii) die eine Tochter-
gesellschaft einer anderen Tochtergesellschaft der
erstgenannten Gesellschaft ist. Kontrolle im Sinn
der syndizierten Kreditlinie bedeutet (i) das Recht,
die Angelegenheiten einer Gesellschaft zu
bestimmen, (ii) das Recht, die Zusammensetzung
des Vorstands oder vergleichbarer Gremien zu
kontrollieren oder (iii) das Recht, die Zusammen-
setzung des Aufsichtsrats (soweit durch die
Gesellschafter gewählt) zu kontrollieren.
ein Master Cooperation Agreement über eine
weitreichende strategische Kooperation mit Renault
S. A., Renault-Nissan B. V. und Nissan Motor Co.,
Ltd. sowie mit Mitsubishi Motors Corporation. Im
Fall eines Kontrollwechsels bei einer Vertragspartei
ist jede der anderen Parteien berechtigt, die
Vereinbarung zu kündigen. Ein Kontrollwechsel im
Sinn des Master Cooperation Agreements liegt vor,
wenn ein Dritter oder mehrere gemeinsam agie-
rende Dritte rechtlich oder wirtschaftlich direkt oder
indirekt mindestens 50 % der Stimmrechte der
entsprechenden Partei erwerben oder berechtigt
sind, die Mehrheit der Mitglieder des geschäfts-
führenden Organs zu bestellen. Unter dem Master
Cooperation Agreement wurden mehrere Koopera-
tionsverträge zwischen der Mercedes-Benz Group
AG einerseits und Renault und/oder Nissan
andererseits abgeschlossen, die für den Fall des
Kontrollwechsels bei einer Vertragspartei ein
Kündigungsrecht für die andere Vertragspartei
vorsehen. Mit Ausnahme des Master Cooperation
Agreements wurden die entsprechenden Koopera-
tionsverträge 2019 von der damaligen Daimler AG
auf die Mercedes-Benz AG übertragen.
einen Vertrag mit der BAIC Motor Co., Ltd. über
ein gemeinsames Beteiligungsunternehmen zur
Herstellung und zum Vertrieb von Pkw der Marke
Mercedes-Benz in China, in dem der BAIC Motor
Co., Ltd. das Recht zur Kündigung oder zur Aus-
übung einer Put- oder einer Call-Option für den Fall
eingeräumt wird, dass eine dritte Partei ein Drittel
oder mehr der Stimmrechte an der Mercedes-Benz
Group AG erwirbt.
einen Vertrag zwischen der Mercedes-Benz Group
AG, der BMW AG und der Audi AG über den Erwerb
der Gesellschaften der HERE-Gruppe und die damit
zusammenhängende Gründung der There Holding
B. V. Dieser Vertrag sieht für den Fall des Kontroll-
wechsels bei einer Vertragspartei die Verpflichtung
vor, ihre Anteile an der There Holding B. V. den
anderen Gesellschaftern zum Kauf anzubieten. Ein
Kontrollwechsel liegt in Bezug auf die Mercedes-
Benz Group AG vor, wenn eine Person die Kontrolle
über die Mercedes-Benz Group AG übernimmt,
wobei Kontrolle definiert ist als (i) das Innehaben
von oder die Kontrolle von mehr als 50 % der
Stimmrechte, (ii) die Möglichkeit, mehr als 50 % der
auf Hauptversammlungen ausübbaren Stimmrechte
zu allen oder nahezu allen Angelegenheiten zu
steuern, oder (iii) das Recht, die Mehrheit der
Mitglieder von Vorstand oder Aufsichtsrat zu
bestimmen. Des Weiteren liegt ein Kontrollwechsel
vor, wenn Wettbewerber der HERE-Gruppe bezie-
hungsweise bestimmte mögliche Wettbewerber
der HERE-Gruppe aus der Technologiebranche min-
destens 25 % an der Mercedes-Benz Group AG
erwerben. Wenn keine der anderen Parteien diese
Anteile übernimmt, haben die anderen Parteien das
Recht, die Auflösung der There Holding B. V. zu
beschließen.
eine Vereinbarung zwischen der Mercedes-Benz
Group AG und der BMW AG, die grundsätzliche
Regelungen für Joint Ventures zwischen der
Mercedes-Benz Mobility Services GmbH und
Konzerngesellschaften der BMW AG auf dem Gebiet
der Mobilitätsdienstleistungen enthält (je ein Joint
Venture auf den Gebieten Ride-Hailing und Charging
sowie ein Joint Venture, das als Holding für die
benannten Joint Ventures aufgesetzt ist). Der
Kontrollwechsel ist definiert als die Übernahme von
mehr als 50 % der Stimmrechte oder der Anteile
sowie der Abschluss eines Beherrschungsvertrags
über die Mercedes-Benz Group AG durch eine dritte
Partei. Für den Fall eines Kontrollwechsels sieht der
Vertrag Mechanismen vor, die zum Alleinerwerb
durch einen der beiden Gesellschafter führen
können (Shoot-out-Prozess).
Prognosebericht
Die im Kapitel »Prognosebericht« getroffenen Aussagen
basieren auf der vom Vorstand mit Zustimmung des
Aufsichtsrats verabschiedeten Planung der Mercedes-
Benz Group für das Jahr 2025. Grundlage dieser
Planung sind die vom Unternehmen gesetzten
Prämissen zu den gesamtwirtschaftlichen Rahmen-
bedingungen und zur Entwicklung der Automobil-
märkte. Dabei handelt es sich um Einschätzungen des
Konzerns, die sich auf Analysen verschiedener
renommierter Wirtschaftsforschungsinstitute, inter-
nationaler Organisationen und Branchenverbände
sowie auf interne Marktanalysen der Vertriebsgesell-
schaften des Konzerns stützen.
Die Prämissen zu den gesamtwirtschaftlichen Rahmen-
bedingungen und zur Entwicklung der Automobilmärkte
sind weiterhin von außergewöhnlicher Unsicherheit
geprägt. Neben unerwarteten makroökonomischen Ent-
wicklungen können insbesondere aus geopolitischen
und handelspolitischen Ereignissen Unsicherheiten und
Belastungen für die Weltwirtschaft und die Geschäfts-
entwicklung der Mercedes-Benz Group entstehen.
Hierzu zählen unter anderem der Nahostkonflikt, der
Russland-Ukraine-Krieg und mögliche weitere regionale
Krisen. Zudem bergen die anhaltenden Spannungen
zwischen den USA und China, eine mögliche Ver-
schlechterung der Beziehungen zwischen der EU und
China sowie die zukünftige Entwicklung des Verhältnis-
ses zwischen der EU und den USA Unsicherheiten.
Handelskonflikte und insbesondere zusätzliche Zölle
und Sanktionen könnten weltweite Handelsströme und
Unternehmensaktivitäten erheblich beeinflussen.
Neuerliche Störungen der Lieferketten und insbeson-
dere Verfügbarkeitsengpässe kritischer Komponenten
bleiben wesentliche Risikofaktoren. Auch stark stei-
gende Energie- und Rohstoffpreise, höher als erwartet
ausfallende Inflationsraten und Zinsen, mögliche
Verwerfungen an den Finanzmärkten sowie eine aus-
geprägte konjunkturelle Abschwächung können
Einfluss auf die Entwicklung der Weltwirtschaft und
der Automobilmärkte haben.
Den folgenden Prognoseaussagen liegt die aktuelle
CO2-Gesetzgebung der Europäischen Union zugrunde.
Die Risiken und Chancen, die sich aus Abweichungen
von den im Folgenden prognostizierten Entwicklungen
der Weltwirtschaft und der Automobilmärkte ergeben
beschrieben.
Über den kontinuierlichen Planungsprozess stellt der
Konzern sicher, dass sich bietende Chancen genutzt
werden können, auf unerwartete Risiken entsprechend
reagiert werden kann und so die Erwartungen für den
Geschäftsverlauf jeweils an die aktuellen Prognosen
bezüglich der Entwicklung der Automobilmärkte
angepasst werden können.
Weltwirtschaft und
Automobilmärkte
Weltwirtschaft
Für das Jahr 2025 geht der Konzern davon aus, dass
sich das Wachstum der Weltwirtschaft in etwa
auf dem Niveau des Vorjahres bewegen wird. Dies gilt
gleichermaßen für das Wachstum in Industrie-
und Schwellenländern.
In der Eurozone ist vor dem Hintergrund der
anhaltenden Rezession und fehlender Aufträge im
Industriesektor besonders in der ersten Jahreshälfte
eine nach wie vor schwache konjunkturelle Entwicklung
zu erwarten. Dagegen sollte sich die Erholung des
privaten Konsums angesichts zunehmender Real-
einkommen weiter fortsetzen. Weitere Zinssenkungen
der Europäischen Zentralbank im Jahresverlauf sollten
das Wachstum unterstützen. Im Gesamtjahr dürfte
die Wirtschaftsleistung jedoch nur geringfügig höher
ausfallen als im Vorjahr.
In den USA wird der Ausblick maßgeblich durch die
(wirtschafts-)politischen Entscheidungen der neuen
Regierung bestimmt. In Summe dürfte sich die
Wirtschaft, unterstützt durch die geldpolitische
Lockerung in Verbindung mit einer expansiven Fiskal-
politik, erneut als recht robust erweisen. Allerdings
sollten diese Maßnahmen für anhaltenden Preisdruck
sorgen. Im Gesamtjahr erwartet die Mercedes-Benz
Group für die US-Wirtschaft ein leicht schwächeres
Wachstum als im Vorjahr.
Die chinesische Volkswirtschaft dürfte auch im Jahr
2025 durch die fortgesetzte Konsolidierung des
Immobiliensektors und eine zurückhaltende Nachfrage
gebremst werden. Allerdings sollte die geldpolitische
Lockerung in Verbindung mit einer Ausweitung fiskal-
politischer Unterstützungsmaßnahmen dafür sorgen,
dass sich das Wachstum im Jahresvergleich nur leicht
abschwächt.
In Anbetracht dieser Entwicklungen dürfte sich das
Wachstum der Weltwirtschaft in diesem Jahr erneut in
einer Größenordnung von 2,5 bis 3,0 % bewegen.
Automobilmärkte
Diese gedämpften gesamtwirtschaftlichen Rahmenbe-
dingungen dürften das Wachstum der weltweiten
Automobilmärkte weiterhin bremsen. Entsprechend
dürfte die Nachfrage von Kundenseite in wichtigen
Absatzmärkten in diesem Jahr eher verhalten bleiben.
Vor diesem Hintergrund ist für den weltweiten Pkw-
Markt sowie auf den großen Absatzmärkten in Europa,
den USA und in China im Vergleich zum Vorjahr mit
einem gleichbleibenden Marktvolumen zu rechnen. Im
chinesischen Markt dürfte dabei insbesondere im
Premium- und Luxussegment der Preiswettbewerb sehr
intensiv und die Absatzsituation für viele ausländische
Wettbewerber angespannt bleiben.
Für wichtige Transportermärkte ist der Wachstums-
ausblick für das Jahr 2025 insgesamt eher verhalten. In
Europa dürfte sich das Marktsegment der mittelgroßen
und großen Transporter in Summe auf dem Vorjahres-
niveau bewegen. Für das Segment der kleinen Trans-
porter in Europa wird mit einem leichten Marktrück-
gang gerechnet. Der US-amerikanische Markt für große
Transporter wird voraussichtlich das gleiche Niveau
erreichen wie im Vorjahr. In China ist für das Markt-
segment der mittelgroßen Vans aufgrund neuer
Fahrzeugmodelle von einem deutlichen Anstieg des
Marktvolumens auszugehen.
Prognose der bedeutsamsten
Leistungsindikatoren
Mercedes-Benz Group
Die Mercedes-Benz Group erwartet, dass der Umsatz
des Konzerns im Jahr 2025 entsprechend den Erwar-
tungen der automobilen Geschäftsfelder leicht zurück-
gehen wird. Für das Segment Mercedes-Benz Mobility
erwartet der Konzern einen leicht steigenden Umsatz.
In einem weiterhin herausfordernden Marktumfeld
rechnet der Konzern auf Basis der Entwicklung
der Segmente mit einem EBIT deutlich unter dem
Vorjahresniveau.
Für das Jahr 2025 geht die Mercedes-Benz Group
davon aus, dass der Free Cash Flow des Industrie-
geschäfts deutlich unter dem Niveau des Vorjahres
liegen wird. Wesentlicher Treiber neben der rück-
läufigen EBIT-Entwicklung ist der geplante Anstieg
der Sachinvestitionen der automobilen Segmente,
die deutlich über dem Vorjahresniveau liegen.
Mercedes-Benz Cars
In einem weiterhin herausfordernden makroökono-
mischen Umfeld erwartet Mercedes-Benz Cars, dass
sich der Absatz im Jahr 2025 leicht unter dem
Vorjahresniveau bewegen wird. Der Anteil elektri-
fizierter Fahrzeuge (xEV) am Gesamtabsatz wird sich
dabei voraussichtlich leicht erhöhen und sich in einer
Bandbreite zwischen 20 und 22 % bewegen.
Bei sinkenden Kosten in den Lieferketten, denen
jedoch erhöhte Abschreibungen durch Produktanläufe
sowie ein geringerer Beitrag aus der Zusammenarbeit
mit der BBAC gegenüberstehen, erwartet Mercedes-
Benz Cars basierend auf der prognostizierten Absatz-
entwicklung eine bereinigte Umsatzrendite zwischen
6 und 8 %. Unter Berücksichtigung von potenziellen
Zöllen zwischen USA und Europa von bis zu 10 % würde
die bereinigte Umsatzrendite ohne Berücksichtigung
von mitigierenden Maßnahmen um bis zu 1 %-Punkt
geringer ausfallen als derzeit erwartet.
Die bereinigte Cash Conversion Rate für Mercedes-
Benz Cars wird sich für das Jahr 2025 voraussichtlich in
einer Bandbreite zwischen 0,9 und 1,1 bewegen.
Mercedes-Benz Cars erwartet im Jahr 2025 eine
deutliche Erhöhung der Sachinvestitionen. Wesentliche
Treiber sind vor allem Investitionen in die neuen, auf
die Elektromobilität ausgerichteten Fahrzeugarchitek-
turen sowie in den Ausbau der Digitalisierung und
des automatisierten Fahrens. Die Forschungs- und
Entwicklungsleistungen im Jahr 2025 werden voraus-
sichtlich auf dem Niveau des Vorjahres liegen.
Mercedes-Benz Vans
Mercedes-Benz Vans erwartet, dass sich der Absatz im
Jahr 2025 aufgrund makroökonomischer Unsicher-
heiten leicht unter dem Vorjahresniveau bewegen wird.
Hinsichtlich des Anteils elektrifizierter Fahrzeuge (xEV)
am Gesamtabsatz wird ein Anstieg auf 8 bis 10 %
erwartet.
Positive Effekte ergeben sich aus der weiterhin hohen
Kostendisziplin, während gegenläufig Vorleistungen
für die neue Van Architektur sowie Aufwendungen für
Belastungen aus einer nicht vollständigen Erreichung
der CO2-Zielvorgaben belastend wirken. In Summe
ergibt sich damit eine geplante bereinigte Umsatz-
rendite zwischen 10 und 12 %.
Die bereinigte Cash Conversion Rate für das Geschäfts-
feld Mercedes-Benz Vans wird aufgrund hoher Vor-
leistungen für die angekündigte neue Fahrzeuggenera-
tion in einer Bandbreite von 0,5 bis 0,7 erwartet.
Folglich erwartet Mercedes-Benz Vans im Jahr 2025
eine deutliche Erhöhung der Sachinvestitionen. Auch
im Bereich der Forschungs- und Entwicklungsleis-
tungen erwartet Mercedes-Benz Vans einen deutlichen
Anstieg für das Jahr 2025. Die Schwerpunktthemen
in der Forschung und Entwicklung sind die neue Fahr-
zeuggeneration, das automatisierte Fahren sowie die
Digitalisierung.
Mercedes-Benz Mobility
Die bereinigte Eigenkapitalrendite wird im Jahr 2025
in einer Bandbreite zwischen 8 und 9 % erwartet.
Der prognostizierte leichte Rückgang gegenüber dem
Vorjahr ist im Wesentlichen auf eine höhere Eigen-
kapitalbasis aufgrund der Investitionen in den Ausbau
der Ladeinfrastruktur zurückzuführen.
Dividende
Im Sinn einer nachhaltigen Dividendenpolitik orientiert
sich die Mercedes-Benz Group bei der Bemessung der
Dividende grundsätzlich an einer Ausschüttungsquote
von 40 % des auf die Mercedes-Benz Group Aktionäre
entfallenden Konzernergebnisses des Vorjahres.
Zusätzlich wird die Höhe des zukünftigen Free Cash
Flows aus dem Industriegeschäft bei der Bemessung
der Dividende berücksichtigt.
Vorstand und Aufsichtsrat werden der am 7. Mai 2025
stattfindenden Hauptversammlung vorschlagen, für das
Jahr 2024 eine Dividende von 4,30 (2023: 5,30) € pro
dividendenberechtigter Aktie auszuschütten. Dies
entspricht einer Gesamtausschüttung von 4,1 (2023:
5,5) Mrd. €.
Gesamtaussage zur künftigen
Entwicklung
Angesichts des weiterhin herausfordernden Markt-
umfelds soll die Widerstandsfähigkeit und Resilienz des
Unternehmens weiter gestärkt werden. Dazu wurde
im Jahr 2024 das umfassende Programm »Next Level
Performance« gestartet, das mehrere Arbeitspakete
beinhaltet. Dabei ist es zum einen das Ziel, ein einheit-
liches und vor allem herausragendes Kundenerlebnis
zu schaffen. Zum anderen sollen auf Basis eines
starken Produktportfolios die weltweiten Märkte noch
besser erschlossen und die Umsatzqualität gesteigert
werden. Zudem sollen in den kommenden Jahren die
Kosten nachhaltig gesenkt sowie die Strukturen und
Prozesse weiter verschlankt werden. Darüber hinaus
wurde eine Initiative gestartet, um den Willen zur
Höchstleistung noch stärker in der Unternehmenskultur
der Mercedes-Benz Group zu verankern.
Mit dem neuen CLA startet im Jahr 2025 eine Produkt-
offensive bei Mercedes-Benz Cars. Auch Mercedes-
Benz Vans entwickelt sein Produktportfolio weiter und
stellt die Weichen für die Markteinführung der neuen
Van Architektur im Jahr 2026. Mit dem Betriebssystem
MB.OS setzt der Konzern auf Digitalisierung und
künstliche Intelligenz. Fortschritte bei Sicherheit und
automatisiertem Fahren wie der DRIVE PILOT
unterstreichen die Innovationskraft des Konzerns.
Mit der Fokussierung auf das obere Ende aller
Produktkategorien bzw. Segmente, in denen das
Unternehmen vertreten ist, und der konsequenten
Ausrichtung auf profitables Wachstum geht
der Konzern davon aus, die kommenden Jahre der
Transformation erfolgreich zu meistern.
Prognose der bedeutsamsten Leistungsindikatoren
Berichtsjahr 2024
Prognose 2025
Mercedes-Benz Group
Umsatz
145.594 Mio. €
leicht unter Vorjahresniveau
EBIT
13.599 Mio. €
deutlich unter Vorjahresniveau
Free Cash Flow des Industriegeschäfts
9.152 Mio. €
deutlich unter Vorjahresniveau
Mercedes-Benz Cars
Absatz
1.983.403 Fahrzeuge
leicht unter Vorjahresniveau
Anteil elektrifizierter Fahrzeuge (xEV)
18,5 %
20–22 %
Bereinigte Umsatzrendite
8,1 %
6–8 %
Bereinigte Cash Conversion Rate
1,0
0,9–1,1
Sachinvestitionen
3.392 Mio. €
deutlich über Vorjahresniveau
Forschungs- und Entwicklungsleistungen
8.744 Mio. €
auf Vorjahresniveau
Mercedes-Benz Vans
Absatz
405.610 Fahrzeuge
leicht unter Vorjahresniveau
Anteil elektrifizierter Fahrzeuge (xEV)
4,8 %
8–10 %
Bereinigte Umsatzrendite
14,6 %
10–12 %
Bereinigte Cash Conversion Rate
1,0
0,5–0,7
Sachinvestitionen
571 Mio. €
deutlich über Vorjahresniveau
Forschungs- und Entwicklungsleistungen
1.012 Mio. €
deutlich über Vorjahresniveau
Mercedes-Benz Mobility
Bereinigte Eigenkapitalrendite
8,7 %
8–9 %
Risiko- und Chancenbericht
Die Mercedes-Benz Group ist einer Vielzahl von Risiken
ausgesetzt, die mit dem unternehmerischen Handeln
der Mercedes-Benz Group AG und ihrer Tochterunter-
nehmen verbunden sind oder sich aus externen Ein-
flüssen ergeben. Unter einem Risiko versteht das
Unternehmen die Gefahr, dass Ereignisse, Entwick-
lungen oder Handlungen den Konzern oder eines der
Segmente daran hindern, die Ziele zu erreichen. Die
Risiken umfassen sowohl monetäre als auch nicht
monetäre Risiken.
Gleichzeitig ist es wichtig, Chancen zu identifizieren,
um die Wettbewerbsfähigkeit der Mercedes-Benz
Group zu sichern und auszubauen. Als Chance bezeich-
net das Unternehmen die Möglichkeit, aufgrund von
Ereignissen, Entwicklungen oder Handlungen die
geplanten Ziele des Konzerns oder eines Segments zu
sichern oder zu übertreffen.
Um unternehmerische Risiken und Chancen frühzeitig
zu erkennen, zu bewerten und aktiv zu steuern, ist ein
funktionsfähiges Risiko- und Chancenmanagement-
system für die Mercedes-Benz Group ein zentrales
Element der Unternehmensführung. Eine Verrechnung
von Risiken und Chancen erfolgt nicht.
Risiko- und Chancen-
managementsystem sowie
internes Kontrollsystem
Überblick über das Kontroll- und
Überwachungssystem
Die Mercedes-Benz Group richtet sich gesamtheitlich
nach dem Drei-Linien-Modell des Institute of Internal
Auditors (IAA) aus, um ein integriertes Kontroll- und
Überwachungssystem zu gewährleisten.
Die operativen Einheiten in Form der einzelnen
Segmente, Konzernfunktionen, organisatorischen Ein-
heiten und Gesellschaften des Konzerns bilden die
erste Linie. Ihre Aufgabe ist es, die Umsetzung externer
und interner Vorgaben sicherzustellen, und sie sind
für die Durchführung von Kontrollen, das operative
Risikomanagement sowie für die Risikomanagement-
prozesse in ihren jeweiligen Einheiten verantwortlich.
In der zweiten Linie agieren das Risikomanagement-
system, das rechnungslegungsbezogene interne
Kontrollsystem, das Compliance-Management-System,
die Konzernsicherheit sowie Global Cyber &
Information Security als Governance-Funktionen.
Sie definieren entsprechende Mindestvorgaben und
Standards für Methoden, Prozesse und Systeme zur
Anwendung in der ersten Linie und setzen den Rahmen
für die Zusammenarbeit. Zu ihren Aufgaben gehören
auch die regelmäßige Berichterstattung an Vorstand
und Aufsichtsrat. Zudem unterstützen sie die erste
Linie bei der entsprechenden Umsetzung.
In der dritten Linie überwacht die Interne Revision
durch unabhängige und risikoorientierte Prüfungen die
Angemessenheit und Wirksamkeit der implementierten
Prozesse sowie der Governance-Funktionen der ersten
und zweiten Linie. Sie prüft, ob gesetzliche Rahmen-
bedingungen und konzerninterne Richtlinien für das
Kontroll- und Risikomanagementsystem des Konzerns
eingehalten werden und die dazugehörigen Prozesse
angemessen ausgestaltet sind. Bei Bedarf werden Maß-
nahmen in Kooperation mit dem jeweiligen Manage-
ment initiiert, umgesetzt und die Angemessenheit und
Wirksamkeit überwacht.
Das Group Risk Management Committee (GRMC)
befasst sich mit der kontinuierlichen Verbesserung
sowie der Angemessenheit und Wirksamkeit des
Risikomanagementsystems und des internen Kontroll-
systems (einschließlich des Compliance-Management-
Systems) gemessen am Umfang der Geschäftstätigkeit
und der Risikolage des Konzerns. Es wird von den für
die Ressorts Finanzen & Controlling/Mercedes-Benz
Mobility sowie Integrität, Governance & Nachhaltigkeit
zuständigen Mitgliedern des Vorstands der Mercedes-
Benz Group AG geleitet. Neben diesen gehören dem
GRMC zum 31. Dezember 2024 Vertreter der Bereiche
Mercedes-Benz Group Finance, der Rechtsabteilung,
der Compliance-Organisation, der Konzernsicherheit,
von Global Cyber & Information Security sowie das für
Finanzen zuständige Vorstandsmitglied der Mercedes-
Benz Mobility AG an. Die Interne Revision bringt
wesentliche Feststellungen über das interne Kontroll-
und Risikomanagementsystem mit ein.
Der Vorstand, der Prüfungsausschuss und der
Aufsichtsrat der Mercedes-Benz Group AG werden
regelmäßig sowie anlassbezogen über potenzielle
wesentliche Kontrollschwächen, die Angemessenheit
und Wirksamkeit der eingerichteten Kontrollen sowie
die Risikolage informiert. Die Überwachung des
internen Kontroll- und Risikomanagementsystems
einschließlich deren Angemessenheit und Wirksamkeit
obliegt dem Prüfungsausschuss und dem Aufsichtsrat
der Mercedes-Benz Group AG.
Aufsichtsrat/Prüfungsausschuss
Vorstand
Group Risk Management Committee (GRMC)
1. Linie:
Operative Einheiten
2. Linie:
Governance-Funktionen
Segmente,
Konzernfunktionen,
organisatorische
Einheiten
und Gesellschaften
Risikomanagementsystem
internes Kontrollsystem*
Compliance–Management-System
Konzernsicherheit
Global Cyber & Information Security
Sicherstellung der Einhaltung
externer und interner Vorgaben
mittels Durchführung von
Kontrollen
Definition von Vorgaben und
Unterstützung der 1. Linie bei
Umsetzung
* Rechnungslegungsbezogenes internes Kontrollsystem.
Abschlussprüfung
3. Linie:
Unabhängige Prüfung
interne Revision
Durchführung unabhängiger
Prüfungen
Der Abschlussprüfer prüft das in das Risikomanage-
mentsystem integrierte Risikofrüherkennungssystem
auf seine grundsätzliche Eignung, bestandsgefähr-
dende Risiken frühzeitig erkennen, bewerten, steuern
und überwachen zu können; zudem berichtet er
dem Prüfungsausschuss und dem Aufsichtsrat der
Mercedes-Benz Group AG im Rahmen der Abschluss-
prüfung über wesentliche festgestellte Schwächen
des rechnungslegungsbezogenen internen Kontroll-
und Risikomanagementsystems.
Risiko- und
Chancenmanagementsystem
Mit dem Risikomanagementsystem sollen bestands-
gefährdende und andere wesentliche, den Erfolg des
Unternehmens gefährdende Risiken systematisch
und kontinuierlich identifiziert, bewertet, gesteuert,
überwacht und dokumentiert werden, um die
Erreichung der Unternehmensziele zu unterstützen und
das Risikobewusstsein im Unternehmen zu erhöhen.
Das Chancenmanagementsystem der Mercedes-Benz
Group ist an das Risikomanagementsystem angelehnt.
Ziel des Chancenmanagements ist es, die im Rahmen
der Geschäftstätigkeit durch positive Entwicklungen
möglichen Chancen frühzeitig zu erkennen und diese
durch geeignete Maßnahmen möglichst optimal für
das Unternehmen zu nutzen. Durch das Ergreifen von
Chancen sollen geplante Ziele abgesichert oder
übertroffen werden.
Das Risiko- und Chancenmanagementsystem basiert
auf dem international anerkannten COSO-Enterprise-
Risk-Management-Rahmenwerk. Es ist in das
wertorientierte Führungs- und Planungssystem der
Mercedes-Benz Group eingebettet und fester
Bestandteil des gesamten Planungs-, Steuerungs- und
Berichterstattungsprozesses in den Gesellschaften,
Segmenten und Konzernfunktionen.
Die Verantwortung für das operative Risikomanage-
ment sowie für die Risikomanagementprozesse liegt in
der ersten Linie und damit in den Segmenten, Konzern-
funktionen, organisatorischen Einheiten und Gesell-
schaften. Diese berichten regelmäßig die konkreten
Risiken und Chancen an ihre übergeordnete Einheit.
Wesentliche, unerwartet auftretende Risiken sind
unverzüglich zu melden. Die Steuerung der Risiken und
Chancen findet im Unternehmen durch Maßnahmen der
verantwortlichen Bereiche statt. Die Wirtschaftlichkeit
einer Maßnahme wird vor ihrer Umsetzung bewertet.
Das mögliche Ausmaß und die Eintrittswahrscheinlich-
keit aller Risiken und Chancen sowie die zugehörigen,
eingeleiteten Maßnahmen werden kontinuierlich über-
wacht. Die Informationen werden an das Konzernrisiko-
management für die Berichterstattung an Vorstand,
Prüfungsausschuss und Aufsichtsrat weitergegeben.
Im Rahmen der Planung werden Risiken und Chancen
mit einem Betrachtungshorizont von grundsätzlich fünf
Jahren erfasst. Sachverhalte, die bereits vollständig
planerisch berücksichtigt sind oder für die eine Rück-
stellung gebucht wurde, werden im Zusammenhang
mit dem Risikomanagementprozess nicht betrachtet.
Darüber hinaus werden auch strategische Risiken und
Chancen im Risikomanagementprozess berücksichtigt.
Der Risiko- und Chancenbericht bezieht sich auf
Risiken und Chancen, die einen wesentlichen Einfluss
auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der
Mercedes-Benz Group im Jahr 2025 haben können. Die
Erfassung der Einzelrisiken und -chancen erfolgt auf
Basis der Eintrittswahrscheinlichkeit und des möglichen
Ausmaßes der Risiken und Chancen mit Wirkung auf
die Mercedes-Benz Group. Durch Multiplikation von
Eintrittswahrscheinlichkeit und möglichem Ausmaß
ergibt sich der Erwartungswert, der die Grundlage für
die Einordnung in Risiko- und Chancenkategorien
bildet. Grundsätzlich erfolgt die Quantifizierung der
Risiken und Chancen im vorliegenden Bericht durch die
zusammenfassende Darstellung der Erwartungswerte
der Einzelrisiken und -chancen in Kategorien. Die
Bewertung der Risiko- und Chancenhöhe erfolgt sowohl
unter Berücksichtigung geplanter als auch bereits
wirksamer risikoreduzierender Maßnahmen (Netto-
betrachtung) und wird, soweit nicht abweichend
gekennzeichnet, in Relation zum EBIT betrachtet.
Das Risiko- und Chancenmanagement ist am Grundsatz
der Vollständigkeit ausgerichtet, das heißt, alle
identifizierten Risiken und Chancen fließen über die
operativen Einheiten der Segmente sowie die zentralen
Bereiche in den Risikomanagementprozess ein. Der
Konsolidierungskreis des Risiko- und Chancenmanage-
ments entspricht grundsätzlich dem Konsolidierungs-
kreis des Konzernabschlusses.
Zur Beurteilung der Risikotragfähigkeit des Konzerns
für das Geschäftsjahr 2025 werden die potenziellen
Ergebnisauswirkungen der Risiken mittels einer Monte-
Carlo-Simulation (Konfidenzniveau: 99 %) analysiert.
Die Risiken werden dabei dem bilanzierten Eigenkapital
der Mercedes-Benz Group als Risikodeckungsmasse
gegenübergestellt.
Bei der Identifikation nachhaltigkeitsbezogener
Risiken und Chancen orientiert sich die Mercedes-
Benz Group AG an den im Kapitel »Nachhaltigkeits-
bericht« im Abschnitt »Ermittlung der wesentlichen
Wesentlichkeitsanalyse identifizierten Themen und
schließt somit die strategischen Fokusfelder der Nach-
haltigkeit mit ein. Unter nachhaltigkeitsbezogenen
Risiken und Chancen werden Bedingungen, Ereignisse
oder Entwicklungen im Zusammenhang mit den Nach-
haltigkeitsdimensionen Umwelt, Soziales und Governance
verstanden, deren Eintreten sich potenziell auf die
Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage sowie auf die
Reputation der Mercedes-Benz Group auswirken kann.
Klimabedingte Risiken und Chancen im Zusammen-
hang mit den Empfehlungen der Task Force on Climate-
related Financial Disclosures (TCFD) werden ebenfalls
im Rahmen des Risikomanagementprozesses identi-
fiziert und bewertet. Weitere Informationen hierzu sind
im Kapitel »Nachhaltigkeitsbericht« unter Abschnitt
enthalten.
Internes Kontrollsystem
Das interne Kontrollsystem der Mercedes-Benz Group
umfasst neben dem rechnungslegungsbezogenen
internen Kontrollsystem auch Kontrollen zu den
weiteren Geschäftsprozessen. Darüber hinaus gibt es
interne Kontrollen für die unternehmensweiten
Prozesse der Konzernsicherheit, Global Cyber &
Information Security und das unternehmensweite
Compliance-Management-System. Nachhaltigkeits-
bezogene Aspekte sind ebenfalls Bestandteil des
internen Kontrollsystems (z. B. im Compliance-
Management-System).
Zudem erfolgt eine unabhängige und risikoorientierte
Prüfung des Aufbaus und der Prozesse des internen
Kontrollsystems durch die Interne Revision im
Rahmen verschiedener Prozessprüfungen.
Das Sicherheitsrisikomanagement der Konzernsicher-
heit ist in das interne Kontrollsystem der Mercedes-
Benz Group integriert. Ziel ist es, auf Basis einer risiko-
orientierten Betrachtung sicherheitsrelevante Risiken
an den weltweiten Standorten des Unternehmens zu
identifizieren, zu bewerten und durch mitigierende
Maßnahmen zu steuern. Zu diesem Zweck implemen-
tierte die Konzernsicherheit interne Kontrollen für
diverse sicherheitsrelevante Themengebiete. Diese
umfassen unter anderem die Bereiche Objektsicherheit,
Brandschutz oder Krisenmanagement und dienen dem
Schutz des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit
von Personen, dem Schutz von Unternehmenswerten,
Geschäftsprozessen und Unternehmenswissen.
Der Bereich Global Cyber & Information Security
betreibt ein Information Security Management
System (ISMS) mit dem Ziel, wichtige Informationen
und kritische IT-Dienste angemessen zu schützen. Das
ISMS orientiert sich an international anerkannten
Standards und wird kontinuierlich weiterentwickelt.
Operativ wird das ISMS durch proaktive und reaktive
Maßnahmen gestützt. Zu den proaktiven operativen
Maßnahmen zählen insbesondere Schulungen und
Konzepte zur Information und Sensibilisierung von
Mitarbeitern und Funktionsträgern, ein umfassendes
Informationssicherheitsregelwerk sowie technisch-
organisatorische Maßnahmen zur Absicherung
kritischer IT-Infrastrukturen, IT-Systeme und Appli-
kationen. Einen Schwerpunkt der reaktiven operativen
Maßnahmen bildet das rund um die Uhr besetzte Cyber
Intelligence & Response Center zur Cyberabwehr und
zur Behandlung von Cybersicherheitsvorfällen.
Das Compliance-Management-System mit Schnitt-
stelle zum Risikomanagementsystem ist an der Risiko-
lage der Mercedes-Benz Group ausgerichtet und hat
das Ziel, regelkonformes Verhalten im Unternehmen zu
fördern. Das Compliance-Management-System leistet
einen wesentlichen Beitrag zur Integration von Com-
pliance in unseren operativen Geschäftseinheiten und
deren Prozessen. Weitere Informationen zum Com-
pliance-Management-System der Mercedes-Benz
Group sind im Kapitel »Nachhaltigkeitsbericht«
enthalten.
1 Bei den lageberichtsfremden Angaben zur Angemessenheit und Wirksamkeit des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems handelt es sich um Angaben, die nicht Gegenstand der Abschlussprüfung sind.
Das interne Kontrollsystem im Hinblick auf den
Rechnungslegungsprozess hat zum Ziel, die
Angemessenheit und Wirksamkeit der Rechnungs-
legung und Finanzberichterstattung sicherzustellen.
Es ist in Anlehnung an das international anerkannte
Rahmenwerk für interne Kontrollsysteme des
Committee of Sponsoring Organizations of the Tread-
way Commission (COSO Internal Control – Integrated
Framework) konzipiert, wird kontinuierlich weiterent-
wickelt und ist integraler Bestandteil der Rechnungs-
legungs- und Finanzberichterstattungsprozesse in den
Segmenten, Konzernfunktionen, organisatorischen
Einheiten und Gesellschaften. Das Kontrollsystem
beinhaltet Grundsätze, Verfahren sowie präventive und
aufdeckende Kontrollen.
Die Angemessenheit und Wirksamkeit des internen
Kontrollsystems im Hinblick auf den Rechnungs-
legungsprozess wird systematisch bewertet. Am Beginn
stehen eine Risikoanalyse und eine Kontrolldefinition
mit dem Ziel, bedeutende Risiken für die Rechnungs-
legungs- und Finanzberichterstattungsprozesse in den
wesentlichen rechtlichen Einheiten und Zentralfunk-
tionen zu identifizieren. Die notwendigen Kontrollen
werden daraufhin definiert und gemäß den konzern-
weiten Vorgaben dokumentiert. Um die Wirksamkeit
der Kontrollen zu beurteilen, werden regelmäßig Tests
auf Basis von Stichproben durchgeführt. Diese bilden
die Grundlage für eine Selbsteinschätzung, ob die
Kontrollen angemessen ausgestaltet und wirksam sind.
Die Ergebnisse dieser Selbsteinschätzung werden in
einem konzernweiten IT-System dokumentiert und
berichtet. Erkannte Kontrollschwächen werden unter
Beachtung ihrer potenziellen Auswirkungen behoben.
Die ausgewählten rechtlichen Einheiten und Zentral-
funktionen bestätigen am Ende des jährlichen Zyklus
die Effektivität des internen Kontrollsystems im Hin-
blick auf den Rechnungslegungsprozess. Der Vorstand
und der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats werden
regelmäßig über wesentliche Kontrollschwächen
sowie die Wirksamkeit der eingerichteten Kontrollen
informiert.
Angemessenheit und Wirksamkeit
des internen Kontroll- und
Risikomanagementsystems 1
Sowohl für das interne Kontrollsystem als auch für das
Risikomanagementsystem erfolgt eine kontinuierliche
Überwachung der Prozesse und Systeme, um im
Geschäftsjahr identifizierte Schwächen zu beheben und
eine fortlaufende Verbesserung der Prozesse und
Systeme sicherzustellen. Aufgrund der vielschichtigen
Prozesslandschaft sowie der hohen Veränderungs-
geschwindigkeit der gesetzlichen Anforderungen ent-
spricht insbesondere der Reifegrad des internen
Kontrollsystems in Bezug auf die nachhaltigkeitsbezo-
genen Aspekte noch nicht dem des rechnungslegungs-
bezogenen internen Kontrollsystems. Zum Berichts-
zeitpunkt liegen in allen wesentlichen Belangen unter
Berücksichtigung von Umfang der Geschäftstätigkeit
und Risikolage des Unternehmens keine Anhaltspunkte
vor, die auf eine gesamtheitliche Nichtangemessenheit
und Nichtwirksamkeit des internen Kontroll- und
Risikomanagementsystems hinweisen würden.
Die Wirksamkeit eines jeden Risikomanagement- und
Kontrollsystems unterliegt inhärenten Beschränkungen.
Kein System – auch wenn es als angemessen und wirk-
sam beurteilt wurde – kann gewährleisten, alle tatsäch-
lich eintretenden Risiken vorab aufzudecken oder
jedwede Prozessverstöße unter allen Umständen aus-
zuschließen.
Risiken und Chancen
Im Folgenden werden Risiken und Chancen
beschrieben, die einen wesentlichen Einfluss auf die
Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der Mercedes-
Benz Group im Jahr 2025 haben können. Grundsätzlich
erfolgt die Berichterstattung über die nicht in der
Prognose enthaltenen Risiken und Chancen bezogen
auf die einzelnen Segmente Mercedes-Benz Cars,
Mercedes-Benz Vans und Mercedes-Benz Mobility.
Sofern kein Segment explizit hervorgehoben wird,
betreffen die beschriebenen Risiken und Chancen alle
Segmente. Auf Basis des Erwartungswerts werden die
berichteten Risiken und Chancen je Kategorie aggre-
giert und für die Mercedes-Benz Group in die Stufen
»niedrig«, »mittel« und »hoch« eingeordnet. Zusätzliche
Informationen zu Risiken und Chancen mit Nachhaltig-
keitsbezug sind im »Nachhaltigkeitsbericht« aufgeführt.
Quantifizierung der Risiken und Chancen auf Basis des
Erwartungswerts je Kategorie
Stufe
Erwartungswert
Niedrig
< 500 Mio. €
Mittel
≥ 500 Mio. € bis 1 Mrd. €
Hoch
≥ 1 Mrd. €
Die nachfolgende Tabelle zeigt die konkrete Einstufung
der aggregierten Risiken und Chancen in den jeweiligen
Kategorien basierend auf den oben genannten Inter-
vallgrenzen. Zusätzlich zu den im Folgenden beschrie-
benen Risiken und Chancen können Risiken und
Chancen, die heute noch nicht bekannt sind oder als
unwesentlich eingestuft werden, künftig die Ertrags-,
Finanz- und Vermögenslage beeinflussen.
Risiken und Chancen Mercedes-Benz Group
Einstufung des Erwartungswerts
für das Jahr 2025
Einstufung des Erwartungswerts
für das Jahr 2024
Kategorie
Risiken
Chancen
Risiken
Chancen
Umfeld- und Branchenrisiken/-chancen
Allgemeine Marktrisiken und -chancen
hoch
mittel
hoch
hoch
Risiken und Chancen infolge gesetzlicher und politischer
Rahmenbedingungen
hoch
niedrig
hoch
niedrig
Beschaffungsmarktrisiken und -chancen
hoch
niedrig
hoch
niedrig
Unternehmensspezifische Risiken/Chancen
Risiken und Chancen aus Forschung und Entwicklung
mittel
niedrig
mittel
niedrig
Produktionsrisiken und -chancen
niedrig
niedrig
niedrig
niedrig
Risiken und Chancen aus Einkauf und Logistik
hoch
niedrig
hoch
niedrig
Informationstechnische Risiken und Chancen
mittel
niedrig
mittel
niedrig
Personalrisiken und -chancen
niedrig
niedrig
niedrig
niedrig
Risiken und Chancen aus Beteiligungen und Kooperationen
mittel
niedrig
mittel
niedrig
Finanzwirtschaftliche Risiken/Chancen
Wechselkursrisiken und -chancen
niedrig
niedrig
niedrig
niedrig
Zinsänderungsrisiken und -chancen
niedrig
niedrig
niedrig
niedrig
Kreditrisiken
niedrig
niedrig
Länderrisiken
mittel
mittel
Risiken und Chancen aus Zugang zum Kapitalmarkt1
niedrig
niedrig
niedrig
Risiken und Chancen aus Ratingveränderungen
niedrig
niedrig
niedrig
niedrig
Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Pensionsplänen
mittel
mittel
mittel
mittel
Rechtliche und steuerliche Risiken/Chancen
Rechtliche Risiken
hoch
hoch
Steuerliche Risiken und Chancen
niedrig
niedrig
mittel
niedrig
1 Bezeichnung der Kategorie zum 31. Dezember 2024 geändert. Bisherige Bezeichnung: »Risiken eines begrenzten Kapitalmarktzugangs«.
Umfeld- und Branchenrisiken/
-chancen
Allgemeine Marktrisiken und -chancen
Die Risiken und Chancen für die wirtschaftliche Ent-
wicklung auf den Automobilmärkten sind maßgeblich
durch die konjunkturelle Lage der Weltwirtschaft
beeinflusst. Die Beurteilung marktwirtschaftlicher
Risiken und Chancen ist an Prognosen über die
gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen sowie
die Entwicklung der Automobilmärkte, in denen die
Mercedes-Benz Group tätig ist, gekoppelt. Diese
Annahmen sind im Kapitel »Prognosebericht«
ausführlich beschrieben. Die Möglichkeit, dass sich
Märkte gegenüber den internen Prognosen und
Prämissen besser oder schlechter entwickeln oder
Marktbedingungen sich verändern, besteht
grundsätzlich für alle Segmente des Konzerns.
Ursachen für einen möglichen rückläufigen Absatz von
Fahrzeugen ergeben sich insbesondere aus einem
für die Mercedes-Benz Group schlechter als erwarteten
makroökonomischen Umfeld sowie im Kontext geo-
politischer, handelspolitischer oder wirtschaftlicher
Unsicherheiten. So können neben einem insgesamt
schwächeren Wirtschaftswachstum unter anderem
hohe Energiepreise, hohe Inflationsraten und Zinsen
sowie volatile Wechselkurse zu einer Verunsicherung
der Märkte oder einem Kaufkraftverlust führen und sich
negativ auf die Nachfrage im automobilen Sektor
auswirken. Zudem könnte sich die Struktur des
geplanten Absatzprogramms ungünstiger entwickeln
als in der Prognose unterstellt.
Der Markterfolg alternativer Antriebskonzepte wird
neben der Akzeptanz beim Kunden maßgeblich vom
regionalen Marktumfeld mitbestimmt, beispielsweise
von der Ladeinfrastruktur, von staatlichen Förder-
maßnahmen und von steuerlichen Rahmenbeding-
ungen. Eine geringere als erwartete Marktakzeptanz
von Elektrofahrzeugen kann zu Risiken in der Absatz-
entwicklung führen und sich negativ auf das Ergebnis
auswirken. Dadurch könnte auch die Erreichung
bestimmter CO2-Ziele gefährdet sein. Industriepoli-
tische Maßnahmen zur Stärkung der lokalen Wert-
schöpfung in verschiedenen Ländern sowie staatliche
Kaufanreize für lokal produzierte Elektrofahrzeuge
können Wettbewerbsnachteile und einen rückläufigen
Fahrzeugabsatz in den jeweiligen Märkten zur Folge
haben. Die Markt-, Absatz- und Bestandsentwicklungen
werden in den automobilen Segmenten kontinuierlich
analysiert und überwacht; gegebenenfalls werden
spezifische Marketing- und Vertriebsprogramme
aufgesetzt.
Volatilitäten in Bezug auf die Entwicklungen der Märkte
können auch dazu führen, dass sich der Gesamtmarkt
oder regionale Rahmenbedingungen für die Auto-
mobilindustrie besser entwickeln als in den internen
Prognosen und Prämissen angenommen und damit in
marktwirtschaftlichen Chancen resultieren. Auch aus
einer Verbesserung der Wettbewerbssituation oder
einer positiveren Nachfrageentwicklung können sich
Chancen ergeben. Die Realisierung der Chancen wird
durch den Einsatz von Vertriebs- und Marketing-
aktionen unterstützt. Gegenüber dem Vorjahr
verringern sich die Chancen von »hoch« auf »mittel«
aufgrund des herausfordernden Marktumfelds.
Die Einführung neuer Produkte von Wettbewerbern,
eine aggressivere Preispolitik sowie eine schlechtere
Preisdurchsetzung können einen steigenden Wett-
bewerbs- und Preisdruck in den Segmenten nach sich
ziehen und sich negativ auf die Ertragslage auswirken.
Je nach Ausprägung werden produktspezifische und
gegebenenfalls regional unterschiedliche Maßnahmen
ergriffen. Diese umfassen je nach Region und aktueller
Marktlage die kontinuierliche Marktüberwachung sowie
gegebenenfalls Preissetzungsstrategien oder absatz-
fördernde Maßnahmen.
Im Zusammenhang mit der Veräußerung von Fahr-
zeugen bietet die Mercedes-Benz Group den Kunden
vielfältige Finanzierungs- und Leasingmöglichkeiten
an. Die daraus resultierenden Risiken für das Segment
Mercedes-Benz Mobility liegen vor allem in einer
Verschlechterung der Bonität der Kreditnehmer, sodass
Forderungen aufgrund der Zahlungsunfähigkeit
von Kunden ganz oder teilweise uneinbringlich werden
können (Adressenausfall- oder Kreditrisiko). Die
Mercedes-Benz Mobility begegnet den Kreditrisiken mit
Bonitätsprüfungen auf Basis standardisierter Scoring-
und Ratingverfahren, der Besicherung der Forderungen
und einem leistungsfähigen Risikomanagement mit
einem starken Augenmerk auf das Monitoring sowohl
interner als auch makroökonomischer Frühwarn-
indikatoren.
Ein Ziel von Mercedes-Benz Mobility ist es, Risiken aus
Fristeninkongruenz sowohl unter Zins- als auch unter
Liquiditätsgesichtspunkten zu minimieren. Dies erfolgt,
indem die Refinanzierung auf die Laufzeiten der
Finanzierungsverträge abgestimmt wird. Um die
Refinanzierungskosten zu optimieren, werden aktiv
gesteuerte Finanzierungsstrategien eingesetzt.
Chancen und Risiken werden insbesondere durch die
Zinsentwicklung und deren Einfluss auf die Zinsmarge
bestimmt.
Im Zusammenhang mit Leasingverträgen entstehen
darüber hinaus Risiken und Chancen aus der Ent-
wicklung der Gebrauchtwagenmärkte. Diese ergeben
sich, wenn der Vermarktungswert eines Leasingfahr-
zeugs am Ende der Vertragslaufzeit von der ursprüng-
lich bei Vertragsabschluss auf Basis von bestimmten
Annahmen kalkulierten und der Leasingrate unterstel-
lten Restwertprognose abweicht. Um diesen Rest-
wertrisiken von Fahrzeugen entgegenzuwirken, sind
Restwertmanagementprozesse etabliert. Diese
umfassen je nach Region und aktueller Marktlage
grundsätzlich die kontinuierliche Marktüberwachung
sowie gegebenenfalls Preissetzungsstrategien oder
absatzfördernde Maßnahmen zur Regulierung der
Fahrzeugbestände. Die Prognosequalität der Markt-
einschätzung wird durch Vergleiche interner und
externer Quellen verifiziert, und die Restwertsetzung
wird bei Bedarf angepasst sowie methodisch,
prozessual und systemseitig weiterentwickelt.
Risiken und Chancen infolge gesetzlicher und
politischer Rahmenbedingungen
Gesetzliche und politische Rahmenbedingungen haben
einen nicht unerheblichen Einfluss auf den künftigen
Geschäftserfolg der Mercedes-Benz Group. Dabei
spielen insbesondere Emissions-, Verbrauchs-,
Sicherheits- und Zertifizierungsbestimmungen sowie
Zollprozeduren für Fahrzeuge und Steuern im
Zusammenhang mit dem Verkauf oder Einkauf von
Fahrzeugen oder Fahrzeugteilen eine wichtige Rolle.
Auch geopolitische und handelspolitische Spannungen
können die Geschäftsaktivitäten eines international
agierenden Unternehmens wie der Mercedes-Benz
Group erheblich beeinträchtigen.
Die Mercedes-Benz Group verfolgt ständig die Ent-
wicklung der gesetzlichen und politischen Rahmen-
bedingungen und versucht, absehbare Anforderungen
und langfristige Zielsetzungen frühzeitig im Produkt-
entstehungsprozess zu antizipieren. Insbesondere
kurzfristige Änderungen der gesetzlichen und
politischen Rahmenbedingungen können mit
zusätzlichen Kosten oder höheren Investitionen
verbunden sein.
In vielen Märkten gelten gesetzliche Grenzwerte für
den Kraftstoffverbrauch und/oder den CO2-Ausstoß
von Pkw-Flotten mit jeweils unterschiedlichen Ziel-
werten. Die Nichteinhaltung der einschlägigen Vor-
schriften in den einzelnen Märkten ist unter Umständen
mit erheblichen Strafen und Reputationsrisiken ver-
bunden und kann sogar so weit führen, dass vor allem
Fahrzeuge mit konventionellem Antrieb in den
betroffenen Märkten nicht oder nicht mehr zugelassen
werden können. Die Mercedes-Benz Group begegnet
diesem Risiko mit der Transformation hin zur Elektro-
mobilität und der damit zusammenhängenden Neu-
ausrichtung des Produktportfolios sowie der Nutzung
von Ausgleichsmechanismen (Pooling, Credits).
Darüber hinaus werden diese Zielvorgaben in den
Produktions- und Absatzplanungen berücksichtigt.
Die politischen Spannungen und damit verbunden die
Gefahr geopolitischer Konflikte sind weiterhin hoch
und mit weitreichenden Risiken für die Geschäfts-
entwicklung der Mercedes-Benz Group verbunden.
Anhaltende Spannungen zwischen den USA und China,
eine mögliche Verschlechterung der Beziehungen
zwischen der EU und China sowie die zukünftige
Entwicklung des Verhältnisses zwischen der EU und
den USA, die mögliche weitere Zuspitzung des Konflikts
im Nahen Osten und der weiteren Entwicklung des
Russland-Ukraine-Kriegs, das Aufflammen weiterer
regionaler Konflikte sowie eine Eskalation im gesamten
südostchinesischen Meer könnten zu erneuten Pro-
blemen in den Lieferketten, noch höheren Energie-
preisen, erneutem Druck auf die Inflationsraten,
zusätzlichen Sanktionen und einer weiteren Ver-
schlechterung des Wachstumsausblicks führen.
Einzelne Länder könnten bei dem Versuch, ihre Wett-
bewerbsfähigkeit auf dem Weltmarkt zu schützen oder
zu verbessern, verstärkt zu interventionistischen und
protektionistischen Maßnahmen greifen. Insbeson-
dere eine Spirale an Zollerhöhungen könnte ein Risiko
für die Wettbewerbsfähigkeit der Mercedes-Benz
Group darstellen. Des Weiteren können bestehende
Incentivierungen für alternative Antriebsformen
auslaufen und sich negativ auf das Ergebnis der
Mercedes-Benz Group auswirken. Um diese Risiken zu
vermeiden bzw. zu vermindern, können höhere
Lokalisierungsanteile in bestimmten Ländern nötig sein.
Beschaffungsmarktrisiken und -chancen
Die Risiken und Chancen auf der Beschaffungsseite
ergeben sich für die automobilen Segmente
insbesondere aus Schwankungen bei Rohstoff-,
Rohmaterial- und Energiepreisen.
r das Jahr 2025 bestehen weiterhin Risiken durch
inflationsbedingte Steigerungen bei den Rohstoff- und
Energiepreisen, die zu höheren Beschaffungskosten
führen können. Zudem kann ein hoher Wettbewerb um
bestimmte Rohstoffe im Ra hmen der Einführung neuer
Technologien zu steigenden Kosten oder möglichen
Knappheiten in der Lieferkette führen. Grundsätzlich
können die Rohstoffmärkte von Unsicherheiten und
politischen Krisen – verbunden mit möglichen Ver-
sorgungsengpässen – sowie von der volatilen Nach-
frage nach vereinzelten Rohmaterialien beeinflusst
werden. Steigende Rohstoffpreise können sich negativ
auf die Rentabilität der verkauften Fahrzeuge
auswirken und dadurch zu einem sinkenden Ergebnis
des jeweiligen Segments führen. Um möglichen
Ergebniseinbußen entgegenzuwirken, überwacht die
Mercedes-Benz Group die Entwicklung der Rohstoff-
und Energiepreise fortlaufend und ist in engem
Austausch mit Lieferanten. Darüber hinaus wird neben
einem aktiven Kostenmanagement im engen Austausch
mit Lieferanten an technischen Maßnahmen gearbeitet,
um die Produktkosten laufend weiter zu optimieren.
Unternehmensspezifische Risiken/
Chancen
Risiken und Chancen aus Forschung und
Entwicklung
Technische Entwicklungen und Innovationen sind für
eine sichere und nachhaltige Mobilität der Zukunft
von zentraler Bedeutung. Die Transformation hin zur
Elektromobilität sowie die umfassende Digitalisierung
der Fahrzeuge hat ambitionierte Entwicklungsziele und
die Markteinführung neuer Technologien zur Folge.
Neben den sich daraus ergebenden Chancen sind
Entscheidungen für bestimmte Technologien ebenso
wie der kontinuierlich wachsende Umfang an zu
erfüllenden Emissions-, Verbrauchs- und Sicherheits-
anforderungen, z. B. Datensicherheit, mit Risiken
verbunden.
Insbesondere im Hinblick auf die Elektromobilität
sowie die zunehmende Digitalisierung und Software in
der Fahrzeugarchitektur bestehen Risiken, dass die
Fahrzeuge nicht im vorgesehenen Zeitrahmen, in der
entsprechenden Qualität oder zu der angestrebten
Wirtschaftlichkeit entwickelt werden können. Das
könnte die geplante Markteinführung neuer Fahrzeug-
modelle bzw. Modellpflegen (Facelifts) verzögern.
Darüber hinaus besteht das Risiko, dass bestimmte
digitale Funktionsumfänge später als geplant am Markt
eingeführt werden könnten. Die Mercedes-Benz Group
begegnet diesen Risiken durch eine kontinuierliche und
systematische Überwachung im Produktentstehungs-
prozess aller Fahrzeugprojekte.
Im Jahr 2020 schlossen die Mercedes-Benz Group AG
und Mercedes-Benz USA, LLC (MBUSA) mit verschie-
denen US-Behörden Vergleiche über die Beilegung
zivil- und umweltrechtlicher Ansprüche im Zusammen-
hang mit Emissionskontrollsystemen bestimmter
Dieselfahrzeuge ab, die rechtswirksam geworden sind.
Falls die Verpflichtungen aus den Vergleichen nicht
eingehalten werden, besteht das Risiko, dass kosten-
intensive Maßnahmen ergriffen werden müssen und/
oder erhebliche Vertragsstrafen fällig werden.
Produktionsrisiken und -chancen
Durch die steigende technische Komplexität und den
Anspruch, die Qualitätsstandards für die Fahrzeuge der
Mercedes-Benz Group einzuhalten und stetig zu
erhöhen, können in den automobilen Segmenten neben
Chancen auch Risiken im Zusammenhang mit der
Einführung und Fertigung der Produkte entstehen.
Im Hinblick auf die Produktionsauslastung können
Risiken aufgrund von Störungen in der Teileversorgung
oder technischen Produktionsunterbrechungen
bestehen. Folgen nicht voll ausgelasteter Produktions-
anlagen in den automobilen Segmenten können zu
ineffizienter Ressourcennutzung und höheren Stück-
kosten führen. Weiterhin können Beschädigungen der
Werksinfrastruktur, ausgelöst durch Extremwetter-
ereignisse oder Naturkatastrophen zu Beeinträchtigun-
gen der Produktion führen. Zur Reduzierung
diesbezüglicher Risiken werden zugehörige Prozesse
stetig evaluiert und verbessert.
Garantie- und Kulanzfälle könnten entstehen, wenn
die Qualität der Produkte oder der in den Produkten
eingebauten Teile trotz entsprechender Qualitäts-
sicherungsprozesse nicht den Anforderungen ent-
spricht, Vorschriften nicht vollständig eingehalten
werden oder die Unterstützung bei Problemen und der
Pflege der Produkte nicht in der benötigten Form
gewährt werden kann. Die Mercedes-Benz Group bildet
Rückstellungen für Garantie- und Kulanzfälle. Es kann
trotzdem nicht ausgeschlossen werden, dass Rückrufe
und Feldmaßnahmen zu zusätzlichen finanziellen
Belastungen führen. Mögliche Ansprüche werden beim
Auftreten solcher Risiken geprüft und bei Bedarf
notwendige Servicemaßnahmen, bezogen auf
betroffene Produkte, eingeleitet.
Risiken und Chancen aus Einkauf und Logistik
Mögliche Unterbrechungen in den weltweiten
Lieferketten, insbesondere wegen Engpässen bei
Elektronikbauteilen und anderen wichtigen Vorproduk-
ten, können bei Mercedes-Benz Cars und Mercedes-
Benz Vans Engpässe hervorrufen. Fehlende Verfügbar-
keit sowie Qualitätsprobleme bei bestimmten Fahr-
zeugteilen können zu Produktionsausfällen führen und
Mehrkosten verursachen, die sich negativ auf die
Ertragslage auswirken. Mercedes-Benz Cars und
Mercedes-Benz Vans analysieren diese Risiken fort-
laufend. Zur Risikoprävention besteht ein Lieferanten-
management mit dem Ziel, Menge und Qualität der zur
Fahrzeugherstellung benötigten Bauteile sicher-
zustellen. Darüber hinaus prüft die Mercedes-Benz
Group in den vorgenannten Situationen, ob Ansprüche
gegen Lieferanten geltend gemacht werden können.
Das Risiko, dass Lieferanten vermehrt in finanzielle
Schwierigkeiten geraten, hat sich weiter erhöht.
Ursachen hierfür sind das angespannte wirtschaftliche
Umfeld sowie Unsicherheiten im Zusammenhang mit
hohen Rohstoff-, Rohmaterial- und Energiepreisen
sowie der fehlenden Verfügbarkeit von Zulieferteilen.
Daraus resultierende mögliche Produktionsausfälle
können sich entlang der gesamten Lieferkette
ergeben und verhindern, dass Fahrzeuge rechtzeitig
fertiggestellt und an die Kunden ausgeliefert werden.
Das Lieferantenrisikomanagement zielt darauf ab,
mögliche finanzielle Engpässe bei Lieferanten frühzeitig
zu erkennen und geeignete Gegenmaßnahmen
einzuleiten, um Lieferunterbrechungen zu vermeiden.
Durch die Transformation zur Elektromobilität und
den Fremdbezug wichtiger Komponenten besteht
darüber hinaus das Risiko, dass diese nicht rechtzeitig
in der geplanten Menge und geforderten Qualität zur
Verfügung stehen und damit den Produktionsstart
neuer Baureihen verzögern. Des Weiteren können sich
Risiken aus Unsicherheiten bei den geplanten Mengen
ergeben. Dies könnte negative Auswirkungen auf die
Ertragslage haben.
Mögliche Menschenrechtsverletzungen in
zunehmend komplexen Lieferketten stellen ein Risiko
für die Mercedes-Benz Group dar. Bestimmte nationale
Gesetze verbieten zum Beispiel den Import von Waren,
die mit Zwangsarbeit in Verbindung stehen. Länder, in
denen entsprechende Gesetze gelten, könnten Import-
beschränkungen oder Sanktionen gegen Unternehmen
verhängen, die mit Menschenrechtsverletzungen inner-
halb ihrer Lieferkette in Verbindung stehen. Mögliche
Importstopps könnten zu Versorgungsengpässen,
höheren Kosten und Produktionsverzögerungen führen.
Um diesem Risiko zu begegnen, arbeitet die Mercedes-
Benz Group kontinuierlich daran, größtmögliche
Transparenz zum Schutz von Menschenrechten in den
vorgelagerten Wertschöpfungsstufen zu schaffen. Die
Mercedes-Benz Group hat dafür einen risikobasierten
Ansatz zur Wahrung der menschenrechtlichen Sorg-
faltspflichten entwickelt, das Human Rights Respect
System (HRRS). Weitere Informationen hierzu sind im
Kapitel »Nachhaltigkeitsbericht« unter Abschnitt
enthalten.
Das Risiko, dass aufgrund geopolitischer Spannungen
Einsatzfaktoren wie bestimmte Rohstoffe, Komponen-
ten oder Technologien nicht mehr in ein Land impor-
tiert werden können, stellt für die Mercedes-Benz
Group eine zunehmende Bedrohung dar. Solche Risiken
sind besonders ausgeprägt, wenn globale Lieferketten
für diese Einsatzfaktoren von wenigen Schlüsselprodu-
zenten abhängig sind. Wenn geopolitische Konflikte,
Sanktionen oder Handelskriege die internationalen
Handelsbeziehungen destabilisieren, kann dies für die
Mercedes-Benz Group zu erheblichen Versorgungs-
engpässen, höheren Kosten und Produktionsverzöge-
rungen führen.
1 Dieser Abschnitt enthält Informationen in Zusammenhang mit dem Risiko möglicher Cyberattacken, die sich durch die zunehmende Digitalisierung und Vernetzung der Fahrzeuge ergeben, die Angabepflichten im Zusammenhang mit den European Sustainability Reporting Standards
(ESRS) erfüllen (vgl. Kapitel »Verbraucher und Endnutzer« in den »Sozialen Informationen« des »Nachhaltigkeitsberichts«).
Naturkatastrophen können ebenso erhebliche
Auswirkungen auf die zunehmend komplexen
Lieferketten haben, indem sie die Zulieferung von
Rohstoffen oder Vorprodukten unterbrechen. Das
Lieferantenrisikomanagement der Mercedes-Benz
Group steuert dieses Risiko aktiv durch ein flexibles
Versorgungsnetzwerk, um Lieferunterbrechungen
weitestgehend abzumildern.
Informationstechnische Risiken und Chancen 1
Die konsequent verfolgte Digitalisierungsstrategie
eröffnet der Mercedes-Benz Group neue Chancen, den
Kundennutzen und die Werte des Unternehmens zu
steigern. Gleichwohl birgt die hohe Durchdringung aller
Geschäftsbereiche mit Informationstechnik (IT) auch
Risiken für die Geschäfts- und Produktionsprozesse
sowie deren Dienstleistungen und Produkte. Auch
umfassende Änderungen in der bestehenden
Systemlandschaft, zum Beispiel die Konzentration auf
strategische Partnerschaften zur Transformation der
IT-Infrastruktur, können zu Risiken führen.
Aus der stetig wachsenden Bedrohung durch
Cyberkriminalität und der Verbreitung aggressiver
Schadcodes ergeben sich Risiken, die sich auf die
Verfügbarkeit, Integrität und Vertraulichkeit von
Informationen und IT-gestützten Betriebsmitteln
auswirken können. Trotz umfangreicher Vorkehrungen
kann dies im ungünstigsten Fall zu einer zeitweiligen
Unterbrechung IT-gestützter Geschäftsprozesse mit
hohen negativen Auswirkungen auf das Unternehmens-
ergebnis führen. Zudem kann der Verlust oder der
Missbrauch sensibler Daten einen Reputationsverlust
zur Folge haben. Insbesondere verschärfte regulato-
rische Anforderungen wie beispielsweise die EU-
Datenschutz-Grundverordnung und daran anknüpfende
Rechtsakte können unter anderem Ansprüche Dritter
begründen und aufwendige regulatorische Auflagen
sowie ergebniswirksame Strafen nach sich ziehen.
Die Mercedes-Benz Group hat aufgrund der wachsen-
den Anforderungen an die Vertraulichkeit, Integrität
und Verfügbarkeit von Daten vielfältige präventive und
korrektive Maßnahmen umgesetzt, um damit verbun-
dene Risiken zu minimieren. Zum Beispiel vermindert
der Konzern potenzielle Störungen der betrieblichen
Abläufe in Rechenzentren durch gespiegelte Daten-
bestände, dezentrale Datenhaltung, ausgelagerte
Datensicherung und hochverfügbar ausgelegte IT-Sys-
teme. Es werden Notfallpläne fortlaufend aktualisiert,
ebenso werden Mitarbeiter geschult und regelmäßig
sensibilisiert. Das interne Rahmenwerk zur IT-Sicher-
heit orientiert sich an internationalen Standards. Neue
regulatorische Anforderungen zur Cybersicherheit und
zu Cybersecurity-Management-Systemen werden bei
der Weiterentwicklung der internen Prozesse und Vor-
gaben berücksichtigt. In einem global agierenden Cyber
Intelligence & Response Center werden spezifische
Bedrohungen analysiert und Gegenmaßnahmen koordi-
niert. Der Schutz der Produkte und Dienstleistungen
vor Gefährdungen durch Hackerangriffe und Cyber-
kriminalität wird kontinuierlich ausgebaut.
Durch die zunehmende Digitalisierung und Vernetzung
der Fahrzeuge besteht zudem das Risiko, dass mög-
liche Schwachstellen in der Fahrzeugsoftware oder im
Backend ausgenutzt werden könnten. Dies kann in der
Folge zu einer Beschädigung oder Veränderung von
Fahrzeugfunktionalitäten und -daten führen. Um
diesem Risiko zu begegnen, überwacht die Mercedes-
Benz Group die Bedrohungslandschaft permanent,
identifiziert mögliche Schwachstellen und stellt Over-
the-Air-Sicherheitsupdates zur Verfügung.
Personalrisiken und -chancen
Der Wettbewerb um hochqualifizierte Beschäftigte in
ausgewählten Jobprofilen und Führungskräfte ist in der
Branche und in den Regionen, in denen die Mercedes-
Benz Group tätig ist, nach wie vor sehr stark. Der künf-
tige Erfolg der Mercedes-Benz Group hängt auch davon
ab, inwiefern es gelingt, Fachpersonal einzustellen, zu
integrieren und dauerhaft an das Unternehmen zu
binden. Die etablierten Personalinstrumente berück-
sichtigen solche Personalrisiken. Ein Schwerpunkt des
Personalmanagements liegt in der zielgerichteten
Personalentwicklung und Weiterbildung der Beleg-
schaft des Unternehmens. Die Beschäftigten profitieren
dabei unter anderem von einer Vielzahl von Weiter-
bildungsangeboten und der Transparenz, die im
Rahmen des Performance-Managements geschaffen
wird. Um als Unternehmen erfolgreich zu sein, werden
zudem die Art der Zusammenarbeit und die Führungs-
kultur stetig weiterentwickelt.
Darüber hinaus erfordert neben der demografischen
Entwicklung auch die digitale Transformation, dass sich
das Unternehmen immer weiter auf Veränderungen ein-
stellt. Mit Blick auf technische Entwicklungen ergreift
die Mercedes-Benz Group entsprechende Maßnahmen,
um beispielsweise einen qualifizierten Fach- und
Führungskräftenachwuchs sicherzustellen. Dies wird
durch verschiedene Maßnahmen, unter anderem
gezielte Qualifizierungen, adressiert. Konjunktur-,
Markt- und Wettbewerbsschwankungen begegnet die
Mercedes-Benz Group mit etablierten Zeit- und
Flexibilitätsinstrumenten, um ein situationsadäquates
Reagieren zu ermöglichen.
Risiken und Chancen aus Beteiligungen und
Kooperationen
Die Zusammenarbeit mit Partnern in Beteiligungen und
Kooperationen ist für die Mercedes-Benz Group unter
anderem bei der Transformation hin zur Elektromobili-
tät, der hierfür notwendigen Ladeinfrastruktur und
der umfassenden Digitalisierung von zentraler Bedeu-
tung. Auch im Zusammenhang mit dem Angebot
von Mobilitätslösungen stellen Kooperationen und
Beteiligungen eine wichtige Säule dar. Besonders
bei neuen Technologien dienen Beteiligungen und
Kooperationen der Nutzung von Synergieeffekten und
der Verbesserung von Kostenstrukturen, um der
Wettbewerbssituation in der Automobilindustrie
erfolgreich zu begegnen.
Die Mercedes-Benz Group partizipiert grundsätzlich
entsprechend ihrer jeweiligen Anteilsquote an den
Risiken und Chancen aus Beteiligungen und unterliegt
bei entsprechender Börsennotierung auch Aktienkurs-
risiken und -chancen.
Durch die Neubewertung einer Beteiligung können sich
Risiken und Chancen bezogen auf den Beteiligungs-
buchwert für das Segment, dem die Beteiligung
zugerechnet wird, ergeben. Auch aus der laufenden
Geschäftstätigkeit, insbesondere der Integration von
Mitarbeitern, Technologien und Produkten, können
Risiken resultieren. Darüber hinaus können sich weitere
finanzielle Verpflichtungen ergeben oder es kann ein
zusätzlicher Finanzierungsbedarf notwendig sein.
Die Beteiligungen unterliegen einem Überwachungs-
prozess, um bei Bedarf zeitnah entscheiden zu können,
ob Maßnahmen zur Unterstützung oder Sicherung der
Profitabilität ergriffen werden sollen. Auch die Wert-
haltigkeit der Beteiligungen wird regelmäßig überwacht.
Finanzwirtschaftliche Risiken/
Chancen
Wechselkursrisiken und -chancen
Aufgrund der globalen Ausrichtung des Konzerns sind
mit dem operativen Geschäft sowie den Finanz-
transaktionen Risiken und Chancen aus Wechselkurs-
schwankungen verbunden. Diese resultieren ins-
besondere aus Schwankungen des US-Dollars, des
Chinesischen Renminbis, des Britischen Pfunds
und anderer Währungen, wie zum Beispiel Währungen
von Wachstumsmärkten, gegenüber dem Euro. Ein
Wechselkursrisiko bzw. eine -chance entsteht im
operativen Geschäft vor allem dann, wenn Umsatz-
erlöse in einer anderen Währung anfallen als die
zugehörigen Kosten (Transaktionsrisiko). Der Konzern
sichert das regelmäßig aktualisierte Währungs-Exposure
anhand fortlaufend überprüfter Devisenkurserwar-
tungen mit geeigneten Finanzinstrumenten, vorwiegend
Devisentermingeschäften, schrittweise ab und begrenzt
hierdurch gleichzeitig Risiken und Chancen. Im Fall
von Übersicherungen durch Exposure-Veränderungen
werden diese durch geeignete Maßnahmen zeitnah
aufgelöst. Des Weiteren bestehen Wechselkursrisiken
und -chancen in Bezug auf die Umrechnung des
bei ausländischen Konzerngesellschaften außerhalb
der Eurozone gebundenen Nettovermögens sowie
deren Erträgen und Aufwendungen (Translationsrisiko),
gegen die sich der Konzern nicht absichert.
Zinsänderungsrisiken und -chancen
Aus Zinsänderungen können Risiken und Chancen
sowohl für das operative Geschäft als auch für
Finanztransaktionen entstehen. Die Mercedes-Benz
Group nutzt eine Vielzahl zinssensitiver Finanz-
instrumente dazu, die Liquiditätsanforderungen des
laufenden Geschäfts zu erfüllen. Der überwiegende Teil
dieser Finanzinstrumente steht im Zusammenhang mit
dem Finanzdienstleistungsgeschäft von Mercedes-Benz
Mobility. Zinsänderungsrisiken und -chancen ent-
stehen, wenn Zinsbindungsfristen zwischen der Aktiv-
und der Passivseite der Bilanz nicht kongruent sind.
Durch eine auf die Laufzeiten der Finanzierungs-
verträge abgestimmte Refinanzierung wird das Risiko
der Fristeninkongruenz sowohl unter Zins- als auch
unter Liquiditätsgesichtspunkten minimiert. Ver-
bleibende Zinsänderungsrisiken werden durch den
Einsatz derivativer Finanzinstrumente gesteuert. Die
Kapitalbeschaffungsmaßnahmen für das Industrie- und
das Finanzdienstleistungsgeschäft werden im Konzern
zentral koordiniert. Derivative Zinsinstrumente, wie
zum Beispiel Zinsswaps, werden mit dem Ziel eingesetzt,
die gewünschten Zinsbindungen und Aktiv-Passiv-
Strukturen (Asset-Liability-Management) zu erreichen.
Kreditrisiken
Das Kreditrisiko beschreibt das Risiko eines ökono-
mischen Verlusts, der dadurch entsteht, dass ein
Kontrahent seinen vertraglichen Zahlungsverpflicht-
ungen nicht nachkommt. Das Kreditrisiko umfasst
dabei sowohl das unmittelbare Ausfallrisiko als auch
das Risiko einer Bonitätsverschlechterung sowie
Konzentrationsrisiken.
Der Konzern unterliegt Kreditrisiken, die vor allem aus
dem Finanzdienstleistungsgeschäft und dem opera-
tiven Fahrzeuggeschäft resultieren. Auf die Risiken aus
der Leasing- und Absatzfinanzierung wird im Abschnitt
»Allgemeine Marktrisiken und -chancen« eingegangen.
Darüber hinaus ergeben sich Kreditrisiken aus den
Liquiditätsanlagen des Konzerns. Sollte es zu Zahlungs-
ausfällen kommen, würde das die Ertrags-, Finanz-
und Vermögenslage des Konzerns belasten. Die
Limitmethodik für Liquiditätsanlagen bei Finanzinstitu-
tionen wurde in den vergangenen Jahren kontinuierlich
weiterentwickelt. Bei den Anlageentscheidungen wird
Priorität auf eine sehr gute Bonität des Schuldners
sowie eine ausgewogene Risikodiversifizierung gelegt.
Der überwiegende Teil der liquiden Mittel wird in
Anlagen mit einem externen Rating von A oder besser
gehalten.
Länderrisiken
Das Länderrisiko beschreibt das Risiko eines ökono-
mischen Verlusts, der aus Veränderungen politischer,
wirtschaftlicher, rechtlicher oder sozialer Bedingungen
des betreffenden Landes resultiert, zum Beispiel
aufgrund hoheitlicher Maßnahmen wie Enteignung oder
Devisentransferverbot. Die Mercedes-Benz Group
unterliegt Länderrisiken, die vor allem aus grenzüber-
schreitenden Finanzierungen oder Besicherungen
von Tochterunternehmen oder Kunden, Kapitalanlagen
in Tochterunternehmen oder Beteiligungen sowie grenz-
überschreitenden Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen resultieren. Darüber hinaus ergeben sich
Länderrisiken auch aus grenzüberschreitenden Geld-
anlagen bei Finanzinstitutionen. Der Konzern begegnet
diesen Risiken mit Länderlimiten (zum Beispiel für
Hartwährungsportfolios von Mercedes-Benz Mobility-
Gesellschaften). Außerdem verfügt die Mercedes-Benz
Group über ein internes Ratingsystem, bei dem alle
Länder, in denen die Mercedes-Benz Group operativ
tätig ist, in Risikoklassen eingeteilt werden.
Risiken und Chancen aus Zugang zum Kapitalmarkt
Liquiditätsrisiken entstehen, wenn ein Unternehmen
seine finanziellen Verpflichtungen nicht in ausreichen-
dem Maß erfüllen kann. Im normalen Geschäftsverlauf
setzt die Mercedes-Benz Group Anleihen, Commercial
Paper und verbriefte Transaktionen sowie Bankdarle-
hen in verschiedenen Währungen ein, überwiegend mit
dem Ziel, das Leasing- und Absatzfinanzierungs-
geschäft zu refinanzieren. Eine Verteuerung der
Refinanzierung würde sich negativ auf die Wett-
bewerbsfähigkeit und Profitabilität des Finanzdienst-
leistungsgeschäfts auswirken, soweit die höheren
Refinanzierungskosten nicht an die Kunden weiter-
gegeben werden können; eine Begrenzung des
Finanzdienstleistungsgeschäfts hätte zudem negative
Absatzfolgen für das Fahrzeuggeschäft. Der Zugang zu
Kapitalmärkten kann in einzelnen Ländern durch
staatliche Regulierungen oder durch eine temporäre
mangelnde Aufnahmefähigkeit begrenzt sein. Darüber
hinaus können laufende rechtliche Verfahren sowie
eigene geschäftspolitische Erwägungen und Entwick-
lungen den Konzern unter Umständen zeitweise davon
abhalten, einen etwaigen Liquiditätsbedarf durch
Mittelaufnahmen an den Kapitalmärkten zu decken.
Vertraglich vereinbarte Kreditlinien stehen als
Refinanzierungsinstrumente zur Verfügung.
Risiken und Chancen aus Ratingveränderungen
Risiken und Chancen liegen in möglichen Herab- oder
Heraufstufungen der von den Ratingagenturen ver-
gebenen Credit-Ratings und damit der Kreditwürdigkeit
der Mercedes-Benz Group. Herabstufungen können
sich negativ auf die Konzernfinanzierung auswirken,
wenn sich dadurch die Fremdfinanzierungskosten
erhöhen oder die Finanzierungsmöglichkeiten des
Konzerns beschränkt würden. Darüber hinaus können
Herabstufungen dazu führen, dass Investoren von einer
Beteiligung an der Mercedes-Benz Group AG oder
einem Kauf von Anleihen, die durch die Mercedes-Benz
Group AG oder von einer anderen Konzerngesellschaft
emittiert werden, absehen.
Risiken und Chancen im Zusammenhang mit
Pensionsplänen
Die Gesellschaften der Mercedes-Benz Group
gewähren leistungsbasierte Pensionszusagen im
Rahmen von Versorgungsplänen, die zum Großteil
durch Planvermögen gedeckt sind, sowie in einem
geringen Umfang Zusagen zu Gesundheitsfürsorge-
leistungen. Der Saldo aus den Pensionsverpflichtungen
und den Planvermögen ergibt den bilanzierten Wert
beziehungsweise den Finanzierungsstatus für diese
Versorgungspläne. Der Bewertung der Pensions-
verpflichtungen sowie der Ermittlung des Netto-
pensionsaufwands liegen Annahmen zugrunde. Selbst
geringe Änderungen dieser Annahmen, insbesondere
eine Änderung der Diskontierungszinssätze oder
geänderte Inflationsannahmen, beeinflussen den
Finanzierungsstatus und das Konzerneigenkapital des
aktuellen Jahres negativ oder positiv und führen zu
einer Änderung des periodenbezogenen Nettopen-
sionsaufwands im folgenden Jahr. Der Marktwert der
Planvermögen wird maßgeblich von der Situation an
den Kapitalmärkten bestimmt. Ungünstige beziehungs-
weise günstige Entwicklungen, vor allem bei Aktien
und festverzinslichen Wertpapieren, vermindern
beziehungsweise erhöhen den Wert der Planvermögen.
Das Risikomanagement für die Planvermögen erfolgt
über eine breite Streuung der Vermögensanlagen, die
Auswahl unterschiedlicher Vermögensverwalter anhand
quantitativer und qualitativer Analysen sowie die
laufende Überwachung der Erträge und des Risikos.
Die Struktur der Pensionsverpflichtungen wird bei
der Bestimmung der Investmentstrategie für die
Planvermögen berücksichtigt, um Schwankungen des
Finanzierungsstatus zu reduzieren.
Rechtliche und steuerliche Risiken
und Chancen
Weiterhin ist der Konzern rechtlichen und steuerlichen
Risiken ausgesetzt. Er bildet hierfür Rückstellungen,
wenn und soweit seine Inanspruchnahme wahrschein-
lich und die Höhe der Verpflichtungen hinreichend
genau bestimmbar ist.
Rechtliche Risiken
Risiken aus Regulierung
Die Automobilindustrie unterliegt weltweit umfassen-
der staatlicher Regulierung. Gesetze in verschiedenen
Jurisdiktionen regeln unter anderem den Insassen-
schutz und die Umweltverträglichkeit von Automobilen,
einschließlich der Emissionswerte, der Treibstoff-
effizienz und der Lärmgeräusche, sowie die Emissionen
der Fabriken, in denen die Automobile oder Teile davon
hergestellt werden. Des Weiteren regeln Gesetze,
insbesondere solche in der Europäischen Union, die
Kommunikation zu nachhaltigkeitsbezogenen Themen
(Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen), wobei die
Komplexität der Regulierung in diesem Bereich konti-
nuierlich zunimmt. Die Einführung bestimmter neuer
Regularien kann mit Auslegungsunsicherheiten ver-
bunden sein. Werden einschlägige Vorschriften in den
einzelnen Regionen nicht eingehalten, kann dies zu
erheblichen Strafen, Schadensersatzansprüchen,
Reputationsrisiken und/oder zum Ausschluss von
Ausschreibungen führen. Im Fall der Nichteinhaltung
fahrzeugbezogener Regularien kann dies sogar so weit
1 Dieser Abschnitt enthält Informationen zu Risiken im Zusammenhang mit der Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften, die Angabepflichten im Zusammenhang mit den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) erfüllen (vgl. »Governance-Informationen« im
»Nachhaltigkeitsbericht«).
führen, dass Fahrzeuge in den betroffenen Märkten
nicht zugelassen werden. Die Kosten für die Einhaltung
dieser Vorschriften sind erheblich, und die Mercedes-
Benz Group erwartet in diesem Zusammenhang
weiterhin ein hohes Kostenniveau.
Risiken aus rechtlichen Verfahren allgemein
Die Mercedes-Benz Group AG und ihre Tochterunter-
nehmen sind mit verschiedenen Gerichtsverfahren,
Ansprüchen sowie behördlichen Untersuchungen
und Anordnungen (rechtliche Verfahren) konfrontiert,
die eine Vielzahl von Themen betreffen. Diese
umfassen zum Beispiel Fahrzeugsicherheit, Emissionen,
Kraftstoffverbrauch, Finanzdienstleistungen, Händler-,
Lieferanten- und weitere Vertragsbeziehungen,
gewerblichen Rechtsschutz (insbesondere Patent-
verletzungsklagen), Gewährleistungsansprüche,
Umweltverfahren, kartellrechtliche Verfahren (ein-
schließlich Schadensersatzklagen) sowie Investoren-
klagen. In produktbezogenen Verfahren geht es unter
anderem um teilweise im Wege der Sammelklage
geltend gemachte Ansprüche wegen angeblicher
Mängel der Fahrzeuge. Soweit solche rechtlichen Ver-
fahren zum Nachteil der Mercedes-Benz Group
ausgehen oder vergleichsweise beigelegt werden,
können sich hieraus erhebliche finanzielle Belastungen
zum Beispiel durch Schadensersatzzahlungen,
Nachbesserungsarbeiten, Rückrufaktionen, Bußgelder
oder sonstige kostenintensive Maßnahmen ergeben.
Rechtliche Verfahren und in diesem Zusammenhang
abgeschlossene Vergleiche können auch Auswirkungen
auf die Reputation des Konzerns haben und/oder zum
Ausschluss von Ausschreibungen führen.
Risiken aus rechtlichen Verfahren im
Zusammenhang mit Dieselabgasemissionen –
behördliche Verfahren 1
Die in der Vergangenheit bereits berichteten Aktivitäten
verschiedener Behörden weltweit im Zusammenhang
mit Dieselabgasemissionen von Mercedes-Benz
Fahrzeugen dauern teilweise, wie nachfolgend
beschrieben, fort. Diese Aktivitäten beziehen sich ins-
besondere auf Testergebnisse und Emissionskontroll-
systeme in Mercedes-Benz Dieselfahrzeugen und/oder
die Interaktionen der Mercedes-Benz Group mit den
entsprechenden Behörden sowie damit zusammen-
hängende rechtliche Fragen und Implikationen,
beispielsweise auch nach geltendem Umwelt-,
Verbraucherschutz- und Kartellrecht.
In den USA haben die Mercedes-Benz Group AG und
Mercedes-Benz USA, LLC (MBUSA) im Jahr 2020 mit
verschiedenen Behörden Vergleiche über die Beilegung
zivil- und umweltrechtlicher Ansprüche im Zusammen-
hang mit Emissionskontrollsystemen bestimmter
Dieselfahrzeuge abgeschlossen, die rechtswirksam
geworden sind. Im Fall der Nichterfüllung bestimmter
Verpflichtungen aus diesen Vergleichen können
Vertragsstrafen fällig werden.
Wie bereits berichtet, verlangte das US-amerikanische
Justizministerium (U.S. Department of Justice, DOJ) im
Jahr 2016 von der Mercedes-Benz Group die Durch-
führung einer internen Untersuchung. Die Mercedes-
Benz Group führte eine solche interne Untersuchung in
Kooperation mit der Untersuchung des DOJ durch.
Im März 2024 teilte das DOJ der Mercedes-Benz Group
mit, dass es auf Grundlage der ihm vorliegenden
Informationen seine Untersuchung eingestellt hat; mit-
hin wird das DOJ keine Anklage gegen die Mercedes-
Benz Group erheben. Darüber hinaus haben weitere
US-amerikanische Landesbehörden Untersuchungen
nach lokalem Umwelt- und Verbraucherschutzrecht
eingeleitet sowie Auskunfts- und Informationsersuchen
erlassen.
In Kanada führt die Umweltbehörde Environment and
Climate Change Canada (ECCC) wegen des Verdachts
möglicher Verletzungen unter anderem des Canadian
Environmental Protection Acts sowie nicht offengeleg-
ter sogenannter Auxiliary Emission Control Devices
und Abschalteinrichtungen eine Untersuchung im
Zusammenhang mit Dieselabgasemissionen durch.
Die Mercedes-Benz Group kooperiert mit den Unter-
suchungsbehörden.
In Deutschland erließ das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
zwischen 2018 und 2024 nachträgliche Neben-
bestimmungen zu EG-Typgenehmigungen bestimmter
Mercedes-Benz Dieselfahrzeuge und ordnete Rückrufe,
verschiedene technische Abhilfemaßnahmen sowie
zum Teil Erstzulassungsstopps an. Es vertrat dabei
jeweils die Auffassung, dass bestimmte Kalibrierungen
von näher spezifizierten Funktionalitäten als unzuläs-
sige Abschalteinrichtungen zu bewerten seien. Die
Mercedes-Benz Group vertritt in dieser Frage eine
gegenteilige Rechtsauffassung. Gegen die vorgenan-
nten Anordnungen und Feststellungen des KBA hat
Mercedes-Benz jeweils fristgerecht Widerspruch
eingelegt. Soweit das KBA den Widersprüchen nicht
abgeholfen hat, hat Mercedes-Benz Klagen vor dem
zuständigen Verwaltungsgericht erhoben. Ungeachtet
dieser Widersprüche und der sich anschließenden
Klageverfahren kooperiert der Konzern weiterhin
vollumfänglich mit dem KBA. Die vom KBA geforderten
Abhilfemaßnahmen wurden von der Mercedes-Benz
Group fertig entwickelt sowie vom KBA geprüft und
genehmigt. Die erforderlichen Rückrufe wurden
eingeleitet. Soweit sich Abhilfemaßnahmen auf
Kooperationsmotoren beziehen, hat die Mercedes-Benz
Group die Entwicklung der Abhilfemaßnahmen beauf-
tragt. Es ist nicht ausgeschlossen, dass bei gegebenem
Anlass Software-Updates nachbearbeitet, weitere
Auslieferungs- und Zulassungsstopps angeordnet oder
als Vorsichtsmaßnahme des Unternehmens, auch im
Hinblick auf das Gebrauchtwagen-, Leasing- und
Finanzierungsgeschäft, beschlossen werden können.
Das KBA führt im Rahmen seiner regulären Markt-
überwachung laufend weitere Untersuchungen von
Mercedes-Benz Fahrzeugen durch und stellt Fragen zu
deren technischen Elementen. Darüber hinaus befindet
sich der Konzern weiterhin auch mit den zuständigen
Behörden im Dialog, um die Aufarbeitung der diesel-
bezogenen Abgasthematik abzuschließen sowie die
Abarbeitung der betroffenen Kundenfahrzeuge
voranzutreiben.
Neben den vorgenannten Behörden führen im
Zusammenhang mit Dieselabgasemissionen Behörden
verschiedener ausländischer Staaten, insbesondere das
südkoreanische Umweltministerium (Ministry of
Environment) und die südkoreanische Wettbewerbs-
behörde (Korea Fair Trade Commission), verschiedene
Untersuchungen und/oder Verfahren durch. Hierbei
haben diese südkoreanischen Behörden bestimmte
Feststellungen getroffen und Sanktionen gegen
Mercedes-Benz ausgesprochen, gegen welche
Mercedes-Benz Rechtsmittel eingelegt hat. Im gleichen
Zusammenhang führen auch nationale Kartellbehörden
verschiedener Staaten Untersuchungen durch, so auch
die brasilianische Kartellbehörde, die im Juli 2024 ein
Verfahren gegen Mercedes-Benz und einige andere
Automobilhersteller eröffnet hat.
Die Mercedes-Benz Group kooperiert weiterhin voll-
umfänglich mit den Behörden und Institutionen, kann
zum jetzigen Zeitpunkt jedoch keine Aussage über
den Ausgang noch laufender Verfahren und Vorgänge
treffen. Ungeachtet dieser Kooperation und angesichts
der bisherigen Entwicklungen sowie laufender
Gerichtsverfahren ist es nicht auszuschließen, dass
eine oder mehrere Behörden weltweit weitere
Untersuchungs- sowie Zwangs- und Vollstreckungs-
verfahren und -maßnahmen gegen die Mercedes-Benz
Group und/oder ihre Mitarbeiter einleiten. Auch
könnten sie zu dem Schluss kommen, dass bestimmte
Pkw und/oder Vans der Marke Mercedes-Benz oder
anderer Konzernmarken bestimmten regulatorischen
Anforderungen nicht genügten, insbesondere dass sie
mit unzulässigen Abschalteinrichtungen ausgestattet
seien. Auch könnten Behörden zu der Auffassung
gelangen, dass bestimmte Funktionalitäten und/oder
Kalibrierungen nicht ordnungsgemäß seien und/oder
nicht ordnungsgemäß offengelegt worden seien. Es ist
nicht auszuschließen, dass die Mercedes-Benz Group
erheblichen weiteren Geldbußen und sonstigen
Sanktionen, Maßnahmen und Handlungen ausgesetzt
wird. Ferner könnten weitere Verzögerungen bei der
Erteilung behördlicher Genehmigungen, die für die
Marktzulassung neuer oder die Rezertifizierung
existierender Fahrzeugmodelle notwendig sind, auf-
treten. Der vollständige oder teilweise Eintritt der
vorgenannten Ereignisse könnte für die Mercedes-Benz
Group einen erheblichen Kollateralschaden zur Folge
haben, einschließlich damit verbundener Reputations-
schäden. Ferner kann es aufgrund negativer Behaup-
tungen oder Feststellungen zu technischen oder
rechtlichen Fragen durch eine der verschiedenen
Behörden dazu kommen, dass auch andere Behörden –
oder auch Kläger – diese Behauptungen oder Fest-
stellungen übernehmen. Somit besteht das Risiko, dass
negative Behauptungen oder Feststellungen in einem
Verfahren negative Auswirkungen auf andere Verfahren
haben können und dadurch unter anderem möglicher-
weise neue Untersuchungen oder Verfahren ausgelöst
oder diese ausgeweitet werden.
Des Weiteren könnte die Fähigkeit der Mercedes-Benz
Group, sich in den Verfahren zu verteidigen, durch
bereits abgeschlossene Verfahren und die diesen
Verfahren zugrunde liegenden Vorwürfe sowie durch
einen ungünstigen Ausgang oder ungünstige Entwick-
lungen in jeder der vorangehend beschriebenen
Anfragen, Ermittlungen, Untersuchungen oder
Anordnungen, rechtlichen Maßnahmen und/oder
Verfahren beeinträchtigt werden.
Risiken aus rechtlichen Verfahren im
Zusammenhang mit Dieselabgasemissionen –
Zivilverfahren
Verbrauchersammelklagen wurden im Jahr 2019 in
Israel gegen die Mercedes-Benz Group AG und seit
2020 im Vereinigten Königreich, in den Niederlanden, in
Portugal sowie seit 2022 in Australien gegen die
Mercedes-Benz Group AG und weitere Konzerngesell-
schaften eingereicht. Die Kläger erheben unter
anderem den Vorwurf, die Mercedes-Benz Group hätte
Vorrichtungen verwendet, die unzulässigerweise die
Wirkung von Emissionskontrollsystemen zur Verringe-
rung des Stickstoffoxid-Ausstoßes (NOX) vermindern
und überhöhte Emissionswerte von Dieselfahrzeugen
verursachen. Sie behaupten auch, die Mercedes-Benz
Group hätte Verbraucher im Zusammenhang mit
werblichen Aussagen für Mercedes-Benz Dieselfahr-
zeuge getäuscht. Die Verfahren in England und Wales
setzen sich aus mehreren Einzelklagen, die in einer
Sammelklage konsolidiert wurden, zusammen. Daneben
ist in Schottland eine Sammelklage rechtshängig. Bei
diesen Verfahren müssen sich vermeintlich Geschä-
digte für die Anspruchsdurchsetzung aktiv zur Klage
anmelden (Opt-in). Die Kläger der Verbrauchersammel-
klage in England und Wales erheben darüber hinaus
unter anderem den Vorwurf wettbewerbswidrigen
Verhaltens in Bezug auf Technologien zur Behandlung
von Dieselabgasemissionen.
In Deutschland hat eine Vielzahl von Kunden von
Mercedes-Benz Dieselfahrzeugen Klagen auf Schadens-
ersatz oder Rückabwicklung von Kaufverträgen mit
gleichartigem Vorwurf eingereicht. Sie berufen sich
dabei insbesondere auf die oben genannten Rückruf-
anordnungen des KBA. Die Anzahl der anhängigen
Klagen ist rückläufig, wobei ein zukünftiger Anstieg
nicht ausgeschlossen werden kann. Beim EuGH sind
verschiedene Vorlageverfahren zu Rechtsfragen im
Zusammenhang mit Dieselabgasemissionen anhängig;
es ist nicht auszuschließen, dass der Ausgang dieser
Verfahren negative Auswirkungen auch für die
Mercedes-Benz Group haben kann. Im Anschluss an
eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs aus
dem ersten Quartal 2023 entschied der Bundes-
gerichtshof im zweiten Quartal 2023, dass Fahrzeug-
käufer einen Schadensersatzanspruch gegen den
Hersteller geltend machen können, wenn dieser
vorsätzlich oder fahrlässig eine unzulässige Abschalt-
einrichtung verwendet hat. Der Verbraucherzentrale
Bundesverband e. V. reichte im Jahr 2021 eine Muster-
feststellungsklage mit gleichartigem Vorwurf beim
Oberlandesgericht Stuttgart gegen die Mercedes-Benz
Group AG ein. Ziel einer Musterfeststellungsklage ist es,
bestimmte Voraussetzungen vermeintlicher Ansprüche
von Verbrauchern feststellen zu lassen. Im März 2024
gab das Oberlandesgericht Stuttgart der Musterfest-
stellungsklage überwiegend statt. Die Mercedes-Benz
Group AG und, bezüglich der abgewiesenen Klage-
umfänge, auch der Kläger haben gegen die Entschei-
dung Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt.
Die Mercedes-Benz Group AG und die jeweils betrof-
fenen Konzerngesellschaften halten die vorgenannten
anhängigen Klagen für unbegründet und verteidigen
sich weiter gegen diese.
Darüber hinaus haben Anleger aus Deutschland und
dem Ausland beim Landgericht Stuttgart Klagen auf
Schadensersatz wegen der angeblichen Verletzung
kapitalmarktrechtlicher Publizitätsvorschriften erhoben
(Ausgangsverfahren) und auch außergerichtlich
Schadensersatz gefordert. Die Mercedes-Benz Group
AG hält die Klagen und außergerichtlichen Forderungen
für unbegründet und verteidigt sich gegen diese. Im
Jahr 2021 leitete das Oberlandesgericht Stuttgart in
diesem Zusammenhang ein Musterverfahren nach dem
Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) ein.
Diverse Anleger haben von der Möglichkeit Gebrauch
gemacht, Ansprüche in einem insgesamt erheblichen
Umfang zum Zweck der Verjährungshemmung zum
Musterverfahren anzumelden. Die Mercedes-Benz
Group AG ist der Auffassung, dass sie ihren
kapitalmarktrechtlichen Publizitätspflichten
ordnungsgemäß nachgekommen ist und verteidigt sich
auch in dem Musterverfahren gegen die Vorwürfe der
Anleger.
Soweit Gerichtsverfahren zum Nachteil der Mercedes-
Benz Group ausgehen, können sich hieraus erhebliche
finanzielle Belastungen zum Beispiel durch Schadens-
ersatzzahlungen, Nachbesserungsarbeiten oder
sonstige kostenintensive Maßnahmen ergeben. Gerichts-
verfahren können auch negative Auswirkungen auf die
Reputation des Konzerns haben.
Des Weiteren könnte die Fähigkeit der Mercedes-Benz
Group, sich in den Gerichtsverfahren zu verteidigen,
durch die Vergleiche der dieselbezogenen Klagen in
den USA und in Kanada sowie durch ungünstige
Behauptungen und Ergebnisse, durch einen ungüns-
tigen Ausgang oder ungünstige Entwicklungen in den
vorstehend genannten behördlichen oder anderen
gerichtlichen Verfahren beeinträchtigt werden.
Risiken aus sonstigen rechtlichen Verfahren
Im Jahr 2021 haben einzelne Personen aus dem Umfeld
des Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH) beim Landgericht
Stuttgart eine Klageschrift gegen die Mercedes-Benz
AG eingereicht. Die Kläger machen einen
Unterlassungsanspruch geltend und verlangen, dass
die Mercedes-Benz AG ab November 2030 keine Pkw
mit Verbrennungsmotor mehr in den Verkehr bringt und
deren Verkauf in der Zeit davor reduziert. Die
erstinstanzliche Klageabweisung hat das
Oberlandesgericht Stuttgart 2023 bestätigt und die
Berufung der Kläger als offensichtlich unbegründet
zurückgewiesen. Die Kläger haben beim Bundes-
gerichtshof Beschwerde gegen die Nichtzulassung der
Revision eingelegt. Die Mercedes-Benz AG wird sich
weiterhin gegen die Vorwürfe der Kläger verteidigen.
Da rechtliche Verfahren mit erheblichen Unsicherheiten
behaftet sind, ist es möglich, dass sich die für sie
gebildeten Rückstellungen nach abschließenden Ver-
fahrensentscheidungen teilweise als unzureichend
erweisen. Infolgedessen können erhebliche zusätzliche
Aufwendungen entstehen. Dies trifft auch auf
rechtliche Verfahren zu, für die aus Sicht des Konzerns
keine Rückstellungen zu bilden waren.
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die
vorgenannten Risiken aus Regulierung und rechtlichen
Verfahren einzeln oder in ihrer Gesamtheit erhebliche
nachteilige Auswirkungen auf die Ertrags-, Finanz- und
Vermögenslage des Konzerns oder der Segmente
haben könnten.
Obwohl der jeweilige endgültige Ausgang einzelner
rechtlicher Verfahren das Ergebnis und den Cash Flow
der Mercedes-Benz Group in einer bestimmten
Berichtsperiode beeinflussen kann, werden die daraus
eventuell resultierenden Verpflichtungen nach
Einschätzung des Konzerns jedoch keinen nachhaltigen
Einfluss auf die Vermögenslage der Mercedes-Benz
Group haben.
Weitere Informationen über rechtliche Verfahren
finden sich in Anmerkung 30 des Konzernanhangs.
Steuerliche Risiken und Chancen
Die Mercedes-Benz Group AG und ihre Tochterunter-
nehmen operieren weltweit in vielen Ländern und
unterliegen daher zahlreichen unterschiedlichen
Rechtsvorschriften und Steuerprüfungen. Die steuer-
lichen Risiken und Chancen können sich dabei auf die
Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage des Konzerns
auswirken. In geringem Umfang liegen zusätzlich
steuerliche Risiken für das operative Ergebnis vor.
Etwaige Änderungen der Rechtsvorschriften sowie der
Rechtsprechung und unterschiedliche Rechtsauslegun-
gen durch die Finanzverwaltungen – insbesondere auch
im Bereich grenzüberschreitender Transaktionen –
können mit erheblicher Unsicherheit behaftet sein.
Daher ist es möglich, dass sich gebildete Rückstellun-
gen als nicht ausreichend erweisen und sich insofern
negative Auswirkungen auf das Konzernergebnis und
den Cash Flow des Konzerns ergeben können.
Aufgrund rückwirkender gesetzlicher Änderungen,
künftiger Rechtsprechung oder Änderung der Auf-
fassung der Finanzverwaltung ist es auch möglich, dass
sich positive Auswirkungen auf das Konzernergebnis
und den Cash Flow des Konzerns ergeben können.
Etwaige Änderungen oder Aufgriffe durch die Finanz-
behörden werden durch die Steuerabteilung konti-
nuierlich überwacht, und bei Bedarf werden Maß-
nahmen ergriffen. Die Überwachung, Steuerung und
Vermeidung von steuerlicher Risiken werden durch
ein Tax Compliance Management System (Tax CMS)
unterstützt.
Darüber hinaus besteht bei fehlendem oder zu
geringem künftigem steuerlichem Einkommen ein
bilanzielles Risiko, dass der Steuervorteil aus Verlust-
vorträgen und steuerlich abzugsfähigen temporären
Differenzen nicht oder nicht mehr in vollem Umfang
angesetzt werden darf und sich insofern negative
Auswirkungen auf das Konzernergebnis ergeben
können. Umgekehrt besteht eine bilanzielle Chance,
dass derzeit nicht im vollen Umfang angesetzte
Steuervorteile in künftigen Jahren doch genutzt
beziehungsweise angesetzt werden dürfen und sich
insofern auch positive Auswirkungen auf das Konzern-
ergebnis ergeben können.
Gegenüber dem Vorjahr verringern sich die Risiken von
»mittel« auf »niedrig«, da steuerliche Risiken aus
der Ausgliederung der Geschäftsfelder Mercedes-Benz
Cars und Mercedes-Benz Vans sowie der Geschäfts-
felder Daimler Trucks und Daimler Buses in jeweils
rechtlich selbstständige Einheiten im Jahr 2019 teil-
weise entfallen.
Gesamtbetrachtung der Risiko-
und Chancensituation
Das Gesamtbild der Risiko- und Chancensituation des
Konzerns setzt sich aus den dargestellten Einzelrisiken
und -chancen aller Risiko- und Chancenkategorien
zusammen.
Im Rahmen des Programms »Next Level Perfor-
mance« (NLP) setzt sich die Mercedes-Benz Group
anspruchsvolle Ziele, um den vielfältigen Heraus-
forderungen in der Automobilindustrie zu begegnen.
Wenn die beschlossenen Programmmaßnahmen in
den Geschäftsfeldern nicht im geplanten Zeithorizont
oder nicht im vollen Umfang wirken, könnte dies
negative Auswirkungen auf die Ertrags-, Finanz- und
Vermögenslage haben. Die beschriebenen Effekte
können sich in allen Unternehmensbereichen
widerspiegeln.
Neben den beschriebenen Risiken kann es unvorher-
sehbare Ereignisse geben, die sich negativ auf die
Geschäftstätigkeit und somit auf die Ertrags-, Finanz-
und Vermögenslage und die nichtfinanziellen Kenn-
zahlen der Mercedes-Benz Group, die Reputation des
Konzerns sowie auf die Gesellschaft und Umwelt
auswirken können.
Risiken, die allein oder in Kombination mit anderen
Risiken den Fortbestand des Konzerns gefährden
könnten, waren weder zum Bilanzstichtag noch zum
Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses
erkennbar.
Nachhaltigkeitsbericht
Allgemeine Informationen
Grundlagen für die Erstellung der
Nachhaltigkeitsberichterstattung
Der Nachhaltigkeitsbericht umfasst die Nachhaltigkeits-
berichterstattung für die Mercedes-Benz Group und die
Mercedes-Benz Group AG. Für die Mercedes-Benz
Group wird er auf konsolidierter Basis aufgestellt und
erfüllt gleichzeitig die Anforderungen an die Nach-
haltigkeitserklärung nach der Richtlinie (EU) 2022/2464
des Europäischen Parlaments und des Rates vom
14. Dezember 2022 (Corporate Sustainability Reporting
Directive, CSRD) und den European Sustainability
Reporting Standards (ESRS) sowie die Anforderungen
an die nichtfinanziellen Berichtspflichten nach §§ 315b
bis 315c HGB (Nichtfinanzielle Konzernerklärung). Für
die Mercedes-Benz Group AG wird er nach den Vor-
schriften der §§ 289b - 289e HGB für die Nichtfinan-
zielle Erklärung erstellt.
Die Angaben gemäß Artikel 8 der Verordnung 2020/852
(Taxonomie-Verordnung) für die Mercedes-Benz Group
sind im Kapitel »Umweltinformationen« enthalten.
Die ESRS, genauso wie die Taxonomie-Verordnung und
die hierzu erlassenen delegierten Rechtsakte sowie die
jeweils ergänzenden Interpretationsdokumente der
EU-Kommission, enthalten Formulierungen und Begriffe,
die erheblichen Auslegungsunsicherheiten unterliegen.
Aufgrund des Risikos, dass unbestimmte Rechtsbegriffe
unterschiedlich ausgelegt werden können, ist die Rechts-
konformität der Auslegung mit Unsicherheit behaftet.
Der Nachhaltigkeitsbericht der Mercedes-Benz Group
wurde auf Grundlage des Konsolidierungskreises des
Konzernabschlusses der Mercedes-Benz Group erstellt.
Weitere Informationen finden sich in der »Anmerkung 4«
des Konzernanhangs. Über den Konsolidierungskreis
hinaus hat die Mercedes-Benz Group keinen Anwen-
dungsfall der operativen Kontrolle im Sinne der ESRS
identifiziert.
Angelehnt an den Umfang der doppelten Wesentlich-
keitsanalyse, nähere Informationen dazu sind unter
kungen, Risiken und Chancen« in diesem Kapitel zu
finden, umfasst der Nachhaltigkeitsbericht der
Mercedes-Benz Group die gesamte Wertschöpfungs-
kette. Diese ist in der Berichterstattung – analog zur
Wesentlichkeitsanalyse – in drei Stufen zusammen-
gefasst: vorgelagerte Wertschöpfungskette, eigene
Geschäftstätigkeit und nachgelagerte
Wertschöpfungskette der Mercedes-Benz Group. Die
Wertschöpfungskette ist im Kapitel »Grundlagen
des Konzerns« unter »Überblick über den Konzern«
beschrieben. Die Berichterstattung zu Konzepten,
Maßnahmen und Zielen sowie Kennzahlen im Hinblick
auf die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette
beschränkt sich auf relevante verfügbare Informa-
tionen, wie Daten, die der Mercedes-Benz Group vor-
liegen und öffentlich zugängliche Informationen. Die
Mercedes-Benz Group plant auch weiterhin, relevante
verfügbare Informationen zur vor- und nachgelagerten
Wertschöpfungskette im Zusammenhang mit wesent-
lichen Auswirkungen, Risiken und Chancen in die
Berichterstattung zu integrieren.
Die Mercedes-Benz Group bindet ihre Stakeholder
bei der Ermittlung der wesentlichen nachhaltigkeits-
bezogenen Auswirkungen, Risiken und Chancen der
Geschäftstätigkeit entlang ihrer Wertschöpfungskette
ein und berücksichtigt deren Interessen bei der
Festlegung der strategischen Schwerpunkte der
Nachhaltigkeit. Weitere Informationen dazu sind im
Unterkapitel »Strategie« unter »Interessen und
Standpunkte der Interessenträger« dargelegt.
Die Zuständigkeiten des Vorstands als verantwortliches
Leitungsorgan der Mercedes-Benz Group, u. a. im
Hinblick auf Strategien, Konzepte und Maßnahmen
sowie zur Bereitstellung der entsprechenden Ressour-
cen, sind im Abschnitt »Governance« unter »Aufgaben
und Zuständigkeiten von Vorstand und Aufsichtsrat
sowie Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich diese
befassen« erläutert. Ergänzungen bzw. konkretere
Einordnungen sind an den relevanten Stellen im Bericht
dargelegt.
Die Nachverfolgung der Wirksamkeit von Maßnahmen
und Konzepten der Mercedes-Benz Group erfolgt
anhand der berichteten Ziele und der Entwicklung der
relevanten Kennzahlen bei der Zielerreichung. Die
entsprechenden Kennzahlen werden anhand intern
festgelegter Prozesse validiert und verifiziert. Zusätz-
lich werden sie ausschließlich vom extern bestellten
Wirtschaftsprüfer geprüft. Sofern keine quantitativen
Ziele benannt sind, erfolgt die Nachverfolgung der
Wirksamkeit anhand intern festgelegter Indikatoren,
Prozesse und Auswertungen. Die Mercedes-Benz Group
überprüft kontinuierlich die Wirksamkeit ihrer Maßnah-
men, um potenziellen Auswirkungen auf Umwelt und
Gesellschaft präventiv zu begegnen und die
tatsächlichen negativen Auswirkungen auf Umwelt und
Gesellschaft zu mitigieren bzw. zu minimieren. Die
dargestellten Maßnahmen werden grundsätzlich bereits
kontinuierlich umgesetzt. Maßnahmen, die zeitpunkt-
bezogen oder zukünftig umgesetzt werden, sind
gesondert im Text erläutert.
Die Mercedes-Benz Group hat sich dort quantitative
Ziele gesetzt, wo konkrete und verifizierbare Mess-
größen ermittelt werden können. Grundsätzlich stellt
das Berichtsjahr 2024 die Basis im Hinblick auf
Fortschrittsberichte dar. Sofern es Abweichungen bei
unternehmensspezifischen Angaben gibt, sind diese
entsprechend im Bericht ausgewiesen. Unternehmens-
spezifisch definierte Ziele orientieren sich an der
strategischen Ausrichtung des Konzerns. Des Weiteren
beruht ausschließlich das Ziel zur Reduktion der
CO2-Emissionen in der Produktion (Scope 1 und 2) auf
wissenschaftlichen Erkenntnissen.
Schätzungen zur vor- und nachgelagerten
Wertschöpfungskette
Die Treibhausgas (THG)-Emissionen Scope 3 wurden
teilweise anhand indirekter Quellen oder Sektordurch-
schnittsdaten ermittelt. Die Grundlage für die Erstel-
lung sowie der daraus resultierende Genauigkeitsgrad
sind entsprechend ausgewiesen. Die Kennzahlen
zur Angabepflicht ESRS E1-6 befinden sich im Kapitel
»Klimawandel« unter »Treibhausgasemissionen«.
Zeithorizonte
Die Nachhaltigkeitsberichterstattung orientiert
sich grundsätzlich an den gesetzlich definierten Zeit-
horizonten. Entsprechend wurde der kurzfristige
Zeithorizont auf ein Jahr, der mittelfristige auf zwei
bis fünf Jahre und der langfristige auf mehr als
fünf Jahre festgelegt.
Abweichungen ergeben sich hinsichtlich der Klima-
szenarioanalyse. Diese Analyse leitet sich ab von
internen (z. B. »Ambition 2039«) und internationalen
Zielen (z. B. Pariser Klimaschutzabkommen) sowie
anerkannter Szenarien und evaluiert Auswirkungen
des Klimawandels bis zum Jahr 2030 für mittelfristige
Anpassungen sowie bis zum Jahr 2050 für langfristige
Anpassungen.
Angaben aufgrund anderer Rechtsvorschriften
Ergänzend zur Nachhaltigkeitsberichterstattung der
Mercedes-Benz Group nach den ESRS werden die
Anforderungen an die Nichtfinanzielle Konzernerklä-
rung nach den Vorschriften der §§ 315b, 315c HGB
i. V. m. §§ 289b – 289e HGB und an die Nichtfinanzielle
Erklärung der Mercedes-Benz Group AG nach den
Vorschriften der §§ 289b – 289e HGB erfüllt, sodass
der Nachhaltigkeitsbericht insgesamt die zusammen-
gefasste Nichtfinanzielle Erklärung für die Mercedes-
Benz Group und die Mercedes-Benz Group AG abbildet.
Die entsprechenden Inhalte sind im Kapitel
AG« dargestellt.
Abgedeckte Angabepflichten
Die in diesem Nachhaltigkeitsbericht abgedeckten
Angabepflichten nach ESRS sind im Anhang »Index der
Angabepflichten« abgebildet. Des Weiteren sind
Informationen, die mittels Verweises außerhalb des
Nachhaltigkeitsberichts erfüllt werden, entsprechend
ausgewiesen.
Erklärung zur Sorgfaltspflicht
Kernelemente der
Sorgfaltspflicht
Absätze im Nachhaltigkeitsbericht
Angabepflichten
a) Einbindung der Sorgfaltspflicht
in Governance, Strategie und
Geschäftsmodell
Allgemeine Informationen > Governance > Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich Vorstand und Aufsichtsrat befassen
ESRS 2, GOV-2
Allgemeine Informationen > Governance > Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme
ESRS 2, GOV-3
Allgemeine Informationen > Strategie > Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen
Umweltinformationen > Interaktion wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen mit Strategie und Geschäftsmodell
Soziale Informationen > Interaktion wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen mit Strategie und Geschäftsmodell
Governance-Informationen > Interaktion wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen mit Strategie und Geschäftsmodell
ESRS 2, SBM-3
b) Einbindung betroffener
Interessenträger in alle wichtigen
Schritte der Sorgfaltspflicht
Allgemeine Informationen > Governance > Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich Vorstand und Aufsichtsrat befassen
ESRS 2, GOV-2
Allgemeine Informationen > Strategie > Interessen und Standpunkte der Interessenträger
ESRS 2, SBM-2
Allgemeine Informationen > Strategie > Ermittlung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen
ESRS 2, IRO-1
Umweltinformationen > Konzepte
Soziale Informationen > Konzepte
Soziale Informationen > Einbeziehung der Interessenträger (eigene Beschäftigte, Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette, Betroffene
Gemeinschaften, Verbraucher und Endnutzer)
Soziale Informationen > Behebung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die Bedenken geäußert werden können (eigene Beschäftigte,
Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette, Betroffene Gemeinschaften, Verbraucher und Endnutzer)
Governance-Informationen > Unternehmenskultur
ESRS 2, MDR-P; E1-2; E2-1; E3-1; E4-2;
E5-1; S1-1, S1-2, S1-3; S2-1, S2-2, S2-3;
S3-1, S3-2, S3-3; S4-1, S4-2, S4-3; G1-1
c) Ermittlung und Bewertung
negativer Auswirkungen
Allgemeine Informationen > Strategie > Ermittlung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen
ESRS 2, IRO-1
Allgemeine Informationen > Strategie > Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen
Umweltinformationen > Interaktion wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen mit Strategie und Geschäftsmodell
Soziale Informationen > Interaktion wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen mit Strategie und Geschäftsmodell
Governance-Informationen > Interaktion wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen mit Strategie und Geschäftsmodell
ESRS 2, SBM-3
d) Maßnahmen gegen diese
negativen Auswirkungen
Umweltinformationen > Maßnahmen
Umweltinformationen > Klimawandel > Übergangsplan für den Klimaschutz
Umweltinformationen > Biologische Vielfalt und Ökosysteme > Berücksichtigung von biologischer Vielfalt und Ökosystemen in Strategie und
Geschäftsmodell
Soziale Informationen > Maßnahmen
Governance-Informationen > Unternehmenskultur; Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften; Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und
Bestechung; Meldung von Rechts- und Regelverstößen; Politische Einflussnahme und Lobbytätigkeiten
ESRS 2, MDR-A; E1-1, E1-3; E2-2; E3-2;
E4-1, E4-3; E5-2; S1-4; S2-4; S3-4; S4-4;
G1-1, G1-3, G1-5
e) Nachverfolgung der
Wirksamkeit dieser Bemühungen
und Kommunikation
Umweltinformationen > Kennzahlen
Soziale Informationen > Kennzahlen
Governance-Informationen > Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung; Politische Einflussnahme und Lobbytätigkeiten
ESRS 2, MDR-M; E1-5, E1-6, E1-7, E1-8;
E2-4, E2-5; E3-4; E4-5; E5-4, E5-5; S1-6,
S1-7, S1-8, S1-9, S1-10, S1-14, S1-16, S1-17;
S2-4; S3-4; S4-4; G1-4, G1-5
Umweltinformationen > Ziele
Soziale Informationen > Ziele
ESRS 2, MDR-T; E1-4; E2-3; E3-3; E4-4;
E5-3; S1-5; S2-5; S3-5; S4-5
Governance
Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und
Aufsichtsorgane
Der Mercedes-Benz Group AG ist durch das deutsche
Aktiengesetz ein duales Führungssystem vorgegeben,
das zwischen dem Vorstand als Leitungsorgan und
dem Aufsichtsrat als Überwachungsorgan eine strikte
personelle und funktionale Trennung vorsieht (Two-
Tier-Board). Der Vorstand leitet das Unternehmen,
während der Aufsichtsrat den Vorstand überwacht und
berät.
Zusammensetzung von Vorstand und Aufsichtsrat
Der Vorstand der Mercedes-Benz Group AG besteht
zum 31. Dezember 2024 aus acht Mitgliedern. Der
Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht nach dem deut-
schen Mitbestimmungsgesetz aus 20 Mitgliedern. Diese
werden jeweils zur Hälfte von den Aktionären in der
Hauptversammlung und von den Arbeitnehmern
der deutschen Betriebe des Unternehmens gewählt.
Die zehn Arbeitnehmervertreter (50 %) setzen sich
zusammen aus sieben Arbeitnehmern des Unter-
nehmens und drei Vertretern von Gewerkschaften.
Diese Gewerkschaften sind in der Mercedes-Benz
Group AG selbst oder in einem anderen Unternehmen
vertreten, dessen Arbeitnehmer an der Wahl der
Aufsichtsratsmitglieder der Mercedes-Benz Group AG
teilnehmen.
Unabhängigkeit des Aufsichtsrats
Gemäß der Definition des unabhängigen Gremien-
mitglieds in Anhang II Tabelle 2 der Delegierten
Verordnung (EU) 2023/2772 (»ESRS«) gilt ein Aufsichts-
ratsmitglied als unabhängig, wenn es an einem
Interesse, einer Stellung, einem Zusammenschluss
oder einer Beziehung fehlt, welche aus der Sicht eines
vernünftigen und informierten Dritten geeignet ist,
ungebührlich Einfluss auf die Entscheidungsfindung zu
nehmen oder Voreingenommenheit zu verursachen.
Inhaltlich nahezu gleichbedeutend ist der Unabhängig-
keitsbegriff des Deutschen Corporate Governance
Kodex (DCGK). Dieser stellt ab auf das Fehlen einer
persönlichen oder geschäftlichen Beziehung, die einen
wesentlichen und nicht nur vorübergehenden Inte-
ressenkonflikt begründen kann. Anders als die ESRS
bezieht der DCGK seine Empfehlungen zur Unabhängig-
keit von Aufsichtsratsmitgliedern nur auf die Anteils-
eignervertreter.
Nach der vom Aufsichtsrat der Mercedes-Benz Group
AG vorgenommenen Unabhängigkeitsprüfung sind zum
31. Dezember 2024 100 % der Anteilseignervertreter
unabhängig im Sinne des Deutschen Corporate
Governance Kodex sowie der Corporate Sustainability
Reporting Directive (CSRD) und ESRS. Ob allein die
Eigenschaft als Arbeitnehmervertreter der Unabhän-
gigkeit entgegensteht, wird unterschiedlich bewertet,
eine belastbare Auffassung hat sich zu der neuen
Rechtslage nach CSRD und ESRS noch nicht entwickelt.
Deshalb werden die Arbeitnehmervertreter im
Aufsichtsrat in diesem Kontext vorsorglich als nicht
unabhängig betrachtet. Unter dieser Prämisse sind
50 % aller Aufsichtsratsmitglieder der Mercedes-Benz
Group AG unabhängig.
Diversität in Vorstand und Aufsichtsrat
Im Geschäftsjahr 2024 setzte sich der achtköpfige
Vorstand der Mercedes-Benz Group AG zu 37,5 % aus
Frauen und zu 62,5 % aus Männern zusammen. Der
Aufsichtsrat besteht zum 31. Dezember 2024 zu 40 %
aus Frauen und zu 60 % aus Männern.
Die vom Aufsichtsrat der Mercedes-Benz Group AG
beschlossenen gesamthaften Anforderungsprofile für
Vorstand und Aufsichtsrat enthalten auch Diversitäts-
aspekte, z. B. in Bezug auf Lebensalter, Internationalität
sowie Ausbildungs- und Berufshintergrund. Weiter-
führende Informationen zu den gesamthaften Anforde-
rungsprofilen mit Diversitätskonzepten und Kompe-
tenzprofilen für den Berichtszeitraum 2024 sowie zu
deren Anpassung mit Wirkung zum 1. Januar 2025
zu finden.
In Erfüllung der für den Berichtszeitraum geltenden
Kriterien des gesamthaften Anforderungsprofils für den
Vorstand sind zum 31. Dezember 2024 100 % des
achtköpfigen Vorstands von internationaler Herkunft
oder verfügen über internationale Erfahrung. 87,5 %
waren zum Zeitpunkt des Beginns ihrer aktuellen
Amtszeit 62 Jahre alt oder jünger, und 50 % waren zu
jenem Zeitpunkt 57 Jahre alt oder jünger. 37,5 % der
Vorstandsmitglieder weisen einen technischen
Ausbildungs- oder Berufshintergrund auf.
In Erfüllung der für den Berichtszeitraum geltenden
Kriterien des gesamthaften Anforderungsprofils für den
Aufsichtsrat der Mercedes-Benz Group AG waren zum
31. Dezember 2024 100 % zum Zeitpunkt ihrer Wahl
bzw. Wiederwahl für eine volle Amtszeit 72 Jahre alt
oder jünger, 80 % waren zu jenem Zeitpunkt 62 Jahre
alt oder jünger. Darüber hinaus ist im Aufsichtsrat ein
breites Spektrum an Ausbildungs- und Berufshinter-
gründen vertreten.
Erfahrung von Vorstand und Aufsichtsrat
Vertrautheit mit dem Sektor, den Produkten und den
geografischen Standorten, die für das Unternehmen
relevant sind, besitzen alle Vorstandsmitglieder der
Mercedes-Benz Group AG durch individuelle Kompe-
tenzen und Erfahrungen aus langjähriger Tätigkeit für
das Unternehmen, auch an dessen ausländischen
Standorten. Der Standort China ist durch ein eigenes,
aus China heraus geführtes Vorstandsressort vertreten.
Weiterführende Informationen über die Aufgaben-
bereiche und Lebensläufe der Vorstandsmitglieder sind
verfügbar auf der Internetseite der Mercedes-Benz
Die Mitglieder des Aufsichtsrats der Mercedes-Benz
Group AG sind in ihrer Gesamtheit mit dem Sektor, in
dem das Unternehmen tätig ist, vertraut. Kraft Gesetzes
gehören dem Aufsichtsrat mindestens zwei Finanz-
experten an. Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat mit
dem im Berichtszeitraum geltenden Anforderungsprofil
insgesamt zehn für das Unternehmen besonders rele-
vante Kompetenzfelder definiert. Zu diesen Kompe-
tenzfeldern zählen u. a. die produktrelevanten Bereiche
Digitalisierung/IT, Industrie und Vertrieb/Marke sowie
Nachhaltigkeit. Weiterführende Informationen sind
im Kapitel »Erklärung zur Unternehmensführununter
zu finden.
Die internationale Erfahrung der im Berichtszeitraum
amtierenden Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat der
Mercedes-Benz Group AG erstreckt sich auf die für das
Unternehmen besonders relevanten Regionen Deutsch-
land, Europa, Amerika, Asien-Pazifik (insbesondere
China).
Neue Mitglieder des Aufsichtsrats haben in einem
eigens dafür vorgesehenen Onboarding-Programm
Gelegenheit, Mitglieder des Vorstands und fachverant-
wortliche Führungskräften zu einem bilateralen Aus-
tausch zu treffen und sich einen Überblick u. a. über
die Produkte des Unternehmens zu verschaffen.
Die Produktstrategie und ihre Umsetzung, die Weiter-
entwicklung des Produktportfolios und einzelne große
Produktprojekte sind wiederkehrende Themen in der
laufenden Aufsichtsratsarbeit.
Die Lebensläufe der Aufsichtsratsmitglieder sind
als weiterführende Information verfügbar auf der
Internetseite der Mercedes-Benz Group AG unter
Fachkenntnisse zur Überwachung von
Nachhaltigkeitsaspekten
Nachhaltigkeitsbezogenes Fachwissen ihrer Mitglieder
stellen Vorstand und Aufsichtsrat der Mercedes-Benz
Group AG unter Berücksichtigung der im jeweiligen
Mandat gewonnenen Erfahrung, durch Heranziehen der
Lebensläufe sowie durch Selbstauskünfte fest. Auch im
Rahmen des gesamthaften Anforderungsprofils für den
Aufsichtsrat sind Kenntnisse und/oder Erfahrungen im
Bereich Nachhaltigkeit berücksichtigt. Diese Anforde-
rung soll – wie die übrigen Kriterien des Anforderungs-
profils – bei den Wahlvorschlägen des Aufsichtsrats für
die Wahl von Anteilseignervertretern durch die Haupt-
versammlung berücksichtigt werden.
Als interne Sachverständige stehen dem Vorstand der
Mercedes-Benz Group AG das Group Sustainability
Committee (GSC) und das Sustainability Competence
Office (SCO) zur Verfügung.
Im Übrigen haben der Vorstand wie auch der Auf-
sichtsrat die Möglichkeit, externe Experten aus
den Nachhaltigkeitsdimensionen Umwelt, Soziales
und Governance hinzuzuziehen.
Darüber hinaus sind nachhaltigkeitsbezogene
Themenblöcke feste Bestandteile der Aus- und
Fortbildungsmaßnahmen, die die Aufsichtsrats-
mitglieder mit Unterstützung der Gesellschaft
eigenverantwortlich wahrnehmen.
Für Vorstandsmitglieder stehen – wie für alle anderen
Führungskräfte auch – webbasierte-Trainings zur
Verfügung.
Ein Impulsgeber für die Nachhaltigkeitsarbeit des
Konzerns ist zudem auch der Beirat für Integrität und
Nachhaltigkeit. Seine Mitglieder sind unabhängige
Expertinnen und Experten aus den Bereichen Umwelt-
und Sozialpolitik, Verkehrs- und Mobilitätsentwicklung
sowie Menschenrechte und Ethik. Der Beirat begleitet
die Mercedes-Benz Group konstruktiv-kritisch in Fragen
der Integrität, Nachhaltigkeit und Unternehmens-
verantwortung. Er trifft sich unter der Leitung des
zuständigen Vorstandsmitglieds für Integrität,
Governance & Nachhaltigkeit zu mehreren Sitzungen
jährlich. Zudem finden mehrmals im Jahr bilaterale
Diskussionen und ein jährlicher Austausch mit den
Mitgliedern des Aufsichtsrats und des Vorstands statt.
Die interne und gegebenenfalls externe Expertise zur
Nachhaltigkeit ziehen Vorstand und Aufsichtsrat zu
strategisch relevanten Nachhaltigkeitsthemen und den
damit verbundenen Auswirkungen, Risiken und
Chancen heran.
Aufgaben und Zuständigkeiten von Vorstand
und Aufsichtsrat sowie Nachhaltigkeitsaspekte,
mit denen sich diese befassen
Die Leitungsaufgabe des Vorstands der Mercedes-Benz
Group AG beinhaltet, im Hinblick auf den Umfang
der Geschäftstätigkeit und die Risikolage des Unterneh-
mens, angemessene und wirksame interne Kontroll-,
Risiko-, Compliance-Management- und interne
Revisionssysteme einzurichten. Diese und vergleich-
bare eigenständige Systeme oder Rahmenwerke
unterliegen der fortlaufenden Überwachung, um
identifizierte Schwächen zu beheben sowie die Pro-
zesse und Systeme fortlaufend zu verbessern. Die
Systeme und Prozesse adressieren u. a. auch Themen
mit Nachhaltigkeitsbezug.
Für das Geschäftsjahr 2024 führte die Mercedes-Benz
Group eine methodisch neu aufgesetzte Wesentlich-
keitsanalyse gemäß den Anforderungen der CSRD und
ESRS durch, um wesentliche nachhaltigkeitsbezogene
Auswirkungen, Risiken und Chancen zu identifizieren.
Diese sind im Kapitel »Allgemeine Informationen« unter
finden. Die im Zuge der Wesentlichkeitsanalyse neu
identifizierten wesentlichen kurz- und mittelfristigen
Risiken und Chancen mit Nachhaltigkeitsbezug wurden
nach Abschluss der Analyse in das Risikomanagement-
system überführt. Darüber hinaus prüft die Mercedes-
Benz Group die Weiterentwicklung der Prozesse und
Systeme im Hinblick auf die gesamthafte Betrachtung
der nachhaltigkeitsbezogenen Auswirkungen, Risiken
und Chancen.
Der Aufsichtsrat der Mercedes-Benz Group AG hat die
ressortübergreifende Steuerungs- und Koordinierungs-
funktion für das Nachhaltigkeitsmanagement innerhalb
des Vorstands im Ressort Integrität, Governance &
Nachhaltigkeit verankert. Die Verantwortung für das
Management der ressortspezifischen Nachhaltigkeits-
themen verbleibt in den jeweiligen Vorstandsbereichen.
Unter Beachtung der Vorgaben des Aufsichtsrats zum
Zuschnitt der Vorstandsressorts (Geschäftsfeld-
und/oder Funktionalressort) bestimmt der Vorstand
die Geschäftsverteilung innerhalb des Vorstands.
Unbeschadet der Gesamtverantwortung des Vorstands
führt jedes Vorstandsmitglied sein Vorstandsressort in
diesem Rahmen in eigener Verantwortung. Dazu gehört
auch, die wesentlichen nachhaltigkeitsbezogenen Aus-
wirkungen, Risiken und Chancen im jeweiligen Ressort
zu identifizieren, adressieren und nachzuverfolgen.
Darüber hinaus sollen die verfügbaren Ressourcen
allokiert und die entsprechenden finanziellen Mittel für
die Nachhaltigkeitsaspekte im Rahmen des Mercedes-
Benz Business Planning eingesteuert werden. Bestim-
mte Vorhaben mit potenziell grundlegender oder
wesentlicher Bedeutung, u. a. unter strategischen
Nachhaltigkeitsgesichtspunkten, bedürfen der
Zustimmung des Gesamtvorstands.
Die Überwachung und Beratung des Vorstands durch
den Aufsichtsrat umfasst auch Nachhaltigkeitsthemen.
Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig
über die Umsetzung der nachhaltigen Geschäfts-
strategie.
Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats behandelt
mindestens einmal jährlich mit dem Vorstand die Wirk-
samkeit und Funktionsfähigkeit des internen Kontroll-
und Risikomanagementsystems, des internen Revisions-
systems und des Compliance-Management-Systems.
Unter der Leitung des für Integrität, Governance &
Nachhaltigkeit zuständigen Vorstandsmitglieds der
Mercedes-Benz Group AG in seiner Funktion als
Sustainability Coordinator tritt das Group Sustainability
Committee (GSC) quartalsweise zusammen. Das GSC
steuert Nachhaltigkeitsthemen entlang der vom
Vorstand beschlossenen Ziele, Kennzahlen und Maß-
nahmen über Ressorts, Divisionen und Regionen
hinweg. Mitglieder sind u. a. das als Chief Technology
Officer und zugleich für Entwicklung und Einkauf
bestellte Vorstandsmitglied, der Chief Compliance
Officer, der zugleich die Funktion des Menschen-
rechtsbeauftragten des Konzerns bekleidet, der Chief
Environmental and Energy Officer, der Leiter des
Bereichs External Affairs sowie Vertreterinnen und
Vertreter relevanter Funktionsbereiche und aller
Ressorts.
Die Mitglieder des GSC verantworten die Umsetzung
der Nachhaltigkeitsthemen in ihren jeweiligen
Vorstandsressorts bzw. Fachbereichen.
Das GSC informiert den Vorstand und den Aufsichtsrat
der Mercedes-Benz Group AG mindestens zweimal
jährlich zu aktuellen Nachhaltigkeitsthemen von
strategischer Relevanz. Hierzu zählen auch wesentliche
Auswirkungen, Risiken und Chancen sowie die
Entwicklung der nachhaltigen Geschäftsstrategie und
die damit verbundenen Kennzahlen.
Im Sustainability Coordination Meeting (SCM) tritt das
Sustainability Competence Office (SCO) – eine
Abteilung bestehend aus Sustainability-Experten im
Ressort Integrität, Governance & Nachhaltigkeit – mit
Vertreterinnen und Vertretern aus allen relevanten
Vorstandsressorts und Fachbereichen in den Dialog.
Das SCM tagt mehrmals im Quartal unter der Leitung
des SCO. Dieses wiederum berät und unterstützt
die Fachbereiche bei der Weiterentwicklung der nach-
haltigen Geschäftsstrategie, der Umsetzung regula-
torischer Vorgaben zum Thema Nachhaltigkeit, der
Integration relevanter ESG-Kriterien in Governance und
Kernprozesse des Konzerns sowie bei nachhaltigkeits-
bezogenen Vorgaben von Vorstand oder GSC.
Das Group Risk Management Committee (GRMC)
befasst sich mit der kontinuierlichen Verbesserung
sowie der Beurteilung der Angemessenheit und
Wirksamkeit des Risikomanagementsystems und
des internen Kontrollsystems (einschließlich des
Compliance-Management-Systems) gemessen am
Umfang der Geschäftstätigkeit und der Risikolage des
Konzerns. Es wird von den für die Ressorts Finanzen &
Controlling/Mercedes-Benz Mobility sowie Integrität,
Governance & Nachhaltigkeit zuständigen Mitgliedern
des Vorstands der Mercedes-Benz Group AG geleitet.
Neben diesen gehörten dem GRMC zum 31. Dezember
2024 Vertreter der Bereiche Mercedes-Benz Group
Finance, der Rechtsabteilung, des Compliance-
Bereichs, der Konzernsicherheit, von Global Cyber &
Information Security sowie das für Finanzen zuständige
Vorstandsmitglied der Mercedes-Benz Mobility AG an.
Die Interne Revision bringt wesentliche Feststellungen
über das interne Kontroll- und Risikomanagement-
system mit ein.
Das GRMC informiert den Vorstand über wesentliche
Risiken und Chancen sowie Maßnahmen, die sich für
die Mercedes-Benz Group AG aus dem Risikomanage-
mentprozess ergeben. Dies umfasst auch die wesent-
lichen Risiken und Chancen mit Nachhaltigkeitsbezug.
Der Aufsichtsrat wird mindestens vierteljährlich über
die Risikolage des Konzerns in Kenntnis gesetzt.
Darüber hinaus befasst sich der Aufsichtsrat mindes-
tens einmal jährlich mit den in der Wesentlichkeits-
analyse identifizierten wesentlichen nachhaltigkeits-
bezogenen Risiken und Chancen für den Konzern sowie
mit den ökologischen und sozialen Auswirkungen der
Unternehmenstätigkeit.
Im Berichtsjahr wurden das GSC, der Vorstand und
der Aufsichtsrat über alle nachhaltigkeitsbezogenen
wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen
informiert. Die Liste der wesentlichen nachhaltigkeits-
bezogenen Auswirkungen, Risiken und Chancen ist in
dem Kapitel »Allgemeine Informationen« unter
finden.
Detaillierte Informationen zu den wesentlichen Aus-
wirkungen, Risiken und Chancen und deren Manage-
ment erfolgen weiterhin u. a. im Rahmen des jährlichen
Nachhaltigkeitsberichterstattungsprozesses.
Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen
Leistung in Anreizsysteme
Nachhaltigkeitsaspekte nehmen bei der Mercedes-Benz
Group einen hohen Stellenwert ein und sind zentraler
Bestandteil der nachhaltigen Geschäftsstrategie.
Vor diesem Hintergrund hat der Aufsichtsrat mit den
Nachhaltigkeitszielen ein zusätzliches Leistungs-
kriterium in der Vorstandsvergütung implementiert.
Neben finanziellen Zielen enthält die variable
Vergütung des Vorstands und der Führungskräfte der
weiteren Führungsebenen eins bis drei und von Teilen
der Ebene vier kurzfristige Transformationsziele zu
CO2-Emissionen (bezogen auf die Nutzungsphase der
Produkte), Sicherheitsinnovationen und dem Stake-
holder-Engagement. Außerdem umfasst sie langfristige
Nachhaltigkeitsziele zum anteiligen Absatz von Plug-
in-Hybriden (PHEV) und vollelektrischen Fahrzeugen
(BEV), zur Überprüfung hochriskanter Produktionsstoffe
sowie zu Diversität und Inklusion. Des Weiteren
beinhaltet die variable Vergütung nichtfinanzielle Ziele
in Bezug auf die Kundinnen und Kunden, Beschäftigten
sowie Integrität.
Die Mercedes-Benz Group beschreibt ihr Vergütungs-
system mit Berücksichtigung von Nachhaltigkeits-
aspekten, inklusive der klimabezogenen Erwägungen in
der Vergütung des Vorstands, im Vergütungsbericht.
Die Angaben sind unter folgendem Link 🌐 group.
Abschnitten »Grundsätze der Vergütung des Vorstands«
und »Vergütungsbestandteile des Vorstands im
Geschäftsjahr 2024« zu finden. Hier findet sich eine
Beschreibung des Vergütungssystems sowie der
nachhaltigkeitsbezogenen Leistungskriterien, die auf
Vorstands- und Führungsebene Anreize für eine
nachhaltige Steuerung der Mercedes-Benz Group
setzen.
Zuständigkeit zur Festlegung des
Vergütungssystems
Der Aufsichtsrat der Mercedes-Benz Group AG
beschließt ein System zur Vergütung der Vorstands-
mitglieder. Der Aufsichtsrat hat das Vorstands-
vergütungssystem der Hauptversammlung bei jeder
wesentlichen Änderung, mindestens jedoch alle
vier Jahre, zur Billigung vorzulegen. Die Vergütung
der einzelnen Vorstandsmitglieder wird vom Aufsichts-
rat in Übereinstimmung mit einem der Hauptversam-
mlung zur Billigung vorgelegten Vergütungssystem
festgesetzt.
Die Vergütung der oberen Führungskräfte wird vom
Vorstand festgesetzt. Der Aufsichtsrat achtet jedoch
darauf, dass das Vergütungssystem des Vorstands
und das der oberen Führungskräfte gleichgerichtete
Anreize setzt.
Interne Kontrollen und Risiken der
Nachhaltigkeitsberichterstattung
Die Interne Revision der Mercedes-Benz Group
unterstützt bei der Einhaltung entsprechender
Gesetze und Verordnungen, interner Richtlinien und
Vorschriften, indem sie interne Kontrollen und
Prozesse überprüft.
Um das Risiko der Falschdarstellung von Informationen
in der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu mindern, hat
die Mercedes-Benz Group Maßnahmen implementiert,
u. a.
Prozessbeschreibungen, Verfahrensanweisungen
und Schulungen für Mitarbeitende, die für
die Datenerfassung und -berichterstattung ver-
antwortlich sind,
interne Audits und Überprüfungen sowie
mit der Regulatorik einhergehende Vorgaben, wie
Schätzwerte zu erheben sind.
Zu den wichtigsten Risiken im Hinblick auf die
Nachhaltigkeitsberichterstattung gehören u. a.
die Nichteinhaltung regulatorischer
Nachhaltigkeitsstandards und -vorschriften,
Fehlinformationen oder Versäumnisse in der
Berichterstattung,
fehlerhafte Datenerfassung und -verarbeitung sowie
Ungenauigkeiten und Inkonsistenzen bei
Schätzwerten in der Berichterstattung.
Diese Risiken wurden entsprechend dem Verfahren zur
Ermittlung wesentlicher Risiken und Chancen ermittelt.
Weitere Informationen dazu sind im Kapitel »All-
gemeine Informationen« unter »Ermittlung der wesent-
Um dem entgegenzuwirken, prüft die Mercedes-Benz
Group die in der Nachhaltigkeitsberichterstattung
dargestellten Informationen über einen mehrstufigen
Prozess von der Datenerhebung auf Gesellschafts-
ebene über qualitative Informationen u. a. zu Zielen
und Maßnahmen bis zur Freigabe durch funktional
Verantwortliche. Dieser Prozess soll dabei unter-
stützen, dass die Mercedes-Benz Group ihre Nach-
haltigkeitsleistungen entsprechend den regulatorischen
Vorgaben ermittelt und wiedergibt.
Zusätzlich durchläuft die Nachhaltigkeitsbericht-
erstattung den gleichen Regelprozess wie die
Finanzberichterstattung, in dem Freigaben durch die
Top Management-Gremien bis zum Aufsichtsrat
integriert sind.
Des Weiteren wird der Nachhaltigkeitsbericht vor
Veröffentlichung den Arbeitnehmervertretern über den
Gesamt- und Konzernbetriebsrat zur Durchsicht und
Stellungnahme zur Verfügung gestellt.
Ermittlung der wesentlichen
Auswirkungen, Risiken und Chancen
Die Mercedes-Benz Group führte für das Geschäftsjahr
2024 eine methodisch neu aufgesetzte Wesentlich-
keitsanalyse gemäß den Anforderungen der CSRD und
ESRS durch. So ermittelte der Konzern wesentliche
Auswirkungen seiner Geschäftstätigkeit auf Umwelt
und Gesellschaft entlang der gesamten Wertschö-
pfungskette sowie wesentliche nachhaltigkeitsbezo-
gene Risiken und Chancen für die Mercedes-Benz
Group. Die nachhaltigkeitsbezogenen Auswirkungen,
Risiken und Chancen sowie deren Wesentlichkeit
wurden unter Einbindung aller relevanten Fachbereiche
und Divisionen sowie wichtiger externer Stakeholder
erfasst und bewertet. Das Sustainability Competence
Office (SCO) steuerte diesen Prozess. Die Wesentlich-
keitsanalyse wird jährlich aktualisiert und in den
kommenden Jahren im Einklang mit den regulato-
rischen Anforderungen methodisch weiterentwickelt.
Die Analyse umfasst die Mercedes-Benz Group
einschließlich ihrer drei Divisionen Mercedes-Benz
Cars, Mercedes-Benz Vans und Mercedes-Benz
Mobility.
Definition des Analyserahmens
Die Basis der Analyse bildet eine Liste mit den ESRS-
Themen, die um unternehmensspezifische Themen
ergänzt wurde. Für die Erstellung dieser ESG-
Themenliste sowie für die Ermittlung und Bewertung
der zugehörigen Auswirkungen, Risiken und Chancen
wurde neben vorliegenden Primärdaten wie z. B. der
Treibhausgasbilanz oder internen Daten zu Beschaf-
fungsländern eine Vielzahl von Sekundärdaten genutzt.
Dazu zählen u. a. wissenschaftliche Studien, Berichte
von NGOs und ESG-Ratingagenturen sowie Medien-
berichte. Die Ermittlung der unternehmensspezifischen
Themen basiert auf einer Desk-Analyse, die die
Ergebnisse der vergangenen Wesentlichkeitsanalyse
der Mercedes-Benz Group sowie etablierte Rahmen-
werke wie das Sustainability Accounting Standards
Board (SASB), die GRI-Standards und die UN-Nach-
haltigkeitsziele (UN SDGs), ESG-Ratings, regulatorische
Entwicklungen und Branchentrends berücksichtigte.
Im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse wurden für die
Umweltthemen die eigenen Geschäftstätigkeiten
und Standorte sowie ergänzend mit der Risikoanalyse
die eigenen Vermögenswerte betrachtet.
Bei der Wesentlichkeitsanalyse legte die Mercedes-
Benz Group ihre gesamte Wertschöpfungskette
zugrunde. Berücksichtigt wurden hierbei sowohl direkte
Geschäftsbeziehungen als auch indirekte Lieferanten
sowie weitere relevante Akteure in der Wertschöp-
fungskette. Ein besonderes Augenmerk wurde dabei
auf diejenigen Regionen und Prozesse in der Wert-
schöpfungskette gelegt, die nach den Erkenntnissen
bestehender Due-Diligence-Prozesse der Mercedes-
Benz Group besonders risikobehaftet sind. Lokale
Gegebenheiten flossen ebenfalls in die Analyse mit ein,
indem, wo möglich, eine Lokalisierung der Auswirkungen,
Risiken und Chancen vorgenommen wurde. Die Wert-
schöpfungskette der Mercedes-Benz Group ist im
Kapitel »Grundlagen des Konzerns« unter »Wertschöp-
fungskette« beschrieben. Für die
Wesentlichkeitsanalyse wurde die Wertschöpfungs-
kette wie folgt aufgegliedert: vorgelagerte Werts-
chöpfungskette, eigene Geschäftstätigkeit und
nachgelagerte Wertschöpfungskette.
Vorgelagerte Wertschöpfungskette
Die vorgelagerte Wertschöpfungskette umfasst die
Beschaffung von Produktionsmaterialien (inklusive
Hochrisikomaterialien), Nichtproduktionsmaterialien
und Dienstleistungen. Dabei berücksichtigte die
Mercedes-Benz Group unter anderem die Ergebnisse
der vorangegangenen Rohstoffanalyse. Diese bewertet
kritische Rohstoffe anhand von Indizes in einem stan-
dardisierten Verfahren. Zu den verwendeten Indizes
gehören unter anderem eine Länderrisikobewertung
auf der Grundlage der Global Risk Map der Responsible
Minerals Initiative sowie zusätzliche Faktoren wie
direkte Beschaffung oder Kleinbergbau.
Eigene Geschäftstätigkeiten
Die eigene Geschäftstätigkeit umfasst alle inner-
betrieblichen Prozesse und Mitarbeitenden der
Mercedes-Benz Group, von der Produktentwicklung
über die Produktion bis zum Marketing und dem
Vertrieb von Fahrzeugen und Dienstleistungen. Da die
Mercedes-Benz Group global tätig ist, priorisierte
die Analyse diejenigen Regionen, in denen die meisten
Mitarbeitenden beschäftigt sind. Weiterhin wurden
Informationen aus dem Compliance Management
System (CMS) herangezogen.
Als Grundlage der Wesentlichkeitsanalyse wurde
der Konsolidierungskreis der Mercedes-Benz Group
entsprechend dem Umfang für die Nachhaltigkeits-
berichterstattung herangezogen. Informationen zur
Wesentlichkeitsanalyse sind im Kapitel »Allgemeine
Informationen« unter »Grundlagen für die Erstellung
trifft auch auf die Themen der Unternehmenspolitik
und Unternehmenskultur zu.
Nachgelagerte Wertschöpfungskette
Die nachgelagerte Wertschöpfungskette umfasst die
Nutzung der Mercedes-Benz Fahrzeuge durch Kunden.
Wenn die Fahrzeuge ihr Lebensende erreicht haben,
können ihre Komponenten aufbereitet (Remanufactur-
ing) bzw. dem Recycling zugeführt oder schlussendlich
entsorgt werden. Da es im Ermessen der Kunden liegt,
wo sie ihre Fahrzeuge warten lassen und wohin sie
ihre Fahrzeuge weiterverkaufen, konzentrierte sich
die Analyse insbesondere auf branchenspezifische
Auswirkungen und Risiken im Zusammenhang mit
Wartungs-, Recycling- und Entsorgungsprozessen.
Bei der Bewertung der Auswirkungen werden Operating
Leases dem Verkauf von Fahrzeugen gleichgesetzt
und damit der nachgelagerten Wertschöpfungskette
zugeordnet.
Verfahren zur Ermittlung wesentlicher
Auswirkungen
Auf Basis der Wertschöpfungskette und der im ersten
Schritt definierten ESG-Themenliste erarbeitete das
Sustainability Competence Office (SCO) ein Inventar
negativer und positiver Auswirkungen der Geschäfts-
tätigkeiten der Mercedes-Benz Group auf Umwelt und
Gesellschaft. Dafür wurden im Konzern vorliegende
Daten, durch die Recherche gewonnene Sekundärdaten
sowie das Expertenwissen der Fachbereiche berück-
sichtigt. Anschließend bewerteten Expertinnen und
Experten der relevanten Fachbereiche der Mercedes-
Benz Group die ermittelten nachhaltigkeitsbezogenen
Auswirkungen qualitativ. Sie bewerteten die Auswir-
kungen jeweils für einen kurzfristigen (ein Jahr) bzw.
mittelfristigen (zwei bis fünf Jahre) oder langfristigen
(über fünf Jahre) Zeithorizont. Dafür nutzten sie jeweils
eine dreistufige Skala (niedrig/mittel/hoch) für die
Bewertung des Schweregrads und der Eintrittswahr-
scheinlichkeit. Der Schweregrad für negative Aus-
wirkungen ergibt sich aus der Bewertung der von den
ESRS vorgegebenen Parameter Ausmaß, Umfang und
Unumkehrbarkeit, für positive Auswirkungen lediglich
aus Ausmaß und Umfang. Die Wesentlichkeitsschwelle
wählte der Konzern so, dass hinsichtlich des Schwere-
grads als »hoch« bewertete Auswirkungen stets
wesentlich sind und auch als »mittel« bewertete Aus-
wirkungen mit einer hohen Eintrittswahrscheinlichkeit
als wesentlich gelten. Zusätzlich erhob der Konzern
risiko- und auswirkungsmindernde unternehmens-
spezifische Maßnahmen.
Interne und externe Experten diskutierten die vor-
läufigen Ergebnisse der Analyse nachhaltigkeitsbezo-
gener Auswirkungen in themenspezifischen Fokus-
gruppen. Zusätzlich ergänzten Experteninterviews
sowie eine Online-Umfrage die Ergebnisse. Die Teil-
nehmenden der Stakeholdereinbindung wurden entlang
der relevanten Anspruchsgruppen, der wesentlichen
Themen, der verschiedenen Stufen der Wertschöp-
fungskette sowie der wichtigsten Märkte und Regionen
für die Mercedes-Benz Group ausgewählt. Die
Fachbereiche prüften die Stakeholderaussagen und
berücksichtigten sie in der finalen Bewertung der
tatsächlichen sowie potenziellen negativen und
positiven Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft.
Verfahren zur Ermittlung wesentlicher Risiken
und Chancen
Unter nachhaltigkeitsbezogenen Risiken und Chancen
werden Bedingungen, Ereignisse oder Entwicklungen
im Zusammenhang mit den Nachhaltigkeitsdimensionen
Umwelt, Soziales und Governance verstanden, deren
Eintreten sich potenziell auf die Ertrags-, Finanz- und
Vermögenslage sowie auf die Reputation der
Mercedes-Benz Group auswirken kann.
Auch für die Ermittlung der nachhaltigkeitsbezogenen
Risiken und Chancen wurde zunächst die definierte
ESG-Themenliste zugrunde gelegt. Das erarbeitete
Risiko- und Chanceninventar speiste sich dann aus
verschiedenen Quellen. Erstens berücksichtigte die
Mercedes-Benz Group die bereits im Risikomanage-
mentsystem erfassten nachhaltigkeitsbezogenen
Risiken und Chancen bei der Analyse. Zweitens erfasste
sie Risiken und Chancen, die sich aus den ermittelten
nachhaltigkeitsbezogenen Auswirkungen der
Mercedes-Benz Group entlang der Wertschöpfungs-
kette sowie im Zusammenhang mit Abhängigkeiten von
ökologischen und sozialen Ressourcen ergeben. Als
weitere Quellen dienten eine Medienanalyse und eine
Umfeldanalyse zu regulatorischen Entwicklungen, NGO-
Positionen, Kapitalmarkterwartungen und Wettbewer-
bern. Weiter angereichert wurde das Inventar mithilfe
des Expertenwissens der Fachbereiche. Anschließend
wurden die ermittelten nachhaltigkeitsbezogenen
Risiken und Chancen unter Mitwirkung der Fachberei-
che und von Vertretern des Konzernrisikomanagements
bewertet. Es wurden dieselben Zeithorizonte wie bei
den Auswirkungen betrachtet.
Für die im Risikomanagementsystem bereits quantitativ
bewerteten Risiken und Chancen nutzte der Konzern
die vorhandene Bewertung u. a. in Relation zum EBIT
und legte eine quantitative Wesentlichkeitsschwelle
fest. Risiken und Chancen, die sich zum jetzigen
Zeitpunkt nicht quantifizieren lassen, bewertete der
Konzern ebenso wie Reputationsrisiken und -chancen
qualitativ. Dazu nutzte er jeweils eine dreistufige Skala
(niedrig/mittel/hoch) für die Bewertung des möglichen
Ausmaßes und der Eintrittswahrscheinlichkeit. Die
Wesentlichkeitsschwelle wählte der Konzern analog zu
den Auswirkungen. Nachhaltigkeitsbezogene Risiken
und Chancen werden grundsätzlich wie alle anderen
Risiken und Chancen im Konzern behandelt.
Stakeholdervalidierung
Die Ergebnisse der Wesentlichkeitsanalyse wurden mit
ausgewählten Interessenvertretern verifiziert. Infor-
mationen aus Dialogen mit Fokusgruppen, bestehend
aus internen und externen Stakeholdern wie bspw.
Vertreter und Vertreterinnen von NGOs oder aus der
Wissenschaft, sowie Interviews mit internationalen
Fachexperten aus verschiedensten Disziplinen,
reicherten die Ergebnisse weiter an. Die internen
Experten überprüften die Auswirkungen und das
Risiko- und Chanceninventar auf Basis der gewonnenen
Informationen zu Rahmenbedingungen und Erwar-
tungen der Stakeholder auf Vollständigkeit hin und
passten gegebenenfalls einzelne Bewertungen von
Auswirkungen, Risiken und Chancen an. Die im Zuge
der Wesentlichkeitsanalyse neu identifizierten wesent-
lichen kurz- und mittelfristigen Risiken und Chancen
mit Nachhaltigkeitsbezug wurden nach Abschluss der
Analyse in das Risikomanagementsystem überführt.
Darüber hinaus prüft die Mercedes-Benz Group die
Weiterentwicklung der Prozesse und Systeme im
Hinblick auf die gesamthafte Betrachtung der nach-
haltigkeitsbezogenen Auswirkungen, Risiken und
Chancen.
Besonderheiten der Ermittlung von wesentlichen
Auswirkungen, Risiken und Chancen im Hinblick auf
Umweltverschmutzung, Wasserverbrauch sowie
Ressourcenverbrauch
Im Rahmen der übergreifenden Wesentlichkeitsanalyse
hat die Mercedes-Benz Group unter Berücksichtigung
ihrer Aktivitäten und Pläne die Auswirkungen auf die
Umweltverschmutzung, den Wasserverbrauch und den
Ressourcenverbrauch entlang der Wertschöpfungs-
kette betrachtet sowie die Ergebnisse der Wesentlich-
keitsanalyse mit ausgewählten Interessenvertretern
verifiziert.
Besonderheiten der Ermittlung von wesentlichen
klimabezogenen Auswirkungen, Risiken und
Chancen
Im Rahmen der übergreifenden Wesentlichkeitsanalyse
hat die Mercedes-Benz Group unter Berücksichtigung
ihrer Aktivitäten und Pläne die Auswirkungen auf
den Klimawandel analysiert und dabei ihre Treibhaus-
gasemissionen entlang der Wertschöpfungskette
betrachtet.
Zusätzlich hat der Konzern eine klimaspezifische
Szenarioanalyse durchgeführt, mit dem Ziel,
die identifizierten Risiken und Chancen entlang der
Wertschöpfungskette besser verstehen und
einschätzen zu können. Der Analyseprozess ist im
Folgenden erläutert.
Die Analyse orientierte sich an den von der Taskforce
on Climate-related Financial Disclosures (TCFD)
definierten Risiko- bzw. Chancendimensionen und
differenziert zwischen transitorischen und physischen
Klimarisiken. Transitorische Klimarisiken stehen im
Zusammenhang mit dem Übergang zu einer kohlen-
stoffarmen Wirtschaft und resultieren aus veränderten
politischen Rahmenbedingungen, technologischen
Entwicklungen und sich wandelnden Märkten.
Physische Risiken entstehen durch klimatische
Veränderunge n.
Die grundlegenden klimabezogenen Annahmen
bezüglich der Transformation zu elektrischen
Fahrzeugen und den hiermit zusammenhängenden
Unsicherheiten werden im Konzernabschluss ebenfalls
berücksichtigt. Es erfolgt ein Abgleich der wesentlichen
Klimarisiken mit den Ergebnissen der Szenarioanalyse.
Transitorische Klimarisiken
Anhand von Klimaszenarien wurden relevante Über-
gangsereignisse für die Mercedes-Benz Group identi-
fiziert sowie durch Einschätzungen interner Fach-
experten validiert und mit der strategischen Ausrich-
tung des Konzerns abgeglichen und ergänzt – u. a.
zu Nachfrage- und Preisveränderungen, neuen Techno-
logien und Markterwartungen sowie politischen Ver-
änderungen. Bei der Klimaszenarioanalyse wurden die
möglichen Auswirkungen der Übergangsereignisse für
einzelne Geschäftsbereiche sowie Aktivitäten qualitativ
bewertet, um mögliche Risiken zu identifizieren und
die jeweiligen Anpassungsbedarfe zur Vereinbarkeit mit
dem Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft zu
beurteilen. Die Analyse deckt die wesentlichen Stufen
der Wertschöpfungskette ab: Lieferkette, Entwicklung
und Produktion sowie Vertrieb von Pkws und leichten
Nutzfahrzeugen.
Für die Analyse, welche im Berichtsjahr aktualisiert
wurde, wurden unter anderem die Klimaszenarien »Net
Zero Emissions by 2050 Scenario« (NZE) und »Stated
Policies Scenario« (STEPS) der Internationalen Energie-
agentur (IEA) verwendet, um eine Bandbreite möglicher
Transformationspfade in einem einheitlichen, global
anwendbaren und sektorübergreifenden
Szenarienrahmen abzubilden.
Das NZE-Szenario skizziert, unter Berücksichtigung
technischer, wirtschaftlicher und regulatorischer
Machbarkeit, einen strikten Weg für den globalen
Energiesektor, um global bis zum Jahr 2050 Netto-Null-
CO₂-Emissionen zu erreichen. Es zielt darauf ab,
den globalen Temperaturanstieg bis 2100 mit einer
Wahrscheinlichkeit von mindestens 50 % auf 1,5 °C
gegenüber dem vorindustriellen Zeitalter zu begrenzen.
Das STEPS-Szenario projiziert die voraussichtlichen
Emissionsminderungen basierend auf den aktuellen
politischen Zusagen und angekündigten Maßnahmen
der Regierungen und resultiert in einer deutlich
höheren Erwärmung.
Die Analyse evaluiert Auswirkungen des Klimawandels
bis zum Jahr 2030 für kurzfristige Anpassungen und
für mittel- bis langfristige Entwicklungen bis zum Jahr
2050. Diese Zeithorizonte wurden gewählt, um den
längerfristigen Charakter der untersuchten Übergangs-
ereignisse und Entwicklungen zu erfassen und die
Betrachtungszeiträume wichtiger internationaler Ziele
abzudecken, etwa des Pariser Klimaabkommens. Der
kurz- und mittelfristige Zeithorizont orientiert sich an
der strategischen Planung des Konzerns.
Physische Klimarisiken
Für die Analyse von Auswirkungen durch veränderte
klimatische Bedingungen wurde neben dem Szenario
SSP2-4.5 des Weltklimarats (Intergovernmental Panel
on Climate Change (IPCC)) insbesondere ein Szenario
mit hohen Emissionen (SSP5-8.5-Szenario), das etwa
einer 4 °C-Erwärmung bis zum Jahr 2100 entspricht,
1 Auf Basis der finanziellen Relevanz für die Mercedes-Benz Group.
verwendet. In der Bewertung wurden dabei akute
(z. B. Überschwemmungen) sowie auch chronische
(z. B. anhaltende Temperatur- und Niederschlags-
änderungen) Folgen des Klimawandels einbezogen. Die
betrachteten Zeiträume 2030, 2040 und der darüber
hinaus langfristige Trend orientieren sich u. a. an der
Lebensdauer von Vermögenswerten. Die Analyse für
die eigene Geschäftstätigkeit wurde auf Basis von
Lagekoordinaten durchgeführt. Der Fokus lag dabei auf
den Produktionsstandorten, da diese im Hinblick
auf Vermögenswerte und Geschäftstätigkeiten der
Mercedes-Benz Group im Kontext der physischen
Klimarisiken zentral sind. In einem nächsten Schritt
wurden Anpassungsmaßnahmen an den Standorten
ermittelt, die auf Basis der Analyseergebnisse aus-
gewählt wurden. Darüber hinaus wurde bei der
Bewertung von Lieferanten hinsichtlich Naturgefahren
die Anfälligkeit für Produktionsausfälle durch extreme
Wetterereignisse berücksichtigt. Diese Analyse-
ergebnisse wurden in den Prozessen zur Lieferanten-
auswahl einbezogen und ggf. Maßnahmen ergriffen.
Die Ergebnisse der Szenarioanalyse sind im Kapitel
»Klimawandel« unter »Wesentliche Auswirkungen,
Risiken und Chancen« beschrieben.
Besonderheiten der Ermittlung von wesentlichen
biodiversitätsbezogenen Auswirkungen, Risiken und
Chancen
Zusätzlich zur übergreifenden Wesentlichkeitsanalyse
entlang der gesamten Wertschöpfungskette analysierte
die Mercedes-Benz Group mögliche Auswirkungen und
Abhängigkeiten der eigenen Geschäftstätigkeiten und
der relevantesten Zulieferer 1 bezogen auf Biodiversität
und Ökosysteme auf Basis der Datenbank »Exploring
Natural Capital Opportunities, Risks and Exposure«
(ENCORE). Die Abhängigkeiten von Ökosystemleis-
tungen werden auf einer Skala von 1 (sehr niedrig) bis 5
(sehr hoch) bewertet. Für die eigenen Geschäftstätig-
keiten (Own business activities) wurde ein Schwellen-
wert von 3 (mittel) und höher festgelegt, während für
die Lieferkette ein Schwellenwert von 4 (hoch) und
höher angewendet wurde. Dies ermöglicht eine
wissenschaftsbasierte Bewertung von Naturkapital-
werten und Treibern von Umweltveränderungen
entsprechend dem Natural Capital Protocol (Natural
Capital Coalition, 2016) und dem Weltbiodiversitätsrat
Intergovernmental Science-Policy Platform on Bio-
diversity and Ecosystem Services (IPBES). Um mögliche
Abhängigkeiten der Unternehmensaktivitäten von
Ökosystemdienstleistungen zu ermitteln, nutzte die
Mercedes-Benz Group unter anderem die Common
International Classification of Ecosystem Services
(CICES). Zur Zuordnung der Unternehmensaktivitäten
und der eingekauften Produktionsmittel wird der Global
Industry Classification Standard (GICS) verwendet.
Biodiversitätsbezogene Risiken und Chancen unter-
suchte der Konzern im Rahmen der übergreifenden
Wesentlichkeitsanalyse. Dabei wurden Übergangsrisi-
ken, physische sowie systemische Risiken betrachtet.
Zusätzlich zog der Konzern die Analyse-ergebnisse aus
dem ENCORE-Tool und einer Pilotstudie zur Lebens-
zyklusanalyse des »Mercedes-Benz EQS450+
(Energieverbrauch kombiniert: 19,9–16,4 kWh/100 km |
CO₂-Emissionen kombiniert: 0 g/km | CO₂-Klasse: A)
nach der ReCiPe-Methode heran. Als Grundlage zur
Bewertung der biodiversitätsbezogenen Risiken und
Chancen führte die Mercedes-Benz Group eine
Szenarioanalyse durch. Die Methodik der Szenario-
analyse basiert auf den Empfehlungen der Taskforce
on Nature-related Financial Disclosures (TNFD). Die
Analyse bezieht sich auf die internen Planungshori-
zonte des Konzerns und orientiert sich an den
Zeithorizonten internationaler Ziele wie dem Kunming-
Montreal-Biodiversitätsrahmen und dem Pariser
Klimaschutzabkommen.
Die umfassende Untersuchung der Standorte hat
ergeben, dass es Standorte in der Nähe von bio-
diversitätssensiblen Gebieten gibt. Diese Analyse zeigte
auch, dass keiner dieser Standorte negative Auswirkun-
gen auf die umliegenden biodiversitätssensiblen
Gebiete hat.
1 Bilanziell CO2-neutral bedeutet, dass nicht vermiedene oder reduzierte CO2-Emissionen bei Mercedes-Benz durch zertifizierte Ausgleichsprojekte kompensiert werden.
Der Konzern wirkt den identifizierten Auswirkungen und
Risiken entgegen und ergreift, falls erforderlich,
notwendige Abhilfemaßnahmen. Dies wird im Kapitel
»Maßnahmen« beschrieben.
Aggregation und Präsentation
Zu denjenigen ESG-Themen (Unterthemen oder Unter-
Unterthemen), für die entweder mindestens eine
wesentliche Auswirkung oder mindestens ein wesent-
liches Risiko bzw. eine wesentliche Chance festgestellt
wurde, legt die Mercedes-Benz Group die gemäß ESRS
geforderten Nachhaltigkeitsinformationen offen.
Der Prozess und die Ergebnisse der Wesentlichkeits-
analyse wurden dem Group Sustainability Committee
(GSC) vorgestellt. Zudem wurden der Vorstand und der
Aufsichtsrat der Mercedes-Benz Group AG über den
Prozess und die Ergebnisse der Wesentlichkeitsanalyse
informiert.
Strategie
Strategie, Geschäftsmodell und
Wertschöpfungskette
Die Mercedes-Benz Group handelt auf Grundlage der
nachhaltigen Geschäftsstrategie, die der Vorstand der
Mercedes-Benz Group unter Einbindung des Auf-
sichtsrats verabschiedet hat. Dabei berücksichtigt die
Mercedes-Benz Group u. a. relevante regulatorische
Anforderungen, die Erwartungen externer und interner
Stakeholder sowie globale Trends – entlang der
gesamten Wertschöpfungskette ihrer Geschäftstätig-
keit. Grundlegende Informationen zur Geschäfts-
strategie, zum Geschäftsmodell und zur Wertschöp-
fungskette sind im Kapitel »Grundlagen des Konzerns«
unter »Geschäftsmodelzu finden. Angaben zu den
Beschäftigten der Mercedes-Benz Group sind im
Kapitel »Eigene Beschäftigte« unter »Merkmale der
Beschäftigten der Mercedes-Benz Group« dargelegt.
Im Berichtsjahr hat die Mercedes-Benz Group mit
einem umfassenden, mehrstufigen Analyseprozess die
strategischen Schwerpunktthemen der Nachhaltigkeit
überarbeitet, auf die sich der Konzern fokussieren will.
In diesem Analyseprozess wurden die Perspektiven
aller relevanten Stakeholdergruppen berücksichtigt:
Kundinnen und Kunden, Investoren, Beschäftigte,
Geschäftspartner, NGOs und die Gesellschaft ins-
gesamt. Mit den sechs Fokusfeldern der Nachhaltigkeit
adressiert die Mercedes-Benz Group
Themen, die für Umwelt, Gesellschaft und das Unter-
nehmen wesentlich sind. Die sechs identifizierten
Fokusfelder sind folgende:
Dekarbonisierung
Eines der wichtigsten strategischen Ziele der
Mercedes-Benz Group ist die »Ambition 2039«. Bis zum
Jahr 2039 soll die gesamte Mercedes-Benz Neufahr-
zeugflotte über alle Wertschöpfungsstufen und den
gesamten Lebenszyklus hinweg bilanziell CO₂-neutral 1
werden. Dabei sieht die Mercedes-Benz Group die
Elektrifizierung ihrer Fahrzeuge als den wichtigsten
Hebel. Das Tempo der Transformation bestimmen die
Marktbedingungen, die Infrastruktur und die Wünsche
der Kundinnen und Kunden.
Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
Die Mercedes-Benz Group will den Ressourcen-
verbrauch vom Wachstum ihrer Produktionsleistung
entkoppeln und setzt dabei auf einen optimierten
Ressourceneinsatz und einen möglichst geschlossenen
Kreislauf entlang der gesamten Wertschöpfungskette
ihrer Fahrzeuge. Angestrebt ist es, den Anteil von
Sekundärmaterialien zu erhöhen sowie den Verbrauch
von Energie, Wasser und Abfall an ihren Standorten zu
reduzieren.
Beschäftigte
Mit dem »Sustainable People Plan« will die Mercedes-
Benz Group die anstehenden Veränderungen im
Rahmen der Transformation verantwortungsvoll,
sozialverträglich und zukunftsorientiert gestalten.
Als attraktiver Arbeitgeber setzt der Konzern dabei auf
die Weiterentwicklung seiner Beschäftigten, auf flexible
Arbeitsbedingungen, eine vertrauensvolle Zusam-
menarbeitskultur sowie ein sicheres Arbeitsumfeld.
Menschenrechte
Die Achtung der Menschenrechte hat für die Mercedes-
Benz Group zentrale Bedeutung. Der Konzern setzt
sich dafür ein, dass Menschenrechte entlang der Wert-
schöpfungsketten geachtet werden, in eigenen Kon-
zerngesellschaften, bei Partnern und Lieferanten.
Mit dem Human Rights Respect System (HRRS) hat die
Mercedes-Benz Group einen Ansatz entwickelt, um
das Thema Menschenrechte systematisch anzugehen.
Aufgrund der Komplexität der Lieferketten und der
Vielzahl von Rohstoffen und Materialien in den Pro-
dukten geht der Konzern bei der Beschaffung risiko-
basiert und strategisch vor.
Digitales Vertrauen
Mit dem Fokusfeld »Digitales Vertrauen« begegnet die
Mercedes-Benz Group den komplexen Herausforde-
rungen der digitalen Transformation. Ambition des
Konzerns ist es, Vertrauen in seine digitalen Produkte
und Dienstleistungen auf- und auszubauen, um
wettbewerbsfähiges digitales Business zu ermöglichen.
Verkehrssicherheit
Die Mercedes-Benz Group will Pionierarbeit leisten
für unfallfreies Fahren und entwickelt automatisiertes
Fahren unter Einbeziehung gesellschaftlicher und
ethischer Aspekte.
Verantwortungsbewusstes unternehmerisches
Handeln als Basis
Unabdingbare Grundlage des unternehmerischen
Handelns und integraler Bestandteil ihrer nachhaltigen
Geschäftsstrategie ist für die Mercedes-Benz Group
eine Unternehmenskultur, die auf Verantwortung baut.
Hierzu zählen insbesondere Integrität, Compliance,
Partnerschaften sowie der Austausch mit Stakeholder-
gruppen.
Interessen und Standpunkte der Interessenträger
Die Mercedes-Benz Group legt großen Wert auf den
Austausch mit ihren Interessengruppen. Der Austausch
ermöglicht es der Mercedes-Benz Group, die Anliegen
der Stakeholder besser zu verstehen. So kann der
Konzern sein Nachhaltigkeitsengagement aus verschie-
denen Blickwinkeln betrachten, neue Trends identifi-
zieren und Informationen – wo sinnvoll – strategisch
berücksichtigen.
Stakeholder sind Personen oder Gruppen, die von
den Tätigkeiten der Mercedes-Benz Group betroffen
sind, Erwartungen an die Mercedes-Benz Group haben
oder Zielgruppe dieser Berichterstattung sind. Primäre
Stakeholder der Mercedes-Benz Group sind demnach
Kundinnen und Kunden, Investoren und Beschäftigte,
Geschäftspartner und die Gesellschaft als Ganzes.
Des Weiteren tauscht sich die Mercedes-Benz Group
regelmäßig mit zivilgesellschaftlichen Gruppen wie
NGOs aus. Auch mit Verbänden, Gewerkschaften,
Medien, Analystinnen und Analysten, Kommunen,
Anwohnerinnen und Anwohnern der Konzernstandorte
sowie Personen aus Wissenschaft und Politik pflegt der
Konzern den Kontakt.
Die Mercedes-Benz Group hat konzernweit klare Ver-
antwortlichkeiten und Kommunikationswege für den
Austausch mit Interessenträgern festgelegt und
spezifische Dialogformate etabliert. Die unterschied-
lichen Formate werden aus dem Ressort Integrität,
Governance & Nachhaltigkeit und weiteren Bereichen
wie External Affairs koordiniert.
Unter anderem veranstaltet die Mercedes-Benz Group
jährliche »Sustainability Dialogues«, führt Stakeholder-
Befragungen sowie Fachtagungen und thematische
Dialoge durch – etwa in Form von Workshops oder
über den Beirat für Integrität und Nachhaltigkeit.
Zudem beobachtet sie aktuelle öffentliche Diskussio-
nen und informiert sich über damit verbundene
Erwartungen, indem sie sich an branchenspezifischen
und -übergreifenden Netzwerken und Initiativen
beteiligt. Zusätzlich wertet die Mercedes-Benz Group
Studien und andere wissenschaftliche Publikationen
aus und führt eigene Medienanalysen durch. Das hilft
dem Konzern, über den von ihm initiierten Dialog
hinaus, Entwicklungen und Stakeholder-Erwartungen
frühzeitig zu erkennen.
Die Mercedes-Benz Group beteiligte ihre Stakeholder
bei der Ermittlung der wesentlichen Auswirkungen,
Risiken und Chancen und berücksichtigte die Stake-
holderinteressen somit auch bei der Refokussierung
der strategischen Schwerpunktthemen der Nach-
haltigkeit. Informationen hierzu sind im Kapitel
»Allgemeine Informationen« unter »Strategie,
Die Veränderungen, die sich im regelmäßigen Zyklus
der Wesentlichkeitsanalyse nach CSRD und ESRS
ergeben, plant die Mercedes-Benz Group in den
zukünftigen Updates ihrer strategischen Fokusfelder
der Nachhaltigkeit zu berücksichtigen. Grundlegende
Informationen zur Wesentlichkeitsanalyse sind im
Kapitel »Allgemeine Informationen« unter »Ermittlung
beschrieben.
Sustainability Dialogue
Ein wichtiges Dialogformat ist der seit 2008 jährlich im
Raum Stuttgart (Deutschland) stattfindende »Sustain-
ability Dialogue«. Die Veranstaltung ermöglicht den
Austausch zwischen Stakeholdern aus unterschied-
lichen Bereichen mit Mitgliedern des Vorstands
der Mercedes-Benz Group AG und des erweiterten
Managements, die an einzelnen Arbeitsgruppen des
Sustainability Dialogues teilnehmen. Die Ergebnisse
der Diskussionen werden im Anschluss an das Group
Sustainability Committee (GSC) berichtet. Außerdem
findet ein direkter Austausch von Mitgliedern des
Vorstands und des Aufsichtsrats mit dem Beirat für
Integrität und Nachhaltigkeit statt, um mögliche
strategische Berücksichtigungen zu erwägen. Dafür
nehmen die Verantwortlichen der jeweiligen Fokus-
felder der Nachhaltigkeit an den Meetings mit dem
Beirat für Integrität und Nachhaltigkeit teil und
diskutieren die Inputs der Stakeholder. Die Mercedes-
Benz Group erachtet die Erkenntnisse aus dem Stake-
holderdialog als wertvolles Feedback.
Zusätzlich fanden im Berichtsjahr in Dresden (Deutsch-
land), Neu-Delhi (Indien), Peking (China) und New York
City (USA) Sustainability Dialoge statt. Außerdem fand
in Stuttgart (Deutschland) der »Sustainability Dialogue
Employee Day« statt, an dem sich interessierte Mit-
arbeitende der Mercedes-Benz Group zu Nachhaltig-
keitsthemen und aktuellen Projekten des Konzerns
informieren und austauschen konnten.
Im Anschluss an beide Dialogveranstaltungen haben
verschiedene Sustainability Dialogue Working Groups,
an denen auch der Vorstand regulär teilnimmt, die
Empfehlungen der Stakeholder erörtert und die wich-
tigsten Erkenntnisse zusammengefasst. Der Konzern
veröffentlichte die Ergebnisse auf seiner Website und
nahm diese für die Dialogveranstaltungen 2025 auf.
Beirat für Integrität und Nachhaltigkeit
Ein wichtiger Impulsgeber für die Nachhaltigkeitsarbeit
des Konzerns ist seit 2012 der Beirat für Integrität und
Nachhaltigkeit. Seine Mitglieder sind unabhängige
externe Fachleute aus Wissenschaft, Zivilgesellschaft
und Wirtschaft, darunter Expertinnen und Experten aus
den Bereichen Umwelt- und Sozialpolitik, Verkehrs-
und Mobilitätsentwicklung sowie Menschenrechte und
Ethik. Die Beiratsmitglieder begleiten die Mercedes-
Benz Group konstruktiv-kritisch in Fragen der Integrität,
Nachhaltigkeit und Unternehmensverantwortung. Der
Beirat trifft sich zu mehreren Sitzungen jährlich unter
der Führung des Vorstandsmitglieds für Integrität,
Governance und Nachhaltigkeit. Zudem finden mehr-
mals im Jahr zusätzliche bilaterale Diskussionen und
ein jährlicher Austausch mit den Mitgliedern des
Aufsichtsrats und des Vorstands statt. Während der
Überarbeitung der nachhaltigen Geschäftsstrategie im
Jahr 2024 hat der Konzern in mehreren Runden
Feedback vom Beirat eingeholt und dieses im Prozess
integriert.
ESG-Konferenz
Auf der seit dem Jahr 2022 stattfindenden ESG-
Konferenz präsentiert die Mercedes-Benz Group ihren
Investoren und Analysten am Kapitalmarkt Fortschritte
und Pläne zu Nachhaltigkeitsthemen.
Nachhaltigkeitsinitiativen und -verbände
Die Mercedes-Benz Group ist Teil verschiedener
Nachhaltigkeitsinitiativen und -netzwerke. So kann sie
sich direkt mit Personen aus dem politischen Betrieb,
der Wirtschaft sowie Nichtregierungsorganisationen
austauschen, die sich für eine nachhaltige Entwicklung
einsetzen. Dazu gehört insbesondere der UN Global
Compact (UNGC), den die Mercedes-Benz Group im
April 2023 als Gründungsmitglied des neuen Vereins
UN Global Compact Netzwerk Deutschland e. V.
unterstützt hat. Die Mercedes-Benz Group engagiert
sich zudem insbesondere bei econsense – Forum
Nachhaltige Entwicklung der Deutschen Wirtschaft e. V.
und dem World Business Council for Sustainable
Development. Die Selbstverpflichtungen, die die
Mercedes-Benz Group mit diesen Engagements ein-
gegangen ist, dienen auch bei der politischen Inte-
ressenvertretung als Leitplanken.
Interessenvertretung
Mit einer verantwortungsvollen politischen
Interessenvertretung sucht die Mercedes-Benz Group
an den Standorten weltweit das Gespräch mit Ver-
treterinnen und Vertretern von Regierungen, der Politik
und Behörden. Darüber hinaus geht sie mit weiteren
Interessengruppen unter anderem zu Themen der
Transformation und Dekarbonisierung in den Aus-
tausch – darunter mit politisch oder gesellschaftlich
engagierten Gruppen, Meinungsführern sowie
Fachleuten, Bürgerinnen und Bürgern, Vertreterinnen
und Vertretern der Wirtschaft ebenso wie von NGOs.
Gemeinsam mit Stakeholdern begleitet die Mercedes-
Benz Group den Meinungsbildungsprozess auf
nationaler wie auf internationaler Ebene, um die
nachhaltigen Geschäftsziele sowie die Transformation
der Automobilindustrie voranzubringen. Zudem erörtert
der Konzern mit ihnen relevante Zukunftsfragen wie
zum Beispiel Biodiversität und Kreislaufwirtschaft, die
über die automobilen Kernthemen hinausgehen, und
lässt die Ergebnisse gegebenenfalls in seine Strategie
einfließen.
Mitarbeitendenbefragung
Die Mercedes-Benz Group führt regelmäßig eine kon-
zernweite Mitarbeitendenbefragung durch. Die
Ergebnisse stellt sie konzernweit und anonym zur Ver-
fügung. Die Umfrage ist ein wichtiges Instrument für
ein umfangreiches Stimmungsbild der Bedürfnisse der
Beschäftigten gegenüber ihrem Arbeitgeber.
Der Fragebogen enthält unter anderem Fragen zu
Engagement und Arbeitsbedingungen, Strategie,
Diversität, Integrität und Nachhaltigkeit. Die letzte
Befragung fand im Jahr 2023 statt. Detaillierte
Informationen zur Mitarbeitendenbefragung sind im
Kapitel »Eigene Beschäftigte« unter
»Arbeitnehmervertretung und Einbeziehung der
Beschäftigten« zu finden.
Austausch zu Menschenrechten
Die Mercedes-Benz Group legt großen Wert darauf,
das Human Rights Respect System (HRRS) gemeinsam
mit externen Stakeholdern weiterzuentwickeln und
umzusetzen. Ihr ist es besonders wichtig, sich mit
potenziell betroffenen Stakeholdern sowie deren Ver-
treterinnen und Vertretern auszutauschen, um
menschenrechtliche Risiken zu identifizieren und
geeignete Maßnahmen zu entwickeln. Im Rahmen des
jährlich stattfindenden »Sustainability Dialogue«
diskutierte die Arbeitsgruppe Menschenrechte im
Berichtsjahr über die Wirksamkeitsprüfung der
Lieferkette. Ziel der Arbeitsgruppe Menschenrechte
beim »Sustainability Dialogue« ist es, Feedback und
Expertise externer Stakeholder in die Weiterent-
wicklung des HRRS einzubringen.
Mit Vertreterinnen und Vertretern des Gesamtbetriebs-
rats der Mercedes-Benz Group AG und der Welt-
arbeitnehmervertretung tauscht sich der Konzern
zudem zu Ergebnissen der Risikobewertung für
Konzerngesellschaften aus.
Die Mercedes-Benz Group bindet potenziell betroffene
Stakeholder bei der Überprüfung ihrer 24 als kritisch
identifizierten Rohstoffe systematisch mit ein, um
menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken zu
identifizieren und geeignete Maßnahmen zu imple-
mentieren. Nähere Informationen dazu sind im Kapitel
»Maßnahmen« zu finden. Hierbei stellen regionale und
lokale NGOs eine wichtige Interessengruppe dar, da sie
ein genaueres Bild über die Situation vor Ort geben und
die Anliegen der potenziell Betroffenen kennen. Zusätz-
lich fanden im Berichtsjahr Reisen in Bauxit- und
Aluminiumabbaugebiete u. a. nach Brasilien und Guinea
statt. Durch die Besuche vor Ort baut die Mercedes-
Benz Group Kontakt zu potenziell Betroffenen oder
deren Interessenvertretern auf und bezieht diese in die
Gestaltung von Maßnahmen ein. Die Mercedes-Benz
Group setzt sich zudem für die stärkere Beteiligung
potenziell Betroffener ein, beispielsweise der lokalen
Bevölkerung bei Auditierungen durch Standardsysteme
oder bei der strategischen Nachhaltigkeitspartner-
schaft mit Norsk Hydro. Detaillierte Informationen zur
Partnerschaft mit Norsk Hydro sind im Kapitel »Bio-
logische Vielfalt und Ökosysteme« unter »Maßnahmen«
zu finden.
Wesentliche Auswirkungen,
Risiken und Chancen
Die Mercedes-Benz Group führte für das Berichtsjahr
erstmals die Wesentlichkeitsanalyse gemäß den
Vorgaben der CSRD und den Anforderungen der ESRS
durch. Grundlegende Informationen dazu sind im
Risiken und Chancen« dieses Kapitels beschrieben.
Darüber hinaus hat die Mercedes-Benz Group im Jahr
2024 eine Refokussierung ihrer strategischen Schwer-
punktthemen der Nachhaltigkeit vorgenommen. Nähere
Informationen zu den Fokusfeldern finden sich im
Abschnitt »Strategie« unter »Strategie, Geschäftsmodell
und Wertschöpfungskette« dieses Kapitels. In diesem
Zuge hat sie die Widerstandsfähigkeit der Strategie
und des Geschäftsmodells auf aktuelle und zukünftige
Herausforderungen betrachtet. Berücksichtigt wurden
auch die nach CSRD und ESRS identifizierten kurz-,
mittel- und langfristigen wesentlichen Auswirkungen,
Risiken und Chancen. Die Veränderungen, die sich im
regelmäßigen Zyklus der Wesentlichkeitsanalyse nach
CSRD und ESRS ergeben, plant die Mercedes-Benz
Group, in den zukünftigen Updates ihrer strategischen
Fokusfelder der Nachhaltigkeit zu berücksichtigen.
Aus der Bewertung der Wesentlichkeit haben sich die
nachstehend aufgeführten wesentlichen Auswirkungen,
Risiken und Chancen für die Mercedes-Benz Group
ergeben.
Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen
Wirkungsrichtung
Klimawandel
Klimawandelfolgen entlang der Wertschöpfungskette
tatsächliche negative Auswirkung
Beitrag zum Umstieg auf Elektromobilität durch die Elektrifizierung von Fahrzeugen1
potenzielle positive Auswirkung
Entwicklungspartnerschaften
tatsächliche positive Auswirkung
CO2-Emissionen entlang der Wertschöpfungskette
tatsächliche/potenzielle negative
Auswirkung2
Flottenemissionswerte1
Risiko
Einkaufspreise für nachhaltige Materialien1
Risiko
Ausbau der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien
tatsächliche positive Auswirkung
Energieverbrauch entlang der Wertschöpfungskette
tatsächliche negative Auswirkung
Volatile Energiepreise1
Risiko
Umweltverschmutzung
Luftemissionen in der vorgelagerten Wertschöpfungskette sowie in der eigenen Produktion
tatsächliche negative Auswirkung
Wasseremissionen in der vorgelagerten sowie nachgelagerten Wertschöpfungskette1
potenzielle negative Auswirkung
Bodenverunreinigungen in der vorgelagerten Wertschöpfungskette1
potenzielle negative Auswirkung
Einsatz besorgniserregender und besonders besorgniserregender Stoffe in der vor- und nachgelagerten
Wertschöpfungskette1
potenzielle negative Auswirkung
Freisetzung von Mikroplastik in der vorgelagerten sowie nachgelagerten Wertschöpfungskette1
tatsächliche negative Auswirkung
Wasser- und Meeresressourcen
Geringere Wasserverfügbarkeit entlang der Wertschöpfungskette
tatsächliche negative Auswirkung
Beeinträchtigung der Wasserqualität in der vorgelagerten sowie nachgelagerten Wertschöpfungskette1
potenzielle negative Auswirkung
Biologische Vielfalt und Ökosysteme
Beeinträchtigung biologischer Vielfalt durch CO2-Emissionen und Umweltverschmutzung entlang der
Wertschöpfungskette
tatsächliche negative Auswirkung
Beeinträchtigung biologischer Vielfalt durch veränderte Land- und Gewässernutzung in der vorgelagerten
Wertschöpfungskette1
tatsächliche negative Auswirkung
Beeinträchtigung biologischer Vielfalt in der vorgelagerten Wertschöpfungskette1
tatsächliche negative Auswirkung
Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten in der vorgelagerten Wertschöpfungskette und Nutzungsphase der
Fahrzeuge1
potenzielle negative Auswirkung
Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
Ressourcenverbrauch entlang der Wertschöpfungskette
tatsächliche negative Auswirkung
Recycling von Fahrzeugen1
potenzielle positive Auswirkung
Entstehung von Abfall entlang der Wertschöpfungskette
tatsächliche negative Auswirkung
1 Diese Auswirkungen und Risiken sind nicht wesentlich in der Wertschöpfungsstufe der eigenen Geschäftstätigkeit.
2 Die tatsächliche oder potenzielle Auswirkung hängt von der Wertschöpfungsstufe ab.
Im Jahr 2024 haben sich keine wesentlichen aktuellen
Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen
Wirkungsrichtung
Eigene Beschäftigte
Qualifizierung und Weiterentwicklung von Beschäftigten im Zuge der Transformation
tatsächliche positive Auswirkung
Entlohnung der Belegschaft
tatsächliche positive Auswirkung
Attraktive Arbeitsbedingungen für Beschäftigte (Work-Life-Balance)
tatsächliche positive Auswirkung
Veränderungen von Arbeitsplatzprofilen und Arbeitsprozessen im Zuge der Transformation
tatsächliche negative Auswirkung
Beeinträchtigung von Gesundheit und Sicherheit
tatsächliche negative Auswirkung
Veränderungen von Arbeitsplatzprofilen und Arbeitsprozessen im Zuge der Transformation
Risiko
Arbeitsunfälle und Verletzungen von Beschäftigten
Risiko
Auswirkung des Fachkräftemangels aufgrund der demografischen Entwicklung sowie Qualifizierungsbedarfe
Risiko
Finanzielles Risiko in Verbindung mit Tarifverhandlungen, Streiks sowie Bildung von Gewerkschaften oder
Arbeitnehmervertretungen
Risiko
Beeinträchtigung der Chancengleichheit von Beschäftigten
tatsächliche negative Auswirkung
Förderung von Vielfalt und Chancengleichheit
tatsächliche positive Auswirkung
Potenzielle Kinderarbeit im Falle ineffektiver Umsetzung der Compliance-Prozesse
potenzielle negative Auswirkung
Potenzielle Zwangsarbeit im Falle ineffektiver Umsetzung der Compliance-Prozesse
potenzielle negative Auswirkung
Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette
Beeinträchtigungen durch lange Arbeitszeiten1
tatsächliche negative Auswirkung
Unangemessene Entlohnung in der vorgelagerten Wertschöpfungskette1
potenzielle negative Auswirkung
Einschränkungen der Vereinigungsfreiheit von Arbeitnehmern1
potenzielle negative Auswirkung
Einschränkungen des Rechts auf Tarifverhandlungen1
potenzielle negative Auswirkung
Beeinträchtigung von Gesundheit und Sicherheit1
tatsächliche negative Auswirkung
Beeinträchtigung der Chancengleichheit von Arbeitnehmern1
potenzielle negative Auswirkung
Kinderarbeit in der vorgelagerten Wertschöpfungskette1
potenzielle negative Auswirkung
Zwangsarbeit in der vorgelagerten Wertschöpfungskette1
potenzielle negative Auswirkung
Beeinträchtigung durch fehlenden Zugang zu Trinkwasser und sanitären Einrichtungen1
potenzielle negative Auswirkung
Kapitalmarktbedingte Investitionsverluste in Verbindung mit Vorfällen von Menschenrechtsverletzungen1
Risiko
Menschenrechtsverletzungen in den Lieferketten1
Risiko
1 Diese Auswirkungen und Risiken sind nicht wesentlich in der Wertschöpfungsstufe der eigenen Geschäftstätigkeit.
finanziellen Effekte aus diesen Risiken und Chancen auf
die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage ergeben. Aus
diesen Risiken und Chancen wurde für das Jahr 2025
kein erhebliches Risiko einer wesentlichen Anpassung
der im Konzernabschluss ausgewiesenen
Vermögenswerte und Verbindlichkeiten identifiziert.
Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen
Wirkungsrichtung
Betroffene Gemeinschaften
Beeinträchtigung der Wasserqualität und sanitären Einrichtungen Betroffener Gemeinschaften1
potenzielle negative Auswirkung
Eingeschränkte Landrechte Betroffener Gemeinschaften1
potenzielle negative Auswirkung
Gefährdung von Menschenrechtsaktivisten1
potenzielle negative Auswirkung
Eingeschränkte Rechte indigener Gemeinschaften1
potenzielle negative Auswirkung
Verbraucher und Endnutzer
Entwicklungspartnerschaften
tatsächliche positive Auswirkung
Einzelne Fälle der Beeinträchtigung von Persönlichkeitsrechten
tatsächliche negative Auswirkung
Individualisierte und digitale Produkte, Dienstleistungen und Angebote1
Chance
Cyberangriffe
Risiko
Beitrag zur allgemeinen Verkehrssicherheit1
tatsächliche positive Auswirkung
Verminderte Sicherheit von Fahrzeugnutzern und anderen Verkehrsteilnehmern durch Produktmängel1
tatsächliche negative Auswirkung
Verkehrssicherheit als Alleinstellungsmerkmal der Marke/des Unternehmens1
Chance
Unternehmensführung
Positive Unternehmenskultur durch die Orientierung an den Unternehmensgrundsätzen
tatsächliche positive Auswirkung
Potenzielle Nichteinhaltung von Gesetzen und Regularien
Risiko
Behördliche Untersuchungen zu Dieselmotoren
Risiko
Geldwäscherisiken aufgrund von Sanktionsumgehung durch Dritte (Strohmanngeschäfte)
Risiko
Einzelne Fälle von Korruption und Bestechung
potenzielle negative Auswirkung
Angebliche Korruptionsfälle
Risiko
Förderung und Beschleunigung der Transformation hin zur Dekarbonisierung durch elektrifizierte Fahrzeuge
tatsächliche positive Auswirkung
Verzögerung der Transformation hin zur Dekarbonisierung durch elektrifizierte Fahrzeuge aus wirtschaftlichen Gründen
tatsächliche negative Auswirkung
1 Diese Auswirkungen, Risiken und Chancen sind nicht wesentlich in der Wertschöpfungsstufe der eigenen Geschäftstätigkeit.
1 Bilanziell CO2-neutral bedeutet, dass nicht vermiedene oder reduzierte CO2-Emissionen bei Mercedes-Benz durch zertifizierte Ausgleichsprojekte kompensiert werden.
Umweltinformationen
Klimawandel
Interaktion wesentlicher Auswirkungen, Risiken und
Chancen mit Strategie und Geschäftsmodell
Die Mercedes-Benz Group hat ihre wesentlichen
Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang
mit dem Klimaschutz gemäß den Anforderungen der
ESRS ermittelt. Diese sind im Kapitel »Allgemeine
Informationen« unter »Besonderheiten der Ermittlung
Risiken und Chancen« beschrieben und in der
nachstehenden Tabelle dargestellt.
Als Akteurin im Verkehrssektor unterstützt die
Mercedes-Benz Group das Pariser Klimaabkommen.
Der Konzern ist überzeugt von den Zielen des Ab-
kommens und hat die Dekarbonisierung als strate-
gisches Kernelement und eines der wichtigsten
Fokusfelder der Nachhaltigkeit bestätigt. Die Ambition
der Mercedes-Benz Group lautet: Bis zum Jahr 2039
soll die gesamte Mercedes-Benz Neufahrzeugflotte
über alle Wertschöpfungsstufen und den gesamten
Lebenszyklus bilanziell CO2-neutral 1 werden. Die
Mercedes-Benz Group sieht neben der Dekarboni-
sierung der Lieferkette die Elektrifizierung ihrer
Produktpalette als einen wichtigen Hebel an.
Mercedes-Benz Cars und Mercedes-Benz Vans
schaffen die notwendigen Voraussetzungen, um voll-
elektrisch zu werden. Die Mercedes-Benz Group
unterstützt ihre Kundinnen und Kunden aktiv beim
Umstieg auf emissionsfreie Mobilität durch Elektro-
fahrzeuge und grüne Ladeangebote. Das Tempo der
Transformation bestimmen die Marktbedingungen, die
Infrastruktur und die Wünsche der Kundinnen und
Kunden. Mercedes-Benz Cars und Mercedes-Benz Vans
bereiten sich darauf vor, die unterschiedlichen Kunden-
wünsche erfüllen zu können, ob vollelektrischer Antrieb
oder elektrifizierter sowie hochmoderner Verbrennungs-
motor – bei Bedarf bis in die 2030er-Jahre hinein. Dazu
wurde die Produktion antriebsflexibel aufgestellt. Für
die Weiterentwicklung ihres Produktportfolios nutzt die
Mercedes-Benz Group Effizienzen zwischen neuen und
existierenden Baureihen.
Ein weiterer Hebel mit Blick auf die »Ambition 2039« ist
die Dekarbonisierung der Produktion. Um die CO2-
Emissionen an ihren eigenen Standorten konsequent zu
reduzieren, setzt die Mercedes-Benz Group auf
den Bezug von Grünstrom, den Ausbau erneuerbarer
Energien sowie die Umsetzung einer nachhaltigen
Wärmeversorgung.
Informationen zur Analyse der Widerstandsfähigkeit
der »strategischen Fokusfelder« der Nachhaltigkeit des
Konzerns im Hinblick auf wesentliche Auswirkungen,
Risiken und Chancen sind in den »Allgemeinen
Informationen« unter »Wesentliche Auswirkungen,
Risiken und Chancen« zu finden.
Klimawandel – wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen
Wirkungsrichtung
Zeithorizont
Tragweite
Wertschöpfungsstufe
Anpassung an den Klimawandel
Auswirkungen
Klimawandelfolgen entlang der Wertschöpfungskette
negativ
kurzfristig
lokal, regional
Klimaschutz
Auswirkungen
Beitrag zum Umstieg auf Elektromobilität durch die Elektrifizierung von Fahrzeugen
positiv
langfristig
global
Entwicklungspartnerschaften
positiv
kurz-, mittel-, langfristig
global
CO2-Emissionen entlang der Wertschöpfungskette
negativ
kurzfristig
global
Risiken
Flottenemissionswerte1
mittelfristig
regional
Einkaufspreise für nachhaltige Materialien1
mittel-, langfristig
global
Energie
Auswirkungen
Ausbau der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien
positiv
kurzfristig
lokal
Energieverbrauch entlang der Wertschöpfungskette
negativ
kurzfristig
lokal, regional, global
Risiken
Volatile Energiepreise1
kurz-, mittel-, langfristig
global
1 Transitorische Klimarisiken.
WV  =  Wertschöpfungskette vorgelagert
EG  =  eigene Geschäftstätigkeit
WN  =  Wertschöpfungskette nachgelagert
=  tatsächlich
 
=  potenziell
   
=  ESRS-konformes Ziel hinterlegt
Zusätzlich zur übergreifenden Wesentlichkeitsanalyse
hat die Mercedes-Benz Group eine klimaspezifische
Szenario- sowie Resilienzanalyse durchgeführt. Die
Klimaszenarien sind im Kapitel »Allgemeine Informa-
Aufbauend auf den Ergebnissen der Szenarioanalyse
zu transitorischen Risiken und Chancen wurden im
Rahmen der Resilienzanalyse die Wechselwirkungen
zur aktuellen Strategie und zum Geschäftsmodell
der Mercedes-Benz Group untersucht. Dies umfasste
sowohl die Zeithorizonte 2030 und 2050 als auch die
Abdeckung der Wertschöpfungskette in Überein-
stimmung mit der Szenarioanalyse. Hierzu wurden
bereits umgesetzte sowie geplante Maßnahmen
erhoben und qualitativ hinsichtlich ihrer Wirksamkeit
über die Zeithorizonte bewertet. Dabei wurde die
Fähigkeit des Konzerns untersucht, Minderungs- und
Anpassungsstrategien umzusetzen. Dazu wurden in
methodischer Anlehnung an die Szenarioanalyse
mehrere Leitfadeninterviews mit internen Experten
geführt.
Die Klimaszenario- und Resilienzanalyse hat folgende
Ergebnisse hervorgebracht:
Technologische Entwicklung
Die Klimaszenarien prognostizieren einen bis zum Jahr
2030 deutlich steigenden und bis zum Jahr 2050
weit überwiegenden Anteil elektrischer Fahrzeuge am
globalen Absatzmarkt. Geschwindigkeit und Reichweite
der Umstellung variieren zwischen den Szenarien; im
Falle des NZE-Szenarios ist diese bereits im Jahr 2030
weit fortgeschritten. Diese Entwicklung betrifft Pkw
wie auch leichte Nutzfahrzeuge. Sie impliziert daher
die Anforderung für die Mercedes-Benz Group, die Pro-
duktpalette, die Produktionsstätten sowie die vor-
gelagerte Wertschöpfungskette flexibel anpassen zu
können.
Markt
Durch die globale Transformation und Digitalisierung
steigt der Bedarf an nachhaltigeren Materialien wie
CO2-reduziertem Stahl sowie Batterierohmaterialien –
vor allem im ambitionierten NZE-Szenario.
Rohstoffmärkte sind insbesondere vor dem Hinter-
grund anhaltender geopolitischer Spannungen und
weltweiter Engpässe volatil. Durch die steigende
Nachfrage sowie Rohstoffspekulationen könnten sich
Niveau und Volatilität der Preise dieser Materialien
mittel- und langfristig weiter erhöhen.
Regulierung und politische Rahmenbedingungen
Steigende regulatorische Anforderungen können zu
technischen oder finanziellen Herausforderungen
führen. Dabei spielen Regelungen zu Emissionen und
zum Kraftstoffverbrauch von Fahrzeugen eine wichtige
Rolle – beispielsweise die CO2-Emissionsstandards
der EU für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge.
Physische Klimarisiken
Im Kontext der physischen Klimarisiken zeigen sich
insbesondere in einem Szenario mit hohen Emissionen
(SSP5-8.5-Szenario) potenzielle Risiken durch
veränderte klimatische Bedingungen. Der Konzern
betrachtet standortspezifische, rechtliche Vorgaben
und vermittelt diese Regulatorien für Bauprojekte
im Rahmen von Pflichtschulungen. Diese Vorgaben
sind die Grundlage für die Planung von Neubauten,
Sanierungen und Erweiterungen. Betrachtet werden
beispielsweise statisch relevante Komponenten wie
notwendige Wind- und Schneelasten. Zudem werden
Präventionsmaßnahmen zu klimatischen Einflüssen
wie unter anderem Überschwemmungen, Hitze, Stark-
regen und Blitze eingeleitet.
Bewertung der Resilienz
Die Mercedes-Benz Group begegnet den identifizierten
Herausforderungen auf strategischer und operativer
Ebene.
Wichtigster Stellhebel der Produktstrategie über den
mittel- und langfristigen Zeithorizont ist die Elektrifi-
zierung der Fahrzeugflotte. Sie ermöglicht nicht nur,
anspruchsvolle Flottenziele in den entsprechend
regulierten Märkten zu erfüllen, sondern dient zugleich
dazu, die von der Mercedes-Benz Group im Rahmen
ihrer »Ambition 2039« selbst gesteckten Ziele im
Klimaschutz zu erreichen. Weitere Informationen zur
strategischen Einbindung der Dekarbonisierung sind
unter »Übergangsplan für den Klimaschutz« in diesem
Kapitel und bzgl. Verantwortlichkeiten und Daten-
transparenz sowie Monitoring im Kapitel »Klimaschutz
»Konzepte« zu finden.
1 Bilanziell CO2-neutral bedeutet, dass nicht vermiedene oder reduzierte CO2-Emissionen bei Mercedes-Benz durch zertifizierte Ausgleichsprojekte kompensiert werden.
2 Scope 1: Emissionen aus Quellen, die direkt vom Konzern verantwortet oder kontrolliert werden.
3 Scope 2: Indirekte Emissionen aus eingekaufter Energie, wie Strom oder Fernwärme, die extern erzeugt, aber vom Konzern verbraucht wird.
Dank frühzeitiger Investitionen in die flexible Fertigung
und durch den Einsatz eines hochmodernen Produk-
tionssystems kann der Konzern vollelektrische
Fahrzeuge in Großserie produzieren und den Markt mit
verschiedenen Antriebstechnologien bedienen.
Der Konzern geht hierbei davon aus, dass der weltweite
Anteil von Elektrofahrzeugen und Plug-in-Hybriden
an Neuwagenverkäufen in der zweiten Hälfte dieses
Jahrzehnts bis zu 50 % erreichen wird. Das Tempo der
Transformation bestimmen die Marktbedingungen,
die Infrastruktur und die Wünsche der Kundinnen und
Kunden. Weitere Angaben dazu finden sich im Kapitel
kette« unter »Maßnahmen«.
Im Rahmen dieser Anpassung von Produktportfolio und
Produktionsmitteln sind umfangreiche Investitionen
notwendig. Weitere Informationen sind im Kapitel »EU-
Taxonomie« zu finden.
Zur Sicherung der Versorgung mit nachhaltigen Mate-
rialien werden mehrere Ansätze verfolgt, u. a. eine
aktive und strategische Einbindung wichtiger Lieferan-
ten sowie Partnerschaften. Weitere Informationen
Wertschöpfungskette« unter »Maßnahmen« zu finden.
Die zur Dekarbonisierung der Geschäftstätigkeit
erforderliche Umstellung des Energiemix auf erneuer-
bare Energieträger geht die Mercedes-Benz Group
systematisch und aktiv an, im eigenen Konzern wie
auch in der Lieferkette. Weitere Informationen sind im
fungskette« sowie im Kapitel »Klimaschutz in den
eigenen Geschäftstätigkeiten« unter »Grünstrombezug
und Ausbau erneuerbarer Energien« zu finden.
Insgesamt verfügt die Mercedes-Benz Group damit
über Fähigkeiten, ihre Strategie und ihr Geschäfts-
modell an die identifizierten Herausforderungen
des Klimawandels anzupassen, sofern sich diese im
betrachteten Szenarienrahmen bewegen.
Übergangsplan für den Klimaschutz
Dekarbonisierung ist eines der Fokusfelder der
nachhaltigen Geschäftsstrategie. Mit der »Ambition
2039« verfolgt die Mercedes-Benz Group das Ziel der
bilanziellen CO2-Neutralität 1 in der Neufahrzeugflotte
ab dem Jahr 2039 über alle Wertschöpfungsstufen und
den gesamten Lebenszyklus hinweg und transformiert
entsprechend ihre Produkte und Dienstleistungen.
Der von der Mercedes-Benz Group entwickelte Über-
gangsplan für den Klimaschutz skizziert die Schritte zur
Erreichung der kurz- und langfristigen Ziele auf dem
Weg zur bilanziellen CO2-Neutralität1. Er beschreibt, wie
Organisation, Strategie und Prozesse des Konzerns auf
die Herausforderungen der Transformation und die
Ziele des Pariser Klimaabkommens ausgerichtet sind.
Der Vorstand hat die refokussierten strategischen
Fokusfelder der Nachhaltigkeit im Berichtsjahr unter
Einbindung des Aufsichtsrats verabschiedet und trägt
damit die Verantwortung für die Umsetzung. Detaillier-
tere Informationen dazu sind im Kapitel »Allgemeine
Informationen« unter »Strategie, Geschäftsmodell und
Wertschöpfungskette« zu finden. Die Mitglieder des
Aufsichtsrats tragen mit ihrer Expertise zur globalen
Transformation in anderen Industriesektoren zum
Transformationsplan der Mercedes-Benz Group bei und
unterstützen auf diese Weise das Management bei den
anstehenden Herausforderungen.
Die Mercedes-Benz Group unterstützt das Pariser
Klimaschutzabkommen. Im Jahr 2020 hat sich die
Mercedes-Benz Group dem Klimaschutzversprechen
»The Climate Pledge« angeschlossen und sich ver-
pflichtet, die Ziele des Pariser Klimaschutzabkommens
zehn Jahre früher als im Abkommen vereinbart zu
erfüllen. Zusätzlich ist der Konzern Mitglied in der
Initiative »Transform to Net Zero« und bekräftigt somit
seine Ambition, weltweit die Rahmenbedingungen für
eine Dekarbonisierung von Wirtschaft und Gesellschaft
zu verbessern.
Das mittelfristige Emissionsreduktionsziel (Scope 1 2
und 2 3) von Mercedes-Benz Cars und Mercedes-Benz
Vans wurde wissenschaftsbasiert von der Science
Based Targets initiative (SBTi) im Jahr 2019 als 1,5°C-
konform extern bestätigt. Dabei haben sich Mercedes-
1 Scope 3: Alle (nicht unter Scope 2 fallenden) indirekten Emissionen, die in der Wertschöpfungskette des Konzerns auftreten, und zwar sowohl vor- als auch nachgelagerte Emissionen.
2 Siehe Tabelle »Mercedes-Benz Group Treibhausgasemissionen – Scope 1, Scope 2 und Scope 3«, Kategorie 11.
Benz Cars und Mercedes-Benz Vans verpflichtet, die
absoluten Scope-1- und Scope-2-Emissionen in den
Produktionswerken bis zum Jahr 2030 um 50 %
gegenüber dem Jahr 2018 zu verringern. Dieses Ziel
wurde bereits im Jahr 2022 erreicht, weswegen die
Mercedes-Benz Group plant, bis zum Jahr 2030 die
CO₂-Emissionen in den Produktionswerken (Scope 1
und Scope 2) um 80 % gegenüber dem Jahr 2018 zu
reduzieren.
Die SBTi hat eine vorläufige Guidance für den Trans-
portsektor veröffentlicht, die bis zur Entwicklung eines
finalen 1,5° C-konformen Reduktionspfades für die
Automobilindustrie (sektorbezogener Dekarbonisie-
rungsansatz) gültig ist. Die Mercedes-Benz Group prüft
die Kriterien und Anforderungen der entsprechenden
Übergangsregelung.
Für die Umsetzung ihrer Klimaziele hat die Mercedes-
Benz Group die Lieferkette, Logistik, Produktion sowie
die Nutzungsphase ihrer Fahrzeuge als Hebel für die
Dekarbonisierung ihres Geschäftsmodells identifiziert.
Die Dekarbonisierung der Lieferkette fokussiert sich auf
den Bezug bilanziell CO2-neutraler Produktionsmateria-
lien. Bei der weltweiten Logistik setzt der Konzern auf
einen optimalen Transportmix aus Straßen-, Schienen-,
Flug- und Wasserfracht. Durch Prozessoptimierungen
strebt der Konzern an, CO₂-Emissionen zu vermeiden
und zu reduzieren. In der Produktion nutzt der Konzern
erneuerbare Energien. Ein Großteil der Scope-3 1-
Emissionen der Mercedes-Benz Group entsteht in der
Nutzungsphase der Fahrzeuge (gebundene
Emissionen), was die Kraftstoff- und Stromherstellung
(Well-to-Tank) sowie den Fahrbetrieb (Tank-to-Wheel)
umfasst 2. Um diese Emissionen zu reduzieren, fokus-
siert sich der Konzern auf die vollständige Elektrifizi-
erung der Fahrzeugflotte sowie das Laden mit Grün-
strom und die Optimierung der Batterietechnologie.
Mercedes-Benz Cars und Mercedes-Benz Vans gehen
davon aus, dass der weltweite Anteil von Elektroautos
und Plug-in-Hybriden an ihren Neuwagenverkäufen
in der zweiten Hälfte dieses Jahrzehnts bis zu 50 %
erreichen wird. Das Tempo der Transformation
bestimmen die Marktbedingungen, die Infrastruktur
und die Wünsche der Kundinnen und Kunden.
Informationen zu Strategie, Organisation und Prozessen
des Konzerns sowie Maßnahmen und Ergebnisse finden
sich in den nachfolgenden Abschnitten.
Der Umsetzungsstand des Übergangsplans spiegelt
sich wider in den CO2-Emissionswerten, die im
Abschnitt »Kennzahlen« dieses Kapitels zu finden sind,
und dem Anteil der elektrifizierten Fahrzeuge am
Absatz (xEV-Anteil) der Mercedes-Benz Group, welcher
im Kapitel »Geschäftsentwicklung« zu finden ist.
Die Informationen zu nachhaltigen Investitionen
der Mercedes-Benz Group werden im Kapitel »EU-
Taxonomie« berichtet. Aufgrund der volatilen
Entwicklungen ordnet die Mercedes-Benz Group ihre
zukunftsgerichteten Angaben zu nachhaltigen
Investitionen aktuell nicht näher ein.
Der Mercedes-Benz Group liegen im Berichtsjahr keine
Informationen über die Nichteinhaltung der Ausschluss-
kriterien im Zusammenhang mit den im Pariser
Klimaabkommen abgestimmten EU-Referenzwerten
vor.
Ambition und Ziele
Externe sowie interne Anforderungen an die Nach-
haltigkeit bei der Mercedes-Benz Group sind in einem
durch den Vorstand der Mercedes-Benz Group AG
verabschiedeten Zielsystem verankert. Der Konzern
überprüft die Ziele und deren Erreichung jährlich.
Die produktionsbezogenen Ziele werden in einem
standardisierten Prozess auf Werksebene herunter-
gebrochen.
Die Mercedes-Benz Group kontrolliert mithilfe interner
Prozesse den Fortschritt und die Wirksamkeit ihrer
Konzepte und Maßnahmen. Zudem erhebt der Konzern
entsprechende Kennzahlen, die im Abschnitt »Kenn-
zahlen« dieses Kapitels veröffentlicht werden. Die
berichteten Kennzahlen nutzt der Konzern zur internen
Wirkungsmessung der beschriebenen Konzepte.
1 Bilanziell CO2-neutral bedeutet, dass nicht vermiedene oder reduzierte CO2-Emissionen bei Mercedes-Benz durch zertifizierte Ausgleichsprojekte kompensiert werden.
2 Gegenüber 2020.
3 Die Hebel für die Dekarbonisierung ihres Geschäftsmodells beschreibt die Mercedes-Benz Group im Übergangsplan.
4 Scope 1: direkte Emissionen aus Quellen, die direkt vom Konzern verantwortet oder kontrolliert werden.
5 Scope 2: indirekte Emissionen aus eingekaufter Energie, wie Strom oder Fernwärme, die extern erzeugt, aber vom Konzern verbraucht wird. Das Ziel bezieht sich auf den market-based Ansatz.
6 Das Basisjahr 2018 wurde im Rahmen der SBTi-Validierung im Jahr 2019 festgelegt. Die Empfehlung der SBTi war, das aktuellste Jahr zu wählen, für das Daten verfügbar sind. 2018 umfassten die Scope-1-Emissionen 650.000 t CO2 und die Scope-2-Emissionen 1.040.000 t CO2. Zur
Zielerreichung trägt die Reduktion der Scope-2-Emissionen den größeren Beitrag. Scope-1- und Scope-2-Emissionen im Berichtsjahr siehe Tabelle »Weitere Angaben zu den Treibhausgasemissionen Scope 1 und Scope 2«.
7 Das gesetzte Reduktionsziel, die CO2-Emissionen in den eigenen Werken (Scope 1 und 2) gegenüber 2018 um 50 % bis 2030 zu reduzieren, wurde von der SBTi wissenschaftsbasiert unter Berücksichtigung des Pariser Klimaabkommens als 1,5°C-konform bestätigt. Da dieses Ziel
bereits im Jahr 2022 erreicht wurde, strebt die Mercedes-Benz Group an, noch mehr CO2-Emissionen in der Produktion (Scope 1 und Scope 2) zu reduzieren und hat ihr Reduktionsziel auf minus 80 % erhöht. Maßnahmen, die zur Erreichung des Ziels ergriffen werden, werden im
Kapitel »Klimaschutz in den eigenen Geschäftstätigkeiten« beschrieben.
8 Status im Berichtsjahr: im Plan.
9 Überarbeitung Zielsystem, Anpassung Basisjahr von 2013/14 auf 2023, Anspannungsgrad beibehalten/erhöht.
10 2023 betrug der spezifische Energieverbrauch in der Produktion bei Mercedes-Benz Cars 2,97 MWh/Fahrzeug.
11 2023 betrug der spezifische Energieverbrauch in der Produktion bei Mercedes-Benz Vans 2,26 MWh/Fahrzeug.
12 Mercedes-Benz Cars: Plug-in-Hybride und vollelektrische Fahrzeuge, Mercedes-Benz Vans: vollelektrische Fahrzeuge.
13 Die Transformation bestimmen die Marktbedingungen, die Infrastruktur und die Wünsche der Kundinnen und Kunden.
Übergeordnete Ambition
»Ambition 2039«: eine über alle Wertschöpfungs-
stufen und den gesamten Lebenszyklus bilanziell
CO2-neutrale 1 Mercedes-Benz Neuwagenflotte
schaffen.
Die Marktbedingungen, die Infrastruktur und die
Wünsche der Kundinnen und Kunden bestimmen
den Verlauf der Transformation. Der Konzern hat
den Anspruch, die CO₂-Emissionen pro Pkw in der
Neuwagenflotte innerhalb des nächsten Jahrzehnts
um bis zu 50 % über alle Wertschöpfungsstufen
hinweg, über den ganzen Lebenszyklus, zu
reduzieren 2.
Hebel 3 vorgelagerte Wertschöpfungskette
Produktionsmaterialien für Mercedes-Benz Cars
und Mercedes-Benz Vans bis zum Jahr 2039
ausschließlich bilanziell CO2-neutral beziehen.
Mercedes-Benz Cars und Mercedes-Benz Vans: bis
zum Jahr 2039 die CO2-Emissionen in der Logistik
gegenüber 2021 um jeweils 60 % reduzieren.
Hebel eigene Geschäftstätigkeiten: Produktion
Ziel: die CO2-Emissionen in der Produktion (Scope 1 4
und 2 5) bis zum Jahr 2030 um 80 % gegenüber dem
Jahr 2018 6 reduzieren 7, 8.
Ziel: den Anteil erneuerbarer Energien bis zum Jahr
2039 in der Produktion auf 100 % erhöhen8.
Meilenstein: den Anteil erneuerbarer Energien
zur Deckung des Energieverbrauchs bis zum Jahr
2030 auf 70 % bei Mercedes-Benz Cars und auf
80 % bei Mercedes-Benz Vans erhöhen8.
Ziel: Mercedes-Benz Cars - den spezifischen
Energieverbrauch in der Produktion pro Fahrzeug
bis zum Jahr 2030 um 36 % gegenüber dem Jahr
2023 9, 10 reduzieren8.
Ziel: Mercedes-Benz Vans - den spezifischen
Energieverbrauch in der Produktion pro Fahrzeug
bis zum Jahr 2030 um 16 % gegenüber dem Jahr
20239, 11 reduzieren8.
Hebel nachgelagerte Wertschöpfungskette
Anteil elektrifizierter 12 Fahrzeuge in den jeweiligen
Neuwagenflotten von Mercedes-Benz Cars und
Mercedes-Benz Vans in der zweiten Hälfte des
Jahrzehnts auf bis zu 50 % steigern 13.
1 Bilanziell CO2-neutral bedeutet, dass nicht vermiedene oder reduzierte CO2-Emissionen bei Mercedes-Benz durch zertifizierte Ausgleichsprojekte kompensiert werden.
Klimaschutz in der vorgelagerten
Wertschöpfungskette
Konzepte
Die Mercedes-Benz Group verfolgt den Ansatz,
negative Umweltauswirkungen in der vorgelagerten
Wertschöpfungskette zu vermeiden, diese zu
vermindern oder, soweit möglich, zu unterbinden.
Dekarbonisierung der Lieferkette
Mit der »Ambition 2039« strebt die Mercedes-Benz
Group eine bilanziell CO2-neutrale 1 Neufahrzeugflotte
über alle Wertschöpfungsstufen und den gesamten
Lebenszyklus an. Die Dekarbonisierung der Lieferkette
spielt dabei eine wichtige Rolle.
Für künftige Baureihen und Fahrzeugarchitekturen
müssen Lieferanten von Mercedes-Benz Cars und
Mercedes-Benz Vans Zielvorgaben zur CO2-Reduktion
einhalten und entsprechende Maßnahmen umsetzen.
Dies gilt insbesondere für Lieferanten von Bauteilen
und Fokusmaterialien wie Stahl, Aluminium, Polymeren
oder Batteriezellen, da diese in der Herstellung CO2-
und energieintensiv sind. Um die Transformation von
Lieferanten und Geschäftspartnern zu fördern, nutzen
Mercedes-Benz Cars und Mercedes-Benz Vans drei
Instrumente:
Im »Ambition Letter«, der für alle Neuvergaben
vertraglich verpflichtend ist, sichern die Lieferanten
Mercedes-Benz Cars und Mercedes-Benz Vans
zu, spätestens ab dem Jahr 2039 ausschließlich
bilanziell CO2-neutrale Produkte zu liefern.
Mercedes-Benz Cars und Mercedes-Benz Vans
haben Zielwerte für den CO2-Ausstoß in ihre
Vergabekriterien integriert. Der Fokus liegt auf CO2-
intensiven Bauteilen und Materialien. Die Ziele
betreffen nicht nur die direkten Lieferanten,
sie gelten auch für die vorgelagerte Gewinnung von
Rohmaterialien und die Produktion von Kompo-
nenten.
Zudem setzen Mercedes-Benz Cars und Mercedes-
Benz Vans auf die Zusammenarbeit mit ausgewähl-
ten Partnern, um CO2-Emissionen in der Lieferkette
durch innovative Technologien zu reduzieren. Im
Fokus steht die Herstellung wichtiger Bauteile wie
Batteriezellen oder Rohbaukomponenten.
Für den Ausbau der Elektromobilität sind die richtigen
Batterietechnologien und der Rohstoffzugang ent-
scheidend. Die Mercedes-Benz Group kauft Batterie-
zellen und -module von verschiedenen Partnern auf
dem Weltmarkt ein, um Zugang zu den neuesten
Technologien am Markt zu haben und das weltweite
Mercedes-Benz Produktionsnetzwerk zu versorgen.
Der Konzern setzt dabei auf den Ausbau strategischer
Partnerschaften mit direkten Lieferanten, deren eigene
Produktion bilanziell CO2-neutral ist und die ambitio-
nierte CO2-Reduktionsziele haben.
Transformation bei Lieferanten
Die Responsible Sourcing Standards (RSS) sind das
zentrale Vertragsdokument für Nachhaltigkeits-
anforderungen gegenüber Lieferanten und stellen die
Leitplanken des Lieferkettenmanagements dar. Sie
beinhalten Mindestanforderungen unter anderem
in den Bereichen umweltbezogene Sorgfaltspflichten,
Klimaschutz, Ressourcenschonung, Biodiversität,
Entwaldung und Wasser. Anknüpfend an das deutsche
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) stellt die
Mercedes-Benz Group mit den RSS klare, über die
rechtlichen Vorgaben hinausgehende, Nachhaltigkeits-
anforderungen und weitreichendere Erwartungen an
Lieferanten.
Über diese Mindestanforderungen hinaus werden in
den RSS Erwartungen festgeschrieben und eine nicht
bindende Perspektive für die kommenden Jahre
aufgezeigt. Diese bilden die inhaltliche Grundlage für
Strategiedialoge. Die RSS sind damit ein wichtiges
Instrument, um die ambitionierten Ziele der Mercedes-
Benz Group in die komplexen Lieferketten weiter-
zutragen. Die Ambition ist es, die Lieferanten über die
gesetzlichen Anforderungen hinaus zu sensibilisieren
und zu größeren Anstrengungen im Bereich
Nachhaltigkeit zu motivieren.
Lieferanten, die Mercedes-Benz Cars und Mercedes-
Benz Vans mit Produktionsmaterial versorgen, müssen
über ein zertifiziertes Umweltmanagementsystem
(ISO 14001 oder Eco-Management and Audit Scheme
1 Bilanziell CO2-neutral bedeutet, dass nicht vermiedene oder reduzierte CO2-Emissionen bei Mercedes-Benz durch zertifizierte Ausgleichsprojekte kompensiert werden.
(EMAS)) verfügen. Die gleiche Anforderung
gilt risikobasiert auch für Lieferanten von Nicht-
Produktionsmaterial und Dienstleistungen .
Die Mercedes-Benz Group wendet die RSS seit dem
Jahr 2023 an und hat damit ihre Nachhaltigkeitsanfor-
derungen geschärft. Sie definieren Mindestanforde-
rungen und Erwartungen an Tier-1-Lieferanten und
verpflichten diese vertraglich dazu, die Anforderungen
einzuhalten sowie an vorgelagerte Wertschöpfungs-
stufen zu kommunizieren. Als zentrales Vertrags-
dokument für Nachhaltigkeitsanforderungen finden
sie international Anwendung.
Lieferantenmanagement
Der Vorstand der Mercedes-Benz Group AG
verantwortet die Definition von CO2-Zielen für die
Lieferkette und deren Überprüfung.
Vertreter aus Einkauf, Konzernumweltschutz und
Bauteilentwicklung arbeiten daran, die strategische
Ausrichtung zur Reduktion von CO2-Emissionen in der
Lieferkette im engen Austausch mit Lieferanten CO2-
intensiver Materialien und Produktion umzusetzen.
Die Umsetzung der konkreten Maßnahmen zur CO2-
Reduktion wird direkt mit den Lieferanten diskutiert.
Fortschritte zur Reduktion der CO2-Emissionen in
der Lieferkette werden in regelmäßigen Abständen im
Group Sustainability Committee (GSC) berichtet.
Dekarbonisierung der Logistik
Auf dem Weg zu einer bilanziell CO2-neutralen 1
Transportlogistik setzt der Konzern auf die Vermeidung
und Reduzierung der CO2-Emissionen, die im globalen
Transportnetzwerk für Mercedes-Benz Cars und
Mercedes-Benz Vans entstehen.
Maßnahmen
Die folgenden Maßnahmen tragen zur CO2 -Reduktion in
der Lieferkette und der Logistik bei, die zwei Hebel zur
Dekarbonisierung des Geschäftsmodells darstellen.
CO2-reduzierte Produktionsmaterialien
Zur CO2-Reduktion in der Lieferkette legen Mercedes-
Benz Cars und Mercedes-Benz Vans den Schwerpunkt
auf Materialien und Komponenten, die hohe CO2-
Emissionen haben. Hierzu zählen u. a. Stahl, Aluminium,
bestimmte Kunststoffe und Batteriezellen. Aus den
Ergebnissen der Lieferantengespräche wurden quanti-
tative Zwischenzieler den CO2-Ausstoß in den Liefer-
ketten abgeleitet und die Zielwerte in die Vergabekrite-
rien integriert. Mercedes-Benz Cars und Mercedes-
Benz Vans wenden CO2-Vorgaben durchgängig als
Schlüsselkriterien bei der Auftragsvergabe für die
Mercedes-Benz Modular Architecture (MMA) sowie
für die Architekturen Mercedes-Benz Electric
Architecture (MB.EA) und Mercedes-Benz Van
Architektur an.
Batterie
Die Batterie ist das Einzelbauteil eines Elektrofahrzeugs
mit dem höchsten CO2-Fußabdruck. Mercedes-Benz
Cars und Mercedes-Benz Vans haben mit ihren strate-
gischen Partnern den Bezug bilanziell CO2-neutral
produzierter Batteriezellen vereinbart. Seit 2019 ist die
bilanziell CO2-neutrale Produktion bei direkten Liefe-
ranten von Batteriezellen eine zentrale Anforderung für
die Auftragsvergabe. Um dies zu erreichen, wurden
ambitionierte quantitative Reduktionsziele für den CO2-
Ausstoß der Batteriezellen festgelegt. Dabei sollen die
CO2-Emissionen konsequent gesenkt und, wo möglich,
vollständig vermieden werden.
Darüber hinaus führen beide Segmente weiterhin
Verhandlungen mit Akteuren der gesamten Lieferkette,
u. a. mit Elektrodenproduzenten, Raffinerien und
Minen. Der verstärkte Einsatz erneuerbarer Energien ist
neben der Einhaltung von Menschenrechten eine
zentrale Anforderung.
Für den Hochlauf der EV-Massenproduktion sind
sowohl die richtigen Batterietechnologiepartner als
auch der Zugang zu Rohstoffen nötig. Grundsätzlich
hat die Mercedes-Benz Group für alle Rohstoffe, die
direkt und indirekt bezogen werden, eine Strategie,
die Bedarfe langfristig sichert und Versorgungsrisiken
langfristig mitigiert. Um u. a. den Risiken globaler
Lieferkettenunterbrechungen vorzubeugen, verfolgt
der Konzern zudem einen Local-for-Local-Ansatz mit
mehreren Lieferanten.
Stahl
Bei der Herstellung eines Elektrofahrzeugs macht Stahl
bis zu 20 % der gesamten CO₂-Emissionen aus. Die
Mercedes-Benz AG beabsichtigt, noch in dieser Dekade
jährlich über 200.000 t CO₂-reduzierten Stahl von
Lieferanten für die eigenen Presswerke zu beziehen.
Die Mercedes-Benz AG arbeitet mit Stahllieferanten
zusammen und begleitet diese bei ihrer Transforma-
tion. Die Verfügbarkeit von CO2-reduziertem Stahl und
damit der Aufbau industrieller Direktreduktionsanlagen
und Einschmelzaggregate sind wichtige Voraussetzun-
gen, um die Stahllieferkette zu dekarbonisieren und so
den CO2-Fußabdruck von Mercedes-Benz Fahrzeugen
zu reduzieren.
Die Mercedes-Benz Group hat weltweit verschiedene
Partnerschaften geschlossen, um die Beschaffung von
CO2-reduziertem Stahl langfristig zu ermöglichen.
Ausgewählte Partner sichern der Mercedes-Benz Group
in vertraglich festgelegten Zeiträumen zu, bestimmte
Mengen an CO2-reduziertem Stahl zu liefern, der in den
Fahrzeugen verbaut wird.
Aluminium
Seit dem Jahr 2023 beliefert der Aluminiumhersteller
Hydro (Norsk Hydro ASA, Norwegen) die Gießerei im
Werk Untertürkheim (Deutschland) mit CO₂-reduzier-
tem Aluminium. Der CO₂-Fußabdruck ist im Vergleich
zu dem im Durchschnitt in Europa verwendeten
Material um fast 70 % niedriger. Nach der erfolgreichen
Testphase des CO₂-armen Aluminiums wurde dieses in
die Serienproduktion ausgewählter Modelle integriert.
Im Rahmen ihrer Technologiepartnerschaft mit Hydro
strebt die Mercedes-Benz Group AG an, bis zum Jahr
2030 in ihren Fahrzeugen Aluminium mit einem gegen-
über dem europäischen Durchschnitt im Jahr 2024 um
bis zu 90 % verringerten CO₂-Fußabdruck einzusetzen.
Zusätzlich hat die Mercedes-Benz Group AG gemein-
sam mit ihren Lieferanten weiter an der Dekarboni-
sierung der Aluminium-Lieferkette für die Produktion in
Europa gearbeitet und bestehende Lieferverträge
entsprechend angepasst. Mindestens ein Drittel des
Primäraluminiums, das in Europa für kommende
Elektromodelle ab dem Jahr 2025 genutzt wird, soll
mithilfe erneuerbarer Energien hergestellt werden. Dies
kann zu einer CO₂-Reduktion von bis zu 50 % führen,
verglichen mit konventionell hergestelltem, in Europa
verwendetem Aluminium.
Datentransparenz
Um Lieferanten bezüglich ihrer Unternehmensstrate-
gien und Ziele für den Klimaschutz sowie spezifischer
CO2-Emissionen zu bewerten, arbeiten Mercedes-Benz
Cars und Mercedes-Benz Vans mit CDP (ehemals
Carbon Disclosure Project) zusammen. Seit dem Jahr
2019 legen Lieferanten im »CDP Supply Chain«-
Fragebogen ihre Umweltauswirkungen und Klima-
schutzbestrebungen dar und fördern damit die
Datentransparenz.
Die Mercedes-Benz Group ist Gründungsmitglied des
Kooperationsprojekts Catena-X. Die Ambition ist es,
einen sicheren, souveränen und standardisierten
Datenaustausch über alle Beteiligten der automobilen
Wertschöpfungskette hinweg zu ermöglichen. Catena-X
soll die Mercedes-Benz Group u. a. dabei unterstützen,
zu überprüfen, ob und inwiefern Lieferanten vorgege-
bene Nachhaltigkeitsanforderungen einhalten. Von den
Minen der Rohstoffe bis zum Recycling soll die Daten-
kette jedes Unternehmens mit CO2-Daten ergänzt
werden und auf diese Weise ein produktspezifischer
CO2-Fußabdruck mit einem möglichst hohen
Primärdatenanteil ermöglicht werden.
Logistik
Die Verlagerung des Transportvolumens auf die
Schiene kann maßgeblich dazu beitragen, CO2 zu
vermeiden. Die Mercedes-Benz Group verfolgt daher
den Ansatz, Fahrzeuge unter anderem per Bahn zu
transportieren. Neben der Vermeidung von Luftfracht
setzt der Konzern mit Transportdienstleistern auf den
Einsatz von Sustainable Aviation Fuel (SAF). Um auch
im Seetransport CO2-Emissionen zu reduzieren, pflegt
die Mercedes-Benz Group enge Kooperationen mit
ihren Transportdienstleistern und setzt mit diesen
Biokraftstoffe als Brückentechnologie ein. So konnte
der Konzern im Berichtsjahr mehrere Projekte mit
verschiedenen Transportdienstleistern umsetzen.
1 Die Mercedes-Benz Group belegt dies für jeden Stromvertrag weltweit durch Herkunftsnachweise.
2 Alle betrachteten Standorte im jeweiligen Berichtsjahr des Nachhaltigkeitsberichts.
3 Bilanziell CO2-neutral bedeutet, dass nicht vermiedene oder reduzierte CO2-Emissionen bei Mercedes-Benz durch zertifizierte Ausgleichsprojekte kompensiert werden.
Klimaschutz in den eigenen Geschäftstätigkeiten
Konzepte
Die Mercedes-Benz Group hat sich das Ziel gesetzt,
die CO2-Emissionen im gesamten eigenen Geschäfts-
bereich zu reduzieren und, soweit möglich, zu ver-
meiden. Dazu gehören alle Mercedes-Benz Standorte
weltweit.
Dafür setzt die Mercedes-Benz Group auf den Bezug
von Grünstrom, den Ausbau erneuerbarer Energien,
die Umsetzung einer nachhaltigen Wärmeversorgung
sowie auf die Optimierung der Energieeffizienz an den
eigenen Standorten.
So beziehen die Standorte der Mercedes-Benz Group
ihren externen Strom zu 100 % 1 aus erneuerbaren
Energien. In Deutschland setzt die Mercedes-Benz
Group beim externen Strombezug dafür heute auf
einen Strommix aus Solar-, Wind- und Wasserkraft.
Bei der Wärmeversorgung der Produktionsstandorte
wird die Reduktion der CO2-Emissionen aus fossilen
Quellen forciert. Der Konzern setzt dabei beispiels-
weise auf die Nutzung von mit Grünstrom betriebenen
Wärmepumpen, Fernwärme, Abwärme, Geothermie
und Bioenergie sowie die Elektrifizierung von Produk-
tionsprozessen.
Für die Vermittlung der Konzepte an Stakeholder setzt
die Mercedes-Benz Group auf Dialoge zum Thema
Klimaschutz. Weitere Informationen zu den verschie-
denen Formaten, die die Mercedes-Benz Group nutzt,
um mit ihren Stakeholdern in den Dialog zu treten, sind
im Kapitel »Strategie« unter »Interessen und Stand-
punkte der Interessenträger« beschrieben.
CO2-Kompensation
Alle Standorte 2 der Mercedes-Benz Group werden seit
dem Jahr 2022 bezogen auf Scope 1 und Scope 2
bilanziell CO2-neutral 3 betrieben. Seit dem Jahr 2022
werden alle Scope-1- und 2-Emissionen dieser Stand-
orte, die sich bisher nicht vermeiden lassen, durch
Carbon-Offsets aus qualifizierten Klimaschutzprojekten
kompensiert. Seit dem Jahr 2023 schließt die bilanzielle
Neutralität auch weitere Treibhausgase ein, die in CO2-
Äquivalenten angegeben werden.
Die Mercedes-Benz Group strebt eine hohe Qualität
der Kompensationsprojekte an und entwickelt ihr Kom-
pensationsportfolio kontinuierlich weiter. Laut IPCC
lassen sich die globalen Klimaziele nicht allein durch
Reduktionsmaßnahmen erreichen. Zusätzlich müsse
auch CO2 aus der Atmosphäre entnommen werden. Die
Mercedes-Benz Group erweitert daher seit dem Jahr
2023 ihr Portfolio um CO2-Entnahmeprojekte.
Verantwortlichkeiten und Organisation der
Produktionsstandorte
Für die Umsetzung der Vorgaben zum Umweltschutz
(Luftreinhaltung, Wasserschutz, Vermeidung von
Boden- und Grundwasserbeeinträchtigungen, Bio-
diversität, nachhaltige Ressourcennutzung) ist der
Vorstand der Mercedes-Benz Group AG verantwortlich.
Die Konzernleitung verantwortet die strategische
Steuerung und Koordination.
Weltweit verfügt der Konzern über mehr als 30
Produktionsstandorte, die jeweils unterschiedlichen
regionalen und nationalen Gesetzen unterliegen.
Der Umweltschutz in der Produktion wird geschäfts-
bereichsübergreifend für die Regionen Deutschland/
Europa, Nord-/Südamerika/Afrika sowie Asien über
drei Gremien gesteuert und koordiniert. In den Gremien
können sich die Umweltschutzleiter konzern- und
werksübergreifend vernetzen und sich zu Gesetz-
gebungen, Verfahren und Innovationen austauschen.
Zudem werden dort weltweit verbindliche interne
Standards und Vorgehensweisen erarbeitet.
Monitoring-Prozess der Mercedes-Benz Standorte
Für das Monitoring der Reduktionsziele und die
Berichterstattung erhebt die Mercedes-Benz Group
systematisch die wichtigsten Umwelt- und Energie-
daten ihrer Standorte. Diese werden weltweit in
einem zentralen Umweltdaten-Informationssystem
ausgewertet. Anhand dieser Daten überprüft die
Mercedes-Benz Group, inwieweit die Klima- und
Umweltziele für die Werke erreicht werden. Die
entsprechenden Umweltschutzmaßnahmen zur
Zielerreichung werden in einer internen Datenbank
erfasst und deren Wirksamkeit verfolgt.
Konzernweites Umwelt- und Energiemanagement
Die Mercedes-Benz Group hat an ihren eigenen
Standorten weltweit ein Umweltmanagementsystem
nach ISO 14001 etabliert und zertifizieren lassen, um
eine effiziente, hochwertige und umweltschonende
Herstellung zu gewährleisten. Ausgewählte deutsche
sowie die beiden europäischen Produktionsstandorte
in Kecskemét (Ungarn) und Vitoria (Spanien) sind
zusätzlich EMAS-registrierte Organisationen. Zudem
verfügen die deutschen Produktionsstandorte seit dem
Jahr 2012 über Energiemanagementsysteme nach ISO
50001, die der Konzern alle drei Jahre rezertifizieren
lässt. Außerhalb Deutschlands betreibt die Mercedes-
Benz Group an einigen Standorten ISO-50001-Systeme,
beispielsweise in Kecskemét (Ungarn), Jawor (Polen),
Sebeş (Rumänien), Vitoria (Spanien) und Pune (Indien).
Den schonenden Einsatz von Ressourcen steuern die
einzelnen Geschäftsfelder und Produktionsstandorte.
Sie legen übergreifende und standortbezogene Ziele
fest und berichten hierzu an das zuständige Manage-
ment. Dieses Vorgehen leitet sich aus dem Zielsystem
ab, das als Bestandteil der nachhaltigen Geschäfts-
strategie vom Vorstand der Mercedes-Benz Group AG
verabschiedet wurde.
Mit den Umwelt- und Energiemanagementsystemen
sorgt die Mercedes-Benz Group u. a. für klare
Verantwortlichkeiten und ein transparentes,
standardisiertes Umsetzen interner und externer
Umweltschutz- und Energieeffizienzvorgaben.
Die Wirksamkeit der Managementsysteme wird sowohl
durch externe Gutachterinnen und Gutachter im
Rahmen der Zertifizierung (ISO 14001, ISO 50001) und
der Validierung (EMAS) als auch im Umweltbereich über
interne Umweltrisikobewertungen (Environmental-Due-
Diligence-Prozess) überprüft. Sollten relevante Risiken
oder Mängel in den Bereichen Abfallwirtschaft, Luft-
emissionen, Abwassereinleitung und Boden-/Grund-
wasserbelastung sowie im Umgang mit umweltgefähr-
denden Stoffen festgestellt werden, erfasst, priorisiert
und vermindert oder beseitigt der Konzern diese.
Der Environmental-Due-Diligence-Prozess wird seit
1999 konzernweit angewandt, sowohl intern an allen
Produktionsstandorten, die sich mehrheitlich im Besitz
des Konzerns befinden, als auch bei extern betriebenen
Vertrags- und Lizenzfertigungen. In einem Fünfjahres-
turnus begutachtet und bewertet der Konzern das
Umweltrisiko seiner Produktionsstandorte nach einem
standardisierten Prozess. Die Ergebnisse werden den
jeweiligen Werks- und Geschäftsleitungen berichtet,
sodass, wo nötig, Optimierungen vorgenommen werden
können. Zudem überprüft der Konzern jährlich,
inwiefern die Empfehlungen zur Risikominimierung an
den Standorten umgesetzt wurden.
Maßnahmen
Die folgenden Maßnahmen tragen zur CO2-Reduzierung
in der Produktion bei, die einen Hebel zur Dekarbo-
nisierung des Geschäftsmodells darstellen. Durch den
Bezug von Grünstrom und den Ausbau erneuerbarer
Energien an den eigenen Standorten konnte die
Mercedes-Benz Group bereits einen Großteil der CO2-
Emissionen in der Produktion reduzieren. Für die
weitere Reduktion der CO2-Emissionen setzt der Kon-
zern auf Maßnahmen zur nachhaltigen Wärmever-
sorgung sowie zur Optimierung der Energieeffizienz.
Ausbau erneuerbarer Energien
Die Mercedes-Benz Group plant den Ausbau und die
Installation von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen)
an ihren Standorten weltweit. An zehn Produktions-
standorten wurden bereits PV-Anlagen installiert, an
drei weiteren Standorten stehen PV-Anlagen kurz
vor der Fertigstellung. Darüber hinaus werden konti-
nuierlich potenzielle neue Standorte für PV-Anlagen
evaluiert.
Ein weiterer Schwerpunkt der Energiestrategie des
Konzerns ist die Erweiterung des Portfolios um Wind-
energie aus On- und Offshore-Windparks. Im Offshore-
Bereich hat der Konzern mit einem Energielieferanten
einen Stromabnahmevertrag (Power Purchase Agree-
ment (PPA)) für die Lieferung von Strom aus dem
Windpark Windanker in der Ostsee geschlossen. Damit
sichert sich die Mercedes-Benz AG ab dem Jahr 2027
140 MW an erneuerbarem Strom und deckt damit rund
30 % ihres Strombedarfs in Deutschland. Im Sep-
tember 2022 hat die Mercedes-Benz Group mit den
Planungen zur Installation eines Windparks auf ihrem
Testgelände im norddeutschen Papenburg begonnen.
In den nächsten Jahren sollen im Rahmen eines PPA
mit einem deutschen Energieparkentwickler auf dem
Gelände ca. 20 Windenergieanlagen mit einer Leistung
von rund 120 MW entstehen. Bis zu 20 % des jährlichen
Strombedarfs der Mercedes-Benz AG in Deutschland
können dadurch abgedeckt werden.
Bei den Planungen zur Projektumsetzung sowie der
ökologisch nachhaltigen Nutzung der Flächen stimmt
sich die Mercedes-Benz Group eng mit den zuständigen
lokalen Behörden und Interessengruppen vor Ort
ab. Der Ausbau eigener Erzeugungsanlagen steigert
darüber hinaus die Unabhängigkeit von volatilen
Energiepreisen.
Wärmeversorgung
Die Mercedes-Benz Group ergreift verschiedene
Maßnahmen, um den Einsatz fossiler Energieträger in
der Wärmeversorgung und somit die CO2-Emissionen
weiter zu reduzieren. Bereits heute wird u. a. Ober-
flächengeothermie an den Produktionsstandorten
Rastatt und Kamenz (beide Deutschland) genutzt.
Mehrere Produktionsstandorte in Deutschland
beziehen Fernwärme mit unterschiedlich hohen
Anteilen an erneuerbaren Energien. Immendingen
(Deutschland) und Jawor (Polen) erhalten Wärme aus
Biomasseheizwerken. In Zukunft sollen zudem mit
Grünstrom betriebene Wärmepumpen z. B. an den
Standorten Kecskemét (Ungarn) und Tuscaloosa (USA)
in Betrieb genommen werden. Zusätzlich ist geplant,
Produktionsabwärme zu nutzen und Produktions-
prozesse zu elektrifizieren. Darüber hinaus prüfen
interdisziplinäre Teams standortübergreifend, wie die
erneuerbare Wärmeerzeugung weiter ausgebaut
werden kann.
Energieeffizienz und -verbrauch
Die Mercedes-Benz Group ergreift zur Reduktion ihrer
CO2-Emissionen in der Produktion verschiedene
Maßnahmen zur Optimierung der Energieeffizienz und
zur Senkung des Energieverbrauchs.
Der Konzern sensibilisiert seine Belegschaft für das
Energiesparen, um das Bewusstsein zu stärken und
Nachhaltigkeitsthemen aktiv mitzugestalten – u. a. mit
allgemein sichtbaren Tipps, Schulungen und Initiativen.
Auch bei der Neubeschaffung von Produktionsanlagen
und dem Umbau von Gebäuden achtet die Mercedes-
Benz Group auf eine hohe Energieeffizienz. Dabei
stehen die Steuerungen aller technischen Einrichtun-
gen und Komponenten sowie eine transparente
Messung der Verbrauchswerte im Fokus. Ein wichtiges
Kriterium ist zudem, dass sich die Produktionsanlagen
in den Pausen und in der produktionsfreien Zeit
abschalten lassen und auch unter Teillast effizient
betrieben werden können.
Weitere Maßnahmen zur Energieeffizienzsteigerung
sind die effiziente Steuerung von Energieversorgungs-
und gebäudetechnischen Anlagen. Die Mercedes-Benz
Group verwendet neue Technologien, um bestehende
energieintensive Prozesse weiter zu optimieren. So hat
der Konzern damit begonnen, Produktionsanlagen mit
einem datengetriebenen Ansatz während des Serien-
betriebes energetisch zu optimieren, um den Prozess
bedarfsgerechter und somit energieeffizienter zu
gestalten.
Darüber hinaus nutzt der Konzern beispielsweise für
Lüftungsanlagen der Gebäude Wärmerückgewinnungs-
systeme, um Abwärme aus den Gebäuden abzuschöp-
fen und dadurch weniger Energie zu verbrauchen.
Um weitere Einsparpotenziale zu identifizieren und zu
nutzen, misst und bewertet die Mercedes-Benz Group
die wesentlichen Energieverbräuche. Transparenz
über den Energiebezug und die Energieverbräuche wird
durch eine konzernweit implementierte, innovative
Energiemanagementsoftware geschaffen. Die Software
erfasst und analysiert Verbräuche für Standorte und
Gebäude sowie für einzelne Anlagen.
CO2-Kompensation
Verbleibende Treibhausgasemissionen der Mercedes-
Benz Standorte entstehen insbesondere in den erd-
gasbetriebenen Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen,
die Strom und Wärme erzeugen. Um verbleibende
Emissionen zu kompensieren, investiert die Mercedes-
Benz Group in Klimaschutzprojekte. Zum Portfolio
gehören unter anderem Kompensationsprojekte zur
CO2-reduzierten Trinkwasseraufbereitung in Nigeria
und Kenia. Diese vermeiden nicht nur Treibhaus-
gasemissionen, sie fördern auf vielerlei Weise eine
nachhaltige, soziale und ökologische Entwicklung in
1 Bilanziell CO2-neutral bedeutet, dass nicht vermiedene oder reduzierte CO2-Emissionen bei der Mercedes-Benz Group durch zertifizierte Ausgleichsprojekte kompensiert werden.
den Projektländern. Ergänzende Informationen zu
den Qualitätskriterien sind in diesem Kapitel unter
»Kennzahlen« dargestellt.
Des Weiteren unterstützt die Mercedes-Benz Group
die Entwicklung von CO2-Entnahmelösungen mit hoher
Qualität und Integrität. Seit dem Berichtsjahr 2023
leistet der Konzern einen jährlich steigenden Beitrag zu
einem hochwertigen Biokohle-Projekt und baut seitdem
das Portfolio von CO2-Entnahmeprojekten unter
anderem durch naturbasierte Lösungen weiter aus.
Klimaschutz in der nachgelagerten
Wertschöpfungskette
Konzepte
Die Mercedes-Benz Group sieht die vollständige
Elektrifizierung der Produktpalette als den wichtigsten
Beitrag zur Dekarbonisierung der Nutzungsphase ihrer
Fahrzeuge.
Nicht nur bei der Herstellung von Bauteilen für
vollelektrische Fahrzeuge entstehen CO2-Emissionen,
sondern auch bei der Erzeugung des Ladestroms.
Vollelektrische Fahrzeuge sind umso klimaschonender,
je mehr Ladestrom aus regenerativen Quellen stammt.
Vor diesem Hintergrund ist die Initiative »Green
Charging« ein weiterer Schritt auf dem Weg zur
bilanziell CO 2-neutralen 1 Mobilität: Mit ihr ermöglicht
die Mercedes-Benz Group ihren Kundinnen und
Kunden, ihre Fahrzeuge mit grünem Strom zu laden. Es
wird mittels Grünstromzertifikaten sichergestellt, dass
für die Ladevorgänge eine äquivalente Strommenge aus
erneuerbaren Energien ins Stromnetz eingespeist wird.
Verantwortlichkeiten und Datentransparenz
Der Vorstand der Mercedes-Benz Group AG ist ver-
antwortlich dafür, strategische Ziele zu setzen und zu
überprüfen, u. a. zur Reduktion der CO2-Emissionen.
Innerhalb des Vorstands verteilt sich die Verantwor-
tung für den Klimaschutz auf mehrere Ressorts und
Vorstandsmitglieder.
Der Bereich Produktstrategie CO2 ist dafür verant-
wortlich, dass anspruchsvolle Verbrauchs- und Port-
foliomaßnahmen zur Erfüllung der CO2-Flottenregu-
larien frühzeitig und wirtschaftlich optimal umgesetzt
werden. Im operativen Zeitraum erfolgt die Steuerung
der CO2-Zielerreichung durch den Vertriebsbereich.
Ein interdisziplinäres Team aus Umweltexpertinnen und
-experten sowie Fachkräften für Einkauf, Entwicklung,
Logistik, Produktion, Strategie und Vertrieb arbeitet
an der bilanziellen CO2-Neutralität1 der Neuwagenflotte
bis zum Jahr 2039. Das Team überwacht die CO2-
Emissionen über alle Wertschöpfungsstufen, steuert
die Reduktionsmaßnahmen und schafft die
erforderliche Transparenz im Konzern.
Monitoring
Um bewerten zu können, wie umweltverträglich ein
Fahrzeug ist, erstellt Mercedes-Benz Cars Ökobilanzen
im Rahmen eines 360°-Umweltchecks. Die entstehen-
den CO2-Emissionen und weitere Umweltauswirkungen
werden systematisch entlang der gesamten Wert-
schöpfungskette eines Fahrzeugs analysiert.
Die Wirksamkeit der Maßnahmen, mit denen die
Mercedes-Benz Group die Ziele ihrer »Ambition 2039«
erreichen will, bewertet der Konzern anhand interner
Leistungsbeurteilungen. Dafür führt er mehrmals
jährlich interne Prüfungen auf Fachbereichsebene
durch.
Um den CO2-Beitrag der einzelnen Bereiche ganz-
heitlich erfassen und ansteuern zu können, ist die
Datentransparenz über den gesamten Lebenszyklus der
wesentliche Stellhebel. Hierfür hat die Mercedes-Benz
Group intern ein Monitoring-Tool zur CO2-Berechnung
entwickelt. Es ermöglicht, klimarelevante Emissionen
genau darzustellen und Fortschritte mit Blick auf die
CO2-Ziele bis auf Bauteilebene nachzuvollziehen.
Gleichzeitig kann auch die Flottenebene betrachtet
werden.
Weiterentwicklung durch Austausch und Initiativen
Die Mercedes-Benz Group setzt auf Dialoge zum Thema
Klimaschutz. Beim jährlichen »Sustainability Dialogue«
pflegt sie einen intensiven Austausch mit Umwelt-
instituten und Nichtregierungsorganisationen (NGOs).
Politik, Öffentlichkeit und weitere Stakeholder geben
der Mercedes-Benz Group laufend Rückmeldung, wie
die konzerneigenen Nachhaltigkeitsziele wahrgenom-
men und bewertet werden. Weitere Informationen zu
den verschiedenen Formaten, die die Mercedes-Benz
Group nutzt, um mit ihren Stakeholdern in den Dialog
zu treten, sind im Kapitel »Strategie« unter »Interessen
und Standpunkte der Interessenträger« beschrieben.
Maßnahmen
Die folgenden Maßnahmen tragen zur CO2-Reduktion in
der Nutzungsphase der Fahrzeuge bei, die einen Hebel
zur Dekarbonisierung des Geschäftsmodells darstellen.
Elektrifizierung von Mercedes-Benz Cars und
Mercedes-Benz Vans
Den größten Hebel zur Dekarbonisierung sieht die
Mercedes-Benz Group in der Elektrifizierung ihrer
Fahrzeuge. Die Informationen zu Betriebsausgaben und
Investitionen für das Berichtsjahr im Hinblick auf
die taxonomiekonformen Anteile bezogen auf die Wirt-
schaftsaktivität 3.3 »Herstellung von CO2-armen
Verkehrstechnologien« der Mercedes-Benz Group sind
im Kapitel »EU-Taxonomie« dargelegt. Die Forschungs-
und Entwicklungsaufwendungen der taxonomie-
konformen Anteile der »Herstellung von CO2-armen
Verkehrstechnologien« sollen sich weiterhin auf
ähnlichem Niveau wie in den Vorjahren bewegen. Um
die unterschiedlichen Kundenwünsche und Markt-
entwicklungen zu berücksichtigen, hat sich die
Mercedes-Benz Group für die nächsten Jahre antriebs-
flexibel aufgestellt. Aufgrund der volatilen
Entwicklungen ordnet die Mercedes-Benz Group ihre
zukunftsgerichteten Angaben zur Herstellung CO2-
armer Verkehrstechnologien aktuell nicht näher ein.
Elektrifizierung der Produktpalette bei
Mercedes-Benz Cars
Die Mercedes-Benz Group hat die Ambition, ihr
Angebot an Elektrofahrzeugen in allen Modellvarianten
und Fahrzeugtypen weiter auszubauen. Entsprechend
stark ist das Engagement im Bereich Forschung und
Entwicklung. Bereits seit dem Jahr 2018 bietet der
Konzern vollelektrische Fahrzeuge an. Im Berichtsjahr
wurde die elektrische G-Klasse vorgestellt, mit ihr
umfasste das Portfolio von Mercedes-Benz Cars im
Jahr 2024 zehn vollelektrische Modelle. Parallel
dazu ergänzen hocheffiziente und emissionsarme
Verbrennungsmotoren sowie Plug-in-Hybride (Plug-in-
Hybrid Electric Vehicle – PHEV) das Produktportfolio
und leisten somit ebenfalls einen wichtigen Beitrag zur
Dekarbonisierung des Verkehrs. In der zweiten Hälfte
des Jahrzehnts sollen alle neu eingeführten Fahrzeug-
architekturen elektrifiziert werden. Im Jahr 2025 soll
die im Schwerpunkt auf Elektromobilität ausgerichtete
Mercedes Modular Architecture (MMA) bei Fahrzeugen
ab dem Entry-Segment eingeführt werden. Mercedes-
Benz Cars plant, im Jahr 2026 mit der Mercedes-Benz
Electric Architecture (MB.EA) und AMG Electric
Architecture (AMG.EA) zwei weitere vollelektrische
Architekturen im Top-End- und Core-Segment
einzuführen (BEV-Architektur-Generationen).
Concept CLA Class – die elektrische und
effiziente Zukunft von Mercedes-Benz
Mit der Mercedes-Benz Modular Architecture (MMA)
hat der Konzern im Berichtszeitraum eine primär auf
Elektrofahrzeuge ausgerichtete Architektur entwickelt,
die speziell für eine aus vier Modellen bestehende
Fahrzeugfamilie mit unterschiedlichen Karosserie-
varianten konzipiert ist.
Das Concept CLA Class bietet einen seriennahen
Ausblick darauf, was zukünftig hinsichtlich Effizienz und
elektrischer Reichweite möglich sein wird. Die voraus-
sichtliche Reichweite (WLTP) des Concept CLA Class
soll mehr als 750 km betragen und der voraussichtliche
Energieverbrauch bei rund 12 kWh/100 km liegen. Die
Technologie, die diese Werte erreichen kann, baut auf
den Erkenntnissen des Technologieprogramms VISION
EQXX auf. Innerhalb des Programms wurden Maß-
nahmen identifiziert, die bisherige Energieverluste
weiter reduzieren können. Der neue, auf dem VISION
EQXX aufbauende Serienantrieb, von der Batterie bis zu
den Rädern, kann bei Langstreckenfahrten einen Wir-
kungsgrad von bis zu 93 % erzielen.
Plug-in-Hybride
Auf dem Weg in die vollelektrische Zukunft stellen auch
Plug-in-Hybride eine wichtige Brückentechnologie dar.
Die Kombination aus Elektroantrieb und Verbrennungs-
motor ermöglicht zeitweise lokal CO2-emissionsfreies
Fahren. Dabei ermöglicht der Antrieb – bestehend aus
Elektromotor und Hochvoltbatterie – rein elektrische
Aktionsradien, die für einen Großteil der täglichen
Fahrten ausreichen. Etwa 40 Modellvarianten im
1 Bilanziell CO2-neutral bedeutet, dass nicht vermiedene oder reduzierte CO2-Emissionen bei Mercedes-Benz durch zertifizierte Ausgleichsprojekte kompensiert werden.
Portfolio ermöglichen elektrische Reichweiten teilweise
von bis zu 130 km nach WLTP.
Elektrifizierung bei Mercedes-Benz Vans
Auch im Transportergeschäft ist die Mercedes-Benz
Group von den ökologischen und ökonomischen
Vorteilen vollelektrischer Vans überzeugt und hat den
Führungsanspruch bei Elektromobilität fest in der
Strategie verankert. Somit werden bei Mercedes-Benz
Vans ebenfalls die Weichen für eine vollelektrische
Zukunft gestellt.
Ab dem Jahr 2026 sollen alle neu entwickelten
mittelgroßen und großen vollelektrischen Vans von
Mercedes-Benz Vans auf der modularen, flexiblen
und skalierbaren Van-Architektur basieren.
Dies ermöglicht eine klare Differenzierung zwischen
privat positionierten Vans im Luxussegment und
gewerblich positionierten Transportern im Premium-
segment.
Schon heute sind alle Baureihen bei Mercedes-Benz
Vans konsequent elektrifiziert. Kundinnen und Kunden
sowie Aufbauhersteller können in jedem Segment
einen vollelektrischen Van auswählen, gleich ob für
den gewerblichen oder den privaten Einsatz.
Der eSprinter
Mit dem heutigen eSprinter der zweiten Generation,
der bilanziell CO2-neutral 1 produziert wird, setzt
Mercedes-Benz Vans die Strategie zur Elektrifizierung
weiter um und unterstreicht den Führungsanspruch
»Lead in Electric Drive«. Effizienz und Nachhaltigkeit
waren wichtige Ziele bei der Weiterentwicklung
des elektrischen Antriebsstrangs. So brachte das
Geschäftsfeld in einem vollelektrischen Van erstmals
einen hocheffizienten Permanentmagnet-Synchron-
motor (PSM) sowie eine elektrische Hinterachse zum
Einsatz. Der eSprinter erlaubt erstmals höhere Nutz-
lasten mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu
4,25 Tonnen und eine größere Variantenvielfalt. Die
Zellchemie der verbauten Hochvoltbatterie beruht auf
Lithium-Eisenphosphat (LFP), wodurch auf Kobalt
und Nickel verzichtet werden kann. Ein aktives Thermo-
management sorgt für eine hochwirksame Energie-
übertragung bei unterschiedlichen Systemzuständen.
Der eSprinter der zweiten Generation lief erstmals
im Dezember 2023 in Düsseldorf (Deutschland) vom
Band, die Werke Charleston (USA) und Ludwigsfelde
(Deutschland) folgten im Berichtsjahr.
Öffentliches Laden mit Mercedes-Benz
Mercedes me Charge ist der eigene digitale Ladedienst
der Mercedes-Benz Group für öffentliches Laden und
steht exklusiv Mercedes-Benz Fahrerinnen und Fahrern
zur Verfügung. Mit einem Ladevertrag von Mercedes
me Charge können Mercedes-Benz Fahrerinnen und
Fahrer bei verschiedenen Ladestationsbetreibern
laden. Ende des Jahres 2024 waren weltweit über
2 Mio. Wechsel- und Gleichstrom-Ladepunkte von
mehr als 1.600 Ladestationsbetreibern in das
Ladenetzwerk von Mercedes me Charge integriert.
Um die Rahmenbedingungen für Elektrofahrzeuge zu
verbessern, errichtet der Konzern zudem ein eigenes
globales Mercedes-Benz Charging Network in Nord-
amerika, Europa, China und anderen Kernmärkten, das
Fahrerinnen und Fahrern aller Marken offensteht.
Mercedes-Benz Kundinnen und Kunden genießen beim
Laden an Mercedes-Benz Schnellladeparks besondere
Vorteile über den in den Fahrzeugen integrierten
Ladedienst Mercedes me Charge, z. B. eine Reservie-
rungsfunktion zur Reduzierung von Wartezeiten.
Mit diesem eigenen globalen Schnellladenetz setzt die
Mercedes-Benz Group neue Standards für schnelles,
komfortables und grünes Laden von Elektrofahrzeugen.
Bis zum Ende des Jahrzehnts sollen weltweit rund
10.000 Schnellladepunkte entstehen.
Green Charging
Die Mercedes-Benz Group ermöglicht ihren Kundinnen
und Kunden mit Mercedes me Charge, Grünstrom zu
laden. »Green Charging« ist ein integraler Bestandteil
von Mercedes me Charge in Europa, Kanada und den
USA. Sofern an der jeweiligen Ladestation noch kein
Strom aus erneuerbaren Energien vorliegt, verwendet
»Green Charging« Grünstromzertifikate, die sicher-
stellen, dass für Ladevorgänge eine äquivalente Strom-
menge aus erneuerbaren Energien ins Stromnetz
eingespeist wird. Dabei handelt es sich um Grünstrom-
zertifikate von zertifizierten Energieerzeugungsanlagen,
deren Inbetriebnahme weniger als sechs Jahre
zurückliegt. Dadurch trägt »Green Charging« zum
weiteren Ausbau erneuerbarer Energien bei.
»Green Charging« ist auch ein integraler Bestandteil des
Mercedes-Benz Charging Networks. Die Mercedes-Benz
Group will allen Fahrerinnen und Fahrern eines elek-
trischen Fahrzeugs ermöglichen, Grünstrom zu laden.
Das wird vorzugsweise über Grünstrom-Lieferverträge,
wo immer dies möglich ist, oder durch die Nutzung von
Grünstromzertifikaten abgewickelt.
Gemeinschaftsunternehmen für mehr
Schnellladenetze in Europa, den USA und China
Die Mercedes-Benz Group hat die Gemeinschafts-
unternehmen IONITY, IONNA und IONCHI mitgegrün-
det, um leistungsstarke Schnellladenetze für
Elektrofahrzeuge in Europa, Nordamerika und China
aufzubauen.
Mit dem Gemeinschaftsunternehmen IONITY beteiligt
sich die Mercedes-Benz Group am Aufbau eines
Schnellladenetzes in Europa. Ende des Jahres 2024
waren knapp 5.000 IONITY-Schnellladepunkte in
Betrieb. Diese Ladepunkte mit bis zu 350 kW sind im
Mercedes me Charge Ladedienst integriert und
ermöglichen schnelles und bequemes Laden.
In Nordamerika beteiligt sich die Mercedes-Benz Group
an dem Gemeinschaftsunternehmen IONNA. Gemein-
sam mit sieben weiteren führenden Automobilherstel-
lern ist ein Netzwerk von mindestens 30.000 Lade-
punkten entlang der wichtigsten Routen und urbanen
Zentren geplant.
In China treibt die Mercedes-Benz Group gemeinsam
mit BMW den Ausbau der Ladeinfrastruktur voran.
Das Gemeinschaftsunternehmen IONCHI strebt bis zum
Ende des Jahres 2026 ein Ladenetz von mindestens
1.000 Stationen mit rund 7.000 Schnellladepunkten an.
Diese sollen öffentlich zugänglich sein und stehen allen
Fahrzeugmarken zur Verfügung, wobei Mercedes-Benz
und BMW exklusive Funktionen wie Plug & Charge und
Reservierung bieten.
In allen Regionen wird angestrebt, die Ladenetze der
Gemeinschaftsunternehmen ausschließlich mit
erneuerbaren Energien zu betreiben, um ein nachhal-
tiges und umweltfreundliches Ladeerlebnis zu schaffen.
Smarte Ladelösungen für zu Hause
Für viele Fahrerinnen und Fahrer ist das eigene
Zuhause der bevorzugte Ladepunkt. Auf dem Weg in
eine vollelektrische Zukunft arbeitet die Mercedes-
Benz Group daher konsequent an einer Erweiterung
des Lade-Ökosystems durch innovative Lösungen für
zu Hause. Elektrofahrzeug und Energienetz werden in
Zukunft intelligent vernetzt sein, um den Anteil
erneuerbarer Energien zu erhöhen. Mit smarten
Ladelösungen für Privathaushalte können Kundinnen
und Kunden ihre CO2-Emissionen und ihre Kosten
reduzieren oder ihre Unabhängigkeit steigern.
Mercedes-Benz Fahrzeuge können dadurch zwei
wesentliche Faktoren für eine erfolgreiche Energie-
wende unterstützen: Durch reduzierte Stromkosten
werden Kundinnen und Kunden motiviert, gezielt Strom
aus erneuerbaren Energien zu laden und so aktiv zur
Transformation beizutragen. Gleichzeitig kann durch
intelligente Steuerung der Ladevorgänge die Verteilung
von Strom aus erneuerbaren Energien optimiert
werden, indem erzeugter Wind- und Solarstrom je nach
Auslastung gezielt zum Laden von Elektrofahrzeugen
eingesetzt wird. Dadurch können in Zukunft sowohl
Netzengpässe als auch die Abschaltung von Über-
produktion erneuerbarer Energiequellen in regionalen
Stromverteilnetzen reduziert werden.
Energiesparen mit Eco Coach
Der Mercedes-Benz Eco Coach ist eine App mit
individuellen Energiespartipps für Nutzerinnen und
Nutzer von Plug-in-Hybrid- und Elektrofahrzeugen.
Die App analysiert das persönliche Fahr- und Lade-
verhalten und gibt personalisierte Tipps, wie sich der
CO2-Fußabdruck senken und die Langlebigkeit der
Fahrzeugbatterie erhöhen lässt. Die App ist in zehn
europäischen Ländern verfügbar. Seit dem Berichtsjahr
2024 unterstützt die Eco Coach App Nutzerinnen und
Nutzer in Deutschland, mithilfe von Ladeempfehlungen
oder Challenges ihren Ladevorgang in Zeitfenstern mit
möglichst hohem Anteil erneuerbarer Energien durch-
zuführen.
Kennzahlen
Energieverbrauch
Die Mercedes-Benz Group evaluiert und bewertet
regelmäßig die wesentlichen Energieträger, -bezüge
und -verbräuche. Die gesamten Energiedaten erfasst
die Mercedes-Benz Group weltweit über ein Datentool
und ermittelt darüber ihren Energieverbrauch sowie
-eigenerzeugung. Die Datenbasis dafür bilden
Abrechnungen der Lieferanten. Sofern keine Abrech-
nungen vorliegen, werden eigene Messungen
herangezogen. Die vollständige Identifikation und
Dokumentation der dafür relevanten Energiemess-
stellen erfolgen durch die Standorte. Im Einzelfall
kommen von den Energiedatenverantwortlichen der
Standorte Expertenschätzungen auf Basis von
Erfahrungswerten aus Vorjahren beziehungsweise
Hochrechnungen mit Bezug zu aktuellen Energie-
zählerdaten sowie Stückzahlentwicklungen zur
Anwendung, sofern Rechnungen oder Messungen nicht
zum Jahresende vorliegen. Umrechnungsfaktoren
stammen aus Versorgerrechnungen sowie gängigen
Ermittlungsstandards (z. B. EU-Emissionshandel) bzw.
anerkannten Datenbanken (IEA – International
Energy Agency) und werden von der Konzernzentrale
vorgegeben.
Für ihre produktionsbezogenen Ziele (Energie und CO2-
Emissionen) bilanziert die Mercedes-Benz Group die
Energieverbräuche ihrer Produktionsstandorte ohne
Kraftstoffe, da der Kraftstoffverbrauch in erster Linie
durch Aktivitäten außerhalb der Produktion (u. a.
Firmenfahrzeuge, Prüfstände) verursacht wird. Deshalb
werden auch die spezifischen Energieverbräuche und
CO2-Emissionen (gemessen je produziertem Fahrzeug),
die den produktionsbezogenen Zielen zugrunde liegen,
ohne Kraftstoffe ausgewiesen. Darüber hinaus weist
der Konzern die Menge an nicht-erneuerbarer Energie
aus, die an Standorten des Konzerns erzeugt und
an Dritte weitergegeben wird. Damit möchte die
Mercedes-Benz Group verdeutlichen, dass ein Teil der
vom Konzern erzeugten nicht-erneuerbaren Energie
von Dritten, z. B. im Rahmen der städtischen Fern-
wärmeversorgung, verbraucht wird.
Gesamtenergieverbrauch (in GWh)
2024
Brennstoffverbrauch aus Kohle und Kohleerzeugnissen
0
Brennstoffverbrauch aus Rohöl und Erdölerzeugnissen
413
Brennstoffverbrauch aus Erdgas
2.407
Brennstoffverbrauch aus sonstigen fossilen Quellen
10
Verbrauch aus erworbener oder erhaltener Elektrizität,
Wärme, Dampf und Kühlung aus fossilen Quellen
460
Verbrauch fossiler Energie
3.290
Anteil fossiler Energie am Gesamtenergieverbrauch 
(in %)
55,6
Verbrauch aus nuklearen Quellen
0
Anteil nuklearer Quellen am Gesamtenergieverbrauch
(in %)
0
Brennstoffverbrauch aus erneuerbaren Quellen
33
Verbrauch aus erworbener oder erhaltener Elektrizität,
Wärme, Dampf und Kühlung aus erneuerbaren Quellen
2.551
Verbrauch selbst erzeugter erneuerbarer Energie, bei
der es sich nicht um Brennstoffe handelt
42
Verbrauch erneuerbarer Energie
2.626
Anteil erneuerbarer Energie am
Gesamtenergieverbrauch (in %)
44,4
Gesamtenergieverbrauch
5.916
Energieerzeugung1 (in GWh)
2024
Erzeugung nicht erneuerbarer Energie
1.217
Erzeugung erneuerbarer Energie
57
Gesamte Energieerzeugung
1.274
1 Erzeugung von Strom und Wärme an den eigenen Standorten zur weiteren
Verwendung in Anlagen und Weitergabe an Dritte.
Zur Ermittlung des Nettoumsatzes aus klimaintensiven
Sektoren wurden die Herstellung von CO2-armen Ver-
kehrstechnologien (Wirtschaftstätigkeit CCM 3.3 der
EU-Taxonomie), die Herstellung von Automobil- und
Mobilitätskomponenten (Wirtschaftstätigkeit CCM 3.18
der EU-Taxonomie), die Infrastruktur für einen CO2-
armen Straßenverkehr und öffentlichen Verkehr (Wirt-
schaftstätigkeit CCM 6.15 der EU-Taxonomie) sowie
der Verkauf von Gebrauchtwaren (Wirtschaftstätigkeit
CE 5.4 der EU-Taxonomie) einbezogen.
Gesamtenergieverbrauch pro Nettoumsatz in klimaintensiven
Sektoren (in MWh/ Mio. €)
2024
Gesamtenergieverbrauch pro Nettoumsatz
48,6
Überleitung der Nettoumsatzerlöse aus klimaintensiven Sektoren zu
den Umsatzerlösen des Konzerns in Mio. €
2024
Nettoumsatzerlöse aus Aktivitäten in klimaintensiven
Sektoren, die zur Berechnung der Energieintensität
herangezogen werden
121.640
Nettoumsatzerlöse (sonstige)
23.954
Gesamtnettoumsatzerlöse1
145.594
1 Die Gesamtnettoumsatzerlöse entsprechen den Umsatzerlösen in der Konzern-
Gewinn-und-Verlustrechnung.
Weitere Angaben zum Energieverbrauch (in GWh) 
– unternehmensspezifisch
2024
Energieverbrauch in der Produktion1
4.296
Selbst erzeugte nicht-erneuerbare Energie, die an Dritte
weitergegeben wird
144
1 Ohne Kraftstoffe.
Energieverbrauch in der Produktion1 pro Fahrzeug (in MWh/
Fahrzeug)
– unternehmensspezifisch
2024
Mercedes-Benz Cars
2,65
Mercedes-Benz Vans
2,31
1 Ohne Kraftstoffe.
Treibhausgasbruttoemissionen
Die Mercedes-Benz Group berechnet und dokumentiert
ihre Treibhausgasemissionen in Scope 1 bis Scope 3
nach dem Corporate Accounting and Reporting Stan-
dard 2004 und dem Corporate Value Chain Standard
2011 der Greenhouse Gas (GHG) Protocol Initiative.
Scope 1
Die direkten Treibhausgasemissionen der Mercedes-
Benz Group aus der Verbrennung von Kraftstoffen,
Heizöl, Erdgas und Flüssiggas werden mit konstanten
CO2-Emissionsfaktoren gemäß den IPCC Guidelines for
National Greenhouse Gas Inventories sowie weiteren
Quellen wie zum Beispiel der Deutschen Emissions-
handelsstelle und dem Umweltbundesamt berechnet.
Scope 2
Die indirekten Treibhausgasemissionen von Fern-
wärme, Strom und Wasserstoff aus externer Erzeugung
errechnet die Mercedes-Benz Group zeitlich und
regional differenziert. Die CO2-Bilanzierung erfolgt über
den Bilanzierungsansatz »market-based«. Grundlage
ist der im Jahr 2015 veröffentlichte Leitfaden der GHG
Protocol Initiative zur Ermittlung von Scope-2-Emis-
sionen. Für den Bilanzierungsansatz »market-based«
erhebt die Mercedes-Benz Group die CO2-Emissions-
faktoren der lokalen Strom- und Fernwärmetarife oder
Strom- und Fernwärmeversorgungsunternehmen
an ihren weltweiten Standorten. Wo diese sowie auch
Residualmixangaben nicht verfügbar sind, wird für
Strom weiterhin der für das jeweilige Land veröffent-
lichte aktuelle durchschnittliche Emissionsfaktor
gemäß der Internationalen Energieagentur (IEA)
beziehungsweise der United States Environmental
Protection Agency (EPA) für die USA verwendet und für
Fernwärme die jeweilige länderspezifische Behörden-
angabe herangezogen. Im Berichtsjahr wurde mehr als
90 % des Grünstroms über physikalische Grünstrom-
verträge, der Rest über Grünstromnachweise bezogen.
Zusätzlich werden die CO2-Emissionen gemäß der
»location-based«-Methode ausgewiesen, die aus-
schließlich die landesspezifischen CO2-Emissions-
faktoren beinhaltet.
Scope 1 und 2 – weitere Treibhausgasemissionen
In ihren Bilanzen berücksichtigt die Mercedes-Benz
Group unter Scope 1 und 2 neben dem Treibhausgas
CO2 weitere Treibhausgase. Diese Treibhausgas-
emissionen werden summarisch in CO2-Äquivalenten
neben dem Haupttreibhausgas CO2 offengelegt. Die
CO2-Äquivalente in Scope 1 werden anhand des Global
Warming Potentials (GWP) und der Emissionsfaktoren
nach IPCC ermittelt.
Scope 1 und 2 – biogene Emissionen
Der Konzern weist unter Scope 1 und 2 in seinen
Bilanzen neben den fossilen CO2-Emissionen auch die
biogenen Scope-1- und Scope-2-CO2-Emissionen aus
der Nutzung erneuerbarer Energien (Biomasse, Biogas,
Fernwärme etc.) separat aus. In Scope 1 werden diese
anhand konstanter CO2-Emissionsfaktoren gemäß dem
World Business Council for Sustainable Development
(WBCSD) oder der Deutschen Emissionshandelsstelle
(DEHSt) berechnet. Die biogenen Scope-2-CO2-
Emissionen werden anhand der biogenen Energie-
bezüge je Standort ermittelt. Die biogenen CO2-
Emissionsfaktoren werden vom Bundesamt für Wirt-
schaft und Ausfuhrkontrolle zur Verfügung gestellt.
Grundlage für die Berechnung der Menge an CO2-
Emissionen sind die Energieverbräuche der jeweiligen
Energieträger. Weitere Informationen sind im Kapitel
kette« unter »Kennzahlen« zu finden.
Scope 3
Für die indirekten Treibhausgasemissionen, die in der
vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette
auftreten, berücksichtigt der Konzern in seiner Bilanz
neben CO2 weitere Treibhausgase und weist die
biogenen CO2-Emissionen separat aus.
Das GHG Protocol unterscheidet insgesamt 15 Scope-3-
Kategorien. Die Emissionen werden auf Basis umfang-
reicher methodischer Überlegungen und komplexer
Berechnungen ermittelt. Die Auswahl der berichteten
Scope-3-Kategorien erfolgt dabei nach einer Prüfung
ihrer Signifikanz.
Mit 75 % entsteht der Hauptanteil der berichteten
Scope-3-Emissionen der Mercedes-Benz Group in der
Nutzungsphase, das heißt bei der Kraftstoff- und
Stromherstellung (Well-to-Tank) und im Fahrbetrieb
ihrer Produkte (Tank-to-Wheel).
Diese Emissionen ermittelt die Mercedes-Benz Group
unter anderem anhand der weltweiten Absatzzahlen
und des durchschnittlichen normierten CO₂-Flotten-
werts der jährlichen Neuwagenflotte. Über einen
Modellansatz, der alle Fahrzeugsegmente einschließt,
wird eine jährliche Laufleistung von 20.000 km
angenommen. Die unterstellte Nutzungsdauer beträgt
zehn Jahre. In Summe beläuft sich auf dieser Berech-
nungsgrundlage die Laufleistung auf 200.000 km pro
Fahrzeug. Details sind unter »Kategorie 11 – Verwen-
dung verkaufter Produkte« zu finden.
Weitere indirekte Emissionen aus der Lieferkette
(erworbene Waren und Dienstleistungen, Kategorie 1)
oder in Verbindung mit dem Recycling der Fahrzeuge
(Kategorie 12) werden anhand fahrzeugspezifischer
Ökobilanzen gemäß ISO 14040/44 berechnet. Auf die
Lieferkette entfallen dabei rund 17 % der indirekten
Scope-3-Emissionen.
Die Annahmen zur Berechnung der Treibhausgas-
emissionen für die Scope-3-Kategorien werden im
Folgenden beschrieben. Hierzu wird jeweils der Umfang
der erfassten Emissionen und die herangezogene
Methode angegeben sowie die zugrunde liegende
Datenbasis aufgeführt. Für die Scope-3-Treibhaus-
gasemissionen werden im Berechnungsumfang 12 der
15 Kategorien berücksichtigt. 19 % der Scope-3-
Treibhausgasemissionen sind Kategorien zuzuordnen,
die auf gelieferten Daten von Lieferanten oder anderen
Partnern in der Wertschöpfungskette basieren. Hiervon
werden 0,5 % anhand von Primärdaten berechnet.
Die weiteren Scope-3-Treibhausgasemissionen werden
unter Berücksichtigung von gemessenen Aktivitäts-
daten bestimmt. Für die Berechnung der
fahrzeugspezifischen Treibhausgasemissionen wurde
ein internes Berechnungstool verwendet.
Kategorie 1 – Erworbene Waren und
Dienstleistungen
Umfang: Treibhausgasemissionen der zur Produk-
tion der Fahrzeuge notwendigen Werkstoffe und
Bauteile
Methode: »average-data«-Methode gemäß GHG
Protocol
Datenbasis: Verkaufszahlen 2024, Bauteil- und
Materialinformationen (Fzg.-Stücklisten/IMDS),
Ökobilanzdatenbank LCA for Experts (Sphera
Solutions GmbH; Version 2024.2)
Kategorie 2 – Investitionsgüter
Umfang: Treibhausgasemissionen vorrangig durch
Aktivitäten von Hoch- und Tiefbau sowie
Produktionsmaschinen und -anlagen
Methode: »spend-based«-Methode gemäß GHG
Protocol
Datenbasis: Anlagenzugänge und Emissionsfaktoren
nach konzernweiten Ausgaben (Planwerten) gewich-
tet aus der Datenbank Exiobase
Kategorie 3 – Tätigkeiten im Zusammenhang mit
Brennstoffen und Energie (nicht in Scope 1 oder
Scope 2 enthalten)
Umfang: Treibhausgasemissionen, die bei der
Produktion und Bereitstellung von Energieträgern
entstehen und nicht in Scope 1 und 2 enthalten
sind.
Methode: »average-data«-Methode gemäß GHG
Protocol
Datenbasis: Verbrauchsdaten aus zentralem
Energiemanagementsystem und Emissionsfaktoren
aus Daten des Umweltbundesamts sowie der
Internationalen Energieagentur (IEA)
Kategorie 4 – Vorgelagerter Transport und Vertrieb
Umfang: Treibhausgasemissionen von Transport-
dienstleistungen für die Logistik bis zum vorgelager-
ten Point of Sale
Methode: »distance-based«-Methode gemäß GHG
Protocol; die Sendungsdaten liegen für den Zeit-
raum Januar bis Dezember vor; Ausnahme sind die
Sendungsdaten für die Inbound Logistik See, die
mit einem Zeitversatz von einem Quartal übermittelt
werden. Daher wird für die Inbound Logistik See für
Q4/2024 ein Schätzwert angesetzt. Die Sendungs-
daten der Outbound Logistik sind für die Monate
Januar bis November vorliegend und werden für den
Monat Dezember hochgerechnet.
Datenbasis: Sendungsdaten, Emissionsfaktoren für
Inbound Logistik Straße/Bahn/Luft/Auslandswerke
sowie für Outbound Logistik Straße/Bahn/See
aus GLEC Framework V3.0, Emissionsfaktoren für
Inbound Logistik See aus Clean Cargo, ISO 14083
Kategorie 5 – Abfallaufkommen in Betrieben
Umfang: Treibhausgasemissionen aus der
Beseitigung und Verwertung von Abfällen aus
eigenen Produktionsstätten
Methode: »waste-type-specific«-Methode gemäß
GHG Protocol
Datenbasis: konzernweite Abfallmengen und
branchendurchschnittliche Emissionsfaktoren aus
der Ökobilanzdatenbank LCA for Experts (Version
2024.2)
Kategorie 6 – Geschäftsreisen
Umfang: Treibhausgasemissionen aus Flug- und
Zugreisen sowie durch Fahrten mit Mietwagen aller
Beschäftigten der Mercedes-Benz Group
Methode: »distance-based«-Methode gemäß GHG
Protocol
Datenbasis: Flugdaten aus internem Reisemanage-
mentsystem und Emissionsfaktor des Department
for Environment, Food & Rural Affairs (DEFRA);
Mietwagenverkehr durch die gefahrenen Kilometer
mit einem fahrzeugklassenspezifischen Emissions-
faktor; Zugverkehr über die zurückgelegten Kilo-
meter und den entsprechenden Emissionsfaktor aus
dem Transport Emission Model TREMOD, Umwelt-
bundesamt
Kategorie 7 – Pendelnde Arbeitnehmer
Umfang: Treibhausgasemissionen durch Individual-
und öffentlichen Verkehr aller Beschäftigten der
Mercedes-Benz Group
Methode: »average-Data«-Methode gemäß GHG
Protocol
Datenbasis: Anzahl an Arbeitstagen (Europa inkl.
Homeofficequote) mit statistischen Pendelstrecken
(Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung
und Bauwesen; Statista) und deren Verteilung auf
die Verkehrsmittel (Agora Verkehrswende, Statista),
zugehörige Emissionsfaktoren aus TREMOD
(Umweltbundesamt) und von der U.S. Environmental
Protection Agency (EPA)
Kategorie 8 – Vorgelagerte geleaste
Wirtschaftsgüter
Diese Kategorie wurde in einer Signifikanzanalyse
als nicht signifikant bewertet und wird daher nicht
berichtet.
Kategorie 9 – Nachgelagerter Transport
Diese Kategorie wurde in einer Signifikanzanalyse
als nicht signifikant bewertet und wird daher nicht
berichtet.
Kategorie 10 – Verarbeitung verkaufter Produkte
Umfang: Treibhausgasemissionen aus der Weiter-
verarbeitung verkaufter Mercedes-Benz Vans-
Fahrgestelle (z. B. durch Aufbauhersteller)
Methode: »average-data«-Methode gemäß GHG
Protocol; die Treibhausgasemissionen der zusätz-
lichen Verarbeitungsumfänge des Aufbauherstellers
werden anhand der zusätzlichen Masse analog zu
Kategorie 3.1 berücksichtigt
Datenbasis: Absatzzahlen Vans 2024, Bauteil- und
Materialinformationen (Fahrzeugstücklisten/IMDS,
Vans), Verordnung (EU) 2019/631, Ökobilanzdaten-
bank LCA for Experts (Version 2024.2)
Kategorie 11 – Verwendung verkaufter Produkte
Umfang: Well-to-Wheel-Treibhausgasemissionen
aller Fahrzeuge der Neuwagenflotte mit einer
Laufleistung von 200.000 km
Methode: Die Well-to-Tank-
Treibhausgasemissionen basieren auf den Strom-/
Kraftstoff-Herstellpfaden der jeweiligen Märkte. Der
CO2-Reduktionsbeitrag durch Green Charging für die
Neuwagenflotte wird durch die Kombination zweier
marktspezifischer Ansätze ermittelt. Über den Lade-
dienst Mercedes me Charge werden Kunden-
Lademengen an öffentlichen Ladepunkten erfasst.
Sofern an diesen nachweislich noch kein Strom aus
erneuerbaren Energien vorliegt, wird mittels Grün-
stromzertifikaten sichergestellt, dass eine äquivalente
Strommenge aus erneuerbaren Energien ins Strom-
netz eingespeist wird. Die 2024 erfassten Lade-
mengen der Neuwagenflotte werden für den
unterstellten Nutzungszeitraum von zehn Jahren
hochskaliert. Eine Ausnahme bildet das Benelux-
Gebiet, in welchem für die Neuwagenflotte ab Werk
eine pauschale Berechnung der voraussichtlichen
Lademengen für den unterstellten Nutzungszeit-
raum von zehn Jahren erfolgt. Auch hierfür wird
mittels Grünstromzertifikaten sichergestellt, dass
eine äquivalente Strommenge aus erneuerbaren
Energien ins Stromnetz eingespeist wird. Der CO2-
Reduktionsbeitrag beträgt für Mercedes-Benz Cars
im Jahr 2024 ca. 0,13 t CO2/Fahrzeug. Die Tank-to-
Wheel-Treibhausgasemissionen basieren auf den
gewichteten durchschnittlichen CO2-Flottenwerten
unter Berücksichtigung der aktuell geltenden Fahr-
zyklen in den jeweiligen Märkten EU, China und USA.
Weitere Treibhausgasemissionen werden anhand
von zertifizierten Emissionswerten berücksichtigt.
Datenbasis: zertifizierte Verbrauchs- und Emissions-
daten für Tank-to-Wheel und Ökobilanzdatenbank
LCA for Experts (Version 2024.2) für Well-to-Tank
Kategorie 12 – Behandlung von Produkten am Ende
der Lebensdauer
Umfang: Treibhausgasemissionen aus Verwertung
und Beseitigung von Fahrzeugen am Ende ihrer
Nutzungsphase (umfasst die Demontage, den
Schredderprozess und die nachgelagerte Behand-
lung der Schredderleichtfraktion (Cut-off-Ansatz))
Methode: »average-data«-Methode gemäß GHG
Protocol. Berücksichtigung der Materialien am Ende
der Lebensdauer nach dem Cut-off-Ansatz.
Datenbasis: fahrzeugspezifische Gewichtsinforma-
tionen und Ökobilanz End-of-Life-Modell mit
Emissionsfaktoren aus der Ökobilanzdatenbank LCA
for Experts (Version 2024.2)
Kategorie 13 – Nachgelagerte geleaste
Wirtschaftsgüter
Diese Kategorie wurde in einer Signifikanzanalyse
als nicht signifikant bewertet und wird daher nicht
berichtet.
Kategorie 14 – Franchises
Umfang: Treibhausgasemissionen durch den
Energieverbrauch der unabhängigen Händler
Methode: »average-data«-Methode gemäß GHG
Protocol
Datenbasis: Der durchschnittliche Energieverbrauch
des firmeneigenen Vertriebs (erfasst in Scope 1 und
2) wurde auf die weltweiten Franchise-Standorte
übertragen. Für die Emissionsberechnung der
Franchise-Standorte wurde der jeweilige regionale
Strommix gemäß IEA herangezogen.
Kategorie 15 – Investitionen
Umfang: Treibhausgasemissionen durch Investi-
tionen (Equity Investments) in assoziierte Unter-
nehmen und Joint Ventures mit maßgeblichem
Einfluss
Methode: Berücksichtigung der Scope-1- und
Scope-2-Emissionen des entsprechenden Unter-
nehmens gemäß Investitionsanteil
Datenbasis: Internes Beteiligungsmanagement-
system, veröffentlichte Informationen zu Scope-1-
und Scope-2-Emissionen der Unternehmen, sofern
diese nicht vorliegen, werden die Treibhausgas-
emissionen der übrigen Unternehmen anhand ihrer
Buchwerte extrapoliert.
Mercedes-Benz Group Treibhausgasemissionen – Scope 1, Scope 2 und Scope 31
2024
Treibhausgasemissionen - Scope 1
Treibhausgasemissionen – Scope 1 (in Mio. t CO2e)
0,6
Anteil der Scope 1-Treibhausgasemissionen aus regulierten Emissionshandelssystemen (in %)
77,4
Treibhausgasemissionen - Scope 2 (in Mio. t CO2e)
Treibhausgasemissionen – Scope 2 – location-based
1,0
Treibhausgasemissionen – Scope 2 – market-based
0,1
Treibhausgasemissionen – Scope 32 (in Mio. t CO2e)
Treibhausgasemissionen – Scope 3
128,9
Kategorie 1 – Erworbene Waren und Dienstleistungen
21,9
Kategorie 2 – Investitionsgüter
2,9
Kategorie 3 – Tätigkeiten im Zusammenhang mit Brennstoffen und Energie (nicht in Scope 1
oder 2 enthalten)
0,4
Kategorie 4 – Vorgelagerter Transport und Vertrieb
2,3
Kategorie 5 – Abfallaufkommen in Betrieben
0,1
Kategorie 6 – Geschäftsreisen
0,1
Kategorie 7 – Pendelnde Arbeitnehmer
0,2
Kategorie 8 – Vorgelagerte geleaste Wirtschaftsgüter
Kategorie 9 – Nachgelagerter Transport
Kategorie 10 – Verarbeitung verkaufter Produkte
0,1
Kategorie 11 – Verwendung verkaufter Produkte
97,0
Kategorie 12 – Behandlung von Produkten am Ende der Lebensdauer
1,0
Kategorie 13 – Nachgelagerte geleaste Wirtschaftsgüter
Kategorie 14 – Franchises
2,5
Kategorie 15 – Investitionen
0,4
Summe Treibhausgasemissionen - Scope 1, 2 und 3 (in Mio. t CO2e)
Summe Treibhausgasemissionen – location-based
130,5
Summe Treibhausgasemissionen – market-based
129,6
1 Die Tabelle enthält die für die Mercedes-Benz Group zutreffenden Tabellenspalten gemäß ESRS.
2 Einschließlich des Absatzes des at-equity bewerteten assoziierten Unternehmens Beijing Benz Automotive Co., Ltd. (BBAC) und des
Gemeinschaftsunternehmens Fujian Benz Automotive Co., Ltd. (FBAC).
Biogene CO2-Emissionen Scope 1, Scope 2 und Scope 3 (in Mio. t CO2)
2024
Summe biogene CO2-Emissionen
7,23
Biogene CO2-Emissionen – Scope 1
0,008
Biogene CO2-Emissionen – Scope 2
0,002
Biogene CO2-Emissionen – Scope 3
7,22
Treibhausgasemissionen Scope 1, 2 und 31 pro Nettoumsatz2 in t CO2e/Mio. €
2024
Treibhausgasemissionen (location-based) pro Nettoumsatz
896
Treibhausgasemissionen (market-based) pro Nettoumsatz
890
1 Einschließlich des Absatzes des at-equity bewerteten assoziierten Unternehmens Beijing Benz Automotive Co., Ltd. (BBAC) und des
Gemeinschaftsunternehmens Fujian Benz Automotive Co., Ltd. (FBAC).
2 Der Nettoumsatz bezieht sich auf die Umsatzerlöse in der Konzern-Gewinn-und-Verlustrechnung.
Neben der durch die ESRS geforderten Berichterstattung auf Konzernebene werden für die Geschäftsbereiche Mercedes-Benz Cars und Mercedes-Benz Vans die
unternehmensspezifischen Treibhausgasemissionen für Scope-1-, 2- sowie ausgewählte Scope-3-Kategorien entlang der Fahrzeug-Wertschöpfungskette getrennt
ausgewiesen. Dies dient dazu, die prognostizierten CO2-Lifecycle-Emissionen der jährlichen Neuwagenflotte im Vergleich zum Vorjahr einzuordnen.
Mercedes-Benz Cars Treibhausgasemissionen – Scope 1-, Scope 2- und Scope 31 -Emissionen in der Cars Wertschöpfungskette – unternehmensspezifisch
Absolute CO2e-
Emissionen
(in Mio. t CO2e)
Absolute CO2-
Emissionen
(in Mio. t CO2)
Spezifische CO2-
Emissionen je Pkw
(in t CO2/Fzg.)
2024
2024
2024
Treibhausgasemissionen – Scope 1 und 2 in der Produktion2 – market-based
0,3
0,3
0,2
Treibhausgasemissionen – Scope 3
95,5
88,2
43,9
Kategorie 1 – Erworbene Waren und Dienstleistungen
18,3
16,8
8,4
Kategorie 4 – Vorgelagerter Transport und Vertrieb
2,0
2,0
1,0
Kategorie 11 – Verwendung verkaufter Produkte (WtW)
74,4
68,6
34,2
Kategorie 12 – Behandlung von Produkten am Ende der Lebensdauer
0,8
0,8
0,4
Summe Treibhausgasemissionen – Scope 1, 2 und 3
Summe der Cars Wertschöpfungskette
95,9
88,5
44,2
1 Einschließlich des Absatzes des at-equity bewerteten assoziierten Unternehmens Beijing Benz Automotive Co., Ltd. (BBAC).
2 Ohne Kraftstoffe.
Mercedes-Benz Vans Treibhausgasemissionen – Scope 1-, Scope 2- und Scope 31 -Emissionen in der Vans Wertschöpfungskette – unternehmensspezifisch
Absolute CO2e-
Emissionen
(in Mio. t CO2e)
Absolute CO2-
Emissionen
(in Mio. t CO2)
Spezifische CO2 -
Emissionen je Van
(in t CO2/Fzg.)
2024
2024
2024
Treibhausgasemissionen – Scope 1 und 2 in der Produktion2 – market-based
0,1
0,1
0,3
Treibhausgasemissionen – Scope 3
26,8
24,4
60,1
Kategorie 1 – Erworbene Waren und Dienstleistungen
3,6
3,3
8,2
Kategorie 4 – Vorgelagerter Transport und Vertrieb
0,3
0,3
0,8
Kategorie 10 – Verarbeitung verkaufter Produkte
0,1
0,1
0,3
Kategorie 11 – Verwendung verkaufter Produkte (WtW)
22,5
20,4
50,3
Kategorie 12 – Behandlung von Produkten am Ende der Lebensdauer
0,2
0,2
0,5
Summe Treibhausgasemissionen – Scope 1, 2 und 3
Summe der Vans Wertschöpfungskette
26,9
24,5
60,4
1 Einschließlich des Absatzes des at-equity bewerteten Gemeinschaftsunternehmens Fujian Benz Automotive Co., Ltd. (FBAC).
2 Ohne Kraftstoffe.
*Daten wurden mit hinreichender Sicherheit geprüft.
1 M1 = Pkw.
2 N1 = Leichte Nutzfahrzeuge.
3 Teilweise werden interne Absatzdaten verwendet, da nicht von allen EU-Staaten offizielle Zulassungszahlen zur Verfügung gestellt werden.
Weitere Angaben zu den Treibhausgasemissionen Scope 1 und
Scope 2 (in 1.000 tCO2e) – unternehmensspezifisch
2024
Summe Treibhausgasemissionen Scope 1 und 2 –
market-based
684
davon CO2-Emissionen in der Produktion1
423
davon CO2-Emissionen durch selbst erzeugte nicht-
erneuerbare Energie, die an Dritte weitergegeben
wird2
29
1 Ohne Kraftstoffe.
2 Diese CO2-Emissionen entstehen durch Endenergie, die von der Mercedes-Benz
Group erzeugt, jedoch nicht selbst verbraucht wird.
CO2-Emissionen der Neuwagenflotte in Europa*
Mercedes-Benz CO2-Emissionen im Durchschnitt Pkw und leichte
Nutzfahrzeuge in Europa (in g/km) – unternehmensspezifisch
2024
Pkw
1031, 2
Leichte Nutzfahrzeuge
2041
1 Interner Wert.
2 Unter Berücksichtigung der im Mercedes-Benz CO2-Pool befindlichen Fahrzeuge des
Gemeinschaftsunternehmens smart Automobile Co., Ltd.
Die durchschnittlichen CO2-Emissionen der Mercedes-
Benz Neuwagenflotte (Kategorien: M1 1 + N1 2) in Europa
(Europäische Union, Norwegen und Island) werden
unter Anwendung der gesetzlichen Regelungen auf
Basis interner Daten 3 berechnet. Auf Grundlage der
fahrzeugspezifischen CO2-Emissionen nach WLTP aus
der Konformitätsbescheinigung (CoC) werden die
durchschnittlichen CO2-Emissionen aller Fahrzeuge
ermittelt. Maßgeblich sind hierfür die zugelassenen
Fahrzeuge im Kalenderjahr. Abweichungen vom finalen,
offiziellen Wert der EU sind möglich, da nicht für
alle europäischen Länder Zulassungsdaten für die
Ermittlung der durchschnittlichen CO2-Emissionen
herangezogen werden können.
CO2-Emissionen der Neuwagenflotte in den USA*
Mercedes-Benz Treibhausgaswerte Pkw, SUV und mittelschwere
Nutzfahrzeuge in den USA (in g CO2/mi) – unternehmensspezifisch
2024
Pkw
1801
SUV
2651
Mittelschwere Nutzfahrzeuge
4131
1 Interner Wert.
In den USA regeln verschiedene Standards auf
Bundesebene die Begrenzung der Treibhausgase und
des Kraftstoffverbrauchs: dies sind der Greenhouse
Gas Emission (GHG) Standard und der Corporate
Average Fuel Economy (CAFE) Standard für Light Duty
Vehicles (Pkw und SUV) sowie der Greenhouse Gas
Emission (GHG) Standard und Fuel Efficiency (FE)
Standard für Medium Duty Vehicles (mittelschwere
Nutzfahrzeuge).
Für die Berechnung der Treibhausgasemissionen und
des Kraftstoffverbrauchs werden die Produktionszahlen
des jeweiligen Modelljahres herangezogen.
Auf Grundlage zertifizierter Werte wird der Durch-
schnitt der CO2-Emissionen und des Kraftstoff-
verbrauchs berechnet. Die aus verschiedenen Zyklen
je Testgruppe ermittelten kombinierten Emissionen
(combined fuel economy) werden in den USA im
Rahmen einer Selbstzertifizierung gemäß gesetzlichen
Vorgaben ermittelt. Diese Werte werden stichproben-
artig durch die Umweltbehörde (EPA) überprüft.
Bei Light Duty Vehicles (Pkw und SUV) kommen
zusätzlich gesetzliche Flexibilitäten wie Off-Cycle-
Credits zur Anwendung. Dies sind besonders effiziente
Technologien, die im Kundenbetrieb CO2- und
verbrauchsmindernd wirken und zusätzlich zu den
zertifizierten CO2- und Verbrauchswerten angerechnet
werden können.
Einige Daten liegen zum Zeitpunkt der Veröffentlichung
noch nicht final vor und basieren daher auf Annahmen.
Aus diesem Grund sind geringfügige Abweichungen
zum finalen Behördenreport möglich.
*Daten wurden mit hinreichender Sicherheit geprüft.
1 Alle betrachteten Standorte im jeweiligen Berichtsjahr des Nachhaltigkeitsberichts.
2 Bilanziell CO2-neutral bedeutet, dass nicht vermiedene oder reduzierte CO2-Emissionen bei Mercedes-Benz durch zertifizierte Ausgleichsprojekte kompensiert werden.
CO2-Emissionen der Neuwagenflotte in China*
Mercedes-Benz Flottenverbrauch Pkw (importiert) in China (in l/100
km) – unternehmensspezifisch
2024
Pkw
8,381, 2
1 Interner Wert.
2 Wert inkl. Einberechnung von Off Cycle-Technologien.
In China werden inländisch produzierte und in das
Land importierte Pkw getrennt nach Flottenverbrauch
(Corporate Average Fuel Consumption – CAFC)
ermittelt. Für Mercedes-Benz China Ltd. (MBCL), die
selbst keine Fahrzeuge in China produziert, ist damit
der Wert der Importflotte relevant.
Auf Grundlage der Zertifizierungswerte nach WLTC,
die auf MN-Ebene (Model Name) vorliegen, wird der
Durchschnittsverbrauch anhand der importierten
Stückzahlen ermittelt. Zusätzlich kommen gesetzliche
Flexibilitäten wie Off-Cycle-Credits zur Anwendung.
Dies sind besonders effiziente Technologien, die im
Kundenbetrieb verbrauchsmindernd wirken und
zusätzlich zu den zertifizierten Verbrauchswerten
angerechnet werden können. Einige Daten liegen zum
Zeitpunkt der Veröffentlichung noch nicht final vor
und basieren daher auf Annahmen. Aus diesem Grund
sind geringfügige Abweichungen zum offiziellen Wert
der Behörden möglich.
CO2-Kompensation und Entnahme
Die Mercedes-Benz Group will die
Treibhausgasemissionen im eigenen Betrieb und in der
gesamten Wertschöpfungskette reduzieren.
Die nach erheblicher Reduktion noch nicht ver-
meidbaren Treibhausgasemissionen an den von der
Mercedes-Benz Group betriebenen Standorten 1
(Scope 1 und Scope 2) werden seit dem Jahr 2022
durch qualifizierte Klimaschutzprojekte kompensiert.
Über die eigenen Standorte hinaus soll bis zum Jahr
2039 die gesamte Mercedes-Benz Neufahrzeugflotte
über alle Wertschöpfungsstufen und den gesamten
Lebenszyklus bilanziell CO2-neutral 2 werden. Die zu
diesem Zeitpunkt nicht vermeidbaren Emissionen will
die Mercedes-Benz Group über Ausgleichsprojekte
kompensieren, die hohe Qualitätsstandards erfüllen.
Die Mercedes-Benz Group legt großen Wert auf die
Integrität und Qualität der Kompensationsprojekte. Alle
Projekte müssen den internationalen Bilanzierungs-
vorgaben sowie den Qualitätsansprüchen des Gold
Standard (hochwertiger Qualitäts- und Zertifizie-
rungsstandard - entwickelt unter der Federführung des
WWF und unter Mitwirkung des Bundesumwelt-
ministeriums) oder anderer hochwertiger Standards
entsprechen. Zusätzlich lässt die Mercedes-Benz Group
für neue Kompensationsprojekte die Projektqualität
und die Berechnungsmethodik im Vorfeld durch einen
unabhängigen Dritten prüfen, um im Sinne der Risiko-
minimierung mögliche Bilanzierungsfehler und negative
Auswirkungen, beispielsweise auf Umwelt und Gesell-
schaft in den Projektländern, frühzeitig zu erkennen.
Durch einen kontinuierlichen Austausch mit den
Projektanbietern wird die Projektumsetzung auch im
weiteren Verlauf überwacht.
Das Kompensationsportfolio der Mercedes-Benz Group
wird zudem kontinuierlich weiterentwickelt. Seit dem
Jahr 2023 wird der Fokus von konventionellen
Kompensationsprojekten, die Emissionen reduzieren,
sukzessive auf CO2-Entnahme (Carbon Removal)
verlagert. Dabei spielen sowohl technologische als
auch biologische Entnahmelösungen eine Rolle.
Der Emissionsausgleich durch CO2-Zertifikate ist
ein zusätzlicher Beitrag der Mercedes-Benz Group zum
Klimaschutz, der das Anspruchsniveau und die
Erfüllung der Reduktionsziele in keiner Weise beein-
trächtigt. Treibhausgasemissionen und entsprechende
Reduktionsziele werden unabhängig von Kompen-
sationsmaßnahmen nachverfolgt und berichtet. Es
findet keine Anrechnung der CO2-Kompensation auf die
Treibhausgasemissionen oder Zielerreichung statt.
Die erforderliche Menge der Emissionszertifikate
(Carbon Credits) wird anhand der berichteten Scope-1-
und Scope-2-Emissionen in einem Datentool ermittelt
und verifiziert. Die Löschung einer entsprechenden
Menge erfolgt in externen Registern. Detailangaben
werden anhand der Projektdaten ermittelt, in einer
internen Datenbank dokumentiert und verifiziert.
Im Berichtsjahr gelöschte CO2-Zertifikate
2024
Gesamt (in 1.000 t CO2e)
684
Anteil von CO2 -Entnahmeprojekten1 (in %)
3
Anteil von Reduktionsprojekten (in %)
97
Anerkannter Qualitätsstandard: Gold Standard (in %)
97
Anerkannter Qualitätsstandard: Puro.Earth (in %)
0,3
Anerkannter Qualitätsstandard: Verified Carbon
Standard (in %)
2,7
Anteil von Projekten innerhalb der EU (in %)
0
Anteil von CO2 -Zertifikaten, die als »entsprechende
Anpassung« gemäß Artikel 6 des Pariser
Klimaabkommens gelten (in %)
0
1 Davon 90 % aus biogenen und 10 % aus technologischen Senken.
In der Zukunft zu löschende CO2- Gutschriften1 (in 1.000 t CO2e)
Gesamtbetrag bis 2032
4.507
1 Auf Basis vertraglicher Vereinbarungen.
Interne CO2-Bepreisung
Zur Bewertung interner Entscheidungsprozesse nutzt
die Mercedes-Benz Group interne CO2-Bepreisungs-
systeme.
In der Produktentwicklung (im Fokus stehen Effizienz-
maßnahmen in Fahrzeugprojekten) berücksichtigt die
Mercedes-Benz Group je nach Region unterschiedliche
Flottenemissionsverordnungen. Wird beispielsweise in
der EU der gesetzlich festgelegte EU-Flottengrenzwert
von 95 g CO2/km überschritten, muss die Mercedes-
Benz Group Strafzahlungen an die EU in Höhe von 95 €
pro verkauftem Fahrzeug für jedes Gramm zahlen. Für
Fahrzeuge und Regionen, für welche die Flotten-
emissionsverordnungen gelten, entfallen im Jahr 2024
etwa 61 Mio. t der Treibhausgasemissionen der
Mercedes-Benz Group (Scope 1, 2 und 3) auf den
Fahrbetrieb (Tank-to-Wheel), dies entspricht ca. 47 %.
In der eigenen Produktion berücksichtigt der Konzern
bei energierelevanten Projekten (z. B. zu Werksversor-
gung, Energieerzeugung und neuen Energieverbrau-
chern) die CO2-Emissionsrechte des EU-Emissions-
handels, welcher ein zentrales klimapolitisches
Leitinstrument in Europa darstellt. Im Berichtsjahr
betrug der Preis für börsengehandelte EU-Emissions-
rechte zwischen 50 und 80 €/t CO2. Derzeit sind etwa
269 kt CO2 der von der Mercedes-Benz Group im Scope
1 und 2 verursachten CO2-Emissionen im Rahmen des
EU-Emissionshandels erfasst, dies entspricht ca. 52 %.
Neben diesen Emissionshandelspreisen werden je nach
Projekt auch CO2-Preise des deutschen
Brennstoffemissionshandels (45 € pro Tonne CO2 im
Jahr 2024) betrachtet.
1 Inkl. besorgniserregende und besonders besorgniserregende Stoffe gemäß ESRS.
Umweltverschmutzung
Interaktion wesentlicher Auswirkungen, Risiken und
Chancen mit Strategie und Geschäftsmodell
Die Mercedes-Benz Group hat ihre wesentlichen Aus-
wirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit
Umweltverschmutzung gemäß den Anforderungen
der ESRS ermittelt. Diese sind im Kapitel »Allgemeine
Informationen« unter »Ermittlung der wesentlichen
in der nachstehenden Tabelle dargestellt.
Entlang der gesamten Wertschöpfungskette können
Schadstoffemissionen in Luft, Wasser und Boden
gelangen, beispielsweise wenn primäre Rohstoffe in
der vorgelagerten Wertschöpfungskette gewonnen und
Produkte in der nachgelagerten Wertschöpfungskette
verwendet werden. Im eigenen Geschäftsbereich
können zum Beispiel Luftemissionen durch Produk-
tionsprozesse entstehen.
Die Mercedes-Benz Group hat den Anspruch, Umwelt-
beeinträchtigungen entlang der Wertschöpfungskette
zu vermeiden und einen verantwortungsvollen Umgang
mit Gefahrstoffen 1 zu gewährleisten. Auf dieser Basis
will die Mercedes-Benz Group die Schadstoffemissio-
nen in der Produktion vermindern und formuliert
Mindestanforderungen an ihre Lieferanten. Nähere
Angaben zur Struktur der Lieferkette sind im Kapitel
»Allgemeine Informationen« unter »Strategie,
Weiterhin sind alle Geschäftspartner angehalten, sich
an gesetzliche und konzernspezifische Vorgaben und
Standards zum Umweltschutz zu halten.
Informationen zur Analyse der Widerstandsfähigkeit
der »strategischen Fokusfelder« der Nachhaltigkeit des
Konzerns im Hinblick auf wesentliche Auswirkungen,
Risiken und Chancen sind in den »Allgemeinen Infor-
und Chancen« zu finden.
Umweltverschmutzung – wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen
Wirkungsrichtung
Zeithorizont
Tragweite
Wertschöpfungsstufe
Auswirkungen
Luftverschmutzung
Luftemissionen in der vorgelagerten Wertschöpfungskette sowie in der eigenen Produktion
negativ
kurzfristig
lokal, regional, global
Wasserverschmutzung
Wasseremissionen in der vorgelagerten sowie nachgelagerten Wertschöpfungskette
negativ
kurzfristig
regional, global
Bodenverschmutzung
Bodenverunreinigungen in der vorgelagerten Wertschöpfungskette
negativ
kurzfristig
lokal
Besorgniserregende und besonders besorgniserregende Stoffe
Einsatz besorgniserregender und besonders besorgniserregender Stoffe in der vorgelagerten und
nachgelagerten Wertschöpfungskette
negativ
kurzfristig
lokal, regional
Mikroplastik
Freisetzung von Mikroplastik in der vorgelagerten sowie nachgelagerten Wertschöpfungskette
negativ
kurzfristig
regional, global
WV  =  Wertschöpfungskette vorgelagert
EG  =  eigene Geschäftstätigkeit
WN  =  Wertschöpfungskette nachgelagert
=  tatsächlich
 
=  potenziell
   
=  ESRS-konformes Ziel hinterlegt
Konzepte
Umweltschutz entlang der Wertschöpfungskette
Die Mercedes-Benz Group strebt an, entlang der
gesamten Wertschöpfungskette Schadstoffemissionen
zu reduzieren oder ganz zu vermeiden, das Einbringen
von Mikroplastik in die Umwelt zu vermindern sowie
einen verantwortungsvollen Umgang mit Gefahrstoffen
zu gewährleisten.
In der vorgelagerten Wertschöpfungskette decken die
Vertragsbedingungen im Lieferantenmanagement der
Mercedes-Benz Group auch die Aspekte Schadstoff-
emissionen (wie z. B. in Luft, Wasser und Boden) und
Gefahrstoffe ab. Das Monitoring und die Verantwort-
lichkeiten für übergeordnete Konzepte in der
Lieferkette und Produktion beziehen sich auch auf die
Reduktion von Umweltverschmutzung. Gemeinsam mit
dem übergreifenden Lieferantenmanagement werden
Aspekte des Umweltschutzes im Kapitel »Klimaschutz
»Konzepte« beschrieben.
In ihrem eigenen Geschäftsbereich führt die
Mercedes-Benz Group an ihren Standorten regelmäßige
Schulungen zum Umweltschutz durch. Wichtige
Themen sind u. a. Immissions- und Gewässerschutz,
Abwasserbehandlung, Notfallmanagement bei
umweltrelevanten Betriebsstörungen oder
umweltschutzgerechte Planung von Anlagen und
Arbeitsstätten.
Die Mercedes-Benz Group bestimmt die Inhalte, die
Häufigkeit und den Teilnehmerkreis der unterschied-
lichen, teilweise verpflichtenden Umweltschulungen
abhängig von den Aufgaben und der Funktion der
Beschäftigten im Konzern, den Standortbegebenheiten
und den aktuellen rechtlichen Anforderungen.
Die Mercedes-Benz Group ergreift verschiedene
technische und organisatorische Maßnahmen, um
Umweltverschmutzung an ihren Standorten zu
vermeiden. Dazu implementiert der Konzern zertifi-
zierte Umweltmanagementsysteme und verankert
interne Richtlinien und Standards sowie interne
Kontroll-, Wartungs- und Überwachungsmaßnahmen.
Bei wiederkehrenden internen Umwelt-Risikobeur-
teilungen an den Produktionsstandorten trifft die
Mercedes-Benz Group weitreichende Kontroll- und
Schutzmaßnahmen.
Reduktion von Luftemissionen in der Produktion
An den Produktionsstandorten der Mercedes-Benz
Group entstehen Luftemissionen. Diese Emissionen zu
verringern, ist eine kontinuierliche Aufgabe und
Herausforderung für die Werks- und Anlagenplanungen
sowie für den täglichen Betrieb.
Je nach Schadstoff sind die Grenzwerte und Anforde-
rungen für Emissionen gesetzlich geregelt. Diese
Grenzwerte gelten als Maßstab für die
Produktionswerke und die Produktentwicklung der
Mercedes-Benz Group.
Von besonderer Bedeutung für die Automobilproduk-
tion sind die sogenannten flüchtigen organischen
Verbindungen (Volatile Organic Compounds – VOC), die
beispielsweise bei der Fahrzeuglackierung freigesetzt
werden. Die Mercedes-Benz Group hat eine standar-
disierte Methode zur VOC-Datenerfassung entwickelt,
die eine nahezu einheitliche Erhebung an allen
Mercedes-Benz Produktionsstandorten ermöglicht und
die Fortschrittsmessung bei der Reduktion von VOC
erleichtert.
Die Verantwortlichkeiten innerhalb des Konzerns für
Luftemissionen in der Produktion sowie das Monitoring
sind im Kapitel »Klimaschutz in den eigenen
Geschäftstätigkeiten« unter »Konzepte« beschrieben.
Verringerung von Partikelemissionen und
Mikroplastik im Fahrbetrieb
Im Berichtsjahr ist die neue EU-Abgasnorm Euro 7
(EU7) in Kraft getreten, welche erstmalig Grenzwerte
für Partikelemissionen von Bremsenabrieb festlegt. Die
Einführung dieser Grenzwerte soll den beim Bremsen
entstehenden Feinstaub reduzieren. Die EU hat sich
zusätzlich durch EU7 verpflichtet, einen Grenzwert
für Reifenabrieb festzulegen, der dazu beitragen soll,
dass der Eintrag von Mikroplastik in die Umwelt
reduziert wird. Um die zukünftigen Grenzwerte einzu-
halten, entwickelt der Konzern seine Technologien
hierzu stetig weiter.
Maßnahmen
Umweltschutz in der Lieferkette
Ein wichtiges Instrument für die Transformation der
Lieferkette sind die konzernweiten Responsible
Sourcing Standards (RSS). Das Thema Umweltschutz
sowie gefahrstoffbezogene Aspekte sind darin ver-
ankert und müssen von den Partnern an deren Liefer-
ketten weitergegeben werden. Weitere themen-
übergreifende Informationen zu den RSS und zum
Schutz von Wasserressourcen sind im Kapitel
kette« unter »Konzepte« sowie »Wasser- und
Meeresressourcen« unter »Maßnahmen« dargestellt.
Die Mercedes-Benz Group erwartet von ihren
Lieferanten, dass diese ihren Einsatz von Chemikalien
und Gefahrstoffen so gering wie möglich halten und in
den Produktionsprozessen den Anfall von gefährlichen
Abfällen so weit wie möglich verringern. Kritische
Gefahrstoffe sollen durch weniger kritische Ersatzstoffe
substituiert werden. Die Lieferanten sind angehalten,
die Anforderungen auch in Bezug auf ihre eigene
Lieferkette zu verankern.
Entsprechend den RSS müssen Lieferanten alle
Chemikalien und Gefahrstoffe, die gelagert oder
verarbeitet werden bzw. in der Produktion entstehen,
identifizieren und kennzeichnen. Von den Stoffen
ausgehende Gefahren wie Luft- und Bodenverunreini-
gung, Gewässerverschmutzung sowie sonstige
schädliche Auswirkungen müssen die Lieferanten
vermeiden, soweit es technisch möglich ist.
Reduktion von Luftemissionen in der Produktion
Um die VOC-Emissionen an den konzerneigenen
Produktionsstandorten weiter zu reduzieren, moder-
nisiert und optimiert die Mercedes-Benz Group alte
Lackieranlagen.
Im ungarischen Werk Kecskemét startete die
Mercedes-Benz Group einen Betriebsversuch mit einer
neuen Abluftreinigungstechnologie, um die VOC-
Emissionen in der Klarlacklinie zu verringern. Das
eingesetzte Verfahren ermöglicht den VOC-Abbau bei
Raumtemperatur und das Ziel ist es, dies deutlich
energieärmer als vergleichbare thermische Verfahren
zu erreichen.
Verringerung von Partikelemissionen im Fahrbetrieb
Die Mercedes-Benz Group untersucht die Ist-Werte der
Feinstaubmengen, die im Fahrbetrieb durch den Abrieb
der Radbremsen entstehen. Sie analysiert die Wirkung
möglicher technischer Maßnahmen, um den Bremsen-
abrieb der eigenen Fahrzeuge zu reduzieren.
Bei Hybrid- bzw. vollelektrischen Fahrzeugen können
die Bremsstaub-Emissionen bereits zunehmend
reduziert werden, da in diesen Fahrzeugen ein erheb-
licher Anteil der Verzögerungen durch die Energie-
rückgewinnung (Rekuperation) erfolgt.
Darüber hinaus untersucht die Mercedes-Benz Group
gemeinsam mit Reifenherstellern und wissenschaft-
lichen Instituten die Ursachen für die Entstehung von
Reifenabrieb in Abhängigkeit von Reifeneigenschaften,
Fahrbahnbeschaffenheiten und Fahrverhalten. Mithilfe
dieser Untersuchungen entwickelt der Konzern seine
Technologien stetig weiter, um die sich derzeit in
der Ausarbeitung befindlichen Grenzwerte in Zukunft
einzuhalten.
Kennzahlen
Luftemissionen
Die Mercedes-Benz Group evaluiert und bewertet
regelmäßig die von den Standorten erhobenen Luft-
emissionen. Der Konzern erfasst seine Luftemissionen
weltweit über ein internes Datenmanagementsystem.
Die Datenermittlung der Kennzahlen erfolgt auf
Standortebene und auf Basis einer konzernweit vor-
gegebenen Methodik.
Eine wesentliche Kennzahl für Luftemissionen an den
Produktionsstandorten sind VOC (Volatile Organic
Compounds). Zu deren Erhebung stehen den Stand-
orten zwei konzernweit vorgegebene Methoden
(direkte und indirekte Erhebung von VOC-Emissionen)
zur Verfügung. Bei der direkten Methode werden die
emittierten VOC-Mengen im Rahmen einer summa-
rischen Betrachtung erfasst. Die indirekte Methode
beschreibt hingegen die Erfassung aller am Standort
eingebrachten lösemittelhaltigen Materialien. Alle
Lösemittelmengen, die nicht emittiert (bspw. verbrannt,
entsorgt oder zurückgewonnen etc.) werden, werden
entsprechend von der eingebrachten Lösemittelmenge
abgezogen. Die Auswahl der geeigneten Methode zur
Berechnung der VOC-Emissionen hängt von den
jeweiligen Rahmenbedingungen am Standort ab.
Weitere Kennzahlen für Luftemissionen (z. B. NOX, SO2,
Staub) ermittelt der Konzern als Jahresfracht in
Abhängigkeit von den gesetzlichen Messverpflich-
tungen, basierend auf standortspezifischen Messungen
der Konzentration und des Volumenstroms. Sofern
Jahresdaten für einzelne Parameter zum Zeitpunkt der
Erhebung noch nicht verfügbar sind, erfolgt eine
Hochrechnung auf Basis der Vorjahresdaten. Für den
Parameter Zink kommen zudem Expertenschätzungen
zur Anwendung.
Luftemissionen (in t)
2024
Lösemittel – VOC
3.296
Stickoxide – NOx
207
Zink – Zn
2
Wasser- und Meeresressourcen
Interaktion wesentlicher Auswirkungen, Risiken und
Chancen mit Strategie und Geschäftsmodell
Die Mercedes-Benz Group hat ihre wesentlichen Aus-
wirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit
Wasser- und Meeresressourcen gemäß den Anforde-
rungen der ESRS ermittelt. Diese sind im Kapitel
»Allgemeine Informationen« unter »Ermittlung der
beschrieben und in der nachstehenden Tabelle
dargestellt.
Wasser ist eine unverzichtbare Ressource für Umwelt
und Gesellschaft. Deshalb bleibt es essenziell,
Wasserressourcen als Grundlage für Gesundheit,
Ökosysteme und Wirtschaft zu sichern und
Verschmutzung zu vermeiden.
Die Mercedes-Benz Group ist sich ihrer Verantwortung
bewusst und hat das Thema Wasserverbrauch als ein
wichtiges Element im Fokusfeld »Ressourcennutzung
und Kreislaufwirtschaft« verankert. Ergänzende
Informationen sind im Kapitel »Allgemeine Informa-
Wertschöpfungskette« zu finden. Der Konzern hat die
Ambition, Wasserressourcen durch effiziente Nutzung
zu schonen und Wasserverschmutzung durch
umfassende Prävention zu vermeiden. Innovative
Lösungen wie Abwasseraufbereitung und Wasser-
recycling sind dabei ein Teil der Strategie. Lieferanten
sind vertraglich verpflichtet, Mindestanforderungen
an Wasserschutz und -qualität sowie den Umgang mit
Wasserressourcen zu erfüllen.
Informationen zur Analyse der Widerstandsfähigkeit
der »strategischen Fokusfelder« der Nachhaltigkeit des
Konzerns im Hinblick auf wesentliche Auswirkungen,
Risiken und Chancen sind in den »Allgemeinen
Informationen« unter »Wesentliche Auswirkungen,
Risiken und Chancen« zu finden.
Wasser- und Meeresressourcen – wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen
Wirkungsrichtung
Zeithorizont
Tragweite
Wertschöpfungsstufe
Auswirkungen
Wasserentnahme und -verbrauch
Geringere Wasserverfügbarkeit entlang der Wertschöpfungskette
negativ
kurzfristig
regional
Ableitung von Abwasser
Beeinträchtigung der Wasserqualität in der vorgelagerten sowie nachgelagerten Wertschöpfungskette
negativ
kurzfristig
lokal, regional
WV  =  Wertschöpfungskette vorgelagert
EG  =  eigene Geschäftstätigkeit
WN  =  Wertschöpfungskette nachgelagert
=  tatsächlich
 
=  potenziell
   
=  ESRS-konformes Ziel hinterlegt
1 Im Jahr 2023 betrug der Wasserverbrauch von Mercedes-Benz Cars 4,03 m3/Fahrzeug.
2 Hierbei handelt es sich um ein freiwilliges gesetztes Ziel der Mercedes-Benz Group, welches für alle eigenen Produktionsstandorte des Konzerns gilt.
3 Überarbeitung des Zielsystems, Anpassung des Basisjahrs von 2013/2014 auf 2023, Anspannungsgrad beibehalten/erhöht.
4   Status im Berichtsjahr: im Plan.
5 Im Jahr 2023 betrug der Wasserverbrauch von Mercedes-Benz Vans 3,32 m3/Fahrzeug.
Konzepte
Die Mercedes-Benz Group verfolgt die Ambition, den
Wasserverbrauch an ihren Standorten zu verringern, zu
einer nachhaltigeren Wasserbewirtschaftung entlang
der Wertschöpfungskette beizutragen und den Wasser-
bezug, insbesondere in Gebieten mit hohem Wasser-
stress, weiter zu reduzieren. Die übergreifende Strate-
modell« in diesem Kapitel beschrieben.
Vorgelagerte Wertschöpfungskette
Die Vertragsbedingungen im Lieferantenmanagement
der Mercedes-Benz Group decken auch die Aspekte
Wasserschutz und -qualität ab. Lieferanten sind gemäß
den Responsible Sourcing Standards (RSS) verpflichtet,
diese Anforderungen entsprechend einzuhalten und an
die weitere Lieferkette zu kommunizieren.
Weiterführende Informationen bezüglich der Anforde-
rungen an die Lieferanten, der Verantwortlichkeiten
innerhalb des Konzerns für die Implementierung dieser
Vorgaben und der Überwachung dieser Prozesse
Wertschöpfungskette« unter »Konzepte« beschrieben.
Wasserverbrauch an den eigenen Standorten
Die Mercedes-Benz Group will den Wasserverbrauch an
ihren Standorten reduzieren – beispielsweise durch
die Kreislaufführung, also die mehrmalige Aufbereitung
und Nutzung von Wasser für Produktionszwecke. Des
Weiteren hat sie sich vorgenommen, in den Produk-
tionswerken für die Hauptproduktionsprozesse kein
Trinkwasser mehr zu verwenden. Falls innerhalb
der standortspezifischen Gegebenheiten möglich, soll
Niederschlags- und Oberflächenwasser eingesetzt
werden. Die Verantwortlichkeiten innerhalb des Kon-
zerns für die Implementierung einer nachhaltigen
Wassernutzung in der Produktion sowie das Monitoring
der Konzepte sind im Kapitel »Klimaschutz in den
eigenen Geschäftstätigkeiten« unter »Konzepte«
beschrieben.
Ziele
Die Mercedes-Benz Group kontrolliert mithilfe interner
Prozesse den Fortschritt und die Wirksamkeit ihrer
Konzepte und Maßnahmen im Zusammenhang mit
Wasser. Zudem erhebt der Konzern die im Folgenden
beschriebenen Kennzahlen. Die berichteten Kennzahlen
nutzt der Konzern zur internen Wirkungsmessung der
beschriebenen Konzepte. Um ihren Managementansatz
und ihre gesetzten Ziele zu prüfen und gegebenenfalls
anzupassen, setzt die Mercedes-Benz Group auf
Dialoge mit externen Stakeholdern und nutzt die dabei
gewonnenen Ergebnisse. Detaillierte Angaben zu
diesen Dialogen sind im Kapitel »Klimawandel« unter
»Konzepte« zu finden.
Mercedes-Benz Cars hat sich das Ziel gesetzt, bis
zum Jahr 2030 den Wasserverbrauch pro Fahrzeug
um 50 % gegenüber dem Jahr 2023 1 zu
reduzieren 2, 3, 4.
Mercedes-Benz Vans hat sich das Ziel gesetzt,
bis zum Jahr 2030 den Wasserverbrauch pro
Fahrzeug um 19 % gegenüber dem Jahr 2023 5
zu reduzieren2, 3, 4.
Maßnahmen
Vorgelagerte Wertschöpfungskette
Die Nachhaltigkeitsanforderungen gegenüber Lieferan-
ten sind in den Responsible Sourcing Standards (RSS)
verankert. Grundlegende Informationen zu diesen Ver-
tragsbedingungen sind im Kapitel »Klimaschutz in der
kette« unter »Konzepte« zu finden. Lieferanten der
Mercedes-Benz Group müssen demnach unter
anderem die Umweltverträglichkeit von Wasserein-
leitung und Bodenbeeinträchtigung prüfen und
geeignete Präventionsmaßnahmen treffen. So wirkt der
Konzern einer Kontamination von Oberflächen- oder
Grundwasser in der Produktbeschaffung und -
herstellung entgegen.
Des Weiteren erwartet die Mercedes-Benz Group von
ihren Lieferanten in Regionen, die von Wasserknapp-
heit betroffen sind, dass diese den bestehenden
Wasserstress bzw. das Wasserrisiko nicht weiter ver-
stärken und den Zugang zu sauberem und ausreichen-
dem Wasser für die Bevölkerung nicht gefährden.
Für die Batteriebeschaffung setzt die Mercedes-Benz
Group bei neuen Lieferanten voraus, dass diese Kobalt,
Lithium, Nickel, natürliches Grafit und Mangan lang-
fristig ausschließlich aus Minen beziehen, die durch die
Initiative for Responsible Mining Assurance (IRMA)
auditiert sind. Die Kriterien der IRMA umfassen auch
Anforderungen an den Wasserverbrauch. Nutzt der
Lieferant Wasser in der Mineralverarbeitung, muss
dieser damit zusammenhängende Herausforderungen
und Chancen auf lokaler und nationaler Ebene
identifizieren sowie negative Auswirkungen auf die
Ressource Wasser durch geeignete Maßnahmen
mitigieren.
Mit der »Responsible Lithium Partnership« setzt sich
die Mercedes-Benz Group für einen verantwortungs-
vollen Umgang mit einer der weltweit größten Lithium-
reserven in der chilenischen Salar de Atacama ein.
Mit dem gemeinsamen Aktionsplan haben sich die
Teilnehmenden der Partnerschaft darauf geeinigt, die
Wasserressourcen des Einzugsgebiets zu schützen
und nachhaltiger zu bewirtschaften.
Wasserfußabdruck-Analyse
Um die Bedeutung von Wasser als Ressource über
den Lebenszyklus eines Mercedes-Benz Fahrzeugs zu
bewerten, hat die Mercedes-Benz Group den Wasser-
fußabdruck ausgewählter Modellfahrzeuge mit einem
externen Partner analysiert. Dazu untersuchte der
Konzern die Lifecycle-Phasen eines Fahrzeugmodells
und die kritischen Produktionsprozessschritte in der
Lieferkette. Im Fokus standen Materialien wie Lithium,
Aluminium und Kupfer, die in der Herstellung einen
hohen Wasserbedarf aufweisen. Hierbei wurden
verschiedene Reduktionsszenarien identifiziert. Der
Konzern bewertet derzeit die Ergebnisse der Wasser-
fußabdruck-Analyse, um konkrete Maßnahmen
abzuleiten.
Geschlossene Wasser- und Kühlkreisläufe in
der Produktion
Für die Kühlung in der Produktion hat die Mercedes-
Benz Group begonnen, offene Rückkühltürme durch
geschlossene und hybride Kühlsysteme zu ersetzen.
Das Abwasser aufzubereiten und wiederzuverwenden
stellt für die Mercedes-Benz Group einen großen
Stellhebel dar, den Wasserverbrauch zu reduzieren.
Deshalb führt sie Wasser im Kreislauf, um ihren
Wasserbedarf und damit die Entnahme von Wasser zu
verringern.
Der Konzern startete im Juni 2023 zusammen mit der
kommunalen Kläranlage ein Pilotprojekt im Abwasser-
recycling am Standort Sindelfingen (Deutschland),
um das genutzte Trink- und Brunnenwasser in der
Produktion durch aufbereitetes kommunales Abwasser
zu ersetzen. Im Berichtsjahr konnte der Standort
dadurch 165.000 m³ Trink- und Brunnenwasser ein-
sparen. Ein weiterer Pilotversuch im Werk Mettingen
(Deutschland) bestätigte, dass der nahezu geschlos-
sene Kreislauf erhebliche Mengen an Wasser einspart.
Ab dem Jahr 2028 soll das gesamte Produktions-
und Sanitärabwasser an dem Standort mittels einer
Abwasserrecyclinganlage aufbereitet und in das
bestehende Industriewassernetz eingespeist werden.
Die gleiche Maßnahme wird aktuell für die Werke
Untertürkheim und Bremen (Deutschland) geprüft.
Wasserrisikobetrachtung
Weltweit bewertet die Mercedes-Benz Group alle
Standorte hinsichtlich ihrer Lage in Wasserstress- und
Wasserrisikogebieten. Dazu zieht der Konzern den
»Water Risk Filter« des World Wide Fund For Nature
(WWF) und das Bewertungstool »Aqueduct Water Risk
Atlas« des World Resources Institute (WRI) hinzu. Die
durch die Analysen identifizierten Wasserrisiken sind
an den Standorten bekannt, und es wurden umfang-
reiche Abwasserrecyclingmaßnahmen implementiert,
beispielsweise zur Grünflächenbewässerung. Darüber
hinaus gibt es an allen Standorten Maßnahmen zur
Abwasseraufbereitung und -einleitung, zum Wasser-
recycling, zur Vermeidung der Verunreinigung des
Grundwassers und des Niederschlagswassers sowie
zum Hochwasserschutz.
1 Wasserrückführung beinhaltet auch Grünflächenbewässerung.
Kennzahlen
Wasserverbrauch
Gemäß den Anforderungen der CSRD und den
zugehörigen ESRS berechnet der Konzern den
Gesamtwasserverbrauch aus der Wasserentnahme
abzüglich der Wasserrückführung 1.
Zusätzlich verfolgt die Mercedes-Benz Group ent-
sprechend ihrer Zielsetzung eine eigene Ermittlungs-
methode, die der oben genannten Ermittlung folgt
(Wasserverbrauch = Wasserentnahme - Wasserrück-
führung). Diese bezieht sich auf von der Mercedes-
Benz Group verbrauchte Wasserarten hoher Qualität,
wie z. B. Trinkwasser, Oberflächenwasser, Brunnen-
wasser oder Niederschlagswasser. Dieser Ansatz
erlaubt es nicht, Wasserarten geringer Qualität (wie
z. B. Abwasser) vom Wasserverbrauch in Abzug zu
bringen.
In beiden Fällen evaluiert und bewertet die Mercedes-
Benz Group regelmäßig die wesentlichen Entnahme-
quellen, Rückführungswege und Verbräuche von
Wasser. Die gesamten Wasserdaten erfasst die
Mercedes-Benz Group weltweit über ein Datentool und
ermittelt darüber ihren Wasserverbrauch. Es wird in
konsolidierter Form über die Ergebnisse berichtet. Die
Datenbasis dafür bilden Abrechnungen der Lieferanten.
Sofern keine Abrechnungen vorliegen, werden eigene
Messungen herangezogen. Die vollständige Identifika-
tion und Dokumentation der dafür relevanten
Wassermessstellen erfolgen durch die Standorte. Im
Einzelfall kommen von den Wasserdatenverantwort-
lichen der Standorte Expertenschätzungen auf Basis
von Erfahrungswerten aus Vorjahren beziehungsweise
Hochrechnungen mit Bezug zu aktuellen Wasserzähler-
daten sowie Stückzahlentwicklungen zur Anwendung,
sofern Rechnungen oder Messungen nicht oder nicht
rechtzeitig zum Jahresende vorliegen.
Um den Wasserverbrauch in Wasserrisikogebieten,
einschließlich Gebieten mit hohem Wasserstress, zu
ermitteln, analysiert die Mercedes-Benz Group weltweit
alle Standorte hinsichtlich des Gesamtwasserrisikos
(»Overall Water Risk«) und Basis-Wasserstresses
(»Baseline Water Stress«) mit dem »Aqueduct Water
Risk Atlas« des World Resources Institute (WRI).
Gemäß dem »Aqueduct Water Risk Atlas« bewertet das
Gesamtwasserrisiko alle wasserbezogenen Risiken,
indem alle ausgewählten Indikatoren aus den Katego-
rien »Physische Menge«, »Qualität« sowie »Regulie-
rungs- und Reputationsrisiko« aggregiert werden. Der
Basis-Wasserstress spiegelt das Verhältnis der
gesamten Wasserentnahme zu den verfügbaren
erneuerbaren Oberflächen- und Grundwasservorräten
wider. Die Wasserentnahme umfasst häusliche,
industrielle, Bewässerungs- und Viehzuchtzwecke.
Höhere Werte deuten auf mehr Wettbewerb zwischen
den Benutzern hin.
Wasserverbrauch im eigenen Betrieb (in 1.000 m3)
– Ermittlung nach ESRS
2024
Wasserverbrauch
2.0911
Wasserverbrauch in Wasserrisikogebieten2
994
Recyceltes und wiederverwendetes Wasser
1463
Gespeichertes Wasser
04
1 Die für die Berechnung des Wasserverbrauchs notwendigen Daten basieren zu mehr
als 90 % auf Rechnungs- und Messwerten. Für den Rest werden Extrapolationen und
bestmögliche Schätzungen herangezogen.
2 Einschließlich Gebieten mit hohem Wasserstress.
3 Mehr als 95 % basieren auf Messwerten.
4 Eine Wasserspeicherung gemäß ESRS findet an Mercedes-Benz Standorten nicht
statt.
Wasserverbrauch pro Nettoumsatz1 (in m³/Mio. €)
– Ermittlung nach ESRS
2024
Wasserverbrauch pro Nettoumsatz
14,4
1 Der Nettoumsatz bezieht sich auf die Umsatzerlöse in der Konzern-Gewinn-und-
Verlustrechnung.
Weitere Angaben zum Wasserverbrauch (in 1.000 m3)
– unternehmensspezifisch
2024
Mercedes-Benz Ermittlungsmethode
Wasserverbrauch im eigenen Betrieb
7.471
davon in der Produktion
6.238
Wasserverbrauch in der Produktion pro Fahrzeug (in m³/Fahrzeug)
– unternehmensspezifisch
2024
Mercedes-Benz Ermittlungsmethode
Mercedes-Benz Cars
3,79
Mercedes-Benz Vans
3,56
Biologische Vielfalt und Ökosysteme
Interaktion wesentlicher Auswirkungen, Risiken und
Chancen mit Strategie und Geschäftsmodell
Die Mercedes-Benz Group hat ihre wesentlichen
Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang
mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen gemäß
den Anforderungen der ESRS ermittelt. Diese sind im
Kapitel »Allgemeine Informationen« unter »Besonder-
beschrieben und in der nachstehenden Tabelle dar-
gestellt.
Die biologische Vielfalt und die Leistungen der
Ökosysteme sind eine unverzichtbare Grundlage für
Gesellschaft und Umwelt. Deshalb gilt es umso mehr,
natürliche Lebensräume zu schützen. Wirtschaftliche
Aktivitäten entlang der Wertschöpfungskette können
darauf Einfluss ausüben.
Die Mercedes-Benz Group ist sich als Akteurin in der
Automobilindustrie ihrer Rolle zum Schutz der
natürlichen Ressourcen, der biologischen Vielfalt und
Ökosysteme bewusst. Über die Handlungsfelder der
nachhaltigen Geschäftsstrategie Ressourcenschonung
und Kreislaufwirtschaft steuert die Mercedes-Benz
Group konzernweit den verantwortungsvollen Umgang
mit Ressourcen. Nähere Informationen sind im Kapitel
»Allgemeine Informationen« unter »Strategie,
Durch den bewussten Umgang mit natürlichen
Ressourcen sollen Auswirkungen, die im Hinblick auf
die Biodiversität entlang der Wertschöpfungskette
auftreten können, z. B. Landnutzungsänderungen sowie
die Ausbreitung invasiver Arten, vermindert werden.
Für die eigenen Geschäftsaktivitäten betrachtet die
Mercedes-Benz Group die Nähe ihrer Standorte zu
biodiversitätssensiblen Gebieten. Dies findet bereits
entsprechend Berücksichtigung bei der Standort-
auswahl sowie Standortplanung. Ebenso bezieht der
Konzern bei Bauvorhaben biodiversitätsrelevante
Aspekte ein und prüft die Notwendigkeit einer
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) bzw. führt ein
Environmental Impact Assessment (EIA) durch. Diese
Bewertungen umfassen bei Notwendigkeit auch
Konsultationen mit betroffenen Gemeinschaften, um
sicherzustellen, dass ihre Anliegen und Perspektiven
berücksichtigt werden. Darüber hinaus werden
biodiversitätssensible Gebiete auch in den internen
Due-Diligence-Prozessen berücksichtigt, um sicher-
zustellen, dass Auswirkungen auf die Biodiversität
frühzeitig erkannt und adressiert werden.
Lieferanten sind vertraglich verpflichtet, Mindest-
anforderungen in Bezug auf Biodiversität und ent-
waldungsfreie Lieferketten zu erfüllen. Detailliertere
Informationen zur Struktur der Lieferkette sind im
Kapitel »Klimaschutz« zu finden.
Informationen zur Analyse der Widerstandsfähigkeit
strategischer Schwerpunktthemen der Nachhaltigkeit
des Konzerns im Hinblick auf wesentliche
Auswirkungen, Risiken und Chancen sind in den
»Allgemeinen Informationen« unter »Wesentliche
Biologische Vielfalt und Ökosysteme – wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen
Wirkungsrichtung
Zeithorizont
Tragweite
Wertschöpfungsstufe
Beitrag zu den unmittelbaren Einflussfaktoren auf den Verlust an biologischer Vielfalt
Auswirkungen
Beeinträchtigung biologischer Vielfalt durch CO2-Emissionen und Umweltverschmutzung entlang der
Wertschöpfungskette
negativ
kurzfristig
lokal, regional, global
Beeinträchtigung biologischer Vielfalt durch veränderte Land- und Gewässernutzung in der vorgelagerten
Wertschöpfungskette
negativ
kurzfristig
regional
Beeinträchtigung biologischer Vielfalt in der vorgelagerten Wertschöpfungskette
negativ
kurzfristig
regional
Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten in der vorgelagerten Wertschöpfungskette und Nutzungsphase der
Fahrzeuge
negativ
kurzfristig
regional
WV  =  Wertschöpfungskette vorgelagert
EG  =  eigene Geschäftstätigkeit
WN  =  Wertschöpfungskette nachgelagert
=  tatsächlich
 
=  potenziell
   
=  ESRS-konformes Ziel hinterlegt
Berücksichtigung von biologischer Vielfalt und
Ökosystemen in Strategie und Geschäftsmodell
Die Mercedes-Benz Group hat zusätzlich zur Wesent-
lichkeitsanalyse die Resilienz ihrer Strategie und ihres
Geschäftsmodells separat in Bezug auf biologische
Vielfalt und Ökosysteme ermittelt. Ausführliche Infor-
mationen zum Umfang, den wichtigsten Annahmen
und der Einbeziehung von Interessenträgern bei der
Wesentlichkeitsanalyse sind im Kapitel »Allgemeine
Informationen« unter »Wesentliche Auswirkungen,
Risiken und Chancen« und im Abschnitt
Chancen« dieses Kapitels beschrieben.
In der Resilienzanalyse hat die Mercedes-Benz Group
auf Basis der Szenarioanalyse ihre Fähigkeit bewertet,
auf externe Einflüsse und Krisen im Zusammenhang mit
Biodiversitätsrisiken in der vorgelagerten Wertschöp-
fungskette und der eigenen Geschäftstätigkeit zu
reagieren und sich an diese anpassen zu können. Dies
umfasst die Fähigkeit, mit dem Verlust der biologischen
Vielfalt verbundene Risiken zu managen, einschließlich
der Fähigkeit, auf Übergangsrisiken, physische sowie
systemische Risiken zu reagieren und sich anzupassen.
Im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse wurden
Übergangsrisiken, physische sowie systemische Risiken
untersucht, wobei für Biodiversität und Ökosysteme
keine wesentlichen Risiken identifiziert wurden. Für die
Szenarioanalyse wurden relevante Risiken ausgewählt.
Da nur Übergangsrisiken als relevant identifiziert
wurden, wurden diese in der Szenarioanalyse
ausgewählt und diskutiert.
Dabei analysierte die Mercedes-Benz Group den Status
quo und berücksichtigte alle bereits vorhandenen Maß-
nahmen zur Risikominderung oder -anpassung. Auf-
bauend auf der Resilienzanalyse wurden Stakeholder
für jedes Risiko kartiert. Dies gibt einen Überblick über
mögliche Stakeholder, die in Engagementprogrammen
konsultiert werden können. Die Resilienzanalyse hat
ergeben, dass die Mercedes-Benz Group über Fähig-
keiten verfügt, ihre Strategie und ihr Geschäftsmodell
an die identifizierten Herausforderungen in Bezug
auf biologische Vielfalt und Ökosysteme anzupassen.
Konzepte
Der Erhalt der biologischen Vielfalt spielt für die
Mercedes-Benz Group eine wichtige Rolle. Neben
direkten Auswirkungen auf die biologische Vielfalt
entlang der Wertschöpfungskette können auch
indirekte Auswirkungen die biologische Vielfalt und
Ökosysteme durch zum Beispiel Luftemissionen sowie
Gewässer- und Ressourcennutzung beeinflussen.
Die Mercedes-Benz Group verfolgt deshalb die
Ambition, die Biodiversität und die Ökosysteme zu
schützen und zu fördern. Der Konzern hat dazu
Konzepte und Maßnahmen entwickelt, um mit diesen
Auswirkungen umzugehen, die in den Kapiteln
Kreislaufwirtschaft« beschrieben sind. Die Konzepte
und Maßnahmen mitigieren und minimieren die
direkten und indirekten Auswirkungen der Mercedes-
Benz Group entlang der Wertschöpfungskette. Damit
können auch mögliche soziale Folgen, die mit den
Auswirkungen in Verbindung stehen, adressiert werden.
Die Mercedes-Benz Group folgt der Abhilfemaß-
nahmenhierarchie, indem der Konzern Auswirkungen
auf die Umwelt, wo möglich, reduziert oder vermeidet
und, wo notwendig, kompensiert.
Der Konzern bekennt sich zu den drei grundlegenden
Zielen des internationalen Übereinkommens über
die biologische Vielfalt (Convention on Biological
Diversity – CBD) sowie zum Kunming-Montreal-
Biodiversitätsrahmen: Erhalt der biologischen Vielfalt,
nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt und eine
gerechte Aufteilung der Vorteile, die aus der Nutzung
der genetischen Ressourcen entstehen.
Des Weiteren fordert die Mercedes-Benz Group ihre
Partner über die RSS auf, den zusätzlich erforderlichen
Flächenverbrauch und Versiegelungsgrad zu minimie-
ren bzw. Sorgfaltsmaßnahmen zu ergreifen, um den
langfristigen Schutz dieser natürlichen Ökosysteme zu
unterstützen.
Lieferantenmanagement und Schutz vor
illegaler Entwaldung
Die Vertragsbedingungen für Lieferanten der
Mercedes-Benz Group stellen auch Anforderungen an
den Schutz der biologischen Vielfalt. Die Responsible
Sourcing Standards (RSS) erwarten unter anderem,
dass die Lieferanten Umweltschäden vermeiden und
Sorgfaltsmaßnahmen zum Schutz der Biodiversität
ergreifen. Dies beinhaltet unter anderem, dass Liefe-
ranten geeignete Sorgfaltsmaßnahmen ergreifen, um
den langfristigen Schutz natürlicher Ökosysteme zu
unterstützen, einschließlich des Schutzes von Natur-
und Kulturwerten, sofern Risiken für die Umwandlung
natürlicher Wälder oder anderer natürlicher Öko-
systeme bestehen. Darüber hinaus verpflichtet der
Konzern seine Lieferanten dazu, ein Umweltmanage-
mentsystem gemäß der ISO 14001 oder EMAS ein-
zurichten, durch das biodiversitätsrelevante Aktivitäten
identifiziert und kontrolliert werden sollen. So
wird die Transparenz in der Lieferkette erhöht, was die
Rückverfolgbarkeit von Materialien verbessert.
Die Mercedes-Benz Group fordert von ihren Lieferan-
ten, dass diese durch ihre eigene Geschäftstätigkeit
nicht zu illegaler Entwaldung beitragen oder von
solcher profitieren. Darüber hinaus verpflichtet sie ihre
Lieferanten vertraglich, Sorgfaltsmaßnahmen zu
ergreifen, um auch den Schutz natürlicher Wälder in
der Lieferkette zu unterstützen.
Detaillierte Informationen bezüglich der Anforderungen
an die Lieferanten, der Verantwortlichkeiten innerhalb
des Konzerns für die Implementierung dieser Vorgaben
und der Überwachung dieser Prozesse sind im Kapitel
Wertschöpfungskette« unter »Konzepte« zu finden.
Vermeidung der Ausbreitung invasiver Arten
Durch den globalen Austausch von Waren können
unbeabsichtigt auch Pflanzen und Tiere über weite
Strecken in Gebiete gebracht werden, in denen
sie nicht heimisch sind. Diese invasiven oder gebiets-
fremden Arten können negative Auswirkungen auf
die biologische Vielfalt haben.
Die Mercedes-Benz Group treibt ihre Local-for-Local-
Strategie voran, um ihre Lieferkette resilienter zu
machen und die Transportwege zu reduzieren. Dieser
Ansatz kann auch die Ausbreitung invasiver oder
gebietsfremder Arten verhindern.
Förderung der biologischen Vielfalt an den
Produktionsstandorten
Die Mercedes-Benz Group hat die Ambition, an allen
Standorten umweltbewusst zu handeln und ihre
betrieblichen Umweltleistungen kontinuierlich zu
verbessern. Dazu gehört auch, die biologische Vielfalt
an den Produktionsstandorten zu erhalten und zu
fördern.
Im Zuge eines internen Environmental-Due-Diligence-
Prozesses zur Umweltrisikobeurteilung erstellt der
Konzern Standortprofile der Produktionswerke
weltweit. Dabei berücksichtigt der Konzern u. a. den
Versiegelungsgrad der Standorte, die hydrogeologische
Situation und die Klassifizierung des Gebiets nach
Art der baulichen Nutzung und die Nutzung in der
unmittelbaren Nachbarschaft. Zudem prüft und
dokumentiert er, ob der Standort und das Umfeld in
ökologisch sensiblen Gebieten oder Schutzzonen
liegen. Auch bei der Standortplanung berücksichtigt der
Konzern den Flächenverbrauch für Bauvorhaben, der
grundsätzlich so gering wie möglich gehalten werden
soll.
Ein Teil der deutschen Werke der Mercedes-Benz
Group bewertet seine Flächen anhand des intern
entwickelten Biodiversitätsindex (BIX). Hierzu wurde
ein interner Leitfaden erstellt, an dem sich die Stand-
orte orientieren können. Dieser ermöglicht es, mithilfe
einer internen Bewertungsmatrix die Flächen anhand
ihrer Beschaffenheit zu kategorisieren. Dadurch können
die Standorte ihre Flächen hinsichtlich ihres Potenzials
identifizieren und Maßnahmen entwickeln, um die
Artenvielfalt und somit die ökologische Wertigkeit zu
erhöhen.
Biodiversitätsaspekte sind Bestandteil des Umwelt-
management-Bewertungsprozesses an den einzelnen
Standorten. Detaillierte Angaben zu Verantwortlich-
keiten und der Überwachung von Nachhaltigkeitspro-
zessen an den Produktionsstandorten finden sich im
Kapitel »Klimaschutz in der eigenen Geschäftstätigkeit«
unter »Konzepte«.
Maßnahmen
Initiativen und Partnerschaften zur Förderung der
Biodiversität
Über seine operative Geschäftsaktivität hinaus
engagiert sich der Konzern in Stiftungen wie dem
Global Nature Fund sowie in diversen Verbänden,
Gremien und Nachhaltigkeitsinitiativen. Der Konzern
bekennt sich des Weiteren zum internationalen
Übereinkommen über die biologische Vielfalt (Con-
vention on Biological Diversity – CBD) mit dem Fokus
auf den Erhalt der biologischen Vielfalt (genetische
Vielfalt, Artenvielfalt, Vielfalt der Lebensräume),
nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt und eine
gerechte Aufteilung der Vorteile, die aus der Nutzung
der genetischen Ressourcen entstehen.
Die Mercedes-Benz Group ist Mitglied der Initiative
Biodiversity in Good Company (BiGC). Der Konzern will
mit seinem Beitritt zur Initiative das Engagement für
mehr Nachhaltigkeit intensivieren und möchte durch
die Kooperation und den Wissensaustausch mit
anderen Unternehmen Biodiversität, insbesondere in
seinen Lieferketten, nachhaltig fördern.
Des Weiteren unterzeichneten die Mercedes-Benz
Group AG und Hydro (Norsk Hydro ASA, Norwegen)
gemeinsam mit lokalen NGOs und Partnern im Berichts-
jahr eine Absichtserklärung (Memorandum of Under-
standing) über die Zusammenarbeit im Bundesstaat
Pará, Brasilien. Gemeinsam wollen sie den Erhalt
der Biodiversität im Amazonasgebiet fördern, um Fort-
schritte für Mensch und Natur zu erzielen. Das
Programm wird zunächst Möglichkeiten zur Eindäm-
mung der Entwaldung identifizieren. Darüber hinaus
sollen Beiträge zur Regeneration der Natur geleistet
werden.
Lieferantenmanagement und Schutz vor
illegaler Entwaldung
Die Vertragsbedingungen im Lieferantenmanagement
der Mercedes-Benz Group decken auch die Aspekte
Biodiversität und entwaldungsfreie Lieferketten ab. Die
Geschäftstätigkeiten der Lieferanten dürfen nicht dazu
beitragen oder davon profitieren, dass illegal natürliche
Ökosysteme umgewandelt oder natürliche Wälder ge-
fährdet werden. Zudem müssen die Lieferanten Sorg-
faltsmaßnahmen ergreifen, um den Schutz natürlicher
Wälder in der tieferen Lieferkette zu unterstützen.
Bei batteriebezogenen Vergaben fordert der Konzern
ein IRMA-Audit von Minen für Kobalt, Lithium, Nickel,
Grafit, Mangan und Kupfer ein. Dementsprechend
sollen die Minenbetreiber mögliche Auswirkungen auf
die Biodiversität, Ökosysteme und Schutzgebiete in
der Nähe des Abbaugebiets bewerten, negative Auswir-
kungen mindern und die Wirksamkeit der Maßnahmen
überprüfen. Genaue Angaben zum IRMA-Audit sind im
Kapitel »Wasser- und Meeresressourcen« unter
»Maßnahmen« beschrieben. Die Mercedes-Benz Group
erwartet von ihren Lieferanten, dass sie die
festgelegten Ziele und Maßnahmen einhalten und diese
Anforderungen auch an ihre eigenen Zulieferer
weitergeben und nachhalten.
Im Umgang mit Auswirkungen auf die biologische
Vielfalt entlang der Lieferkette befolgt die Mercedes-
Benz Group den Grundsatz »Befähigung vor Rückzug«.
Demnach schließt der Konzern Hochrisikogebiete als
Bezugsquellen kritischer Rohstoffe nicht generell aus.
Vielmehr zielt der Ansatz darauf ab, die Situation vor
Ort für die Menschen und die Umwelt zu verbessern
und eng mit relevanten Stakeholdern in den rohstoff-
spezifischen Lieferketten zusammenzuarbeiten.
Damit orientiert sich die Mercedes-Benz Group an
den Empfehlungen von NGOs, Politik und anderen
relevanten Interessengruppen.
Bei der Herstellung von Leder und der damit
verbundenen Tierhaltung kann es beispielsweise in
Brasilien durch eine veränderte Landnutzung zu
negativen Auswirkungen auf die biologische Vielfalt
kommen. Nur ca. 5 % des von der Mercedes-Benz
Group verwendeten Leders stammt aus Brasilien. Der
Konzern bezieht bereits über die Hälfte dieses Leders
aus Betrieben, die es ermöglichen, die Häute bis zur
Geburtsfarm der Rinder vollständig zurückzuverfolgen.
Die Mercedes-Benz Group arbeitet zudem daran, diese
Transparenz auch für die weiteren Lederanteile aus
Brasilien herzustellen. Dazu hat die Mercedes-Benz
Group mit einem Lieferanten vor Ort und einer
internationalen Organisation ein Memorandum of
Understanding unterzeichnet, in dem sie sich verpflich-
ten, gemeinsam an Lösungen für entwaldungsfreie
Lieferketten für Leder zu arbeiten. Als kritisch identi-
fizierte Häute werden von der Weiterverarbeitung zu
Produkten für die Mercedes-Benz Group ausgeschlos-
sen. Detaillierte Informationen zum Bezug von Leder-
produkten sind im Kapitel »Ressourcennutzung und
Kreislaufwirtschaft« unter »Maßnahmen« beschrieben.
Biologische Vielfalt an den Produktionsstandorten
Die Mercedes-Benz Group hat interne Handlungs-
empfehlungen entwickelt, die als Basisinformation zur
Flächenaufwertung dienen und die biologische Vielfalt
an den deutschen Standorten verbessern sollen. Diese
geben den Werken und Geschäftseinheiten praktische
Hinweise, wie sie ihre Flächen naturnah gestalten
können.
In ihren Produktionswerken weltweit hat die Mercedes-
Benz Group bereits zahlreiche Maßnahmen etabliert,
um die biologische Vielfalt zu schützen, zu erhalten
und zu verbessern. Zum Beispiel wurden Nisthilfen für
heimische Vögel sowie Insekten gebaut und Wild-
bienenhotels aufgestellt. Einige Standorte legten
Dachbegrünungen, Trockenbachläufe und Steinriegel
als Lebensraum für wechselwarme Tiere, Steingärten
und Blumenwiesen an.
Der Naturschutzbund Deutschland (NABU) begleitet
und dokumentiert die Umsetzung von Maßnahmen zum
Schutz der Tier- und Pflanzenwelt an den deutschen
Standorten. Die Maßnahmen wurden individuell auf der
Ebene der Werksstandorte und deren Geschäftsleitung
beschlossen und in Zusammenarbeit mit den Abtei-
lungen Umweltschutz, dem Technischen Service und
der Fabrikplanung umgesetzt.
Mit regelmäßigen internen Kommunikationsmaßnah-
men sensibilisiert der Konzern seine Belegschaft für die
Bedeutung der Biodiversität.
Schutz der Biodiversität bei der Fahrzeugnutzung
Auf der Grundlage der Wesentlichkeitsanalyse, des
ENCORE-Tools und von Ökobilanzauswertungen stellte
die Mercedes-Benz Group fest, dass Klimaschutz
und Ressourcenschonung die relevanten Hebel zur
Minderung eines produktbezogenen Biodiversitäts-
fußabdrucks darstellen. Die Mercedes-Benz Group
adressiert beide Hebel durch konkrete Ziele und
Maßnahmen in den Bereichen »Klimawandel« und
Ressourcennutzung und
Kreislaufwirtschaft
Interaktion wesentlicher Auswirkungen, Risiken und
Chancen mit Strategie und Geschäftsmodell
Die Mercedes-Benz Group hat ihre wesentlichen Aus-
wirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit
Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft gemäß
den Anforderungen der ESRS ermittelt. Diese sind im
Kapitel »Allgemeine Informationen« unter »Ermittlung
beschrieben und in der nachstehenden Tabelle
dargestellt.
Der weltweit stetig zunehmende Ressourcenverbrauch
hat negative Auswirkungen auf Umwelt und Gesell-
schaft. Primäre Rohstoffe zu gewinnen und zu
verarbeiten ist oft energieintensiv und kann die Umwelt
belasten. Die Mercedes-Benz Group hat die Ambition,
den Ressourcenverbrauch zunehmend vom Wachstum
ihrer Produktionsleistung zu entkoppeln und den
Verbrauch primärer Ressourcen möglichst gering zu
halten. Damit will der Konzern einen Beitrag leisten, um
sowohl wirtschaftliches Wachstum als auch Nachhaltig-
keit zu fördern. Das kann der Mercedes-Benz Group
nur gelingen, indem sie konsequent Ressourcen schont
und die Verwertungskreisläufe weiter schließt. Die
Mercedes-Benz Group orientiert sich zudem zuneh-
mend an den Prinzipien der Kreislaufwirtschaft.
Darüber hinaus formuliert die Mercedes-Benz Group
Mindestanforderungen an ihre Lieferanten, um
negativen Auswirkungen auf den Ressourcenverbrauch
in der vorgelagerten Wertschöpfungskette entgegen-
zuwirken. In den Responsible Sourcing Standards
werden direkte Lieferanten verpflichtet, sich an Vor-
gaben zur Schonung von Umwelt und Ressourcen
zu halten, indem sie beispielsweise Informationen über
ihren Einsatz nachhaltiger Materialien zur Verfügung
stellen. Ergänzende Informationen zur Struktur der
Lieferkette sind im Kapitel »Allgemeine Informationen«
fungskette« und im Kapitel »Klimaschutz in der vor-
gelagerten Wertschöpfungskette« unter »Konzepte«
beschrieben.
In der Produktion will die Mercedes-Benz Group das
Abfallaufkommen so gering wie möglich halten. Hierzu
sollen die Gesamtabfälle inklusive der Abfälle zur
Beseitigung stetig reduziert werden.
Die Mercedes-Benz Group steuert das Thema
Ressourcen und Kreislauf über das nachhaltige Fokus-
feld »Ressourcenschonung und Kreislaufwirtschaft«.
Nähere Informationen sind im Kapitel »Allgemeine
Informationen« unter »Strategie, Geschäftsmodell und
Informationen zur Analyse der Widerstandsfähigkeit
der »strategischen Fokusfelder« der Nachhaltigkeit des
Konzerns im Hinblick auf wesentliche Auswirkungen,
Risiken und Chancen sind in den »Allgemeinen
Informationen« unter »Wesentliche Auswirkungen,
Risiken und Chancen« zu finden.
Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft – wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen
Wirkungsrichtung
Zeithorizont
Tragweite
Wertschöpfungsstufe
Ressourcenzuflüsse, einschließlich Ressourcennutzung
Auswirkungen
Ressourcenverbrauch entlang der Wertschöpfungskette
negativ
kurzfristig
global
Ressourcenabflüsse im Zusammenhang mit Produkten und Dienstleistungen
Auswirkungen
Recycling von Fahrzeugen 
positiv
mittelfristig
regional
Abfall
Auswirkungen
Entstehung von Abfall entlang der Wertschöpfungskette
negativ
kurzfristig
lokal, regional
WV  =  Wertschöpfungskette vorgelagert
EG  =  eigene Geschäftstätigkeit
WN  =  Wertschöpfungskette nachgelagert
=  tatsächlich
 
=  potenziell
   
=  ESRS-konformes Ziel hinterlegt
Konzepte
Ressourcenverbrauch und Wachstum entkoppeln
Die Mercedes-Benz Group will ihren Ressourcen-
verbrauch zunehmend vom Wachstum ihrer Produk-
tionsleistung entkoppeln und den Verbrauch primärer
Ressourcen möglichst gering halten. Kunststoffe, Stahl
und Aluminium sind für diesen Ansatz besonders
wichtige Materialien, da sie bei der Fahrzeugproduktion
in großen Mengen benötigt werden und besonders
energie- und ressourcenintensiv sind.
Die Mercedes-Benz Group setzt vermehrt auf Kreis-
laufwirtschaft. Mit dem Ziel der Etablierung eines
Design-for-Circularity-Ansatzes werden bei der Ent-
wicklung ihrer Fahrzeuge und Komponenten Lang-
lebigkeit, Reparaturfähigkeit, Wiederverwendbarkeit
und Recyclingfähigkeit besonders berücksichtigt. Der
Konzern erstellt bei der Produktentwicklung von Beginn
an für jeden Recyclingtyp ein Recyclingkonzept. Dazu
analysiert er alle Bauteile und Werkstoffe und prüft,
inwiefern sie sich für die verschiedenen Stufen des
Recyclingprozesses eignen.
Die Ambition der Mercedes-Benz Group in Bezug auf
ihren Ressourcenverbrauch sowie Kreislaufwirtschaft
dell« beschrieben.
Ressourcenschonung entlang der
Wertschöpfungskette
Mercedes-Benz Cars und Mercedes-Benz Vans sind
bestrebt, die Menge an Primärmaterial zu begrenzen
und dessen Anteil durch den Einsatz von Sekundär-
materialien zunehmend zu reduzieren. Für neue
1 Eine Abfallhierarchie definiert verschiedene Herangehensweisen für den Umgang mit Abfällen und priorisiert diese. Den höchsten Stellenwert haben Maßnahmen, die besonders umweltverträglich sind.
Mercedes-Benz Fahrzeuge schreibt die Mercedes-Benz
Group mit ihren Lastenheften einen Mindestrezyklat-
anteil je Fokusmaterial vor.
Bereits bei der Fahrzeugentwicklung verfolgen
Mercedes-Benz Cars und Mercedes-Benz Vans den
Ansatz »Design for Environment«. Während der
Konzeption überdenken die Expertinnen und Experten
aus den Fachbereichen die Zusammensetzung der
Materialien, prüfen Alternativen, setzen wo möglich
Rezyklate ein und achten auf Leichtbau sowie
Recyclingfähigkeit. Dadurch sollen die Fahrzeuge im
gesamten Lebenszyklus ressourcenschonender
werden. Bei Grundsatzentscheidungen bezüglich
Baukonzepten, Fertigungstechnologien und
Materialeinsatz wird der Entwicklungsvorstand der
Mercedes-Benz Group AG eingebunden. Hierzu
berücksichtigt sie eine Vielzahl von Faktoren – neben
Kosten, ressourceneffizienten Technologien und dem
Einsatz alternativer Materialien wie Sekundärmateri-
alien und nachwachsenden Rohstoffen gehören dazu
auch die Industrialisierungsmöglichkeiten. Dabei
prüft sie, inwiefern sich Entwicklungsergebnisse in die
industrielle Großserienproduktion überführen lassen,
etwa im Hinblick auf den Rohstoffeinsatz.
Die Ressourceneffizienz eines Fahrzeugs bewertet
der Konzern anhand verschiedener Faktoren. Die
Mercedes-Benz Group berücksichtigt u. a. die mittel-
und langfristige Verfügbarkeit von Rohstoffen, die
gesellschaftliche Akzeptanz sowie die sozialen und
umweltbezogenen Auswirkungen und Risiken der Roh-
stoffe. In der Produktentwicklung setzt der Konzern
Materialbilanzen ein, um verschiedene Fahrzeuge, Bau-
teile und Technologien zu bewerten und zu vergleichen.
Dazu trägt auch der 360°-Umweltcheck der Fahrzeuge
bei Mercedes-Benz Cars bei, welcher im Kapitel
»Klimaschutz in der nachgelagerten Wertschöpfungs-
kette« unter »Konzepte« beschrieben ist.
Gemeinsam mit ihren Lieferanten will die Mercedes-
Benz Group den Anteil an sekundären Materialien in
ihren Fahrzeugen kontinuierlich steigern. Mit den
Responsible Sourcing Standards (RSS) definiert die
Mercedes-Benz Group Umweltanforderungen in ihren
Lieferantenverträgen und fordert Informationen über
den Einsatz von Sekundärmaterialien. Darüber hinaus
erwartet der Konzern von seinen Lieferanten, dass
sie sich, soweit möglich, für die Nutzung sekundärer,
biobasierter und nachwachsender Materialien ent-
scheiden sowie neue Sekundärrohstoffquellen
erschließen. Grundlegende Informationen zu den
Vertragsbedingungen und Anforderungen an die
Lieferanten sowie den Verantwortlichkeiten innerhalb
des Konzerns für die Implementierung dieser Vorgaben
sind im Kapitel »Klimaschutz in der vorgelagerten
Wertschöpfungskette« unter »Konzepte« und im Kapitel
»Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette« unter
»Konzepte« zu finden.
Die Mercedes-Benz Group will das Abfallaufkommen in
der Produktion so gering wie möglich halten und stetig
reduzieren, wobei sie die Abfallhierarchie 1 berück-
sichtigt. Hierzu will sie die Gesamtabfälle, inklusive der
Abfälle zur Beseitigung, stetig reduzieren.
Grundlegende Informationen zum Konzept an den
Produktionsstandorten sind zusätzlich im Kapitel
»Klimaschutz in den eigenen Geschäftstätigkeiten«
unter »Konzepte« beschrieben.
Die Mercedes-Benz Group trägt als Automobilhersteller
Verantwortung dafür, dass die Altfahrzeuge des
Konzerns, die vom Letzthalter kostenlos an das Rück-
nahmenetz der Mercedes-Benz AG in Deutschland
abgegeben wurden, umweltgerecht entsorgt werden.
Der Konzern ist bestrebt, Fahrzeugabfälle zu vermeiden
und die Rücknahme, die Wiederverwendung sowie das
Recycling von Fahrzeugen und ihren Bauteilen zu
fördern.
Identifikation kritischer Rohstoffe
Durch die Elektromobilität verändert sich der Bedarf
hin zu einer vermehrten Verwendung spezifischer
Rohstoffe wie z. B. Kobalt und Lithium. Diese Rohstoffe
analysiert die Mercedes-Benz Group in umfassenden
Rohstoff-Assessments, um potenziellen Menschen-
rechts- und Umweltrisiken zu begegnen. Für kritische
Rohstoffe forscht der Konzern intensiv an Substitu-
tionstechnologien. Die Lieferanten werden in
diese Prozesse eingebunden, um die strategischen
Ambitionen gemeinsam zu verfolgen.
1 Freiwilliges Ziel.
2 Status im Berichtsjahr: im Plan.
3 2023 betrug die Gesamtabfallmenge pro Fahrzeug in der Produktion 401,2 kg/Fahrzeug (Cars) bzw. 103,3 kg/Fahrzeug (Vans).
4 Überarbeitung des Zielsystems, Anpassung des Basisjahrs von 2018 auf 2023, Anspannungsgrad beibehalten/erhöht.
5 Das freiwillige Ziel bezieht sich auf die erste Stufe der Abfallhierarchie (Vermeidung).
6 2023 betrug die Abfallmenge zur Beseitigung pro Fahrzeug in der Produktion 3,5 kg/Fahrzeug (Cars) bzw. 9,1 kg/Fahrzeug (Vans).
Engagement in Rohstoff-Initiativen
Das Engagement in Rohstoff-Initiativen ist für die
Mercedes-Benz Group ein wichtiges Instrument, um die
verantwortungsvolle Beschaffung von Rohstoffen
voranzutreiben. Bei der Mercedes-Benz Group stehen
dabei die Ressourcen Aluminium und Stahl im Fokus.
Seit dem Jahr 2018 ist die Mercedes-Benz Group
Mitglied der Aluminium Stewardship Initiative (ASI).
Damit unterstützt sie ein unabhängiges Zertifizierungs-
system mit ethischen, ökologischen und sozialen
Aspekten für die gesamte Aluminium-Wertschöpfungs-
kette. Die Lieferanten der europäischen Gießereien und
Presswerke der Mercedes-Benz Group erhalten Auf-
träge ausschließlich unter der Bedingung, dass alle
Produktionsstufen des verwendeten Primäraluminiums
von der Mine bis zum Walzwerk ASI-zertifiziert sind.
Die Mercedes-Benz Group ist seit dem Jahr 2018 auch
Mitglied der Responsible Steel Initiative, die ein
einheitliches Zertifizierungsschema entwickelt. Dieses
beinhaltet Vorgaben an einen verantwortungsvollen
Umgang mit Ressourcen und adressiert die Treibhaus-
gasemissionen der Stahlindustrie.
Ziele
Die Mercedes-Benz Group kontrolliert mithilfe interner
Prozesse den Fortschritt und die Wirksamkeit ihrer
Konzepte und Maßnahmen im Zusammenhang mit
Ressourcenschonung. Um ihren Managementansatz
und ihre gesetzten Ziele zu prüfen und gegebenenfalls
anzupassen, setzt die Mercedes-Benz Group auf
Dialoge mit externen Stakeholdern und nutzt die dabei
gewonnenen Ergebnisse. Weitere Informationen zu
diesen Dialogen sind im Kapitel »Klimawandel« unter
»Konzepte« zu finden.
Externe sowie interne Anforderungen an die Nach-
haltigkeit bei der Mercedes-Benz Group sind in einem
durch den Vorstand der Mercedes-Benz Group AG
verabschiedeten Zielsystem verankert. Der Konzern
überprüft die Ziele jährlich.
Die Ambition der Mercedes-Benz Group ist es, den
Ressourcenverbrauch vom wachsenden Volumen zu
entkoppeln, indem sie den Einsatz von Sekundär-
material in ihren Fahrzeugen steigern möchte. Dazu hat
sich der Konzern ein entsprechendes Ziel gesetzt,
das anhand eines strategischen Planungsszenarios
entwickelt wurde.
Den Einsatz von Sekundärrohstoffen im Einklang mit
der »Ambition 2039« innerhalb des nächsten Jahr-
zehnts auf 40 % erhöhen 1, 2.
Für die Zielerreichung will die Mercedes-Benz Group
neben der Minimierung des Anteils an Primärrohstoffen
unter anderem kreislauforientierte Materialien ein-
setzen und orientiert sich mit Blick auf das Produkt-
design am Design-for-Circularity-Ansatz. Des Weiteren
arbeitet die Mercedes-Benz Group daran, auch
vermehrt nachwachsende Rohstoffe einzusetzen.
Um die Ambition zu erreichen, das Abfallaufkommen in
der Produktion zu reduzieren, hat sich die Mercedes-
Benz Group entsprechende Ziele gesetzt.
Die Gesamtabfallmenge pro Fahrzeug in der
Produktion bis zum Jahr 2030 um 19 % (Mercedes-
Benz Cars) bzw. 16 % (Mercedes-Benz Vans)
gegenüber dem Jahr 2023 3 reduzieren2, 4, 5.
Die Abfallmenge zur Beseitigung pro Fahrzeug in der
Produktion bis zum Jahr 2030 um 41 % (Mercedes-
Benz Cars) bzw. 65 % (Mercedes-Benz Vans)
gegenüber dem Jahr 2023 6 reduzieren2, 4, 5.
Um seine Ziele zu definieren und zu erreichen, folgt der
Konzern der Abfallhierarchie, nach der die Vermeidung
von Abfällen erste Priorität hat.
Maßnahmen
Sekundärmaterialien und nachwachsende Rohstoffe
Die Mercedes-Benz Group setzt auf Sekundärmateri-
alien, beispielsweise Rezyklate, sowie auf den Einsatz
nachwachsender Rohstoffe in ihren Fahrzeugen.
Mercedes-Benz Cars und Mercedes-Benz Vans ver-
wenden bereits in allen Serienfahrzeugen recycelte
Materialien.
Dazu gehören zum Beispiel Polsterstoffe für das
Interieur, die aus bis zu 100 % recyceltem PET produ-
ziert werden, sowie lederfreie Ausstattungsvarianten,
die aus bis zu 73 % recyceltem Material bestehen.
In Zusammenarbeit mit der Pyrum Innovations AG und
der BASF entsteht durch chemisches Recycling aus
ausgedienten Fahrzeugreifen ein neuartiger Recycling-
kunststoff. Die Mercedes-Benz Group nutzt den inno-
vativen Kunststoff bereits in Serie für verschiedene
Bauteile und will das chemische Recycling kontinuier-
lich für weitere Kunststoffbauteile im Fahrzeug ver-
wenden. Diese Sekundärmaterialien können dazu
beitragen, CO₂-Emissionen im Herstellungsprozess
der Werkstoffe zu verringern sowie den primären
Ressourcenbedarf zu senken.
Neben sekundären Rohstoffen setzt die Mercedes-
Benz Group auch auf den Einsatz natürlicher Fasern
und Textilien, um herkömmliche Kunststoffe durch
nachwachsende Rohstoffe zu ersetzen. Dabei nutzt der
Konzern bereits ein breites Spektrum nachwachsender
Rohstoffe wie Hanf, Kenaf, Wolle und Naturkautschuk.
Leichtbau zur Reduktion des Ressourceneinsatzes
Die richtigen Materialien sowie eine intelligente
Bauteilkonstruktion und Fertigungstechnik können das
Gewicht eines Fahrzeugs bei gleichbleibend hohen
Sicherheits- und Komfortstandards stark reduzieren. So
kann Leichtbau den zur Herstellung der Fahrzeuge
erforderlichen Materialeinsatz unmittelbar verringern.
Dabei ist zu beachten, dass bei elektrischen Fahr-
zeugen das eDrive-System den größten Anteil am
Gewicht ausmacht, während beim konventionell
angetriebenen Pkw der Rohbau am schwersten ist. Für
die Karosserie arbeitet die Mercedes-Benz Group
zunehmend mit Aluminiumlegierungen für Außen-
hautteile und Verstärkungsteile, um das Gewicht und
die Funktionalität im Fahrzeugrohbau zu optimieren.
Nachhaltige Materialien in der Lieferkette
Im Rahmen der konzernweiten Responsible Sourcing
Standards (RSS) erwartet die Mercedes-Benz Group
von ihren Lieferanten, dass sie Recyclingtechnologien
stetig weiterentwickeln und skalieren sowie alternative
nachhaltige Materialien neu entwickeln, um eine
höchstmögliche Einsatzquote von Sekundärmaterialien
im Produkt sicherzustellen. Durch Partnerschaften und
langjährige Lieferverträge will die Mercedes-Benz
Group auf volatile Einkaufspreise für nachhaltige
Materialien reagieren. Mehr themenübergreifende
Informationen zu den RSS sind im Kapitel »Klimaschutz
in der vorgelagerten Wertschöpfungskette« unter
»Konzepte« dargestellt.
Der Konzern forscht an tierfreien, ressourcenschonen-
den Alternativen zu Echtleder. Wenn die Mercedes-
Benz Group diese Materialien entwickelt und auswählt,
achtet sie auf einen möglichst hohen Rezyklatanteil
oder darauf, dass nachwachsende Rohstoffe anstelle
erdölbasierter Rohstoffe verwendet werden.
In ausgewählten Modellen bietet Mercedes-Benz
bereits nachhaltig erzeugtes und verarbeitetes Leder
an, bei dessen Gerbung ausschließlich pflanzliche,
organisch-mineralische oder alternative chromfreie
Gerbstoffe eingesetzt werden. Das Angebot soll zudem
auf Modelle der kommenden Fahrzeugarchitektur
ausgeweitet werden. Für zukünftige Baureihen strebt
der Konzern an, Leder von Produzenten zu beziehen,
die nach dem Goldstandard der Leather Working Group
zertifiziert sind. Dieser schreibt u. a. vor, den Wasser-,
Energie- und Chemikalieneinsatz im Gerbprozess zu
reduzieren.
Darüber hinaus arbeitet die Mercedes-Benz Group
gemeinsam mit ihren Lieferanten daran, die Umwelt-
verträglichkeit von Lederprodukten zu verbessern. So
müssen die Partner für die gesamte Wertschöpfungs-
kette eine Ökobilanz vorlegen, damit sie gezielte
Maßnahmen ergreifen, um den ökologischen Fuß-
abdruck des Leders zu reduzieren. Informationen zu
den Vorgaben an Lieferanten zu entwaldungsfreien
Lederlieferketten sind im Kapitel »Biologische Vielfalt
und Ökosysteme« unter »Maßnahmen« zu finden.
Beitrag zur Kreislaufwirtschaft
Das übergeordnete Ziel der Kreislaufwirtschaft ist
es, den Wert von Produkten, Komponenten und Mate-
rialien so lange wie möglich zu erhalten. Auch die
Mercedes-Benz Group setzt vermehrt auf Maßnahmen,
die die Kreislaufwirtschaft fördern.
Wiederverwendung
Das Mercedes-Benz Gebrauchtteile Center (MB GTC)
nutzt Bauteile nicht mehr verwendeter Mercedes-Benz
Fahrzeuge und verkauft diese als gebrauchte Ersatz-
teile. Nur wenn die ausgebauten Teile den strengen
Qualitätsansprüchen des MB GTC entsprechen, werden
sie mit derselben Garantie wie bei einem Neuteil zum
Verkauf angeboten. Bauteile, welche die Anforderungen
des MB GTC nicht erfüllen, werden verwertet. Dadurch
können wertvolle Rohstoffe zurückgewonnen und im
Kreislauf gehalten werden, insbesondere Kupfer aus
Fahrzeugkabeln, Gold aus Platinen der Steuergeräte
oder Platin aus Katalysatoren.
Lithium-Ionen-Batterien enthalten zudem wertvolle
Rohstoffe wie Lithium oder Kobalt. Aus diesem Grund
strebt die Mercedes-Benz Group die Wiederverwen-
dung der Batterie im Fahrzeug oder eine Umnutzung
zur Verwendung in einem stationären Energiespeicher
an. Die Lösungen zur Wiederaufarbeitung und
Wiederverwendung defekter Batterien erweitert der
Konzern sukzessive um neuere Batteriegenerationen.
Dadurch verbessert der Konzern die Umweltbilanz
von Elektrofahrzeugen und trägt gleichzeitig zu einer
nachhaltigeren Energiewirtschaft bei.
Recycling und Verwertung
Aluminiumschrott spielt eine entscheidende Rolle, um
den primären Ressourcenbedarf der Mercedes-Benz
Group zu senken. Dazu setzt der Konzern auf innovative
Recyclingverfahren und die Zusammenarbeit mit
Partnern.
In Partnerschaft mit dem Aluminiumhersteller Hydro
hat die Mercedes-Benz Group AG Bauteile für den
Rohbau aus CO2-reduziertem Aluminium mit einem
Mindestanteil von 25 % Post-Consumer-Schrott in
die Serienproduktion gebracht.
Batterien sind ein wichtiger Bestandteil für den Wandel
zu einer klimaschonenden Elektromobilität. Die
Mercedes-Benz Group hat die Ambition, die Recycling-
quote von Batterien weiter zu erhöhen, um die
enthaltenen Rohstoffe längerfristig zu verwenden.
Wenn die Wiederaufbereitung oder -verwendung einer
Batterie nicht mehr möglich ist, wird sie recycelt.
Die Mercedes-Benz AG hat am Standort Kuppenheim
(Deutschland) im Berichtsjahr eine eigene Pilotfabrik
zum Recycling von Lithium-Ionen-Batteriesystemen
errichtet. Die Ambition ist es, mit ihrem integrierten
mechanisch-hydrometallurgischen Verfahren eine
Rückgewinnungsquote von mehr als 96 % zu erreichen.
Im Berichtsjahr ist sie die erste Anlage dieser Art in
Europa. Während das mechanische Verfahren in einem
komplexen, mehrstufigen Prozess Kunststoffe, Kupfer,
Aluminium und Eisen sortenrein sortiert, widmet sich
das nachgelagerte hydrometallurgische Verfahren der
sogenannten schwarzen Masse. In einem mehrstufigen
chemischen Prozess werden die wertvollen Metalle
Kobalt, Nickel und Lithium einzeln extrahiert. Diese
Rezyklate haben Batteriequalität und sind damit für die
Herstellung neuer Batteriezellen geeignet. Die Anlage
wird im Rahmen eines wissenschaftlichen Forschungs-
projekts vom Deutschen Bundesministerium für
Wirtschaft und Klimaschutz gefördert. Die Mercedes-
Benz AG arbeitet auch gemeinsam mit Partnern in
China und den USA daran, einen geschlossenen Wert-
stoffkreislauf für Batterien zu etablieren.
In einem Pilotprojekt mit der TSR Recycling GmbH &
Co. KG will die Mercedes-Benz AG ein besseres
Verständnis für das Potenzial von Post-Consumer-
Materialien in Europa gewinnen. Dazu haben die
Partner eine Absichtserklärung unterschrieben, die sich
u. a. auf die Rückgewinnung von Sekundärrohstoffen
durch »Urban Mining« bezieht. Der Fokus liegt dabei auf
Stahl, Aluminium, Kunststoffen, Kupfer und Glas.
Gemeinsam wollen die beiden Unternehmen im Laufe
des Jahres 2025 die Nachfrage nach Sekundärroh-
stoffen und deren Quellen analysieren und eine
wirtschaftliche Bewertung vornehmen.
Das Werkstattentsorgungssystem Mercedes Recycling
Management System (MeRSy) der deutschen Retail-
organisation sammelt und verwertet Werkstattabfälle,
darunter Fahrzeugteile, Flüssigkeiten und Ersatzteil-
verpackungen, die bei der Wartung oder Reparatur der
Fahrzeuge entstehen.
Für eine umweltgerechte Entsorgung zurückgegebener
Mercedes-Benz Fahrzeuge beauftragt die Mercedes-
1 Angabe ausschließlich für Mercedes-Benz Cars.
Benz Group gemäß der Altfahrzeugrichtlinie Partner
mit flächendeckenden, deutschlandweiten Netzen
anerkannter Rücknahmestellen, die sicherstellen, dass
die Fahrzeuge umweltverträglich und gesetzeskonform
entsorgt werden. Anerkannte und zertifizierte
Demontagebetriebe behandeln die Altfahrzeuge und
legen sie trocken. Bei der Demontage entfernen die
Betriebe Bauteile, Stoffe und Materialien, die entweder
als Schadstoffe entsorgt oder gemäß den gesetzlichen
Vorgaben vorrangig der Wiederverwendung oder der
Verwertung zugeführt werden. Die Demontagebetriebe
sind nach den gesetzlichen Vorgaben der Altfahrzeug-
verordnung dazu verpflichtet, durch ausreichende
Vorkehrungen zu gewährleisten, dass sie die verwert-
baren Abfälle nicht in ihrer Beschaffenheit beeinträch-
tigen. Zudem müssen sie vermeiden, die Umwelt zu
gefährden und die einschlägigen rechtlichen Regelun-
gen zum Umweltschutz einhalten.
Reduktion der Abfallmengen
In Europa erfasst die Mercedes-Benz Group Abfälle
nach Abfallschlüsselnummern und entsorgt sie
entsprechend den gesetzlichen Regelungen. Für die
fachkundige Entsorgung von Abfällen arbeitet die
Mercedes-Benz Group mit lizenzierten und regelmäßig
zertifizierten Entsorgungsfachbetrieben zusammen.
Mithilfe neuer und optimierter Produktionsprozesse
sowie Partnerschaften in der gesamten Wertschöp-
fungskette reduziert die Mercedes-Benz Group Abfälle
und bereitet diese zur Wiederverwendung oder für
eine Verwertung auf. Weniger als 1 % der Abfälle von
Mercedes-Benz Cars mussten im Berichtsjahr einer
Beseitigung zugeführt werden.
Für eine Transparenz über die internen Abfallströme
implementierte die Mercedes-Benz AG im Berichtsjahr
ein IT- und Messsystem an den deutschen Standorten.
Neben den Abfallschlüsselnummern und der Abfall-
artenerfassung bietet das neue System die Möglichkeit,
den Abfall verursachergerecht, das heißt auf Ebene der
Verantwortungsbereiche, zuzuordnen.
Darüber hinaus reduziert die Mercedes-Benz Group
weiterhin Abfälle wie Verschnitte, Sande, Ausschuss
und Schlämme durch neue oder optimierte
Produktionsprozesse.
Die Einführung eines Betriebsmittelkreislaufs in
Mettingen führt zu einer Einsparung von 20 t Kunst-
stoffkappen pro Jahr. Kunststoffkappen, die die
Getriebe vor Beschädigung oder Verschmutzung
schützen, werden nun gereinigt statt geschreddert und
gehen anschließend in eine Wiederverwendung.
Kennzahlen
Ressourcenzuflüsse
Die Fahrzeuge der Mercedes-Benz Group bestehen
aus Materialien wie Stahl, Eisenwerkstoffen, Leicht-
metallen, Polymerwerkstoffen sowie sonstigen
Materialien. Die Mercedes-Benz Group nutzt natürliche
Ressourcen, z. B. Wasser, und technische Ressourcen
wie Einsatzrohstoffe und Fahrzeugteile sowie Sach-
anlagen für ihre Fertigungsprozesse. Informationen zum
verwendeten Wasser der eigenen Geschäftstätigkeit
finden sich im Kapitel »Wasser- und Meeresressourcen«
unter »Kennzahlen«.
Der Gesamtmaterialzufluss beinhaltet den fahrzeug-
relevanten Bruttomaterialeinsatz, der sich aus den im
Fahrzeug verbauten Materialien und den produktions-
bedingten Verschnittmengen 1 zusammensetzt.
Der Konzern erfasst das Mengengerüst für Fahrzeug-
materialien über IMDS (International Material Data
System) und multipliziert dieses mit den Stückzahlen.
Die Angaben zu Verschnittmengen werden über das
interne Entsorgungsmanagement bereitgestellt.
Die Sekundärmaterialanteile ermittelt der Konzern,
indem er Lieferantendeklarationen in IMDS und
Befragungen von Halbzeuglieferanten analysiert und
dabei institutionell zur Verfügung gestellte
Industriestandardwerte einbezieht.
Ressourcenzuflüsse Mercedes-Benz Group
2024
Gesamtgewicht der im Berichtszeitraum verwendeten
Produkte sowie technischer und biologischer Materialien
(in 1.000 t)
4.096
Anteil zertifizierter biologischer Materialien (in %)
0
Gewicht Sekundärmaterialien (in 1.000 t)
711
Anteil Sekundärmaterialien (in %)
17,4
Abfallmengen
Die Abfälle der Mercedes-Benz Group ergeben sich
maßgeblich aus den Abfallmengen der Produktion.
Wesentliche Abfallströme in der Produktion sind z. B.
Schrotte, Sande, Emulsionen, Spüllösungen aus
technischer Reinigung, hausmüllähnliche Abfälle und
Verpackungen. Die genannten Abfallströme umfassen
Metalle (z. B. Stahl-/Aluminiumschrotte) sowie
Nichtmetalle (z. B. Kunststoffe und Textilien). Darüber
hinaus werden alle weiteren Abfälle, die durch die
Mercedes-Benz Group entstehen, erhoben.
Abfälle (in 1.000 t)
2024
Gefährliche Abfälle: Vorbereitung zur
Wiederverwendung
0,2
Gefährliche Abfälle: Recycling
21,3
Gefährliche Abfälle: Sonstige Verwertungsverfahren
24,7
Gesamtmenge gefährliche Abfälle zur Verwertung
46,2
Nicht gefährliche Abfälle: Vorbereitung zur
Wiederverwendung
2,7
Nicht gefährliche Abfälle: Recycling
561,3
Nicht gefährliche Abfälle: Sonstige
Verwertungsverfahren
85,1
Gesamtmenge nicht gefährliche Abfälle zur
Verwertung
649,1
Gesamtmenge Abfall zur Verwertung
695,3
Gefährliche Abfälle: Verbrennung
2,3
Gefährliche Abfälle: Deponierung
8,8
Gefährliche Abfälle: Sonstige Arten der Beseitigung
2,6
Gesamtmenge gefährliche Abfälle zur Beseitigung
13,7
Nicht gefährliche Abfälle: Verbrennung
1,5
Nicht gefährliche Abfälle: Deponierung
5,7
Nicht gefährliche Abfälle: Sonstige Arten der Beseitigung
3,6
Gesamtmenge nicht gefährliche Abfälle zur
Beseitigung
10,9
Gesamtmenge Abfälle zur Beseitigung
24,6
Gesamtmenge Abfälle
720,0
davon Gesamtmenge nicht recycelter Abfälle1
134,4
davon Anteil nicht recycelter Abfälle (in %)
18,7
davon radioaktive Abfälle
0
1 Der Definition von Recycling liegen die Vorgaben der ESRS zugrunde. Hierzu zählen
die Umfänge unter der Kategorie »Recycling« und die Umfänge der Kategorie
»Vorbereitung zur Wiederverwendung«.
Weitere Angabe zu den Abfällen (in 1.000 t)
– unternehmensspezifisch
2024
Gesamtmenge Abfälle
720,0
davon in der Produktion
518,0
Abfälle in der Produktion pro Fahrzeug  (in kg/Fahrzeug)
– unternehmensspezifisch
2024
Abfälle  Mercedes-Benz Cars
Gesamtmenge Abfälle in der Produktion
367,5
davon Abfälle zur Beseitigung
2,4
Abfälle Mercedes-Benz Vans
Gesamtmenge Abfälle in der Produktion
88,6
davon Abfälle zur Beseitigung
8,1
Die Mercedes-Benz Group evaluiert und bewertet
regelmäßig die anfallenden gefährlichen und nicht
gefährlichen Abfälle in den von den ESRS vorgege-
benen Abfallkategorien. Ihr Abfallaufkommen erfasst
sie weltweit über ein internes Datenmanagement-
system und berichtet die Ergebnisse in aggregierter
Form. Die Abfallarten mit den entsprechenden Mengen
werden den jeweiligen Kategorien von den Standorten
zugeordnet. Die Erhebung der Mengen erfolgt größten-
teils über direkte Schnittstellen in IT-Datenerfassungs-
systemen oder über individuelle Datenerfassungstools
an den Standorten. Die Ermittlung erfolgt auf Basis
von Gewichtsdaten, entweder durch Wiegung an den
Standorten oder Wiegedaten der Entsorger. Für einen
geringen Anteil erfolgen Schätzungen, insbesondere
auf Basis von Hochrechnungen.
EU-Taxonomie
Eine wichtige Zielsetzung des Aktionsplans zur Finan-
zierung nachhaltigen Wachstums im Rahmen des
europäischen »Green Deals« ist die Umlenkung von
Kapitalströmen in nachhaltige Investitionen. Vor
diesem Hintergrund trat Mitte des Jahres 2020 die
Verordnung (EU) 2020/852 des Europäischen
Parlaments und Rates vom 18. Juni über die Einrichtung
eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger
Investitionen und zur Änderung der Verordnung (EU)
2019/2088 (nachfolgend »Taxonomie-Verordnung«
genannt) in Kraft. Sie soll als einheitliches und rechts-
verbindliches Klassifizierungssystem festlegen,
welche Wirtschaftstätigkeiten in der EU als taxonomie-
konform und damit als »ökologisch nachhaltig« im
Hinblick auf sechs von der Verordnung festgelegte
Umweltziele gelten:
Klimaschutz
Anpassung an den Klimawandel
Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser und
Meeresressourcen
Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
Vermeidung und Verminderung der
Umweltverschmutzung
Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und
der Ökosysteme
Zur Anwendung sind Unternehmen verpflichtet, die
eine Nichtfinanzielle Erklärung erstellen müssen. Nach
Artikel 8 der Taxonomie-Verordnung sind die taxo-
nomiekonformen Anteile ökologisch nachhaltiger
Wirtschaftstätigkeiten an den Umsatzerlösen, Investi-
tionen und Betriebsausgaben jährlich zu berichten. Eine
Wirtschaftstätigkeit wird als taxonomiekonform ein-
gestuft, wenn sie in den delegierten Rechtsakten
zur Taxonomie-Verordnung beschrieben wird, einen
wesentlichen Beitrag zu einem Umweltziel leistet, kein
anderes Umweltziel wesentlich beeinträchtigt und
die Mindeststandards, die sich entlang internationaler
Rahmenwerke orientieren, erfüllt werden.
Für die Umweltziele Klimaschutz und Anpassung an den
Klimawandel beinhalten die delegierten Rechtsakte der
EU (Delegierte Verordnung (EU) 2021/2139 und deren
im Juni 2023 von der EU-Kommission angenommene
Ergänzung der Delegierten Verordnung (EU)
2023/2485) Beschreibungen relevanter Wirtschafts-
tätigkeiten und technischer Bewertungskriterien. Im
Jahr 2023 wurde ein weiterer delegierter Rechtsakt
der EU (Delegierte Verordnung (EU) 2023/2486)
veröffentlicht, der für die verbleibenden Umweltziele
relevante Wirtschaftstätig-keiten und technische
Bewertungskriterien beinhaltet.
Taxonomiefähigkeit
In einem ersten Schritt ist die sogenannte Taxonomie-
fähigkeit zu beurteilen. Diese setzt voraus, dass eine
Wirtschaftstätigkeit in den delegierten Rechtsakten zur
Taxonomie-Verordnung genannt und näher erläutert ist.
Die Wirtschaftstätigkeiten werden über eine in den
delegierten Rechtsakten vorgegebene Nummerierung
gekennzeichnet.
Die in diesem Zusammenhang für die Mercedes-Benz
Group relevanten Wirtschaftstätigkeiten finden sich in
den Umweltzielen Klimaschutz und Übergang zu einer
Kreislaufwirtschaft.
Für den Konzern wurden ausgehend von den in den
delegierten Rechtsakten zum Klimaschutz ((EU)
2021/2139 und (EU) 2023/2485) enthaltenen
Beschreibungen die folgenden taxonomiefähigen
Wirtschaftstätigkeiten identifiziert:
Wirtschaftstätigkeit 3.3 umfasst Herstellung CO2-
armer Verkehrstechnologien, die die Produktion von
Pkw und Vans beinhaltet.
Wirtschaftstätigkeit 3.18 umfasst Herstellung von
Automobil- und Mobilitätskomponenten.
Wirtschaftstätigkeit 6.5 umfasst Leasing und
Finanzierung CO2-armer Pkw und Vans.
Wirtschaftstätigkeit 6.6 umfasst Leasing und
Finanzierung CO2-armer Nutzfahrzeuge.
Wirtschaftstätigkeit 6.15 umfasst Infrastruktur für
einen CO2-armen Straßenverkehr und öffentlichen
Verkehr (Ladeinfrastruktur).
Die Wirtschaftstätigkeit 3.3 betrifft die Herstellung
sämtlicher Fahrzeuge. In einer am 6. Oktober 2022 von
der EU-Kommission veröffentlichten Bekanntmachung
(2022/C 385/01) wird klargestellt, dass sich die Begriff-
lichkeit »CO2-arm« lediglich auf die Prüfung der Taxo-
nomiekonformität im Rahmen der technischen
Bewertungskriterien bezieht und für die Berichter-
stattung der taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit 3.3
keine Relevanz hat. Insbesondere für Automobil-
hersteller wird dort beispielhaft ausgeführt, dass die
Tätigkeit der »Herstellung CO2-armer Fahrzeuge« auch
Verbrennerfahrzeuge umfasst. Für die Mercedes-Benz
Group bedeutet diese Klarstellung der EU-Kommission,
dass die Herstellung sämtlicher Fahrzeuge des
Konzerns als taxonomiefähig zu klassifizieren ist.
Die Wirtschaftstätigkeit 3.18 betrifft die Herstellung
sämtlicher Komponenten, die an Dritte verkauft
werden. Die in der Bekanntmachung (2022/C 385/01)
enthaltene Klarstellung zur Begrifflichkeit »CO2-arm«
der Wirtschaftstätigkeit 3.3 kann aus Sicht der
Mercedes-Benz Group auch auf die in der Beschreibung
der Tätigkeit 3.18 enthaltene Anforderung in Bezug auf
die »wesentliche Bedeutung für die Bereitstellung und
Verbesserung der Umweltleistung des Fahrzeugs«
übertragen werden. Diese Anforderung bezieht sich
lediglich auf die Prüfung der Taxonomiekonformität
und hat für die Taxonomiefähigkeit keine Relevanz. In
der Folge werden bei der Mercedes-Benz Group
sämtliche Komponenten, auch die für Verbrenner-
fahrzeuge, als taxonomiefähig klassifiziert. In Bezug auf
die Interpretation der Mercedes-Benz Group besteht
jedoch eine Auslegungsunsicherheit vor dem Hinter-
grund der Frage 17 des von der EU-Kommission am
29. November 2024 veröffentlichten Entwurfs der
Bekanntmachung sowie vor dem Hintergrund, dass die
Anforderung »wesentliche Bedeutung für die Bereit-
stellung und Verbesserung der Umweltleistung des
Fahrzeugs« keine Relevanz für die Taxonomiefähigkeit
hat.
Die Wirtschaftstätigkeit 6.5 betrifft alle Pkw und Vans,
die zunächst von Dritten angekauft werden und für die
anschließend eine Leasing- und Absatzfinanzierung
erfolgt, sowie die Wiedervermarktung dieser Fahr-
zeuge.
Die Wirtschaftstätigkeit 6.6 bildet im Wesentlichen das
bei Mercedes-Benz Mobility auch nach der Abspaltung
und Ausgliederung des Daimler-Nutzfahrzeuggeschäfts
verbliebene Portfolio mit Nutzfahrzeugumfängen ab.
Die Wirtschaftstätigkeit 6.15 betrifft den Aufbau und
Betrieb der eigenen Ladeinfrastruktur durch Schnell-
ladestationen, die für den Betrieb eines emissions-
freien Straßenverkehrs ohne CO2-Abgasemission
erforderlich sind.
Für den Konzern wurde ausgehend von den im dele-
gierten Rechtsakt zum Übergang zu einer Kreislauf-
wirtschaft ((EU) 2023/2486) enthaltenen Beschreib-
ungen die taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeit 5.4
identifiziert. Diese umfasst den Verkauf von Gebraucht-
fahrzeugen, die von der Mercedes-Benz Group von
Dritten angekauft werden.
Die einzelnen Wirtschaftstätigkeiten sind darüber
hinaus nach ermöglichenden Tätigkeiten und Über-
gangstätigkeiten zu klassifizieren. Eine ermöglichende
Tätigkeit stellt eine Wirtschaftstätigkeit dar, die einen
wesentlichen Beitrag zu einem oder mehreren Umwelt-
zielen leistet, indem sie es unmittelbar anderen
Tätigkeiten ermöglicht, ebenfalls einen wesentlichen
Beitrag zu leisten. Bei der Mercedes-Benz Group trifft
das auf die Wirtschaftstätigkeiten 3.3, 3.18 und 6.15 zu.
Eine Übergangstätigkeit hingegen ist eine Wirtschafts-
tätigkeit, für die es keine technologisch und wirtschaft-
lich durchführbare CO2-arme Alternative gibt, die aber
einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz leistet,
indem sie den Übergang zu einer klimaneutralen Wirt-
schaft unterstützt. Dies trifft auf keine Wirtschafts-
tätigkeit bei der Mercedes-Benz Group zu, da in der
Wirtschaftstätigkeit 6.5 in den taxonomiekonformen
Umfängen nur vollelektrische Fahrzeuge berücksichtigt
werden.
Nach der am 6. Oktober 2022 von der EU-Kommission
veröffentlichten Bekanntmachung (2022/C 385/01)
beinhaltet die Definition einer Wirtschaftstätigkeit die
Erzielung von Umsatzerlösen aus produzierten
Erzeugnissen. Diese liegen bei der Mercedes-Benz
Group in Bezug auf die in der Ergänzung des delegier-
ten Rechtsakts (EU) 2022/1214 zu den Klimazielen
aufgeführten Wirtschaftstätigkeiten in bestimmten
Energiesektoren nicht vor. Gemäß dem delegierten
Rechtsakt der EU (Delegierte Verordnung (EU) 2022/
1214) weisen wir den geforderten Meldebogen 1 aus:
Meldebogen 1 Tätigkeiten in den Bereichen Kernenergie und fossiles Gas
Zeile
Tätigkeiten im Bereich Kernenergie
1.
Das Unternehmen ist im Bereich Erforschung, Entwicklung, Demonstration und Einsatz innovativer
Stromerzeugungsanlagen, die bei minimalem Abfall aus dem Brennstoffkreislauf Energie aus Nuklearprozessen
erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.
NEIN
2.
Das Unternehmen ist im Bau und sicheren Betrieb neuer kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder
Prozesswärme – auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung – sowie
bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung mithilfe der besten verfügbaren Technologien tätig, finanziert solche
Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.
NEIN
3.
Das Unternehmen ist im sicheren Betrieb bestehender kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder
Prozesswärme – auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung – sowie
bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im
Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.
NEIN
Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas
4.
Das Unternehmen ist im Bau oder Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus fossilen gasförmigen Brennstoffen
tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.
NEIN
5.
Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Kraft-Wärme/Kälte-Kopplung
mit fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang
mit diesen Tätigkeiten.
NEIN
6.
Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Wärmegewinnung, die Wärme/
Kälte aus fossilen gasförmigen Brennstoffen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im
Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.
NEIN
Taxonomiekonformität
In einem weiteren Schritt ist für taxonomiefähige
Wirtschaftstätigkeiten eine Beurteilung der Taxono-
miekonformität vorzunehmen. Ausschließlich
taxonomiefähige Tätigkeiten können bei Erfüllung
bestimmter technischer Bewertungskriterien als
»ökologisch nachhaltig« oder taxonomiekonform gelten.
Hierfür ist hinsichtlich der relevanten Wirtschaftstätig-
keiten durch die Erfüllung bestimmter technischer
Bewertungs-kriterien ein wesentlicher Beitrag zu einem
von der Taxonomie-Verordnung definierten Umweltziel
zu leisten und auf Basis definierter »Do No Significant
Harm« (DNSH)-Kriterien eine erhebliche Beeinträch-
tigung eines anderen Umweltziels auszuschließen.
Zudem muss die Erfüllung von Mindeststandards bei-
spielsweise im Hinblick auf die Einhaltung von
Menschenrechten oder die Bekämpfung von Korruption
sichergestellt sein (»Mindestschutz«).
Erfüllung eines wesentlichen Beitrags
Gemäß den delegierten Rechtsakten ((EU) 2021/2139
und (EU) 2023/2485) leisten für die Wirtschaftstätig-
keiten 3.3 und 6.5 alle Fahrzeuge unterhalb des in den
technischen Bewertungskriterien verankerten Grenz-
werts von derzeit 50 g CO2/km je Fahrzeug (gemäß
WLTP) einen wesentlichen Beitrag zum Umweltziel
Klimaschutz. Bei der Mercedes-Benz Group unter-
schreiten vollelektrische sowie die Mehrzahl der Plug-
in-Hybrid-Fahrzeuge diesen Grenzwert. Diese Fahr-
zeuge werden im Folgenden »CO2-arme Fahrzeuge«
genannt.
Bei der Wirtschaftstätigkeit 3.18 leisten gemäß dem
delegierten Rechtsakt (EU) 2023/2485 die Komponen-
ten einen wesentlichen Beitrag zum Umweltziel
Klimaschutz, die für die Bereitstellung und Verbesse-
rung der Umweltleistung vollelektrischer Fahrzeuge von
wesentlicher Bedeutung sind. Im Erwägungsgrund 9
des delegierten Rechtsakts (EU) 2023/2485 werden
Komponenten für Fahrzeuge genannt, die für die
Umweltleistung als entscheidend angesehen werden.
Aus Sicht der Mercedes-Benz Group leisten nur die
dort aufgeführten Komponenten für vollelektrische
Fahrzeuge einen wesentlichen Beitrag zum Umweltziel
Klimaschutz.
Bei der Wirtschaftstätigkeit 6.6 leisten gemäß den
delegierten Rechtsakten ((EU) 2021/2139 und (EU)
2023/2485) im Wesentlichen nur vollelektrische
Fahrzeuge einen wesentlichen Beitrag zum Umweltziel
Klimaschutz.
Für die Wirtschaftstätigkeit 6.15 leisten gemäß den
delegierten Rechtsakten ((EU) 2021/2139 und (EU)
2023/2485) Schnellladestationen, die für den Betrieb
von Fahrzeugen ohne CO2-Abgasemissionen bestimmt
sind, einen wesentlichen Beitrag zum Umweltziel
Klimaschutz.
Bei der Wirtschaftstätigkeit 5.4 leisten gemäß dem
delegierten Rechtsakt (EU) 2023/2486 die von Dritten
angekauften Fahrzeuge einen wesentlichen Beitrag
zum Umweltziel Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft,
die als Gebrauchtwaren verkauft werden.
Ausschluss einer erheblichen Beeinträchtigung
Für die jeweiligen Wirtschaftstätigkeiten wurde die
Einhaltung der durch die Taxonomie-Verordnung
definierten DNSH-Kriterien in Bezug auf die weiteren
Umweltziele analysiert.
Für die Wirtschaftstätigkeiten 3.3 und 3.18 wurde die
Erfüllung dieser Kriterien auf Ebene der CO2-armen
Fahrzeuge und entsprechender Komponenten sowie
der relevanten Produktionsstandorte und -prozesse
überprüft.
Für die Wirtschaftstätigkeit 6.5 wurde die Analyse der
Kriterien auf Basis der CO2-armen Fahrzeuge im
Leasing- und Finanzierungsportfolio vorgenommen. Im
Fahrzeugportfolio sind neben konzerneigenen Fahr-
zeugen auch Fahrzeuge anderer Hersteller enthalten.
Letztere werden als taxonomiefähig, aber nicht taxo-
nomiekonform ausgewiesen, da die DNSH-Kriterien
nicht erfüllt werden konnten. Dies gilt im Wesentlichen
auch für das unter der Wirtschaftstätigkeit 6.6 nach der
Abspaltung und Ausgliederung des Daimler-Nutzfahr-
zeuggeschäfts verbliebene Portfolio mit Nutzfahrzeug-
umfängen.
Die Erfüllung der DNSH-Kriterien für die Wirtschafts-
tätigkeit 6.15 wurde auf Ebene der Schnellladestationen
überprüft.
Als Ergebnis werden für die Wirtschaftstätigkeiten 3.3,
3.18 und 6.15 die DNSH-Kriterien eingehalten. Für die
Wirtschaftstätigkeit 6.5 werden aufgrund der DNSH-
Anforderungen des Umweltziels Vermeidung und
Verminderung der Umweltverschmutzung für
Mercedes-Benz Fahrzeuge Abschläge bei der
Taxonomiekonformität von Umsatzerlösen und
Investitionen berücksichtigt.
Die Analyse der DNSH-Kriterien der Wirtschaftstätigkeit
5.4 wurde auf Basis der angekauften Gebrauchtfahr-
zeuge durchgeführt. Da die DNSH-Kriterien nicht erfüllt
werden konnten, wird die Wirtschaftstätigkeit als taxo-
nomiefähig, aber nicht taxonomiekonform ausgewiesen.
Nachfolgend sind die DNSH-Analysen zu den einzelnen
Umweltzielen für die Wirtschaftstätigkeiten 3.3, 3.18,
6.5 und 6.15 erläutert.
Anpassung an den Klimawandel
Für die betrachteten Wirtschaftstätigkeiten fordert
die Anlage A (Anhang I) des delegierten Rechtsakts (EU)
2021/2139 die Durchführung einer Klimarisiko- und
Vulnerabilitätsbewertung.
Es wurde eine umfassende Analyse der potenziellen
physischen Klimarisiken für Produktionsstandorte
durchgeführt, die für die Wirtschaftstätigkeiten 3.3, 6.5
und 3.18 angewendet werden kann. Dabei wurden
Klimaszenarien des Weltklimarats (Intergovernmental
Panel on Climate Change (IPCC)) und verschiedene
Zeithorizonte berücksichtigt. Basierend auf den
Ergebnissen wurden Anpassungsmaßnahmen an
ausgewählten Standorten ermittelt (siehe auch Kapitel
Für die Wirtschaftstätigkeit 6.15 wurde eine Analyse
der potenziellen Klimagefahren basierend auf den
spezifischen Standorten und Herstellerangaben der
Ladesäulen durchgeführt.
Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und
Meeresressourcen
Für die Wirtschaftstätigkeiten 3.3 und 3.18 wurden die
Anforderungen vorrangig auf Basis etablierter Umwelt-
managementsysteme sowie der internen Umweltrisiko-
bewertung (Environmental-Due-Diligence- Prozess)
umgesetzt. Weltweit hat das Unternehmen an seinen
eigenen Produktionsstandorten ein zertifiziertes
Umweltmanagementsystem nach ISO 14001 etabliert.
Zusätzlich sind ausgewählte deutsche und zwei weitere
europäische Produktionsstandorte nach EMAS validiert.
Im Rahmen der internen Umweltrisikobewertung
werden konsolidierte Produktionsstandorte unter
anderem in Bezug auf wasserbezogene Aspekte wie
beispielsweise die Einleitung in Gewässer bewertet
sowie Empfehlungen zur Risikominimierung ermittelt,
priorisiert und nachverfolgt. Des Weiteren nutzt der
Konzern externe Datenquellen, um Standorte mit
potenziellen Wasserrisiken und Wasserstress zu
identifizieren (siehe auch Kapitel »Wasser- und
Meeresressourcen« unter »Wasserrisikobetrachtung«).
Um die wasserbezogenen DNSH-Kriterien in Bezug
auf die Ladeinfrastruktur zu analysieren, wurden für die
Wirtschaftstätigkeit 6.15 die jeweiligen Standorte
überprüft sowie die Herstellerangaben der Ladesäulen
zugrunde gelegt.
Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
In Abhängigkeit der Wirtschaftstätigkeit werden für den
Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft verschiedene
DNSH-Anforderungen an das Produkt, die Produktion
oder die Ladeinfrastruktur gestellt.
In Bezug auf das Produkt berücksichtigt die Mercedes-
Benz Group das Konzept der Kreislaufwirtschaft bei der
Produktentwicklung von Beginn an und hat sich das
übergeordnete Ziel gesetzt, den Einsatz von Sekundär-
material in Fahrzeugen zu erhöhen. Zudem werden
durch die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zur
Recyclingfähigkeit und Verwertbarkeit für Pkw-Modelle
und leichte Nutzfahrzeuge die DNSH-Kriterien für die
Wirtschaftstätigkeit 6.5 berücksichtigt. In der Pro-
duktion hält die Mercedes-Benz Group entsprechend
der Abfallhierarchie das Abfallaufkommen so gering
wie möglich. Hierzu ist es das Ziel, die Gesamtabfälle
inklusive der Abfälle zur Beseitigung stetig zu reduzie-
ren. Für ihre eigenen Produktionsstandorte weltweit
hat sich die Mercedes-Benz Group deswegen Reduk-
tionsziele unter anderem für die Gesamtabfallmenge
und die Abfallmenge zur Beseitigung pro Fahrzeug
gesetzt. Zudem ist das Themenfeld Abfallwirtschaft
auch ein Bestandteil der internen Umweltrisikobewer-
tung und des Umweltmanagements (siehe Kapitel
»Ressourcenschonung entlang der Wertschöpfungs-
kette«).
Für die Wirtschaftstätigkeit 6.15 wurden die DNSH-
Kriterien bezüglich der Verwertung und Entsorgung von
Bauabfällen überprüft. Zudem wurden bestehende
Vorgaben an Geschäftspartner berücksichtigt.
Vermeidung und Verminderung der
Umweltverschmutzung
Die DNSH-Kriterien der Wirtschaftstätigkeiten 3.3
sowie 3.18 zielen unter anderem durch die Anlage C
(Anhang I) des delegierten Rechtsakts (EU) 2021/2139
auf die Vermeidung der Herstellung, der Inverkehr-
bringung und der Verwendung von Gefahrstoffen ab.
Die Mercedes-Benz Group hat den Anspruch, entlang
der Wertschöpfungskette einen sicheren und rechts-
konformen Umgang mit Gefahrstoffen zu gewähr-
leisten. Dies wird in der Produktion durch ein internes
Gefahrstoffmanagement in Form von Vorgabe-,
Freigabe- und Kontrollprozessen umgesetzt, welche
den Einsatz von Gefahrstoffen einer wiederkehrenden
Substitutionsprüfung unterziehen und wo der Einsatz
erforderlich ist, die Verwendung von Chemikalien unter
kontrollierten Bedingungen zu ermöglichen. Für die
Produkte werden basierend auf Materialinformationen
aus dem internationalen Materialdatensystem (IMDS)
Stoffverbote und Deklarationspflichten gemäß der
globalen Liste für deklarationspflichtige Stoffe im Auto-
mobilbau (Global Automotive Declarable Substance
List (GADSL)) überwacht und als Mindestanforderung
an Lieferanten formuliert. Darüber hinaus legt die
Mercedes-Benz Group Vorgaben zur Substitutions-
prüfung für besonders besorgniserregende Stoffe
(Substances of Very High Concern (SVHC)) fest und hält
die Lieferanten an, diese in ihrer eigenen Lieferkette
zu verankern. Für die unter der Anlage C aufgeführten
DNSH-Anforderungen, welche über die bisherigen
Anforderungen des Chemikalienrechts hinaus gehen,
sollen diese Freigabe- und Kontrollprozesse als Basis
der Nachweisführung dienen.
Im Berichtsjahr 2024 ist erstmals der neue Absatz
unter Buchstabe f) der Anlage C (Anhang I) des
delegierten Rechtsakts (EU) 2023/2485 anzuwenden,
welcher die in dieser Anlage adressierten Stoffe
erweitert. Zum aktuellen Zeitpunkt bestehen hinsicht-
lich des Umfangs der notwendigen Prozesse und der
entsprechenden Umsetzung Auslegungsunsicherheiten.
In Bezug auf diesen neuen Absatz und Buchstabe f)
wurden zusätzliche interne Analysen durchgeführt, um
das Vorhandensein dieser adressierten Stoffe in
Produkten zu identifizieren und deren Verwendung
unter Berücksichtigung von unter anderem technischen
Anforderungen und wirtschaftlichen Aspekten zu
untersuchen.
Für die Wirtschaftstätigkeit 6.5 beziehen sich die
DNSH-Kriterien auf die Einhaltung verschiedener in EU-
Verordnungen und Richtlinien vorgesehener produkt-
bezogener Anforderungen. Der Nachweis der DNSH-
Anforderungen erfolgt dabei in einem mehrstufigen
Prüfverfahren. In der Folge verbleibt ein Anteil voll-
elektrischer Fahrzeuge des entsprechenden Leasing-
und Finanzierungsportfolios.
In Bezug auf die Reifenanforderungen erfüllen gemäß
den anwendbaren Rechtsvorschriften sowie der von
der EU-Kommission am 20. Oktober 2023 veröffent-
lichten Bekanntmachung (C/2023/267) nur solche
Reifen die DNSH-Anforderungen für das jeweilige
Fahrzeug, die den zwei höchsten am Markt verfügbaren
Rollwiderstandsklassen und gleichzeitig der höchsten
am Markt verfügbaren Klasse für das externe Roll-
geräusch entsprechen. Zur Beurteilung der jeweiligen
marktverfügbaren Klassen sind die Angaben der
Europäischen Produktdatenbank für die Energiever-
brauchskennzeichnung (European Product Registry for
Energy Labelling (EPREL)) zugrunde zu legen. Dabei
wurden für die Analyse der Mercedes-Benz Fahrzeuge
der Zeitpunkt des Inverkehrbringens der vollelek-
trischen Fahrzeuge des Leasing- und Finanzierungs-
portfolios sowie ein repräsentativer Zeitraum
herangezogen und die Vertragslaufzeit mit der voraus-
sichtlichen Nutzungsdauer der Reifen verglichen.
Zudem wurde die Einhaltung der Geräuschanforde-
rungen entsprechend den DNSH-Kriterien geprüft. Der
ermittelte Anteil der Fahrzeuge, die die DNSH-Anfor-
derungen einhalten, wird im Berichtsjahr weltweit
auf das Leasing- und Finanzierungsportfolio vollelek-
trischer Fahrzeuge angewendet, soweit die ent-
sprechende Datenverfügbarkeit gegeben ist.
Für die Wirtschaftstätigkeit 6.15 wurden die lokal
geltenden Anforderungen entsprechend den DNSH-
Kriterien wie u. a. zu Lärm und Staub geprüft und durch
entsprechende Vorgaben an Geschäftspartner
unterstützt.
Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität
und der Ökosysteme
Zum Nachweis der Vorgaben für die Wirtschaftstätig-
keiten 3.3 und 3.18 wurden zum einen im Rahmen der
internen Umweltrisikobewertung (Environmental-Due-
Diligence-Prozess) ökologisch sensible Gebiete und
Schutzzonen im Umfeld von Standorten dokumentiert
und berücksichtigt. Zum anderen sind Umweltverträg-
lichkeitsprüfungen oder vergleichbare Prüfungen
außerhalb der EU, sofern gesetzlich gefordert, im
Rahmen eines Standortneubaus oder bei der Erwei-
terung existierender Standorte durchzuführen.
Weiterhin sind an eigenen Produktionsstandorten
Umweltmanagementsysteme etabliert (siehe auch
»Förderung der biologischen Vielfalt an den
Produktionsstandorten«).
Für die Ladeinfrastruktur (Wirtschaftstätigkeit 6.15)
wurden die lokal geltenden Anforderungen im Bau- und
Genehmigungsverfahren entsprechend den DNSH-
Anforderungen zugrunde gelegt.
Erfüllung des Mindestschutzes
Eine Wirtschaftstätigkeit kann nur dann als ökologisch
nachhaltig im Sinn der Taxonomie klassifiziert werden,
wenn sie auch in Übereinstimmung mit bestimmten
Mindeststandards ausgeführt wird, die sich entlang
internationaler Rahmenwerke orientieren. Artikel 18 der
Taxonomie-Verordnung führt hierzu die OECD-Leitsätze
für multinationale Unternehmen, die Leitprinzipien der
Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschen-
rechte, einschließlich der Grundprinzipien und Rechte
aus den acht Kernübereinkommen, die in der Erklärung
der Internationalen Arbeitsorganisation über grund-
legende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit festgelegt
sind, sowie die Internationale Charta der Menschen-
rechte an. Eine weiterführende Präzisierung durch die
Taxonomie-Verordnung erfolgt nicht.
Mit ihrem Bericht vom Oktober 2022 (»Final Report on
Minimum Safeguards«) unterstützt die »Platform on
Sustainable Finance« Unternehmen bei der Auslegung
von Umfang und Anwendungsbereich der Mindest-
standards. Dieser Bericht bildet die Grundlage zur
Anwendung und Berichterstattung bei der Mercedes-
Benz Group. Zentrale Themenbereiche sind demnach
Menschen- und Arbeitnehmerrechte (siehe auch
schaft«), die Verhinderung von Korruption sowie die
Förderung eines fairen Wettbewerbs (siehe auch
Kapitel »Unternehmenskultur« unter »Verhinderung und
Aufdeckung von Korruption und Bestechung« sowie
»Antitrust-Compliance«).
Die Mercedes-Benz Group versteht sich als verantwort-
ungsbewusster Konzern, der bestrebt ist, die weltweit
geltenden steuergesetzlichen Pflichten zu erfüllen
und öffentliche Fördermittel verantwortungsbewusst
einzusetzen. Damit will der Konzern auch seiner
sozialen und ethischen Verantwortung nachkommen.
Die Steuerstrategie des Konzerns verfolgt insbesondere
folgende Prinzipien:
Durch qualifizierte und erfahrene Experten und
möglichst effiziente und verlässliche Prozesse, Sys-
teme, Methoden und Kontrollen will die Mercedes-
Benz Group sicherstellen, dass die steuerlichen
Pflichten der Konzerngesellschaften erfüllt und
Integritätsstandards eingehalten werden.
Dem Grundsatz des »Good Corporate Tax
Citizen« (d. h. als Unternehmen der Verantwortung
als Steuerzahler nachkommen) entsprechend
verfolgt die Mercedes-Benz Group eine legale,
aktive und nicht aggressive Steuerplanung auf Basis
betrieblicher Gründe (»Tax Follows Business«).
Zudem ist die Mercedes-Benz Group bestrebt, die
Zusammenarbeit mit den Steuerbehörden noch
kooperativer, transparenter und konstruktiver zu
gestalten. Dabei wahrt sie ihre Rechtspositionen
und vertritt ihre Interessen, wo sie es für sach-
gerecht und legitim hält.
Mit dem Ziel, konzernweit für Tax-Compliance zu
sorgen, etablierte die Mercedes-Benz Group ein Tax-
Compliance-Management-System (Tax CMS). Das Tax
CMS ist ein abgegrenzter Teilbereich des konzerninter-
nen, allgemeinen Compliance-Management-Systems.
Bestandteil des Tax CMS ist ein aktives, konzernweit
konsistentes steuerliches Risikomanagement. Es hat
die Aufgabe, zu überwachen und zu kontrollieren, ob
steuerliche Verpflichtungen eingehalten werden, sowie
die Verantwortlichen hierbei zu unterstützen. Weiterhin
dient es dazu, steuerliche Risiken im Konzern und
damit gegebenenfalls verbundene persönliche Risiken
der handelnden Beschäftigten zu identifizieren und zu
reduzieren. Es umfasst zahlreiche Maßnahmen –
beispielsweise eine laufende Überwachung steuerlicher
Risiken sowie deren Einbindung in das interne Kontroll-
system und in den konzernweiten Risikomanagement-
prozess gemäß Risikomanagement-Richtlinie.
Im Wesentlichen beruht der Nachweis der Einhaltung
auf dem Vorhandensein entsprechender konzernweiter
Due-Diligence-Prozesse sowie dem Fehlen letztinstanz-
licher Gerichtsurteile aufgrund schwerwiegender
Verstöße in den genannten Bereichen.
Berichterstattung zu taxonomiekonformen Anteilen
ökologisch nachhaltiger Wirtschaftstätigkeiten
Nachfolgend werden für die Mercedes-Benz Group die
Anteile an Umsatzerlösen, Investitionen und Betriebs-
ausgaben im Zusammenhang mit ökologisch nachhalti-
gen Wirtschaftstätigkeiten dargestellt.
Die einzelnen Umsätze, Investitionen und Betriebs-
ausgaben sind dabei jeweils genau einer Wirtschafts-
tätigkeit und einem Umweltziel zugeordnet. Eine
Doppelzählung wird damit vermieden.
Der Berechnung der maßgeblichen Kennzahlen liegt der
Konzernabschluss gemäß IFRS zugrunde. Die Summen
(Gesamt A + B) in den Tabellen Umsatzerlöse und
Investitionen entsprechen den Werten des mit hinrei-
chender Sicherheit geprüften Konzernabschlusses.
Umsatzerlöse
2024
Kriterien für einen wesentlichen Beitrag
DNSH-Kriterien
2023
Wirtschaftstätigkeiten
Code1
Umsatz
Umsatzanteil
Klimaschutz
Anpassung
an den Klimawandel
Wasser-/Meeresressourcen
Kreislaufwirtschaft
Umweltverschmutzung
Biologische Vielfalt
Klimaschutz
Anpassung an den
Klimawandel
Wasser-/Meeresressourcen
Kreislaufwirtschaft
Umweltverschmutzung
Biologische Vielfalt
Mindestschutz
Anteil taxonomiekonformer
(A.1) oder taxonomiefähiger
(A.2) Umsatz (angepasst)3
Kategorie: Ermöglichende
Tätigkeit
Kategorie: Übergangstätigkeit
in Mio. €
in %
J; N; N/EL2
J; N; N/EL2
J; N; N/EL2
J; N; N/EL2
J; N; N/EL2
J; N; N/EL2
J/N
J/N
J/N
J/N
J/N
J/N
J/N
in %
E
T
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
Herstellung von CO2-armen Verkehrstechnologien
CCM 3.3
17.868
12 %
J
N/EL
N/EL
N/EL
N/EL
N/EL
J
J
J
J
J
J
J
13 %
E
Herstellung von Automobil- und Mobilitätskomponenten
CCM 3.18
155
0 %
J
N/EL
N/EL
N/EL
N/EL
N/EL
J
J
J
J
J
J
J
0 %
E
Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten
Nutzfahrzeugen
CCM 6.5
705
0 %
J
N/EL
N/EL
N/EL
N/EL
N/EL
J
J
J
J
J
J
J
0 %
Infrastruktur für einen CO2-armen Straßenverkehr
und öffentlichen Verkehr
CCM 6.15
1
0 %
J
N/EL
N/EL
N/EL
N/EL
N/EL
J
J
J
J
J
J
J
0 %
E
Umsatz ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1)
18.729
13 %
100 %
0 %
0 %
0 %
0 %
0 %
J
J
J
J
J
J
J
14 %
davon ermöglichende Tätigkeit
18.024
12 %
100 %
0 %
0 %
0 %
0 %
0 %
J
J
J
J
J
J
J
13 %
E
davon Übergangstätigkeit
0
0 %
0 %
0 %
0 %
0 %
0 %
0 %
0 %
T
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten
(nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
EL; N/EL2
EL; N/EL2
EL; N/EL2
EL; N/EL2
EL; N/EL2
EL; N/EL2
Herstellung von CO2-armen Verkehrstechnologien
CCM 3.3
95.906
66 %
EL
N/EL
N/EL
N/EL
N/EL
N/EL
66 %
Herstellung von Automobil- und Mobilitätskomponenten
CCM 3.18
7.233
5 %
EL
N/EL
N/EL
N/EL
N/EL
N/EL
4 %
Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten
Nutzfahrzeugen
CCM 6.5
20.304
14 %
EL
N/EL
N/EL
N/EL
N/EL
N/EL
14 %
Güterbeförderung im Straßenverkehr
CCM 6.6
1.179
1 %
EL
N/EL
N/EL
N/EL
N/EL
N/EL
1 %
Verkauf von Gebrauchtwaren
CE 5.4
477
0 %
N/EL
N/EL
N/EL
EL
N/EL
N/EL
0 %
Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger
Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) (A.2)
125.099
86 %
100 %
0 %
0 %
0 %
0 %
0 %
85 %
A. Umsatz taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1 + A.2)
143.828
99 %
100 %
0 %
0 %
0 %
0 %
0 %
99 %
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
Umsatz nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten
1.766
1 %
1 %
Gesamt A + B
145.594
100 %
100 %
1 Der Code stellt die Abkürzung des jeweiligen Umweltziels dar, zu dem die Wirtschaftstätigkeit einen wesentlichen Beitrag leisten kann. Klimaschutz: CCM (Climate Change Mitigation), Kreislaufwirtschaft: CE (Circular Economy).
2 Erläuterung: J – Ja, taxonomiefähige und mit dem relevanten Umweltziel taxonomiekonforme Tätigkeit; N – Nein, taxonomiefähige, aber mit dem relevanten Umweltziel nicht taxonomiekonforme Tätigkeit; N/EL – »not eligible«, für das jeweilige Umweltziel nicht taxonomiefähige
Tätigkeit; EL – »eligible«, für das jeweilige Ziel taxonomiefähige Tätigkeit.
3 Die Vorjahreswerte wurden nach IAS 8 korrigiert. Weitere Informationen sind in Anmerkung 3 des Konzernanhangs enthalten.
In der nachfolgenden Tabelle wird der Umfang der
Taxonomiefähigkeit und -konformität für die Umsatz-
erlöse je Umweltziel dargestellt:
Umsatzanteil/Gesamtumsatz1
Taxonomie-
konform je Ziel
Taxonomie-
fähig je Ziel
Klimaschutz (CCM)
13 %
86 %
Anpassung an den Klimawandel (CCA)
0 %
0 %
Wasser- und Meeresressourcen (WTR)
0 %
0 %
Kreislaufwirtschaft (CE)
0 %
0 %
Vermeidung und Verminderung der
Umweltverschmutzung (PPC)
0 %
0 %
Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO)
0 %
0 %
1 Der Code stellt die Abkürzung des jeweiligen Umweltziels dar, zu dem die
Wirtschaftstätigkeit einen wesentlichen Beitrag leisten kann Anpassung an den
Klimawandel: CCA (Climate Change Adaption), Wasser- und Meeresressourcen: WTR
(Water and Marine Resources), Vermeidung und Verminderung der
Umweltverschmutzung: PPC (Polution Prevention and Control), Biologische Vielfalt
und Ökoysteme: BIO (Protection and restoration of biodiversity and ecosystems).
Taxonomiefähigkeit der Umsatzerlöse
Für den Anteil der taxonomiefähigen Umsatzerlöse
(siehe unter A. in der Tabelle Umsatzerlöse) werden die
taxonomiefähigen Umsatzerlöse ins Verhältnis zu
den Gesamtumsätzen des Konzerns gesetzt. Dabei
berücksichtigt der Nenner die konsolidierten Umsatz-
erlöse der einzubeziehenden Konzerngesellschaften.
Die in der Konzern-Gewinn- und -Verlustrechnung
ausgewiesenen Umsatzerlöse betrugen im Berichtsjahr
145.594 (2023: 152.390) Mio. € (vgl. »Anmerkung 5« im
Konzernanhang).
Für die Erhebung des Zählers wurden die Umsatzerlöse
daraufhin untersucht, ob sie im Zusammenhang mit der
Herstellung, dem Leasing bzw. der Finanzierung von
Fahrzeugen, der Herstellung von Komponenten, dem
Betrieb von Schnellladestationen oder aus dem Verkauf
von Gebrauchtfahrzeugen, die von der Mercedes-Benz
Group von Dritten angekauft wurden, erzielt wurden.
Dies trifft auf nahezu alle von der Mercedes-Benz
Group erzielten Umsatzerlöse zu. Im Vorjahr wurde der
Verkauf von Komponenten an das assoziierte Unter-
nehmen Beijing Benz Automotive Co., Ltd. (BBAC) und
an das Gemeinschaftsunternehmen Fujian Benz Auto-
motive Co., Ltd. (FBAC) unter der Wirtschaftstätigkeit
3.3 als taxonomiefähig und anteilig als taxonomie-
konform und der Verkauf von Komponenten an Dritte
als nicht taxonomiefähig berichtet. Für eine angemes-
senere Zuordnung der Tätigkeit werden seit dem
Berichtsjahr diese Umsatzerlöse unter der Wirtschafts-
tätigkeit 3.18 separat berichtet. Vorjahresangaben
wurden entsprechend angepasst.
Taxonomiekonformität der Umsatzerlöse
Für die Ermittlung des taxonomiekonformen Anteils an
den Wirtschaftstätigkeiten 3.3 und 6.5 (siehe unter A.1
in der Tabelle Umsatzerlöse) wurden zur Beurteilung
eines wesentlichen Beitrags zum Klimaschutz die
Umsatzerlöse daraufhin untersucht, ob sie mit CO2-
armen Fahrzeugen erzielt wurden. Weiterhin wurde die
Einhaltung von DNSH- und Mindestschutzkriterien
überprüft.
Für den weit überwiegenden Teil der Umsatzerlöse,
insbesondere aus dem Neu- und Gebrauchtfahrzeug-
geschäft sowie aus der Leasing- und Absatzfinan-
zierung, erfolgt eine direkte Zurechnung von Umsatz-
erlösen auf CO2-arme Fahrzeuge. Bei weiteren
Umsatzbestandteilen, insbesondere bei Umsätzen aus
dem Ersatzteilgeschäft, aus Service- und Wartungs-
verträgen oder der Zuordnung mengenabhängiger
Rabatte, ist eine Zuweisung zu CO2-armen Fahrzeugen
nicht unmittelbar möglich. Daher wurden in diesen
Fällen für die verschiedenen Umsatzbestandteile
geeignete Schlüsselungen auf Basis aktueller Umsätze
und auf Basis aktueller bzw. historischer Absatzmengen
für die im Markt befindliche Flotte herangezogen. Im
Berichtsjahr reduzierte sich der Anteil der taxonomie-
konformen Umsatzerlöse von 14 % auf 13 %. Grund
hierfür ist im Wesentlichen der Absatzrückgang bei
vollelektrischen Fahrzeugen in wichtigen Märkten. Der
Absatz von Plug-in-Hybriden hingegen stieg im Jahr
2024 weltweit an.
Die folgenden Umsatzerlöse sind dabei aggregiert über
Aufriss der Umsatzerlöse
2024
2023 (angepasst)
Taxonomie-
konforme
Umsatzerlöse
Gesamte
Umsatzerlöse
Anteil taxonomie-
konformer
Umsatzerlöse
Taxonomie-
konforme
Umsatzerlöse
Gesamte
Umsatzerlöse1
Anteil taxonomie-
konformer
Umsatzerlöse
in Millionen €
in Millionen €
in %
in Millionen €
in Millionen €
in %
Umsatzerlöse nach IFRS 15
17.740
128.477
14%
20.223
136.159
15%
Sonstige Umsatzerlöse
989
17.117
6%
800
16.231
5%
Summe
18.729
145.594
13%
21.023
152.390
14%
1 Die Vorjahreswerte wurden nach IAS 8 korrigiert. Weitere Informationen sind in Anmerkung 3 des Konzernanhangs enthalten.
die Wirtschaftstätigkeiten enthalten .
Investitionen
2024
Kriterien für einen wesentlichen Beitrag
DNSH-Kriterien
2023
Wirtschaftstätigkeiten
Code1
Investitionen
Investitionsanteil
Klimaschutz
Anpassung an den Klimawandel
Wasser-/Meeresressourcen
Kreislaufwirtschaft
Umweltverschmutzung
Biologische Vielfalt
Klimaschutz
Anpassung an den Klimawandel
Wasser-/Meeresressourcen
Kreislaufwirtschaft
Umweltverschmutzung
Biologische Vielfalt
Mindestschutz
Anteil taxonomiekonformer (A.1)
oder taxonomiefähiger (A.2)
Investitionen
Kategorie: Ermöglichende
Tätigkeit
Kategorie:
Übergangstätigkeit
in Mio. €
in %
J; N; N/EL2
J; N; N/EL2
J; N; N/EL2
J; N; N/EL2
J; N; N/EL2
J; N; N/EL2
J/N
J/N
J/N
J/N
J/N
J/N
J/N
in %
E
T
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
Herstellung von CO2-armen Verkehrstechnologien
CCM 3.3
5.769
24 %
J
N/EL
N/EL
N/EL
N/EL
N/EL
J
J
J
J
J
J
J
21 %
E
Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten
Nutzfahrzeugen
CCM 6.5
1.287
5 %
J
N/EL
N/EL
N/EL
N/EL
N/EL
J
J
J
J
J
J
J
3 %
Infrastruktur für einen CO2-armen Straßenverkehr
und öffentlichen Verkehr
CCM 6.15
60
0 %
J
N/EL
N/EL
N/EL
N/EL
N/EL
J
J
J
J
J
J
J
0 %
E
Investitionen ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten
(taxonomiekonform) (A.1)
7.116
30 %
100 %
0 %
0 %
0 %
0 %
0 %
J
J
J
J
J
J
J
24 %
davon ermöglichende Tätigkeit
5.829
25 %
100 %
0 %
0 %
0 %
0 %
0 %
J
J
J
J
J
J
J
22 %
E
davon Übergangstätigkeit
0
0 %
0 %
0 %
0 %
0 %
0 %
0 %
0 %
T
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten
(nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
EL; N/EL2
EL; N/EL2
EL; N/EL2
EL; N/EL2
EL; N/EL2
EL; N/EL2
Herstellung von CO2-armen Verkehrstechnologien
CCM 3.3
3.292
14 %
EL
N/EL
N/EL
N/EL
N/EL
N/EL
19 %
Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten
Nutzfahrzeugen
CCM 6.5
13.212
56 %
EL
N/EL
N/EL
N/EL
N/EL
N/EL
57 %
Investitionen taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger
Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) (A.2)
16.504
70 %
100 %
0 %
0 %
0 %
0 %
0 %
76 %
A. Investitionen taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1 + A.2)
23.620
100 %
100 %
0 %
0 %
0 %
0 %
0 %
100 %
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
Investitionen nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten
0
0 %
0 %
Gesamt A + B
23.620
100 %
100 %
1 Der Code stellt die Abkürzung des jeweiligen Umweltziels dar, zu dem die Wirtschaftstätigkeit einen wesentlichen Beitrag leisten kann. Klimaschutz: CCM (Climate Change Mitigation).
2 Erläuterung: J – Ja, taxonomiefähige und mit dem relevanten Umweltziel taxonomiekonforme Tätigkeit; N – Nein, taxonomiefähige, aber mit dem relevanten Umweltziel nicht taxonomiekonforme Tätigkeit; N/EL – »not eligible«, für das jeweilige Umweltziel nicht taxonomiefähige
Tätigkeit; EL – »eligible«, für das jeweilige Ziel taxonomiefähige Tätigkeit.
In der nachfolgenden Tabelle wird der Umfang
der Taxonomiefähigkeit und -konformität für die
Investitionen je Umweltziel dargestellt:
Investitionsanteil/Gesamtinvestitionen1
Taxonomie-
konform je Ziel
Taxonomie-
fähig je Ziel
Klimaschutz (CCM)
30 %
70 %
Anpassung an den Klimawandel (CCA)
0 %
0 %
Wasser- und Meeresressourcen (WTR)
0 %
0 %
Kreislaufwirtschaft (CE)
0 %
0 %
Vermeidung und Verminderung der
Umweltverschmutzung (PPC)
0 %
0 %
Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO)
0 %
0 %
1 Der Code stellt die Abkürzung des jeweiligen Umweltziels dar, zu dem die
Wirtschaftstätigkeit einen wesentlichen Beitrag leisten kann. Anpassung an den
Klimawandel: CCA (Climate Change Adaption), Wasser- und Meeresressourcen: WTR
(Water and Marine Resources), Vermeidung und Verminderung der
Umweltverschmutzung: PPC (Polution Prevention and Control), Biologische Vielfalt
und Ökoysteme: BIO (Protection and restoration of biodiversity and ecosystems).
Taxonomiefähigkeit der Investitionen
Für den Anteil der taxonomiefähigen Investitionen
(siehe unter A. in der Tabelle Investitionen) werden die
taxonomiefähigen Investitionen ins Verhältnis zu den
relevanten Gesamtinvestitionen des Konzerns gesetzt.
Dabei werden im Nenner alle Zugänge zu immateriellen
Vermögenswerten, Sachanlagen und Nutzungsrechten
nach IFRS 16 gemäß den Anlagespiegeln sowie die
Zugänge zu den vermieteten Gegenständen einschließ-
lich der Zugänge zu den genannten Vermögenswerten
im Rahmen von Unternehmensakquisitionen berück-
sichtigt. Bei den vermieteten Gegenständen werden
ausschließlich die von konzernexternen Händlern
erworbenen Fahrzeuge einbezogen. Firmenwerte
werden in die Betrachtung nicht einbezogen. Liegt eine
Veräußerungsabsicht vor, so werden Investitionen in
langfristige Vermögenswerte bis zum erstmaligen Zeit-
punkt der Klassifikation als zur Veräußerung bestimmt
gemäß IFRS 5 berücksichtigt. Die relevanten Zugänge
zu den einzubeziehenden Vermögenswerten betrugen
im Berichtsjahr insgesamt 23.620 (2023: 21.471) Mio. €
(siehe hierzu »Anmerkungen 11, 12 und 13« im Konzern-
anhang).
Nach der am 6. Oktober 2022 von der EU-Kommission
veröffentlichten Bekanntmachung (2022/C 385/01)
beinhaltet die Definition einer Wirtschaftstätigkeit die
Erzielung von Umsatzerlösen aus produzierten
Erzeugnissen. Entsprechend dem Geschäftsmodell der
Mercedes-Benz Group wurden daher für die Ermittlung
des Zählers die Investitionen dahingehend analysiert,
ob sie im Zusammenhang mit der Herstellung von
Fahrzeugen oder Komponenten, mit dem Aufbau der
Ladeinfrastruktur oder Beförderungslösungen für
Personen oder Güter erfolgen. Dies ist für nahezu alle
unsere Investitionen erfüllt, die ausschließlich unter
dem Umweltziel Klimaschutz berichtet werden.
Taxonomiekonformität der Investitionen
Für die Ermittlung des taxonomiekonformen Anteils an
Wirtschaftstätigkeiten (siehe unter A.1 in der Tabelle
Investitionen) wurden für die Beurteilung eines wesent-
lichen Beitrags zum Klimaschutz die Investitionen
daraufhin untersucht, ob sie mit CO2-armen Fahrzeugen
(Wirtschaftstätigkeiten 3.3 und 6.5) bzw. mit Schnell-
ladestationen (Wirtschaftstätigkeit 6.15) im
Zusammenhang stehen. In der Tabelle »Investitionen«
sind die taxonomiekonformen Investitionen, aggregiert
über alle Wirtschaftstätig-keiten, dargestellt. Weiterhin
wurde die Einhaltung von DNSH- und Mindestschutz-
kriterien überprüft.
Bei einer Betrachtung der taxonomiekonformen
Investitionen in immaterielle Vermögenswerte (im
Wesentlichen aktivierte Entwicklungskosten) und
Sachanlagen der Mercedes-Benz Group ergeben sich
Anteile an taxonomiekonformen Investitionen von 69 %
bzw. 64 % (2023: 61 % bzw. 48%). Durch die Einbezie-
hung der Zugänge in vermieteten Gegenständen sinkt
allerdings der Anteil der taxonomiekonformen Investi-
tionen an den Gesamtinvestitionen. Daher reflektiert
dieser Anteil nur bedingt unsere Investitionen in nach-
haltige Produkte (Tabelle »Aufriss der Investitionen«).
Alle im Berichtsjahr im Zähler enthaltenen Investitionen
der Mercedes-Benz Group beziehen sich auf Ver-
mögenswerte oder Prozesse im Zusammenhang mit
bereits bestehenden Technologien, die mit den bereits
bestehenden taxonomiekonformen Wirtschaftstätig-
keiten 3.3, 6.5 und 6.15 verbunden sind. Ab diesem
Berichtsjahr fällt auch die Wirtschaftstätigkeit 6.15, für
die im Vorjahr ein CapEx-Plan ausgewiesen wurde,
darunter, da hiermit ebenfalls Umsatzerlöse erzielt
werden. Für den überwiegenden Teil der Investitionen
im Industriegeschäft erfolgte eine direkte Zuordnung zu
vollelektrischen Fahrzeugprojekten. Für Investitionen
in CO2-arme Plug-in-Hybride und Vermögenswerte, die
sowohl zur Herstellung von Verbrennerfahrzeugen als
auch zur Produktion CO2-armer Fahrzeuge genutzt
werden, wurden geeignete Schlüsselungen auf Basis
geplanter Absatzzahlen auf der Ebene der jeweiligen
Baureihe bzw. der Fahrzeugarchitektur vorgenommen.
Für Investitionen ohne direkten Bezug zum Herstel-
lungsprozess wurden die entsprechenden Investitionen
anhand geplanter Absatzzahlen CO2-armer Fahrzeuge
geschlüsselt. Für den Finanzdienst-leistungsbereich
sind die Zugänge zu den vermieteten Gegenständen
direkt CO2-armen Fahrzeugen zurechenbar. Der Anteil
der taxonomiekonformen Investitionen stieg signifikant
von 24 % auf 30 %. Der Anstieg ist insbesondere auf
höhere aktivierte Entwicklungskosten im Zusammen-
hang mit der auf die Elektromobilität ausgerichteten
neuen Architekturen zurückzuführen.
Aufriss der Investitionen
2024
2023
Taxonomie-
konforme
Investitionen
Gesamte
Investitionen
Anteil taxonomie-
konformer
Investitionen
Taxonomie-
konforme
Investitionen
Gesamte
Investitionen
Anteil taxonomie-
konformer
Investitionen
in Millionen €
in Millionen €
in %
in Millionen €
in Millionen €
in %
Immaterielle Vermögenswerte
3.170
4.626
69 %
2.764
4.513
61 %
davon aktivierte Entwicklungskosten
3.084
4.137
75 %
2.653
3.812
70 %
Sachanlagen
2.570
4.039
64 %
1.768
3.718
48 %
Nutzungsrechte
105
456
23 %
130
469
28 %
Vermietete Gegenstände
1.271
14.499
9 %
558
12.771
4 %
Summe
7.116
23.620
30 %
5.220
21.471
24 %
Betriebsausgaben
2024
Kriterien für einen wesentlichen Beitrag
DNSH-Kriterien
2023
Wirtschaftstätigkeiten
Code1
Betriebsausgaben
Betriebsausgabenanteil
Klimaschutz
Anpassung an den Klimawandel
Wasser-/Meeresressourcen
Kreislaufwirtschaft
Umweltverschmutzung
Biologische Vielfalt
Klimaschutz
Anpassung an den Klimawandel
Wasser-/Meeresressourcen
Kreislaufwirtschaft
Umweltverschmutzung
Biologische Vielfalt
Mindestschutz
Anteil taxonomiekonformer (A.1)
oder taxonomiefähiger (A.2)
Betriebsausgaben
Kategorie: Ermöglichende
Tätigkeit
Kategorie: Übergangstätigkeit
in Mio. €
in %
J; N; N/EL2
J; N; N/EL2
J; N; N/EL2
J; N; N/EL2
J; N; N/EL2
J; N; N/EL2
J/N
J/N
J/N
J/N
J/N
J/N
J/N
in %
E
T
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
Herstellung von CO2-armen Verkehrstechnologien
CCM 3.3
2.365
36 %
J
N/EL
N/EL
N/EL
N/EL
N/EL
J
J
J
J
J
J
J
32 %
E
Betriebsausgaben ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten
(taxonomiekonform) (A.1)
2.365
36 %
100 %
0 %
0 %
0 %
0 %
0 %
J
J
J
J
J
J
J
32 %
davon ermöglichende Tätigkeit
2.365
36 %
100 %
0 %
0 %
0 %
0 %
0 %
J
J
J
J
J
J
J
32 %
E
davon Übergangstätigkeit
0
0 %
0 %
0 %
0 %
0 %
0 %
0 %
0 %
T
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten
(nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
EL; N/EL2
EL; N/EL2
EL; N/EL2
EL; N/EL2
EL; N/EL2
EL; N/EL2
Herstellung von CO2-armen Verkehrstechnologien
CCM 3.3
4.263
64 %
EL
N/EL
N/EL
N/EL
N/EL
N/EL
68 %
Betriebsausgaben taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch
nachhaltiger Tätigkeiten
(nicht taxonomiekonform) (A.2)
4.263
64 %
100 %
0 %
0 %
0 %
0 %
0 %
68 %
A. Betriebsausgaben taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1 + A.2)
6.628
100 %
100 %
0 %
0 %
0 %
0 %
0 %
100 %
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
Betriebsausgaben nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten
0
0 %
0 %
Gesamt A + B
6.628
100 %
100 %
1 Der Code stellt die Abkürzung des jeweiligen Umweltziels dar, zu dem die Wirtschaftstätigkeit einen wesentlichen Beitrag leisten kann. Klimaschutz: CCM (Climate Change Mitigation).
2 Erläuterung: J – Ja, taxonomiefähige und mit dem relevanten Umweltziel taxonomiekonforme Tätigkeit; N – Nein, taxonomiefähige, aber mit dem relevanten Umweltziel nicht taxonomiekonforme Tätigkeit; N/EL – »not eligible«, für das jeweilige Umweltziel nicht taxonomiefähige
Tätigkeit; EL – »eligible«, für das jeweilige Ziel taxonomiefähige Tätigkeit.
In der nachfolgenden Tabelle wird der Umfang der
Taxonomiefähigkeit und -konformität für die
Betriebsausgaben je Umweltziel dargestellt.
Betriebsausgabenanteil/Gesamtbetriebsausgaben
Taxonomie-
konform je Ziel
Taxonomie-
fähig je Ziel
Klimaschutz (CCM)
36 %
64 %
Anpassung an den Klimawandel (CCA)
0 %
0 %
Wasser- und Meeresressourcen (WTR)
0 %
0 %
Kreislaufwirtschaft (CE)
0 %
0 %
Vermeidung und Verminderung der
Umweltverschmutzung (PPC)
0 %
0 %
Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO)
0 %
0 %
1 Der Code stellt die Abkürzung des jeweiligen Umweltziels dar, zu dem die
Wirtschaftstätigkeit einen wesentlichen Beitrag leisten kann Anpassung an den
Klimawandel: CCA (Climate Change Adaption), Wasser- und Meeresressourcen: WTR
(Water and Marine Resources), Vermeidung und Verminderung der
Umweltverschmutzung: PPC (Polution Prevention and Control), Biologische Vielfalt
und Ökoysteme: BIO (Protection and restoration of biodiversity and ecosystems).
Taxonomiefähigkeit der Betriebsausgaben
Für den Anteil der taxonomiefähigen Betriebsausgaben
(siehe unter A. in der Tabelle Betriebsausgaben)
werden die taxonomiefähigen Betriebsausgaben ins
Verhältnis zu den relevanten Betriebsausgaben des
Konzerns gesetzt.
Dabei stellen die im Nenner zu berücksichtigenden
Betriebsausgaben eine ausschließlich im Rahmen der
Taxonomieberichterstattung ermittelte Kennzahl dar,
da sie Bestandteile der einzelnen Funktionskosten sind.
Zu den Betriebsausgaben zählen die Forschungs- und
nicht aktivierten Entwicklungskosten sowie übrige
Betriebsausgaben. Diese enthalten Kosten aus kurz-
fristigen Leasingverträgen sowie gemäß dem delegier-
ten Rechtsakt (EU) 2021/2178 Aufwendungen aus
Gebäudesanierungsmaßnahmen und bestimmte War-
tungs- und Reparaturmaßnahmen (im Wesentlichen
Arbeits- und Materialkosten sowie bezogene Leistun-
gen) bei Vermögenswerten des Sachanlagevermögens.
Entsprechend der Vorgehensweise bei den Investi-
tionen wurden auch hier für die Ermittlung des Zählers
die relevanten Betriebsausgaben dahingehend unter-
sucht, ob sie im Zusammenhang mit der Herstellung
von Fahrzeugen stehen. Dies trifft auf die beschrie-
benen Betriebsausgaben zu.
Aufriss der Betriebsausgaben
2024
2023
in Millionen €
in Millionen €
in %
in Millionen €
in Millionen €
in %
Taxonomie-
konforme
Betriebsausgaben
Gesamte
Betriebsausgaben
Anteil taxonomie-
konformer
Betriebsausgaben
Taxonomie-
konforme
Betriebsausgaben
Gesamte
Betriebsausgaben
Anteil taxonomie-
konformer
Betriebsausgaben
Forschungs- und nicht aktivierte
Entwicklungskosten
2.154
5.580
39 %
2.089
6.230
34 %
Übrige Betriebsausgaben
211
1.048
20 %
247
1.076
23 %
Summe
2.365
6.628
36 %
2.336
7.306
32 %
Taxonomiekonformität der Betriebsausgaben
Für die Ermittlung des taxonomiekonformen Anteils an
Wirtschaftstätigkeiten (siehe unter A.1 in der Tabelle
Betriebsausgaben) wurden für die Beurteilung eines
wesentlichen Beitrags zum Klimaschutz die Betriebs-
ausgaben daraufhin untersucht, ob sie für CO2-arme
Fahrzeuge angefallen sind. Weiterhin wurde die
Einhaltung von DNSH- und Mindestschutzkriterien
überprüft.
Die folgenden Betriebsausgaben sind dabei aggregiert
über die Wirtschaftstätigkeiten enthalten:
Die Forschungs- und nicht aktivierten Entwicklungs-
kosten können anhand der Zuordnung zu vollelek-
trischen Fahrzeugprojekten überwiegend direkt in den
Zähler eingerechnet werden. Für nicht unmittelbar
zuordenbare Forschungs- und nicht aktivierte Entwick-
lungskosten (Baureihen oder Fahrzeug-architekturen,
die sowohl Plug-in-Hybride als auch reine Verbrenner-
fahrzeuge enthalten) wurden geeignete Schlüsselungen
auf Basis erwarteter zukünftiger Absatzzahlen des CO2-
armen Anteils der Baureihe bzw. der Fahrzeugarchitek-
tur vorgenommen. Für die weiteren Bestandteile der
relevanten Betriebsausgaben konnte ebenfalls keine
direkte Zurechnung zu CO2-armen Fahrzeugen vor-
genommen werden. Die Einbeziehung in den Zähler
erfolgte auf Basis geeigneter Schlüsselungen anhand
aktueller Produktionsumfänge. Der Anteil der taxo-
nomiekonformen Betriebsausgaben ist von 32 % auf
36 % gestiegen. Grund für den Anstieg ist im Wesent-
lichen die Zunahme der auf die CO2-armen Fahrzeuge
entfallenen Forschungs- und nicht aktivierten Ent-
wicklungskosten bei gleichzeitigem Rückgang
der gesamten Forschungs- und nicht aktivierten
Entwicklungskosten.
Soziale Informationen
Eigene Beschäftigte
Interaktion wesentlicher Auswirkungen, Risiken und
Chancen mit Strategie und Geschäftsmodell
Die Mercedes-Benz Group hat ihre wesentlichen Aus-
wirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit
den eigenen Beschäftigten gemäß den Anforderungen
der ESRS ermittelt. Diese sind im Kapitel »Allgemeine
Informationen« unter »Ermittlung der wesentlichen
in der nachstehenden Tabelle dargestellt.
In Zeiten der Transformation sind nicht nur die
richtigen Geschäftsmodelle, Produkte, Technologien
und digitalen Lösungen notwendig. Ebenso wichtig
ist eine Belegschaft, die sich auf den Wandel einlässt,
ihre Kompetenzen stetig erweitert und diese mit
Innovations- und Leistungsbereitschaft in die tägliche
Arbeit einbringt.
Mit der Elektrifizierung, der Digitalisierung und dem
zunehmenden Einsatz leistungsfähiger Systeme künst-
licher Intelligenz (KI) wandelt sich auch die Arbeitswelt
der Beschäftigten der Mercedes-Benz Group. Arbeits-
prozesse und -strukturen ändern sich ebenso
grundlegend wie Aufgaben und die Zusammenarbeit
innerhalb des Konzerns. Die Mercedes-Benz Group
begegnet den Heraus- und Anforderungen der
personellen Transformation mit einer entsprechenden
nachhaltigen Personalstrategie – dem »Sustainable
People Plan«.
Mit dieser nachhaltigen Personalstrategie ist die
Mercedes-Benz Group bestrebt die laufenden Veränd-
erungen im Rahmen der Transformation verant-
wortungsvoll, sozialverträglich und zukunftsorientiert
zu gestalten. Als attraktiver Arbeitgeber setzt der
Konzern dabei auf kontinuierliche fachliche und per-
sönliche Weiterentwicklung, auf flexible und moderne
Arbeitsbedingungen sowie eine vertrauensvolle,
vielfältige und inklusive Zusammenarbeitskultur. Ein
sicheres und gesundes Arbeitsumfeld durch ein
ganzheitliches Gesundheits- und Arbeitssicherheits-
management für alle Beschäftigten bildet das
Fundament. Die Mercedes-Benz Group fördert zudem
die Vielfalt und Chancengleichheit ihrer Mitarbeitenden
und bekennt sich zu Respekt, Offenheit, Wertschätzung
und Fairness.
Die Mercedes-Benz Group übernimmt Verantwortung
für ihre Beschäftigten und bekennt sich zur Achtung
der Menschenrechte. Dies wird mit den Fokusfeldern
»Beschäftigte« sowie »Menschenrechte« in der nach-
haltigen Geschäftsstrategie untermauert. Detaillierte
Informationen dazu sind im Kapitel »Allgemeine
Informationen« unter »Strategie, Geschäftsmodell und
Wertschöpfungskette« beschrieben.
Informationen zur Analyse der Widerstandsfähigkeit
der strategischen »Fokusfelder« der Nachhaltigkeit des
Konzerns im Hinblick auf wesentliche Auswirkungen,
Risiken und Chancen sind in den »Allgemeinen
Informationen« unter »Wesentliche Auswirkungen,
Risiken und Chancen« zu finden.
Eigene Beschäftigte – wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen
Wirkungsrichtung
Zeithorizont
Tragweite
Wertschöpfungsstufe
Arbeitsbedingungen
Auswirkungen
Qualifizierung und Weiterentwicklung von Beschäftigten im Zuge der Transformation
positiv
kurz-, mittel-, langfristig
regional
Entlohnung der Beschäftigten
positiv
kurz-, mittel-, langfristig
regional
Attraktive Arbeitsbedingungen für Beschäftigte (Work-Life-Balance)
positiv
kurz-, mittel-, langfristig
lokal
Veränderungen von Arbeitsplatzprofilen und Arbeitsprozessen im Zuge der Transformation
negativ
kurz-, mittel-, langfristig
lokal
Beeinträchtigung von Gesundheit und Sicherheit
negativ
kurz-, mittel-, langfristig
lokal
Risiken
Veränderungen von Arbeitsplatzprofilen und Arbeitsprozessen im Zuge der Transformation
kurz-, mittel-, langfristig
lokal
Arbeitsunfälle und Verletzungen von Beschäftigten
kurz-, mittel-, langfristig
lokal
Auswirkung des Fachkräftemangels aufgrund der demografischen Entwicklung sowie Qualifizierungsbedarfe
kurz-, mittel-, langfristig
regional
Finanzielles Risiko in Verbindung mit Tarifverhandlungen, Streiks sowie Bildung von Gewerkschaften oder
Arbeitnehmervertretungen
kurz-, mittel-, langfristig
regional
Gleichbehandlung und Chancengleichheit für alle
Auswirkungen
Beeinträchtigung der Chancengleichheit von Beschäftigten
negativ
kurz-, mittel-, langfristig
lokal
Förderung von Vielfalt und Chancengleichheit
positiv
kurz-, mittel-, langfristig
regional
Sonstige arbeitsbezogene Rechte
Auswirkungen
Potenzielle Kinderarbeit im Falle ineffektiver Umsetzung der Compliance-Prozesse
negativ
kurz-, mittel-, langfristig
lokal
Potenzielle Zwangsarbeit im Falle ineffektiver Umsetzung der Compliance-Prozesse
negativ
kurz-, mittel-, langfristig
lokal
    WV  =  Wertschöpfungskette vorgelagert
EG  =  eigene Geschäftstätigkeit
WN  =  Wertschöpfungskette nachgelagert
=  tatsächlich
 
=  potenziell
   
=  ESRS-konformes Ziel hinterlegt
Personalstrategie
Der Personalbereich der Mercedes-Benz Group agiert
als Businesspartner für die konzerneigenen Geschäfts-
bereiche und ist als eigenständiges Ressort »Human
Relations (HR)« im Vorstand der Mercedes-Benz Group
AG vertreten. Innerhalb dieses Ressorts gibt es eine
Entscheidungs- und Gremienstruktur auf unterschied-
lichen Führungsebenen. Oberstes Entscheidungs-
gremium zur Koordination und Steuerung bildet das HR
Executive Committee. Dort wird u. a. die Personal-
strategie (HR-Strategie) verabschiedet. Zudem bildet
dieses Committee die oberste Verantwortungsebene zu
den in diesem Kapitel beschriebenen Konzepten.
So, wie sich die Welt durch technologische, gesell-
schaftliche, ökologische und politische Entwicklungen
ständig wandelt, transformiert sich auch die Mercedes-
Benz Group kontinuierlich. Diese Transformation
erfordert einen Wandel in allen Bereichen. Der Perso-
nalbereich hat die aus strategischer Sicht bedeutenden
Trends und Entwicklungen wie Elektrifizierung, Nach-
haltigkeit, Digitalisierung und künstliche Intelligenz im
Blick und fördert hierzu die notwendigen Qualifika-
tionen sowie den adäquaten Einsatz der Beschäftigten
weltweit.
Mit der nachhaltigen HR-Strategie, welche im Jahr 2021
entwickelt wurde, gestaltet der Personalbereich den
personellen Wandel des Konzerns aktiv mit, befähigt
und begleitet die Organisation insgesamt durch
die Transformation. Die HR-Strategie besteht aus drei
Säulen: »Re-Shape«, »Re-Skill«, »Re-Charge«.
Mit »Re-Shape« gestaltet der Konzern die
zukunftsorientierte personelle Aufstellung
hinsichtlich Elektromobilität und Digitalisierung.
Durch »Re-Skill« soll sichergestellt werden, dass die
Beschäftigten mit dem benötigten Know-how für
zukünftige Tätigkeiten und Aufgaben ausgestattet
sind.
Mit »Re-Charge« verfolgt die Mercedes-Benz Group
das Ziel, mit modernen und flexiblen Arbeitsbedin-
gungen sowie einer inklusiven und vertrauensvollen
Unternehmenskultur Fachkräfte im Konzern zu
halten und als attraktiver Arbeitgeber neue Talente
anzuwerben.
Die »Prinzipien der Zusammenarbeit« komplementieren
die HR-Strategie, indem sie die Grundsätze der Unter-
nehmenskultur der Mercedes-Benz Group formulieren.
So definiert der Konzern beispielsweise, wie kommuni-
ziert, geführt und zusammengearbeitet werden soll.
Sie sind im Kapitel »Governance-Informationen« unter
»Unternehmenskultur« zu finden.
Grundsatzerklärung für soziale Verantwortung und
Menschenrechte
Die Mercedes-Benz Group verpflichtet sich mit der
Grundsatzerklärung, potenziell negativen Auswirkungen
auf die Menschenrechte weltweit vorzubeugen, auch
innerhalb ihres eigenen Geschäftsbereichs und bezüg-
lich der eigenen Beschäftigten.
Die Grundsatzerklärung beschreibt die Rechte und
Pflichten der Beschäftigten sowie den generellen
Anspruch der Mercedes-Benz Group zur Wahrung und
Achtung von Menschenrechten. In dieser sind u. a. das
Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit, Vereinigungs-
freiheit, Recht auf Kollektivverhandlungen und Streik-
recht, Chancengleichheit und Schutz vor Diskriminie-
rung, Recht auf Gesundheit und Sicherheit am Arbeits-
platz, Arbeitszeiten, Vergütung und Leistungen, Bildung
und Qualifizierung geregelt. Näher beschrieben wird
die Grundsatzerklärung im Kapitel »Arbeitskräfte in der
Wertschöpfungskette« unter »Konzepte«.
Ziele
Als verantwortungsvoller Arbeitgeber setzt sich die
Mercedes-Benz Group Ziele, um die Belange der
Beschäftigten aktiv voranzutreiben. Diese Ziele wurden
beispielsweise auf Basis der strategischen Ausrichtung,
des Feedbacks von Interessenträgern, von Wett-
bewerbsanalysen oder Mitarbeitendenbefragungen
bzw. Forderungen der Arbeitnehmervertretung
erarbeitet und in entsprechenden Gremien diskutiert.
Die Mercedes-Benz Group hat sich dort quantitative
Ziele gesetzt, wo konkrete und verifizierbare Mess-
größen ermittelt werden können. Die Ziele werden in
regelmäßigen Abständen überprüft und bei Bedarf
angepasst.
Inwieweit Konzepte und Maßnahmen wirksam sind,
kontrolliert die Mercedes-Benz Group mithilfe qualitati-
ver Indikatoren oder themenübergreifender Metriken,
die übergeordnet auf Konzernebene erhoben werden,
vor allem durch die konzernweite Mitarbeitenden-
befragung. Dazu gehören:
Die Ambition einer Teilnahmequote der Beschäf-
tigten an den Mitarbeitendenbefragungen von
mindestens 70 % bis zum Jahr 2030. Die Quote
orientiert sich an Industrie-Benchmarks vergleich-
barer Unternehmen und wurde in der letzten
Mitarbeitendenbefragung im Jahr 2023 erreicht.
Die Teilnahme der Beschäftigten an der Mitarbeiten-
denbefragung ist ein wichtiger Gradmesser. In erster
Linie gibt sie Aufschluss darüber, wie bereit die
Beschäftigten sind, ihr Feedback zu teilen, und
inwiefern Interesse vorhanden ist, die Arbeitskultur
im Konzern mitzugestalten.
Die Messung der Arbeitgeberattraktivität in
Deutschland in Bezug auf Studierende in den
Bereichen IT und Ingenieurswissenschaften.
IT-Studierende: bis zum Jahr 2030 eine
Platzierung unter den ersten fünf (Top 5 im
Zielranking) mit dem Meilenstein der Top 7
bis zum Jahr 2025 (Trendence-Studie).
Ingenieurswissenschaften: eine Platzierung
ebenfalls unter den ersten 5 bis zum Jahr 2025.
Die Platzierungen wurden entsprechend der Werte
der letzten Jahre und den Entwicklungen im Hinblick
auf gefragte Jobprofile definiert.
Merkmale der Beschäftigten der
Mercedes-Benz Group
Die im Kapitel »Eigene Beschäftigte« berichteten
Kennzahlen berücksichtigen
die aktive Belegschaft inklusive Ferienbeschäftigte,
ohne Abschlussarbeitsschreibende, Studierende im
Praktikum, Werkstudierende, Promovierende, Senior
Experts und Auszubildende,
rückwirkend ab 1. Januar 2024 sieben Gesellschaf-
ten, die im Jahr 2024 konsolidiert wurden. Dies führt
zu einer Erhöhung der Beschäftigtenzahlen gegen-
über 2023.
Abweichende bzw. spezifische Berichterstattungen
werden in den Fußnoten einzelner Tabellen dargelegt.
Zahl der Beschäftigten (Personenzahl) nach Regionen
31. Dezember
2024
Europa
137.610
Nordamerika
13.321
Asien
18.740
Übrige Märkte
5.593
Summe der Beschäftigten*
175.264
* Daten wurden mit hinreichender Sicherheit geprüft.
Zahl der Beschäftigten (Personenzahl) nach Geschlecht
31. Dezember
2024
Weiblich
41.605
Männlich
133.659
Andere1
-
Keine Angaben1
-
Summe der Beschäftigten*
175.264
* Daten wurden mit hinreichender Sicherheit geprüft.
1 Im aktuellen Nachhaltigkeitsbericht wird die Geschlechtsidentität der Beschäftigten
aufgrund der aktuellen Datenerfassungssysteme in den Kategorien »weiblich« und
»männlich« ausgewiesen. Die Mercedes-Benz Group AG arbeitet an einer Erweiterung
der Systeme, um zukünftig weitere Geschlechtsidentitäten in den Berichten zu
berücksichtigen. Grundsätzlich steht der Personalbereich allen Beschäftigten bei
individuellen Anliegen zum Thema Geschlechtsidentitäten zur Verfügung.
Zahl der Beschäftigten (Personenzahl) nach Land1
31. Dezember
2024
Deutschland
114.741
1 Für Länder in denen die Mercedes-Benz Group 50 oder mehr Beschäftigte hat, die
mindestens 10 % der Gesamtzahl der Beschäftigten ausmachen.
Zahl der Beschäftigten (Personenzahl) nach Vertragsart
31. Dezember
2024
Zahl der Beschäftigten*, 1
175.264
Weiblich
41.605
Männlich
133.659
Zahl der Vollzeit-Beschäftigten
163.132
Weiblich
33.538
Männlich
129.594
Zahl der Teilzeit-Beschäftigten
12.132
Weiblich
8.067
Männlich
4.065
Zahl der dauerhaft Beschäftigten2
169.476
Weiblich
40.045
Männlich
129.431
Zahl der befristeten Beschäftigten
5.788
Weiblich
1.560
Männlich
4.228
Zahl der Beschäftigten ohne garantierte
Arbeitsstunden 3,4
600
Weiblich
196
Männlich
404
  *    Daten wurden mit hinreichender Sicherheit geprüft.
1 Aktive Belegschaft im Jahresdurchschnitt auf Basis von Quartalen: 179.291. Weitere
Informationen sind im Kapitel »Konzernanhang« in der Anmerkung »Funktionskosten«
zu finden.
2 Dauerhaft Beschäftigte sind der Teil der aktiven Belegschaft mit einem unbefristeten
Arbeitsvertrag und entsprechen der Stammbelegschaft.
3 Beschäftigten ohne garantierte Arbeitsstunden im Jahresdurchschnitt auf Basis von
Quartalen: 580.
4 Beschäftigte ohne garantierte Arbeitsstunden sind ein Teil der befristeten
Beschäftigten, die im Laufe des Jahres 2024 an den Standorten der Mercedes-Benz
AG und Mercedes-Benz Ludwigsfelde GmbH flexibel eingesetzt wurden. Die
Arbeitseinsätze kommen nach gegenseitiger Abstimmung und im beidseitigen
Interesse zustande.
Fluktuation1
2024
Beschäftigte, die den Konzern verlassen haben (absolut)
22.601
Fluktuation (in %)
12,9
1 Aktive Belegschaft, die freiwillig oder wegen Entlassung, Eintritt in den Ruhestand
oder Tod ausgeschieden sind.
Für die Berechnung der unternehmensspezifischen
Fluktuation wird die Stammbelegschaft (Beschäftigte
mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag) als Kenngröße
herangezogen. Im Gegensatz zur aktiven Belegschaft
(methodische Vorgabe der ESRS) werden befristet
Beschäftigte und Ferienbeschäftigte aufgrund ihrer
zeitlich begrenzten Tätigkeiten nicht berücksichtigt.
Fluktuation - unternehmensspezifisch1
2024
Beschäftigte, die den Konzern verlassen haben (absolut)
11.006
Fluktuation (in %)
6,5
1 Dauerhaft Beschäftigte (Stammbelegschaft mit unbefristetem Vertrag), die freiwillig
oder wegen Entlassung, Eintritt in den Ruhestand oder Tod ausgeschieden sind.
Arbeitsbedingungen
Verantwortungsvolle Transformation
Konzepte
Mit »Re-Shape« in der nachhaltigen HR-Strategie
übernimmt die Mercedes-Benz Group Verantwortung
für ihre Beschäftigten. Die Standorte und damit auch
die verschiedenen Beschäftigtengruppen weltweit sind
je nach Produktportfolio und Größe unterschiedlich
stark von der Digitalisierung und der Elektrifizierung
der Automobilindustrie betroffen.
Der Konzern überprüft die Wirksamkeit von Konzepten
und Maßnahmen zur verantwortungsvollen, sozial-
verträglichen und zukunftsorientierten Gestaltung der
Transformation unter anderem durch die Mitarbeiten-
denbefragung sowie diverse Feedbackkanäle zur
Einbindung der Beschäftigten.
Maßnahmen
Für den Transformationsprozess braucht es entspre-
chende Pläne und daran ausgerichtete Umsetzungs-
maßnahmen. Dafür entwickelten unterschiedliche
Standorte – vor allem die Aggregate- und Aufbauwerke,
aber auch der Vertrieb – Pläne für deren künftige
Ausrichtung. Daraus abgeleitet, identifizieren die
Standorte Schwerpunktthemen mit entsprechenden
Maßnahmen. Hierzu gehören vor allem Qualifizierungs-
und Umschulungsangebote für die Beschäftigten.
Zudem ermöglicht der Konzern den Wechsel zwischen
1 Der Status wird anhand der Bewertung folgender Aussage in der Mitarbeitendenbefragung gemessen: »Mein direktes Arbeitsumfeld unterstützt mich, meine Fähigkeiten für den digitalen Wandel auszubauen.« Status im Berichtsjahr: im Plan.
verschiedenen Standorten, um neue oder weiterhin
dem Qualifikationsniveau entsprechende Tätigkeiten
auszuüben.
Eine weitere Maßnahme ist die im Jahr 2022 ins Leben
gerufene Initiative »TransformatiON«. Diese zielt darauf
ab, spezifische Herausforderungen des Wandels im
Produktionsumfeld Powertrain zu thematisieren, den
Austausch mit den Beschäftigten durch neue
Kommunikationswege zu fördern, Lösungswege zu
erarbeiten und die Führungskräfte in ihrer besonderen
Rolle mit passenden Formaten zu unterstützen.
Eine im Jahr 2017 abgeschlossene Betriebsvereinbarung
definiert für die Beschäftigten der Mercedes-Benz
Group AG, der Mercedes-Benz AG sowie der Mercedes-
Benz Intellectual Property GmbH & Co. KG Prozesse für
die Bewältigung der Herausforderungen im Rahmen der
Transformation. Bestandteil dieser Vereinbarung ist
auch eine Beschäftigungssicherung bis Ende des Jahres
2029. Diese schließt betriebsbedingte Beendigungs-
kündigungen grundsätzlich bis zum 31. Dezember 2029
aus.
Informationen zur Verlängerung der Beschäftigungs-
sicherung bis zum Jahr 2035 und Maßnahmen zur
Reduzierung der Personalkosten in Deutschland, die
nach Ende des Berichtszeitraums vereinbart wurden,
finden sich im Kapitel »Grundlagen des Konzerns«
Aus- und Weiterbildung
Konzepte
Mit der Säule »Re-Skill« setzt die Mercedes-Benz Group
im Rahmen der nachhaltigen HR-Strategie einen
Schwerpunkt auf das Thema Aus- und Weiterbildung.
Der Konzern investiert kontinuierlich in die Aus- und
Weiterbildung seiner Beschäftigten und passt seine
Qualifizierungs- und Personalentwicklungsprogramme
fortlaufend an, um unternehmensstrategischen und
thematischen Entwicklungen Rechnung zu tragen.
Dabei berücksichtigt er auch den demografischen Wan-
del auf dem Fachkräftemarkt. Verschiedene betrieb-
liche und tarifliche Regelungen bilden die Grundlage für
die Ausbildungs- und Qualifizierungsprozesse bei der
Mercedes-Benz Group. Die professionelle und per-
sönliche Qualifizierung bei der Mercedes-Benz Group
AG, der Mercedes-Benz AG und deren Tochterunter-
nehmen am Standort Deutschland wird u. a. durch die
»Freiwillige Gesamtbetriebsvereinbarung zur Qualifizie-
rung für die Beschäftigten« sowie die »Gesamtbetriebs-
vereinbarung zum Einsatz von externen eLearning-
Plattformen bei Qualifizierungsmaßnahmen« geregelt.
Sie dienen dazu, den Qualifizierungsprozess zu stan-
dardisieren und effizienter zu gestalten sowie externe
Angebote in das Lernportfolio zu integrieren.
Die Wirksamkeit von Qualifizierungskonzepten und
-maßnahmen wird regelmäßig überprüft u. a. auf Basis
von Feedback zu absolvierten Qualifizierungen, im
Austausch mit den Fachbereichen und im Rahmen der
jährlichen Qualifizierungs- und Entwicklungsgespräche
zwischen Führungskraft und Mitarbeitenden.
Ziele
Der Konzern verfolgt im Themenfeld Aus- und
Weiterbildung das folgende Ziel:
Mehr als 70 % der Beschäftigten bis zum Jahr 2030
befähigen, im digitalen Wandel erfolgreich zu
arbeiten. Basis hierfür bildet die Mitarbeitenden-
befragung 1.
Maßnahmen
Aufgrund der Umstellung auf Elektromobilität, der
Digitalisierung und des zunehmenden Einsatzes künst-
licher Intelligenz verändern sich bei der Mercedes-Benz
Group die Jobprofile, Anforderungen und Arbeitspro-
zesse. Mit der Qualifizierungsinitiative Turn2Learn
bietet der Konzern allen Beschäftigten ein umfassen-
des Angebot, um selbstbestimmt und flexibel für die
bisherige Tätigkeit oder den zukünftigen Arbeitsplatz zu
lernen.
Den Mitarbeitenden steht ein breites Lernangebot zur
Verfügung, mit entsprechenden zielgerichteten
Trainings, breit gefächerten Lernplattformen, kompletten
Lernpfaden, kompakten Lerneinheiten und berufsbeglei-
tenden akademischen Abschlüssen. Je nach Thema und
Ziel finden die Qualifizierungen digital oder in Präsenz
statt. Das Bildungsangebot wird kontinuierlich aktuali-
siert und ergänzt.
Im Jahr 2024 fokussierte sich das Qualifizierungs-
angebot weiterhin auf ein Portfolio, das Führungskräfte
und Mitarbeitende dabei unterstützt, die Geschäfts-
strategie und die Digitalisierung im Konzern erfolgreich
umzusetzen. Dazu gehörten vor allem Qualifizierungen
zu generativer künstlicher Intelligenz, IT und Digitali-
sierung sowie Elektromobilität. Zehntausende Beschäf-
tigte aus allen Bereichen des Konzerns weltweit
nahmen im Lauf des Jahres zum Beispiel an einer
Challenge und einer Lernreise zum Thema künstliche
Intelligenz teil. Darüber hinaus bietet die Mercedes-
Benz Group AG Trainings für den Mercedes-Benz Direct
Chat an, eine interne Anwendung basierend auf
generativer künstlicher Intelligenz, die seit Ende des
Jahres 2023 von den Beschäftigten genutzt werden
kann, beispielsweise beim Erstellen und Zusammen-
fassen von Texten oder der Beantwortung von Fragen.
Weltweit bilden sich Beschäftigte aus Verwaltung und
Produktion zu Daten- und KI-Fachkräften weiter –
beispielsweise in den nachfolgend erläuterten konzern-
eigenen Programmen Data Worker und D.SHIFT.
Mit den Lernpfaden für Daten- und KI-Spezialistinnen
und -Spezialisten (Data-Worker) bietet die Mercedes-
Benz Group AG vier maßgeschneiderte Qualifizierun-
gen: Data Product Owner, Data Analyst, Data Engineer
oder Data Scientist. Mit diesem Angebot können
Beschäftigte weltweit ihre Daten- und KI-Kenntnisse
auf- und ausbauen oder sich für ein komplett neues
Jobprofil qualifizieren – mit auf dem Arbeitsmarkt
anerkannten Zertifikaten.
Mit dem berufsbegleitenden Programm D.SHIFT fördert
die Mercedes-Benz AG seit dem Jahr 2021 die digitale
Transformation in der Produktion in Deutschland.
Speziell für digital-affine Beschäftigte setzt D.SHIFT
den Fokus auf digitale Kompetenzen und zielt auf den
Wechsel hin zu zukunftsorientierten Tätigkeitsprofilen.
Die Teilnehmenden werden während der Umschulung
und beim Auswahlprozess für die Zielstellen intensiv
begleitet, um den Übergang in die digitale Zukunft
zu erleichtern. Seit dem Start des Programms wurden
die verfügbaren Plätze über die Jahre hinweg stetig
erweitert. Auch im Jahr 2024 wurde das Programm
fortgeführt, um noch mehr Beschäftigten die Möglich-
keit zu bieten, sich auf zukunftssichere Beschäftigungs-
profile auszurichten. Die spezielle Kombination aus
Produktionserfahrung und digitalen Kompetenzen
bietet einen großen Mehrwert für den Konzern und
ermöglicht den Beschäftigten, innovative und daten-
basierte Lösungen in der Produktion zu entwickeln.
Im Vertrieb der Mercedes-Benz Group ist der
Geschäftsbereich »Mercedes-Benz Global Training« die
zentrale Säule für die Qualifizierung und Weiterent-
wicklung von Retail-Mitarbeitenden. Die Schwerpunkte
liegen auf der Basisqualifizierung und Weiterbildung
der strategischen Jobprofile im Verkauf, Service und
Management. Dabei decken die Weiterbildungen nicht
nur neue Produkte und Technologien ab, sondern auch
Soft Skills, wie z. B. Kommunikationstrainings oder
Verkaufsargumentation. Des Weiteren finden sich
darunter auch neue Inhalte zu Elektrik, Elektronik (E/E)
sowie Hochvolt, welche sich speziell an Beschäftigte im
Reparatur- und Servicebereich richten.
Die Mercedes-Benz Group entwickelt die Konzepte und
Maßnahmen zur Qualifizierung kontinuierlich weiter.
Im Austausch zwischen dem Personalbereich und den
Fachbereichen werden Qualifizierungsziele erarbeitet
und dazu passende sowie konkrete Trainings und
Lernpfade zusammengestellt.
Für die Nachwuchsgewinnung haben sowohl die
berufliche Ausbildung als auch das duale Studium
einen hohen Stellenwert im Konzern. Denn die
Auszubildenden und Studierenden von heute sind die
Fachkräfte von morgen. Da Nachhaltigkeit ein fest
verankerter Bestandteil der Geschäftsstrategie ist,
wurde im Jahr 2024 der neue Studiengang »Sustainable
Management« in Deutschland eingeführt, den im
Oktober 2024 die ersten dual Studierenden begonnen
haben.
Vergütung und Leistungen
Konzepte
Weltweit vergütet die Mercedes-Benz Group geleistete
Arbeit in allen Gesellschaften nach denselben Grund-
sätzen. Die globale Vergütungsrichtlinie, die für alle
Beschäftigtengruppen gilt, legt die Rahmenbedingun-
gen und Mindestanforderungen zur Ausgestaltung
der Vergütungssysteme fest. Hier ist beispielsweise
geregelt, dass sich die Höhe des Entgelts nach den
übertragenen Anforderungen der Arbeitsaufgabe
unter Berücksichtigung u. a. von Wissen und Können,
Verantwortung und Entscheidungsspielraum sowie
der Leistung der Person richtet. Dabei berücksichtigt
der Konzern auch die Gegebenheiten der lokalen
Märkte und Benchmarkdaten. Persönliche Merkmale
der Beschäftigten werden nicht herangezogen.
Die Mercedes-Benz Group überprüft die Wirksamkeit
von Konzepten und Maßnahmen anhand regelmäßiger
Auswertungen, Benchmarkanalysen und jährlich
stattfindender Einkommensüberprüfungen.
Maßnahmen
Die Mercedes-Benz Group legt großen Wert auf
attraktive und transparente Vergütungssysteme, die
weltweit einheitliche Rahmenbedingungen anstreben
und gleichzeitig lokale Gegebenheiten berücksichtigen.
Ziel ist es, markt- und branchenübliche Entlohnung der
Beschäftigten sowie Zusatzleistungen zu gewährleisten,
wobei Benchmarkdaten als Grundlage dienen.
Die Mercedes-Benz Group bietet freiwillige Leistungen
wie betriebliche Altersvorsorge und Erfolgsbeteiligun-
gen. Nebenleistungen wie Vorsorge, Versicherungen,
Vergünstigungen, Gesundheitsmanagement und
Jobtickets können je nach Gesellschaft und lokalen
Spezifikationen variieren.
Das deutsche Entgelttransparenzgesetz hat zum Ziel,
eine eventuell bestehende Entgeltlücke zwischen
Frauen und Männern transparent zu machen. Der
Konzern unterstützt dieses Gesetz durch die Maß-
nahme des Entgelttransparenz-Dashboards, das
Beschäftigten seit 2019 in Deutschland ermöglicht, ihr
Vergleichsentgelt in ihrer Tätigkeitsgruppe einzusehen.
Gehaltsunterschiede sind grundsätzlich möglich und
auf Basis objektiver Kriterien erklärbar. Beispielsweise
haben die Berufserfahrung und die Dauer der
Zugehörigkeit zu einer Entgeltgruppe bzw. Ebene
Einfluss auf die Höhe der individuellen Vergütung.
Kennzahlen
Verdienstunterschiede und Gesamtvergütung
2024
Verdienstgefälle zwischen weiblichen und männlichen
Beschäftigten (in %)
4,8
Verhältnis zwischen der Vergütung der höchstbezahlten
Einzelperson und dem Median der jährlichen
Gesamtvergütung aller Beschäftigten
175
Das Verdienstgefälle zwischen weiblichen und männ-
lichen Beschäftigten wird ermittelt als unbereinigter
geschlechtsspezifischer Verdienstunterschied, d. h. die
Differenz zwischen dem Durchschnittseinkommen von
weiblichen und männlichen Beschäftigten, ausgedrückt
als Prozentsatz des Durchschnittseinkommens männ-
licher Beschäftigter.
Der durchschnittliche Bruttostundenverdienst
beinhaltet neben dem monatlichen Gehalt alle weiteren
Geldleistungen wie Barzulagen, Bonuszahlungen, Pro-
visionen, Bargewinnbeteiligungen und andere Formen
variabler Barzahlungen. Ebenfalls enthalten sind Sach-
leistungen wie beispielsweise Dienstwagen, betrieb-
liche Altersversorgung oder Unfallversicherungen.
Der Vergleich der Vergütung von männlichen und
weiblichen Beschäftigten basiert auf dem konzern-
weiten Vergleich der durchschnittlichen Brutto-
verdienste der beiden Beschäftigungsgruppen. Diffe-
renzierungen nach Regionen, Ländern und Vergleich-
barkeit der Arbeit wurden nicht vorgenommen.
Für die Berechnung des Verhältnisses der jährlichen
Gesamtvergütung der höchstbezahlten Einzelperson
zum Median der jährlichen Gesamtvergütung aller
Beschäftigten (ohne die höchstbezahlte Einzelperson)
werden bei der jährlichen Gesamtvergütung neben dem
monatlichen Gehalt alle weiteren Geldleistungen wie
Barzulagen, Bonuszahlungen, Provisionen, Bargewinn-
beteiligungen und andere Formen variabler Barzahlun-
gen berücksichtigt. Ebenfalls inkludiert sind Sach-
leistungen wie zum Beispiel Dienstwagen, betriebliche
Altersversorgung oder Unfallversicherungen.
Angemessene Entlohnung
Die Mercedes-Benz Group zahlt weltweit allen
Beschäftigten eine im Einklang mit geltenden
Referenzwerten angemessene Entlohnung.
Die angemessene Entlohnung zeigt auf, ob das
Grundentgelt der Beschäftigten einer angemessenen
Entlohnung im Vergleich zu offiziell gültigen Ver-
gleichswerten (wie nationale Mindestlöhne und andere
vergleichbare internationale Referenzwerte) entspricht
und weist die betreffenden Länder und den Prozent-
satz der betroffenen Beschäftigten aus, falls dies nicht
der Fall sein sollte.
Das Grundentgelt beinhaltet hierbei nur den Grundlohn
(ohne variable Vergütungskomponenten wie Über-
stunden, Anreizzahlungen und Zulagen, solange sie
nicht garantiert sind) und die für alle Mitarbeitenden
festen, garantierten, zusätzlichen Zahlungen.
Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben
Konzepte
Flexible Arbeitsbedingungen, die die Vereinbarkeit von
Beruf und Privatleben in jeder Lebensphase unter-
stützen, wirken sich positiv auf das Engagement der
Beschäftigten aus und steigern u. a. deren Zufrieden-
heit. Hierzu hat die Mercedes-Benz Group verschiedene
Konzern- und Gesamtbetriebsvereinbarungen imple-
mentiert. Beispiele sind: mobiles Arbeiten im
In-/Ausland, Gleitzeit, Teilzeit, Jobsharing, Kinder-
betreuung, Familienzeit, häusliche Krankenpflege und
Sabbatical.
Die Mercedes-Benz Group AG überprüft die Wirksam-
keit von Konzepten und Maßnahmen u. a. auf Basis der
Mitarbeitendenbefragung sowie der eingangs erwähn-
ten Trendence-Studie zur Arbeitgeberattraktivität.
Maßnahmen
Bei der Mercedes-Benz Group soll im Rahmen der
jeweiligen lokalen gesetzlichen Vorgaben sichergestellt
werden, dass gesunde und sichere Arbeitsbedingungen
herrschen, Arbeitspausen eingehalten werden, die
Arbeitszeit angemessen begrenzt ist und bezahlter
Erholungsurlaub gewährt wird. Basierend auf dem
jeweiligen lokalen Recht, wie zum Beispiel dem
deutschen Arbeitszeitgesetz und der EU-Arbeitszeit-
richtlinie, sollen tägliche und wöchentliche Höchst-
arbeitszeiten, Ruhezeiten sowie besondere Regelungen
für Nacht- und Schichtarbeit eingehalten werden. Die
Gesamtbetriebsvereinbarung »Arbeitsordnung«
verpflichtet die Beschäftigten der Mercedes-Benz
Group AG, der Mercedes-Benz AG und der Mercedes-
Benz Intellectual Property GmbH & Co. KG, ihre Zeit
über die vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten
Zeiterfassungssysteme zu erfassen. Davon aus-
genommen sind Beschäftigte mit Vertrauensarbeitszeit,
E4 Executives und leitende Führungskräfte. Bei
Arbeitszeitüberschreitungen informiert das Zeit-
erfassungssystem automatisch die zuständige
Führungskraft. Alle weiteren Tochtergesellschaften
überwachen die Einhaltung der lokalen Arbeitszeit-
gesetze eigenständig.
Die Mercedes-Benz Group ergreift zudem eine Reihe
von Maßnahmen, um flexible Arbeitsbedingungen für
Mitarbeitende zu fördern und somit die Vereinbarkeit
von Beruf und Privatleben zu verbessern. Dazu ent-
wickelt der Konzern die Arbeits(zeit)modelle konti-
nuierlich weiter und setzt auch auf hybride Arbeits-
formen. Zeitweise kann mobil aus dem Ausland
gearbeitet werden. Das Büro bleibt der Ort persönlicher
Zusammenarbeit, vor allem, wenn es um Kreativität,
Innovationskraft und schnelle Entscheidungen geht.
Durch Angebote wie Teilzeit, Jobsharing oder eine
Auszeit für ein Sabbatical, Studium, Aus- und
Weiterbildung oder die Pflege von Angehörigen sorgt
der Konzern dafür, dass die Arbeitszeiten an
individuelle Bedürfnisse angepasst werden können.
Neben den flexiblen und hybriden Arbeitsmodellen ist
eine der bedeutendsten Maßnahmen für die Verein-
barkeit von Beruf und Privatleben die betriebliche
Kinderbetreuung. Beschäftigten in Deutschland stehen
Betreuungsplätze in elf betrieblichen Kindertages-
stätten zur Verfügung. Zusätzlich gibt es an verschie-
denen Standorten in Deutschland weitere Belegplätze
in externen Einrichtungen.
1   Status im Berichtsjahr: im Plan.
Gesundheit und Arbeitsschutz
Konzepte
Die Mercedes-Benz Group legt großen Wert auf den
Gesundheitsschutz und die Prävention von Arbeits-
unfällen. Hierbei dienen interne Programme, Richtlinien
und Vorgaben als übergreifende, international gültige
Unternehmensregelungen. Sie orientieren sich an inter-
nationalen Standards sowie nationalen Gesetzen und
betonen die Verpflichtung der Führungskräfte, verant-
wortlich zu handeln. Gleichzeitig unterstreichen sie
aber auch die Eigenverantwortung der Beschäftigten.
Die internationale Konzernrichtlinie zum Arbeits- und
Gesundheitsschutz beschreibt für alle kontrollierten
Gesellschaften verbindlich Aufgaben, Pflichten,
notwendige Gremien sowie Kommunikationsvorgaben
und lehnt sich an die Inhalte der Norm ISO 45001 an.
Die Richtlinie gilt für alle Beschäftigten sowie Zeit-
arbeitskräfte, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz von
der Organisation kontrolliert werden.
Die Mercedes-Benz Group bietet deutschlandweit
Angebote zur betrieblichen Gesundheitsförderung und
Sozialberatung an. Zudem gibt es Betriebsvereinbarun-
gen zur psychischen Gesundheit, und zu Präventions-
untersuchungen.
Die Mercedes-Benz Group AG überprüft die Wirksam-
keit von Konzepten und Maßnahmen anhand der
ermittelten Kennzahlen zum Arbeits- und
Gesundheitsschutz.
Ziele
Die Mercedes-Benz Group AG hat sich folgendes Ziel
gesetzt:
Die Zertifizierung des SGA-Managementsystems
(Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit) gemäß
ISO 45001 an allen (100 %) deutschen Produktions-
standorten und Logistikcentern bis 2027 1.
Maßnahmen
Um Gesundheitsrisiken zu minimieren sowie Arbeits-
unfälle und Verletzungen der Beschäftigten zu ver-
meiden, hat der Konzern umfassende Maßnahmen im
Bereich Arbeitssicherheits- und Gesundheitsschutz
implementiert. Die Initiativen decken eine breite
Palette von Maßnahmen ab, von einem gezielten
Risikomanagement bis hin zu einer individuellen
Gesundheitsförderung.
Unter anderem führt der Konzern regelmäßige Stand-
ortevaluierungen an allen Produktionsstätten durch.
Diese umfassen die Themen Sicherheits- und Unfall-
management, Brand- und Explosionsgefahr sowie
die Nutzung potenziell gefährlicher Maschinen und
Umgebungsbedingungen. Hierbei wendet der Konzern
die Methode der »Safety Due Diligence« an, um
potenzielle Gefahren frühzeitig zu identifizieren und
entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.
Darüber hinaus hat die Mercedes-Benz Group eine
einheitliche, IT-gestützte Gefährdungsbeurteilung
eingeführt. Eine zentrale Sicherheitsmaßnahme ist die
Bereitstellung der medizinischen Notfallversorgung
sowie die Beachtung gültiger arbeitsmedizinischer
Standards weltweit.
Ein effektives Berichtswesen trägt dazu bei, dass die
Mercedes-Benz Group ihre Ziele bezüglich Gesundheit
und Arbeitsschutz erreicht. Deshalb müssen alle Stand-
orte Unfälle und Unfallkennzahlen an den Bereich
Health & Safety berichten. Dem Konzern steht ein
Unfalldokumentationssystem zur Verfügung, aus dem
sich unter Beachtung gültiger Datenschutzbestimmun-
gen standardisierte Kennzahlen ableiten lassen. Auf
Basis dieser Kennzahlen erstellt die Mercedes-Benz
Group Berichte mit den konzernweiten Unfallkenn-
zahlen. Jeder gemeldete Unfall wird analysiert,
um dessen Hergang zu erklären und vorbeugende
Maßnahmen einzuleiten.
Der Konzern sensibilisiert seine Beschäftigten für die
Themen Ergonomie und Arbeitssicherheit, um eine
nachhaltige »Safety-First-Kultur« zu schaffen und die
Anzahl der Arbeitsunfälle dauerhaft zu senken. Im Jahr
2024 wurden im Rahmen der Kampagne »Wir arbeiten
SICHER!« Kurzfilme über potenzielle Sicherheitsrisiken
in Produktion, Verwaltung, auf Baustellen und in der
Verkehrssicherheit erstellt. Zudem wurde an den
Standorten Stuttgart und Rastatt eine SICHER-Werk-
statt zur Sensibilisierung der Beschäftigten eröffnet,
und es fanden verschiedene Aktionen zum Tag der
Arbeitssicherheit statt.
Im Bereich der Gesundheitsförderung und Prävention
legt die Mercedes-Benz Group weltweit großen Wert
auf die ergonomische Gestaltung der Arbeitsplätze, um
Muskel-Skelett-Erkrankungen zu vermeiden. Zudem
werden Vorsorge- und Eignungsuntersuchungen
basierend auf Gefährdungsbeurteilungen und gesetz-
lichen Anforderungen durchgeführt, um die Beschäftig-
ten gesund zu erhalten und fähigkeitsgerecht
einzusetzen.
Die Mercedes-Benz Group bietet ihren Beschäftigten in
Deutschland arbeitsmedizinische Leistungen, die weit
über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen.
Hierzu gehören werksärztliche Sprechstunden, ein
umfassender präventiver Gesundheitscheck, arbeits-
medizinische Beratungen und Vorsorgen sowie
Maßnahmen und Angebote der betrieblichen Gesund-
heitsförderung und Sozialberatung. Das betriebliche
Gesundheitsmanagement in Deutschland soll sowohl
die physische als auch die psychische Gesundheit
seiner Beschäftigten fördern.
Ein Fokus der Sensibilisierungsmaßnahmen lag im Jahr
2024 auf dem Thema psychische Gesundheit. Die
interne deutschlandweite Kommunikationskampagne
»Wege zu innerer Stabilität« klärte Mitarbeitende und
insbesondere Führungskräfte z. B. über mögliche
Symptome auf und informierte über Unterstützungs-
möglichkeiten und Anlaufstellen im Konzern. Zudem
durchliefen die Führungskräfte der Mercedes-Benz AG
und der Mercedes-Benz Group AG in Deutschland im
Jahr 2024 ein verpflichtendes Training zur psychischen
Gesundheit bzw. zur psychosozialen Führungs-
kompetenz.
Ergänzend dazu gibt es für die Beschäftigten regel-
mäßige Qualifizierungen und Sensibilisierungs-
maßnahmen. Diese decken eine Vielzahl von Themen
ab, darunter den Umgang mit Gefahrstoffen, das
Verständnis für Systeme und Prozesse sowie
verfügbare Hilfsangebote. Die Schulungen sind
teilweise auch verpflichtend.
Kennzahlen
Anteil der durch Arbeitsschutzmanagementsysteme erfassten
Beschäftigten (in %)
2024
Anteil der erfassten Beschäftigten
100
Meldepflichtige Arbeitsunfälle1
2024
Zahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle
989
Rate der meldepflichtigen Arbeitsunfälle
(Unfallhäufigkeit) 2
3,2
1 Anzahl aller meldepflichtigen Arbeitsunfälle gemäß lokaler Gesetzgebung (ohne
Wegeunfälle).
2 Pro 1 Mio Anwesenheitsstunden.
Anzahl der Todesfälle infolge arbeitsbedingter Verletzungen
2024
Eigene Beschäftigte
0
Externe Beschäftigte, die an einem Standort der
Mercedes-Benz Group tätig waren
2
Anzahl der Todesfälle infolge arbeitsbedingter Erkrankungen1
2024
Eigene Beschäftigte
0
Externe Beschäftigte, die an einem Standort der
Mercedes-Benz Group tätig waren
0
1 Die Angaben beziehen sich auf arbeitsbedingte Erkrankungen, die der Mercedes-Benz
Group gemeldet oder im Rahmen einer ärztlichen Überwachung während des
Berichtszeitraums festgestellt wurden. Im Berichtsjahr wurden dem Konzern unter
Berücksichtigung der lokalen gesetzlichen Regelungen keine Fälle gemeldet. In
Deutschland beispielsweise werden arbeitsbedingte Erkrankungen über die
Berufsgenossenschaft erfasst.
Arbeitnehmervertretung und Einbeziehung der
Beschäftigten
Konzepte
Die Mercedes-Benz Group erkennt das Recht ihrer
Beschäftigten auf Bildung von Arbeitnehmervertre-
tungen und Kollektivverhandlungen zur Regelung von
Arbeitsbedingungen sowie ihr Streikrecht an.
1 Die Weltarbeitnehmervertretung ist die globale Vertretung der Beschäftigten der Mercedes-Benz Group und dient dem Informations- und Meinungsaustausch der Arbeitnehmervertretungen untereinander sowie dem Dialog mit der Konzernleitung zu grenzüberschreitenden
Angelegenheiten.
Relevant sind die Vereinbarung zur Weltarbeitnehmer-
vertretung 1 (World Employee Committee), die
Vereinbarung über die Information und Anhörung der
Beschäftigten auf europäischer Ebene (Vereinbarung
zum europäischen Betriebsrat) und in Deutschland das
national gültige Betriebsverfassungsgesetz zur
vertrauensvollen Zusammenarbeit. Wichtige Partner
sind die Betriebsratsgremien an den Standorten, der
Gesamtbetriebsrat, der Konzernbetriebsrat sowie der
Europäische Betriebsrat und die Weltarbeitnehmer-
vertretung.
Die Mercedes-Benz Group überprüft die Wirksamkeit
ihrer Konzepte und Maßnahmen u. a. durch die
Mitarbeitendenbefragung sowie diverser Feedback-
kanäle zur Einbindung der Beschäftigten.
Maßnahmen
Konzernweit bestehen für die Mehrheit der Beschäf-
tigten kollektivrechtliche Vereinbarungen. In der
Mercedes-Benz Group AG, der Mercedes-Benz AG
sowie in weiteren Konzerneinheiten gelten diese für
alle Tarifbeschäftigten. Unternehmens- und Arbeit-
nehmervertretung in Deutschland führen zudem einen
fortlaufenden und strukturierten Dialog. Dabei sind
die Parteien bestrebt, sowohl die wirtschaftlichen
Interessen des Konzerns als auch die Interessen der
Beschäftigten zu berücksichtigen. Die Ergebnisse der
Dialoge und damit die Rechte der Beschäftigten sind
u. a. in verschiedenen (Gesamt-)Betriebsvereinba-
rungen festgeschrieben.
Um die Transformation gemeinsam mit den Beschäf-
tigten und den Arbeitnehmervertretungen zu gestalten,
bezieht der Konzern deren Sichtweisen in Entschei-
dungs- und Arbeitsprozesse ein, unter anderem mittels
institutionalisierter Mitbestimmungsprozesse,
regelmäßiger Mitarbeitendenbefragungen und des
konzerninternen Ideenmanagements.
Die Mercedes-Benz Group pflegt einen kontinuierlichen
Dialog mit Arbeitnehmervertretungen, um die wirt-
schaftlichen Interessen des Konzerns und die Belange
der Beschäftigten in Einklang zu bringen. Dieser Aus-
tausch erfolgt durch die strukturierte Einbindung der
Arbeitnehmervertretung in verschiedenen Gremien
(z. B. Personalkommission, Wirtschaftsausschuss). Die
Mitbestimmungsrechte nach dem Betriebsverfassungs-
gesetz (BetrVG) werden gewahrt, und Arbeitnehmer-
vertreter sind in Entscheidungen zu sozialen, perso-
nellen und wirtschaftlichen Themen einbezogen.
Regelmäßige Treffen zwischen Betriebsräten und
dem Vorstand dienen dem Austausch über aktuelle
Entwicklungen und Herausforderungen, wobei die
Beschäftigten frühzeitig über geplante Veränderungen
informiert werden. In Konzern-, Gesamt- und Betriebs-
vereinbarungen werden die Arbeitsbedingungen der
Beschäftigten verbindlich geregelt. Zusätzlich sind
Vertreterinnen und Vertreter der Beschäftigten Teil
des Aufsichtsrats.
Eine wichtige Maßnahme des sozialen Dialogs ist die
Zusammenarbeit mit den Tarifvertragsparteien. Tarif-
verträge, Haus- und Ergänzungstarifverträge sowie
Betriebsvereinbarungen regeln die Arbeitsbedingungen
für die Mehrheit der Beschäftigten. Der Personal-
bereich der Mercedes-Benz Group geht aktiv auf die
Arbeitnehmervertretungen zu, um gemeinsam an
Themen zu arbeiten, Vereinbarungen zu treffen und
umzusetzen. Jugend- und Auszubildendenvertretungen
sind ebenfalls auf lokaler und standortübergreifender
Ebene fest verankert. Im Berichtsjahr 2024 wurden
wesentliche Vereinbarungen getroffen, darunter die
Verlängerung des Rahmensozialplans und eine frei-
willige Gesamtbetriebsvereinbarung über die Ergebnis-
beteiligung für das Geschäftsjahr 2023.
Die Beschäftigten können sich über verschiedene
Kommunikationskanäle wie das Social Intranet, E-Mails
und spezielle Dialogformate über entsprechende Aus-
wirkungen informieren bzw. einbringen. Dazu zählen
u. a. Informationen zu Weiterbildungs- und Umschu-
lungsmaßnahmen, Transformationsprojekten sowie zur
Förderung von Gesundheit und Sicherheit am
Arbeitsplatz. Darüber hinaus haben die Beschäftigten
die Möglichkeit, am Mitarbeitendentag des Sustain-
ability Dialogs teilzunehmen, um Einblicke in zukünftige
Projekte zu erhalten.
1 Europäischer Wirtschaftsraum (EWR) = EU inklusive Island, Liechtenstein, Norwegen.
Tarifvertragliche Abdeckung und sozialer Dialog
92,3 % aller Beschäftigten im Europäischen
Wirtschaftsraum 1 sind von Tarifverträgen abgedeckt. Es
existiert zudem eine Vereinbarung über die Vertretung
der Beschäftigten durch den Europäischen Betriebsrat.
Dieser dient dem europaweiten Informations- und
Meinungsaustausch zwischen der Konzernleitung und
den Beschäftigten.
Abdeckungsquote1
Tarifvertragliche
Abdeckung2, 3
Sozialer Dialog2
0–19 %
20–39 %
40–59 %
60–79 %
80–100 %
Deutschland
Deutschland
1 Für Länder in denen die Mercedes-Benz Group 50 oder mehr Beschäftigte hat, die
mindestens 10 % der Gesamtzahl der Beschäftigten ausmachen.
2 Zum Stichtag 31. Dezember 2024.
3 Mehrere Tarifverträge.
Mitarbeitendenbefragung
Der Personalbereich setzt die Einbeziehung der
Beschäftigten durch eine konzernweite Mitarbeiten-
denbefragung um. Ziel der regelmäßigen Befragung ist
die Messung des Mitarbeitenden-Engagements, der
Zufriedenheit der Beschäftigten sowie der Umsetzung
der Prinzipien der Zusammenarbeit im Arbeitsalltag und
weiterer bedeutender Themen. Dies ist ein wichtiger
Gradmesser dafür, wo die Mercedes-Benz Group bei
verschiedenen Themen aus Sicht ihrer Beschäftigten
steht und wo es Verbesserungspotenzial gibt. Die
Umfrage bietet den Beschäftigten die Möglichkeit,
Feedback zu geben, und trägt mit dem Folgeprozess
durch vielfältige lokale und übergreifende Initiativen
dazu bei, die Führungs- und Unternehmenskultur
kontinuierlich zu verbessern. So kann die Arbeitskultur
im Transformationsprozess durch die Ableitung
geeigneter Maßnahmen stetig weiterentwickelt werden.
Mitarbeitendennetzwerke
Netzwerke bieten Beschäftigten mit gemeinsamen
Interessen, Erfahrungen oder Werten die Möglichkeit,
zusammenzufinden sowie sich über alle Ebenen hinweg
zu verbinden und auszutauschen. Die Mercedes-Benz
Group unterstreicht die Bedeutung der Netzwerke,
indem sie deren vielfältige Perspektiven insbesondere
im Diversity, Equity & Inclusion Management
einbezieht.
Ideenmanagement
Ebenso erfolgt die Einbeziehung der Beschäftigten
durch ein strukturiertes Ideenmanagement, das ein
fester Bestandteil der Unternehmenskultur ist. Dabei
können Beschäftigte ihre Vorschläge zu relevanten
Themen wie Ressourcennutzung, Arbeitssicherheit und
Umweltschutz über eine digitale Plattform einreichen.
Behebung negativer Auswirkungen und Kanäle, über
die eigene Beschäftigte Bedenken äußern können
Werden Beschäftigte der Mercedes-Benz Group
diskriminiert, gemobbt, sexuell belästigt oder haben sie
derartige Vorfälle beobachtet, können sie sich an ver-
schiedene Kontaktstellen wenden: an Führungskräfte,
den Personalbereich, die Sozialberatung, die Arbeit-
nehmervertretung, den werksärztlichen Dienst, den
Betriebsrat oder den Konzernsprecherausschuss der
leitenden Angestellten. Meldungen werden geprüft,
weiterverfolgt und gegebenenfalls mit Disziplinar-
verfahren geahndet.
Als weitere Anlaufstellen dienen der Infopunkt
Integrität sowie das konzerneigene Hinweisgeber-
system BPO (Business & People Protection Office). Das
Hinweisgebersystem BPO ist im Kapitel »Governance-
Informationen« unter »Unternehmenskultur« zu finden.
In zahlreichen Einheiten stehen den Beschäftigten
darüber hinaus externe Mitarbeitendenunterstützungs-
programme zur Verfügung, die neben Selbsthilfe-
angeboten auch (anonyme) Beratungsleistungen
umfassen.
Gleichbehandlung und Chancengleichheit für alle
Konzepte
Die Mercedes-Benz Group legt Wert auf eine diverse
Belegschaft und weiß die Einzigartigkeit jeder einzelnen
Person zu schätzen. Daher sind Vielfalt und Chancen-
gleichheit zentrale Bestandteile der Strategie der
Mercedes-Benz Group. Der strategische Schwerpunkt
liegt auf den Themen Frauenförderung, Internationali-
tät und Chancengleichheit.
1 Gemessen wird die Zustimmungsrate anhand der Bewertung folgender Aussage in der Mitarbeitendenbefragung: Alle in diesem Unternehmen werden fair behandelt – unabhängig von ethnischer Zugehörigkeit, Geschlecht, Alter, Behinderung oder anderen Unterschieden, die nichts
mit beruflicher Leistung zu tun haben. Status im Berichtsjahr: im Plan.
2 Status im Berichtsjahr: im Plan.
Im Mission-Statement »Einzigartigkeit macht uns stark«
hat die Mercedes-Benz Group ihr Verständnis von
Vielfalt und Chancengleichheit zusammengefasst. Es
wurde von allen Mitgliedern des Vorstands unterzeich-
net. Für die Mercedes-Benz Group AG, die Mercedes-
Benz AG und die Mercedes-Benz Intellectual Property
GmbH & Co. KG sind die Grundsätze von Vielfalt und
Chancengleichheit in den Gesamtbetriebsvereinbarun-
gen »Frauenförderung« und »Chancengleichheit«
festgeschrieben. Diese definieren konkrete Handlungs-
felder zur Ableitung von Maßnahmen bezogen auf
Chancengleichheit insgesamt bzw. zur Förderung von
Frauen.
Die Themen sind darüber hinaus in der Verhaltens-
richtlinie und der Konzernbetriebsvereinbarung »Fairer
Umgang am Arbeitsplatz« geregelt. Die Verhaltens-
richtlinie, die im Kapitel »Governance-Informationen«
unter »Unternehmenskultur« zu finden ist, definiert die
Unternehmensgrundsätze und Leitlinien für das
tägliche Miteinander aller Beschäftigten der Mercedes-
Benz Group AG und auch der konsolidierten Konzern-
gesellschaften weltweit. Die Grundsatzerklärung für
soziale Verantwortung und Menschenrechte ist im
Kapitel »Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette«
unter »Menschenrechte« zu finden und ergänzt bzw.
konkretisiert die Verhaltensrichtlinie. Sie ist für alle
Beschäftigten der Mercedes-Benz Group AG und der
konsolidierten Konzerngesellschaften weltweit
verbindlich.
Entsprechend den Unternehmensgrundsätzen fördert
die Mercedes-Benz Group eine offene Haltung, die von
gegenseitigem Respekt, Wertschätzung und Fairness
geprägt ist. Chancengleichheit für alle ist das
Bestreben. Diskriminierung wird in keiner Form
geduldet, insbesondere nicht in Bezug auf:
Alter
Behinderung
Geschlecht, Geschlechtsidentität und
Geschlechtsausdruck
Gesundheitsstatus
nationale und ethnische Abstammung
politische Meinung, Religion und Weltanschauung
politische, soziale oder gewerkschaftliche
Betätigung
sexuelle Orientierung
soziale Herkunft
Ziele
Der Konzern verfolgt in Bezug auf das Themenfeld
Gleichbehandlung und Chancengleichheit die
folgenden Ziele:
bis zum Jahr 2030 einen Inclusion-Index 1 von 75 %
zu erreichen.
Der Meilenstein von 70 % bis zum Jahr 2025 wurde
in der Mitarbeitendenbefragung 2023 erreicht. Für die
Zielfestlegung wurde mittels Status quo eine ambi-
tionierte Zielgröße definiert. Weiterhin wurden nach
Zielfestlegung entsprechende Maßnahmen sowie
ein Prozess zur Überwachung der Zielerreichung in
Verbindung mit der Auswertung der Mitarbeitenden-
befragung implementiert.
30 % Frauen in leitenden Führungspositionen der
Ebenen 1 bis 3 weltweit bis zum Jahr 2030 2.
Im Jahr 2020 betrug der Anteil der Frauen in leitenden
Führungspositionen weltweit 20 %. Für die Festlegung
des Ziels wurde mittels Status quo eine ambitionierte
Zielgröße definiert. Entsprechende Maßnahmen wurden
implementiert, und die Erreichung des Ziels wird
quartalsweise überprüft und dem Vorstand der
Mercedes-Benz Group AG vorgestellt.
Maßnahmen
Die Mercedes-Benz Group setzt sich aktiv für eine
inklusive Unternehmenskultur ein, die auf Wertschät-
zung und Respekt basiert und so die Vielfalt, Chancen-
gleichheit und Gleichbehandlung der Beschäftigten
fördert.
Zu den dauerhaften Maßnahmen gehören Informa-
tions-, Sensibilisierungs- und Beteiligungsformate, die
die Grundsätze und Regeln für Chancengleichheit und
einen respektvollen Umgang betonen. Hinzu kommen
Trainings, Informations- und Beratungsangebote
zu Themen wie sexuelle Belästigung, Mobbing und
Diskriminierung sowie Maßnahmen im Rahmen des
Social Compliance Management Systems. Weitere
Informationen hierzu sind im Abschnitt »Sonstige
arbeitsbezogene Rechte« dieses Kapitels zu finden. Mit
einem eigenen Online-Training sensibilisiert der
Konzern Beschäftigte für Vielfalt, Chancengleichheit
und Inklusion, während eine globale Diversity-
Community im Social Intranet den Austausch fördert.
Mit einer jährlichen Kommunikationsplanung stellt
der Konzern sicher, dass wichtige Themen wie der
Internationale Frauentag und der Tag der Menschen
mit Behinderung berücksichtigt werden.
Der Konzern zeigte im Jahr 2024 sein Engagement für
Vielfalt und Chancengleichheit beispielsweise mit der
Diversity-Week, einer Woche voller digitaler Angebote,
die das Thema Chancengleichheit und den persön-
lichen Beitrag des einzelnen Menschen ins Zentrum
stellte, oder durch die Teilnahme an Christopher Street
Day- sowie Pride-Paraden, bei denen die Mercedes-
Benz Group seit über zehn Jahren präsent ist. Im Jahr
2024 engagierte sich die Mercedes-Benz Group in
vielen Städten mit Sponsoring-Aktivitäten für lokale
LGBTIQ+ Organisationen. Darüber hinaus förderte der
Konzern den Dialog mit Mitarbeitendennetzwerken
durch Austauschformate zu Themen wie Frauen,
Kulturen und LGBTIQ+.
Zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behin-
derungen setzt die Mercedes-Benz Group AG
kontinuierlich Maßnahmen um, die in einer Inklusions-
vereinbarung festgehalten sind. Diese umfassen die
Schaffung und Anpassung speziell gestalteter Arbeits-
plätze, z. B. durch den Einsatz von Digitalisierung und
Industrie 4.0. In Deutschland setzen sich Schwer-
behindertenvertretungen und Inklusionsbeauftragte für
die Belange von schwerbehinderten Beschäftigten ein,
um eine gleichberechtigte Teilhabe zu ermöglichen.
Der Konzern organisiert zudem Maßnahmen zur
Sensibilisierung und stellt barrierefreie Tools zur
Verfügung, um eine integrative Arbeitsumgebung
zu unterstützen.
Die Mercedes-Benz Group fördert Internationalität,
eine globale Denkweise und die kulturelle Vielfalt der
Beschäftigten. Sie unterstützt dabei unter anderem
internationale Einsätze ihrer Beschäftigten und bietet
attraktive Unterstützungsleistungen sowie eine sichere
Reintegration.
Um die Frauenförderung aktiv voranzutreiben, verfolgt
der Konzern verschiedene Maßnahmen. Am Internatio-
nalen Frauentag bot die Mercedes-Benz Group im Jahr
2024 beispielsweise digitale Dialogformate mit inter-
nen weiblichen Vorbildern an. Der Konzern ermöglichte
zudem einer ausgewählten Delegation weiblicher
Führungskräfte die Teilnahme am Global Summit of
Women. Darüber hinaus ist die Mercedes-Benz Group
Mitglied des European Women´s Management Devel-
opment Network (EWMD) und Unterzeichnerin der
UN Women’s Empowerment Principles (WEPs). Interne
Personalentwicklungsprogramme bieten gezielte
Mentoring- und Entwicklungsangebote für weibliche
Talente an. Ergänzend dazu stellt der Konzern
punktuelle Formate zur Verfügung, um gezielt Frauen in
technischen Berufen anzusprechen.
Auch außerhalb des Konzerns engagiert sich die
Mercedes-Benz Group für Vielfalt und Chancen-
gleichheit durch Mitgliedschaften und Initiativen wie
der Charta der Vielfalt e. V., The Valuable 500 sowie
den UN-Verhaltensstandards zur Bekämpfung der
Diskriminierung von LGBTI Personen.
Kennzahlen
Geschlechterverteilung in den obersten Führungsebenen (1-2)1
31. Dezember
2024
Geschlechterverteilung in leitenden
Führungspositionen (absolut)
Männlich
330
Weiblich
100
Geschlechterverteilung in leitenden
Führungspositionen (in %)
Männlich
76,7
Weiblich
23,3
1 Oberste Führungsebene sind die ersten beiden Ebenen direkt unter dem Vorstand.
Die Mercedes-Benz Group hat zur Berechnung der
Geschlechterverteilung der obersten Führungsebene
einen umfassenderen Ansatz gewählt, da es das Ziel ist,
in allen leitenden Führungspositionen den Frauenanteil
zu erhöhen, nicht nur im Topmanagement.
Geschlechterverteilung in den Führungsebenen 1-3*, 1
– unternehmensspezifisch
31. Dezember
2024
Geschlechterverteilung in leitenden
Führungspositionen (absolut)
Männlich
1.656
Weiblich
593
Geschlechterverteilung in leitenden
Führungspositionen (in %)
Männlich
73,6
Weiblich
26,4
* Daten wurden mit hinreichender Sicherheit geprüft.
1 Führungsebene 1-3 sind die ersten drei Ebenen direkt unter dem Vorstand.
Altersverteilung der eigenen Beschäftigten (in %)
31. Dezember
2024
Unter 30 Jahren
13,1
30 - 50 Jahre
56,8
Über 50 Jahre
30,1
Sonstige arbeitsbezogene Rechte
Konzepte
Die Achtung der Menschenrechte ist von zentraler
Bedeutung für die Mercedes-Benz Group und wurde
daher als eigenes Fokusfeld »Menschenrechte« in
der nachhaltigen Geschäftsstrategie verankert. Hierbei
bilden die international anerkannten Referenzrahmen-
werke sowie die Grundsatzerklärung für soziale Verant-
wortung und Menschenrechte der Mercedes-Benz
Group die Grundlage. Die organisatorische Verankerung
des Themas Menschenrechte, die internationalen
Referenzrahmen, die Grundsatzerklärung sowie der
Menschenrechts-Due-Diligence-Ansatz (das Human
Rights Respect System, HRRS) sind im Kapitel »Arbeits-
kräfte in der Wertschöpfungskette« unter »Konzepte«
zu finden.
Die Mercedes-Benz Group überprüft die Wirksamkeit
von Konzepten und Maßnahmen u. a. durch die jähr-
liche Bewertung von Hochrisikoeinheiten und deren
Umsetzungsmaßnahmen im Rahmen des Social Com-
pliance Management Systems (Social CMS).
Maßnahmen
Das Human Rights Respect System (HRRS) umfasst u. a.
den Schutz der eigenen Beschäftigten durch das kon-
zernweite Social CMS. Über das Social CMS identifiziert
und adressiert die Mercedes-Benz Group insbeson-
dere jene menschenrechtlichen Risiken, die bei den
Beschäftigten der eigenen Konzerngesellschaften
auftreten können. Zum Beispiel werden Arbeitnehmer-
rechte durch das Social CMS systematisch und
risikobasiert adressiert. Mit dem Social CMS hat die
Mercedes-Benz Group das Thema Menschenrechte
für die Konzerngesellschaften in den konzernweiten
Compliance-Risikomanagementprozess integriert.
Die Mercedes-Benz Group hat über das Social CMS
Mindestanforderungen implementiert, um Arbeit-
nehmerrechte zu schützen und menschenrechtliche
Risiken systematisch zu verhindern. Die Basis hierfür
bildet die »Grundsatzerklärung für soziale Verantwor-
tung und Menschenrechte«. Das Social CMS gibt u. a.
vor, dass die Einhaltung des Mindestalters gemäß
den einschlägigen ILO-Übereinkommen durch die
Dokumentation des Alters der Beschäftigten bei Eintritt
in den Konzern sichergestellt werden muss. Dies kann
zum Beispiel durch Musterarbeitsverträge, die eine
zwingende Angabe des Geburtsdatums vorsehen, und
die Dokumentation im Personalsystem erfolgen. Zudem
erfordert auch die Richtlinie zu Mindeststandards für
die Personalarbeit, dass die Personalien bei der Ein-
stellung erfasst werden. Weiterhin verlangt das Social
CMS, dass sich die lokalen Einheiten mit dem ILO-
Übereinkommen zum Zwangsarbeitsverbot befassen
und dieses beachten. Lokale Regelungen und Prozesse
müssen regelmäßig überprüft und gegebenenfalls
angepasst werden, um den festgelegten Rahmenbedin-
gungen zu entsprechen. Der Personalbereich trägt
die Verantwortung für die Steuerung des gesamten
Prozesses zum Abschluss von Beschäftigungsverhält-
nissen. Die implementierten Präventionsmaßnahmen
haben in angemessener und effektiver Weise zur
Risikomitigierung beigetragen.
Vorfälle, Beschwerden und schwerwiegende
Auswirkungen im Zusammenhang mit
Menschenrechten
Vorfälle und Beschwerden im Zusammenhang mit Diskriminierung
und weiteren arbeitsrechtlichen Themen
2024
Zahl der gemeldeten schwerwiegenden Fälle von
Diskriminierung1
21
Zahl der Beschwerden, die über interne
Beschwerdekanäle gemeldet wurden2
334
Zahl der Beschwerden, die über Nationale Kontaktstellen
gemeldet wurden
0
1 Diese Zahl umfasst im Wesentlichen schwerwiegende Fälle von Diskriminierung,
sexueller Belästigung, Rassismus und Verletzungen der physischen/psychischen
Unversehrtheit.
2 Aufgegriffen werden Disziplinarfälle des Personalbereichs bezüglich
Arbeitsbedingungen, Gleichbehandlung und Chancengleichheit und sonstige
arbeitsbezogener Rechte, welche schriftlich dokumentiert wurden.
Im Zusammenhang mit den oben aufgeführten Fällen
von Diskriminierung sowie Beschwerden zu weiteren
arbeitsrechtlichen Themen fielen Geldbußen,
Sanktionen und Schadensersatzzahlungen in Höhe von
10.000 € an. Diese Aufwendungen sind in der Konzern-
Gewinn- und -Verlustrechnung in den »Sonstigen
Im Berichtszeitraum wurden der Mercedes-Benz Group
keine Vorfälle in Bezug auf schwerwiegende Menschen-
rechtsverletzungen im Zusammenhang mit mit den
eigenen Beschäftigten bekannt. Im Geschäftsjahr fielen
keine Geldbußen, Sanktionen oder Schadensersatz-
zahlungen im Zusammenhang mit solchen Vorfällen an.
1 Dazu gehören auch Arbeitskräfte, die an Standorten des Konzerns arbeiten, aber nicht zu den Arbeitskräften des Konzerns gehören, Arbeitskräfte, die in der vorgelagerten Wertschöpfungskette tätig sind und Arbeitskräfte, die im Betrieb eines Gemeinschaftsunternehmens oder
einer Zweckgesellschaft mit Beteiligung der Mercedes-Benz Group tätig sind.
Arbeitskräfte in der
Wertschöpfungskette
Interaktion wesentlicher Auswirkungen, Risiken und
Chancen mit Strategie und Geschäftsmodell
Die Mercedes-Benz Group hat ihre wesentlichen
Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang
mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette gemäß
den Anforderungen der ESRS ermittelt. Diese sind im
Kapitel »Allgemeine Informationen« unter »Ermittlung
beschrieben und in der nachstehenden Tabelle
dargestellt.
Die Achtung der Menschenrechte hat für die Mercedes-
Benz Group zentrale Bedeutung und stellt daher eines
der sechs Fokusfelder der Nachhaltigkeit dar. Nähere
Informationen dazu sind im Kapitel »Allgemeine
Informationen« unter »Strategie, Geschäftsmodell und
Wertschöpfungskette« beschrieben. Der Anspruch des
Konzerns ist es, die Menschen- und Arbeitnehmer-
rechte entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu
schützen und zu fördern. Das gilt ebenfalls für alle
Arbeitnehmer 1 entlang der komplexen Lieferketten.
Lieferketten können bis zu acht Stufen umfassen und
fächern sich teilweise in ein System aus Sublieferanten
auf. Mit jeder Marktentwicklung und Innovation
entwickeln sich die Lieferketten dynamisch weiter.
Grundlegende Informationen zur Struktur der Liefer-
ketten sind im Kapitel »Allgemeine Informationen«
fungskette« zu finden. Insbesondere mit dem Ausbau
der Elektromobilität rückt der Schutz von Arbeit-
nehmern in der vorgelagerten Wertschöpfungskette
verstärkt in den Fokus. Die Produktion von Batterie-
zellen erfordert einen erhöhten Bedarf an Rohstoffen
wie Lithium und Kobalt. Diese stammen häufig aus
Ländern mit erhöhtem Risiko für Menschenrechts-
verletzungen und negativen Auswirkungen auf
Arbeitsbedingungen und Arbeitnehmerrechte.
Die Mercedes-Benz Group hat einen risikobasierten
Ansatz zur Wahrung der menschenrechtlichen Sorg-
faltspflichten etabliert, das Human Rights Respect
System (HRRS). Sie bekennt sich zu einer verantwor-
tungsvollen Beschaffung von Produktions- und
Nichtproduktionsmaterial sowie Dienstleistungen. In
allen Produkten sollen nur Rohstoffe und Materialien
verarbeitet werden, die unter Achtung von Menschen-
und Arbeitnehmerrechten sowie Umweltstandards
abgebaut und produziert wurden. Diesen Grundsatz
berücksichtigt der Konzern bereits im Einkaufsprozess.
Das Supplier Compliance Risk Management (SCRM)
definiert verpflichtende Anforderungen zur Einhaltung
der menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten innerhalb
der Prozesse der externen Beschaffung. Darüber hinaus
formuliert der Konzern Mindestanforderungen und
Erwartungshaltungen an seine Lieferanten, die in den
Responsible Sourcing Standards (RSS) festgehalten
sind. Diese weiterführenden Informationen sind auf der
finden.
Informationen zur Analyse der Widerstandsfähigkeit
der »strategischen Fokusfelder« der Nachhaltigkeit des
Konzerns im Hinblick auf wesentliche Auswirkungen,
Risiken und Chancen sind in den »Allgemeinen
Informationen« unter »Wesentliche Auswirkungen,
Risiken und Chancen« zu finden.
Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette – wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen
Wirkungsrichtung
Zeithorizont
Tragweite
Wertschöpfungsstufe
Arbeitsbedingungen
Auswirkungen
Beeinträchtigungen durch lange Arbeitszeiten
negativ
kurz-, mittel-, langfristig
regional
Unangemessene Entlohnung in der vorgelagerten Wertschöpfungskette
negativ
kurz-, mittel-, langfristig
regional
Einschränkungen der Vereinigungsfreiheit von Arbeitnehmern
negativ
kurz-, mittel-, langfristig
regional
Einschränkungen des Rechts auf Tarifverhandlungen
negativ
kurz-, mittel-, langfristig
regional
Beeinträchtigung von Gesundheit und Sicherheit
negativ
kurz-, mittel-, langfristig
regional
Gleichbehandlung und Chancengleichheit für alle
Auswirkungen
Beeinträchtigung der Chancengleichheit von Arbeitnehmern
negativ
kurz-, mittel-, langfristig
regional
Sonstige arbeitsbezogene Rechte
Auswirkungen
Kinderarbeit in der vorgelagerten Wertschöpfungskette
negativ
kurz-, mittel-, langfristig
regional
Zwangsarbeit in der vorgelagerten Wertschöpfungskette
negativ
kurz-, mittel-, langfristig
regional
Beeinträchtigung durch fehlenden Zugang zu Trinkwasser und sanitären Einrichtungen
negativ
kurz-, mittel-, langfristig
regional
Risiken
Kapitalmarktbedingte Investitionsverluste in Verbindung mit Vorfällen von Menschenrechtsverletzungen
kurz-, mittel-, langfristig
regional
Menschenrechtsverletzungen in den Lieferketten
kurz-, mittel-, langfristig
regional
WV  =  Wertschöpfungskette vorgelagert
EG  =  eigene Geschäftstätigkeit
WN  =  Wertschöpfungskette nachgelagert
=  tatsächlich
 
=  potenziell
   
=  ESRS-konformes Ziel hinterlegt
Konzepte
Menschenrechte
Die Mercedes-Benz Group hat den Anspruch, dass
die Menschenrechte in allen Konzerngesellschaften
eingehalten und auch bei ihren Partnern entlang der
Wertschöpfungskette, insbesondere bei Lieferanten,
geachtet werden. Sie bekennt sich daher zur Achtung
folgender internationaler Standards:
Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
Internationaler Pakt über bürgerliche und politische
Rechte
Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale
und kulturelle Rechte
Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation
(International Labour Organization – ILO) über
grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit
Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte
der Vereinten Nationen
Zehn Prinzipien des UN Global Compact (UNGC)
Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung (Organisation for Economic Co-
operation and Development – OECD) Leitsätze für
multinationale Unternehmen
Die Mercedes-Benz Group macht in ihrer Grundsatz-
erklärung für soziale Verantwortung und Menschen-
rechte deutlich, welchen Stellenwert die Wahrung der
Menschenrechte und gute Arbeitsbedingungen für
den Konzern haben. Die Grundsatzerklärung beschreibt
das Verfahren zur Umsetzung menschenrechtlicher
Sorgfaltspflichten und nennt die für die Mercedes-Benz
Group relevanten menschenrechtlichen Risiken. Der
Konzern hat diese Risiken im Einklang mit den UN-
Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte
sowie unter Berücksichtigung der Art und des Umfangs
der eigenen Geschäftstätigkeit, der oben genannten
internationalen Standards und des spezifischen
Kontexts der Automobilbranche identifiziert. Die
Grundsatzerklärung beinhaltet u. a. die folgenden
Themen:
eine angemessene Vergütung
die Einhaltung von gesetzlichen und
branchenspezifischen Arbeitszeitvorgaben
das Verbot von Menschenhandel, Kinder- und
Zwangsarbeit
das Recht auf Vereinigungsfreiheit und
Kollektivverhandlungen
Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
das Recht auf Chancengleichheit und Schutz vor
Diskriminierung
Das HRRS ist das Verfahren zur Umsetzung menschen-
rechtlicher Sorgfaltspflichten. Mit dem HRRS prüft die
Mercedes-Benz Group risikobasiert und systematisch,
ob Menschenrechte in der Wertschöpfungskette ein-
gehalten werden. Entsprechend verfolgt der Konzern
eine Vielzahl von Maßnahmen, um weltweit negativen
Auswirkungen auf Menschenrechte innerhalb der
Geschäftstätigkeit und gegenüber ihren Partnern und
Lieferanten vorzubeugen, diese, soweit möglich, zu
beenden oder zu verringern.
Der Vorstandsvorsitzende und weitere Mitglieder
des Vorstands der Mercedes-Benz Group AG haben
die Grundsatzerklärung gemeinsam mit dem Gesamt-
betriebsrat, der Weltarbeitnehmervertretung und
der IndustriALL Global Union unterzeichnet. Beim
Verfassen der Erklärung haben alle relevanten Fach-
bereiche des Konzerns mitgewirkt. Interne Menschen-
rechtsexpertinnen und -experten wurden dabei
ebenso einbezogen wie externe Stakeholder.
Die übergreifenden Aktivitäten zum Thema Menschen-
rechte steuert das Vorstandsressort Integrität, Gover-
nance & Nachhaltigkeit der Mercedes-Benz Group AG.
Dort liegt die Verantwortung für die Grundsatzerklärung
für soziale Verantwortung und Menschenrechte sowie
für die Weiterentwicklung der menschenrechtlichen
Sorgfaltspflichten innerhalb der Mercedes-Benz Group
über das konzerneigene HRRS. Das zuständige Vor-
standsmitglied der Mercedes-Benz Group AG und der
an das zuständige Vorstandsmitglied berichtende
Konzernmenschenrechtsbeauftragte entwickeln das
Thema weiter. Dazu lässt sich das Vorstandsmitglied
regelmäßig über die Menschenrechtsaktivitäten des
Konzerns informieren und erhält entsprechende
Berichte.
Der Chief Compliance Officer der Mercedes-Benz
Group ist gleichzeitig der Menschenrechtsbeauftragte
des Konzerns. Er ist Mitglied des Group Sustainability
Committees und berichtet an das für Integrität,
1 Status im Berichtsjahr: im Plan.
Governance & Nachhaltigkeit zuständige Vorstands-
mitglied der Mercedes-Benz Group AG. Jährlich und
anlassbezogen berichtet er gegenüber dem Vorstand
der Mercedes-Benz Group AG sowie weiteren Gremien
zu besonders relevanten Menschenrechtsthemen und
zum Stand der Umsetzung der Grundsatzerklärung.
Darüber hinaus leitet der Menschenrechtsbeauftragte
den Steuerkreis Menschenrechte, der die Umsetzung
der Grundsatzerklärung für soziale Verantwortung und
Menschenrechte sowie des HRRS innerhalb der
Mercedes-Benz Group koordiniert. Zu den Mitgliedern
zählen u. a. Vertreterinnen und Vertreter des Einkaufs
und der Personalabteilung sowie der Umwelt- und
Energiebevollmächtigte des Konzerns.
Interne Richtlinien und Vorgaben definieren die ver-
pflichtenden Anforderungen an Beschaffungsprozesse.
Die Richtlinien gelten für die im Geltungsbereich
definierten Führungskräfte und Mitarbeitenden der
Mercedes-Benz Group sowie ihrer kontrollierten
Gesellschaften. Die Abteilung Social Compliance
unterstützt bei der Definition der Anforderungen
menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten innerhalb der
Mercedes-Benz Group sowie gegenüber Lieferanten.
Dabei arbeitet sie eng mit den Fachbereichen zusam-
men, die für die operative Umsetzung menschen-
rechtlicher Sorgfaltspflichten verantwortlich sind –
insbesondere mit den Einkaufseinheiten und den für
diese zuständigen funktionalen Compliance-Officern.
Anforderungen an Lieferanten
Die Leitplanken für ein verantwortungsvolles
Lieferkettenmanagement hat die Mercedes-Benz Group
in den Responsible Sourcing Standards (RSS) verankert.
Sie definieren Mindestanforderungen und Erwartungen
an Tier-1-Lieferanten und verpflichten diese vertraglich
dazu, die Anforderungen einzuhalten sowie an ihre
Mitarbeitenden und vorgelagerte Wertschöpfungs-
stufen zu kommunizieren und deren Einhaltung in ihren
Geschäftsprozessen und ihrem Einflussbereich zu
kontrollieren. Als zentrales Vertragsdokument für
Mindest- und Nachhaltigkeitsanforderungen finden sie
international Anwendung.
Die RSS leiten sich u. a. aus international anerkannten
Standards, der Verhaltensrichtlinie und der Grund-
satzerklärung für soziale Verantwortung und Menschen-
rechte ab. Die RSS legen neben den menschenrecht-
lichen Mindestanforderungen auch umweltbezogene
Mindestanforderungen fest. Diese sind im Kapitel
kette« unter »Konzepte« sowie den weiteren Kapiteln
zu Umweltinformationen näher beschrieben.
Ziele
Zur Umsetzung der menschenrechtlichen Sorgfalts-
pflichten hat sich die Mercedes-Benz Group Ziele
gesetzt. Diese wurden durch den Vorstand der
Mercedes-Benz Group AG verabschiedet. Hierbei sind
auch die Anforderungen interner und externer
Stakeholder in den Zielfindungsprozess eingeflossen.
Die Ziele werden jährlich überprüft und aktualisiert.
Inwieweit Konzepte und Maßnahmen wirksam sind,
kontrolliert die Mercedes-Benz Group mithilfe
qualitativer Indikatoren und interner Prozesse. Unter
anderem sind folgende Ziele festgelegt:
bis zum Jahr 2028 für 100 % der Produktions-
material-Rohstoffe der Mercedes-Benz Group, die
ein erhöhtes Risiko für Menschenrechtsverlet-
zungen bergen, Präventionsmaßnahmen definieren 1.
Meilenstein: bis Ende des Jahres 2025 70 % alle
von der Mercedes-Benz Group eingesetzten
Produktionsmaterial-Rohstoffe mit erhöhtem
Risiko für Menschenrechtsverletzungen über-
prüfen und notwendige Präventionsmaßnahmen
definieren.
Bis zum Jahr 2027 die Angemessenheit der Präven-
tionsmaßnahmen für wertschöpfungsrelevante
Dienstleistungs- und Nichtproduktionsmaterial-
warengruppen mit den höchsten menschenrecht-
lichen oder umweltbezogenen Risiken überprüfen
und Optimierungsbedarfe ableiten1..
Maßnahmen
Die Mercedes-B enz Group fördert mit den folgenden
Maßnahmen die Transparenz in der Lieferkette und will
auch bei Geschäftspartnern darauf hinwirken, dass die
international anerkannten Menschenrechte eingehalten
sowie weitere Sozialstandards und Umweltauflagen
beachtet w erden.
Human Rights Respect System (HRRS)
Das HRRS ist der menschenrechtliche Due-Diligence-
Ansatz der Mercedes-Benz Group. Es umfasst den
Schutz der eigenen Belegschaft durch das konzern-
weite Social Compliance Management System (Social
CMS) in Konzerngesellschaften sowie Prozesse zur
menschenrechtlichen Sorgfalt in Lieferketten durch das
Supplier Compliance Risk Management (SCRM) für
unmittelbare Lieferanten sowie, risikobasiert, mittel-
bare Lieferanten (über Tier 1 hinaus). Die Grundlage des
HRRS bilden die Verhaltensrichtlinie des Konzerns, die
Grundsatzerklärung für soziale Verantwortung und
Menschenrechte sowie die Konzernrichtlinie Umwelt-
und Energiemanagement, einschließlich der Ambitionen
zur Erreichung von CO₂-Neutralität, wie auch die
bestehenden gesetzlichen Anforderungen und intern-
ational anerkannten Menschenrechtsstandards.
Das HRRS besteht aus vier Schritten: 1. Risikobeurtei-
lung, 2. Programmimplementierung, 3. Kontrolle,
4. Berichterstattung. Es zielt darauf ab, Risiken sowie
mögliche und tatsächliche negative Auswirkungen
des unternehmerischen Handelns auf die Achtung der
Menschenrechte frühzeitig zu erkennen, systematisch
zu vermeiden und – falls erforderlich – Gegenmaß-
nahmen einzuleiten.
Supplier Compliance Risk Management (SCRM)
Mit dem SCRM unterzieht die Mercedes-Benz Group
Tier-1-Lieferanten für Produktionsmaterial sowie für
Nichtproduktionsmaterialien und Dienstleistungen
mindestens einmal jährlich einer Risikobeurteilung. Im
Anschluss an eine erste übergeordnete Risikoaussage
werden anhand spezifischer Fragebögen die konkreten
Risiken ermittelt.
Um Vergleichbarkeit zu gewährleisten, nutzt der Kon-
zern hierbei auch standardisierte Instrumente aus
externen Quellen. Ein Beispiel ist der branchenweite
Nachhaltigkeitsfragebogen zu sozialen und umwelt-
bezogenen Sorgfaltspflichten (Sustainability Assess-
ment Questionnaire) der europäischen Nachhaltig-
keitsinitiative »Drive Sustainability«.
Zusätzlich überprüfen die Einkaufsbereiche für
Produktionsmaterial sowie Nichtproduktionsmaterial
und Dienstleistungen risikobasiert Tier-1-Lieferanten
laufend mithilfe einer künstlichen Intelligenz auf
menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken.
Internen und externen Hinweisen zu potenziellen
Menschenrechtsverstößen bei Tier-1-Lieferanten sowie
substantiierter Kenntnis bei Tier-n-Lieferanten geht die
Mercedes-Benz Group entsprechend des SCRM nach.
Sie untersucht die Art und Schwere des potenziellen
Menschenrechtsverstoßes. Je nach Ergebnis der Risiko-
beurteilung oder der Analyse von Verdachtsfällen
werden von den Einkaufsbereichen für Produktions-
material sowie Nichtproduktionsmaterial und Dienst-
leistungen geeignete Präventiv- oder Abhilfemaß-
nahmen mit dem Lieferanten vereinbart und überprüft.
Darüber hinaus führte die Mercedes-Benz Group im
Jahr 2024 ihre risikobasierten Audits bei direkten und
indirekten Lieferanten fort. Zeigen sich anhand von
Vor-Ort-Überprüfungen bei einem Lieferanten Mängel,
fordert die Mercedes-Benz Group ihn dazu auf, die
entsprechenden Prozesse zu verbessern. Sofern die
bemängelten Prozesse vom Lieferanten nicht aus-
reichend nachgebessert werden, entscheidet der
Konzern individuell über weitere Schritte. In besonders
schweren Fällen werden auch Managementgremien
involviert. Dies kann in letzter Konsequenz auch dazu
führen, dass sich die Mercedes-Benz Group von einem
Lieferanten trennt.
Auditierung in der tieferen Lieferkette
Seit dem Jahr 2018 schafft ein externes Audit- und
Beratungsunternehmen für Mercedes-Benz Trans-
parenz über die komplexen Rohstofflieferketten von
Batteriezellen und auditiert diese über alle Stufen der
Lieferkette nach OECD-Due-Diligence-Leitlinien. Nach
ersten Audits in den Kobaltlieferketten wurde das
Engagement im Jahr 2022 auf weitere Batterierohstoffe
ausgeweitet: Lithium, Nickel, Grafit, Mangan und Alu-
minium. Auch in diesen Lieferketten erhöht Mercedes-
Benz die Transparenz sukzessive und führt Audits
durch. Zudem wurde der Auditumfang mit menschen-
rechtlichem Schwerpunkt um umweltspezifische
Aspekte erweitert und für ausgewählte Audits
angewendet.
Lieferantenschulungen
Die Mercedes-Benz Group sensibilisiert und informiert
ihre Lieferanten durch entsprechende Schulungs-
module und, wo sinnvoll, auch durch ihre
Zusammenarbeit mit Nachhaltigkeits- und
Menschenrechtsinitiativen.
Auf Grundlage ihrer Nachhaltigkeitsstandards für
Lieferanten und ihrer Verhaltensrichtlinie hat die
Mercedes-Benz Group das Compliance-Awareness-
Module entwickelt. Das öffentlich verfügbare Modul
unterstützt Lieferanten dabei, mit möglichen Inte-
gritäts- und Compliance-Risiken verantwortungsvoll
umzugehen. Alle Lieferanten können über das Supplier-
Portal rund um die Uhr auf das Modul zugreifen.
Überprüfung von Risikorohstoffen
Um weitere Risiken in der Beschaffung zu prüfen, die
über Tier-1-Lieferanten hinausgehen, hat die Mercedes-
Benz Group zunächst die in einem Mercedes-Benz
Fahrzeug vorhandenen Rohstoffe analysiert und
anhand verschiedener Faktoren priorisiert. Die Metho-
dik sieht vor, dass Rohstoffe auf Basis des Länder-
risikos, der Kritikalität des Rohstoffs und interner
Experteneinschätzungen bewertet und priorisiert
werden. Dabei werden externe Datenquellen zur
Evaluierung herangezogen, z. B. RMI Global Risk Map.
Die identifizierten 24 kritischen Rohstoffe plant der
Konzern, bis zum Jahr 2028 schrittweise tiefergehend
zu untersuchen und entsprechende Maßnahmen zu
definieren. Diese Überprüfung besteht aus drei
Schritten:
1. Die Transparenz entlang der Rohstofflieferketten
erhöhen – insbesondere bei bestimmten Bau-
teilen, beispielsweise der Batteriezelle. Hierfür
kontaktiert die Mercedes-Benz AG u. a. die
Lieferanten der entsprechenden Bauteile
und fordert sie auf, ihre Lieferantenstruktur
in einer Selbstauskunft offenzulegen.
2. Risiko-Hotspots in den Rohstofflieferketten
identifizieren – beispielsweise auf Basis von
Länderrisiken in den einzelnen Abbauländern.
3. Maßnahmen für die Risiko-Hotspots definieren,
umsetzen und überprüfen, ob diese langfristig
wirksam sind. Ein Beispiel für eine solche Maß-
nahme ist die Responsible Lithium Partnership
im chilenischen Salar de Atacama. Weitere
Informationen zu dieser Maßnahme sind im Kapitel
»Maßnahmen« zu finden.
Bei der Risikobeurteilung orientiert sich die Mercedes-
Benz Group u. a. am Severity Approach der UN-Leit-
prinzipien. Danach bewertet der Konzern zunächst,
welche der menschenrechtlichen Risiken grundsätzlich
im Zusammenhang mit einem konkreten Rohstoff
auftreten. Anschließend werden die Schwere des
Risikos und die Anzahl betroffener Personen beurteilt.
In einem weiteren Schritt bewertet die Mercedes-Benz
Group auf Basis von Lieferantendialogen, Lieferanten-
selbstauskünften sowie Audits, ob das Risiko auch in
der eigenen Produktionsmateriallieferkette auftritt.
Sollte dies der Fall sein, definiert die Mercedes-Benz
Group geeignete Maßnahmen, um die relevanten
menschenrechtlichen Risiken zu minimieren.
Bei der Auswahl der Maßnahmen verfolgt die
Mercedes-Benz Group den Grundsatz, Hochrisiko-
gebiete als Bezugsquellen kritischer Rohstoffe nicht
pauschal auszuschließen. Sie will stattdessen einen
aktiven Beitrag leisten, um Mensch und Umwelt entlang
ihrer Lieferketten besser zu schützen. Die Mercedes-
Benz Group folgt dem Prinzip »Befähigung vor Rück-
zug«. Dieses ist im Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
(LkSG) als Grundsatz regulatorisch verankert. Die
Ambition ist es, die Situation vor Ort für die Menschen
zu verbessern und deren Rechte zu stärken.
Weiterführende Informationen zur Überprüfung der
einzelnen Rohstoffe, identifizierter Risiken,
Einbeziehung von Stakeholdern sowie eingeleiteter
Maßnahmen sind dem 🌐 Rohstoffbericht zu
entnehmen. Im Berichtsjahr konnte die Mercedes-Benz
Group den Prozess zur Überprüfung aller 24 kritischen
Rohstoffe zu 65 % abschließen und hat damit ihr
anvisiertes Ziel für das Jahr 2024 erreicht. Die
Zielerreichung beschreibt den Fortschritt beim Prozess
zur Überprüfung aller 24 Rohstoffe, wobei vollständig
abgeschlossene und teilweise abgeschlossene
Assessments einbezogen werden. Im Berichtszeitraum
schloss sie die Überprüfung von Grafit, seltenen Erden
(REE) sowie Quarzsand und Silizium ab. Unter den
identifizierten Risikofeldern bilden u. a. Kinderarbeit,
mangelnder Arbeits- und Gesundheitsschutz,
Umweltrisiken mit Bezug auf Menschenrechte sowie
Zwangsarbeit Schwerpunkte. Auch für Rohstoffe, die
noch nicht abschließend überprüft sind, hat die
Mercedes-Benz Group im Berichtszeitraum Fortschritte
erzielt: So hat sie wichtige Daten gesammelt, die für die
Überprüfung notwendig sind – über Vorkommen,
Fördermengen, Abbau und Verarbeitung der Rohstoffe
sowie über den Handel mit ihnen.
Überprüfung von Dienstleistungen und
Nichtproduktionsmaterialien mit hohem Risiko
Darüber hinaus hat die Mercedes-Benz Group die
Ambition, Risiken in vorgelagerten Lieferketten für
Dienstleistungen und Nichtproduktionsmaterial
transparenter zu machen, um ihnen angemessen zu
begegnen. Der Konzern prüft daher wertschöpfungs-
relevante Warengruppen mit den höchsten menschen-
rechtlichen oder umweltbezogenen Risiken im
Einkaufsbereich für Dienstleistungs- und Nichtproduk-
tionsmaterial systematisch anhand eines dreistufigen
Verfahrens.
Zunächst analysiert der Konzern die Beschaffungsdaten
und -märkte der Warengruppe und recherchiert
menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken und
Kontextfaktoren der zugehörigen Branche. Abhängig
von der ermittelten Risikolage verifiziert ein funktions-
übergreifender Expertenkreis die Ergebnisse. Dabei
werden auch die Erwartungen von Stakeholdern
miteinbezogen. Sofern der Konzern Handlungsbedarf
feststellt, erfolgt eine Weiterentwicklung bestehender
Präventionsmaßnahmen. Im Berichtsjahr fokussierte
sich die Mercedes-Benz Group mit diesem Vorgehen
auf die Überprüfung ihrer Transportlogistiklieferketten.
Zusätzlich beteiligte sie sich aktiv an einer Arbeits-
gruppe des Branchendialogs Automobilindustrie
im Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschen-
rechte (NAP), um geeignete Präventions- und
Abhilfemaßnahmen im Bereich der Straßentransport-
logistik zu identifizieren.
Menschenrechte fördern
Über die Präventionsmaßnahmen hinaus engagiert sich
die Mercedes-Benz Group, um aktiv einen positiven
Einfluss auf die Regionen, in denen Rohstoffe und
Materialien für die Produkte gewonnen werden,
auszuüben.
Der Konzern fördert soziale Projekte im Lieferketten-
umfeld mit dem Schwerpunkt, die Lebensbedingungen
in den betroffenen Gemeinschaften zu verbessern
und so dazu beizutragen, Kinderarbeit zu verhindern.
Im Mittelpunkt steht die Aufklärung über Kinder-,
Mädchen- und Frauenrechte sowie das Schaffen von
Bildungs- und Gesundheitsangeboten und verbesserten
Lernbedingungen. Dadurch soll die Menschenrechts-
lage in der lokalen Bevölkerung insgesamt gestärkt
werden. Hierfür kooperiert der Konzern mit zwei NGOs:
mit der Good Shepherd International Foundation in
Partnerschaft mit Bon Pasteur Kolwezi in der Demo-
kratischen Republik Kongo, wobei der Fokus auf der
Kobaltbergbauregion liegt. Beim Terre-des-Hommes-
Projekt in Indien stehen die Glimmerminen in
Jharkhand und die umliegende Region im Zentrum.
Beide Kooperationen möchten der Bevölkerung in der
Bergbau- bzw. Minenregion alternative Einkommens-
möglichkeiten aufzeigen und so die Lebensqualität in
diesen Gemeinschaften langfristig steigern. Gerade
im Projekt Terre-des-Hommes setzt man verstärkt auf
die Lobbyarbeit auf lokaler und nationaler Ebene
und die Einbindung des Privatsektors, um den
politischen Diskurs zum Thema Kinderarbeit zu
beeinflussen.
Die Mercedes-Benz Group bespricht die Wirksamkeit
der Initiativen in regelmäßigen Abständen mit dem
Träger. Im Berichtszeitraum fanden dazu beispielsweise
vierteljährige Meetings statt, in denen der Konzern die
aktuellen Erfolgskennzahlen der Initiative analysierte
und mit den anfänglich festgesetzten Zahlen aus dem
Fördervertrag verglich.
Branchenverbände
Die Mercedes-Benz Group engagiert sich seit Langem
in verschiedenen Branchen- und Industrieverbänden
sowie Initiativen und Netzwerken, die sich mit den
Themen Nachhaltigkeit und Menschenrechte in der
Lieferkette auseinandersetzen. Diese Mitgliedschaften
helfen ihr, komplexe Lieferketten durch gemeinsame
Maßnahmen verantwortungsvoller zu gestalten.
UN Global Compact: Die Mercedes-Benz Group ist
Gründungsteilnehmer im UN Global Compact.
UN Global Compact Netzwerk Deutschland e. V.:
Die Mercedes-Benz Group ist Gründungsmitglied
des Vereins UN Global Compact Netzwerk
Deutschland e. V. und nimmt als aktives Mitglied an
der Peer Learning Group Menschenrechte teil.
econsense – Forum Nachhaltige Entwicklung
der Deutschen Wirtschaft e. V.: Die Mercedes-Benz
Group beteiligt sich u. a. am Cluster Menschen-
rechte & Wertschöpfung.
World Business Council for Sustainable Develop-
ment (WBCSD): Die Mercedes-Benz Group ist
Mitglied dieser globalen Wirtschaftsinitiative für
nachhaltige Entwicklung.
Responsible Supply Chain Initiative e. V. (RSCI):
Die Mercedes-Benz Group ist Gründungsmitglied
des vom Verband der Automobilindustrie (VDA) ins
Leben gerufenen Vereins. Die Ambition ist es, alle
Akteure im Automobilsektor dabei zu unterstützen,
die Nachhaltigkeit in ihren Lieferketten mittels
Vor-Ort-Überprüfungen sowie entsprechender
Nachverfolgung zu verbessern und weiterzuent-
wickeln.
Drive Sustainability: Die Mercedes-Benz Group ist
LEAD-Partner der europäischen Brancheninitiative
der Automobilindustrie Drive Sustainability, die sich
für Nachhaltigkeit in der Lieferkette einsetzt. Eine
wichtige Rolle spielen dabei gemeinsame Leitlinien:
Leitprinzipien der Automobilindustrie zur Ver-
besserung der Nachhaltigkeit in der Lieferkette
der Raw Material Outlook, ein auf Initiative der
Mercedes-Benz AG entwickeltes Angebot,
das Lieferanten und Stakeholder entlang von
Rohstofflieferketten bei der Durchführung
effektiver Due Diligence unterstützen soll.
Branchendialog Automobilindustrie im Nationalen
Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP):
Die Mercedes-Benz Group nimmt aktiv am NAP-
Branchendialog der Automobilindustrie teil.
Ambition ist es, sich gemeinsam mit Vertreterinnen
und Vertretern aus Zivilgesellschaft, Wissenschaft
und Politik, Wirtschaft und Verbänden über Best
Practices auszutauschen und gemeinsame
Lösungen zu erarbeiten, um Menschenrechte in
Wertschöpfungsketten zu stärken.
Catena-X: Die Mercedes-Benz Group ist Gründungs-
mitglied des Kooperationsprojekts Catena-X.
Ambition ist es, einen sicheren, souveränen und
standardisierten Datenaustausch über alle Betei-
ligten der automobilen Wertschöpfungskette
hinweg zu ermöglichen. Catena-X soll die Mercedes-
Benz Group u. a. dabei unterstützen zu überprüfen,
ob und inwiefern Lieferanten vorgegebene Nach-
haltigkeitsanforderungen einhalten. Von den Minen
der Rohstoffe bis zum Recycling soll die Datenkette
jedes Unternehmens mit CO2-Daten ergänzt werden
und auf diese Weise ein produktspezifischer CO2-
Fußabdruck mit einem möglichst hohen Primär-
datenanteil ermöglicht werden.
Responsible Minerals Initiative (RMI): Die
Mercedes-Benz Group ist seit dem Jahr 2018
Mitglied dieser Initiative mit der Ambition,
verantwortungsvolle Beschaffung von Rohstoffen
weltweit voranzutreiben.
Initiative for Responsible Mining (IRMA): Seit dem
Jahr 2021 ist die Mercedes-Benz Group Mitglied
der Multi-Stakeholder-Initiative. Diese setzt sich für
eine unabhängige Bewertung der sozialen und
ökologischen Leistung industrieller Bergbaustand-
orte weltweit ein.
Aluminium Stewardship Initiative (ASI): Seit dem
Jahr 2018 ist die Mercedes-Benz Group Mitglied
dieser Initiative mit der Ambition, Verbesserungen
entlang der gesamten Wertschöpfungskette von
Aluminium zu erzielen.
Responsible Mica Initiative (RMI): Als aktives
Mitglied seit dem Jahr 2020 setzt sich die
Mercedes-Benz Group für faire Arbeitsbedingungen
und die Schaffung eines rechtlichen Rahmens für
den Abbau von Glimmer ein.
Einbeziehung der Arbeitskräfte in der Lieferkette
Die Mercedes-Benz Group nutzt verschiedene Formate,
um mit relevanten Stakeholdern, wie auch den Arbeits-
kräften in der Lieferkette, in den Dialog zu treten. Die
Formate zur Einbeziehung von Stakeholdern sind im
Kapitel »Strategie« unter »Interessen und Standpunkte
der Interessenträger« ausführlich beschrieben.
Die Mercedes-Benz Group legt großen Wert darauf, ihr
HRRS gemeinsam mit externen Stakeholdern weiter-
zuentwickeln und umzusetzen. Ihr ist es besonders
wichtig, sich mit potenziell betroffenen Stakeholdern
sowie deren Vertreterinnen und Vertretern auszutau-
schen, um menschenrechtliche Risiken zu identifizieren
und geeignete Maßnahmen zu entwickeln. Aber auch
mit externen Dritten wie zivilgesellschaftlichen
Gruppen oder der lokalen Bevölkerung vor Ort tritt sie
in den Dialog und berücksichtigt deren Anregungen.
Beim jährlich stattfindenden »Sustainability Dialogue«
diskutierte die Arbeitsgruppe Menschenrechte im
Berichtsjahr über Wirksamkeitsprüfungen in der
Rohstofflieferkette. Weitere Informationen zu dem
Sustainability Dialogue sind im Kapitel »Strategie« unter
»Interessen und Standpunkte der Interessenträger«
zu finden. Ambition der Arbeitsgruppe ist es, Feedback
und Expertise externer Stakeholder in die Weiter-
entwicklung des HRRS einzubringen.
Zudem bindet der Konzern potenziell betroffene
Stakeholder bei der Überprüfung ihrer 24 als kritisch
identifizierten Rohstoffe systematisch ein, um
menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken zu
eruieren und geeignete Maßnahmen zu implemen-
tieren. Hierbei stellen regionale und lokale NGOs eine
wichtige Interessengruppe dar, da sie ein genaueres
Bild über die Situation vor Ort geben und die Anliegen
der potenziell Betroffenen kennen. Zusätzlich fanden
im Berichtszeitraum Reisen in Abbaugebiete, u. a. nach
Brasilien und Guinea, statt, von wo die Mercedes-Benz
AG Bauxit und Aluminium bezieht. Die Besuche vor Ort
dienen dem Kontaktaufbau zu potenziell Betroffenen
und deren Einbezug in die Gestaltung von Maßnahmen.
Die Mercedes-Benz Group setzt sich zudem für die
stärkere Beteiligung potenziell Betroffener, beispiels-
weise der lokalen Bevölkerung, bei Auditierungen
durch Standardsysteme ein.
Die organisatorische Verankerung ist in diesem Kapitel
unter »Konzepte« zu finden.
Behebung negativer Auswirkungen und Kanäle,
über die Bedenken geäußert werden können
Das Hinweisgebersystem BPO (Business & People
Protection Office) ermöglicht es Lieferanten, Arbeits-
kräften in der Wertschöpfungskette und externen
Hinweisgebenden weltweit, Regelverstöße zu melden.
Hier arbeitet die Mercedes-Benz Group eng mit
der Weltarbeitnehmervertretung zusammen. Das
Hinweisgebersystem BPO ist im Kapitel »Governance-
Informationen« unter »Unternehmenskultur« näher
beschrieben.
Um einen verbesserten Zugang in die tiefere Lieferkette
zu erlangen, beteiligt sich die Mercedes-Benz Group
darüber hinaus an einem Pilotprojekt zur Entwicklung
eines unternehmensübergreifenden Beschwerde-
mechanismus in Mexiko, dem »Mecanismo de
Reclamación de Derechos Humanos« (MRDH). Dieser
unabhängige Beschwerdemechanismus wurde in
Zusammenarbeit von Regierungsinstitutionen, Gewerk-
schaften, Zivilgesellschaft, Unternehmen (Mercedes-
Benz, BMW und ZF Friedrichshafen) und Menschen-
rechtsinstitutionen aus Deutschland und Mexiko
entwickelt. Die Ambition des MRDH ist es, potenzielle
Menschenrechtsrisiken in der Automobilzulieferkette in
Mexiko zu ermitteln und zu mindern.
Im Berichtszeitraum wurden der Mercedes-Benz Group
keine Vorfälle in Bezug auf schwerwiegende Menschen-
rechtsverletzungen im Zusammenhang mit den Arbeits-
kräften in der Wertschöpfungskette bekannt.
Betroffene Gemeinschaften
Interaktion wesentlicher Auswirkungen, Risiken und
Chancen mit Strategie und Geschäftsmodell
Die Mercedes-Benz Group hat ihre wesentlichen
Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang
mit Betroffenen Gemeinschaften gemäß den Anforde-
rungen der ESRS ermittelt. Diese sind im Kapitel
»Allgemeine Informationen« unter »Ermittlung der
beschrieben und in der nachstehenden Tabelle
dargestellt.
Die Mercedes-Benz Group ist bestrebt, wirtschaftlichen
Erfolg mit verantwortungsvollem Handeln gegenüber
Umwelt, Mensch und Gesellschaft zu verbinden. Die
Achtung der Menschenrechte ist für den Konzern ein
zentraler Bestandteil verantwortungsvoller Unter-
nehmensführung und ein elementares Fokusfeld der
nachhaltigen Geschäftsstrategie. Dem Schutz lokaler
Gemeinschaften und indigener Völker räumt die
Mercedes-Benz Group dabei hohe Bedeutung ein.
Ihr Anspruch ist es, die Menschenrechte entlang der
gesamten Wertschöpfungskette zu schützen und zu
fördern. Das adressiert auch die Rechte der Angehö-
rigen lokaler Gemeinschaften und indigener Völker,
die durch die Geschäftstätigkeit an Standorten
der Lieferkette und durch lokale Auswirkungen der
Unternehmenstätigkeit betroffen sein könnten.
Der Schutz der betroffenen Gemeinschaften rückt auch
durch den Ausbau der Elektromobilität zunehmend in
den Fokus. Der Abbau und die Verarbeitung seltener
Rohstoffe finden häufig in Regionen statt, in denen das
Risiko negativer Auswirkungen auf betroffene Gemein-
schaften besteht.
Mit Blick auf ihre komplexen Lieferketten bekennt sich
die Mercedes-Benz Group zu einer verantwortungs-
vollen Beschaffung und stellt Mindestanforderungen an
ihre Lieferanten, die mit einer klaren Erwartungshaltung
verbunden sind. Grundlegende Informationen zur
Struktur der Lieferkette sind im Kapitel »Allgemeine
Informationen« unter »Strategie, Geschäftsmodell und
Um negative Auswirkungen auf lokale Gemeinschaften
und indigene Völker zu vermeiden, baut der Konzern
auf umfassende Präventionsmaßnahmen.
Informationen zur Analyse der Widerstandsfähigkeit
der »strategischen Fokusfelder« der Nachhaltigkeit des
Konzerns im Hinblick auf wesentliche Auswirkungen,
Risiken und Chancen sind in den »Allgemeinen
Informationen« unter »Wesentliche Auswirkungen,
Risiken und Chancen« zu finden.
Betroffene Gemeinschaften – wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen
Wirkungsrichtung
Zeithorizont
Tragweite
Wertschöpfungsstufe
Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte
Auswirkungen
Beeinträchtigung der Wasserqualität und sanitären Einrichtungen betroffener Gemeinschaften
negativ
kurz-, mittel-, langfristig
regional
Eingeschränkte Landrechte betroffener Gemeinschaften
negativ
kurz-, mittel-, langfristig
regional
Bürgerrechte und politische Rechte
Auswirkungen
Gefährdung von Menschenrechtsaktivisten
negativ
kurz-, mittel-, langfristig
regional
Rechte indigener Völker
Auswirkungen
Eingeschränkte Rechte indigener Gemeinschaften
negativ
kurz-, mittel-, langfristig
regional
WV  =  Wertschöpfungskette vorgelagert
EG  =  eigene Geschäftstätigkeit
WN  =  Wertschöpfungskette nachgelagert
=  tatsächlich
 
=  potenziell
   
=  ESRS-konformes Ziel hinterlegt
Konzepte
Grundlage für die Achtung der Rechte betroffener
Gemeinschaften und indigener Völker bilden inter-
national anerkannte Standards, die Grundsatzerklärung
für soziale Verantwortung und Menschenrechte die
Responsible Sourcing Standards (RSS) der Mercedes-
Benz Group. Diese übergeordneten Konzepte zum
Schutz der Menschenrechte sind im Kapitel »Arbeits-
kräfte in der Wertschöpfungskette« unter »Konzepte«
zu finden. Sie beziehen sich auf die gesamte Wert-
schöpfungskette und damit auch auf betroffene
Gemeinschaften.
Die Grundsatzerklärung sowie die RSS erwähnen
explizit den Schutz lokaler Gemeinschaften und
indigener Völker und erkennen die ILO-Konvention
Nr. 169 über eingeborene und in Stämmen lebende
Völker in unabhängigen Ländern an. Mit den RSS
legt die Mercedes-Benz Group verbindliche Mindest-
anforderungen für ihre Lieferanten fest, um potenziell
negativen Auswirkungen auf lokale Gemeinschaften,
indigene Völker, Menschenrechtsaktivisten und
Wasserressourcen vorzubeugen.
Inwieweit Konzept und Maßnahmen wirksam sind,
kontrolliert die Mercedes-Benz Group mithilfe
qualitativer Indikatoren und interner Prozesse.
Schutz lokaler Gemeinschaften und
indigener Völker
Die Mindestanforderungen an Partner zum Schutz
lokaler Gemeinschaften und indigener Völker sehen
folgende Aspekte vor: Der Partner sichert der
Mercedes-Benz Group zu, die Rechte lokaler Gemein-
schaften und indigener Völker, die durch die
Geschäftstätigkeit an Standorten des Partners
betroffen sein könnten, zu achten und die lokalen
Auswirkungen seiner Unternehmenstätigkeit zu
berücksichtigen. Insbesondere muss der Partner:
potenziell schädliche Auswirkungen auf die
Gesundheit, Sicherheit und die Lebensgrundlage
lokaler Gemeinschaften und indigener Völker durch
geeignete Maßnahmen vermeiden. Er darf weder die
Umsiedlung lokaler Gemeinschaften und indigener
Völker widerrechtlich erzwingen noch widerrechtlich
zu ihrer unfreiwilligen Umsiedlung beitragen.
die Grundsätze der freien, vorherigen und infor-
mierten Zustimmung indigener Völker in seinen
Tätigkeiten im Sinne der ILO-Konvention Nr. 169
einhalten.
die Rechte indigener Völker und ihres sozialen und
kulturellen Erbes sowie ihre Umwelt- und Wirt-
schaftsinteressen achten. Dies schließt ihre
Verbindung mit dem Land, einschließlich dessen
Bewirtschaftung, und mit anderen natürlichen
Ressourcen ein.
Zusätzlich zu den Mindestanforderungen soll der
Partner:
mit lokalen Behörden und relevanten Stakeholdern
vor Ort vertrauensvoll zusammenarbeiten, um das
bestmögliche Ergebnis für die von ihren Geschäfts-
tätigkeiten betroffenen Menschen zu erzielen.
sich für die Entwicklung der lokalen Gemeinschaft
engagieren und Beschäftigungsmöglichkeiten
schaffen.
wenn eine Umsiedlung unbedingt erforderlich ist,
alle negativen sozialen und wirtschaftlichen
Auswirkungen minimieren und ausgleichen. Dieser
Ausgleich soll die vorherigen Lebensbedingungen
wiederherstellen.
Landraub gegenüber den direkten Lieferanten nicht
tolerieren.
Abhilfemaßnahmen für in der Vergangenheit
widerrechtlich angeeignete Flächen schaffen.
bei allen Aktivitäten und in der Kommunikation mit
lokalen Gemeinschaften auf Inklusion und kulturelle
Angemessenheit achten.
transparent kommunizieren und alle Interaktionen
mit lokalen Gemeinschaften dokumentieren.
eine Richtlinie zum Schutz und zum Erhalt der Kultur
indigener Völker einführen.
den gegenseitigen Austausch von Fähigkeiten und
Wissen mit indigenen Völkern fördern.
Schutz von Menschenrechtsaktivisten
Die Mindestanforderungen an Partner, um Menschen-
rechtsaktivisten zu schützen, geben einen klaren
Handlungsrahmen vor. Sofern sich in Verbindung mit
den Wertschöpfungsprozessen von Produkten oder
Dienstleistungen des Partners potenzielle Risiken für
Menschenrechtsaktivisten ergeben, muss der Partner
sich gegen jede Art der Einschüchterung, Bedrohung,
Diffamierung und Kriminalisierung von Menschen-
rechtsaktivisten wenden. Zusätzlich zu den Mindest-
anforderungen soll der Partner:
auf den Schutz von Menschenrechtsaktivisten
hinwirken und sein Engagement für deren Schutz in
einem öffentlich zugänglichen Dokument erklären
sowie diesen Anspruch auch von seinen Unter-
auftragnehmern einfordern.
mit Menschenrechtsaktivisten in Austausch treten
und die konstruktive Zusammenarbeit mit ihnen
suchen. Gleiches gilt selbstverständlich auch für die
eigenen Aktivitäten der Mercedes-Benz Group.
Wasserschutz und -qualität
Die Mindestanforderungen an Partner zu Wasserschutz
und -qualität sehen folgende Aspekte vor.
Der Partner muss:
natürliche Ressourcen wie Wasser in seiner
Beschaffung und in eigenen Fertigungsprozessen
bewusst und möglichst sparsam einsetzen.
effiziente und technologisch innovative Lösungen
für den Einsatz von Wasser in seinen
Produktbeschaffungs- und Herstellungsprozessen
nutzen.
die Umweltverträglichkeit von Einleitungen und
Bodenbeeinträchtigungen prüfen, um die
Kontamination von Oberflächen- oder Grundwasser
zu verhindern.
geeignete organisatorische und technische
Absicherungen treffen, sodass durch seine
Produktbeschaffung und Herstellungsprozesse
keine Gefährdung von Frisch- oder Meerwasser
erfolgt.
Darüber hinaus soll der Partner in von Wasserknapp-
heit betroffenen Regionen Vorkehrungen treffen,
um den vorhandenen Wasserstress nicht weiter zu
verstärken und den Zugang zu sauberem und
ausreichendem Wasser für die Bevölkerung nicht zu
gefährden.
Ziele
Zur Umsetzung der menschenrechtlichen Sorgfalts-
pflichten hat sich die Mercedes-Benz Group Ziele
gesetzt. Diese wurden durch den Vorstand der
Mercedes-Benz Group AG verabschiedet. Es sind auch
die Anforderungen interner und externer Stakeholder in
den Zielfindungsprozess eingeflossen. Die Ziele werden
jährlich überprüft und aktualisiert.
Innerhalb ihrer Möglichkeiten, auf vorgelagerte Wert-
schöpfungsstufen einzuwirken, verfolgt die Mercedes-
Benz Group die Ambition, durch umfassende Due
Diligence negative Auswirkungen auf betroffene
Gemeinschaften präventiv zu vermeiden. Die im Kapitel
benen Ziele in Bezug auf die Überprüfung der Rohstoffe
und Dienstleistungen finden auch für die in diesem
Kapitel beschriebenen potenziellen Auswirkungen
Anwendung, da sich die potenziellen Auswirkungen in
der Wertschöpfungskette auch auf betroffene
Gemeinschaften beziehen können.
Maßnahmen
Um potenziellen Verstößen gegen die Wahrung der
Menschenrechte betroffener Gemeinschaften und
indigener Völker entgegenzuwirken, hat der Konzern
umfassende Maßnahmen etabliert, die im Kapitel
»Maßnahmen« zu finden sind. Mit diesen Maßnahmen
sollen negative Auswirkungen in der gesamten Wert-
schöpfungskette, von den Arbeitskräften bis zu den
lokalen Gemeinschaften, vermieden und behoben
werden. Darunter fallen die folgenden Systeme und
Maßnahmen:
das Human Rights Respect System,
das Supplier Compliance Risk Management,
Lieferanten-Screenings,
Audits und Schulungen sowie
der 🌐 Rohstoffbericht, der weiterführende
Informationen enthält, und
die Mitarbeit des Konzerns in Branchenverbänden.
Einbeziehung betroffener Gemeinschaften
Die Mercedes-Benz Group nutzt verschiedene Formate,
um mit ihren Stakeholdern in den Dialog zu treten. Die
Interessen betroffener Gemeinschaften an Standorten
entlang der Wertschöpfungskette werden genauso wie
Weiterentwicklung des HRRS und der Überprüfung der
24 als kritisch identifizierten Rohstoffe berücksichtigt.
Die organisatorische Verankerung und Verantwortung
dieser Einbeziehung sind im Kapitel »Arbeitskräfte in
der Wertschöpfungskette« unter »Konzepte« zu finden
und gelten genauso für die Einbeziehung der betroffe-
nen Gemeinschaften.
Da nicht immer die Möglichkeit besteht, mit den
betroffenen Rechteinhabern direkt in Kontakt zu treten,
arbeitet die Mercedes-Benz Group mit verschiedenen
Interessengruppen wie Menschenrechtsorganisationen,
Nichtregierungsorganisationen, Gewerkschaften,
Universitäten, Kommunen und Gemeindevertretern
zusammen. Diese Konsultationen nutzt die Mercedes-
Benz Group, um die wichtigsten Risiken sowie die
Angemessenheit der zu ergreifenden Abhilfemaß-
nahmen zu überprüfen.
Des Weiteren engagiert sich die Mercedes-Benz Group
in verschiedenen Branchen- und Industrieverbänden
sowie Initiativen und Netzwerken, die sich mit den
Themen Nachhaltigkeit und Menschenrechte in der
Lieferkette auseinandersetzen. Diese Mitgliedschaften
helfen dem Konzern, komplexe Lieferketten durch
gemeinsame Maßnahmen in Bezug auf Menschenrechte
der Arbeitskräfte und betroffenen Gemeinschaften
verantwortungsvoller zu gestalten. Diese sind im
unter »Maßnahmen« näher beschrieben.
Behebung negativer Auswirkungen und Kanäle,
über die Bedenken geäußert werden können
Gemeinschaften und indigene Völker, die durch
Standorte entlang der Wertschöpfungskette der
Mercedes-Benz Group betroffen sein könnten, haben
die Möglichkeit, über verschiedene Kanäle auf
vermutete Menschenrechtsverletzungen hinzuweisen
und Abhilfe einzufordern. Zu diesen Kanälen gehören
die nationalen Kontaktstellen der OECD sowie das
Hinweisgebersystem BPO der Mercedes-Benz Group,
das im Kapitel »Governance-Informationen« unter
»Unternehmenskultur« beschrieben wird.
Im Berichtszeitraum wurden der Mercedes-Benz Group
keine Vorfälle in Bezug auf schwerwiegende Menschen-
rechtsverletzungen im Zusammenhang mit betroffenen
Gemeinschaften bekannt.
Verbraucher und Endnutzer
Interaktion wesentlicher Auswirkungen, Risiken und
Chancen mit Strategie und Geschäftsmodell
Die Mercedes-Benz Group hat ihre wesentlichen Aus-
wirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit
Verbrauchern und Endnutzern gemäß den Anforderun-
gen der ESRS ermittelt. Diese sind im Kapitel »All-
gemeine Informationen« unter »Ermittlung der
beschrieben und in der nachstehenden Tabelle
dargestellt.
Die Mercedes-Benz Group ist eines der führenden
Automobilunternehmen der Welt. Mit der Mercedes-
Benz AG gehört sie zu den größten Anbietern von High-
End-Pkw und Premium-Transportern. Die Mercedes-
Benz Mobility AG bietet Finanzierung, Leasing, Fahr-
zeugabos und -miete, Flottenmanagement, digitale
Services rund um Laden und Bezahlen, die Vermittlung
von Versicherungen sowie Mobilitätsdienstleistungen
an.
Für die Mercedes-Benz Group ist es Anspruch und
Verpflichtung, die Zukunft der Mobilität kunden-
orientiert und sicher zu gestalten. Sie setzt dabei auf
innovative und grüne Technologien sowie auf sichere
und hochwertige Fahrzeuge. Ihre Ambition ist es, die
Anforderungen der Kundinnen und Kunden zu erkennen
und ein sicheres Kundenerlebnis zu ermöglichen.
Unter anderem stellen das Kundenvertrauen und der
verantwortungsvolle Umgang mit Kundendaten für die
Mercedes-Benz Group die Basis für individuelle und
digitale Produkte, Dienstleistungen und Angebote dar.
Mithilfe des Data Compliance Management Systems
setzt die Mercedes-Benz Group ihre Maßnahmen zur
Einhaltung der Datenschutzvorgaben systematisch und
risikobasiert um. Nähere Informationen dazu werden im
Kapitel »Governance-Informationen« beschrieben.
Sicherheit gehört zu den Markenwerten von Mercedes-
Benz. Unfallfreies Fahren und eine Welt ohne Ver-
kehrstote – diese Vision treibt die Mercedes-Benz
Group an und findet sich in einem der Fokusfelder ihrer
nachhaltigen Geschäftsstrategie wieder. Die Steuerung
erfolgt über eine ganzheitliche Sicherheitsstrategie.
Damit soll der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer
Rechnung getragen werden.
Um neue Technologien voranzubringen, arbeitet die
Mercedes-Benz Group u. a. eng mit externen Inno-
vationstreibern, Start-ups und Technologieunter-
nehmen zusammen. Dabei setzt sie auf die konse-
quente Entwicklung effizienter Antriebe und stellt die
Weichen für eine softwaregetriebene, vollelektrische
Zukunft. Der Konzern arbeitet an der intelligenten
Vernetzung seiner Fahrzeuge, autonomem Fahren und
neuen Mobilitätskonzepten.
Die Mercedes-Benz Group befindet sich inmitten der
digitalen Transformation, von einem Automobil-
hersteller zu einem softwaregetriebenen Unternehmen.
Die digitale Transformation und die disruptive Ent-
wicklung digitaler Technologien, Produkte sowie
Dienstleistungen nehmen rasant zu und führen zu
neuen regulatorischen Entwicklungen.
Angesichts dieser Entwicklungen wird der fundamen-
tale Wert des Vertrauens in digitale Innovationen
deutlich. Die Mercedes-Benz Group priorisiert dies mit
ihrem Fokusfeld »Digitales Vertrauen«.
Informationen zur Analyse der Widerstandsfähigkeit
der »strategischen Fokusfelder« der Nachhaltigkeit des
Konzerns im Hinblick auf wesentliche Auswirkungen,
Risiken und Chancen sind in den »Allgemeinen Infor-
und Chancen« zu finden.
Verbraucher und Endnutzer – wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen
Wirkungsrichtung
Zeithorizont
Tragweite
Wertschöpfungsstufe
Kundinnen und Kunden im Fokus 
Auswirkungen
Entwicklungspartnerschaften
positiv
kurz-, mittel-, langfristig
global
Einzelne Fälle der Beeinträchtigung von Persönlichkeitsrechten
negativ
kurz-, mittel-, langfristig
regional
Chancen
Individualisierte und digitale Produkte, Dienstleistungen und Angebote
kurz-, mittel-, langfristig
global
Risiken
Cyberangriffe
kurz-, mittel-, langfristig
global
Verkehrssicherheit 
Auswirkungen
Beitrag zur allgemeinen Verkehrssicherheit
positiv
kurz-, mittel-, langfristig
global
Verminderte Sicherheit von Fahrzeugnutzern und anderen Verkehrsteilnehmern durch Produktmängel
negativ
kurzfristig
regional
Chancen
Verkehrssicherheit als Alleinstellungsmerkmal der Marke/des Unternehmens
mittel-, langfristig
global
  WV  =  Wertschöpfungskette vorgelagert
  EG  =  eigene Geschäftstätigkeit
WN  =  Wertschöpfungskette nachgelagert
=  tatsächlich
 
=  potenziell
   
=  ESRS-konformes Ziel hinterlegt
  =    unternehmensspezifisch
1 Premiumsegment definiert die relevanten Wettbewerber, die im Rahmen der Studien herangezogen werden, um die jährliche Position zur Kundenzufriedenheit zu bestimmen.
Kundinnen und Kunden im Fokus
Konzepte
Die Mercedes-Benz Group ist davon überzeugt, dass
sie nur dann dauerhaft erfolgreich und profitabel sein
kann, wenn sie die Präferenzen ihrer Kundinnen und
Kunden in den Vordergrund stellt. Ein kundenorientier-
tes Produkt- und Serviceportfolio ist für die Mercedes-
Benz Group daher ein grundlegender Anspruch. Um
neue Technologien und die intelligente Vernetzung
ihrer Fahrzeuge voranzutreiben, arbeitet die Mercedes-
Benz Group eng mit Entwicklungspartnern zusammen.
Es ist für sie zudem elementar, das Vertrauen der
Kundinnen und Kunden in digitale Produkte, Dienst-
leistungen und Angebote auszubauen und zu erhalten.
Unabhängig von der Gesamtverantwortung des
Vorstands der Mercedes-Benz Group AG sind die
einzelnen Vorstandsmitglieder in eigener Verant-
wortung für die Umsetzung der Konzepte und Maß-
nahmen verantwortlich. Inwieweit Konzepte und
Maßnahmen wirksam sind, kontrolliert die Mercedes-
Benz Group anhand qualitativer Indikatoren, interner
Prozesse und externer Auswertungen.
Für die Kundenzufriedenheit setzt sich Mercedes-Benz
Cars jährliche marktspezifische Ziele in Bezug auf das
Zufriedenheitsniveau der Kundinnen und Kunden sowie
die Wettbewerbsposition im relevanten Markt. Die
Zielerreichung der marktspezifischen Ziele wird jährlich
überprüft.
Das übergreifende Ziel für Mercedes-Benz Cars im
Hinblick auf die Kundenzufriedenheit ist es, die Nr. 1 im
Premiumsegment 1 der Automobilindustrie zu sein. Die
Wettbewerbsposition wird jährlich anhand repräsen-
tativer externer Studien wie beispielsweise von J.D.
Power erhoben. Diese Ambition reflektiert die Anforde-
rungen der Kundinnen und Kunden sowie der Marke
Mercedes-Benz.
Maßnahmen
Marktforschung, Trendanalysen und Befragungen
Die Grundlage für die kundenorientierte Entwicklung
und Gestaltung der Produkte und Dienstleistungen
stellen systematische und kontinuierliche Marktfor-
schungsstudien dar, die unterschiedliche Anforde-
rungen von Kundensegmenten identifizieren und
länderspezifische Besonderheiten berücksichtigen.
Des Weiteren werden anlassbezogene Marktfor-
schungsstudien umgesetzt, z. B. vor und nach der
Einführung neuer Baureihen, Produkte und Dienst-
leistungen. Umfassende jährliche Wettbewerbsstudien
ermöglichen Wettbewerbsvergleiche aller kaufrelevan-
ter Kriterien sowie die Analyse von Nichtkaufgründen.
Zusätzliches Kundenfeedback zur Zufriedenheit mit den
Produkten und Dienstleistungen wird fortlaufend
erhoben, um gezielte Maßnahmen zur Verbesserung
der Kundenzufriedenheit und -loyalität zu ergreifen.
Zur Früherkennung von Qualitätsmängeln erhalten
alle Dienstwagenfahrer des Konzerns regelmäßig eine
Umfrage zu eventuellen Qualitätsproblemen. Die
Ergebnisse fließen in die Produktentwicklung und
-verbesserung ein.
Neben den produkt- und dienstleistungsbezogenen
Studien wird weltweit die Zufriedenheit der Kunden mit
den Kauf- und Serviceprozessen bei den autorisierten
Vertriebs- und Servicepartnern erfasst. Kunden können
dabei auch individuelles Feedback geben. Diese
Studien werden kontinuierlich durchgeführt.
Das Customer Care Center (CCC) in Maastricht fungiert
darüber hinaus als zentrale Markenplattform zur Erfas-
sung und Lösung von Beschwerden, Pannenfällen
sowie produktbezogenen Anfragen. Die Mercedes-Benz
Group misst regelmäßig die Kundenloyalität mit dem
Net Promoter Score (NPS). Der NPS ist als Leistungs-
kriterium im Bonussystem für Management und
Führungskräfte verankert.
Entwicklungspartnerschaften
Die Mercedes-Benz Group entwickelt mit Partnern ihre
Fahrzeuge weiter, um das Kundenerlebnis optimal zu
gestalten und neue Sicherheitsfeatures zur Anwendung
zu bringen. Die Wirksamkeit dieser Maßnahme
reflektiert sich u. a. an der Wettbewerbsposition und
dem Zufriedenheitsniveau der Kundinnen und Kunden.
Weitere Informationen dazu sind im Kapitel »Kundin-
nen und Kunden im Fokus« unter »Konzepte« zu finden.
Das Unternehmen NVIDIA liefert mit seinem Orin
System-on-a-Chip die Grundlage für Hochleistungs-
rechner in den Fahrzeugen, die KI-gestützte Fahrer-
assistenzsysteme und fortschrittliche Automatisierung
auf einem neuen Niveau ermöglichen. Jedes auf der
zukünftigen Mercedes Modular Architecture (MMA)
gebaute Fahrzeug wird mit einem Hochleistungs-
computer ausgestattet, der vom Mercedes-Benz
Betriebssystem (MB.OS) betrieben wird.
MB.OS nutzt KI und maschinelles Lernen, angetrieben
von Chips und System-on-a-Chip (SoC) der neuesten
Generation. Dabei wird das System von hochentwickel-
ten Sensoren und der Mercedes-Benz Intelligent Cloud
unterstützt.
Ergänzend ermöglicht die Partnerschaft mit Google
die Integration der Google-Maps-Plattform, wodurch
ein Navigationssystem mit Echtzeitverkehrsdaten,
automatischer Anpassung der Routenplanung an die
Verkehrssituation, automatischer Geschwindigkeits-
anpassung an Kreuzungen und Kurven sowie nahtloser
Nutzerfreundlichkeit entsteht und somit für zusätz-
lichen Komfort und Sicherheit sorgt.
Gemeinsam fördern diese Partnerschaften ein
innovatives Fahrerlebnis, das durch intuitive
Bedienung, kontinuierliche Updates und zusätzlichen
Schutz neue Maßstäbe setzt.
Kundendaten
Neben Marktanalysen und Befragungen wertet die
Marketing & Sales Organisation der Mercedes-Benz AG
anonymisierte Nutzerdaten aus, um kundenorientierte
Produkte, Dienstleistungen und Angebote zu identifi-
zieren und zu generieren. Um Kundinnen und Kunden
ein zugeschnittenes Kundenerlebnis zu bieten, sollen
individualisierte und digitale Produkte, Angebote und
Dienstleistungen in einem integrierten und reibungs-
losen Ablauf zur Verfügung gestellt werden.
Kundenvertrauen
Das Kundenvertrauen und der verantwortungsvolle
Umgang mit Kundendaten sind für die Mercedes-Benz
Group die Basis für digitale Produkte und Services.
Verankert ist dies im Mercedes-Benz Datenleitbild.
Ein verantwortungsvoller Umgang mit Daten bildet das
Grundgerüst des Mercedes-Benz Datenleitbilds. Dieses
Grundgerüst basiert auf Prinzipien wie Transparenz,
Wahlmöglichkeit und Datensicherheit. Damit unter-
stützt das Mercedes-Benz Datenleitbild alle
Mitarbeitenden im Konzern bei ihrer Arbeit mit Daten,
indem es ihnen – wie ein innerer Kompass – die
Richtung vorgibt und festlegt, welche Aspekte im
Umgang mit Daten zu beachten sind.
Um das Vertrauen der Kundinnen und Kunden zu
stärken, informiert die Mercedes-Benz Group in diesem
Zusammenhang ihre Kundinnen und Kunden über die
Datennutzung und deren Auswahl.
Zudem hat die Mercedes-Benz Group das Privacy
Center in die Mercedes me App aufgenommen. Es
ermöglicht den Kundinnen und Kunden Transparenz
und Kontrolle über die Nutzung ihrer Daten. Nähere
Informationen zu Data Compliance und zum Umgang
mit Datenschutzverletzungen sind im Kapitel
»Governance-Informationen« unter »Einhaltung von
Gesetzen und Vorschriften« zu finden.
Die Mercedes-Benz Group glaubt an die großen
Potenziale von Künstlicher Intelligenz (KI) und möchte
KI-Innovation fördern. Gleichzeitig ist sie sich der
Risiken und der Verunsicherung rund um KI bewusst.
Darum hat die Mercedes-Benz Group bereits im Jahr
2019 vier KI-Prinzipien für den verantwortungsvollen
Umgang mit KI entwickelt. Die KI-Prinzipien lauten:
Verantwortungsvoller Einsatz, Erklärbarkeit, Schutz der
Privatsphäre sowie Sicherheit und Zuverlässigkeit. Sie
wurden in die Verhaltensrichtlinie des Konzerns
integriert und ergänzen das Datenleitbild.
Die Informationen und Maßnahmen der Mercedes-Benz
Group im Zusammenhang mit dem Risiko möglicher
Cyberattacken, die sich durch die zunehmende
Digitalisierung und Vernetzung der Fahrzeuge ergeben,
sind im »Risiko- und Chancenbericht« im Kapitel
»Informationstechnische Risiken und Chancen«
dargelegt.
Steuerung des Fokusfeldes Digitales Vertrauen
Um Synergien zu fördern und den digitalen Entwick-
lungen gerecht zu werden, hat die Mercedes-Benz
Group im Berichtsjahr ihr Handlungsfeld »Datenverant-
wortung« zu »Digitalem Vertrauen« weiterentwickelt.
Nähere Informationen hierzu sind im Kapitel »Gover-
nance-Informationen« unter »Unternehmenskultur«
beschrieben.
Mit der Ambition, Vertrauen in digitale Produkte und
Services zu erhalten und zu stärken, steuert die
Mercedes-Benz Group das Schwerpunktthema der
Nachhaltigkeit »Digitales Vertrauen« zukünftig über den
im Berichtsjahr neu entwickelten Digital Trust Index.
Verkehrssicherheit
Konzepte
Fahrzeug und Umgebungssicherheit
»Real-Life Safety« ist die zentrale Sicherheitsphilo-
sophie der Mercedes-Benz Group. Seit Jahrzehnten ist
die konzerneigene, in die Fahrzeugentwicklung inte-
grierte, systematische Unfallforschung die Grundlage
für innovative, leistungsfähige Sicherheitssysteme. Der
Konzern arbeitet kontinuierlich an der Verbesserung
der Verkehrssicherheit und bietet Fahrzeuge mit
leistungsfähigeren Assistenzsystemen an. So können
Unfälle vermieden oder deren Folgen gemindert
werden. Das ganzheitliche Sicherheitskonzept der
Mercedes-Benz Group unterteilt sich in vier Phasen:
Beim Fahren assistieren: Die Mercedes-Benz Group
verfolgt die Strategie, durch präventive Maßnahmen
und umfassende Schutzmechanismen ein hohes
Maß an Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden
zu gewährleisten. Der Schwerpunkt liegt darauf, den
Fahrer aktiv zu unterstützen, Gefahren frühzeitig zu
erkennen und Unfälle zu vermeiden. Hierzu gehören
verschiedene Assistenzsysteme, die rechtzeitig
warnen und den Fahrer bei der Fahrzeugführung
unterstützen. Besonders der Aktive Brems-Assistent
mit Fußgängererkennung kann dabei helfen, Unfälle
mit Beteiligung von Fußgängerinnen und Fußgän-
gern sowie Radfahrerinnen und Radfahrern zu
reduzieren.
Auf den möglichen Unfall vorbereiten: Sollte ein
Unfall nicht mehr vermeidbar sein, können Maßnah-
men helfen, die Unfallschwere zu reduzieren und
die Insassen auf den bevorstehenden Aufprall vor-
zubereiten. Technologien wie PRE-SAFE® sorgen
dafür, dass diese automatisch eingeleitet werden.
Dazu gehören z. B., Sicherheitsgurte vorzuspannen,
Fenster und Schiebedach zu schließen oder den
Beifahrersitz in eine aufrechtere Position zu stellen.
Beim Unfall schützen: Die dritte Phase zielt darauf
ab, die Insassen während eines Unfalls bestmöglich
zu schützen. Dies geschieht durch den Einsatz von
Sicherheitssystemen wie Airbags und Sicherheits-
gurten, um die Verletzungsgefahr zu reduzieren.
Nach dem Unfall helfen: Nach einem Unfall muss
schnell und effektiv Hilfe geleistet werden. Auto-
matische Notrufsysteme sollen dafür sorgen, dass
Rettungskräfte sehr schnell informiert werden.
Produktsicherheit
Die Safety-First-Richtlinie ist Grundlage für eine trans-
parente und frühzeitige Identifikation potenzieller
Risiken wie Produktmängel, die möglicherweise die
Sicherheit von Fahrzeuginsassen und anderen Verkehrs-
teilnehmern mindern. Die Richtlinie regelt den Prozess
zur Behandlung von Sachverhalten mit potenzieller
Safety-, Regulatory-, Conformity- oder Emissions-
relevanz (SCE-Relevanz) und unterstützt dabei, dass
notwendige Maßnahmen unverzüglich eingeleitet
werden.
Der Entscheidungsprozess, welche Sachverhalte
potenziell SCE-relevant sind, durchläuft unterschied-
liche Analysephasen und Gremien. Die finale Ent-
scheidung trifft das Vehicle Regulatory Committee
(VRC). Das VRC setzt sich aus Mitarbeitenden der
Ebene 1 der Bereiche Entwicklung, After-Sales,
Qualitätsmanagement, Recht, Zertifizierung und
Produktsicherheit zusammen. Sie entscheiden über
mögliche Maßnahmen inkl. Rückrufen und/oder
Warnungen zu Safety-, Regulatory-, Conformity- und
emissionsrelevanten Sachverhalten.
Verantwortungsvolle Entwicklung automatisierter
Fahrzeuge
Verantwortungsvoll zu entwickeln, heißt unter
anderem, Gesetze, relevante technisch-regulatorische
Anforderungen und interne Vorgaben einzuhalten.
Diese Anforderungen sind beim automatisierten Fahren
besonders umfangreich.
Beispielsweise soll die Umsetzung von Verkehrsregeln
bereits beim Design des Systems integriert, und diese
Regeln müssen in Software übersetzt werden. Experten
aus Entwicklung, Produktsicherheit, Zertifizierung und
Recht, sowie Experten für ethische Fragestellungen
arbeiten von Anfang an gleichberechtigt zusammen, um
dem Anspruch gerecht zu werden, allen Verkehrsteil-
nehmern zuverlässige und sichere Systeme zu bieten.
Dabei werden rechtliche, regulatorische, technische
und ethische Aspekte berücksichtigt.
Neben der Sicherheit der Fahrzeuginsassen hat die
Mercedes-Benz Group dabei auch immer gesellschaft-
liche Aspekte und Interessen im Blick.
Mit dem Ansatz »Ethics by Design« integriert die
Mercedes-Benz Group ethische Aspekte von Beginn an
in ihre Konzepte und in den gesamten Produktentwick-
lungsprozess für das automatisierte Fahren. Dieser
Ansatz orientiert sich an ethischen Prinzipien, berück-
sichtigt interne Regelwerke und wird kontinuierlich
weiterentwickelt. Zu den internen Regelwerken gehören
z. B. das Datenleitbild und die KI-Prinzipien, die
bei Softwareanforderungen und der Ausgestaltung
der Hardware angewendet werden sollen. Diese
KI-Prinzipien bauen auf den Grundsätzen der
Mercedes-Benz Group auf und sind in der Verhaltens-
richtlinie verankert.
Neben den eigenen Richtlinien und Prinzipien orientiert
sich der Konzern an nationalen und internationalen
Leitlinien und Standards, z. B. den Leitlinien der
Ethikkommission zum automatisierten und vernetzen
Fahren (Bundesministerium für Verkehr und digitale
Infrastruktur).
Die Mercedes-Benz Group unterstützt die »Vision Zero«
der EU mit dem Ziel, bis zum Jahr 2030 die Anzahl der
Verkehrstoten und Schwerverletzten gegenüber dem
Jahr 2020 zu halbieren und die Zahl der Verkehrstoten
bis zum Jahr 2050 auf null zu senken.
Des Weiteren ist im Kapitel »Arbeitskräfte in der
Wertschöpfungskette« unter »Konzepte« dargelegt, zu
welchen internationalen Standards u. a. im Hinblick auf
Menschenrechte entlang der Wertschöpfungskette sich
die Mercedes-Benz Group bekennt.
Maßnahmen
Unfallforschung und Crashtests
Grundlage für leistungsfähige Sicherheitssysteme und
einen besseren Schutz von Insassinnen und Insassen
ist eine systematische Unfallforschung, die reale
Verkehrsunfälle einbezieht. Expertinnen und Experten
der Mercedes-Benz Group untersuchen daher fort-
laufend Unfälle, in denen ein Mercedes-Benz Fahrzeug
beteiligt war. Der Konzern analysiert auf diese Weise,
wie Unfälle entstehen und durch welche Schutz-
systeme sie hätten verhindert werden können.
Die Elektrifizierung der Fahrzeugflotte bringt im Bereich
der Unfallforschung neue Aspekte mit sich. Als welt-
weit erster Automobilhersteller führte Mercedes-Benz
öffentlich einen frontal versetzten Crash von zwei
Elektrofahrzeugen durch.
Die Mercedes-Benz Group testet darüber hinaus die
Crashsicherheit weiterer Fahrzeugmodelle und Teil-
systeme mit modernster Prüftechnik im Technologie-
zentrum für Fahrzeugsicherheit (TFS) in Sindelfingen
(Deutschland). Durch Computersimulationen kann der
Konzern außerdem den Reifegrad der Testfahrzeuge
und der Sicherheitssysteme bereits vor dem ersten
Crashtest verbessern und damit die Entwicklungs-
effizienz erhöhen. Auf den Crashtestbahnen des TFS
können jährlich rund 900 Crashtests sowie rund 1.700
Schlittenversuche durchgeführt werden.
Kooperationen
Die Mercedes-Benz Group setzt auf Kooperationen und
beteiligt sich an Forschungsprojekten, um den Straßen-
verkehr sicherer zu gestalten. Zusammen mit externen
Partnern arbeitet der Konzern an Standardverfahren,
mit denen das Potenzial neuer Schutzsysteme vorher-
gesagt werden kann. Des Weiteren will er noch enger
mit bestehenden und neuen Partnern zusammen-
arbeiten, um die Erhebung von Unfall- und Verkehrs-
daten kontinuierlich zu verbessern und auszubauen.
Seit dem Jahr 2016 engagiert sich die Mercedes-Benz
Group für das strategische Kooperationsprojekt »Tech
Center i-protect« aus Wirtschaft, Wissenschaft und
Politik. Gemeinsam forscht sie mit der Robert Bosch
GmbH, den Fraunhofer-Instituten für Kurzzeitdynamik
und Werkstoffmechanik, dem Leistungszentrum Nach-
haltig­keit Freiburg, dem Exzellenzcluster SimTech der
Universität Stuttgart sowie den Technischen Universi-
täten Dresden und Graz an Sicherheitslösungen für Fahr-
zeuge. Ziel dieser interdisziplinären Zusammenarbeit ist
es, durch die agile Vernetzung verschiedener Projekte
Ideen und Technologien von der Grundlagenforschung
bis zur marktnahen Anwendung voranzutreiben.
Technical Compliance Management System
Die Mercedes-Benz Group nutzt ein »technical Com-
pliance Management System« (tCMS), um Risiken im
Produktentstehungsprozess frühzeitig zu erkennen und
ihnen präventiv zu begegnen. Technische, rechtliche,
ethische sowie zertifizierungs- und sicherheitsrelevante
Fragen u. a. rund um das automatisierte Fahren bei
Mercedes-Benz Cars beantwortet der Konzern in einem
integrierten Ansatz, der Bestandteil des tCMS ist. Zu
diesem Zweck wurde eine interdisziplinäre Gremien-
struktur eingerichtet. Die Gremien befassen sich u. a.
mit den Bedürfnissen aller Verkehrsteilnehmenden, die
im Straßenverkehr mit automatisierten Fahrzeugen
interagieren. So will der Konzern sowohl die Sicherheit
als auch die Akzeptanz der Produkte steigern.
Verantwortungsvolle Nutzung von KI in Bezug auf
automatisierte Fahrzeuge
Die Mercedes-Benz Group setzt sich intensiv mit den
potenziellen negativen Auswirkungen voreingenom-
mener Künstlicher Intelligenz (Bias) auf die Sicherheit
von Verkehrsteilnehmenden in automatisierten
Fahrzeugen auseinander.
In Zusammenarbeit mit einem renommierten wissen-
schaftlichen Partner wurden hierfür Anforderungen und
Maßstäbe festgelegt. Auf Grundlage dieser Erkennt-
nisse wurde eine interne Roadmap entwickelt und
beschlossen. Der Konzern hat spezifische Messgrößen
ermittelt, anhand derer das Unternehmen Bias testen
will. Ein zentraler Bestandteil der Maßnahme ist die
Zusammenarbeit mit Partnern im Bereich der Objekt-
erkennung, um sicherzustellen, dass kein Bias vorliegt.
Besonderer Fokus liegt darauf, vielfältige und globale
Daten zu sammeln sowie Metriken zur Erfassung von
Bias zu entwickeln.
Steuerung des Fokusfeldes Verkehrssicherheit
Die Mercedes-Benz Group plant, das Fokusfeld
»Verkehrssicherheit« zukünftig über den im Berichtsjahr
neu entwickelten Traffic Safety Index zu steuern.
Dieser setzt sich aus vier Säulen zusammen, die jeweils
gleich gewichtet werden:
Säule 1 beinhaltet Maßnahmen im Zusammenhang mit
der Sicherheitsphilosophie der Mercedes-Benz AG
Real-Life Safety. Darüber hinaus werden Daten zum
weltweiten Unfallgeschehen betrachtet und über die
systematische Unfallforschung der Mercedes-Benz AG
reale Unfälle aus der Fahrzeugflotte analysiert.
In Säule 2 werden Ergebnisse relevanter Fahrzeugsicher-
heitsratings wie NCAP, IIHS und C-IASI herangezogen.
In Säule 3 geht es darum, wie Kundinnen und Kunden
das Sicherheitskonzept und die Sicherheitssysteme der
Fahrzeuge von Mercedes-Benz wahrnehmen, sowie die
Kommunikation von Technologie und Innovationen
hinsichtlich Fahrzeugsicherheit.
In Säule 4 fließen Maßnahmen im Sinne sozialer Ver-
antwortung gegenüber der Gesellschaft ein. Dazu
gehören u. a. Dialogveranstaltungen mit Verkehrssicher-
heitsexperten, Bildungsinitiativen wie MobileKids und
SAFE ROADS sowie Ethik als Kriterium für relevante
Entscheidungen zum automatisierten Fahren.
Gremien und Verbände
In Bezug auf das automatisierte Fahren ist die
Mercedes-Benz Group Mitglied in zahlreichen inter-
nationalen und nationalen Gremien und Verbänden.
Sie bringt sich dort ein, um zuverlässige rechtliche
Rahmenbedingungen, technische Standards und
ethische Leitlinien für den Einsatz der neuen Techno-
logie zu etablieren. Die Mercedes-Benz Group ist u. a.
Mitglied in folgenden Initiativen:
Mit der Arbeitsgruppe Vernetztes & Automatisiertes
Fahren des Verbands der Automobilindustrie (VDA)
beteiligt sich die Mercedes-Benz Group an einem
laufenden interdisziplinären Diskurs zu rechtlichen
und zertifizierungsrelevanten Aspekten.
Seit dem Jahr 2023 beteiligt sich Mercedes-Benz an
dem vom Bundesministerium für Digitales und
Verkehr einberufenen runden Tisch Automatisiertes
Fahren im Themenfeld »Sicherheit und Risiko« unter
Koordination des Instituts für Regelungstechnik der
TU Braunschweig.
Einbeziehung von Verbrauchern und Endnutzern
Offener Dialog
Die Mercedes-Benz Group fördert den offenen Dialog
zwischen Wirtschafts- und Verbraucherverbänden,
Politik, Behörden, Industrie, Wissenschaft und
Zivilgesellschaft. Für den Austausch über ethische,
rechtliche und gesellschaftliche Fragen im
Zusammenhang mit dem automatisierten Fahren und
der Fahrzeugsicherheit nutzt der Konzern deshalb seit
dem Jahr 2015 die am jährlichen »Sustainability
Dialogue« stattfindende Arbeitsgruppe Traffic Safety.
Das Arbeitsgruppentreffen auf dem »Sustainability
Dialogue 2024« in Deutschland hatte als Schwerpunkt
das Thema »Nach dem Unfall helfen« mit dem Schwer-
punkt Rettungskette. Hierzu hat die Mercedes-Benz
Group verschiedene Rettungskräfte zum Austausch
geladen um aktuelle Herausforderungen und Lösungs-
ansätze zu diskutieren. Darüber hinaus war im Berichts-
jahr das Thema Verkehrssicherheit auch Teil der Nach-
haltigkeitsdialoge in Indien und in China. Zusätzlich
führte die Mercedes-Benz Group im Berichtsjahr wieder
die »SAFE ROADS«-Initiative in Indien durch. Nähere
Informationen zu den Nachhaltigkeitsdialogen sind im
Kapitel »Strategie« unter »Interessen und Standpunkte
der Interessenträger« zu finden.
Des Weiteren führt die Mercedes-Benz Group regel-
mäßig Marktforschungen, Trendanalysen und
Befragungen im Zusammenhang mit ihren Fahrzeugen
und Dienstleistungen durch, um die Anliegen und
Wünsche ihrer Kundinnen und Kunden zu verstehen.
Informationen dazu sind im Abschnitt »Kundinnen und
Kunden im Fokus« dieses Kapitels zu finden.
Behebung negativer Auswirkungen und Kanäle,
über die Bedenken geäußert werden können
Die Mercedes-Benz Group bietet Verbrauchern und
Endnutzern vielfältige Kanäle an, um Bedenken,
Beschwerden und Wünsche zu platzieren.
Im Hinblick auf die Anliegen der Kundinnen und
Kunden der Mercedes-Benz Group fungiert das
Mercedes-Benz Customer Care Center Maastricht N.V.
(CCC) zentral als internationale Plattform. Es bietet
eine Vielzahl von Dienstleistungen und Unterstützung
an und spielt eine elementare Rolle im Zusammenhang
mit der Kundenbetreuung weltweit. Darüber hinaus
können sich die Kundinnen und Kunden bei Bedenken
und Beschwerden auch direkt mit den Ansprech-
partnern des autorisierten Vertriebs- und Servicenetzes
in Verbindung setzen.
Des Weiteren steht Verbrauchern und Endnutzern
die Möglichkeit offen, ihre Anliegen rund um die Uhr
telefonisch, per E-Mail oder Livechat an das
Servicecenter der Mercedes-Benz Group oder mittels
Kontaktformular über die Website des Konzerns zu
platzieren.
Das Hinweisgebersystem BPO der Mercedes-Benz
Group, das im Kapitel »Governance-Informationen«
unter »Unternehmenskultur« näher erläutert wird, steht
grundsätzlich auch den Verbrauchern und Endnutzern
der Mercedes-Benz Group zur Verfügung. Mercedes-
Benz hat den Anspruch, jeden intern und extern
identifizierten potenziellen Sachverhalt kritisch zu
untersuchen. Jeder Sachverhalt wird innerhalb der
Mercedes-Benz Organisation schnellstmöglich
bearbeitet.
Im Berichtszeitraum wurden der Mercedes-Benz
Group keine Vorfälle in Bezug auf schwerwiegende
Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang
mit Verbrauchern und Endnutzern bekannt.
Um die Sicherheit und Zuverlässigkeit ihrer Fahrzeuge
zu gewährleisten, initiiert die Mercedes-Benz Group
Rückrufaktionen ihrer Fahrzeuge, sobald ein Sicher-
heitsrisiko festgestellt wird. Unter Berücksichtigung der
lokalen regulatorischen und datenschutzrechtlichen
Bestimmungen werden die Fahrzeughalter über
notwendige Rückrufaktionen informiert. Dies findet in
enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden statt.
Governance-Informationen
Interaktion wesentlicher Auswirkungen, Risiken und
Chancen mit Strategie und Geschäftsmodell
Die Mercedes-Benz Group hat ihre wesentlichen
Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang
mit Unternehmensführung gemäß den Anforderungen
der ESRS ermittelt. Diese sind im Kapitel »Allgemeine
Informationen« unter »Ermittlung der wesentlichen
in der nachstehenden Tabelle dargelegt.
Die Mercedes-Benz Group ist überzeugt, dass derjenige
dauerhaft erfolgreich bleibt, der ethisch und rechtlich
verantwortungsvoll handelt – das gilt auch in Zeiten
des Umbruchs und Wandels. Die verantwortungsvolle
Unternehmensführung ist Grundlage des Handelns der
Mercedes-Benz Group und integraler Bestandteil der
nachhaltigen Geschäftsstrategie. Die im Berichtsjahr
bestätigten sechs Fokusfelder werden damit fest
untermauert. Nähere Informationen zu den Fokus-
feldern sind im Kapitel »Allgemeine Informationen«
fungskette« zu finden.
Bei der Mercedes-Benz Group nehmen Integrität und
Compliance einen hohen Stellenwert ein. Integrität ist
fest im Strategiebild verankert und ein zentrales
Element der Unternehmenskultur. Dazu gehört für den
Konzern, geltende Gesetze, Regeln und regulatorische
Vorgaben einzuhalten und sein Handeln an den Unter-
nehmensgrundsätzen auszurichten. Dazu zählen
insbesondere Fairness, Vielfalt, Respekt, Offenheit und
Transparenz sowie Verantwortung für Handlungen und
Entscheidungen.
Im Zeitalter der Digitalisierung misst die Mercedes-
Benz Group dem digitalen Vertrauen eine hohe Bedeu-
tung bei. Um digitalen Entwicklungen gerecht zu
werden, hat die Mercedes-Benz Group im Berichtsjahr
ihr Handlungsfeld »Datenverantwortung« zum Fokus-
feld »Digitales Vertrauen« weiterentwickelt. Ergänzende
Informationen dazu sind im Abschnitt »Unternehmens-
kultur« in diesem Kapitel beschrieben.
Die Mercedes-Benz Group ist bestrebt, möglichen
Compliance-Risiken, die durch unethisches Verhalten
entstehen können, entgegenzuwirken. Bei seinen
Compliance-Aktivitäten legt der Konzern verschiedene
Schwerpunkte fest. Dabei ist er bestrebt, Korruption zu
bekämpfen, den fairen Wettbewerb zu wahren und zu
fördern sowie die Einhaltung der Produktanforderun-
gen über den gesamten Produktlebenszyklus
sicherzustellen.
Die Mercedes-Benz Group verfolgt den Ansatz einer
verantwortungsvollen politischen Interessenvertretung.
Dabei sieht sie Transparenz als einen entscheidenden
Vertrauensfaktor. Sie bekennt sich zu ihrer gesellschaf-
tlichen Verantwortung, zur Einhaltung der Menschen-
und Arbeitnehmerrechte und versteht sich als Unter-
stützerin der sozialen Marktwirtschaft sowie einer
regelbasierten internationalen Wirtschaftsordnung.
Informationen zur Analyse der Widerstandsfähigkeit
der »strategischen Fokusfelder« der Nachhaltigkeit des
Konzerns im Hinblick auf wesentliche Auswirkungen,
Risiken und Chancen sind in den »Allgemeinen Infor-
und Chancen« zu finden.
Unternehmensführung – wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen
Wirkungsrichtung
Zeithorizont
Tragweite
Wertschöpfungsstufe
Unternehmenskultur
Auswirkungen
Positive Unternehmenskultur durch die Orientierung an den Unternehmensgrundsätzen
positiv
kurz-, mittel-, langfristig
global
Gesetze und Richtlinien 
Risiken
Potenzielle Nichteinhaltung von Gesetzen und Regularien
kurz-, mittel-, langfristig
global
Behördliche Untersuchungen zu Dieselmotoren
kurz-, mittel-, langfristig
regional
Geldwäscherisiken aufgrund von Sanktionsumgehung durch Dritte (Strohmanngeschäfte)
kurz-, mittel-, langfristig
regional
Korruption und Bestechung
Auswirkungen
Einzelne Fälle von Korruption und Bestechung
negativ
kurz-, mittel-, langfristig
national
Risiken
Angebliche Korruptionsfälle
kurz-, mittel-, langfristig
global
Politische Einflussnahme und Lobbytätigkeiten
Auswirkungen
Förderung und Beschleunigung der Transformation hin zur Dekarbonisierung durch elektrifizierte Fahrzeuge
positiv
mittel-, langfristig
national
Verzögerung der Transformation hin zur Dekarbonisierung durch elektrifizierte Fahrzeuge aus wirtschaftlichen Gründen
negativ
kurz-, mittel-, langfristig
national
  WV  =  Wertschöpfungskette vorgelagert
EG  =  eigene Geschäftstätigkeit
WN  =  Wertschöpfungskette nachgelagert
=  tatsächlich
 
=  potenziell
   
=  ESRS-konformes Ziel hinterlegt
  =    unternehmensspezifisch
Unternehmenskultur
Verhaltensrichtlinie und Unternehmensgrundsätze
Integrität ist das Fundament der Unternehmenskultur.
Die zentralen Vorgaben zu Integrität, Compliance und
der rechtlichen Verantwortung sind in der konzern-
eigenen Verhaltensrichtlinie verankert. Die
Verhaltensrichtlinie ist für alle Beschäftigten der
Mercedes-Benz Group weltweit bindend.
Zentrales Element der Verhaltensrichtlinie sind die fünf
Unternehmensgrundsätze:
1. Die Mercedes-Benz Group strebt danach, nachhaltig
Wert zu schaffen – wirtschaftlich, ökologisch und
gesellschaftlich.
2. Die Mercedes-Benz Group handelt verantwor-
tungsvoll und respektiert die Regeln.
3. Die Mercedes-Benz Group spricht Themen offen an
und steht für Transparenz.
4. Fairness und Respekt sind die Basis für die
Zusammenarbeit bei der Mercedes-Benz Group.
5. Die Mercedes-Benz Group lebt die Vielfalt.
Darüber hinaus enthält die Verhaltensrichtlinie u. a.
Regelungen zur Korruptionsprävention, Vorgaben zur
Achtung und Wahrung der Menschenrechte, Vorgaben
zum verantwortungsvollen Umgang mit Daten und
künstlicher Intelligenz sowie zur Einhaltung technischer
Produktanforderungen.
Verstöße gegen die Verhaltensrichtlinie können über
das Hinweisgebersystem BPO der Mercedes-Benz
Group gemeldet werden. Weitere Informationen hierzu
sind in diesem Kapitel unter »Meldung von Rechts- und
Regelverstößen« zu finden.
Weitere interne Grundsätze, Richtlinien und betrieb-
liche Vereinbarungen der Mercedes-Benz Group sind
in einer Datenbank zusammengefasst, die für alle
Konzerngesellschaften und deren Beschäftigte zugäng-
lich ist. Die Richtlinien sind in mehreren Sprachen
verfügbar.
Die zehn Prinzipien des Global Compact der Vereinten
Nationen (UN) dienen der Mercedes-Benz Group als
grundlegende Leitplanken für ihre Geschäftstätigkeit.
Als Gründungsmitglied ist sie dem UN Global Compact
(UNGC) besonders verbunden. Die internen Grundsätze
und Richtlinien der Mercedes-Benz Group bauen u. a.
auf diesen und weiteren internationalen Prinzipien auf,
die im Kapitel »Arbeitskräfte in der Wertschöpfungs-
kette« unter »Konzepte« zu finden sind.
Digitales Vertrauen
Im Berichtsjahr entwickelt die Mercedes-Benz Group
das Handlungsfeld »Datenverantwortung« zum Fokus-
feld »Digitales Vertrauen« weiter und etablierte es
damit als eines der Basiselemente der Strategie. Mit
»Digitalem Vertrauen« begegnet die Mercedes-Benz
Group den komplexen Herausforderungen der digitalen
Transformation und trägt u. a. der zunehmenden
Bedeutung von Vertrauen im digitalen Zeitalter
Rechnung. Ihre Ambition ist es, Vertrauen in digitale
Produkte und Dienstleistungen auf- und auszubauen,
um ein wettbewerbsfähiges digitales Business zu
ermöglichen. Der Konzern steuert das Fokusfeld
zukünftig über einen im Berichtsjahr neu entwickelten
Index.
Prinzipien der Zusammenarbeit
Die Prinzipien der Zusammenarbeit schaffen die Basis
für eine vertrauensvolle Führungs- und Unternehmens-
kultur. Es handelt sich um die folgenden acht
Prinzipien:
Agilität: die Fähigkeit, sich schnell an sich ver-
ändernde Gegebenheiten und Rahmenbedingungen
anzupassen – zum Beispiel, um auf Herausforde-
rungen im Wettbewerb zu reagieren.
Befähigung: kontinuierliche Weiterentwicklung,
Übernahme von Verantwortung und gegenseitiges
Vertrauen.
Co-Kreation: kreative funktions- und bereichs-
übergreifende Zusammenarbeit.
Gewinnermentalität: der Anspruch, nach dem
Besten zu streben.
Kundenorientierung: die Kundinnen und Kunden
immer wieder aufs Neue begeistern und dabei
Komfort, Schnelligkeit und höchste Qualität zu
bieten – langfristige Kundenzufriedenheit.
Sinngebung: die Arbeit auf Basis gemeinsamer
Überzeugungen und eines tieferen Sinns
aufzubauen.
Pioniergeist: das Fördern von Kreativität und
Innovationskraft.
Lernen: kontinuierliche Weiterentwicklung durch
aktives, wertschätzendes Feedback und Teilen von
Wissen und Erfahrungen.
Aufbauend auf diesen konzernweit gültigen Prinzipien
können die Bereiche und Abteilungen eigene Schwer-
punkte setzen.
Führungskultur
In der Transformation kommt den Führungskräften eine
besondere Bedeutung zu. Sie müssen mehr denn je
nicht nur den Konzern erfolgreich in die Zukunft führen,
sondern gleichzeitig sich selbst und ihre Teams weiter-
qualifizieren sowie für die Technologien und Innova-
tionen der Zukunft begeistern. Die Mercedes-Benz
Group unterstützt ihre Führungskräfte deshalb mit
Weiterbildungsprogrammen, um die genannten Prinzi-
pien in ihren Arbeitsalltag zu integrieren sowie nach
ihnen zu führen. Führungskräfte beschäftigen sich
daher gezielt in den Schulungen mit neuen Heraus-
forderungen in Bezug auf Innovation, Zusammenarbeit,
nachhaltige Entwicklung und persönliche Resilienz. Der
Konzern entwickelte dafür das digitale Entwicklungs-
programm »Gear-up – Increase Your Leadership
Impact«. Ein weiteres Programm, »Shaping Future –
Leading for Success«, zielt auf das Thema Strategie-
umsetzung und Gestaltung der Transformation ab.
Dabei geht es vor allem um das komplexe Umfeld und
die sich daraus ergebenden Herausforderungen für
die Führung und Steuerung.
Um ihre Führungs- und Unternehmenskultur kontinu-
ierlich zu verbessern und die Arbeitskultur im
Transformationsprozess weiterzuentwickeln, führt die
Mercedes-Benz Group weltweit alle zwei Jahre eine
umfangreiche Befragung ihrer Mitarbeitenden durch.
Zuletzt geschah dies im Jahr 2023. Die Befragung ist ein
wichtiger Gradmesser dafür, wo der Konzern bei ver-
schiedenen Themen aus Sicht seiner Beschäftigten
steht – und wo es Verbesserungspotenzial gibt. Mithilfe
der Mitarbeitendenbefragung und weiteren Feedback-
möglichkeiten erhalten die Konzerngesellschaften ein
umfangreiches Feedback der Beschäftigten. 86 % aller
Mitarbeitenden haben an der konzernweiten Mitarbei-
tendenbefragung im Jahr 2023 teilgenommen. Die
Befragung ergab, dass 77 % der befragten Beschäftig-
ten mit der Mercedes-Benz Group als Arbeitgeberin
zufrieden oder sehr zufrieden sind. Weitere Infor-
mationen zur Mitarbeitendenbefragung sind im Kapitel
»Eigene Beschäftigte« unter »Arbeitnehmervertretung
und Einbeziehung der Beschäftigten« beschrieben.
Integrität, Training und Dialog
Auf Grundlage ihrer Verhaltensrichtlinie schult die
Mercedes-Benz Group ihre Beschäftigten zu Com-
pliance-Themen. Mitarbeitende erhalten für ihren
Aufgabenbereich und ihre Rolle spezifische Schu-
lungen. Den Beschäftigten in der Verwaltung steht
beispielsweise ein webbasiertes zielgruppen-
spezifisches Trainingsprogramm zur Verfügung, das
neben einem verpflichtenden Basismodul spezifische
Module für Führungskräfte sowie Expertenmodule
zu verschiedenen Compliance-Themen enthält.
Die jeweiligen Module werden den Beschäftigten
automatisch zugewiesen, wenn sie neu eingestellt oder
befördert werden bzw. in eine Funktion mit erhöhtem
Risiko wechseln. Die Mitarbeitenden müssen das
webbasierte Trainingsprogramm regulär alle drei Jahre
absolvieren, für gewerblich Beschäftigte ist es freiwillig.
Die Mercedes-Benz Group prüft regelmäßig den
Schulungsbedarf, der über eine Bedarfsabfrage
ermittelt wird, nimmt Anpassungen sowie Erweite-
rungen vor und führt Evaluationen durch. Zur
Überprüfung der erworbenen Kenntnisse enthalten die
webbasierten Trainings Test- und Kontrollfragen,
die für einen erfolgreichen Abschluss des jeweiligen
Moduls richtig beantwortet werden müssen.
Das zentrale webbasierte Angebot wird von lokalen
Trainingsmaßnahmen ergänzt. Mit einem vielfältigen
Angebot an zentralen und lokalen Kommunikations-
und Trainingsmaßnahmen sensibilisiert die Mercedes-
Benz Group ihre Beschäftigten konzernweit und risiko-
basiert u. a. für wettbewerbs- und kartellrechtliche
Themen sowie Korruptionsprävention. Die lokalen
Compliance-Ansprechpersonen und Rechtsabteilungen
in den Konzerngesellschaften führen zusätzliche
Schulungen durch.
Um eine integre Unternehmenskultur zu fördern,
betreibt die Mercedes-Benz Group darüber hinaus den
Infopunkt Integrität. Dieser arbeitet u. a. mit Fach-
leuten für Rechts- und Personalthemen, Datenschutz,
Compliance sowie Diversität oder Nachhaltigkeit
zusammen und dient allen Beschäftigten des Konzerns
als zentrale Anlaufstelle bei Fragen zu integrem
Verhalten. Er unterstützt selbst oder vermittelt die
Beschäftigten an die richtigen Ansprechpersonen. Das
aus Vertreterinnen und Vertretern der Geschäftsein-
heiten bestehende Integrity Network arbeitet daran,
Integrität im Geschäftsalltag zu verankern und für
die Beschäftigten erlebbar zu machen. Die Geschäfts-
einheiten teilen dabei Einblicke in ihre jeweiligen
Integritätsaktivitäten in regelmäßigen Netzwerk-
terminen.
Die Mercedes-Benz Group arbeitet konsequent an
ihrem Integritätsverständnis, entwickelt es laufend
weiter und überprüft sich immer wieder selbst.
Inwiefern Konzepte und Maßnahmen wirksam sind,
kontrolliert die Mercedes-Benz Group anhand interner
Prozesse und dem Feedback der Mitarbeitenden. Ein
wichtiger Gradmesser sind hierbei neben den
Rückmeldungen des Integrity Networks auch die der
Mitarbeitendenbefragung. Die Ergebnisse der letzten
Mitarbeitendenbefragung im Jahr 2023 zeigten, dass
sich die Wahrnehmung der Integritätskultur seit der
letzten Befragung verbessert hat.
Verankerung in der Organisation
Die Themen Integrität, Compliance und Recht sind
im Vorstandsressort Integrität, Governance & Nach-
haltigkeit der Mercedes-Benz Group AG gebündelt.
Das Ressort unterstützt alle Bereiche im Konzern
dabei, diese Themen im Geschäftsalltag zu verankern.
Der Bereich Integrity Management & Corporate
Responsibility ist dort angesiedelt und setzt sich dafür
ein, Integrität bei der Mercedes-Benz Group zu fördern,
weiterzuentwickeln und ein gemeinsames
Integritätsverständnis zu schaffen. Die Geschäfts-
einheiten sollen darin gestärkt werden, Integrität
eigenverantwortlich im Arbeitsalltag zu verankern.
Die Leitung des Bereichs Integrity Management &
Corporate Responsibility berichtet direkt an deren
Vorstandsmitglied für Integrität, Governance &
Nachhaltigkeit. Der Konzern plant, seine Integritäts-
kultur auf Basis der nächsten Mitarbeitendenbefragung
neu zu bewerten.
Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften
Die Mercedes-Benz Group will möglichen Compliance-
Risiken entgegenwirken und so den langfristigen Erfolg
des Konzerns sicherstellen.
Mit dem konzerneigenen Compliance Management
System (CMS) will die Mercedes-Benz Group die
Einhaltung von Gesetzen und Richtlinien fördern und
damit zusammenhängende Risiken verringern. Ent-
sprechende Maßnahmen werden von der Compliance-
Organisation gemeinsam mit den jeweiligen Fach-
bereichen festgelegt und sollen den Geschäftserforder-
nissen in angemessener Weise Rechnung tragen. Zu
den Schwerpunkten der Compliance-Aktivitäten gehört
es, Korruption zu bekämpfen, den fairen Wettbewerb
zu wahren und zu fördern sowie die Einhaltung der
Produktanforderungen über den gesamten Produk-
tlebenszyklus sicherzustellen. Des Weiteren umfasst
dies, Menschenrechte zu achten und zu wahren,
verantwortungsvoll mit Daten umzugehen, Sanktions-
vorgaben einzuhalten und Geldwäsche sowie
Terrorismusfinanzierung vorzubeugen.
Das CMS umfasst grundlegende Prinzipien und Maß-
nahmen, um regelkonformes Verhalten zu fördern,
und wird weltweit angewendet. Es besteht aus sieben
Elementen, die aufeinander aufbauen:
Compliance-Werte
Compliance-Ziele
Compliance-Organisation
Compliance-Risiken
Compliance-Programm
Training
Monitoring und Verbesserung.
Mit der Compliance-Risikoanalyse überprüft die
Mercedes-Benz Group ihre Konzerngesellschaften und
Zentralbereiche systematisch, um Compliance-Risiken
zu verringern. Dafür greift sie auf eine Vielzahl von
Daten der Konzerngesellschaften, wie beispielsweise
auf Umsatzerlöse, Geschäftsmodelle und Beziehungen
zu Geschäftspartnern, zurück. Falls veränderte Risiken
oder neue rechtliche Anforderungen dies verlangen,
passt die Mercedes-Benz Group das CMS an.
Das Compliance-Programm umfasst Prinzipien und
Maßnahmen, um Verstößen gegen Gesetze und Regeln
entgegenzuwirken und Compliance-Risiken zu ver-
ringern. Die einzelnen Maßnahmen bauen auf den
Erkenntnissen der systematischen Compliance-Risiko-
analyse des Konzerns auf. Hierbei setzt die Mercedes-
Benz Group u. a. nachfolgende Schwerpunkte: die
kontinuierliche Sensibilisierung für Compliance sowie
präventive Trainingsmaßnahmen, die konsequente
Nachverfolgung von Hinweisen auf Fehlverhalten sowie
die Formulierung klarer Anforderungen an das Verhal-
ten der Geschäftspartner. Zuständig für die Umsetzung
der Maßnahmen des Compliance-Programms ist primär
das Management der jeweiligen Gesellschaft. Bei ihm
liegt auch die Aufsichtspflicht. Dabei arbeitet das
Management eng mit den Fachbereichen des Vor-
standsressorts Integrität, Governance & Nachhaltigkeit
der Mercedes-Benz Group AG zusammen. Hierbei
unterstützt risikoorientiert ein Netzwerk lokaler
Ansprechpartner das Management der Konzerngesell-
schaften, das Compliance-Programm vor Ort
umzusetzen.
Die Mercedes-Benz Group überprüft die Prozesse und
Maßnahmen des CMS regelmäßig und analysiert, ob
die Maßnahmen angemessen und wirksam sind. Dafür
kontrolliert sie ihre Prozesse anhand von interner
Leistungsindikatoren. Um diese zu bestimmen, über-
prüft die Mercedes-Benz Group u. a. die Einhaltung
formeller Erfordernisse und die Vollständigkeit der
Inhalte. Dabei berücksichtigt sie auch die Erkenntnisse
aus internen sowie unabhängigen externen Prüfungen.
Bei Bedarf passt die Mercedes-Benz Group das CMS
an. Über die Ergebnisse des Monitorings werden die
zuständigen Führungsgremien informiert.
Um eine unabhängige, externe Bewertung des Com-
pliance-Programms zu erhalten, hat die Mercedes-Benz
Group AG die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesell-
schaft beauftragt, die konzerneigenen CMS für
Antikorruption, Antitrust und Technical Compliance
nach dem Prüfungsstandard 980 des Instituts der
Wirtschaftsprüfer zu prüfen. Die auf Angemessenheit,
Implementierung und Wirksamkeit ausgelegten
Prüfungen wurden Ende des Jahres 2019 für das CMS
Antikorruption, Ende 2020 für das tCMS mit Schwer-
punkt auf Emissionsrelevanz und Ende des Jahres 2021
für das CMS Antitrust erfolgreich abgeschlossen.
Data-Compliance
Das Data CMS der Mercedes-Benz Group unterstützt
den Konzern dabei, seine Maßnahmen zur Einhaltung
der Datenschutzvorgaben systematisch und risiko-
basiert umzusetzen. Es berücksichtigt hierbei die
jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestim-
mungen. Für die Konzerngesellschaften in der EU ist
hierfür insbesondere die Datenschutz-Grundveror-
dnung (DSGVO) maßgeblich, für Gesellschaften außer-
halb der EU bilden die jeweiligen lokalen Datenschutz-
gesetze sowie die internen globalen Standards für
den Datenschutz die Basis.
Umgang mit Datenschutzverletzungen
Die Mercedes-Benz Group hat zur Bearbeitung von
Datenschutzvorfällen einen zentralen Meldeprozess
etabliert. Datenschutzverletzungen können weltweit
rund um die Uhr telefonisch oder per E-Mail gemeldet
werden. Beschäftigte und Auftragnehmer sind dazu
angehalten, alle potenziellen Datenschutzverletzungen
mitzuteilen. Für Kundinnen und Kunden mit Anliegen
im Datenschutz steht zudem der Konzernbeauftragte
für Datenschutz mit seinem Team als Ansprechpartner
bereit. Die Kontaktdaten sind öffentlich einsehbar.
Die Bearbeitung von Hinweisen auf einen Daten-
schutzvorfall erfolgt in Konzerneinheiten im Anwen-
dungsbereich der DSGVO durch den Bereich Konzern-
datenschutz. Er wird bei der Sachverhaltsaufklärung
vor Ort durch einen lokalen Incident Support unter-
stützt. In Konzerneinheiten außerhalb des Anwen-
dungsbereichs der DSGVO übernimmt der lokale
Incident Support die weitere Bearbeitung. Dessen
Ergebnis muss dem Konzerndatenschutz zu Doku-
mentationszwecken zur Verfügung gestellt werden.
Antitrust-Compliance
Das konzernweite Antitrust-Compliance-Programm
ist an nationalen und internationalen Standards zur
Wahrung des fairen Wettbewerbs ausgerichtet. Es
umfasst einen weltweit gültigen Konzernstandard, der
verbindlich definiert, wie kartellrechtliche Frage-
stellungen zu beurteilen sind. Neben der zentralen
Rechts- und Compliance-Abteilung der Mercedes-Benz
Group AG stehen den weltweiten Geschäftsfeldern
auch lokale Rechts- und Compliance-Beratungen zur
Verfügung. Weitere Unterstützung erhalten die
Beschäftigten durch individuelle Beratungsangebote,
Leitfäden und Praxishilfen.
Prävention von Geldwäsche und
Terrorismusfinanzierung
Die Mercedes-Benz Group definiert die Prävention und
Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinan-
zierung in ihrer Verhaltensrichtlinie als zentralen
Compliance-Anspruch. Der Konzern hat ein sogenan-
ntes Zwei-Säulen-Modell (Güterhandel und Mobility-
Services) eingerichtet, das den unterschiedlichen
regulatorischen Anforderungen im Bereich des
Güterhandels einerseits und dem Bereich der Finanz-
dienstleistungen andererseits Rechnung tragen soll. In
einem integrierten Compliance-Ansatz werden dafür
im Rahmen geldwäscherechtlicher Kundenprüfungen
(KYC – Know Your Costumer) auch anwendbare
Sanktionslisten sowie güterbezogene Restriktionen
geprüft und Maßnahmen zur Prävention von Geld-
wäsche und Terrorismusfinanzierung ergriffen. Dies soll
verhindern, dass supranationale und nationale Sank-
tionen sowie güterbezogene Embargos verletzt oder
umgangen werden. Auf diese Weise sollen Aktivitäten
Dritter, die einen Verdacht auf Geldwäsche, Terroris-
musfinanzierung, organisierte Kriminalität und sonstige
Wirtschaftskriminalität begründen, bekämpft werden.
Trade-Compliance –
Exportkontrolle und Sanctions-Compliance
In ihrem zentralen Fachbereich Trade-Compliance
bündelt die Mercedes-Benz Group AG das Center of
Competence zu Exportkontroll- und Sanctions-
Compliance. Damit will sie sicherstellen, dass in einem
dynamischen Umfeld anwendbare Exportbeschrän-
kungen sowie personen- und güterbezogene
Wirtschafts- und Finanzsanktionen eingehalten werden.
Dabei berücksichtigt sie sowohl geltende supra-
nationale Sanktionslisten und Embargos, wie die der
UN oder der EU, als auch nationale Sanktionslisten.
Geschäfte mit auf Sanktionslisten geführten Personen,
Gesellschaften und Organisationen sind verboten.
Die konzernweit gültigen Richtlinien zu Exportkontrolle
und Sanctions-Compliance definieren geeignete Maß-
nahmen und Prozesse zur Einhaltung güterbezogener
Restriktionen und anwendbarer Sanktionsregularien,
einschließlich ihrer systematischen Prüfung. Die
Mercedes-Benz Group analysiert und bewertet fort-
laufend, inwieweit weitere Maßnahmen zur
Risikominimierung notwendig sind, und entwickelt
diese Methoden und Prozesse kontinuierlich weiter.
Risiken aus rechtlichen Verfahren im
Zusammenhang mit Dieselabgasemissionen –
behördliche Verfahren
Die Informationen und Maßnahmen im Zusammenhang
mit Risiken aus rechtlichen und behördlichen Verfahren
hinsichtlich Dieselabgasemissionen sind im »Risiko-
und Chancenbericht« im Kapitel »Rechtliche und
steuerliche Risiken und Chancen« unter »Risiken aus
rechtlichen Verfahren im Zusammenhang mit Diesel-
abgasemissionen – behördliche Verfahren« dargelegt.
Social Compliance
Das Social Compliance Management System der
Mercedes-Benz Group, welches Arbeitnehmerrechte
systematisch und risikobasiert adressiert, wird im
Kapitel »Eigene Beschäftigte« unter »Sonstige
arbeitsbezogene Rechte«, »Maßnahmen« beschrieben.
Regulierungen zur Lohngleichheit
Weltweit vergütet die Mercedes-Benz Group geleistete
Arbeit in allen Gesellschaften nach denselben Grund-
sätzen und zahlt allen Beschäftigten eine im Einklang
mit geltenden Referenzwerten angemessene Ent-
lohnung. Im Kapitel »Eigene Beschäftigte« sind die
»Konzepte« und »Maßnahmen« zur Vergütung und
angemessener Entlohnung erläutert.
Verhinderung und Aufdeckung von
Korruption und Bestechung
Als Gründungsmitglied des Global Compact der Ver-
einten Nationen (UN) wirkt die Mercedes-Benz Group
aktiv daran mit, dass nicht nur der Konzern, sondern
auch seine Geschäftspartner den Handlungsprinzipien
des UN Global Compact folgen. Ihre Aufgaben erfüllt
die Mercedes-Benz Group im Einklang mit den gültigen
Gesetzen, Regeln und ihren Unternehmensgrundsätzen.
Dazu gehören auch die OECD-Konvention gegen
Bestechung ausländischer Amtsträger (1997) und die
UN-Konvention gegen Korruption (2003).
Das Korruptionspräventionsprogramm der Mercedes-
Benz Group basiert auf ihrem CMS. Ein wichtiger
Bestandteil ist die jährlich stattfindende integrierte
Compliance-Risikoanalyse. Bei der Bewertung mög-
licher Risiken berücksichtigt der Konzern sowohl
interne Informationen, etwa das Geschäftsmodell einer
Einheit, als auch externe Informationen, wie den
Korruptionswahrnehmungsindex von Transparency
International. Das CMS und die Compliance-Risiko-
analyse sind im Abschnitt »Einhaltung von Gesetzen
und Vorschriften« dieses Kapitels beschrieben.
Erhöhte Korruptionsrisiken entstehen v. a. im Zusam-
menhang mit Vertriebsaktivitäten in Hochrisiko-
ländern. In diesen Bereichen führt die Mercedes-Benz
Group gezielte Maßnahmen durch, um die Risiken zu
minimieren.
Mitarbeitende (Vollzeit- und Teilzeitkräfte) der Ver-
waltung der Mercedes-Benz Group AG und konsoli-
dierter Gesellschaften müssen regulär alle drei Jahre
ein webbasiertes Basistraining absolvieren, das auf
der Verhaltensrichtlinie aufbaut und neben dem Thema
Integrität auch Compliance-Themen wie Korruptions-
prävention enthält. Mit Neueintritt in die Mercedes-
Benz Group wird das Training automatisch verpflich-
tend zugewiesen. Der prozentuale Anteil der Mit-
arbeitenden, denen das Training seit dem letzten Roll-
out im Jahr 2023 zugewiesen wurde und die es
erfolgreich abgeschlossen haben, liegt bei insgesamt
99 % (Stand 31.12.2024). Eine Gesamtquote von 100 %
kann nicht erreicht werden, weil das Training fort-
laufend an neu hinzugekommene Mitarbeitende
zugewiesen wird und somit der Trainingszeitraum zum
Stichtag am 31.12.2024 nicht für alle Lernenden
abgelaufen war.
Bei der Auswahl der direkten Vertriebspartner, wie
auch bei den bestehenden Vertriebspartnern, achtet
die Mercedes-Benz Group darauf, dass die Partner
Gesetze einhalten und ethische Grundsätze befolgen.
Neue Vertriebspartner werden im Sales Business
Partner Due Diligence Process einer Prüfung unter-
zogen. Deren erfolgreicher Abschluss ist Voraussetzung
für eine Zusammenarbeit. Die risikobasierte Prüfung
berücksichtigt u. a. das geplante Geschäftsmodell, das
Länderrisiko sowie die Involvierung von Drittparteien
und Regierungskontakten. Mit der risikobasierten
Anwendung eines dynamischen Fragebogens werden
weitere Risiken ermittelt. Während der Zusammen-
arbeit mit den Vertriebspartnern überprüft die
Mercedes-Benz Group die bestehenden Due Diligences
anlassbezogen bzw. zyklisch in angemessenen Abstän-
den – je nach identifiziertem Risiko. Im Permanent
Monitoring werden die bestehenden Vertriebspartner
laufend gegen relevante Datenbanken sowie gültige
Sanktionslisten geprüft.
Alle Verdachtsfälle von Korruption sollen über das
Hinweisgebersystem BPO gemeldet werden. Die
Untersuchung und Verfolgung potenzieller Korruptions-
vorwürfe erfolgt gemäß dem im Abschnitt »Meldung
von Rechts- und Regelverstößen« dieses Kapitels
beschriebenen Prozess des Hinweisgebersystems BPO.
Im Berichtsjahr gab es in der Mercedes-Benz Group
keine Verurteilungen für Verstöße gegen Korruptions-
sowie Bestechungsvorschriften und keine damit
zusammenhängenden Geldstrafen.
Compliance-Organisation
Organisatorisch ist die Compliance-Organisation
funktional, regional und entlang der Wertschöpfungs-
kette strukturiert. Es stehen sowohl funktionale als
auch regionale Ansprechpartner zur Verfügung, unter-
stützt durch ein weltweites Netzwerk lokaler Ver-
antwortlicher. Das Management überwacht die
Compliance und arbeitet eng mit den Fachbereichen
für Integrität, Governance und Nachhaltigkeit
zusammen. Der Chief Compliance Officer (CCO)
berichtet direkt an das Vorstandsmitglied für Integrität,
Governance und Nachhaltigkeit der Mercedes-Benz
Group AG sowie an den Prüfungsausschuss ihres
Aufsichtsrats. Regelmäßige Berichte über den Status
und die Weiterentwicklung des CMS gewährleisten
Transparenz und fördern die kontinuierliche Verbes-
serung des Systems.
Meldung von Rechts- und Regelverstößen
Das Hinweisgebersystem BPO (Business & People
Protection Office) ermöglicht es Beschäftigten und
externen Hinweisgebenden weltweit, Rechts- und
Regelverstöße zu melden. Es nimmt rund um die Uhr
Hinweise entgegen, die postalisch oder über einen
geschützten Meldekanal übermittelt werden können. In
Brasilien, Japan, Südafrika und den USA stehen darüber
hinaus externe gebührenfreie Hotlines zur Verfügung.
In Deutschland stehen Hinweisgebenden zusätzliche
Anlaufstellen wie eine externe neutrale Mittlerin sowie
weitere externe Meldekanäle (beispielsweise die
externe Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für
Justiz, die Hinweisgeberstelle der BaFin und das
Hinweisgebersystem des Bundeskartellamts) bereit.
Sofern lokal rechtlich zulässig, kann die Meldung auch
anonym erfolgen. Über Hinweise an das Hinweisgeber-
system BPO wird die Mercedes-Benz Group auf
mögliche Risiken aufmerksam und kann Schaden vom
Konzern, seinen Beschäftigten und Dritten abwenden
sowie durch Fehlverhalten geschädigte Personen
schützen. Eine weltweit gültige Konzernrichtlinie regelt
das Verfahren und die entsprechenden Zuständig-
keiten. Das Hinweisgebersystem BPO legt so eine
transparente und faire Vorgehensweise fest, die sowohl
den Schutz der hinweisgebenden Person als auch den
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit für die vom Vorwurf
betroffenen Personen berücksichtigt. Ebenso legt die
Konzernrichtlinie den Maßstab fest, nach dem die
Mercedes-Benz Group Regelverstöße beurteilt und
über Konsequenzen entscheidet.
Das Hinweisgebersystem BPO führt für jeden neuen
Hinweis eine risikobasierte Erstbeurteilung unter
Berücksichtigung des Vieraugenprinzips durch. Stuft
das Hinweisgebersystem BPO einen Hinweis als
Regelverstoß mit hohem Risiko für die Mercedes-Benz
Group, ihre Beschäftigten oder andere Personen ein,
erteilt es der jeweils zuständigen Untersuchungseinheit
einen spezifischen Untersuchungsauftrag. Das Hinweis-
gebersystem BPO begleitet die weitere Bearbeitung
bis zum Abschluss des Verfahrens. Zu Regelverstößen
mit hohen Risiken zählen beispielsweise Korruptions-
und Geldwäschedelikte, Kartellrechtsverstöße, schwere
Verstöße in Zusammenhang mit technischen Spezi-
fikationen und/oder technischer Sicherheit, Verletzun-
gen von Umweltvorschriften sowie personenbezogene
Sachverhalte, z. B. sexuelle Belästigung oder Men-
schenrechtsverletzungen. Bei Straftaten behält sich die
Mercedes-Benz Group vor, Strafanzeige zu erstatten.
Die Mercedes-Benz Group kooperiert dabei voll-
umfänglich mit den Behörden.
Hinweise auf alle anderen risikobehafteten Verstöße
übergibt das Hinweisgebersystem BPO an den jeweils
verantwortlichen Fachbereich. Dieser geht dem Hinweis
nach und klärt eigenverantwortlich auf. Darunter fallen
z. B. Richtlinienverstöße, Diebstähle, Untreue oder
persönliche Bereicherungen mit voraussichtlichem
Schaden unter 100.000 €. Die Anonymität für den
Hinweisgeber wird auch hier gewährleistet.
Das Hinweisgebersystem BPO begleitet die ein-
gegangenen Hinweise bis zum Abschluss der Verfahren
und gewährleistet dabei Vertraulichkeit und auf
Wunsch des Hinweisgebers Anonymität, sofern lokal
gesetzlich zulässig. Das BPO steht im Einklang mit den
geltenden EU-Rechtsvorschriften. Auch Hinweis-
gebende, die durch ihre Meldung benachteiligt werden
könnten, und Dritte, die mit der hinweisgebenden
Person in Verbindung stehen und aufgrund der
Meldung im beruflichen Kontext Repressalien erleiden
könnten, können sich an das Hinweisgebersystem BPO
wenden. Eine Benachteiligung oder Einschüchterung
wird unter Berücksichtigung geltenden Rechts mit
arbeitsrechtlichen Maßnahmen geahndet.
Um das Vertrauen in das Hinweisgebersystem BPO
stetig zu erhöhen und es bei den Beschäftigten
bekannter zu machen, stellt die Mercedes-Benz Group
über verschiedene Kommunikationsmaßnahmen
umfangreiche, in verschiedenen Sprachen verfügbare
Informationsmaterialien bereit. Darüber hinaus
informiert sie die Beschäftigten regelmäßig über die Art
und Anzahl gemeldeter Verstöße und stellt quartals-
mäßig anonymisierte Fallbeispiele zur Verfügung.
Zusätzlich tritt das BPO durch vielfältige Formate wie
Dialogveranstaltungen, Roadshows, Präsentationen und
Trainings mit Beschäftigten in Kontakt, um den direkten
Austausch zu fördern und das Vertrauen in das Hin-
weisgebersystem weiter zu stärken. Die Mercedes-Benz
Group prüft die Effektivität der Maßnahmen alle
zwei Jahre im Rahmen der globalen Mitarbeitenden-
befragung, indem sie gezielt Fragen zur Bekanntheit
und dem Vertrauen in das BPO stellt.
Politische Einflussnahme und Lobbytätigkeiten
Der Bereich External Affairs ist die zentrale Koordinie-
rungsstelle der Mercedes-Benz Group für eine ver-
antwortungsvolle politische Interessenvertretung. Die
Mercedes-Benz Group sucht an den Standorten
weltweit das Gespräch mit Vertreterinnen und Vertre-
tern von Regierungen, der Politik und Behörden.
External Affairs gehört zum Ressort des Vorstands-
vorsitzenden der Mercedes-Benz Group AG. Darüber
hinaus sind die Aktivitäten und Analysen des Bereichs
regelmäßiger Bestandteil der Berichte des Vorstands
der Mercedes-Benz Group AG an deren Aufsichtsrat.
Der Leiter des Bereichs External Affairs ist ständiges
Mitglied des Group Sustainability Committee (GSC) und
unterstützt die Arbeit des Gremiums bei politischen
Themen. Außerdem stimmt sich External Affairs eng mit
den Vorstandsmitgliedern der Mercedes-Benz Group
AG und Fachbereichen über Fragen der politischen
Interessenvertretung ab. Hierzu organisiert der Bereich
für verschiedene Vorstandsressorts und Fachbereiche
u. a. die Sitzungen der sogenannten Governmental
Affairs Committees. Die Treffen finden mehrmals im
Jahr sowie anlassbezogen statt. Themenbezogen
erfolgt ein Austausch mit dem Beirat für Integrität und
Nachhaltigkeit.
Die folgenden Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichts-
organe, die bei der Mercedes-Benz Group für die
Beaufsichtigung der politischen Interessenvertretung
zuständig sind, wurden dahingehend überprüft, ob
sie in den beiden Jahren vor ihrer Ernennung eine ver-
gleichbare Position in der öffentlichen Verwaltung
innehatten: Vorstand und Aufsichtsrat der Mercedes-
Benz Group AG, Beirat für Integrität und Nachhaltigkeit,
Group Sustainability Committee, External Affairs. Die
Prüfung ergab, dass der Konzern im Bereich External
Affairs zwei Personen beschäftigt, die bis zu zwei Jahre
vor ihrer Beschäftigung bei der Mercedes-Benz Group
eine berichtsrelevante Position in der öffentlichen
Verwaltung innehatten.
Die relevanten Informationen zur politischen Interes-
senvertretung der Mercedes-Benz Group sind im
EU-Transparenzregister (Registrierungsnummer:
2349218828-41), im Deutschen Lobbyregister (Regis-
trierungsnummer: R002034) sowie im Transparenz-
register des Landtags von Baden-Württemberg
eingetragen.
Der verantwortungsvolle Umgang mit Zuwendungen an
politische Empfänger ist bei der Mercedes-Benz Group
in internen Richtlinien geregelt. Diese schreiben vor,
dass jegliche Zuwendungen an politische Empfänger ab
50.000 € der Genehmigung durch den Vorstand der
Mercedes-Benz Group AG bedürfen. Unabhängig von
ihrer Höhe erfordern Zuwendungen an politische
Empfänger eine Genehmigung des Bereichs External
Affairs. Die entsprechenden Richtlinien finden die
Beschäftigten in der Richtliniendatenbank im Intranet
der Mercedes-Benz Group AG.
Die Mercedes-Benz Group spendete im Berichtszeit-
raum weder in monetärer noch in nicht monetärer Form
an Parteien. Diese Entscheidung wurde unabhängig von
aktuellen politischen oder wirtschaftlichen Ereignissen
getroffen. Die Spenden und Sponsorings durch die
eine politische Einflussnahme möglich ist, sind in der
nachfolgenden Tabelle aufgeführt. Sachspenden
wurden monetarisiert, sie sind in den ausgewiesenen
Beträgen zu Spenden und Sponsorings enthalten.
Spenden und Sponsorings mit möglicher politischer Einflussnahme
2024
in €
Spenden
1.275.188
Europa
1.272.852
Nordamerika
0
Asien
2.336
übrige Märkte
0
Sponsoring
700.473
Europa
374.881
Nordamerika
192.771
Asien
90.118
übrige Märkte
42.703
Themen der Lobbyarbeit
Die Mercedes-Benz Group verfolgt eine transparente
politische Interessenvertretung und ist ein verlässlicher
Ratgeber für politische Entscheidungsträger.
Der Konzern trägt durch seine politische Interessen-
vertretung dazu bei, die Transformation hin zur
Dekarbonisierung durch elektrifizierte Fahrzeuge zu
fördern und zu beschleunigen. Dies umfasst zum
Beispiel den Einsatz für den Ausbau der
Ladeinfrastruktur, die entscheidend für die Kunden-
akzeptanz elektrifizierter Fahrzeuge ist.
Wird die Geschäftsgrundlage der Mercedes-Benz
Group durch externe Faktoren beeinträchtigt, setzt sich
die politische Interessenvertretung jedoch beispiels-
weise auch für eine zeitliche Flexibilisierung der
Erreichung der CO2-Flottenziele und die steuerliche
Begünstigung von Plug-in-Hybriden ein.
Index der Angabepflichten
Der folgende Index zeigt, an welcher Stelle im Nachhaltigkeitsbericht die Angabepflichten nach ESRS 2 und den thematischen Standards, die auf Grundlage der doppelten
Wesentlichkeit ermittelt wurden, dargelegt sind. Es wird zudem dargestellt, wo Informationen, die sich auf eine bestimmte Angabepflicht beziehen und durch Verweis erfüllt
werden, außerhalb des Nachhaltigkeitsberichts platziert sind. Diese durch Verweis erfüllten Informationen sind somit integraler Bestandteil des Nachhaltigkeitsberichts.
Angabepflicht
Verortung
ESRS 2 – Allgemeine Informationen
BP-1
Allgemeine Grundlagen für die Erstellung der Nachhaltigkeitsberichterstattung
Nachhaltigkeitsbericht > Allgemeine Informationen > Grundlagen für die Erstellung > Allgemeine Grundlagen
BP-2
Angaben im Zusammenhang mit konkreten Umständen
Nachhaltigkeitsbericht > Allgemeine Informationen > Grundlagen für die Erstellung > Angaben im Zusammenhang
mit spezifischen Umständen
GOV-1
Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane
Nachhaltigkeitsbericht > Allgemeine Informationen > Governance > Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und
Aufsichtsorgane
Nachhaltigkeitsbericht > Allgemeine Informationen > Governance > Zusammensetzung von Vorstand und
Aufsichtsrat
GOV-2
Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die Verwaltungs-, Leitungs- und
Aufsichtsorgane des Unternehmens befassen
Nachhaltigkeitsbericht > Allgemeine Informationen > Governance > Aufgaben und Zuständigkeiten von Vorstand
und Aufsichtsrat sowie Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich diese befassen
GOV-3
Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme
Nachhaltigkeitsbericht > Allgemeine Informationen > Governance > Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen
Leistung in Anreizsysteme
Vergütungsbericht > Vergütungsbestandteile des Vorstands im Geschäftsjahr 2024
GOV-4
Erklärung zur Sorgfaltspflicht
Nachhaltigkeitsbericht > Allgemeine Informationen > Grundlagen für die Erstellung > Erklärung zur Sorgfaltspflicht
GOV-5
Risikomanagement und interne Kontrollen der Nachhaltigkeitsberichterstattung
Nachhaltigkeitsbericht > Allgemeine Informationen > Governance > Interne Kontrollen und Risiken der
Nachhaltigkeitsberichterstattung
SBM-1
Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette
Nachhaltigkeitsbericht > Allgemeine Informationen > Strategie > Strategie, Geschäftsmodell und
Wertschöpfungskette
Grundlagen des Konzerns > Geschäftsmodell > Überblick über den Konzern
SBM-2
Interessen und Standpunkte der Interessenträger
Nachhaltigkeitsbericht > Allgemeine Informationen > Strategie > Interessen und Standpunkte der
Interessenträger
Angabepflicht
Verortung
SBM-3
Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und
Geschäftsmodell
Nachhaltigkeitsbericht > Allgemeine Informationen > Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen (IROs)
Nachhaltigkeitsbericht > Umweltinformationen > Klimawandel > Interaktion wesentlicher Auswirkungen, Risiken
und Chancen mit Strategie und Geschäftsmodell
Nachhaltigkeitsbericht > Umweltinformationen > Umweltverschmutzung > Interaktion wesentlicher Auswirkungen,
Risiken und Chancen mit Strategie und Geschäftsmodell
Nachhaltigkeitsbericht > Umweltinformationen > Wasser- und Meeresressourcen > Interaktion wesentlicher
Auswirkungen, Risiken und Chancen mit Strategie und Geschäftsmodell
Nachhaltigkeitsbericht > Umweltinformationen > Biologische Vielfalt und Ökosysteme > Interaktion wesentlicher
Auswirkungen, Risiken und Chancen mit Strategie und Geschäftsmodell
Nachhaltigkeitsbericht > Umweltinformationen > Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft > Interaktion
wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen mit Strategie und Geschäftsmodell
Nachhaltigkeitsbericht > Soziale Informationen > Eigene Beschäftigte > Interaktion wesentlicher Auswirkungen,
Risiken und Chancen mit Strategie und Geschäftsmodell
Nachhaltigkeitsbericht > Soziale Informationen > Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette > Interaktion
wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen mit Strategie und Geschäftsmodell
Nachhaltigkeitsbericht > Soziale Informationen > Betroffene Gemeinschaften > Interaktion wesentlicher
Auswirkungen, Risiken und Chancen mit Strategie und Geschäftsmodell
Nachhaltigkeitsbericht > Soziale Informationen > Verbraucher und Endnutzer > Interaktion wesentlicher
Auswirkungen, Risiken und Chancen mit Strategie und Geschäftsmodell
Nachhaltigkeitsbericht > Governance-Informationen > Interaktion wesentlicher Auswirkungen, Risiken und
Chancen mit Strategie und Geschäftsmodell
IRO-1
Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen,
Risiken und Chancen
Nachhaltigkeitsbericht > Allgemeine Informationen > Ermittlung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und
Chancen
IRO-2
In ESRS enthaltene von der Nachhaltigkeitserklärung des Unternehmens abgedeckte
Angabepflichten
Nachhaltigkeitsbericht > Anhang (IRO-2 Index) > Liste der Angabepflichten
Umweltinformationen, ESRS E1 – Klimawandel
ESRS 2, GOV-3
Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme
Vergütungsbericht > Vergütungsbestandteile des Vorstands im Geschäftsjahr 2024
E1-1
Übergangsplan für den Klimaschutz
Nachhaltigkeitsbericht > Umweltinformationen > Klimawandel > Übergangsplan für den Klimaschutz
ESRS 2, SBM-3
Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und
Geschäftsmodell
Nachhaltigkeitsbericht > Umweltinformationen > Klimawandel > Interaktion wesentlicher Auswirkungen, Risiken
und Chancen mit Strategie und Geschäftsmodell
ESRS 2, IRO-1
Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen klimabezogenen
Auswirkungen, Risiken und Chancen
Nachhaltigkeitsbericht > Allgemeine Informationen > Ermittlung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und
Chancen > Besonderheiten der Ermittlung von wesentlichen klimabezogenen Auswirkungen, Risiken und Chancen
E1-2
Konzepte im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel
Nachhaltigkeitsbericht > Umweltinformationen > Klimawandel > Klimaschutz in der vorgelagerten
Wertschöpfungskette > Konzepte
Nachhaltigkeitsbericht > Umweltinformationen > Klimawandel > Klimaschutz in den eigenen Geschäftstätigkeiten
> Konzepte
Nachhaltigkeitsbericht > Umweltinformationen > Klimawandel > Klimaschutz in der nachgelagerten
Wertschöpfungskette > Konzepte
Angabepflicht
Verortung
E1-3
Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit den Klimakonzepten
Nachhaltigkeitsbericht > Umweltinformationen > Klimawandel > Klimaschutz in der vorgelagerten
Wertschöpfungskette > Maßnahmen
Nachhaltigkeitsbericht > Umweltinformationen > Klimawandel > Klimaschutz in den eigenen Geschäftstätigkeiten
> Maßnahmen
Nachhaltigkeitsbericht > Umweltinformationen > Klimawandel > Klimaschutz in der nachgelagerten
Wertschöpfungskette > Maßnahmen
E1-4
Ziele im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel
Nachhaltigkeitsbericht > Umweltinformationen > Klimawandel > Ziele
E1-5
Energieverbrauch und Energiemix
Nachhaltigkeitsbericht > Umweltinformationen > Klimawandel > Kennzahlen > Energieverbrauch
E1-6
Treibhausgasbruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie
Treibhausgasgesamtemissionen
Nachhaltigkeitsbericht > Umweltinformationen > Klimawandel > Kennzahlen > Treibhausgasbruttoemissionen
E1-7
Entnahme von Treibhausgasen und Projekte zur Verringerung von Treibhausgasen, finanziert
über CO2-Zertifikate
Nachhaltigkeitsbericht > Umweltinformationen > Klimawandel > Kennzahlen > CO2-Kompensation und -Entnahme
E1-8
Interne CO2-Bepreisung
Nachhaltigkeitsbericht > Umweltinformationen > Klimawandel > Kennzahlen > Interne CO2-Bepreisung
Umweltinformationen, ESRS E2 – Umweltverschmutzung
ESRS 2, IRO-1
Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen,
Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung
Nachhaltigkeitsbericht > Allgemeine Informationen > Ermittlung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und
Chancen
E2-1
Konzepte im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung
Nachhaltigkeitsbericht > Umweltinformationen > Umweltverschmutzung > Konzepte
E2-2
Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung
Nachhaltigkeitsbericht > Umweltinformationen > Umweltverschmutzung > Maßnahmen
E2-4
Luft-, Wasser- und Bodenverschmutzung
Nachhaltigkeitsbericht > Umweltinformationen > Umweltverschmutzung > Kennzahlen > Luftemissionen
Umweltinformationen, ESRS E3 – Wasser und Meeresressourcen
ESRS 2, IRO-1
Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen,
Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen
Nachhaltigkeitsbericht > Allgemeine Informationen > Ermittlung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und
Chancen
E3-1
Konzepte im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen
Nachhaltigkeitsbericht > Umweltinformationen > Wasser- und Meeresressourcen > Konzepte
E3-2
Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen
Nachhaltigkeitsbericht > Umweltinformationen > Wasser- und Meeresressourcen > Maßnahmen
E3-3
Ziele im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen
Nachhaltigkeitsbericht > Umweltinformationen > Wasser- und Meeresressourcen > Ziele
E3-4
Wasserverbrauch
Nachhaltigkeitsbericht > Umweltinformationen > Wasser- und Meeresressourcen > Kennzahlen >
Wasserverbrauch
Umweltinformationen, ESRS E4 – Biologische Vielfalt und Ökosysteme
E4-1
Übergangsplan und Berücksichtigung biologischer Vielfalt und Ökosystemen in Strategie und
Geschäftsmodell
Nachhaltigkeitsbericht > Umweltinformationen > Biologische Vielfalt und Ökosysteme > Berücksichtigung
biologischer Vielfalt und Ökosystemen in Strategie und Geschäftsmodell
ESRS 2, SBM-3
Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und
Geschäftsmodell
Nachhaltigkeitsbericht > Umweltinformationen > Biologische Vielfalt und Ökosysteme > Interaktion wesentlicher
Auswirkungen, Risiken und Chancen mit Strategie und Geschäftsmodell
ESRS 2, IRO-1
Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen,
Risiken und Chancen im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen
Nachhaltigkeitsbericht > Allgemeine Informationen > Ermittlung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und
Chancen > Besonderheiten der Ermittlung von wesentlichen biodiversitätsbezogenen Auswirkungen, Risiken und
Chancen
E4-2
Konzepte im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen
Nachhaltigkeitsbericht > Umweltinformationen > Biologische Vielfalt und Ökosysteme > Konzepte
E4-3
Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen
Nachhaltigkeitsbericht > Umweltinformationen > Biologische Vielfalt und Ökosysteme > Maßnahmen
Angabepflicht
Verortung
Umweltinformationen, ESRS E5 – Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
ESRS 2, IRO-1
Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen,
Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
Nachhaltigkeitsbericht > Allgemeine Informationen > Ermittlung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und
Chancen
E5-1
Konzepte im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
Nachhaltigkeitsbericht > Umweltinformationen > Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft > Konzepte
E5-2
Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
Nachhaltigkeitsbericht > Umweltinformationen > Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft > Maßnahmen
E5-3
Ziele im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
Nachhaltigkeitsbericht > Umweltinformationen > Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft > Ziele
E5-4
Ressourcenzuflüsse
Nachhaltigkeitsbericht > Umweltinformationen > Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft > Kennzahlen >
Ressourcenzuflüsse
E5-5
Ressourcenabflüsse
Nachhaltigkeitsbericht > Umweltinformationen > Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft > Kennzahlen >
Abfallmengen
Soziale Informationen, ESRS S1 – Arbeitskräfte des Unternehmens
ESRS 2, SBM-2
Interessen und Standpunkte der Interessenträger
Nachhaltigkeitsbericht > Allgemeine Informationen > Strategie > Interessen und Standpunkte der
Interessenträger
ESRS 2, SBM-3
Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und
Geschäftsmodell
Nachhaltigkeitsbericht > Soziale Informationen > Eigene Beschäftigte > Interaktion wesentlicher Auswirkungen,
Risiken und Chancen mit Strategie und Geschäftsmodell
S1-1
Konzepte im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens
Nachhaltigkeitsbericht > Soziale Informationen > Eigene Beschäftigte > Personalstrategie
Nachhaltigkeitsbericht > Soziale Informationen > Eigene Beschäftigte > Arbeitsbedingungen >
Verantwortungsvolle Transformation
Nachhaltigkeitsbericht > Soziale Informationen > Eigene Beschäftigte > Arbeitsbedingungen > Aus- und
Weiterbildung > Konzepte
Nachhaltigkeitsbericht > Eigene Beschäftigte > Konzepte
Nachhaltigkeitsbericht > Soziale Informationen > Eigene Beschäftigte > Arbeitsbedingungen > Vergütung und
Leistungen > Konzepte
Nachhaltigkeitsbericht > Soziale Informationen > Eigene Beschäftigte > Arbeitsbedingungen > Vereinbarkeit von
Familie und Beruf > Konzepte
Nachhaltigkeitsbericht > Soziale Informationen > Eigene Beschäftigte > Arbeitsbedingungen > Gesundheit und
Arbeitsschutz > Konzepte
Nachhaltigkeitsbericht > Soziale Informationen > Eigene Beschäftigte > Gleichbehandlung und Chancengleichheit
für alle > Konzepte
Nachhaltigkeitsbericht > Soziale Informationen > Eigene Beschäftigte > Sonstige arbeitsbezogene Rechte >
Konzepte
S1-2
Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte des Unternehmens und von
Arbeitnehmervertretern in Bezug auf Auswirkungen
Nachhaltigkeitsbericht > Soziale Informationen > Eigene Beschäftigte > Einbeziehung der Beschäftigten >
Konzepte
S1-3
Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die Arbeitskräfte des
Unternehmens Bedenken äußern können
Nachhaltigkeitsbericht > Soziale Informationen > Eigene Beschäftigte > Behebung negativer Auswirkungen und
Kanäle, über die eigene Arbeitskräfte Bedenken äußern können
Angabepflicht
Verortung
S1-4
Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf die Arbeitskräfte des
Unternehmens und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung
wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens sowie die
Wirksamkeit dieser Maßnahmen
Nachhaltigkeitsbericht > Soziale Informationen > Eigene Beschäftigte > Arbeitsbedingungen >
Verantwortungsvolle Transformation > Maßnahmen
Grundlagen des Konzerns > Wichtige Ereignisse
Nachhaltigkeitsbericht > Soziale Informationen > Eigene Beschäftigte > Arbeitsbedingungen > Aus- und
Weiterbildung > Maßnahmen
Nachhaltigkeitsbericht > Soziale Informationen > Eigene Beschäftigte > Arbeitsbedingungen > Vergütung und
Leistungen > Maßnahmen
Nachhaltigkeitsbericht > Soziale Informationen > Eigene Beschäftigte > Arbeitsbedingungen > Vereinbarkeit von
Familie und Beruf > Maßnahmen
Nachhaltigkeitsbericht > Soziale Informationen > Eigene Beschäftigte > Arbeitsbedingungen > Gesundheit und
Arbeitsschutz > Maßnahmen
Nachhaltigkeitsbericht > Soziale Informationen > Eigene Beschäftigte > Gleichbehandlung und Chancengleichheit
für alle > Maßnahmen
Nachhaltigkeitsbericht > Soziale Informationen > Eigene Beschäftigte > Sonstige arbeitsbezogene Rechte >
Maßnahmen
S1-5
Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der
Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen
Nachhaltigkeitsbericht > Soziale Informationen > Eigene Beschäftigte > Personalstrategie > Ziele
Nachhaltigkeitsbericht > Soziale Informationen > Eigene Beschäftigte > Arbeitsbedingungen > Aus- und
Weiterbildung > Ziele
Nachhaltigkeitsbericht > Soziale Informationen > Eigene Beschäftigte > Arbeitsbedingungen > Vereinbarkeit von
Familie und Beruf > Ziele
Nachhaltigkeitsbericht > Soziale Informationen > Eigene Beschäftigte > Arbeitsbedingungen > Gesundheit und
Arbeitsschutz > Ziele
Nachhaltigkeitsbericht > Soziale Informationen > Eigene Beschäftigte > Gleichbehandlung und Chancengleichheit
für alle > Ziele
S1-6
Merkmale der Arbeitnehmer des Unternehmens
Nachhaltigkeitsbericht > Soziale Informationen > Eigene Beschäftigte > Personalstrategie > Merkmale der
Beschäftigten der Mercedes-Benz Group
S1-8
Tarifvertragliche Abdeckung und sozialer Dialog
Nachhaltigkeitsbericht > Soziale Informationen > Eigene Beschäftigte > Einbeziehung der Beschäftigten
S1-9
Diversitätskennzahlen
Nachhaltigkeitsbericht > Soziale Informationen > Eigene Beschäftigte > Gleichbehandlung und Chancengleichheit
für alle > Kennzahlen
S1-10
Angemessene Entlohnung
Nachhaltigkeitsbericht > Soziale Informationen > Eigene Beschäftigte > Arbeitsbedingungen > Vergütung und
Leistungen > Kennzahlen > Angemessene Entlohnung
S1-14
Kennzahlen für Gesundheitsschutz und Sicherheit
Nachhaltigkeitsbericht > Soziale Informationen > Eigene Beschäftigte > Arbeitsbedingungen > Gesundheit und
Arbeitsschutz > Kennzahlen
S1-16
Vergütungskennzahlen (Verdienstunterschiede und Gesamtvergütung)
Nachhaltigkeitsbericht > Soziale Informationen > Eigene Beschäftigte > Arbeitsbedingungen > Vergütung und
Leistungen > Kennzahlen
S1-17
Vorfälle, Beschwerden und schwerwiegende Auswirkungen im Zusammenhang mit
Menschenrechten
Nachhaltigkeitsbericht > Soziale Informationen > Eigene Beschäftigte > Sonstige arbeitsbezogene Rechte >
Vorfälle, Beschwerden und schwerwiegende Auswirkungen im Zusammenhang mit Menschenrechten
Angabepflicht
Verortung
Soziale Informationen, ESRS S2 – Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette
ESRS 2, SBM-2
Interessen und Standpunkte der Interessenträger
Nachhaltigkeitsbericht > Soziale Informationen > Allgemeine Informationen > Strategie > Interessen und
Standpunkte der Interessenträger
ESRS 2, SBM-3
Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und
Geschäftsmodell
Nachhaltigkeitsbericht > Soziale Informationen > Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette > Interaktion
wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen mit Strategie und Geschäftsmodell
S2-1
Konzepte im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette
Nachhaltigkeitsbericht > Soziale Informationen > Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette > Konzepte
S2-2
Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette in Bezug auf
Auswirkungen
Nachhaltigkeitsbericht > Soziale Informationen > Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette > Einbeziehung der
Arbeitskräfte in der Lieferkette
S2-3
Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die Arbeitskräfte in
der Wertschöpfungskette Bedenken äußern können
Nachhaltigkeitsbericht > Soziale Informationen > Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette > Behebung negativer
Auswirkungen und Kanäle, über die Bedenken geäußert werden können
S2-4
Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf die Arbeitskräfte in der
Wertschöpfungskette und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung
wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette sowie
die Wirksamkeit dieser Maßnahmen
Nachhaltigkeitsbericht > Soziale Informationen > Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette > Maßnahmen
S2-5
Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der
Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen
Nachhaltigkeitsbericht > Soziale Informationen > Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette > Ziele
Soziale Informationen, ESRS S3 – Betroffene Gemeinschaften
ESRS 2, SBM-2
Interessen und Standpunkte der Interessenträger
Nachhaltigkeitsbericht > Allgemeine Informationen > Strategie > Interessen und Standpunkte der
Interessenträger
ESRS 2, SBM-3
Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und
Geschäftsmodell
Nachhaltigkeitsbericht > Soziale Informationen > Betroffene Gemeinschaften > Interaktion wesentlicher
Auswirkungen, Risiken und Chancen mit Strategie und Geschäftsmodell
S3-1
Konzepte im Zusammenhang mit betroffenen Gemeinschaften
Nachhaltigkeitsbericht > Soziale Informationen > Betroffene Gemeinschaften > Konzepte
S3-2
Verfahren zur Einbeziehung betroffener Gemeinschaften in Bezug auf Auswirkungen
Nachhaltigkeitsbericht > Soziale Informationen > Betroffene Gemeinschaften > Einbeziehung betroffener
Gemeinschaften
S3-3
Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die betroffene
Gemeinschaften Bedenken äußern können
Nachhaltigkeitsbericht > Soziale Informationen > Betroffene Gemeinschaften > Behebung negativer Auswirkungen
und Kanäle, über die Bedenken geäußert werden können
S3-4
Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf betroffene
Gemeinschaften und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung
wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit betroffenen Gemeinschaften sowie die
Wirksamkeit dieser Maßnahmen
Nachhaltigkeitsbericht > Soziale Informationen > Betroffene Gemeinschaften > Maßnahmen
S3-5
Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der
Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen
Nachhaltigkeitsbericht > Soziale Informationen > Betroffene Gemeinschaften > Ziele
Soziale Informationen, ESRS S4 – Verbraucher und Endnutzer
ESRS 2, SBM-2
Interessen und Standpunkte der Interessenträger
Nachhaltigkeitsbericht > Allgemeine Informationen > Strategie > Interessen und Standpunkte der
Interessenträger
ESRS 2, SBM-3
Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und
Geschäftsmodell
Nachhaltigkeitsbericht > Soziale Informationen > Verbraucher und Endnutzer > Interaktion wesentlicher
Auswirkungen, Risiken und Chancen mit Strategie und Geschäftsmodell
Angabepflicht
Verortung
S4-1
Konzepte im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern
Nachhaltigkeitsbericht > Soziale Informationen > Verbraucher und Endnutzer > Kundinnen und Kunden im Fokus >
Konzepte
Verkehrssicherheit > Konzepte
S4-2
Verfahren zur Einbeziehung von Verbrauchern und Endnutzern in Bezug auf Auswirkungen
Nachhaltigkeitsbericht > Soziale Informationen > Verbraucher und Endnutzer > Einbeziehung von Verbrauchern
und Endnutzern
S4-3
Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die Verbraucher und
Endnutzer Bedenken äußern können
Nachhaltigkeitsbericht > Soziale Informationen > Verbraucher und Endnutzer > Behebung negativer Auswirkungen
und Kanäle, über die Bedenken geäußert werden können
S4-4
Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf Verbraucher und
Endnutzer und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher
Chancen im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern sowie die Wirksamkeit dieser
Maßnahmen
Nachhaltigkeitsbericht > Soziale Informationen > Verbraucher und Endnutzer > Kundinnen und Kunden im Fokus >
Maßnahmen
Risiko- und Chancenbericht > Risiken und Chancen > Unternehmensspezifische Risiken/Chancen >
Informationstechnische Risiken und Chancen
Nachhaltigkeitsbericht > Soziale Informationen > Verbraucher und Endnutzer > Verkehrssicherheit > Maßnahmen
Governance-Informationen, ESRS G1 – Unternehmensführung
ESRS 2, GOV-1
Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane
Nachhaltigkeitsbericht > Allgemeine Informationen > Governance > Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und
Aufsichtsorgane
ESRS 2, IRO-1
Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen,
Risiken und Chancen
Nachhaltigkeitsbericht > Allgemeine Informationen > Interaktion wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen
mit Strategie und Geschäftsmodell
G1-1
Unternehmenskultur und Konzepte für die Unternehmensführung
Nachhaltigkeitsbericht > Governance-Informationen > Unternehmenskultur
Unternehmens-
spezifisch
Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften
Nachhaltigkeitsbericht > Governance-Informationen > Einhaltung von Gesetzten und Vorschriften
Risiko- und Chancenbericht > Risiken und Chancen > Rechtliche und steuerliche Risiken und Chancen > Risiken
aus rechtlichen Verfahren im Zusammenhang mit Dieselabgasemissionen – behördliche Verfahren
G1-3
Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung
Nachhaltigkeitsbericht > Governance-Informationen > Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und
Bestechung
G1-4
Korruptions- oder Bestechungsfälle
Nachhaltigkeitsbericht > Governance-Informationen > Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und
Bestechung
G1-5
Politische Einflussnahme und Lobbytätigkeiten
Nachhaltigkeitsbericht > Governance-Informationen > Politische Einflussnahme und Lobbytätigkeiten
Liste der Datenpunkte, die sich aus anderen EU-Rechtsvorschriften ergeben
Die nachstehende Tabelle enthält alle Datenpunkte, die sich aus anderen EU-Rechtsvorschriften ergeben, wie sie in ESRS 2 Anhang B aufgeführt sind, und gibt an, wo die
Datenpunkte im Bericht zu finden sind und welche Datenpunkte als »nicht wesentlich« oder »nicht zutreffend« eingestuft wurden oder die »Phase-In«-Option genutzt wurde.
Angabepflicht
Datenpunkt
SFDR-
Referenz1
Säule-3-
Referenz2
Benchmark-
Verordnungs-
Referenz3
EU-
Klimagesetz-
Referenz4
Abschnitt im Bericht
ESRS 2, GOV-1
21 (d)
Geschlechtervielfalt in den Leitungs- und Kontrollorganen
x
x
Allgemeine Informationen > Governance > Zusammensetzung von
Vorstand und Aufsichtsrat > Diversität in Vorstand und Aufsichtsrat
ESRS 2, GOV-1
21 (e)
Prozentsatz der Leitungsorganmitglieder, die unabhängig sind
x
Allgemeine Informationen > Governance > Zusammensetzung von
Vorstand und Aufsichtsrat > Unabhängigkeit des Aufsichtsrats
GOV-4
30
Erklärung zur Sorgfaltspflicht
x
Allgemeine Informationen > Erklärung zur Sorgfaltspflicht
SBM-1
40 (d) i.
Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit fossilen
Brennstoffen
x
x
x
Nicht zutreffend
SBM-1
40 (d) ii.
Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit der Herstellung
von Chemikalien
x
x
Nicht zutreffend
SBM-1
40 (d) iii.
Beteiligung an Tätigkeiten im Zusammenhang mit umstrittenen
Waffen
x
x
Nicht zutreffend
SBM-1
40 (d) iv.
Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Anbau und
der Produktion von Tabak
x
Nicht zutreffend
E1-1
14
Übergangsplan zur Verwirklichung der Klimaneutralität bis 2050
x
Umweltinformationen > Klimawandel > Übergangsplan für den
Klimaschutz
E1-1
16 (g)
Unternehmen, die von den Paris-abgestimmten Referenzwerten
ausgenommen sind
x
x
Umweltinformationen > Klimawandel > Übergangsplan für den
Klimaschutz
E1-4
34
Treibhausgasemissionsreduktionsziele
x
x
x
Umweltinformationen > Klimawandel > Ziele
E1-5
38
Energieverbrauch aus fossilen Brennstoffen aufgeschlüsselt
nach Quellen (nur klimaintensive Sektoren)
x
Umweltinformationen > Klimawandel > Kennzahlen >
Energieverbrauch
E1-5
37
Energieverbrauch und Energiemix
x
Umweltinformationen > Klimawandel > Kennzahlen >
Energieverbrauch
E1-5
40–43
Energieintensität im Zusammenhang mit Tätigkeiten in
klimaintensiven Sektoren
x
Umweltinformationen > Klimawandel > Kennzahlen >
Energieverbrauch
E1-6
44
Treibhausgasbruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3
sowie Treibhausgasgesamtemissionen
x
x
x
Umweltinformationen > Klimawandel > Kennzahlen >
Treibhausgasbruttoemissionen
E1-6
53–55
Intensität der Treibhausgasbruttoemissionen
x
x
x
Umweltinformationen > Klimawandel > Kennzahlen >
Treibhausgasbruttoemissionen
E1-7
56
Entnahme von Treibhausgasen und CO2-Zertifikate
x
Umweltinformationen > Klimawandel > Kennzahlen > CO2-
Kompensation und -Entnahme
Fußnoten siehe am Ende der Tabelle
Angabepflicht
Datenpunkt
SFDR-
Referenz1
Säule-3-
Referenz2
Benchmark-
Verordnungs-
Referenz3
EU-
Klimagesetz-
Referenz4
Abschnitt im Bericht
E1-9
66 (a);
66 (c)
Aufschlüsselung der Geldbeträge nach akutem und chronischem
physischem Risiko; Ort, an dem sich erhebliche Vermögenswerte
mit wesentlichem physischen Risiko befinden
x
Phase-in
E1-9
67 (c)
Aufschlüsselungen des Buchwerts einer Immobilien nach
Energieeffizienzklassen
x
Phase-in
E1-9
69
Grad der Exposition des Portfolios gegenüber klimabezogenen
Chancen
x
Phase-in
E2-4
28
Menge jedes in Anhang II der E-PRTR-Verordnung (Europäisches
Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister) aufgeführten
Schadstoffs, der in Luft, Wasser und Boden emittiert wird
x
Umweltinformationen > Umweltverschmutzung > Kennzahlen >
Luftemissionen
E3-1
9
Wasser- und Meeresressourcen
x
Umweltinformationen > Wasser- und Meeresressourcen >
Konzepte
E3-1
13
Spezielles Konzept
x
Nicht zutreffend
E3-1
14
Nachhaltige Ozeane und Meere
x
Nicht wesentlich
E3-4
28 (c)
Gesamtmenge des zurückgewonnenen und wiederverwendeten
Wassers
x
Umweltinformationen > Wasser- und Meeresressourcen >
Kennzahlen > Wasserverbrauch
E3-4
29
Gesamtwasserverbrauch in m3 je Nettoerlös aus eigenen
Tätigkeiten
x
Umweltinformationen > Wasser- und Meeresressourcen >
Kennzahlen > Wasserverbrauch
ESRS 2 SBM-3 E4
16 (a) i.
Tätigkeiten, die in Gebieten mit schutzbedürftiger Biodiversität
negative Auswirkungen haben
x
Umweltinformationen > Biologische Vielfalt und Ökosysteme >
Interaktion wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen mit
Strategie und Geschäftsmodell
ESRS 2 SBM-3 E4
16 (b)
Wesentliche negative Auswirkungen in Bezug auf
Landdegradation, Wüstenbildung oder Bodenversiegelung
x
Umweltinformationen > Biologische Vielfalt und Ökosysteme >
Interaktion wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen mit
Strategie und Geschäftsmodell
ESRS 2 SBM-3 E4
16 (c)
Tätigkeiten, die sich auf bedrohte Arten auswirken
x
Umweltinformationen > Biologische Vielfalt und Ökosysteme >
Interaktion wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen mit
Strategie und Geschäftsmodell
E4-2
24 (b)
Nachhaltige Verfahren oder Konzepte im Bereich Landnutzung
und Landwirtschaft
x
Umweltinformationen > Biologische Vielfalt und Ökosysteme >
Konzepte
E4-2
24 (c)
Nachhaltige Verfahren oder Konzepte im Bereich Ozeane/Meere
x
Nicht wesentlich
E4-2
24 (d)
Konzepte für die Bekämpfung der Entwaldung
x
Umweltinformationen > Biologische Vielfalt und Ökosysteme >
Konzepte > Lieferantenmanagement und Schutz vor illegaler
Entwaldung
E5-5
37 (d)
Nicht recycelte Abfälle
x
Umweltinformationen > Ressourcennutzung und
Kreislaufwirtschaft > Kennzahlen > Abfallmengen
Fußnoten siehe am Ende der Tabelle
Angabepflicht
Datenpunkt
SFDR-
Referenz1
Säule-3-
Referenz2
Benchmark-
Verordnungs-
Referenz3
EU-
Klimagesetz-
Referenz4
Abschnitt im Bericht
E5-5
39
Gefährliche und radioaktive Abfälle
x
Umweltinformationen > Ressourcennutzung und
Kreislaufwirtschaft > Kennzahlen > Abfallmengen
ESRS 2 SBM3 – S1
14 (f)
Risiko von Zwangsarbeit
x
Soziale Informationen > Eigene Beschäftigte > Interaktion
wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen mit Strategie und
Geschäftsmodell
ESRS 2 SBM3 – S1
14 (g)
Risiko von Kinderarbeit
x
Soziale Informationen > Eigene Beschäftigte > Interaktion
wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen mit Strategie und
Geschäftsmodell
S1-1
20
Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechtspolitik
x
Soziale Informationen > Eigene Beschäftigte > Sonstige
arbeitsbezogene Rechte > Konzepte
S1-1
21
Vorschriften zur Sorgfaltsprüfung in Bezug auf Fragen, die in den
grundlegenden Konventionen 1 bis 8 der Internationalen
Arbeitsorganisation behandelt werden
x
Soziale Informationen > Eigene Beschäftigte > Sonstige
arbeitsbezogene Rechte > Konzepte
S1-1
22
Verfahren und Maßnahmen zur Bekämpfung des
Menschenhandels
x
Nicht wesentlich
S1-1
23
Konzept oder Managementsystem für die Verhütung von
Arbeitsunfällen
x
Soziale Informationen > Eigene Beschäftigte > Arbeitsbedingungen
> Gesundheit und Arbeitsschutz > Konzepte
S1-3
32 (c)
Bearbeitung von Beschwerden
x
Soziale Informationen > Eigene Beschäftigte > Behebung negativer
Auswirkungen und Kanäle, über die eigene Arbeitskräfte Bedenken
äußern können
S1-14
88 (b), (c)
Zahl der Todesfälle und Zahl und Quote der Arbeitsunfälle
x
x
Soziale Informationen > Eigene Beschäftigte > Arbeitsbedingungen
> Gesundheit und Arbeitsschutz > Kennzahlen
S1-14
88 (e)
Anzahl der durch Verletzungen, Unfälle, Todesfälle oder
Krankheiten bedingten Ausfalltage
x
Phase-In
S1-16
97 (a)
Unbereinigtes geschlechtsspezifisches Verdienstgefälle
x
x
Soziale Informationen > Eigene Beschäftigte > Arbeitsbedingungen
> Vergütung und Leistungen > Kennzahlen
S1-16
97 (b)
Überhöhte Vergütung von Mitgliedern der Leitungsorgane
x
Soziale Informationen > Eigene Beschäftigte > Arbeitsbedingungen
> Vergütung und Leistungen > Kennzahlen
S1-17
103 (a)
Fälle von Diskriminierung
x
Soziale Informationen > Eigene Beschäftigte > Sonstige
arbeitsbezogene Rechte > Vorfälle, Beschwerden und
schwerwiegende Auswirkungen im Zusammenhang mit
Menschenrechten
S1-17
104 (a)
Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für
Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitlinien
x
x
Nicht zutreffend
ESRS 2 SBM-3 S2
11 (b)
Erhebliches Risiko von Kinderarbeit oder Zwangsarbeit in der
Wertschöpfungskette
x
Soziale Informationen > Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette
> Interaktion wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen mit
Strategie und Geschäftsmodell
Fußnoten siehe am Ende der Tabelle
Angabepflicht
Datenpunkt
SFDR-
Referenz1
Säule-3-
Referenz2
Benchmark-
Verordnungs-
Referenz3
EU-
Klimagesetz-
Referenz4
Abschnitt im Bericht
S2-1
17
Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechtspolitik
x
Soziale Informationen > Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette
> Konzepte > Menschenrechte
S2-1
18
Konzepte im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der
Wertschöpfungskette
x
Soziale Informationen > Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette
> Konzepte
S2-1
19
Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für
Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitlinien
x
x
Soziale Informationen > Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette
> Konzepte > Menschenrechte
S2-1
19
Vorschriften zur Sorgfaltsprüfung in Bezug auf Fragen, die in den
grundlegenden Konventionen 1 bis 8 der Internationalen
Arbeitsorganisation behandelt werden
x
Soziale Informationen > Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette
> Konzepte > Menschenrechte
S2-4
36
Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten
innerhalb der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette
x
Nicht zutreffend
S3-1
16
Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechte
x
Soziale Informationen > Betroffene Gemeinschaften > Konzepte
S3-1
17
Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für
Wirtschaft und Menschenrechte, der Prinzipien der IAO oder der
OECD-Leitlinien
x
x
Soziale Informationen > Betroffene Gemeinschaften > Konzepte
S3-4
36
Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten
x
Nicht zutreffend
S4-1
16
Konzepte im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern
x
Soziale Informationen > Verbraucher und Endnutzer > Kundinnen
und Kunden im Fokus > Konzepte
Soziale Informationen > Verbraucher und Endnutzer >
Verkehrssicherheit > Konzepte
S4-1
17
Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für
Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitlinien
x
x
Soziale Informationen > Verbraucher und Endnutzer > Kundinnen
und Kunden im Fokus > Konzepte
S4-4
35
Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten
x
Nicht zutreffend
G1-1
10 (b)
Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption
x
Governance-Informationen > Verhinderung und Aufdeckung von
Korruption und Bestechung
G1-1
10 (d)
Schutz von Hinweisgebern (Whistleblower)
x
Nicht zutreffend
G1-4
24 (a)
Geldstrafen für Verstöße gegen Korruptions- und
Bestechungsvorschriften
x
x
Governance-Informationen > Verhinderung und Aufdeckung von
Korruption und Bestechung
G1-4
24 (b)
Standards zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung
x
Governance-Informationen > Verhinderung und Aufdeckung von
Korruption und Bestechung
1 Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (ABl. L 317 vom 9.12.2019, S. 1).
2 Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 (Eigenmittelverordnung) (ABl. L 176 vom 27.6.2013, S. 1).
3 Verordnung (EU) 2016/1011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2016 über Indizes, die bei Finanzinstrumenten und Finanzkontrakten als Referenzwert oder zur Messung der Wertentwicklung eines Investmentfonds verwendet werden, und zur Änderung der
Richtlinien 2008/48/EG und 2014/17/EU sowie der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (ABl. L 171 vom 29.6.2016, S. 1).
4 Verordnung (EU) 2021/1119 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Juni 2021 zur Schaffung des Rahmens für die Verwirklichung der Klimaneutralität und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 401/ 2009 und (EU) 2018/1999 (»Europäisches Klimagesetz«) (ABl. L 243
vom 9.7.2021, S. 1).
Zusammengefasste Nichtfinanzielle Erklärung der Mercedes-Benz Group und der Mercedes-Benz Group AG
Die erstmalige und vollständige Nutzung der European
Sustainability Reporting Standards (ESRS) als Rahmen-
werk gem. §§  315c Abs. 3 i.V.m. 289d HGB für die
Nichtfinanzielle Erklärung der Mercedes-Benz Group
erfolgt aufgrund der Bedeutung der ESRS als durch
die Europäische Kommission angenommene Berichts-
standards für die Nachhaltigkeits-berichterstattung.
Folgende Inhalte der Nichtfinanziellen Erklärung der
Mercedes-Benz Group nach den Vorschriften der
§§ 315b, 315c HGB i.V.m. §§ 289b - 289e HGB sind in
den jeweils genannten Kapiteln beschrieben:
Die Wesentlichkeitsanalyse im Kapitel »Ermittlung
Chancen«; dabei deckt die Wesentlichkeitsanalyse
gemäß den methodischen Anforderungen der CSRD
und ESRS grundsätzlich die Anforderungen für die
Nichtfinanzielle Erklärung mit ab
Das Geschäftsmodell der Mercedes Benz Group
im Kapitel »Allgemeine Informationen« unter 
Umweltbelange mit den entsprechenden Manage-
mentkonzepten, Zielen, Maßnahmen und Ergebnis-
sen im Kapitel »Umweltinformationen«
Arbeitnehmerbelange mit den entsprechenden
Managementkonzepten, Zielen, Maßnahmen und
Ergebnissen im Kapitel »Eigene Beschäftigte« sowie
in Bezug auf Arbeitnehmer in der Lieferkette im
Sozialbelange mit den entsprechenden Manage-
mentkonzepten, Ziele, Maßnahmen und Ergebnissen
in den Kapiteln »Betroffene Gemeinschaften«,
Korruption und Bestechung mit den entsprechen-
den Managementkonzepte, Maßnahmen und
Ergebnisse im Kapitel »Governance-Informationen«
Informationen zur Achtung der Menschenrechte mit
den entsprechenden Zielen, Strategien, Konzepten,
Maßnahmen und Ergebnissen im Kapitel »Soziale
Die bedeutsamsten nichtfinanziellen Leistungs-
indikatoren im Kapitel »Grundlagen des Konzerns«
Bezüglich der Inhalte der Nichtfinanziellen Erklärung
für die Mercedes-Benz Group AG nach §§ 289b-289e
HGB verweisen wir auf die oben aufgeführten Inhalte
des Konzerns. Die Mercedes-Benz Group AG ist Mutter-
unternehmen des Mercedes-Benz Konzerns. Die
Konzepte, Maßnahmen und Ziele auf Konzernebene
werden grundsätzlich auch auf Ebene des Mutterunter-
nehmens verfolgt.
Für die Nichtfinanzielle Erklärung der Muttergesell-
schaft wurde kein Rahmenwerk verwendet, da für
die Inhalte auf die Nichtfinanzielle Erklärung der
Mercedes-Benz Group verwiesen wird, welche unter
vollständiger Anwendung der ESRS als Rahmenwerk
aufgestellt wurde.
ERKLÄRUNG ZUR
UNTERNEHMENSFÜHRUNG
ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG
Erklärung zur Unternehmensführung
In der Erklärung zur Unternehmensführung gemäß
§§ 289f, 315d HGB erläutern Vorstand und Aufsichtsrat
die Corporate Governance des Unternehmens im
Berichtsjahr 2024. Die Ausführungen gelten für die
Mercedes-Benz Group AG und den Konzern, soweit
nachfolgend nicht anders dargestellt. Gemäß § 317
Abs. 2 Satz 6 HGB ist die Prüfung der Erklärung zur
Unternehmensführung durch den Abschlussprüfer
darauf zu beschränken, ob die gesetzlich geforderten
Angaben gemacht wurden.
Die aktuelle Erklärung zur Unternehmensführung sowie
die aktuelle Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG
zum Deutschen Corporate Governance Kodex sind
neben den nicht mehr aktuellen Erklärungen der ver-
gangenen fünf Jahre auf der Internetseite der
verfügbar.
Erklärung von Vorstand und
Aufsichtsrat der Mercedes-Benz
Group AG gemäß § 161 AktG zum
Deutschen Corporate Governance
Kodex
Die Mercedes-Benz Group AG entspricht den vom
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucher-
schutz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers am
27. Juni 2022 bekannt gemachten Empfehlungen des
Deutschen Corporate Governance Kodex in der
Fassung vom 28. April 2022 (»Kodex«) mit Ausnahme
der Empfehlungen C.4 und C.5 (Höchstzahl von Auf-
sichtsratsmandaten) und wird diesen Empfehlungen
mit den genannten Ausnahmen auch künftig ent-
sprechen. Seit Abgabe der letzten Entsprechens-
erklärung im Dezember 2023 hat die Mercedes-Benz
Group AG den Empfehlungen des Kodex ebenfalls mit
den genannten Abweichungen entsprochen.
Höchstzahl von Aufsichtsratmandanten (C.4 und C.5)
Nach der Empfehlung C.4 soll ein Aufsichtsrats-
mitglied, das keinem Vorstand einer börsennotierten
Gesellschaft angehört, insgesamt nicht mehr als fünf
Aufsichtsratsmandate bei konzernexternen börsen-
notierten Gesellschaften oder vergleichbare Funktionen
wahrnehmen, wobei ein Aufsichtsratsvorsitz doppelt
zählt. Nach der Empfehlung C.5 sollen Vorstands-
mitglieder börsennotierter Gesellschaften insgesamt
nicht mehr als zwei Aufsichtsratsmandate in konzern-
externen börsennotierten Gesellschaften oder
vergleichbare Funktionen und keinen Aufsichtsrats-
vorsitz in einer konzernexternen börsennotierten
Gesellschaft wahrnehmen. Ob die Gesamtzahl der von
Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern wahrgenom-
menen Mandate in konzernexternen börsennotierten
Gesellschaften und vergleichbaren Funktionen noch
angemessen erscheint, ist im Wege der Einzelfall-
betrachtung sachgerechter zu bewerten als durch eine
starre Obergrenze, zumal die Abgrenzung der in die
Betrachtung einzubeziehenden Mandate nicht immer
trennscharf möglich ist. Im Übrigen erhöht sich die
individuell zu erwartende Arbeitsbelastung durch die
Summe der wahrgenommenen Mandate nicht zwingend
proportional zu deren Zahl.
Stuttgart, im Dezember 2024
Für den AufsichtsratFür den Vorstand
Dr. Martin BrudermüllerOla Källenius
VorsitzenderVorsitzender
Vergütungsbericht,
Vergütungssystem
vorstand ist der Vergütungsbericht für das Jahr 2024
mit dem Vermerk des Abschlussprüfers gemäß § 162
Aktiengesetz zugänglich. Dort kann auch das für das
Jahr 2024 geltende Vergütungssystem für die
Mitglieder des Vorstands gemäß § 87a Abs. 1 und 2
Satz 1 Aktiengesetz abgerufen werden, das von der
Hauptversammlung am 3. Mai 2023 gebilligt wurde. Der
ebenfalls von der Hauptversammlung am 3. Mai 2023
gefasste Beschluss gemäß § 113 Abs. 3 Aktiengesetz
über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats
zur Verfügung.
Wesentliche Grundsätze
und Praktiken der
Unternehmensführung
Deutscher Corporate Governance Kodex
Über die gesetzlichen Anforderungen des deutschen
Aktien-, Mitbestimmungs- und Kapitalmarktrechts
hinaus entsprach und entspricht die Mercedes-Benz
Group AG den Empfehlungen des Deutschen Corporate
Governance Kodex (»Kodex«) mit den in der Entspre-
chenserklärung gemäß § 161 AktG genannten und
begründeten Ausnahmen.
Den Anregungen des Kodex entsprach und entspricht
die Mercedes-Benz Group AG vollumfänglich.
Grundsätze des unternehmerischen Handelns
Die Mercedes-Benz Group richtet ihr geschäftliches
Handeln an konzernweiten Standards aus, die über die
Anforderungen von Gesetz und Deutschem Corporate
Governance Kodex hinausgehen. Die Mercedes-Benz
Group ist überzeugt, dass dauerhaft erfolgreich nur
bleibt, wer ethisch und rechtlich verantwortungsvoll
handelt – das gilt insbesondere in Zeiten des Umbruchs
und Wandels. Integrität und Compliance nehmen bei
der Mercedes-Benz Group daher einen hohen Stellen-
wert ein. Um auf diesem Fundament einen langfristigen
und nachhaltigen Unternehmenserfolg zu erreichen,
ist es ihr Ziel, dass ihre Aktivitäten im Einklang mit den
Belangen der Umwelt und der Gesellschaft stehen.
Denn die Mercedes-Benz Group will als einer der
weltweit führenden Automobilhersteller auch in Sachen
Nachhaltigkeit an der Spitze stehen. Die wichtigsten
Grundsätze seines Handelns definiert das Unter-
nehmen in seiner Verhaltensrichtlinie, die allen
Beschäftigten der Mercedes-Benz Group AG und des
Konzerns Orientierung bietet und sie dabei unterstützt,
auch in schwierigen Geschäftssituationen richtige
Entscheidungen zu treffen.
Die Verhaltensrichtlinie
Die Verhaltensrichtlinie ist für alle Führungskräfte und
Beschäftigten der Mercedes-Benz Group AG und auch
der konsolidierten Konzerngesellschaften weltweit
gültig. Ende 2024 wurde die im Jahr 2024 überarbeitete
Verhaltensrichtlinie an die Beschäftigten kommuniziert.
Die Richtlinie legt die zentralen Unternehmensgrund-
sätze für das Verhalten im Geschäftsalltag, den Umgang
miteinander im Unternehmen, mit Geschäftspartnern
und Kunden fest. Zu diesen Unternehmensgrundsätzen
gehören neben der Achtung von Recht und Gesetz zum
Beispiel auch Fairness, Transparenz, gelebte Vielfalt
und Verantwortung. Ergänzend zu den Unternehmens-
grundsätzen enthält die Verhaltensrichtlinie unter
anderem Regelungen zur Achtung und Wahrung der
Menschenrechte sowie zum Umgang mit Interessen-
konflikten und untersagt Korruption in jeder Form. Sie
ist im Internet unter 🌐 group.mercedes-benz.com/
Die Grundsatzerklärung für soziale Verantwortung
und Menschenrechte
Die Grundsatzerklärung für soziale Verantwortung und
Menschenrechte ergänzt und konkretisiert die Ver-
haltensrichtlinie zu Menschenrechten und guten
Arbeitsbedingungen und ist für alle Führungskräfte und
Beschäftigten der Mercedes-Benz Group AG sowie der
konsolidierten Konzerngesellschaften weltweit
verbindlich. Die Mercedes-Benz Group verpflichtet sich
mit der Grundsatzerklärung zudem dazu, weltweit
negativen Auswirkungen auf die Menschenrechte
innerhalb ihres eigenen Geschäftsbereichs sowie
gegenüber ihren Partnern und Lieferanten vorzubeugen
und diese negativen Auswirkungen zu reduzieren
beziehungsweise, soweit möglich, zu beenden. Die
Grundsatzerklärung ist in verschiedenen Sprachen
grundsatzerklaerung öffentlich verfügbar.
Erwartungen an Geschäftspartner
Die Mercedes-Benz Group formuliert klare Anforde-
rungen auch an ihre Geschäftspartner, denn integres
und regelkonformes Verhalten ist Voraussetzung jeder
vertrauensvollen Zusammenarbeit. Deshalb achtet
sie bei der Auswahl der Geschäftspartner darauf, dass
sie die Gesetze einhalten, ethische Grundsätze befol-
gen, diese Vorgaben auch an ihre Lieferanten weiter-
geben und sich für deren Einhaltung einsetzen. Zu
den Erwartungen der Mercedes-Benz Group an ihre
Geschäftspartner siehe auch 🌐 group.mercedes-
Beirat für Integrität und Nachhaltigkeit
Die Mercedes-Benz Group hat einen Beirat für Inte-
grität und Nachhaltigkeit eingerichtet. Seine Mitglieder
sind unabhängige Expertinnen und Experten aus den
Bereichen Umwelt- und Sozialpolitik, Verkehrs- und
Mobilitätsentwicklung sowie Menschenrechte und Ethik
und begleiten die Mercedes-Benz Group konstruktiv-
kritisch in Fragen der Integrität, Nachhaltigkeit und
Unternehmensverantwortung. Der Beirat trifft sich
unter der Leitung des zuständigen Vorstandsmitglieds
der Mercedes-Benz Group AG für Integrität,
Governance & Nachhaltigkeit zu mehreren Sitzungen
jährlich. Zudem finden mehrmals im Jahr bilaterale
Diskussionen und ein jährlicher Austausch mit den
Mitgliedern des Aufsichtsrats und des Vorstands der
Mercedes-Benz Group AG statt. Zusätzlich gab es einen
Austausch mit Mitarbeitenden am Mitarbeitertag im
Rahmen des Sustainability Dialogue 2024.
Während der Überarbeitung der nachhaltigen Ge-
schäftsstrategie im Berichtszeitraum wurde in
mehreren Runden Feedback des Beirats eingeholt und
im Prozess integriert. Darüber hinaus setzte sich der
Beirat im Geschäftsjahr 2024 unter anderem mit
den Themen Marktadaption von Elektrofahrzeugen,
Menschenrechte, Whistleblower-Konzept und der
Kreislaufwirtschafts-Strategie auseinander.
Internes Risikomanagementsystem, internes
Kontroll- und Compliance Management System
im Konzern
Die Mercedes-Benz Group verfügt über interne
Kontroll-, Risiko- und Compliance Management Sys-
teme, die der Größe und globalen Präsenz des Unter-
nehmens, dem Umfang seiner Geschäftstätigkeit
sowie seiner Risikolage gerecht werden und auf das
kontinuierliche und systematische Management
unternehmerischer Risiken und Chancen ausgerichtet
sind. Diese Prozesse und Systeme unterliegen der
fortlaufenden Überwachung, um identifizierte Schwä-
chen zu beheben und die Prozesse und Systeme
fortlaufend zu verbessern. Dabei werden auch mit
Sozial- und Umweltfaktoren verbundene Risiken und
Chancen berücksichtigt. Deren Identifikation erfolgt
über den regulären Risikomanagementprozess und die
Wesentlichkeitsanalyse. Für das Geschäftsjahr 2024
führte die Mercedes-Benz Group erstmals die Wesent-
lichkeitsanalyse gemäß den Anforderungen der CSRD
und ESRS durch, um wesentliche nachhaltigkeits-
bezogene Auswirkungen, Risiken und Chancen zu
identifizieren. Die neu identifizierten wesentlichen
nachhaltigkeitsbezogenen kurz- und mittelfristigen
Risiken und Chancen wurden nach Abschluss der
Analyse in das Risikomanagementsystem überführt.
Darüber hinaus prüft die Mercedes-Benz Group die
Weiterentwicklung der Prozesse und Systeme im Hin-
blick auf die gesamthafte Betrachtung der nachhaltig-
keitsbezogenen Auswirkungen, Risiken und Chancen.
Im Berichtsjahr hat die Mercedes-Benz Group mit
einem umfassenden, mehrstufigen Analyseprozess die
strategischen Schwerpunktthemen der Nachhaltigkeit
überarbeitet, auf die sich der Konzern fokussieren will.
Diese sind mit konkreten Zielen belegt. In die Analyse
sind u. a. auch die Ergebnisse der Wesentlichkeits-
analyse mit eingeflossen. Die Veränderungen, die sich
im regelmäßigen Zyklus der Wesentlichkeitsanalyse
nach CSRD und ESRS ergeben, plant die Mercedes-
Benz Group, in den zukünftigen Updates ihrer strate-
gischen Fokusfelder zu berücksichtigen.
Das Risikomanagementsystem ist Bestandteil des
gesamten Planungs-, Steuerungs- und Berichterstat-
tungsprozesses. Damit soll sichergestellt werden, dass
die Unternehmensleitung wesentliche Risiken frühzeitig
erkennt und Maßnahmen zur Gegensteuerung recht-
zeitig einleiten kann. Die Interne Revision kontrolliert
die Einhaltung gesetzlicher Rahmenbedingungen
und der Unternehmensstandards mit zielgerichteten
Prüfungen und initiiert bei Bedarf angemessene
Maßnahmen. Weitergehende Informationen zum
Risikomanagement sind im Kapitel »Risiko- und
Chancenbericht« im zusammengefassten Lagebericht
2024 enthalten.
Das interne Kontrollsystem beinhaltet neben dem
rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystem
insbesondere auch das Compliance Management
System, andere vergleichbare Systeme oder Rahmen-
werke wie das Human Rights Respect System sowie
eine unabhängige und risikoorientierte Prüfung des
Aufbaus und der Prozesse des internen Kontroll-
systems durch die Interne Revision im Rahmen
verschiedener Prozessprüfungen. Weitergehende
Erläuterungen zum internen Kontrollsystem sind im
Kapitel »Risiko- und Chancenbericht« im zusammen-
gefassten Lagebericht 2024 verfügbar.
Ziel des Compliance Management Systems (CMS) ist es,
auf dem Fundament der Integritätskultur die Einhaltung
von Gesetzen und Richtlinien im Unternehmen sowie
bei seinen Mitarbeitenden zu fördern, Fehlverhalten
vorzubeugen und Compliance-Risiken systematisch zu
reduzieren. Ausführliche Informationen zum Mercedes-
Benz Compliance Management System stehen im
Kapitel »Nachhaltigkeitsbericht« des Geschäftsberichts
2024 zur Verfügung.
Mindestens einmal jährlich diskutiert der Prüfungsaus-
schuss des Aufsichtsrats der Mercedes-Benz Group AG
mit dem Vorstand die Wirksamkeit und Funktionsfähig-
keit des internen Kontroll- und Risikomanagement-
systems, des internen Revisionssystems und des
Compliance Management Systems. Dies schließt jeweils
in diesen oder in vergleichbaren Systemen oder Pro-
zessen abgedeckte Nachhaltigkeitsrisiken und -chancen,
auch unter Berücksichtigung der Handlungsfelder der
nachhaltigen Geschäftsstrategie sowie der ökolo-
gischen und sozialen Auswirkungen der Unternehmens-
tätigkeit der Mercedes-Benz Group AG und des
Konzerns, mit ein. Der Vorsitzende des Prüfungs-
ausschusses der Mercedes-Benz Group AG berichtet
dem Aufsichtsrat spätestens in der nächstfolgenden
Aufsichtsratssitzung über die Arbeit des Ausschusses.
Der Aufsichtsrat der Mercedes-Benz Group AG be-
handelt das Risikomanagementsystem auch anlässlich
der Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses. Der
Aufsichtsratsvorsitzende hält zwischen den Sitzungen
des Aufsichtsrats Kontakt mit dem Vorstand, insbeson-
dere mit dem Vorsitzenden des Vorstands, um mit
ihm zusätzlich zur Strategie und Geschäftsentwicklung
des Konzerns auch Fragen des Risikomanagements
und der Compliance zu erörtern.
Zudem informiert der Vorstand Prüfungsausschuss
und Aufsichtsrat regelmäßig über wesentliche Risiken
der Gesellschaft und des Konzerns.
Der Aufsichtsratsausschuss für Rechtsangelegenheiten
unterstützt den Aufsichtsrat bei der Wahrnehmung
seiner Aufgaben im Hinblick auf die komplexen Ver-
fahren im Zusammenhang mit kartellrechtlichen Frage-
stellungen und Fragen bezüglich Abgasemissionen, mit
denen die Mercedes-Benz Group AG und ihre Tochter-
unternehmen konfrontiert sind.
Rechnungslegung und Abschlussprüfung
Die Mercedes-Benz Group erstellt den Konzernab-
schluss und die Zwischenfinanzberichte (Halbjahres-
finanzbericht sowie Quartalsfinanzberichte) nach den
Grundsätzen der International Financial Reporting
Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union
anzuwenden sind. Der Jahresabschluss der Mercedes-
Benz Group AG wird nach den Rechnungslegungsvor-
schriften des deutschen Handelsgesetzbuchs (HGB)
erstellt. Konzernabschluss und Jahresabschluss
der Mercedes-Benz Group AG werden von einem
Abschlussprüfer geprüft, Zwischenfinanzberichte einer
prüferischen Durchsicht unterzogen. Der Konzern-
abschluss und die Konzernlageberichte sind binnen
90 Tagen, die Zwischenfinanzberichte binnen 45 Tagen
nach Ende des jeweiligen Berichtszeitraums über
die Homepage der Gesellschaft öffentlich zugänglich.
Gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses
unterbreitet der Aufsichtsrat der Mercedes-Benz Group
AG der Hauptversammlung einen Vorschlag für die
Bestellung des Abschlussprüfers, des Konzernabschluss-
prüfers und des Prüfers für die prüferische Durchsicht
der Zwischenfinanzberichte.
Vor Abgabe seiner Empfehlung für den Wahlvorschlag
an die Hauptversammlung holt der Prüfungsausschuss
des Aufsichtsrats eine Erklärung des vorgesehenen
Prüfers darüber ein, ob und gegebenenfalls welche
geschäftlichen, finanziellen oder persönlichen Bezie-
hungen zwischen dem Prüfer, seinen Organen und
Prüfungsleitern einerseits sowie dem Unternehmen und
seinen Organmitgliedern andererseits bestehen, die
die Besorgnis der Befangenheit begründen könnten.
Der Abschlussprüfer unterrichtet den Aufsichtsrat
der Mercedes-Benz Group AG unverzüglich über alle
für dessen Aufgaben wesentlichen Feststellungen
und Vorkommnisse, die bei der Durchführung der
Abschlussprüfung zur Kenntnis des Abschlussprüfers
gelangen. Der Abschlussprüfer informiert den Auf-
sichtsrat und vermerkt im Prüfungsbericht, wenn er
bei Durchführung der Abschlussprüfung Tatsachen
feststellt, die eine Unrichtigkeit der von Vorstand
und Aufsichtsrat abgegebenen Erklärung zum
Deutschen Corporate Governance Kodex ergeben.
Nach Durchführung eines Auswahl- und Vorschlag-
verfahrens gemäß EU-Abschlussprüferverordnung
zur Einhaltung der Rotationspflicht der Prüfungs-
gesellschaft wurde bereits in der ordentlichen Haupt-
versammlung am 3. Mai 2023 erstmals die Pricewater-
houseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer und Konzern-
abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2024 und zum
Prüfer für die prüferische Durchsicht von Zwischen-
finanzberichten für das Geschäftsjahr 2024 bestellt.
Verantwortlicher Abschlussprüfer ist seit dem Geschäfts-
jahr 2024 Thomas Tandetzki.
Zusammensetzung und
Arbeitsweise des Vorstands
Der Mercedes-Benz Group AG ist durch das deutsche
Aktiengesetz ein duales Führungssystem vorgegeben,
das zwischen dem Vorstand als Leitungsorgan und
dem Aufsichtsrat als Überwachungsorgan eine strikte
personelle und funktionale Trennung vorsieht (Two-Tier
Board). Der Vorstand leitet das Unternehmen, während
der Aufsichtsrat den Vorstand überwacht und berät.
Vorstand
Gemäß Satzung der Mercedes-Benz Group AG besteht
der Vorstand aus mindestens zwei Mitgliedern. Die
genaue Zahl bestimmt der Aufsichtsrat. Zum 31. Dezem-
ber 2024 bestand der Vorstand aus acht Mitgliedern.
Für den Frauenanteil im Vorstand bestimmte der
Aufsichtsrat im Dezember 2020 eine Zielgröße und eine
Frist für deren Erreichung. Im August 2021 trat das
Zweite Führungspositionen-Gesetz (FüPoG II) in Kraft.
Danach müssen in paritätisch mitbestimmten börsen-
notierten Unternehmen mit mehr als drei Vorstands-
mitgliedern mindestens eine Frau und mindestens ein
Mann Mitglieder des Vorstands sein. Der Festlegung
einer Zielquote für den Frauenanteil im Vorstand
bedarf es bei den dem Mindestanteilsgebot unter-
liegenden Unternehmen nicht mehr. Gleichwohl galt die
im Jahr 2020 bestimmte Zielquote als ein Aspekt des
gesamthaften Anforderungsprofils für die Besetzung
des Vorstands im Berichtszeitraum fort.
Die Einzelheiten zur Beteiligung von Frauen im
Vorstand und zum gesamthaften Anforderungsprofil
sind in eigenen Abschnitten dieser Erklärung zur
Unternehmensführung dargestellt.
Unbeschadet der Gesamtverantwortung des Vorstands
führen die einzelnen Vorstandsmitglieder der
Mercedes-Benz Group AG ihre Ressorts im Rahmen der
vom Gesamtvorstand beschlossenen Vorgaben in
eigener Verantwortung. Bestimmte, vom Gesamtvor-
stand definierte Angelegenheiten werden gleichwohl im
Gesamtvorstand behandelt und bedürfen seiner
Zustimmung. Darüber hinaus ist jedes Vorstandsmit-
glied berechtigt, zu ihm wichtig erscheinenden
Angelegenheiten eine vorherige Behandlung oder
Beschlussfassung im Gesamtvorstand zu verlangen. Die
Arbeit im Vorstand koordiniert der Vorstandsvor-
sitzende. Ausschüsse des Vorstands bestanden im
Berichtszeitraum nicht.
Informationen über Aufgabenbereiche und Lebensläufe
der Vorstandsmitglieder sind auf der Internetseite der
Mercedes-Benz Group AG unter 🌐 group.mercedes-
benz.com/vorstand verfügbar.
Der Vorstand leitet die Mercedes-Benz Group AG und
den Konzern unter Berücksichtigung der Belange der
Aktionäre, der Arbeitnehmer und der übrigen Stake-
holder mit dem Ziel nachhaltiger Wertschöpfung. Mit
Zustimmung des Aufsichtsrats bestimmt er die strate-
gische Ausrichtung des Unternehmens, die neben den
langfristigen wirtschaftlichen Zielen auch ökologische
und soziale Ziele berücksichtigt. So sind die strate-
gischen Handlungsfelder Dekarbonisierung, Ressour-
cennutzung und Kreislaufwirtschaft, Beschäftigte,
Menschenrechte, digitales Vertrauen und Verkehrs-
sicherheit Bestandteile der nachhaltigen Geschäfts-
strategie. Auch die vom Vorstand mit Zustimmung des
Aufsichtsrats beschlossene Unternehmensplanung
umfasst – neben finanziellen Zielen – entsprechende
nachhaltigkeitsbezogene Ziele.
Das vom Vorstand eingerichtete interne Kontroll-
und Risikomanagementsystem deckt ebenfalls nach-
haltigkeitsbezogene Ziele ab. Weitere Informationen
zur Nachhaltigkeit finden sich im Kapitel »Nachhaltig-
keitsbericht« des Geschäftsberichts 2024.
Der Vorstand hat für die Einhaltung der gesetzlichen
Bestimmungen und der internen Richtlinien in der
Gesellschaft zu sorgen und wirkt darauf hin, dass sie
auch von den Konzernunternehmen beachtet werden
(Compliance). Er hat ein umfassendes, an der Risiko-
lage des Unternehmens ausgerichtetes Compliance
Management System etabliert, dessen Grundzüge im
Kapitel »Governance-Informationen« im Nachhaltig-
keitsbericht dieses Geschäftsberichts dargestellt sind.
Bestandteil des Compliance Management Systems ist
auch das Hinweisgebersystem BPO (Business & People
Protection Office ), das weltweit Mitarbeitenden und
externen Hinweisgebern die Möglichkeit eröffnet,
Regelverstöße zu melden.
Der Vorstand stellt die Zwischenfinanzberichte des
Unternehmens, den Jahresabschluss der Mercedes-
Benz Group AG, den Konzernabschluss sowie den
zusammengefassten Lagebericht einschließlich
Nachhaltigkeitsberichterstattung der Gesellschaft und
des Konzerns auf. Gemeinsam mit dem Aufsichtsrat
erstellt er den Vergütungsbericht und gibt jährlich die
Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate
Governance Kodex ab.
Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten zum Wohl des
Unternehmens vertrauensvoll zusammen. Regelmäßig,
zeitnah und umfassend informiert der Vorstand den
Aufsichtsrat über alle für das Gesamtunternehmen
relevanten Fragen der Strategie einschließlich der
Nachhaltigkeitsstrategie, der Planung, der Rentabilität,
der Geschäftsentwicklung, der Lage des Unternehmens
sowie über das interne Kontrollsystem, das Risiko-
managementsystem und Compliance-Fragen. Der
Aufsichtsrat hat die Informations- und Berichtspflich-
ten des Vorstands näher festgelegt.
Für bestimmte, vom Aufsichtsrat der Mercedes-Benz
Group AG definierte Arten von Geschäften bedarf der
Vorstand der vorherigen Zustimmung des Aufsichtsrats.
Die Vorstandsmitglieder sind dem Unternehmens-
interesse verpflichtet und unterliegen während ihrer
Tätigkeit für das Unternehmen einem umfassenden
Wettbewerbsverbot. Sie dürfen bei ihren Entschei-
dungen keine persönlichen Interessen verfolgen und
Geschäftschancen, die dem Unternehmen zustehen,
nicht für sich nutzen. Jegliches persönliche Interesse
an Geschäften des Unternehmens und alle sonstigen
Interessenkonflikte haben sie unverzüglich dem Auf-
sichtsratsvorsitzenden und dem Vorstandsvorsitzen-
den offenzulegen und alle anderen Vorstandsmitglie-
der darüber zu informieren. Die Vorstandsmitglieder
dürfen konzernexterne Nebentätigkeiten nur mit
Zustimmung des Präsidialausschusses des Aufsichts-
rats übernehmen.
Der Vorstand der Mercedes-Benz Group AG hat sich
eine auf der Internetseite der Gesellschaft unter
Geschäftsordnung gegeben, die unter anderem das bei
Beschlussfassungen zu beachtende Verfahren regelt
und Bestimmungen enthält, die Interessenkonflikte
vermeiden sollen.
Vielfalt und Chancengleichheit
Die Mercedes-Benz Group bekennt sich zu Toleranz,
Offenheit und Fairness und fördert Vielfalt und Chan-
cengleichheit, weil sie die Grundlage eines leistungs-
fähigen und erfolgreichen Unternehmens bilden.
Diversität ist fest verankert in der Geschäftsstrategie
der Mercedes-Benz Group und fokussiert auf die über-
greifenden strategischen Handlungsfelder »Frauenför-
derung«, »Internationalität« und »Chancengleichheit«.
Mit entsprechenden Rahmenbedingungen und Maß-
nahmen fördert die Mercedes-Benz Group ein Arbeits-
umfeld, in dem Beschäftigte unabhängig von Alter,
ethnischer Herkunft und Nationalität, Geschlecht und
geschlechtlicher Identität, körperlichen und geistigen
Fähigkeiten, Religion und Weltanschauung, sexueller
Orientierung und sozialer Herkunft ihre Talente frei
entfalten können. Hierzu gehören neben der Etab-
lierung chancengerechter Rahmenbedingungen und
Prozesse sowie dem Abbau unbewusster Vorurteile
auch die Förderung einer wertschätzenden Arbeits-
kultur, die individuelle Lebensentwürfe respektiert,
sowie Informations-, Sensibilisierungs- und Qualifi-
zierungsangebote für Mitarbeitende und Führungs-
kräfte. Damit trägt Vielfalt, Chancengleichheit und
Inklusion maßgeblich zur Weiterentwicklung der
Unternehmenskultur der Mercedes-Benz Group bei.
Die gezielte Förderung von Frauen war bereits vor
Inkrafttreten des Gesetzes für die gleichberechtigte
Teilhabe von Frauen und Männern an Führungs-
positionen ein zentraler Handlungsschwerpunkt im
Diversity-Management. In Erfüllung der gesetzlichen
Vorgaben hat der Vorstand der Mercedes-Benz Group
AG für den Frauenanteil auf den beiden Management-
ebenen der Mercedes-Benz Group AG unterhalb
des Vorstands Zielgrößen und eine Frist für deren
Erreichung bestimmt. Die Einzelheiten hierzu sind in
einem eigenen Abschnitt dieser Erklärung zur Unter-
nehmensführung dargestellt.
Unabhängig von gesetzlichen Vorgaben setzte sich
das Unternehmen das Ziel, bis 2030 leitende Führungs-
positionen zu mindestens 30 % mit Frauen zu besetzen.
Der Anteil von Frauen in leitenden Führungspositionen
bei der Mercedes-Benz Group weltweit lag zum 31. Dez-
ember 2024 bei 26,4 % (bezogen auf die aktive Beleg-
schaft ohne Ferienbeschäftigte).
Zusammensetzung und
Arbeitsweise des Aufsichtsrats
und seiner Ausschüsse
Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat der Mercedes-Benz Group AG besteht
nach dem deutschen Mitbestimmungsgesetz aus
20 Mitgliedern. Sie werden jeweils zur Hälfte von den
Aktionären in der Hauptversammlung und von den
Arbeitnehmern der deutschen Betriebe des Konzerns
gewählt. Anteilseignervertreter und Arbeitnehmer-
vertreter sind gesetzlich gleichermaßen dem Unter-
nehmensinteresse verpflichtet.
Lebensläufe der einzelnen Aufsichtsratsmitglieder und
ihre sonstigen Mandate werden im Internet unter
licht und jährlich aktualisiert.
Der Aufsichtsrat ist so zusammengesetzt, dass seine
Mitglieder in ihrer Gesamtheit mit dem Sektor vertraut
sind, in dem die Gesellschaft tätig ist, und über die
Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen
verfügen, die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der
Aufgaben erforderlich sind. Kraft Gesetzes muss sich
der Aufsichtsrat der Mercedes-Benz Group AG zu
mindestens 30 % aus Frauen und zu mindestens 30 %
aus Männern zusammensetzen. Die Einzelheiten hierzu
sind in einem eigenen Abschnitt dieser Erklärung zur
Unternehmensführung dargestellt.
Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat der Mercedes-Benz
Group AG für seine eigene Zusammensetzung ein
gesamthaftes Anforderungsprofil erarbeitet, das ein
Kompetenzprofil und ein Diversitätskonzept für das
Gesamtgremium einschließlich einer Altersgrenze
beinhaltet. Die Einzelheiten des gesamthaften Anforde-
rungsprofils sind ebenfalls in einem eigenen Abschnitt
dieser Erklärung zur Unternehmensführung zusammen-
gefasst. Wahlvorschläge des Aufsichtsrats für die Wahl
von Anteilseignervertretern durch die Hauptversamm-
lung, für die der Nominierungsausschuss Empfehlungen
unterbreitet, streben die Ausfüllung des gesamthaften
Anforderungsprofils für den Gesamtaufsichtsrat an.
Die für ihre Aufgaben erforderlichen Aus- und Fort-
bildungsmaßnahmen wie beispielsweise zu Änderungen
rechtlicher Rahmenbedingungen und zu neuen,
zukunftsweisenden Technologien nehmen die Mit-
glieder des Aufsichtsrats der Mercedes-Benz Group AG
eigenverantwortlich wahr und werden dabei von der
Gesellschaft unterstützt. Im Berichtszeitraum wurden
von Seiten der Gesellschaft beispielsweise Informa-
tionsveranstaltungen zum Thema »Digitales Vertrauen«
als Teil der nachhaltigen Geschäftsstrategie sowie zum
Mercedes-Benz Betriebssystem MB.OS durchgeführt.
Hierbei wurden interne wie externe Experten eingebun-
den. Zudem haben neue Mitglieder des Aufsichtsrats in
einem eigens dafür vorgesehenen Onboarding-Pro-
gramm Gelegenheit, die Mitglieder des Vorstands und
fachverantwortliche Führungskräfte zu einem bilate-
ralen Austausch über grundsätzliche und aktuelle
Themen der jeweiligen Vorstandsbereiche zu treffen
und sich so einen Überblick über die relevanten
Themen des Unternehmens sowie die Governance-
Struktur zu verschaffen. Fester Bestandteil dieses
Programms sind auch ESG- (Environmental, Social,
Governance) bzw. nachhaltigkeitsbezogene Themen-
blöcke.
Der Aufsichtsrat überwacht und berät den Vorstand bei
der Führung der Geschäfte. Überwachung und Beratung
umfassen auch Nachhaltigkeitsfragen. In regelmäßigen
Abständen erörtert der Aufsichtsrat die Geschäfts-
entwicklung, die Lage des Unternehmens, die Planung
und die Strategie einschließlich der Nachhaltigkeits-
strategie sowie deren Umsetzung. Der Aufsichtsrat
befasst sich ferner mit dem internen Kontroll- und dem
Risikomanagementsystem sowie der Überwachung der
Einhaltung von Rechtsvorschriften, behördlichen
Regelungen und unternehmensinternen Richtlinien
(Compliance).
Die Informations- und Berichtspflichten des Vorstands
gegenüber dem Aufsichtsrat, dem Prüfungsausschuss
und – zwischen den Sitzungen des Aufsichtsrats –
gegenüber dem Aufsichtsratsvorsitzenden hat der Auf-
sichtsrat der Mercedes-Benz Group AG näher fest-
gelegt. Für Geschäfte von grundlegender Bedeutung
hat er sich Zustimmungsrechte vorbehalten.
Überwachung und Beratung durch den Aufsichtsrat
umfassen auch Nachhaltigkeitsfragen entlang der ESG-
Dimensionen Umwelt, Soziales und Unternehmens-
führung. Der Aufsichtsrat lässt sich regelmäßig vom
Vorstand über den Stand der Umsetzung der nach-
haltigen Unternehmensstrategie informieren und
befasst sich sowohl mit aus Umwelt- und Sozial-
faktoren resultierenden Chancen und Risiken für das
Unternehmen als auch zunehmend mit den ökolo-
gischen und sozialen Auswirkungen der Unternehmens-
tätigkeit. Darüber hinaus behandelt der Aufsichtsrat die
Nachhaltigkeitsberichterstattung im Rahmen der
Erörterung des zusammengefassten Lageberichts..
Zu den Aufgaben des Aufsichtsrats der Mercedes-Benz
Group gehört es, die Mitglieder des Vorstands zu be-
stellen und gegebenenfalls abzuberufen. Erstbestellun-
gen erfolgen längstens für drei Jahre. Darüber hinaus
beschloss der Aufsichtsrat für Bestellungen und
Wiederbestellungen ab einem Alter von 58 Jahren zu
Beginn einer Amtszeit eine flexibel ausgestaltete
weitere Verkürzung der Bestelldauer.
Im Hinblick auf die Zusammensetzung des Vorstands
beachtet der Aufsichtsrat die gesetzlichen Vorgaben
für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und
Männern. Die Einzelheiten hierzu sind in einem eigenen
Abschnitt dieser Erklärung zur Unternehmensführung
dargestellt. Darüber hinaus verabschiedete der Auf-
sichtsrat für die Zusammensetzung des Vorstands ein
in ein gesamthaftes Anforderungsprofil eingebettetes
Diversitätskonzept. Dessen Einzelheiten sind ebenfalls
in einem eigenen Abschnitt dieser Erklärung zur Unter-
nehmensführung zusammengefasst.
Der Aufsichtsrat der Mercedes-Benz Group AG legt
auf Vorschlag des Präsidialausschusses das System der
Vorstandsvergütung fest, definiert die Zielvorgaben
für die variablen Vergütungsbestandteile einschließlich
nichtfinanzieller, auch nachhaltigkeitsorientierter
Parameter und legt das Vergütungssystem der Haupt-
versammlung zur Billigung vor. Die individuelle Ver-
gütung der Vorstandsmitglieder setzt der Aufsichtsrat
in Übereinstimmung mit einem der Hauptversammlung
zur Billigung vorgelegten Vergütungssystem fest. Er
überprüft sowohl das Vergütungssystem als auch die
individuellen Gesamtvergütungen regelmäßig auf
ihre Angemessenheit. Das von der Hauptversammlung
2023 mit einer Mehrheit von 91 % gebilligte angepasste
Vergütungssystem des Vorstands steht unter
Verfügung. Dort wird auch der von Vorstand und
Aufsichtsrat gemeinsam erstellte Vergütungsbericht
nebst Vermerk des Abschlussprüfers gemäß § 162
Aktiengesetz bereitgestellt.
Der Aufsichtsrat prüft den Jahresabschluss, den
Konzernabschluss, den zusammengefassten Lage-
bericht einschließlich der Nachhaltigkeitsbericht-
erstattung der Gesellschaft und des Konzerns sowie
den Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns.
Nach Erörterung mit dem Abschlussprüfer und unter
Berücksichtigung der Prüfungsberichte des Abschluss-
prüfers und der Prüfungsergebnisse des Prüfungs-
ausschusses erklärt der Aufsichtsrat, ob nach dem
abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfung
Einwendungen zu erheben sind. Ist dies nicht der Fall,
billigt der Aufsichtsrat die Abschlüsse und den
zusammengefassten Lagebericht; mit der Billigung des
Aufsichtsrats ist der Jahresabschluss festgestellt.
Der Aufsichtsrat berichtet der Hauptversammlung über
die Ergebnisse seiner eigenen Prüfung sowie über Art
und Umfang der Überwachung des Vorstands während
des zurückliegenden Geschäftsjahres. Der Bericht des
Aufsichtsrats zum Berichtsjahr 2024 steht im Geschäfts-
aufsichtsrat zur Verfügung.
Der Aufsichtsrat der Mercedes-Benz Group AG hat sich
eine Geschäftsordnung gegeben, die neben seinen
Aufgaben und Zuständigkeiten insbesondere die Ein-
berufung und Vorbereitung seiner Sitzungen sowie das
Prozedere der Beschlussfassung regelt und Bestim-
mungen enthält, die Interessenkonflikte vermeiden
sollen. Die Geschäftsordnung des Aufsichtsrats ist im
de verfügbar.
Für die Sitzungen des Aufsichtsrats im Berichtszeitraum
wurden erneut regelmäßig Executive Sessions anberaumt,
um Themen auch in Abwesenheit des Vorstands
besprechen zu können. Der Vorstand nimmt insoweit
nicht an Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner
Ausschüsse teil, als der Abschlussprüfer als Sach-
verständiger zugezogen wird, es sei denn, der
Aufsichtsrat oder der Ausschuss erachtet seine Teil-
nahme für erforderlich. Sitzungen des Aufsichtsrats
und seiner Ausschüsse sollen in der Regel als Präsenz-
sitzung stattfinden. In begründeten Ausnahmefällen
können die Sitzungen im Wege der Video- oder
Telefonkonferenz oder unter Nutzung anderer ver-
gleichbarer Telekommunikationsmittel durchgeführt
werden oder es können einzelne Mitglieder auf diesem
Weg an einer Sitzung teilnehmen.
Jedes Aufsichtsratsmitglied hat Interessenkonflikte
unverzüglich gegenüber dem Aufsichtsratsvorsitzenden
offenzulegen. Über aufgetretene Interessenkonflikte
und deren Behandlung wird im Bericht des Aufsichts-
rats informiert.
Der Aufsichtsrat beurteilt regelmäßig, wie wirksam er
selbst und seine Ausschüsse ihre Aufgaben erfüllen.
Im Geschäftsjahr 2023 erfolgte unter Einbindung eines
externen Beraters auf Basis eines umfangreichen
Fragebogens und zusätzlich geführter Interviews eine
umfassende Selbstbeurteilung des Aufsichtsrats und
seiner Ausschüsse, bei der auch die Perspektive des
Vorstands einbezogen wurde. Der Aufsichtsrat befasste
sich in seiner Sitzung am 21. Februar 2024 ausführlich
mit den Ergebnissen. Sie bestätigen eine sehr gute,
professionelle und in hohem Maß von Vertrauen
geprägte Zusammenarbeit sowohl innerhalb des
Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse als auch mit dem
Vorstand. Grundsätzlicher Änderungsbedarf hat sich
nicht gezeigt. Einzelne Anregungen und Empfehlungen
wurden aufgegriffen. Zusätzlich führte der Prüfungs-
ausschuss auch im Jahr 2024 auf Grundlage eines
umfangreichen unternehmensspezifischen Frage-
bogens eine Selbstevaluierung seiner Tätigkeit durch.
Die positiven Ergebnisse dieser Selbstbeurteilung
wurden in der Sitzung des Prüfungsausschusses am
19. Februar 2025 vorgestellt und diskutiert.
Zum 31. Dezember 2024 bestehen neben dem kraft
Gesetzes einzurichtenden Vermittlungsausschuss vier
weitere Ausschüsse des Aufsichtsrats der Mercedes-
Benz Group AG, die im Namen und in Vertretung des
Gesamtaufsichtsrats die ihnen übertragenen Aufgaben
erfüllen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Über die
Arbeit der Ausschüsse berichten die jeweiligen Aus-
schussvorsitzenden dem Aufsichtsratsplenum spätes-
tens in der nächsten Aufsichtsratssitzung, die auf die
Ausschusssitzung folgt. Der Aufsichtsrat hat für alle
seine Ausschüsse eigene Geschäftsordnungen erlassen.
Diese stehen im Internet unter 🌐 group.mercedes-
benz.com/corpgov/de zur Verfügung.
Präsidialausschuss
Der Präsidialausschuss besteht aus dem Aufsichtsrats-
vorsitzenden, dem stellvertretenden Aufsichtsrats-
vorsitzenden sowie zwei weiteren, vom Aufsichtsrat
gewählten Mitgliedern. Zum 31. Dezember 2024 gehö-
ren dem Präsidialausschuss Dr. Martin Brudermüller
(Vorsitzender), Ergun Lümali (stellvertretender Vorsit-
zender), Ben van Beurden und Roman Zitzelsberger an.
Der Präsidialausschuss gibt dem Aufsichtsrat Empfeh-
lungen für die Bestellung von Vorstandsmitgliedern und
berücksichtigt dabei das vom Aufsichtsrat definierte
gesamthafte Anforderungsprofil mit dem Diversitäts-
konzept einschließlich der Vorgaben für den Frauen-
anteil im Vorstand. Er unterbreitet dem Aufsichtsrat
Vorschläge zur Gestaltung des Vergütungssystems für
den Vorstand und für die angemessene individuelle
Gesamtvergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder.
Der Präsidialausschuss ist für die vertraglichen
Angelegenheiten der Vorstandsmitglieder verantwort-
lich und entscheidet über die Erteilung der Zustimmung
zu konzernexternen Nebentätigkeiten von Vorstands-
mitgliedern.
Darüber hinaus berät und entscheidet der Präsidial-
ausschuss über Fragen der Corporate Governance,
zu der er auch Empfehlungen an den Aufsichtsrat gibt.
Er unterstützt und berät den Vorsitzenden des Auf-
sichtsrats sowie dessen Stellvertreter und bereitet im
Rahmen seiner Zuständigkeit die Sitzungen des
Aufsichtsrats vor.
Nominierungsausschuss
Der Nominierungsausschuss besteht aus dem Auf-
sichtsratsvorsitzenden und zwei weiteren Mitgliedern,
die von den Anteilseignervertretern im Aufsichtsrat
mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gewählt
werden. Zum 31. Dezember 2024 sind dies Dr. Martin
Brudermüller (Vorsitzender des Nominierungsausschus-
ses), Ben van Beurden und Liz Centoni. Der Nomi-
nierungsausschuss ist der einzige Ausschuss des
Aufsichtsrats, der ausschließlich mit Vertretern der
Anteilseigner besetzt ist. Er unterbreitet dem Auf-
sichtsrat Empfehlungen für die Vorschläge an die
Hauptversammlung zur Wahl von Aufsichtsratsmit-
gliedern der Anteilseignerseite. Dabei berücksichtigt er
die gesetzlichen Anforderungen für die Teilhabe von
Frauen und strebt die Ausfüllung des gesamthaften
Anforderungsprofils für den Gesamtaufsichtsrat an.
Prüfungsausschuss
Der Prüfungsausschuss besteht aus vier Mitgliedern,
die vom Aufsichtsrat der Mercedes-Benz Group AG mit
der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gewählt
werden. Zum 31. Dezember 2024 sind dies die Anteils-
eignervertreter Olaf Koch (Vorsitzender des Prüfungs-
ausschusses) und Timotheus Höttges sowie die
Arbeitnehmervertreter Ergun Lümali und Sebastian Fay.
Die Mitglieder des Prüfungsausschusses sind in ihrer
Gesamtheit mit dem Sektor, in dem die Gesellschaft
tätig ist, bestens vertraut.
Nach dem Aktiengesetz muss mindestens ein Mitglied
des Prüfungsausschusses über Sachverstand auf dem
Gebiet Rechnungslegung und mindestens ein weiteres
Mitglied über Sachverstand auf dem Gebiet Abschluss-
prüfung verfügen. Nach dem Deutschen Corporate
Governance Kodex sollen der Sachverstand auf dem
Gebiet Rechnungslegung in besonderen Kenntnissen
und Erfahrungen in der Anwendung von Rechnungs-
legungsgrundsätzen sowie internen Kontroll- und
Risikomanagementsystemen und der Sachverstand auf
dem Gebiet Abschlussprüfung in besonderen Kennt-
nissen und Erfahrungen derselben bestehen. Zur
Rechnungslegung und Abschlussprüfung sollen danach
auch die Nachhaltigkeitsberichterstattung und deren
Prüfung gehören. Der Vorsitzende des Prüfungsaus-
schusses soll zumindest auf einem der beiden Gebiete
entsprechend sachverständig sein.
Olaf Koch war im Lauf seines beruflichen Werdegangs
nach Führungspositionen im Finanz- und Controlling-
bereich als Finanzvorstand und anschließend über viele
Jahre als Vorstandsvorsitzender der Metro AG und
darüber hinaus als Vorsitzender des Prüfungsaus-
schusses der Hugo Boss AG tätig. Dem Prüfungsaus-
schuss der Mercedes-Benz Group AG gehört er seit
2021 an, seit 2022 als dessen Vorsitzender. Er verfügt
daher über besondere Kenntnisse und Erfahrungen
sowohl in der Anwendung von Rechnungslegungs-
grundsätzen und internen Kontroll- und Risikomanage-
mentsystemen als auch in der Abschlussprüfung. Dies
schließt fundierte Kenntnisse der Nachhaltigkeits-
berichterstattung und ihrer Prüfung ein. So führte Olaf
Koch beispielsweise bei der Metro AG ein Nachhaltig-
keitszielsystem und die Nachhaltigkeitsbericht-
erstattung ein, die mit langjähriger Führerschaft der
Metro AG im Dow Jones Sustainability Index honoriert
wurde. Er verfolgt und begleitet die Entwicklungen auf
dem Gebiet der Nachhaltigkeitsberichterstattung und
deren Prüfung im Allgemeinen und bei der Mercedes-
Benz Group AG im Besonderen und bringt seine
Expertise aktiv in den Prüfungsausschuss ein.
Aufgrund seiner langjährigen Tätigkeit in leitenden
Positionen im Finanzbereich, zuletzt als Finanzvorstand
der Deutschen Telekom AG und seit 2014 als deren
Vorstandsvorsitzender, verfügt auch Timotheus
Höttges über besondere Kenntnisse und Erfahrungen
sowohl in der Anwendung von Rechnungslegungs-
grundsätzen und internen Kontroll- und Risikomanage-
mentsystemen als auch in der Abschlussprüfung. Dies
schließt auch in seiner Person vertiefte Kenntnisse
der Nachhaltigkeitsberichterstattung und ihrer Prüfung
ein, die seine hauptamtliche Tätigkeit als Vorstands-
vorsitzender der Deutschen Telekom AG mit sich bringt.
Auch er verfolgt und begleitet die Entwicklungen auf
dem Gebiet der Nachhaltigkeitsberichterstattung und
deren Prüfung und bringt seine Expertise aktiv in den
Prüfungsausschuss ein, dem er seit 2022 angehört.
Sowohl Olaf Koch, der Vorsitzende des Prüfungsaus-
schusses, als auch Timotheus Höttges als weiterer
Anteilseignervertreter im Prüfungsausschuss sind
unabhängig von der Gesellschaft und vom Vorstand.
Weitergehende Informationen zur Bewertung der
Unabhängigkeit der Aufsichtsratsmitglieder sind im
in dieser Erklärung zur Unternehmensführung zusam-
mengefasst.
Der Prüfungsausschuss befasst sich mit der Über-
wachung der Rechnungslegung sowie des Rechnungs-
legungsprozesses und mit der Abschlussprüfung, hier
insbesondere der Auswahl und Unabhängigkeit des
Abschlussprüfers sowie der Qualität der Abschluss-
prüfung. Er diskutiert mindestens einmal jährlich mit
dem Vorstand die Wirksamkeit und Funktionsfähigkeit
des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems,
des internen Revisionssystems und des Compliance
Management Systems, jeweils einschließlich der dort
adressierten Themen mit Nachhaltigkeitsbezug. Über
die Arbeit der Internen Revision und der Compliance-
Organisation lässt er sich regelmäßig berichten. Darüber
hinaus kann jedes Mitglied des Prüfungsausschusses
über den Ausschussvorsitzenden unmittelbar bei den
Leitern derjenigen Zentralbereiche, die in der Gesell-
schaft für die Aufgaben zuständig sind, die den
Prüfungsausschuss nach seiner Geschäftsordnung
betreffen, Auskünfte einholen. Der Ausschussvor-
sitzende hat die eingeholte Auskunft allen Mitgliedern
des Prüfungsausschusses mitzuteilen. Werden solche
Auskünfte eingeholt, ist der Vorstand hierüber unver-
züglich zu unterrichten.
Mindestens vierteljährlich nimmt der Prüfungsaus-
schuss den Bericht des Hinweisgebersystems
BPO (Business & People Protection Office) über
Beschwerden und Informationen zu etwaigen
Regelverstößen oberster Führungskräfte und zu
Verstößen sonstiger Mitarbeiter gegen einen
definierten Katalog von Rechtsvorschriften entgegen.
Er lässt sich regelmäßig über die Behandlung dieser
Beschwerden und Hinweise informieren.
Die Zwischenfinanzberichte und die Erläuterungen des
Abschlussprüfers über deren prüferische Durchsicht
erörtert der Prüfungsausschuss mit dem Vorstand und
dem Abschlussprüfer. Auf der Grundlage des Berichts
des Abschlussprüfers prüft der Prüfungsausschuss den
Jahres- und Konzernabschluss sowie den Lagebericht
der Gesellschaft und des Konzerns einschließlich der
Nachhaltigkeitsberichterstattung und erörtert diese
gemeinsam mit dem Abschlussprüfer. Der Prüfungs-
ausschuss unterbreitet dem Aufsichtsrat seine
Empfehlungen zur Feststellung des Jahresabschlusses
der Mercedes-Benz Group AG, zur Billigung des
Konzernabschlusses und zum Gewinnverwendungs-
vorschlag. Der Ausschuss gibt ferner Empfehlungen
für den Vorschlag des Aufsichtsrats zur Wahl des
Abschlussprüfers, beurteilt dessen Eignung, Qualifi-
kation sowie Unabhängigkeit und erteilt ihm nach
Bestellung durch die Hauptversammlung den Auftrag
für die Konzern- und Jahresabschlussprüfung sowie für
die prüferische Durchsicht von Zwischenfinanz-
berichten. Dabei vereinbart er das Honorar und stimmt
die Prüfungsschwerpunkte mit dem Abschlussprüfer ab.
Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses tauscht sich
mit dem Abschlussprüfer regelmäßig über den Fortgang
der Prüfung aus und berichtet dem Ausschuss darüber.
Der Prüfungsausschuss berät regelmäßig auch ohne
den Vorstand mit dem Abschlussprüfer.
Der Abschlussprüfer berichtet dem Prüfungsausschuss
über alle als kritisch angesehenen Vorgänge bei der
Rechnungslegung und über eventuelle, im Rahmen der
Prüfung festgestellte wesentliche Schwächen des
internen Kontroll- und Risikomanagementsystems
bezogen auf den Rechnungslegungsprozess. Der
Prüfungsausschuss befasst sich darüber hinaus mit der
Nachhaltigkeitsberichterstattung im Lagebericht.
Schließlich billigt der Prüfungsausschuss vorab auch
zulässige Leistungen, die der Abschlussprüfer oder mit
ihm verbundene Unternehmen für die Mercedes-Benz
Group AG oder deren Konzernunternehmen erbringen
und die nicht in direktem Zusammenhang mit der
Prüfung des Abschlusses bzw. der prüferischen
Durchsicht von Zwischenfinanzberichten stehen.
Geschäfte zwischen der Mercedes-Benz Group AG und
ihr nahestehenden Personen im Sinne von § 111b
Aktiengesetz bedürfen der vorherigen Zustimmung des
Prüfungsausschusses, soweit nicht nach Gesetz oder
Bestimmung des Aufsichtsrats ein Zustimmungs-
vorbehalt des Gesamtaufsichtsrats oder eines anderen
Ausschusses begründet ist.
Ausschuss für Rechtsangelegenheiten
Der Ausschuss für Rechtsangelegenheiten setzt sich
aus sechs Mitgliedern zusammen, die vom Aufsichtsrat
mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gewählt
werden. Mitglieder des Ausschusses sind zum 31. Dez-
ember 2024 die Anteilseignervertreter Olaf Koch
(Vorsitzender), Dame Polly Courtice und Dr. Doris
Höpke sowie die Arbeitnehmervertreter Ergun Lümali,
Sebastian Fay und Michael Häberle. Der Ausschuss
koordiniert die Wahrnehmung der Rechte und Pflichten
des Aufsichtsrats im Hinblick auf die laufenden
emissions- und kartellbezogenen Verfahren gegen die
Gesellschaft und Konzerngesellschaften. Er bereitet
diesbezügliche Beschlussfassungen des Aufsichtsrats
vor und spricht entsprechende Beschlussempfeh-
lungen aus. Im Rahmen der im Jahr 2020 erzielten
Grundsatzeinigung mit verschiedenen US-Behörden
zur Beendigung zivil- und umweltrechtlicher Verfahren
im Zusammenhang mit Emissionskontrollsystemen
bestimmter Dieselfahrzeuge wurden dem Ausschuss
weitere Aufgaben und Entscheidungskompetenzen
im Hinblick auf die Erledigung der in der Grundsatz-
einigung übernommenen Verpflichtungen übertragen.
Zu diesen weiteren Aufgaben zählen unter anderem
die Steuerung und Überwachung des im Rahmen der
Grundsatzeinigung eingerichteten Post-Settlement-
Audit-Teams.
Vermittlungsausschuss
Der Vermittlungsausschuss besteht kraft Gesetzes aus
dem Aufsichtsratsvorsitzenden Dr. Martin Bruder-
müller, dem stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzen-
den Ergun Lümali sowie je einem Mitglied, das jeweils
von den Arbeitnehmer- beziehungsweise Anteilseigner-
vertretern im Aufsichtsrat mit der Mehrheit der
abgegebenen Stimmen gewählt wird. Zum 31. Dezem-
ber 2024 sind dies Ben van Beurden für die Anteils-
eigner und Roman Zitzelsberger für die Arbeitnehmer-
seite. Der Ausschuss ist ausschließlich zu dem Zweck
gebildet, die in § 31 Abs.3 Mitbestimmungsgesetz
genannte Aufgabe wahrzunehmen. Wie in den Vor-
jahren hatte der Vermittlungsausschuss auch im
Jahr 2024 keinen Anlass, tätig zu werden.
Gesetz für die gleichberechtigte
Teilhabe von Frauen und
Männern an Führungspositionen
in der Fassung des Zweiten
Führungspositionen-Gesetzes
Die Anforderungen des Gesetzes für die gleichberech-
tigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungs-
positionen sind auf Gesellschaftsebene zu erfüllen.
Nachfolgende Angaben beziehen sich mithin auf den
Vorstand der Mercedes-Benz Group AG, zwei Manage-
mentebenen der Mercedes-Benz Group AG unterhalb
ihres Vorstands sowie den Aufsichtsrat der Mercedes-
Benz Group AG.
Mit Beschluss vom 3. Dezember 2020 bestimmte
der Aufsichtsrat der Mercedes-Benz Group AG eine
Zielgröße für den Frauenanteil im Vorstand von
mindestens 25 % bis zum 31. Dezember 2025. Seit
August 2022 gilt für die Bestellung von Vorstands-
mitgliedern in paritätisch mitbestimmten börsen-
notierten Unternehmen, deren Vorstand aus mehr als
drei Personen besteht, ein gesetzliches Mindestbe-
teiligungsgebot von einer Frau und einem Mann. Die
Pflicht zur Festlegung einer Zielquote entfiel für diese
Unternehmen. Gleichwohl galt die 2020 bestimmte
Zielquote als ein Aspekt des gesamthaften Anforde-
rungsprofils für die Besetzung des Vorstands neben
dem gesetzlichen Mindestbeteiligungsgebot im
Berichtszeitraum fort. Mit Renata Jungo Brüngger,
Sabine Kohleisen und Britta Seeger sind zum 31. De-
zember 2024 drei der acht Mitglieder des Vorstands
Frauen. Mit 37,5 % übertrifft der Frauenanteil im
Vorstand damit die gesetzte Zielgröße.
Mit Beschluss vom 25. November 2020 bestimmte der
Vorstand bei einem Frauenanteil von 11,8 % auf der
ersten (zwei Frauen von insgesamt 17 Führungskräften)
und 22,5 % (16 Frauen von insgesamt 71 Führungs-
kräften) auf der zweiten Managementebene der
Mercedes-Benz Group AG unterhalb des Vorstands im
Zeitpunkt der Beschlussfassung eine Zielgröße für den
Frauenanteil von mindestens 20 % für die erste und
mindestens 25 % für die zweite Ebene der Mercedes-
Benz Group AG unterhalb des Vorstands bis zum
31. Dezember 2025. Zum 31. Dezember 2024 besteht
die erste Managementebene der Mercedes-Benz Group
AG unterhalb des Vorstands aus 11 Führungskräften,
davon 5 Frauen, entsprechend einem prozentualen
Frauenanteil von 45,5 %. Auf der zweiten Manage-
mentebene der Mercedes-Benz Group AG unterhalb
des Vorstands sind zum 31. Dezember 2024 15 von
insgesamt 48 Führungskräften Frauen, entsprechend
31,3 %.
Die Veränderung der Gesamtzahl der Führungskräfte
der jeweiligen Managementebene der Mercedes-Benz
Group AG zwischen dem 25. November 2020 und dem
31. Dezember 2024 beruht im Wesentlichen auf der
zwischenzeitlichen Abspaltung und Ausgliederung des
Daimler-Nutzfahrzeuggeschäfts und damit verbun-
denen Wechseln zu Daimler Truck.
Ausgehend von der Annahme von insgesamt 11 Füh-
rungskräften auf der ersten Managementebene unter-
halb des Vorstands der Mercedes-Benz Group AG
zum 31. Dezember 2025 ergibt sich für diese Ebene bei
der gesetzten Zielquote von mindestens 20 % eine
Zielgröße von 3 Frauen. Ausgehend von der Annahme
von insgesamt 48 Führungskräften der zweiten Manage-
mentebene der Mercedes-Benz Group AG unterhalb
des Vorstands zum 31. Dezember 2025 ermittelt
sich für diese Ebene bei der gesetzten Zielquote von
mindestens 25 % eine Zielgröße von 12 Frauen.
Paritätisch mitbestimmte Aufsichtsräte börsennotierter
Unternehmen müssen sich zu mindestens 30 % aus
Frauen und zu mindestens 30 % aus Männern zusam-
mensetzen. Die Quote ist vom Aufsichtsrat insgesamt
zu erfüllen. Widerspricht die Seite der Anteilseigner-
oder Arbeitnehmervertreter vor der Wahl der Gesamt-
erfüllung gegenüber dem Aufsichtsratsvorsitzenden,
so ist der Mindestanteil für diese Wahl von der Seite
der Anteilseigner und der Seite der Arbeitnehmer
getrennt zu erfüllen. Im Hinblick auf die Wahl von
Anteilseignervertretern durch die Hauptversammlung
vom 8. Mai 2024 wurde der Gesamterfüllung nicht
widersprochen.
Im Aufsichtsrat der Mercedes-Benz Group AG sind auf
Anteilseignerseite mit Liz Centoni, Dame Polly Courtice,
Dr. Doris Höpke und Prof. Dr. Helene Svahn zum
31. Dezember 2024 40 % Frauen und 60 % Männer
vertreten. Auf Arbeitnehmerseite sind es zu diesem
Zeitpunkt mit Nadine Boguslawski, Gabriela Neher, Pia
Simon und Monika Tielsch ebenfalls 40 % Frauen und
60 % Männer. Die gesetzliche Frauenquote für den
Aufsichtsrat ist damit zum 31. Dezember 2024 erfüllt.
Im Falle der Wahl der in der ordentlichen Hauptver-
sammlung 2025 vom Aufsichtsrat vorgeschlagenen
Kandidatinnen und Kandidaten bleibt die Geschlechter-
quote auf Anteilseignerseite unverändert bei 40 %
Frauen und 60 % Männern. Im Hinblick auf diese Wahl
wurde der Gesamterfüllung nicht widersprochen. Auf
Arbeitnehmerseite hat sich der Frauenanteil durch die
gerichtliche Bestellung von Barbara Resch als Nach-
folgerin von Roman Zitzelsberger mit Wirkung zum
1. Januar 2025 auf 50 % erhöht.
Außer der Mercedes-Benz Group AG selbst unterliegen
weitere Konzerngesellschaften der Mitbestimmung.
Sie legen eigene Zielgrößen für den Frauenanteil in den
jeweiligen Aufsichtsräten, Geschäftsleitungsorganen
und auf den jeweiligen beiden Ebenen unterhalb des
Geschäftsleitungsorgans sowie eine Frist für deren Er-
reichung fest und veröffentlichen diese entsprechend
den gesetzlichen Vorgaben.
Die Richtlinie (EU) 2022/2381 zur Gewährleistung einer
ausgewogeneren Vertretung von Frauen und Männern
unter den Direktoren börsennotierter Gesellschaften
und über damit zusammenhängende Maßnahmen sieht
für große börsennotierte Unternehmen in der EU ein
Ziel von 40 % des unterrepräsentierten Geschlechts
unter den nicht geschäftsführenden Direktoren und von
33 % unter allen Direktoren vor. Die Ziele sind bis zum
30. Juni 2026 zu erreichen. Die Frist zur Umsetzung
der Richtlinie in nationales Recht ist am 28. Dezember
2024 ausgelaufen. Die Bundesregierung hat im Novem-
ber 2024 sowohl die verbindlichen Ziele für Unter-
nehmen als auch die Mittel zu deren Erreichung gemäß
Richtlinie ausgesetzt.
Gesamthafte Anforderungsprofile
für die Zusammensetzung
von Vorstand und Aufsichtsrat
Die Mercedes-Benz Group AG verfolgt im Hinblick
auf die Zusammensetzung ihres Vorstands und ihres
Aufsichtsrats neben Kompetenzprofilen Diversitäts-
konzepte in Bezug auf Aspekte wie beispielsweise Alter
und Geschlecht. Diese Profile und Konzepte führte
der Aufsichtsrat in den nachstehend beschriebenen
gesamthaften Anforderungsprofilen für Vorstand und
Aufsichtsrat zusammen. Die Anforderungsprofile
werden jährlich überprüft und dienen auch als Basis für
eine langfristige Nachfolgeplanung.
Vorstand
Ziel des Anforderungsprofils für den Vorstand ist es,
eine möglichst vielfältige, sich gegenseitig ergänzende
Zusammensetzung eines führungsstarken Vorstands
sicherzustellen. Der Vorstand soll in seiner Gesamtheit
über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung seiner
Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und
Erfahrungen verfügen und zugleich aufgrund unter-
schiedlicher persönlicher Prägungen und Kompetenzen
seiner Mitglieder die Managementphilosophie des
Unternehmens verkörpern. Maßgeblich für die Ent-
scheidung über die Besetzung einer konkreten
Vorstandsposition ist stets das Unternehmensinteresse
unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls.
Das Anforderungsprofil für den Vorstand umfasste im
Berichtszeitraum unverändert gegenüber dem Vorjahr
die nachfolgenden Aspekte:
Die Mitglieder des Vorstands sollen über unter-
schiedliche Ausbildungs- und Berufshinter-
gründe verfügen, wobei möglichst mindestens zwei
Mitglieder einen technischen Hintergrund haben
sollen. Mit Markus Schäfer und Dr. Jörg Burzer
gehören dem Vorstand zum 31. Dezember 2024 zwei
Diplom-Ingenieure an. Ola Källenius stellte seit
Übernahme des Ressorts Konzernforschung &
Mercedes-Benz Cars Entwicklung zum 1. Januar 2017
seine technische Expertise nachhaltig unter Beweis.
Der Aufsichtsrat legte am 3. Dezember 2020 eine
Zielgröße für den Frauenanteil im Vorstand von
mindestens 25 % bis zum 31. Dezember 2025 fest.
Im August 2022 wurde für Vorstände börsen-
notierter, paritätisch mitbestimmter Unternehmen,
die aus mehr als drei Personen bestehen, die
vormalige gesetzliche Verpflichtung zur Festlegung
einer Zielquote für den Frauenanteil durch ein
gesetzliches Mindestbeteiligungsgebot von einer
Frau (und einem Mann) ersetzt. Für den Bericht-
zeitraum galt gleichwohl die 2020 bestimmte Ziel-
quote als ein Aspekt des gesamthaften Anforde-
rungsprofils für die Besetzung des Vorstands neben
dem gesetzlichen Mindestbeteiligungsgebot im
Berichtszeitraum fort. Mit Renata Jungo Brüngger,
Sabine Kohleisen und Britta Seeger sind zum
31. Dezember 2024 drei der acht Mitglieder des
Vorstands Frauen. Mit 37,5 % übertrifft der
Frauenanteil im Vorstand damit die gesetzte
Zielgröße.
Für die altersbedingt letztmögliche Bestellung
bzw. Wiederbestellung eines Vorstandsmitglieds
dient in der Regel die Vollendung des 62. Lebens-
jahrs im Zeitpunkt des Beginns einer (neuen)
Amtszeit als Orientierung. Bei Festlegung dieser
Altersgrenze entschied sich der Aufsichtsrat
bewusst für eine flexible Orientierungsgröße, um
den notwendigen Spielraum für angemessene
Einzelfallentscheidungen zu wahren. Diese Regel-
altersgrenze wird zum 31. Dezember 2024 mit
Ausnahme von Renata Jungo Brüngger von allen
Vorstandsmitgliedern unterschritten.
Ergänzend soll auf einen hinreichenden Genera-
tionenmix unter den Vorstandsmitgliedern geachtet
werden, wobei nach Möglichkeit mindestens drei
Mitglieder des Vorstands zu Beginn des jeweiligen
Bestellungszeitraums 57 Jahre alt oder jünger sein
sollen. Das trifft zum 31. Dezember 2024 auf Ola
Källenius, Dr. Jörg Burzer, Britta Seeger und Harald
Wilhelm zu.
Bei der Zusammensetzung des Vorstands soll auch
auf Internationalität im Sinne unterschiedlicher
kultureller Hintergründe oder internationaler Erfah-
rungen durch mehrjährige Auslandsaufenthalte ge-
achtet werden, wobei nach Möglichkeit mindestens
ein Mitglied des Vorstands internationaler Herkunft
sein soll. Ungeachtet der mehrjährigen internatio-
nalen Erfahrung der überwiegenden Mehrheit der
Vorstandsmitglieder ist dieses Ziel zum 31. Dezem-
ber 2024 schon allein aufgrund der internatio-
nalen Herkunft von Ola Källenius und Renata Jungo
Brüngger und des Tätigkeitsschwerpunkts von
Hubertus Troska in China erreicht.
Vorstandsmitglieder sollen in der Regel und vor-
behaltlich der Offenlegung einer Abweichung in der
jährlichen Entsprechenserklärung zum Deutschen
Corporate Governance Kodex nicht mehr als zwei
Aufsichtsratsmandate in konzernexternen
börsennotierten Gesellschaften oder vergleich-
bare Funktionen und keinen Aufsichtsratsvorsitz in
einer konzernexternen börsennotierten Gesellschaft
wahrnehmen. Aufsichtsratsmandate in Gemein-
schaftsunternehmen, deren Wahrnehmung zur
Ressortverantwortung eines Vorstandsmitglieds
zählt, gelten für die Zwecke des Anforderungsprofils
nicht als vergleichbare Funktionen.
Von den konzernexternen Mitgliedschaften in
Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien, die
Hubertus Troska innehat, ist allein die BAIC Motor
Corporation Ltd. börsennotiert. Dieses Mandat
wurde zum 22. März 2024 beendet. Bei seinen
übrigen konzernexternen Mandaten handelt es sich
mit Ausnahme des Mandats bei der Beijing Foton
Daimler Automotive Co., Ltd. um Mandate in nicht
börsennotierten Gemeinschaftsunternehmen
innerhalb seiner Ressortverantwortung. Diese
Mandate stellen nach Einschätzung des Aufsichts-
rats im Sinne des Anforderungsprofils keine mit
Aufsichtsratsmandaten bei börsennotierten
konzernexternen Gesellschaften vergleichbaren
Anforderungen. Dies gilt nach Einschätzung des
Aufsichtsrats auch für das zum 1. Oktober 2024
beendete Mandat von Hubertus Troska bei der
Beijing Foton Daimler Automotive Co., Ltd., die zum
Daimler Truck-Konzern gehört, sowie für die
konzernexternen Mandate von Markus Schäfer.
Von den konzernexternen Mitgliedschaften in
Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien, die
Britta Seeger innehat, ist allein die Deutsche
Lufthansa AG börsennotiert. Bei ihren übrigen
konzernexternen Mandaten handelt es sich nach
Einschätzung des Aufsichtsrats um Mandate inner-
halb ihrer Ressortverantwortung, die im Sinne
des Anforderungsprofils keine mit einem Aufsichts-
ratsmandat in einer konzernexternen börsennotier-
ten Gesellschaft vergleichbaren Anforderungen
stellen.
Renata Jungo Brüngger ist Mitglied des Aufsichts-
rats der börsennotierten Münchener Rückversiche-
rungs-Gesellschaft Aktiengesellschaft, und Harald
Wilhelm gehörte bis zum 22. März 2024 dem Kon-
trollgremium der ebenfalls börsennotierten BAIC
Motor Corporation Ltd. an. Darüber hinaus sind
beide sowohl im Aufsichtsrat der konzernexternen
börsennotierten Daimler Truck Holding AG als auch
im Aufsichtsrat der nicht börsennotierten Daimler
Truck AG, einem 100-%-Tochterunternehmen
der Daimler Truck Holding AG vertreten. Die Anteils-
eignerseite der Aufsichtsräte der Daimler Truck
Holding AG und der Daimler Truck AG ist personen-
identisch besetzt. Vor diesem Hintergrund stellt die
Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der Daimler Truck AG
nach Einschätzung des Aufsichtsrats im Sinne des
Anforderungsprofils keine mit dem Mandat bei der
Daimler Truck Holding AG vergleichbaren zusätz-
lichen Anforderungen. Von der Empfehlung des
Deutschen Corporate Governance Kodex, dass
Vorstandsmitglieder börsennotierter Gesellschaften
nicht mehr als zwei Aufsichtsratsmandate in kon-
zernexternen börsennotierten Gesellschaften oder
vergleichbare Funktionen und keinen Aufsichtsrats-
vorsitz wahrnehmen sollen, wird ungeachtet der
Bewertungen des Aufsichtsrats für die Zwecke des
Anforderungsprofils in der Entsprechenserklärung
2024 eine Abweichung erklärt und begründet.
Mit Wirkung zum 1. Januar 2025 hat der Aufsichtsrat
eine Anpassung des gesamthaften Anforderungsprofils
des Vorstands beschlossen:
Der Aspekt des Geschlechterverhältnisses wurde
an die 2020 geänderte Gesetzeslage angepasst.
Dem Vorstand hat entsprechend der gesetzlichen
Vorgabe mindestens eine Frau und mindestens ein
Mann anzugehören. Die Frauenzielquote entfällt.
Der Aspekt des Generationenmix wurde dahin-
gehend nachgeschärft, dass nach Möglichkeit min-
destens zwei Mitglieder des Vorstands zu Beginn
ihres laufenden Bestellungszeitraums 52 Jahre oder
jünger sein sollen. Damit soll auch mit Blick auf
die Altersstruktur im Vorstand Diversität und die
Berücksichtigung unterschiedlicher Perspektiven
gefördert werden.
Der Aspekt der Mandatshöchstzahl wurde
gestrichen. Dafür wurde ein neuer Aspekt Nach-
haltigkeit/ESG in das Anforderungsprofil des
Vorstands aufgenommen, wonach die Vorstands-
mitglieder in ihrer Gesamtheit über Kenntnisse
und Erfahrungen im Bereich Nachhaltigkeit/ESG
verfügen sollen, die für das Unternehmen von
Relevanz sind. Damit soll der zunehmenden regu-
latorischen und praktischen Bedeutung dieses
Themas Rechnung getragen werden.
Die übrigen Aspekte des gesamthaften Anforderungs-
profils für den Vorstand bleiben unverändert. Bei der
Besetzung von Vorstandspositionen sollen die Kriterien
des Anforderungsprofils berücksichtigt werden. Der
Präsidialausschuss erstellt auf Basis eines Sollprofils
unter Berücksichtigung der konkreten Qualifikations-
anforderungen und des Anforderungsprofils eine
engere Auswahl verfügbarer Kandidaten und unter-
breitet dem Aufsichtsrat im Anschluss einen
Kandidatenvorschlag nebst Begründung seiner
Empfehlung zur Beschlussfassung. Maßgeblich ist
dabei stets das Unternehmensinteresse unter
Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls.
Grundlegende individuelle Eignungskriterien für eine
Vorstandsposition sind aus Sicht des Aufsichtsrats
insbesondere Persönlichkeit, Integrität, überzeugende
Führungsqualitäten, die fachliche Qualifikation für das
zu übernehmende Ressort, die bisherigen Leistungen,
Kenntnisse über das Unternehmen sowie die Fähigkeit
zur Anpassung von Geschäftsmodellen und Prozessen
in einer sich verändernden Welt.
Gemeinsam mit dem Vorstand sorgt der Aufsichtsrat
unter Berücksichtigung des Anforderungsprofils und
der Umstände des Einzelfalls auch für eine langfristige
Nachfolgeplanung für den Vorstand. Der Präsidial-
ausschuss des Aufsichtsrats befasst sich regelmäßig
mit Talenten und außergewöhnlichen Führungsper-
sönlichkeiten des Unternehmens. Dabei werden die
Vertragslaufzeiten und Verlängerungsmöglichkeiten
aktueller Vorstandsmitglieder besprochen und mög-
liche Nachfolger diskutiert. Anhand einer Potenzial-
analyse und unter Berücksichtigung der Kriterien des
Anforderungsprofils werden Führungskräfte aus der
Managementebene unterhalb des Vorstands sowie
besondere Potenzialträgerinnen und -träger bewertet
und nächste Entwicklungsschritte gemeinsam mit
dem Vorstand erörtert und festgelegt. Zum Prozess der
Nachfolgeplanung gehört auch der regelmäßige Bericht
des Vorstands über den Anteil und die Entwicklung
der weiblichen Führungskräfte, insbesondere auf der
ersten und zweiten Führungsebene unterhalb des
Vorstands. Aufgabe des Vorstands ist es, dem Auf-
sichtsrat eine ausreichende Anzahl geeigneter
Kandidatinnen und Kandidaten vorzuschlagen. Die
Mercedes-Benz Group AG strebt an, Vorstandsposi-
tionen überwiegend mit im Unternehmen entwickelten
Führungskräften zu besetzen. Gleichwohl werden
fallbezogen, mit Unterstützung durch externe Personal-
beratungen, auch potenzielle externe Kandidatinnen
und Kandidaten bewertet und in die Auswahl einbezogen.
Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat muss in seiner Gesamtheit mit dem
Sektor, in dem die Gesellschaft tätig ist, vertraut sein.
Ziel des Anforderungsprofils für den Gesamtaufsichts-
rat ist es, darüber hinaus eine möglichst vielfältige,
sich gegenseitig ergänzende Zusammensetzung des
Aufsichtsrats sicherzustellen. Der Aufsichtsrat soll in
seiner Gesamtheit das Geschäftsmodell des Unter-
nehmens verstehen und über die zur ordnungsgemäßen
Wahrnehmung einer qualifizierten Aufsicht und
Beratung des Vorstands erforderlichen Kenntnisse,
Fähigkeiten und Erfahrungen einschließlich Expertise
zu den für das Unternehmen bedeutsamen Nach-
haltigkeitsfragen verfügen.
In Summe sollen sich die Mitglieder des Aufsichtsrats
im Hinblick auf ihre Fachkenntnisse und beruflichen
Erfahrungen so ergänzen, dass das Gremium auf einen
möglichst breit gefächerten Erfahrungsfundus und
unterschiedliche Spezialkenntnisse zurückgreifen kann.
Darüber hinaus betrachtet der Aufsichtsrat die Vielfalt
seiner Mitglieder bezüglich Alter, Geschlecht, Inter-
nationalität und anderer persönlicher Eigenschaften als
wichtige Voraussetzung für die effektive Zusammen-
arbeit. Maßgeblich für die Entscheidung des Aufsichts-
rats über einen Wahlvorschlag an die Hauptversamm-
lung ist stets das Unternehmensinteresse unter
Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls.
Das Anforderungsprofil für den Aufsichtsrat umfasste
im Berichtszeitraum unverändert gegenüber dem Vor-
jahr die nachfolgenden Aspekte:
Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer
Zur Wahl in den Aufsichtsrat für eine volle Amtszeit
sollen in der Regel nur solche Kandidaten vor-
geschlagen werden, die dem Aufsichtsrat zum Zeit-
punkt ihrer (Wieder-)Wahl nicht bereits zwölf
Jahre angehören. Diese Anforderung ist für alle am
31. Dezember 2024 amtierenden Aufsichtsrats-
mitglieder erfüllt.
Diversität
Geschlechterverhältnis: Kraft Gesetzes müssen
mindestens 30 % der Mitglieder des Aufsichts-
rats Frauen und mindestens 30 % Männer sein.
Die Quote ist vom Aufsichtsrat insgesamt zu
erfüllen, wenn nicht die Seite der Anteilseigner-
vertreter oder der Arbeitnehmervertreter der
Gesamterfüllung widerspricht. In diesem Fall
ist der Mindestanteil für die jeweils nächste
Wahl von jeder Seite getrennt zu erfüllen. Zum
31. Dezember 2024 sind aufseiten der Anteils-
eigner und aufseiten der Arbeitnehmervertreter
jeweils vier Frauen vertreten. Damit beträgt
der Frauenanteil sowohl der Anteilseigner- und
Arbeitnehmerseite als auch für den Gesamt-
aufsichtsrat 40 %. Im Hinblick auf die Wahl von
Anteilseignervertretern durch die Hauptversam-
mlung am 8. Mai 2024 wurde der Gesamterfül-
lung nicht widersprochen. Im Falle der Wahl der
in der ordentlichen Hauptversammlung 2025
vom Aufsichtsrat vorgeschlagenen Kandidatin-
nen und Kandidaten bleibt die Geschlechter-
quote auf Anteilseignerseite unverändert bei
40 % Frauen und 60 % Männern. Auch im Hin-
blick auf diese Wahl wurde der Gesamterfüllung
nicht widersprochen. Auf Arbeitnehmerseite
hat sich der Frauenanteil durch die gerichtliche
Bestellung von Barbara Resch als Nachfolgerin
von Roman Zitzelsberger mit Wirkung zum
1. Januar 2025 auf 50 % erhöht.
Generationenmix: Mindestens 30 % der Auf-
sichtsratsmitglieder sollen zum Zeitpunkt ihrer
Wahl beziehungsweise Wiederwahl 62 Jahre
alt oder jünger sein. Von den zum 31. Dezember
2024 amtierenden Aufsichtsratsmitgliedern
waren außer Dr. Martin Brudermüller, Dame Polly
Courtice, Marco Gobbetti und Stefan Pierer
alle anderen, mithin 16 Mitglieder, also mehr als
30 %, zum Zeitpunkt ihrer Wahl bzw. Wiederwahl
für die laufende Amtsdauer 62 Jahre alt oder
jünger.
Internationalität: Mindestens 30 % der
Anteilseignervertreter sollen internationaler
Herkunft (Staatsangehörigkeit) sein oder über
internationale Erfahrung verfügen. Alle zum
31. Dezember 2024 amtierenden Anteils-
eignervertreter verfügen über internationale
Erfahrung. Zudem ist die Zielvorgabe schon
allein aufgrund der internationalen Herkunft
von Ben van Beurden, Liz Centoni, Dame Polly
Courtice, Marco Gobbetti, Stefan Pierer und
Prof. Dr. Helene Svahn mit sechs Anteilseigner-
vertretern, entsprechend 60 %, übertroffen.
Ausbildungs-/Berufshintergrund: Die Mitglie-
der des Aufsichtsrats sollen über unterschied-
liche Ausbildungs- und Berufshintergründe
verfügen. Im Aufsichtsrat ist zum 31. Dezember
2024 ein breites Spektrum an Ausbildungs-
und Berufshintergründen vertreten. Dr. Martin
Brudermüller, Ben van Beurden, Liz Centoni,
Stefan Pierer, Prof. Dr. Helene Svahn sowie
Roman Zitzelsberger verfügen über Hochschul-
abschlüsse in Chemie, Betriebs- und Energie-
wirtschaft, Biotechnologie bzw. Elektrotechnik.
Weitere Arbeitnehmervertreter haben ver-
schiedene technische Berufsausbildungen absol-
viert. Unter anderem mit Timotheus Höttges und
Olaf Koch auf Anteilseigner- sowie Pia Simon
und Michael Bettag auf Arbeitnehmerseite sind
mehrere Hochschulabsolventen der Wirtschafts-
wissenschaften vertreten. Dame Polly Courtice
und Marco Gobbetti sind ausgewiesene Experten
im Bereich Nachhaltigkeit bzw. im Luxussegment.
Sowohl der Anteilseigner- als auch der Arbeit-
nehmerseite gehört jeweils eine Juristin bzw. ein
Jurist an. Eine Sozialökonomin und eine
Fertigungsmechanikerin runden die diversen
Ausbildungs- und Berufshintergründe im
Aufsichtsrat ab.
Formelle Eignung
Unabhängigkeit: Um eine unabhängige Beratung
und Überwachung des Vorstands durch den
Aufsichtsrat zu gewährleisten, sollen vorbehal-
tlich der Offenlegung einer Abweichung von
der entsprechenden Empfehlung des Deutschen
Corporate Governance Kodex in der Entspre-
chenserklärung gemäß § 161 Aktiengesetz mehr
als die Hälfte der Anteilseignervertreter im
Aufsichtsrat unabhängig von der Gesellschaft
und dem Vorstand sein.
Ein Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat ist
unabhängig von der Gesellschaft und deren
Vorstand, wenn er in keiner persönlichen oder
geschäftlichen Beziehung zu der Gesellschaft
oder zu deren Vorstand steht, die einen
wesentlichen und nicht nur vorübergehenden
Interessenkonflikt begründen kann. Die
Einschätzung der Unabhängigkeit obliegt den
Anteilseignervertretern im Aufsichtsrat selbst.
Zu berücksichtigen sind dabei vier Indikatoren,
die auf fehlende Unabhängigkeit hindeuten
können (Mitgliedschaft im Vorstand innerhalb
der letzten zwei Jahre vor der Ernennung zum
Mitglied des Aufsichtsrats; wesentliche
geschäftliche Beziehung mit der Gesellschaft
oder einem von ihr abhängigen Unternehmen,
z. B. als Kunde, Lieferant, Kreditgeber oder
Berater; nahe Familienangehörigkeit in Bezug
auf ein Vorstandsmitglied; Mitgliedschaft
im Aufsichtsrat seit mehr als zwölf Jahren –
sämtliche Kriterien gelten sowohl in Bezug auf
das Aufsichtsratsmitglied selbst als auch auf
seine nahen Familienangehörigen). Es ist der
Anteilseignerseite aber ausdrücklich unbenom-
men, das betreffende Aufsichtsratsmitglied auch
bei Erfüllung eines oder sogar mehrerer dieser
Negativindikatoren als unabhängig anzusehen –
nur soll diese Einschätzung dann in der Erklärung
zur Unternehmensführung begründet werden.
Auf Grundlage der dem Aufsichtsrat bekannten
Informationen sind nach Einschätzung der
Anteilseignervertreter keine konkreten Anhalts-
punkte für relevante persönliche oder geschäft-
liche Beziehungen oder Umstände, insbesondere
in Bezug auf die Gesellschaft, Mitglieder des
Vorstands oder andere Aufsichtsratsmitglieder
ersichtlich, die einen wesentlichen und nicht nur
vorübergehenden Interessenkonflikt begründen
könnten und deshalb gegen die Unabhängigkeit
eines Anteilseignervertreters im Aufsichtsrat
sprechen würden. Insbesondere unterhielten die
Anteilseignervertreter Dr. Martin Brudermüller,
Liz Centoni und Timotheus Höttges im Berichts-
zeitraum in ihren verantwortlichen Funktionen
bei konzernfremden Unternehmen keine solcher-
maßen wesentliche geschäftliche Beziehung
zur Mercedes-Benz Group AG oder zu einem von
der Mercedes-Benz Group AG abhängigen Unter-
nehmen (etwa als Lieferant, Kunde, Kreditgeber
oder Berater). Entsprechendes gilt auch unter
Berücksichtigung der im Kapitel »Konzern-
abschluss« in der Anmerkung »Beziehungen zu
gemachten Angaben für Stefan Pierer in seiner
Eigenschaft als Gesellschafter und/oder Organ-
mitglied von Gesellschaften der Pierer-Gruppe.
Die Mehrheit der LEONI-Gruppe hat Stefan
Pierer im September 2024 abgegeben. Die
Transaktion wurde noch nicht vollzogen. Dem
Aufsichtsrat gehörte im Berichtszeitraum kein
ehemaliges Mitglied des Vorstands an. Kein
Mitglied des Aufsichtsrats übt Organfunktionen
oder Beratungsaufgaben bei wesentlichen
Wettbewerbern aus.
Im Ergebnis sind deshalb nach Einschätzung der
Anteilseignerseite sämtliche zum 31. Dezember
2024 amtierenden Anteilseignervertreter im Auf-
sichtsrat als unabhängig einzuschätzen, nament-
lich Dr. Martin Brudermüller, Ben van Beurden,
Liz Centoni, Dame Polly Courtice, Marco Gobbetti,
Dr. Doris Höpke, Timotheus Höttges, Olaf Koch,
Stefan Pierer und Prof. Dr. Helene Svahn.
Regelaltersgrenze: Zur Wahl als Mitglied des
Aufsichtsrats für eine volle Amtszeit sollen in der
Regel nur Kandidaten vorgeschlagen werden, die
zum Zeitpunkt der Wahl für eine volle Amtszeit
nicht älter als 72 Jahre sind. Bei der Festlegung
dieser Altersgrenze entschied sich der Auf-
sichtsrat bewusst gegen eine starre Höchs-
taltersgrenze und für eine flexible Regelgrenze,
die den notwendigen Spielraum für eine
angemessene Würdigung der Umstände des
Einzelfalls erhält, den Kreis potenzieller Kandi-
daten hinreichend weit fasst und auch die
Wiederwahl ermöglicht. Kein am 31. Dezember
2024 amtierendes Mitglied des Aufsichtsrats
überschritt zum Zeitpunkt seiner Wahl für eine
volle Amtszeit die Regelaltersgrenze.
Kompetenzen/Erfahrungen
Zwei Finanzexperten: Mindestens ein Mitglied
des Prüfungsausschusses verfügt über Sach-
verstand auf dem Gebiet der Rechnungslegung
und mindestens ein weiteres Mitglied des
Prüfungsausschusses über Sachverstand auf
dem Gebiet der Abschlussprüfung. Dabei
besteht der Sachverstand auf dem Gebiet der
Rechnungslegung in besonderen Kenntnissen
und Erfahrungen in der Anwendung von
Rechnungslegungsgrundsätzen sowie internen
Kontroll- und Risikomanagementsystemen, der
Sachverstand auf dem Gebiet der Abschluss-
prüfung in besonderen Kenntnissen und
Erfahrungen derselben. Zur Rechnungslegung
und Abschlussprüfung sollen danach auch die
Nachhaltigkeitsberichterstattung und deren
Prüfung zählen. Mit Olaf Koch und Timotheus
Höttges gehören dem Prüfungsausschuss auf
Anteilseignerseite zwei Finanzexperten an, die
aufgrund ihrer aktuellen bzw. früheren ein-
schlägigen Tätigkeiten bei anderen (börsen-
notierten) Unternehmen und laufender
Fortbildung jeweils sowohl über besondere
Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet der
Rechnungslegung als auch auf dem Gebiet der
Abschlussprüfung verfügen. Entsprechendes gilt
auch in Bezug auf die besonderen Kenntnisse
und Erfahrungen in der Nachhaltigkeitsbericht-
erstattung und deren Prüfung. Weitere Einzel-
heiten zur Expertise der beiden Finanzexperten
sind in den Angaben zur Zusammensetzung und
Arbeitsweise des Prüfungsausschusses in dieser
Erklärung zur Unternehmensführung zusammen-
gefasst.
Weitere besondere Kompetenzfelder: Der
Aufsichtsrat soll in seiner Gesamtheit über
Kompetenzen/Erfahrungen in den für das
Unternehmen besonders relevanten Bereichen
verfügen. So sollen jeweils mindestens drei
Mitglieder des Aufsichtsrats Kenntnisse/
Erfahrungen in den folgenden Bereichen
mitbringen:
Finanzen (z. B. Rechnungslegung, Controlling,
Risikomanagement, Abschlussprüfung, M&A)
Strategie
Digitalisierung/IT (z. B. Software, Prozesse,
Datensicherheit)
Transformation (z. B. Produkt,
Arbeitsmodelle)
Personal (z. B. Personalmanagement,
Arbeitnehmerbelange, Arbeitswelt)
Nachhaltigkeit/ESG (insbesondere:
Environment – grüne Produktion und Logistik,
Klima- und Dekarbonisierungsstrategie;
Social – People Plan, nachhaltige
Lieferketten; Governance – nachhaltige
Corporate Governance, nachhaltige Finanzen)
Industrie (z. B. Produktion, Einkauf)
Innovation, Forschung und Entwicklung,
Technik
Vertrieb/Marke
Kapitalmarkt
Die beispielhafte Konkretisierung der vorstehend
aufgeführten Bereiche in den Klammerzusätzen ist
nicht abschließend; zugleich ist es für die Kom-
petenz in dem jeweiligen Bereich nicht erforder-
lich, dass Expertise in Bezug auf sämtliche
Konkretisierungen besteht.
Gemäß der Tabelle »Qualifikationsmatrix der
Aufsichtsratsmitglieder« erfüllt der Gesamt-
aufsichtsrat in seiner Zusammensetzung zum
31. Dezember 2024 die definierten Anforde-
rungen an seine Kompetenzen/Erfahrungen. In
jedem der oben aufgeführten Kompetenzfelder
verfügen mehr als drei Aufsichtsratsmitglieder
über einschlägige Kenntnisse und/oder Erfah-
rungen. Die nachfolgenden Erläuterungen zu
namentlich genannten Aufsichtsratsmitgliedern
sind insofern beispielhaft zu verstehen.
Im Bereich Finanzen verfügen neben den
beiden Finanzexperten Olaf Koch und Timotheus
Höttges sowie den weiteren Mitgliedern des Prü-
fungsausschusses Ergun Lümali und Sebastian
Fay insbesondere Ben van Beurden und Dr. Doris
Höpke über besondere Expertise.
Im Bereich Strategie weist insbesondere
Dr. Martin Brudermüller aufgrund seiner beruf-
lichen Vorerfahrungen ausgewiesene Kenntnisse
auf. Zudem sind bei der auf Nachhaltigkeit und
Luxus ausgerichteten Unternehmensstrategie
die ESG-Expertise von Dame Polly Courtice und
die unternehmerische Erfahrung in der Luxus-
güterindustrie von Marco Gobbetti hervorzu-
heben. Ferner verfügen insbesondere Roman
Zitzelsberger aufgrund seiner Mandate in
verschiedenen Aufsichtsräten und Ergun Lümali
aufgrund seiner langjährigen Tätigkeit im
Aufsichtsrat der Gesellschaft über ausgeprägte
Erfahrung in Strategiefragen.
Im Bereich Digitalisierung/IT bringen unter
anderem Liz Centoni sowie Timotheus Höttges
ihre Erfahrungen ein, die sie im Rahmen ihrer
beruflichen Tätigkeit für Cisco bzw. Deutsche
Telekom erwarben. Entsprechendes gilt unter
anderem für Monika Tielsch aufgrund ihrer
Tätigkeit als Betriebsrätin im Bereich R&D, in
welchem auch die Entwicklung des Betriebs-
systems MB.OS verortet ist.
Im Bereich Transformation verfügen insbe-
sondere Dr. Martin Brudermüller und Ben
van Beurden über umfangreiche Expertise. Als
Vorstandsvorsitzende waren sie in besonderer
Weise für die Transformation der von ihnen
geleiteten Unternehmen verantwortlich. Mit
einschlägigem Sachverstand begleiten auch
Ergun Lümali und Michael Häberle als Betriebs-
ratsvorsitzende wichtiger Produktionsstandorte
die Transformation bei der Mercedes-Benz
Group.
Im Bereich Personal verfügt unter anderem
Dr. Doris Höpke aufgrund ihrer Vorerfahrungen
als Personalvorständin und Arbeitsdirektorin
eines börsennotierten Unternehmens über pro-
funde Kenntnisse. Als Vertreterin der leitenden
Angestellten verfügt zudem Pia Simon über
entsprechenden Sachverstand. Ferner sind
insbesondere die einschlägigen Kenntnisse und
Erfahrungen, die seitens der IG-Metall-Vertreter
Nadine Boguslawski, Sebastian Fay und Roman
Zitzelsberger im Bereich Personal eingebracht
werden, wertvoll für die Arbeit des Aufsichtsrats.
Im Bereich Nachhaltigkeit/ESG ist Dame Polly
Courtice aufgrund ihrer langjährigen Tätigkeit als
Direktorin des University of Cambridge Institute
for Sustainability Leadership eine Expertin
mit Sachverstand in den unter ESG zusammen-
gefassten Themenfeldern. Kenntnisse und
Erfahrungen zu den für das Unternehmen unter
»E« wie »Environment« relevanten Themen
bringen insbesondere Dr. Martin Brudermüller,
Ben van Beurden und Timotheus Höttges mit. Sie
alle sind beziehungsweise waren in den Unter-
nehmen, welchen sie als Vorstandsvorsitzende
vorstehen beziehungsweise vorstanden,
ganz maßgeblich mit Nachhaltigkeitsthemen
(insbesondere Klima und Dekarbonisierung)
befasst. Über Sachverstand in Bezug auf die
unter »S« wie »Social« fallenden besonders
relevanten Themen verfügen neben Dame Polly
Courtice insbesondere auch die Vertreter der
Arbeitnehmer im Aufsichtsrat. Für die unter »G«
wie »Governance« aufgeführten Themen bringen
auch Olaf Koch und Sebastian Fay aufgrund ihrer
jeweiligen beruflichen Tätigkeit Expertise in den
Aufsichtsrat ein.
Im Bereich Industrie ist insbesondere die
langjährige Erfahrung von Dr. Martin Bruder-
müller in der chemischen Industrie her-
vorzuheben. Seine branchenspezifischen
Kenntnisse hat er seit der Übernahme des
Aufsichtsratsvorsitzes weiter vertieft. Über
fundierte Industriekenntnisse verfügt auch
Stefan Pierer. Darüber hinaus ist für das
Kompetenzfeld Industrie unter anderem die
Expertise von Ergun Lümali als langjährigem
Vorsitzenden des Betriebsrats des Mercedes-
Benz Werks Sindelfingen zu nennen.
Im Bereich Innovation, Forschung und
Entwicklung ist zunächst die ausgewiesene
Expertise von Prof. Dr. Helene Svahn heraus-
zustellen. Außerdem verfügt Liz Centoni
aufgrund ihrer langjährigen Tätigkeit bei Cisco
über besondere Kenntnisse auf diesem Gebiet.
Schließlich bringen unter anderem auch Monika
Tielsch und Michael Häberle aufgrund ihrer
beruflichen Tätigkeit einschlägigen Sachverstand
in den Aufsichtsrat ein.
Im Bereich Vertrieb/Marke sind zunächst die
branchennahen Kenntnisse von Stefan Pierer
hervorzuheben. Zudem bereichert Marco
Gobbetti mit besonderer Expertise im Bereich
Marke den Aufsichtsrat. Michael Bettag verfügt
über langjährige berufliche Erfahrungen im
Vertrieb.
Mit dem Bereich Kapitalmarkt sind insbeson-
dere Dr. Martin Brudermüller, Ben van Beurden,
Olaf Koch und Timotheus Höttges als (ehe-
malige) Vorstandsvorsitzende börsennotierter
Unternehmen bestens vertraut. Zudem sind
unter anderem Ergun Lümali und Roman
Zitzelsberger zu nennen, die aufgrund ihrer
langjährigen Mitgliedschaft im Aufsichtsrat
ebenfalls über einschlägigen Sachverstand
verfügen.
Mit Wirkung zum 1. Januar 2025 hat der Aufsichtsrat
eine Anpassung seines gesamthaften Anforderungs-
profils beschlossen:
Der Aspekt der Regelaltersgrenze wurde dahin-
gehend nachgeschärft, dass bereits eine vierjährige
Amtszeit als eine volle Amtszeit im Sinne der
Regelaltersgrenze gelten soll. Das entspricht der
Praxis des Aufsichtsrats, der Hauptversammlung
Aufsichtsratskandidaten nur noch für eine Amtszeit
von höchstens vier Jahren statt für die gesetzlich
zulässigen fünf Jahre vorzuschlagen.
Industrie sowie Digitalisierung/IT, zwei der bislang
zehn besonderen Kompetenzfelder, in denen jeweils
mindestens drei Mitglieder des Aufsichtsrats über
Kompetenzen/Erfahrungen verfügen sollen, werden
zu einem Kompetenzfeld zusammengelegt. Dadurch
soll der engen Verknüpfung dieser beiden Kom-
petenzfelder Rechnung getragen werden.
Neu in das gesamthafte Anforderungsprofil des
Aufsichtsrats aufgenommen wird, dass der Auf-
sichtsrat in seiner Gesamtheit über Kompetenzen/
Erfahrungen in den für das Unternehmen besonders
relevanten Regionen Deutschland, Europa, Amerika,
Asien-Pazifik (insbesondere China) verfügen soll.
Regionale Kompetenzen in diesem Sinne sind eine
berufliche Tätigkeit in der Region oder berufliche
Erfahrungen die Region betreffend.
Die übrigen Aspekte des gesamthaften Anforderungs-
profils für den Aufsichtsrat bleiben unverändert.
Wahlvorschläge des Aufsichtsrats für die Wahl von
Anteilseignervertretern durch die Hauptversammlung,
für die der Nominierungsausschuss Empfehlungen
unterbreitet, sollen die oben dargestellten Aspekte
berücksichtigen und die Erfüllung des Anforderungs-
profils für das Gesamtgremium anstreben. Der Nomi-
nierungsausschuss soll auf Basis eines Sollprofils unter
Berücksichtigung der konkreten Qualifikationsanforde-
rungen und der genannten Kriterien eine engere Aus-
wahl verfügbarer Kandidaten erstellen und sich dabei
auch Gewissheit verschaffen, dass der vorgeschlagene
Kandidat ausreichend Zeit hat, um das Mandat mit der
gebotenen Sorgfalt ausüben zu können. Im Anschluss
unterbreitet der Nominierungsausschuss dem Auf-
sichtsrat einen Kandidatenvorschlag nebst Begründung
seiner Empfehlung zur Beschlussfassung. Maßgeblich
für die Entscheidung des Aufsichtsrats über den Wahl-
vorschlag an die Hauptversammlung ist stets das
Unternehmensinteresse unter Berücksichtigung aller
Umstände des Einzelfalls.
Die Amtszeiten der Anteilseignervertreter im Auf-
sichtsrat der Mercedes-Benz Group AG enden zu
unterschiedlichen Zeitpunkten (»Staggered Board«).
Jährlich wählt die Hauptversammlung einen oder
mehrere Anteilseignervertreter. Das Staggered Board
eröffnet zum einen die Möglichkeit, die Zusammen-
setzung des Aufsichtsrats flexibler an ein sich verän-
derndes Umfeld anzupassen. Zum anderen erleichtert
es die Suche nach geeigneten Kandidatinnen und
Kandidaten, weil nicht alle Sitze der Anteilseignerseite
in einer einzigen Hauptversammlung zu besetzen sind.
Der Nominierungsausschuss des Aufsichtsrats über-
prüft regelmäßig, welche Mandate zu welchem
Zeitpunkt enden und ob die jeweiligen Mandatsinhaber
unter Berücksichtigung der dargestellten Kriterien für
eine weitere Amtszeit in Betracht kommen und dazu
auch bereit sind. Bei der Suche nach neuen Kandida-
tinnen und Kandidaten kann der Nominierungs-
ausschuss unabhängige externe Personalberatung in
Anspruch nehmen.
Aktionäre und Hauptversammlung
Die Aktionäre üben ihre mitgliedschaftlichen Rechte,
insbesondere ihr Stimmrecht, in der Hauptversamm-
lung aus. Jede Aktie der Mercedes-Benz Group AG
gewährt eine Stimme. Dokumente und Informationen
zur Hauptversammlung sind unter
Im Rahmen umfassender Investor-Relations- und
Öffentlichkeitsarbeit steht das Unternehmen in enger
Verbindung mit seinen Anteilseignern. Aktionäre,
Finanzanalysten, Aktionärsvereinigungen, Medien und
die interessierte Öffentlichkeit werden umfassend
und regelmäßig über die Lage des Unternehmens und
unverzüglich über wesentliche geschäftliche Ver-
änderungen informiert. Auch der Aufsichtsrats-
vorsitzende ist in angemessenem Rahmen bereit, mit
Investoren über aufsichtsratsspezifische Themen
Gespräche zu führen, wie z. B. zur Vorstandsvergütung
sowie zur Arbeit und Zusammensetzung des Aufsichts-
rats und seiner Ausschüsse. Solche Gespräche fanden
im Vorfeld der Hauptversammlung 2024 und im Nach-
gang zur Wahl des neuen Aufsichtsratsvorsitzenden im
September 2024 statt.
Zusätzlich zu anderen Kommunikationswegen nutzt
das Unternehmen für seine Investor-Relations-Arbeit
intensiv die Internetseite der Gesellschaft. Unter
wesentlichen im Jahr 2024 veröffentlichten
Informationen einschließlich Jahres-, Quartals- und
Halbjahresfinanzberichten, Pressemitteilungen,
Stimmrechtsmitteilungen bedeutender Aktionäre,
Präsentationen und Audioaufzeichnungen aus
Analysten- und Investorenveranstaltungen und
Telefonkonferenzen sowie der Finanzkalender abrufbar.
Im Finanzkalender werden die Termine wesentlicher
Veröffentlichungen, beispielsweise des Geschäfts-
berichts und der Zwischenfinanzberichte, sowie die
Termine der Hauptversammlung, der Jahrespresse-
konferenz und der Analystenkonferenzen frühzeitig
bekannt gegeben.
Qualifikationsmatrix der Aufsichtsratsmitglieder
Dr. Martin Brudermüller
Ben van Beurden
Liz Centoni
Dame Polly Courtice
Marco Gobbetti
Zugehörigkeitsdauer
Mitglied seit
2021
2021
2021
2022
2022
Regelgrenze Zugehörigkeit
ü
ü
ü
ü
ü
Diversität
Geschlecht
männlich
männlich
weiblich
weiblich
männlich
Geburtsjahr
1961
1958
1964
1952
1958
Staatsangehörigkeit
deutsch
niederländisch
US-amerikanisch
britisch/südafrikanisch
italienisch
Internationale Erfahrung1
ü
ü
ü
ü
ü
Ausbildungs-/Berufshintergrund
Chemie
Chemieingenieurwesen
Chemie/MBA/Software-Engineering
Geschichte/Marketing/
Nachhaltigkeit
Internationales Management/
Vertrieb
Formelle Eignung
Unabhängigkeit2
ü
ü
ü
ü
ü
Regelaltersgrenze
ü
ü
ü
ü
ü
Kompetenzen/Erfahrung
Finanzen
(z. B. Rechnungslegung, Controlling,
Risikomanagement, Abschlussprüfung,
M&A)
ü
ü
ü
ü
Strategie
ü
ü
ü
ü
ü
Digitalisierung/IT
(z. B. Software, Prozesse, Datensicherheit)
ü
ü
ü
Transformation
(z. B. Produkt, Arbeitsmodelle)
ü
ü
ü
ü
ü
Personal
(z. B. Personalmanagement,
Arbeitnehmerbelange, Arbeitswelt)
ü
ü
ü
ü
ü
Nachhaltigkeit/ESG4
ü
ü
ü
ü
ü
Industrie
(z. B. Produktion, Einkauf)
ü
ü
Innovation, Forschung und
Entwicklung, Technik
ü
ü
ü
ü
ü
Vertrieb/Marke
ü
ü
ü
Kapitalmarkt
ü
ü
ü
Fußnoten siehe am Ende der Tabelle
Dr. Doris Höpke
Timotheus Höttges
Olaf Koch
Stefan Pierer
Prof. Dr. Helene Svahn
Zugehörigkeitsdauer
Mitglied seit
2024
2020
2021
2023
2021
Regelgrenze Zugehörigkeit
ü
ü
ü
ü
ü
Diversität
Geschlecht
weiblich
männlich
männlich
männlich
weiblich
Geburtsjahr
1966
1962
1970
1956
1974
Staatsangehörigkeit
deutsch
deutsch
deutsch
österreichisch
schwedisch
Internationale Erfahrung1
ü
ü
ü
ü
Ausbildungs-/Berufshintergrund
Rechtswissenschaften/Mediation
Betriebswirtschaftslehre/
Diplom-Kaufmann
Betriebswirtschaft
Diplom-Ingenieur in
Betriebs- und Energiewirtschaft
Biotechnologie/Elektrotechnik
Formelle Eignung
Unabhängigkeit2
ü
ü
ü
ü
ü
Regelaltersgrenze
ü
ü
ü
ü
ü
Kompetenzen/Erfahrung
Finanzen
(z. B. Rechnungslegung, Controlling,
Risikomanagement, Abschlussprüfung,
M&A)
ü
ü³
ü³
ü
ü
Strategie
ü
ü
ü
ü
ü
Digitalisierung/IT
(z. B. Software, Prozesse, Datensicherheit)
ü
ü
ü
Transformation
(z. B. Produkt, Arbeitsmodelle)
ü
ü
ü
ü
ü
Personal
(z. B. Personalmanagement,
Arbeitnehmerbelange, Arbeitswelt)
ü
ü
ü
ü
ü
Nachhaltigkeit/ESG4
ü
ü
ü
ü
ü
Industrie
(z. B. Produktion, Einkauf)
ü
ü
Innovation, Forschung und
Entwicklung, Technik
ü
ü
ü
ü
ü
Vertrieb/Marke
ü
ü
ü
Kapitalmarkt
ü
ü
ü
ü
ü
Fußnoten siehe am Ende der Tabelle
Ergun Lümali
Michael Bettag
Nadine Boguslawski
Sebastian Fay
Michael Häberle
Zugehörigkeitsdauer
Mitglied seit
2014
2015
2021
2024
2018
Regelgrenze Zugehörigkeit
ü
ü
ü
ü
ü
Diversität
Geschlecht
männlich
männlich
weiblich
männlich
männlich
Geburtsjahr
1962
1961
1977
1984
1969
Staatsangehörigkeit
deutsch
deutsch
deutsch
deutsch
deutsch
Ausbildungs-/Berufshintergrund
Konstruktionsmechaniker/
Entgelt- und Leistungspolitik
Betriebswirtschaft
Industrieelektronikerin
Rechtswissenschaften
Maschinenbautechniker/
Betriebswirt
Formelle Eignung
Regelaltersgrenze
ü
ü
ü
ü
ü
Kompetenzen/Erfahrung
Finanzen
(z. B. Rechnungslegung, Controlling,
Risikomanagement, Abschlussprüfung,
M&A)
ü
ü
ü
ü
ü
Strategie
ü
ü
ü
ü
ü
Digitalisierung/IT
(z. B. Software, Prozesse, Datensicherheit)
Transformation
(z. B. Produkt, Arbeitsmodelle)
ü
ü
ü
ü
ü
Personal
(z. B. Personalmanagement,
Arbeitnehmerbelange, Arbeitswelt)
ü
ü
ü
ü
ü
Nachhaltigkeit/ESG4
ü
ü
ü
ü
ü
Industrie
(z. B. Produktion, Einkauf)
ü
ü
ü
ü
Innovation, Forschung und
Entwicklung, Technik
ü
ü
ü
Vertrieb/Marke
ü
Kapitalmarkt
ü
Fußnoten siehe am Ende der Tabelle
Gabriela Neher
Michael Peters
Pia Simon
Monika Tielsch
Roman Zitzelsberger
Zugehörigkeitsdauer
Mitglied seit
2023
2023
2024
2021
2015
Regelgrenze Zugehörigkeit
ü
ü
ü
ü
ü
Diversität
Geschlecht
weiblich
männlich
weiblich
weiblich
männlich
Geburtsjahr
1995
1968
1971
1967
1966
Staatsangehörigkeit
deutsch
deutsch
deutsch
deutsch
deutsch
Ausbildungs-/Berufshintergrund
Fertigungsmechanikerin/
Grafikdesignerin
Feinblechner
Betriebswirtschaft
Sozialökonomie/Mediatorin
Maschinentechnik/Management
Formelle Eignung
Regelaltersgrenze
ü
ü
ü
ü
ü
Kompetenzen/Erfahrung
Finanzen
(z. B. Rechnungslegung, Controlling,
Risikomanagement, Abschlussprüfung,
M&A)
ü
ü
ü
Strategie
ü
ü
ü
ü
Digitalisierung/IT
(z. B. Software, Prozesse, Datensicherheit)
ü
ü
Transformation
(z. B. Produkt, Arbeitsmodelle)
ü
ü
ü
ü
ü
Personal
(z. B. Personalmanagement,
Arbeitnehmerbelange, Arbeitswelt)
ü
ü
ü
ü
ü
Nachhaltigkeit/ESG4
ü
ü
ü
ü
ü
Industrie
(z. B. Produktion, Einkauf)
ü
ü
ü
ü
ü
Innovation, Forschung und
Entwicklung, Technik
ü
ü
Vertrieb/Marke
ü
Kapitalmarkt
ü
1 Nur für Anteilseignervertreter relevant.
2 Im Sinne des DCGK (Deutscher Governance Kodex); nur für Anteilseignervertreter relevant.
3 Finanzexperte gem. §100 Abs.5 AktG, Empfehlung D.3 DCGK (Deutscher Corporate Governance (Kodex).
4 Insbesondere: Environment - grüne Produktion und Logistik, Klima- und Dekarbonisierungsstrategie; Social - People Plan, nachhaltige Lieferketten; Governance - nachhaltige Corporate Governance, nachhaltige Finanzen.
KONZERNABSCHLUSS
KONZERNABSCHLUSS
Konzern-Gewinn- und -Verlustrechnung
Anmerkung
2024
2023
(angepasst)
in Millionen €
Umsatzerlöse1
5
145.594
152.390
Umsatzkosten1, 2
6
-117.018
-117.386
Bruttoergebnis vom Umsatz2
28.576
35.004
Vertriebskosten2
6
-9.993
-10.270
Allgemeine Verwaltungskosten2
6
-2.529
-2.771
Forschungs- und nicht aktivierte Entwicklungskosten
6
-5.580
-6.230
Sonstige betriebliche Erträge
7
2.507
2.206
Sonstige betriebliche Aufwendungen
7
-483
-516
Ergebnis aus at-equity bewerteten Finanzinvestitionen
14
1.138
2.129
Übriges Finanzergebnis
8
-37
108
Ergebnis vor Zinsergebnis und Ertragsteuern (EBIT)
34
13.599
19.660
Zinserträge
9
738
678
Zinsaufwendungen
9
-190
-254
Ergebnis vor Ertragsteuern
14.147
20.084
Ertragsteuern
10
-3.738
-5.553
Konzernergebnis
10.409
14.531
davon auf nicht beherrschende Anteile entfallendes Ergebnis
202
270
davon Anteil der Aktionäre der Mercedes-Benz Group AG am Konzernergebnis
10.207
14.261
Ergebnis je Aktie (in €)
auf Basis des Ergebnisanteils der Aktionäre der Mercedes-Benz Group AG
36
Unverwässert
10,19
13,46
Verwässert
10,19
13,46
1 Die Vorjahreswerte wurden nach IAS 8 korrigiert. Weitere Informationen sind in Anmerkung 3 enthalten.
2 Für eine besser geeignete Darstellung erfolgten Umgliederungen innerhalb der Funktionskosten. Die Umgliederungen sind in Anmerkung 1 beschrieben.
Konzern-Gesamtergebnisrechnung
2024
2023
in Millionen €
Konzernergebnis
10.409
14.531
Gewinne/Verluste aus der Währungsumrechnung
1.001
-795
Gewinne/Verluste aus Fremdkapitalinstrumenten
9
14
Gewinne/Verluste aus derivativen Finanzinstrumenten1
-1.181
475
Gewinne/Verluste aus at-equity bewerteten Finanzinvestitionen
3
-251
Posten, die zukünftig/möglicherweise in die Konzern-Gewinn- und -Verlustrechnung umgegliedert werden
-168
-557
Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste aus Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen
1.045
194
Gewinne/Verluste aus Eigenkapitalinstrumenten
-126
89
Gewinne/Verluste aus at-equity bewerteten Finanzinvestitionen
23
-16
Posten, die zukünftig nicht in die Konzern-Gewinn- und -Verlustrechnung umgegliedert werden
942
267
Sonstiges Ergebnis nach Steuern2
774
-290
davon auf nicht beherrschende Anteile entfallendes sonstiges Ergebnis nach Steuern
5
-87
davon Anteil der Aktionäre der Mercedes-Benz Group AG am sonstigen Ergebnis nach Steuern
769
-203
Gesamtergebnis
11.183
14.241
davon auf nicht beherrschende Anteile entfallendes Gesamtergebnis
207
183
davon Anteil der Aktionäre der Mercedes-Benz Group AG am Gesamtergebnis
10.976
14.058
1 Umgliederungen von Gewinnen/Verlusten aus dem sonstigen Ergebnis in die Gewinn- und Verlustrechnung, die derivative Finanzinstrumente betreffen, sind in Anmerkung 32 zu finden.
2 Informationen zu im sonstigen Ergebnis enthaltenen Ertragsteuern sind in Anmerkung 10 enthalten.
Konzernbilanz
31. Dezember
Anmerkung
2024
2023
(angepasst)
in Millionen €
Aktiva
Immaterielle Vermögenswerte
11
19.436
17.593
Sachanlagen einschließlich Nutzungsrechte
12
26.537
26.090
Vermietete Gegenstände
13
45.220
41.712
At-equity bewertete Finanzinvestitionen
14
12.786
13.104
Forderungen aus Finanzdienstleistungen
15
48.547
49.742
Verzinsliche Wertpapiere und ähnliche Geldanlagen
16
644
699
Übrige finanzielle Vermögenswerte
17
3.020
4.340
Aktive latente Steuern
10
4.335
4.127
Ertragsteueransprüche1
327
318
Übrige Vermögenswerte1
18
2.391
1.265
Langfristige Vermögenswerte
163.243
158.990
Vorräte2
19
26.234
26.486
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
20
6.973
7.281
Forderungen aus Finanzdienstleistungen2
15
39.320
39.277
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
14.511
15.962
Verzinsliche Wertpapiere und ähnliche Geldanlagen
16
7.086
6.159
Übrige finanzielle Vermögenswerte
17
2.868
3.599
Ertragsteueransprüche1
1.034
798
Übrige Vermögenswerte1
18
3.581
3.675
Zur Veräußerung bestimmte Vermögenswerte
4
160
795
Kurzfristige Vermögenswerte
101.767
104.032
Summe Aktiva
265.010
263.022
1 Für eine besser geeignete Darstellung erfolgten Umgliederungen zwischen den Bilanzpositionen. Die Umgliederungen sind in Anmerkung 1 beschrieben.
2 Die Vorjahreswerte wurden nach IAS 8 korrigiert. Weitere Informationen sind in Anmerkung 3 enthalten.
31. Dezember
Anmerkung
2024
2023
(angepasst)
in Millionen €
Passiva
Gezeichnetes Kapital
3.070
3.070
Kapitalrücklagen
11.718
11.718
Gewinnrücklagen
75.469
76.670
Übrige Rücklagen
2.368
2.571
Eigene Aktien
0
-2.256
Den Aktionären der Mercedes-Benz Group AG zustehendes Eigenkapital
92.625
91.773
Nicht beherrschende Anteile
1.005
1.043
Eigenkapital
21
93.630
92.816
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
23
952
1.090
Rückstellungen für sonstige Risiken
24
7.332
7.345
Finanzierungsverbindlichkeiten
25
73.487
63.724
Übrige finanzielle Verbindlichkeiten
26
1.490
1.642
Passive latente Steuern
10
7.497
7.714
Vertrags- und Rückerstattungsverbindlichkeiten1
27
3.100
2.658
Ertragsteuerverbindlichkeiten2
1.342
1.473
Übrige Verbindlichkeiten2
28
1.354
1.270
Langfristige Schulden
96.554
86.916
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen2
11.312
12.705
Rückstellungen für sonstige Risiken
24
7.688
7.955
Finanzierungsverbindlichkeiten2
25
39.311
45.707
Übrige finanzielle Verbindlichkeiten2
26
4.071
4.357
Vertrags- und Rückerstattungsverbindlichkeiten1
27
8.146
7.733
Ertragsteuerverbindlichkeiten2
705
948
Übrige Verbindlichkeiten2
28
3.547
3.661
Zur Veräußerung bestimmte Schulden
4
46
224
Kurzfristige Schulden
74.826
83.290
Summe Passiva
265.010
263.022
1 Die Vorjahreswerte wurden nach IAS 8 korrigiert. Weitere Informationen sind in Anmerkung 3 enthalten.
2 Für eine besser geeignete Darstellung erfolgten Umgliederungen zwischen den Bilanzpositionen. Die Umgliederungen sind in Anmerkung 1 beschrieben.
Konzern-Kapitalflussrechnung
2024
2023
(angepasst)
in Millionen €
Ergebnis vor Ertragsteuern
14.147
20.084
Abschreibungen/Wertminderungen
6.772
6.663
Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen und Erträge
-1.362
-2.369
Ergebnis aus der Veräußerung langfristiger Vermögenswerte
18
-92
Veränderung betrieblicher Aktiva und Passiva
Vorräte1
737
-2.420
Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
-1.199
1.310
Forderungen aus Finanzdienstleistungen1
3.280
-6.125
Vermietete Fahrzeuge
-3.110
-640
Sonstige betriebliche Aktiva und Passiva
986
1.624
Erhaltene Dividenden von at-equity bewerteten Finanzinvestitionen
1.918
2.056
Gezahlte Ertragsteuern
-4.452
-5.621
Cash Flow aus der Geschäftstätigkeit
17.735
14.470
Zugänge zu Sachanlagen
-4.039
-3.745
Zugänge zu immateriellen Vermögenswerten
-4.626
-4.468
Einzahlungen aus dem Abgang von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten
188
285
Erwerb von Anteilsbesitz
-363
-334
Einzahlungen aus dem Verkauf von Anteilsbesitz und sonstiger Geschäftsaktivitäten
716
612
Erwerb verzinslicher Wertpapiere und ähnlicher Geldanlagen
-6.785
-4.714
Einzahlungen aus dem Verkauf verzinslicher Wertpapiere und ähnlicher Geldanlagen
6.160
5.021
Sonstige Ein- und Auszahlungen
-1
28
Cash Flow aus der Investitionstätigkeit
-8.750
-7.315
2024
2023
(angepasst)
in Millionen €
Veränderung der kurzfristigen Finanzierungsverbindlichkeiten
-3.171
-512
Aufnahme langfristiger Finanzierungsverbindlichkeiten
38.338
39.288
Tilgung langfristiger Finanzierungsverbindlichkeiten
-35.355
-39.473
Dividendenzahlung an Aktionäre der Mercedes-Benz Group AG
-5.486
-5.556
Dividendenzahlungen an nicht beherrschende Anteile
-239
-324
Erwerb eigener Aktien
-4.921
-1.941
Sonstige Einzahlungen
82
127
Cash Flow aus der Finanzierungstätigkeit
-10.752
-8.391
Einfluss von Wechselkursänderungen auf die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
311
-471
Veränderung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
-1.456
-1.707
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zum Jahresanfang
15.972
17.679
abzüglich Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente der zum Verkauf bestimmten Vermögenswerte zum Jahresanfang
10
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zum Jahresanfang (Konzernbilanz)
15.962
17.679
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zum Jahresende
14.516
15.972
abzüglich Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente der zum Verkauf bestimmten Vermögenswerte zum Jahresende
5
10
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zum Jahresende (Konzernbilanz)
14.511
15.962
1 Die Vorjahreswerte wurden nach IAS 8 korrigiert. Weitere Informationen sind in Anmerkung 3 enthalten.
Entwicklung des Konzern-Eigenkapitals
Übrige Rücklagen
Gezeichnetes
Kapital
Kapital-
rücklagen
Gewinn-
rücklagen
Unter-
schieds-
betrag aus
Währungs-
umrechnung
Eigenkapital-/
Fremdkapital-
instrumente
Derivative
Finanz-
instrumente
Eigene
Aktien
Den
Aktionären
der Mercedes-
Benz Group AG
zustehendes
Eigenkapital
Nicht
beherrschende
Anteile
Summe
Eigenkapital
in Millionen €
Stand zum 1. Januar 2023
3.070
11.718
67.695
2.161
-241
1.012
85.415
1.125
86.540
Konzernergebnis
14.261
14.261
270
14.531
Sonstiges Ergebnis nach Steuern
185
-962
98
476
-203
-87
-290
Gesamtergebnis
14.446
-962
98
476
14.058
183
14.241
Dividenden
-5.556
-5.556
-327
-5.883
Kapitalerhöhung
62
62
Erwerb eigener Aktien
-2.322
-2.322
-2.322
Ausgabe und Verwendung eigener Aktien
66
66
66
Sonstiges
85
1
26
112
112
Stand zum 31. Dezember 2023
3.070
11.718
76.670
1.199
-142
1.514
-2.256
91.773
1.043
92.816
Stand zum 1. Januar 2024
3.070
11.718
76.670
1.199
-142
1.514
-2.256
91.773
1.043
92.816
Konzernergebnis
10.207
10.207
202
10.409
Sonstiges Ergebnis nach Steuern
1.045
1.048
-93
-1.231
769
5
774
Gesamtergebnis
11.252
1.048
-93
-1.231
10.976
207
11.183
Dividenden
-5.486
-5.486
-242
-5.728
Änderungen des Konsolidierungskreises
138
138
-10
128
Kapitalerhöhung
5
5
Erwerb eigener Aktien
-4.809
-4.809
-4.809
Ausgabe und Verwendung eigener Aktien
-6.992
7.065
73
73
Sonstiges
-113
87
-14
-40
2
-38
Stand zum 31. Dezember 2024
3.070
11.718
75.469
2.247
-148
269
92.625
1.005
93.630
Konzernanhang
1. Wesentliche Rechnungslegungs-
grundsätze
Allgemeine Angaben
Die Mercedes-Benz Group ist ein Automobilhersteller
mit einem weltweiten Produktangebot hochwertiger
Personenkraftwagen. Finanzdienstleistungen,
Mobilitätsangebote rund um diese Produkte und der
Aufbau einer Ladeinfrastruktur ergänzen das Portfolio.
Der Konzern umfasst die Segmente Mercedes-Benz
Cars, Mercedes-Benz Vans und Mercedes-Benz
Mobility.
Die Mercedes-Benz Group AG ist das Mutterunter-
nehmen der Mercedes-Benz Group.
Die Mercedes-Benz Group AG ist eine Aktiengesell-
schaft nach deutschem Recht. Die Gesellschaft ist im
Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter
HRB 19360 eingetragen und hat ihren Firmensitz in der
Mercedesstraße 120, 70372 Stuttgart, Deutschland.
Der Konzernabschluss der Mercedes-Benz Group AG
wird in Euro (€) aufgestellt. Soweit nicht anders
vermerkt, erfolgen Angaben in Millionen €. Die Beträge
sind jeweils gerundet.
Der Vorstand der Mercedes-Benz Group AG gab
den Konzernabschluss am 11. März 2025 zur Veröffent-
lichung frei.
Grundlagen der Bilanzierung
Angewendete IFRS
Der Konzernabschluss der Mercedes-Benz Group AG
und ihrer Tochterunternehmen (»Mercedes-Benz
Group« oder »der Konzern«) zum 31. Dezember 2024
wurde unter Anwendung von § 315e HGB (Konzern-
abschluss nach internationalen Rechnungslegungs-
standards) aufgestellt und steht im Einklang mit den
International Financial Reporting Standards (IFRS), wie
sie in der Europäischen Union (EU) zum 31. Dezember
2024 verpflichtend anzuwenden sind.
Veröffentlichte, von der EU noch nicht
übernommene und noch nicht angewendete IFRS
Im April 2024 veröffentlichte das IASB den Standard
IFRS 18 »Darstellung und Angaben im Abschluss«.
Ziel des Standards ist es, die Darstellung finanzieller
Informationen zu verbessern sowie die Transparenz
und Vergleichbarkeit von Abschlüssen zu erhöhen.
IFRS 18 wird künftig IAS 1 »Darstellung des Abschlus-
ses« ersetzen. Die Anwendung wird – vorbehaltlich der
Übernahme in europäisches Recht – für die Geschäfts-
jahre ab dem 1. Januar 2027 verpflichtend sein. Eine
vorzeitige Anwendung ist zulässig, in der Mercedes-
Benz Group jedoch nicht vorgesehen. Gegenwärtig
erwartet der Konzern keine wesentlichen Auswirkungen
auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage durch die
Anwendung von IFRS 18.
Im Dezember 2024 veröffentlichte das IASB Änderun-
gen an IFRS 9 und IFRS 7 für »Verträge über natur-
abhängige Stromversorgung«. Die Änderungen erwei-
tern die sogenannte Eigenbedarfsausnahme und die
Möglichkeit zur Bildung von Sicherungsbeziehungen
in Bezug auf Energielieferungen aus naturabhängigen
Quellen. Die Anwendung wird – vorbehaltlich der
Übernahme in europäisches Recht – für Geschäftsjahre
ab dem 1. Januar 2026 verpflichtend sein. Eine
vorzeitige Anwendung ist zulässig. Gegenwärtig
erwartet der Konzern keine wesentlichen Auswirkungen
auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage durch die
Anwendung der Änderungen von IFRS 9 und IFRS 7.
Daneben wurden weitere Standards und Interpreta-
tionen veröffentlicht, die voraussichtlich keinen
wesentlichen Einfluss auf den Konzernabschluss haben
werden.
Darstellung
Die Darstellung in der Konzernbilanz unterscheidet
zwischen kurz- und langfristigen Vermögenswerten
und Schulden. Vermögenswerte und Schulden werden
grundsätzlich als kurzfristig klassifiziert, wenn sie
innerhalb eines Jahres fällig werden. Aktive und passive
latente Steuern sowie Vermögenswerte und Rück-
stellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
werden als langfristige Posten dargestellt.
Die Konzern-Gewinn- und -Verlustrechnung wird nach
dem Umsatzkostenverfahren aufgestellt.
Im Berichtsjahr vorgenommene Änderungen in der
Darstellung
Im Berichtsjahr erfolgten die nachfolgend beschrieb-
enen Änderungen für eine besser geeignete Darstellung
der Konzern-Gewinn- und -Verlustrechnung und der
Konzernbilanz. Die Auswirkungen auf die Ertrags-,
Finanz- und Vermögenslage sind von untergeordneter
Bedeutung. Zu im Vorjahr vorgenommenen Fehler-
korrekturen im Sinne des IAS 8.41 ff. verweisen wir auf
die Anmerkung »Korrekturen nach IAS 8«.
Zum 31. Dezember 2024 wurde eine Änderung bei
der Eliminierung konzerninterner Erträge und Aufwen-
dungen vorgenommen, die zu Umgliederungen
innerhalb der Funktionskosten führte. Die folgende
Tabelle zeigt die Umgliederungen im Konzern und in
den Segmenten für die Jahre 2024 und 2023.
Umgliederungen in den Funktionskosten in den Jahren 2024
und 2023
2024
2023
in Millionen €
Mercedes-Benz Group
Umsatzkosten
713
625
Vertriebskosten
-529
-542
Allgemeine Verwaltungskosten
-184
-83
Mercedes-Benz Cars
Umsatzkosten
443
396
Vertriebskosten
-364
-354
Allgemeine Verwaltungskosten
-79
-42
Mercedes-Benz Vans
Umsatzkosten
45
64
Vertriebskosten
-42
-62
Allgemeine Verwaltungskosten
-3
-2
Mercedes-Benz Mobility
Umsatzkosten
Vertriebskosten
Allgemeine Verwaltungskosten
Überleitung
Umsatzkosten
225
165
Vertriebskosten
-123
-126
Allgemeine Verwaltungskosten
-102
-39
Zum 31. Dezember 2023 wurden Erstattungsansprüche
aus Ertragsteuern von 1.116 Mio. € in den übrigen
Vermögenswerten ausgewiesen. Ertragsteuerverbind-
lichkeiten von 2.421 Mio. € waren in den übrigen
Verbindlichkeiten enthalten. Zur Erhöhung der Trans-
parenz werden die Ertragsteueransprüche und die
Ertragsteuerverbindlichkeiten ab dem 31. Dezember
2024 gesondert in der Konzernbilanz ausgewiesen.
Die Vorjahresangaben wurden zur besseren Vergleich-
barkeit entsprechend angepasst.
Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten stellen aus
Wesentlichkeitsgründen keine gesonderten Zeilen in
der Konzernbilanz dar und werden ab dem 31. Dezem-
ber 2024 in den übrigen Verbindlichkeiten ausgewie-
sen. Die Vorjahresangaben wurden zur besseren
Vergleichbarkeit entsprechend angepasst. Die ent-
sprechenden Werte sind in der Anmerkung ȟbrige
Verbindlichkeiten« ersichtlich.
Zum 31. Dezember 2024 werden die nicht derivativen
Finanzinstrumente einschließlich der entsprechenden
Zinsabgrenzungen ausgewiesen. Damit werden
insbesondere abgegrenzte Zinsaufwendungen, die
Finanzierungsverbindlichkeiten betreffen und bisher
unter den übrigen finanziellen Verbindlichkeiten
separat ausgewiesen waren, nun unter den Finan-
zierungsverbindlichkeiten bilanziert. Zum 31. Dezember
2024 wurden deshalb 1.028 Mio. € von den übrigen
finanziellen Verbindlichkeiten in die Finanzierungs-
verbindlichkeiten umgegliedert. Zur besseren
Vergleichbarkeit wurden zum 31. Dezember 2023
793 Mio. € entsprechend umgegliedert. In diesem
Zusammenhang wurden die Tabellen »Zahlungs-
ströme im Cash Flow aus der Geschäftstätigkeit«
und »Veränderungen der Verbindlichkeiten aus
Finanzierungsaktivitäten« in der Anmerkung »Konzern-
Kapitalflussrechnung« ebenfalls angepasst.
Ab dem Jahr 2024 werden Verbindlichkeiten aus Zöllen
und Verbrauchsteuern einheitlich in den übrigen Ver-
bindlichkeiten ausgewiesen. Der Betrag beläuft sich
zum 31. Dezember 2024 auf 223 Mio. €. Die Vorjahres-
angaben wurden zur besseren Vergleichbarkeit
entsprechend angepasst: Von den kurzfristigen übrigen
finanziellen Verbindlichkeiten und von den Verbind-
lichkeiten aus Lieferungen und Leistungen wurden zum
31. Dezember 2023 326 bzw. 123 Mio. € in die
kurzfristigen übrigen Verbindlichkeiten umgegliedert.
Grundsätze der Konsolidierung
Der Konzernabschluss umfasst den Abschluss der
Mercedes-Benz Group AG und die Abschlüsse aller
Tochterunternehmen einschließlich strukturierter
Unternehmen (Structured Entities), auf welche die
Mercedes-Benz Group AG direkt oder indirekt
Beherrschung ausüben kann. Beherrschung liegt vor,
wenn das Mutterunternehmen die Entscheidungsgewalt
aufgrund von Stimmrechten oder anderen Rechten
über das Tochterunternehmen hat, es an positiven und
negativen variablen Rückflüssen aus dem Tochter-
unternehmen partizipiert und diese Rückflüsse durch
seine Entscheidungsgewalt beeinflussen kann.
Bei strukturierten Unternehmen handelt es sich um
Unternehmen, die so konzipiert wurden, dass Stimm-
rechte und vergleichbare Rechte für die Beherrschung
nicht ausschlaggebend sind. Dies ist zum Beispiel dann
der Fall, wenn sich die Stimmrechte nur auf Verwal-
tungsaufgaben beziehen und die maßgeblichen Tätig-
keiten durch Vertragsvereinbarungen geregelt werden.
Die in den Konzernabschluss einbezogenen Abschlüsse
der konsolidierten Tochterunternehmen werden grund-
sätzlich zum Bilanzstichtag des Konzernabschlusses
aufgestellt. Die Abschlüsse der Mercedes-Benz Group
AG und ihrer in den Konzernabschluss einbezogenen
Unternehmen werden unter Beachtung einheitlich
geltender Ansatz- und Bewertungsprinzipien aufge-
stellt. Konzerninterne Vermögenswerte und Schulden,
Eigenkapital, Erträge und Aufwendungen sowie
Zahlungsströme aus Geschäftsvorfällen zwischen den
in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen
werden im Rahmen der Konsolidierung eliminiert.
Unternehmenszusammenschlüsse und
Anteilsveränderungen
Unternehmenszusammenschlüsse werden nach der
Erwerbsmethode bilanziert. Im Rahmen eines Kontroll-
erwerbs werden nicht beherrschende Anteile grund-
sätzlich mit dem entsprechenden Anteil des zu Zeit-
werten bewerteten identifizierbaren Nettovermögens
angesetzt.
Anteilsveränderungen bei Tochterunternehmen, durch
die sich die Beteiligungsquote des Konzerns ohne
Änderung der Beherrschung vermindert bzw. erhöht,
werden als erfolgsneutrale Transaktion zwischen
Eigenkapitalgebern abgebildet. Verliert der Konzern die
Beherrschung über ein Tochterunternehmen, wird
grundsätzlich die Differenz zwischen den Buchwerten
der abgehenden Vermögenswerte und Verbindlich-
keiten sowie der erhaltenen Gegenleistung erfolgs-
wirksam im sonstigen betrieblichen Ertrag oder
Aufwand ausgewiesen. Beträge, die zuvor im sonstigen
Ergebnis erfasst wurden, werden beim Verlust der
Beherrschung im sonstigen betrieblichen Ertrag oder
Aufwand realisiert. Sofern eine Realisierung nicht
zulässig ist, erfolgt eine Umgliederung in die Gewinn-
rücklagen.
Anteile an assoziierten Unternehmen, Gemein-
schaftsunternehmen oder gemeinschaftlichen
Tätigkeiten
Ein assoziiertes Unternehmen ist ein Unternehmen,
bei welchem der Konzern über maßgeblichen Einfluss
verfügt. Maßgeblicher Einfluss ist die Möglichkeit, an
den finanz- und geschäftspolitischen Entscheidungen
des Beteiligungsunternehmens mitzuwirken. Assoziierte
Unternehmen werden grundsätzlich nach der Equity-
Methode bilanziert.
Für Unternehmen, bei denen die Mercedes-Benz Group
die Führung mit einem Partner gemeinschaftlich ausübt
(Joint Arrangement), ist zu unterscheiden, ob eine
gemeinschaftliche Tätigkeit (Joint Operation) oder ein
Gemeinschaftsunternehmen (Joint Venture) vorliegt.
In einem Gemeinschaftsunternehmen haben die
gemeinschaftlich beherrschenden Parteien Rechte am
Nettovermögen. Für Gemeinschaftsunternehmen ist die
Equity-Methode anzuwenden. Eine gemeinschaftliche
Tätigkeit besteht, wenn die gemeinschaftlich beherr-
schenden Parteien unmittelbare Rechte an den Ver-
mögenswerten und Verpflichtungen für die Verbindlich-
keiten haben. In diesem Fall sind grundsätzlich die
anteiligen Vermögenswerte und Schulden sowie die
anteiligen Erträge und Aufwendungen zu erfassen
(quotale Konsolidierung).
Sofern die Abschlüsse assoziierter Unternehmen,
Gemeinschaftsunternehmen oder gemeinschaftlicher
Tätigkeiten nicht rechtzeitig vorliegen, werden die
anteiligen Gewinne oder Verluste mit einem zeitlichen
Versatz von bis zu drei Monaten, unter Berücksichti-
gung wesentlicher aktueller Entwicklungen und bedeu-
tender Geschäftsvorfälle, in den Konzernabschluss
einbezogen.
Zu fortgeführten Anschaffungskosten einbezogene
Unternehmen
Tochterunternehmen, assoziierte Unternehmen,
Gemeinschaftsunternehmen sowie gemeinschaftliche
Tätigkeiten, die aufgrund ihrer ruhenden oder nur
geringen Geschäftstätigkeit für den Konzern sowie für
die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechenden Bildes der Ertrags-, Finanz- und
Vermögenslage einzeln und in Summe von unter-
geordneter Bedeutung sind, werden grundsätzlich zu
fortgeführten Anschaffungskosten in den Konzern-
abschluss einbezogen.
Fremdwährungsumrechnung
Geschäftsvorfälle in fremder Währung werden mit den
relevanten Fremdwährungskursen zum Transaktions-
zeitpunkt umgerechnet. In Folgeperioden werden
finanzielle Vermögenswerte und Schulden in Fremd-
währung mit den Stichtagskursen umgerechnet; die
Gewinne und Verluste aus der Folgebewertung werden
erfolgswirksam in der Konzern-Gewinn- und -Verlust-
rechnung erfasst (mit Ausnahme der Gewinne und
Verluste aus der Umrechnung von erfolgsneutral zum
beizulegenden Zeitwert bewerteten Eigenkapital-
anteilen, die direkt im sonstigen Ergebnis erfasst
werden).
Die Vermögenswerte und Schulden ausländischer
Gesellschaften, deren funktionale Währung nicht der
Euro ist, werden mit den Kursen vom Periodenende in
Euro umgerechnet. Daraus resultierende Umrechnungs-
differenzen werden im sonstigen Ergebnis ausgewie-
sen. Die Posten des Eigenkapitals werden mit histo-
rischen Kursen geführt. Die Gewinn- und Verlust-
rechnungen sowie die Kapitalflussrechnungen werden
grundsätzlich mit den jeweiligen Periodendurch-
schnittskursen der Quartale in Euro umgerechnet.
Die der Währungsumrechnung zugrunde liegenden
Wechselkurse der für die Mercedes-Benz Group
wesentlichsten ausländischen Währungen (US-Dollar,
Japanischer Yen und Chinesischer Renminbi) ent-
wickelten sich wie in der nachstehenden Tabelle
dargestellt.
Wechselkurse
2024
2023
USD
CNY
JPY
USD
CNY
JPY
1 € =
1 € =
1 € =
1 € =
1 € =
1 € =
Mittelkurs am 31. Dezember
1,0389
7,5833
163,0600
1,1050
7,8509
156,3300
Periodendurchschnittskurse
1. Quartal
1,0858
7,8048
161,1500
1,0730
7,3419
141,9800
2. Quartal
1,0767
7,7974
167,7700
1,0887
7,6441
149,7200
3. Quartal
1,0983
7,8701
163,9500
1,0884
7,8856
157,2500
4. Quartal
1,0681
7,6754
162,5486
1,0751
7,7712
159,1200
Hochinflation
Zur Bestimmung, ob ein Land als Hochinflationsland
einzustufen ist, bezieht sich die Mercedes-Benz Group
auf die Verlautbarungen der International Practices
Task Force (IPTF), des Center of Audit Quality oder
andere einschlägige internationale Verlautbarungen.
Sofern ein Land als hochinflationär eingestuft wird, ist
IAS 29 »Financial Reporting in Hyperinflationary
Economies« mit Beginn der relevanten Berichtsperiode,
das heißt ab dem 1. Januar des betreffenden Jahres,
anzuwenden. Derzeit sind Argentinien und die Türkei
als Hochinflationsländer eingestuft.
Die Effekte aus der Berücksichtigung der Geldentwer-
tung der monetären Bilanzpositionen von Tochter-
unternehmen in Hochinflationsländern werden
ergebniswirksam abgebildet und sind in der Konzern-
Gewinn- und -Verlustrechnung grundsätzlich in den
sonstigen betrieblichen Aufwendungen bzw. sonstigen
betrieblichen Erträgen sowie den Zinserträgen und
-aufwendungen enthalten.
Infolge des engen ökonomischen Zusammenhangs
werden die Effekte aus der Berücksichtigung des
Inflationseffekts zusammen mit dem Umrechnungs-
effekt aus der Translation insgesamt als Währungs-
effekt nach IAS 21 dargestellt. Die saldierte Darstellung
beider Effekte erfolgt im sonstigen Ergebnis bzw. in der
Rücklage für Währungsumrechnung.
Die Gewinn- und Verlustrechnungen und die Kapital-
flussrechnungen werden für Gesellschaften, die
Hochinflationsbilanzierung anwenden, mit den Kursen
vom Periodenende in Euro umgerechnet.
Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Umsatzrealisierung
Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Fahrzeugen, Ersatz-
teilen und anderen damit im Zusammenhang stehenden
Produkten werden erfasst, wenn die Verfügungsgewalt
an den Kunden übergeht. Dies ist grundsätzlich dann
gegeben, wenn der Kunde Besitz an den Produkten
erlangt. Zu diesem Zeitpunkt erfolgt in der Regel auch
die Zahlung, es sei denn es handelt sich um Erlöse aus
Leasing- und Finanzierungsangeboten für Endkunden
und Händler.
Soweit ein Händler nicht als Prinzipal, sondern als
Vermittler zu klassifizieren ist und daher die Ver-
fügungsgewalt an Fahrzeugen nicht an ihn übergeht,
werden Umsatzerlöse erst dann gebucht, wenn
der Endkunde die Verfügungsgewalt erlangt. Die an
den Händler zu leistenden Vermittlungsprovisionen
werden in den Vertriebskosten ausgewiesen.
Die Umsatzrealisierung aus dem Verkauf von Fahr-
zeugen, bei denen der Konzern eine Rückkauf-
verpflichtung eingeht, richtet sich nach der Form
der Rückkaufvereinbarung.
Fahrzeugverkäufe, bei denen die Mercedes-Benz
Group zu einem zukünftigen Rückkauf der
Fahrzeuge verpflichtet ist, werden als Operating
Leases bilanziert. Dies gilt auch bei einer
Kaufoption, die der Mercedes-Benz Group das
Recht zum Rückkauf einräumt.
Fahrzeugverkäufe mit einer Verkaufsoption, bei
denen der Kunde den Rückkauf der Fahrzeuge vom
Unternehmen verlangen kann, werden als Operating
Leases bilanziert, wenn der Kunde bei Vertrags-
abschluss einen signifikanten wirtschaftlichen
Anreiz zur Ausübung dieses Rechts hat. Anderen-
falls folgt die Bilanzierung eines Verkaufs mit
Rückgaberecht. Die Mercedes-Benz Group berück-
sichtigt verschiedene Faktoren bei der Bestimmung,
ob es für einen Kunden einen signifikanten wirt-
schaftlichen Anreiz zur Ausübung seines Rechts
gibt. Dazu zählen das Verhältnis zwischen dem ver-
einbarten Rückkaufpreis und dem für den Zeitpunkt
des Rückkaufs erwarteten Marktwert des Ver-
mögenswerts oder historische Rückgabequoten.
Vereinbarungen, in denen die Mercedes-Benz Group
ihrem Kunden einen Mindestverkaufswert garantiert,
den dieser beim Verkauf erzielen wird (Restwert-
garantie), schränken den Kunden nicht in seiner
Fähigkeit ein, die Nutzung des Vermögenswerts zu
bestimmen und im Wesentlichen den verbleibenden
Nutzen aus ihm zu ziehen. Bei Vertragsabschluss
eines Verkaufs mit einer Restwertgarantie ist daher
der Umsatz zu erfassen, der um die erforderliche
Abgrenzung für die potenzielle Ausgleichszahlung an
den Kunden zu mindern ist.
Bei Materialbeistellungen verkauft die Mercedes-Benz
Group Vermögenswerte an einen Dienstleister und
kauft im Anschluss die erstellten Produkte des Dienst-
leisters zurück. Sofern die Materialbeistellung nicht mit
dem Übergang der Verfügungsmacht auf den Dienst-
leister verbunden ist, werden keine Umsatzerlöse
realisiert.
Der Konzern bietet für bestimmte, von ihm verkaufte
Produkte eine verlängerte, separat berechnete und
über die gesetzliche Frist hinausgehende Gewähr-
leistung sowie Service- und Wartungsverträge an.
Üblich für derartige Verträge ist eine Vorabzahlung
oder die Zahlung gleichbleibender Raten über die
Vertragslaufzeit. Die Umsatzerlöse aus diesen
Verträgen werden, soweit der Kunde eine Voraus-
zahlung geleistet hat, als Vertragsverbindlichkeit
abgegrenzt und über die Vertragslaufzeit erfolgs-
wirksam als Umsatzerlöse realisiert. Die Realisierung
erfolgt grundsätzlich proportional zum erwarteten
Kostenanfall auf Basis von Erfahrungswerten. Ein
zukünftiger Verlust aus diesen Verträgen wird im
aktuellen Berichtsjahr berücksichtigt, wenn die noch zu
erwartenden Kosten für vertragliche Leistungen die
noch zu realisierenden Umsatzerlöse übersteigen.
Für Umsatzgeschäfte mit mehreren Teilleistungen, wie
z. B. bei Fahrzeugverkäufen mit kostenfreien oder
vergünstigten Wartungsverträgen oder kostenfreien
Online-Dienstleistungen, erfolgt eine Aufteilung der
Umsatzerlöse auf die verschiedenen Leistungen
grundsätzlich auf Grundlage ihrer geschätzten relativen
Einzelveräußerungspreise. Für die Bestimmung der
Einzelveräußerungspreise verwendet die Mercedes-
Benz Group insbesondere Preislisten unter Berück-
sichtigung durchschnittlich gewährter Rabatte.
In Abhängigkeit vom Vertriebsmodell können Fahr-
zeuge zunächst an konzernunabhängige Händler
verkauft werden. Wenn die Verfügungsgewalt an dem
Fahrzeug auf den konzernunabhängigen Händler
übergeht, realisiert die Mercedes-Benz Group Umsatz
aus diesem Fahrzeugverkauf. Davon unabhängig kann
sich ein Endkunde entscheiden, mit Mercedes-Benz
Mobility einen Leasingvertrag über ein solches
Fahrzeug abzuschließen. Das Fahrzeug wird dann vom
konzernunabhängigen Händler an Mercedes-Benz
Mobility verkauft.
Die zusätzlichen Kosten einer Vertragsanbahnung
werden bei ihrem Entstehen sofort als Aufwand erfasst,
wenn der Abschreibungszeitraum nicht mehr als ein
Jahr betragen würde.
Die Mercedes-Benz Group passt die Höhe der zugesag-
ten Gegenleistung nicht um die Auswirkungen aus
einer signifikanten Finanzierungskomponente an, wenn
bei Vertragsbeginn erwartet wird, dass die Zeit-
spanne zwischen der Übertragung eines zugesagten
Vermögenswerts oder einer zugesagten Dienstleistung
auf den Kunden und deren Bezahlung durch den
Kunden nicht mehr als ein Jahr beträgt.
Die Umsatzerlöse enthalten außerdem Erlöse aus
Vermiet- und Leasinggeschäften sowie Zinsen aus dem
Finanzdienstleistungsgeschäft bei Mercedes-Benz
Mobility. Die aus Operating Leases generierten Erlöse
werden linear über die Laufzeit der Verträge realisiert.
Zudem werden am Ende der Vertragslaufzeit
Verwertungserlöse generiert. Die Realisierung von
Umsatzerlösen aus Finance Leases, denen selbst
hergestellte Fahrzeuge zugrunde liegen, erfolgt
entsprechend den Regelungen für Leasinggeber, die
Hersteller oder Händler sind. Umsätze aus Forde-
rungen aus Finanzdienstleistungen werden nach der
Effektivzinsmethode realisiert.
In Abhängigkeit von unterschiedlichen Marktgegeben-
heiten in einzelnen Ländern, den jeweiligen Produkt-
lebenszyklen und produktabhängigen Faktoren (wie
z. B. Höhe der Preisnachlässe durch Wettbewerber,
Überkapazitäten, Wettbewerbsintensität und Nach-
frageverhalten der Kunden) setzt die Mercedes-Benz
Group unterschiedliche Programme zur Verkaufs-
förderung ein. Die Programme umfassen finanzielle
Anreize für Händler und Kunden sowie subventionierte
Leasinggebühren oder Darlehen zu reduzierten Zins-
sätzen, die wie folgt ausgewiesen werden:
Die Umsatzerlöse werden abzüglich Erlösschmäle-
rungen, wie z. B. Skonti und Preisnachlässe, aus-
gewiesen.
Sofern Darlehen unterhalb marktüblicher Zinssätze
begeben werden, erfolgt der Ansatz der Forde-
rungen in Höhe des Barwerts (unter Verwendung
eines marktgerechten Zinssatzes), und die Umsatz-
erlöse werden um die gewährten Zinsvorteile
gekürzt.
Sofern subventionierte Leasinggebühren im Rahmen
von Finance Leases vereinbart werden, wird der
Umsatz aus dem Fahrzeugverkauf um die Höhe des
gewährten Zinsvorteils gekürzt.
Forschungs- und nicht aktivierte
Entwicklungskosten
Aufwendungen für Forschung und Entwicklung, soweit
sie nach IAS 38 »Intangible Assets« nicht zu aktivieren
sind, werden zum Zeitpunkt ihres Anfalls
erfolgswirksam erfasst.
Fremdkapitalkosten
Fremdkapitalkosten werden im Zeitpunkt ihres Anfalls
aufwandswirksam erfasst, sofern sie nicht dem Erwerb,
dem Bau oder der Herstellung eines qualifizierten
Vermögenswerts zugeordnet werden können und des-
halb zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten
dieses Vermögenswerts gehören. Die Abschreibungen
auf die aktivierten Fremdkapitalkosten werden in den
Umsatzkosten ausgewiesen.
Zuwendungen der öffentlichen Hand
Zuwendungen der öffentlichen Hand für Vermögens-
werte werden vom Buchwert des Vermögenswerts
abgesetzt und mittels eines reduzierten Abschrei-
bungsbetrags über die Lebensdauer des abschrei-
bungsfähigen Vermögenswerts im Ergebnis erfasst.
Zuwendungen der öffentlichen Hand, die die ent-
standenen Aufwendungen für den Konzern kompen-
sieren, werden in der Periode erfolgswirksam als
sonstige betriebliche Erträge erfasst, in der auch die
zu kompensierenden Aufwendungen anfallen.
Ergebnis aus at-equity bewerteten
Finanzinvestitionen
In diesem Posten werden alle Erträge und Aufwen-
dungen im Zusammenhang mit den at-equity bewer-
teten Finanzinvestitionen ausgewiesen. Er beinhaltet
neben den anteiligen Ergebnissen der Finanzinvesti-
tionen auch die Ergebnisse, welche sich im Fall eines
Verkaufs der Anteile oder aus der Neubewertung der
Anteile bei einem Verlust des maßgeblichen Einflusses
oder der gemeinsamen Beherrschung ergeben. Der
Anteil der Mercedes-Benz Group an Verwässerungs-
gewinnen und -verlusten, die dadurch entstehen, dass
der Konzern an Kapitalerhöhungen von Beteiligungen,
die nach der Equity-Methode bilanziert werden, nur
unterproportional teilnimmt, wird ebenfalls im Ergebnis
aus at-equity bewerteten Finanzinvestitionen berück-
sichtigt. Nimmt der Konzern nicht oder nur unterpro-
portional an Kapitalherabsetzungen teil, so erfolgt eine
Erfassung als fiktiver Anschaffungsvorgang. Darüber
hinaus beinhaltet der Posten Ergebnisse aus der Wert-
minderung bzw. Wertaufholung at-equity bewerteter
Finanzinvestitionen.
Übriges Finanzergebnis
Im übrigen Finanzergebnis werden alle Aufwendungen
und Erträge aus Finanzvorgängen gezeigt, die weder
in den Zinserträgen noch in den Zinsaufwendungen
bzw. bei Mercedes-Benz Mobility weder in den Umsatz-
erlösen noch in den Umsatzkosten enthalten sind.
Weiterhin sind Erträge und Aufwendungen im Zusam-
menhang mit Beteiligungen im übrigen Finanzergebnis
enthalten, sofern diese nicht im Ergebnis aus at-equity
bewerteten Finanzinvestitionen ausgewiesen werden.
Zinserträge und Zinsaufwendungen
In den Zinserträgen und Zinsaufwendungen sind Zins-
erträge aus Wertpapieranlagen, aus Zahlungsmitteln
und Zahlungsmitteläquivalenten sowie Zinsaufwen-
dungen aus Schulden enthalten. Zudem gehen Zinsen
und Änderungen der Marktwerte im Zusammenhang mit
Zinssicherungsgeschäften sowie Erträge und Aufwen-
dungen aus der Verteilung von Agien bzw. Disagien in
diese Posten ein. Die Zinskomponenten aus leistungs-
basierten Pensionszusagen und anderen ähnlichen
Verpflichtungen, den zur Deckung dieser Verpflich-
tungen vorhandenen Planvermögen sowie Zinsen im
Zusammenhang mit Ertragsteuernachzahlungen
bzw. -erstattungen sind ebenfalls unter diesen Posten
ausgewiesen.
Zinserträge und Zinsaufwendungen sowie das Ergebnis
aus derivativen Finanzinstrumenten im Zusammenhang
mit dem Finanzdienstleistungsgeschäft werden in den
Umsatzerlösen bzw. Umsatzkosten ausgewiesen.
Die Aufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstel-
lungen für sonstige Risiken sind im übrigen Finanz-
ergebnis enthalten.
Ertragsteuern
Die Ertragsteuern umfassen sowohl die tatsächlichen
Steuern vom Einkommen und Ertrag als auch die
latenten Steuern.
Die tatsächlichen Ertragsteuern werden basierend auf
den jeweiligen nationalen steuerlichen Ergebnissen
berechnet. Für die Berechnung der Ertragsteuern der
Mercedes-Benz Group AG und ihrer Tochterunter-
nehmen werden die in den einzelnen Ländern gültigen
Gesetze und Verordnungen zugrunde gelegt. Darüber
hinaus beinhalten die im Berichtsjahr ausgewiesenen
tatsächlichen Steuern auch Anpassungsbeträge für
eventuell anfallende Steuerzahlungen bzw. -erstattun-
gen für noch nicht endgültig veranlagte Jahre, aller-
dings ohne Zinszahlungen bzw. Zinserstattungen und
Strafen auf Steuernachzahlungen. Für den Fall, dass in
den Steuererklärungen angesetzte Beträge wahr-
scheinlich nicht realisiert werden können (unsichere
Steuerpositionen), werden Steuerverbindlichkeiten
gebildet. Der Betrag ermittelt sich aus der bestmög-
lichen Schätzung der erwarteten Steuerzahlung
(Erwartungswert bzw. wahrscheinlichster Wert der
Steuerunsicherheit). Steuerforderungen aus unsicheren
Steuerpositionen werden dann bilanziert, wenn es
wahrscheinlich ist, dass sie realisiert werden können.
Nur bei Bestehen eines steuerlichen Verlustvortrags
oder einer ungenutzten Steuergutschrift wird keine
Steuerverbindlichkeit oder Steuerforderung für diese
unsicheren Steuerpositionen bilanziert, sondern statt-
dessen die aktive Latenz für die noch nicht genutzten
steuerlichen Verlustvorträge und Steuergutschriften
angepasst.
Veränderungen der aktiven und passiven latenten
Steuern spiegeln sich grundsätzlich erfolgswirksam in
der Konzern-Gewinn- und -Verlustrechnung in den
latenten Steuern wider. Eine Ausnahme hiervon stellen
die im sonstigen Ergebnis oder erfolgsneutral direkt im
Eigenkapital vorzunehmenden Veränderungen dar.
Aktive und passive latente Steuern werden auf
temporäre Unterschiede zwischen den steuerlichen
und den bilanziellen Wertansätzen einschließlich der
Unterschiede aus der Konsolidierung sowie für noch
nicht genutzte steuerliche Verlustvorträge und
Steuergutschriften ermittelt. Die Bewertung erfolgt
anhand der Steuersätze, deren Gültigkeit für die
Periode, in der ein Vermögenswert realisiert oder eine
Schuld erfüllt wird, zu erwarten ist. Dabei werden
die Steuersätze und -vorschriften zugrunde gelegt, die
zum Bilanzstichtag gültig sind oder in Kürze gelten
werden. Aktive latente Steuern werden bis zu der Höhe
angesetzt, in der es wahrscheinlich ist, dass ein
zukünftiges zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung
stehen wird, gegen das die abzugsfähigen temporären
Differenzen, steuerlichen Verlustvorträge und Steuer-
gutschriften verrechnet werden können. Passive
latente Steuern auf zu versteuernde temporäre Diffe-
renzen aus Anteilen an Tochterunternehmen, Zweig-
niederlassungen und assoziierten Unternehmen sowie
Anteilen an gemeinsamen Vereinbarungen werden
dann nicht angesetzt, wenn der Konzern den Zeitpunkt
der Umkehrung bestimmen kann und es wahrscheinlich
ist, dass sich die temporäre Differenz in absehbarer
Zeit nicht auflösen wird.
Für die Ermittlung aktiver latenter Steuern sind die
künftig zu versteuernden Einkommen sowie die
Zeitpunkte, zu denen die aktiven latenten Steuern
realisiert werden, einzuschätzen. Dabei werden unter
anderem die geplanten Ergebnisse aus der operativen
Geschäftstätigkeit, die Ergebniswirkungen aus der
Umkehrung zu versteuernder temporärer Differenzen
sowie realisierbare Steuerstrategien mitberücksichtigt.
Die Mercedes-Benz Group beurteilt zu jedem Bilanz-
stichtag die Werthaltigkeit der aktiven latenten Steuern
auf Basis der geplanten steuerpflichtigen Einkommen
in künftigen Jahren. Aktive latente Steuern werden
nur dann angesetzt, wenn davon ausgegangen werden
kann, die künftigen Steuervorteile mit einer Wahr-
scheinlichkeit von mehr als 50 % realisieren zu können.
Ergebnis je Aktie
Das unverwässerte Ergebnis je Aktie wird ermittelt,
indem der Ergebnisanteil der Aktionäre der Mercedes-
Benz Group AG durch den gewogenen Durchschnitt der
sich im Umlauf befindlichen Aktien dividiert wird.
Immaterielle Vermögenswerte
Immaterielle Vermögenswerte werden zu Anschaf-
fungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter
Abschreibungen bewertet. Sofern erforderlich, werden
kumulierte Wertminderungen berücksichtigt.
Immaterielle Vermögenswerte mit unbegrenzter
Nutzungsdauer werden jährlich dahingehend überprüft,
ob die Einschätzung einer unbegrenzten Nutzungsdauer
aufrechterhalten werden kann. Eine Änderung von
einer unbegrenzten auf eine begrenzte Nutzungsdauer
wird prospektiv vorgenommen.
Entwicklungskosten für Fahrzeuge und Fahrzeug-
komponenten werden aktiviert, wenn die Ansatz-
kriterien nach IAS 38 erfüllt sind. Nach der erstmaligen
Aktivierung wird der Vermögenswert zu Anschaffungs-
oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter
Abschreibungen und kumulierter Wertminderungen
geführt. Aktivierte Entwicklungskosten beinhalten alle
direkt zurechenbaren Einzelkosten sowie anteilig
zurechenbare Gemeinkosten. Die aktivierten Entwick-
lungskosten für Fahrzeuge und Fahrzeugkomponenten
werden linear über die geplante Produktlebensdauer
abgeschrieben. Die geplante Produktlebensdauer
übersteigt zehn Jahre nur in Einzelfällen. Bei dieser
Einschätzung werden auch mögliche Einflüsse aus der
Transformation der Automobilindustrie, insbesondere
der Übergang hin zu elektrischen Antrieben, berück-
sichtigt. Die Abschreibungen auf aktivierte Ent-
wicklungskosten sind Bestandteil der Herstellungs-
kosten und werden denjenigen Fahrzeugen und
Komponenten zugeordnet, durch die sie verursacht
worden sind. Beim Verkauf der Vorräte bzw. Fahrzeuge
werden sie in den Umsatzkosten berücksichtigt.
Übrige immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter
Nutzungsdauer werden grundsätzlich linear über ihre
Nutzungsdauer abgeschrieben (drei bis zehn Jahre). Die
Abschreibungsdauer für immaterielle Vermögenswerte
mit begrenzter Nutzungsdauer wird mindestens zum
Ende eines jeden Berichtsjahrs überprüft. Änderungen
bezüglich der erwarteten Nutzungsdauer werden als
Schätzungsänderungen behandelt. Abschreibungen auf
immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungs-
dauer werden in den Funktionskosten berücksichtigt.
Als Geschäftswert wird der Betrag angesetzt, um den
die Summe der übertragenen Gegenleistung im Rahmen
einer Unternehmensakquisition die anteiligen Zeitwerte
der einzeln identifizierbaren erworbenen Vermögens-
werte und Schulden übersteigt. Geschäftswerte werden
bei den Tochterunternehmen in deren funktionaler
Währung geführt.
Emissionsberechtigungen (beispielsweise Emissions-
zertifikate aus dem EU-Emissionshandelssystem
oder den fahrzeugbezogenen Emissionsregelungen in
den USA oder in China) zur Kompensation des
CO2-Ausstoßes werden zu Anschaffungskosten
angesetzt und bei Rückgabe, Verfall oder Veräußerung
ausgebucht. Verpflichtungen zur Abgabe von
Emissionsberechtigungen werden als Rückstellungen
erfasst und mit den Anschaffungskosten bereits
erworbener Emissionsberechtigungen bewertet. Ein
gegebenenfalls bestehender Verpflichtungsüberhang
wird mit dem Marktwert der noch zu erwerbenden
Emissionsberechtigungen bewertet.
Sachanlagen
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Her-
stellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen
angesetzt. Sofern erforderlich, werden kumulierte
Wertminderungen berücksichtigt.
Die Kosten für selbst erstellte Anlagen beinhalten
alle direkt zurechenbaren Einzelkosten sowie anteilig
zurechenbare Gemeinkosten. Soweit relevant, beinhal-
ten die Anschaffungs- oder Herstellungskosten die
geschätzten Kosten für Abbruch und Beseitigung des
Vermögenswerts und die Wiederherstellung des
Standorts sowie Fremdkapitalkosten.
Abnutzbares Sachanlagevermögen wird um planmäßige
Abschreibungen über die entsprechende Nutzungs-
dauer in der Regel linear abgeschrieben. Die Nutzungs-
dauern für die Sachanlagen können der nachstehenden
Tabelle entnommen werden.
Nutzungsdauer für Sachanlagen
Gebäude und Grundstückseinrichtungen
10 bis 50 Jahre
Technische Anlagen und Maschinen
5 bis 25 Jahre
Andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung
3 bis 30 Jahre
Leasing
Als Leasingverhältnisse gelten alle Verträge, die das
Recht zur Nutzung eines bestimmten Vermögenswerts
für einen festgelegten Zeitraum gegen Entgelt über-
tragen. Dies gilt auch für Verträge, bei denen die
Übertragung eines solchen Rechts nicht ausdrücklich
beschrieben ist. Der Konzern nutzt als Leasingnehmer
insbesondere Immobilien und vermietet als Leasing-
geber seine Produkte.
Konzern als Leasingnehmer
Die Mercedes-Benz Group bilanziert als Leasingnehmer
grundsätzlich für alle Leasingverhältnisse einen
Vermögenswert für das Nutzungsrecht sowie eine
Leasingverbindlichkeit für die ausstehenden Leasing-
zahlungen. Variable Leasingzahlungen, die nicht im
erstmaligen Ansatz des Nutzungsrechts einbezogen
werden, werden als Aufwand der Periode
berücksichtigt.
Die Mercedes-Benz Group nimmt für Leasingverträge
mit einer Laufzeit von bis zu zwölf Monaten (kurz-
fristige Leasingverhältnisse) sowie für Leasingverträge
über geringwertige Vermögenswerte das Wahlrecht in
Anspruch, auf eine Erfassung des Nutzungsrechts und
der Leasingverbindlichkeit zu verzichten. Die mit diesen
Leasingverhältnissen verbundenen Leasingzahlungen
werden überwiegend linear über die Laufzeit des
Leasingverhältnisses als Aufwand erfasst.
Die in den Sachanlagen ausgewiesenen Nutzungsrechte
werden bei der erstmaligen Bewertung zu Anschaf-
fungskosten angesetzt. Die Anschaffungskosten des
Nutzungsrechts enthalten den Betrag aus der erst-
maligen Bewertung der Leasingverbindlichkeit, zuzüg-
lich sämtlicher Leasingzahlungen, die zu oder vor
Beginn der Laufzeit des Leasingverhältnisses getätigt
werden, sowie der Vertragsabschlusskosten und der
geschätzten Kosten für die Demontage oder Wieder-
herstellung des Leasinggegenstands. Zum Abzug
kommen sämtliche vom Leasinggeber bereits erhal-
tenen Leasinganreize.
Der erstmalige Ansatz der den Finanzierungsverbind-
lichkeiten zugeordneten Leasingverbindlichkeiten
bestimmt sich als Barwert der noch zu leistenden
Leasingzahlungen. Die Leasingverbindlichkeiten
beinhalten folgende Leasingzahlungen:
feste Zahlungen, einschließlich de facto fester
Zahlungen, abzüglich vom Leasinggeber noch zu
leistender Leasinganreize,
variable Zahlungen, die an einen Index oder Zinssatz
gekoppelt sind,
erwartete Beträge, die aufgrund von Restwert-
garantien voraussichtlich zu zahlen sind,
den Ausübungspreis einer Kaufoption, wenn die
Ausübung als hinreichend sicher eingeschätzt wird,
und
Vertragsstrafen für die Kündigung des Leasing-
verhältnisses, wenn in dessen angenommener
Laufzeit berücksichtigt ist, dass eine Kündigungs-
option in Anspruch genommen wird.
Bei Verträgen, die neben Leasingkomponenten auch
Nichtleasingkomponenten enthalten, wird hinsichtlich
der relevanten Leasingzahlungen grundsätzlich von
der Möglichkeit Gebrauch gemacht, auf eine Trennung
dieser Komponenten zu verzichten.
Die Leasingzahlungen werden mit dem Zinssatz abge-
zinst, der dem Leasingverhältnis implizit zugrunde liegt,
sofern dieser bestimmbar ist. Ansonsten erfolgt eine
Abzinsung mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz. Dieser
Grenzfremdkapitalzinssatz als risikoadjustierter Zins-
satz wird laufzeit- und währungsspezifisch abgeleitet.
Die Differenz hinsichtlich unterschiedlicher Zahlungs-
verläufe der Referenzzinssätze (endfällig) und der
Leasingverträge (annuitär) wird anhand einer Durations-
anpassung berücksichtigt.
Das Nutzungsrecht wird im Rahmen der Folgebewer-
tung mit den Anschaffungskosten abzüglich kumulierter
Abschreibungen sowie gegebenenfalls erforderlicher
kumulierter Wertminderungen bewertet. Sofern die zu
berücksichtigenden Leasingzahlungen auch den Eigen-
tumsübergang an dem zugrunde liegenden Vermögens-
wert zum Ende der Laufzeit des Leasingverhältnisses
umfassen, einschließlich der Wahrnehmung einer Kauf-
option, erfolgt die Abschreibung über die wirtschaft-
liche Nutzungsdauer. Anderenfalls wird das Nutzungs-
recht über die Laufzeit des Leasingverhältnisses
abgeschrieben. Die Abschreibung des Nutzungsrechts
ist gemäß IFRS 16 den Funktionskosten zugeordnet.
In der Folgebewertung wird der Buchwert der Leasing-
verbindlichkeit aufgezinst und erfolgsneutral um
die geleisteten Leasingzahlungen vermindert. Die
Aufzinsung der Leasingverbindlichkeit erfolgt in den
Zinsaufwendungen. Eine Reihe von Leasingverträgen,
insbesondere von Immobilien, enthalten Verlänge-
rungs- und Kündigungsoptionen. Bei der Festlegung der
Laufzeit werden solche Optionen nur berücksichtigt,
wenn ihre Ausübung hinreichend sicher ist. Während
der Laufzeit erfolgt eine regelmäßige Überprüfung
dieser Optionen hinsichtlich ihrer Ausübungswahr-
scheinlichkeit.
Konzern als Leasinggeber (vermietete Gegenstände)
Anhand der Chancen und Risiken an einem Leasing-
gegenstand wird beurteilt, ob das wirtschaftliche
Eigentum am Leasinggegenstand im Rahmen der
Vermietung eines Konzernprodukts dem Leasinggeber
(sogenannte Operating Leases) oder dem Leasing-
nehmer (sogenannte Finance Leases) zuzurechnen ist.
Beim Operating Lease verbleibt das wirtschaftliche
Eigentum am Fahrzeug bei der Mercedes-Benz Group.
Zudem kann ein Operating Lease bei einem Verkauf
von Fahrzeugen, bei denen der Konzern eine Rückkauf-
verpflichtung eingeht, zu bilanzieren sein.
Insbesondere bei Operating Lease-Verträgen werden
regelmäßig bestimmte Annahmen über den Restwert
der Rückläufe aus Leasinggeschäften getroffen. Sollte
aufgrund sich verändernder Marktentwicklungen
zum Bilanzstichtag eine negative Abweichung zum
bisher geschätzten Restwert eintreten, ist die
Höhe der Abschreibungen anzupassen oder eine Wert-
minderung vorzunehmen. Maßnahmen zur Risiko-
senkung umfassen je nach Region und aktueller
Marktlage grundsätzlich die kontinuierliche Marktüber-
wachung sowie gegebenenfalls Preissetzungsstrategien
oder absatzfördernde Maßnahmen zur Regulierung der
Fahrzeugbestände. Zusätzlich wird die Restwertschät-
zung durch Vergleiche interner und externer Quellen
verifiziert und bei Bedarf angepasst sowie methodisch,
prozessual und systemseitig weiterentwickelt.
Bei einer Bilanzierung als Operating Lease werden
diese Fahrzeuge zu (fortgeführten) Herstellungskosten
unter den vermieteten Gegenständen aktiviert und
über die Vertragsdauer linear unter Zugrundelegung
der erwarteten Restwerte abgeschrieben. Änderungen
der Restwerterwartung führen entweder zu einer
prospektiven Anpassung der planmäßigen Abschrei-
bung oder, wenn Anhaltspunkte hierfür vorliegen,
zu einer Wertminderung. Die Fahrzeuge werden dem
Segment zugeordnet, welches die wesentlichen
Restwertrisiken trägt. Ausgenommen hiervon sind die
im folgenden Absatz beschriebenen Operating Lease-
Verträge.
Gegenstand von Operating Leases sind darüber hinaus
Fahrzeuge, im Wesentlichen Konzernprodukte, die
Mercedes-Benz Mobility von konzernunabhängigen
Händlern oder anderen Dritten erwirbt und an End-
kunden vermietet. Diese Fahrzeuge werden zu (fort-
geführten) Anschaffungskosten unter den vermieteten
Gegenständen im Segment Mercedes-Benz Mobility
ausgewiesen. Sofern diese Fahrzeuge Konzernprodukte
sind und subventioniert werden, wird die Subvention
im Rahmen des Leasingvertrags an den externen
Kunden weitergereicht. Dies führt zu einer Reduzierung
der Anschaffungskosten und zu einer entsprechenden
Kürzung des Umsatzes aus dem Fahrzeugverkauf.
Nach der Umsatzrealisierung durch den Verkauf an
unabhängige Händler generieren diese Konzern-
produkte aufgrund der separat abgeschlossenen
Leasingverträge Umsatzerlöse aus Leasingzahlungen
und Verwertungserlöse.
Im Fall von Finance Leases weist der Konzern
Forderungen in Höhe der Nettoinvestition aus dem
Leasingverhältnis unter den Forderungen aus
Finanzdienstleistungen aus. Die Nettoinvestition in ein
Leasingverhältnis ist dabei die Bruttoinvestition
(zukünftige Leasingzahlungen und nicht garantierter
Restwert) abgezinst mit dem Zinssatz, der dem
Leasingverhältnis zugrunde liegt.
In einzelnen Märkten führt Mercedes-Benz Mobility
das Leasing- und Absatzfinanzierungsgeschäft für
Nutzfahrzeuge von Daimler Truck weiter. Mercedes-
Benz Mobility erwirbt zu diesem Zweck die Fahrzeuge
von Daimler Truck und vermietet diese an den End-
kunden. Soweit eine verpflichtende Fahrzeugrückgabe
an Daimler Truck vereinbart ist, wird ein Leasingvertrag
(Headlease) zwischen Mercedes-Benz Mobility und
Daimler Truck abgebildet. Der Vertrag zwischen
Mercedes-Benz Mobility und dem Endkunden stellt
diesbezüglich einen Untermietvertrag (Sublease) dar.
Neben dem Finance Lease weist die Mercedes-Benz
Mobility eine Restwertforderung in Höhe des garantier-
ten Restwerts gegenüber der Daimler Truck Group aus.
Der Headlease wird nicht separat erfasst.
Wertminderung langfristiger nichtfinanzieller
Vermögenswerte
Die Mercedes-Benz Group überprüft zu jedem Bilanz-
stichtag, ob Anhaltspunkte für Wertminderungen
beziehungsweise Wertaufholungen von Vermögens-
werten vorliegen. Bestehen Anhaltspunkte, nimmt die
Mercedes-Benz Group eine Schätzung des erzielbaren
Betrags des Vermögenswerts vor. Der erzielbare Betrag
wird für jeden einzelnen Vermögenswert bestimmt, es
sei denn, ein Vermögenswert erzeugt Zahlungsmittel-
zuflüsse, die nicht weitestgehend unabhängig von
denen anderer Vermögenswerte oder anderer Gruppen
von Vermögenswerten (zahlungsmittelgenerierende
Einheiten) sind.
Zu jedem Berichtsstichtag wird geprüft, ob eine in
früheren Perioden erfasste Wertminderung nicht
länger besteht oder sich vermindert haben könnte. In
diesen Fällen wird eine teilweise oder vollständige
Wertaufholung durchgeführt; dabei wird der Buchwert
auf den erzielbaren Betrag erhöht. Der erhöhte Buch-
wert darf jedoch den Buchwert nicht übersteigen,
der ermittelt worden wäre (abzüglich planmäßiger
Abschreibungen), wenn in früheren Jahren kein
Wertminderungsaufwand erfasst worden wäre.
Für Geschäftswerte und sonstige immaterielle Ver-
mögenswerte mit unbegrenzter Nutzungsdauer
wird mindestens einmal jährlich eine Überprüfung auf
Wertminderung durchgeführt. Diese erfolgt auf der
Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten. Die
zahlungsmittelgenerierenden Einheiten Mercedes-Benz
Cars und Mercedes-Benz Vans entsprechen grund-
sätzlich den Segmenten. Bei Mercedes-Benz Mobility
wird die Überprüfung auf Wertminderung unterhalb
der Segmentebene durchgeführt. Hierbei wird zwischen
der zahlungsmittelgenerierenden Einheit Mercedes-
Benz Mobility Classic (klassisches Finanzdienstleis-
tungsgeschäft) und mehreren regionenspezifischen
zahlungsmittelgenerierenden Einheiten bei Charging
Solutions (Aufbau eines globalen Schnellladenetzes)
unterschieden. Da die Charging Solutions betreffenden
zahlungsmittelgenerierenden Einheiten im Jahr 2024
weder Geschäftswerte noch sonstige immaterielle
Vermögenswerte mit unbegrenzter Nutzungsdauer
aufwiesen und im Jahr 2024 keine Indikation für eine
Wertminderung vorlag, war keine Berechnung des
erzielbaren Betrags erforderlich.
Ist das Ergebnis der Überprüfung, dass der Buchwert
eines Vermögenswerts oder einer zahlungsmittelgene-
rierenden Einheit den erzielbaren Betrag übersteigt,
wird eine Wertminderung in Höhe des Unterschieds-
betrags vorgenommen.
Der erzielbare Betrag ist der höhere der beiden Werte
aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungs-
kosten und Nutzungswert. Bei zahlungsmittelgene-
rierenden Einheiten bestimmt die Mercedes-Benz
Group den jeweiligen erzielbaren Betrag zunächst als
Nutzungswert und vergleicht diesen mit den ent-
sprechenden Buchwerten (einschließlich Geschäfts-
werte). Ist der Nutzungswert niedriger als der
Buchwert, wird zur Bestimmung des erzielbaren
Betrags zusätzlich der beizulegende Zeitwert abzüglich
Veräußerungskosten ermittelt.
Der Nutzungswert wird durch Diskontierung erwarteter
zukünftiger Zahlungsströme (Cash Flows) aus der
fortgeführten Nutzung der zahlungsmittelgenerieren-
den Einheiten mit einem risikoangepassten Zinssatz
ermittelt. Die zukünftigen Zahlungsströme werden
auf Basis der zum Zeitpunkt der Durchführung des
Werthaltigkeitstests gültigen, vom Management ver-
abschiedeten langfristigen Planung bestimmt. Diese
Planung, welche den Zeitraum bis einschließlich 2029
umfasst, basiert auf Annahmen unter anderem im
Hinblick auf das zukünftige Absatzvolumen, die all-
gemeine Entwicklung der jeweiligen Märkte sowie die
Profitabilität der Produkte unter Berücksichtigung
der Auswirkungen der Transformation der Automobil-
industrie sowie der erwarteten makroökonomischen
Entwicklung. Im Detailplanungszeitraum wird hierbei
für die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten
Mercedes-Benz Cars sowie Mercedes-Benz Vans von
einem Anstieg des Absatz- und Umsatzvolumens
ausgegangen. Hierbei wird eine Erhöhung des Anteils
an Elektrofahrzeugen unterstellt; allerdings wird auf-
grund der Veränderungen beziehungsweise Unsicher-
heiten im Marktumfeld sowie im Kundenverhalten ein
langsamerer Anstieg und damit im Planungszeitraum
ein geringerer Anteil an Elektrofahrzeugen erwartet als
bisher. Basierend auf der Absatzplanung der zahlungs-
mittelgenerierenden Einheiten Mercedes-Benz Cars
sowie Mercedes-Benz Vans unterstellt die Planung der
zahlungsmittelgenerierenden Einheit Mercedes-Benz
Mobility Classic einen Anstieg des Portfolios im Detail-
planungszeitraum. Die für die Planung herangezogenen
Annahmen werden sowohl mit der historischen Ent-
wicklung als auch mit externen Informationsquellen
(z. B. Marktstudien) auf Plausibilität geprüft. Die
gerundeten, spezifisch für die jeweilige zahlungsmittel-
generierende Einheit ermittelten, zur Diskontierung der
Zahlungsströme herangezogenen risikoangepassten
Zinssätze betragen 9,5 (2023: 9,5) % nach Steuern für
die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten Mercedes-
Benz Cars sowie Mercedes-Benz Vans. Für die
zahlungsmittelgenerierende Einheit Mercedes-Benz
Mobility Classic wird ein risikoangepasster Zinssatz
von 10 (2023: 10) % nach Steuern verwendet. Die
vorstehend genannten Nach-Steuer-Zinssätze ent-
sprechen Zinssätzen vor Steuern zwischen 12,8 % und
14 % (2023: 13,4 % und 14 %).
Während für die zahlungsmittelgenerierende Einheit
Mercedes-Benz Mobility Classic der Diskontierungssatz
die Eigenkapitalkosten repräsentiert, liegen dem risiko-
angepassten Zinssatz der zahlungsmittelgenerierenden
Einheiten Mercedes-Benz Cars sowie Mercedes-Benz
Vans die durchschnittlichen gewichteten Kapitalkosten
(WACC – Weighted Average Cost of Capital) zugrunde.
Deren Ermittlung erfolgt auf Basis des Capital-Asset-
Pricing-Modells (CAPM) unter Berücksichtigung der
aktuellen Markterwartungen. Zur Ermittlung des
risikoangepassten Zinssatzes für Zwecke des Wert-
haltigkeitstests werden spezifische Peer-Group-
Informationen für Betafaktoren, Kapitalstrukturdaten
sowie für den Fremdkapitalkostensatz verwendet. Nicht
in den Planungsrechnungen enthaltene Perioden
werden durch Ansatz eines Restwerts (Terminal Value)
abgebildet, der keine Zuwächse umfasst. Bei der
Ableitung des Terminal Value werden analog zum
Detailplanungszeitraum auch Annahmen hinsichtlich
der Auswirkungen der Transformation der Automobil-
industrie berücksichtigt. Während bei den zahlungs-
mittelgenerierenden Einheiten Mercedes-Benz Cars
sowie Mercedes-Benz Vans der erzielbare Betrag den
Buchwert deutlich übersteigt, liegt der erzielbare
Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheit
Mercedes-Benz Mobility Classic nahe dem Buchwert.
Darüber hinaus findet sowohl für den Detailplanungs-
zeitraum als auch für den Terminal Value eine Risiko-
bewertung statt, die zusätzlich zur verabschiedeten
Unternehmensplanung weitere Risiken beziehungs-
weise eine Erhöhung der bereits in der Unternehmens-
planung enthaltenen Risiken berücksichtigt. Diese
umfassen beispielsweise Marktrisiken, Risiken bezüg-
lich der Preisentwicklung von Rohstoffen sowie Risiken
infolge gesetzlicher und politischer Rahmenbedingun-
gen (beispielsweise im Zusammenhang mit Nachhaltig-
keitsaspekten wie der CO2-Gesetzgebung oder geo-
politischen Konflikten). Diese Risikobewertung zeigt für
die relevanten zahlungsmittelgenerierenden Einheiten
auf, dass auch bei als möglich erachteten Änderungen
wesentlicher operativer Annahmen (z. B. Profitabilität
der Produkte, Absatz und Portfolio) gegenüber der
ursprünglichen Planung kein Wertminderungsbedarf
besteht.
Isoliert von dieser zusätzlichen Risikobewertung
werden darüber hinaus Sensitivitätsanalysen durch-
geführt (z. B. hinsichtlich des Diskontierungssatzes). Bei
der zahlungsmittelgenerierenden Einheit Mercedes-
Benz Mobility Classic würde der Buchwert den
erzielbaren Betrag um einen niedrigen dreistelligen
Millionenbetrag übersteigen, falls die Eigenkapital-
kosten um einen Prozentpunkt auf 11 % nach Steuern
steigen würden. Bei einer Erhöhung der Eigenkapital-
kosten auf 10,9 % nach Steuern würde der Buchwert
dem erzielbaren Betrag entsprechen.
Anteile an at-equity bewerteten Finanzinvestitionen
Die erstmalige Erfassung von Anteilen an at-equity
bewerteten Finanzinvestitionen erfolgt grundsätzlich
zu Anschaffungskosten. Verliert der Konzern die
Beherrschung über ein Tochterunternehmen und
bezieht es in der Folge at-equity ein, so stellt der
beizulegende Zeitwert der zurückbehaltenen Anteile
die Anschaffungskosten dar.
Zum Erwerbszeitpunkt wird eine positive Differenz
zwischen den Anschaffungskosten und dem Anteil an
den beizulegenden Zeitwerten der identifizierbaren
Vermögenswerte und Schulden des assoziierten
Unternehmens bzw. des Gemeinschaftsunternehmens
ermittelt und als Geschäftswert (»Investor Level
Goodwill«) angesetzt. Der Geschäftswert wird in den
Buchwert der nach der Equity-Methode bilanzierten
Finanzinvestition einbezogen. Wird ein zusätzlicher
Anteil an einem bereits bestehenden assoziierten
Unternehmen erworben und ändert sich dadurch der
maßgebliche Einfluss nicht, wird nur für den zusätzlich
erworbenen Anteil ein Geschäftswert ermittelt; die
bisherige Finanzinvestition wird nicht neu zum beizu-
legenden Zeitwert bewertet.
Die Mercedes-Benz Group überprüft zu jedem Bilanz-
stichtag, ob objektive Hinweise auf Wertminderungen
bzw. Wertaufholungen bei at-equity bilanzierten
Unternehmen vorliegen. Liegen solche Hinweise vor,
ermittelt der Konzern den Wertanpassungsbedarf.
Übersteigt der Buchwert den erzielbaren Betrag einer
Beteiligung, wird der Buchwert auf den erzielbaren
Betrag abgeschrieben. Der erzielbare Betrag ist der
höhere der beiden Beträge aus beizulegendem Zeitwert
abzüglich der Veräußerungskosten und Nutzungswert.
Eine Wertaufholung wird dann vorgenommen, wenn
objektive Hinweise auf eine Werterhöhung vorliegen.
Liegt eine solche Einschätzung vor, so wird der
erzielbare Betrag erneut ermittelt. Eine Zuschreibung
wird in dem Umfang vorgenommen, in dem sich der
erzielbare Betrag nach Vornahme der Wertminderung
verändert hat, und ist dabei auf den Wert begrenzt,
der sich ohne Wertminderung ergeben hätte.
Zu eliminierende Zwischenergebnisse aus Trans-
aktionen mit at-equity bilanzierten Unternehmen
werden erfolgswirksam gegen den Beteiligungs-
buchwert verrechnet und werden im Ergebnis aus at-
equity bewerteten Finanzinvestitionen ausgewiesen.
Ergebniseffekte aus der Einbringung von Anteilen an
Tochterunternehmen in bestehende Beteiligungen, die
at-equity bewertet werden, werden in die Zwischen-
ergebniseliminierung einbezogen.
Zur Veräußerung bestimmte langfristige
Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen
Der Konzern klassifiziert langfristige Vermögenswerte
oder Veräußerungsgruppen als zur Veräußerung
bestimmt, wenn der Buchwert überwiegend durch
einen höchstwahrscheinlichen Verkauf und nicht durch
eine fortgesetzte Nutzung realisiert wird. In diesem
Fall werden die Vermögenswerte oder Veräußerungs-
gruppen nicht mehr planmäßig abgeschrieben, sondern
mit dem niedrigeren Betrag aus Buchwert und bei-
zulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten
bewertet. Unmittelbar vor der Klassifizierung als zur
Veräußerung bestimmt werden die Vermögenswerte
anhand der jeweils anzuwendenden Einzelregelungen
auf einen Wertminderungsbedarf überprüft. Im Fall
einer späteren Erhöhung des beizulegenden Zeitwerts
abzüglich Veräußerungskosten erfolgt eine Wertauf-
holung; diese ist auf die zuvor für den Vermögenswert
oder die Veräußerungsgruppe erfasste Wertminderung
begrenzt.
Vorräte
Vorräte werden zum niedrigeren Wert aus historischen
Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Nettover-
äußerungswert angesetzt. Der Nettoveräußerungswert
ergibt sich aus dem erwarteten Verkaufserlös abzüglich
noch anfallender Kosten. Die Anschaffungs- oder Her-
stellungskosten von Vorräten werden grundsätzlich
nach der Einzelzuordnungsmethode ermittelt und be-
inhalten die Kosten des Erwerbs sowie diejenigen
Kosten, die dafür angefallen sind, die Vorräte an ihren
derzeitigen Ort und in ihren derzeitigen Zustand
zu versetzen. Bei gleichartigen Vorräten, die in einer
größeren Stückzahl vorliegen und untereinander aus-
tauschbar sind, erfolgt die Zuordnung der Anschaffungs-
oder Herstellungskosten nach der Durchschnitts-
methode.
Bei selbst erstellten unfertigen und fertigen Erzeug-
nissen beinhalten die Herstellungskosten auch
produktionsbezogene Gemeinkosten basierend auf
einer Normalauslastung.
Finanzinstrumente
Ein Finanzinstrument ist ein Vertrag, der gleichzeitig
bei einem Unternehmen zu einem finanziellen Ver-
mögenswert und bei einem anderen Unternehmen zu
einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigen-
kapitalinstrument führt. Als finanzielle Vermögenswerte
oder finanzielle Verbindlichkeiten erfasste Finanz-
instrumente werden grundsätzlich getrennt ausgewie-
sen. Finanzinstrumente werden erfasst, sobald die
Mercedes-Benz Group Vertragspartei des Finanzinstru-
ments wird. Bei marktüblichen Käufen oder Verkäufen
finanzieller Vermögenswerte wählt die Mercedes-Benz
Group sowohl für die erstmalige bilanzielle Erfassung
als auch für den bilanziellen Abgang den Handelstag.
Der erstmalige Ansatz von Finanzinstrumenten erfolgt
zum beizulegenden Zeitwert. Für die Folgebewertung
werden die Finanzinstrumente einer der in IFRS 9
»Financial Instruments« aufgeführten Bewertungs-
kategorien (finanzielle Vermögenswerte, die zu
fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden,
finanzielle Vermögenswerte, die erfolgsneutral zum
beizulegenden Zeitwert bewertet werden, und
finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum
beizulegenden Zeitwert bewertet werden) zugeordnet.
Dem Erwerb oder der Emission direkt zurechenbare
Transaktionskosten werden bei der Ermittlung des
Buchwerts berücksichtigt, wenn die Finanzinstrumente
nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert
bewertet werden.
Finanzielle Vermögenswerte
Finanzielle Vermögenswerte beinhalten insbesondere
Forderungen aus Finanzdienstleistungen, Forderungen
aus Lieferungen und Leistungen, Forderungen gegen-
über Kreditinstituten, Kassenbestände, derivative
finanzielle Vermögenswerte sowie marktgängige
Wertpapiere und ähnliche Geldanlagen und Finanz-
investitionen.
Die Klassifizierung von Finanzinstrumenten basiert
auf dem Geschäftsmodell, in welchem die Instrumente
gehalten werden, sowie der Zusammensetzung der
vertraglichen Zahlungsströme.
Die Festlegung des Geschäftsmodells erfolgt auf
Portfolioebene und richtet sich nach der Intention des
Managements sowie den Transaktionsmustern der
Vergangenheit. Die Prüfung der Zahlungsströme erfolgt
auf Basis der einzelnen Instrumente.
Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam
zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete
finanzielle Vermögenswerte umfassen finanzielle
Vermögenswerte, deren Zahlungsströme nicht aus-
schließlich aus Zins- und Tilgungszahlungen auf den
ausstehenden Nominalbetrag bestehen. Daneben
sind hier auch finanzielle Vermögenswerte enthalten,
die weder dem Geschäftsmodell »Halten« noch dem
Geschäftsmodell »Halten und Veräußern« zugeordnet
wurden.
Ebenfalls hier enthalten sind Derivate (einschließlich
eingebetteter Derivate, die vom Basisvertrag getrennt
wurden), die nicht als Sicherungsinstrumente in ein
Hedge Accounting einbezogen sind, sowie Aktien oder
verzinsliche Wertpapiere, die mit der Absicht der
kurzfristigen Veräußerung erworben wurden. Gewinne
oder Verluste aus diesen finanziellen Vermögenswerten
werden erfolgswirksam erfasst.
Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgsneutral zum
beizulegenden Zeitwert bewertet werden
Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgsneutral zum
beizulegenden Zeitwert bewertet werden, sind nicht
derivative finanzielle Vermögenswerte mit vertraglichen
Zahlungen, die ausschließlich aus Zins- und Tilgungs-
zahlungen auf den ausstehenden Nominalbetrag
bestehen und die mit dem Ziel gehalten werden,
sowohl die vertraglich vereinbarten Zahlungsströme
zu vereinnahmen als auch Verkäufe zu tätigen, z. B. um
ein definiertes Liquiditätsziel zu erreichen (Geschäfts-
modell »Halten und Veräußern«). Diese Kategorie
enthält außerdem Eigenkapitalinstrumente, die nicht zu
Handelszwecken und in der Regel ohne direkten Bezug
zu operativen Aktivitäten gehalten werden und für die
die Option zur Erfassung von Änderungen des Zeitwerts
im sonstigen Ergebnis ausgeübt wurde.
Nach der erstmaligen Bewertung werden finanzielle
Vermögenswerte dieser Kategorie erfolgsneutral zum
beizulegenden Zeitwert angesetzt, wobei nicht reali-
sierte Gewinne oder Verluste in das sonstige Ergebnis
einbezogen werden. Mit dem Abgang von Schuldinstru-
menten dieser Kategorie werden die über das sonstige
Ergebnis erfassten kumulierten Gewinne und Verluste
aus der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert
erfolgswirksam berücksichtigt. Erhaltene Zinsen aus
finanziellen Vermögenswerten, die erfolgsneutral
zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, werden
grundsätzlich als Zinserträge unter Anwendung der
Effektivzinsmethode erfolgswirksam berücksichtigt.
Zeitwertänderungen von Eigenkapitalinstrumenten, die
erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet
werden, werden nicht erfolgswirksam erfasst, sondern
bei Abgang in die Gewinnrücklage umgebucht.
Dividenden werden mit Entstehung des Rechtsan-
spruchs auf Zahlung erfolgswirksam erfasst.
Finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten
Anschaffungskosten bewertet werden
Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungs-
kosten bewertet werden, sind nicht derivative
finanzielle Vermögenswerte mit vertraglichen Zahlun-
gen, die ausschließlich aus Zins- und Tilgungszahlungen
auf den ausstehenden Nominalbetrag bestehen und
die mit dem Ziel gehalten werden, die vertraglich ver-
einbarten Zahlungsströme zu vereinnahmen, wie z. B.
Forderungen aus Finanzdienstleistungen, Forderungen
aus Lieferungen und Leistungen oder Zahlungsmittel
und Zahlungsmitteläquivalente (Geschäftsmodell
»Halten«). Nach dem erstmaligen Ansatz werden diese
finanziellen Vermögenswerte zu fortgeführten
Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektiv-
zinsmethode abzüglich Wertminderungen bewertet.
Gewinne und Verluste werden im Konzernergebnis
erfasst, wenn die zu Anschaffungskosten bewerteten
finanziellen Vermögenswerte wertgemindert oder aus-
gebucht werden. Die Zinseffekte aus der Anwendung
der Effektivzinsmethode sowie Effekte aus der
Währungsumrechnung werden ebenfalls erfolgswirk-
sam erfasst.
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
umfassen insbesondere Kassenbestände, Schecks,
Sichteinlagen bei Banken sowie Schuldverschreibungen
und Einlagenzertifikate mit einer Restlaufzeit zum
Anschaffungszeitpunkt von bis zu drei Monaten, die nur
unwesentlichen Wertschwankungsrisiken unterliegen.
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente stimmen
mit dem Zahlungsmittelfonds in der Konzern-Kapital-
flussrechnung überein.
Die verfügungsbeschränkten Finanzmittel betreffen
Zahlungsmittelbestände bei Tochterunternehmen,
über die der Konzern aufgrund von Devisenverkehrs-
kontrollen nur eingeschränkt verfügen kann.
Wertminderung finanzieller Vermögenswerte
Zu jedem Bilanzstichtag wird eine Wertminderung
für finanzielle Vermögenswerte, Kreditzusagen und
Finanzgarantien, die nicht erfolgswirksam zum
beizulegenden Zeitwert bewertet werden, erfasst,
welche die erwarteten Kreditverluste für diese
Instrumente reflektiert. Der Ansatz der erwarteten
Kreditverluste nutzt ein dreistufiges Vorgehen zur
Allokation von Wertminderungen:
Stufe 1: erwartete Kreditverluste innerhalb der
nächsten zwölf Monate
Stufe 1 beinhaltet alle Verträge ohne wesentlichen
Anstieg des Kreditrisikos seit der erstmaligen Erfassung
und beinhaltet regelmäßig neue Verträge und solche,
deren Zahlungen weniger als 31 Tage überfällig sind.
Der Anteil an den erwarteten Kreditverlusten über die
Laufzeit des Instruments, welcher auf einen Ausfall
innerhalb der nächsten zwölf Monate zurückzuführen
ist, wird erfasst.
Stufe 2: erwartete Kreditverluste über die gesamte
Laufzeit – keine beeinträchtigte Bonität
Wenn ein finanzieller Vermögenswert nach seiner
erstmaligen Erfassung eine signifikante Steigerung des
Kreditrisikos erfahren hat, allerdings nicht in seiner
Bonität beeinträchtigt ist, wird er der Stufe 2 zuge-
ordnet. Als Wertminderung werden die erwarteten
Kreditverluste erfasst, welche über mögliche Zahlungs-
ausfälle über die gesamte Laufzeit des finanziellen
Vermögenswerts bemessen werden.
Stufe 3: erwartete Kreditverluste über die gesamte
Laufzeit – bonitätsbeeinträchtigt
Wenn ein finanzieller Vermögenswert in seiner Bonität
beeinträchtigt oder ausgefallen ist, wird er der Stufe 3
zugeordnet. Als Wertminderung werden die erwarteten
Kreditverluste über die gesamte Laufzeit des finanziel-
len Vermögenswerts erfasst. Objektive Hinweise
darauf, dass ein finanzieller Vermögenswert in seiner
Bonität beeinträchtigt ist, umfassen eine Überfälligkeit
ab 91 Tagen sowie weitere Informationen über
wesentliche finanzielle Schwierigkeiten des Schuldners.
Die Festlegung, ob ein finanzieller Vermögenswert eine
wesentliche Erhöhung des Kreditrisikos erfahren
hat, basiert auf einer mindestens quartalsweise durch-
geführten Einschätzung der Ausfallwahrscheinlich-
keiten, welche sowohl externe Ratinginformationen als
auch interne Informationen über die Kreditqualität
des finanziellen Vermögenswerts berücksichtigt. Für
Schuldinstrumente, die keine Forderungen aus
Finanzdienstleistungen sind, wird eine wesentliche
Erhöhung des Kreditrisikos maßgeblich anhand von
Überfälligkeitsinformationen oder Ausfallwahrschein-
lichkeiten festgestellt.
Ein finanzieller Vermögenswert wird in Stufe 2 über-
führt, wenn das Kreditrisiko im Vergleich zu seinem
Kreditrisiko zum Zeitpunkt der erstmaligen Erfassung
signifikant angestiegen ist. Indikatoren für einen
wesentlichen Anstieg des Kreditrisikos können
Überfälligkeiten von mehr als 30 Tagen oder der
Anstieg von schuldnerspezifischen Risikoprämien sein.
Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird
der vereinfachte Ansatz angewandt, wonach diese
Forderungen bereits bei der erstmaligen Erfassung der
Stufe 2 zugeordnet werden. Dementsprechend muss
keine Einschätzung über eine wesentliche Erhöhung
des Kreditrisikos vorgenommen werden.
Die Mercedes-Benz Group wendet die Ausnahme von
der Stufenzuordnung für finanzielle Vermögenswerte
mit niedrigem Kreditrisiko auf Schuldinstrumente an,
die an Börsen notiert sind sowie ein Investment-Grade-
Rating besitzen, und ordnet diese stets der Stufe 1 zu.
In den Stufen 1 und 2 wird der Effektivzinsertrag auf
Basis des Bruttobuchwerts ermittelt. Sobald ein
finanzieller Vermögenswert in seiner Bonität beein-
trächtigt ist und der Stufe 3 zugeordnet wird, wird
der Effektivzinsertrag auf Basis des Nettobuchwerts
(Bruttobuchwert abzüglich Risikovorsorge) berechnet.
Bewertung der erwarteten Kreditverluste
Erwartete Kreditverluste werden unter Zugrundelegung
der folgenden Faktoren berechnet:
a) neutraler und wahrscheinlichkeitsgewichteter
Betrag,
b) Zeitwert des Geldes,
c) angemessene und belastbare Informationen
(sofern diese ohne unangemessenen Kosten-
und Zeitaufwand zur Verfügung stehen) zum
Abschlussstichtag über vergangene Ereignisse,
gegenwärtige Umstände und Vorhersagen über
zukünftige wirtschaftliche Rahmenbedingungen.
Erwartete Kreditverluste werden als wahrscheinlich-
keitsgewichteter Barwert aller Zahlungsausfälle über
die erwartete Laufzeit des finanziellen Vermögenswerts
berechnet. Bei Forderungen aus Finanzdienstleistungen
werden die erwarteten Kreditverluste über ein sta-
tistisches Modell berechnet, welches drei wesentliche
Risikoparameter einbezieht: Ausfallwahrscheinlichkeit,
Verlustquote bei Ausfall und Kredithöhe bei Ausfall.
Die Schätzung dieser Risikoparameter bezieht sämt-
liche zur Verfügung stehenden relevanten Informatio-
nen mit ein. Neben historischen und aktuellen Infor-
mationen über Verluste werden ebenfalls angemessene
und belastbare zukunftsgerichtete Informationen
einbezogen. Diese Informationen umfassen makro-
ökonomische Faktoren (z. B. Wachstum des Brutto-
inlandsprodukts, Arbeitslosenquote, Cost-Performance-
Index) und Prognosen über zukünftige wirtschaftliche
Rahmenbedingungen. Für Forderungen aus Finanz-
dienstleistungen werden diese Zukunftsprognosen
unter Verwendung einer Szenarioanalyse ermittelt
(Basisszenario, optimistisches und pessimistisches
Szenario). Die Ermittlung der Wertberichtigung für
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erfolgt
überwiegend auf kollektiver Basis.
Ein Finanzinstrument wird ausgebucht, wenn nach
angemessener Einschätzung nicht davon auszugehen
ist, dass ein finanzieller Vermögenswert ganz oder
teilweise realisierbar ist, z. B. nach Beendigung des
Insolvenzverfahrens oder nach gerichtlichen
Entscheidungen.
Wesentliche Modifikationen (beispielsweise bei Ver-
änderung des Barwerts der vertraglichen Zahlungs-
ströme von 10 %) finanzieller Vermögenswerte führen
ebenfalls zur Ausbuchung bei gleichzeitiger Einbuchung
eines neuen finanziellen Vermögenswerts. Sofern die
Vertragsbedingungen neu verhandelt oder modifiziert
werden und dies nicht zu einer Ausbuchung führt,
wird der Bruttobuchwert des Vertrags neu berechnet
und jede Differenz im Gewinn oder Verlust erfasst.
Um festzustellen, ob das Kreditrisiko wesentlich
angestiegen ist, wird die Ausfallwahrscheinlichkeit des
modifizierten Instruments mit der Ausfallwahrschein-
lichkeit des ursprünglichen Instruments bei erst-
maligem Ansatz verglichen.
Saldierung von Finanzinstrumenten
Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbind-
lichkeiten werden saldiert und der Nettobetrag in der
Konzernbilanz berichtet, sofern zum gegenwärtigen
Zeitpunkt ein durchsetzbarer Rechtsanspruch besteht,
die erfassten Beträge miteinander zu verrechnen, und
beabsichtigt ist, entweder den Ausgleich auf Nettobasis
herbeizuführen oder gleichzeitig mit der Verwertung
des betreffenden Vermögenswerts die dazugehörige
Verbindlichkeit abzulösen.
Finanzielle Verbindlichkeiten
Finanzielle Verbindlichkeiten enthalten insbesondere
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen,
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, Anleihen,
derivative finanzielle Verbindlichkeiten und andere
Verbindlichkeiten.
Finanzielle Verbindlichkeiten, die zu fortgeführten
Anschaffungskosten bewertet werden
Nach der erstmaligen Erfassung werden die finanziellen
Verbindlichkeiten unter Anwendung der Effektiv-
zinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten
bewertet.
Soweit die Mercedes-Benz Group Reverse-Factoring-
Vereinbarungen eingeht, bei denen Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen des Lieferanten an einen
Finanzintermediär übertragen werden, kann dies
Ausweisänderungen der ursprünglichen Verbindlich-
keiten aus Lieferungen und Leistungen begründen.
Wenn sich diese Verbindlichkeiten nach Art und
Funktion von anderen Verbindlichkeiten aus Liefe-
rungen und Leistungen unterscheiden, erfolgt ein
separater Ausweis dieser Verbindlichkeiten.
Finanzielle Verbindlichkeiten, die erfolgswirksam
zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete
finanzielle Verbindlichkeiten umfassen zu Handels-
zwecken gehaltene finanzielle Verbindlichkeiten. Als
zu Handelszwecken gehalten werden Derivate ein-
gestuft (einschließlich eingebetteter Derivate, die vom
Basisvertrag getrennt wurden), die nicht als Siche-
rungsinstrumente in ein Hedge Accounting einbezogen
sind. Gewinne oder Verluste aus finanziellen Ver-
bindlichkeiten, die zu Handelszwecken gehalten werden,
sind erfolgswirksam im Konzernergebnis enthalten.
Derivative Finanzinstrumente und Bilanzierung von
Sicherungsbeziehungen
Derivative Finanzinstrumente werden bei der
Mercedes-Benz Group grundsätzlich nur zur Absiche-
rung von Finanzrisiken eingesetzt, die aus dem
operativen Geschäft oder aus Finanzierungsaktivitäten
bzw. dem Liquiditätsmanagement resultieren. Dabei
handelt es sich vor allem um Währungs-, Zins- und
Rohstoffpreisrisiken.
Verträge zum Kauf oder Verkauf nichtfinanzieller
Posten werden regelmäßig als Eigenverbrauchsverträge
qualifiziert und daher als schwebende Transaktionen
behandelt, obgleich sie die Definition eines Derivats
erfüllen. Erfüllen solche Verträge nicht die Kriterien für
Eigenverbrauchsverträge, so erfolgt eine Erfassung
als Derivat. Die Bewertung dieser Derivate geschieht
erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert. Die
Bewertungseffekte werden in den Funktionskosten
ausgewiesen, in denen der Verbrauch der beschafften
nichtfinanziellen Posten (z. B. Energie) ausgewiesen
wird.
Eingebettete Derivate werden grundsätzlich vom
Basisvertrag getrennt und separat erfasst. Eine
Trennung unterbleibt, wenn der Basisvertrag ein
finanzieller Vermögenswert ist, wenn der gesamte
hybride Vertrag erfolgswirksam zum beizulegenden
Zeitwert bewertet wird oder wenn das eingebettete
Derivat mit dem Basisvertrag eng verbunden ist.
Derivative Finanzinstrumente werden bei ihrer erst-
maligen Erfassung und an jedem folgenden Bilanz-
stichtag mit ihrem beizulegenden Zeitwert angesetzt.
Der beizulegende Zeitwert börsennotierter Derivate
entspricht dem positiven oder negativen Marktwert.
Liegen keine Marktwerte vor, werden diese mittels
anerkannter finanzmathematischer Modelle berechnet,
wie z. B. Discounted-Cash-Flow- oder Optionspreis-
modelle. Derivate werden als Vermögenswert aus-
gewiesen, wenn deren beizulegender Zeitwert positiv
ist, und als Verbindlichkeit, wenn deren beizulegender
Zeitwert negativ ist.
Wenn die Vorgaben des IFRS 9 zur Bilanzierung von
Sicherungsbeziehungen (Hedge Accounting) erfüllt
sind, designiert und dokumentiert die Mercedes-Benz
Group die Sicherungsbeziehung ab diesem Zeitpunkt
als Fair Value Hedge, als Cash Flow Hedge oder
Absicherung von Nettoinvestitionen in einen ausländ-
ischen Geschäftsbetrieb. Bei einem Fair Value Hedge
wird der beizulegende Zeitwert eines bilanzierten
Vermögenswerts, einer bilanzierten Verbindlichkeit
oder einer nicht bilanzierten festen Verpflichtung
gesichert. Bei einem Cash Flow Hedge werden hoch-
wahrscheinliche zukünftige Zahlungsströme aus
erwarteten Transaktionen oder zu zahlende bzw. zu
erhaltende schwankende Zahlungsströme im Zusam-
menhang mit einem bilanzierten Vermögenswert oder
einer bilanzierten Verbindlichkeit abgesichert. Die
Dokumentation der Sicherungsbeziehungen beinhaltet
die Ziele und Strategie des Risikomanagements, die
Art der Sicherungsbeziehung, das gesicherte Risiko,
die Bezeichnung des Sicherungsinstruments und des
Grundgeschäfts sowie eine Beurteilung der Effektivi-
tätskriterien, welche die risikomindernde ökonomische
Beziehung, die Auswirkungen des Kreditrisikos und die
angemessene Hedge Ratio umfassen. Die Effektivität
der Absicherung wird zu Beginn und während der
Sicherungsbeziehung beurteilt.
Bei Fair Value Hedges werden die Veränderungen der
Marktbewertung derivativer Finanzinstrumente und
der dazugehörigen Grundgeschäfte erfolgswirksam im
Konzernergebnis erfasst. Die Zeitwertveränderungen
derivativer Finanzinstrumente, die einem Cash Flow
Hedge zugeordnet sind, werden in Höhe des hedge-
effektiven Teils nach Steuern zunächst im sonstigen
Ergebnis berücksichtigt.
Der Ergebnisausweis von Sicherungsgeschäften erfolgt
für den hedge-effektiven und den hedge-ineffektiven
Teil in der Zeile der Konzern-Gewinn- und -Verlust-
rechnung, in der sich das Grundgeschäft auswirkt.
Unter IFRS 9 können im Rahmen von Cash Flow Hedges
für hochwahrscheinlich erwartete Einkaufsgeschäfte
abgrenzbare Risikokomponenten als Grundgeschäfte
designiert werden.
Unter IFRS 9 werden bei Cash Flow Hedges Beträge,
die als effektive Sicherungsgewinne/-verluste aus den
Sicherungsgeschäften im sonstigen Ergebnis erfasst
wurden, aus den Rücklagen für derivative Finanzinstru-
mente entnommen und direkt den Anschaffungskosten
des Grundgeschäfts bei Einbuchung hinzugerechnet,
sofern das Grundgeschäft, z. B. die erwartete Trans-
aktion, zum Ansatz eines nichtfinanziellen Vermögens-
werts oder einer nichtfinanziellen Verbindlichkeit führt.
Für andere Grundgeschäfte erfolgt bei Cash Flow
Hedges die Umbuchung der kumulierten Sicherungs-
gewinne/-verluste aus den Sicherungsgeschäften von
den Rücklagen für derivative Finanzinstrumente in
die Konzern-Gewinn- und -Verlustrechnung zeitgleich
mit der Ergebniswirkung der abgesicherten Grund-
geschäfte. Sofern im Zusammenhang mit den
abgesicherten Grundgeschäften ergebniswirksame
Währungseffekte aus Forderungen und Verbind-
lichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen,
erfolgt die Umbuchung der zeitgleich anfallenden
Sicherungsgewinne/-verluste in die Konzern-Gewinn-
und -Verlustrechnung.
Die hedge-ineffektiven Anteile der Zeitwertver-
änderungen von Derivaten werden unmittelbar im
Konzernergebnis berücksichtigt.
Bei Derivaten, die in einer Sicherungsbeziehung als
Sicherungsgeschäft designiert wurden, können unter
IFRS 9 bestimmte Komponenten von der Designation
ausgeschlossen und deren Änderung im beizulegenden
Zeitwert im sonstigen Ergebnis abgegrenzt werden.
Dies kann z. B. beim Zeitwert von Optionen, beim
Terminelement von Termingeschäften oder dem
Cross-Currency-Basis-Spread Anwendung finden.
Die Bilanzierung einer einzelnen Sicherungsbeziehung
ist prospektiv zu beenden, wenn sie die qualifizieren-
den Kriterien gemäß IFRS 9 nicht mehr erfüllt. Mögliche
Gründe für die Beendigung der Bilanzierung einer
Sicherungsbeziehung sind unter anderem Verände-
rungen des designierten Grundgeschäfts, der Wegfall
des ökonomischen Zusammenhangs von Grundgeschäft
und Sicherungsinstrument, die Veräußerung oder
Beendigung des Sicherungsinstruments oder eine
Änderung des dokumentierten Risikomanagementziels
einer einzelnen Sicherungsbeziehung. Die kumulierten
Sicherungsgewinne und -verluste aus der Absicherung
von Zahlungsströmen verbleiben in den Rücklagen
und werden erst bei Fälligkeit ausgebucht, wenn die
abgesicherten künftigen Zahlungsströme weiterhin
erwartet werden. Im anderen Fall sind die kumulierten
Sicherungsgewinne und -verluste sofort erfolgswirksam
auszubuchen.
Werden derivative Finanzinstrumente nicht oder nicht
mehr in ein Hedge Accounting einbezogen, weil
die Voraussetzungen für ein Hedge Accounting nicht
oder nicht mehr erfüllt sind, werden diese als zu
Handelszwecken gehalten eingestuft und zum bei-
zulegenden Zeitwert ergebniswirksam bewertet.
Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
Die Bewertung leistungsbasierter Pensionszusagen und
anderer ähnlicher Versorgungsleistungen nach
Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Gesundheits-
fürsorgeleistungen) erfolgt gemäß IAS 19 »Employee
Benefits« nach der »Projected Unit Credit Method«.
Planvermögen, die angelegt sind, um leistungsbasierte
Pensionszusagen und andere ähnliche Versorgungs-
leistungen zu decken, werden mit den beizulegenden
Zeitwerten bewertet und mit den entsprechenden
Verpflichtungen verrechnet.
Der Saldo aus leistungsbasierten Pensionszusagen
und anderen ähnlichen Versorgungsleistungen und
Planvermögen (Nettopensionsverpflichtung oder
Nettopensionsvermögen) wird mit dem der Bewertung
der Bruttopensionsverpflichtung zugrunde liegenden
Diskontierungszinssatz verzinst. Die daraus resultie-
renden Nettozinsaufwendungen bzw. -erträge werden
erfolgswirksam in den Zinsaufwendungen bzw. den
Zinserträgen in der Konzern-Gewinn- und -Verlust-
rechnung erfasst. Die übrigen Aufwendungen infolge
der Gewährung von Pensionszusagen und anderen
ähnlichen Versorgungsleistungen, die sich im
Wesentlichen aus erdienten Ansprüchen des Berichts-
jahrs ergeben, sind in den Funktionskosten in der
Konzern-Gewinn- und -Verlustrechnung berücksichtigt.
Abweichungen zwischen den getroffenen Annahmen
und den tatsächlich eingetretenen Entwicklungen
sowie Änderungen der Annahmen für die Bewertung
leistungsbasierter Pensionspläne und ähnlicher Ver-
pflichtungen führen zu versicherungsmathematischen
Gewinnen und Verlusten, die erfolgsneutral im
Eigenkapital erfasst werden.
Die Abzinsungsfaktoren für die Ermittlung der Barwerte
der leistungsbasierten Pensionsverpflichtungen werden
fristen- und währungskongruent zu den Pensionszah-
lungen auf der Grundlage von Renditen bestimmt, die
am Abschlussstichtag für hochwertige, festverzinsliche
Unternehmensanleihen am jeweiligen Markt erzielt
werden. Für sehr lange Laufzeiten stehen keine hoch-
wertigen, festverzinslichen Unternehmensanleihen als
Vergleichsmaßstab zur Verfügung. Die entsprechenden
Abzinsungsfaktoren werden mittels Extrapolation der
beobachtbaren Marktrenditen entlang der Zinskurve
bestimmt.
Gewinne oder Verluste aus der Kürzung oder Abgeltung
eines leistungsbasierten Plans werden zum Zeitpunkt
der Kürzung oder Abgeltung erfolgswirksam erfasst.
Rückstellungen für sonstige Risiken
Rückstellungen werden gebildet, wenn eine Verpflich-
tung gegenüber Dritten besteht, wenn der Ressourcen-
abfluss wahrscheinlich und der voraussichtliche Betrag
der Verpflichtung zuverlässig schätzbar ist. Der als
Rückstellung angesetzte Betrag stellt die bestmögliche
Schätzung der Verpflichtung zum Bilanzstichtag dar.
Rückstellungen mit einer ursprünglichen Laufzeit von
mehr als einem Jahr werden mit ihrem auf den
Bilanzstichtag abgezinsten Erfüllungsbetrag angesetzt.
Sofern die Ansatzkriterien für Rückstellungen nicht
erfüllt sind und die Möglichkeit eines Zahlungsmittel-
abflusses bei der Erfüllung nicht unwahrscheinlich
ist, erfolgt eine Angabe als Eventualverbindlichkeit
(soweit hinreichend bewertbar). Der als Eventual-
verbindlichkeit angegebene Betrag entspricht der
bestmöglichen Schätzung der möglichen Verpflichtung
zum Bilanzstichtag. Rückstellungen und Eventual-
verbindlichkeiten werden regelmäßig überprüft und bei
neuen Erkenntnissen oder geänderten Umständen
angepasst.
Die Rückstellung für Gewährleistungen wird zum Zeit-
punkt des Verkaufs der Produkte oder bei Initiierung
neuer Garantiemaßnahmen gebildet. Die Bewertung
passivierter Garantieaufwendungen basiert insbeson-
dere auf historischen Erfahrungswerten. Weitere
Annahmen umfassen unter anderem die Höhe der
potenziellen Reparaturkosten. Die Rückstellungen
werden regelmäßig an neue Erkenntnisse angepasst.
Restrukturierungsrückstellungen werden im
Zusammenhang mit Maßnahmen gebildet, die den
Umfang oder die Art der Ausführung der Geschäfts-
tätigkeit eines Segments oder einer Geschäftseinheit
wesentlich verändern. In den überwiegenden Fällen
bedingen diese Maßnahmen Leistungen anlässlich der
Beendigung von Arbeitsverhältnissen und Ausgleichs-
leistungen an Händler und Lieferanten. Leistungen
anlässlich der Beendigung von Arbeitsverhältnissen
werden dann angesetzt, wenn mit der Umsetzung eines
detaillierten und formellen Plans begonnen oder dieser
bereits kommuniziert wurde.
Vertrags- und Rückerstattungsverbindlichkeiten
Vertragsverbindlichkeiten
Eine Vertragsverbindlichkeit ist die Verpflichtung eines
Unternehmens, Güter oder Dienstleistungen auf einen
Kunden zu übertragen, für die das Unternehmen von
diesem Kunden eine Gegenleistung erhalten hat (bzw.
noch zu erhalten hat).
Rückerstattungsverbindlichkeiten
Eine Rückerstattungsverbindlichkeit ergibt sich, wenn
die Mercedes-Benz Group von einem Kunden eine
Gegenleistung erhält und erwartet, dass dem Kunden
diese Gegenleistung ganz oder teilweise zurück-
erstattet wird. Eine Rückerstattungsverbindlichkeit wird
in Höhe der Gegenleistung bewertet, die dem Unter-
nehmen voraussichtlich nicht zusteht und somit nicht
im Transaktionspreis berücksichtigt wird.
Aktienorientierte Vergütung
Die aktienorientierte Vergütung umfasst verbindlich-
keitsbasierte Vergütungspläne, deren Ausgleich durch
Geldzahlungen erfolgt.
Die verbindlichkeitsbasierten Vergütungspläne werden
bis zu ihrem Ausgleich an jedem Bilanzstichtag zum
beizulegenden Zeitwert bewertet, und die Verpflichtung
wird als Rückstellung ausgewiesen, soweit die An-
sprüche erdient sind. Das in der Berichtsperiode zu
berücksichtigende Ergebnis entspricht der Zuführung
bzw. Auflösung der Rückstellung zwischen den Bilanz-
stichtagen zuzüglich des in der Berichtsperiode
ausbezahlten Dividendenäquivalents und wird in den
Funktionskosten ausgewiesen.
Ausweis in der Konzern-Kapitalflussrechnung
Zahlungswirksame Zuwendungen der öffentlichen Hand
werden im Cash Flow der Geschäftstätigkeit gezeigt.
Zudem werden gezahlte Zinsen sowie erhaltene Zinsen
und Dividenden dem Cash Flow aus der Geschäfts-
tätigkeit zugeordnet. Sofern sich aus den von der
Mercedes-Benz Group getroffenen Reverse-Factoring-
Vereinbarungen keine Ausweisänderungen der
ursprünglichen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen ergeben, werden die Zahlungsströme aus
diesen Vereinbarungen ebenfalls im Cash Flow aus der
Geschäftstätigkeit abgebildet. Darüber hinaus werden
sämtliche Zahlungsströme der Forderungen aus Finanz-
dienstleistungen in der Konzern-Kapitalflussrechnung
im Cash Flow aus der Geschäftstätigkeit ausgewiesen.
1 Bilanziell CO2-neutral bedeutet, dass nicht vermiedene oder reduzierte CO2-Emissionen bei Mercedes-Benz durch zertifizierte Ausgleichsprojekte kompensiert werden.
Die Zahlungsströme aus kurzfristig verzinslichen
Wertpapieren mit hoher Umschlaghäufigkeit und
wesentlichen Beträgen werden saldiert im Cash Flow
aus der Investitionstätigkeit abgebildet.
Berücksichtigung nachhaltigkeitsbezogener
Aspekte bei Ansatz und Bewertung von
Vermögenswerten und Schulden
Die Mercedes-Benz Group hat sich das Ziel der neu-
tralen CO2-Bilanz 1 für die Neufahrzeugflotte bis 2039
gesetzt, soweit dies die Marktbedingungen zulassen.
Den Verlauf der Transformation bestimmen neben den
Marktbedingungen vor allem die Infrastruktur und die
Wünsche der Kundinnen und Kunden. Der Konzern
bereitet sich deshalb darauf vor, die unterschiedlichen
Kundenwünsche erfüllen zu können, ob vollelektrischer
Antrieb oder elektrifizierter Verbrennungsmotor. Dazu
wird die Produktion antriebsflexibel aufgestellt. Für die
Weiterentwicklung des Produktportfolios nutzt die
Mercedes-Benz Group nachhaltig Effizienzen zwischen
neuen und existierenden Baureihen.
Beim Ansatz und der Bewertung der Vermögenswerte
und Schulden des Konzerns werden die mit der Trans-
formation verbundenen klimabedingten Risiken und
Entwicklungen, die auch im Zusammenhang mit den
vereinbarten Klimazielen des Pariser Klimaabkommens
stehen, betrachtet.
Schätzungen und Ermessensentscheidungen im
Zusammenhang mit nachhaltigkeitsbezogenen
Aspekten beinhalten insbesondere die nachfolgend
beschriebenen Sachverhalte:
Bei der Ermittlung und der Überprüfung der Nutzungs-
dauern aktivierter Entwicklungskosten wird auf den
erwarteten Produktlebenszyklus abgestellt. Aus der
Transformation hin zu vollelektrischen Fahrzeugen
können sich Änderungen gegenüber den ursprünglich
vorgesehenen Produktlebenszyklen ergeben. Aufgrund
der Beschlüsse zur beschleunigten Transformation
werden Neuentwicklungen im Bereich der herkömm-
lichen Antriebe reduziert und bereits aktivierte
Entwicklungsleistungen teilweise länger genutzt.
Ebenso werden die Nutzungsdauern von Vermögens-
werten des Sachanlagevermögens vor dem Hintergrund
der Transformation hin zu vollelektrischen Fahrzeugen
regelmäßig untersucht. Zum Stichtag waren hierdurch
keine wesentlichen Anpassungen der Nutzungsdauern
notwendig, da die Produktionsanlagen des Konzerns
grundsätzlich flexibel einsetzbar sind.
Im Rahmen der Steuerung des Produktionsnetzwerks
wird zudem angestrebt, von der Transformation
betroffene Standorte durch deren Weiterentwicklung
zu sichern. Entsprechend bestanden zum Stichtag
keine wesentlichen Verpflichtungen zur Demontage,
zum Rückbau oder bezüglich der Entfernung von
Produktionsstätten und -anlagen, die den Ansatz einer
Rückstellung begründen.
Die Werthaltigkeit vermieteter Fahrzeuge, die als
Operating Lease klassifiziert sind, wird regelmäßig
überprüft. Bei der Bestimmung der Werthaltigkeit ist
insbesondere der Restwert der vermieteten Fahrzeuge
relevant. Infolge der Transformation hin zu vollelek-
trischen Fahrzeugen können die Restwerte aufgrund
eines sich ändernden Kundenverhaltens, neuer
regulatorischer Vorgaben und der technologischen
Weiterentwicklung beeinflusst werden. Im Berichtsjahr
waren keine wesentlichen Wertminderungen für her-
kömmlich angetriebene Fahrzeuge erforderlich. Auf-
grund der langsameren Transformation hin zu vollelek-
trischen Fahrzeugen wurden Wertminderungen für
Fahrzeuge mit elektrischen Antrieben von 0,4 Mrd. €
erfasst.
Bei der Ermittlung der erwarteten Kreditausfälle für
Forderungen aus Finanzdienstleistungen werden die
erwarteten Erlöse aus der Verwertung der als Sicher-
heit dienenden Fahrzeuge einbezogen. Der erwartete
Verwertungserlös basiert auf einer Schätzung des
Marktwerts zum erwarteten Zeitpunkt eines möglichen
Ausfalls. Eine Reduzierung dieser geschätzten Markt-
werte, die auf die Effekte des Klimawandels oder ein sich
veränderndes Kundenverhalten zurückzuführen wäre,
lag zum Stichtag nur in sehr geringem Umfang vor.
Neben traditionellen Energielieferverträgen, die als
schwebende Geschäfte regelmäßig erst mit Lieferung
erfasst werden, schloss der Konzern Verträge zur
Absicherung von Bezugsmengen und -preisen erneuer-
barer Energien (insbesondere Strom aus Wind- und
Solaranlagen) ab. Dabei handelt es sich um Verträge,
die eine fixe Vergütung pro Energieeinheit vorsehen
und überwiegend entweder als Derivate oder
Leasingverträge erfasst werden.
Der Werthaltigkeitstest auf der Ebene der zahlungs-
mittelgenerierenden Einheiten basiert auf der Unter-
nehmensplanung und -strategie der Mercedes-Benz
Group. Diese sieht eine schrittweise Substitution von
Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor durch Elektro-
fahrzeuge vor.
Im Zusammenhang mit der Transformation stehende
Parameter der Unternehmensplanung betreffen die
Investitionsbedarfe sowie die aktuell im Vergleich zu
den Fahrzeugen mit herkömmlichem Antrieb höheren
variablen Kosten vollelektrisch betriebener Fahrzeuge.
Aus der gleichzeitigen Entwicklung, Modellpflege und
Produktion elektrischer und herkömmlich angetriebe-
ner Fahrzeuge ergibt sich insbesondere im Detail-
planungszeitraum bis zum Jahr 2029 ein hoher Investi-
tionsbedarf. Für die Ableitung der ewigen Rente
wurde unter anderem aufgrund der derzeit noch nicht
vollumfänglich absehbaren Auswirkungen auf die
Wettbewerbssituation sowie das Kundenverhalten
infolge des Übergangs zur Elektromobilität kein
Wachstum unterstellt.
Darüber hinaus findet sowohl für den Detailplanungs-
zeitraum als auch für den Terminal Value eine Risiko-
bewertung statt, die beispielsweise Marktrisiken sowie
Risiken infolge gesetzlicher und politischer Rahmen-
bedingungen (beispielsweise im Zusammenhang mit
Nachhaltigkeitsaspekten wie der CO2-Gesetzgebung)
umfasst.
Der im Jahr 2024 durchgeführte Werthaltigkeitstest
ergab keinen Wertminderungsbedarf für die zahlungs-
mittelgenerierenden Einheiten.
2. Schätzungen und Ermessens-
entscheidungen des Managements
im Rahmen der Rechnungslegung
Im Konzernabschluss müssen zu einem gewissen Grad
Schätzungen und Ermessensentscheidungen vorge-
nommen werden. Diese können Auswirkungen auf die
Höhe und den Ausweis der bilanzierten Vermögens-
werte und Schulden, die Angaben zu Eventualford-
erungen und -verbindlichkeiten am Stichtag sowie auf
die ausgewiesenen Erträge und Aufwendungen für die
Berichtsperiode haben. Wesentliche Sachverhalte, die
von solchen Schätzungen und Ermessensentschei-
dungen betroffen sind, werden im Folgenden erläutert.
Die sich tatsächlich einstellenden Beträge können von
den Schätzungen und Ermessensentscheidungen
abweichen; Veränderungen können einen wesentlichen
Einfluss auf den Konzernabschluss haben.
Werthaltigkeit zahlungsmittelgenerierender
Einheiten und at-equity bewerteter Finanz-
investitionen
Im Rahmen der Werthaltigkeitstests für nichtfinanzielle
Vermögenswerte sind Einschätzungen vorzunehmen,
um den erzielbaren Betrag einer zahlungsmittelgenerie-
renden Einheit zu bestimmen. Dabei sind insbesondere
Annahmen bezüglich der zukünftigen Zahlungsmittel-
zuflüsse und -abflüsse sowohl im Planungszeitraum
als auch für die Zeiträume danach zu treffen. Die Ein-
schätzungen beziehen sich im Wesentlichen auf den
1 Die Vorjahreswerte wurden nach IAS 8 korrigiert. Weitere Informationen sind in Anmerkung 3 enthalten.
zukünftigen Absatz, das Wachstum auf den jeweiligen
Märkten sowie auf die Profitabilität der Produkte,
die auch infolge des Übergangs zur Elektromobilität
mit einer hohen Dynamik und damit Unsicherheiten
verbunden sind. Daher werden zusätzlich eine Risiko-
bewertung sowie Sensitivitätsanalysen durchgeführt.
Sofern bei at-equity bewerteten Finanzinvestitionen
objektive Hinweise auf eine Wertminderung oder
Wertaufholung vorliegen, sind ebenfalls Schätzungen
und Beurteilungen vorzunehmen, um den erzielbaren
Betrag zu bestimmen. In diesem Zusammenhang sind
Annahmen über die künftige Geschäftsentwicklung zu
treffen, um die erwarteten zukünftigen Cash Flows
dieser Finanzinvestition abzuleiten. Die Buchwerte der
at-equity bewerteten Finanzinvestitionen beliefen sich
zum Bilanzstichtag auf 12.786 (31. Dezember 2023:
13.104) Mio. €.
Werthaltigkeit vermieteter Gegenstände
Der Konzern überprüft regelmäßig die wertbestim-
menden Faktoren seiner vermieteten Fahrzeuge
(Buchwerte zum 31. Dezember 2024: 45.220 Mio. €;
31. Dezember 2023: 41.712 Mio. €). Dabei sind vor allem
die Restwerte der Fahrzeuge einzuschätzen, die einen
bedeutenden Teil der zukünftig erwarteten Zahlungs-
mittelzuflüsse aus vermieteten Gegenständen
darstellen. Im Rahmen dessen werden Annahmen
zu wesentlichen Einflussfaktoren wie der erwarteten
Anzahl der Leasingrückläufer und der aktuellen
Vermarktungsergebnisse getroffen. Diesen Annahmen
liegen qualifizierte Schätzungen zugrunde. Die quali-
fizierten Schätzungen beruhen auf Veröffentlichungen
sachverständiger Dritter und Daten externer Markt-
forschungsinstitute sowie intern vorliegenden Zusatz-
informationen wie z. B. historische Erfahrungswerte
und aktuelle Verkaufsdaten. Zudem fließen in die Rest-
wertschätzungen Kenntnisse über neue regulatorische
Vorgaben oder ein verändertes Kundenverhalten mit
ein. Auf der Grundlage der ermittelten Restwerte wird
die planmäßige Abschreibung festgelegt; sofern sich
die Restwerterwartung verändert, führt dies entweder
zu einer prospektiven Anpassung der planmäßigen
Abschreibung oder, bei einem signifikanten Abfallen
der Restwerterwartung, zu einer Wertminderung. Wird
die planmäßige Abschreibung prospektiv angepasst,
wirkt sich eine veränderte Restwerteinschätzung nicht
unmittelbar aus, sondern verteilt sich gleichmäßig über
die Restlaufzeit des Leasingvertrags.
Einbringbarkeit von Forderungen aus
Finanzdienstleistungen
Der Konzern schätzt regelmäßig das Ausfallrisiko seiner
Forderungen aus Finanzdienstleistungen (Buchwerte
zum 31. Dezember 2024: 87.867 Mio. €; 31. Dezember
2023: 89.019 Mio. € 1) ein. In diesem Zusammenhang
werden viele Faktoren berücksichtigt; diese umfassen
Erfahrungswerte hinsichtlich eingetretener Kredit-
ausfälle, die Größe und Zusammensetzung einzelner
Portfolios, aktuelle wirtschaftliche Ereignisse und
Rahmenbedingungen sowie die aktuellen Marktwerte
bzw. die Angemessenheit der Kreditsicherheiten.
Neben historischen und aktuellen Informationen über
Verluste werden ebenfalls angemessene und belast-
bare zukunftsgerichtete Informationen über Faktoren
einbezogen. Diese Informationen umfassen makro-
ökonomische Faktoren (z. B. Wachstum des Brutto-
inlandsprodukts, Arbeitslosenquote, Cost-Performance-
Index) und Prognosen über zukünftige wirtschaftliche
Rahmenbedingungen. Für Forderungen aus Finanz-
dienstleistungen werden diese Zukunftsprognosen
unter Verwendung einer Szenarioanalyse ermittelt
(Basisszenario, optimistisches und pessimistisches
Szenario). Weitere externe Informationen, die nicht über
die Szenarien abgebildet werden können, werden –
soweit erforderlich – durch nachgelagerte Anpassungen
in die Bewertung mit einbezogen. Sollten sich Einschät-
zung und Beurteilung dieser Faktoren ändern, beeinflusst
dies die Höhe der zu bildenden Wertberichtigungen
und wirkt sich auf das Konzernergebnis aus.
Produktgarantien
Der Konzern gewährt verschiedene Arten von
Produktgarantien in Abhängigkeit von den jeweiligen
Produkten und Marktgegebenheiten. Rückstellungen für
Produktgarantien (Buchwerte zum 31. Dezember 2024:
6.934 Mio. €; 31. Dezember 2023: 6.399 Mio. €) werden
grundsätzlich zum Zeitpunkt des Fahrzeugverkaufs
gebildet. Um die Rückstellungshöhe zu bestimmen,
müssen Annahmen über Art und Umfang erwarteter
gesetzlicher und vertraglicher Gewährleistungs-
ansprüche, über künftige Kulanzfälle sowie mögliche
Rückrufaktionen getroffen werden. Diese Einschätz-
ungen basieren auf Erfahrungswerten hinsichtlich in
der Vergangenheit erfolgter Schadensanfälligkeiten
bzw. -verläufe. Ferner umfassen die Einschätzungen
Annahmen über die Höhe der potenziellen Reparatur-
kosten pro Fahrzeug und die Auswirkungen möglicher
Zeit- oder Kilometerbeschränkungen. Auch den
Abzinsungsfaktoren liegen in gewissem Umfang
Schätzungen zugrunde. Die Rückstellungen werden
regelmäßig an neue Erkenntnisse angepasst.
Haftungs- und Prozessrisiken sowie behördliche
Verfahren
Die Mercedes-Benz Group AG und ihre Tochterunter-
nehmen sind mit verschiedenen Gerichtsverfahren,
Ansprüchen und behördlichen Untersuchungen
konfrontiert, die eine große Bandbreite von Themen
betreffen. Soweit solche rechtlichen Verfahren zum
Nachteil der Mercedes-Benz Group ausgehen, können
sich hieraus erhebliche Schadens- sowie Strafschaden-
ersatzzahlungen, Nachbesserungsarbeiten, Rückruf-
aktionen, Bußgelder oder sonstige kostenintensive
Maßnahmen ergeben. Rechtsstreitigkeiten oder
behördlichen Untersuchungen liegen häufig komplexe
rechtliche Fragestellungen zugrunde und sind mit
erheblichen Unsicherheiten verbunden. Entsprechend
ist die Beurteilung, ob zum Stichtag eine gegenwärtige
Verpflichtung als Ergebnis eines Ereignisses in der
Vergangenheit besteht, ob ein zukünftiger Mittelabfluss
wahrscheinlich und die Verpflichtung verlässlich
schätzbar ist, in einem erheblichen Maß mit Einschät-
zungen durch das Management verbunden. Die
Mercedes-Benz Group beurteilt den jeweiligen Stand
eines Verfahrens regelmäßig, auch unter Einbeziehung
externer Anwälte. Die Höhe der Rückstellungen für
anhängige und drohende Verfahren wird entsprechend
aufgrund neuer erwarteter Entwicklungen regelmäßig
angepasst. Zum Bilanzstichtag beliefen sich die Buch-
werte der Rückstellungen für Haftungs- und Prozess-
risiken auf 1.683 (31. Dezember 2023: 2.104) Mio. €.
Veränderungen von Schätzungen und Prämissen
können eine wesentliche Auswirkung auf die künftige
Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage des Konzerns
haben. Es ist auch möglich, dass sich zurückgestellte
Beträge nach Abschluss einiger dieser Verfahren als
unzureichend erweisen oder der Konzern zu Zahlungen
in rechtlichen Verfahren verpflichtet ist, für die keine
Rückstellungen gebildet wurden. Obwohl der endgül-
tige Ausgang solcher Verfahren einen wesentlichen
Einfluss auf das Ergebnis und den Cash Flow der
Mercedes-Benz Group in einer bestimmten Berichts-
periode haben kann, erwartet der Konzern aus sich
daraus ergebenden möglichen Verpflichtungen nach
derzeitiger Einschätzung keinen nachhaltigen Einfluss
auf die Vermögenslage des Konzerns.
Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
Die Ermittlung der Rückstellungen für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen sowie die damit zusammen-
hängenden Pensionsaufwendungen basieren auf
versicherungsmathematischen Modellen. Den Bewer-
tungen liegen dabei unterschiedliche Annahmen wie
aktuelle versicherungsmathematisch entwickelte Wahr-
scheinlichkeiten (unter anderem Abzinsungsfaktoren,
Anstieg der Lebenshaltungskosten), Annahmen über
die künftige Fluktuation in Abhängigkeit von Alter und
Dienstjahren oder auch erfahrungsbedingte Annahmen
über die Eintrittswahrscheinlichkeit von Rentenzahlun-
gen, Ratenzahlung oder Kapitalauszahlung zugrunde.
Aufgrund veränderter Markt- und Konjunkturverhältnisse
können die durch die Einflussfaktoren bedingten
Wahrscheinlichkeiten von aktuellen Entwicklungen
abweichen.
Mittels Sensitivitätsanalysen werden die finanziellen
Auswirkungen der Abweichungen bei den wesentlichen
Faktoren ermittelt. Zum 31. Dezember 2024 wurden
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflich-
tungen von 952 (31. Dezember 2023: 1.090) Mio. €
ausgewiesen.
Ertragsteuern
Die Berechnung der Ertragsteuern der Mercedes-Benz
Group AG und ihrer Tochterunternehmen basiert auf
den in den einzelnen Ländern gültigen Gesetzen und
Verordnungen. Die im Abschluss dargestellten Steuer-
positionen unterliegen wegen ihrer Komplexität
möglicherweise einer abweichenden Interpretation
durch Steuerpflichtige einerseits und lokale Finanz-
behörden andererseits. Abweichende Interpretationen
können sich insbesondere im Zusammenhang mit dem
Ansatz und der Bewertung von Bilanzpositionen sowie
der steuerlichen Würdigung von Aufwendungen und
Erträgen ergeben. Die Buchwerte der Verbindlichkeiten
für Ertragsteuern beliefen sich zum 31. Dezember 2024
auf 2.047 (31. Dezember 2023: 2.421) Mio. €.
3. Korrekturen nach IAS 8
Im Jahr 2024 wurde die Bilanzierung von Leasingrück-
läufern aus Operating Lease Verträgen auf Segment-
und Konzernebene untersucht. Dabei wurde fest-
gestellt, dass bei einigen Gesellschaften im Segment
Mercedes-Benz Mobility Umsatzerlöse und Umsatz-
kosten aus der Wiedervermarktung von Leasingrück-
läufern ausgewiesen wurden, obwohl Mercedes-Benz
Cars wirtschaftlicher Eigentümer der Fahrzeugbestände
war. Dies führte zu einer Doppelerfassung von Umsatz-
erlösen und Umsatzkosten.
Darüber hinaus wurden bei einigen Gesellschaften
des Segments Mercedes-Benz Mobility Umsatzerlöse
und Umsatzkosten aus der Wiedervermarktung von
Leasingrückläufern nicht erfasst, obwohl Mercedes-
Benz Mobility von externen Dritten bezogene Fahr-
zeuge als Leasingvermögen bilanziert hatte und damit
wirtschaftlicher Eigentümer der Fahrzeuge war.
Die Umsatzerlöse und Umsatzkosten wurden nach
IAS 8.41 ff. korrigiert, da die Auswirkungen auf
den Ausweis der Umsatzerlöse und Umsatzkosten
wesentlich sind.
Die folgenden Tabellen zeigen die erforderlichen
Anpassungen in der Konzern-Gewinn- und
-Verlustrechnung, in der Tabelle »Umsatzerlöse« in
Anmerkung 5, in der Tabelle »Umsatzkosten« in
Anmerkung 6 sowie in der Tabelle
»Segmentinformationen« und in der Tabelle
Regionen« in Anmerkung 34 im Jahr 2023.
Korrekturen in der Konzern-Gewinn- und -Verlustrechnung im Jahr 2023
Berichtet
Korrekturen
nach IAS 8
Weitere
Anpassungen1
Angepasst
in Millionen €
Umsatzerlöse
153.218
-828
152.390
Umsatzkosten
-118.839
828
625
-117.386
Bruttoergebnis vom Umsatz
34.379
625
35.004
Vertriebskosten
-9.728
-542
-10.270
Allgemeine Verwaltungskosten
-2.688
-83
-2.771
Forschungs- und nicht aktivierte Entwicklungskosten
-6.230
-6.230
Übrige
3.927
3.927
Ergebnis vor Zinsergebnis und Ertragsteuern (EBIT)
19.660
19.660
Konzernergebnis
14.531
14.531
Ergebnis je Aktie (in €)
auf Basis des Ergebnisanteils der Aktionäre der Mercedes-Benz Group AG
Unverwässert
13,46
13,46
Verwässert
13,46
13,46
1 Für eine besser geeignete Darstellung erfolgten Umgliederungen innerhalb der Funktionskosten. Die Umgliederungen sind in Anmerkung 1 beschrieben.
Korrekturen im Jahr 2023
Berichtet
Korrekturen
nach IAS 8
Angepasst
in Millionen €
Umsatzerlöse
Umsatzerlöse IFRS 15 in
Europa
Mercedes-Benz Mobility
5.762
-1.147
4.615
Überleitung
-3.737
319
-3.418
Mercedes-Benz Group
53.849
-828
53.021
Umsatzerlöse gesamt
Mercedes-Benz Mobility
26.718
-1.147
25.571
Überleitung
-6.544
319
-6.225
Mercedes-Benz Group
153.218
-828
152.390
Segmentinformationen
Außenumsatzerlöse
Mercedes-Benz Mobility
25.752
-828
24.924
Mercedes-Benz Group
153.218
-828
152.390
Konzerninterne
Umsatzerlöse
Mercedes-Benz Mobility
966
-319
647
Überleitung
-6.544
319
-6.225
Umsatzerlöse gesamt
Mercedes-Benz Mobility
26.718
-1.147
25.571
Überleitung
-6.544
319
-6.225
Mercedes-Benz Group
153.218
-828
152.390
Umsatzerlöse und langfristige Vermögenswerte nach Regionen
Umsatzerlöse
153.218
-828
152.390
Europa
61.895
-828
61.067
davon Deutschland
25.799
-1.168
24.631
Korrekturen in den Umsatzkosten im Jahr 2023
Berichtet
Korrekturen
nach IAS 8
Weitere An-
passungen1
Angepasst
in Millionen €
Umsatzkosten
-118.839
828
625
-117.386
Aufwand der
abgesetzten
Erzeugnisse
-102.416
828
574
-101.014
Refinanzie-
rungsauf-
wendungen
aus dem
Finanzdienst-
leistungs-
geschäft
-3.226
278
-2.948
Übrige
Umsatzkosten
-5.793
-227
-6.020
1 Für eine besser geeignete Darstellung erfolgten Umgliederungen innerhalb der
Funktionskosten. Die Umgliederungen sind in Anmerkung 1 beschrieben.
Im Jahr 2024 führten Korrekturen im Zusammenhang
mit der Zuordnung des wirtschaftlichen Eigentums von
Fahrzeugbeständen im Rahmen der Händlerbestands-
finanzierung zu Umgliederungen im Segment
Mercedes-Benz Mobility aus den Vorräten in die
Forderungen aus Finanzdienstleistungen. Auch dieser
Sachverhalt wurde nach IAS 8.41 ff. korrigiert: Zum
31. Dezember 2023 waren von den Vorräten 808 Mio. €
in die kurzfristigen Forderungen aus Finanzdienst-
leistungen umzugliedern. Zum 1. Januar 2023 beliefen
sich die damit im Zusammenhang stehenden
Umgliederungen auf 495 Mio. €.
Darüber hinaus erfolgte im Jahr 2024 eine Korrektur
des Ausweises im Sinne des IAS 8.41 ff. im Hinblick auf
die Fristigkeiten bei den Vertrags- und Rückerstattungs-
verbindlichkeiten im Segment Mercedes-Benz Cars. Die
entsprechende Umgliederung zum 31. Dezember 2023
von 856 Mio. € ist in der folgenden Tabelle dargestellt.
Zum 1. Januar 2023 belief sich der zu umzugliedernde
Wert auf 1.106 Mio. €.
Beide Korrekturen in der Konzernbilanz zum
31. Dezember 2023 werden in der folgenden Tabelle
dargestellt.
Korrekturen in der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2023
Berichtet
Korrekturen
nach IAS 8
Angepasst
in Millionen €
Vorräte
27.294
-808
26.486
Forderungen aus
Finanzdienstleistungen
38.469
808
39.277
Kurzfristige
Vermögenswerte
104.032
104.032
Summe Aktiva
263.022
263.022
Vertrags- und
Rückerstattungs-
verbindlichkeiten
3.514
-856
2.658
Langfristige Schulden
87.772
-856
86.916
Vertrags- und
Rückerstattungs-
verbindlichkeiten
6.877
856
7.733
Kurzfristige Schulden
82.434
856
83.290
Summe Passiva
263.022
263.022
Aus den Bilanzkorrekturen ergeben sich folgende
Änderungen in der Konzern-Kapitalflussrechnung.
Korrekturen in der Konzern-Kapitalflussrechnung im Jahr 2023
Berichtet
Korrekturen
nach IAS 8
Angepasst
in Millionen €
Vorräte
-2.733
313
-2.420
Forderungen aus
Finanzdienstleistungen
-5.812
-313
-6.125
Cash Flow aus der
Geschäftstätigkeit
14.470
14.470
4. Konsolidierungskreis
Zusammensetzung des Konzerns
Die Zusammensetzung des Konzerns zeigt die neben-
stehende Tabelle. Ein detaillierter Überblick über die
in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften
und den Anteilsbesitz der Mercedes-Benz Group
gemäß § 313 HGB wird in der Anteilsbesitzliste in
Anmerkung 42 dargestellt.
Zusammensetzung des Konzerns
31. Dezember
2024
2023
Konsolidierte Tochterunternehmen
239
251
Inland
52
50
Ausland
187
201
Nicht konsolidierte Tochterunternehmen
53
63
Inland
21
26
Ausland
32
37
Anteilsmäßig konsolidierte
gemeinschaftliche Tätigkeiten
1
1
Inland
Ausland
1
1
At-equity bewertete
Gemeinschaftsunternehmen
8
7
Inland
2
2
Ausland
6
5
At-equity bewertete
assoziierte Unternehmen
11
10
Inland
3
3
Ausland
8
7
Zu (fortgeführten) Anschaffungskosten
bilanzierte gemeinschaftliche Tätigkeiten,
Gemeinschaftsunternehmen, assoziierte
Unternehmen und zum beizulegenden
Zeitwert bewertete wesentliche sonstige
Beteiligungen
28
29
Inland
16
16
Ausland
12
13
Gesamt
340
361
Die Tochterunternehmen, die aufgrund ihrer ruhenden
oder nur geringen Geschäftstätigkeit für den Konzern
und für die Vermittlung eines den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechenden Bildes der Ertrags-,
Finanz- und Vermögenslage von untergeordneter
Bedeutung sind, werden nicht konsolidiert. Kriterien
hierfür sind der Anteil der gesamten Bilanzsummen,
der Umsatzerlöse und der Ergebnisse nach Steuern
der zu (fortgeführten) Anschaffungskosten bilanzierten
Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen,
Gemeinschaftsunternehmen sowie gemeinschaftlichen
Tätigkeiten an den entsprechenden Konzerngrößen.
Im Rahmen der Vorbereitung der Umsetzung der
European Sustainability Reporting Standards (ESRS)
stellt ab dem Jahr 2024 die Anzahl der Beschäftigten
ein weiteres Kriterium für die Einbeziehung einer
Gesellschaft in den Konsolidierungskreis dar. In der
Folge wurden im Berichtsjahr sieben bisher nicht
konsolidierte Gesellschaften erstmals konsolidiert. Die
Auswirkungen auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögens-
lage sind von untergeordneter Bedeutung. Die
Auswirkungen auf die Personalkennzahlen sind in
Anmerkung 6 beschrieben.
Strukturierte Unternehmen
Bei den strukturierten Unternehmen im Konzern
handelt es sich im Wesentlichen um Asset-Backed-
Securities-Gesellschaften (ABS) und Spezialfonds. Die
ABS-Gesellschaften werden insbesondere zur Re-
finanzierung des Konzerns genutzt. Im Regelfall werden
Forderungen aus dem Leasing- und Absatzfinanzierungs-
geschäft an strukturierte Unternehmen übertragen.
Diese refinanzieren den Kaufpreis über die Ausgabe
von Wertpapieren. Die Spezialfonds werden ins-
besondere zur Diversifikation der Kapitalanlage-
strategie aufgelegt.
Zum Bilanzstichtag bestanden im Konzern Beziehungen
zu 29 (2023: 34) beherrschten strukturierten Unter-
nehmen, die alle vollkonsolidiert werden. Darüber
hinaus unterhält der Konzern wie im Vorjahr Bezie-
hungen zu einem nicht beherrschten strukturierten
Unternehmen.
Anteile an Tochterunternehmen
Veräußerung von Vertriebsgesellschaften und
Retail-Aktivitäten
Im Lauf des Jahres 2023 erfolgten die Verkäufe der
Vertriebsgesellschaft in Griechenland und weiterer
Händler in Europa. Aus den Veräußerungen resultierte
ein Ertrag von 186 Mio. €. Der Zahlungsmittelzufluss
belief sich auf insgesamt 315 Mio. €. Zum 31. Dezember
2023 waren die Kriterien einer Klassifizierung als
zur Veräußerung bestimmte Vermögenswerte und
Schulden auch für weitere Vertriebsgesellschaften im
europäischen Ausland erfüllt.
Im Jahr 2024 veräußerte der Konzern Retailaktivitäten
in Italien, Frankreich, Schweden, Polen, Dänemark,
Portugal und den Niederlanden. Die Veräußerungen
führten insgesamt zu einem Ertrag von 96 Mio. € und
einem Zahlungsmittelzufluss von 374 Mio. €. Die mit
der Entkonsolidierung abgegangenen Vermögenswerte
von 716 Mio. € beinhalteten im Wesentlichen Vorräte
von 239 Mio. €, Sachanlagen von 134 Mio. €, vermietete
Gegenstände von 118 Mio. €, Forderungen aus Liefe-
rungen und Leistungen von 107 Mio. € sowie Zahlungs-
mittel und Zahlungsmitteläquivalente von 21 Mio. €.
In den abgegangenen Schulden von 159 Mio. € waren
insbesondere Finanzierungsverbindlichkeiten und übrige
finanzielle Verbindlichkeiten von 73 Mio. € enthalten.
Die in der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2024 als
zur Veräußerung bestimmten ausgewiesenen Vermö-
genswerte und Schulden betreffen Retailaktivitäten in
Polen. Diese veräußerte der Konzern im Januar 2025.
Darüber hinaus ergaben sich keine wesentlichen
Auswirkungen auf die Ertrags- und Finanzlage. Alle
genannten Effekte werden im Wesentlichen dem
Segment Mercedes-Benz Cars zugeordnet.
Veräußerung des Finanzierungsportfolios in
Österreich
Im Jahr 2023 beschloss die Mercedes-Benz Mobility
AG, keine Fahrzeugfinanzierung in Österreich mehr
anzubieten und somit das Finanzierungsportfolio der
Mercedes-Benz Bank GmbH in Österreich zu veräußern.
Die Kriterien einer Klassifizierung als zur Veräußerung
bestimmte Vermögenswerte und Schulden waren im
dritten Quartal 2024 erfüllt. In der Konzernbilanz zum
31. Dezember 2024 wurden aus diesem Grund Ver-
mögenswerte und Schulden als zur Veräußerung
bestimmte Vermögenswerte und Schulden ausgewie-
sen, die vollständig dem Segment Mercedes-Benz
Mobility zugeordnet sind. Darüber hinaus werden keine
wesentlichen Auswirkungen auf die Ertrags- und
Finanzlage erwartet.
Die in der Konzernbilanz als zur Veräußerung
bestimmten ausgewiesenen Vermögenswerte und
Schulden sind aus folgender Tabelle ersichtlich.
Zur Veräußerung bestimmte Vermögenswerte und Schulden
31. Dezember
2024
2023
in Millionen €
Zur Veräußerung verfügbare
Vermögenswerte
160
795
Vertriebsgesellschaften im europäischen
Ausland
73
795
Finanzierungsportfolio in Österreich
87
Zur Veräußerung verfügbare Schulden
46
224
Vertriebsgesellschaften im europäischen
Ausland
31
224
Finanzierungsportfolio in Österreich
15
Veräußerung der Anteile an den russischen
Tochterunternehmen
Am 2. März 2022 entschied die Mercedes-Benz Group,
bis auf Weiteres den Export von Pkw und Vans nach
Russland sowie die lokale Fertigung in Russland ein-
zustellen. Ende Oktober 2022 unterzeichnete die
Mercedes-Benz Group mit dem russischen Autohändler
Avtodom AO Verträge zur Veräußerung der Anteile
an den russischen Tochterunternehmen. Mit dem Voll-
zug der Transaktion am 19. April 2023 wurden die
Anteile an den russischen Tochterunternehmen ent-
konsolidiert.
Mit der Entkonsolidierung im Jahr 2023 gingen Ver-
mögenswerte von 976 Mio. € ab, die im Wesentlichen
Sachanlagen von 290 Mio. € und Forderungen aus
Finanzdienstleistungen von 280 Mio. € beinhalteten.
Darüber hinaus waren Zahlungsmittel und Zahlungs-
mitteläquivalente von 91 Mio. € enthalten. In den
abgegangenen Schulden von 1.065 Mio. € waren ins-
besondere Rückstellungen von 636 Mio. € und
Finanzierungsverbindlichkeiten von 347 Mio. € aus-
gewiesen. Für die Finanzierungsverbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten gab der Konzern eine
Globalbürgschaft aus, die mit dem Vollzug der Trans-
aktion endete.
Aus dem Verkauf der russischen Tochterunternehmen
resultierte kein nennenswerter Zahlungsmittelzufluss.
Der Zahlungsmittelabgang in Höhe der abgehenden
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente von
91 Mio. € war im Wesentlichen dem Segment
Mercedes-Benz Mobility zuzuordnen.
Die Transaktionskosten beliefen sich auf 3 Mio. €. Nach
Realisierung der Währungsrücklage von 291 Mio. €
resultierte im Jahr 2023 ein Veräußerungsverlust von
205 Mio. €, der in den sonstigen betrieblichen Auf-
wendungen ausgewiesen wurde. Auf das Segment
Mercedes-Benz Mobility entfielen Aufwendungen von
276 Mio. €; in den Segmenten Mercedes-Benz Cars
und Mercedes-Benz Vans resultierte ein Ertrag von
66 Mio. € bzw. 5 Mio. €.
Veräußerung von Vertriebs- und
Produktionsgesellschaften in Indonesien
Die Mercedes-Benz Group verkaufte mit Wirkung zum
29. September 2023 die Tochterunternehmen in
Indonesien an einen lokalen Investor. Aus dem Verkauf
der beiden Tochterunternehmen resultierte ein Ertrag
von 89 Mio. € sowie ein Zahlungsmittelzufluss von
140 Mio. €, die dem Segment Mercedes-Benz Cars
zugeordnet wurden. Infolge der Entkonsolidierung der
Tochterunternehmen gingen Vermögenswerte von
141 Mio. € sowie Schulden von 88 Mio. € ab.
Anteile an assoziierten Unternehmen
Veräußerung der Anteile an Mercedes-Benz Grand
Prix Ltd.
Im vierten Quartal 2021 hatte die Mercedes-Benz
Group mit Motorsports Invest Ltd. und INEOS
Industries Holdings Ltd. die Verträge zur Veräußerung
der Anteile an der Mercedes-Benz Grand Prix Ltd.
unterzeichnet. Aus der für das Jahr 2023 vereinbarten
Kaufpreiszahlung ergab sich ein Zahlungsmittelzufluss
von 144 Mio. €.
5. Umsatzerlöse
Die Umsatzerlöse lagen im Jahr 2024 leicht unter dem
Vorjahresniveau. Ursächlich hierfür waren der leicht
rückläufige Absatz in Verbindung mit einem unvorteil-
haften Produkt- und Marktmix sowie eine verschlech-
terte Preisdurchsetzung.
Die in der Konzern-Gewinn- und -Verlustrechnung dar-
gestellten Umsatzerlöse beinhalten sowohl Umsatz-
erlöse aus Verträgen mit Kunden, die im Anwendungs-
bereich des IFRS 15 liegen (Umsatzerlöse IFRS 15), als
auch sonstige Umsatzerlöse, die nicht im Anwen-
dungsbereich des IFRS 15 liegen. Die Zusammensetzung
der in der Konzern-Gewinn- und -Verlustrechnung
dargestellten Umsatzerlöse nach Regionen ist in
Anmerkung 34 dargestellt.
Die Umsatzerlöse IFRS 15 sind nach den beiden
Kategorien »Art der Produkte und Dienstleistungen«
sowie »Geographische Regionen« aufgegliedert. Die
Kategorie »Art der Produkte und Dienstleistungen«
entspricht den berichteten Segmenten.
Die Umsatzerlöse IFRS 15 beinhalten Umsatzerlöse von
2.832 (2023: 2.903) Mio. €, die zum 31. Dezember 2023
in den Vertragsverbindlichkeiten enthalten waren, und
Umsatzerlöse aus Leistungsverpflichtungen von 222
(2023: 467) Mio. €, die in früheren Perioden erfüllt oder
teilweise erfüllt wurden. Zum 31. Dezember 2024 wird
erwartet, dass zukünftig Umsatzerlöse von 7.327 (2023:
6.663) Mio. € aus zum Ende der Berichtsperiode nicht
(oder teilweise nicht) erfüllten Leistungsverpflich-
tungen innerhalb der nächsten drei Jahre realisiert
werden.
Dabei handelt es sich im Wesentlichen um langfristige
Service- und Wartungsverträge sowie erweiterte
Garantieverträge. Nicht enthalten sind verbleibende
Leistungsverpflichtungen aus Kundenverträgen, die
eine erwartete ursprüngliche Laufzeit von maximal
einem Jahr haben. Der Anteil der Fahrzeuge, bei denen
die erwartete ursprüngliche Laufzeit für die Ausliefe-
rung zwölf Monate übersteigt, ist nicht wesentlich und
daher nicht enthalten. Zur Bestimmung der ursprüng-
lichen Laufzeit eines kombinierten Vertrags werden
darin enthaltene langfristige Leistungsverpflichtungen,
die im Verhältnis zum Gesamtvertragsvolumen von
untergeordneter Bedeutung sind, nicht berücksichtigt.
Die sonstigen Umsatzerlöse enthalten im Wesent-
lichen Umsatzerlöse aus Vermiet- und Leasing-
geschäften von 10.695 (2023: 10.870) Mio. €, nach der
Effektivzinsmethode realisierte Zinsen aus dem
Finanzdienstleistungsgeschäft bei Mercedes-Benz
Mobility von 5.738 (2023: 5.161) Mio. € sowie Effekte
aus der Währungssicherung. Die Zinsen aus Finanz-
dienstleistungen inkludieren Finanzerträge auf die
Nettoinvestitionen in Leasingverhältnisse von 1.233
(2023: 1.027) Mio. €.
Umsatzerlöse
Mercedes-Benz Cars
Mercedes-Benz Vans
Mercedes-Benz Mobility
Summe Segmente
Überleitung1
Mercedes-Benz Group
2024
2023
2024
2023
2024
2023
2024
2023
2024
2023
2024
2023
(angepasst)
(angepasst)
(angepasst)
(angepasst)
in Millionen €
Europa2
37.350
38.890
12.540
12.934
4.539
4.615
54.429
56.439
-3.883
-3.418
50.546
53.021
Nordamerika
25.650
26.021
3.319
4.281
4.519
5.252
33.488
35.554
-270
-250
33.218
35.304
Asien
35.883
39.759
1.012
985
127
142
37.022
40.886
-18
-7
37.004
40.879
Übrige Märkte
5.562
5.125
2.108
1.744
43
86
7.713
6.955
-4
7.709
6.955
Umsatzerlöse IFRS 152
104.445
109.795
18.979
19.944
9.228
10.095
132.652
139.834
-4.175
-3.675
128.477
136.159
Sonstige Umsatzerlöse
3.316
2.961
341
344
15.855
15.476
19.512
18.781
-2.395
-2.550
17.117
16.231
Umsatzerlöse gesamt2
107.761
112.756
19.320
20.288
25.083
25.571
152.164
158.615
-6.570
-6.225
145.594
152.390
1 In der Überleitung sind Eliminierungen konzerninterner Umsätze zwischen den Segmenten enthalten.
2 Die Vorjahreswerte für Mercedes-Benz Mobility, die Überleitung und Mercedes-Benz Group wurden nach IAS 8 korrigiert. Weitere Informationen sind in Anmerkung 3 enthalten.
6. Funktionskosten
Umsatzkosten
Umsatzkosten
2024
2023
(angepasst)
in Millionen €
Aufwand der abgesetzten Erzeugnisse1, 2
-97.885
-101.014
Abschreibungen auf vermietete
Gegenstände
-7.895
-7.022
Refinanzierungsaufwendungen aus dem
Finanzdienstleistungsgeschäft
-4.046
-2.948
Wertminderungen für Forderungen aus
Finanzdienstleistungen
-528
-382
Übrige Umsatzkosten2
-6.664
-6.020
-117.018
-117.386
1 Die Vorjahreswerte wurden nach IAS 8 korrigiert. Weitere Informationen sind in
Anmerkung 3 enthalten.
2 Für eine besser geeignete Darstellung erfolgten Umgliederungen innerhalb der
Funktionskosten. Die Umgliederungen sind in Anmerkung 1 beschrieben.
Im Jahr 2024 lagen die Umsatzkosten auf dem Niveau
des Vorjahres. Dem leicht rückläufigen Absatz und
Kosteneffizienzen vorwiegend in Einkauf und Pro-
duktion standen gestiegene Aufwendungen für Maß-
nahmen im Zusammenhang mit den Produktlebens-
zyklen der Mercedes-Benz Fahrzeuge, höhere
Aufwendungen für Lieferanten sowie Wertminderungen
vermieteter Fahrzeuge mit elektrischen Antrieben
sowie gestiegene Kreditrisikokosten insbesondere in
den USA und eine negative Zinsentwicklung im
Finanzdienstleistungssektor gegenüber. Die Abschrei-
bungen auf aktivierte Entwicklungskosten von 2.005
(2023: 2.139) Mio. € sind Bestandteil des Aufwands der
abgesetzten Erzeugnisse.
Vertriebskosten
Die Vertriebskosten beliefen sich im Jahr 2024 auf
9.993 Mio. € (2023: 10.270 Mio. €). Sie umfassen die
angefallenen Vertriebseinzel- und -gemeinkosten
und setzen sich aus Personal-, Material- und übrigen
Vertriebskosten zusammen.
Allgemeine Verwaltungskosten
Im Jahr 2024 betrugen die Kosten der allgemeinen
Verwaltung 2.529 Mio. € und lagen insbesondere
aufgrund gesunkener variabler Lohn- und Gehalts-
bestandteile unterhalb des Vorjahreswerts von
2.771 Mio. €. Sie enthalten die Aufwendungen, die
nicht der Produktion, dem Vertrieb sowie Forschung
und Entwicklung zuzuordnen sind und beinhalten
Personalaufwendungen, Abschreibungen auf immate-
rielle Vermögenswerte und Sachanlagen sowie übrige
Verwaltungskosten.
Forschungs- und nicht aktivierte
Entwicklungskosten
Die Forschungs- und nicht aktivierten Entwick-
lungskosten lagen im Jahr 2024 bei 5.580 (2023:
6.230) Mio. € und enthalten überwiegend Personal-
und Materialkosten. Der Rückgang ist auf gesunkene
Aufwendungen im Zusammenhang mit bestehenden
Fahrzeugmodellen, insbesondere bei den aktuellen
auf die Elektromobilität ausgerichteten Plattformgene-
rationen, sowie auf geringere Aufwendungen für
konventionelle Antriebsarten zurückzuführen.
Personalaufwand und
durchschnittliche Anzahl der
Beschäftigten
Der in der Konzern-Gewinn- und -Verlustrechnung für
das Jahr 2024 enthaltene Personalaufwand betrug
17.301 (2023: 16.633) Mio. €. Darin sind Löhne und
Gehälter von 14.374 (2023: 13.848) Mio. €, Kosten der
sozialen Sicherheit von 2.497 (2023: 2.376) Mio. €
sowie Kosten der Altersversorgung von 430 (2023:
409) Mio. € enthalten. Aus den im Jahr 2024 infolge der
erstmaligen Anwendung der ESRS erfolgten Erstkon-
solidierungen ergab sich eine Erhöhung des Personal-
aufwands von 805 Mio. €, der im Vorjahr aufgrund der
konzerninternen Weiterverrechnung der Aufwendungen
der Gesellschaften in anderen Kostenarten innerhalb
der jeweiligen Funktionskosten enthalten war.
Die Zahl der im Berichtsjahr durchschnittlich
beschäftigten Mitarbeiter kann der nachstehenden
Tabelle entnommen werden.
Durchschnittliche Anzahl der Mitarbeitenden1, 2
2024
2023
Mercedes-Benz Cars3
142.782
134.673
Mercedes-Benz Vans
18.984
19.179
Mercedes-Benz Mobility
9.538
9.945
Zentrale Funktionen und Services
7.987
4.539
179.291
168.336
1 Aktive Belegschaft (inklusive Ferienbeschäftigte, ohne Abschlussarbeitschreibende,
Studierende im Praktikum, Werkstudierende, Promovierende, Senior Experts und
Auszubildende) in Köpfen im Jahresdurchschnitt 2024.
2 Rückwirkend zum 1. Januar 2024 wurden sieben Gesellschaften infolge der
erstmaligen Anwendung der ESRS konsolidiert. Unter Berücksichtigung des
Durchschnitts aktiver Beschäftigter dieser Unternehmen von 15.448 Mitarbeitenden
hätte sich die durchschnittliche Anzahl Beschäftigter im Jahr 2023 auf 183.784
Beschäftigte belaufen.
3 Inklusive anteiliger Beschäftigtenanzahl aus einem anteilsmäßig konsolidierten
Unternehmen von 2.130 (2023: 2.345) Mitarbeitenden.
7. Sonstige betriebliche Erträge
und Aufwendungen
Die Zusammensetzung der sonstigen betrieblichen
Erträge kann der folgenden Tabelle entnommen
werden.
Sonstige betriebliche Erträge
2024
2023
in Millionen €
Erträge aus weiterverrechneten Kosten
932
1.131
Zuwendungen der öffentlichen Hand
69
59
Erträge aus dem Abgang von Sachanlagen
31
29
Nicht mit der Absatzfinanzierung in
Verbindung stehende Mieterträge
304
139
Erträge aus Unternehmenstransaktionen
126
285
Übrige sonstige Erträge
1.045
563
2.507
2.206
Die Erträge aus weiterverrechneten Kosten an Dritte
beinhalten weiterverrechnete IT- und Logistikkosten
sowie andere Erträge aus Weiterverrechnungen, denen
Aufwendungen vor allem in den Funktionskosten
gegenüberstehen.
Der Anstieg der übrigen sonstigen betrieblichen Erträge
im Jahr 2024 resultierte im Wesentlichen aus der Auf-
lösung von Rückstellungen im Zusammenhang mit
behördlichen und gerichtlichen Verfahren und Maß-
nahmen betreffend Mercedes-Benz Dieselfahrzeuge.
Gegenläufig reduzierten sich die Erträge aus weiter-
verrechneten Kosten an Dritte infolge der erstmaligen
Konsolidierung bisher nicht konsolidierter Gesell-
schaften.
Die Zusammensetzung der sonstigen betrieblichen
Aufwendungen stellt sich wie folgt dar.
Sonstige betriebliche Aufwendungen
2024
2023
in Millionen €
Verlust aus dem Abgang von Sachanlagen
-136
-60
Entkonsolidierungsverluste
-2
-207
Übrige sonstige Aufwendungen
-345
-249
-483
-516
Im Jahr 2023 waren aus der Entkonsolidierung
der Anteile an den russischen Tochterunternehmen
Aufwendungen von 205 Mio. € enthalten, die im
Wesentlichen dem Segment Mercedes-Benz Mobility
zuzuordnen waren.
8. Übriges Finanzergebnis
Das übrige Finanzergebnis setzt sich wie folgt
zusammen.
Übriges Finanzergebnis
2024
2023
in Millionen €
Ergebnis aus Aufzinsung und Effekte aus
Änderung der Abzinsungsfaktoren von
Rückstellungen für sonstige Risiken
-396
-437
Ergebnis aus Eigenkapitalanteilen
30
177
Ergebnis aus verzinslichen Wertpapieren
und ähnlichen Geldanlagen
242
241
Ergebnis aus Fremdwährungsbewertung von
Finanzinstrumenten
-196
108
Sonstiges übriges Finanzergebnis
283
19
-37
108
Das sonstige übrige Finanzergebnis enthält im Jahr
2024 einen positiven Ergebnisbeitrag von 223 (2023:
68) Mio. € aus der Neubewertung der im Rahmen der
Aktienrückkaufprogramme bilanzierten Verbindlich-
keiten.
9. Zinserträge und
Zinsaufwendungen
Die Zusammensetzung der Zinserträge und Zinsauf-
wendungen kann der nachstehenden Tabelle
entnommen werden.
Zinserträge und Zinsaufwendungen
2024
2023
in Millionen €
Zinserträge
Nettozinsertrag auf das Nettovermögen
aus leistungsbasierten Versorgungsplänen
25
32
Zinsen und ähnliche Erträge
713
646
738
678
Zinsaufwendungen
Nettozinsaufwand auf die Nettoschuld
aus leistungsbasierten Versorgungsplänen
-41
-42
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
-149
-212
-190
-254
10. Ertragsteuern
Die Aufteilung des Steueraufwands kann der folgenden
Tabelle entnommen werden.
Aufteilung des Steueraufwands
2024
2023
in Millionen €
Tatsächliche Steuern
-3.908
-5.344
Latente Steuern
170
-209
Latente Steuern aus temporären
Differenzen
135
-227
Latente Steuern aus Verlustvorträgen und
Steuergutschriften
35
18
-3.738
-5.553
Im tatsächlichen Steueraufwand sind periodenfremde
Steuererträge in- und ausländischer Unternehmen von
318 (2023: 341) Mio. € enthalten.
Der Konzern fällt in den Anwendungsbereich der
OECD-Pillar-Two-Model-Vorschriften und des Gesetzes
zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung
für Unternehmensgruppen (Mindeststeuergesetz –
MinStG) und wendet die Ausnahmeregelung des IAS 12
an, wonach keine aktiven und passiven latenten
Steuern im Zusammenhang mit den Ertragsteuern der
zweiten Säule (Pillar 2) der OECD bilanziert werden.
Die Mercedes-Benz Group hat für das Jahr 2024 einen
unwesentlichen laufenden Ertragsteueraufwand
aufgrund des Mindeststeuergesetzes erfasst.
Die nachfolgende Tabelle zeigt eine Überleitungs-
rechnung vom im Geschäftsjahr erwarteten Steuer-
aufwand zum jeweils ausgewiesenen Steueraufwand.
Zur Ermittlung des erwarteten Steueraufwands wird
der im Geschäftsjahr jeweils gültige inländische
Gesamtsteuersatz von unverändert 29,825 % mit
dem Ergebnis vor Steuern multipliziert.
Überleitung vom erwarteten Steueraufwand zum ausgewiesenen
Steueraufwand
2024
2023
in Millionen €
Erwarteter Steueraufwand
-4.219
-5.990
Abweichende ausländische Steuersätze
307
238
Abweichende Gewerbesteuer
26
12
Steuergesetzänderungen
78
27
Veränderung nicht angesetzter aktiver
latenter Steuern inklusive Abwertung aktiver
latenter Steuern
-76
-16
Steuerfreie Erträge und nicht abziehbare
Aufwendungen
376
622
Sonstiges
-230
-446
Ausgewiesener Steueraufwand
-3.738
-5.553
Die Zeile steuerfreie Erträge und nicht abziehbare
Aufwendungen enthält alle Überleitungsposten in- und
ausländischer Gesellschaften im Zusammenhang mit
steuerfreien Erträgen und nicht abziehbaren Aufwen-
dungen, wie beispielsweise die Effekte aus den steuer-
freien Ergebnisbeiträgen der at-equity bewerteten
Finanzinvestitionen. Die Verringerung im Vergleich zum
Vorjahr resultiert unter anderem aus den im Jahr 2024
gesunkenen steuerfreien At-equity- Ergebnissen.
Die Zeile Sonstiges, die unter anderem Quellensteuer-
aufwendungen auf Dividenden sowie für Patente
und Lizenzen beinhaltet, ist im Vergleich zum Vorjahr
geringer geworden.
Aktive latente Steuern werden mit passiven latenten
Steuern saldiert, wenn sie sich auf Ertragsteuern
beziehen, die von der gleichen Steuerbehörde erhoben
werden, und ein Anspruch auf Verrechnung eines
tatsächlichen Steuererstattungsanspruchs mit einer
tatsächlichen Steuerschuld besteht. Beim Ausweis der
aktiven und passiven latenten Steuern in der Konzern-
bilanz wird nicht zwischen kurz- und langfristig
unterschieden.
Die Aufteilung der in der Konzernbilanz dargestellten
aktiven und passiven latenten Steuern bezüglich der
Art der temporären Unterschiede in den Bilanzpositio-
nen vor Saldierung und der Art noch nicht genutzter
steuerlicher Verlustvorträge sowie noch nicht genutzter
Steuergutschriften zum 31. Dezember geht aus der
folgenden Tabelle hervor.
Die nicht angesetzten aktiven latenten Steuern in der
Konzernbilanz zum 31. Dezember 2024 betreffen
vor allem Verlustvorträge und Steuergutschriften von
116 Mio. €. Diese sind zum großen Teil unbegrenzt
vortragsfähig.
Die Mercedes-Benz Group geht davon aus, die nicht
angesetzten aktiven latenten Steuern mit einer Wahr-
scheinlichkeit von 50 % oder mehr nicht nutzen zu
können.
Aufteilung der aktiven und passiven latenten Steuern
31. Dezember
31. Dezember
2024
2023
Aktive latente
Steuern
Passive latente
Steuern
Aktive latente
Steuern
Passive latente
Steuern
in Millionen €
Immaterielle Vermögenswerte, im Wesentlichen Entwicklungskosten
220
-5.301
175
-4.709
Sachanlagen
470
-2.469
431
-2.591
Vermietete Gegenstände
3.647
-4.664
3.465
-3.939
Vorräte
1.749
-73
1.379
-18
Forderungen aus Finanzdienstleistungen
501
-2.168
795
-2.178
Sonstige Aktiva, im Wesentlichen übrige finanzielle Vermögenswerte
5.044
-729
4.396
-1.583
Steuerliche Verlustvorträge und Steuergutschriften
340
386
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
143
-2.787
152
-2.832
Sonstige Rückstellungen
1.008
-487
886
-461
Sonstige Passiva, im Wesentlichen Verbindlichkeiten
3.399
-888
3.267
-407
16.521
-19.566
15.332
-18.718
Nicht angesetzte aktive latente Steuern
-117
-201
davon auf temporäre Differenzen
-1
-29
davon auf steuerliche Verlustvorträge und Steuergutschriften
-116
-172
Aktive und passive latente Steuern (unsaldiert)
16.404
-19.566
15.131
-18.718
Bilanzbeträge der aktiven und passiven latenten Steuern (saldiert)
4.335
-7.497
4.127
-7.714
Nettobetrag der aktiven/passiven latenten Steuern
-3.162
-3.587
Die Entwicklung des Nettobetrags der aktiven
beziehungsweise passiven latenten Steuern ist in
nachstehender Tabelle dargestellt.
Veränderung des Nettobetrags der aktiven/passiven latenten
Steuern
2024
2023
in Millionen €
Nettobetrag der aktiven/passiven
latenten Steuern zum 1. Januar
-3.587
-3.185
Latenter Steueraufwand/-ertrag in der
Konzern-Gewinn- und -Verlustrechnung
170
-209
Im sonstigen Ergebnis erfasste
Veränderung der latenten Steuern auf
Eigenkapitalinstrumente
30
-3
Im sonstigen Ergebnis erfasste
Veränderung der latenten Steuern auf
Fremdkapitalinstrumente
-3
-6
Im sonstigen Ergebnis erfasste
Veränderung der latenten Steuern auf
derivative Finanzinstrumente
504
-218
Im sonstigen Ergebnis erfasste
Veränderung der latenten Steuern auf
versicherungsmathematische Gewinne/
Verluste aus leistungsbasierten
Pensionsplänen
-226
201
Sonstige Veränderung1
-50
-167
Nettobetrag der aktiven/passiven
latenten Steuern zum 31. Dezember
-3.162
-3.587
1 Die sonstige Veränderung betrifft im Wesentlichen Veränderungen aufgrund
Währungsumrechnungen.
Die einbehaltenen Gewinne bei ausländischen Tochter-
unternehmen sollen aus heutiger Sicht überwiegend
investiert bleiben. Auf einbehaltene und nicht zur Aus-
schüttung vorgesehene Gewinne bei ausländischen
Tochterunternehmen von 36.505 (2023: 27.529) Mio. €
wurden keine passiven latenten Steuern berechnet.
Bei Ausschüttung würden die Gewinne zu 5 % der
deutschen Besteuerung zu unterwerfen sein; gegebe-
nenfalls würden ausländische Quellensteuern anfallen.
Darüber hinaus wären bei Ausschüttung der Gewinne
eines ausländischen Tochterunternehmens an eine
ausländische Zwischenholding gegebenenfalls weitere
ertragsteuerliche Konsequenzen zu beachten. Aus-
schüttungen würden deshalb in der Regel zu einem
zusätzlichen Steueraufwand führen. Die Ermittlung der
zu versteuernden temporären Differenzen wäre mit
einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden.
Passive latente Steuern auf erwartete Ausschüttungen
von Tochtergesellschaften und potentielle Aus-
schüttungen von assoziierten Unternehmen belaufen
sich in Summe auf 321 (2023: 441) Mio. €.
Im Konzern sind mehrere Jahre noch nicht endgültig
steuerlich veranlagt. Die Mercedes-Benz Group ist
der Ansicht, ausreichend Vorsorge für diese offenen
Veranlagungsjahre getroffen zu haben. Dennoch
kann nicht ausgeschlossen werden, dass es zu Steuer-
nachzahlungen kommen kann, welche die im Abschluss
gebildete Vorsorge übersteigen.
Aufgrund zukünftiger Rechtsprechung oder Änderung
der Auffassungen der Finanzverwaltungen kann nicht
ausgeschlossen werden, dass es zu Steuererstattungen
für vergangene Jahre kommen kann. Insbesondere
erlitt die Mercedes-Benz Group AG von 2012 bis 2021
währungskursbedingte Verluste aus der Finanzierung
von Konzerngesellschaften mit Sitz im Ausland von
insgesamt 2,1 Mrd. €, die durch entsprechende Absiche-
rungsinstrumente kompensiert wurden. Die deutsche
Finanzverwaltung vertritt für die Jahre bis 2021 die
Auffassung, dass währungskursbedingte Verluste aus
der Finanzierung von Konzerngesellschaften grund-
sätzlich nicht anzuerkennen sind, während allerdings
die kompensierenden Gewinne aus den Sicherungs-
aktivitäten steuerpflichtig bleiben. Durch das Gesetz
zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts
wurde im Jahr 2021 festgelegt, dass solche Währungs-
kursverluste generell abzugsfähig sind. Dies gilt aller-
dings erst seit dem Jahr 2022. Das Unternehmen
teilt die von der Finanzverwaltung vertretene Rechts-
auffassung für die Jahre bis 2021 nicht. Zwischenzeit-
lich wurde deshalb auch eine Klage beim Finanzgericht
eingereicht.
11. Immaterielle Vermögenswerte
Die Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte ist
auf der nachfolgenden Seite dargestellt.
Zum 31. Dezember 2024 entfielen von den Geschäfts-
werten 388 (2023: 389) Mio. € auf das Segment
Mercedes-Benz Mobility, 345 ( 2023: 335) Mio. € auf
das Segment Mercedes-Benz Cars und 21 (2023:
21) Mio. € auf das Segment Mercedes-Benz Vans.
Zum 31. Dezember 2024 entfielen von den Ent-
wicklungskosten 15.695 (2023: 14.068) Mio. € auf das
Segment Mercedes-Benz Cars und 1.558 (2023:
1.081) Mio. € auf das Segment Mercedes-Benz Vans.
Immaterielle Vermögenswerte, die keiner planmäßigen
Abschreibung unterliegen, betrafen überwiegend
die Geschäftswerte sowie Entwicklungskosten, bei
denen die zugrunde liegenden Projekte noch nicht
abgeschlossen sind (Buchwert zum 31. Dezember 2024:
9.549 Mio. €; 2023: 6.131 Mio. €). Der Anstieg der
aktivierten Entwicklungskosten ist im Wesentlichen auf
Entwicklungsleistungen für die auf die Elektromobilität
ausgerichteten neuen Plattformgenerationen zurück-
zuführen. Ferner unterlagen übrige immaterielle
Vermögenswerte mit einem Buchwert von 404 (2023:
262) Mio. € keiner planmäßigen Abschreibung; diese
Vermögenswerte betreffen insbesondere Emissions-
zertifikate sowie Vertriebsrechte der Fahrzeugseg-
mente mit unbestimmter Nutzungsdauer. Der Konzern
plant, die Nutzung dieser Vermögenswerte unverändert
fortzuführen.
Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte
verteilen sich wie folgt auf die Posten der Konzern-
Gewinn- und -Verlustrechnung.
Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte in der
Konzern-Gewinn- und -Verlustrechnung
2024
2023
in Millionen €
Umsatzkosten
2.262
2.339
Vertriebskosten
34
49
Allgemeine Verwaltungskosten
72
67
Forschungs- und nicht aktivierte
Entwicklungskosten
19
16
2.387
2.471
Immaterielle Vermögenswerte
Geschäftswerte
(erworben)
Entwicklungskosten
(selbst geschaffen)1
Übrige immaterielle
Vermögenswerte (erworben)
Gesamt
in Millionen €
Anschaffungs-/Herstellungskosten
Stand 1. Januar 2023
876
21.733
4.196
26.805
Zugänge
3.812
701
4.513
Umbuchungen
Abgänge
-2
-776
-331
-1.109
Sonstige Veränderungen2
-10
-142
-152
Stand 31. Dezember 2023
864
24.769
4.424
30.057
Zugänge
4.136
490
4.626
Umbuchungen
-58
-58
Abgänge
-1
-1.801
-1.093
-2.895
Sonstige Veränderungen2
13
53
66
Stand 31. Dezember 2024
876
27.104
3.816
31.796
Abschreibungen/Wertminderungen
Stand 1. Januar 2023
127
8.196
2.613
10.936
Zugänge
2.152
319
2.471
Abgänge
-727
-173
-900
Sonstige Veränderungen2
-8
-1
-34
-43
Stand 31. Dezember 2023
119
9.620
2.725
12.464
Zugänge
2.018
369
2.387
Abgänge
-1.787
-744
-2.531
Sonstige Veränderungen2
3
37
40
Stand 31. Dezember 2024
122
9.851
2.387
12.360
Buchwert zum 31. Dezember 2023
745
15.149
1.699
17.593
Buchwert zum 31. Dezember 2024
754
17.253
1.429
19.436
1 Inklusive aktivierter Fremdkapitalkosten auf Entwicklungskosten von 100 (2023: 113) Mio. €. Die Abschreibungen beliefen sich auf 13 (2023: 12) Mio. €.
2 Betrifft im Wesentlichen Veränderungen aus Währungsumrechnungen, Veränderungen des Konsolidierungskreises und der Umgliederung in die Bilanzposition »Zur Veräußerung bestimmte Vermögenswerte«.
12. Sachanlagen einschließlich
Nutzungsrechte
Die in der Bilanz ausgewiesenen Sachanlagen mit
einem Buchwert von 26.537 (2023: 26.090) Mio. €
enthalten auch Nutzungsrechte, die der Konzern als
Leasingnehmer erhielt. Die Entwicklung der Sach-
anlagen sowie der darin enthaltenen Nutzungsrechte
kann der Tabelle auf der nachfolgenden Seite
entnommen werden.
Im Jahr 2024 wurden Zuwendungen der öffentlichen
Hand von 30 (2023: 69) Mio. € von den Sachanlagen
abgesetzt.
Die folgenden Tabellen beinhalten ergänzende
Angaben im Zusammenhang mit der Leasingnehmer-
bilanzierung.
Aufwendungen im Zusammenhang mit der
Leasingnehmerbilanzierung
2024
2023
in Millionen €
Zinsaufwand aus
Leasingverhältnissen
72
57
Aufwendungen aus kurzfristigen
Leasingverhältnissen
26
17
Aufwendungen aus Leasingverhältnissen
über geringwertige Vermögenswerte
17
11
Aufwendungen für variable
Leasingzahlungen
54
24
Zahlungen im Zusammenhang mit der
Leasingnehmerbilanzierung
2024
2023
in Millionen €
Gesamter Zahlungsmittelabfluss
aus Leasingverhältnissen
667
765
Zukünftige Zahlungsmittelabflüsse, die nicht
in der Leasingverbindlichkeit berücksichtigt
wurden
4.447
4.144
Weitere Informationen zur Leasingnehmerbilanzierung
sind in den Anmerkungen 25 und 33 enthalten.
Sachanlagen einschließlich Nutzungsrechte
Grundstücke, grundstücks-
gleiche Rechte und Bauten
einschließlich der Bauten
auf fremden Grundstücken
davon
Nutzungsrechte
aus Leasing-
verhältnissen
Technische
Anlagen
und Maschinen
davon
Nutzungsrechte
aus Leasing-
verhältnissen
Andere Anlagen,
Betriebs- und
Geschäfts-
ausstattung
davon
Nutzungsrechte
aus Leasing-
verhältnissen
Geleistete
Anzahlungen und
Anlagen im Bau
Gesamt
davon
Nutzungsrechte
aus Leasing-
verhältnissen
in Millionen €
Anschaffungs-/Herstellungskosten
Stand 1. Januar 2023
19.019
3.689
23.916
746
29.783
84
1.517
74.235
4.519
Zugänge
545
449
570
1
1.135
19
1.937
4.187
469
Umbuchungen
138
549
91
551
-1.147
91
91
Abgänge
-503
-299
-1.403
-7
-797
-16
-105
-2.808
-322
Sonstige Veränderungen¹
-805
-234
-198
-4
-387
-2
25
-1.365
-240
Stand 31. Dezember 2023
18.394
3.605
23.434
827
30.285
85
2.227
74.340
4.517
Zugänge
547
405
615
24
861
27
2.472
4.495
456
Umbuchungen
216
-1
568
58
297
1
-1.023
58
58
Abgänge
-272
-215
-1.525
-272
-867
-29
-90
-2.754
-516
Sonstige Veränderungen¹
377
238
165
9
460
4
29
1.031
251
Stand 31. Dezember 2024
19.262
4.032
23.257
646
31.036
88
3.615
77.170
4.766
Abschreibungen/Wertminderungen
Stand 1. Januar 2023
8.791
1.448
15.295
295
22.882
50
17
46.985
1.793
Zugänge
757
450
1.647
196
1.800
19
4.204
665
Abgänge
-325
-160
-1.289
-7
-722
-13
-2.336
-180
Sonstige Veränderungen¹
-258
-77
-117
-269
-2
41
-603
-79
Stand 31. Dezember 2023
8.965
1.661
15.536
484
23.691
54
58
48.250
2.199
Zugänge
769
456
1.730
145
1.898
18
3
4.400
619
Abgänge
-170
-135
-1.512
-272
-805
-28
-2.487
-435
Sonstige Veränderungen¹
75
39
80
5
315
1
470
45
Stand 31. Dezember 2024
9.639
2.021
15.834
362
25.099
45
61
50.633
2.428
Buchwert zum 31. Dezember 2023
9.429
1.944
7.898
343
6.594
31
2.169
26.090
2.318
Buchwert zum 31. Dezember 2024
9.623
2.011
7.423
284
5.937
43
3.554
26.537
2.338
1 Betrifft im Wesentlichen Veränderungen aufgrund von Währungsumrechnungen, aus Veränderungen des Konsolidierungskreises und aus der Umgliederung in die Bilanzposition »Zur Veräußerung bestimmte Vermögenswerte«.
13. Vermietete Gegenstände
Die Entwicklung der vermieteten Gegenstände kann
der Tabelle »Vermietete Gegenstände« entnommen
werden.
Im Buchwert der vermieteten Gegenstände sind ver-
mietete Nutzungsrechte aus dem bilanzierten
Headlease mit der Daimler Truck Group von 111 (2023:
268) Mio. € enthalten.
Der mit Konzernprodukten beim Verkauf an externe
Händler erzielte Umsatz, liegt – zuzüglich insbesondere
einer etwaigen Händlermarge – in einer Größenordnung
des entsprechenden Zugangs zum Vermietvermögen
bei Mercedes-Benz Mobility. Diese Fahrzeuge generie-
ren aufgrund der separat abgeschlossenen Leasing-
verträge Umsatzerlöse aus Leasingzahlungen und Ver-
wertungserlöse. Im Jahr 2024 betrugen die Zugänge aus
diesen Fahrzeugen zu den vermieteten Gegenständen
bei Mercedes-Benz Mobility 11,4 (2023: 10,4) Mrd. €.
Zum 31. Dezember 2024 waren vermietete Gegen-
stände mit einem Buchwert von 10.890 Mio. € als
verpfändete Sicherheiten für Verbindlichkeiten aus
ABS-Transaktionen gestellt (2023: 8.187 Mio. €). Die
Verbindlichkeiten stammen aus Transaktionen mit
verbrieften zukünftigen Ansprüchen im Zusammen-
hang mit vermieteten Fahrzeugen (siehe auch
Anmerkung 25).
Vermietete Gegenstände
in Millionen €
Anschaffungs-/Herstellungskosten
Stand 1. Januar 2023
56.026
Zugänge1
21.124
Umbuchungen
-1
Abgänge
-21.766
Sonstige Veränderungen2
-563
Stand 31. Dezember 2023
54.820
Zugänge1
24.269
Umbuchungen
3
Abgänge
-21.788
Sonstige Veränderungen2
893
Stand 31. Dezember 2024
58.197
Abschreibungen/Wertminderungen
Stand 1. Januar 2023
14.474
Zugänge
7.022
Abgänge
-8.006
Sonstige Veränderungen2
-382
Stand 31. Dezember 2023
13.108
Zugänge
7.895
Abgänge
-8.240
Sonstige Veränderungen2
214
Stand 31. Dezember 2024
12.977
Buchwert zum 31. Dezember 2023
41.712
Buchwert zum 31. Dezember 2024
45.220
1 In den Zugängen sind 9.770 (2023: 8.353)  Mio. € enthalten, die nicht von
konzernexternen Händlern erworben wurden.
2 Betrifft im Wesentlichen Veränderungen aufgrund von Währungsumrechnungen
sowie im Jahr 2023 Umgliederungen in »Zur Veräußerung bestimmte
Vermögenswerte«.
Aufgrund der langsameren Transformation hin zu
vollelektrischen Fahrzeugen wurden im Wesentlichen
im Segment Mercedes-Benz Cars Wertminderungen für
Fahrzeuge mit elektrischen Antrieben von 380 (2023:
8) Mio. € in den Umsatzkosten erfasst.
Leasingzahlungen
Die Fälligkeiten der Leasingzahlungen aus Operating
Lease-Verträgen, die zukünftig von Leasingnehmern an
die Mercedes-Benz Group zu leisten sind, stellen sich
wie folgt dar.
Fälligkeiten der undiskontierten Leasingzahlungen
aus Operating Lease-Verträgen
31. Dezember
2024
2023
in Millionen €
Fällig
Innerhalb eines Jahres
7.957
7.565
Zwischen einem Jahr und zwei Jahren
6.036
5.434
Zwischen zwei und drei Jahren
3.846
2.547
Zwischen drei und vier Jahren
2.047
1.116
Zwischen vier und fünf Jahren
473
284
Nach mehr als fünf Jahren
142
146
Summe Leasingzahlungen
20.501
17.092
14. At-equity bewertete
Finanzinvestitionen
Übersicht über Buchwerte und Ergebnisse der at-equity bewerteten Finanzinvestitionen
Assoziierte Unternehmen
Gemeinschaftsunternehmen
Gesamt
2024
2023
2024
2023
2024
2023
in Millionen €
At-equity-Buchwert1, 2
12.322
12.378
464
726
12.786
13.104
At-equity-Ergebnis1, 2
1.653
2.271
-515
-142
1.138
2.129
1 Einschließlich der Anpassungen des Konzerns aus Sicht als Investor.
2 Darin enthalten sind Wertminderungen von insgesamt 526 Mio. €, davon assoziierte Unternehmen 176 Mio. € und Gemeinschaftsunternehmen 350 Mio. €.
Auf das Segment Mercedes-Benz Cars entfallen 485 Mio. €, in der Überleitung sind 41 Mio. € enthalten.
Eckdaten zu den at-equity bewerteten assoziierten Unternehmen
Daimler Truck1
BBAC
Übrige
Gesamt
2024
2023
2024
2023
2024
2023
2024
2023
in Millionen €
Höhe des Anteils (in %)
31,6
30,7
49,0
49,0
Börsenwert2
9.099
8.401
At-equity-Buchwert3
8.655
8.425
2.443
2.578
1.224
1.375
12.322
12.378
At-equity-Ergebnis3
711
797
1.073
1.457
-131
17
1.653
2.271
1 Die Angabe zur Höhe des Anteils (in %) stellt den für die Bilanzierung maßgeblichen Anteil zum Stichtag dar.
2 Hierbei handelt es sich um die anteiligen Börsenwerte.
3 Einschließlich der Anpassungen des Konzerns aus Sicht als Investor.
Assoziierte Unternehmen
Daimler Truck Holding AG
Die Daimler Truck Group ist einer der weltweit größten
Nutzfahrzeughersteller. Das Produktportfolio beinhaltet
leichte, mittelschwere und schwere Lkw, Stadtbusse
und Überlandbusse, Reisebusse sowie Busfahrgestelle.
Zudem werden auf das Produktportfolio abgestimmte
Finanzdienstleistungen angeboten. Die Beteiligung
an der Daimler Truck Holding AG (Daimler Truck,
Mutterunternehmen der Daimler Truck Group) wird in
der Überleitung der berichtspflichtigen Segmente zum
Konzern ausgewiesen.
Die Mercedes-Benz Group ermittelt das anteilige
Ergebnis und den At-equity-Buchwert von Daimler
Truck auf Basis bestmöglicher Schätzwerte. Die
Finanzinformationen von Daimler Truck lagen zum
Veröffentlichungszeitpunkt dieses Konzernabschlusses
nicht vor. Im fortgeschriebenen At-equity-Buchwert
sind Aufwendungen von 120 Mio. € aus einer Wert-
minderung auf eine Beteiligung von Daimler Truck
enthalten.
Auf der ordentlichen Hauptversammlung von Daimler
Truck im Mai 2024 wurde eine Dividende von 1,90 €
beschlossen. Die Ausschüttung führte zu einem
Zahlungsmittelzufluss von 469 Mio. € und reduzierte
den Buchwert der Beteiligung entsprechend. Am 10. Juli
2023 beschloss der Vorstand von Daimler Truck mit
Zustimmung des Aufsichtsrats ein Aktienrückkauf-
programm. Am 2. August 2023 wurde damit begonnen,
eigene Aktien über die Börse zu erwerben. Die erste
Tranche des Programms wurde am 5. November 2024
abgeschlossen, und die Aktien wurden eingezogen.
Die Mercedes-Benz Group veräußerte anlässlich des
Aktienrückkaufprogramms keine Anteile an Daimler
Truck. Für die Fortschreibung des At-equity-Buchwerts
wird zum 31. Dezember 2024 eine Anteilsquote von
31,59 % zu Grunde gelegt.
Beijing Benz Automotive Co., Ltd.
Die Beijing Benz Automotive Co., Ltd. (BBAC) produziert
und vertreibt Mercedes-Benz Pkw in China. Die Betei-
ligung und die anteiligen Ergebnisse sind dem Segment
Mercedes-Benz Cars zugeordnet.
Im zweiten Quartal 2024 beschlossen die Anteilseigner
der BBAC die Ausschüttung einer Dividende von
642 Mio. €. Eine weitere Ausschüttung von 644 Mio. €
wurde im vierten Quartal beschlossen. Die Ausschüt-
tungen reduzierten den Buchwert der Beteiligung und
führten zu einem Zahlungsmittelzufluss von 1.235 Mio. €.
Die Mercedes-Benz AG und BBAC unterzeichneten im
Oktober 2024 einen Technologie-Lizenzvertrag zur
Lokalisierung des GLE bei BBAC. Aus diesem Lizenz-
vertrag weist der Konzern insgesamt ein Ergebnis von
189 Mio. € aus. Dieser ist in den Umsatzerlösen und mit
einem anteiligen negativen Effekt im Ergebnis aus
at-equity einbezogenen Finanzinvestitionen enthalten.
Die Mercedes-Benz Group plant, zusätzliches
Eigenkapital von rund 0,2 Mrd. € entsprechend der
Beteiligungsquote an BBAC bereitzustellen.
There Holding B.V.
Die There Holding B.V. (THBV) hält Anteile an der HERE
International B.V. (HERE). HERE gehört zu den weltweit
größten Herstellern digitaler Straßenkarten für Navi-
gationssysteme. Das hochauflösende Kartenmaterial
liefert eine der Grundlagen für autonomes Fahren.
Die THBV wird als assoziiertes Unternehmen nach der
Equity-Methode in den Konzernabschluss der
Mercedes-Benz Group AG einbezogen und ist dem
Segment Mercedes-Benz Cars zugeordnet.
THBV erfasste aufgrund einer Neueinschätzung der
Geschäftsentwicklung im zweiten Quartal 2023 eine
Wertminderung auf den Beteiligungsbuchwert an HERE.
Die auf den Konzern entfallenden anteiligen Aufwen-
dungen aus der Wertminderung von 92 Mio. € waren im
Ergebnis aus at-equity bewerteten Finanzinvestitionen
enthalten.
Zusammengefasste Finanzinformationen nach IFRS der at-equity bewerteten wesentlichen assoziierten Unternehmen
Daimler Truck
BBAC
20241
20232
20242
20232
in Millionen €
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Umsatzerlöse
39.727
55.890
21.747
22.484
Ergebnis nach Steuern
2.263
3.971
2.443
2.999
Sonstiges Ergebnis
-471
-622
-39
-2
Gesamtergebnis
1.792
3.349
2.404
2.997
Angaben zur Bilanz
Langfristige Vermögenswerte
39.239
39.494
6.846
6.504
Kurzfristige Vermögenswerte
39.442
37.559
8.556
7.839
Langfristige Schulden
26.866
26.275
975
920
Kurzfristige Schulden
24.573
22.749
8.501
7.499
Eigenkapital (inklusive nicht beherrschender Anteile)
27.242
28.029
5.926
5.924
Überleitung des Eigenkapitals vom 30. September 2024 auf den 31. Dezember 2024 (bestmögliche Schätzung)
Eigenkapital (inklusive nicht beherrschender Anteile) zum 30. September 2024
27.242
Ergebnis nach Steuern
498
Sonstiges Ergebnis
332
Eigenkapital (inklusive nicht beherrschender Anteile) zum 31. Dezember 2024
28.072
Überleitung zum At-equity-Buchwert
Anteiliges Eigenkapital (ohne nicht beherrschende Anteile), das dem Konzern zuzuordnen ist 
8.558
8.331
2.904
2.903
Unrealisierter Gewinn (-)/Verlust (+) auf Lieferungen an/von
-467
-321
Sonstige Überleitungseffekte inkl. Geschäftswerte aus At-equity-Bewertung und Wertminderungen auf die Beteiligung
97
94
6
-4
At-equity-Buchwert
8.655
8.425
2.443
2.578
1 Die Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung betreffen den Zeitraum 1. Januar bis 30. September 2024.
Die Angaben zur Bilanz beziehen sich auf den Bilanzstichtag 30. September 2024 und enthalten Anpassungen des Konzerns aus Sicht als Investor.
2 Die Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung betreffen den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember.
Die Angaben zur Bilanz und Überleitung zum At-equity-Buchwert betreffen den Bilanzstichtag 31. Dezember und enthalten Anpassungen des Konzerns aus Sicht als Investor.
Gemeinschaftsunternehmen
Automotive Cells Company SE
Die Automotive Cells Company SE (ACC) entwickelt und
produziert Hochleistungsbatterien und -module. ACC
wird als Gemeinschaftsunternehmen nach der Equity-
Methode in den Konzernabschluss der Mercedes-Benz
Group AG einbezogen und ist dem Segment Mercedes-
Benz Cars zugeordnet.
Im Ergebnis aus at-equity einbezogenen Finanzinvesti-
tionen ist der anteilige Verlust aus der Beteiligung
an ACC von 546 Mio. € (2023: anteiliger Verlust von
22 Mio. €) enthalten. Der Rückgang des anteiligen
Ergebnisses ist im Wesentlichen auf den Anstieg der
laufenden Verluste von ACC, die im Wesentlichen
im Zuge des Produktionsaufbaus entstanden sind,
sowie auf eine Wertminderung von 350 Mio. € auf den
Beteiligungsbuchwert zurückzuführen, die vor allem im
Zusammenhang mit einer strategischen Fokussierung
der ACC steht.
YOUR NOW Holding GmbH
Die YOUR NOW Holding GmbH (YOUR NOW) ist dem
Segment Mercedes-Benz Mobility zugeordnet. Gegen-
stand der YOUR NOW Holding ist das Halten von
Beteiligungen an Mobilitätsdienstleistern.
Das Ergebnis aus at-equity bewerteten Finanzinvesti-
tionen von YOUR NOW beinhaltete im Jahr 2023 Wert-
minderungen von 117 Mio. €.
Die folgende Tabelle zeigt die zusammengefassten
aggregierten Finanzinformationen der at-equity
bewerteten unwesentlichen Unternehmen nach
Kaufpreisanpassung und auf quotierter Basis.
Weitere Informationen zu den at-equity bewerteten
Finanzinvestitionen sind in Anmerkung 37 enthalten.
Zusammengefasste aggregierte Finanzinformationen der at-equity bewerteten unwesentlichen Unternehmen
Assoziierte Unternehmen
Gemeinschaftsunternehmen
2024
2023
2024
2023
in Millionen €
Zusammengefasste aggregierte Finanzinformationen (quotiert)
Ergebnis nach Steuern
36
2
-316
-213
Sonstiges Ergebnis
38
9
-8
Gesamtergebnis
74
2
-307
-221
Nicht angesetzte Verluste
-74
-55
15. Forderungen aus
Finanzdienstleistungen
Forderungstypen
Forderungen aus der Absatzfinanzierung mit End-
kunden enthalten Forderungen aus Kreditfinanzierungen
gegen konzernfremde Dritte, die ihr Fahrzeug entweder
über einen Händler oder direkt von der Mercedes-Benz
Group bezogen.
Forderungen aus der Absatzfinanzierung mit Händlern
umfassen Darlehensforderungen, die aus der Bestands-
finanzierung der von der Mercedes-Benz Group
bezogenen Fahrzeuge resultieren. Darüber hinaus
betreffen diese Forderungen auch die Finanzierung
anderer Vermögenswerte, welche die Händler von
Dritten kauften, insbesondere Gebrauchtfahrzeuge
oder Immobilien.
Forderungen aus Finanzierungsleasingverträgen
umfassen Forderungen aus Leasingverträgen, bei
denen die wesentlichen Chancen und Risiken aus dem
Leasinggeschäft auf den Leasingnehmer übertragen
wurden.
Im Jahr 2024 realisierte die Mercedes-Benz Group
einen Ertrag von 110 (2023: 538) Mio. € aus der
Differenz zwischen den Zugängen zu Finanzierungs-
leasingverträgen und den Buchwerten der zugrunde
liegenden Vermögenswerte.
Zum 31. Dezember 2024 waren Forderungen aus
Finanzdienstleistungen mit einem Buchwert von 10.536
(2023: 11.139) Mio. € als verpfändete Sicherheiten
größtenteils für Verbindlichkeiten aus ABS-Trans-
aktionen gestellt (siehe auch Anmerkung 25).
Forderungen aus Finanzdienstleistungen
31. Dezember
31. Dezember
2024
2023
(angepasst)
Kurzfristig
Langfristig
Gesamt
Kurzfristig
Langfristig
Gesamt
in Millionen €
Absatzfinanzierung mit Endkunden
15.753
29.886
45.639
17.578
31.940
49.518
Absatzfinanzierung mit Händlern1
17.138
5.874
23.012
15.069
4.824
19.893
Finanzierungsleasingverträge
6.687
12.745
19.432
6.744
12.781
19.525
Restwertforderungen
175
714
889
302
836
1.138
Buchwert (brutto)
39.753
49.219
88.972
39.693
50.381
90.074
Wertberichtigungen
-433
-672
-1.105
-416
-639
-1.055
Buchwert (netto)
39.320
48.547
87.867
39.277
49.742
89.019
1 Die Vorjahreswerte wurden nach IAS 8 korrigiert. Weitere Informationen sind in Anmerkung 3 enthalten.
Die nachstehende Tabelle zeigt die Fälligkeitsstruktur
der vertraglichen zukünftigen Leasingzahlungen sowie
die Entwicklung der Leasingzahlungen zum Buchwert
der Forderungen aus Finanzierungsleasingverträgen.
Entwicklung der Forderungen aus Finanzierungsleasingverträgen
31. Dezember
2024
2023
in Millionen €
Vertragliche zukünftige Leasingzahlungen
17.468
17.716
davon fällig
innerhalb eines Jahres
6.431
6.455
zwischen einem Jahr und zwei Jahren
4.741
5.515
zwischen zwei und drei Jahren
3.076
2.649
zwischen drei und vier Jahren
2.001
1.925
zwischen vier und fünf Jahren
1.017
949
nach mehr als fünf Jahren
202
223
Nicht garantierte Restbuchwerte
4.242
3.922
Bruttoinvestition
21.710
21.638
Nicht realisierter Finanzertrag
-2.278
-2.113
Buchwert (brutto)
19.432
19.525
Wertberichtigungen
-323
-291
Buchwert (netto)
19.109
19.234
Wertberichtigungen
Die Wertberichtigungen auf Forderungen aus
Finanzdienstleistungen auf Basis erwarteter
Kreditverluste stellen sich wie in der Tabelle
Die Buchwerte der Forderungen aus Finanzdienstleis-
tungen, die in Stufe 2 bzw. 3 ausgewiesen wurden und
deren Vertrag angepasst wurde, beliefen sich zum
31. Dezember 2024 auf 580 (2023: 463) Mio. €.
Weiterhin wurden zum 31. Dezember 2024 durch
Vertragsanpassungen Buchwerte von 91 Mio. € von den
Stufen 2 bzw. 3 in Stufe 1 umgegliedert ( 2023:
86 Mio. €).
Kreditrisiken
Informationen über die in den Forderungen aus
Finanzdienstleistungen enthaltenen Kreditrisiken sind
Ein Anstieg der Überfälligkeit führt regelmäßig zu einer
Erhöhung der gebildeten Wertberichtigung.
Zu Vertragsbeginn werden regelmäßig Sicherheiten
von mindestens 100 % des Buchwerts in Form der den
Verträgen zugrunde liegenden Fahrzeuge vereinbart.
Über die Laufzeit der Verträge wird die Wertentwick-
lung der Sicherheiten kontinuierlich bei der Berechnung
der zu bildenden Risikovorsorge einbezogen, sodass
die Nettobuchwerte der bonitätsbeeinträchtigten Ver-
träge durch die Fahrzeuge im Wesentlichen abgesichert
sind.
Weitere Informationen über Wertberichtigungen,
Finanzrisiken und die Risikoarten sind in Anmerkung 33
enthalten.
Entwicklung der Wertberichtigungen auf Forderungen aus Finanzdienstleistungen auf Basis erwarteter Kreditverluste
12-Monats-Verluste
Gesamtlaufzeitverluste
Gesamt
Nicht bonitätsbeeinträchtigt
Bonitätsbeeinträchtigt
(Stufe 1)
(Stufe 2)
(Stufe 3)
2024
2023
2024
2023
2024
2023
2024
2023
in Millionen €
Stand zum 1. Januar
329
364
240
170
486
664
1.055
1.198
Zuführungen
132
141
54
48
107
123
293
312
Bewertungsänderungen
-36
-23
90
115
307
216
361
308
Inanspruchnahmen
-4
-4
-36
-19
-154
-107
-194
-130
Auflösungen
-140
-177
-88
-72
-205
-226
-433
-475
Übertragung nach Stufe 1
60
56
-46
-42
-14
-14
Übertragung nach Stufe 2
-33
-27
50
88
-17
-61
Übertragung nach Stufe 3
-3
-3
-45
-33
48
36
Wechselkurseffekte und sonstige Veränderungen
-8
2
25
-15
6
-145
23
-158
Stand zum 31. Dezember
297
329
244
240
564
486
1.105
1.055
Kreditrisiken bei Forderungen aus Finanzdienstleistungen1
12-Monats-Verluste
Gesamtlaufzeitverluste
Gesamt
Nicht bonitätsbeeinträchtigt
Bonitätsbeeinträchtigt
(Stufe 1)
(Stufe 2)
(Stufe 3)
2024
2023 (angepasst)
2024
2023
2024
2023
2024
2023 (angepasst)
in Millionen €
Bruttobuchwert zum 31. Dezember2
78.997
81.687
8.569
7.109
1.490
1.278
89.056
90.074
davon
nicht überfällig2
78.377
80.879
6.596
5.442
260
254
85.233
86.575
30 Tage und weniger überfällig
612
806
1.003
658
79
52
1.694
1.516
31 bis 60 Tage überfällig
1
2
696
704
77
50
774
756
61 bis 90 Tage überfällig
273
305
95
60
368
365
91 bis 180 Tage überfällig
1
337
335
338
335
mehr als 180 Tage überfällig
7
642
527
649
527
1 Im Berichtsjahr ist der Anteil des Bruttobuchwerts enthalten, der in die Bilanzposition »Zur Veräußerung bestimmte Vermögenswerte« umgegliedert wurde.
2 Die Vorjahreswerte wurden nach IAS 8 korrigiert. Weitere Informationen sind in Anmerkung 3 enthalten.
16. Verzinsliche Wertpapiere
und ähnliche Geldanlagen
Die verzinslichen Wertpapiere und ähnlichen Geld-
anlagen belaufen sich auf 7.730 (2023: 6.858) Mio. €.
Soweit durch börsennotierte Wertpapiere ein kurz-
fristiger Liquiditätsbedarf gedeckt wird, werden diese
als kurzfristige Vermögenswerte ausgewiesen. Weitere
Angaben zu den verzinslichen Wertpapieren und
ähnlichen Geldanlagen erfolgen in Anmerkung 32.
17. Übrige finanzielle
Vermögenswerte
Der in der Konzernbilanz ausgewiesene Posten übrige
finanzielle Vermögenswerte setzt sich wie in der
nachstehenden Tabelle dargestellt zusammen. Weitere
Angaben zur Bilanzposition erfolgen in Anmerkung 32.
Zum 31. Dezember 2024 waren in den übrigen
finanziellen Vermögenswerten Forderungen mit einem
Buchwert von 519 (2023: 450) Mio. € als Sicherheiten
für Verbindlichkeiten gestellt.
Übrige finanzielle Vermögenswerte
31. Dezember
31. Dezember
2024
2023
Kurzfristig
Langfristig
Gesamt
Kurzfristig
Langfristig
Gesamt
in Millionen €
Eigen- und Fremdkapitalanteile
1.293
1.293
1.507
1.507
erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet
589
589
649
649
erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet
704
704
858
858
Derivative Finanzinstrumente, die in ein Hedge Accounting einbezogen sind
586
705
1.291
1.038
1.622
2.660
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete übrige finanzielle Vermögenswerte
144
127
271
232
115
347
Sonstige Forderungen und übrige finanzielle Vermögenswerte
2.138
895
3.033
2.329
1.096
3.425
2.868
3.020
5.888
3.599
4.340
7.939
18. Übrige Vermögenswerte
Die Zusammensetzung der übrigen nicht finanziellen
Vermögenswerte kann der nachfolgenden Tabelle
entnommen werden.
Die erwarteten sonstigen Erstattungsansprüche
ergeben sich zum überwiegenden Teil aus Gewähr-
leistungsansprüchen gegenüber Lieferanten für
gewährte Produktgarantien.
Übrige Vermögenswerte
31. Dezember
31. Dezember
2024
2023
(angepasst)
Kurzfristig
Langfristig
Gesamt
Kurzfristig
Langfristig
Gesamt1
in Millionen €
Erstattungsansprüche aus sonstigen Steuern
2.373
170
2.543
2.621
37
2.658
Erwartete sonstige Erstattungsansprüche
273
189
462
184
151
335
Aktivposten aus leistungsbasierten Pensionsplänen
1.553
1.553
643
643
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
457
164
621
445
169
614
Übrige
478
315
793
425
265
690
3.581
2.391
5.972
3.675
1.265
4.940
1 Für eine besser geeignete Darstellung erfolgten Umgliederungen zwischen den Bilanzpositionen. Die Umgliederungen sind in Anmerkung 1 beschrieben.
19. Vorräte
Die Vorräte setzen sich wie folgt zusamme n.
Vorräte
31. Dezember
2024
2023
(angepasst)
in Millionen €
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
2.799
2.651
Unfertige Erzeugnisse und Leistungen
3.032
3.070
Fertige Erzeugnisse, Ersatzteile
und Waren1
20.069
20.408
Geleistete Anzahlungen
334
357
26.234
26.486
1 Die Vorjahreswerte wurden nach IAS 8 korrigiert. Weitere Informationen sind in
Anmerkung 3 enthalten.
Der in den Umsatzkosten ausgewiesene Aufwand aus
der Abwertung auf Vorräte belief sich im Jahr 2024
auf 579 (2023: 620) Mio. €. Zum 31. Dezember 2024
betrugen die Buchwerte der Vorräte, die voraussicht-
lich nach mehr als zwölf Monaten realisiert werden,
901 (2023 : 812) Mio. €; hierbei handelt es sich über-
wiegend um fertige Erzeugnisse.
Zur Sicherung der Verpflichtungen aus Altersteilzeit
und Langzeitkonten wurde dem Mercedes-Benz
Pension Trust e. V. zum 31. Dezember 2024 ein in den
Vorräten enthaltener Bestand an Geschäfts- und
Vorführfahrzeugen der Mercedes-Benz AG von
1.478 Mio. € sicherungsübereignet (2023: 1.195 Mio. €).
Zusätzlich waren zum 31. Dezember 2024 Vorräte mit
einem Buchwert von 78 (2023: 44) Mio. € als 
Sicherheiten für Verbindlichkeiten aus ABS-Trans-
aktionen gestellt.
20. Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
sind im Wesentlichen Forderungen aus Verträgen mit
Kunden im Anwendungsbereich des IFRS 15 und
entwickeln sich wie folgt.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
31. Dezember
2024
2023
in Millionen €
Buchwert (brutto)
7.180
7.419
Wertberichtigungen
-207
-138
Buchwert (netto)
6.973
7.281
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen von
25 Mio. € wiesen zum 31. Dezember 2024 eine
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr auf (2023:
33 Mio. €).
Wertberichtigungen
Die Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferun-
gen und Leistungen auf Basis erwarteter Kreditverluste
entwickeln sich wie in folgender Tabelle dargestellt.
Entwicklung der Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen auf der Basis erwarteter Kreditverluste1
Gesamtlaufzeitverluste
Gesamt
Nicht bonitätsbeeinträchtigt
Bonitätsbeeinträchtigt
(Stufe 2)
(Stufe 3)
2024
2023
2024
2023
2024
2023
in Millionen €
Stand zum 1. Januar
37
70
104
120
141
190
Zuführungen
18
26
116
51
134
77
Bewertungsänderungen
2
1
13
9
15
10
Inanspruchnahmen
-10
-11
-18
-12
-28
-23
Auflösungen
-10
-22
-45
-55
-55
-77
Übertragung nach Stufe 2
Übertragung nach Stufe 3
-1
-2
1
2
Wechselkurseffekte und sonstige Effekte
-1
-25
1
-11
-36
Stand zum 31. Dezember
35
37
172
104
207
141
1 Im Vorjahr ist der Anteil der Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, der in die Bilanzposition »Zur Veräußerung bestimmte Vermögenswerte« umgegliedert wurde, enthalten.
Kreditrisiken
Informationen über die in den Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen enthaltenen Kreditrisiken
sind in der folgenden Tabelle ersichtlich. Weitere
Informationen über Finanzrisiken und die Risikoarten
sind in Anmerkung 33 zu finden.
Kreditrisiken bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen1
Gesamtlaufzeitverluste
Gesamt
Nicht bonitätsbeeinträchtigt
Bonitätsbeeinträchtigt
(Stufe 2)
(Stufe 3)
31. Dezember
31. Dezember
31. Dezember
2024
2023
2024
2023
2024
2023
in Millionen €
Bruttobuchwert
6.872
7.449
317
110
7.189
7.559
davon
nicht überfällig
5.528
5.365
8
2
5.536
5.367
30 Tage und weniger überfällig
706
1.108
10
716
1.108
31 bis 60 Tage überfällig
205
224
3
208
224
61 bis 90 Tage überfällig
116
188
16
1
132
189
91 bis 180 Tage überfällig
136
159
43
30
179
189
mehr als 180 Tage überfällig
181
405
237
77
418
482
1 Im Berichtsjahr und Vorjahr ist der Anteil des Bruttobuchwerts enthalten, der in die Bilanzposition »Zur Veräußerung bestimmte Vermögenswerte« umgegliedert wurde.
21. Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital
Das gezeichnete Kapital (Grundkapital) beträgt zum
31. Dezember 2024 unverändert zum 31. Dezember
2023 3.070 Mio. €. Es ist in 963 (2023: 1.070) Mio.
nennwertlose Stückaktien unterteilt, nachdem am
13. Dezember 2024 107 Mio. zurückgekaufte eigene
Aktien ohne Kapitalherabsetzung eingezogen wurden.
Die Anzahl der in Umlauf befindlichen Aktien ver-
ringerte sich seit dem 1. Januar 2023 durch Aktienrück-
käufe von 1.070 Mio. um 29 Mio. auf 1.041 Mio.
per 31. Dezember 2023. Die weiteren im Jahr 2024
zurückgekauften 78 Mio. eigenen Aktien wurden
gemeinsam mit den im Jahr 2023 zurückgekauften
eigenen Aktien eingezogen, sodass per 31. Dezember
2024 die Anzahl der in Umlauf befindlichen Aktien mit
963 Mio. der Anzahl ausgegebener Aktien entspricht.
Sämtliche Aktien sind voll einbezahlt. Jede Stückaktie
gewährt eine Stimme in der Hauptversammlung der
Mercedes-Benz Group AG und, gegebenenfalls mit
Ausnahme eventueller nicht dividendenberechtigter
junger oder eigener Aktien, den gleichen Anteil am
Gewinn nach Maßgabe der von der Hauptversammlung
beschlossenen Dividendenausschüttung. Der anteilige
Betrag einer Aktie am Grundkapital erhöhte sich infolge
der Einziehung zurückgekaufter eigener Aktien ohne
Kapitalherabsetzung per 31. Dezember 2024 auf rund
3,19 €, nachdem er im Vorjahr rund 2,87 € betragen
hatte.
Genehmigtes Kapital
Durch Beschluss der Hauptversammlung am 3. Mai
2023 wurde der Vorstand erneut ermächtigt, das
Grundkapital bis zum 2. Mai 2028 mit Zustimmung des
Aufsichtsrats um bis zu insgesamt 1,0 Mrd. € gegen
Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes
Kapital 2023). Die Ermächtigung ermöglicht unter
bestimmten Voraussetzungen und in definierten
Grenzen mit Zustimmung des Aufsichtsrats auch den
Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre.
Vom Genehmigten Kapital 2023 wurde bislang kein
Gebrauch gemacht.
Bedingtes Kapital
Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 8. Juli 2020
wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des
Aufsichtsrats bis zum 7. Juli 2025 Wandel- und/oder
Optionsschuldverschreibungen oder eine Kombination
dieser Instrumente (Schuldverschreibungen) im
Gesamtnennbetrag von bis zu 10,0 Mrd. € mit einer
Laufzeit von längstens zehn Jahren zu begeben und den
Inhabern bzw. Gläubigern dieser Schuldverschrei-
bungen Wandlungs- bzw. Optionsrechte auf neue, auf
den Namen lautende Stückaktien der Mercedes-Benz
Group AG mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital
von insgesamt bis zu 500 Mio. € nach näherer Maßgabe
der Wandel- bzw. Optionsanleihebedingungen zu
gewähren. Die Schuldverschreibungen können gegen
Barleistung, aber auch gegen Sachleistung, insbeson-
dere gegen die Beteiligung an anderen Unternehmen
begeben werden. Die jeweiligen Bedingungen können
auch eine Wandlungs- bzw. Optionspflicht vorsehen.
Die Schuldverschreibungen können einmalig oder
mehrmals, insgesamt oder in Teilen oder gleichzeitig in
verschiedenen Tranchen und auch durch mit der
Mercedes-Benz Group AG im Sinne der §§ 15 ff. AktG
verbundene Unternehmen begeben werden. Der Vor-
stand wurde unter anderem auch ermächtigt, unter
bestimmten Voraussetzungen und in definierten
Grenzen mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugs-
recht der Aktionäre auf die Schuldverschreibungen
auszuschließen.
Zur Bedienung der unter vorstehender Ermächtigung
ausgegebenen Wandel- und/oder Optionsschuld-
verschreibungen beschloss die Hauptversammlung am
8. Juli 2020 ferner, das Grundkapital um bis zu
500 Mio. € bedingt zu erhöhen (Bedingtes Kapital
2020).
Von der Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel-
und/oder Optionsschuldverschreibungen wurde im
Berichtszeitraum kein Gebrauch gemacht.
Eigene Aktien
Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 8. Juli
2020 wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustim-
mung des Aufsichtsrats bis zum 7. Juli 2025 zu jedem
zulässigen Zweck eigene Aktien im Umfang von bis
zu 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der
Hauptversammlung oder – falls dieser Wert geringer
ist – des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung
bestehenden Grundkapitals zu erwerben und zu allen
gesetzlich zulässigen Zwecken zu verwenden. Die
Aktien können unter anderem unter Ausschluss des
Bezugsrechts der Aktionäre im Rahmen von Unter-
nehmenszusammenschlüssen und Unternehmens-
erwerben verwendet oder gegen Barzahlung an Dritte
zu einem Preis veräußert werden, der den Börsenpreis
zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich
unterschreitet. Die erworbenen Aktien können auch zur
Bedienung von ausgegebenen Wandel- und/oder
Optionsschuldverschreibungen sowie zur Ausgabe an
Arbeitnehmer der Gesellschaft sowie Arbeitnehmer
und Organe von mit dieser im Sinne der §§ 15 ff. AktG
verbundenen Unternehmen verwendet werden. Die
eigenen Aktien können auch eingezogen werden.
Im Umfang von bis zu 5 % des zum Zeitpunkt der
Beschlussfassung der Hauptversammlung bestehenden
Grundkapitals wurde der Vorstand ermächtigt, mit
Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien auch unter
Einsatz von Derivaten (Put- und Call-Optionen, Termin-
käufe oder eine Kombination dieser Instrumente) zu
erwerben, wobei die Laufzeit der Derivate 18 Monate
nicht überschreiten darf und spätestens am 7. Juli 2025
enden muss.
Aktienrückkaufprogramme
Auf Basis der Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien
der Hauptversammlung vom 8. Juli 2020 beschloss der
Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats am
16. Februar 2023 ein Aktienrückkaufprogramm. Am
3. März 2023 wurde damit begonnen, eigene Aktien im
Wert von bis zu 4 Mrd. € (ohne Nebenkosten) über
einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren zum Zweck der
Einziehung über die Börse zu erwerben. Die Mercedes-
Benz Group AG vereinbarte mit der Beijing Automotive
Group Co., Ltd. und der Geely Group jeweils separat,
dass diese ihren Anteil an allen stimmberechtigten
Aktien der Mercedes-Benz Group AG jeweils unter 10 %
halten werden, indem sie anlässlich der Durchführung
des Aktienrückkaufprogramms anteilig Aktien
veräußern.
Am 21. Februar 2024 beschloss die Mercedes-Benz
Group AG eine Aktienrückkaufpolitik. Darauf basierend
soll der zukünftige Free Cash Flow des Industrie-
geschäfts (nach möglichen kleineren M&A-Transaktio-
nen), der über die Dividendenausschüttungsquote von
ca. 40 % des Konzernergebnisses des Vorjahres der
Mercedes-Benz Group hinausgeht, zur Finanzierung von
Aktienrückkäufen verwendet werden, mit dem Ziel,
diese Aktien einzuziehen.
In diesem Zusammenhang beschloss die Mercedes-
Benz Group AG ergänzend zu dem ersten, im März 2023
gestarteten Aktienrückkaufprogramm die Durchführung
eines weiteren Aktienrückkaufprogramms, über
welches eigene Aktien im Wert von bis zu 3 Mrd. €
(ohne Nebenkosten) zum Zweck der Einziehung über
die Börse erworben werden sollten. Auch dieses
Aktienrückkaufprogramm basierte auf der Ermächti-
gung der Hauptversammlung der Mercedes-Benz Group
AG vom 8. Juli 2020. Deren Obergrenze von 10 % des
Grundkapitals gilt für beide Rückkaufprogramme
zusammen.
Das weitere Aktienrückkaufprogramm wurde am
10. Mai 2024 begonnen und zunächst parallel zu dem
am 3. März 2023 gestarteten und am 1. August 2024
beendeten Rückkaufprogramm durchgeführt. Dieses
weitere Rückkaufprogramm wurde am 29. November
2024 abgeschlossen.
Von März 2023 bis November 2024 wurden im Rahmen
der beiden Aktienrückkaufprogramme insgesamt
107 Mio. eigene Aktien zum Erwerbspreis von
6.992 Mio. € (inklusive Transaktionskosten) mit einem
anteiligen Betrag bzw. Anteil am Grundkapital von
307 Mio. € bzw. rund 10 % zurückgekauft.
Sämtliche im Rahmen der Aktienrückkaufprogramme
2023 und 2024 zurückgekauften eigenen Aktien
wurden am 13. Dezember 2024 ohne Kapitalherab-
setzung eingezogen. Damit erhöhte sich der anteilige
Betrag einer Aktie am Grundkapital von rund 2,87 €
auf rund 3,19 €.
Belegschaftsaktienprogramme
Im ersten Quartal 2024 kaufte die Mercedes-Benz
Group AG gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 2 AktG im Zusammen-
hang mit Belegschaftsaktienprogrammen ohne Nutzung
der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 8. Juli
2020 zum Erwerb eigener Aktien, analog zum Vorjahr,
1,0 Mio. Aktien der Mercedes-Benz Group AG zum
Erwerbspreis von insgesamt 73 Mio. € mit einem
anteiligen Betrag bzw. Anteil am Grundkapital von
2,8 Mio. € bzw. 0,09 % und gab diese an Mitarbeiter
des Konzerns zum Veräußerungspreis von insgesamt
58 Mio. € aus (2023: 0,9 Mio. Aktien der Mercedes-
Benz Group AG zum Erwerbspreis von insgesamt
66 Mio. €, zum Veräußerungspreis von insgesamt
53 Mio. €, mit einem anteiligen Betrag bzw. Anteil am
Grundkapital von 2,7 Mio. € bzw. 0,09 %).
Kapitalrücklagen
Die Kapitalrücklagen enthalten im Wesentlichen Auf-
gelder aus der Ausgabe von Aktien sowie die Aufwen-
dungen aus der Ausübung von bis 2014 ausübbaren
Stock-Option-Plänen und der Ausgabe von Beleg-
schaftsaktien, Effekte aus Anteilsveränderungen an
einbezogenen Unternehmen sowie zugehörige direkt
verrechnete Transaktionskosten.
Gewinnrücklagen
Die Gewinnrücklagen enthalten die in der Vergangen-
heit erzielten Ergebnisse der in den Konzernabschluss
einbezogenen Unternehmen, soweit sie nicht aus-
geschüttet wurden. Daneben werden Neubewertungen
aus leistungsbasierten Versorgungsplänen und die
entsprechenden Effekte aus at-equity bewerteten
Finanzinvestitionen sowie die jeweils darauf entfallen-
den erfolgsneutralen latenten Steuern in den Gewinn-
rücklagen ausgewiesen. Weitere Effekte resultieren
aus der Einziehung eigener Aktien.
Im Geschäftsjahr 2024 resultierten im sonstigen
Ergebnis aus at-equity bewerteten Finanzinvestitionen
Gewinne, die zukünftig nicht in die Gewinn- und
Verlustrechnung umgegliedert werden können von
23 (2023: Verluste von 16) Mio. €. Diese resultierten im
Jahr 2024 aus Eigenkapitalinstrumenten (2023: Im
Wesentlichen Verluste von 6 Mio. € aus Eigenkapital-
instrumenten und von 10 Mio. € aus der Neubewertung
aus leistungsbasierten Versorgungsplänen).
Dividende
Nach dem deutschen Aktiengesetz wird die Dividende
aus dem im handelsrechtlichen Jahresabschluss der
Mercedes-Benz Group AG (Einzelabschluss) ausgewie-
senen Bilanzgewinn ausgeschüttet. Der Hauptver-
sammlung wird vorgeschlagen, aus dem Bilanzgewinn
des Geschäftsjahres 2024 der Mercedes-Benz Group
AG 4.140 Mio. € (4,30 € je dividendenberechtigter
Stückaktie) an die Aktionäre auszuschütten und
146 Mio. € in die Gewinnrücklagen einzustellen.
Für das Geschäftsjahr 2023 wurden gemäß angepas-
stem Gewinnverwendungsvorschlag durch Beschluss
der Hauptversammlung 5.486 Mio. € (5,30 € je
dividendenberechtigter Stückaktie) aus dem Bilanz-
gewinn an die Aktionäre ausgeschüttet. Weitere
563 Mio. € wurden in die Gewinnrücklagen eingestellt,
wovon ein Teilbetrag von 184 Mio. € auf 34,7 Mio. nicht
dividendenberechtigte eigene Aktien entfiel, die zum
Zeitpunkt der Hauptversammlung 2024 unmittelbar
oder mittelbar von der Gesellschaft gehalten wurden.
Übrige Rücklagen
In den übrigen Rücklagen sind die kumulierten Diffe-
renzen aus der erfolgsneutralen Währungsumrechnung
der Abschlüsse konsolidierter ausländischer Tochter-
unternehmen sowie die kumulierten Effekte aus der
erfolgsneutralen Bewertung finanzieller Vermögens-
werte, derivativer Finanzinstrumente sowie aus
at-equity bewerteten Finanzinvestitionen enthalten.
Die Veränderungen der übrigen Rücklagen sind
im sonstigen Ergebnis enthalten und werden in der
Konzern-Gesamtergebnisrechnung dargestellt.
Im Geschäftsjahr 2024 resultierte im sonstigen
Ergebnis aus at-equity bewerteten Finanzinvestitionen
ein Ergebnis von Null (2023: Verluste von 245) Mio. €,
das zukünftig möglicherweise in die Gewinn- und
Verlustrechnung umgegliedert werden kann. Die
Effekte resultierten im Jahr 2024 im Wesentlichen
aus Gewinnen aus der Währungsumrechnung von
49 Mio. €, bei gegenläufigen Verlusten von 50 Mio. €
aus derivativen Finanzinstrumenten (2023: im
Wesentlichen Verluste von 247 Mio. € aus der
Währungsumrechnung).
22. Aktienorientierte Vergütung
Zum 31. Dezember 2024 bestehen im Konzern zu
Gunsten der teilnahmeberechtigten Vorstandsmitglie-
der und Führungskräfte die noch nicht ausgezahlten
Performance-Phantom-Share-Pläne (PPSP) 2021 bis
2024. Die PPSP werden als aktienorientierte Ver-
gütungsinstrumente mit Barausgleich mit dem jewei-
ligen beizulegenden Zeitwert zum Bilanzstichtag
bewertet. Sie werden am Ende ihrer vertraglich fest-
gelegten Laufzeiten ausbezahlt; eine vorzeitige,
anteilige Auszahlung ist nur unter bestimmten Bedin-
gungen beim Ausscheiden aus dem Konzern möglich.
Der PPSP 2020 wurde planmäßig im ersten Quartal
2024 ausbezahlt.
Darüber hinaus wurden bis zum Geschäftsjahr 2022
50 % des Jahresbonus des Vorstands erst nach Ablauf
eines weiteren Geschäftsjahres ausbezahlt. Der tat-
sächliche Auszahlungsbetrag bestimmte sich hierbei
nach der Entwicklung der Mercedes-Benz Group Aktie
im Vergleich zu einem automobilbezogenen Index
(Auto-STOXX). Hierbei entspricht der beizulegende
Zeitwert des von dieser weiteren Entwicklung abhän-
gigen mittelfristigen Anteils des Jahresbonus dem
inneren Wert der Zusage zum Abschlussstichtag. Die
Auszahlung für den Jahresbonus für das Geschäftsjahr
2022 im Jahr 2024 entsprach im Wesentlichen dem
zurückgestellten Betrag.
Die Effekte vor Steuern, die sich in der Konzern-
Gewinn- und -Verlustrechnung sowie in der Konzern-
bilanz im Zusammenhang mit der aktienorientierten
Vergütung für die Führungskräfte des Konzerns und
den Vorstand der Mercedes-Benz Group AG ergeben,
können der nachfolgenden Tabelle entnommen
werden.
Die Angaben in der Tabelle stellen keine zugeflossene
und auch keine zugesicherte Vergütung dar, sondern
einen nach IFRS ermittelten Aufwand.
Effekte aus aktienorientierter Vergütung
Aufwand
Rückstellung
31. Dezember
2024
2023
2024
2023
in Millionen €
PPSP
107
248
325
596
davon PPSP
der Vorstands-
mitglieder
12
16
28
36
Mittelfristiger
Anteil des
Jahresbonus der
Vorstands-
mitglieder
8
15
107
256
325
611
Im Jahr 2024 gab der Konzern, ebenso wie in den
Vorjahren, einen Performance-Phantom-Share-Plan
(PPSP) aus. Im Rahmen des PPSP gewährt die
Mercedes-Benz Group bezugsberechtigten Organ-
mitgliedern und Mitarbeitern virtuelle Aktien (Phantom-
Shares), die nach vier Jahren dazu berechtigen, eine
Auszahlung in bar zu erhalten. Während der vierjähri-
gen Laufzeit zwischen Zuteilung der vorläufigen
Phantom-Shares und Auszahlung des Plans nach Ende
der Laufzeit entfällt auf die Phantom-Shares ein
Dividendenäquivalent in Höhe der im jeweiligen Jahr
auf echte Mercedes-Benz Group Aktien ausgeschüt-
teten Dividenden. Der Auszahlungsbetrag nach Ende
der Laufzeit ergibt sich aus der Multiplikation der
endgültig erdienten Anzahl der Phantom-Shares (wird
nach drei Jahren in Abhängigkeit vom Grad der
Erreichung bestimmter Kennzahlen festgelegt) mit dem
Kurs der Mercedes-Benz Group Aktie (ermittelt als
durchschnittlicher Kurs innerhalb eines festgelegten
Zeitraums nach Ende der vierjährigen Planlaufzeit).
Der Erdienungszeitraum beträgt somit vier Jahre. Bei
den bestehenden Plänen ist der für die Auszahlung
zugrundeliegende Kurs der Phantom-Shares bei Aus-
zahlung auf das 2,5-Fache des Kurses bei Gewährung
begrenzt. Darüber hinaus ist der Auszahlungsbetrag
für die Vorstandsmitglieder bei den Plänen PPSP 2021
und 2022 zusätzlich auf das 2,5-Fache des Zuteilungs-
werts, der zur Ermittlung der vorläufigen Anzahl der
Phantom-Shares herangezogen wurde, begrenzt. In die
Begrenzung des Auszahlungsbetrags für die Vorstands-
mitglieder werden auch die Dividendenäquivalente
eingerechnet.
Bei den PPSP 2021 bis 2024 basiert die Ermittlung der
Zielerreichung auf der relativen Aktienperformance, die
die Performanceentwicklung der Mercedes-Benz Group
Aktie im Vergleich zur Entwicklung eines Performance-
index auf Basis einer Wettbewerbergruppe einschließ-
lich der Mercedes-Benz Group misst, und dem Return
on Sales (RoS) der Mercedes-Benz Group im Vergleich
zum durchschnittlichen umsatzgewichteten RoS einer
Wettbewerbergruppe. Ab dem PPSP 2023 werden
in die Zielerreichung auch Ziele aus den Bereichen
Umwelt, Gesellschaft und Unternehmensführung
(Environmental, Social and Governance: »ESG-Ziele«)
aufgenommen und damit die nachhaltige Neuaus-
richtung sowie die langfristige und nachhaltige
Entwicklung des Konzerns vorangetrieben. Die Ziel-
erreichung der finanziellen Ziele (relative Aktien-
performance und RoS) geht mit 80 % und die Ziel-
erreichung der ESG-Ziele mit 20 % in die
Gesamtzielerreichung des PPSP ein.
Für die Vorstandsmitglieder gelten hier bei den Plänen
PPSP 2021 und 2022 besondere Regelungen: Bei
gleichem durchschnittlichem RoS der Wettbewerber
muss ein höherer RoS der Mercedes-Benz Group
erreicht werden, um die gleiche Zielerreichung zu
erhalten wie die übrigen Planteilnehmer. Außerdem
wurde eine zusätzliche Begrenzung der Zielerreichung
für den Bezugsparameter RoS für die Vorstandsmitglie-
der festgelegt. Im Fall einer Zielerreichung zwischen
195 % und 200 % erfolgt ein zusätzlicher Vergleich auf
Basis des absolut erzielten RoS. Liegt demnach im
dritten Jahr des Performancezeitraums der tatsächliche
RoS für das Automobilgeschäft unter dem strate-
gischen Rendite- zielwert, ist die Zielerreichung auf
195 % begrenzt.
Der Konzern bilanziert die Verpflichtung aus den PPSP
in der Konzernbilanz in den Rückstellungen für sonstige
Risiken. Da die Auszahlung pro erdientem Phantom-
Share vom Kurs der Mercedes-Benz Group Aktie
abhängig ist, stellt der Aktienkurs der Mercedes-Benz
Group Aktie den wesentlichen Faktor des beizulegen-
den Zeitwerts pro Phantom-Share zum Bilanzstichtag
dar. Der in den einzelnen Jahren anteilig berücksich-
tigte Aufwand aus den PPSP richtet sich nach dem Kurs
der Mercedes-Benz Group Aktie und einer Schätzung
des Zielerreichungsgrads.
23. Pensionen und ähnliche
Verpflichtungen
In der Mercedes-Benz Group bestehen landes-
spezifisch sowohl leistungsbasierte Pensionszusagen
als auch Beitragszusagen.
Darüber hinaus gewähren bestimmte ausländische
Tochterunternehmen, insbesondere in den USA, ihren
Mitarbeitern für den Zeitraum nach Beendigung
des Arbeitsverhältnisses Zusagen für Gesundheits-
fürsorgeleistungen mit festen Leistungsansprüchen,
die als leistungsbasierte Pläne zu bilanzieren sind.
Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche
Verpflichtungen setzen sich wie folgt zusammen.
Zusammensetzung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche
Verpflichtungen
31. Dezember
2024
20231
in Millionen €
Pensionsverpflichtungen
615
760
Zuschussverpflichtungen für
Gesundheitsfürsorgeleistungen
337
330
952
1.090
1 Einschließlich des Anteils der Pensionsverpflichtungen, der in die Bilanzposition »Zur
Veräußerung bestimmte Schulden« umgegliedert wurde.
Leistungsbasierte Pensionspläne
Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen werden
im Zusammenhang mit leistungsbasierten Pensions-
zusagen an aktive und ehemalige Mitarbeiter der
Mercedes-Benz Group sowie deren Hinterbliebene
gebildet. Grundsätzlich variieren die leistungsbasierten
Pensionspläne im Konzern entsprechend den wirt-
schaftlichen, steuerlichen und rechtlichen Gegeben-
heiten in den jeweiligen Ländern. Die leistungs-
basierten Pensionszusagen umfassen in der Regel
auch Leistungen bei Invalidität und Todesfall.
Pensionspläne und Planvermögen
In Deutschland erhalten die Mitarbeiter vor allem
leistungsbasierte Pensionszusagen; der überwiegende
Teil der Pensionszusagen für die aktive Belegschaft
basiert auf individuellen Versorgungskonten, für die
das Unternehmen jährlich einen Beitrag bereitstellt.
Die Höhe der Beiträge ist bei den Tarifmitarbeitern
abhängig von der tariflichen Einstufung im jeweiligen
Jahr oder vom jeweiligen Einkommen und bei den
leitenden Führungskräften vom jeweiligen Einkommen.
Für die vor dem Jahr 2011 erteilten Zusagen werden
die Beiträge über feste Faktoren, die vom Alter des
Mitarbeiters abhängen, in Kapitalbausteine umgerech-
net und dem individuellen Versorgungskonto gut-
geschrieben. Die Faktoren zur Umrechnung beinhalten
eine feste Wertsteigerung. Für die ab dem Jahr 2011
erteilten Zusagen garantiert das Unternehmen mindes-
tens die in einen Kapitalkontenplan eingezahlten
Beiträge. Die Auszahlung im Versorgungsfall erfolgt
als lebenslange Rente, in zwölf Jahresraten oder als
Einmalkapital.
Darüber hinaus bestehen bereits geschlossene reine
Leistungszusagen, die größtenteils von der tariflichen
Einstufung der Mitarbeiter bei Übergang in die
Leistungsphase abhängen und die eine lebenslange
Rentenzahlung vorsehen.
Neben den von den inländischen Unternehmen
gewährten arbeitgeberfinanzierten Zusagen werden
den Beschäftigten einiger Gesellschaften auch
verschiedene Entgeltumwandlungsmodelle angeboten.
Die inländischen Verpflichtungen aus leistungsbasier-
ten Pensionszusagen sind zum überwiegenden
Teil durch Fondsvermögen gedeckt. Zwischen der
Mercedes-Benz Group AG sowie weiteren deutschen
Konzerngesellschaften und dem Mercedes-Benz
Pension Trust e. V. bestehen Contractual Trust
Arrangements (CTA). Der Mercedes-Benz Pension Trust
e. V. agiert dabei als Sicherungstreuhänder.
Im Jahr 2018 übertrug die Mercedes-Benz Group AG
bestimmte Pensionsverpflichtungen und Planvermögen
für Mitarbeiter, die sich bereits im Ruhestand befan-
den, sowie für deren Hinterbliebene auf die Mercedes-
Benz Pensionsfonds AG (vormals Daimler Pensions-
fonds AG; Pensionsfonds). Die Durchführung dieser
Leistungen wird durch den nicht versicherungsförmig
ausgestalteten Pensionsfonds erbracht, der dem
Versicherungsaufsichtsgesetz und damit der Beauf-
sichtigung durch die Bundesanstalt für Finanzdienst-
leistungsaufsicht (BaFin) unterliegt. Sofern in der
Zukunft im Pensionsfonds eine aufsichtsrechtliche
Unterdeckung entsteht, wird eine Nachschussforderung
an die Mercedes-Benz Group AG gestellt.
In Deutschland bestehen im Übrigen keine gesetzlichen
oder regulatorischen Mindestdotierungsverpflich-
tungen.
Im Ausland bestehen sowohl endgehaltsbasierte Pläne
als auch Pläne, die auf gehaltsabhängigen Bausteinen
basieren. Die ausländischen Verpflichtungen aus
leistungsbasierten Pensionszusagen sind zum Großteil
durch Fondsvermögen gedeckt.
Der Finanzierungsstatus der Pensionsverpflichtungen
mit der Aufteilung nach In- und Ausland stellt sich wie
folgt dar.
Entwicklung des Finanzierungsstatus
31. Dezember
31. Dezember
2024
2023
Gesamt
Inland
Ausland
Gesamt
Inland
Ausland
in Millionen €
Barwert der leistungsbasierten Verpflichtungen
21.599
20.293
1.306
21.992
20.660
1.332
Beizulegender Zeitwert der Planvermögen
22.550
21.316
1.234
21.890
20.646
1.244
Finanzierungsstatus
951
1.023
-72
-102
-14
-88
Auswirkungen der Vermögenswertbegrenzung
-13
-13
-15
-15
Bilanzwerte
938
1.023
-85
-117
-14
-103
davon übrige Vermögenswerte
1.553
1.426
127
643
513
130
davon Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
-615
-403
-212
-760
-527
-233
Risiken aus leistungsbasierten
Pensionsplänen und Planvermögen
Die allgemeinen Anforderungen an Altersversorgungs-
modelle sind in konzernweit gültigen Richtlinien fest-
gehalten. Danach sollen die zugesagten Leistungen
zu einer zusätzlichen Absicherung im Ruhestand und im
Todes- oder Invaliditätsfall beitragen sowie für das
jeweilige Konzernunternehmen plan-, erfüllbar und
risikoarm ausgestaltet sein. Darüber hinaus existiert ein
Gremium, das neue Pensionspläne bzw. Änderungen an
bestehenden Pensionsplänen genehmigt sowie die
Richtlinien im Zusammenhang mit der betrieblichen
Altersversorgung freigibt.
Sowohl die Verpflichtungen aus leistungsbasierten
Pensionszusagen als auch die Planvermögen können
im Zeitablauf Schwankungen unterliegen. Dadurch
kann der Finanzierungsstatus negativ oder positiv
beeinflusst werden. Die Schwankungen bei den
leistungsbasierten Pensionsverpflichtungen resultieren
in der Mercedes-Benz Group insbesondere aus der
Änderung finanzieller Annahmen wie den Abzinsungs-
faktoren und den Lebenshaltungskosten, aber auch aus
der Änderung demografischer Annahmen wie einer
veränderten Lebenserwartung. Beim überwiegenden
Anteil der inländischen Pläne haben erwartete lang-
fristige Lohn- und Gehaltssteigerungsraten keinen
Einfluss auf die Höhe der Verpflichtung.
Der Marktwert der Planvermögen wird maßgeblich
durch die Lage auf den Kapitalmärkten bestimmt.
Ungünstige Entwicklungen, vor allem bei Aktien und
festverzinslichen Wertpapieren, könnten den Markt-
wert vermindern. Die breite Streuung der Vermögens-
anlagen, die Auswahl von Vermögensverwaltern auf
Basis quantitativer und qualitativer Analysen sowie die
laufende Überwachung der Erträge und des Risikos
tragen zu einer Reduzierung des Investmentrisikos bei.
Solange eine Überdeckung der Verpflichtungen aus
leistungsbasierten Pensionsplänen durch das Plan-
vermögen vorliegt, führt die Mercedes-Benz Group
zusätzliches Vermögen nur dann zu, wenn dies
rechtlich und wirtschaftlich erforderlich ist.
Grundsätzlich ist der Konzern bestrebt, bei der Neu-
einführung betrieblicher Altersversorgungszusagen
diese als leistungsbasierte Pläne, die auf Kapital-
bausteinen bzw. Beiträgen basieren, oder als Beitrags-
zusagen auszugestalten.
Überleitung der leistungsbasierten
Verpflichtungen, der Zeitwerte der
Planvermögen und der Bilanzwerte
Barwert der leistungsbasierten Verpflichtungen und beizulegender Zeitwert der Planvermögen
2024
2023
in Millionen €
Barwert der leistungsbasierten Verpflichtungen zum 1. Januar
21.992
20.444
Laufender Dienstzeitaufwand
374
351
Zinsaufwand
681
742
Beiträge der Teilnehmer des Plans
37
39
Versicherungsmathematische Gewinne (-)/Verluste aus Veränderungen demografischer Annahmen
-50
-8
Versicherungsmathematische Gewinne (-)/Verluste aus Veränderungen finanzieller Annahmen
-540
1.292
Versicherungsmathematische Gewinne (-)/Verluste aus erfahrungsbedingten Anpassungen
-58
24
Versicherungsmathematische Gewinne (-)/Verluste
-648
1.308
Nachzuverrechnende Dienstzeitaufwendungen, Plankürzungen und Planabgeltungen
-1
Geleistete Pensionszahlungen
-995
-937
Wechselkursänderungen und sonstige Veränderungen
159
45
Barwert der leistungsbasierten Verpflichtungen zum 31. Dezember
21.599
21.992
Beizulegender Zeitwert der Planvermögen zum 1. Januar
21.890
20.526
Zinsertrag
684
751
Abweichung des tatsächlichen Vermögensertrags vom Zinsertrag
595
1.280
Tatsächliches Ergebnis der Planvermögen
1.279
2.031
Beiträge des Arbeitgebers
145
122
Beiträge der Teilnehmer des Plans
37
39
Geleistete Pensionszahlungen der Planvermögen
-957
-898
Wechselkursänderungen und sonstige Veränderungen
156
70
Beizulegender Zeitwert der Planvermögen zum 31. Dezember
22.550
21.890
Übersicht über die Bilanzwerte
2024
2023
in Millionen €
Bilanzwerte zum 1. Januar
-117
55
Pensionsaufwendungen
-370
-342
Bewertungsgewinne/-verluste (-)
1.243
-28
Zuwendungen an Planvermögen
145
122
Nicht durch Planvermögen gedeckte Pensionszahlungen
38
39
Veränderung der Auswirkungen der Vermögenswertbegrenzung
2
12
Wechselkursänderungen und sonstige Veränderungen
-3
25
Bilanzwerte zum 31. Dezember
938
-117
Die Zusammensetzung der Pensionsaufwendungen
kann der Tabelle »Pensionsaufwendungen« entnommen
werden.
Bewertungsgewinne/-verluste setzen sich aus den
versicherungsmathematischen Gewinnen/Verlusten im
Barwert der leistungsbasierten Verpflichtungen, der
Abweichung des tatsächlichen Vermögensertrags vom
Zinsertrag sowie der Veränderung der Auswirkungen
der Vermögenswertbegrenzung zusammen.
Zusammensetzung der
Planvermögen
Die Planvermögen sind ausschließlich zur Erfüllung
der Pensionsverpflichtungen sowie zur Deckung der
Aufwendungen für die Verwaltung der Vermögens-
anlagen vorgesehen. Die Zusammensetzung der
Planvermögen des Konzerns ist aus der folgenden
Tabelle ersichtlich.
Für Eigenkapitalinstrumente und Anleihen stehen
infolge ihrer jeweiligen Notierung an einem aktiven
Markt in der Regel Marktpreise zur Verfügung. Die
Anleihen haben zum weitaus überwiegenden Teil
ein Investment-Grade-Rating. Darin enthalten sind
Staatsanleihen sehr guter Bonität.
Die Investmentstrategie wird regelmäßig überprüft und
bei Bedarf angepasst. Die Verabschiedung der Invest-
mentstrategie erfolgt durch Investmentkomitees,
die sich in der Regel aus Vertretern des Finanz- und
Personalbereichs zusammensetzen. Die Struktur
der Pensionsverpflichtungen wird grundsätzlich bei
der Bestimmung der Investmentstrategie für die
Planvermögen berücksichtigt.
Zusammensetzung der Planvermögen
31. Dezember
2024
2023
in Millionen €
Eigenkapitalinstrumente1
7.849
7.611
Staatsanleihen
3.594
3.174
Unternehmensanleihen
8.804
8.729
Forderungsbesicherte Anleihen
143
140
Anleihen
12.541
12.043
Sonstige börsennotierte Anlagen
128
117
Börsennotierte Anlagen
20.518
19.771
Alternative Investments und sonstige nicht
börsennotierte Anlagen
369
642
Immobilien
655
642
Zahlungsmittel und
Zahlungsmitteläquivalente
1.008
835
Nicht börsennotierte Anlagen
2.032
2.119
Beizulegender Zeitwert der
Planvermögen
22.550
21.890
1 Einschließlich der Anteile an Daimler Truck von insgesamt 1.515 (2023: 1.398) Mio. €
und an Nissan Motor Co., Ltd. von insgesamt 453 (2023: 526) Mio. €.
Pensionsaufwendungen
Die Zusammensetzung der in der Konzern-Gewinn- und
-Verlustrechnung enthaltenen Pensionsaufwendungen
kann folgender Tabelle entnommen werden.
Pensionsaufwendungen
2024
2023
in Millionen €
Laufender Dienstzeitaufwand
-374
-351
Nachzuverrechnende
Dienstzeitaufwendungen,
Plankürzungen und Planabgeltungen
1
Nettozinsaufwand
-22
-23
Nettozinsertrag
25
32
-370
-342
Bewertungsprämissen
Der Stichtag für die Bewertung der leistungsbasierten
Pensionsverpflichtungen und der Planvermögen ist
grundsätzlich der 31. Dezember. Der Bewertungsstich-
tag für die laufenden Pensionsaufwendungen ist
grundsätzlich der 1. Januar. Die zur Berechnung der
Pensionsverpflichtungen unterstellten Prämissen
variieren entsprechend der wirtschaftlichen Situation
des Landes, in dem die Pensionspläne aufgestellt
wurden.
Bei der Berechnung der Pensionsverpflichtungen
beruht die Lebenserwartung bei den inländischen
Plänen auf den Heubeck-Richttafeln 2018 G. Für die
ausländischen Pensionspläne werden vergleichbare
landesübliche Bewertungsgrundlagen herangezogen.
Folgende wesentliche, gewichtete durchschnittliche
Bewertungsfaktoren kommen bei der Berechnung der
Pensionsverpflichtung zur Anwendung.
Wesentliche Faktoren zur Berechnung der Pensionsverpflichtungen
31. Dezember
31. Dezember
2024
2023
2024
2023
Inland
Inland
Ausland
Ausland
in %
Abzinsungs-
faktoren
3,4
3,2
5,4
5,0
Erwartete
Lebens-
haltungskosten-
steigerungen1
2,0
2,2
1 Die erwarteten Lebenshaltungskostensteigerungen können sich bei den inländischen
Pensionsplänen – abhängig von der einzelnen Planausgestaltung – sowohl auf die
Verpflichtung der aktiven als auch der ehemaligen Mitarbeiter des Konzerns sowie
deren Hinterbliebene auswirken. Beim überwiegenden Anteil der ausländischen Pläne
haben erwartete Lebenshaltungskostensteigerungen keinen wesentlichen Einfluss auf
die Höhe der Verpflichtung.
Sensitivitätsanalyse
Die von den Versicherungsmathematikern durch-
geführten Berechnungen wurden für die als wesentlich
eingestuften Bewertungsparameter isoliert vorgenom-
men, das heißt, bei einer gleichzeitigen Änderung
mehrerer Parameter können die einzelnen Auswirkun-
gen aufgrund von Korrelationseffekten nicht auf-
summiert werden. Aus den angegebenen Sensitivitäten
kann bei einer Änderung der Parameter keine lineare
Entwicklung für die leistungsbasierte Verpflichtung
abgeleitet werden.
Ein Anstieg bzw. Rückgang der wesentlichen ver-
sicherungsmathematischen Annahmen hätte auf den
Barwert der leistungsbasierten Verpflichtung die
folgenden Auswirkungen.
Sensitivitätsanalyse des Barwerts der leistungsbasierten
Verpflichtungen
31. Dezember
2024
20231
in Millionen €
Sensitivität für
Abzinsungsfaktoren
+0,50 %
-1.108
-617
Abzinsungsfaktoren
-0,50 %
1.149
649
erwartete Lebens-
haltungskosten-
steigerungen
+0,25 %
129
58
erwartete Lebens-
haltungskosten-
steigerungen
-0,25 %
-125
-58
Lebenserwartung
+1 Jahr
354
359
Lebenserwartung
-1 Jahr
-318
-320
1 Sensitivitäten zum 31. Dezember 2023: für Abzinsungsfaktoren +/-0,25 % und für
erwartete Lebenshaltungskostensteigerungen +/-0,10 %.
Bei der Berechnung der Sensitivität für die Lebens-
erwartung wird durch pauschale (altersunabhängige)
Faktoren für eine Referenzperson eine um ein Jahr
höhere bzw. um ein Jahr niedrigere Lebenserwartung
erreicht.
Auswirkung auf zukünftige
Zahlungsströme
Für das Jahr 2025 plant der Konzern derzeit Zuwen-
dungen an die Planvermögen von 0,2 Mrd. €; die
Festlegung der endgültigen Höhe erfolgt in der Regel
im vierten Quartal eines Jahres. Die Pensionszahlungen
werden im Jahr 2025 voraussichtlich 1,1 Mrd. €
betragen.
Die gewichtete durchschnittliche Laufzeit der
leistungsbasierten Verpflichtungen beträgt 12 Jahre
(2023: 13 Jahre).
Beitragszusagen
Im Rahmen der Beitragszusagen werden festgelegte
Beiträge an externe Versicherungen oder Fonds ent-
richtet. Über die Bezahlung der festgelegten Beiträge
hinaus bestehen für die Mercedes-Benz Group grund-
sätzlich keine weiteren Leistungsverpflichtungen oder
Risiken aus diesen Pensionsplänen. Zudem entrichtet
der Konzern Beiträge an gesetzliche Rentenver-
sicherungsträger. Im Jahr 2024 betrugen die Auf-
wendungen im Zusammenhang mit Beitragszusagen
insgesamt 1,1 (2023: 1,0) Mrd. €; davon entfielen
1,1 (2023: 1,0) Mrd. € auf die Beiträge an gesetzliche
Rentenversicherungsträger.
24. Rückstellungen für
sonstige Risiken
Produktgarantien
Die Mercedes-Benz Group gewährt verschiedene Arten
von Produktgarantien, die üblicherweise die Funktion
eines Produkts oder eine zu erbringende Dienstleistung
für eine bestimmte Periode garantieren. Die Rück-
stellung für diese Produktgarantien enthält sowohl
erwartete Aufwendungen aus gesetzlichen und ver-
traglichen Gewährleistungsansprüchen als auch
erwartete Aufwendungen für Kulanzleistungen und
Rückrufaktionen. Der Zeitpunkt der Inanspruchnahme
der Produktgarantien ist abhängig vom Eintreten des
Gewährleistungsanspruchs und kann sich über den
gesamten Garantie- und Kulanzzeitraum erstrecken. Die
Zahlungsmittelabflüsse der langfristigen Rückstellun-
gen werden überwiegend innerhalb eines Zeitraums bis
zum Jahr 2027 erwartet.
Personal- und Sozialbereich
Rückstellungen für Verpflichtungen im Personal- und
Sozialbereich enthalten im Wesentlichen erwartete
Aufwendungen des Konzerns für Jubiläumsgelder, die
Ergebnisbeteiligung tariflicher Mitarbeiter, die variable
Vergütung für Führungskräfte sowie Frühpensionie-
rungs- und Altersteilzeitmodelle. Die im Berichtsjahr
gebildeten Rückstellungen für Ergebnisbeteiligung und
variable Vergütung führen in der Regel im Folgejahr
zu Auszahlungen. Die Zahlungsmittelabflüsse der
langfristigen Rückstellungen für Verpflichtungen im
Personal- und Sozialbereich werden überwiegend
innerhalb eines Zeitraums bis zum Jahr 2035 erwartet.
Haftungs- und Prozessrisiken
sowie behördliche Verfahren
In den Rückstellungen für Haftungs- und Prozessrisiken
sowie behördliche Verfahren werden Aufwendungen
für verschiedene Gerichtsverfahren, Ansprüche und
behördliche Untersuchungen abgebildet, die insbeson-
dere zu Schadensersatzzahlungen, Bußgeldern oder
sonstigen kostenintensiven Maßnahmen führen
können. Hierin enthalten sind im Wesentlichen Risiken
aus gerichtlichen und behördlichen Verfahren im
Zusammenhang mit Mercedes-Benz Dieselfahrzeugen.
Die Zahlungsmittelabflüsse der langfristigen Rück-
stellungen werden überwiegend innerhalb eines
Zeitraums bis zum Jahr 2027 erwartet.
Weitere Informationen zu Haftungs- und Prozessrisiken
sowie behördlichen Verfahren können Anmerkung 30
entnommen werden.
Übrige
Rückstellungen für übrige Risiken enthalten im Wesent-
lichen erwartete Aufwendungen für Umweltschutz-
risiken, für sonstige Steuern und ertragsteuerliche
Nebenleistungen, Verpflichtungen aus noch zu leisten-
den Provisionen sowie Rückstellungen für Verlust-
risiken aus schwebenden Geschäften und diverse
Einzelsachverhalte, die sich keiner anderen Gruppe von
Rückstellungen zuordnen lassen. Die Entwicklung der
Rückstellungen für sonstige Risiken stellt sich wie folgt
dar.
Rückstellungen für sonstige Risiken
Produktgarantien
Personal- und
Sozialbereich
Haftungs-,
Prozess-
risiken und
behördliche 
Verfahren
Übrige
Gesamt
in Millionen €
Stand zum 31. Dezember 2023
6.399
4.672
2.104
2.125
15.300
davon kurzfristig
2.980
2.580
675
1.720
7.955
davon langfristig
3.419
2.092
1.429
405
7.345
Zuführungen
4.086
1.962
262
1.616
7.926
Inanspruchnahmen
-3.618
-2.524
-139
-1.263
-7.544
Auflösungen
-180
-77
-610
-299
-1.166
Aufzinsungen und Effekte aus Änderungen der Abzinsungsfaktoren
234
82
64
16
396
Wechselkurseffekte und andere Veränderungen
13
83
2
10
108
Stand zum 31. Dezember 2024
6.934
4.198
1.683
2.205
15.020
davon kurzfristig
3.239
2.152
554
1.743
7.688
davon langfristig
3.695
2.046
1.129
462
7.332
25. Finanzierungs-
verbindlichkeiten
Im Jahr 2024 wurden Anleihen von 17.504 (2023:
13.608) Mio. € emittiert. Aufgrund von Tilgungen
reduzierten sich die Anleihen um 12.415 (2023:
11.865) Mio. €.
Des Weiteren erhöhten sich im Jahr 2024 die
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten um
842 Mio. € auf 26.315 Mio. €.
Zudem wurden im Jahr 2024 Asset-Backed-
Securities(ABS)-Transaktionen mit einem Gesamt-
finanzierungsvolumen von 13.957 (2023: 10.388) Mio. €
durchgeführt.
Weitere Informationen hinsichtlich der Fälligkeit
von Leasingverbindlichkeiten zum 31. Dezember 2024
sind in Anmerkung 33 zu finden.
Die Finanzierungsverbindlichkeiten setzen sich wie
folgt zusammen.
Finanzierungsverbindlichkeiten
31. Dezember
31. Dezember
2024
2023
(angepasst)
Kurzfristig
Langfristig
Gesamt
Kurzfristig
Langfristig
Gesamt
in Millionen €
Anleihen1
12.565
50.321
62.886
12.659
43.454
56.113
Geldmarktpapiere
911
41
952
3.452
18
3.470
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten1
15.903
10.412
26.315
15.775
9.698
25.473
Einlagen aus Direktbankengeschäft1
1.557
1.557
5.639
134
5.773
Verbindlichkeiten aus ABS-Transaktionen1
7.305
10.894
18.199
7.197
8.497
15.694
Leasingverbindlichkeiten
485
1.748
2.233
453
1.713
2.166
Darlehen, übrige Finanzierungsverbindlichkeiten1
585
71
656
532
210
742
39.311
73.487
112.798
45.707
63.724
109.431
1 Für eine besser geeignete Darstellung erfolgten Umgliederungen zwischen den Bilanzpositionen. Die Umgliederungen sind in Anmerkung 1 beschrieben.
26. Übrige finanzielle
Verbindlichkeiten
Die Zusammensetzung der übrigen finanziellen
Verbindlichkeiten kann der nachstehenden Tabelle
entnommen werden.
Weitere Angaben zu den übrigen finanziellen
Verbindlichkeiten erfolgen in Anmerkung 32.
Übrige finanzielle Verbindlichkeiten
31. Dezember
31. Dezember
2024
2023
(angepasst)
Kurzfristig
Langfristig
Gesamt
Kurzfristig
Langfristig
Gesamt
in Millionen €
Derivative Finanzinstrumente, die in ein Hedge Accounting einbezogen sind
508
610
1.118
317
798
1.115
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten
63
51
114
120
68
188
Verbindlichkeiten aus Restwertgarantien resultierend aus Rückkaufvereinbarungen
602
181
783
519
238
757
Verbindlichkeiten aus Personalabrechnung
735
4
739
864
6
870
Erhaltene Kautionen
199
478
677
248
454
702
Guthaben von Kunden
166
166
141
141
Übrige1
1.798
166
1.964
2.148
78
2.226
4.071
1.490
5.561
4.357
1.642
5.999
1 Für eine besser geeignete Darstellung erfolgten Umgliederungen zwischen den Bilanzpositionen. Die Umgliederungen sind in Anmerkung 1 beschrieben.
27. Vertrags- und
Rückerstattungsverbindlichkeiten
Die Vertrags- und Rückerstattungsverbindlichkeiten
beinhalten folgende Positionen.
Vertrags- und Rückerstattungsverbindlichkeiten
31. Dezember
2024
2023
(angepasst)
in Millionen €
Service- und Wartungsverträge
sowie erweiterte Garantien
4.275
4.147
Sonstige Vertragsverbindlichkeiten
1.926
1.678
Vertragsverbindlichkeiten
6.201
5.825
Verpflichtungen aus
Verkaufsgeschäften
4.655
4.236
Sonstige Rückerstattungs-
verbindlichkeiten
390
330
Rückerstattungsverbindlichkeiten
5.045
4.566
Vertrags- und Rückerstattungs-
verbindlichkeiten
11.246
10.391
davon langfristig1
3.100
2.658
davon kurzfristig1
8.146
7.733
1 Die Vorjahreswerte wurden nach IAS 8 korrigiert. Weitere Informationen sind in
Anmerkung 3 enthalten.
28. Übrige Verbindlichkeiten
Die übrigen Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt
zusammen.
Übrige Verbindlichkeiten
31. Dezember
31. Dezember
2024
2023
(angepasst)
Kurzfristig
Langfristig
Gesamt
Kurzfristig
Langfristig
Gesamt
in Millionen €
Verbindlichkeiten für sonstige Steuern1
1.562
8
1.570
1.698
8
1.706
Abgrenzung von erhaltenen Mietvorauszahlungen aus Operating Lease-Verhältnissen1
1.250
1.126
2.376
1.097
995
2.092
Abgrenzung von erhaltenen Verkaufserlösen resultierend aus Rückkaufvereinbarungen, die als Operating Lease abgebildet werden1
169
126
295
125
138
263
Übrige passive Rechnungsabgrenzungsposten1
235
69
304
256
90
346
Sonstige übrige Verbindlichkeiten1
331
25
356
485
39
524
3.547
1.354
4.901
3.661
1.270
4.931
1 Für eine besser geeignete Darstellung erfolgten Umgliederungen zwischen den Bilanzpositionen. Die Umgliederungen sind in Anmerkung 1 beschrieben.
29. Konzern-Kapitalflussrechnung
Fondsrechnung
Zum 31. Dezember 2024 beinhaltete der Zahlungsmit-
telfonds verfügungsbeschränkte Finanzmittel von
62 (2023: 91) Mio. €.
Cash Flow aus der Geschäftstätigkeit
Die sonstigen betrieblichen Aktiva und Passiva
veränderten sich wie folgt.
Veränderungen der sonstigen betrieblichen Aktiva und Passiva
2024
2023
in Millionen €
Rückstellungen
-10
487
Finanzinstrumente
103
-55
Sonstige übrige Aktiva und Passiva
893
1.192
986
1.624
Der Rückgang der sonstigen übrigen Aktiva und Passiva
im Vergleich zum Vorjahr ergab sich insbesondere aus
den übrigen nicht-finanziellen Verbindlichkeiten und
den übrigen finanziellen Vermögenswerten. Gegenläufig
wirkten die übrigen finanziellen Verbindlichkeiten mit
einem geringeren positiven Effekt.
Im Vorjahr resultierte der Anstieg der sonstigen übrigen
Aktiva und Passiva insbesondere aus den übrigen
finanziellen Vermögenswerten, den Verbindlichkeiten
aus Zinsabgrenzung und den passiven Rechnungs-
abgrenzungen.
Im Cash Flow aus der Geschäftstätigkeit sind die
folgenden Zahlungsströme enthalten.
Zahlungsströme im Cash Flow aus der Geschäftstätigkeit
2024
2023
(angepasst)
in Millionen €
Gezahlte Zinsen (inklusive Refinanzierung
Finanzdienstleistungsgeschäft)1
-3.902
-3.068
Erhaltene Zinsen (inklusive
Finanzdienstleistungsgeschäft) 1
6.142
5.689
Erhaltene Dividenden at-equity
bewerteter Finanzinvestitionen
1.918
2.056
Erhaltene Dividenden von sonstigem
Anteilsbesitz
130
307
1 Für eine besser geeignete Darstellung erfolgten Umgliederungen zwischen
Bilanzpositionen, die sich auf die gezahlten und erhaltenen Zinsen ausgewirkt haben.
Die Umgliederungen sind in Anmerkung 1 beschrieben.
In den in der Überleitung vom Ergebnis vor Ertrag-
steuern zum Cash Flow aus der Geschäftstätigkeit
ausgewiesenen sonstigen zahlungsunwirksamen Auf-
wendungen und Erträgen wirkten in Geschäfts- und
Vorjahr insbesondere die at-equity bewerteten Finanz-
investitionen mit dem Ergebnisanteil des Konzerns
sowie den Wertminderungen auf den Buchwert. Ein
weiterer Effekt ergab sich aus der Marktbewertung von
Fremdkapitalinstrumenten.
Cash Flow aus der
Finanzierungstätigkeit
Zahlungsströme aus der Sicherung von Fremd-
währungsrisiken der Finanzierungsverbindlichkeiten
sind im Cash Flow aus der Finanzierungstätigkeit
berücksichtigt. Der Cash Flow aus der Finanzierungs-
tätigkeit enthielt Auszahlungen durch die Tilgung von
Leasingverbindlichkeiten von 567 (2023: 640) Mio. €.
Die Verbindlichkeiten aus Finanzierungsaktivitäten
veränderten sich, unterteilt nach zahlungswirksamen
und zahlungsunwirksamen Komponenten, wie folgt.
Veränderungen der Verbindlichkeiten aus
Finanzierungsaktivitäten
2024
2023
(angepasst)
in Millionen €
Cash Flow aus der Finanzierungstätigkeit
-188
-697
Zinszahlungen (inklusive Refinanzierung
Finanzdienstleistungsgeschäft) 1
-3.902
-3.068
Veränderung der Kontrolle bei
Tochterunternehmen
-156
-384
Wechselkursänderungen1
2.493
-2.814
Marktwertänderungen
22
46
Zinsaufwand (inklusive Refinanzierung
Finanzdienstleistungsgeschäft)1
4.195
3.160
Sonstige Änderungen1
849
930
1 Für eine besser geeignete Darstellung erfolgten Umgliederungen zwischen
Bilanzpositionen, die sich auf die Überleitungsposten ausgewirkt haben. Die
Umgliederungen sind in Anmerkung 1 beschrieben.
Die sonstigen Änderungen beinhalten im Wesentlichen
Effekte aus dem Anstieg der Leasingverbindlichkeiten
sowie aus Zinsbewertungen und Zinsabgrenzungen auf
Verbindlichkeiten aus Finanzierungsaktivitäten.
30. Rechtliche Verfahren
Die Mercedes-Benz Group AG und ihre Tochterunter-
nehmen sind mit verschiedenen Gerichtsverfahren,
Ansprüchen sowie behördlichen Untersuchungen und
Anordnungen (rechtliche Verfahren) konfrontiert, die
eine Vielzahl von Themen betreffen. Diese umfassen
zum Beispiel Fahrzeugsicherheit, Emissionen, Kraft-
stoffverbrauch, Finanzdienstleistungen, Händler-,
Lieferanten- und weitere Vertragsbeziehungen,
gewerblichen Rechtsschutz (insbesondere Patent-
verletzungsklagen), Gewährleistungsansprüche,
Umweltverfahren, kartellrechtliche Verfahren (ein-
schließlich Schadensersatzklagen) sowie Investoren-
klagen. In produktbezogenen Verfahren geht es unter
anderem um teilweise im Wege der Sammelklage
geltend gemachte Ansprüche wegen angeblicher
Mängel der Fahrzeuge. Soweit solche rechtlichen Ver-
fahren zum Nachteil der Mercedes-Benz Group aus-
gehen oder vergleichsweise beigelegt werden, können
sich hieraus erhebliche finanzielle Belastungen zum
Beispiel durch Schadensersatzzahlungen oder Buß-
gelder ergeben. Des Weiteren können Nachbesse-
rungsarbeiten, Rückrufaktionen und sonstige kosten-
intensive Maßnahmen erforderlich werden, die das
Ergebnis der Mercedes-Benz Group AG negativ
beeinflussen. Rechtliche Verfahren und in diesem
Zusammenhang abgeschlossene Vergleiche können
auch Auswirkungen auf die Reputation des Unter-
nehmens haben und/oder zum Ausschluss von Aus-
schreibungen führen.
Diesel-Emissionsverhalten:
behördliche Verfahren
Die in der Vergangenheit bereits berichteten Aktivitäten
verschiedener Behörden weltweit im Zusammenhang
mit Dieselabgasemissionen von Mercedes-Benz
Fahrzeugen dauern teilweise, wie nachfolgend
beschrieben, fort. Diese Aktivitäten beziehen sich ins-
besondere auf Testergebnisse und Emissionskontroll-
systeme in Mercedes-Benz Dieselfahrzeugen und/oder
die Interaktionen der Mercedes-Benz Group mit den
entsprechenden Behörden sowie damit zusammen-
hängende rechtliche Fragen und Implikationen, bei-
spielsweise auch nach geltendem Umwelt-, Verbrau-
cherschutz- und Kartellrecht.
In den USA haben die Mercedes-Benz Group AG und
Mercedes-Benz USA, LLC (MBUSA) im Jahr 2020
mit verschiedenen Behörden Vergleiche über die
Beilegung zivil- und umweltrechtlicher Ansprüche im
Zusammenhang mit Emissionskontrollsystemen
bestimmter Dieselfahrzeuge abgeschlossen, die
rechtswirksam geworden sind. Im Rahmen der Ver-
gleiche hat sich die Mercedes-Benz Group bereit
erklärt, unter anderem Service-Maßnahmen für die
betroffenen Fahrzeuge durchzuführen und bestimmte
weitere Maßnahmen vorzunehmen. Im Fall der Nicht-
erfüllung bestimmter Verpflichtungen aus diesen
Vergleichen können zusätzliche Vertragsstrafen fällig
werden. Für die Service- und weiteren Maßnahmen
wurden Rückstellungen gebildet; im Falle von Service-
maßnahmen sind diese unter Produktgarantien
ausgewiesen.
Wie bereits berichtet, verlangte das US-amerikanische
Justizministerium (U.S. Department of Justice, DOJ) im
Jahr 2016 von der Mercedes-Benz Group die Durch-
führung einer internen Untersuchung. Die Mercedes-
Benz Group führte eine solche interne Untersuchung
in Kooperation mit der Untersuchung des DOJ durch.
Im März 2024 teilte das DOJ der Mercedes-Benz Group
mit, dass es auf Grundlage der ihm vorliegenden
Informationen seine Untersuchung eingestellt hat;
mithin wird das DOJ keine Anklage gegen die
Mercedes-Benz Group erheben. Darüber hinaus haben
weitere US-amerikanische Landesbehörden Unter-
suchungen nach lokalem Umwelt- und Verbraucher-
schutzrecht eingeleitet sowie Auskunfts- und
Informationsersuchen erlassen.
In Kanada führt die Umweltbehörde Environment and
Climate Change Canada (ECCC) wegen des Verdachts
potenzieller Verletzungen unter anderem des Canadian
Environmental Protection Acts sowie nicht offengeleg-
ter sogenannter Auxiliary Emission Control Devices und
Abschalteinrichtungen eine Untersuchung im Zusam-
menhang mit Dieselabgasemissionen durch.
Die Mercedes-Benz Group kooperiert mit den Unter-
suchungsbehörden.
In Deutschland erließ das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
zwischen 2018 und 2024 nachträgliche Nebenbestim-
mungen zu EG-Typgenehmigungen bestimmter
Mercedes-Benz Dieselfahrzeuge und ordnete Rückrufe,
verschiedene technische Abhilfemaßnahmen sowie
zum Teil Erstzulassungsstopps an. Es vertrat dabei
jeweils die Auffassung, dass bestimmte Kalibrierungen
von näher spezifizierten Funktionalitäten als unzuläs-
sige Abschalteinrichtungen zu bewerten seien. Die
Mercedes-Benz Group vertritt in dieser Frage eine
gegenteilige Rechtsauffassung. Gegen die vorgenan-
nten Anordnungen und Feststellungen des KBA hat
Mercedes-Benz jeweils fristgerecht Widerspruch
eingelegt. Soweit das KBA den Widersprüchen nicht
abgeholfen hat, hat Mercedes-Benz Klagen vor dem
zuständigen Verwaltungsgericht erhoben. Ungeachtet
dieser Widersprüche und der sich anschließenden
Klageverfahren kooperiert der Konzern weiterhin
vollumfänglich mit dem KBA. Die vom KBA geforderten
Abhilfemaßnahmen wurden von der Mercedes-Benz
Group fertig entwickelt sowie vom KBA geprüft
und genehmigt. Die erforderlichen Rückrufe wurden
eingeleitet. Soweit sich Abhilfemaßnahmen auf
Kooperationsmotoren beziehen, hat die Mercedes-Benz
Group die Entwicklung der Abhilfemaßnahmen
beauftragt. Es ist nicht ausgeschlossen, dass bei
gegebenem Anlass Software-Updates nachbearbeitet,
weitere Auslieferungs- und Zulassungsstopps
angeordnet oder als Vorsichtsmaßnahme des Unter-
nehmens, auch im Hinblick auf das Gebrauchtwagen-,
Leasing- und Finanzierungsgeschäft, beschlossen
werden können. Das KBA führt im Rahmen seiner regu-
lären Marktüberwachung laufend weitere
Untersuchungen von Mercedes-Benz Fahrzeugen durch
und stellt Fragen zu deren technischen Elementen.
Darüber hinaus befindet sich der Konzern weiterhin
auch mit den zuständigen Behörden im Dialog, um die
Aufarbeitung der dieselbezogenen Abgasthematik
abzuschließen sowie die Abarbeitung der betroffenen
Kundenfahrzeuge voranzutreiben. Angesichts der
vorgenannten Anordnungen des KBA und der Diskus-
sionen mit den zuständigen Behörden sowie möglicher
Entwicklungen in der Rechtsprechung ist nicht aus-
zuschließen, dass im Zuge der laufenden und/oder
weiterer Untersuchungen zusätzliche Anordnungen
erlassen werden. Dies gilt auch für zuständige
Behörden anderer EU-Mitgliedstaaten und die Euro-
päische Kommission, die nach der europäischen
Typgenehmigungsverordnung Marktüberwachungs-
tätigkeiten durchführen und Maßnahmen ergreifen
können, unabhängig vom Ort der ursprünglichen Typ-
genehmigung, aber etwa auch für die britische
Marktüberwachungsbehörde DVSA (Driver and Vehicle
Standards Agency).
Neben den vorgenannten Behörden führen im
Zusammenhang mit Dieselabgasemissionen Behörden
verschiedener ausländischer Staaten, insbesondere
das südkoreanische Umweltministerium (Ministry of
Environment) und die südkoreanische Wettbewerbs-
behörde (Korea Fair Trade Commission) verschiedene
Untersuchungen und/oder Verfahren durch. Hierbei
haben diese südkoreanischen Behörden bestimmte
Feststellungen getroffen und Sanktionen gegen
Mercedes-Benz ausgesprochen, gegen welche
Mercedes-Benz Rechtsmittel eingelegt hat. Im gleichen
Zusammenhang führen auch nationale Kartellbehörden
verschiedener Staaten Untersuchungen durch, so auch
die brasilianische Kartellbehörde, die im Juli 2024 ein
Verfahren gegen Mercedes-Benz und einige andere
Automobilhersteller eröffnet hat.
Die Mercedes-Benz Group kooperiert weiterhin
vollumfänglich mit den zuständigen Behörden und
Institutionen.
Diesel-Emissionsverhalten:
Verbraucherklagen und sonstige
Klagen in den USA, Deutschland
und weiteren Staaten
Verbrauchersammelklagen wurden im Jahr 2019 in
Israel gegen die Mercedes-Benz Group AG und seit
2020 im Vereinigten Königreich, in den Niederlanden, in
Portugal sowie seit 2022 in Australien gegen die
Mercedes-Benz Group AG und weitere Konzerngesell-
schaften eingereicht. Die Kläger erheben unter
anderem den Vorwurf, die Mercedes-Benz Group hätte
Vorrichtungen verwendet, die unzulässigerweise die
Wirkung von Emissionskontrollsystemen zur Verringe-
rung des Stickstoffoxid-Ausstoßes (NOX) vermindern
und überhöhte Emissionswerte von Dieselfahrzeugen
verursachen. Sie behaupten auch, die Mercedes-Benz
Group hätte Verbraucher im Zusammenhang mit
werblichen Aussagen für Mercedes-Benz Dieselfahr-
zeuge getäuscht. Die Verfahren in England und Wales
setzen sich aus mehreren Einzelklagen, die in einer
Sammelklage konsolidiert wurden, zusammen. Daneben
ist in Schottland eine Sammelklage rechtshängig. Bei
diesen Verfahren müssen sich vermeintlich Geschä-
digte für die Anspruchsdurchsetzung aktiv zur Klage
anmelden (Opt-in). Die Kläger der Verbrauchersammel-
klage in England und Wales erheben darüber hinaus
unter anderem den Vorwurf wettbewerbswidrigen
Verhaltens in Bezug auf Technologien zur Behandlung
von Dieselabgasemissionen.
In Deutschland hat eine Vielzahl von Kunden von
Mercedes-Benz Dieselfahrzeugen Klagen auf
Schadensersatz oder Rückabwicklung von Kauf-
verträgen eingereicht. Sie behaupten, dass die
Fahrzeuge mit unzulässigen Abschalteinrichtungen
ausgestattet seien und/oder unzulässig hohe
Emissions- oder Verbrauchswerte aufweisen würden.
Sie berufen sich dabei insbesondere auf die Rückruf-
anordnungen des KBA (siehe oben). Die Anzahl der
anhängigen Klagen ist rückläufig, wobei ein zukünftiger
Anstieg nicht ausgeschlossen werden kann. Im
Anschluss an eine Entscheidung des Europäischen
Gerichtshofs aus dem ersten Quartal 2023 entschied
der Bundesgerichtshof im zweiten Quartal 2023, dass
Fahrzeugkäufer einen Schadensersatzanspruch gegen
den Hersteller geltend machen können, wenn dieser
vorsätzlich oder fahrlässig eine unzulässige Abschalt-
einrichtung verwendet hat. Der Verbraucherzentrale
Bundesverband e. V. reichte im Jahr 2021 eine Muster-
feststellungsklage mit gleichartigem Vorwurf beim
Oberlandesgericht Stuttgart gegen die Mercedes-Benz
Group AG ein. Ziel einer Musterfeststellungsklage ist es,
bestimmte Voraussetzungen vermeintlicher Ansprüche
von Verbrauchern feststellen zu lassen. Im März 2024
gab das Oberlandesgericht Stuttgart der Musterfest-
stellungsklage überwiegend statt. Die Mercedes-Benz
Group AG und, bezüglich der abgewiesenen Klage-
umfänge, auch der Kläger haben gegen die Entschei-
dung Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt.
Die Mercedes-Benz Group AG und die jeweils betrof-
fenen Konzerngesellschaften halten die vorgenannten
anhängigen Klagen für unbegründet und verteidigen
sich weiter gegen diese.
Darüber hinaus haben Anleger aus Deutschland und
dem Ausland beim Landgericht Stuttgart Klagen auf
Schadensersatz wegen der angeblichen Verletzung
kapitalmarktrechtlicher Publizitätsvorschriften erhoben
(Ausgangsverfahren) und auch außergerichtlich
Schadensersatz gefordert. Die Anleger behaupten, die
Mercedes-Benz Group AG habe Insiderinformationen
im Zusammenhang mit dem Emissionsverhalten ihrer
Dieselfahrzeuge nicht unverzüglich veröffentlicht und
zudem falsche und irreführende öffentliche Angaben
gemacht. Sie behaupten weiter, der Kaufpreis der von
ihnen erworbenen Finanzinstrumente (insbesondere
Mercedes-Benz Group Aktien; ehemals Daimler-Aktien)
wäre niedriger gewesen, wenn die Mercedes-Benz
Group AG pflichtgemäß berichtet hätte. Die Mercedes-
Benz Group AG hält die Klagen und außergerichtlichen
Forderungen für unbegründet und verteidigt sich gegen
diese. Im Jahr 2021 leitete das Oberlandesgericht
Stuttgart in diesem Zusammenhang ein Musterverfah-
ren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz
(KapMuG) ein. In dem Musterverfahren soll eine für die
Ausgangsverfahren bindende Entscheidung hinsichtlich
gemeinsamer Sachverhalts- und Rechtsfragen getrof-
fen werden. Die Ausgangsverfahren beim Landgericht
Stuttgart werden bis zur Entscheidung über die vor-
gelegten Fragen ausgesetzt, soweit sie nicht unabhän-
gig von den im Musterverfahren zu entscheidenden
Fragen abgewiesen werden können. Die Entscheidung
im Musterverfahren ist für die ausgesetzten Ausgangs-
verfahren verbindlich. Diverse Anleger haben von der
Möglichkeit Gebrauch gemacht, Ansprüche in einem
insgesamt erheblichen Umfang zum Zweck der Ver-
jährungshemmung zum Musterverfahren anzumelden.
Die Mercedes-Benz Group AG ist der Auffassung, dass
sie ihren kapitalmarktrechtlichen Publizitätspflichten
ordnungsgemäß nachgekommen ist und verteidigt sich
auch in dem Musterverfahren gegen die Vorwürfe der
Anleger.
Bilanzielle Bewertung der rechtlichen
Verfahren im Zusammenhang mit
Diesel-Emissionsverhalten
Um die Position der Mercedes-Benz Group nicht zu
beeinträchtigen, werden hinsichtlich der in den beiden
vorstehenden Kapiteln beschriebenen rechtlichen Ver-
fahren gemäß IAS 37.92 keine Angaben dazu gemacht,
ob und gegebenenfalls in welcher Höhe Rückstellungen
gebildet beziehungsweise Eventualverbindlichkeiten
angegeben wurden. Für Rückstellungen gilt dies nicht,
soweit bereits ein Vergleich oder ein Verfahren
abgeschlossen wurde.
Sonstige rechtliche Verfahren
Wie bereits berichtet, sind in den USA und in Israel
Sammelklagen im Zusammenhang mit Takata-Airbags
anhängig. Den Klagen liegen Vorwürfe zugrunde, dass
Gesellschaften der Mercedes-Benz Group und weitere
Beteiligte, zusammen mit Takata-Gesellschaften und
vielen anderen Unternehmen, welche Fahrzeuge mit
Takata-Airbag-Gasgeneratoren verkauft haben, beim
Verkauf dieser Fahrzeuge angeblich fahrlässig gehan-
delt haben, diese nicht schnell genug zurückgerufen
haben und es versäumt haben, Verbraucher vor einem
potenziellen Mangel zu warnen und/oder einen ver-
meintlich angemessenen neuen Airbag-Gasgenerator
zur Verfügung zu stellen. Die Verbrauchersammelklage
in den USA gegen die Mercedes-Benz Group AG wurde
vollständig, und gegen MBUSA teilweise, abgewiesen.
Die Kläger haben gegen die Klageabweisung bezüglich
der Mercedes-Benz Group AG Berufung eingelegt; das
Verfahren gegen MBUSA ist im Übrigen weiter anhän-
gig. Die verbliebene Sammelklage in Kanada wurde
durch die Kläger zurückgenommen und im Januar 2025
durch das Gericht final abgewiesen. Diese Entwicklun-
gen verringern das Risiko, das mit diesen Sammel-
klagen verbunden ist. Die Sammelklagen qualifizieren
daher nicht länger für eine gesonderte Berichterstat-
tung, weshalb die Mercedes-Benz Group über sie
künftig nicht länger berichten wird.
Im Jahr 2021 erhob eine Anzahl australischer
Mercedes-Benz Händler eine Klage gegen die
Mercedes-Benz Australia/Pacific Pty Ltd. (MBAuP) vor
einem Bundesgericht in Australien. Sie behaupten,
MBAuP habe den Händlern eine Änderung ihres
Geschäftsmodells von einem Händlermodell zu einem
Handelsvertretermodell aufgezwungen und habe ihnen
dadurch den Goodwill entzogen, den sie sich durch
Investitionen in das australische Mercedes-Benz-
Vertriebsnetz geschaffen hätten. Sie fordern die Wieder-
einsetzung des Händlermodells, alternativ Ersatz der
ihnen angeblich entstandenen Schäden. Im Jahr 2023
wies das Gericht die Klage in vollem Umfang ab. Im
Januar 2024 legten die Kläger Rechtsmittel gegen die
Entscheidung ein. MBAuP hält die Ansprüche für
unbegründet und verteidigt sich weiter gegen die Klage.
Seit dem Jahr 2022 sind in den USA zwei Sammelklagen
anhängig, in denen Ansprüche auf einen freiwilligen
Rückruf gestützt werden, der sich auf bestimmte
Mercedes-Benz Fahrzeuge der ML-, GL- und R-Klassen
der Modelljahre 2004 bis 2015 aufgrund potenziell
korrodierter Bremskraftverstärker bezieht. Die Kläger
behaupten unter anderem, dass die Bremskraftverstär-
ker in diesen Fahrzeugen korrodieren und zu einem
Verlust an Bremskraft führen könnten. Sie behaupten
eine unterbliebene Aufklärung über den vermeintlichen
Mangel und machen verschiedene Ansprüche geltend.
Eine weitere in Israel eingereichte Sammelklage wurde
im November 2024 zurückgenommen. Die Mercedes-
Benz Group hält die Klagen für unbegründet und
verteidigt sich gegen sie.
Um die Position der Mercedes-Benz Group nicht zu
beeinträchtigen, werden hinsichtlich der in den beiden
vorangehenden Absätzen geschilderten Verfahren
gemäß IAS 37.92 keine Angaben dazu gemacht, ob und
gegebenenfalls in welcher Höhe Rückstellungen
gebildet beziehungsweise Eventualverbindlichkeiten
angegeben wurden.
Schätzungen und Ermessens-
entscheidungen bezüglich aller
rechtlicher Verfahren
Die Mercedes-Benz Group AG und deren Tochter-
unternehmen bilden Rückstellungen für anhängige und
drohende Verfahren, soweit eine Verpflichtung wahr-
scheinlich und deren Höhe hinreichend genau bestimm-
bar ist. Diese Rückstellungen sind im Konzernabschluss
berücksichtigt und beruhen auf Schätzungen. Eventual-
verbindlichkeiten im Zusammenhang mit rechtlichen
Verfahren sind im Konzernabschluss angegeben, wenn
sie bewertbar sind. Risiken aus rechtlichen Verfahren
sind zum Teil nicht oder nur eingeschränkt abschätzbar.
Es ist daher möglich, dass sich zurückgestellte Beträge
nach Abschluss einiger dieser Verfahren als unzureichend
erweisen oder die Mercedes-Benz Group zu Zahlungen
in rechtlichen Verfahren verpflichtet ist, für die keine
Rückstellungen gebildet bzw. Eventualverbindlichkeiten
angegeben wurden. Es bestehen Unsicherheiten
hinsichtlich der Höhe oder der Fälligkeit möglicher
Zahlungsmittelabflüsse. Obwohl der endgültige
Ausgang solcher Verfahren einen wesentlichen Einfluss
auf das Ergebnis und den Cash Flow der Mercedes-
Benz Group in einer bestimmten Berichtsperiode haben
kann, werden die sich daraus ergebenden möglichen
Verpflichtungen nach Einschätzung des Konzerns
keinen nachhaltigen Einfluss auf die Vermögenslage
der Mercedes-Benz Group haben.
31. Eventualverbindlichkeiten
und sonstige finanzielle
Verpflichtungen
Eventualverbindlichkeiten
Zum 31. Dezember 2024 betrug der bestmögliche
Schätzwert der Eventualverbindlichkeiten 2.807
(2023: 2.553) Mio. €. Die Eventualverbindlichkeiten
stehen im Wesentlichen im Zusammenhang mit den in
Anmerkung 30 beschriebenen rechtlichen Verfahren
sowie mit Produktgarantien.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Zum 31. Dezember 2024 bestehen vertragliche
Verpflichtungen aus dem Erwerb immaterieller Ver-
mögenswerte, Sachanlagen und vermieteter Gegen-
stände von 5.534 (2023: 5.684) Mio. €.
Darüber hinaus gewährte die Mercedes-Benz Group
zum 31. Dezember 2024 unwiderrufliche Kredit-
zusagen, die zu diesem Zeitpunkt nicht in Anspruch
genommen wurden. Weitere Informationen über die
unwiderruflichen Kreditzusagen können Anmerkung 33
entnommen werden.
32. Finanzinstrumente
Buch- und beizulegende Zeitwerte
von Finanzinstrumenten
Die Buch- und beizulegenden Zeitwerte für die jeweili-
gen Klassen der Finanzinstrumente des Konzerns sind
Finanzinstrumenten« dargestellt und enthalten die
Konzernwerte, inklusive der zur Veräußerung bestim-
mten Vermögenswerte und Schulden. Die beizulegen-
den Zeitwerte der Finanzinstrumente wurden auf Basis
der am Bilanzstichtag zur Verfügung stehenden
Marktinformationen ermittelt. Folgende Methoden und
Prämissen wurden dabei zugrunde gelegt.
Forderungen aus Finanzdienstleistungen
Bei den Forderungen aus Finanzdienstleistungen mit
variablen Zinssätzen wird vereinfachend angenommen,
dass die beizulegenden Zeitwerte den Buchwerten
entsprechen, da die vereinbarten und die am Markt
erzielbaren Zinssätze annähernd gleich hoch sind. Die
beizulegenden Zeitwerte der Forderungen aus Finanz-
dienstleistungen mit festen Zinssätzen werden auf
Basis abgezinster, zukünftig erwarteter Cash Flows
berechnet. Zur Abzinsung werden aktuelle Zinssätze
herangezogen, zu denen vergleichbare Darlehen mit
identischen Fristigkeiten zum 31. Dezember 2024 bzw.
31. Dezember 2023 hätten aufgenommen werden
können.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
Aufgrund der kurzen Laufzeiten und des grundsätzlich
niedrigen Kreditrisikos dieser Finanzinstrumente wird
angenommen, dass die beizulegenden Zeitwerte den
Buchwerten entsprechen.
Verzinsliche Wertpapiere und ähnliche Geldanlagen
sowie übrige finanzielle Vermögenswerte
Die verzinslichen Wertpapiere werden erfolgsneutral
oder erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert
bewertet. Die ähnlichen Geldanlagen werden zu fort-
geführten Anschaffungskosten bewertet und keiner
Bemessungshierarchie zugeordnet, da der Buchwert auf-
grund der kurzen Laufzeiten und des grundsätzlich
niedrigen Kreditrisikos einen angemessenen Näherungs-
wert für den beizulegenden Zeitwert darstellt.
Die Eigenkapitalanteile werden erfolgsneutral oder
erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet.
Die Eigenkapitalanteile, die erfolgsneutral zum bei-
zulegenden Zeitwert bewertet werden, bestehen im
Wesentlichen aus den Anteilen an Momenta Global
Limited, an BAIC BluePark New Energy Technology Co.,
Ltd., an Aston Martin Lagonda Global Holdings Plc.
und zusätzlich den gemäß Bemessungshierarchie
als Level 3-Instrument eingestuften Anteilen an Sila
Nanotechnologies Inc. Aufgrund einer neuen Finan-
zierungsrunde und damit einhergehender neuer
Preisinformation ist unser beizulegender Zeitwert an
Sila Nanotechnologies Inc. gesunken.
Zum beizulegenden Zeitwert bewertete verzinsliche
Wertpapiere und Eigenkapitalanteile wurden mit
Börsenkursen zum Ende der Berichtsperiode bewertet.
Sofern öffentliche Notierungen für einzelne Fremd- und
Eigenkapitalanteile nicht vorlagen, basiert die Markt-
wertermittlung auf Parametern, für die entweder direkt
oder indirekt abgeleitete notierte Preise auf einem
aktiven Markt zur Verfügung stehen. Die Marktwerte
werden mittels anerkannter finanzmathematischer
Modelle, wie z. B. Discounted-Cash-Flow- oder Multi-
plikatormodellen berechnet, unter Berücksichtigung
aktueller Bewertungsparameter, wie beispielsweise
Zinssätze und Währungskurse.
Die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert
bewerteten übrigen finanziellen Vermögenswerte
betreffen derivative Finanzinstrumente, die nicht in
ein Hedge Accounting einbezogen sind. Diese Finanz-
instrumente sowie auch die derivativen Finanzinstru-
mente, die in ein Hedge Accounting einbezogen sind,
umfassen:
Derivative Währungssicherungskontrakte; die beizu-
legenden Zeitwerte von Zinswährungsswaps wurden
auf Basis abgezinster, zukünftig erwarteter Cash
Flows unter Berücksichtigung von Kreditaufschlägen
und Ausfallrisiken ermittelt. Dabei wurden die für
die Restlaufzeiten der Finanzinstrumente geltenden
Marktzinssätze verwendet. Die Bewertung unbeding-
ter Devisentermingeschäfte basiert auf am Markt
quotierten Forward-Kurven. Sofern genutzt, werden
Devisenoptionen mittels Optionspreismodellen
unter Verwendung von Marktdaten bewertet.
Derivative Zinssicherungskontrakte; die beizulegen-
den Zeitwerte der Zinssicherungsinstrumente (z. B.
Zinsswaps) wurden auf Basis abgezinster, zukünftig
erwarteter Cash Flows ermittelt, unter Berücksich-
tigung von Kreditaufschlägen und Ausfallrisiken.
Dabei wurden die für die Restlaufzeiten der Finanz-
instrumente geltenden Marktzinssätze verwendet.
Derivative Commodity-Sicherungskontrakte; die
beizulegenden Zeitwerte der Commodity-Siche-
rungskontrakte (z. B. Commodity Swaps) wurden
auf Basis aktueller Referenzkurse unter Berück-
sichtigung der Terminauf- bzw. -abschläge und
Ausfallrisiken bestimmt.
Die sonstigen Forderungen und übrigen finanziellen
Vermögenswerte werden zu fortgeführten Anschaf-
fungskosten bewertet. Aufgrund der überwiegend
kurzen Laufzeiten und des grundsätzlich niedrigen
Kreditrisikos dieser Finanzinstrumente wird unterstellt,
dass die beizulegenden Zeitwerte den Buchwerten
entsprechen.
Finanzierungsverbindlichkeiten
Finanzierungsverbindlichkeiten werden zu fortge-
führten Anschaffungskosten bewertet. Die bei-
zulegenden Zeitwerte der Anleihen, Darlehen, Geld-
marktpapiere, Einlagen aus dem Direktbankgeschäft
und Verbindlichkeiten aus ABS-Transaktionen werden
als Barwerte der zukünftig erwarteten Cash Flows unter
Berücksichtigung von Kreditaufschlägen und Ausfall-
risiken ermittelt. Zur Diskontierung werden markt-
übliche Zinssätze, bezogen auf die entsprechenden
Fristigkeiten, verwendet.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Es wird angenommen, dass die beizulegenden Zeit-
werte aufgrund der kurzen Laufzeiten den Buchwerten
dieser Finanzinstrumente entsprechen.
Reverse-Factoring-Vereinbarungen führten für den
Konzern für die betroffenen Verbindlichkeiten zu keiner
Änderung der relevanten Charakteristika einer Verbind-
lichkeit aus Lieferungen und Leistungen. Insofern
fanden keine Umgliederungen dieser Verbindlichkeiten
aus Lieferungen und Leistungen in Finanzierungs-
verbindlichkeiten statt.
Vertrags- und Rückerstattungsverbindlichkeiten
Vertrags- und Rückerstattungsverbindlichkeiten
enthalten Verpflichtungen aus Verkaufsgeschäften, die
Finanzinstrumente darstellen. Verpflichtungen aus
Verkaufsgeschäften sind grundsätzlich als kurzfristig
anzusehen. Es wird angenommen, dass die beizu-
legenden Zeitwerte aufgrund der kurzen Laufzeiten den
Buchwerten dieser Finanzinstrumente entsprechen.
Übrige finanzielle Verbindlichkeiten
Die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert
bewerteten übrigen finanziellen Verbindlichkeiten
betreffen derivative Finanzinstrumente, die nicht in ein
Hedge Accounting einbezogen sind. Für Erläuterungen
zu diesen Finanzinstrumenten sowie zu derivativen
Finanzinstrumenten, die in ein Hedge Accounting ein-
bezogen sind, wird auf die Ausführungen unter »Ver-
zinsliche Wertpapiere und ähnliche Geldanlagen sowie
übrige finanzielle Vermögenswerte« verwiesen.
Die sonstigen übrigen finanziellen Verbindlichkeiten
werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.
Aufgrund der überwiegend kurzen Laufzeiten dieser
Finanzinstrumente wird unterstellt, dass die beizu-
legenden Zeitwerte den Buchwerten entsprechen.
Weitere qualitative Beschreibungen zur Bilanzierung
und zum Ausweis von Finanzinstrumenten (ein-
schließlich derivativer Finanzinstrumente) sind in
Anmerkung 1 enthalten.
Buch- und beizulegende Zeitwerte von Finanzinstrumenten
31. Dezember
31. Dezember
2024
2023
(angepasst)
Buchwert
Zeitwert
Buchwert
Zeitwert
in Millionen €
Forderungen aus Finanzdienstleistungen1
87.950
90.048
89.019
90.655
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
6.982
6.982
7.419
7.419
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
14.517
14.517
15.972
15.972
Verzinsliche Wertpapiere und ähnliche Geldanlagen
7.730
7.730
6.858
6.858
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet
5.952
5.952
5.611
5.611
Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet
880
880
1.155
1.155
Zu Anschaffungskosten bewertet
898
898
92
92
Übrige finanzielle Vermögenswerte
Eigen- und Fremdkapitalanteile
1.293
1.293
1.507
1.507
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet
589
589
649
649
Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet
704
704
858
858
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete übrige finanzielle Vermögenswerte
271
271
347
347
Derivative Finanzinstrumente, die in ein Hedge Accounting einbezogen sind
1.291
1.291
2.660
2.660
Sonstige Forderungen und übrige finanzielle Vermögenswerte
2.690
2.690
3.013
3.013
Finanzielle Vermögenswerte
122.724
124.822
126.795
128.431
Finanzierungsverbindlichkeiten2
110.583
110.095
107.310
106.800
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen2
11.312
11.312
12.727
12.727
Übrige finanzielle Verbindlichkeiten
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete übrige finanzielle Verbindlichkeiten
114
114
188
188
Derivative Finanzinstrumente, die in ein Hedge Accounting einbezogen sind
1.118
1.118
1.115
1.115
Sonstige übrige finanzielle Verbindlichkeiten2
4.334
4.334
4.733
4.733
Vertrags- und Rückerstattungsverbindlichkeiten
Verpflichtungen aus Verkaufsgeschäften
4.655
4.655
4.236
4.236
Finanzielle Verbindlichkeiten
132.116
131.628
130.309
129.799
1 Die Vorjahreswerte wurden nach IAS 8 korrigiert. Weitere Informationen sind in Anmerkung 3 enthalten.
2 Für eine besser geeignete Darstellung erfolgten Umgliederungen zwischen den Bilanzpositionen. Die Umgliederungen sind in Anmerkung 1 beschrieben.
Saldierung von Finanzinstrumenten
Der Konzern schließt Derivatgeschäfte gemäß den
Global-Netting-Vereinbarungen (Rahmenvertrag) der
International Swaps and Derivatives Association (ISDA)
und anderen vergleichbaren nationalen Rahmenverein-
barungen ab. Diese Vereinbarungen erfüllen jedoch
nicht die Kriterien für eine Saldierung in der Konzern-
bilanz, da sie das Recht zur Saldierung nur im Fall künf-
tiger Ereignisse, wie dem Ausfall oder der Insolvenz
des Konzerns oder der Kontrahenten, gewähren.
Die nachstehende Tabelle legt die Buchwerte der erfas-
sten derivativen Finanzinstrumente dar, die den dar-
gestellten Vereinbarungen unterliegen, und zeigt die
möglichen finanziellen Auswirkungen einer Saldierung
gemäß den bestehenden Global-Netting-Vereinba-
rungen.
Angaben zu bilanzierten derivativen Finanzinstrumenten, die einer rechtlich durchsetzbaren Global-Netting-Vereinbarung oder einer ähnlichen Vereinbarung unterliegen
31. Dezember
31. Dezember
2024
2023
2024
2023
Übrige finanzielle Vermögenswerte¹
Übrige finanzielle Verbindlichkeiten2
in Millionen €
Brutto- und Nettobeträge von Finanzinstrumenten in der Konzernbilanz
1.562
3.007
1.232
1.303
Beträge aus Global-Netting-Vereinbarungen
-888
-1.104
-888
-1.104
Nettobeträge
674
1.903
344
199
1 Die übrigen finanziellen Vermögenswerte, die einer Global-Netting-Vereinbarung unterliegen, umfassen derivative Finanzinstrumente, die in ein Hedge Accounting einbezogen sind, bzw. erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete übrige finanzielle Vermögenswerte
(siehe Anmerkung 17).
2 Die übrigen finanziellen Verbindlichkeiten, die einer Global-Netting-Vereinbarung unterliegen, umfassen derivative Finanzinstrumente, die in ein Hedge Accounting einbezogen sind, bzw. erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete übrige finanzielle Verbindlichkeiten
(siehe Anmerkung 26).
Bemessungshierarchie
Die folgende Tabelle zeigt, in welche Bemessungs-
hierarchien (gemäß IFRS 13) die finanziellen Vermögens-
werte und Verbindlichkeiten, die zu beizulegenden
Zeitwerten bewertet werden, eingestuft sind.
Zum Ende der Berichtsperiode wird überprüft, ob
gegenüber dem 31. Dezember des Vorjahres
Umgruppierungen zwischen Bemessungshierarchien
vorzunehmen sind.
Für die Ermittlung des Kreditrisikos aus derivativen
Finanzinstrumenten, die der Bemessungshierarchie
Stufe 2 zugeordnet sind, wird auf die auf Nettobasis
gesteuerten Portfolien abgestellt.
Bemessungshierarchie für finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die zu beizulegenden Zeitwerten bewertet werden
31. Dezember
31. Dezember
2024
2023
Gesamt
Level 11
Level 22
Level 33
Gesamt
Level 11
Level 22
Level 33
in Millionen €
Verzinsliche Wertpapiere und ähnliche Geldanlagen
6.832
6.780
52
6.766
6.712
54
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet
5.952
5.950
2
5.611
5.607
4
Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet
880
830
50
1.155
1.105
50
Eigen- und Fremdkapitalanteile
1.293
316
303
674
1.507
417
406
684
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet
589
28
9
552
649
59
214
376
Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet
704
288
294
122
858
358
192
308
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete übrige finanzielle Vermögenswerte
271
243
28
347
339
8
Derivative Finanzinstrumente, die in ein Hedge Accounting einbezogen sind
1.291
1.291
2.660
2.660
Zum beizulegenden Zeitwert zu bewertende finanzielle Vermögenswerte
9.687
7.096
1.889
702
11.280
7.129
3.459
692
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete übrige finanzielle Verbindlichkeiten
114
114
188
188
Derivative Finanzinstrumente, die in ein Hedge Accounting einbezogen sind
1.118
1.118
1.115
1.115
Zum beizulegenden Zeitwert zu bewertende finanzielle Verbindlichkeiten
1.232
1.232
1.303
1.303
1 Die Marktwertermittlung erfolgte auf Basis notierter, unangepasster Preise auf aktiven Märkten für diese oder identische Vermögenswerte und Schulden.
2 Die Marktwertermittlung erfolgte auf Basis von Parametern, die direkt oder indirekt an einem aktiven Markt beobachtet werden können.
3 Die Marktwertermittlung erfolgte auf Basis von Parametern, für die keine beobachtbaren Marktdaten zur Verfügung stehen.
Die nachfolgende Tabelle zeigt, welcher Stufe der
Bemessungshierarchien (gemäß IFRS 13) die beizu-
legenden Zeitwerte der finanziellen Vermögenswerte
und Verbindlichkeiten, die in der Konzernbilanz
nicht zu beizulegenden Zeitwerten bewertet werden,
zugeordnet sind.
Bemessungshierarchie für finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die nicht zu beizulegenden Zeitwerten bewertet werden
31. Dezember
31. Dezember
2024
2023
(angepasst)
Gesamt
Level 11
Level 22
Level 33
Gesamt
Level 11
Level 22
Level 33
in Millionen €
Beizulegende Zeitwerte der zu Anschaffungskosten bewerteten finanziellen
Vermögenswerte
Forderungen aus Finanzdienstleistungen4
90.048
90.048
90.655
90.655
Beizulegende Zeitwerte der zu Anschaffungskosten bewerteten finanziellen
Verbindlichkeiten
Finanzierungsverbindlichkeiten5
110.095
52.673
57.422
106.800
49.967
56.833
davon Anleihen
62.207
52.673
9.534
55.643
49.967
5.676
davon Verbindlichkeiten aus ABS-Transaktionen
18.371
18.371
15.721
15.721
davon sonstige Finanzierungsverbindlichkeiten
29.517
29.517
35.436
35.436
1 Die Marktwertermittlung erfolgte auf Basis notierter, unangepasster Preise auf aktiven Märkten für diese oder identische Vermögenswerte und Schulden.
2 Die Marktwertermittlung erfolgte auf Basis von Parametern, die direkt oder indirekt an einem aktiven Markt beobachtet werden können.
3 Die Marktwertermittlung erfolgte auf Basis von Parametern, für die keine beobachtbaren Marktdaten zur Verfügung stehen.
4 Die Vorjahreswerte wurden nach IAS 8 korrigiert. Weitere Informationen sind in Anmerkung 3 enthalten.
5 Für eine besser geeignete Darstellung erfolgten Umgliederungen zwischen den Bilanzpositionen. Die Umgliederungen sind in Anmerkung 1 beschrieben.
Bewertungskategorien
Buchwerte der Finanzinstrumente nach den Bewertungskategorien1
31. Dezember
2024
2023
(angepasst)
in Millionen €
Zu (fortgeführten) Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte
93.929
96.280
Forderungen aus Finanzdienstleistungen2, 6
68.842
69.784
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
6.982
7.419
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
14.517
15.972
Verzinsliche Wertpapiere und ähnliche Geldanlagen
898
92
Sonstige Forderungen und übrige finanzielle Vermögenswerte
2.690
3.013
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
6.812
6.607
Verzinsliche Wertpapiere und ähnliche Geldanlagen
5.952
5.611
Eigen- und Fremdkapitalanteile
589
649
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete übrige finanzielle Vermögenswerte3
271
347
Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
1.584
2.013
Verzinsliche Wertpapiere und ähnliche Geldanlagen
880
1.155
Eigen- und Fremdkapitalanteile
704
858
Zu (fortgeführten) Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten
130.883
129.002
Finanzierungsverbindlichkeiten4, 7
110.583
107.310
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen7
11.312
12.727
Sonstige übrige finanzielle Verbindlichkeiten5, 7
4.333
4.729
Verpflichtungen aus Verkaufsgeschäften
4.655
4.236
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete übrige finanzielle Verbindlichkeiten3
114
188
1 Die Buchwerte der derivativen Finanzinstrumente, die in ein Hedge Accounting einbezogen sind, sind in der Tabelle nicht enthalten. Diese Finanzinstrumente sind keiner Bewertungskategorie zugeordnet.
2 Hierin nicht enthalten sind Leasingforderungen von 19.108 (2023: 19.235) Mio. €, da diese keiner Bewertungskategorie zugeordnet sind.
3 Diese Beträge entfallen auf derivative Finanzinstrumente, die nicht in ein Hedge Accounting einbezogen sind.
4 Hierin nicht enthalten sind Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen von 2.242 (2023: 2.207) Mio. €, da diese keiner Bewertungskategorie zugeordnet sind.
5 Hierin nicht enthalten sind Finanzgarantien von 1 (2023: 4) Mio. €, da diese keiner Bewertungskategorie zugeordnet sind.
6 Die Vorjahreswerte wurden nach IAS 8 korrigiert. Weitere Informationen sind in Anmerkung 3 enthalten.
7 Für eine besser geeignete Darstellung erfolgten Umgliederungen zwischen den Bilanzpositionen. Die Umgliederungen sind in Anmerkung 1 beschrieben.
Nettogewinne oder -verluste
Die in der Konzern-Gewinn- und -Verlustrechnung
berücksichtigten Nettogewinne oder -verluste von
Finanzinstrumenten (ohne derivative Finanzinstru-
mente, die in ein Hedge Accounting einbezogen sind)
können der folgenden Tabelle entnommen werden.
Nettogewinne/-verluste
2024
2023
in Millionen €
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert
bewertete Eigen- und
Fremdkapitalinstrumente
-63
-21
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert
bewertete übrige finanzielle
Vermögenswerte und übrige finanzielle
Verbindlichkeiten1
356
-49
Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert
bewertete Eigenkapitalinstrumente
4
4
Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert
bewertete übrige finanzielle
Vermögenswerte
-3
Zu (fortgeführten) Anschaffungskosten
bewertete finanzielle Vermögenswerte
-626
-760
Zu (fortgeführten) Anschaffungskosten
bewertete finanzielle Verbindlichkeiten
-196
109
1 Die Beträge entfallen auf derivative Finanzinstrumente, die nicht in ein Hedge
Accounting einbezogen sind.
Die Nettogewinne bzw. -verluste der erfolgswirksam
zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Eigen- und
Fremdkapitalinstrumente beinhalten im Wesentlichen
Gewinne und Verluste aus der Bewertung dieser
Instrumente.
Die Nettogewinne bzw. -verluste der erfolgswirksam
zum beizulegenden Zeitwert bewerteten übrigen
finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten
beinhalten Ergebnisse aus Marktwertänderungen.
Die Nettogewinne bzw. -verluste der erfolgsneutral
zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Eigenkapital-
instrumente enthalten Dividendenausschüttungen.
Die Nettogewinne bzw. -verluste der erfolgsneutral
zum beizulegenden Zeitwert bewerteten übrigen
finanziellen Vermögenswerte beinhalten insbesondere
Wechselkurseffekte.
Die Nettogewinne bzw. -verluste aus zu (fortgeführten)
Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermö-
genswerten (ohne das unten dargestellte Zinsergebnis)
beinhalten im Wesentlichen Aufwendungen aus Wert-
minderungen (inklusive Wertaufholungen) von 633
(2023: 406) Mio. €, die in den Umsatzkosten, in den
Vertriebskosten und im übrigen Finanzergebnis aus-
gewiesen sind. Daneben sind Währungskursgewinne
und -verluste enthalten.
Die Nettogewinne bzw. -verluste aus zu (fortgeführten)
Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Verbind-
lichkeiten (ohne das unten dargestellte Zinsergebnis)
umfassen im Wesentlichen Wechselkurseffekte.
Gesamtzinserträge und
-aufwendungen
Die nachfolgende Tabelle stellt die Gesamtzinserträge
und -aufwendungen für finanzielle Vermögenswerte
und finanzielle Verbindlichkeiten dar, die nicht erfolgs-
wirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden.
Gesamtzinserträge und -aufwendungen
2024
2023
in Millionen €
Gesamtzinserträge
6.211
5.528
davon aus finanziellen Vermögenswerten
und Verbindlichkeiten zu (fortgeführten)
Anschaffungskosten bewertet
6.115
5.458
davon aus finanziellen Vermögenswerten
erfolgsneutral zum beizulegenden
Zeitwert bewertet
96
70
Gesamtzinsaufwendungen
-4.089
-2.936
davon aus finanziellen Vermögenswerten
und Verbindlichkeiten zu (fortgeführten)
Anschaffungskosten bewertet
-4.089
-2.936
davon aus finanziellen Vermögenswerten
erfolgsneutral zum beizulegenden
Zeitwert bewertet
Angaben zu derivativen
Finanzinstrumenten
Einsatz von Derivaten
Derivative Finanzinstrumente werden bei der
Mercedes-Benz Group grundsätzlich nur zur Absiche-
rung von Finanzrisiken eingesetzt, die aus dem opera-
tiven Geschäft, aus Refinanzierungsaktivitäten oder aus
dem Liquiditätsmanagement resultieren. Dabei handelt
es sich vor allem um Währungs-, Zins- und Rohstoff-
preisrisiken, die als Risikokategorien definiert wurden.
Zur Absicherung werden vor allem Devisentermin-
geschäfte, Zinsswaps, Zinswährungsswaps und
Commodity-Sicherungskontrakte eingesetzt.
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Beträge für die als
Sicherungsinstrumente designierten Geschäfte.
Im Berichtsjahr gab es keine Rohstoffsicherungen, die
in einem Hedge Accounting einbezogen waren.
Absicherungen, bei denen sich die Bewertungseffekte
aus Grund- und Sicherungsgeschäft in der Konzern-
Gewinn- und -Verlustrechnung weitestgehend
ausgleichen, wurden größtenteils nicht in ein Hedge
Accounting einbezogen.
Derivate, die nicht oder nicht mehr in ein Hedge
Accounting einbezogen werden, dienen unverändert
der Absicherung eines finanzwirtschaftlichen Risikos
aus dem operativen Geschäft.
Erläuterungen zur Absicherung der Währungs-,
Zinsänderungs- und Rohstoffpreisrisiken sind in
Anmerkung 33 enthalten.
Beträge für die als Sicherungsinstrumente designierten Geschäfte
Währungsrisiko
Zinsrisiko
Zinsrisiko
Cash Flow Hedges1
Cash Flow Hedges2
Fair Value Hedges2
31. Dezember
31. Dezember
31. Dezember
2024
2023
2024
2023
2024
2023
in Millionen €
Buchwert der Sicherungsinstrumente
Übrige finanzielle Vermögenswerte kurzfristig
516
904
58
100
12
33
Übrige finanzielle Vermögenswerte langfristig
115
760
543
858
47
4
Übrige finanzielle Verbindlichkeiten kurzfristig
465
265
15
7
28
45
Übrige finanzielle Verbindlichkeiten langfristig
268
181
49
44
293
573
Änderungen des beizulegenden Zeitwerts der Sicherungsinstrumente3
-534
1.877
-343
-628
354
625
1 Enthält Devisentermingeschäfte.
2 Enthält folgende Sicherungsinstrumente: Zinsswaps, Zinswährungsswaps.
3 Sicherungsgewinne/-verluste, die als Grundlage für die Erfassung einer Unwirksamkeit der Absicherung herangezogen wurden.
Cash Flow Hedges und Absicherung von Netto-
investitionen in ausländische Geschäftsbetriebe
Die Mercedes-Benz Group designiert Cash Flow Hedges
im Zusammenhang mit der Absicherung von Währungs-,
Zins- und Rohstoffpreisrisiken. Die Beträge der mit
Cash Flow Hedges gesicherten Grundgeschäfte können
der folgenden Tabelle entnommen werden.
Der Konzern sichert teilweise auch das Währungsrisiko
ausgewählter Beteiligungen durch den Einsatz deri-
vativer oder nicht derivativer Finanzinstrumente ab.
Weder im Berichtsjahr noch im Vorjahr war eine aktive
Absicherung von Nettoinvestitionen in ausländische
Geschäftsbetriebe zu verzeichnen.
Cash Flow Hedges und Absicherungen von Nettoinvestitionen in ausländische Geschäftsbetriebe
2024
2023
Währungsrisiko
Zinsrisiko
Währungsrisiko
Zinsrisiko
in Millionen €
Änderungen der gesicherten Grundgeschäfte1
534
343
-1.879
628
Stand der Rücklagen für derivative Finanzinstrumente (vor Steuern)
Laufende Absicherungen
178
519
1.858
870
Abgebrochene/abgelaufene Absicherungen
-174
42
davon Absicherungen von Nettoinvestitionen in ausländische Geschäftsbetriebe
-270
-270
1 Änderungen der gesicherten Grundgeschäfte, die als Grundlage für die Erfassung einer Unwirksamkeit der Absicherung herangezogen wurden.
Die Gewinne und Verluste aus Cash Flow Hedges sind
in der folgenden Tabelle dargestellt.
Im Jahr 2024 gab es keine Ergebnisse aus dem unwirk-
samen Teil (Hedge-ineffektiver Teil) der Absicherungen
mit Cash Flow Hedges (2023: Aufwendungen von
2 Mio. €).
Gewinne und Verluste von Cash Flow Hedges und Absicherungen von Nettoinvestitionen in ausländische Geschäftsbetriebe
Währungsrisiko
Zinsrisiko
in Millionen €
Posten in der Gewinn- und Verlustrechnung, in denen die Umbuchungen enthalten sind
Umsatz-
erlöse
Umsatz-
kosten
Umsatz-
kosten
Zinsauf-
wendungen
2024
Gewinne/Verluste, die im sonstigen Ergebnis erfasst wurden
-556
22
-35
-308
Umbuchung von Gewinnen/Verlusten aus den Rücklagen für derivative Finanzinstrumente in die Gewinn- und Verlustrechnung
Für Sicherungsgeschäfte, für die der Eintritt der gesicherten künftigen Zahlungsströme nicht mehr erwartet wird
-53
1
0
0
Für Sicherungsgeschäfte, die übertragen wurden, da sich das gesicherte Grundgeschäft auf die Gewinn- und Verlustrechnung ausgewirkt hat
-1.335
0
4
-27
2023
Gewinne/Verluste, die im sonstigen Ergebnis erfasst wurden
1.979
-100
-100
-528
Umbuchung von Gewinnen/Verlusten aus den Rücklagen für derivative Finanzinstrumente in die Gewinn- und Verlustrechnung
Für Sicherungsgeschäfte, für die der Eintritt der gesicherten künftigen Zahlungsströme nicht mehr erwartet wird
-70
3
-1
Für Sicherungsgeschäfte, die übertragen wurden, da sich das gesicherte Grundgeschäft auf die Gewinn- und Verlustrechnung ausgewirkt hat
-1.111
-13
29
Fair Value Hedges
Der Konzern designiert Fair Value Hedges überwiegend
im Zusammenhang mit der Absicherung von Zinsrisiken.
Die Beträge der mit Fair Value Hedges gesicherten
Grundgeschäfte können der nachstehenden Tabelle
entnommen werden.
Fair Value Hedges
Zinsrisiko
2024
2023
(angepasst)
in Millionen €
Buchwerte der gesicherten Grundgeschäfte
Finanzierungsverbindlichkeiten kurzfristig1
4.782
4.365
davon sicherungsbedingte Anpassungen
-36
-44
Finanzierungsverbindlichkeiten langfristig1
10.613
14.261
davon sicherungsbedingte Anpassungen
-294
-599
Änderungen der gesicherten Grundgeschäfte2
-354
-625
Kumulierter Betrag sicherungsbedingter
Anpassungen aus inaktiven Sicherungen,
der in der Bilanz verbleibt
3
8
1 Für eine besser geeignete Darstellung erfolgten Umgliederungen zwischen den
Bilanzpositionen. Die Umgliederungen sind in Anmerkung 1 beschrieben.
2 Änderungen der gesicherten Grundgeschäfte, die als Grundlage für die Erfassung
einer Unwirksamkeit der Absicherung herangezogen wurden.
Weder im aktuellen Jahr noch im Vorjahr gab es
Ergebnisse, die auf den unwirksamen Teil der
Absicherung mit Fair Value Hedges entfielen.
Rücklagen für derivative Finanzinstrumente
Die nachstehende Tabelle zeigt die Überleitung der
Rücklagen für derivative Finanzinstrumente (ohne
Rücklagen für die Absicherungen von Nettoinvesti-
tionen in ausländische Geschäftsbetriebe).
Der Stand der Rücklagen für die Absicherungen von
Nettoinvestitionen in ausländische Geschäftsbetriebe
lag bei -189 (2023: -189) Mio. €.
Überleitung der Rücklagen für derivative Finanzinstrumente
Rücklagen für derivative Finanzinstrumente
davon Rücklagen für Hedgekosten
2024
2023
2024
2023
in Millionen €
Stand 1. Januar
1.485
984
-658
-1.048
Unrealisierte Gewinne/Verluste vor Steuern
-907
1.168
-32
-82
Währungsrisiko
-574
1.799
-42
-79
Zinsrisiko
-333
-631
10
-3
Umgliederung in die Gewinn- und Verlustrechnung vor Steuern
-772
-474
638
688
Währungsrisiko
-749
-489
638
688
Zinsrisiko
-23
15
Umgliederung in die Anschaffungskosten nichtfinanzieller Vermögenswerte vor Steuern1
-19
35
-45
-51
Währungsrisiko – Beschaffungsvorgänge
-19
37
-45
-51
Steuern auf unrealisierte Gewinne/Verluste und Umgliederungen sowie sonstige Veränderungen
502
-228
-167
-165
Stand 31. Dezember
289
1.485
-264
-658
1 Im Vorjahr entfielen -2 Mio. € auf die Sicherung von Rohstoffpreisrisiken.
Nominalwerte derivativer Finanzinstrumente,
die in ein Hedge Accounting einbezogen sind
Zum 31. Dezember 2024 hatte die Mercedes-Benz
Group derivative Finanzinstrumente mit einer maxi-
malen Laufzeit von 72 bzw. 113 (2023: 71 bzw. 115)
Monaten im Bestand, um Währungsrisiken bzw.
Zinsrisiken abzusichern.
Die nachstehende Tabelle zeigt die Nominalvolumina
der derivativen Finanzinstrumente, die der Konzern im
Rahmen des Hedge Accountings einsetzte, um
Währungs- und Zinsrisiken (und im Vorjahr zusätzlich
Rohstoffpreisrisiken) aus dem operativen Geschäft
und/oder aus Finanztransaktionen abzusichern.
Die Fälligkeiten der derivativen Finanzinstrumente
entsprechen grundsätzlich denen der abgesicherten
Grundgeschäfte. Die Realisierung der Grundgeschäfte
wird korrespondierend zu den in der Tabelle aus-
gewiesenen Laufzeitbändern der Sicherungsgeschäfte
erwartet.
Nominalvolumina derivativer Finanzinstrumente, die in ein Hedge Accounting einbezogen sind
31. Dezember
31. Dezember
2024
2023
Fälligkeiten der Nominalbeträge
Fälligkeiten der Nominalbeträge
< 1 Jahr
1 Jahr bis 5
Jahre
> 5 Jahre
Gesamt
< 1 Jahr
1 Jahr bis 5
Jahre
> 5 Jahre
Gesamt
in Millionen €
Währungsrisiko
20.236
15.044
156
35.436
24.200
18.297
50
42.547
Zinsrisiko
10.583
22.944
1.685
35.212
8.635
27.961
2.795
39.391
Fair Value Hedges
4.687
9.997
935
15.619
4.403
13.144
1.593
19.140
Cash Flow Hedges
5.896
12.947
750
19.593
4.232
14.817
1.202
20.251
Durchschnittspreise der Sicherungsinstrumente,
die in ein Hedge Accounting einbezogen sind
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Durchschnitts-
preise der Sicherungsinstrumente nach Risikokate-
gorien für die wesentlichen Risiken.
Durchschnittspreise Sicherungsinstrumente für wesentliche Risiken
31. Dezember
2024
2023
Währungsrisiko
USD je €
1,10
1,10
CNY je €
7,45
7,29
GBP je €
0,87
0,88
Zinsrisiko
Fair Value Hedges
Durchschnittlicher Zinssatz – €
-1,82 %
-2,95 %
Durchschnittlicher Zinssatz – USD
-2,23 %
-2,99 %
Cash Flow Hedges
Durchschnittlicher Zinssatz – €
2,43 %
3,72 %
Durchschnittlicher Zinssatz – USD
1,79 %
3,21 %
33. Management von Finanzrisiken
Allgemeine Informationen
über Finanzrisiken
Aufgrund der Geschäftstätigkeit und der globalen
Ausrichtung ist die Mercedes-Benz Group Marktpreis-
risiken durch Veränderungen von Wechselkursen und
Zinssätzen ausgesetzt. Auf der Beschaffungsseite
bestehen Preisrisiken z. B. für Rohstoffe und Energie.
Aus börsennotierten Beteiligungen resultieren Aktien-
kursrisiken. Der Konzern unterliegt darüber hinaus
Kreditrisiken, die vor allem aus dem Finanzdienstleis-
tungsgeschäft und dem operativen Geschäft (Forde-
rungen aus Lieferungen und Leistungen) resultieren.
Ferner bestehen Länder- und Liquiditätsrisiken, die im
Zusammenhang mit den Kredit- und Marktpreisrisiken
stehen oder mit einer Verschlechterung des operativen
Geschäfts bzw. mit Störungen an den Finanzmärkten
einhergehen. Sofern diese Finanzrisiken eintreten,
werden die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage des
Konzerns negativ beeinflusst.
Die Mercedes-Benz Group hat interne Richtlinien, die
die Prozesse des Risikocontrollings zum Gegenstand
haben, den Einsatz von Finanzinstrumenten regeln und
dabei eine eindeutige Funktionstrennung der Finanz-
aktivitäten, ihrer Abwicklung und Buchführung sowie
des zugehörigen Controllings beinhalten. Die Leitlinien,
die den Risikomanagementprozessen für die Finanz-
risiken des Konzerns zugrunde liegen, sind darauf aus-
gerichtet, dass die Risiken konzernweit identifiziert und
analysiert werden. Ferner zielen sie auf eine geeignete
Begrenzung und Kontrolle der Risiken ab sowie auf
deren Überwachung mithilfe verlässlicher und moderner
Verwaltungs- und Informationssysteme. Die Leitlinien
sowie die Systeme werden regelmäßig überprüft und an
aktuelle Markt- und Produktentwicklungen angepasst.
Der Konzern steuert und überwacht diese Risiken vor-
rangig über seine operativen Geschäfts- und Finanzie-
rungsaktivitäten und setzt bei Bedarf derivative Finanz-
instrumente ein. Diese werden bei der Mercedes-Benz
Group zur Absicherung von Finanzrisiken genutzt, die
aus dem operativen Geschäft oder aus Refinanzierungs-
aktivitäten beziehungsweise dem Liquiditätsmanage-
ment resultieren. Ohne deren Verwendung wäre der
Konzern höheren finanziellen Risiken ausgesetzt.
Zusätzliche Informationen über Finanzinstrumente und
insbesondere über das Volumen der eingesetzten
derivativen Finanzinstrumente sind in Anmerkung 32
enthalten. Die Mercedes-Benz Group beurteilt ihre
Finanzrisiken regelmäßig und berücksichtigt dabei auch
Änderungen ökonomischer Schlüsselindikatoren sowie
aktuelle Marktinformationen.
Die von den Planvermögen zur Abdeckung der
Pensions- und Gesundheitsfürsorgeverpflichtungen
gehaltenen marktsensitiven Anlagen, die auch Eigen-
kapitaltitel und zinstragende Wertpapiere umfassen,
sind nicht Bestandteil der nachfolgenden quantitativen
und qualitativen Betrachtung. Weitere Informationen
zu den Pensions- und Gesundheitsfürsorgeleistungen
des Konzerns enthält Anmerkung 23.
Kreditrisiko
Das Kreditrisiko beschreibt das Risiko eines ökonomi-
schen Verlusts, der dadurch entsteht, dass ein Kontra-
hent seinen vertraglichen Zahlungsverpflichtungen
nicht nachkommt. Neben dem unmittelbaren Ausfall-
risiko werden in die Kreditrisikobetrachtungen auch
Risiken aus Bonitätsverschlechterungen sowie Konzen-
trationsrisiken einbezogen.
Die maximalen Risikopositionen aus finanziellen Ver-
mögenswerten, die grundsätzlich einem Kreditrisiko
unterliegen, entsprechen deren Buchwerten zum
Bilanzstichtag (ohne Berücksichtigung gegebenenfalls
vorhandener Kreditsicherheiten). Des Weiteren besteht
ein Ausfallrisiko aus Finanzgarantien und unwiderruf-
lichen Kreditzusagen, die zu diesem Zeitpunkt noch
nicht in Anspruch genommen wurden. Bei der maxi-
malen Risikoposition der Kreditzusagen werden die
maximal abrufbaren Beträge dargestellt und bei den
Finanzgarantien die maximal möglichen Zahlungs-
verpflichtungen aus gewährten Finanzgarantien.
Die folgende Tabelle zeigt die maximalen
Risikopositionen zum Bilanzstichtag.
Maximale Risikoposition aus finanziellen Vermögenswerten,
unwiderruflichen Kreditzusagen und Finanzgarantien1
Maximale Risikoposition
Anmerkung
2024
2023
(angepasst)
in Millionen €
Liquide Mittel
22.246
22.830
Forderungen aus
Finanzdienstleistungen2
15
87.867
89.019
Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen
20
6.982
7.419
Derivative Finanzinstrumente,
die in ein Hedge Accounting
einbezogen sind
(nur Vermögenswerte)
32
1.291
2.660
Derivative Finanzinstrumente,
die nicht in ein Hedge
Accounting
einbezogen sind
(nur Vermögenswerte)
32
271
347
Sonstige Forderungen und
finanzielle Vermögenswerte
32
2.690
3.013
Unwiderrufliche
Kreditzusagen
2.635
2.476
Finanzgarantien
139
284
1 Die in der Tabelle dargestellten Angaben zur maximalen Risikoposition stellen die
Konzernwerte, inklusive der zur Veräußerung bestimmten Vermögenswerte und
Schulden, dar.
2 Die Vorjahreswerte wurden nach IAS 8 korrigiert. Weitere Informationen sind in
Anmerkung 3 enthalten.
Liquide Mittel
Die liquiden Mittel des Konzerns umfassen Zahlungs-
mittel und Zahlungsmitteläquivalente sowie verzins-
liche Wertpapiere und ähnliche Geldanlagen. Bei der
Anlage liquider Mittel werden die Finanzinstitute und
Emittenten von Wertpapieren sorgfältig ausgewählt
und über eine Limitsystematik diversifiziert. Die liqui-
den Mittel werden vorwiegend bei Finanzinstituten mit
hoher Bonität inner- und außerhalb Europas, in Schuld-
verschreibungen deutscher Bundesländer sowie in
Geldmarktfonds gehalten. Bei den Anlageentscheidun-
gen wird Priorität auf eine sehr gute Bonität des
Schuldners sowie eine ausgewogene Risikodiversifizie-
rung gelegt. Die Limits und ihre Ausnutzungen werden
laufend überprüft. Diese Überprüfung erfolgt auch
unter Berücksichtigung der Einschätzung der Kredit-
risiken unserer Kontrahenten durch die Kapitalmärkte.
Entsprechend der Risikopolitik des Konzerns wird der
vorwiegende Teil der liquiden Mittel in Anlagen mit
einem externen Rating von A oder besser gehalten.
Damit unterliegen die liquiden Mittel keinem wesent-
lichen Kreditrisiko und werden im Rahmen des auf dem
erwarteten Kreditrisiko basierenden Wertminderungs-
modells der Stufe 1 von Finanzinstrumenten gemäß
IFRS zugeordnet.
Forderungen aus Finanzdienstleistungen
Die Finanzierungs- und Leasingaktivitäten der
Mercedes-Benz Group sind vor allem auf die Absatz-
unterstützung der Automobilprodukte des Konzerns
ausgerichtet. Hieraus resultieren Kreditrisiken, die
anhand definierter Standards, Leitlinien und Prozesse
überwacht und gesteuert werden. Das Kreditrisiko wird
sowohl für Finanzierungs- als auch für Operating
Lease- und Finance Lease-Verträge betrachtet. Aus
diesem Grund beziehen sich die Angaben zum Kredit-
risiko von Mercedes-Benz Mobility auf das gesamte
Finanzierungs- und Leasinggeschäft, sofern dies nicht
anders kenntlich gemacht ist.
Das Kreditrisiko aus den Finanzierungs- und Leasing-
aktivitäten wird auf Basis des kreditrisikobehafteten
Portfolios überwacht. Das kreditrisikobehaftete Port-
folio setzt sich aus den Forderungen aus Finanzdienst-
leistungen gegenüber Händlern und Endkunden sowie
dem kreditrisikobehafteten Teil des Operating Lease-
Portfolios zusammen. Die Forderungen aus Finanz-
dienstleistungen selbst umfassen Ansprüche aus
Finance Lease-Verträgen sowie Rückzahlungsansprüche
aus Finanzierungsdarlehen. Das Operating Lease-
Portfolio wird in den vermieteten Gegenständen in der
Konzernbilanz berichtet. Fällige Leasingraten aus
Operating Lease-Verträgen werden unter den Forde-
rungen aus Finanzdienstleistungen ausgewiesen.
Das Segment Mercedes-Benz Mobility verfügt sowohl
auf globaler als auch auf lokaler Ebene über Richtlinien,
die den Rahmen für ein effektives Risikomanagement
setzen. Gegenstand der Richtlinien sind insbesondere
Mindestanforderungen für alle risikorelevanten Pro-
zesse im Kreditgeschäft, die Definition der angebote-
nen Finanzierungsprodukte, die Einschätzung der
Kreditwürdigkeit der Kunden, die Einforderung von
Sicherheiten sowie das Vorgehen bei unbesicherten
Krediten und bei notleidenden Ansprüchen. Die
Begrenzung von Konzentrationsrisiken erfolgt primär
über globale Limits, die sich auf Kundenengagements
beziehen. Zur Einhaltung dieser Limits wendet die
Mercedes-Benz Mobility Genehmigungsstandards und
Maßnahmen an, um Konzentrationsrisiken zu ver-
meiden. Lediglich einem Kunden wurde eine Kreditlinie
im Bereich eines Großkredits gewährt. Das Portfolio
von Mercedes-Benz Mobility setzt sich aus einer hohen
Anzahl von kleinen und mittleren Unternehmen sowie
Privatkunden aus mehr als 30 Ländern zusammen. Zum
31. Dezember 2024 betrug der Anteil dieses Segments
71 % des Portfolios.
Im Rahmen seiner Finanzdienstleistungsaktivitäten hält
der Konzern für Einzelgeschäfte Kreditsicherheiten,
deren Marktwert das tatsächliche Kreditrisiko begrenzt.
Der Wert einer Kreditsicherheit hängt in der Regel vom
Betrag des finanzierten Vermögenswerts ab. Üblicher-
weise dienen die finanzierten Fahrzeuge als Kredit-
sicherheit. Darüber hinaus limitiert Mercedes-Benz
Mobility das Kreditrisiko aus Finanzierungs- und Leas-
ingaktivitäten, z. B. durch Anzahlungen von Kunden.
Im Hinblick auf die Beurteilung des Ausfallrisikos
werden zur Bewertung der Bonität von Privatkunden
und Kleinunternehmen Scoringsysteme eingesetzt. Die
Bewertung von Großkunden erfolgt durch interne
Ratinginstrumente. Beide Bewertungsverfahren benut-
zen, falls verfügbar, Informationen externer Kreditagen-
turen. Die Ergebnisse des Scorings und Ratings, ebenso
wie die Verfügbarkeit von Sicherheiten und anderen
risikomindernden Instrumenten, wie z. B. Anzahlungen,
Garantien und in geringerem Umfang Restschuld-
versicherungen, sind wesentliche Bestandteile der
Kreditentscheidung.
Sofern bei Verträgen eine Verschlechterung des
Zahlungsverhaltens oder andere Ursachen eines
erhöhten Kreditrisikos erkannt werden, werden durch
das Forderungsmanagement Maßnahmen mit dem Ziel
eingeleitet, die rückständigen Zahlungen des Kunden
einzufordern, den finanzierten oder verleasten Gegen-
stand wieder in Besitz zu nehmen oder den wertgemin-
derten Vertrag neu zu verhandeln. Interne Richtlinien
zur Durchführung einer Neustrukturierung des Kredit-
bzw. Leasingvertrags knüpfen dabei an das Vorliegen
von Indikatoren bzw. Kriterien an, die nach der
Einschätzung des lokalen Managements weitere
Zahlungen in einem Umfang erwarten lassen, sodass
die erwarteten Erlöse aus dem neu verhandelten
Vertrag insgesamt die erwarteten Erlöse aus sofortiger
Inbesitznahme und Wiederverkauf übersteigen.
Wesentliche Modifikationen finanzieller Vermögens-
werte erfolgten bei Forderungen aus Finanzdienst-
leistungen lediglich in seltenen Fällen und unwesent-
lichen Umfängen.
Die Wertberichtigungsquote blieb gegenüber dem
Vorjahr stabil. Die Kreditverlustquote stieg gegenüber
dem Vorjahr an, maßgeblich bedingt durch ein weiter-
hin herausforderndes Kreditumfeld in den USA.
Informationen über die in den Forderungen aus Finanz-
dienstleistungen enthaltenen Kreditrisiken sind in
Anmerkung 15 enthalten. Informationen zur Bewertung
der erwarteten Kreditverluste finden sich in
Anmerkung 1.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen resul-
tieren hauptsächlich aus den weltweiten Verkaufs-
aktivitäten von Fahrzeugen und Ersatzteilen. Das
Kreditrisiko beinhaltet das Ausfallrisiko der Kunden, zu
denen unter anderem Vertragshändler bzw. General-
vertreter, sonstige Firmenkunden sowie Privatkunden
gehören. Um Kreditrisiken zu identifizieren, prüft die
Mercedes-Benz Group die Bonität von Kunden. Die
Mercedes-Benz Group steuert Kreditrisiken aus Forde-
rungen aus Lieferungen und Leistungen system-
und datenbankgestützt auf Basis konzernweit gültiger
interner Richtlinien.
Im jeweiligen Inlandsgeschäft wird ein Großteil der
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen durch
verschiedene, gegebenenfalls länderspezifische
Sicherungsformen abgesichert. Die Sicherungen
umfassen z. B. den Eigentumsvorbehalt, Garantien
und Bürgschaften sowie Hypotheken und Kunden-
anzahlungen.
Im Exportgeschäft beurteilt die Mercedes-Benz Group
unter Berücksichtigung des spezifischen Länderrisikos
die Bonität der Kunden über einen internen Rating-
prozess. In diesem Zusammenhang werden Jahres-
abschlüsse und andere relevante Informationen, wie
z. B. das Zahlungsverhalten der Generalvertretungen,
herangezogen und ausgewertet.
Abhängig von der Bonität der Kunden etabliert die
Mercedes-Benz Group Kreditlimits und begrenzt das
Kreditrisiko durch folgende Sicherheiten:
Kreditversicherungen,
erstklassige Bankgarantien und
Akkreditive.
Diese Vorgehensweisen sind in einer konzernweit
gültigen Exportkreditrichtlinie definiert.
Bei der Bildung einer Wertberichtigung auf Forde-
rungen aus Lieferungen und Leistungen wird der
vereinfachte Ansatz angewandt, wonach diese Forde-
rungen der Stufe 2 zugeordnet und damit die über die
gesamte Laufzeit erwarteten Kreditverluste bereits
bei der erstmaligen Erfassung berücksichtigt werden.
Weitere Informationen über die Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen sowie den Stand
der vorgenommenen Wertberichtigungen können
Anmerkung 20 entnommen werden.
Derivative Finanzinstrumente
Der Konzern verwendet derivative Finanzinstrumente
zur Absicherung von Finanzrisiken, die aus dem opera-
tiven Geschäft oder aus Finanzierungsaktivitäten bzw.
dem Liquiditätsmanagement resultieren. Das Kredit-
risiko im Zusammenhang mit Derivaten wird mittels
eines Limitsystems gesteuert, das auf der Überprüfung
der kontrahentenspezifischen Finanzkraft basiert. Diese
Limitierung begrenzt und diversifiziert das Kreditrisiko.
Daher ist die Mercedes-Benz Group aus den derivati-
ven Finanzinstrumenten einem Kreditrisiko in nur
geringem Ausmaß ausgesetzt. Entsprechend der Risiko-
politik des Konzerns wurde der Großteil der Derivate
mit Kontrahenten abgeschlossen, die ein externes
Rating von A oder besser aufweisen.
Sonstige Forderungen und finanzielle
Vermögensgegenstände
Bezogen auf die in den übrigen finanziellen Vermö-
genswerten enthaltenen sonstigen Forderungen und
Vermögenswerte der Jahre 2024 und 2023 ist die
Mercedes-Benz Group in nur geringem Ausmaß einem
Kreditrisiko ausgesetzt.
Unwiderrufliche Kreditzusagen
Insbesondere das Segment Mercedes-Benz Mobility ist
Kreditrisiken aus unwiderruflichen Kreditzusagen
gegenüber Endkunden und Händlern ausgesetzt. Zum
31. Dezember 2024 beliefen sich die unwiderruflichen
Kreditzusagen auf 2.635 (2023: 2.476) Mio. €. Diese
Kreditzusagen weisen eine Laufzeit von unter einem
Jahr auf und unterliegen auf Basis des aktuellen
Kenntnisstands keinem wesentlichen Kreditrisiko.
Finanzgarantien
Die maximal möglichen Zahlungsverpflichtungen aus
Finanzgarantien beliefen sich zum 31. Dezember 2024
auf 139 (2023: 284) Mio. €. Finanzgarantien stellen
vertragliche Vereinbarungen dar. Dabei garantiert der
Konzern als Garantiegeber im Allgemeinen, dass er
im Fall der Nichterfüllung der Zahlungsverpflichtung
durch den Hauptschuldner dem Garantienehmer
den entstandenen Verlust bis zu einer, in der Regel,
vertraglich vereinbarten Höhe erstattet.
Länderrisiko
Das Länderrisiko beschreibt das Risiko eines öko-
nomischen Verlusts, der aus der Veränderung
politischer, wirtschaftlicher, rechtlicher oder sozialer
Bedingungen des betreffenden Landes resultiert, z. B.
aufgrund hoheitlicher Maßnahmen wie Enteignung
oder Devisentransferverbot.
Die Mercedes-Benz Group unterliegt Länderrisiken, die
vor allem aus grenzüberschreitenden Finanzierungen
oder Besicherungen von Konzerngesellschaften oder
Kunden, Kapitalanlagen bei Konzerngesellschaften,
assoziierten Unternehmen, Gemeinschaftsunternehmen
oder gemeinschaftlichen Tätigkeiten sowie grenz-
überschreitenden Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen resultieren. Darüber hinaus ergeben
sich Länderrisiken auch aus grenzüberschreitenden
Geldanlagen bei Finanzinstitutionen.
Die Mercedes-Benz Group begegnet diesen Risiken
mit Länderlimiten (z. B. für Hartwährungsportfolios von
Finanzdienstleistungsgesellschaften). Grundlage
des risikoorientierten Länderexposure-Managements
bei der Mercedes-Benz Group ist ein internes Rating-
system, bei dem alle Länder in Risikoklassen eingeteilt
werden, wobei externe Ratings berücksichtigt werden.
Liquiditätsrisiko
Das Liquiditätsrisiko beschreibt das Risiko, dass ein
Unternehmen seine finanziellen Verpflichtungen nicht
in ausreichendem Maß erfüllen kann.
Die Mercedes-Benz Group steuert ihre Liquidität,
indem der Konzern ergänzend zum Zahlungsmittel-
zufluss aus dem operativen Geschäft in ausreichendem
Umfang liquide Mittel vorhält und Kreditlinien bei
Banken unterhält. Zusätzlich reduziert auch die Mög-
lichkeit der Verbriefung von Forderungen (ABS-Trans-
aktionen) das Liquiditätsrisiko des Konzerns. Bei den
liquiden Mitteln handelt es sich um Zahlungsmittel und
Zahlungsmitteläquivalente sowie um verzinsliche
Wertpapiere und ähnliche Geldanlagen, über die der
Konzern kurzfristig verfügen kann.
Die Mercedes-Benz Group ermöglicht es ihren Liefe-
ranten, nach eigenem Ermessen Forderungen gegen
Konzernunternehmen im Rahmen von Reverse-
Factoring-Programmen zu veräußern. Diese Programme
sind grundsätzlich über externe Intermediärstrukturen
organisiert, die eine Vielzahl von Lieferanten mit einer
Vielzahl von Investoren verbindet. Die Zahlungsziele
bleiben durch die Finanzierung unverändert. Soweit
Reverse-Factoring-Vereinbarungen eingegangen
werden, haben sie keinen Einfluss auf das Liquiditäts-
risiko der Mercedes-Benz Group. In den Verbind-
lichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind Ver-
bindlichkeiten von 1.388 (2023: 1.446) Mio. € enthalten,
die in ein Reverse Factoring eingebunden sind und
vollständig von externen Investoren finanziert wurden.
Für Verbindlichkeiten, die nicht in ein Reverse-Factoring
einbezogen sind, wurden Zahlungsziele von volumen-
gewichtet 20-40 Tagen vereinbart. Verbindlichkeiten,
die in ein Reverse Factoring einbezogen sind, wiesen
ein volumengewichtetes Zahlungsziel zwischen 60–
80 Tagen auf. Einzelsachverhalte in einem Umfang von
ca. 300 Mio. € die zukünftig nicht mehr in ein Reverse-
Factoring einbezogen werden, befinden sich in einer
Bandbreite von 170–190 Tagen.
Die liquiden Mittel dienen dazu, das Working Capital
und die Investitionen zu finanzieren sowie den Finan-
zierungsbedarf des Leasing- und Absatzfinanzierungs-
geschäfts und einen unerwarteten Liquiditätsbedarf
abzudecken. Entsprechend internen Richtlinien wird
das Leasing- und Absatzfinanzierungsgeschäft grund-
sätzlich so refinanziert, dass die Finanzierungen eine
kongruente Fälligkeitsstruktur zu den vermieteten
Gegenständen und Forderungen aus Finanzdienst-
leistungen aufweisen.
Zum 31. Dezember 2024 betrug die Liquidität der
Mercedes-Benz Group 22,2 (2023: 22,8) Mrd. €. Im Jahr
2024 ergaben sich wesentliche Mittelzuflüsse im
Zusammenhang mit dem Geschäftsverlauf in den
Segmenten Mercedes-Benz Cars und Mercedes-Benz
Vans. Des Weiteren wirkten insbesondere die erhal-
tenen Dividenden von Beijing Benz Automotive Co., Ltd.
und Daimler Truck Holding AG positiv auf die Liquidität.
Zahlungsmittelabflüsse resultierten insbesondere aus
getätigten Investitionen in immaterielle Vermögens-
werte und Sachanlagen, der Dividendenzahlung an die
Aktionäre der Mercedes-Benz Group AG, Auszahlungen
im Rahmen der Aktienrückkaufprogramme sowie
gezahlten Ertragsteuern.
Das operative Liquiditätsmanagement umfasst einen
Cash-Concentration-Prozess, durch den täglich die
liquiden Mittel zusammengeführt werden. Dadurch
können Liquiditätsüberschüsse und -anforderungen
entsprechend den Bedürfnissen des Gesamtkonzerns
sowie einzelner Konzerngesellschaften gesteuert
werden. In das kurz- und mittelfristige Liquiditäts-
management werden die Fälligkeiten finanzieller
Vermögenswerte und finanzieller Verbindlichkeiten
sowie Schätzungen des operativen Cash Flows
einbezogen.
Zur Deckung des Finanzmittelbedarfs nutzt die
Mercedes-Benz Group grundsätzlich ein breites
Spektrum von Finanzinstrumenten. In Abhängigkeit von
Finanzmittelbedarf und Marktkonditionen emittiert
die Mercedes-Benz Group Geldmarktpapiere, Anleihen
(einschließlich Green Bonds), Schuldscheindarlehen
oder durch Forderungen besicherte Finanzmarkt-
instrumente in verschiedenen Währungen. Zusätzlich
werden Kreditlinien bei Banken zur Finanzierung des
Mittelbedarfs eingesetzt. Mögliche Herabstufungen des
Ratings der Mercedes-Benz Group könnten sich negativ
auf die Konzernfinanzierung auswirken. Im Juni 2024
wurde die mit einem Konsortium internationaler
Banken geschlossene syndizierte Kreditlinie mit einem
Volumen von 11 Mrd. € erneuert. Sie gewährt der
Mercedes-Benz Group zusätzliche finanzielle Flexibilität
mindestens bis zum Jahr 2029. Eine Inanspruchnahme
ist zum Stichtag nicht erfolgt. Auch die Kundeneinlagen
bei der Mercedes-Benz Bank werden als weitere
Refinanzierungsquelle verwendet.
Angaben zu den Finanzierungsverbindlichkeiten des
Konzerns enthält auch Anmerkung 25.
Die folgende Fälligkeitsübersicht zeigt, wie die Cash
Flows im Zusammenhang mit den Verbindlichkeiten,
den derivativen Finanzinstrumenten sowie den
unwiderruflichen Kreditzusagen und Finanzgarantien
per 31. Dezember 2024 die zukünftige Liquiditäts-
situation des Konzerns beeinflussen können.
Fälligkeitsübersicht zum 31. Dezember 2024  für Verbindlichkeiten und Finanzgarantien1
Gesamt
2025
2026
2027
2028
2029
≥ 2030
in Millionen €
Finanzierungsverbindlichkeiten2
122.698
41.840
31.019
20.596
6.449
6.284
16.510
davon Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen (undiskontiert)
2.530
560
439
342
273
207
709
Derivative Finanzinstrumente3
1.409
831
394
187
18
-15
-6
davon mit Bruttoausgleich
979
603
284
132
-5
-18
-17
Zahlungsmittelabflüsse
29.942
18.504
7.320
3.027
711
240
140
Zahlungsmittelzuflüsse
-28.963
-17.901
-7.036
-2.895
-716
-258
-157
davon mit Nettoausgleich
430
228
110
55
23
3
11
Zahlungsmittelabflüsse
430
228
110
55
23
3
11
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen4
11.312
11.312
Sonstige übrige finanzielle Verbindlichkeiten
4.322
3.495
220
193
141
150
123
Verpflichtungen aus Verkaufsgeschäften
4.655
4.655
Unwiderrufliche Kreditzusagen5
2.635
2.635
Finanzgarantien6
139
139
147.170
64.907
31.633
20.976
6.608
6.419
16.627
1 Bei der Ermittlung der Beträge wurde grundsätzlich wie folgt vorgegangen:
(a) Falls der Vertragspartner eine Zahlung zu verschiedenen Zeitpunkten abrufen kann, wird die Verbindlichkeit auf den frühesten Fälligkeitstermin bezogen. Die Kundeneinlagen der Mercedes-Benz Bank werden deshalb überwiegend als im ersten Jahr fällig angenommen.
(b) Die Zinszahlungen von Finanzinstrumenten mit variabler Verzinsung werden auf Basis von Terminzinssätzen ermittelt.
2 Die angegebenen Cash Flows der Finanzierungsverbindlichkeiten setzen sich aus deren undiskontierten Tilgungs- und Zinszahlungen zusammen.
3 Es werden die undiskontierten, für das jeweilige Jahr summierten Zahlungen der derivativen finanziellen Verbindlichkeiten dargestellt.
4 Die Auszahlungen aus Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen werden undiskontiert angegeben.
5 Es werden die maximal abrufbaren Beträge dargestellt.
6 Es werden die maximal möglichen Zahlungsverpflichtungen aus gewährten Finanzgarantien dargestellt. Die Beträge werden als im ersten Jahr fällig angenommen.
Fälligkeitsübersicht zum 31. Dezember 2023 für Verbindlichkeiten und Finanzgarantien1
Gesamt
2024
2025
2026
2027
2028
≥ 2029
(angepasst)
(angepasst)
in Millionen €
Finanzierungsverbindlichkeiten2, 3
118.176
48.635
26.397
16.673
6.559
4.252
15.660
davon Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen (undiskontiert)
2.444
500
430
341
275
217
681
Derivative Finanzinstrumente4
951
635
197
78
45
-1
-3
davon mit Bruttoausgleich
545
389
111
38
16
-6
-3
Zahlungsmittelabflüsse
19.129
14.157
2.913
1.161
630
220
48
Zahlungsmittelzuflüsse
-18.584
-13.768
-2.802
-1.123
-614
-226
-51
davon mit Nettoausgleich
406
246
86
40
29
5
Zahlungsmittelabflüsse
406
246
86
40
29
5
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen3, 5
12.705
12.703
1
1
Sonstige übrige finanzielle Verbindlichkeiten3
4.675
3.899
305
192
142
87
50
Verpflichtungen aus Verkaufsgeschäften
4.236
4.236
Unwiderrufliche Kreditzusagen6
2.476
2.476
Finanzgarantien7
284
284
143.503
72.868
26.900
16.944
6.746
4.338
15.707
1 Bei der Ermittlung der Beträge wurde grundsätzlich wie folgt vorgegangen:
(a) Falls der Vertragspartner eine Zahlung zu verschiedenen Zeitpunkten abrufen kann, wird die Verbindlichkeit auf den frühesten Fälligkeitstermin bezogen. Die Kundeneinlagen der Mercedes-Benz Bank werden deshalb überwiegend als im ersten Jahr fällig angenommen.
(b) Die Zinszahlungen von Finanzinstrumenten mit variabler Verzinsung werden auf Basis von Terminzinssätzen ermittelt.
2 Die angegebenen Cash Flows der Finanzierungsverbindlichkeiten setzen sich aus deren undiskontierten Tilgungs- und Zinszahlungen zusammen.
3 Für eine besser geeignete Darstellung erfolgten Umgliederungen zwischen den Bilanzpositionen. Die Umgliederungen sind in Anmerkung 1 beschrieben.
4 Es werden die undiskontierten, für das jeweilige Jahr summierten Zahlungen der derivativen finanziellen Verbindlichkeiten dargestellt.
5 Die Auszahlungen aus Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen werden undiskontiert angegeben.
6 Es werden die maximal abrufbaren Beträge dargestellt.
7 Es werden die maximal möglichen Zahlungsverpflichtungen aus gewährten Finanzgarantien dargestellt. Die Beträge werden als im ersten Jahr fällig angenommen.
Marktpreisrisiken
Die Mercedes-Benz Group ist aufgrund ihrer weltweiten
Geschäftsaktivitäten wesentlichen Marktpreisrisiken
aus Änderungen von Wechselkursen und Zinssätzen
sowie Rohstoff- und Energiepreisrisiken ausgesetzt.
Ferner unterliegt der Konzern Aktienkursrisiken
im Zusammenhang mit seinen börsennotierten
Beteiligungen.
Das Management von Marktpreisrisiken hat die Auf-
gabe, die Auswirkungen von Kurs- oder Preisschwan-
kungen bei Währungen, Zinssätzen und Rohstoffpreisen
auf das Ergebnis der Segmente und des Konzerns zu
begrenzen. Hierzu wird zunächst das konzernweite
Risikovolumen (Netto-Exposure) für diese Marktpreis-
risiken ermittelt, auf dessen Basis dann Sicherungs-
entscheidungen getroffen werden. Diese beinhalten die
Wahl der Sicherungsinstrumente, das zu sichernde
Volumen sowie den abzusichernden Zeitraum. Die
Sicherungsstrategie wird auf Konzernebene vorgegeben
und bei den Segmenten einheitlich umgesetzt. Ent-
scheidungsgremium ist ein regelmäßig tagendes
Komitee, u .a. für Währungen und das Asset-Liability-
Management (Zinsen). Netto-Exposures bilden die
Grundlage der Sicherungsstrategien und werden
regelmäßig aktualisiert. Dem Risiko aus kurzfristigen
Schwankungen von Rohstoffpreisen begegnet die
Mercedes-Benz Group in der Regel durch Preisgleit-
klauseln in den Lieferverträgen. In geringem Maß
werden derivative Finanzinstrumente eingesetzt.
Weiterhin werden Power Purchase Agreements zur
Verminderung von Strompreisrisiken abgeschlossen.
Power Purchase Agreements sind Einkaufsverträge
für Energiebedarfe, die z. B. fixe Abnahmepreise des
erzeugten Stroms einer bestimmten Anlage zur
Erzeugung von Wind- oder Solarstrom umfassen.
Als Teil des Risikomanagementsystems setzt die
Mercedes-Benz Group Value-at-Risk-Analysen ein. Bei
diesen Analysen wird regelmäßig das Risiko aus
Änderungen von Marktrisikofaktoren wie Wechsel-
kursen und Zinssätzen gemessen, indem bei Vorgabe
eines Konfidenzniveaus und einer Halteperiode ein
potenzieller Verlust berechnet wird.
Der Ermittlung des Value-at-Risk liegen die folgenden
Annahmen zugrunde:
Potenzielle Verluste beziehen sich auf
Marktwertänderungen und
das Konfidenzniveau beträgt 99 % bei einer
Halteperiode von fünf Tagen.
Die Mercedes-Benz Group ermittelt auf Konzernebene
den Value-at-Risk aus Wechselkurs- und Zinsände-
rungsrisiken über den Varianz-Kovarianz-Ansatz.
Beim Varianz-Kovarianz-Ansatz wird zu Beginn der
Value-at-Risk-Berechnung der aktuelle Marktwert des
Portfolios aus Finanzinstrumenten des Konzerns er-
mittelt. Im nächsten Schritt wird die Sensitivität des
Portfolios gegenüber Änderungen der relevanten
Marktrisikofaktoren, wie einzelnen Wechselkursen oder
laufzeitspezifischen Zinssätzen, bestimmt. Auf Basis
der Volatilitäten und Korrelationen dieser Marktrisiko-
faktoren, die dem RiskMetricsTM-Datensatz entnommen
sind, wird eine statistische Verteilung der möglichen
Änderungen des Portfoliowerts am Ende der Halte-
periode berechnet. Der daraus abgeleitete Verlust, der
nur in 1 % der Fälle erreicht oder überschritten wird,
gibt den Value-at-Risk an.
Wechselkursrisiko
Transaktionsrisiko und Management
von Währungsrisiken
Aus der globalen Ausrichtung des Konzerns folgt, dass
die Cash Flows Risiken aus Wechselkursschwankungen
ausgesetzt sind. Diese bestehen vor allem zwischen
dem US-Dollar, dem Chinesischen Renminbi, dem
Britischen Pfund sowie anderen Währungen, wie zum
Beispiel Währungen von Wachstumsmärkten, und dem
Euro. Im operativen Fahrzeuggeschäft entsteht das
Wechselkursrisiko primär dann, wenn die Umsatzerlöse
in einer anderen Währung als die zugehörigen Kosten
anfallen (Transaktionsrisiko). Beim Tausch der Umsatz-
erlöse in die Währung, in der die Kosten anfallen, kann
der Fall eintreten, dass nach einer zwischenzeitlichen
Währungsabwertung die getauschten Beträge die
Kosten nicht mehr decken. Die Exposures bilden den
Ausgangspunkt für die Analyse des Währungskurs-
risikos auf Konzernebene. Darüber hinaus ist der
Konzern einem indirekten Transaktionsrisiko über seine
at-equity bewerteten Finanzinvestitionen ausgesetzt.
Das gesamte Währungsexposure des Konzerns wird
durch natürliche Hedges reduziert, die darin bestehen,
dass sich die Fremdwährungsexposures aus dem
operativen Geschäft verschiedener Gesellschaften und
Segmente über den Konzern hinweg partiell ausglei-
chen. In Höhe der ausgeglichenen Position sind damit
keine Absicherungsmaßnahmen nötig. Um eine weitere,
natürliche Absicherung gegen das verbleibende Trans-
aktionsrisiko zu erzielen, ist die Mercedes-Benz Group
grundsätzlich bestrebt, die Auszahlungen vorzugsweise
in den Währungen zu erhöhen, in denen Nettoein-
zahlungsüberschüsse bestehen.
Um die Auswirkung von Wechselkursschwankungen
im operativen Geschäft (zukünftige Transaktionen)
zu reduzieren, bewertet die Mercedes-Benz Group
fortlaufend das Wechselkursrisiko und sichert einen
Anteil dieses Risikos durch den Einsatz derivativer
Finanzinstrumente ab. Die Wechselkursrisiken sowie
deren Absicherung mithilfe von Derivaten werden
durch ein Gremium gesteuert, dem Vertreter der
relevanten Segmente und Zentralfunktionen angehö-
ren. Die Treasury-Organisation aggregiert Wechselkurs-
positionen der Konzerngesellschaften und operativen
Bereiche und setzt die Entscheidungen des Gremiums
zur Absicherung von Währungsrisiken mittels Trans-
aktionen mit internationalen Finanzinstituten um.
Führen Exposureveränderungen zu Übersicherungen,
werden die Absicherungen in der Regel durch geeig-
nete Maßnahmen zeitnah aufgelöst. Außerdem werden
die Sicherungsbeziehungen auf eine gegebenen-
falls notwendige Beendigung der Bilanzierung von
Sicherungsbeziehungen überprüft.
Die Mercedes-Benz Group verwendet generell eine
Stufenmethodik, mit der angestrebte Absicherungs-
quoten für die erwarteten operativen Zahlungen
festgelegt werden. Hierbei werden entsprechend dem
Charakter der zugrunde liegenden Risiken die
Absicherungsquoten geringer, je weiter die erwarteten
Cash Flows in der Zukunft liegen. Der Absicherungs-
horizont ist hierbei in natürlicher Weise durch die
Planungsunsicherheit weit in der Zukunft liegender
Cash Flows sowie gegebenenfalls aufgrund der
eingeschränkten Verfügbarkeit geeigneter Währungs-
kontrakte begrenzt. Die Anwendung der Stufenmetho-
dik soll Risiken für den Konzern aus ungünstigen
Wechselkursänderungen eingrenzen, zugleich aber
hinreichende Freiräume belassen, um von günstigen
Entwicklungen profitieren zu können. Auf Basis der
Stufenmethodik und je nach Markteinschätzung
bestimmt das Gremium den Absicherungszeitraum – in
der Regel zwischen einem Jahr und fünf Jahren – sowie
die durchschnittlichen Absicherungsquoten. Zum
Jahresende 2024 wies das Währungsmanagement für
das Kalenderjahr 2025 eine offene Position im Auto-
mobilgeschäft von 9 % der zugrunde liegenden geplan-
ten Cash Flows in US-Dollar, eine offene Position von
23 % der zugrunde liegenden geplanten Cash Flows in
Britischen Pfund und eine offene Position von 12 %
der zugrunde liegenden geplanten Cash Flows in Chine-
sischen Renminbi aus.
Zur Sicherung der Währungsrisiken des operativen
Fahrzeuggeschäfts werden im Wesentlichen
Fremdwährungstermingeschäfte eingesetzt. Das
Wechselkursrisiko aus diesen derivativen
Finanzinstrumenten wird mit dem Value-at-Risk
gemessen.
Nachfolgende Tabelle zeigt die End-, Höchst-, Tiefst-
und Durchschnittsstände des Value-at-Risk der
Wechselkursrisiken für die Jahre 2024 und 2023 für
das Portfolio der derivativen Finanzinstrumente, die
vor allem in Bezug auf das operative Fahrzeuggeschäft
abgeschlossen wurden, sowie der zu den Quartals-
enden bestehenden Forderungen und Verbindlichkei-
ten aus Lieferungen und Leistungen. Die Durchschnitts-
werte wurden auf Basis der Quartalsendstände
berechnet. Die sonstigen, den Derivaten zugrunde
liegenden Grundgeschäfte sind in der folgenden Dar-
stellung des Value-at-Risk nicht enthalten, da es
sich um vorhergesagte Cash Flows handelt. Siehe
sind« in Anmerkung 32.
Hedge Accounting
Bei der Designation der verwendeten derivativen
Währungssicherungsinstrumente wird grundsätzlich
eine Sicherungsquote von 1 eingesetzt. Darüber hinaus
stimmen Volumen und Währung von abgesichertem
Grundgeschäft und zugeordnetem Sicherungsgeschäft
sowie Fälligkeiten überein. Der Konzern stellt eine
wirtschaftliche Beziehung zwischen dem gesicherten
Grundgeschäft und dem Sicherungsinstrument über
entsprechende Konsistenz von Währung, Volumen und
Fälligkeiten sicher.
Optionsprämien und Forward-Komponenten werden
grundsätzlich nicht in die Sicherungsbeziehung
designiert, sondern als Hedgekosten erfolgsneutral
abgegrenzt und bei Fälligkeit des Grundgeschäfts in
der Gewinn- und Verlustrechnung oder als Anpassung
der Anschaffungskosten nichtfinanzieller Vermögens-
werte berücksichtigt.
Die Effektivität der Absicherung wird zu Beginn und
während der Sicherungsbeziehung beurteilt. Ursachen
möglicher Unwirksamkeiten im Rahmen dieser
Sicherungsbeziehungen sind:
Veränderungen des Kreditrisikos bei der Bewertung
der verwendeten Sicherungsinstrumente.
Änderungen im Zeitpunkt der Abwicklung der
gesicherten Grundgeschäfte.
Wir verweisen hierzu auf die Tabelle »Cash Flow
In den Jahren 2024 und 2023 ergaben sich keine
wesentlichen Ergebniseffekte aus Unwirksamkeiten
der Sicherungsbeziehungen.
Value-at-Risk für das Wechselkursrisiko und das Zinsänderungsrisiko
2024
2023
Jahresende
Hoch
Tief
Durch-
schnitt
Jahresende
Hoch
Tief
Durch-
schnitt
in Millionen €
Wechselkursrisiko
405
405
235
331
612
1.109
539
711
Zinsänderungsrisiko
138
166
138
152
189
295
175
214
Die Entwicklung des Value-at-Risk der Währungssiche-
rungen wurde im Jahr 2024 im Wesentlichen durch
einen Rückgang des Volumens der Sicherungsgeschäfte
und der Volatilitäten bestimmt.
Liquiditätsanlagen oder -aufnahmen des Konzerns
werden grundsätzlich so gewählt, dass mögliche
Währungsrisiken minimiert werden. Sollten Trans-
aktionsrisiken im Zusammenhang mit den Liquiditäts-
anlagen oder den Verbindlichkeiten in fremden
Währungen aufgrund des Investments oder der
Refinanzierung des Konzerns an Geld- und Kapital-
märkten entstehen, werden diese in der Regel – gemäß
einer internen Richtlinie – zum Zeitpunkt des Invest-
ments bzw. der Refinanzierung durch geeignete
derivative Finanzinstrumente (z. B. Zinswährungsswaps)
gegen Währungsrisiken gesichert.
Dadurch, dass sich Währungsrisiken aus Liquiditäts-
anlagen oder Verbindlichkeiten in fremden Währungen
aufgrund des Investments oder der Refinanzierung des
Konzerns sowie diesbezüglich eingesetzter derivativer
Finanzinstrumente in der Regel vollständig ausgleichen,
wurden diese Finanzinstrumente nicht in die dargestel-
lte Value-at-Risk-Berechnung einbezogen.
Effekte aus der Währungsumrechnung
(Translationsrisiko)
Im Rahmen der Erstellung des Konzernabschlusses
werden die Erträge und Aufwendungen sowie die
Vermögenswerte und Schulden von Tochterunter-
nehmen, die außerhalb der Eurozone ansässig sind, in
Euro umgerechnet. Dadurch können Änderungen der
Wechselkurse von einer Berichtsperiode zur anderen
signifikante Umrechnungseffekte verursachen, z. B.
in Bezug auf die Umsatzerlöse, das Segmentergebnis
(EBIT) sowie die Vermögenswerte und Schulden des
Konzerns. Im Unterschied zum Transaktionsrisiko wirkt
sich das Translationsrisiko jedoch nicht zwangsläufig
auf zukünftige Cash Flows aus. Das Eigenkapital des
Konzerns spiegelt die wechselkursbedingten Buch-
wertänderungen wider. Die Mercedes-Benz Group
sichert sich gegen das Translationsrisiko in der Regel
nicht ab.
Zinsänderungsrisiko
Die Mercedes-Benz Group nutzt ein breites Spektrum
zinssensitiver Finanzinstrumente, um die Liquiditäts-
anforderungen der Mercedes-Benz Group zu erfüllen.
Der überwiegende Teil der zinssensitiven Vermö-
genswerte und Verbindlichkeiten resultiert jedoch aus
den Finanzdienstleistungsaktivitäten der Mercedes-
Benz Mobility. Die von den Mercedes-Benz Mobility
Gesellschaften mit Kunden abgeschlossenen Verträge
begründen vorwiegend festverzinsliche Forderungen.
Gemäß den Konzernrichtlinien werden die zins-
tragenden Vermögenswerte grundsätzlich kongruent
hinsichtlich Zins- und Liquiditätsbindung refinanziert,
soweit dies mit vertretbarem Aufwand möglich ist.
In ausgewählten, entwickelten Märkten verzichtet
Mercedes-Benz Mobility im Rahmen der Refinanzierung
in eng begrenztem Umfang auf eine Fristenkongruenz in
der Zinsbindung, um Marktchancen zu nutzen. Hierdurch
entsteht für den Konzern ein Zinsänderungsrisiko.
Das Zinsänderungsrisiko wird durch ein Gremium aus
Vertretern der relevanten Segmente und aus Zentral-
funktionen über Zielvorgaben für die Zinsrisikoposition
gesteuert. Die Treasury-Organisation ist gemeinsam mit
den lokalen Mercedes-Benz Gesellschaften für die
Umsetzung der festgelegten Zielvorgaben verantwort-
lich. Getrennt davon überprüft das Treasury Controlling
beziehungsweise das Controlling & Reporting von
Mercedes-Benz Mobility monatlich, ob die Zielvorgaben
eingehalten werden. Um die festgelegten Zielvorgaben
in Bezug auf Fälligkeiten und Zinsbindung zu erreichen,
setzt der Konzern auch derivative Finanzinstrumente
(zum Beispiel Zinsswaps) ein. Die Beurteilung der Zins-
risikoposition basiert entsprechend auf einer fristen-
gerechten Gegenüberstellung der Aktiva und Passiva
unter Einbeziehung der relevanten Zinsderivate.
Derivative Zinsinstrumente werden ebenso im Rahmen
der Refinanzierung der automobilen Geschäftsfelder
sowie des Liquiditätsmanagements eingesetzt. Die
Mercedes-Benz Group steuert die Kapitalbeschaffungs-
maßnahmen für die automobilen Geschäftsfelder und
das Finanzdienstleistungsgeschäft auf Konzernebene.
und das Zinsänderungsrisiko« zeigt die End-, Höchst-,
Tiefst- und Durchschnittsstände des Value-at-Risk
für das Zinsänderungsrisiko der Jahre 2024 und 2023
für die zinssensitiven originären und derivativen
Finanzinstrumente des Konzerns, einschließlich der
Finanzinstrumente des Finanzdienstleistungsgeschäfts.
Verbindlichkeiten aus Leasingverträgen, bei denen die
Mercedes-Benz Group als Leasingnehmer auftritt,
werden im Value-at-Risk für das Zinsänderungsrisiko
nicht berücksichtigt. Die Durchschnittswerte wurden
auf Basis der Quartalsendstände berechnet.
Die Veränderung des Value-at-Risk der zinssensitiven
Instrumente war im Jahresverlauf 2024 im Wesent-
lichen durch die Entwicklung der Zinsvolatilitäten
bestimmt.
Hedge Accounting
Bei der Designation der verwendeten derivativen
Sicherungsinstrumente wird grundsätzlich eine Siche-
rungsquote von 1 eingesetzt. Darüber hinaus stimmen
die Volumina, Zinskurven und Währungen sowie Lauf-
zeiten von Grundgeschäft und Sicherungsinstrument
grundsätzlich überein. Im Fall kombinierter derivativer
Instrumente zur Zins-Währungssicherung wird der
Basisaufschlag aus der Währungssicherung nicht in die
Sicherungsbeziehung designiert, sondern als Hedge-
kosten erfolgsneutral abgegrenzt und über die Laufzeit
der Sicherungsbeziehung in der Gewinn- und Verlust-
rechnung berücksichtigt. Der Konzern stellt eine
wirtschaftliche Beziehung zwischen dem gesicherten
Grundgeschäft und dem Sicherungsinstrument über
entsprechende Konsistenz von Zinsen, Laufzeiten,
Zahlungszeitpunkten und Nominalbeträgen sicher. Bei
der Absicherung für ABS-Transaktionen von Privat-
platzierungen erfolgt teilweise die Risikoabsicherung
der Marktzinskomponente, die historisch die Wert-
änderung der Gesamtverzinsung im Wesentlichen
abdeckt. Die Effektivität der Absicherung wird zu
Beginn und während der Sicherungsbeziehung unter
Anwendung der Methode der hypothetischen Derivate
beurteilt. Ursachen möglicher Unwirksamkeiten im
Rahmen dieser Sicherungsbeziehungen sind:
Veränderungen des Kreditrisikos bei der Bewertung
der verwendeten Sicherungsinstrumente.
Keine perfekte Passung bei einzelnen Parametern
der gesicherten Grundgeschäfte und den
verwendeten Sicherungsinstrumenten.
Aufschläge in Sicherungsinstrumenten zur
Absicherung von ABS-Transaktionen.
In den Jahren 2024 und 2023 ergaben sich keine
wesentlichen Ergebniseffekte.
Commodity-Preisrisiko
Die Mercedes-Benz Group ist Risiken aus der Änderung
von Marktpreisen (z. B. für Rohstoffe und Energie)
ausgesetzt, die im Zusammenhang mit dem Bezug von
Produktionsmitteln entstehen. Dem Risiko aus kurz-
fristigen Schwankungen dieser Marktpreise begegnet
die Mercedes-Benz Group in der Regel durch kurz- und
mittelfristige Preisgleitklauseln oder die Fixierung von
Einkaufspreisen in den Lieferverträgen. Die Mercedes-
Benz Group schließt z. B. Power Purchase Agreements
für Wind- und Solarenergie ab, um sich vor Schwan-
kungen der Energiepreise abzusichern und einen
langfristigen, nachhaltigen Bezug von Strom zu sichern.
Ein geringer Teil der Rohstoffpreisrisiken aus dem
geplanten Bezug von Lithiumverbindungen für Hoch-
voltbatterien wurde durch den Einsatz derivativer
Finanzinstrumente gesichert. Aufgrund des geringen
Umfangs werden diese Sicherungsgeschäfte nicht in
einer Sicherungsbeziehung designiert und es wird kein
Value-at-Risk für das Rohstoffpreisrisiko berichtet.
Derivative Finanzinstrumente ohne Hedge
Accounting
Die Nominalvolumina von Sicherungsinstrumenten,
die nicht in einer Sicherungsbeziehung designiert
sind, betragen im Berichtsjahr 10 (2023: 9) Mrd. € für
Derivate zur Absicherung von Zinsrisiken und
13 (2023: 13) Mrd. € für Derivate zur Absicherung von
Wechselkursrisiken sowie 650 (2023: 644) Mio. €
für Derivate zur Absicherung von Marktpreisrisiken
(Energie und Rohstoffe).
Aktienkursrisiko
Die Mercedes-Benz Group besitzt überwiegend
Anlagen in Aktien, die als langfristige Investitionen
klassifiziert werden und zum Teil at-equity in den
Konzernabschluss einbezogen werden, wie z. B. die
Beteiligung an der Daimler Truck Holding AG und der
BAIC Motor Corporation Ltd. Diese Anlagen werden
deshalb nicht in einer Marktrisikoanalyse des Konzerns
berücksichtigt.
34. Segmentberichterstattung
Berichtete Segmente
Der Konzern umfasst die Segmente Mercedes-Benz
Cars, Mercedes-Benz Vans und Mercedes-Benz
Mobility.
Die Darstellung der Segmente entspricht der internen
Organisations- und Berichtsstruktur. Die Fahrzeug-
segmente entwickeln und produzieren Premium- und
Luxusfahrzeuge. Das Markenportfolio des Segments
Mercedes-Benz Cars umfasst neben der Marke
Mercedes-Benz auch die Marken Mercedes-AMG und
Mercedes-Maybach sowie die Produktmarke G-Klasse.
Bei Mercedes-Benz Vans erfolgt der Vertrieb der
Transporter unter der Marke Mercedes-Benz. Darüber
hinaus bieten die Fahrzeugsegmente entsprechende
Ersatzteile und Zubehör an.
Das Segment Mercedes-Benz Mobility unterstützt
weltweit den Absatz der Automobilmarken der
Mercedes-Benz Group. Das Angebot beinhaltet vor
allem maßgeschneiderte Mobilitäts- und Finanz-
dienstleistungen: von Leasing- und Finanzierungs-
angeboten für Endkunden und Händler sowie Ver-
sicherungen über flexible Abo- und Mietmodelle
bis hin zum Flottenmanagement für gewerbliche
Kunden, welches vor allem über die Marke Athlon
erfolgt. Darüber hinaus ist Mercedes-Benz Mobility
im Bereich innovativer und digitaler Mobilitäts-
dienstleistungen, nahtloser Zahlungsmethoden sowie
des Ausbaus der Ladeinfrastruktur tätig.
Überleitung
In der Überleitung werden vor allem die nicht den
Segmenten zugeordneten Beteiligungen (z. B. Daimler
Truck Holding AG) sowie zentral verantwortete Sach-
verhalte ausgewiesen. Darüber hinaus sind in der Über-
leitung Ergebniseffekte aus der Eliminierung konzern-
interner Transaktionen zwischen den Segmenten ent-
halten. Seit 1. Januar 2024 werden Effekte aus der
konzerninternen Refinanzierung des Finanzdienstleis-
tungsgeschäfts im Segment Mercedes-Benz Cars aus-
gewiesen. Im Jahr 2024 wirkt hieraus ein Ertrag von
398 Mio. €.
Interne Steuerung und
Berichterstattung
Die interne Steuerung und Berichterstattung in der
Mercedes-Benz Group basiert grundsätzlich auf den in
Anmerkung 1 beschriebenen Grundsätzen der Rech-
nungslegung nach IFRS.
Die in der internen Steuerung und Berichterstattung
verwendete Konzernergebnisgröße stellt das EBIT dar.
Das EBIT setzt sich aus dem Bruttoergebnis vom
Umsatz, den Vertriebs-, den allgemeinen Verwaltungs-,
den Forschungs- und nicht aktivierten Entwicklungs-
kosten sowie den sonstigen betrieblichen Erträgen und
Aufwendungen, dem Ergebnis aus at-equity bewerteten
Finanzinvestitionen und dem übrigen Finanzergebnis
zusammen.
In begründeten Einzelfällen werden Effekte auf die
Konzern-Gewinn- und -Verlustrechnung, Konzernbilanz
und Konzern-Kapitalflussrechnung nicht gemäß einer
rechtlichen Sicht dem entsprechenden Segment
zugeordnet, sondern der Segmentausweis folgt einer
wirtschaftlichen Betrachtungsweise.
Erlöse zwischen den Segmenten werden prinzipiell zu
marktgerechten Preisen berechnet.
Geschäftsbeziehungen zwischen den Segmenten
werden grundsätzlich in der Überleitung eliminiert.
Hinsichtlich der Bilanzierung von Leasingverträgen im
Zusammenhang mit konzerninternen Transaktionen
werden in der Segmentberichterstattung teilweise
Vereinfachungen vorgenommen.
Die Vermögenswerte der Segmente umfassen grund-
sätzlich alle Vermögenswerte. Die Vermögenswerte der
Segmente Mercedes-Benz Cars und Mercedes-Benz
Vans schließen Vermögenswerte aus Ertragsteuern,
Vermögenswerte im Zusammenhang mit Pensionen und
ähnlichen Verpflichtungen sowie bestimmte Finanz-
instrumente (einschließlich Liquidität) aus.
Die Segmentschulden beinhalten grundsätzlich alle
Schulden. Die Schulden der Segmente Mercedes-Benz
Cars und Mercedes-Benz Vans beinhalten nicht die
Schulden aus Ertragsteuern, aus Pensionen und ähn-
lichen Verpflichtungen sowie bestimmte Finanzinstru-
mente (einschließlich Finanzierungsverbindlichkeiten).
Die mit den Operating Lease-Verträgen und den
Forderungen aus Finanzdienstleistungen im Zusam-
menhang stehenden Restwertrisiken des Konzerns
werden grundsätzlich von den Segmenten getragen, die
die Leasingfahrzeuge hergestellt haben. Die Risiko-
aufteilung basiert auf Vereinbarungen zwischen
Mercedes-Benz Cars, Mercedes-Benz Vans und
Mercedes-Benz Mobility; die Bedingungen vari-
ieren je nach Segment und Region.
Die langfristigen Vermögenswerte umfassen
immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen und
vermietete Gegenstände.
Abschreibungen auf langfristige Vermögenswerte
können neben den planmäßigen Abschreibungen
auch Wertminderungen enthalten, soweit sie nicht
Wertminderungen auf Geschäftswerte nach IAS 36
betreffen. Nicht enthalten sind Abschreibungen auf
aktivierte Fremdkapitalkosten.
Die Segmentinformationen wurden insbesondere um
die Funktionskosten erweitert und stellen sich für die
Jahre 2024 und 2023 wie folgt dar.
Segmentinformationen
Mercedes-Benz Cars
Mercedes-Benz Vans
Mercedes-Benz Mobility
Summe Segmente
Überleitung
Mercedes-Benz Group
2024
2023
2024
2023
2024
2023
2024
2023
2024
2023
2024
2023
(angepasst)
(angepasst)
(angepasst)
(angepasst)
(angepasst)
(angepasst)
in Millionen €
Außenumsatzerlöse1
102.483
107.805
18.612
19.661
24.499
24.924
145.594
152.390
145.594
152.390
Konzerninterne Umsatzerlöse1
5.278
4.951
708
627
584
647
6.570
6.225
-6.570
-6.225
Umsatzerlöse gesamt1
107.761
112.756
19.320
20.288
25.083
25.571
152.164
158.615
-6.570
-6.225
145.594
152.390
Umsatzkosten1, 2
-86.191
-85.970
-14.669
-15.235
-22.754
-22.483
-123.614
-123.688
6.596
6.302
-117.018
-117.386
Vertriebskosten2
-8.053
-8.094
-1.479
-1.528
-616
-685
-10.148
-10.307
155
37
-9.993
-10.270
Allgemeine Verwaltungskosten2
-1.481
-1.580
-257
-244
-755
-793
-2.493
-2.617
-36
-154
-2.529
-2.771
Forschungs- und nicht aktivierte Entwicklungskosten
-5.187
-5.682
-433
-524
-5.620
-6.206
40
-24
-5.580
-6.230
Ergebnis aus at-equity bewerteten Finanzinvestitionen
398
1.355
56
126
-2
-155
452
1.326
686
803
1.138
2.129
Übrige Erträge/Aufwendungen
1.213
1.439
394
255
178
-153
1.785
1.541
202
257
1.987
1.798
Segmentergebnis (EBIT)
8.460
14.224
2.932
3.138
1.134
1.302
12.526
18.664
1.073
996
13.599
19.660
Segmentvermögenswerte
92.365
93.435
11.410
10.486
149.251
145.057
253.026
248.978
-8.590
-8.152
244.436
240.826
Beteiligungsbuchwerte der at-equity
bewerteten Finanzinvestitionen
3.287
3.922
292
325
325
208
3.904
4.455
8.882
8.649
12.786
13.104
Zugänge zu langfristigen Vermögenswerten
15.338
14.939
2.353
1.570
15.982
13.541
33.673
30.050
-282
-225
33.391
29.825
Abschreibungen auf langfristige Vermögenswerte
7.770
7.386
690
608
6.278
5.778
14.738
13.772
-58
-75
14.680
13.697
Segmentschulden
50.984
51.668
9.802
9.232
135.889
132.043
196.675
192.943
-13.736
-11.813
182.939
181.130
1 Die Vorjahreswerte für Mercedes-Benz Mobility, die Überleitung und Mercedes-Benz Group wurden nach IAS 8 korrigiert. Weitere Informationen sind in Anmerkung 3 enthalten.
2 Für eine besser geeignete Darstellung erfolgten für Mercedes-Benz Cars, Mercedes-Benz Vans und die Überleitung Umgliederungen innerhalb der Funktionskosten. Die Umgliederungen sind in Anmerkung 1 beschrieben.
Überleitung
Die folgende Tabelle zeigt die Überleitung des EBIT
gemäß der Segmentberichterstattung auf die Konzern-
Gewinn- und -Verlustrechnung.
Überleitung EBIT auf Konzernwerte
2024
2023
in Millionen €
Summe Segmentergebnisse (EBIT)
12.526
18.664
Ergebnis aus at-equity
bewerteten Finanzinvestitionen
686
803
Sonstige Überleitungsposten
197
55
Eliminierungen
190
138
EBIT gemäß Konzern-Gewinn- und
-Verlustrechnung
13.599
19.660
Das Ergebnis aus at-equity bewerteten
Finanzinvestitionen beinhaltet den positiven
Ergebnisbeitrag von 711 (2023: 797) Mio. € an der
Daimler Truck Holding AG.
Die Zeile sonstige Überleitungsposten beinhaltet
weitere zentral verantwortete Sachverhalte. Im Jahr
2024 wirkte insbesondere ein positiver Ergebnisbeitrag
von 223 (2023: 68) Mio. € aus der Neubewertung der
im Rahmen der Aktienrückkaufprogramme bilanzierten
Verbindlichkeiten.
Die Überleitung der Segmentvermögenswerte und
-schulden auf die relevanten Konzerngrößen ergibt sich
aus der nachstehenden Tabelle.
Überleitung der Segmentvermögenswerte und -schulden auf die
Konzernwerte
2024
2023
in Millionen €
Summe Segmentvermögenswerte
253.026
248.978
At-equity bewertete Finanzinvestition
in DTHAG
8.655
8.425
Übrige at-equity bewertete
Finanzinvestitionen1
227
224
Vermögenswerte aus Ertragsteuern2
3.867
3.448
Sonstige Überleitungsposten und
Eliminierungen
-21.339
-20.249
Konzern-Segmentvermögenswerte
244.436
240.826
Nicht zugeordnete Finanzinstrumente
(einschließlich Liquidität) und
Vermögenswerte aus Pensionen und
ähnlichen Verpflichtungen2
20.574
22.196
Summe Konzern-Aktiva
265.010
263.022
Summe Segmentschulden
196.675
192.943
Schulden aus Ertragsteuern2
7.827
8.226
Sonstige Überleitungsposten und
Eliminierungen
-21.563
-20.039
Konzern-Segmentschulden
182.939
181.130
Nicht zugeordnete Finanzinstrumente
und Schulden aus Pensionen und
ähnlichen Verpflichtungen2
-11.559
-10.924
Konzern-Eigenkapital
93.630
92.816
Summe Konzern-Passiva
265.010
263.022
1 Beinhaltet im Wesentlichen den At-equity-Buchwert an BAIC Motor.
2 Soweit diese nicht auf Mercedes-Benz Mobility entfallen.
Umsatzerlöse und langfristige
Vermögenswerte nach Regionen
Im Hinblick auf die Informationen über geografische
Regionen werden die Umsätze den Ländern nach dem
Bestimmungslandprinzip zugerechnet; die langfristigen
Vermögenswerte werden entsprechend dem Standort
des jeweiligen Vermögenswerts angegeben.
Die Außenumsätze und langfristigen Vermögenswerte
nach Regionen sind in nachstehender Tabelle dar-
gestellt.
Umsatzerlöse und langfristige Vermögenswerte nach Regionen
Umsatzerlöse
Langfristige
Vermögenswerte
2024
2023
2024
2023
(angepasst)
in Millionen €
Europa1
58.764
61.067
67.870
64.719
davon Deutschland1
21.707
24.631
47.534
46.511
Nordamerika
38.917
40.488
20.747
18.430
davon USA
34.900
36.041
18.761
16.526
Asien
39.643
43.382
1.784
1.497
davon China
23.139
25.284
523
507
Übrige Märkte
8.270
7.453
792
749
145.594
152.390
91.193
85.395
1 Die Vorjahreswerte wurden nach IAS 8 korrigiert. Weitere Informationen sind in Anmerkung 3 enthalten.
35. Kapitalmanagement
Die Grundlage für das Kapitalmanagement in der
Mercedes-Benz Group stellen die Net Assets und der
Value Added dar. Obwohl einzelne Gesellschaften des
Segments Mercedes-Benz Mobility den Eigenkapital-
anforderungen der jeweiligen Bankenaufsicht unter-
stehen, unterliegt die Mercedes-Benz Group AG keinen
externen Mindestkapitalanforderungen.
Die Ermittlung der Net Assets des Konzerns erfolgt
über die Vermögenswerte und die Schulden der Seg-
mente nach IFRS. Mercedes-Benz Cars und Mercedes-
Benz Vans sind für die operativen Net Assets verant-
wortlich; ihnen werden sämtliche Vermögens-werte,
Verbindlichkeiten und Rückstellungen zugerechnet, für
die sie im operativen Geschäft die Verantwortung
tragen. Die Steuerung des Segments Mercedes-Benz
Mobility erfolgt, der branchenüblichen Vorgehensweise
im Bankengeschäft entsprechend, auf Basis des Eigen-
kapitals. Die Kapitalbindung des Konzerns beinhaltet
zusätzlich die Vermögenswerte und Schulden aus
Ertragsteuern sowie sonstige zentrale Posten und
Eliminierungen.
Die durchschnittlichen Net Assets des Jahres
berechnen sich aus dem Durchschnitt der Quartale.
Diese ermitteln sich als Durchschnitt der Net Assets zu
Beginn und zum Ende eines Quartals.
Durchschnittliche Net Assets
2024
2023
in Millionen €
Mercedes-Benz Cars
41.905
41.407
Mercedes-Benz Vans
1.632
1.253
Mercedes-Benz Mobility1
12.993
13.774
Net Assets der Segmente
56.530
56.434
At-equity bewertete Finanzinvestition in
DTHAG
8.466
8.221
Übrige at-equity bewertete
Finanzinvestitionen2
230
253
Vermögenswerte und Schulden aus
Ertragsteuern3
-4.717
-5.159
Sonstige zentrale Posten und
Eliminierungen
-19
94
Net Assets Mercedes-Benz Group
60.490
59.843
1 Eigenkapital.
2 Soweit nicht den Segmenten zugeordnet.
3 Soweit nicht Mercedes-Benz Mobility zugeordnet.
Die auf die durchschnittlichen Net Assets des Konzerns
anfallenden Kapitalkosten fließen in den Value Added
ein. Der Value Added zeigt, in welchem Umfang der
Konzern den Verzinsungsanspruch seiner Kapitalgeber
erwirtschaftet bzw. übertrifft und damit Wert schafft.
Der Verzinsungsanspruch auf die Net Assets und damit
der Kapitalkostensatz wird aus den Mindestrenditen
abgeleitet, die Eigen- und Fremdkapitalgeber für ihr
investiertes Kapital erwarten. Im Berichtsjahr lag der
Kapitalkostensatz, der für die interne Kapitalsteuerung
verwendet wird, bei 9,5 (2023: 9,0) % nach Steuern.
Das Ziel des Kapitalmanagements ist die Steigerung
des Value Added, unter anderem durch die Optimie-
rung der Kapitalkosten. Dies wird zum einen durch
die in der operativen Verantwortung der Segmente
liegende Optimierung der Net Assets, unter anderem
des Working Capitals, gewährleistet. Zum anderen
wird die Kapitalstruktur und damit einhergehend der
Kapitalkostensatz, unter Berücksichtigung gesetzlicher
Regelungen, kosten- und risikooptimal ausgestaltet.
Ein Beispiel hierfür ist ein angemessener, an den
operativen Erfordernissen orientierter Bestand an
Liquidität.
36. Ergebnis je Aktie
Das Ergebnis je Aktie (unverwässert und verwässert)
berechnet sich auf Basis des Ergebnisanteils der Aktio-
näre der Mercedes-Benz Group AG. Der Ergebnisanteil
der Aktionäre der Mercedes-Benz Group AG (unverwäs-
sert und verwässert) beläuft sich auf 10.207 (2023:
14.261) Mio. €. Der gewogene Durchschnitt der in Um-
lauf befindlichen Aktien (unverwässert und verwässert),
dessen Rückgang auf die im Berichtsjahr abgeschlos-
senen Aktienrückkaufprogramme zurückzuführen ist,
beträgt 1.002,0 (2023: 1.059,6) Mio. Stück. In der Folge
beträgt das Ergebnis je Aktie 10,19 € im Jahr 2024
(2023: 13,46 €).
37. Beziehungen zu nahestehenden
Unternehmen und Personen
Als nahestehende Unternehmen oder Personen werden
assoziierte Unternehmen, Gemeinschaftsunternehmen
und nicht konsolidierte Tochterunternehmen bezeich-
net sowie Personen, die einen maßgeblichen Einfluss
auf die Finanz- und Geschäftspolitik der Mercedes-
Benz Group ausüben. Letztere umfassen alle Personen
in Schlüsselpositionen sowie deren nahe Familien-
angehörige.
In der Mercedes-Benz Group sind dies die Mitglieder
des Vorstands und des Aufsichtsrats der Mercedes-
Benz Group AG und deren nahe Familienangehörige.
Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Unternehmen
und Personen werden grundsätzlich zu marktüblichen
Bedingungen ausgeführt.
Geschäftsbeziehungen mit nahestehenden Unternehmen und Personen
Erträge aus erbrachten
Lieferungen und Leistungen
sowie sonstige Erträge
Aufwendungen aus
empfangenen Lieferungen
und Leistungen
sowie sonstige
Aufwendungen
Forderungen und
Nutzungsrechte
Verbindlichkeiten und
Rückstellungen1
31. Dezember
31. Dezember
2024
2023
2024
2023
2024
2023
2024
2023
in Millionen €
Assoziierte Unternehmen
16.022
16.800
2.067
2.337
3.749
4.351
432
541
davon Daimler Truck2
791
943
1.302
1.751
1.186
1.682
203
299
davon LSHAI/LSHAH
7.533
9.257
326
287
946
1.227
13
12
davon BBAC
7.671
6.581
428
298
1.562
1.396
208
221
Gemeinschaftsunternehmen
588
469
34
31
120
223
4
17
Von nahestehenden Personen beherrschte Unternehmen
1
450
185
56
65
1 Einschließlich Verbindlichkeiten für Ausfallrisiken aus Garantien für nahestehende Unternehmen.
2 Neben Beziehungen im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit wie Käufe und Verkäufe von Gütern und Dienstleistungen sowie Leasingvereinbarungen sind übergangsweise Dienstleistungen aus Zentralfunktionen (z. B. IT, Logistik und Personal) enthalten.
Assoziierte Unternehmen
Bei den Geschäftsbeziehungen mit assoziierten Unter-
nehmen entfallen wesentliche erbrachte Lieferungen
und Leistungen des Konzerns auf die in der Überleitung
ausgewiesene Daimler Truck Holding AG (Daimler
Truck) sowie auf die Gesellschaften LSH Auto Inter-
national Limited (LSHAI) und LSH Auto Holding Limited
(LSHAH) sowie Beijing Benz Automotive Co., Ltd.
(BBAC), die dem Segment Mercedes-Benz Cars
zugeordnet sind.
Die Gesellschaft LSHAI wurde im Jahr 2024 in zwei
rechtlich selbständige Einheiten LSHAI und LSHAH
reorganisiert. Die LSHAI führt den Vertrieb in China
fort, während die LSHAH das Geschäft für alle anderen
Länder übernommen hat.
Zwischen der Mercedes-Benz Group und Daimler
Truck gibt es zahlreiche Beziehungen im Rahmen
der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit wie Käufe und
Verkäufe von Gütern und Dienstleistungen sowie
Leasingvereinbarungen. Zudem werden übergangs-
weise Dienstleistungen aus Zentralfunktionen erbracht,
die in den sonstigen betrieblichen Erträgen enthalten
sind.
Im Segment Mercedes-Benz Mobility wird in einzelnen
Märkten das Leasing- und Absatzfinanzierungsgeschäft
für Nutzfahrzeuge von Daimler Truck weitergeführt.
Mercedes-Benz Mobility erwirbt zu diesem Zweck die
Fahrzeuge von Daimler Truck und vermietet diese an
den Endkunden. Soweit eine verpflichtende Fahrzeug-
rückgabe an Daimler Truck vereinbart ist, wird ein
Leasingvertrag (Headlease) zwischen Mercedes-Benz
Mobility und Daimler Truck abgebildet. Der Vertrag
zwischen Mercedes-Benz Mobility und dem Endkunden
stellt diesbezüglich einen Untermietvertrag (Sublease)
dar. In den in der Tabelle dargestellten Forderungen
und Nutzungsrechten sind Ansprüche auf den Rückkauf
von Fahrzeugen von 843 (2023: 1.121) Mio. € enthalten,
die in den Forderungen aus Finanzdienstleistungen
ausgewiesen sind, sowie Nutzungsrechte von 103
(2023: 268) Mio. € gegenüber Daimler Truck, die im
Vermietvermögen ausgewiesen sind. Diese Nutzungs-
rechte wurden im Jahr 2024 planmäßig um 124 (2023:
217) Mio. € abgeschrieben.
Darüber hinaus hält die Mercedes-Benz Group
Minderheitenanteile an von der Daimler Truck Group
beherrschten Immobiliengesellschaften von 220 (2023:
207) Mio. €, die als Fremdkapitalinstrumente in den
übrigen finanziellen Vermögenswerten ausgewiesen
werden.
Im Jahr 2019 erfolgte die Ausgliederung von Vermö-
gensgegenständen und Verbindlichkeiten der
Mercedes-Benz Group AG (ehemals Daimler AG) in die
jeweils rechtlich selbstständigen Einheiten Mercedes-
Benz AG und Daimler Truck AG. In diesem Zusammen-
hang haften die Mercedes-Benz Group AG, die
Mercedes-Benz AG und die Daimler Truck AG gemäß §
133 Abs. 1 und Abs. 3 UmwG als an der Ausgliederung
beteiligte Rechtsträger als Gesamtschuldner für die
Verbindlichkeiten der Mercedes-Benz Group AG, die
vor dem Wirksamwerden der Ausgliederung begründet
wurden. Die in diesem Zusammenhang bestehenden
Bestimmungen, insbesondere die Vorgehensweise zur
Regelung des Innenausgleichs zwischen den beteiligten
Rechtsträgern, sind im Ausgliederungsvertrag vom
25. März 2019 geregelt. Für vor dem Wirksamwerden
der Ausgliederung begründete Versorgungsverpflich-
tungen aufgrund des Betriebsrentengesetzes beträgt
die Frist zehn Jahre. Die Mercedes-Benz Group AG bzw.
die Mercedes-Benz AG haben aufgrund des ausrei-
chend zur Verfügung stehenden Zweckvermögens des
anderen Rechtsträgers hieraus keinen Liquiditäts-
abfluss zu erwarten. Alle übrigen Haftungsansprüche
aus der Nachhaftung sind im Berichtsjahr erloschen.
Gemeinschaftsunternehmen
Am 12. Mai 2022 vereinbarte die Mercedes-Benz AG in
einem Vertrag mit PSA Automobiles SA, Opel Auto-
mobile GmbH, Saft EV SAS und Saft Groupe den Erwerb
eines Anteils von 33,33 % an Automotive Cells Com-
pany SE (ACC) durch Kapitaleinlage von rund 390 Mio. €.
Bedingt durch mehrere disproportionale Beteiligungs-
erhöhungen im Geschäftsjahr 2024 beträgt die Beteili-
gungsquote an ACC zum 31. Dezember 2024 30,58 %.
Zudem verpflichtete sich der Konzern insgesamt zur
Bereitstellung weiterer Mittel von bis zu 810 Mio. €.
Zum 31. Dezember 2024 waren vertraglich zugesagte
Mittel von bis zu 545 (2023: 867) Mio. € nicht abgeru-
fen. Der Rückgang im Vergleich zum Vorjahr ist auf den
Abruf von Mittelzusagen durch ACC von 155 Mio. €
(davon 130 Mio. € als Eigenkapital) und Änderungen bei
den Garantiezusagen zurückzuführen. Zum 31. Dezem-
ber 2024 bestehen zudem außerbilanzielle Verpflich-
tungen von 256 (2023: 256) Mio. €.
Mit Wirkung zum 1. Juli 2022 schlossen die Mercedes-
Benz AG und die Zhejiang Geely Holding Group Co., Ltd.
eine Vereinbarung zugunsten von smart Automobile
Co., Ltd. (smart) ab. Diese verpflichtet die Anteils-
eigner zur Bereitstellung finanzieller Mittel bis zu einem
Höchstbetrag von jeweils 593 Mio. € für den Fall, dass
smart nicht in der Lage ist, seinen Zahlungsverpflich-
tungen aus einem Konsortialkreditvertrag nachzu-
kommen. smart ist dem Segment Mercedes-Benz Cars
zugeordnet.
Weitere Erläuterungen zur Geschäftstätigkeit der
wesentlichen assoziierten Unternehmen und Gemein-
schaftsunternehmen finden sich in Anmerkung 14.
Nahestehende Personen
Der Konzern unterhält im Rahmen der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit weltweit mit einer Vielzahl von
Unternehmen, die auch Kunden und/oder Lieferanten
des Konzerns sind, Geschäftsbeziehungen. Unter
diesen Kunden und/oder Lieferanten befinden sich
auch Unternehmen, die eine Verbindung zu Mitgliedern
des Vorstands oder des Aufsichtsrats sowie zu nahen
Familienangehörigen dieser Organmitglieder der
Mercedes-Benz Group AG oder deren Tochterunter-
nehmen haben. Mitglieder des Vorstands und des
Aufsichtsrats sowie nahe Familienangehörige dieser
Organmitglieder können zugleich Kunden der
Mercedes-Benz Group AG und ihrer Tochterunter-
nehmen sein sowie Produkte und Dienstleistungen
erwerben.
Herr Stefan Pierer ist seit Mai 2023 Mitglied des Auf-
sichtsrats der Mercedes-Benz Group AG und der
Mercedes-Benz AG. Die Mercedes-Benz Group unter-
hält Liefer- und Leistungsbeziehungen zu einigen
Unternehmen der Pierer-Gruppe. Zur Pierer-Gruppe
gehören die Leoni AG und die SHW-Gruppe, zwei
international tätige Automobilzulieferer sowie weitere
Unternehmen. Die Tabelle »Geschäftsbeziehungen mit
der Zeile »Von nahestehenden Personen beherrschte
Unternehmen« die Informationen zum Lieferungs- und
Leistungsvolumen mit diesen Gesellschaften. Im
September 2024 wurde ein Vertrag zum Verkauf von
50,1 % der Anteile an der Leoni AG unterzeichnet. Der
Vollzug unterliegt der kartellrechtlichen Genehmigung.
Zuwendungen zu Planvermögen
Der Mercedes-Benz Pension Trust e.V. verwaltet
treuhänderisch das Planvermögen zur Sicherung
von Pensionsverpflichtungen in Deutschland und ist
dadurch ein nahestehendes Unternehmen der
Mercedes-Benz Group. Ein weiteres nahestehendes
Unternehmen stellt die Mercedes-Benz Pensionsfonds
AG dar. Die Mercedes-Benz Group AG trägt in un-
wesentlichem Umfang Aufwendungen und erbringt
Serviceleistungen für die beiden Gesellschaften. Für
weitere Informationen siehe auch Anmerkung 23.
38. Vergütung des Vorstands
und des Aufsichtsrats
Vergütung des Vorstands der Mercedes-Benz
Group AG
In der nachfolgenden Tabelle ist der im Geschäftsjahr
nach IFRS erfasste Aufwand für die Vergütung der im
Jahr 2024 aktiven Mitglieder des Vorstands dargestellt.
Vergütung des Vorstands
2024
2023
in Millionen €
Fixe Vergütung
11
10
Variable Vergütung
Kurzfristige variable Vergütung
(100 % des Jahresbonus)1
12
16
Langfristige variable Vergütung (PPSP)
12
16
Leistungen nach Beendigung des
Arbeitsverhältnisses (Dienstzeit-
aufwand aus Versorgungsansprüchen)
3
2
38
44
1 Die kurzfristige variable Vergütung wird im März des Folgejahres ausbezahlt.
Die dargestellten Aufwendungen für Vorstandsbezüge
im Zusammenhang mit der langfristigen variablen
Vergütung resultierten aus der fortlaufenden Bewer-
tung aller zum Bilanzstichtag ausgegebenen und noch
nicht fällig gewordenen aktienbasierten Performance-
Phantom-Share-Pläne (PPSP), also der Pläne 2021 bis
2024, mit dem jeweils beizulegenden Zeitwert zum
Bilanzstichtag. Den aktiven Mitgliedern des Vorstands
wurden im Jahr 2024 insgesamt 198.702 (2023: 181.341)
Stück virtuelle Aktien im Rahmen des PPSP gewährt;
der beizulegende Zeitwert dieser virtuellen Aktien zum
Zeitpunkt der Gewährung betrug 13 (2023: 13) Mio. €.
Zusätzliche Informationen zur aktienorientierten Ver-
gütung der Vorstandsmitglieder können Anmerkung 22
entnommen werden.
Die im Jahr 2024 gewährten Gesamtbezüge an ehe-
malige Vorstandsmitglieder und ihre Hinterbliebenen
belaufen sich auf 22 (2023: 20) Mio. €.
Für die Pensionsverpflichtungen gegenüber aktiven
Mitgliedern des Vorstands sind zum 31. Dezember 2024
26 (2023: 21) Mio. € zurückgestellt. Die Pensionsrück-
stellungen für frühere Mitglieder des Vorstands sowie
ihre Hinterbliebenen betrugen am 31. Dezember 2024
insgesamt 246 (2023: 265) Mio. €.
Gemäß § 314 Abs. 1 Nr. 6a HGB wurden dem Vorstand
Gesamtbezüge (ohne Dienstzeitaufwendungen aus
Versorgungsansprüchen) von 36 (2023: 39) Mio. €
gewährt (inklusive der aktienbasierten Vergütung mit
einem beizulegenden Zeitwert über 13 (2023:
13) Mio. €).
Die Übernahme von Gremientätigkeiten bei Konzern-
gesellschaften durch Vorstandsmitglieder wird nicht
gesondert vergütet, sondern ist mit der Vergütung bei
der Mercedes-Benz Group AG abgegolten.
Im Jahr 2024 wurden Vorschüsse oder Kredite an
Vorstandsmitglieder weder gewährt noch erlassen.
Vergütung des Aufsichtsrats der Mercedes-Benz
Group AG
Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten für ihre Gre-
mientätigkeiten ausschließlich kurzfristig fällige fixe
Leistungen von 6 (2023: 6) Mio. €, deren Höhe von den
im Aufsichtsrat wahrgenommenen Funktionen abhängt.
Mit Ausnahme der Vergütung der betrieblichen Arbeit-
nehmervertreter aus dem jeweiligen Arbeitsverhältnis
wurden im Jahr 2024 an Aufsichtsratsmitglieder
keine Vergütungen für persönlich erbrachte Leistungen
außerhalb der Gremientätigkeit, insbesondere für
Beratungs- und Vermittlungsleistungen, gewährt.
Zudem wurden Vorschüsse oder Kredite an Aufsichts-
ratsmitglieder weder gewährt noch erlassen.
Individualisierte Angaben zur Vergütung des Vorstands
und des Aufsichtsrats sind im Vergütungsbericht
dargestellt.
39. Honorare des
Abschlussprüfers
Die Aktionäre der Mercedes-Benz Group AG wählten in
der Hauptversammlung am 3. Mai 2023 erstmals die
PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungs-
gesellschaft zum Abschlussprüfer und Konzern-
abschlussprüfer beginnend ab dem Geschäftsjahr
2024. Die nachfolgende Tabelle zeigt die für das
Geschäftsjahr 2024 als Aufwand erfassten Honorare
der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschafts-
prüfungsgesellschaft (PwC GmbH) sowie der
Gesellschaften des weltweiten PwC-Verbunds (PwC
weltweit) für die an die Mercedes-Benz Group AG, an
die konsolidierten Tochterunternehmen und an die
anteilsmäßig konsolidierten gemeinschaftlichen
Tätigkeiten erbrachten Leistungen.
Unter den Honoraren für Abschlussprüfungsleis-
tungen werden insbesondere Honorare für die
gesetzliche Prüfung des Jahres- und Konzernab-
schlusses und der in den Konzernabschluss einbe-
zogenen Tochterunternehmen, Entgelte für die
prüferische Durchsicht der Zwischenabschlüsse und
Honorare für weitere Prüfungsleistungen ausgewiesen.
Die unter den anderen Bestätigungsleistungen
ausgewiesenen Honorare betreffen insbesondere die
Prüfung von Informationssystemen und Prozessen
sowie die Erteilung von Comfort Lettern.
Die sonstigen Leistungen umfassen überwiegend
fachliche Leistungen im Zusammenhang mit
strategischen Projekten.
Honorare des Abschlussprüfers
2024
in Millionen €
PwC
weltweit
davon
PwC GmbH
Abschlussprüfungsleistungen
34
19
Andere Bestätigungsleistungen
2
2
Sonstige Leistungen
3
2
39
23
40. Ereignisse nach dem
Bilanzstichtag
Veräußerung von Produktions- und
Vertriebskapazitäten in Argentinien
Der Vorstand der Mercedes-Benz Group AG hat im
Februar 2025 beschlossen, die Produktions- und
Vertriebskapazitäten in Argentinien zu veräußern. Die
Vertragsunterzeichnung hat ebenfalls im Februar 2025
stattgefunden. Der Abschluss der Transaktion wird für
Mitte 2025 erwartet. Aus der Transaktion wird im Jahr
2025 mit sonstigen betrieblichen Aufwendungen von
rund 0,4 Mrd. € sowie einem Abgang von Vermögens-
werten von rund 0,5 Mrd. € und Schulden von rund
0,2 Mrd. € gerechnet. Die Aufwendungen betreffen im
Wesentlichen das Segment Mercedes-Benz Vans.
Beschluss über neues Aktienrückkaufprogramm
In der Sitzung am 19. Februar 2025 stimmte der Auf-
sichtsrat dem vom Vorstand beschlossenen weiteren
Aktienrückkaufprogramm in einem maximalen Umfang
von bis zu 5 Mrd. € über einen Zeitraum von bis zu
24 Monaten zu. Der Aktienrückkauf basiert auf und
steht im Einklang mit der generellen Aktienrückkauf-
politik und steht unter dem Vorbehalt der erneuten
Ermächtigung der Hauptversammlung im Mai 2025,
eigene Aktien in einem Umfang von bis zu 10 % des
Grundkapitals zurückzuerwerben.
41. Deutscher Corporate
Governance Kodex
Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Mercedes-Benz
Group AG haben eine Erklärung gemäß § 161 AktG
abgegeben und den Aktionären auf der Internetseite
der Mercedes-Benz Group dauerhaft zugänglich
gemacht.
42. Anteilsbesitz
In der folgenden Tabelle wird der Anteilsbesitz der
Mercedes-Benz Group gemäß § 313 Abs. 2 Nr. 1–6 HGB
dargestellt. Kooperationen ohne Anteil am Kapital
werden grundsätzlich nicht ausgewiesen. Die Angaben
für Eigenkapital und Ergebnis sowie die Angabe von
Beteiligungen im Sinne des § 313 Abs. 2 Nr. 4 HGB
unterbleiben, soweit sie nach § 313 Abs. 3 Satz 4 HGB
für die Darstellung der Ertrags-, Finanz- und Vermö-
genslage der Mercedes-Benz Group von unterge-
ordneter Bedeutung sind. Zudem zeigt die Aufstellung
die Tochterunternehmen, die die Befreiungsmög-
lichkeiten gemäß § 264 Abs. 3 HGB bzw. § 264b HGB in
Anspruch nehmen. Für diese Gesellschaften ist der
Konzernabschluss der Mercedes-Benz Group AG der
befreiende Konzernabschluss.
Name der Gesellschaft
Sitz, Land/Region
Kapitalanteil %1
Fußnote
I. Konsolidierte Tochterunternehmen
Accumotive GmbH & Co. KG
Kamenz, Deutschland
100,00
5
Alpha 1 Mercedes-Benz Grundstücksverwaltung GmbH
Schönefeld, Deutschland
100,00
5
Alpha 2 Mercedes-Benz Grundstücksverwaltung GmbH & Co. OHG
Schönefeld, Deutschland
100,00
5, 7
Alpha 3 Mercedes-Benz Grundstücksverwaltung GmbH & Co. OHG
Schönefeld, Deutschland
100,00
5, 7
Alpha 4 Mercedes-Benz Grundstücksverwaltung GmbH & Co. OHG
Schönefeld, Deutschland
100,00
5, 7
Alpha 5 Mercedes-Benz Grundstücksverwaltung GmbH & Co. OHG
Schönefeld, Deutschland
100,00
5, 7
Alpha 6 Mercedes-Benz Grundstücksverwaltung GmbH & Co. OHG
Schönefeld, Deutschland
100,00
5, 7
Alpha 7 Mercedes-Benz Grundstücksverwaltung GmbH & Co. OHG
Schönefeld, Deutschland
100,00
5, 7
Athlon Beheer International B.V.
Schiphol, Niederlande
100,00
Athlon Car Lease Belgium N.V.
Machelen, Belgien
100,00
Athlon Car Lease International B.V.
Schiphol, Niederlande
100,00
Athlon Car Lease Italy S.R.L.
Rom, Italien
100,00
Athlon Car Lease Nederland B.V.
Schiphol, Niederlande
100,00
Athlon Car Lease Polska Sp. z o.o.
Warschau, Polen
100,00
Athlon Car Lease Portugal, lda
Sintra, Portugal
100,00
Athlon Car Lease Rental Services B.V.
Schiphol, Niederlande
100,00
Athlon Car Lease Rental Services Belgium N.V.
Machelen, Belgien
100,00
Athlon Car Lease S.A.S.
Le Bourget, Frankreich
100,00
Athlon Car Lease Spain, S.A.
Alcobendas, Spanien
100,00
Athlon France S.A.S.
Le Bourget, Frankreich
100,00
Athlon Germany GmbH
Düsseldorf, Deutschland
100,00
Athlon Mobility Consultancy N.V.
Machelen, Belgien
100,00
Athlon Mobility Services UK Limited
Milton Keynes, Vereinigtes Königreich
100,00
Athlon Rental Germany GmbH
Düsseldorf, Deutschland
100,00
CARS Technik & Logistik GmbH
Wiedemar, Deutschland
100,00
5
Daimler Fleet Management South Africa (Pty.) Ltd. i. L.
Pretoria, Südafrika
65,00
4
Daimler Vans USA, LLC
Wilmington, USA
100,00
Daimler Vermögens- und Beteiligungsgesellschaft mbH
Stuttgart, Deutschland
100,00
5
Delta Mercedes-Benz Grundstücksverwaltung GmbH & Co. OHG
Schönefeld, Deutschland
100,00
5, 7
EHG Elektroholding GmbH
Stuttgart, Deutschland
100,00
5
Epsilon Mercedes-Benz Grundstücksverwaltung GmbH & Co. OHG
Schönefeld, Deutschland
100,00
5, 7
FOTIC – MB Leasing No. 6 Single Fund Trust
Peking, China
0,00
3
Friesland Lease B.V.
Drachten, Niederlande
51,11
Name der Gesellschaft
Sitz, Land/Region
Kapitalanteil %1
Fußnote
Interleasing Luxembourg S.A.
Windhof, Luxemburg
100,00
Koppieview Property (Pty) Ltd
Pretoria, Südafrika
100,00
LBBW AM – Daimler Re Insurance
Luxemburg, Luxemburg
0,00
3
LBBW AM – MBVEXW
Stuttgart, Deutschland
0,00
3
MBarc Credit Canada Inc.
Mississauga, Kanada
100,00
MBition GmbH
Berlin, Deutschland
100,00
5
MDC Power GmbH
Kölleda, Deutschland
100,00
5
Mercedes AMG High Performance Powertrains Ltd
Brixworth, Vereinigtes Königreich
100,00
Mercedes pay GmbH
Stuttgart, Deutschland
100,00
5
Mercedes-AMG GmbH
Affalterbach, Deutschland
100,00
5
Mercedes-Benz (Beijing) Parts Trading and Services Co., Ltd.
Peking, China
100,00
Mercedes-Benz (China) Ltd.
Peking, China
75,00
Mercedes-Benz (Thailand) Limited
Bangkok, Thailand
100,00
Mercedes-Benz AG
Stuttgart, Deutschland
100,00
5
Mercedes-Benz Argentina S.A.U.
Buenos Aires, Argentinien
100,00
Mercedes-Benz Asia GmbH
Stuttgart, Deutschland
100,00
5
Mercedes-Benz Assuradeuren B.V.
Utrecht, Niederlande
100,00
Mercedes-Benz Australia/Pacific Pty Ltd
Melbourne, Australien
100,00
Mercedes-Benz Auto Finance Ltd.
Peking, China
100,00
Mercedes-Benz Auto Lease Trust 2023-A
Wilmington, USA
0,00
3
Mercedes-Benz Auto Lease Trust 2024-A
Wilmington, USA
0,00
3
Mercedes-Benz Auto Lease Trust 2024-B
Wilmington, USA
0,00
3
Mercedes-Benz Auto Receivables Trust 2021-1
Farmington Hills, USA
0,00
3
Mercedes-Benz Auto Receivables Trust 2022-1
Farmington Hills, USA
0,00
3
Mercedes-Benz Auto Receivables Trust 2023-1
Farmington Hills, USA
0,00
3
Mercedes-Benz Auto Receivables Trust 2023-2
Farmington Hills, USA
0,00
3
Mercedes-Benz Auto Receivables Trust 2024-1
Farmington Hills, USA
0,00
3
Mercedes-Benz Automotive Mobility GmbH
Berlin, Deutschland
100,00
5
Mercedes-Benz Bank AG
Stuttgart, Deutschland
100,00
Mercedes-Benz Bank GmbH
Eugendorf, Österreich
100,00
Mercedes-Benz Bank Service Center GmbH
Berlin, Deutschland
100,00
5
Mercedes-Benz Banking Service GmbH
Saarbrücken, Deutschland
100,00
5
Mercedes-Benz Belgium Luxembourg S.A.
Brüssel, Belgien
100,00
Mercedes-Benz Broker Biztositási Alkusz Hungary Kft.
Budapest, Ungarn
100,00
Name der Gesellschaft
Sitz, Land/Region
Kapitalanteil %1
Fußnote
Mercedes-Benz Brooklands Limited
Milton Keynes, Vereinigtes Königreich
100,00
Mercedes-Benz Canada Inc.
Mississauga, Kanada
100,00
Mercedes-Benz Capital Investments B.V.
Utrecht, Niederlande
100,00
Mercedes-Benz Cars & Vans Brasil Ltda.
São Paulo, Brasilien
100,00
Mercedes-Benz Connectivity Services GmbH
Stuttgart, Deutschland
100,00
5
Mercedes-Benz Corporate Investments, LLC
Wilmington, USA
100,00
Mercedes-Benz Credit Pénzügyi Szolgáltató Hungary Zrt.
Budapest, Ungarn
100,00
Mercedes-Benz Customer Assistance Center Maastricht N.V.
Maastricht, Niederlande
100,00
Mercedes-Benz Customer Solutions GmbH
Stuttgart, Deutschland
100,00
5
Mercedes-Benz Danmark A/S
Kopenhagen, Dänemark
100,00
Mercedes-Benz Espana, S.A.U.
Alcobendas, Spanien
100,00
Mercedes-Benz ExTra LLC
Wilmington, USA
100,00
Mercedes-Benz Finance Canada Inc.
Montreal, Kanada
100,00
Mercedes-Benz Finance Co., Ltd.
Chiba, Japan
95,11
Mercedes-Benz Finance North America LLC
Wilmington, USA
100,00
Mercedes-Benz Financial Services Australia Pty. Ltd.
Melbourne, Australien
100,00
Mercedes-Benz Financial Services Austria GmbH
Eugendorf, Österreich
100,00
Mercedes-Benz Financial Services BeLux NV
Brüssel, Belgien
100,00
Mercedes-Benz Financial Services Canada Corporation
Mississauga, Kanada
100,00
Mercedes-Benz Financial Services Ceská republika s.r.o.
Prag, Tschechische Republik
100,00
Mercedes-Benz Financial Services España, E.F.C., S.A.
Alcobendas, Spanien
100,00
Mercedes-Benz Financial Services France S.A.
Montigny-le-Bretonneux, Frankreich
100,00
Mercedes-Benz Financial Services Hong Kong Ltd.
Hongkong, China
80,00
Mercedes-Benz Financial Services India Private Limited
Chennai, Indien
100,00
Mercedes-Benz Financial Services Investment Company LLC
Wilmington, USA
100,00
Mercedes-Benz Financial Services Italia S.p.A.
Rom, Italien
100,00
Mercedes-Benz Financial Services Korea Ltd.
Seoul, Südkorea
80,00
Mercedes-Benz Financial Services Nederland B.V.
Nieuwegein, Niederlande
100,00
Mercedes-Benz Financial Services New Zealand Ltd
Auckland, Neuseeland
100,00
Mercedes-Benz Financial Services Portugal – Sociedade Financeira de Crédito S.A.
Mem Martins, Portugal
100,00
Mercedes-Benz Financial Services Schweiz AG
Schlieren, Schweiz
100,00
Mercedes-Benz Financial Services Singapore Ltd.
Singapur, Singapur
100,00
Mercedes-Benz Financial Services Slovakia s.r.o.
Bratislava, Slowakei
75,00
Mercedes-Benz Financial Services South Africa (Pty) Ltd
Pretoria, Südafrika
100,00
Name der Gesellschaft
Sitz, Land/Region
Kapitalanteil %1
Fußnote
Mercedes-Benz Financial Services Sp. z o.o.
Warschau, Polen
100,00
Mercedes-Benz Financial Services Taiwan Ltd.
Taipeh, Taiwan, China
51,00
Mercedes-Benz Financial Services UK Limited
Milton Keynes, Vereinigtes Königreich
100,00
Mercedes-Benz Financial Services USA LLC
Wilmington, USA
100,00
Mercedes-Benz Finans Danmark A/S
Kopenhagen, Dänemark
100,00
Mercedes-Benz Finans Sverige AB
Malmö, Schweden
100,00
Mercedes-Benz Finansman Türk A.S.
Istanbul, Türkei
100,00
Mercedes-Benz Fleet Management Singapore Pte. Ltd.
Singapur, Singapur
100,00
Mercedes-Benz France S.A.S.
Montigny-le-Bretonneux, Frankreich
100,00
Mercedes-Benz Group Australia/Pacific Pty Ltd
Melbourne, Australien
100,00
Mercedes-Benz Group China Ltd.
Peking, China
100,00
Mercedes-Benz Group Services Berlin GmbH
Berlin, Deutschland
100,00
5
Mercedes-Benz Group Services Madrid, S.A.U.
San Sebastián de los Reyes, Spanien
100,00
Mercedes-Benz Group Services Phils., Inc.
Cebu City, Philippinen
100,00
Mercedes-Benz Grund Services GmbH
Schönefeld, Deutschland
100,00
5
Mercedes-Benz High Power Charging Europe GmbH
Stuttgart, Deutschland
100,00
5
Mercedes-Benz Holdings UK Limited
Milton Keynes, Vereinigtes Königreich
100,00
Mercedes-Benz Hong Kong Limited
Hongkong, China
100,00
Mercedes-Benz HPC North America LLC
Wilmington, USA
80,00
Mercedes-Benz India Private Limited
Pune, Indien
100,00
Mercedes-Benz Insurance Agency LLC
Wilmington, USA
100,00
Mercedes-Benz Insurance Broker S.R.L.
Voluntari, Rumänien
100,00
Mercedes-Benz Insurance Services GmbH
Stuttgart, Deutschland
100,00
5
Mercedes-Benz Insurance Services Nederland B.V.
Utrecht, Niederlande
100,00
Mercedes-Benz Insurance Services Taiwan Ltd.
Taipeh, Taiwan, China
100,00
Mercedes-Benz Insurance Services UK Limited
Milton Keynes, Vereinigtes Königreich
100,00
Mercedes-Benz Intellectual Property GmbH & Co. KG
Stuttgart, Deutschland
100,00
5
Mercedes-Benz International Finance B.V.
Utrecht, Niederlande
100,00
Mercedes-Benz Italia S.p.A.
Rom, Italien
100,00
Mercedes-Benz Japan G.K.
Chiba, Japan
100,00
Mercedes-Benz Korea Limited
Seoul, Südkorea
51,00
Mercedes-Benz Lease Italia S.r.l.
Rom, Italien
100,00
Mercedes-Benz Leasing Co., Ltd.
Peking, China
65,00
Mercedes-Benz Leasing Deutschland GmbH
Stuttgart, Deutschland
100,00
Name der Gesellschaft
Sitz, Land/Region
Kapitalanteil %1
Fußnote
Mercedes-Benz Leasing GmbH
Stuttgart, Deutschland
100,00
Mercedes-Benz Leasing IFN S.A.
Bukarest, Rumänien
100,00
Mercedes-Benz Leasing Kft.
Budapest, Ungarn
100,00
Mercedes-Benz Leasing Polska Sp. z o.o.
Warschau, Polen
100,00
Mercedes-Benz Leasing Treuhand GmbH
Stuttgart, Deutschland
100,00
5
Mercedes-Benz LT GmbH
Böblingen, Deutschland
100,00
5
Mercedes-Benz Ludwigsfelde Anlagenverwaltung GmbH & Co. OHG
Schönefeld, Deutschland
100,00
5, 7
Mercedes-Benz Ludwigsfelde GmbH
Ludwigsfelde, Deutschland
100,00
5
Mercedes-Benz Malaysia Sdn. Bhd.
Puchong, Malaysia
100,00
Mercedes-Benz Manhattan, Inc.
Wilmington, USA
100,00
Mercedes-Benz Manufacturing (Thailand) Limited
Bangkok, Thailand
100,00
Mercedes-Benz Manufacturing Hungary Kft.
Kecskemét, Ungarn
100,00
Mercedes-Benz Manufacturing Poland sp. z o.o.
Jawor, Polen
100,00
Mercedes-Benz Master Owner Trust
Wilmington, USA
0,00
3
Mercedes-Benz Mitarbeiter-Fahrzeuge Leasing GmbH
Stuttgart, Deutschland
100,00
5
Mercedes-Benz Mobility & Technology Service (Beijing) Co., Ltd.
Peking, China
100,00
Mercedes-Benz Mobility (Thailand) Co., Ltd.
Bangkok, Thailand
100,00
Mercedes-Benz Mobility AG
Stuttgart, Deutschland
100,00
5
MERCEDES-BENZ MOBILITY AUSTRALIA PTY LTD
Melbourne, Australien
100,00
Mercedes-Benz Mobility Beteiligungsgesellschaft mbH
Stuttgart, Deutschland
100,00
5
Mercedes-Benz Mobility Korea Ltd.
Seoul, Südkorea
100,00
MERCEDES-BENZ MOBILITY MEXICO, S. DE R.L. DE C.V.
Mexiko-Stadt, Mexiko
100,00
Mercedes-Benz Mobility Services GmbH
Stuttgart, Deutschland
100,00
5
Mercedes-Benz México International, S. de R.L. de C.V.
Mexiko-Stadt, Mexiko
100,00
Mercedes-Benz México, S. de R.L. de C.V.
Mexiko-Stadt, Mexiko
100,00
Mercedes-Benz Nederland B.V.
Utrecht, Niederlande
100,00
Mercedes-Benz Nederland Holding B.V.
Utrecht, Niederlande
100,00
Mercedes-Benz New Zealand Ltd
Auckland, Neuseeland
100,00
Mercedes-Benz North America Corporation
Wilmington, USA
100,00
Mercedes-Benz North America Finance LLC
Newark, USA
100,00
Mercedes-Benz Otomotiv Ticaret ve Hizmetler A.S.
Istanbul, Türkei
66,91
Mercedes-Benz Parts Brand GmbH
Stuttgart, Deutschland
100,00
5
Mercedes-Benz Parts Logistics Asia Pacific Sdn. Bhd.
Puchong, Malaysia
100,00
Mercedes-Benz Parts Logistics Ibérica, S.L.U.
Azuqueca de Henares, Spanien
100,00
Name der Gesellschaft
Sitz, Land/Region
Kapitalanteil %1
Fußnote
Mercedes-Benz Parts Logistics UK Limited
Milton Keynes, Vereinigtes Königreich
100,00
Mercedes-Benz Parts Manufacturing & Services Ltd.
Shanghai, China
100,00
Mercedes-Benz Polska Sp. z o.o.
Warschau, Polen
100,00
Mercedes-Benz Portugal, S.A.
Sintra, Portugal
100,00
Mercedes-Benz Real Estate GmbH
Berlin, Deutschland
100,00
5
Mercedes-Benz Reinsurance S.A. Luxembourg
Luxemburg, Luxemburg
100,00
Mercedes-Benz Renting, S.A.
Alcobendas, Spanien
100,00
Mercedes-Benz Research & Development North America, Inc.
Wilmington, USA
100,00
Mercedes-Benz Research and Development India Private Limited
Bangalore, Indien
100,00
Mercedes-Benz Retail Group UK Limited
Milton Keynes, Vereinigtes Königreich
100,00
Mercedes-Benz Retail Receivables LLC
Farmington Hills, USA
100,00
Mercedes-Benz Romania S.R.L.
Bukarest, Rumänien
100,00
Mercedes-Benz Schweiz AG
Schlieren, Schweiz
100,00
Mercedes-Benz Service Leasing S.R.L.
Bukarest, Rumänien
100,00
Mercedes-Benz Services Correduria de Seguros, S.A.
Alcobendas, Spanien
100,00
Mercedes-Benz Services Malaysia Sdn Bhd
Selangor, Malaysia
100,00
Mercedes-Benz Sigorta Aracilik Hizmetleri A.S.
Istanbul, Türkei
100,00
Mercedes-Benz Singapore Pte. Ltd.
Singapur, Singapur
100,00
Mercedes-Benz South Africa Ltd
Pretoria, Südafrika
100,00
Mercedes-Benz Sverige AB
Malmö, Schweden
100,00
Mercedes-Benz Taiwan Ltd.
Taipeh, Taiwan, China
51,00
Mercedes-Benz Tech Innovation GmbH
Ulm, Deutschland
100,00
5
Mercedes-Benz Trust Holdings LLC
Farmington Hills, USA
100,00
Mercedes-Benz Trust Leasing Conduit LLC
Wilmington, USA
100,00
Mercedes-Benz Trust Leasing LLC
Farmington Hills, USA
100,00
Mercedes-Benz U.S. International, Inc.
Vance, USA
100,00
Mercedes-Benz Ubezpieczenia Sp. z o.o.
Warschau, Polen
100,00
Mercedes-Benz UK Limited
Milton Keynes, Vereinigtes Königreich
100,00
Mercedes-Benz USA, LLC
Wilmington, USA
100,00
Mercedes-Benz Vans Hong Kong Limited
Hongkong, China
67,55
Mercedes-Benz Vans UK Limited
Milton Keynes, Vereinigtes Königreich
100,00
Mercedes-Benz Vans, LLC
Wilmington, USA
100,00
Mercedes-Benz Vermögens- und Beteiligungsgesellschaft mbH
Stuttgart, Deutschland
100,00
5
Mercedes-Benz Versicherung AG
Stuttgart, Deutschland
100,00
Name der Gesellschaft
Sitz, Land/Region
Kapitalanteil %1
Fußnote
Mercedes-Benz Versicherungsservice GmbH
Berlin, Deutschland
100,00
5
Mercedes-Benz Verwaltungsgesellschaft für Grundbesitz mbH
Schönefeld, Deutschland
100,00
5
Mercedes-Benz Vietnam Ltd.
Ho-Chi-Minh-Stadt, Vietnam
70,00
Mercedes-Benz Warszawa Sp. z o.o.
Warschau, Polen
100,00
Mercedes-Benz Wholesale Receivables LLC
Wilmington, USA
100,00
Mercedes-Benz Österreich GmbH
Eugendorf, Österreich
100,00
Mercedes-Benz Česká republika s.r.o.
Prag, Tschechische Republik
100,00
Mercedes-Benz – Aluguer de Veículos, Lda.
Mem Martins, Portugal
100,00
MN8 Charging LLC
Wilmington, USA
20,00
3
Movinx Americas Company, Inc.
Schaumburg, USA
100,00
Movinx GmbH
Berlin, Deutschland
100,00
Movinx UK Ltd.
London, Vereinigtes Königreich
100,00
Multifleet G.I.E.
Le Bourget, Frankreich
50,10
Silver Arrow Athlon NL 2021-1
Utrecht, Niederlande
0,00
3
Silver Arrow Australia Trust 2019-1
Melbourne, Australien
0,00
3
Silver Arrow Australia Trust 2020-1
Melbourne, Australien
0,00
3
Silver Arrow Australia Trust 2024-1
Melbourne, Australien
0,00
3
Silver Arrow Canada GP Inc.
Mississauga, Kanada
100,00
Silver Arrow Canada LP
Mississauga, Kanada
100,00
7
SILVER ARROW CHINA 2022-2 RETAIL AUTO LOAN ASSET BACKED NOTES TRUST
Peking, China
0,00
3
SILVER ARROW CHINA 2023-1 RETAIL AUTO LOAN ASSET BACKED NOTES TRUST
Peking, China
0,00
3
SILVER ARROW CHINA 2023-2 RETAIL AUTO LOAN ASSET BACKED NOTES TRUST
Peking, China
0,00
3
SILVER ARROW CHINA 2024-1 RETAIL AUTO LOAN ASSET BACKED NOTES TRUST
Peking, China
0,00
3
SILVER ARROW CHINA 2024-2 RETAIL AUTO LOAN GREEN ASSET BACKED NOTES TRUST
Peking, China
0,00
3
SILVER ARROW CHINA 2024-3 RETAIL AUTO LOAN ASSET BACKED NOTES TRUST
Peking, China
0,00
3
Silver Arrow China Mercedes-Benz Leasing Co., Ltd. 2023-1
Peking, China
0,00
3
Silver Arrow Japan 2022-1
Tokio, Japan
0,00
3
Silver Arrow Japan 2024-1
Tokio, Japan
0,00
3
Silver Arrow Lease Facility Trust
Wilmington, USA
0,00
3
Silver Arrow Merfina 2024-1 s.r.l.
Rom, Italien
0,00
3
Silver Arrow S.A.
Luxemburg, Luxemburg
0,00
3
Star Assembly SRL
Sebeș, Rumänien
100,00
Ucafleet S.A.S.
Le Bourget, Frankreich
65,00
Vierzehnte Vermögensverwaltungsgesellschaft DVB mbH
Stuttgart, Deutschland
100,00
5
Wagenplan B.V.
Almere, Niederlande
60,00
YASA Limited
Kidlington, Vereinigtes Königreich
100,00
Name der Gesellschaft
Sitz, Land/Region
Kapitalanteil %1
Fußnote
II. Nicht konsolidierte Tochterunternehmen
Accumotive Verwaltungs-GmbH
Kamenz, Deutschland
100,00
AEG Olympia Office GmbH
Stuttgart, Deutschland
100,00
Affalterbach Racing GmbH
Affalterbach, Deutschland
100,00
Alpha 2024 Mercedes-Benz Grundstücksverwaltung GmbH
Schönefeld, Deutschland
100,00
Anota Fahrzeug Service- und Vertriebsgesellschaft mbH
Berlin, Deutschland
100,00
Circulo Cerrado S.A. de Ahorro para Fines Determinados
Buenos Aires, Argentinien
62,49
Cúspide GmbH
Stuttgart, Deutschland
100,00
Lapland Car Test Aktiebolag
Arvidsjaur, Schweden
100,00
LEONIE DMS DVB GmbH
Stuttgart, Deutschland
100,00
Li-Tec Battery GmbH
Kamenz, Deutschland
100,00
MB GTC GmbH Mercedes-Benz Gebrauchtteile Center
Neuhausen auf den Fildern, Deutschland
100,00
MBition Sofia EOOD
Sofia, Bulgarien
100,00
Mercedes pay AG – in Liquidation
Zug, Schweiz
100,00
4
Mercedes pay USA LLC
Wilmington, USA
100,00
Mercedes-Benz Assignment Services Americas, LLC
Wilmington, USA
100,00
Mercedes-Benz Business Services Sdn Bhd
Puchong, Malaysia
100,00
Mercedes-Benz Cars Middle East FZE
Dubai, Vereinigte Arabische Emirate
100,00
Mercedes-Benz Consulting GmbH
Leinfelden-Echterdingen, Deutschland
100,00
Mercedes-Benz Digital Tech Ltd.
Shanghai, China
100,00
Mercedes-Benz Distribution Vietnam Company Limited
Ho Chi Minh City, Vietnam
100,00
Mercedes-Benz Egypt S.A.E.
Kairo, Ägypten
100,00
Mercedes-Benz Energy GmbH
Großröhrsdorf, Deutschland
100,00
Mercedes-Benz Financial Services UK (Trustees) Limited
Milton Keynes, Vereinigtes Königreich
100,00
Mercedes-Benz G GmbH
Raaba, Österreich
100,00
Mercedes-Benz Gastronomie GmbH
Stuttgart, Deutschland
100,00
Mercedes-Benz Group Services Poland Sp. z o.o.
Krakau, Polen
100,00
Mercedes-Benz Heritage GmbH
Stuttgart, Deutschland
100,00
Mercedes-Benz High Power Charging Japan G.K.
Chiba, Japan
100,00
Mercedes-Benz High Power Charging Overseas GmbH
Stuttgart, Deutschland
100,00
Mercedes-Benz HPC Canada ULC
Vancouver, Kanada
100,00
Mercedes-Benz Hungária Kft.
Budapest, Ungarn
100,00
Mercedes-Benz IDC Europe S.A.S.U.
Valbonne, Frankreich
100,00
Mercedes-Benz Intellectual Property Management GmbH
Stuttgart, Deutschland
100,00
Mercedes-Benz Logistics and Distribution Egypt L.L.C.
Kairo, Ägypten
100,00
Mercedes-Benz Manufacturing and Import Egypt L.L.C.
Kairo, Ägypten
100,00
Name der Gesellschaft
Sitz, Land/Region
Kapitalanteil %1
Fußnote
Mercedes-Benz Pensionsfonds AG
Stuttgart, Deutschland
100,00
6
Mercedes-Benz Purchasing Coordination Corporation
Wilmington, USA
100,00
Mercedes-Benz Research & Development Tel Aviv Ltd.
Tel Aviv, Israel
100,00
Mercedes-Benz Second Life Solutions LLC
Wilmington, USA
100,00
Mercedes-Benz Slovakia s.r.o.
Bratislava, Slowakei
100,00
Mercedes-Benz Tech Motion GmbH
Böblingen, Deutschland
100,00
Mercedes-Benz UK Share Trustee Ltd.
Milton Keynes, Vereinigtes Königreich
100,00
Mercedes-Benz UK Trustees Limited
Milton Keynes, Vereinigtes Königreich
100,00
Mercedes-Benz Unterstützungskasse GmbH
Stuttgart, Deutschland
100,00
Mercedes-Benz Venezuela S.A.
Valencia, Venezuela
100,00
4
Mercedes-Benz.io GmbH
Stuttgart, Deutschland
100,00
Mercedes-Benz.io Portugal Unipessoal Lda.
Lissabon, Portugal
100,00
Montajes y Estampaciones Metálicas, S.L.
Esparreguera, Spanien
51,00
NAG Nationale Automobil-Gesellschaft Aktiengesellschaft
Stuttgart, Deutschland
100,00
Porcher & Meffert Grundstücksgesellschaft mbH & Co. Stuttgart OHG
Schönefeld, Deutschland
100,00
7
PT Mercedes-Benz Consulting Services Indonesia
Bogor, Indonesien
100,00
Star Transmission SRL
Cugir, Rumänien
100,00
STARKOM, proizvodnja in trgovina d.o.o.
Maribor, Slowenien
100,00
III. Anteilsmäßig konsolidierte gemeinschaftliche Tätigkeiten
Cooperation Manufacturing Plant Aguascalientes, S.A.P.I de C.V.
Aguascalientes, Mexiko
54,01
IV. At-equity bewertete Gemeinschaftsunternehmen
Automotive Cells Company SE
Bruges, Frankreich
30,58
Beijing Ionchi New Energy Technology Ltd.
Peking, China
50,00
Enbase Power GmbH
München, Deutschland
25,10
Fujian Benz Automotive Co., Ltd.
Fuzhou, China
50,00
MB Service Japan Co., Ltd.
Hitachi, Japan
33,40
SMART MOBILITY PTE. LTD.
Singapur, Singapur
43,46
StarRides Technology Co., Ltd.
Hangzhou, China
50,00
YOUR NOW Holding GmbH
München, Deutschland
50,00
Name der Gesellschaft
Sitz, Land/Region
Kapitalanteil %1
Fußnote
V. At-equity bewertete assoziierte Unternehmen
BAIC Motor Corporation Ltd.
Peking, China
9,55
Beijing Benz Automotive Co., Ltd.
Peking, China
49,00
Blacklane GmbH
Berlin, Deutschland
28,46
Bolt Technology OÜ
Tallinn, Estland
7,41
Daimler Truck Holding AG
Leinfelden-Echterdingen, Deutschland
31,59
IONITY Holding GmbH & Co. KG
München, Deutschland
15,12
Ionna LLC
Durham, USA
14,29
LSH Auto Holdings Limited
Hongkong, China
15,00
LSH Auto International Limited
Hongkong, China
15,00
Mercedes-Benz Grand Prix Ltd.
Brackley, Vereinigtes Königreich
33,33
There Holding B.V.
Rijswijk, Niederlande
30,59
VI. Zu (fortgeführten) Anschaffungskosten bilanzierte gemeinschaftliche Tätigkeiten, Gemeinschaftsunternehmen, assoziierte
Unternehmen und zum beizulegenden Zeitwert bewertete wesentliche sonstige Beteiligungen2
ASOCIACIÓN VASCA PARA EL DESARROLLO DE TECNOLOGÍAS DE FABRICACIÓN AVANZADA EN AUTOMOCIÓN
Vitoria, Spanien
0,00
Aston Martin Lagonda Global Holdings Plc
Gaydon, Vereinigtes Königreich
8,15
BDF IP Holdings Ltd.
Burnaby, Kanada
33,00
Beijing Mercedes-Benz Sales Service Co., Ltd.
Peking, China
51,00
BTV technologies GmbH
Unna, Deutschland
40,00
ChargePoint Holdings Inc.
Campbell, USA
2,40
Daimler Buses Grundstücksverwaltung GmbH & Co. OHG
Schönefeld, Deutschland
10,12
7
Earlybird DWES Fund VI GmbH & Co. KG
München, Deutschland
6,45
Esslinger Wohnungsbau GmbH
Esslingen am Neckar, Deutschland
26,57
European Center for Information and Communication Technologies – EICT GmbH
Berlin, Deutschland
33,33
Factorial Inc.
Woodbury, USA
9,44
Gamma 1 Daimler Truck Grundstücksverwaltung GmbH & Co. OHG
Schönefeld, Deutschland
10,10
7
Gamma 2 Daimler Truck Grundstücksverwaltung GmbH & Co. OHG
Schönefeld, Deutschland
10,10
7
Gamma 3 Daimler Truck Grundstücksverwaltung GmbH & Co. OHG
Schönefeld, Deutschland
10,10
7
Gamma 4 Daimler Truck Grundstücksverwaltung GmbH & Co. OHG
Schönefeld, Deutschland
10,10
7
Grundstücksgesellschaft Schlossplatz 1 mbH & Co. KG
Berlin, Deutschland
18,37
7
hap2U SAS
Pontcharra, Frankreich
34,59
4
Momenta Global Limited
Grand Cayman, Kaimaninseln
6,97
Ondine Tech Fund 1 L.P.
George Town, Kaimaninseln
43,23
PDB – Partnership for Dummy Technology and Biomechanics GbR
Ingolstadt, Deutschland
20,00
7
Name der Gesellschaft
Sitz, Land/Region
Kapitalanteil %1
Fußnote
Power Supply Systems GmbH
Stuttgart, Deutschland
24,90
Sila Nanotechnologies Inc.
Dover, USA
6,57
SK Gaming Beteiligungs GmbH
Köln, Deutschland
24,17
smart-BRABUS GmbH i.L.
Bottrop, Deutschland
50,00
4
STARCAM s.r.o.
Most, Tschechische Republik
51,00
The Mobility House AG
Zürich, Schweiz
11,53
VfB Stuttgart 1893 AG
Stuttgart, Deutschland
10,41
Volocopter GmbH
Bruchsal, Deutschland
5,84
1 Beteiligung gemäß § 16 AktG.
2 Für die Bilanzierung von nicht konsolidierten Tochterunternehmen, gemeinschaftlichen Tätigkeiten, Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen verweisen wir auf Anmerkung 1 im Anhang.
3 Beherrschender Einfluss durch wirtschaftliche Umstände.
4 In Liquidation.
5 Inanspruchnahme der Befreiung gemäß §264 Abs. 3 bzw. §264b HGB.
6 Beherrschender Einfluss auf die Anlage der Vermögenswerte. Keine Konsolidierung der Vermögenswerte aufgrund vertraglicher Gestaltung.
7 Die Mercedes-Benz Group AG oder ein bzw. mehrere andere in den Konzernabschluss einbezogene Unternehmen sind unbeschränkt haftende Gesellschafter.
Der Vorstand
Stuttgart, den 11. März 2025
Ola Källenius
Dr. Jörg Burzer
Mathias Geisen
Renata Jungo Brüngger
Sabine Kohleisen
Markus Schäfer
Britta Seeger
Oliver Thöne
Hubertus Troska
Harald Wilhelm
WEITERE
INFORMATIONEN
WEITERE INFORMATIONEN
Versicherung der gesetzlichen Vertreter
Wir versichern, dass gemäß den anzuwendenden
Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss
nach bestem Wissen ein den tatsächlichen Verhältnis-
sen entsprechendes Bild der Ertrags-, Finanz- und
Vermögenslage des Konzerns vermittelt und im Kon-
zernlagebericht, der mit dem Lagebericht der
Mercedes-Benz Group AG zusammengefasst ist, nach
bestem Wissen der Geschäftsverlauf einschließlich des
Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so
dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhält-
nissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die
wesentlichen Chancen und Risiken der voraussicht-
lichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.
Stuttgart, den 11. März 2025
Ola Källenius
Dr. Jörg Burzer
Mathias Geisen
Renata Jungo Brüngger
Sabine Kohleisen
Markus Schäfer
Britta Seeger
Oliver Thöne
Hubertus Troska
Harald Wilhelm
Geschäftsbericht 2024 | Mercedes-Benz Group
433
Bestätigungsvermerk des
unabhängigen Abschlussprüfers
Bestätigungsvermerk des
unabhängigen Abschlussprüfers
An die Mercedes-Benz Group AG,
Stuttgart
Vermerk über die Prüfung des
Konzernabschlusses und des
Konzernlageberichts
Prüfungsurteile
Wir haben den Konzernabschluss der Mercedes-Benz
Group AG, Stuttgart, und ihrer Tochtergesellschaften
(der Konzern) – bestehend aus der Konzernbilanz zum
31. Dezember 2024, der Konzern-Gesamtergebnis-
rechnung, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung,
der Entwicklung des Konzerneigenkapitals und der
Konzern-Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr
vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 sowie dem
Konzernanhang, einschließlich wesentlicher Informa-
tionen zu den Rechnungslegungsmethoden – geprüft.
Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der
Mercedes-Benz Group AG, der mit dem Lagebericht der
Gesellschaft zusammengefasst ist, für das Geschäfts-
jahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 geprüft.
Die im Abschnitt »Sonstige Informationen« unseres
Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des
Konzernlageberichts haben wir in Einklang mit den
deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich
geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung
gewonnenen Erkenntnisse
entspricht der beigefügte Konzernabschluss in
allen wesentlichen Belangen den vom International
Accounting Standards Board (IASB) herausge-
gebenen IFRS Accounting Standards (im Folgenden
»IFRS Accounting Standards«), wie sie in der EU
anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e
Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen
Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser
Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanz-
lage des Konzerns zum 31. Dezember 2024 sowie
seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom
1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 und
vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht
insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des
Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht
dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem
Konzernabschluss, entspricht den deutschen
gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen
und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend
dar. Unser Prüfungsurteil zum Konzernlagebericht
erstreckt sich nicht auf den Inhalt der im Abschnitt
»Sonstige Informationen« genannten Bestandteile
des Konzernlageberichts.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass
unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die
Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des
Konzernlageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses
und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit
§ 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung
(Nr. 537/2014; im Folgenden »EU-APrVO«) unter Beach-
tung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger
Abschlussprüfung durchgeführt. Die Prüfung des
Konzernabschlusses haben wir unter ergänzender
Beachtung der International Standards on Auditing
(ISA) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen
Vorschriften, Grundsätzen und Standards ist im
Abschnitt »Verantwortung des Abschlussprüfers für die
Geschäftsbericht 2024 | Mercedes-Benz Group
434
Bestätigungsvermerk des
unabhängigen Abschlussprüfers
Prüfung des Konzernabschlusses und des
Konzernlageberichts« unseres Bestätigungsvermerks
weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzern-
unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den
europarechtlichen sowie den deutschen handelsrecht-
lichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben
unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in
Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.
Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2
Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen
Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-
APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass
die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend
und geeignet sind, um als Grundlage für unsere
Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum
Konzernlagebericht zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der
Prüfung des Konzernabschlusses
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche
Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen
Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung
des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom
1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 waren. Diese
Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer
Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei
der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berück-
sichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu
diesen Sachverhalten ab.
Aus unserer Sicht waren folgende Sachverhalte am
bedeutsamsten in unserer Prüfung:
Wertminderungsrisiko von Operating-Lease-
Verträgen
Wertberichtigungen auf Forderungen aus
Finanzdienstleistungen
Bewertung der Rückstellungen von
Produktgarantien
Bilanzielle Abbildung von rechtlichen Verfahren im
Zusammenhang mit dem Dieselemissionsverhalten
Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen
Prüfungssachverhalte haben wir jeweils wie folgt
strukturiert:
Sachverhalt und Problemstellung
Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse
Verweis auf weitergehende Informationen
Nachfolgend stellen wir die besonders wichtigen
Prüfungssachverhalte dar:
Wertminderungsrisiko von Operating-Lease-
Verträgen
Zum Bilanzstichtag beläuft sich der Wert der unter
dem Bilanzposten »Vermietete Gegenstände«
ausgewiesenen Operating-Lease-Verhältnisse auf
insgesamt € 45.220 Mio. (ca. 17,1 % der Bilanz-
summe). Darin sind von konzernunabhängigen
Händlern erworbene Mercedes-Benz
Personenkraftwagen enthalten, die durch die
Mercedes-Benz Group im Rahmen von Operating-
Lease-Verhältnissen an Endkunden vermietet
werden. Die Bewertung dieser vermieteten
Gegenstände erfolgt zu Anschaffungskosten, die
linear über die Vertragslaufzeit auf den erwarteten
Restwert abgeschrieben werden. Zentraler
Schätzwert im Rahmen der Folgebewertung ist der
erwartete Restwert der vermieteten Gegenstände.
Für die Restwertermittlung zieht die Mercedes-Benz
Group intern verfügbare Daten über historische
Erfahrungswerte, aktuelle Marktdaten sowie Daten
externer Marktforschungsinstitute heran. Die
Restwertschätzungen beinhalten auch
regulatorische Änderungen in den einzelnen
Märkten und Veränderungen im Kundenverhalten
u. a. aufgrund klimapolitischer Erwägungen. Die
Schätzung künftiger Restwerte ist aufgrund der
Vielzahl der durch die gesetzlichen Vertreter zu
treffenden Annahmen und des Umfangs der in die
Geschäftsbericht 2024 | Mercedes-Benz Group
435
Bestätigungsvermerk des
unabhängigen Abschlussprüfers
Ermittlung einfließenden Daten ermessens-
behaftet.
Vor diesem Hintergrund und der daraus resultie-
renden erheblichen Schätzunsicherheiten bei
der Bewertung der Restwerte der vermieteten
Erzeugnisse war dieser Sachverhalt im Rahmen
unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.
Im Rahmen unserer Prüfung haben wir unter
anderem durch Befragungen und Einsichtnahme von
Unterlagen zu den internen Berechnungs-
methoden ein Verständnis von der Entwicklung der
Operating-Lease-Verhältnisse, der zugrunde
liegenden Restwertrisiken sowie der Geschäfts-
prozesse zur Identifizierung, Steuerung, Über-
wachung und Bewertung der Restwertrisiken
erlangt. Zudem haben wir die Angemessenheit des
internen Kontrollsystems insbesondere in Bezug auf
die Ermittlung der erwarteten Restwerte gewürdigt.
Darüber hinaus haben wir die Angemessenheit der
Verfahren, die Modellannahmen sowie die verwen-
deten Parameter für die Bewertung der Restwerte
anhand der von der Mercedes-Benz Group
durchgeführten Validierung gewürdigt. Hierzu
führten wir Befragungen der für die Steuerung und
Überwachung von Restwertrisiken befassten
Experten der Mercedes-Benz Group durch und
nahmen Einsicht in die internen Analysen zu
Restwertentwicklungen sowie in die Validierungs-
ergebnisse. Die aus den Verfahren resultierenden
Restwerte haben wir mit Daten externer Markt-
forschungsinstitute sowie vergangene Ergebnisse
mit der tatsächlichen Restwertentwicklung
abgeglichen. Die rechnerische Richtigkeit der
Restwerte haben wir anhand der wesentlichen
Berechnungsschritte nachvollzogen.
Die der Bewertung zu Grunde liegenden Methoden
und Prozesse zur Ermittlung der erwarteten Rest-
werte der extern erworbenen vermieteten Gegen-
stände sind aus unserer Sicht sachgerecht und die
in die Verfahren zur Ermittlung der Restwerte
einfließenden Annahmen und Parameter insgesamt
angemessen.
Die Angaben der Gesellschaft zu den angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen sowie
zu Annahmen, Ermessensentscheidungen und
Schätzungen sind in den Anmerkungen »1. Wesent-
liche Rechnungslegungsgrundsätze«, »2. Schät-
zungen und Ermessensentscheidungen des
Managements« und »13. Vermietete Gegenstände«
des Konzernanhangs enthalten.
Wertberichtigungen auf Forderungen aus Finanz-
dienstleistungen
Im Konzernabschluss der Gesellschaft werden
Forderungen aus Finanzdienstleistungen in Höhe
von insgesamt € 87.867 Mio. (33,2 % der Bilanz-
summe) ausgewiesen. Diese setzen sich im
Wesentlichen aus Forderungen aus der Absatz-
finanzierung mit Endkunden bzw. mit Händlern
sowie Forderungen aus Finanzierungsleasing-
Verträgen zusammen. Für diese Forderungen
besteht zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2024 eine
bilanzielle Risikovorsorge in Form von
Wertberichtigungen in Höhe von € 1.105 Mio.
Die Bemessung der Risikovorsorge erfolgt durch
ein dreistufiges Verfahren und wird insbesondere
durch die Struktur und Qualität der Forderungen,
die Erwartungen über die zukünftigen makro-
ökonomischen Entwicklungen im Rahmen von
Szenarioanalysen und die Einschätzung der
gesetzlichen Vertreter hinsichtlich zukünftiger
Kreditausfälle bestimmt. Dabei werden historische
Ausfallwahrscheinlichkeiten und Verlustquoten, der
ausstehende Forderungsbetrag und noch zu
erwartende Rückflüsse sowie bestehende
Sicherheiten berücksichtigt.
Die Wertberichtigungen auf Forderungen sind zum
einen betragsmäßig für die Vermögens- und
Ertragslage der Gesellschaft von hoher Bedeutung
und zum anderen, insbesondere aufgrund der mit
wesentlichen Unsicherheiten behafteten
Bewertungsparametern, mit erheblichen
Ermessensspielräumen der gesetzlichen Vertreter
Geschäftsbericht 2024 | Mercedes-Benz Group
436
Bestätigungsvermerk des
unabhängigen Abschlussprüfers
verbunden. Vor diesem Hintergrund war dieser
Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von
besonderer Bedeutung.
Im Rahmen unserer Prüfung haben wir zunächst
die Ausgestaltung des relevanten internen Kontroll-
systems der Gesellschaft beurteilt und darauf
aufbauend die Funktionsfähigkeit der Kontrollen
getestet. Dabei haben wir die Geschäfts-
organisation, die IT-Systeme und die relevanten
Bewertungsmodelle berücksichtigt.
Im Rahmen unserer Prüfung haben wir insbe-
sondere die Angemessenheit der Risikoklassifi-
zierungsverfahren sowie der verwendeten Risiko-
vorsorgeparameter beurteilt. Dazu haben wir vor
allem die regelmäßig von der Gesellschaft durch-
geführten Validierungen der Parameter analysiert.
Zur Beurteilung der Ausfallrisiken haben wir zudem
mittels einer bewussten Auswahl anhand von
Einzelfällen nachvollzogen, ob unter anderem die
Merkmale für die Zuordnung zu den jeweiligen
Risikoklassen entsprechend vorlagen und die
Wertberichtigungen unter Anwendung der für diese
Risikoklassen festgelegten Parameter berechnet
wurden.
Auf Basis der von uns durchgeführten Prüfungs-
handlungen konnten wir uns insgesamt davon
überzeugen, dass die bei der Überprüfung der
Werthaltigkeit der Forderungen von den gesetz-
lichen Vertretern getroffenen Annahmen sach-
gerecht sowie die implementierten Kontrollen der
Gesellschaft angemessen und wirksam sind.
Die Angaben der Gesellschaft zur Risikovorsorge
auf Forderungen aus Finanzdienstleistungen sind in
Anmerkung 2 »Schätzungen und Ermessensent-
scheidungen des Managements im Rahmen der
Rechnungslegung« des Konzernanhangs enthalten.
Weitere Angaben zu den Wertberichtigungen auf
Forderungen aus Finanzdienstleistungen finden sich
in Anmerkung 1 »Wesentliche Rechnungslegungs-
grundsätze«, in Anmerkung 15 »Forderungen aus
Finanzdienstleistungen« und in Anmerkung 33
»Management von Finanzrisiken« des Konzernan-
hangs sowie in Kapitel »Finanzwirtschaftliche
Risiken/Chancen« des Konzernlageberichts.
Bewertung der Rückstellungen von Produkt-
garantien
Die Mercedes-Benz Group gewährt verschiedene
Arten von Produktgarantien, die üblicherweise die
Funktion eines Produkts oder eine zu erbringende
Dienstleistung für eine bestimmte Periode
garantieren.
Die Rückstellungen für Produktgarantien betragen
€ 6.934 Mio. und sind in den Rückstellungen für
sonstige Risiken enthalten und werden grundsätz-
lich zum Zeitpunkt des Fahrzeugverkaufs gebildet.
Die Rückstellungen für diese Produktgarantien
enthalten sowohl erwartete Aufwendungen aus
gesetzlichen und vertraglichen Gewährleistungs-
ansprüchen als auch erwartete Aufwendungen für
Kulanzleistungen und Rückrufaktionen.
Um die Rückstellungshöhe zu bestimmen, müssen
Annahmen über Art und Umfang künftiger Garantie-
und Kulanzfälle sowie möglicher Rückrufaktionen
pro Baureihe getroffen werden. Diese Einschät-
zungen basieren auf Erfahrungswerten hinsichtlich
in der Vergangenheit erfolgter Schadensanfällig-
keiten bzw. -verläufe. Ferner umfassen die
Einschätzungen Annahmen über die Höhe der
potenziellen Reparaturkosten pro Fahrzeug und die
Auswirkungen möglicher Zeit- oder Kilometer-
beschränkungen. Darüber hinaus erfolgt eine
Schätzung des Diskontierungsfaktors. Die
Rückstellungen werden regelmäßig an neue
Erkenntnisse angepasst.
Geschäftsbericht 2024 | Mercedes-Benz Group
437
Bestätigungsvermerk des
unabhängigen Abschlussprüfers
Wesentliche Schätzunsicherheiten bei der Ermitt-
lung der Rückstellungshöhe bestehen insbesondere
hinsichtlich des künftigen Schadensgeschehens.
Vor diesem Hintergrund war die Bewertung der
Rückstellungen von Produktgarantien durch die
gesetzlichen Vertreter in erheblichem Umfang
ermessensbehaftet und daher im Rahmen unserer
Prüfung von besonderer Bedeutung.
Im Rahmen unserer Prüfung haben wir ein Ver-
ständnis über die Prozesse zur Ermittlung der
Rückstellungen für Produktgarantien erlangt sowie
eine Würdigung der für die Bewertung der Rück-
stellungen maßgeblichen Methoden und Annahmen
vorgenommen, um insgesamt die Angemessenheit
der Rückstellungsermittlung zu beurteilen. Dabei
haben wir vor allem die Annahmen zu erwarteten
Schadensanfälligkeiten und -verläufen anhand
tatsächlich angefallener Gewährleistungs-, Garantie-
und Kulanzschäden beurteilt. Für relevante
Produktgarantien haben wir anhand von
Vergangenheitsanalysen die Prognosegenauigkeit
beurteilt. Daneben haben wir für diese relevanten
Produktgarantien die wesentliche Berücksichtigung
aktualisierter Einschätzungen zukünftiger
Reparaturkosten und -verfahren überprüft. Das
hierfür zugrunde liegende Mengengerüst an
Fahrzeugen haben wir stichprobenhaft über den
tatsächlichen Absatz nachvollzogen. Des Weiteren
haben wir die zutreffende Ableitung der
laufzeitadäquaten Zinssätze nachvollzogen.
Die von den gesetzlichen Vertretern angewandten
Bewertungsparameter und zugrunde gelegten
Bewertungsannahmen sind unter Berücksichtigung
der verfügbaren Informationen aus unserer Sicht
insgesamt geeignet, um die Bewertung der Rück-
stellungen für Produktgarantien sachgerecht
vorzunehmen.
Die Angaben der Gesellschaft zu den angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen sind
in den Anmerkungen »1. Wesentliche Rechnungs-
legungsgrundsätze« und »2. Schätzungen und
Ermessensentscheidungen des Managements im
Rahmen der Rechnungslegung« des Konzern-
anhangs enthalten. Weitere Angaben zu den
Produktgarantien finden sich in Anmerkung
»24. Rückstellungen für sonstige Risiken« des
Konzernanhangs sowie im Kapitel »Unternehmens-
spezifische Risiken/Chancen – Garantie- und
Kulanzfälle« des Konzernlageberichts.
Bilanzielle Abbildung von rechtlichen Verfahren im
Zusammenhang mit dem Dieselemissionsverhalten
Die Mercedes-Benz Group ist mit verschiedenen
Gerichtsverfahren, Ansprüchen sowie behördlichen
Untersuchungen und Anordnungen (rechtliche
Verfahren) konfrontiert, die eine Vielzahl an Themen
betreffen. Soweit solche rechtlichen Verfahren zum
Nachteil der Mercedes-Benz Group ausgehen oder
vergleichsweise beigelegt werden, können sich
hieraus erhebliche finanzielle Belastungen zum
Beispiel durch Schadensersatzzahlungen,
Nachbesserungsarbeiten, Rückrufaktionen,
Bußgelder oder sonstige kostenintensive
Maßnahmen ergeben. Diese rechtlichen Verfahren
betreffen insbesondere Verbraucherklagen,
Anlegerklagen sowie behördliche Untersuchungen
und Anordnungen im Zusammenhang mit dem
Dieselemissionsverhalten.
Die Mercedes-Benz Group bildet Rückstellungen für
anhängige oder drohende Verfahren. Die
Beurteilung, ob zum Stichtag eine gegenwärtige
Verpflichtung als Ergebnis eines Ereignisses in der
Vergangenheit besteht, ob ein zukünftiger
Mittelabfluss wahrscheinlich und die Verpflichtung
verlässlich schätzbar ist und damit eine Rück-
stellung zu passivieren ist und in welcher Höhe, ist
in einem erheblichen Maß mit Einschätzungen durch
die gesetzlichen Vertreter verbunden.
Vor diesem Hintergrund war die bilanzielle
Abbildung der rechtlichen Verfahren im
Zusammenhang mit dem Diesel-Emissionsverhalten
durch die gesetzlichen Vertreter in erheblichem
Geschäftsbericht 2024 | Mercedes-Benz Group
438
Bestätigungsvermerk des
unabhängigen Abschlussprüfers
Umfang ermessensbehaftet und daher im Rahmen
unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.
Unsere Prüfungshandlungen haben eine Beurteilung
der von der Gesellschaft eingerichteten Prozesse
zur Erfassung der Risiken und Verfahren,
Einschätzung des Verfahrensausgangs sowie
bilanziellen Darstellung der rechtlichen Verfahren
umfasst.
Zur Beurteilung des Ansatzes sowie der Bewertung
der Rückstellungen haben wir unter Einbindung
eigener Rechtsexperten Gespräche mit der internen
Rechtsabteilung sowie weiteren mit den
Sachverhalten vertrauten Abteilungen und externen
Rechtsanwälten der Gesellschaft geführt, um uns
die aktuellen Entwicklungen und die Gründe, die zu
den entsprechenden Einschätzungen geführt haben,
erläutern zu lassen. Zudem haben wir im Rahmen
einer risikoorientierten Auswahl von rechtlichen
Verfahren die zugrunde liegenden behördlichen
und/oder gerichtlichen Dokumente, die
Stellungnahmen von Rechtsanwälten sowie die
Berechnungen der bilanziellen Vorsorgen gewürdigt.
Wir haben außerdem die gesetzlichen Vertreter der
Gesellschaft befragt und deren Einschätzung zum
Ausgang der rechtlichen Verfahren gewürdigt.
Zum Bilanzstichtag lagen zu den wesentlichen
Verfahren Einschätzungen externer Rechtsanwälte
vor, die die von den gesetzlichen Vertretern
getroffene Risikoeinschätzung stützen. Soweit
hinsichtlich einzelner Teilsachverhalte zwischen-
zeitlich eine Einigung erzielt wurde oder Urteile
ergangen sind, haben wir die ursprünglich
geschätzten Beträge den finalen Verpflichtungen
gegenübergestellt und uns so ein Bild von der
Qualität der Schätzungen verschafft. Schließlich
haben wir die Angemessenheit der Darstellungen zu
den genannten rechtlichen Verfahren im
Konzernanhang und im Konzernlagebericht
beurteilt.
Die zur bilanziellen Abbildung der rechtlichen
Verfahren im Zusammenhang mit dem Diesel-
Emissionsverhalten von den gesetzlichen Vertretern
getroffenen Einschätzungen sind insgesamt
geeignet, um den Ansatz und die Bewertung der
Rückstellungen sachgerecht vorzunehmen.
Die Angaben der Gesellschaft zu den angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen sind in
den Anmerkungen »1. Wesentliche Rechnungs-
legungsgrundsätze« und »2. Schätzungen und
Ermessensentscheidungen des Managements im
Rahmen der Rechnungslegung« enthalten. Weitere
Angaben zu den rechtlichen Verfahren finden sich in
den Anmerkungen »24. Rückstellungen für sonstige
Risiken« und »30. Rechtliche Verfahren« sowie in
Kapitel »Rechtliche und steuerliche Risiken und
Chancen – Rechtliche Risiken« des
Konzernlageberichts.
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen
Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informa-
tionen umfassen die folgenden nicht inhaltlich
geprüften Bestandteile des Konzernlageberichts:
den Abschnitt »Nachhaltigkeitsbericht« des
Konzernlageberichts mit dem Konzernnachhaltig-
keitsbericht, der Gegenstand einer separaten
betriebswirtschaftlichen Prüfung zur Erlangung
begrenzter und hinreichender Sicherheit ist
den Abschnitt »Angemessenheit und Wirksamkeit
des internen Kontroll- und Risikomanage-
mentsystems« des Konzernlageberichts
Die sonstigen Informationen umfassen zudem
die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f
HGB und § 315d HGB
alle übrigen Teile des Geschäftsberichts – ohne
weitergehende Querverweise auf externe Infor-
mationen –, mit Ausnahme des geprüften Konzern-
abschlusses, des geprüften Konzernlageberichts
sowie unseres Bestätigungsvermerks.
Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum
Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die
sonstigen Informationen, und dementsprechend geben
wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere
Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Geschäftsbericht 2024 | Mercedes-Benz Group
439
Bestätigungsvermerk des
unabhängigen Abschlussprüfers
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die
Verantwortung, die oben genannten sonstigen Infor-
mationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die
sonstigen Informationen
wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernab-
schluss, zu den inhaltlich geprüften Konzernlage-
berichtsangaben oder zu unseren bei der Prüfung
erlangten Kenntnissen aufweisen oder
anderweitig wesentlich falsch dargestellt
erscheinen.
Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten
Arbeiten zu dem Schluss gelangen, dass eine wesent-
liche falsche Darstellung dieser sonstigen Infor-
mationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese
Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem
Zusammenhang nichts zu berichten.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und
des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und
den Konzernlagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die
Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS
Accounting Standards, wie sie in der EU anzuwenden
sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB
anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften
in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür,
dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser
Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die
gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen
Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben,
um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu
ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen
Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen
(d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und
Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die
gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähig-
keit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmens-
tätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die
Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern ein-
schlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür
verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungs-
legungsgrundsatzes der Fortführung der Unterneh-
menstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht
die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der
Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht
keine realistische Alternative dazu.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwort-
lich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der
insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des
Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen
Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht,
den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht
und die Chancen und Risiken der zukünftigen Ent-
wicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetz-
lichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen
und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig
erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzern-
lageberichts in Übereinstimmung mit den
anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften
zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete
Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht
erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung
des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur
Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzern-
lageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die
Prüfung des Konzernabschlusses und des
Konzernlageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber
zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei
von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von
dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der
Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild
von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen
wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss
sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkennt-
nissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen
Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken
der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie
einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere
Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum
Konzernlagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicher-
heit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Über-
einstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter
Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer
Geschäftsbericht 2024 | Mercedes-Benz Group
440
Bestätigungsvermerk des
unabhängigen Abschlussprüfers
(IDW) festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung sowie unter
ergänzender Beachtung der ISA durchgeführte Prüfung
eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt.
Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen
oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich
angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden
könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der
Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzern-
lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entschei-
dungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes
Ermessen aus und bewahren eine kritische
Grundhaltung. Darüber hinaus
identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesent-
licher falscher Darstellungen im Konzernabschluss
und im Konzernlagebericht aufgrund von dolosen
Handlungen oder Irrtümern, planen und führen
Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken
durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die
ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage
für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko,
dass eine aus dolosen Handlungen resultierende
wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt
wird, ist höher als das Risiko, dass eine aus Irr-
tümern resultierende wesentliche falsche Darstel-
lung nicht aufgedeckt wird, da dolose Handlungen
kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beab-
sichtigte Unvollständigkeiten, irreführende
Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner
Kontrollen beinhalten können.
erlangen wir ein Verständnis von den für die Prü-
fung des Konzernabschlusses relevanten internen
Kontrollen und den für die Prüfung des Konzern-
lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maß-
nahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die
unter den Umständen angemessen sind, jedoch
nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksam-
keit der internen Kontrollen des Konzerns bzw.
dieser Vorkehrungen und Maßnahmen abzugeben.
beurteilen wir die Angemessenheit der von den
gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungs-
legungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der
von den gesetzlichen Vertretern dargestellten
geschätzten Werte und damit zusammenhängenden
Angaben.
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Ange-
messenheit des von den gesetzlichen Vertretern
angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf
der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob
eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang
mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die
bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns
zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit auf-
werfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen,
dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir
verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die
dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und
im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder,
falls diese Angaben unangemessen sind, unser
jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen
unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der
bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks
erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse
oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen,
dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht
mehr fortführen kann.
beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des
Konzernabschlusses insgesamt einschließlich
der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die
zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und
Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss
unter Beachtung der IFRS Accounting Standards,
wie sie in der EU anzuwenden sind, und der
ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden
deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des
Konzerns vermittelt.
planen wir die Konzernabschlussprüfung und führen
sie durch, um ausreichende geeignete Prüfungs-
nachweise für die Rechnungslegungsinformationen
der Unternehmen oder Teilbereiche innerhalb des
Konzerns einzuholen als Grundlage für die Bildung
der Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum
Konzernlagebericht. Wir sind verantwortlich für die
Anleitung, Beaufsichtigung und Durchsicht der für
Zwecke der Konzernabschlussprüfung durchgeführ-
ten Prüfungstätigkeiten. Wir tragen die alleinige
Verantwortung für unsere Prüfungsurteile.
beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts
mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesent-
sprechung und das von ihm vermittelte Bild von der
Lage des Konzerns.
Geschäftsbericht 2024 | Mercedes-Benz Group
441
Bestätigungsvermerk des
unabhängigen Abschlussprüfers
führen wir Prüfungshandlungen zu den von den
gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunfts-
orientierten Angaben im Konzernlagebericht durch.
Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnach-
weise vollziehen wir dabei insbesondere die den
zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen
Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen
Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte
Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus
diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil
zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den
zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab.
Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko,
dass künftige Ereignisse wesentlich von den
zukunftsorientierten Angaben abweichen.
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verant-
wortlichen unter anderem den geplanten Umfang
und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame
Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger
bedeutsamer Mängel in internen Kontrollen, die wir
während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung
Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die
relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten
haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und
sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise
angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere
Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig,
die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen
vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen
Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den
für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben,
diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des
Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum
am bedeutsamsten waren und daher die besonders
wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben
diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei
denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften
schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
Sonstige gesetzliche und andere
rechtliche Anforderungen
Vermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offen-
legung erstellten elektronischen Wiedergaben des
Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts
nach § 317 Abs. 3a HGB
Prüfungsurteil
Wir haben gemäß § 317 Abs. 3a HGB eine Prüfung mit
hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der
Datei Mercedes-Benz_Group_AG_KA+LB_ESEF
-2024-12-31.zip enthaltenen und für Zwecke der
Offenlegung erstellten Wiedergaben des
Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts (im
Folgenden auch als »ESEF-Unterlagen« bezeichnet) den
Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische
Berichtsformat (»ESEF-Format«) in allen wesentlichen
Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen
gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung
nur auf die Überführung der Informationen des
Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in
das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen
Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben
genannten Datei enthaltene Informationen.
Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben
genannten Datei enthaltenen und für Zwecke der
Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernab-
schlusses und des Konzernlageberichts in allen
wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1
HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses
Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden
»Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses
und des Konzernlageberichts« enthaltenen Prüfungs-
urteile zum beigefügten Konzernabschluss und zum
beigefügten Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr
vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 hinaus geben
wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wieder-
gaben enthaltenen Informationen sowie zu den
anderen in der oben genannten Datei enthaltenen
Informationen ab.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Prüfung der in der oben genannten
Datei enthaltenen Wiedergaben des Konzernab-
schlusses und des Konzernlageberichts in Überein-
stimmung mit § 317 Abs. 3a HGB unter Beachtung des
IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der
Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben
von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3a
HGB (IDW PS 410 (06.2022)) und des International
Standard on Assurance Engagements 3000 (Revised)
durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist im
Abschnitt »Verantwortung des Abschlussprüfers des
Geschäftsbericht 2024 | Mercedes-Benz Group
442
Bestätigungsvermerk des
unabhängigen Abschlussprüfers
Konzernabschlusses für die Prüfung der ESEF-
Unterlagen« weitergehend beschrieben. Unsere
Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen an das
Qualitätsmanagementsystem des IDW Qualitäts-
managementstandards: Anforderungen an das
Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis
(IDW QMS 1 (09.2022)) angewendet.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des
Aufsichtsrats für die ESEF-Unterlagen
Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verant-
wortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den
elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses
und des Konzernlageberichts nach Maßgabe des § 328
Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB und für die Auszeichnung des
Konzernabschlusses nach Maßgabe des § 328 Abs. 1
Satz 4 Nr. 2 HGB.
Ferner sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft
verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als
notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF-
Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen –
beabsichtigten oder unbeabsichtigten – Verstößen
gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das
elektronische Berichtsformat sind.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung
des Prozesses der Erstellung der ESEF-Unterlagen als
Teil des Rechnungslegungsprozesses.
Verantwortung des Abschlussprüfers des Konzern-
abschlusses für die Prüfung der ESEF-Unterlagen
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber
zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von
wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten –
Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1
HGB sind. Während der Prüfung üben wir
pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine
kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesent-
licher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter –
Verstöße gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1
HGB, planen und führen Prüfungshandlungen als
Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen
Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet
sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu
dienen.
gewinnen wir ein Verständnis von den für die
Prüfung der ESEF-Unterlagen relevanten internen
Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die
unter den gegebenen Umständen angemessen sind,
jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur
Wirksamkeit dieser Kontrollen abzugeben.
beurteilen wir die technische Gültigkeit der ESEF-
Unterlagen, d.h. ob die die ESEF-Unterlagen
enthaltende Datei die Vorgaben der Delegierten
Verordnung (EU) 2019/815 in der zum Abschluss-
stichtag geltenden Fassung an die technische
Spezifikation für diese Datei erfüllt.
beurteilen wir, ob die ESEF-Unterlagen eine
inhaltsgleiche XHTML-Wiedergabe des geprüften
Konzernabschlusses und des geprüften Konzern-
lageberichts ermöglichen.
beurteilen wir, ob die Auszeichnung der ESEF-
Unterlagen mit Inline XBRL-Technologie (iXBRL)
nach Maßgabe der Artikel 4 und 6 der Delegierten
Verordnung (EU) 2019/815 in der am Abschluss-
stichtag geltenden Fassung eine angemessene und
vollständige maschinenlesbare XBRL-Kopie der
XHTML-Wiedergabe ermöglicht.
Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO
Wir wurden von der Hauptversammlung am 3. Mai 2023
als Abschlussprüfer des Konzernabschlusses gewählt.
Wir wurden am 16. April 2024 vom Aufsichtsrat beauf-
tragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr
2024 als Abschlussprüfer des Konzernabschlusses der
Mercedes-Benz Group AG, Stuttgart, tätig.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk
enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen
Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-
APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
Geschäftsbericht 2024 | Mercedes-Benz Group
443
Bestätigungsvermerk des
unabhängigen Abschlussprüfers
Hinweis auf einen Sonstigen
Sachverhalt – Verwendung des
Bestätigungsvermerks
Unser Bestätigungsvermerk ist stets im Zusammenhang
mit dem geprüften Konzernabschluss und dem
geprüften Konzernlagebericht sowie den geprüften
ESEF-Unterlagen zu lesen. Der in das ESEF-Format
überführte Konzernabschluss und Konzernlagebericht –
auch die in das Unternehmensregister einzustellenden
Fassungen – sind lediglich elektronische Wiedergaben
des geprüften Konzernabschlusses und des geprüften
Konzernlageberichts und treten nicht an deren Stelle.
Insbesondere ist der »Vermerk über die Prüfung der
für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen
Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzern-
lageberichts nach § 317 Abs. 3a HGB« und unser darin
enthaltenes Prüfungsurteil nur in Verbindung mit den in
elektronischer Form bereitgestellten geprüften ESEF-
Unterlagen verwendbar.
Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer
ist Thomas Tandetzki.
Stuttgart, den 11. März 2025
PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Dietmar PrümmThomas Tandetzki
WirtschaftsprüferWirtschaftsprüfer
Geschäftsbericht 2024 | Mercedes-Benz Group
444
Prüfungsvermerk des
unabhängigen Wirtschaftsprüfers
Prüfungsvermerk des unabhängigen Wirtschaftsprüfers
über eine betriebswirtschaftliche Prüfung zur Erlangung begrenzter und hinreichender Sicherheit
in Bezug auf den Konzernnachhaltigkeitsbericht
An die Mercedes-Benz Group AG,
Stuttgart
Prüfungsurteile
Wir haben den im Abschnitt »Nachhaltigkeitsbericht«
des Konzernlageberichts, der mit dem Lagebericht
der Gesellschaft zusammengefasst ist, enthaltenen
Konzernnachhaltigkeitsbericht der Mercedes-Benz
Group AG, Stuttgart, (im Folgenden die »Gesellschaft«)
für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dez-
ember 2024 (im Folgenden der »Konzernnachhaltig-
keitsbericht«) unter Berücksichtigung der im nach-
folgenden Absatz dargelegten Prüfung mit hinreich-
ender Sicherheit der mit * gekennzeichneten Angaben
im Konzernnachhaltigkeitsbericht einer betriebs-
wirtschaftlichen Prüfung zur Erlangung begrenzter
Sicherheit unterzogen. Der Konzernnachhaltigkeits-
bericht wurde zur Erfüllung der Anforderungen der
Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022
(Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD)
und des Artikels 8 der Verordnung (EU) 2020/852
sowie der §§ 289b bis 289e HGB und der §§ 315b bis
315c HGB an eine zusammengefasste nichtfinanzielle
Erklärung aufgestellt.
Aufgrund entsprechender Beauftragung haben wir die
mit * gekennzeichneten Angaben
Gesamtzahl der Beschäftigten
Geschlechterverteilung in leitenden
Führungspositionen (Führungsebene 1–3) (absolut)
Mercedes-Benz CO2-Emissionen im Durchschnitt
Pkw und leichte Nutzfahrzeuge in Europa (in g/km) –
unternehmensspezifisch
Mercedes-Benz Treibhausgaswerte Pkw, SUV
und mittelschwere Nutzfahrzeuge in den USA
(in g CO2/mi) – unternehmensspezifisch
Mercedes-Benz Flottenverbrauch Pkw (importiert)
in China (in l/100 km) – unternehmensspezifisch
(zusammen im Folgenden die »mit * gekennzeichneten
Angaben«) im Konzernnachhaltigkeitsbericht einer
Prüfung mit hinreichender Sicherheit unterzogen. Eine
Prüfung mit hinreichender Sicherheit dieser Angaben
erfüllt die Anforderungen an eine Prüfung mit begren-
zter Sicherheit und entspricht, nach dem Erwägungs-
grund 60 der CSRD, damit den Anforderungen der
CSRD an die Prüfung des Konzernnachhaltigkeits-
berichts.
Auf der Grundlage der im Rahmen unserer Prüfung zur
Erlangung begrenzter Sicherheit durchgeführten
Prüfungshandlungen und der erlangten Prüfungsnach-
weise sind uns keine Sachverhalte bekannt geworden,
die uns zu der Auffassung veranlassen, dass der beige-
fügte Konzernnachhaltigkeitsbericht unter Berück-
sichtigung der mit * gekennzeichneten und mit hin-
reichender Sicherheit geprüften Angaben im Konzern-
nachhaltigkeitsbericht nicht in allen wesentlichen
Belangen in Übereinstimmung mit den Anforderungen
der CSRD und des Artikels 8 der Verordnung (EU)
2020/852, des § 315c iVm. §§ 289c bis 289e HGB an
eine zusammengefasste nichtfinanzielle Erklärung
sowie mit den von den gesetzlichen Vertretern der
Gesellschaft dargestellten konkretisierenden Kriterien
Geschäftsbericht 2024 | Mercedes-Benz Group
445
Prüfungsvermerk des
unabhängigen Wirtschaftsprüfers
aufgestellt ist. Dieses Prüfungsurteil schließt ein,
dass uns keine Sachverhalte bekannt geworden sind,
die uns zu der Auffassung veranlassen,
dass der beigefügte Konzernnachhaltigkeitsbericht
nicht in allen wesentlichen Belangen den Euro-
päischen Standards für die Nachhaltigkeitsbericht-
erstattung (ESRS) entspricht, einschließlich dass
der vom Unternehmen durchgeführte Prozess
zur Identifizierung von Informationen, die in den
Konzernnachhaltigkeitsbericht aufzunehmen sind
(die Wesentlichkeitsanalyse), nicht in allen wesent-
lichen Belangen in Übereinstimmung mit der im
Abschnitt »Ermittlung der wesentlichen Auswirkun-
gen, Risiken und Chancen« des Konzernnachhaltig-
keitsberichts aufgeführten Beschreibung steht, bzw.
dass die im Abschnitt »EU-Taxonomie« des
Konzernnachhaltigkeitsberichts enthaltenen
Angaben nicht in allen wesentlichen Belangen
Artikel 8 der Verordnung (EU) 2020/852
entsprechen.
Nach unserer Beurteilung auf der Grundlage unserer
Prüfung zur Erlangung hinreichender Sicherheit sind
die mit * gekennzeichneten Angaben im Konzernnach-
haltigkeitsbericht in allen wesentlichen Belangen in
Übereinstimmung mit den für diese Angaben geltenden
Vorschriften sowie mit den von den gesetzlichen
Vertretern der Gesellschaft dargestellten konkreti-
sierenden Kriterien aufgestellt.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung unter Beachtung des vom
International Auditing and Assurance Standards Board
(IAASB) herausgegebenen International Standard
on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised):
Assurance Engagements Other Than Audits or Reviews
of Historical Financial Information durchgeführt.
Bei einer Prüfung zur Erlangung einer begrenzten
Sicherheit unterscheiden sich die durchgeführten
Prüfungshandlungen im Vergleich zu einer Prüfung zur
Erlangung einer hinreichenden Sicherheit in Art und
zeitlicher Einteilung und sind weniger umfangreich.
Folglich ist der erlangte Grad an Prüfungssicherheit
erheblich niedriger als die Prüfungssicherheit, die
bei Durchführung einer Prüfung mit hinreichender
Prüfungssicherheit erlangt worden wäre.
Unsere Verantwortung nach ISAE 3000 (Revised) ist im
Abschnitt »Verantwortung des Wirtschaftsprüfers für
die Prüfung des Konzernnachhaltigkeitsberichts«
weitergehend beschrieben.
Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Über-
einstimmung mit den europarechtlichen sowie den
deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen
Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen
Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen
Anforderungen erfüllt. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis
hat die Anforderungen an das Qualitätssicherungs-
system des vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
herausgegebenen IDW Qualitätsmanagement-
standards: Anforderungen an das Qualitätsmanage-
ment in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1
(09.2022)) angewendet. Wir sind der Auffassung, dass
die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend
und geeignet sind, um als Grundlage für unsere
Prüfungsurteile zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des
Aufsichtsrats für den Konzernnachhaltigkeits-
bericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die
Aufstellung des Konzernnachhaltigkeitsberichts in
Übereinstimmung mit den Anforderungen der CSRD
sowie den einschlägigen deutschen gesetzlichen und
weiteren europäischen Vorschriften sowie mit den
von den gesetzlichen Vertretern der Gesellschaft dar-
gestellten konkretisierenden Kriterien und für die
Ausgestaltung, Implementierung und Aufrechterhaltung
der internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet
haben, um die Aufstellung eines Konzernnachhaltig-
keitsberichts in Übereinstimmung mit diesen Vor-
schriften zu ermöglichen, der frei von wesentlichen
falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Hand-
lungen (d.h. Manipulationen des Konzernnachhaltig-
keitsberichts) oder Irrtümern ist.
Diese Verantwortung der gesetzlichen Vertreter um-
fasst die Einrichtung und Aufrechterhaltung des Pro-
zesses der Wesentlichkeitsanalyse, die Auswahl und
Anwendung angemessener Methoden zur Aufstellung
des Konzernnachhaltigkeitsberichts sowie das Treffen
von Annahmen und die Vornahme von Schätzungen
und die Ermittlung von zukunftsorientierten Informa-
Geschäftsbericht 2024 | Mercedes-Benz Group
446
Prüfungsvermerk des
unabhängigen Wirtschaftsprüfers
tionen zu einzelnen nachhaltigkeitsbezogenen
Angaben.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung
des Prozesses der Aufstellung des Konzernnachhaltig-
keitsberichts.
Inhärente Grenzen bei der Aufstellung des
Konzernnachhaltigkeitsberichts
Die CSRD sowie die einschlägigen deutschen gesetz-
lichen und weiteren europäischen Vorschriften ent-
halten Formulierungen und Begriffe, die erheblichen
Auslegungsunsicherheiten unterliegen und für die noch
keine maßgebenden umfassenden Interpretationen
veröffentlicht wurden. Demzufolge haben die gesetz-
lichen Vertreter im Abschnitt »Allgemeine Informatio-
nen« des Konzernnachhaltigkeitsberichts ihre Aus-
legungen solcher Formulierungen und Begriffe
angegeben. Die gesetzlichen Vertreter sind verant-
wortlich für die Vertretbarkeit dieser Auslegungen. Da
solche Formulierungen und Begriffe unterschiedlich
durch Regulatoren oder Gerichte ausgelegt werden
können, ist die Gesetzmäßigkeit von Messungen oder
Beurteilungen der Nachhaltigkeitssachverhalte auf
Basis dieser Auslegungen unsicher.
Diese inhärenten Grenzen betreffen auch die Prüfung
des Konzernnachhaltigkeitsberichts.
Verantwortung des Wirtschaftsprüfers für die
Prüfung des Konzernnachhaltigkeitsberichts
Unsere Zielsetzung ist es,
a) auf Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung
ein Prüfungsurteil mit begrenzter Sicherheit darüber
abzugeben, ob uns Sachverhalte bekannt geworden
sind, die uns zu der Auffassung veranlassen, dass
der Konzernnachhaltigkeitsbericht unter Berück-
sichtigung der mit * gekennzeichneten und mit
hinreichender Sicherheit geprüften Angaben im
Konzernnachhaltigkeitsbericht nicht in allen
wesentlichen Belangen in Übereinstimmung mit der
CSRD sowie den einschlägigen deutschen gesetz-
lichen und weiteren europäischen Vorschriften
sowie den von den gesetzlichen Vertretern der
Gesellschaft dargestellten konkretisierenden Krite-
rien aufgestellt worden ist sowie einen Prüfungs-
vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum
Konzernnachhaltigkeitsbericht unter Berücksich-
tigung der mit * gekennzeichneten und mit
hinreichender Sicherheit geprüften Angaben im
Konzernnachhaltigkeitsbericht beinhaltet.
b) auf Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung
ein Prüfungsurteil mit hinreichender Sicherheit
darüber abzugeben, ob die mit * gekennzeichneten
Angaben im Konzernnachhaltigkeitsbericht in allen
wesentlichen Belangen in Übereinstimmung mit
den für diese Angaben geltenden Vorschriften sowie
mit den von den gesetzlichen Vertretern der Gesell-
schaft dargestellten konkretisierenden Kriterien
gemacht worden sind.
Im Rahmen einer Prüfung gemäß ISAE 3000 (Revised)
üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren
eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus:
a) für die Prüfung mit begrenzter Sicherheit
erlangen wir ein Verständnis über den für die
Aufstellung des Konzernnachhaltigkeitsbe-
richts angewandten Prozess, einschließlich des
vom Unternehmen durchgeführten Prozesses
der Wesentlichkeitsanalyse zur Identifizierung
der zu berichtenden Angaben im Konzernnach-
haltigkeitsbericht.
identifizieren wir Angaben, bei denen die Ent-
stehung einer wesentlichen falschen Darstellung
aufgrund von dolosen Handlungen oder Irr-
tümern wahrscheinlich ist, planen und führen
Prüfungshandlungen durch, um diese Angaben
zu adressieren und eine das Prüfungsurteil
unterstützende begrenzte Prüfungssicherheit zu
erlangen. Das Risiko, dass eine aus dolosen
Handlungen resultierende wesentliche falsche
Darstellung nicht aufgedeckt wird, ist höher als
das Risiko, dass eine aus Irrtümern resultierende
wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt
wird, da dolose Handlungen kollusives Zusam-
menwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvoll-
ständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw.
das Außerkraftsetzen interner Kontrollen
beinhalten können. Außerdem ist das Risiko,
eine wesentliche falsche Darstellung in Infor-
mationen aus der Wertschöpfungskette nicht
aufzudecken, die aus Quellen stammen, die nicht
Geschäftsbericht 2024 | Mercedes-Benz Group
447
Prüfungsvermerk des
unabhängigen Wirtschaftsprüfers
unter der Kontrolle des Unternehmens stehen
(Informationen aus der Wertschöpfungskette), in
der Regel höher als das Risiko, eine wesentliche
Falschdarstellung in Informationen nicht
aufzudecken, die aus Quellen stammen, die
unter der Kontrolle des Unternehmens stehen,
da sowohl die gesetzlichen Vertreter des
Unternehmens als auch wir als Prüfer in der
Regel Beschränkungen beim direkten Zugang zu
den Quellen von Informationen aus der
Wertschöpfungskette unterliegen.
würdigen wir die zukunftsorientierten Informa-
tionen, einschließlich der Angemessenheit der
zugrunde liegenden Annahmen. Es besteht ein
erhebliches unvermeidbares Risiko, dass
künftige Ereignisse wesentlich von den zukunfts-
orientierten Informationen abweichen.
b) für die Prüfung mit hinreichender Sicherheit
führen wir Prüfungshandlungen zur Risiko-
beurteilung durch, einschließlich der Erlangung
eines Verständnisses über die für die Prüfung
der mit * gekennzeichneten Angaben im Kon-
zernnachhaltigkeitsbericht relevanten internen
Kontrollen, um die Risiken wesentlicher falscher
Darstellungen auf Aussageebene aufgrund von
dolosen Handlungen oder Irrtümern zu identi-
fizieren und zu beurteilen, jedoch nicht mit dem
Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser
internen Kontrollen der Gesellschaft abzugeben.
Das Risiko, dass eine aus dolosen Handlungen
resultierende wesentliche falsche Darstellung
nicht aufgedeckt wird, ist höher als das Risiko,
dass eine aus Irrtümern resultierende wesent-
liche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird,
da dolose Handlungen kollusives Zusammen-
wirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollstän-
digkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das
Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten
können. Außerdem ist das Risiko, eine wesent-
liche falsche Darstellung in Informationen aus
der Wertschöpfungskette nicht aufzudecken,
die aus Quellen stammen, die nicht unter der
Kontrolle des Unternehmens stehen (Informa-
tionen aus der Wertschöpfungskette), in der
Regel höher als das Risiko, eine wesentliche
Falschdarstellung in Informationen nicht
aufzudecken, die aus Quellen stammen, die
unter der Kontrolle des Unternehmens stehen,
da sowohl die gesetzlichen Vertreter des
Unternehmens als auch wir als Prüfer in der
Regel Beschränkungen beim direkten Zugang zu
den Quellen von Informationen aus der Wert-
schöpfungskette unterliegen.
beurteilen wir die sachgerechte Ableitung der
zukunftsorientierten Informationen aus den
bedeutsamen Annahmen und die Angemessen-
heit dieser Annahmen. Ein eigenständiges
Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten
Informationen sowie zu den zugrunde liegenden
Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein
erhebliches unvermeidbares Risiko, dass
künftige Ereignisse wesentlich von den
zukunftsorientierten Informationen abweichen.
Zusammenfassung der vom Wirtschaftsprüfer
durchgeführten Tätigkeiten
Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von
Prüfungshandlungen zur Erlangung von Nachweisen
über die Nachhaltigkeitsinformationen. Art, zeitliche
Einteilung und Umfang der ausgewählten Prüfungs-
handlungen liegen in unserem pflichtgemäßen
Ermessen.
a) Bei der Durchführung unserer Prüfung mit
begrenzter Sicherheit haben wir unter anderem:
die Eignung der von den gesetzlichen Vertretern
im Konzernnachhaltigkeitsbericht dargestellten
Kriterien insgesamt beurteilt.
die gesetzlichen Vertreter und relevante
Mitarbeiter befragt, die in die Aufstellung des
Konzernnachhaltigkeitsberichts einbezogen
wurden, über den Aufstellungsprozess, ein-
schließlich des vom Unternehmen durchge-
führten Prozesses der Wesentlichkeitsanalyse
zur Identifizierung der zu berichtenden Angaben
im Konzernnachhaltigkeitsbericht, sowie über
die auf diesen Prozess bezogenen internen
Kontrollen.
die von den gesetzlichen Vertretern
angewandten Methoden zur Aufstellung des
Konzernnachhaltigkeitsberichts beurteilt.
die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen
Vertretern angegebenen geschätzten Werte und
der damit zusammenhängenden Erläuterungen
beurteilt. Wenn die gesetzlichen Vertreter in
Geschäftsbericht 2024 | Mercedes-Benz Group
448
Prüfungsvermerk des
unabhängigen Wirtschaftsprüfers
Übereinstimmung mit den ESRS die zu berich-
tenden Informationen über die Wertschöpfungs-
kette für einen Fall schätzen, in dem die gesetz-
lichen Vertreter nicht in der Lage sind, die Infor-
mationen aus der Wertschöpfungskette trotz
angemessener Anstrengungen einzuholen, ist
unsere Prüfung darauf begrenzt zu beurteilen, ob
die gesetzlichen Vertreter diese Schätzungen
in Übereinstimmung mit den ESRS vorgenommen
haben, und die Vertretbarkeit dieser Schätzun-
gen zu beurteilen, aber nicht Informationen über
die Wertschöpfungskette zu ermitteln, die die
gesetzlichen Vertreter nicht einholen konnten.
analytische Prüfungshandlungen und Befra-
gungen zu ausgewählten Informationen im
Konzernnachhaltigkeitsbericht durchgeführt.
Standortbesuche durchgeführt.
die Darstellung der Informationen im Konzern-
nachhaltigkeitsbericht gewürdigt.
den Prozess zur Identifikation der taxonomie-
fähigen und taxonomiekonformen Wirtschafts-
aktivitäten und der entsprechenden Angaben im
Konzernnachhaltigkeitsbericht gewürdigt.
b) Bei der Durchführung unserer Prüfung mit
hinreichender Sicherheit haben wir die unter a)
aufgelisteten Prüfungshandlungen in größerem
Umfang durchgeführt sowie unter anderem:
den Aufstellungsprozess sowie über die auf
diesen Prozess bezogenen internen Kontrollen
beurteilt.
Funktionsprüfungen zu ausgewählten internen
Kontrollen durchgeführt.
Einzelfallprüfungshandlungen zu ausgewählten
Informationen im Konzernnachhaltigkeitsbericht
durchgeführt.
Verwendungsbeschränkung für den Vermerk
Wir weisen darauf hin, dass die Prüfung für Zwecke der
Gesellschaft durchgeführt wurde und der Vermerk nur
zur Information der Gesellschaft über das Ergebnis der
Prüfung bestimmt ist. Somit ist der Vermerk nicht dazu
bestimmt, dass Dritte hierauf gestützt
(Vermögens-)Entscheidungen treffen. Unsere
Verantwortung besteht allein der Gesellschaft
gegenüber. Dritten gegenüber übernehmen wir
dagegen keine Verantwortung, Sorgfaltspflicht oder
Haftung.
Stuttgart, den 11. März 2025
PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Dietmar PrümmThomas Tandetzki
WirtschaftsprüferWirtschaftsprüfer
Kennzahlen
Finanzielle Kennzahlen der Mercedes-Benz Group
2024
2023
24/23
in Millionen €
(angepasst)
Veränd. in %
Umsatz1
145.594
152.390
-4
EBIT
13.599
19.660
-31
Bereinigtes EBIT
13.713
20.004
-31
Konzernergebnis
10.409
14.531
-28
Ergebnis je Aktie (in €)2
10,19
13,46
-24
Dividende je Aktie (in €)
4,30
5,30
-19
Free Cash Flow des Industriegeschäfts
9.152
11.316
-19
Bereinigter Free Cash Flow des Industriegeschäfts
9.421
11.720
-20
Nettoliquidität des Industriegeschäfts (31.12.)
31.417
31.069
1
Sachinvestitionen
4.039
3.745
8
Forschungs- und Entwicklungsleistungen
9.717
9.996
-3
1 Die Vorjahreswerte wurden nach IAS 8 korrigiert. Weitere Informationen sind in Anmerkung 3 enthalten.
2 Basierend auf dem Anteil der Aktionäre der Mercedes-Benz Group AG am Konzernergebnis.
Finanzielle Kennzahlen der Segmente
Mercedes-Benz Cars
Mercedes-Benz Vans
2024
2023
24/23
2024
2023
24/23
in Millionen €
Veränd. in %
Veränd. in %
Umsatz
107.761
112.756
-4
19.320
20.288
-5
EBIT
8.460
14.224
-41
2.932
3.138
-7
Bereinigtes EBIT
8.677
14.252
-39
2.825
3.063
-8
Umsatzrendite (in %)
7,9
12,6
.
15,2
15,5
.
Bereinigte Umsatzrendite (in %)
8,1
12,6
.
14,6
15,1
.
CFBIT
8.963
12.336
-27
2.705
2.817
-4
Bereinigter CFBIT
9.095
12.535
-27
2.838
3.018
-6
Bereinigte Cash Conversion Rate1
1,0
0,9
.
1,0
1,0
.
Sachinvestitionen
3.392
3.345
+1
571
351
+63
Forschungs- und Entwicklungsleistungen
8.744
9.099
-4
1.012
873
+16
davon aktivierte Entwicklungskosten
3.557
3.417
+4
580
349
+66
Mercedes-Benz Mobility
Umsatz2
25.083
25.571
-2
EBIT
1.134
1.302
-13
Bereinigtes EBIT
1.134
1.695
-33
Eigenkapitalrendite (in %)
8,7
9,5
.
Bereinigte Eigenkapitalrendite (in %)
8,7
12,3
.
Neugeschäft
59.486
62.014
-4
Vertragsvolumen (31.12.)
138.095
135.027
2
1 Die bereinigte Cash Conversion Rate berechnet sich aus dem Verhältnis von bereinigtem CFBIT zu bereinigtem EBIT.
2 Die Vorjahreswerte für Mercedes-Benz Mobility wurden nach IAS 8 korrigiert. Weitere Informationen sind in Anmerkung 3 enthalten.
Nichtfinanzielle Kennzahlen
2024
Umweltinformationen
Absatz Mercedes-Benz Cars (in Einheiten)
1.983.403
Anteil elektrifizierter Fahrzeuge Mercedes-Benz Cars (in %)
18,5
Anteil vollelektrischer Fahrzeuge Mercedes-Benz Cars (in %)
9,3
Absatz Mercedes-Benz Vans (in Einheiten)
405.610
Anteil elektrifizierter Fahrzeuge Mercedes-Benz Vans (in %)1
4,8
CO2-Emissionen der Pkw-Neuwagenflotte (M1 Klasse) in Europa (in g/km)2, 3
103
CO2-Emissionen der Pkw-Neuwagenflotte in den USA (in g CO2 /mi)3
180
Kraftstoffverbrauch der Pkw-Neuwagenflotte in China (in l/100 km)3, 4
8,4
CO2-Emissionen der Neuwagenflotte der leichten Nutzfahrzeuge (N1-Klasse) in Europa (in g/km)3
204
CO2-Emissionen der Neuwagenflotte der SUVs in den USA (in g CO2/mi)3
265
CO2-Emissionen in der Produktion – Market-based (Scope 1 und Scope 2) (in 1.000 t)5
423
Energieverbrauch in der Produktion pro Fahrzeug Mercedes-Benz Cars (in MWh/Fahrzeug)
2,7
Energieverbrauch in der Produktion pro Fahrzeug Mercedes-Benz Vans (in MWh/Fahrzeug)
2,3
Abfälle in der Produktion pro Fahrzeug Mercedes-Benz Cars (in kg/Fahrzeug)
367
Abfälle in der Produktion pro Fahrzeug Mercedes-Benz Vans (in kg/Fahrzeug)
89
Wasserverbrauch in der Produktion pro Fahrzeug Mercedes-Benz Cars (in m3/Fahrzeug)6
3,8
Wasserverbrauch in der Produktion pro Fahrzeug Mercedes-Benz Vans (in m3/Fahrzeug)6
3,6
Soziale Informationen
Eigene Beschäftigte
Eigene Beschäftigte Mercedes-Benz Group7
175.264
Frauenanteil in Führungspositionen Mercedes-Benz Group E1–E3 (in %)
26,4
Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette (Menschenrechte)
Überprüfung kritischer Rohstoffe (in %)8
65
1 Dabei handelt es sich ausschließlich um vollelektrische Fahrzeuge.
2 Unter Berücksichtigung der im Mercedes-Benz CO2-Pool befindlichen Fahrzeuge des Gemeinschaftsunternehmens smart Automobile Co., Ltd.
3 Interne Werte.
4 Wert inklusive Einberechnung von Off Cycle-Technologien.
5 Für den Bilanzierungsansatz »market-based« erhebt die Mercedes-Benz Group die CO2-Emissionsfaktoren der lokalen Strom- und Fernwärmetarife oder Strom- und Fernwärmeversorgungsunternehmen an ihren weltweiten Standorten.
6 Ermittelt gemäß der Mercedes-Benz Ermittlungsmethode.
7 Aktive Belegschaft inklusive Ferienbeschäftigte, ohne Abschlussarbeitschreibende, Studierende im Praktikum, Werkstudierende, Promovierende, Senior Experts und Auszubildende zum Stichtag 31. Dezember 2024.
8 Die Mercedes-Benz Group hat 24 Hochrisikomaterialien priorisiert, die einer Rohstoffbewertung unterzogen werden. Die Kennzahl zeigt den Gesamtfortschritt des Bewertungsprozesses über alle 24 Rohstoffe hinweg.
Weitere Kennzahlen sind in den Abschnitten »Umweltinformationen«, »Soziale Informationen« sowie »Governance-Informationen« im Kapitel »Nachhaltigkeitsbericht« enthalten.
Zusätzliche Informationen
Weiterführende Informationen rund um die
Mercedes-Benz Group-Aktie sind zu finden unter:
Dort sind auch Geschäfts- und Zwischenberichte sowie
Einzelabschlüsse der Mercedes-Benz Group AG
abrufbar. Darüber hinaus sind dort aktuelle Meldungen,
der Finanzkalender, Präsentationen, diverse Kenn-
zahlenübersichten, Informationen zum Börsenkurs und
zusätzliche Serviceangebote zu erhalten.
Die Berichte liegen in deutscher und englischer
Sprache vor. Die deutsche Fassung ist verbindlich.
Aus Nachhaltigkeitsgründen erfolgt kein Druck von
Geschäfts- und Zwischenberichten. Alle Geschäfts- und
Zwischenberichte werden online im PDF-Format zum
Download angeboten.
Mercedes-Benz Group AG
70546 Stuttgart
Tel. +49 711 17 0
Vorausschauende Aussagen
Dieses Dokument enthält vorausschauende Aussagen zu unserer aktuellen Einschätzung
künftiger Vorgänge. Wörter wie »antizipieren«, »annehmen«, »glauben«, »einschätzen«,
»erwarten«, »beabsichtigen«, »können/könnten«, »planen«, »projizieren«, »sollten« und
ähnliche Begriffe kennzeichnen solche vorausschauenden Aussagen. Diese Aussagen sind
einer Reihe von Risiken und Unsicherheiten unterworfen. Einige Beispiele hierfür sind eine
ungünstige Entwicklung der weltwirtschaftlichen Situation, insbesondere eine negative
Veränderung der Marktbedingungen in unseren wichtigsten Absatzmärkten, eine Ver-
schlechterung unserer Refinanzierungsmöglichkeiten an den Kredit- und Finanzmärkten,
unabwendbare Ereignisse höherer Gewalt wie beispielsweise Naturkatastrophen, Pande-
mien, Terrorakte, politische Unruhen, kriegerische Auseinandersetzungen, Industrieunfälle
und deren Folgewirkungen auf unsere Verkaufs-, Einkaufs-, Produktions- oder Finanzie-
rungsaktivitäten, Veränderungen von Wechselkursen, Zoll- und Außenhandelsbestim-
mungen, die Änderungen von Gesetzen, Bestimmungen und behördlichen Richtlinien (oder
Änderungen in deren Auslegung), insbesondere soweit sie Fahrzeugemissionen, Kraftstoff-
verbrauch und Sicherheit oder die Kommunikation zu nachhaltigkeitsbezogenen Themen
(Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen) betreffen, Preiserhöhungen bei Kraftstoffen,
Rohstoffen und Energie, Unterbrechungen der Produktion aufgrund von Material- oder
Energieengpässen, Belegschaftsstreiks oder Lieferanteninsolvenzen, eine Veränderung
des Konsumverhaltens in Richtung kleinerer und weniger gewinnbringender Fahrzeuge,
eine eingeschränkte Nachfrage nach vollelektrischen Fahrzeugen oder ein möglicher
Akzeptanzverlust unserer Produkte und Dienstleistungen mit der Folge einer Beeinträch-
tigung bei der Durchsetzung von Preisen und bei der Auslastung von Produktionskapazi-
täten, ein Rückgang der Wiederverkaufspreise von Gebrauchtfahrzeugen, die erfolgreiche
Umsetzung von Kostenreduzierungs- und Effizienzsteigerungsmaßnahmen, die Geschäfts-
aussichten der Gesellschaften, an denen wir bedeutende Beteiligungen halten, die erfolg-
reiche Umsetzung strategischer Kooperationen und Joint Ventures sowie der Abschluss
laufender behördlicher oder von Behörden veranlasster Untersuchungen und der Ausgang
anhängiger oder drohender künftiger rechtlicher Verfahren und weitere Risiken und
Unwägbarkeiten, von denen einige in diesem Geschäftsbericht unter der Überschrift
»Risiko- und Chancenbericht« beschrieben sind. Sollte einer dieser Unsicherheitsfaktoren
oder eine dieser Unwägbarkeiten eintreten oder sollten sich die den vorausschauenden
Aussagen zugrunde liegenden Annahmen als unrichtig erweisen, könnten die tatsächlichen
Ergebnisse wesentlich von den in diesen Aussagen genannten oder implizit zum Ausdruck
gebrachten Ergebnissen abweichen. Wir haben weder die Absicht noch übernehmen wir
eine Verpflichtung, vorausschauende Aussagen laufend zu aktualisieren, da diese
ausschließlich auf den Umständen am Tag der Veröffentlichung basieren.
Angaben zu Verbrauchswerten
Angegebene Verbrauchswerte wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren WLTP
(Worldwide harmonised Light-duty vehicles Test Procedures) ermittelt.
Mercedes-Benz Group AG, Mercedesstraße 120, 70372 Stuttgart, Deutschland